Angesichts der auch bei der Erntebilanz des Deutschen Bauernverbandes thematisierten massiven Frostschäden im Obstbau in Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz fordern die agrarpolitischen Sprecher der FDP-Landtagsfraktionen in Stuttgart, Mainz und Düsseldorf, Dr. Friedrich Bullinger, Marco Weber und Markus Diekhoff, die Rahmenbedingungen für ein wirksames betriebliches Risikomanagement ins Zentrum der Agrarpolitik der kommenden Jahre zu rücken. „Seit bald einem Jahrzehnt fällt in jedem Grußwort und in jeder agrarpolitischen Sonntagsrede das Stichwort ‚steuerbefreite Risikoausgleichsrücklage für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft‘, aber als es unter Schwarz-Gelb 2012 das letzten Mal zum Schwur kam, hat CDU-Bundesfinanzminister Schäuble diese sinnvolle Maßnahme kassiert. Das darf nicht noch einmal passieren”, sagte Bullinger, der auch Vorsitzender der agrarpolitischen Sprecher der FDP-Landtagsfraktionen ist.

Auch zur konkreten Ausgestaltung einer solchen Regelung sind sich Bullinger, Weber und Diekhoff einig. Die Risikoausgleichsrücklage müsse sowohl unmittelbar bei Eintritt eines Risikofalls als auch bei Schadensbeseitigungen im Nachgang sowie bei vorsorgenden, risikomindernden Investitionen genutzt werden können. „Es wäre ökonomisch nicht sinnvoll, Reparaturarbeiten besser zu stellen als präventive Investitionen in Hagelschutznetze oder Beregnungstechnik”, sagte der agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz, Marco Weber.

Weitere Möglichkeiten für eine bessere Eigenvorsorge der landwirtschaftlichen Betriebe sehen die drei Freien Demokraten bei der Versicherungssteuer. „Die weitgehende Befreiung von Mehrgefahrenversicherungen von der Versicherungssteuer, die Schwarz-Gelb 2012 auf den Weg gebracht hat, wollen wir auf zusätzliche Kumulrisiken ausweiten. Vorstellbar wäre zum Beispiel eine Vergünstigung für Absicherungen, die auch Trockenschäden mit abdecken”, erläuterte Diekhoff. Es sei in der Tat kaum sinnvoll, einerseits die eigenverantwortliche Risikovorsorge der Landwirte steuerlich zu belasten und dann im Schadensfall teuer und kurzfristig zu finanzierende Nothilfen und Liquiditätsprogramme aufzulegen, pflichtete Bullinger bei. 2

Bullinger ist der Ansicht, dass auch die Möglichkeit einer abermalig befristeten Einführung eines steuerlichen Freibetrags zum Zwecke der Schuldentilgung nach Vorbild der früheren Regelung in § 14 a Absatz 5 des Einkommenssteuergesetzes geprüft werden sollte. „Die Betriebe haben jetzt zum Teil einige bittere Jahre hinter sich, Jahre mit Trockenschäden, Spätfrösten und marktbedingten Preiskrisen. Ein solcher Freibetrag wäre sicherlich für den ein oder anderen Betrieb eine Möglichkeit, wieder zu einer stabilen Liquidität zurückzukehren”, erläuterte der Baden-Württemberger.

Hinsichtlich der in den meisten Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verbreiteten öffentlichen Bezuschussung von Prämien für Ernteversicherungen im Rahmen von Public-Private-Partnership-Modellen sehen die FDP-Landespolitiker einstweilen die Länder am Zug. „Das Beispiel Österreich zeigt, dass solche Lösungen auf Landesebene gut aufgehoben sind. Erstens sind die Witterungsrisiken in Mecklenburg-Vorpommern ganz andere als in Bayern und zweitens unterscheiden sich die Agrarstrukturen auch in der Leistungsfähigkeit in der Betriebe”, sagte Diekhoff. Grundsätzlich sei eine maßvolle Hilfe zur Eigenvorsorge jedoch sowohl aus Sicht der Steuerzahler als auch aus Sicht der Landwirte sinnvoller als teure Notgroschen im unmittelbaren Schadensfall.

 

Als „gedankliche Verwirrung“ haben die agrarpolitischen Sprecher der Freien Demokraten in den Landtagen von Baden-Württemberg und Hessen, Dr. Friedrich Bullinger und Jürgen Lenders, die jüngsten Aussagen des baden-württembergischen Ministers für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk (CDU), kritisiert, wonach die Landwirtschaft von einer schwarz-grünen Koalition im Bund profitieren könne. Tatsächlich bremsten „derartige ,Vater Staat-Mutter Erde-Koalitionen‘ die Entwicklung des ländlichen Raums ideologisch aus, wo es nur geht“, erklärten Bullinger und Lenders gemeinsam.

„Wenn Minister Hauk unter Verweis auf die Länderebene sagt, dass bei grün-schwarzen oder schwarz-grünen Koalitionen eine Verständigung möglich sei, dann muss er auch dazu sagen, dass diese Verständigung in der Regel eine Verständigung auf Kosten von CDU-Inhalten ist“, kritisierte Bullinger. Lenders zählte Beispiele auf, wie sich die schwarz-grüne Verständigung in Hessen und Baden-Württemberg in der Praxis gestalte: „Eine durch und durch ideologisierte Jagdpolitik, eine Agrarpolitik der Flächenstilllegungen durch praxisferne Regelungen für Gewässerrandstreifen und Grünlanderhaltung, eine ökonomisch wie ökologisch unsinnige FSC-Zertifizierung der Staatswälder oder auch ein fauler schwarz-rot-grüner Kompromiss zum Düngerecht im Bundesrat – wenn Herr Hauk meint, die Land- und Forstwirtschaft könne von einer solchen Zusammenarbeit profitieren, spricht dies nicht für seine Fachkompetenz.“ Bullinger fügte hinzu, er hoffe, dass den ländlichen Regionen Deutschlands eine solche Zusammenarbeit im Bund erspart bleibe.

Zu Berichten der „Schwäbischen Zeitung“, wonach die Landesregierung für den Doppelhaushalt 2018/2019 im grünen Umweltressort eine üppige Aufstockung um nicht weniger als 225 Stellen plant, der tatsächlich unterversorgten und dem CDU-geführten Ministerium für Ländlichen Raum unterstehenden Verbraucherschutz- und Veterinärverwaltung jedoch nicht eine einzige zusätzliche Stelle genehmige, sagte der verbraucherschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Falls sich dies im Rahmen der Haushaltsberatungen im Herbst bestätigen sollte, kann ich die grün-schwarze Verbraucher- und Tierschutzpolitik nur noch als skandalös bezeichnen. Wir sprechen hier nicht über symbolpolitische Prestigevorhaben, sondern über die Frage, ob rechtsstaatliche und von der EU verbindlich geregelte Pflichtaufgaben des gesundheitlichen Verbraucherschutzes erfüllt werden, oder nicht.“ Er erwarte jetzt, dass Ministerpräsident Winfried Kretschmann unverzüglich von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch mache und die drohende Unwucht zwischen den Ministerien korrigiere, sagte Bullinger.

Der Verbraucherschutzpolitiker der Freien Demokraten verwies auf eine unmissverständliche Aussage auf Seite 105 des grün-schwarzen Koalitionsvertrags, wo es heißt: „Ein besonderes Anliegen ist uns die Lebensmittel- und Produktsicherheit. Alle Menschen haben das Recht auf sichere Lebensmittel und Produkte. Sie müssen sich auf staatliche Kontrollen verlassen können. Die zuverlässige Arbeit der amtlichen Veterinär- und Lebensmittelkontrolle in allen Stufen der Lebensmittelherstellung werden wir verbessern und die begonnenen Verstärkungen im Stellenplan fortsetzen.“

Vor dem Hintergrund der aktuellen Weichenstellungen bewertet Bullinger diese Ankündigung nun als „wertloses Lippenbekenntnis“. Sollte sich bis zu den Haushaltsberatungen im Dezember nichts mehr bewegen, so bleibe nur festzustellen, dass Grün-Schwarz dieses Versprechen in den ersten drei Haushaltsjahren der fünfjährigen Regierungszeit brechen werde. Grüne und CDU verspielten bei dem Thema gerade den letzten Funken Glaubwürdigkeit. „Im Grunde genommen kann kein Grüner und kein Schwarzer mehr die Worte Tierschutz und Verbraucherschutz in den Mund zu nehmen ohne vor Scham zu erröten“, sagte Bullinger.

Die FDP/DVP-Fraktion hatte vor dem Hintergrund eines Tierschutzskandals in einem Schweinemastbetrieb im Alb-Donau-Kreis im Oktober 2016 einen Berichtsantrag zum Tierschutz-Vollzug in Baden-Württemberg eingereicht, dessen Beantwortung durch die Landesregierung erhebliche Mängel bei Personal und Kontrolldichte offengelegt hatten (siehe Drucksache 16/888). Demnach wird die Vorgabe der Europäischen Union, wonach jeder Betrieb mindestens alle fünf Jahre kontrolliert werden müsse, wegen des Personalmangels nicht annähernd erreicht. Nach gemeinsamen Berechnungen des Landkreistags und des Fachressorts fehlen in den unteren Verbraucherschutzbehörden in den Kreisen derzeit allein 199 Veterinäre. In den vier Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern des Landes und im Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamt Aulendorf fehlen weitere Veterinäre und Lebensmittelchemiker. Die FDP/DVP-Fraktion hatte deshalb in den Beratungen zum Staatshaushalt 2017 beantragt, die von Grünen und CDU geplante Aufstockung des Naturschutzetats etwas zu verlangsamen und stattdessen Mittel in Höhe von 1,5 Millionen Euro in die Veterinärverwaltung umzuschichten, um dort in einem ersten Schritt 30 neue Stellen zu schaffen (siehe Haushaltsantrag 16/1408-2). Die grün-schwarze Mehrheit hatte dies rundheraus abgelehnt.

Bullinger sieht ein systematisches Problem in der zusehends offener zutage tretenden Schwäche des Ministers für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk. „Ob Abstandsregeln für Windräder im Staatswald oder Bibermanagement, stets wird der schwarze Peter vom grünen Franz zurückgepfiffen.“ Peter Hauk sei anscheinend der durchsetzungsschwächste Minister am grün-schwarzen Kabinettstisch, beklagte Bullinger. Wenn der grüne Umweltminister 225 Versorgungsposten für die Investitionsverhinderer von NABU und BUND einrichten dürfe, während der Verbraucherschutz nicht einmal die 41 von Hauk gewünschten Stellen für die Untersuchungsämter erhalte, sei dies inakzeptabel. Die Landesregierung müsse bei ihren Ausgaben staatlichen Pflichtaufgaben den Vorrang vor klientelpolitischen Prestigeprojekten einräumen, forderte Bullinger.

Als „populistischen Wettbewerb“ bezeichnen die agrarpolitischen Sprecher der Freien Demokraten im Landtag Niedersachsen und Landtag Baden-Württemberg, Hermann Grupe und Friedrich Bullinger, den Schlagabtausch zwischen den Agrarministern Meyer in Hannover und Hauk in Stuttgart.

Einzig und allein verantwortlich für das neue Bürokratiemonster Düngegesetz seien Union und Grüne, betont Agrarexperte Bullinger: „Was sich die ideologiegetriebenen Grünen ausgedacht haben, hat die Union mit ihrem Bundesagrarminister durchgewunken. Für das Versagen des Bundesministers der Union nun alle norddeutschen Landwirte verantwortlich machen zu wollen, ist schäbig. Die negativen Auswirkungen des Düngegesetzes sind überall in Deutschland zu spüren. Aufgrund der regionalen Besonderheiten bei Boden- und Klimaverhältnissen ist dieses schwarz-grüne Bundesgesetz nicht zielführend. Eine bessere Verteilung der Nährstoffe im Lande wird sogar noch erschwert. Herr Hauk ist am Ende genauso für diese fachfremde Umsetzung verantwortlich, wie sein Unionskollege Schmidt in Berlin und Minister Meyer aus Hannover.“

„Wenn die CDU versucht, die Verantwortlichkeit für ein bürokratisches Düngegesetz auf die niedersächsischen Bauern abzuwälzen, begibt sie sich auf dasselbe landwirtschaftsfeindliche Terrain, auf dem die Grünen zuhause sind. Herr Hauk sollte sich für seine Äußerung, dass ganz Deutschland für die ‚Lauheit des Nordens‘ büße, schämen und dafür entschuldigen, dass er Populismus auf dem Rücken aller Landwirte in Niedersachsen betreibt“, so der Agrarexperte der niedersächsischen FDP Fraktion, Grupe.

In der gestrigen Beratung des Landtags über den Antrag der FDP-Fraktion, „Wolfsmanagement in Baden-Württemberg“ (Drucksache 16/787, siehe Anhang), erklärte der Sprecher für ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Dr. Friedrich Bullinger: „Wir brauchen hierzulande weder Wolfspanik noch Wolfsromantik. Die zentrale Frage ist, bietet die Rückkehr des Wolfes für unsere Kulturlandschaften einen Mehrwert oder führt sie zum Rückzug der ökologisch wichtigen Weidetierhaltung aus der Fläche.“ Bullinger begrüßte daher, dass die Ausschüsse für Umwelt und für Ländlichen Raum sich darauf verständigt haben, am 26. Oktober 2016 gemeinsam eine öffentliche Expertenanhörung durchzuführen.

Wie die Landesregierung in ihrer Antwort auf den Antrag der FDP-Fraktion bestätigte wurden in Frankreich allein im Jahr 2015 insgesamt 8935 entschädigungspflichtige Nutztierrisse auf den Wolf zurückgeführt. „Für Nicht-Betroffene ist es leicht, den Wolf herbeizusehnen. Für die Betroffenen im ländlichen Raum, für die Halter von Rindern, Schafen oder Ziegen wäre die Rückkehr des Wolfes sehr, sehr schwierig“, sagte Bullinger, der sich anschließend ausdrücklich zur kritischen „Positionierung zu Luchs und Wolf“ des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbandes bekannte.

Ein Wolfsrudel benötige im Schnitt ein Streifgebiet von 200 bis 300 Quadratkilometern, erläuterte Bullinger. „Wir müssen deshalb schon fragen, ob Baden-Württemberg mit seiner hohen Bevölkerungs- und Siedlungsdichte, mit seiner Verkehrsdichte, mit 7,5 Millionen Kraftfahrzeugen und vor allem mit seiner Weidetierhaltung überhaupt den nötigen Raum bietet, den dieses zugegebenermaßen faszinierende Raubtier benötigt. In jedem Fall müssen wir uns vorbereiten. Reden müssen wir sowohl über die Bezuschussung von Präventionsmaßnahmen und Entschädigungen als auch über ein praktikables Populationsmanagement.“

In der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs seiner Fraktion zur Modernisierung des Landesfischereigesetzes hat der Sprecher der FDP/DVP-Fraktion für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Dr. Friedrich Bullinger, sein Unverständnis über das striktes „Nein“ der grün-schwarzen Regierungskoalition zum Ausdruck gebracht:

„Was Grüne und CDU hier betreiben ist pure Ideologie fernab jeglicher Lebenswirklichkeit und Naturnähe. Die Angelvereine befürworten unseren Gesetzentwurf, der Landkreistag befürwortet unseren Gesetzentwurf, die gesamte Opposition im Landtag befürwortet unseren Gesetzentwurf und von Ihnen haben wir in der Sache bis heute kein stichhaltiges Argument gegen diese Modernisierung zu hören bekommen“, sagte Bullinger. In der von der FDP/DVP-Fraktion beantragten namentlichen Abstimmung votierten schließlich Grüne und CDU mehrheitlich gegen den Gesetzentwurf der FDP. Die CDU-Abgeordneten Karl Zimmermann und Arnulf Freiherr von Eyb enthielten sich, während die drei Oppositionsfraktionen dem Gesetzentwurf einhellig zustimmten.

In seiner Rede dankte Bullinger der SPD-Fraktion für die gemeinsam durchgeführte Anhörung über die unterschiedlichen Regelungen in den 16 Ländern. „Nach der Anhörung bleibt zum Nachtangelverbot festzustellen, was uns der baden-württembergische Landkreistag in seiner Stellungnahme bereits mitgeteilt hatte: ‚Die Beschränkung der Fischerei zur Nachtzeit stellt eine nicht mehr zeitgemäße Vorschrift dar. Im Fischereigesetz anderer Bundesländer, z.B. in Nordrhein-Westfalen, ist das Nachtangelverbot nicht mehr zu finden. Um das Recht innerhalb der Bundesrepublik zu vereinheitlichen und den Gestaltungsspielraum des Alltags Gebote/Verbote zu entzerren, wird die Streichung […] befürwortet.‘“ Bullinger wies darauf hin, dass Baden-Württemberg das letzte Land der Republik mit einer derartigen Regelung sei. An den wenigen Stellen, wo ein örtliches Nachtangelverbot aus bestimmten Schutzgründen möglicherweise tatsächlich geboten sei, sei dies ohne weiteres im Wege von Schutzgebietsverordnungen möglich. Dazu müsse man nicht das Fischereigesetz zweckentfremden und mit pauschalen Verboten überfrachten, sagte Bullinger.

Zur zweiten Änderung, die der Gesetzentwurf der FDP/DVP-Fraktion vorsieht, äußerte sich Bullinger nochmals klarstellend. Die Absenkung des Mindestalters für den Jugendfischereischein von zehn auf sieben Jahre führe keineswegs zum unbeaufsichtigten Spiel mit der lebenden Kreatur. „Der Jugendfischereischein berechtigt zur, ich zitiere § 32 des Fischereigesetzes, ‚Ausübung der Fischerei unter Aufsicht einer mindestens achtzehn Jahre alten Person, die Inhaber eines gültigen Fischereischeins ist.‘ Es geht hier um nicht mehr und nicht weniger als eine verantwortungsvolle Heranführung des Nachwuchses an ein naturnahes Hobby – und dies in einer Zeit, in der es den Kindern an nichts mehr mangelt als an der Nähe zur Natur.“ Vorgeblich pädagogischen Bedenken von Seiten der Grünen hielt Bullinger ein Gutachten des empirischen Bildungsforschers Professor Dr. Wilfried Bos entgegen. Dem Dortmunder Forscher zufolge kann „frühzeitiges Angeln bei Kindern Verständnis für die Belange von Natur- und Tierschutz und den persönlichen Reifeprozess fördern.“ Bullinger merkte zudem an, dass in den meisten anderen Landesfischereigesetzen überhaupt kein Mindestalter für das Angeln unter Aufsicht vorgesehen sei.

Zuletzt zitierte Bullinger aus der Stellungnahme des Deutschen Angelfischereiverbandes: „Aus der Sicht des DAFV gibt es keine Gründe, die gegen eine Absenkung des Mindestalters zur Erlangung des Jugendfischereischeins in Baden-Württemberg sprechen. Die Erfahrungen aus den anderen Bundesländern belegen, dass Kinder schon im frühen Alter verantwortungsbewusst und erfolgreich an das Thema Angeln herangeführt werden. […] Der DAFV sieht das Kinderangeln auch im Kontext von Naturpädagogik: Die Ausübung der Angelfischerei beinhaltet persönlichkeitsfördernde Merkmale (Ausdauer, Durchhaltevermögen und Konzentration), insbesondere, wenn dies unter pädagogischer Betreuung erfolgt. Kinder lernen frühzeitig in der Praxis einen sachgerechten und umweltbewussten Umgang mit der Natur.  […] Durch die Einblicke in den Kreislauf des Lebens, die das Angeln mit sich bringt, kann es vor sentimentaler Naturschwärmerei und wirklichkeitsfernen Idealisierungen der Tierwelt bewahren. Jugendliche haben über das Angeln u. a. die Möglichkeit, realistische Vorstellungen über die Gewinnung von Nahrungsmitteln und deren Herkunft zu erlangen.“ Aus Sicht der Freien Demokraten sei es vor diesem Hintergrund völlig unverständlich, wenn sich eine grün-schwarz Koalition, die sich einen verantwortungsvollen Umgang mit der Schöpfung auf die Fahnen schreibe, die dringend erforderliche Modernisierung des Fischereirechts ablehne, kritisierte Bullinger.

Thomas Westenfelder, stellv. Vorstandsvorsitzender des Verbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Baden-Württemberg e. V. (VGL BW) und Reiner Bierig, Geschäftsführer VGL BW, begrüßten am Dienstag, 28. Juni 2017, die FDP-Landtagsfraktion Baden- Württembergs auf der Gartenschau. Sie waren sehr erfreut, dass die FDP u. a. mit dem Fraktionsvorsitzenden Dr. Hans-Ulrich Rülke MdL, den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Dr. Timm Kern MdL, Jochen Haußmann MdL und Andreas Glück MdL, dem ehemaligen stellvertretenden Ministerpräsidenten Prof. Dr. Ulrich Goll MdL und Dr. Friedrich Bullinger MdL ihr großes Interesse am Berufsstand des Garten- und Landschaftsbaus und an den Gartenschauen signalisierte.

„Baden-Württembergs Gartenschauen sind ein Dauererfolg. Sie bringen Städte wie Bad Herrenalb in ihrer Entwicklung voran und außerdem Besucher und mittelständische Gartenbaubetriebe aus dem ganzen Land zusammen.“ Dies sagte der Vorsitzende der FDP- Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, anlässlich des Besuchs der liberalen Fraktion.

Nach den Worten von Rülke setze die Landesgartenschau wichtige Impulse für die Infrastruktur von Bad Herrenalb. Die vergleichsweise wenigen Zuschussmittel des Landes lösten bis zum 30-fachen an Investitionen durch Unternehmen und Kommunen aus.

Das Land gewährt den Städten für eine Gartenschau 2 Millionen für Investitionskosten. Mit weiteren Fördermitteln können bis zu 50 Prozent der Kosten abgedeckt werden.

Der FDP-Fraktionssprecher für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Dr. Friedrich Bullinger, sagte: „Der Garten- und Landschaftsbau ist einer der schönsten Wirtschaftsfaktoren, die wir im Ländle haben. Die Branche schafft zukunftsfähige Arbeitsplätze und bringt Lebensqualität in Gärten, Straßen und Parks.” Bullinger lobte den Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Baden- Württemberg und die Förderungsgesellschaft für die Baden- Württembergischen Landesgartenschauen für die überzeugende Gestaltung der Landesgartenschau durch ihre Mitgliedsbetriebe. „Hier haben Sie ein hervorragendes Podium, um die beeindruckende Gestaltungskunst ihrer Garten- und Landschaftsbetriebe zur Freude der Bürger zu demonstrieren“, sagte Bullinger.

„Hier in Bad Herrenalb können wir in Sachen Gartenschauen eindrucksvoll dokumentieren, welche unglaubliche Kraft in diesem Förderprogramm des Landes steckt“, freut sich Thomas Westenfelder. „Mit der  Gartenschau“, so Westenfelder weiter, „hat sich die Stadt auf Jahre hinaus beste ,weiche  Standortfaktoren‘ geschaffen. Die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die  Wirtschaftsunternehmen in Bad Herrenalb und in der Umgebung, werden das sicherlich honorieren!“

Doch nicht mit allen landespolitischen Entscheidungen zeigt sich der Berufsstand der Landschaftsgärtner zufrieden. Sorgen bereitet ihnen die Konkurrenz mit Einrichtungen der öffentlichen Hand. „Uns liegen konkrete Beispiele vor, bei der die Gemeinde A für Gemeinde B der Sprechblasen pflegt; das widerspricht eindeutig der Gemeindeordnung und ist auch politisch nicht gewollt“, ärgert sich Reiner Bierig.

Erhebliche Mehrkosten entstehen der Branche durch immer knapper werdende Deponiekapazität. Es schließen immer mehr Erddeponien wegen Überfüllung. Gleichzeitig werden aber keine neuen Deponien ausgewiesen. “Wenn unsere Betriebe den Erdaushub nicht mehr ortsnah entsorgen können, sondern dafür kilometerweit fahren müssen, ist das ökologischer Unfug und verteuert das Bauen für den Bürger“, so Thomas Westenfelder.

Das direkte Fahrverbot für Dieselfahrzeuge, welches von der baden-württembergischen Landesregierung immer wieder angedroht wird, entwickelt sich zu einer zunehmenden Belastung. „In welcher Gesellschaft leben wir eigentlich, wenn für das Wachstum benötigte Transportfahrer teuer nachgerüstet werden müssen, an den Wochenenden aber eine Oldtimer-Ralley nach der anderen stattfindet?“, das fragen sich mittlerweile viele Baubetriebe angesichts der drohenden Nachrüstungspflicht.

Bei einem Rundgang über das Gartenschaugelände konnten sich die Politiker von der großen Leistungsfähigkeit des Garten- und Landschaftsbaus und über die Nachhaltigkeit der Gartenschau für die Infrastruktur der Stadt überzeugen.

Der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Friedrich Bullinger, hat die CDU dazu aufgefordert, nicht nur in Festreden von einer steuerbefreiten Risikoausgleichsrücklage für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft zu fabulieren, sondern diese im Bund auch endlich umzusetzen: „Landwirtschaftsminister Hauk und andere CDU-Politiker erzählen uns dieser Tage, diese wichtige Maßnahme für ein eigenverantwortliches Risikomanagement scheitere in Berlin stets an der SPD. Tatsache ist, dass die Maßnahme schon im Jahr 2012 innerhalb der schwarz-gelben Bundesregierung diskutiert und von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble von der CDU kassiert wurde. Die Union muss jetzt endlich einmal liefern, anstatt Sündenböcke zu suchen“, sagte Bullinger.

Bullinger hatte die grün-schwarze Landesregierung am Donnerstag in einer mündlichen Anfrage um Auskünfte über die bisherige Ermittlung des Umfangs der landwirtschaftlichen Frostschäden vom April sowie über das Liquiditätsprogramm der Landwirtschaftlichen Rentenbank gebeten. Staatssekretärin Friedlinde Gurr-Hirsch (CDU) stellte daraufhin die vorläufige Bilanz des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vor. Demnach sind in Baden-Württemberg 28.000 Hektar Beeren- und Kernobst sowie Rebflächen durch den April-Frost geschädigt. Etwa die Hälfte dieser Fläche sei sogar bis hin zum Totalausfall stark geschädigt. Am stärksten habe es die Reben getroffen. Von 27.000 Hektar Rebfläche seien 8.000 Hektar betroffen, berichtete Gurr-Hirsch. Einige spätere Rebsorten wie der Spätburgunder hätten sich aber erfreulicherweise besser entwickelt. Dieses gelte auch für Feldgemüse. Frühkartoffeln wiederum seien zum Teil stark geschädigt.

Insgesamt gehe die Landesregierung bei ihrer Schadenskalkulation inzwischen von einem Millionenbetrag aus. „Wir haben unterstellt, dass 75 Prozent Schaden zugrunde liegt, und wir gehen von einem durchschnittlichen Schaden pro Hektar von 8.000 Euro aus – und dann kommen Sie auf 100 Millionen Euro. Das ist eine Nummer“, sagte Gurr-Hirsch. Aufgrund der unterschiedlichen Betroffenheit einzelner landwirtschaftlicher Kulturen riet die Staatssekretärin den Betrieben, in Zukunft auf mehr Standbeine zu setzen.

Hinsichtlich des Liquiditätsprogramms der Landwirtschaftlichen Rentenbank berichtete Gurr-Hirsch, dass dieses bis zum 30. Juni 2018 befristet für Frostgeschädigte geöffnete werde. Zudem habe die Landesregierung am 2. Mai beschlossen, ein Hilfsprogramm mit Ad-hoc-Hilfen aufzulegen. Das nationale Rahmenprogramm gebe jedoch vor, dass die Schäden kurz vor der Ernte zu erheben seien. Deshalb warteten die Betriebe einstweilen ab.

Der FDP-Agrarsprecher Bullinger hakte bezüglich der Einführung einer steuerbefreiten Risikoausgleichsrücklage abermals bei Gurr-Hirsch nach: „Das Thema ‚Steuerfreie Risikoausgleichsrücklage‘ war bei allen Betrieben, die ich besucht habe, die zentrale Forderung. Denn das, was bisher hinsichtlich der dreijährigen Gewinnglättung von der Großen Koalition umgesetzt wurde, sei das Papier nicht wert, auf dem es stehe. Ich frage: Wie kommen wir hinsichtlich der Risikoausgleichsrücklage endlich voran?“

Die Staatssekretärin räumte daraufhin ein, dass diese Forderung allgegenwärtig sei. Das baden-württembergische Agrarministerium habe daher abermals einen Brief an Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble geschrieben.

Bullinger verwies auf eine jüngst von der FDP/DVP-Fraktion eingereichte Große Anfrage zu möglichen Rahmenbedingungen für ein verbessertes Risikomanagement in der Landwirtschaft (siehe dazu Anlage, Landtagsdrucksache 16/2153). „Als konstruktiv arbeitende Oppositionskraft haben wir der Landesregierung in 30 Einzelfragen zahlreiche Möglichkeiten im Steuerrecht, bei Ernteversicherungen und Warentermingeschäften aufgezeigt. Wir erwarten angesichts der massiven Frostschäden, dass Grün-Schwarz über den Bundesrat nun endlich in die Gänge kommt“, sagte Bullinger.

In der heutigen Landtagsdebatte über die Entwicklung auf dem Land hat der Sprecher der FDP/DVP-Fraktion für ländliche Räume, Dr. Friedrich Bullinger, für einen ganzheitlichen Blick auf die Regionen abseits der Großstädte plädiert: „Wir sollten in der heutigen Debatte nicht von dem ländlichen Raum sprechen, sondern von ländlichen Räumen. Denn diese sind in unserem Land sehr unterschiedlich. Es gibt ländliche Regionen mit wirtschaftsstarken Weltmarktführern und es gibt Gemeinden unweit vor den Toren Stuttgarts, Ludwigsburgs oder Heilbronns, die inzwischen mit ähnlichen Problemen zu kämpfen haben, wie das oft genannte Schwarzwaldtal.“ Wo der Zugang zum Breitband-Internet ebenso fehle wie ein Bahnanschluss und die örtliche Nahversorgung stellten sich dieselben Fragen wie auf der Alb, so z. B.: „Wie bekommen wir junge Familien in die kleineren Teilorte? Wie sichern wir den Fortbestand der örtlichen Grundschule? Wie erhalten wir das Vereinsleben?“

Diesbezüglich kritisierte Bullinger die Landesregierung scharf für die Mittelumschichtungen innerhalb des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR). „Für Ortskernsanierungen gibt es das bewährte Landessanierungsprogramm. Das ELR hingegen hat sich bisher immer dadurch ausgezeichnet, dass es flexibel auf die vier Förderzwecke ‚Arbeiten‘, ‚Grundversorgung‘, ‚Wohnen‘ und ‚Gemeinschaftseinrichtungen‘ anwendbar war. Grün-Schwarz hat nun 50 Prozent der ELR-Mittel einseitig an Zwecke des ländlichen Wohnungsbaus gebunden. Aus meiner Sicht ist dies ein Fehler, weil es den wichtigen ländlichen Arbeitgeber Förderchancen verbaut“, sagte Bullinger. Ortsnahe Arbeitsplätze trügen nicht nur unmittelbar zur Wertschöpfung bei, sie brächten, so Bullinger, für ländliche Räume auch überlebenswichtige Nebeneffekte mit sich. „Ohne Arbeitsplätze im Ort ist die Tagesbereitschaft der Feuerwehren beispielsweise kaum zu halten und für junge Frauen ermöglichen ortsnahe Beschäftigungen oft überhaupt erst die Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, sagte Bullinger. All dies komme im ELR wegen der grün-schwarzen Umschichtung nun zu kurz.

Zur heutigen Landespressekonferenz mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann und dem Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, über die Situation des Tierschutzes in Baden-Württemberg erklärte der tierschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Ministerpräsident Kretschmann und Minister Hauk haben heute allerlei über Fördermittel und Gesetzesänderungen geredet, für die im Kern mal Brüssel, mal Berlin zuständig ist. Dazu, dass das Land Baden-Württemberg beim Vollzug des Tierschutz- und Verbraucherschutzrechts weiterhin seine Pflichtaufgaben schleifen lässt und die unteren Verbraucherschutz- und Veterinärbehörden nicht mit ausreichend Personal ausstattet, hatten sie in ihrem heutigen Bericht leider überhaupt nichts zu mitzuteilen. Nach einer gemeinsamen Berechnung des Fachressorts und des Landkreistages fehlen aufgrund der Aufgabenzuwächse in den Veterinärbehörden derzeit 199 Amtstierärzte. Die von der Europäischen Union vorgegebene Kontrolldichte bei den viehhaltenden Betrieben im Land wird nicht einmal annähernd erreicht. Den gegenfinanzierten Haushaltsantrag der FDP/DVP-Fraktion, in dieser Legislaturperiode stufenweise 150 neue Stellen für Amtstierärzte zu schaffen, hat die grün-schwarze Koalition bei den Haushaltsberatungen im Februar abgelehnt. Vor diesem Hintergrund kann ich die heutigen Einlassungen von Ministerpräsident Kretschmann und Minister Hauk nur als Lippenbekenntnisse bewerten. Tatsächlich scheinen sowohl der Verbraucherschutz als auch der Tierschutz bei dieser Koalition keinen hohen Stellenwert zu haben.“

Zum Vorhaben der EU-Kommission, die Zulassung des bewährten Pflanzenschutzmittels Glyphosat zu verlängern, erklärte Klaus Hoher, Vertreter der FDP/DVP-Fraktion im Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz:

„Die von den Grünen angezettelte und in Baden-Württemberg in den grün-schwarzen Koalitionsvertrag hineinverhandelte Glyphosat-Debatte war von Anfang an unsachlich. Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat zu keinem Zeitpunkt Probleme hinsichtlich einer sachgerechten Anwendung des Wirkstoffs gesehen. Insofern ist die Nachricht aus Brüssel ein Sieg der naturwissenschaftlichen Vernunft. Was nach wie vor von einer Doppelmoral der Grünen zeugt ist, dass sie das eine Phosphonat, nämlich Glyphosat, verteufeln, während sie bei Kaliumphosphonat von Brüssel die Wiederzulassung als Pflanzenstärkungsmittel für den Ökolandbau fordern.“

Zu den Hilfen des Landes für die vom Spätfrost geschädigten landwirtschaftlichen Betriebe sagte der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Es ist erfreulich, dass die Landesregierung die von uns Freien Demokraten geforderten Liquiditätshilfen und steuerlichen Erleichterungen nun auf den Weg gebracht hat. Wir müssen nach den Trockenschäden im vorigen Jahr und den existenzbedrohlichen Frostschäden in diesem Jahr aber auch strukturell endlich mehr im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe tun, damit Bund und Länder nicht jedes Jahr Notgroschen bewilligen müssen. Dazu gehört neben besseren Rahmenbedingungen für Ernteausfallversicherungen auch, dass die Bundes-CDU und ihr Finanzminister Wolfgang Schäuble endlich ihre sture Blockadehaltung gegen eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage für land- und forstwirtschaftliche Betriebe aufgeben.“

Zu den Erwägungen der Landesregierung, einzelne Hilfsmaßnahmen für die vom Spätfrost geschädigten landwirtschaftlichen Betrieben auf den Weg zu bringen, sagte der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Gerade im Wein-, Obst- und Beerenbau sind die Schäden durch den Spätfrost für einige Betriebe existenzbedrohlich. Gefragt ist jetzt kein langes Diskutieren am Kabinettstisch, sondern ein beherztes Gesamtpaket aus Steuerstundungen, einem Einsatz des Landes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank für die Öffnung des Liquiditätshilfsprogramms für frostgeschädigte Betriebe sowie echte Frostbeihilfen aus dem Landeshaushalt.

Für die Zukunft muss die Politik aber auch mehr darauf drängen, dass die landwirtschaftlichen Betriebe durch die seit einigen Jahren verfügbaren Frost- und Mehrgefahrenversicherungen mehr Eigenvorsorge betreiben. Hier besteht in der Tat gerade bei den Wein- und Obstbauern noch Nachholbedarf.“

Zur heutigen Vorstellung des neuen reduzierten Schulmilch- und Schulfruchtprogramms durch Staatssekretärin Friedlinde Gurr-Hirsch sagte der Sprecher für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Jetzt rächt sich, dass sich das Land bei der bewussten Schulernährung bislang nur mit fremden Federn geschmückt und keine eigenen Mittel dazugegeben hat. Weniger Fördermittel der EU bedeuten nun eine Reduzierung der Programme für Schulmilch und Schulfrucht. Große Sprüche machen noch keine bewusste Ernährung. So hat beispielsweise eine Anfrage von mir an die Landesregierung ergeben, dass sich die Empfehlungen des Landes für Schulmensen bislang auf die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V. beschränken und regionale Produkte nicht miteinbeziehen. Wenn es das Land ernst meint mit Erziehung zu bewusster und gesunder Ernährung, muss ihm das mehr wert sein.“

Anlage: Anfrage und Antwort zu Qualität der Schulmensen, Ds. 16/1733

In einer Landtagsdebatte über den Milchsektor kritisierte der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Friedrich Bullinger, Forderungen nach einer Rückkehr zu politisch gelenkten Milchmengen. „Wir müssen mehr Markt wagen, nicht weniger. Die europäische Milchquote hat doch in den drei Jahrzehnten ihrer Existenz gezeigt, dass planwirtschaftliche Instrumente nicht zur Stabilisierung der landwirtschaftlichen Einkommen taugen.“ Der Schlüssel zu besseren und stabileren Milchpreisen für die Erzeuger liege gerade nicht in der Abkehr von der Marktwirtschaft, sondern darin, in der gesamten Wertschöpfungskette für eine wettbewerbliche Preisbildung zu sorgen und die Möglichkeiten des betrieblichen Risikomanagements zu verbessern, beispielsweise durch die Ermöglichung einer steuerbefreiten Risikoausgleichsrücklage.

Man müsse nicht alle Positionen des Bundeskartellamtes teilen, sagte Bullinger, aber mit ihren Analysen zum Lebensmitteleinzelhandel und zum Milchsektor lägen die Wettbewerbshüter richtig. „Erstens steht das starre genossenschaftsrechtliche Geflecht aus Andienungs- und Abnahmepflicht einer betriebswirtschaftlich vernünftigen Mengensteuerung durch die Molkereien entgegen. Wir müssen hier zu mehr vertraglicher Flexibilität gelangen“, forderte Bullinger. Zweitens bedürfe das Genossenschaftsrecht auch hinsichtlich der bis zu zweijährigen Kündigungsfristen einer Reform. „Es kann nicht sein, dass Genossenschaftsmitglieder bei der Wahl der Molkerei auf Jahre gefangen gehalten werden können und dass Genossenschaftsmolkereien auf diese Weise regionale Monopole auf ewig zementieren dürfen“, kritisierte Bullinger. Drittens dürfe die Politik nicht, wie im Fall Kaiser’s/Tengelmann durch die Ministererlaubnis von Bundeswirtschaftsminister Gabriel geschehen, die Arbeit des Kartellamts im Kampf gegen die extreme Machtkonzentration im Lebensmitteleinzelhandel behindern. „Heute kontrollieren vier Supermarkt- und Discounter-Konzerne 85 Prozent des deutschen Einzelhandels. Dass dies zu einer nachteiligen Preisbildung für die landwirtschaftlichen Erzeuger führen muss, liegt auf der Hand. Ich sage daher heute auch deutlich in Richtung der SPD: Finger weg von Ministererlaubnissen!“

Zuletzt forderte Bullinger auch die Molkereien zu mehr Innovation auf. „Ein Blick in die europäischen Nachbarländer zeigt, dass ein Schlüssel zu mehr Preisstabilität und höherer Wertschöpfung in Markenbildung und Produktvielfalt liegt. In Österreich hat die europarechtlich geschützte Spezialität Heumilch einen Marktanteil von 15 Prozent, in Deutschland ist sie eine Randerscheinung. In Dänemark und den Niederlanden liegt der Marktanteil von zertifizierter Weidemilch bei mehr als 20 Prozent, in Deutschland erreicht er nicht einmal 1 Prozent.“ Mit einigen positiven Ausnahmen hätten viele deutsche Genossenschaftsmolkereien den Trend zur Marktdiversifizierung bisher weitgehend verschlafen, kritisierte Bullinger. Auch dies liege offenkundig am mangelhaften Wettbewerb in vielen Regionen Deutschlands.

In einer Landtagsdebatte über den Ökolandbau in Baden-Württemberg hat der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Friedrich Bullinger, vor einer einseitigen Bevorzugung der Bio-Betriebe in der Agrarpolitik gewarnt. „Wer die Zahl der Öko-Betriebe und den Umfang der ökologisch bewirtschafteten Fläche in Baden-Württemberg von 2005 bis 2015 betrachtet, der sieht einen behutsamen und über die Jahre hinweg sehr steten Wachstumspfad“, sagte Bullinger. Die verschiedenen Regierungswechsel und die damit einhergehenden Kurswechsel in der Förderpolitik hätten daran nichts geändert. Auch die von Grün-Rot noch auf Jahre festgeschriebene Konzentration von etwa einem Drittel der jährlich 90 Millionen Euro des Förderprogramms Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) auf die Ökobetriebe, die nur 8 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe ausmachen, habe zu keinem Wachstumssprung geführt. Als ausschlaggebend für das Wachstum des Ökolandbaus sieht Bullinger daher nicht die Politik, sondern das Wachstum der Vermarktungsstrukturen.

Der Löwenanteil des Öko-Wachstums spiele sich im Milchsektor ab, weil die betriebliche Umstellung hier vergleichsweise einfach und der preisliche Anreiz der Bio-Milch besonders hoch sei. „Ob ein Familienbetrieb umstellt oder nicht, hängt im Wesentlichen davon ab, ob er eine aufnahmebereite Molkereigenossenschaft mit Bio-Zertifizierung findet“, sagte Bullinger. Subventionen spielten bei der Entscheidung eine Nebenrolle. Dass die Genossenschaften hier auf ein sehr behutsames Wachstum setzen, sei auch kein kritikwürdiges Problem, sondern im Kern das Erfolgsrezept für das höhere Preisniveau der Bio-Erzeugnisse.

Anlässlich der Meldung, dass das Land im Rahmen des zum Teil von der Europäischen Union ko-finanzierten Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum in diesem Jahr mehr als 62 Millionen Euro für Investitionen im ländlichen Raum bereitstellt, erklärte der Sprecher der FDP/DVP Fraktion für ländlichen Raum, Dr. Friedrich Bullinger:

„Wir müssen die Auswirkungen der Mittelumschichtung im ,Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum‘ unter Grün-Schwarz genau beobachten. Die Bindung von 50 Prozent der ELR-Mittel an den Förderschwerpunkt Wohnen könnte in manchen Landkreisen dazu führen, dass sinnvolle Projekte in den Förderbereichen Arbeitsplatzschaffung und Investitionen für mittelständische Betriebe und Handwerk, aber auch im Bereich Grundversorgung oder Gemeinschaftseinrichtungen zu kurz kommen. Daher sollten die Folgen der Mittelverteilung nach diesem Jahr evaluiert werden.

Ob die verstärkte Förderung der Umnutzung ehemaliger Wirtschaftsgebäude in den Dörfern tatsächlich dazu führt, dass sich der Wohnungsmarkt in den Ballungsgebieten spürbar entspannt, ist zweifelhaft. Wer die Attraktivität des Wohnens auf dem Land fördern will, darf die öffentliche Infrastruktur und Grundversorgung, sowie die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen im ländlichen Raum, nicht vernachlässigen.“

Der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Stuttgarter Landtag Hans-Ulrich Rülke unterstützt den Vorschlag von Landwirtschaftsminister Peter Hauk, den Kormoran stärker als bisher zu bejagen. Der Kormoran habe sich in Baden-Württemberg mittlerweile derartig ausgebreitet, dass in manchen Regionen ganze Fischpopulationen durch seine Gefräßigkeit  existenziell gefährdet seien. Nicht nur Vögel, sondern auch Fische hätten ein Existenzrecht, so Rülke. Er fürchte allerdings, dass sich an dieser Stelle – wie so oft – die CDU in der Landesregierung nicht gegen die Sie dominierenden Grünen werde durchsetzen können. Die Grünen hätten ja eigens den seitherigen Chefideologen des NABU als Staatssekretär in die Landesregierung geholt. Der werde, als selbsternannter oberster Vogelschützer des Landes, Hauks Vorschlag absehbar rasch wieder einsammeln. “Peter Hauk droht die zweite schwere Niederlage gegen die Grünen, nachdem man ihm schon seine Pläne zur Eindämmung der Windkraft im Staatsforst um die Ohren gehauen hat.”, so Rülke wörtlich.

Zur Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf im Rechtsstreit zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Bundeskartellamt über die Holzvermarktung erklärte der forstpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„All jene die den Waldbauern in den vergangenen Monaten blauäugig weismachen wollten, sie könnten mit einer einfachen Änderung des Bundeswaldgesetzes europäisches Wettbewerbsrecht aushebeln, haben heute einen herben Dämpfer erfahren. Auch wenn das Einheitsforstamt für Kommunen und den Kleinprivatwald Vorzüge hatte, wäre doch mehr Mut zur Veränderung angesagt. Ein fairer Wettbewerb bei der Holzvermarktung und den forstlichen Dienstleistungen kann auch die Chance zu mehr waldbaulicher Selbstbestimmung der Waldeigentümer eröffnen. Die grün-schwarze Landesregierung sollte jetzt gestalten, anstatt den Rechtsstreit und den damit verbundenen Schwebezustand in die Länge zu ziehen. Wir sollten uns jetzt gemeinsam auf die Unterstützung und flächendeckende Entwicklung forstlicher Zusammenschlüsse sowie auf eine angemessene Förderung einer nachhaltigen und naturnahen Bewirtschaftungsweise in den Kommunal- und Privatwäldern konzentrieren.“

Zur Forderung einer Mehrheit der Landesregierungen nach einer Umschichtung von Agrarfördermitteln aus den Flächenzahlungen in die Agrarumweltprogramme der sogenannten zweiten Säule im Umfang von 6 Prozent erklärte der Vorsitzende der FDP-Agrarsprecher aus den Landtagen und landwirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Diese maßgeblich von den Grünen betriebene und in Baden-Württemberg sogar im grün-schwarzen Koalitionsvertrag festgeschriebene Politik gegen die Flächenprämien kommt zur Unzeit. Es bedarf schon großer Ignoranz, um zu übersehen, dass die Mehrheit der landwirtschaftlichen Betriebe noch immer mit einer angespannten Liquidität zu kämpfen hat. Zu einem solchen Zeitpunkt aus ideologischen Gründen auf die Kürzung der Direktzahlungen zu drängen, ist vollkommen verantwortungslos.“

Anlässlich der öffentlichen Diskussion über den Stand des Aktionsprogramms Jagst heute Abend in Kirchberg erklärte der fischereipolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion und Abgeordnete des Wahlkreises Schwäbisch Hall, Dr. Friedrich Bullinger:

„Angesichts der vollmundigen Ankündigungen der damaligen grünen Minister Bonde und Untersteller hat sich die Landesregierung beim Aktionsprogramm Jagst nicht mit Ruhm bekleckert. Die bisherigen Hilfestellungen waren alles andere als schnell und unbürokratisch. Dass man die betroffenen Landkreise schon derart lange auf die Erstattung der Kosten hat warten lassen, ist ein Unding. Hinsichtlich der Wiederbelebung der Gewässerökologie muss das Land die besonders geschützten FFH-Gebiete endlich wirksam in das Kormoranmanagement einbeziehen. Andernfalls werden sämtliche Bemühungen der Fischereivereine konterkariert.“

In den Haushaltsberatungen zum Einzelplan 08, Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, dankte der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Friedrich Bullinger, den Landwirten, Forstleuten, Gärtnern, Jägern und Fischern für deren „unterbezahlte Leistungen“ für die Erhaltung einer „Kulturlandschaft, um die uns viele beneiden“ und für die Erzeugung hochwertiger Lebensmittel. „Nützen durch Schützen und nicht bevormunden und verbieten, muss die Devise heißen“, sagte Bullinger.

„Unsere Landwirte hatten in den vergangenen drei Jahren in den Bereichen Schweinefleisch, Milch und Ackerbau zum Teil ruinöse Preise zu verkraften. Dazu kamen immer mehr Vorschriften und immer mehr Bürokratie, die zum Teil hausgemacht waren. Damit meine ich vor allem die grün-rote Vorgängerregierung, die auf Vorgaben aus Brüssel und Berlin immer noch draufgesattelt hat“, sagte Bullinger. 2010  habe das Statistische Landesamt noch 44.500 landwirtschaftliche Betriebe in Baden-Württemberg gezählt, 2016 seien es nur noch 40.600 gewesen. „Rechnerisch haben also seit 2010 jeden Tag zwei Betriebe aufgegeben. Das ist Fakt – trotz oder gerade wegen einer grün-roten Landwirtschaftspolitik im Land“, sagte Bullinger. Denn Bevormundungen, Einschränkungen des Eigentums und zahlreiche Verbote infolge grün-roter Gesetzgebung hätten ihren Teil zum beschleunigten Strukturwandel beigetragen, befand der liberale Agrarpolitiker. Minister Alexander Bonde (Grüne) habe sich 2011 auf die Fahne geschrieben, den landwirtschaftlichen Strukturwandel abzufedern. Tatsächlich habe sich das Höfesterben seitdem massiv beschleunigt und Baden-Württemberg rangiere im Ländervergleich der landwirtschaftlichen Einkommen auf hinteren Plätzen.

Der Agrarsektor sei nun auf wirksame Strukturreformen in Europäischer Union und Bund angewiesen, um den Betrieben ein eigenverantwortliches Risikomanagement zu ermöglichen. „Die von der Großen Koalition in Berlin auf den Weg gebrachte steuerliche Gewinnglättung kann nur ein erster Schritt sein, den Preisschwankungen entgegen zu treten. Nötig wären eine echte, wie wir es immer gefordert haben, steuerfreie betriebliche Risikoausgleichsregelung, sowie verbesserte Rahmenbedingungen für Warenterminmärkte, eine Modernisierung des Genossenschaftsrechts und eine Stärkung des Bundeskartellrechts“, sagte Bullinger.

Den neuen Zuschnitt des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter Grün-Schwarz nannte Bullinger „eine Niederlage für den Ländlichen Raum“. Peter Hauk dürfe nur noch ein ausgeweidetes Restministerium verwalten. „Die Förderung des Breitbandinternets, die zentrale Zukunftsfrage sowohl des ländlichen Raums als auch der Landwirtschaft, hat Grün-Schwarz dem Innenministerium zugeschlagen, damit der Innenminister eine Darstellungsmöglichkeit bekommt und nicht nur Polizeioberinspektor ist. Das Gastgewerbe, das eigentlich klassisch ins Wirtschaftsministerium gehört, aber mit Blick auf Regionalität und Bädertourismus auch bei Ländlichem Raum und Verbraucherschutz Anknüpfungspunkte findet, hat Grün-Schwarz sinnigerweise dem Justizvollzug zugeschlagen.“ Und den Naturschutz, der eigentlich mit der Land- und Forstwirtschaft gemeinsam entwickelt werden müsse, habe Grün-Schwarz samt neu geschaffenem „NABU-Staatssekretär Dr. Baumann“ dem Umweltministerium zugeschanzt, kritisierte Bullinger. Der frühere NABU-Landesvorsitzende übernehme nun auf Seiten der Grünen die Funktion, den vom Juniorpartner CDU gestellten Landwirtschaftsminister auf Tritt und Schritt zu beaufsichtigen. „Jeder vernünftige Ansatz von Ihnen, Herr Minister Hauk, sei es bei Jagdrecht, Kormoranmanagement, Biber, Fischerei oder nachhaltiger Waldnutzung, wurde bisher von Ihrem Aufseher Dr. Baumann zurück gepfiffen“, sagte Bullinger. „In der Agrar-, Jagd- und Fischereipolitik brauchen wir daher mehr denn je Sachverstand und Praxisbezug anstatt von Studienabbrechern und Schürzenjägern im Trachtenjanker oder Verbandsfunktionären mit Parteikarriere“, forderte der Freie Demokrat. An die CDU-Fraktion gewandt kritisierte Bullinger: „Was habt Ihr in Programm und Wahlprüfsteinen nicht alles den Bauern, Jägern und Anglern versprochen. Und jetzt rundum Fehlanzeige. Das Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen wollten Sie wieder abschaffen und nun feiert es Minister Hauk als einen Meilenstein.“ Auch der forstpolitische Kurs sei unklar. Totholz und Bannwälder habe Baden-Württemberg genug. Dennoch wollten Grün-Schwarz 10 Prozent des Staatsforstes stilllegen. „Das widerspricht der Energiewende und ist ökologischer wie ökonomischer Unfug“, sagte Bullinger.

Abermals warb der Agrarpolitiker für die Änderungsanträge der FDP zum Haushalt des Ministeriums. Erstens beantragten die Freien Demokraten, etwa 1,2 Millionen Euro aus dem Personaletat des Nationalparks Schwarzwald in die Zuweisungen für die sieben baden-württembergischen Naturparke umzuschichten. „Im Gegensatz zum grünen Prestigeprojekt bringen die Naturparke ehrenamtliches Engagement für Naturschutz und ländliche Entwicklung in die Fläche des Landes“, erklärte Bullinger. Zweitens beantragte die FDP-Fraktion 30 zusätzliche Stellen für Amtstierärzte, gegenfinanziert aus maßvollen Kürzungen beim geplanten Mittelzuwachs im Naturschutzetat. Denn die unteren Verbraucherschutz- und Veterinärbehörden seien chronisch unterbesetzt, wie nicht zuletzt jüngst an den unhaltbaren Zuständen in einem unzureichend kontrollierten Schweinemastbetrieb im Alb-Donau-Kreis deutlich geworden sei. „Der unausgegorene Tierwohl-Aktionismus des Bundeslandwirtschaftsministers ist letztlich ein Hohn, solange die Länder den Vollzug ihrer rechtsstaatlichen Pflichtaufgaben in diesem Bereich nicht annähernd gewährleisten“, sagte Bullinger.

Der Vorsitzende der FDP-Agrarsprecher aus den Landtagen und landwirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Friedrich Bullinger, sagt zur umstrittenen Kampagne „Neue Bauernregeln“ von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks:

„Mit dieser unterirdisch klischeehaften, völlig sinnlosen und vermutlich nicht ganz billigen Kampagne ist ein neuer Tiefpunkt in der öffentlichen Agrardebatte erreicht. So kann man mit einem hart arbeitenden und krisengeplagten Berufsstand nicht umgehen. Frau Hendricks hat offensichtlich jedes Gespür für Stil und Anstand verloren.“

Offen bleibe die Frage, warum CDU und CSU diesen im Kern landwirtschaftsfeindlichen Kurs von Frau Hendricks schon so lange dulden und mittragen, sagte Bullinger. Statt Hendricks‘ notdürftig gereimter „Neuen Bauernregeln“ gelte daher wohl eher die alte Redensart, „Ist die Katze aus dem Haus, tanzen die Mäuse auf dem Tisch.“ Denn im aktuellen Fall habe Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) mehrere Tage verstreichen lassen, bevor er sich zu einer kritischen Reaktion durchgerungen habe. Und von Kanzlerin Merkel sei zu Hendricks ständigen Attacken auf die Landwirtschaft bisher gar nichts zu hören gewesen, beklagte Bullinger. Die Bundesumweltministerin könne unter Merkel schalten und walten, wie sie wolle.

 

 

Zur Ankündigung der Landestierschutzbeauftragten, eine unbezahlte Auszeit zu nehmen, erklärte der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Wir hoffen sehr, dass Frau Dr. Jäger nach ihrer Auszeit als Landestierschutzbeauftragten ins Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zurückkehrt. Auch wenn wir Freien Demokraten nicht alle ihre Standpunkte teilen, ist sie in einem von vielen ideologisch motivierten Tierrechtsverbänden dominierten Diskurs oftmals eine Stimme der Vernunft und des Bezugs zur landwirtschaftlichen Praxis.

Gelegentlich wäre Frau Dr. Jäger jedoch mehr Rückhalt im eigenen Haus zu wünschen. Bei ihrem Vorhaben, die Sachkunde von Heimtierhaltern zu stärken, fehlte ihr schon unter dem grünen Minister Bonde der Rückhalt. Und die Weigerung der grün-schwarzen Landesregierung in den laufenden Haushaltsberatungen, die Veterinärverwaltung personell zu stärken, zeugt auch nicht von Unterstützung für Frau Dr. Jägers berechtigte Forderungen für Tier- und Verbraucherschutz.“

Die agrarpolitischen Sprecher der FDP-Landtagsfraktionen haben dazu aufgerufen, im bundespolitischen Vorwahlkampf bei der Diskussion über die Landwirtschaft zu einer moderaten  Tonlage zurückzukehren. „Bei einigen Aussagen aus den Reihen von Grünen und SPD ist inzwischen die Grenze zum schlechten Stil weit überschritten“, warnte der Vorsitzende der FDP-Agrarsprecher und Abgeordnete im Landtag von Baden-Württemberg, Dr. Friedrich Bullinger.

Selbstverständlich dürfe und solle jeder in diesem Land darüber diskutieren, welche Landwirtschaft wir uns für die Zukunft wünschen. „Es geht aber nicht, die vielen hart und ehrlich arbeitenden Landwirte in der Öffentlichkeit als vermeintliche Umweltsünder, Klimakiller und Tierquäler zu diffamieren “, sagte Bullinger. Die Entfremdung der Gesellschaft von ihrer landwirtschaftlichen Ernährungsgrundlage habe ein bedenkliches Ausmaß erreicht, sagte der Freie Demokrat.

Am Freitagmorgen verständigte sich Bullinger mit seinen Sprecherkollegen Hermann Grupe (Niedersachsen), Jürgen Lenders (Hessen) und Marco Weber (Rheinland-Pfalz) sowie mit seinem baden-württembergischen Fraktionskollegen Klaus Hoher bei der Grünen Woche in Berlin auf das Positionspapier „Tiergerecht, innovativ, verantwortungsvoll – Strategien für eine nachhaltige Verbesserung der Nutztierhaltung in Deutschland“. Nach Sicht der Freien Demokraten führe die ständige Diskussion über Betriebsgrößen und „bäuerliche Strukturen“ in die Irre. „Nicht die Betriebsgröße ist für die Qualität der Tierhaltung entscheidend, sondern das Haltungsmanagement. Wir müssen daher von der Idee wegkommen, die öffentliche Hand könne über Haltungsobergrenzen im Baurecht oder bei der Agrarinvestitionsförderung eine sinnvolle Wirkung für mehr Tierschutz erzielen“, sagte Bullinger.

Voraussetzung für qualitative Verbesserungen seien vielmehr Rahmenbedingungen für Investitionen in moderne Haltungssysteme. „Für eine höhere Modernisierungsrate in der Nutztierhaltung brauchen wir ein günstiges Investitionsklima. Das bekommen wir aber nur, wenn die landwirtschaftlichen Einkommen über verbesserte Instrumente des betrieblichen Risikomanagements stabilisiert werden, etwa durch eine steuerbefreite Risikoausgleichsrücklage, wenn die Agrar- und Umweltpolitik das Recht am Eigentum wieder mehr achtet und wenn die Agrarinvestitionsförderung von Bund und Ländern entbürokratisiert wird“, betonte Bullinger.

Das von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) angekündigte staatliche Tierwohl-Label wollen die Freien Demokraten kritisch begleiten. Die Zertifizierung dürfe nicht zu einem unverhältnismäßigen Bürokratieaufwuchs in den Betrieben führen und dürfe den Strukturwandel nicht anheizen. „Was auf keinen Fall passieren darf ist, dass Schmidts Label zu einer inoffiziellen Eintrittskarte zum Markt wird und nicht zertifizierte Betriebe nach und nach aus dem Wettbewerb drängt. Diese Befürchtung haben wir aber“, sagte Bullinger.

Das Positionspapier der Fachgruppe „Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Naturschutz“ der FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz ist beigefügt. Das ebenfalls beigefügte Foto steht in Ihnen für redaktionelle Zwecke zur Verfügung. Beschluss 20-01-2017