Zum Vorhaben einer Genossenschaft, Netzgehege zur Fischzucht im Bodensee zu betreiben, und zur Erwartung der grünen Landtagsfraktion, dass der einschlägige Antrag vom zuständigen Landratsamt voraussichtlich abgelehnt werde, erklärte der fischereipolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

„Die Gewissheit der Grünen in diesem Zusammenhang verwundert mich. Im vorigen Sommer hatte ich mit einem Antrag im Landtag (Landtagsdrucksache 16/4225) abklären wollen, wie bindend das Verbot von Netzgehege-Anlagen in den internationalen Bodensee-Richtlinien für das deutsche Recht überhaupt ist. Die grün-schwarze Landesregierung hatte mir daraufhin geantwortet, es sei nicht ihre Sache, einem entsprechenden Verfahren vorzugreifen. Im Rahmen eines wasserrechtlichen Zulassungsverfahrens seien die Bodensee-Richtlinien ‚nach Maßgabe und im Rahmen des deutschen Rechts zu berücksichtigen‘. Ein glasklares und rechtsverbindliches Bekenntnis zum internationalen Abkommen über die Bodensee-Richtlinien liest sich für mich anders. Ich fordere Grün-Schwarz daher nochmals auf, nun endlich eine rechtsverbindliche Regelung vorzulegen, die Aquakulturen innerhalb dieses wichtigen europäischen Trinkwasserspeichers klar ausschließt. Denn sobald auch nur eine Anlage genehmigt ist, haben wir einen problematischen Präzedenzfall für den ganzen See. Wir sollten im Dienste des Wasserschutzes konsequent auf geschlossene Kreislaufanlagen an Land setzen anstatt auf Netzgehegen im See.“

Zur grün-schwarzen Einigung, einen Alternativentwurf zum Gesetzentwurf des Volksbegehrens Artenschutz auszuarbeiten, erklärte der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

„Es ist schön, dass die Landesregierung schließlich doch noch zu einer Haltung zum Volksbegehren gefunden hat. Angesichts der Tatsache, dass der Gesetzentwurf von Pro Biene schon seit Mitte Mai bekannt ist, haben sich Grüne und CDU mit dieser Positionierung allerdings lange Zeit gelassen. Ich erwarte jetzt von der Landesregierung, dass sie in ihrem Alternativentwurf die Politik der ordnungsrechtlichen Daumenschrauben überwindet, und endlich einen Kurs der Zukunftsinvestitionen einschlägt, den die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft so dringend benötigen, um sich ökonomisch wie ökologisch besser aufzustellen. Dazu sollte Grün-Schwarz den Landwirten endlich das hochpräzise Korrektursignal des Satellitenpositionierungsdienstes der Landesvermessungen (SAPOS-HEPS) gebührenfrei zur Verfügung stellen, um durch exakte Spurführung und teilflächenspezifische Bewirtschaftung Pflanzenschutz- und Düngemittel einzusparen. Des Weiteren muss die Förderung umweltfreundlicher Ausbringtechnik im Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) fortgeführt und ausgebaut werden, damit Dünge- und Pflanzenschutzmittel möglichst genau dort ankommen, wo sie wirken sollen. Außerdem muss Baden-Württemberg deutlich mehr zur Erforschung von Drohnen und Robotik im Pflanzenschutz beitragen. Hier sind uns inzwischen viele Nachbarländer weit voraus.“

Zum grün-schwarzen Pilotprojekt einer mit 5 Millionen Euro pro Jahr aus dem Landeshaushalt subventionierten Mehrgefahrenversicherung für landwirtschaftliche Betriebe erklärt der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

„Das von Minister Hauk vorgestellte Modell für eine bessere Absicherung der Landwirtschaft gegen Witterungsschäden bleibt Stückwerk. Erstens ist dieses Modell nur auf den Wein- und Obstbau beschränkt und grenzt somit alle anderen landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Erzeugungszweige aus. Zweitens bietet es nur eine Absicherung gegen Frost, Starkregen und Sturm und blendet somit das größte Kumulrisiko in Zeiten des Klimawandels aus, nämlich Dürre und Trockenschäden. Das Modell geht also an weiten Teilen des Problems vorbei.

Ich fordere Minister Hauk und die CDU daher abermals auf, in Berlin endlich durchzusetzen, was sie sowohl im Landtags- als auch im Bundestagswahlprogramm versprochen haben: eine echte steuerbefreite Risikoausgleichsrücklage für alle landwirtschaftlichen Betriebe. Damit würden wir es allen Betrieben und Erzeugungszweigen ermöglichen, in guten Jahren für jedes denkbare Witterungsrisiko eigenverantwortlich vorzusorgen, anstatt nun nur ausgewählte Erzeugungszweige und Mitnahmeeffekte der Versicherungswirtschaft mit Geld des Landes zu bedienen.“

Nachdem sich die CDU-Fraktion im Landtag nach anfänglichem Lob für das „Volksbegehren Artenschutz“ nun doch zu einer ablehnenden Haltung durchgerungen hat, fordert der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher, auch eine klare Ansage zum sogenannten „Agrarpaket“ der Bundesregierung:

„Dass die CDU-Fraktion sich nun endlich zu einem klaren ‚Nein‘ zum Gesetzentwurf des Volksbegehrens durchgerungen hat, obwohl ihr Fraktionsvorsitzender in einer Pressemitteilung vom 26. Juni dieses Jahres noch seine Unterstützung ausgesprochen hatte, begrüße ich. Ich erwarte jetzt allerdings auch, dass die CDU Baden-Württemberg sich mit voller Kraft für Nachbesserungen am gemeinsamen Agrarpaket von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) und Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) einsetzt. Denn ob die produktions- und eigentumsfeindlichen Daumenschrauben in Landschaftsschutzgebieten und Natura-2000-Gebieten durch ein Volksbegehren kommen, oder durch die schwarz-rote Bundespolitik, ist den baden-württembergischen Landwirten herzlich egal. Wir reden hier immerhin über ein Drittel der Landesfläche Baden-Württembergs.“

Der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher, hat anlässlich des „Volksbegehrens Artenschutz“ vor einer zunehmenden Entfremdung der Stadtbevölkerung von der ländlichen Urproduktion in Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft gewarnt und Reaktionen im Bildungssystem gefordert. „Die Bewegung um die Volksbegehren in Bayern oder Baden-Württemberg erfüllt mich mit Sorge. Man kann durchaus für eine nachhaltigere Form der Landbewirtschaftung eintreten. Das tue ich selbst. Man kann auch den Ökolandbau unterstützen, aber der städtisch geprägte Zeitgeist marschiert inzwischen in eine Richtung, welche die Bewirtschaftung von Land und Gewässern über kurz oder lang gänzlich unmöglich macht“, kritisierte Hoher.

Wenn eine Bewegung auf einem erheblichen Teil der Landesfläche „Pestizide“ verbieten wolle, weil sie anscheinend gar keine Ahnung mehr davon habe, dass auch der Ökolandbau nicht ohne Pflanzenschutz auskomme, dann werde diese Entwicklung bedrohlich. „Es ist ja mancherorts in der Stadtbevölkerung inzwischen so weit, dass Menschen sich aus Sorge um die Bienen mehrere Völker Honigbienen zulegen und damit den eigentlich gefährdeten Wildbienen eine völlig unnötige Nahrungskonkurrenz bescheren“, erklärte Hoher. Die vermeintlichen Artenschutzbemühungen nähmen inzwischen groteske Züge an.

Hoher, der im Landtag auch Mitglied des Ausschusses für Kultus, Jugend und Sport ist,  fordert daher eine Reaktion im Bildungssektor. „Ich bin allgemein kein Freund davon, bei jedem gesellschaftlichen Problem gleich ein neues Unterrichtsfach zu fordern, aber in früheren Generationen war es völlig normal, dass Schulklassen auch einmal bei der Kartoffelernte ausgeholfen haben“, erläuterte Hoher. Er halte es für überlegenswert, ergänzend zu den berufsorientierenden Praktika wie BOGY an Gymnasien oder BORS an Realschulen auch ein schulisches Kurzzeitpraktikum in der ländlichen Urproduktion einzuführen. „Wer als junger Mensch einmal eine Woche in einem Betrieb der Land-, Forst- oder Fischereiwirtschaft mitgelaufen ist, der bekommt zumindest ein Gespür für die grundlegenden Zusammenhänge und Arbeitsbedingungen der Land- und Gewässerbewirtschaftung“, glaubt Hoher. Eine solche Erfahrung immunisiere nicht nur gegen „ideologische Schwarz-Weiß-Malerei“, sie steigere auch den Respekt vor Lebensmitteln und nachwachsenden Rohstoffen.

Anlässlich der Entscheidung des Innenministeriums über den Antrag zum sogenannten „Volksbegehren Artenvielfalt“ des Aktionsbündnisses „Pro Biene“ erklärt der Sprecher für ländliche Räume und Verbraucherschutz der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

„Die Zulassung des Volksbegehrens durch das Innenministerium lässt für mich viele Fragen offen. Denn sollte der vorgelegte Gesetzentwurf tatsächlich so umgesetzt werden, wird dies nicht nur für den Landeshaushalt sowie für die betroffenen Grundeigentümer in Land- und Forstwirtschaft unverhältnismäßig teuer. Es sind auch massive Eingriffe in das Recht am Eigentum, in das Recht auf freie Berufsausübung, in die kommunale Selbstverwaltung und in den Datenschutz zu erwarten. Ich erwarte von Grün-Schwarz daher nun, zügig einen überzeugenden Alternativentwurf vorzulegen.

Der an sich wünschenswerte Weg zu mehr Artenschutz und sinkenden Wirkstoffmengen beim Pflanzenschutz darf nicht einseitig über wettbewerbsfeindliche Daumenschrauben führen, sondern er muss den landwirtschaftlichen Betrieben auch eine realistische Zukunftsperspektive bieten. Ich fordere daher jetzt von Grün-Schwarz

  • mehr Einsatz für umweltfreundliche Technik im Rahmen des Agrarinvestitionsförderprogrammes
  • eine gebührenfreie Bereitstellung von Geodaten und Satellitenkorrektursignalen für die digitale Präzisionslandwirtschaft
  • sowie mehr Forschung und Beratung bei der Weiterentwicklung standortangepasster Fruchtfolgen und klimatisch anpassungsfähiger Bodennutzungssysteme.

Zudem sollten die Grünen zeitnah ihr widersprüchliches Verhältnis zu den Chancen der Neuen Züchtungstechniken klären, bei denen Wissenschaftsministerin Theresia Bauer stets ‚Hü‘ sagt und die agrarpolitische Sprecherin der Grünen, Martina Braun, ‚Hott‘. Ich meine, wenn wir ernsthaft auf eine Verringerung des synthetischen Pflanzenschutzes hinwirken wollen, brauchen wie eine sachliche und offene Diskussion über die Fortschritte der Biotechnologie in den vergangenen vier, fünf Jahren.“

Anlässlich des angekündigten Aktionsprogrammes zur Verringerung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln hat der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher, Grün-Schwarz abermals dazu aufgefordert, endlich die digitale Präzisionslandwirtschaft in Baden-Württemberg voran zu bringen:

„Zu lesen ist von etwa vier Millionen Euro im Jahr, die Minister Hauk künftig jedes Jahr zusätzlich für neue Personalstellen und Investitionszuschüsse ausgeben will. Ich fordere Minister Hauk daher jetzt nochmals auf, endlich das hoch präzise Korrektursignal für den Satellitenpositionierungsdienst SAPOS für die Landwirtschaft gebührenfrei zu stellen. Sein rheinland-pfälzischer Amtskollege Dr. Volker Wissing (FDP) hat dies schon vor vollen drei Jahren getan und damit erhebliche Einsparungen bei Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie Dieselverbrauch ermöglicht“, sagte Hoher. Grün-Schwarz indessen habe bisher nur einen auf 100 Teilnehmer begrenzten Modellversuch hinbekommen und hinke bei vielen Entwicklungen der digitalen Präzisionslandwirtschaft hinterher.

In einer Stellungnahme auf einen Antrag der FDP/DVP Fraktion (Landtagsdrucksache 16/5452) hatte Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) im vorigen Jahr mitgeteilt, dass eine Gebührenbefreiung nach rheinland-pfälzischem Vorbild in Baden-Württemberg jährliche Mindereinnahmen von 1 bis 1,5 Millionen Euro bedeuten würden. Hoher hält dies jedoch mit Blick auf die zu erwartenden Verringerungen von Umweltbelastungen für sinnvoll.

 

„Das hoch präzise Korrektursignal SAPOS-HEPS arbeitet mit einer Genauigkeit von etwa zwei Zentimetern und ermöglicht eine exakte Spurführung der Maschinen auf dem Acker. Allein dadurch, dass Überlappungen bei der Spurführung vermieden werden, kommen schon bis zu 10 Prozent Pflanzenschutzmittel weniger auf das Feld. Warum lassen wir solche Potenziale für Umweltschutz und betriebliche Wettbewerbsfähigkeit Jahre lang liegen?“, fragt Hoher.

Anlässlich der Stellungnahme der grün-schwarzen Landesregierung zu einem Antrag der FDP/DVP-Fraktion zum baden-württembergischen Agrarinvestitionsförderprogramm (siehe Landtagsdrucksache 16/6199) hat deren Sprecher für ländliche Räume, Klaus Hoher, eine Wende in der Förderpolitik des Landes gefordert:

„Wegen des Wegbrechens der britischen Beiträge und neuen haushaltswirksamen Aufgaben der Europäischen Union, zum Beispiel in der Sicherheitspolitik, müssen wir uns realistischer Weise mittelfristig auf sinkende landwirtschaftliche Direktzahlungen aus der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik einstellen. Das heißt, wir sollten jetzt mit ganzer Kraft an der Wettbewerbsfähigkeit unserer heimischen Betriebe arbeiten“, sagte Klaus Hoher.

Dies bedeute vor allem, mehr Geld für das Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) in die Hand zu nehmen anstatt von Landeshaushalt zu Landeshaushalt immer mehr Millionen für Öko-Subventionen auszugeben. Zudem müsse das AFP von unnötiger Bürokratie entschlackt werden, unterstrich Hoher. Das gelte vor allem für die starren Obergrenzen bei der Förderung von Tierhaltungsanlagen. Denn jeder nach heutigen Standards gebaute Stall bedeute ohnehin einen massiven Fortschritt für den Tier- und Umweltschutz.

Nach Auskunft von Agrarminister Peter Hauk (CDU) ist bei den Haupterwerbsbetrieben seit 2015 ein deutlicher Anstieg der Investitionstätigkeit zu verzeichnen, während bei den Nebenerwerbslandwirten Stagnation vorherrscht. In den Jahren 2014 bis 2018 stieg das Volumen der AFP-Zuschüsse von 17,2 auf 35,4 Millionen Euro an. Im vorigen Jahr kamen etwa 17,7 Millionen Euro davon von der EU, 10 Millionen Euro vom Bund und 7,7 Millionen Euro vom Land. Der mit Abstand größte Teil davon entfiel auf die Förderung neuer Tierhaltungssysteme. Seit 2016 war zudem ein starker Anstieg der Zuschüsse zu Maschinen im Außenbereich zu verzeichnen. Von anfänglich 25.000 Euro schnellte dieser auf zuletzt 2,2 Millionen Euro hoch, wovon vor allem emissionsmindernde Ausbringtechnik profitierte.

„Die Förderung der Maschinen im Außenbereich ist derzeit noch bis Ende 2020 befristet. Ich fordere Grün-Schwarz auf, sich frühzeitig für eine Verlängerung der Maßnahme im GAK-Rahmenplan einzusetzen“, sagte Hoher. Wer bei den Ammoniakemissionen, beim Feinstaub, Tierwohl, Digitalisierung und bei der Einkommenslücke zwischen süd- und norddeutschen Landwirten wirklich vorankommen wolle, der komme an einer Investitionsoffensive nicht vorbei. Das Land müsse über zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüsse im Rahmen des Doppelhaushaltes 2020/2021 seinen Beitrag dazu leisten, forderte der FDP-Agrarpolitiker.

Klaus Hoher

Mit Blick auf das „Volksbegehren Artenschutz“ und die jüngsten Verlautbarungen der Regierungsfraktionen hat der Sprecher der FDP/DVP Fraktion für ländliche Räume, Klaus Hoher, mehr Haltung von der CDU gefordert. „Der Gesetzentwurf der Initiatoren sieht in der vorliegenden Fassung massive Eingriffe ins Eigentumsrecht, ins Recht auf freie Berufsausübung, in den Datenschutz und in die kommunale Flächennutzungsplanung vor. Hinzu kommt, dass die praktische Umsetzung der Forderungen für das Land extrem teuer würde. Und alles, was ich bisher von der CDU-Fraktion dazu vernehme, ist Lob und die Ankündigung, sich die Forderungen weitgehend anzueignen“, kritisierte Hoher. Dies sei für eine bürgerliche Partei in Regierungsverantwortung zu wenig Rückgrat.
Den Verfasserinnen und Verfassern des Gesetzentwurfs fehlt laut Hoher anscheinend trotz guter Absichten der ganzheitliche Blick. Die Änderungen, die das Volksbegehren bei den Neuregelungen zur Sicherung des landesweiten Biotopverbundes fordere, bedrohen ihm zufolge beispielsweise den bewährten Vertragsnaturschutz und seien daher auch im Sinne des Artenschutzes kontraproduktiv. Zudem entstehe durch den Zwang, den Biotopverbund über die Flächennutzungsplanung zu regeln, massive Bürokratie für die Kommunen. Auch das angestrebte Verbot von Pflanzenschutzmitteln in Landschaftsschutzgebieten und auf Flächen des Natura-2000-Netzes (Gebiete nach FFH-Richtlinie und EU-Vogelschutzrichtlinie) lehnt Hoher ab. „Fast 18 Prozent der Landesfläche Baden-Württembergs sind nach Natura 2000 kartiert, fast 23 Prozent als Landschaftsschutzgebiete. Eine solche Regelung käme einem Verbot der konventionellen Landwirtschaft durch die Hintertür gleich“, sagte Hoher.

Hoher, der seinen eigenen landwirtschaftlichen Betrieb ohne Pflanzenschutzmittel bewirtschaftet, lehnt auch planwirtschaftliche Vorgaben für den Marktanteil des Ökolandbaus ab. „Wenn wir jetzt festlegen, bis spätestens 2035 muss jeder zweite Hektar ökologisch bewirtschaftet werden, und den Ökolandbau auf Teufel komm raus fördern, tun wir der Bio-Branche nichts Gutes. Denn dies wird zu einem ungesund schnellen Wachstum und einem Verfall des Preisniveaus führen“, erläuterte Hoher, der auf einen nachhaltigen Aufbau der Bio-Vermarktungsstrukturen setzt. Zudem dürfe der deutlich höhere Flächenbedarf bzw. die niedrigere Produktivität des Ökolandbaus nicht unerwähnt bleiben. „Wir können natürlich unseren landwirtschaftlichen Selbstversorgungsgrad immer weiter absinken lassen und unsere Lebensmittel aus Übersee importieren. Man muss aber mit Blick auf die Entwicklung der Weltbevölkerung schon die Frage stellen, bis zu welchem Maß dies ethisch zu verantworten ist“, gab Hoher zu bedenken.
Bei der im Gesetzentwurf vorgesehenen Pflicht zur flächenbezogenen Ermittlung und Veröffentlichung der ausgebrachten Mengen und Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln bezweifelt Hoher deren Zulässigkeit. Erstens falle die Pflanzenschutzgesetzgebung verfassungsrechtlich in die Kompetenz des Bundes und zweitens handele es sich um wettbewerbsrelevante Daten, die das Land nicht ohne weiteres veröffentlichen dürfe. Hoher bezweifelt hier sowohl die verfassungsrechtliche Zuständigkeit des Landes als auch die datenschutzrechtliche Umsetzbarkeit und warnt ausdrücklich davor, einen rechtlich unsicheren Weg zu beschreiten: „Eine zu befürchtende Niederlage vor den Gerichten wird es aussehen lassen, als sei der Rechtsstaat der Feind des Artenschutzes. Ich halte das für einen gefährlichen Weg“, so Hoher.

„Franz Josef Strauß hat einmal gesagt, man solle dem Volk aufs Maul schauen, ihm aber nicht nach dem Munde reden. In diesem Sinne erwarte ich von der CDU kein wohlfeiles Gesäusel, sondern eine sachliche Aufklärung der Öffentlichkeit darüber, welche rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen den betroffenen Betrieben der Land- und Forstwirtschaft sowie den Städten und Gemeinden infolge des Gesetzentwurfes drohen“, sagte Hoher. Denn ohne eine halbwegs wettbewerbsfähige Landwirtschaft seien der Artenschutz, die Landschafspflege und die Offenhaltung der Kulturlandschaft in Baden-Württemberg in Zukunft gar nicht mehr zu bezahlen. Wenn die CDU etwas für die Verringerung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln tun wolle, dann solle sie bei den Haushaltsberatungen im Herbst endlich durchsetzen, dass die Agrarinvestitionsförderung zugunsten umweltfreundlicher Technik aufgestockt und der hochpräzise Satellitenpositionierungsdienst SAPOS-HEPS für die Land- und Forstwirtschaft gebührenfrei gestellt werde. Dies habe FDP-Landwirtschaftsminister Volker Wissing in Rheinland-Pfalz schon vor zwei Jahren umgesetzt, um über die Nutzung der digitalen Präzisionslandwirtschaft eine deutlich sparsamere Ausbringung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln zu ermöglichen.

Klaus Hoher

In einer Landtagsdebatte über die Zukunft der sieben baden-württembergischen Naturparks hat der Sprecher für den Ländlichen Raum, Klaus Hoher, höhere Zuschüsse von Seiten des Landes gefordert und die einseitige Bevorzugung des Nationalparks Schwarzwald kritisiert:

„Die sieben Naturparks umfassen immerhin ein Drittel der Landesfläche, etwa 1,2 Millionen Hektar. Mit einer Handvoll Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lösen die Naturpark-Geschäftsstellen durch Beratung und Organisation ein Vielfaches an ehrenamtlichen Projekten für den Natur- und Artenschutz sowie für eine nachhaltige ländliche Entwicklung aus. Allein im Finanzrahmen 2007 bis 2014 waren dies 2500 Projekte. Dennoch schießt Grün-Schwarz für den Betrieb der sieben Naturparks pro Jahr nur 1,2 Millionen Euro zu. Zum Vergleich: Der Nationalpark Schwarzwald erstreckt sich auf gerade einmal 10.000 Hektar, beschäftigt 90 zum Teil hoch besoldete Landesbedienstete sowie Beamte und hat sich im Landeshaushalt 2019 mit laufenden Kosten in Höhe von fast 9 Millionen Euro bemerkbar gemacht. Von den mehr als 50 Millionen Euro, die das Land für das neue Luxus-Besucherzentrum im Nationalpark ausgibt, will ich einmal gar nicht reden.

Auch im Naturschutz gilt: Man kann jeden Euro nur einmal ausgeben. Die Frage ist daher, warum die grün-schwarze Landesregierung nicht mehr Geld für die hoch effiziente Arbeit der Naturparks bereitstellt, der Nationalpark-Verwaltung aber praktisch jeden Wunsch erfüllt. Die Antwort ist offensichtlich: Wir haben seit 2016 einen zweigeteilten Natur- und Artenschutz in Baden-Württemberg. Naturparks und Landschaftspflege sind im schwarzen Ministerium für ländlichen Raum geblieben, der Rest ist samt neuem NABU-Staatssekretär ins grüne Umweltministerium gewandert. Und wenn es ans Geldverteilen geht, sind sich die Grünen eben selbst am nächsten. Wir Freie Demokraten haben dafür bei den Haushaltsberatungen 2017 sowie 2018/2019 jeweils maßvolle und seriös gegenfinanzierte Anpassungen der Naturpark-Förderung beantragt. Grün-Schwarz sollte unserem Vorschlag folgen und die einseitige Politik zugunsten des Nationalparks endlich beenden!“

Bei der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs für die Forststrukturreform hat der Forstpolitiker der FDP/DVP Fraktion, Andreas Glück, abermals die entschiedene Ablehnung seiner Fraktion begründet. „Die Forstreform ist leider wieder ein Beispiel dafür, dass Grün-Schwarz eben keine Komplementärkoalition mit grünen und schwarzen Hoheitsgebieten ist, sondern eine Koalition des allumfassenden grünen Durchregierens“, sagte Glück. Das Forstreformgesetz stamme zwar aus dem CDU-geführten Haus von Minister Hauk, trage aber durchweg „die Handschrift grüner Bevormundung und Eigentumsfeindlichkeit“.

Neben der Kritik an einer unklaren Zukunft der bisherigen Ausbildungsplätze des Staatsforsts für Forstwirtinnen und Forstwirte und an der undurchsichtigen Kalkulation der Kosten und dauerhaften Einsparungseffekte der Reform kritisierten die Freien Demokraten vor allem die umfassende Bürokratisierung des Landeswaldgesetzes. „Grüne und CDU müssen endlich einmal verstehen, dass Gesetzestexte keine form- und wirkungslosen Besinnungsaufsätze sind, in die man alles hineinschreibt, was man gerade gut findet“, erklärte Glück. Durch eine solche Gesetzgebung löse die Regierungskoalition eine schädliche Bürokratieflut aus.

„Wenn Grüne und CDU alles, was man in der Forstwirtschaft unter guter fachlicher Praxis versteht, im Detail als waldbauliche Grundpflicht ins Gesetz schreibt, dann gefährdet die Regierungskoalition damit den bewährten Vertragsnaturschutz und die Anrechenbarkeit von Ökokonto-Maßnahmen im Privat- und Kommunalwald“, erläuterte Glück. Denn was einmal gesetzlich Pflicht sei, könne laut Haushaltsrecht nicht mehr mit Mitteln des Landes gefördert werden. Wenn der Gesetzgeber die Erhaltung und Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit vorschreibe, gefährde er damit die finanzielle Förderung sinnvoller Maßnahmen wie der Waldkalkung. Ihm sei die knappe Rechtseinschätzung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz bekannt, wonach die bürokratische Aufblähung der waldbaulichen Grundpflichten keine Auswirkungen auf die Förderfähigkeit der entsprechenden Maßnahmen habe, räumte Glück ein. „Die Frage ist aber erstens, ob beispielsweise der Landesrechnungshof künftig zur gleichen Rechtsauffassung gelangt, und zweitens warum Grüne und CDU dann nicht ausdrücklich ins Gesetz schreiben, dass die bisherigen Fördermöglichkeiten von den neuen Pflichten unberührt bleiben“, sagte Glück.

Der Forstpolitiker wies abermals darauf hin, dass Baden-Württemberg ein Land der Kleinprivatwaldbesitzer ist. „Die allermeisten der 240.000 Waldbesitzer in Baden-Württemberg besitzen nur kleine Stückle mit deutlich unter 2 Hektar Fläche. Wenn Grüne und Schwarze die bürokratischen Daumenschrauben heute überdrehen, dann führt dies daher nicht zu einer besseren Waldpflege und mehr Nachhaltigkeit, sondern im Zweifelsfalle eher zu Unlust bei den Waldbauern und zu einer zurückgehenden Holzmobilisierung auf Kosten des Klimaschutzes und der Wertschöpfung im ländlichen Raum“, sagte Glück.

In einer Landtagsdebatte über Witterungsschäden und Risikomanagement in der Landwirtschaft hat der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher, die grün-schwarze Landesregierung an ihr Versprechen erinnert, sich auf Bundesebene für die Ermöglichung einer steuerbefreiten Risikoausgleichsrücklage für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft einzusetzen.

„Die Forderung nach der Risikorücklage stand 2016 im CDU-Landtagswahlprogramm, sie stand 2017 im Bundestagswahlprogramm und sie steht sogar im grün-schwarzen Koalitionsvertrag. Nur Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner von der CDU scheint von all diesen Versprechungen heute nichts mehr wissen zu wollen“, kritisierte Hoher. Die CDU müsse jetzt endlich liefern.

Hoher erinnerte daran, dass die FDP/DVP Fraktion der grün-schwarzen Landesregierung im Mai 2017 mit einer Großen Anfrage zahlreiche Möglichkeiten aufgezeigt hatte, wie die Rahmenbedingungen für das betriebliche Risikomanagement der Landwirte verbessert werden und die zunehmenden Witterungsrisiken besser abgefedert werden könnten. „Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat 2012 Mehrgefahrenversicherungen für mehrere Witterungsrisiken weitgehend von der Versicherungssteuer befreit. Ich denke, hier sollte noch das bisher nicht enthaltene Kumulrisiko Dürre ergänzt werden“, sagte Hoher. Zudem könnten die Rahmenbedingungen für die Förderung von Investitionen in risikomindernde Technik wie Beregnungsanlagen oder Hagelschutznetze im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) noch verbessert werden.

Bei der Forderung nach staatlich subventionierten Ernteausfallversicherungen gab sich Klaus Hoher skeptisch. „Die Verbesserungen im Steuerrecht und bei der Agrarinvestitionsförderung haben aus unserer Sicht klar Vorrang“, sagte Hoher. Erstens führten staatliche Subventionen für Versicherungen immer zu Mitnahmeeffekten der Versicherungswirtschaft. Zweitens werde es kaum zu der von Grün-Schwarz geforderten Drittelfinanzierung der Versicherungen durch Bund, Länder und Landwirte kommen. „Der Bund hat der Agrarministerkonferenz bereits mitgeteilt, dass er sich verfassungsrechtlich gar nicht für zuständig hält“, merkte Hoher an. Zudem habe die Bundesregierung den Ländern mitgeteilt, dass Berlin im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz kein zusätzliches Geld bereitstellen werde. Vor diesem Grund erwecke der grün-schwarze Vorstoß für Versicherungssubventionen den Eindruck eines Ablenkungsmanövers, um zu verdecken, dass im Steuerrecht bisher nichts umgesetzt worden sei. „Hören Sie auf Luftschlösser zu bauen und setzen Sie endlich Ihr Versprechen der steuerfreien Risikoausgleichsrücklage um!“, sagte Hoher.

Anlässlich einer Debatte über die Bilanz der 2012 eingeführten Stelle einer Landesbeauftragten für den Tierschutz hat der tierschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher, mehr Unabhängigkeit und „Beinfreiheit“ für diese gefordert. „Schon unter dem grünen Minister Alexander Bonde hatten wir bisweilen den Eindruck, dass die damalige Landesbeauftragte, Frau Dr. Jäger, sich nicht zu jedem Thema so äußerte, wie sie es gerne getan hätte.“

Als Beispiel nannte Hoher die Debatte über eine Verordnung des Bundes zum Schutz von Heimtieren, welche die Landesbeauftragte 2015 vergeblich angestoßen hatte. Bei der Idee eines Sachkundenachweises für Heimtierhalter sei es der Landesbeauftragten schließlich nicht um einen „Katzenführerschein“ gegangen, sondern um eine Alternative zu starren Haltungsverboten bei exotischen Tierarten wie bestimmten Reptilien. „Ein solches Modell wäre in jedem Fall wünschenswerter als Haltungsverbote. Denn starre Verbote würden in der Regel nur zu einem schwer kontrollierbaren grauen Markt führen“, erklärte Hoher.

Der zweite Denkanstoß, der von der neuen Landestierschutzbeauftragten Dr. Julia Stubenbord gekommen sei und unter Grün-Schwarz bisher ebenfalls ins Leere gelaufen sei, sei die Forderung nach mehr Personal in den unteren Veterinärbehörden. „Schon der Antrag „Tierschutzvollzug in Baden-Württemberg“, den mein ehemaliger Fraktionskollege Dr. Bullinger im Herbst 2016 wegen eines bekannten Vorfalls in einer Schweinemast im Alb-Donau-Kreis eingereicht hatte, hat aber auch zutage gefördert, dass die Aufgabenzuwächse für die Veterinärverwaltung in den vorigen 10 Jahren massiv waren, während das Personal nahezu gleich blieb“, kritisierte Hoher. Zwar sei ihm bewusst, dass es in kontrollpflichtigen Viehbetrieben neben den Amtskontrollen noch viele andere Kontrollen durch Audits und Zertifizierungen gebe. Wenn laut einer Antwort der Bundesregierung Nutztierhaltungsbetriebe in Baden-Württemberg durchschnittlich nur alle 19 Jahre kontrolliert würden, dann müsse es erlaubt sein, personelle Verstärkungen zu fordern, wie es Frau Dr. Stubenbord am 3. Mai 2018 gegenüber der Schwäbischen Zeitung getan habe. „Daher fordere ich  Grün-Schwarz auf, legen Sie zum nächsten Haushalt endlich ein Konzept vor, wie sie den massiven Mangel bei den Tier- und Verbraucherschutzkontrollen in den kommenden Jahren abschmelzen wollen“, fordert Hoher abschließend.

Zum Streit zwischen Ministerium für Ländlichen Raum, Umweltministerium und dem NABU-Landesverband erklärte der Sprecher für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Klaus Hoher:

„Es wird langsam peinlich. Die Regierungsfraktionen von Grünen und CDU giften sich über ihre offiziellen Twitter-Accounts gegenseitig wegen des Klimaschutzgesetzes an. Aus dem Wildtierbericht 2018 werden keinerlei Schlussfolgerungen gezogen, weil die CDU abermals nicht Manns genug ist, um sich bei der Aufnahme von Wolf und Biber ins Jagdrecht durchzusetzen. Und nun führt die Fünfte Kolonne der grünen Landespartei beim Pflanzenschutz auch noch einen Stellvertreterkrieg gegen Landwirtschaftsminister Hauk, weil Umweltminister Untersteller dem Koalitionsfrieden zu Liebe das offene Wort scheut. Persönlich befürworte ich zwar jede Möglichkeit, den Bedarf an Pflanzenschutzmitteln zu verringern, wobei ich hier anders als die Grünen und der NABU nicht auf Verbote und Belehrungen, sondern mehr auf digitale Präzisionslandwirtschaft und Neue Züchtungstechniken setze. Dennoch: Vom Betriebsklima her hat diese Koalition abgewirtschaftet!“

Zur Prognose des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zu möglichen forstwirtschaftlichen Schäden durch Borkenkäfer sagte der Sprecher der FDP/DVP-Fraktion für Ländlichen Raum, Klaus Hoher:

„Angesichts der Tatsache, dass die eingesetzten Mengen von Pflanzenschutzmitteln in der Forstwirtschaft ohnehin um ein Vielfaches niedriger sind als in der Landwirtschaft halte ich es mit Blick auf die Käferschäden für vertretbar und geboten über Lockerungen nachzudenken, damit Insektizide als ultima ratio auch wirklich zur Verfügung stehen. Der Kurs der grün-schwarzen Landesregierung bei Pflanzenschutzmitteln im Forst sollte meines Erachtens in diesem Zusammenhang pragmatischer sein, sowohl bei der bürokratischen Doppelzertifizierung des Staatswaldes nach FSC und PEFC als auch beim Förderprogramm Agrarumwelt, Klima und Tierwohl (FAKT), das hinsichtlich des geförderten Verzichts auf synthetische Pflanzenschutzmittel nicht zwischen landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebsteilen unterscheidet.“

Anlässlich der Stellungnahme der Landesregierung zu seiner Kleinen Anfrage „Arbeitskreise und Gesprächsgruppen des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz rund um das Jagdrecht“ (Drucksache 16/5715) erklärt der Sprecher der FDP/DVP-Fraktion für Ländlichen Raum, Klaus Hoher: „Die Antworten von Minister Hauk auf meine Fragen zur dringend nötigen Korrektur der durch Grün-Rot verunstalteten Wildschadensregelungen grenzen an Arbeitsverweigerung.“

Die CDU sei 2016 mit dem Versprechen in die Landtagswahl gezogen, im Falle einer Regierungsbeteiligung innerhalb des ersten Jahres das Jagdrecht insgesamt zu novellieren, die Beteiligung der Landwirte an Wildschäden bei Mais abzuschaffen und einen gesetzlichen Rahmen für die Etablierung kommunaler oder jagdlicher Wildschadenskassen zu setzen, erinnerte Hoher. Inzwischen seien schon fast drei Jahre verstrichen und abgesehen von zahllosen Arbeitskreissitzungen zum Thema habe Minister Hauk nichts zustande gebracht, beklagte Hoher. Durch die Abschaffung des kommunalen Vorverfahrens zur Feststellung von Wildschäden blieben einerseits die Landwirte auf den Schadenssummen sitzen. Andererseits sei auch den Jägerinnen und Jägern nicht geholfen, wenn die Landwirte nicht aktiver zur Mitwirkung an der Wildschadensprävention ermuntert würden. „Die jetzige Rechtsunsicherheit bringt letztlich keine Seite weiter“, meint Hoher. Hauk müsse jetzt bis zur Sommerpause 2019 einen Entwurf für die Anpassung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes liefern.

In seiner Stellungnahme zur Kleinen Anfrage von Hoher hatte Hauk geantwortet, eine Arbeitsgemeinschaft stimme zurzeit einen Entwurf zur Neuregelung der Geltendmachung von Wildschäden ab (§ 57 JWMG). Hinsichtlich des ursprünglich versprochenen Rechtsrahmens für solidarische Wildschadenskassen berichtete Hauk indessen nur von der Prüfung „mehrerer denkbarer Umsetzungsmodelle“ – aus Sicht der FDP/DVP-Fraktion zu wenig.

Der forstpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher, hat die grün-schwarze Landesregierung dazu aufgefordert, den umstrittenen Entwurf für das neue Forstreformgesetz einstweilen zu stoppen und sich die nötige Zeit für einen Dialog mit den Waldeigentümern zu nehmen. „In Zeiten des Klimaschutzes und der Rettung der Artenvielfalt kann es das Land sich nicht leisten, auf maximalen Konfrontationskurs mit 240.000 privaten und kommunalen Waldbesitzern zu gehen“, mahnte Hoher. Vielmehr brauche das Land die Waldbewirtschafter zur Bewältigung der Zukunftsaufgaben in einer Partnerschaft auf Augenhöhe. Forstminister Hauk müsse daher jetzt die Notbremse ziehen und den Zeitplan für das Gesetzesvorhaben überdenken, forderte Hoher.

Derzeit wird die Erste Beratung des Gesetzentwurfs im Landtag am Mittwoch, dem 20. März, erwartet. Nach der massiven bisherigen Kritik aus der Verbändeanhörung sei dieser frühe Zeitpunkt aber keine gute Idee, findet Hoher. Denn seit voriger Woche läuft neben den Protesten der Verbände und Forstbetriebsgemeinschaften auch eine Online-Petition gegen den Gesetzentwurf der Landesregierung, siehe:

https://www.openpetition.de/petition/online/keine-forstreform-in-baden-wuerttemberg-zulasten-des-privatwaldes

Die FDP/DVP Fraktion hatte den bisherigen Stand des Gesetzentwurfs schon am 28. Dezember 2018 umfassend kritisiert und als eigentumsfeindlich, bevormundend und bürokratieaufbauend bewertet, siehe:

https://fdp-landtag-bw.de/pressemitteilungen/hoher-hauks-entwurf-fuer-das-forstreformgesetz-ist-eine-kapitulationserklaerung-gegenueber-den-gruenen/

Klaus Hoher warnte vor einer „Gesetzgebung im Hauruckverfahren“. Was passiere, wenn eine Landesregierung breite Bedenken der Betroffenen an einem Gesetzentwurf nicht ernst nehme, habe zum Beispiel Grün-Rot 2014 und 2015 beim Jagd- und Wildtiermanagementgesetz erfahren, erinnerte der FDP-Politiker. Damals kamen mehrere Tausend Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu Demonstrationen auf dem Stuttgarter Schlossplatz zusammen.

Zur Stellungnahme des Ministers für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zu einem Antrag der FDP/DVP-Fraktion, die Korrektursignale für den hochpräzisen Dienst des Satellitenpositionierungsdienstes der deutschen Landesvermessung (SAPOS) wie in Rheinland-Pfalz und Sachsen zeitnah gebührenfrei für die Landwirtschaft zur Verfügung zu stellen (siehe Drucksache 16/5452), erklärt der Sprecher für den Ländlichen Raum und Verbraucherschutz der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Klaus Hoher:

„Dank der digitalen Präzisionslandwirtschaft ist es heute möglich, Saatgut, Dünger und Pflanzenschutzmittel in höchstem Maße bedarfsgerecht und effizient auszubringen. Dies ermöglicht sowohl Chancen bei der Einsparung von Betriebsmitteln als auch bei der Verringerung von Umweltbelastungen. Voraussetzung dafür sind jedoch satellitenbasierte Korrekturdienste, wie bespielweise SAPOS. Wenn dieser Fortschritt jedoch rasch in der Fläche ankommen soll, brauchen die Landwirte einen gebührenfreien Zugang. Die Landesregierung hat zwar zu Jahresbeginn ein Modellprojekt gestartet, welches 100 landwirtschaftlichen Nutzern die Gebühren erlässt. Eine allgemeine Freigabe will Grün-Schwarz aber laut der Antwort von Minister Hauk frühestens im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushalts 2020/2021 ermöglichen. Es stellt sich mir schon die Frage, weshalb Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Hauk das Zukunftsthema SAPOS erst im Jahr 2019 mit einem begrenzten Modellprojekt angeht, wenn sein FDP-Amtskollege Volker Wissing diese Entwicklung in Rheinland-Pfalz bereits Mitte 2017 Jahr abgeschlossen hat und auch der Freistaat Sachsen schon 2018 nachgezogen ist. Das lässt sich wohl nur damit beantworten, dass die Landesregierung abermals geschlafen hat als es darum ging, die Digitalisierung im Land voranzutreiben.“

Bei einer Landtagsdebatte über Ernährung hat der Sprecher der FDP/DVP-Fraktion für Verbraucherschutz, Klaus Hoher, dem CDU-geführten Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vorgeworfen, nicht sauber zwischen Verbraucherinformation und der Absatzförderung für regionale Erzeugnisse zu trennen: „Wir sehen es bei der Streuobstkonzeption, im Rahmen des Gemeinschaftsmarketings oder auch bei der Ernährungskampagne ‚Mach’s Mahl‘ die CDU-Minister Peter Hauk von seinem grünen Amtsvorgänger Alexander Bonde übernommen hat, um die Bürgerinnen und Bürger zu ‚gutem Essen‘ zu erziehen: Sie vermischen andauernd gesundheitsbezogene Verbraucherinformationen und Werbung für regionale Produkte“. Stets sei unklar, wann das Verbraucherschutzministerium spreche und wann das Landwirtschaftsministerium.

Klaus Hoher führte als Beispiel eine Supermarkteröffnung in Stuttgart im vergangenen Jahr an, wo die Staatssekretärin für Verbraucherschutz den neuen Laden in einem schriftlichen Grußwort als Teil des „Genießerlandes Baden-Württemberg“ willkommen hieß. Auch in der heutigen Debatte habe Hauk wieder den Anschein erweckt, die regionale Herkunft von Lebensmitteln bringe zwangsläufig eine höhere Qualität im Vergleich mit nicht-regionalen Produkten mit sich. „Auch ich persönlich bin ein großer Freund regionaler Produkte, aber ein Minister für Verbraucherschutz muss zwischen Herkunftsbezeichnungen und Produktqualität differenzieren“, forderte Hoher. Beides sei wichtig, aber eben grundverschieden.

Hoher warf zudem die Frage auf, wieweit Ernährung überhaupt Gegenstand von Politik sein dürfe und was im Sinne von Artikel 2 des Grundgesetzes Sache der persönlichen Lebensführung bleiben müsse. Ernährung sei gewiss insofern ein politisches Thema, als dass etwa ein Drittel des EU-Haushaltes in die Agrarförderung fließe. Selbstredend könne die Politik auch nicht wegschauen, wenn es um volkswirtschaftliche Schäden infolge ungesunder Ernährung gehe. Bei der Wahl der politischen Mittel seien Freie Demokraten aber zurückhaltender als Grüne und Christdemokraten. „Grüne und CDU reden in der Verbraucherpolitischen Strategie der Landesregierung vom Einsatz verhaltenswissenschaftlicher Interventionen. Dahinter steckt die Idee, der Staat müsse den Bürgern einen Schubs in die richtige Richtung geben. Ich nenne so etwas Bevormundung, meine Damen und Herren!“, protestierte Hoher in Richtung der Koalitionsfraktionen. Tatsächlich erklärte Minister Hauk während der Debatte abermals, über das grundlegende Thema Ernährung ließen sich die Menschen „in Richtungen lenken, die gewollt sind.“

Klaus Hoher kritisierte hinsichtlich dieser politischen Grundhaltung auch den Regierungschef. Mit Blick auf die Idee eines fleischlosen „Veggie-Days“ habe Ministerpräsident Winfried Kretschmann 2016 in der Zeitung „Die Zeit“ die Frage aufgeworfen, ob seine Grünen es nicht mit „dem Glauben an die Erziehbarkeit des Menschen“ übertrieben hätten. „Herr Ministerpräsident, es geht nicht um Übertreibung. Der Staat soll mündige Bürgerinnen und Bürger überhaupt nicht erziehen“, stellte der Liberale klar. Aufgabe der Politik sei es vielmehr, die Erfüllung rechtsstaatlicher Pflichtaufgaben beim gesundheitlichen Verbraucherschutz zu gewährleisten, unabhängige Institutionen wie die Deutsche Gesellschaft für Ernährung oder die Verbraucherzentralen zu unterstützen und den Themen Ernährung und Sport ausreichenden Raum in den schulischen Bildungsplänen einzuräumen, erklärte Hoher.

Grundsätzlich halte er es für begrüßenswert, dass Medien, Bürger und auch die Politik den Themen Ernährung und Lebensmittel heute wieder mehr Aufmerksamkeit und Wertschätzung entgegenbrächten, unterstrich Hoher. Dies dürfe aber nicht in Panikmache ausarten. Denn noch nie in der Geschichte Deutschlands seien die für den Normalbürger erhältlichen Lebensmittel so gut, so gesund, so reichhaltig und so engmaschig überwacht gewesen wie heute. Und jede Entdeckung eines sogenannten „Skandals“ sei letztlich auch immer ein Beleg für erfolgreiche Kontrollen. „In diesem Sinne einen herzlichen Dank an unsere Lebensmittelüberwachung und ein mindestens ebenso herzliches Dankeschön an die vielen landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Erzeugerinnen und Erzeuger, die uns Tag ein, Tag aus mit guten und sicheren Lebensmitteln versorgen“, sagte Klaus Hoher.

Der Sprecher der FDP/DVP-Fraktion für ländliche Räume, Klaus Hoher, hat den schwarz-grünen Entwurf für das Forstreformgesetz als „Minister Hauks forstpolitische Kapitulationserklärung gegenüber den Grünen“ kritisiert. „Es bleibt zu hoffen, dass sich die CDU die berechtigte Kritik am Anhörungsentwurf zu Herzen nimmt und zumindest den gröbsten Unfug noch vor der Einbringung in den Landtag streicht“, sagte Hoher. Sein Optimismus halte sich jedoch in Grenzen. Dass Hauk einen solchen Entwurf überhaupt in die Anhörung gegeben habe zeige, dass er nicht mehr Herr im eigenen Haus sei. Wenn die Landesregierung nicht nachbessere, müsse sie mit massiven öffentlichen Protesten rechnen, wie es sie zuletzt bei der grün-roten Jagdrechtsnovelle gegeben habe, meint Hoher.

Unfairer Wettbewerb: Der künftig aus der Einheitsforstverwaltung ausgegliederte Staatsforst wird nach Ansicht Hohers im Gesetzentwurf gegenüber Privat- und Kommunalwald bevorzugt. Während Grün-Schwarz den Privat- und Kommunalwald im § 14 mit umfangreichen neuen waldbaulichen Pflichten bevormunden wolle, ohne dafür einen besonderen Ausgleich vorzusehen, betone die Landesregierung an anderen Stellen des Gesetzentwurfs und seines Begründungstexts stets, dass viele Leistungen der landeseigenen ForstBW „nicht zu den originären Aufgaben eines forstwirtschaftlichen Unternehmens“ gehörten und daher unabhängig von der Ertragslage auf Steuerzahlerkosten aus dem Landeshaushalt zu vergüten seien. „Das geht überhaupt nicht. Entweder erkennt das Land an, dass alle Waldbesitzarten bei Umweltschutz, Klimaschutz, Naherholung und Wasserhaushalt Leistungen für das Gemeinwohl erbringen und eine entsprechende Förderung verdienen, oder aber man nimmt alle gleichermaßen ordnungsrechtlich in die Pflicht“, findet Hoher. Zudem müsse der Staatsforst gesetzlich dazu verpflichtet werden, durch eine vernünftige Abrundungs- und Verpachtungspolitik eine wirksame Schwarzwildbejagung zu ermöglichen. Es könne nicht länger angehen, dass ForstBW sich finanziell einen schlanken Fuß mache und immer weitere Feldjagdanteile abstoße. Auch die Öffnung des Marktes für Betreuungsdienstleistungen für den Privatwald komme zu kurz.

Eigentumsfeindlichkeit: Der scheinbar allgemeine und unscharfe § 22 birgt nach Einschätzung der Freien Demokraten viele Aushöhlungen des Eigentumsrechts. „Absatz 2 fordert gesetzlich einen hinreichenden Totholzanteil ein, er definiert aber erstens nicht was hinreichend ist und zweitens untergräbt diese neue gesetzliche Pflicht den bewährten und eigentumsfreundlichen Vertragsnaturschutz beim Alt- und Totholzmanagement“, kritisiert Hoher. Dadurch dass die Naturschutzstrategie des Landes und die Waldnaturschutzstrategie im Gesetz als „wichtige Grundlage“ verankert würden, drohten den Waldeigentümern umfangreiche Naturschutzpflichten auf Kosten der Holzproduktion. Auch würden Managementpläne in Gebieten des Natura 2000-Netzes durch den Paragraphen rechtlich allgemeinverbindlich. Zudem laufe der neue Absatz 4 auf umfangreiche Überwachungsbefugnisse der Forstbehörden im Privat- und Kommunalwald hinaus.

Waldbauliche Bevormundung: Neben einer verschärften Überwachung drohe vor allem in § 14 eine massive Bevormundung der Waldbesitzer. „Bei all den Nachhaltigkeitsgedanken, die ursprünglich aus der Forstwirtschaft selbst kommen, muss doch der Waldeigentümer noch Möglichkeiten haben, seinen Wald wirtschaftlich zu entwickeln“, klagt Hoher an. Es komme einer Enteignung gleich, wenn der Landesgesetzgeber den Waldbesitzern von der Baumsortenwahl bis hin zur Naturverjüngung alles vorschreibe.

Bürokratieaufbau: Ein Beispiel für den Bürokratieaufbau, der drohe, sei der neue § 64a zur gesetzlichen Regulierung von „Waldpädagogik“. Darin wird das Ministerium für Ländlichen Raum ermächtigt, in Abstimmung mit dem Umweltministerium ein waldpädagogisches Bildungsangebot zu entwickeln und einen „Qualifizierungslehrgang zur staatlich zertifizierten Waldpädagogin oder zum staatlich zertifizierten Waldpädagogen“ anzubieten. „Hier sollen anscheinend wieder auf Kosten der Steuerzahler Jobs für grüne Parteigänger geschaffen werden“, vermutet Hoher. Gewiss sei es sinnvoll, gerade Stadtkindern in Kindertagesstätten und Schulen einen Zugang zu Wald und Natur zu ermöglichen. „Aber für diesen Zweck muss man nicht einen solch bürokratischen Popanz aufbauen“, findet der Forstpolitiker der FDP/DVP-Fraktion. Vollends unklar sei im Gesetzentwurf, welche Funktion der neue „Landeswaldverband“ haben soll, den die Landesregierung in § 77a vorsehe. Im Gesetzentwurf heißt es lapidar: „Der Landeswaldverband hat die Aufgabe, die Stellungnahmen seiner Mitglieder zu koordinieren.“ Nach Ansicht der Freien Demokraten jedoch ist die Zahl der forstpolitischen Interessensvertretungen in Baden-Württemberg nicht derart unübersichtlich, dass ein gesetzlich verankerter Dachverband gebraucht werde. „Anscheinend strebt Grün-Schwarz wieder einmal an, ein regierungsnah geführtes Gremium einzurichten, das allen Beteiligten vorgaukelt gehört zu werden“, mutmaßt Klaus Hoher.

Bei der Debatte über die Große Anfrage der FDP/DVP-Fraktion, „Forst- und Holzwirtschaft in Baden-Württemberg“ (Drucksache 16/1775), hat der forstpolitische Sprecher der Freien Demokraten im Landtag, Klaus Hoher, die Kurzsichtigkeit von Grün-Schwarz kritisiert:

„Die Landesregierung redet über Klimaschutz durch aktive Kohlenstoffbindung im Holz, sie redet über den Ersatz klimaunfreundliche Baustoffe durch Holz, die Landesregierung will die Bioökonomie vorantreiben und setzt auf Biomasse bei der Energiewende – und das alles mit Recht. Aber dann muss die Landesregierung auch für die Rohstoffe der kommenden Generationen sorgen, anstatt immer mehr Wald aus der Nutzung zu nehmen, unter Prozessschutz zu stellen und in Wildnis-Biotope zu verwandeln.“ Hoher forderte abermals eine „Nadelholzstrategie 2100“, um der Gefahr vorzubeugen, dass eine einseitige Bevorzugung von Laubholzvorräten in den Mischwäldern zu einer Rohstoffverknappung führe.

Zudem griff Hoher den Entwurf der Landesregierung für Änderungen am Landeswaldgesetz an, der sich derzeit in der Anhörungsphase befindet. „Der neue Paragraph 14 atmet den Geist der Bevormundung.“ Die Landesregierung wolle den Waldbesitzern darin vorschreiben, wie sie die Waldverjüngung zu betreiben haben, wie sie den Boden schützen müssen und sie schränke die Schädlingsbekämpfung ein. „Begreifen Sie doch endlich einmal, dass die Waldbesitzer selbst ein Interesse an einem gesunden Wald haben und keine gesetzliche Belehrung brauchen“, forderte Hoher von Grün-Schwarz. Auch der im Gesetzentwurf vorgesehene Paragraph 22 geht laut Hoher in die falsche Richtung, weil er Maßnahmen, die bisher über den flexiblen und eigentumsfreundlichen Vertragsnaturschutz gelaufen seien, in bürokratische, gesetzliche Pflichten umwandle.

Anlässlich der Vorstellung des Waldzustandsberichts des Landes, der von sorgenvollen Berichten über die forstwirtschaftlichen Dürreschäden in diesem Sommer geprägt ist, erklärte der forstpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

„Dass die Fichte gerade in niedrigeren Lagen mit den Dürrephasen und Temperaturspitzen des gewandelten Klimas hierzulande nicht mehr zurechtkommt, ist inzwischen unübersehbar. Es reicht aber nicht, wenn Grün-Schwarz den Anteil der Douglasie im Staatswald etwas erhöht und Prospekte über schicke Holzbauten aus Weißtanne herausgibt. Wir brauchen jetzt eine echte Zukunftsstrategie für die Nadelholzversorgung der kommenden zwei, drei Generationen. Ich fordere Forstminister Hauk dazu auf, noch in dieser Regierungsperiode eine ‚Nadelholzstrategie 2100‘ vorzulegen und die kurzsichtige Bevorzugung des Laubholzes bei der Jungbestockung zu stoppen.

Bei einem so dramatischen Wandel und Produktionszyklen von 60 bis 120 Jahren können wir uns nicht einseitig von ein oder zwei Nadelbaumsorten abhängig machen. Es kommt immer wieder vor, dass einzelne Baumsorten flächendeckend Probleme mit spezifischen Schädlingen oder Pilzen bekommen. Das war bei der Ulme so und es ist bei den Eschen und Kastanien so. Wir müssen deshalb heute eine möglichst breite Palette von klimatisch anpassungsfähigen Nadelbäumen etablieren, um in 30 oder 40 Jahren bei möglichen Kalamitäten noch einmal nachsteuern zu können. Es passt nicht zusammen, wenn man in Koalitionsverträgen einerseits über die Förderung des Holzbaus, über nachhaltige Werkstoffe der Bioökonomie oder über die Energiegewinnung aus Biomasse schwadroniert und sich andererseits nicht vorausschauend und zupackend um die entsprechende Rohstoffbasis kümmert.“

In einer Aktuellen Debatte über den Ökolandbau in Baden-Württemberg sagte der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

„Die Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau sagt, das Land tue zu wenig für die Bio-Bauern. Die grüne Landesvorsitzende Sandra Detzer behauptet, Minister Hauk tue zu wenig für den Ökolandbau. Und der NABU-Landesvorsitzende fordert ohnehin dauernd agrarpolitische Maßnahmen, die landesrechtlich gar nicht möglich sind. Werfen wir einen Blick auf die Fakten:

  • Über das Agrarförderprogramm FAKT werden jedes Jahr etwa 100 Millionen Euro verteilt. Wenn man den FAKT-Teilbereich „D Ökologischer Landbau“ betrachtet und weitere Kombinationsmöglichkeiten überschlägt, dann wird klar, dass von den 100 Millionen Euro fast ein Drittel in den Ökolandbau fließt, der aber nur von etwa 10 Prozent der Landwirte betrieben wird. Eine klare Bevorzugung des Ökolandbaus!
  • Bei der landwirtschaftlichen Beratung werden Spezialmodule für den konventionellen Landbau fast durchgängig mit 50 Prozent bezuschusst, alle Grund- und Spezialmodule für den Ökolandbau erhalten einen Zuschuss in Höhe von 80 Prozent. Eine klare Bevorzugung des Ökolandbaus!
  • Mit den sogenannten „Bio-Musterregionen“ hat der Ökolandbau nun auch noch ein eigenes Förderprogramm für die Vermarktung. Auch hier: Eine klare Bevorzugung des Ökolandbaus!

Wir Freie Demokraten sind der Meinung, dass Grün-Schwarz den ständigen Nachforderungen aus dem Ökolandbau und aus den Reihen der grünen Landespartei einen Riegel vorschieben muss. Es wird Zeit, dass die Bio-Betriebe sich dem Markt stellen, wie alle anderen Betriebe auch. Von planwirtschaftlichen Zielsetzungen, in Deutschland 20 Prozent Ökolandbau zu erreichen und in Baden-Württemberg sogar 30 Prozent, halte ich nichts. Auch das Wachstum des Bio-Sektors muss marktwirtschaftlich und organisch geschehen

Zur Meldung, wonach die Große Koalition das Inkrafttreten der Betäubungspflicht bei der Kastration von Ferkeln abermals um zwei Jahre schieben will, erklärt der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

„Seit dem Jahr 2013 war das Datum 1.1.2019 bekannt. Seit Mitte 2015 haben wir als FDP/DVP-Fraktion im Landtag, unter anderem mit den Drucksache 16/17 und 16/3775 wieder und wieder darauf hingewiesen, dass gerade Baden-Württemberg mit seinen vergleichsweise kleinen Betriebsstrukturen im Schweinesektor und mit seinen Handwerksmetzgereien eine praktikable und bezahlbare Lösung braucht, wenn es nicht zu Produktionsverlagerungen in weniger tierschutzbewusste EU-Staaten kommen soll. Bis Anfang dieses Jahres hat dies aber niemanden wirklich gekümmert. Und nun peitscht Berlin gewissermaßen um 5 vor 12 eine Fristverlängerung durch. Am Beispiel der Ferkelkastration kann man die ganze Planlosigkeit der deutschen Agrarpolitik der vergangenen Jahre beobachten: Fernab jeglicher betrieblichen Praxis werden Regelungen erfunden, die das Gegenteil von dem bewirken was sie sollen, und am Ende muss die Politik dies auf Kosten der eigenen Glaubwürdigkeit wieder einkassieren. Ich wünsche mir mehr Weitblick, Praxisbezug und Ruhe bei der Gesetzgebung.“

Zur Einigung der Großen Koalition auf die Entfristung der Regelung nach dem vierten Sozialgesetzbuch, wonach Saisonkräfte und Erntehelfer bis zu 70 Tage geringfügig und ohne reguläre Sozialversicherung beschäftigt werden können, erklärte der Agrarpolitiker der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

„Es ist zu begrüßen, dass sich die Union hier innerhalb der Großen Koalition über das ‚Nein‘ von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hinweggesetzt hat. Vor allen die landwirtschaftlichen Sonderkulturbetriebe im Südwesten – ganz gleich ob im Anbau von Spargel, Erdbeeren, Wein oder Tabak – wie auch die Betriebe der ländlichen Gastronomie sind auf attraktive Beschäftigungsverhältnisse für Saisonkräfte existenziell angewiesen. Es geht dabei überhaupt nicht um Inländer, die sich um Sozialversicherungskosten drücken wollen. Diese Jobs, über die wir hier reden, machen heute vielmehr fast nur noch Rumänen und Polen, weil sie bei uns als Saisonkräfte über den Sommer so viel verdienen, wie sie im Rest des Jahres in ihren regulären Arbeitsverhältnissen zu Hause bekommen. Das ist keine Aushöhlung des deutschen Sozialstaats, sondern echte Aufbauhilfe für unsere osteuropäischen Partnerländer. Denn dieser Lohn wird zu Hause üblicherweise sofort in die Bildung der Kinder oder ins eigene Geschäft investiert. Mit Blick auf die glücklicherweise anziehende Wirtschaftsleistung in den osteuropäischen EU-Ländern brauchen wir perspektivisch Saisonarbeiter-Abkommen mit Drittstaaten wie der Ukraine.“