Zur Ankündigung von Landwirtschaftsminister Peter Hauk, nach der Bundesregierung werde auch das grün-schwarze Landeskabinett über finanzielle Hilfen für dürregeschädigte landwirtschaftliche Betriebe beraten, erklärt der Agrarpolitiker der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

„Dass Bund und Länder die landwirtschaftlichen Betriebe in dieser Situation nicht allein lassen dürfen, steht völlig außer Frage. Ich wiederhole aber nochmals, was wir Freien Demokraten schon im Jahr 2017 wegen des Hilfspaketes für die Frostschäden gesagt haben: Aus öffentlichen Haushalten finanzierte Hilfspakete aus Steuerstundungen, zinsverbilligten Darlehen und Hunderten Millionen Euro schweren Beihilfen sind auf Dauer weder den Steuerzahlern noch den Landwirten zuzumuten. Es ist unredlich, dass CDU und CSU in ihrem Bundestagswahlprogramm auf Seite 17 großspurig die Ermöglichung einer steuerbefreiten Risikoausgleichsrücklage für Landwirte gefordert haben und dann in Regierungsverantwortung auf Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion erklären, hier nicht liefern zu wollen. Das ist ein Wortbruch und die systematische Verhinderung eigenverantwortlicher, unternehmerischer Risikovorsorge durch die Landwirtschaft. Hier kann Minister Hauk in der eigenen Partei etwas tun, wenn er die zunehmenden Witterungsschäden wirklich ernst nimmt.“

In der Debatte zu einer nachhaltigen und zielorientierten Gemeinsamen Agrarpolitik im Interesse von bäuerlicher Landwirtschaft sagte der Sprecher für Ländlichen Raum, Dr. Friedrich Bullinger:

„Mit der aktuellen Agrarpolitik – das wissen wir – ist eigentlich niemand so richtig zufrieden. Die Landwirte nicht, weil die Fördermaßnahmen im Augenblick in der ersten und in der zweiten Säule sehr unterschiedlich sind, die Naturschützer nicht, weil bei Boden, Wasser, Luft und Artenvielfalt in den agrarischen Intensivregionen bisher nicht der Erfolg erzielt worden ist, den man sich wünscht, und auch die Wissenschaftler nicht. Heute geht mein Blick aber vor allem noch zur Verwaltung und da gebe ich zu: auch die Verwaltung braucht dringend Regeln, damit man das alles umsetzen kann.  Aber dieser Bürokratismus! Der Ansatz ist zwar schon ganz gut, aber ich sehe noch nicht, dass wirklich weniger Bürokratie erzielt wird. Das wäre wirklich ein großartiger Erfolg, wenn man hier bei einer Reform oder auch bei einer Fortschreibung weniger Bürokratie hinbekäme!

Man spricht auch von einem Deckel im Gesamtbereich der Finanzierung. Aber man muss auch die Ausgestaltung in der zweiten Säule sehen. Da bin ich mit allen Rednern hier einig: dass man die Leistungen besser honoriert, aber die Grundsicherung des Einkommens insbesondere auch von kleineren und mittleren Betrieben aufgrund der Wettbewerbssituation im Blick behält. Die dürfen am Anfang auch durchaus Geld für die Grundsicherung und die Leistungen bekommen. Bloß müssen wir die Degression so gestalten, dass es unten für diejenigen, die überleben wollen und überleben können, auch wirklich spürbar mehr gibt.“

Bei der Beratung eines grün-schwarzen Entschließungsantrags zum geplanten staatlichen Tierwohl-Label sagte der Agrarpolitiker der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

„Der Antrag von Grünen und CDU im Landtag zeigt, dass sie sich im Detail gar nicht mit dem Thema befasst haben. Die Forderung, in Deutschland anstelle eines freiwilligen staatlichen Tierwohl-Label ein verpflichtendes einzuführen, ist schlicht europarechtswidrig. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner, im Übrigen von der CDU, hat wiederholt erklärt, dass eine verpflichtende Tierwohl-Zertifizierung nach Vorbild der europäischen Eierkennzeichnung eben eine einheitliche Regelung der Europäischen Union für den gesamten Binnenmarkt erfordern würde. Zumindest die Landtagsfraktion der CDU hätte sich über diese rechtlichen Rahmenbedingungen informieren können, bevor sie einen solchen Antrag mitträgt. Wir Freie Demokraten sind gerne bereit dazu, über die Ausgestaltung eines vernünftigen Tierwohl-Labels zu diskutieren, aber wir können einem fachlich unausgegorenen Entschließungsantrag mit europarechtswidrigen Forderungen nicht zustimmen. Vielleicht sollten Grüne und CDU sich im Landtag auch besser wieder auf landespolitische Aufgaben konzentrieren. Dort gibt es in der Koalition genügend ungelöste Baustellen, auch und gerade bei der Nutztierhaltung und dem Vollzug von Tier- und Verbraucherschutzrecht.“

Zur Aussage des Ministers für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, die Landesgartenschau 2026 sei mit der Maßgabe nach Ellwangen vergeben worden, dass die Stadt den Betrieb der Landeserstaufnahmeeinrichtung (Lea) für Flüchtlinge über 2020 hinaus verlängere, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Diese Verknüpfung durch Peter Hauk kommt einem Erpressungsversuch gleich. Der Minister sollte sich beim Oberbürgermeister der Stadt Ellwangen entschuldigen und diese Aussage, wie von Oberbürgermeister Hilsenbek gefordert, unverzüglich sowie ohne Abstriche zurücknehmen. Diese Zuckerbrot-und-Peitsche-Logik deutet darüber hinaus an, nach welch willkürlicher Gutsherrenart die Gartenschauen inzwischen vergeben werden. Die Vergabeentscheidungen durch die vom Ministerium beauftragte Fachkommission sind anscheinend längst nicht so unpolitisch, wie es die grün-schwarze Landesregierung darstellt.“

Zur zweiten Beratung über den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein „Gesetz zur Einführung des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes und anderer tiergesundheitlicher Vorschriften und zur Änderung weiterer Gesetze“ sagte der Sprecher der FDP/DVP-Fraktion für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Dr. Friedrich Bullinger:

„Was sich hinter diesem Ungetüm von Gesetzestitel verbirgt ist der Versuch der CDU, ihren skurrilen Wackelkurs beim Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände zu verschleiern. Eingebettet in eine sinnvolle Modernisierung des Tiergesundheitswesens und Änderungen am Landeswaldgesetz verbirgt sich eine Verkomplizierung des Verbandsklagerechts, dessen Abschaffung die CDU vor der Landtagswahl versprochen hatte.“

Anlass für den Gesetzentwurf sei augenscheinlich der juristische Schlagabtausch zwischen Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) und der Tierrechtsorganisation PETA. Mit dem Gesetz bezwecke die Landesregierung, den Antrag von PETA auf Anerkennung als klageberechtigter Verband abzuwehren, erläuterte Bullinger. „Anstatt sich mit einer eigenen Lex PETA noch angreifbarer zu machen als bisher, sollte die Landesregierung in diesem Punkt für wirkliche Rechtssicherheit sorgen. Herr Minister Hauk, ich fordere Sie auf, beenden Sie dieses Theater und setzen Sie das Wahlversprechen um, das die CDU 2016 in den Wahlprüfsteinen des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbandes gegeben hat. Denn dort lautete die Antwort der CDU unzweideutig, ‚das in der Konstruktion verfehlte und in der Sache nicht notwendige Verbandsklagerecht wieder abschaffen‘ zu wollen“, sagte Bullinger. Der Änderungsantrag der Freien Demokraten, der eine ersatzlose Streichung des Tierschutzverbandsklagerechts zum Gegenstand hatte (siehe Anhang), wurde jedoch in einer namentlichen Abstimmung von einer Mehrheit aus Grünen, CDU und SPD abgelehnt.

Bullinger verwies in seiner Rede abermals auf frühere Positionen der Christdemokraten. Bei der ersten Beratung des Verbandsklagerechts am 6. Mai 2015 etwa habe der CDU-Landtagsabgeordnete Klaus Burger noch von einem unangemessenen „Generalverdacht“ gesprochen, unter den das Verbandsklagerecht die gesamte Veterinärverwaltung stelle, erinnerte Bullinger. Auch der Landkreistag Baden-Württemberg habe  sich im Zuge der Verbändeanhörung zum aktuellen Gesetzentwurf dahingehend geäußert, dass das Verbandsklagerecht mit Blick auf den Schutz der Tiere der falsche Ansatz sei. „Verbesserungen im Tierschutz werden insbesondere durch eine gute personelle Ausstattung dieser Behörden mit Amtstierärztinnen und Amtstierärzten erreicht und nicht durch Mitwirkungs- und Verbandsklagerechte für anerkannte Tierschutzorganisationen“, heißt es in der Stellungnahme des Landkreistages vom 3. April 2018.

Bullinger wies zudem darauf hin, dass Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) die für den Vollzug des Tierschutzrechts verantwortlichen Länder jüngst ermahnt habe, endlich ausreichend Personal für Betriebskontrollen vorzuhalten, um einen rechtsstaatlichen Vollzug zu gewährleisten und diese staatliche Aufgabe nicht privaten Akteuren zu überlassen. Die Durchsetzung und Gestaltung des Tierschutzrechts gehöre laut Artikel 20a des Grundgesetzes in die Hand des Staates. „Hier könnten Sie etwas tun, Herr Minister Hauk. Wir haben Ihnen bei den Haushaltsberatungen 2017 und 2018/2019 jeweils bis auf den letzten Cent gegenfinanzierte Vorschläge für Nachbesserungen in der Veterinärverwaltung vorgelegt“, sagte Bullinger, aber wo der Schutz der Tiere konkret werde und sich nicht unmittelbar um die Interessen von dem Regierungslager nahe stehenden Verbände drehe, herrsche unter Grün-Schwarz anscheinend Fehlanzeige.

Zur Genanalyse, wonach der Tod von 43 Schafen bei Bad Wildbad auf denselben Wolf zurückzuführen ist, der dort schon am 26. November 2017 drei Schafe gerissen hatte, sagte der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Andreas Glück:

„Die dauerhafte Ansiedlung des Wolfes im Nordschwarzwald ist nunmehr amtlich. Minister Unterstellers bisherige Argumentation, die Aufnahme des Wolfs in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) stelle sich anders als beim ebenfalls streng geschützten Luchs nicht, da der Wolf bisher stets nur kurzfristig in Baden-Württemberg aufgetreten sei, ist somit vollends hinfällig“ (siehe dazu: Antrag der Fraktion der FDP/DVP, Wolfsmanagement in Baden-Württemberg, Landtagsdrucksache 16/787). Da sich selbst der jagdpolitische Sprecher der Fraktion der Grünen beim Landesjägertag zur Frage der Überführung des Wolfs ins JWMG grundsätzlich offen gezeigt habe, erwarte er eine baldige Kurskorrektur von Umweltminister Untersteller, sagte Glück. „Seinen schwarzen Kabinettskollegen Hauk kann er vielleicht übergehen, aber nicht die eigenen Reihen“.

Die FDP/DVP Fraktion hat indessen eine klare Vorstellung davon, wie der Konflikt zwischen dem Wolf und den baden-württembergischen Weidetierhaltern entschärft werden muss. Neben der Aufnahme des Wolfes ins JWMG bei Zuweisung einer ganzjährigen Schonzeit brauche Baden-Württemberg auch eine Wolfsverordnung, die bestehendes Naturschutzrecht bündelt, behördliche Zuständigkeiten bei akuten Problemfällen regelt und Verfahrensabläufe in Gefahrensituationen vereinfacht, erläuterte Glück. „Anstatt dies alles neu zu erfinden, kann sich die Landesregierung an der Wolfsverordnung des Landes Brandenburg orientieren“, sagte der Freie Demokrat. Drittens müssten klare Schadensregelungen getroffen werden, sowohl für Nutztierrisse als auch für Verkehrsunfälle mit Nutztieren, die infolge von Wolfsattacken von ihrer Weide flüchteten.

Zur Vorstellung einer Studie über die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge durch den Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sagte der FDP/DVP-Fraktionsvorsitzende, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Tatsache, dass Minister Hauk im Alleingang und ohne Anwesenheit des grünen Verkehrsministers Hermann eine Studie zur Ladeinfrastruktur von Elektroautos vorstellt, ist ein weiteres Zeichen für den tiefen Zwist in der grün-schwarzen Koalition. Die schwarze Wirtschaftsministerin und der grüne Umweltminister streiten über die Landesbauordnung, der grüne Umweltminister und der schwarze Agrarminister streiten über Wolf und Bieber, der grüne Verkehrsminister und die schwarze Wirtschaftsministerin streiten über mögliche Fahrverbote und nun machen sich der schwarze Minister für Ländlichen Raum und der grüne Verkehrsminister noch gegenseitig die Elektro-Ladesäulen auf dem Land streitig. Jeder in diesem Kabinett tut, was er oder sie gerade will, niemand mehr das, was er eigentlich soll und Ministerpräsident Kretschmann schwebt fernab von all dem präsidial auf Wolke 7. Die Leidtragenden dieser Chaospolitik sind die hart arbeitenden Menschen in diesem Land.“

Zu der mittlerweile amtlich bestätigten Meldung, wonach in Bad Wildbad ein Wolf 32 Schafe gerissen hat, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Diese Wolfsbeute ist erst der Anfang, wie wir aus anderen Bundesländern wissen. Im Interesse der Viehhalter und der übrigen Bevölkerung ist es höchste Zeit, dass sich die Grünen in Baden-Württemberg von ihrer romantischen Wolfspatenschaft lösen und endlich den Wolf mit ganzjähriger Schonzeit unter die Kontrolle des Jagdrechts stellen. Das hat sich auch bei den geschützten Tierarten wie dem Luchs bewährt. Als dicht bevölkertes Flächenland müssen wir durch bessere Kontrolle verhindern, dass Wölfe zum Problem werden.“

Zur Forderung von Agrarminister Peter Hauk, Landwirte und Landesregierung müssten sich mit Blick auf die Rückkehr des Wolfes nach Baden-Württemberg auf den „Tag X“ einstellen und Umweltminister Franz Untersteller müsse diesbezüglich einen Plan für Präventionsmaßnahmen und Haftungsschutz vorlegen, sagte der Sprecher der FDP/DVP-Fraktion für Ländlichen Raum, Dr. Friedrich Bullinger:

„Minister Hauks Forderungen sind zwar richtig, kommen aber viel zu spät. Der Tag X, von dem er spricht, war der 7. Oktober vorigen Jahres, an dem ein Wolf die ersten Schafe in Widdern im Kreis Heilbronn gerissen hat. Der Vorfall vor drei Tagen mit 43 toten Schafen war selbst für Bad Wildbad nach den dortigen Wolfsrissen vom 26. November schon der zweite Tag X. Wie viele Tage X braucht Grün-Schwarz denn noch, um sich über ein brauchbares Wolfsmanagement einigen zu können?“

Die Freien Demokraten haben laut Bullinger klare Vorstellungen davon, wie der Konflikt zwischen dem Wolf und den baden-württembergischen Weidetierhaltern entschärft werden muss. „Erstens gehört  der Wolf noch in diesem Jahr mit ganzjähriger Schonzeit ins Jagd- und Wildtiermanagementgesetz aufgenommen, damit die Jägerschaft ins Wolfsmanagement eingebunden wird und im Notfall Hegeabschüsse möglich sind. Zweitens brauchen wir eine Wolfsverordnung, die bestehendes Naturschutzrecht bündelt, behördliche Zuständigkeiten klar regelt und Verfahrensabläufe in Gefahrensituationen vereinfacht. Das muss man alles nicht neu erfinden, man kann es in weiten Teilen aus der Wolfsverordnung des Landes Brandenburg übernehmen“, so Bullinger. Drittens müssten klaren Schadensregelungen getroffen werden, sowohl für Nutztierrisse als auch für Verkehrsunfälle mit Nutztieren, die infolge von Wolfsattacken von ihrer Weide flüchteten. Zudem müssten die Grünen im Regierungslager endlich ihre naive Wolfsromantik beenden. „Der Wolf ist kein Schoßhund und Baden-Württemberg ist nicht die menschenleere Tundra Sibiriens“, sagte Bullinger.

Zur jüngsten Forderung von Landwirtschaftsminister Hauk nach einer gemeinsam von Bund und Ländern bezuschussten Mehrgefahrenversicherung gegen die Witterungsrisiken landwirtschaftlicher Betriebe sagte der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

 „Anstatt immer neue Forderungen zum landwirtschaftlichen Risikomanagement vorzubringen, sollte Minister Hauk bei Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner erst einmal ein vergessenes Wahlversprechen der CDU durchsetzen, nämlich die Ermöglichung einer steuerbefreiten Risikorücklage für Betriebe der Landwirtschaft.“ Hierzu gebe es immerhin einen auf Antrag der FDP/DVP-Fraktion herbeigeführten, einstimmigen Beschluss des Landtags vom April 2014. Die Bundesregierung lehne dies aber weiterhin kategorisch ab, wie jüngst eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion ergeben habe (siehe dazu Bundestagsdrucksache 19/893). Hauks aktueller Forderung nach einer gemeinsam von Bund und Ländern bezuschussten Mehrgefahrenversicherung misst Bullinger keine große Aussicht auf Erfolg bei. Auf die einschlägige Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hatte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Februar mit Ablehnung reagiert. Als realistischer betrachtet Bullinger indessen Nachbesserungen bei der Befreiung landwirtschaftlicher Mehrgefahrenversicherungen von der Versicherungssteuer. „Versicherungen gegen Dürre bzw. Trockenschäden, wie wir sie im Jahr 2015 hatten, sollten als weiteres Kumulrisiko in die Steuervergünstigung aufgenommen werden. Denn es macht schlicht keinen Sinn, erst eigenverantwortliche Versicherungslösungen mit 19 Prozent zu besteuern, um dann später im Schadensfall mit Steuermitteln finanzierte Liquiditätshilfen an die Bauern zu verteilen“, sagte Bullinger. Zwar verweise Berlin darauf, dass es wegen der hohen Kosten noch keine entsprechenden Angebote der Versicherungswirtschaft gebe. Mit dieser Argumentation beiße sich aber die Katze in den Schwanz, sagte Bullinger.

Anlässlich des Schreibens des Landesverbands der im öffentlichen Dienst beschäftigten Tierärzte an den Ministerpräsidenten und der Forderung des Landkreistags nach 199 zusätzlichen Amtstierarztstellen hat auch der Sprecher der FDP/DVP-Fraktion für Verbraucherschutz, Dr. Friedrich Bullinger, abermals eine Verstärkung des Kontrollpersonals gefordert:

„Dass Grün-Schwarz einerseits auf einen Schlag 256 neue Stellen in der Umweltverwaltung geschaffen hat und andererseits die rechtsstaatlichen Pflichtaufgaben der dem Ministerium für Ländlichen Raum unterstehenden Veterinärverwaltung in einer Weise schleifen lässt, dass die Kontrollvorgaben der EU-Kommission nicht eingehalten werden können, ist ein Unding. Die zu kontrollierenden Betriebe in Baden-Württemberg bekommen derzeit rechnerisch nur alle 15 Jahre Besuch von der Veterinärverwaltung. Die Konsequenz sind Vorfälle wie jener in einem Schweinemastbetrieb auf der Ostalb im Jahr 2016 oder die mangelnde externe Kontrolle sogenannter amtlicher Tierärzte in Schlachtbetrieben durch Amtstierärzte wie jüngst in Tauberbischofsheim. Das zeigt, dass der Verbraucher- und Tierschutz unter Grün-Schwarz allen Lippenbekenntnissen zum Trotz keine Lobby hat. Die Landesregierung muss dieses massive Stellendefizit nicht von heute auf morgen abbauen, aber sie muss endlich einen angemessenen Einstellungskorridor in die Wege leiten. Die FDP/DVP-Fraktion hat dazu bei den Beratungen zum Haushalt 2017 wie auch bei den Beratungen zum Doppelhaushalt 2018/2019 stets bis auf den letzten Cent gegenfinanzierte Haushaltsanträge vorgelegt, die von der Regierungsmehrheit jedoch immer abgelehnt worden sind. Beim nächsten Nachtragshaushalt muss die Regierungskoalition nunmehr Farbe bekennen, wie sie es mit dem Schutz von Verbrauchern und Tieren tatsächlich hält.“

In einer Aktuellen Debatte über das Amtsverständnis und den Regierungsstil des Ministers für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sagte der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Minister Hauk ist, ähnlich wie der grüne Politiker Boris Palmer, ein Freund klarer Worte, was weder bei Feind noch bei Parteifreund immer auf Unterstützung trifft. Ein ehrliches Auftreten ist an sich begrüßenswert, aber als Regierungsvertreter, vielleicht noch ein wenig mehr als einfacher Abgeordneter, sollte man seine Worte in emotionalen Augenblick besser abwägen. Es ist eben ein Unterschied, ob man Oppositionsparlamentarier oder Minister ist. Und diesbezüglich hat Herr Hauk in den vorigen zwei Jahren ein ungutes Muster entwickelt. Selbstredend kann und muss man die Methodik des NABU Baden-Württemberg hinterfragen, die bundesdeutschen Absatzzahlen für Pflanzenschutzmittel ungefiltert auf Baden-Württemberg und seine extensiven Weidelandschaften umzurechnen. Aber zu sagen, es gehe Bürger und Verbraucher überhaupt nichts an, in welchem Maße Pflanzenschutzmittel in die Umwelt eingebracht werden, geziemt sich für einen Regierungsvertreter einfach nicht, Herr Minister Hauk! Natürlich haben die Bürgerinnen und Bürger hier ein Recht auf belastbare Auskünfte. In einer Landtagsdebatte am 1. Februar 2018, in der wir Freie Demokraten und auch die SPD-Fraktion angesichts der durch EU- und Bundesrecht begründeten Zuwächse an Pflichtaufgaben für die unteren Verbraucherschutz- und Veterinärbehörden auf den eklatanten Personalmangel bei den Amtstierärzten hinweisen, zu behaupten, die Landratsämter würden sich ‚einen lauen Lenz machen‘, wird dem Auftreten eines Ministers einfach nicht gerecht. Und Herr Minister Hauk, es auf die Bediensteten der unteren Verwaltungsbehörden und die ‚Motivation der Amtsleiter‘ zu schieben, wenn bei massiven Verzögerungen bei der Auszahlung der Agrarfördermittel augenscheinlich eine zentrale Software-Panne und der Umgang des Ministeriums damit die Ursache sind, ist eben auch nicht die feine, englische Art.  Manchmal gilt eben doch: Hirn und Stimmband vor Zunge, Herr Minister!“

Zur Forderung des Verbandes der Berufsschäfer nach einer besseren Förderung in Form einer Prämie pro Weidetier erklärte der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Richtig ist, dass wir die Förderung der Haltung von Raufutterfressern wie Schafe, Ziegen oder Rinder mit Blick auf die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU zum Jahr 2020 deutlich verbessern müssen, um die Pflege und Offenhaltung der Kulturlandschaft angemessen zu vergüten. Wenn die Grünen und der NABU ihre blauäugige Wolfsromantik fortsetzen,  werden wir darüber aber künftig gar nicht mehr reden müssen, weil die horrenden Ausgaben für den Herdenschutz bei den heimischen Weidetierhaltern zu reihenweisen Betriebsaufgaben führen werden.“

Mehrere Hundert Bürgerinnen und Bürger sind am Samstag der Einladung der FDP/DVP-Fraktion zur Veranstaltung „Wölfe in Baden-Württemberg – Eine Diskussion zwischen Naturverklärung und Panikmache“ gefolgt. Im Landtag diskutierten sie mit dem Landesjägermeister, Dr. Jörg Friedmann, dem Geschäftsführer des Landnutzerverbandes „Forum Natur Brandenburg“, Gregor Beyer, sowie mit dem Sprecher der FDP/DVP-Fraktion für ländlichen Raum, Dr. Friedrich Bullinger, und dem für Naturschutz zuständigen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, Andreas Glück, über den Umgang mit dem zurückkehrenden Raubtier.

Bullinger wies darauf hin, dass Baden, Württemberg und Hohenzollern nur 3 Millionen Einwohner hatten, als die letzten Wölfe im neunzehnten Jahrhundert geschossen wurden. Heute seien es aber fast 11 Millionen Einwohner mit einer engmaschigen Verkehrsinfrastruktur und Landnutzung. „Vor diesem Hintergrund muss sowohl aus Sicht des Tiers als auch aus Sicht des Menschen die Frage erlaubt sein, wo und auf welche Weise können wir dem Wolf überhaupt Lebensräume anbieten, ohne dass es zu ständigen Konflikten kommt“, sagte Bullinger. Die Ankündigungen der neuen Bundesregierung zum Wolfsmanagement im schwarz-roten Koalitionsvertrag bezeichnete Bullinger als „Hoffnungsschimmer“. Inwieweit diesen Aussagen auch eine baldige Umsetzung folgen werde, bleibe aber abzuwarten.

Jörg Friedmann vom Landesjagdverband kritisierte, in der Diskussion über den Wolf fehle es oftmals an Wissen über ökologische Zusammenhänge und Wechselwirkungen. „Man darf eine Tierart niemals isoliert betrachten“, forderte der Landesjägermeister. Es passe nicht zusammen, einerseits die Ausbreitung des Hirschs in Baden-Württemberg auf wenige ausgewiesene Rotwildgebiete zu begrenzen und andererseits den Wolf ohne Einschränkungen auf der vollständigen Fläche des Landes willkommen zu heißen. Denn das Rotwild zähle in anderen Ländern zur Hauptbeute des Wolfs. Auch werde die Rückkehr des Wolfs das Verhalten des Schalenwilds verändern. Die Schwarzwildbejagung werde dadurch schwieriger. Wer zudem einer unkontrollierten Ausbreitung des Wolfs das Wort rede, bringe die ökologisch wichtige Weidetierhaltung in Gefahr. Denn diese werde in Baden-Württemberg nicht zuletzt von vielen Nebenerwerbslandwirten betrieben, die sich keine teuren Herdenschutzmaßnahmen leisten könnten. Scharfe Kritik übte Friedmann an der Uneinigkeit der grün-schwarzen Landesregierung. Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) dürfe nicht, wie jüngst verkündet, im Alleingang Managementmaßnahmen mit benachbarten Ländern abstimmen, ohne diesbezüglich vorab Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) zu konsultieren. Die Ausgrenzung von Landwirten und Jägern durch den grünen Umweltminister bei diesem Thema sei nicht hinnehmbar. Des Weiteren kritisierte Friedmann die jüngste Vereinbarung der Umweltministerien von Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland, genehmigte Abschüsse nur durch spezielle Einsatzteams der Länder durchführen zu lassen. Dies grenze die Jagdausübungsberechtigten in den Revieren aus und untergrabe das Recht am Grundeigentum. Auch Gregor Beyer plädierte dafür, in solchen Fällen zuerst die örtlichen Jäger anzufragen.

In seinem Vortrag berichtete Beyer von den alltäglichen Problemen mit Wölfen im Osten. Baden-Württemberg befinde sich verglichen mit Brandenburg noch ganz am Anfang der Entwicklung, müsse andererseits aber auch nicht jeden Fehler wiederholen, den Brandenburg beim Umgang mit dem Tier schon gemacht habe. Wichtig sei daher, sich rasch von „drei Märchen“ zu verabschieden. Als erstes Märchen bezeichnete Beyer die Behauptung, der Wolf sei in Deutschland ausgestorben gewesen und müsse in Europa wegen eines ungünstigen Erhaltungszustands noch immer besonders streng nach Anhang IV der FFH-Richtlinie geschützt werden. „Der Wolf war in den neuen Ländern faktisch nie ausgestorben, in der DDR wurde nur jeder einzelne Wolf rigoros geschossen“, stellte Beyer klar, der ausdrücklich hinzufügte, dass dies heute keine vernünftige Handlungsmöglichkeit darstelle. Zudem gebe es zwischen den Wolfsbeständen im Norden, Osten und Süden Europas durchaus einen nachweisbaren genetischen Austausch.

Das zweite Märchen sei, dass der Wolf, vor allem Menschen gegenüber, ein scheues Tier sei. Beyer präsentierte dazu einen Flyer der Regierung des amerikanischen Staates Alaska zum Umgang mit Wölfen, in dem unter anderem davor gewarnt wird, Kinder allein an Bushaltestellen warten zu lassen und in Wolfsgebieten ohne größere Gruppe wandern zu gehen. „Weder ist der normale Wolf von Natur aus scheu, noch gibt es spezielle Problemwölfe mit unnormalem Verhalten. Vielmehr wird jeder Wolf mit seinem natürlichen Wolfsverhalten zu einem Problem, wenn aus seiner Sicht Zeit, Ort und Gelegenheit stimmen“, sagte Beyer. Niemand müsse deshalb in Panik verfallen, aber der Wolf habe nun einmal keine genetisch bedingte Scheu vor dem Menschen, sondern müsse diese immer wieder beigebracht bekommen. „Wenn er, wie im brandenburgischen Rathenow geschehen, tagelang durch den Vorgarten einer Kindertagesstätte streift, dann muss man ihm eben mit geeigneten Mitteln klarmachen, dass er dort nichts verloren hat“, forderte Beyer. Als „drittes Märchen“ nannte Beyer die Behauptung, der Wolf greife sich in der Regel nur Wildtiere, aber nur ganz selten Haus- oder Nutztiere. „Der Wolf ist letztlich auch nur ein fauler Hund“, sagte Beyer. Es sei für das Raubtier unlogisch, sich bei der Jagd auf schnelle Wildtiere zu verausgaben, wenn es sich einfach auf einer umzäunten Weide bedienen könne. In Brandenburg und Sachsen gehörten Risse an Schafen, Rindern, Reitpferden und inzwischen sogar Hunden zur Tagesordnung.

Andreas Glück, der anschließend die Diskussion mit dem Publikum im bis auf den letzten Platz gefüllten Plenarsaal moderierte, stellte fest, dass Baden-Württemberg inzwischen kein „Wolfserwartungsland“ mehr sei, sondern ein „Wolfsland“. In ihrer Stellungnahme zur Kleinen Anfrage der FDP/DVP-Fraktion, „Amtliche Wolfsstatistik in Baden-Württemberg“, Drucksache 16/3477, habe die Landesregierung jüngst geantwortet, dass es zwischen Juni 2015 und Januar 2018 schon 20 amtlich bestätigte Wolfsnachweise gegeben habe, darüber hinaus mehrere Hundert unbestätigte Sichtungen von Wölfen. Die grün-schwarze Landesregierung solle den Wolf daher nicht nur in ihr Wildtier-Monitoring aufnehmen, sondern die Tierart, wie schon die ebenfalls streng geschützten Arten Luchs und Auerhuhn, mit ganzjähriger Schonzeit ins Jagd- und Wildtiermanagement aufnehmen. Zudem forderte Glück die Landesregierung auf, eine Wolfsverordnung nach brandenburgischem Vorbild auf den Weg zu bringen, um bestehendes Recht zusammenzufassen, Zuständigkeiten zu klären und Verfahrensabläufe in konkreten Gefahrensituationen zu beschleunigen. Auch müsse es klare Schadensregelungen geben, sowohl für Nutztierrisse als auch für Verkehrsunfälle mit Nutztieren, die infolge von Wolfsangriffen die Flucht von der Weide ergreifen. „Wir werden Grüne und CDU bei all diesen offenen Fragen aus der Opposition heraus antreiben. Denn das bisherige Larifari der Landesregierung wird der Situation und den Betroffenen in den ländlichen Räumen nicht gerecht“, sagte Glück abschließend.

Zur Meldung, wonach Umweltminister Untersteller beim Wolfsmanagement nun auf die Zusammenarbeit mit Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland setzt, erklärte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Andreas Glück:

„Abstimmungen mit Partnern sind im Grundsatz immer zu begrüßen. Bevor Minister Untersteller sein Vorgehen mit Wiesbaden, Mainz und Saarbrücken abstimmt, sollte er sich aber erst einmal mit seinem thematisch ebenfalls betroffenen Kabinettskollegen Peter Hauk an einen Tisch setzen.“ Die Tatsache, dass die neue Kooperation beim Wolfsmanagement nicht mit dem Minister für Ländlichen Raum abgestimmt sei, lasse für das weitere Jahr 2018 nichts Gutes erwarten, sagte Glück. „Laut dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz müssen beide Minister dieses Jahr gemeinsam einen Wildtierbericht samt Neuzuweisungen von Arten ins Jagdrecht beschließen. Die Art und Weise, wie Herr Untersteller seinen Koalitionspartner schon jetzt außen vor lässt, spricht Bände“, sagte der Naturschutzpolitiker.

Der Sprecher der FDP/DVP-Fraktion für den Ländlichen Raum, Dr. Friedrich Bullinger, beklagte abermals die „ideologische Wolfsromantik“ der Grünen: „Mit ein paar länderübergreifenden Arbeitsgruppen und Willkommensgrüßen für den Wolf ist es nicht getan. Statt theoretische Betrachtungen anzustellen ist Minister Untersteller zu empfehlen, sich die Situation in Ländern mit Wolfsbeständen bei einem Besuch vor Ort anzusehen und mit Praktikern auszutauschen. Der Wolf sollte 2018 wie bisher schon der Luchs mit einer ganzjährigen Schonzeit ins Jagdrecht aufgenommen werden. Wir müssen für künftige Fälle, in denen rasches Handeln gefragt ist, jetzt die Grundlagen für ein schnelles und rechtssicheres Handeln legen“, sagte Bullinger, der auf zahlreiche Konflikte mit dem streng geschützten Wildtier in Ostdeutschland hinwies. Diese Diskussion könne man nicht erst führen, wenn das erste Tier durch Vorgärten streife und sich an Mülltonnen bediene.

In der gestrigen Landtagsdebatte über den Antrag der FDP/DVP-Fraktion „Tierschutz-Vollzug in Baden-Württemberg, Landtagsdrucksache 16/888, hat der Sprecher der Freien Demokraten für ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Dr. Friedrich Bullinger, abermals das Fehlen von fast 200 Amtstierärzten im Land angeprangert und vermeintliche Bekenntnisse des grün-schwarzen Regierungslagers zum Tier- und Verbraucherschutz als „Lippenbekenntnisse“ bezeichnet. Rechnerisch würden die Betriebe der Nutztierhaltung in Baden-Württemberg derzeit nur alle 15 Jahre kontrolliert. Wer diesen Missstand bei den rechtsstaatlich geordneten Betriebskontrollen nicht abstelle, überlasse militanten Tierrechtsaktivisten den Raum und schade somit der überdeutlichen Mehrheit der korrekt und tierschutzkonform arbeitenden Nutztierhalter. Bullinger sagte dazu wörtlich:

„Nach den Haushaltsberatungen ist dieses Thema so aktuell wie damals, denn die Landesregierung hat hierzu im Haushalt viel zu wenig getan. Ich darf darauf hinweisen, dass wir bei den Haushaltsberatungen zu Kapitel 0826 – Veterinärwesen – beantragt haben, für 2018 und 2019 jeweils 35 zusätzliche Stellen für Veterinärbeamte zu schaffen, die dringend erforderlich sind. In ähnlicher Weise hat dies auch die SPD-Fraktion getan. Leider, ist die Landesregierung dieser dringenden Aufgabe nicht nachgekommen, die großen Defizite im Personalbereich der Veterinärverwaltung abzumildern. Die aktuelle Personalausstattung der unteren Verbraucherschutz- und Veterinärbehörden in Baden-Württemberg reicht nicht annähernd aus; denn die EU fordert Regelmäßigkeit von Kontrollen in der Nutztierhaltung.  Die grün-schwarze Aussagen zum Tierschutz sind also Lippenbekenntnisse!

Ein Blick, meine werten Kolleginnen und Kollegen, in das Grundgesetz kann da helfen. Artikel 20 a des Grundgesetzes lautet – ich zitiere –: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“ Schon die Formulierung, meine Damen und Herren, macht deutlich: Es ist in allererster Linie Aufgabe des Staates, also gerade nicht anerkannter, klageberechtigter Tierschutzverbände, tätig zu werden. Vielmehr hat hier der Staat das Monopol und den grundgesetzlichen Auftrag.  Zweitens: Es ist die vollziehende Gewalt – also die sachkundige staatliche Veterinärverwaltung –, welche die Einhaltung der bestehenden Vorschriften zu überwachen und sicherzustellen hat, also ganz bestimmt nicht die selbsternannten, rechtsstaatlich nicht legitimierten „Undercover-Aufklärer“, die nachts in Ställe eindringen und mit Gewalt das tun, was man nicht tun darf, nämlich Tiere in den Tod treiben.

Laut einer Berechnung des Landkreistags fehlen in Anbetracht des Aufgabenzuwachses – der war enorm; ich könnte Ihnen hier 30 Verordnungen und Gesetze von EU und Bund vortragen – eigentlich bis zu 200 Amtstierärzte, aber zusätzlich auch Sachbearbeiter. Minister Hauk sagt zwar, dass die Verbände immer mehr fordern, aber wenn Sie sich einmal nüchtern die Zahlen sowie die Personalsituation vor Ort anschauen, sehen Sie: Das ist ein berechtigtes Anliegen, das wir hier immer wieder vorbringen.  Die EU, meine Damen und Herren, gibt ihren Mitgliedsländern in den einschlägigen Richtlinien zur Lebensmittel- und Futtermittelkontrolle vor, regelmäßig Vor-Ort-Kontrollen gerade bei den Nutztierbetrieben durchzuführen und dafür das erforderliche Personal und die erforderlichen Finanzmittel vorzuhalten. Das tut  Grün-Schwarz gerade nicht!

Solche Defizite führen häufig zu selbsternannten, oft militanten Tierschützern. Ich erinnere mich an einen Vorfall bei uns im Landkreis, wo eine militante Gruppe abends in einen Putenstall eingebrochen ist, wobei viele Tiere zu Tode kamen. Der Landwirt wurde mit Reizgas bedroht, und dann wurde sogar in dessen Haus eingedrungen. Dort waren Tierrechtsaktivisten am Werk, die man nicht im Glauben lassen darf, sie dürften den Staat ersetzen.

Meine Damen und Herren, wie weit dürfen Tierschützer gehen? Natürlich darf man anmahnen, natürlich muss man auch Defizite benennen. Dafür gibt es den normalen Weg, nämlich über die Veterinärbehörden, über die Polizei. Aber im Grundgesetz steht eben auch – Artikel 13 Absatz 1 –:  Die Wohnung ist unverletzlich.“ Das sind Grundrechte, die es einzuhalten gilt!

Deshalb brauchen wir auch mehr Aufklärung vom Ministerium in den Schulen, in der Öffentlichkeit, und wir brauchen vor allem auch eines: mehr Unterstützung unserer Tierschutzvereine, in denen viele Ehrenamtliche tolle Arbeit leisten. Zum Abschluss möchte ich einfach an die Landesregierung appellieren. Erstens: Verbessern Sie die Personalsituation beim Verbraucher- und Tierschutz, und zwar durch die Linderung der Personalnot in der Veterinärverwaltung und bei den Instituten! Die zweimal zehn, die Sie in den Doppelhaushalt eingestellt haben, können es nicht sein. Das ist überhaupt nicht das, was man braucht, sondern man braucht wesentlich mehr. Zweitens: Wir brauchen mehr Aufklärung und wieder mehr Realitätssinn in der Gesellschaft zu den natürlichen Verhältnissen von Natur, Tier und Mensch, meine Damen und Herren. Wir brauchen vor allem auch in der Landwirtschaft eine realistische Darstellung, keine Romantisierung und auch nicht eine Verniedlichung, sondern eben auch hier mehr noch wie es der Bauernverband macht, offene Bauernhöfe. Es muss auch wieder an den Schulen, bei den Lehrplänen, die im Kindergarten beginnen, wieder mehr Natur an die Kinder gebracht werden, damit dieser Fehlentwicklung in der Gesellschaft, die ich gerade angesprochen habe, Einhalt geboten wird.“

Angesichts der vom Umweltministerium bestätigten Sichtung eines Wolfs in Korntal-Münchingen (Landkreis Ludwigsburg) fordern der naturschutzpolitische Sprecher Andreas Glück und der Sprecher für den Ländlichen Raum, Dr. Friedrich Bullinger, die Landesregierung dringend zum Handeln auf.

„Statt sich bei jeder Wolfsmeldung reflexartig zu äußern, es werde sich schon nicht um einen echten Wolf, sondern um einen Hund gehandelt haben, sollten die Regierungsfraktionen endlich beginnen, die berechtigten Sorgen der Bürger im Land ernst zu nehmen“, so Glück und mahnt weiter:  „Dabei hilft es gerade nicht, wenn im Vorfeld ein Wahlkreisabgeordneter der Grünen beschwichtigt, ein echter Wolf wäre in der Region um Korntal-Münchingen aufgrund der dichten Besiedelung äußerst ungewöhnlich. Es müssen vielmehr Vorkehrungen getroffen werden für den Fall, dass ein Wolf tatsächlich zu einer Gefahr für Menschen oder Nutztiere wird. Wir bekräftigen daher unsere Forderung, den Wolf zunächst ohne Jagdzeit ins Landesjagdrecht aufzunehmen. Die Erfahrungen aus Brandenburg und Sachsen zeigen klar, dass die Möglichkeiten nach dem Bundesnaturschutzrecht bei Weitem nicht ausreichen, da dort teilweise bereits erteilte Abschussgenehmigungen nach Klagen von Umweltverbänden wieder zurück genommen wurden.“

„In einer Gefahrensituation hilft eine juristische Prüfung des Bundesnaturschutzrechts nicht weiter. Insofern ist es zu begrüßen, dass Landwirtschaftsminister Hauk jüngst Umweltminister Untersteller auf die in der Tat vorbildliche Wolfsverordnung des Landes Brandenburg hingewiesen hat“, stellen Glück und Bullinger fest und fordern: „Wenn eine konkrete Gefahr für Menschen oder Nutztiere besteht, muss eine rechtssichere Entnahme eines Wolfs rasch und unbürokratisch genehmigt werden können.“

Der Sprecher der FDP/DVP-Fraktion für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Dr. Friedrich Bullinger, hat die Aussprache des Landtags zum Haushalt des Ressorts für eine Generalkritik an der grün-dominierten Agrarpolitik in Bund und Land genutzt:

„Wir leben in einer Zeit globaler Unsicherheiten. Aus Washington weht seit dem Amtsantritt von Präsident Trump ein kräftiger Wind des Protektionismus. Gerade erst hat das amerikanische Handelsministerium Strafzölle gegen spanische Oliven angekündigt. Für die deutsche Landwirtschaft, die jährlich Erzeugnisse im Wert von 1,8 Milliarden in die Vereinigten Staaten exportiert, ein ernstes Thema. Der russische Markt bleibt unseren Bauern aus sicherheitspolitischen Gründen weiterhin versperrt und wie sich das geplante Freihandelskommen der EU mit Neuseeland auf die Preise von Milch und Fleisch auswirken wird, ist noch völlig unklar. Gleichzeitig stellt sich bei einer auf 8 Milliarden Menschen zusteuernden Weltbevölkerung die Frage nach der künftigen Ernährungssicherheit. Aber das einzige, worüber wir in der deutschen und baden-württembergischen Agrarpolitik Tag ein, Tag aus reden, sind Bio-Märkte und einzelne Wirkstoffe des Pflanzenschutzes“, beklagte Bullinger.

Auch die grün-schwarze Agrarpolitik in Stuttgart leide unter dieser falschen Schwerpunktsetzung. Zwar sei es zu begrüßen, dass die Landesregierung nun, wie es die FDP/DVP Fraktion schon am 25. April dieses Jahres gefordert habe, knapp 50 Millionen Euro Notbeihilfen für die vom Frost geschädigten Landwirte auf den Weg bringe, es fehle  aber ein tragfähiges Gesamtpaket für ein zukunftsfähiges Risikomanagement in den Betrieben. „Klar ist, wir können solche Millionen-Pakete nicht jedes Jahr bewilligen. Deswegen brauchen wir jetzt aber Strukturreformen für eine wirksame Eigenvorsorge der Betriebe. Wo bleibt daher der Einsatz der Landesregierung im Bundesrat für eine echte steuerfreie Risikoausgleichsrücklage für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft? Wo bleibt der Einsatz für eine Ausweitung der Versicherungssteuerbefreiung für landwirtschaftliche Mehrgefahrenversicherungen? Wo bleibt eine verstärkte Investitionsförderung für Beregnungstechnik, die gegen Frost- und Trockenschäden hilft?“, so Bullinger. Stattdessen redeten CDU und Grüne nur noch darüber, wie sie zusätzliche Millionensummen für Artenschutzprojekte und Bio-Vermarktung ausgeben könnten. Diese Art der ideologischen Agrarpolitik habe sich leider auch in den Sondierungsgesprächen  über eine mögliche „Jamaika“-Koalition im Bund niedergeschlagen. Es sei daher richtig gewesen, dass die FDP dieses Trauerspiel der Formelkompromisse und ideologischen Projekte beendet habe.

Bullinger äußerte sich abermals zu den Änderungsanträgen seiner Fraktion zum Haushalt. „Angesichts einer 30-Millionen-Euro-Offensive für den Artenschutz ist es mir unverständlich, warum Grüne und CDU unseren gegenfinanzierten Vorschlag abgelehnt haben, den Geschäftsstellen der sieben Naturparke nochmals 450.000 Euro zu bewilligen“, kritisierte Bullinger. Denn anders als etwa der luxuriös ausgestatte Nationalpark brächten die sieben Naturparke mit jedem Euro ein Vielfaches an ehrenamtlichem Einsatz für die Natur auf die Fläche. Auch den gegenfinanzierten Antrag der Freien Demokraten zur Aufstockung des Personals in den unteren Veterinär- und Verbraucherschutz um 70 Stellen zum Jahr 2019 hätte die Regierungskoalition abgelehnt. „Ausgerechnet grüne Tierschützer und schwarze Verbraucherschützer sparen an der Veterinärverwaltung und nehmen es mit einem Achselzucken hin, dass Baden-Württemberg die von der EU vorgegebene Kontrolldichte bei den zu kontrollierenden Betrieben nicht annähernd erreicht.“ Unter anderem deswegen lehne die FDP/DVP Fraktion den Haushalt des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ab.

Zur Vorstellung des 30 Millionen Euro schweren „Sonderprogramms zur Stärkung der biologischen Vielfalt“ der grün-schwarzen Landesregierung haben der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Andreas Glück, und sein für Agrarpolitik zuständiger Fraktionskollege, Dr. Friedrich Bullinger, vor „blindem Aktionismus“ und „grün-schwarzer Klientelpolitik“ gewarnt.

„Sieht man einmal davon ab, dass Ministerpräsident Kretschmann die Windschutzscheibe seines Autos zu sauber findet, was im Übrigen auch an Fortschritten der Aerodynamik im Fahrzeugbau liegen könnte, so gibt es bedauerlicherweise noch keine einzige methodisch belastbare Untersuchung über den Umfang und die Ursachen des Insektenschwunds in Baden-Württemberg oder Deutschland“, sagte Glück. Dies habe Umweltminister Franz Untersteller selbst eingeräumt.

So schreibt Untersteller in der Stellungnahme zum FDP-Antrag 16_2165_D, „Rückläufige Insektenpopulationen – Erklärungsansätze und Handlungsmöglichkeiten in Landwirtschaft und Landschaftspflege“ wörtlich: „Für das Land Baden-Württemberg liegen keine langfristigen, systematisch erhobenen Daten vor, die eine Aussage zur Entwicklung der Insektenarten und Fluginsekten-Biomasse zulassen.“ Vor diesem Hintergrund sei zwar das angekündigte Monitoring zur Bestandsaufnahme der Arten im Südwesten ein Schritt in die richtige Richtung, sagte Glück, weite Teile des heute vorgestellten 30-Millionen-Euro-Sonderprogramms seien jedoch „blinder Aktionismus auf Kosten der Steuerzahler“.

Die geplante Aufstockung des Agrarumweltweltförderprogramms FAKT begrüßte Bullinger im Grundsatz. „Es ist unstrittig, dass wir in Baden-Württemberg den Trend zu ausgeräumten Landschaften stoppen müssen, wie wir ihn aus Ost- und Norddeutschland kennen. Die Artenvielfalt braucht strukturreiche Kulturlandschaften mit Hecken, Feldrainen, Tümpeln und Blühwiesen“, sagte Bullinger. Ein falsches Signal an die Landwirte und ehrenamtlichen Landschaftspflege sei es jedoch, wenn Grün-Schwarz im Doppelaushalt 2018/2019 einen zusätzlichen zweistelligen Millionenbetrag für den Aufkauf von Flächen und die Pflege von Biotopen einstelle. „Hier geht es augenscheinlich nicht um gezielte Verbesserungen bewährter Förderprogramme und um das bewährte Prinzip ‚Schützen durch Nützen‘, sondern um eine massive Klientelpolitik zugunsten den Grünen nahe stehender Natur- und Umweltschutzverbände“, sagte Bullinger.

Der Sprecher für naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Andreas Glück, und sein für Agrarpolitik zuständiger Fraktionskollege, Dr. Friedrich Bullinger, haben sich mit Blick auf den nach dem grün-roten Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) im Jahr 2018 anstehenden Wildtierbericht des Landes klar für eine Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht ausgesprochen.

„Der erste Nutztierriss durch den Wolf im Kreis Heilbronn ist nun dokumentiert“, so Glück und forderte „ein praktikables Instrumentarium für Monitoring und Management, bevor wir flächendeckend Probleme wie in Brandenburg bekommen.“ Der Wolf gehöre daher wie schon heute der Luchs mit ganzjähriger Schonzeit ins sogenannte „Schutzmanagement“ des JWMG aufgenommen. „Es muss rasch und rechtssicher gehandelt werden können. wenn ein einzelner Wolf eben keine Scheu vor dem Menschen zeigt und Probleme bereitet“, so Glück und sieht mit der langwierigen Genehmigungskette unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange für Abschussgenehmigung nach dem Naturschutzrecht als wenig geeignet an.

Bullinger wies auf die Auswirkungen der Rückkehr des Wolfes auf die Nebenerwerbslandwirtschaft und die Offenhaltung der Kulturlandschaften hin. Es sei heute schon schwer genug, junge Leute dafür zu begeistern, im Schwarzwald oder auf der Schwäbischen Alb neben dem eigentlich Beruf noch eine kleine Mutterkuhherde oder eine Handvoll Schafe zu halten, um die artenreichen Wacholderheiden zu pflegen, so Bullinger und warnte: „Diese Nebenerwerbslandwirte, die für unsere Landschaften so wichtig sind, kaufen sich nicht für mehrere Tausend Euro einen Herdenschutzhund oder Schutzzäune. Sie geben nach dem ersten Wolfsriss einfach auf“.

Glück erinnerte daran, dass der brandenburgische Wolfsexperte Gregor Beyer in der Anhörung, die der Landtag am 26. Oktober durchgeführt hat, ausdrücklich vor einem Irrglauben an technische Herdenschutzmaßnahmen gewarnt hatte. Wörtlich hatte Beyer gesagt: „Sie werden den Rüstungswettbewerb mit dem Wolf verlieren.“ Es brauche daher jetzt ein praktikables Instrumentarium für ein Wolfsmanagement, bevor eine Häufung von Nutztierrissen auftrete, oder der Wolf wie in Berlin, Brandenburg und Sachsen in den Vorgärten nach Mülltonnen und Haustieren Ausschau halte, forderten Glück und Bullinger.

Bei einer Landtagsdebatte über digitale Technologien in der Landwirtschaft sagte der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Friedrich Bullinger: „Selbstredend sind die Möglichkeiten des Smart Farmings faszinierend ­– von präzisen RTK-Spurführungssystemen über den Einsatz von Drohnen beim Pflanzenschutz im Weinberg bis hin zur Echtzeitüberwachung der Gesundheits- und Milchleistungsdaten einzelner Tiere im Kuhstall – was ich aber von Grün-Schwarz heute völlig vermisst habe, sind die großen politischen Fragen zum Thema,“ sagte Bullinger. Dies betreffe beispielsweise die mangelhafte Infrastruktur. „Selbst die innovativste Smartphone-App bringt dem Landwirt nichts, wenn er bei seiner Fahrt über den Acker drei Mal in ein Funkloch gerät. Die Online-Antragstellung über das System FIONA entlastet eben weder Betriebe noch Landwirtschaftsämter, wenn 23 Prozent der Haushalte in Baden-Württemberg nicht einmal über einen 50 Mbit/s-Anschluss verfügen. Und ohne die Bereitstellung brauchbarer Geofach- und Geobasisdaten kommt auch die digitale Präzisionslandwirtschaft nicht weiter“, beklagt Bullinger und forderte mehr Anstrengungen seitens der Landesregierung: „Nehmen Sie sich ein Beispiel daran, was Minister Wissing in Rheinland-Pfalz diesbezüglich schon alles 2016 auf den Weg gebracht hat!“

Weitere politische Fragen seien die Auswirkungen der Digitalisierung auf den landwirtschaftlichen Strukturwandel, nötige Anpassungen der beruflichen Bildung, Probleme der allgemeinen Datensicherheit und des individuellen Datenschutzes, ordnungspolitische Fragen mit Blick auf den künftigen Wettbewerb auf dem Markt für Landmaschinen und Agrartechnik und vor allem die noch immer mangelhafte Netzanbindung der ländlichen Räume.

Bullinger forderte, die neuen Technologien gezielt im Sinne der Landwirte und im Sinne eines schonenden Umgangs mit natürlichen Ressourcen zu nutzen. „Der Landwirt muss Herr seiner Daten bleiben. Wir müssen dafür sorgen, dass ihm die Daten die Arbeit leichter machen, und gleichzeitig verhindern, dass sie zu einer verschärften Überwachung führen.“ Bullinger verwies mit Blick auf die Datensicherheit auf einen Bericht des FBI aus dem vorigen Jahr. „Wenn die Landwirtschaft in Zukunft künftig flächendeckend mit zentralen Daten-Clouds arbeitet, wird die Ernährungssicherheit im Rahmen der Cyber-Kriegsführung auch zur möglichen Zielscheibe von DDoS-Attacken. Das ist in Zeiten, in denen bestimmte Großmächte über das Internet möglicherweise schon Wahlen beeinflussen, kein Science Fiction mehr, sondern eine konkrete Gefahr, auf welche die Politik Antworten bieten muss.“

Auch ordnungspolitisch sei die Digitalisierung der Landwirtschaft bei all den Chancen, die sie den Betrieben ermögliche, eine Herausforderung. Neben den steigenden Entwicklungskosten für Agrartechnik könne auch exklusive Software dazu führen, dass kleinere Anbieter von Landmaschinen und Agrartechnik aus dem Markt gedrängt würden. „Die Politik muss jetzt sehr stark auf standardisierte Daten-Formate und offene Schnittstellen achten, damit wir keine Monopolisierungstendenzen erleben“, sagte Bullinger. Als zentrale Forderung in der Landespolitik nannte Bullinger eine bessere Agrarinvestitionsförderung: „Wenn wir den kleinen Betrieben nicht unter die Arme greifen, wird das Smart Farming den Strukturwandel anheizen. Für den Großbetrieb mit 200 Kühen rechnet sich teure Autmatisierungstechnik im Stall natürlich viel schneller als für den kleinen Schwarzwaldbauern.“ Bei der Präzisionstechnik für die Ausbringung von Dünger und Pflanzenschutzmitteln sei die Förderung von Projekten der Maschinenringe zum überbetrieblichen Einsatz ein möglicher Weg, sagte Bullinger. Der Freistaat Bayern sei hier viel besser aufgestellt als Baden-Württemberg.

Zu Forderungen der Grünen nach einem Verbot des seit 1974 zugelassenen Pflanzenschutzmittels Glyphosat, dessen sachkundiger Gebrauch vom Bundesinstitut für Risikobewertung als unbedenklich bewertet wird, erklärte der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Friedrich Bullinger

„Die Grünen messen in dieser Diskussion offenkundig mit zweierlei Maß. Wenn sie mit aller Macht ein Verbot dieses bewährten Wirkstoffes durchsetzen wollen, dann erwarte ich, dass Frau Göring-Eckardt und Herr Dr. Hofreiter ihrer Ökolandbau-Lobby nun auch persönlich erklären, dass unsere heimischen Böden künftig nicht mehr mit schwermetallhaltigen Pflanzenstärkungsmitteln wie Kupfersulfat belastet werden dürfen. Des Weiteren erwarte ich von den Grünen, dass sie ihre ständigen Forderungen zur Wiederzulassung von Kaliumphosphonat für den Ökolandbau stoppen und ihren Bio-Winzern und Bio-Obstbauern ehrlicherweise erklären, dass das von ihnen so sehr vermisste Kaliumphosphonat aus exakt derselben chemischen Stoffgruppe stammt wie das angeblich so furchtbare Glyphosat. Die widersinnige Agrarpolitik der Grünen ist das beste Argument dafür, endlich mehr Geld in die naturwissenschaftliche Schulbildung zu investieren.“

Zur Debatte über den künftigen Umgang mit Wölfen erklärten der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Andreas Glück, und der agrarpolitische Sprecher, Dr. Friedrich Bullinger, gemeinsam:

„Wir fordern die Landesregierung auf, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen, damit eine rasche und dennoch rechtssichere Entnahme von Problemtieren möglich wird. Der Wolf ist nun definitiv nach Baden-Württemberg zurückgekehrt und dies hat für die ökologisch wichtige Weidehaltung von Nutztieren schon jetzt unübersehbare Folgen. Umweltminister Franz Untersteller hat uns noch in Landtags-Drucksache 16/787 vor einem Jahr auf unseren Antrag hin mitgeteilt, dass sich die Überführung des Wolfs aus dem reinen Naturschutzrecht in das Schutzmanagement des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes des Landes Baden-Württemberg nicht stelle, da dies eine dauerhafte Rückkehr der Tierart erfordere. Nach dem dokumentierten Wolfsriss ist diese Aussage nunmehr obsolet. Mit Wölfen ist auch bei uns zukünftig zu rechnen. Wir fordern die Oberste Naturschutzbehörde und die Oberste Jagdbehörde daher nun im Vorfeld des gesetzlich gebotenen Wildtierberichts 2018 dazu auf, den Wolf analog zum Luchs zunächst bei Zuweisung einer ganzjährigen Schonzeit in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz aufzunehmen. Dies würde durch die Einbindung der Jägerschaft erstens ein engmaschiges Monitoring des Wolfs ermöglichen und zweitens rechtssichere Hegeabschüsse einzelner Problemtiere.“

Nachdem Landwirtschaftsminister Peter Hauk zu dem am 7. August 2017 von den Freien Demokraten eingereichten Antrag „Änderung der Ausgleichszulage Landwirtschaft (AZL) und Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete“ (Drucksache 16/2492; s. Anlage) entgegen der von der Geschäftsordnung des Landtags vorgegebenen dreiwöchigen Antwortfrist eine Fristverlängerung bis zum Freitag vor der Bundestagswahl erbeten hatte, ging seine Stellungnahme heute um 16.12 Uhr ein. Der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Friedrich Bullinger, erklärte dazu:

„Minister Hauk hat im gesamten Verfahren zur Neuabgrenzung der AZL-Förderkulisse bisher maximale Intransparenz walten lassen. Der Umgang mit den Auskunftsrechten des Parlaments passt daher absolut ins Bild. Die Opposition wird taktisch hingehalten, die landwirtschaftlichen Verbände werden nicht angemessen eingebunden. Gleichzeitig wissen die betroffenen Landwirte in Österreich schon seit Wochen, was durch die von der EU geforderte Neuabgrenzung auf sie zukommt.“

Die Stellungnahme des Ministers zeige nun auch, warum Hauk auf Zeit gespielt habe und eine Veröffentlichung vor der Bundestagswahl möglichst umgehen wollte, sagte Bullinger. So falle der Landkreis Schwäbisch Hall bis auf wenige Gemarkungen vollends aus der Förderung. Des Weiteren sei laut Hauks Stellungnahme zu erwarten, dass zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe in den Kreisen Rems-Murr, Hohenlohe und Ostalb das Nachsehen haben werden. Dies kündigte Hauk auch für Betriebe im Neckar-Odenwald-Kreis an. Diesbezüglich gebe es aber nach exklusiven Berichten von Fachmedien auch gegenteilige Informationen, teilte Bullinger mit. Das vorläufige Kartenmaterial für die AZL-Neuabgrenzung will Hauk der Opposition indessen nicht zugänglich machen. Dies hatte die FDP/DVP-Fraktion gefordert.

Zur Meldung, dass die grüne Landtagsfraktion auf Bundesebene eine „verbraucherfreundliche Kennzeichnung von Fleisch und Wurstwaren“ durchsetzen will, erklärt der verbraucherschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Die Grünen sind bei dem Thema unglaubwürdige Pharisäer. Sie predigen auf Parteitagen und Fraktionsklausuren unentwegt mehr Tier- und Verbraucherschutz. Und im Land, in dem sie die Regierung führen, lassen sie den Vollzug gesetzlich geregelter rechtsstaatlicher Pflichtaufgaben bei Tier- und Verbraucherschutz in geradezu verantwortungsloser Weise schleifen.

Derzeit werden, aufgrund des massiven Personalmangels, landwirtschaftliche Betriebe in Baden-Württemberg im Schnitt alle 16 Jahre kontrolliert anstatt – wie von der EU vorgegeben – alle 5 Jahre. Wenn die Regierung, wie wir es in den vorigen Haushaltsberatungen beantragt hatten, nur einen Bruchteil der 225 Versorgungsposten, welche die Grünen sich gerade in der Umweltverwaltung genehmigen wollen, in Stellen für Amtstierärzte und Lebensmittelchemiker umschichten würde, wäre Tieren und Verbrauchern weit mehr geholfen als mit jeder bürokratischen Kennzeichnung. Und eine Haltungskennzeichnung ohne regelmäßige Betriebskontrollen bleibt letztlich bloße Augenwischerei.“