In einer Landtagsdebatte über das Thema „ Neue Forststrategie der Europäischen Kommission“ sagte der agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Die Europäische Kommission unterstreicht mit ihrer neuen Forststrategie neben ökologischen auch ökonomische Nachhaltigkeitsziele und honoriert damit die wirtschaftliche und soziale, aber auch ökologische Bedeutung der Wälder für die ländlichen Räume und damit für die gesamte Volkswirtschaft. Detaillierte Erkenntnisse, was konkret damit gemeint ist, fehlen jedoch. In dieser Debatte will ich die öffentliche Aufmerksamkeit auch für meinen parlamentarischen Antrag mit dem Titel „Zertifizierungssysteme in der Forstwirtschaft“ (Drucksache 15/5140) gewinnen. In Deutschland und speziell in Baden-Württemberg verfolgt die Forstwirtschaft das Nachhaltigkeitsprinzip seit nunmehr über 300 Jahren. Seit dem Jahr 2000 ist der gesamte Staatsforst bei uns nach dem sogenannten PEFC-Verfahren zertifiziert. Um hier klar festzustellen, wir brauchen diese Vorgaben aus Brüssel nicht, denn sowohl der Staatswald als auch der kommunal- und Privatwald werden bei uns vorbildlich und nachhaltig bewirtschaftet. Die Zeiten der Holzäcker sind längst Vergangenheit. Dank auch der hervorragenden Beratungsarbeit unserer Forstleute. Das Prinzip ‚Schützen und Nützen“ wird im Land also längst praktiziert. Ganz im Gegensatz zu in anderen Mitgliedsstaaten der EU wie Rumänien, Bulgarien, Ungarn oder Polen, wo illegaler Kahlschlag und Raubbau auch in geschützten Wäldern leider zur Tagesordnung gehören. Seit 1990 sind beispielsweise in Rumänien fast 400 000 Hektar Wald illegal abgeholzt worden. Mein Fazit: Bei uns Stilllegungen zu fordern, bei uns Wald aus der nachhaltigen Bewirtschaftung zu nehmen, bei uns künstliche Nationalparks zu schaffen und Bannwälder übertrieben auszuweiten, und dann den Holzbedarf womöglich aus den oben genannten Ländern oder aus Russland und Skandinavien durch halb Europa nach Baden-Württemberg hierher zu karren, wäre der perfekte Unsinn. Das passt überhaupt nicht zur Energiewende, ja das ist kontraproduktiv. Man sollte immer eine ganzheitliche Ökobilanz unserer Maßnahmen fordern. Mit Recht wehrt sich der Holzenergiefachverband Baden-Württemberg dagegen, dass das „Nichtderbholz“ – also Holz, das einen Durchmesser unter sieben Zentimetern hat -, im Staatswald nicht mehr genutzt werden darf. Dieser Verzicht auf Waldrestholz infolge der sogenannten FSC-Zertifizierung bedeutet eine Reduzierung des regenerativen Energieträgers Holz um bis zu 40 Prozent.

Diese Maßnahme – von sogenannten Gutmenschen erdacht – ist ökologisch nicht erforderlich und ökonomischer Unsinn.

Unter Beibehaltung aller Annehmlichkeiten bei Wärme, Mobilität und Elektrizität sagen genau die gleichen Gutmenschen: Atomkraft, nein danke, Ausbau Wasserkraft, nein danke, Ausbau der regenerativen Energien, zum Beispiel Biogas, nein danke, Bau von Stromtrassen, nein danke, Stilllegung von Kulturwald und Umwandlung zu Urwald, ja bitte, Verzicht auf Waldnutzung, aber bitteschön alle Annehmlichkeiten wie bisher. Wir sollten sowohl in der Landnutzung wie in der Waldnutzung wie überhaupt in der gesamten Energiewende endlich einmal Ökonomie und Ökologie in ein in die Zukunft gerichtetes Gesamtkonzept gießen und dies unter Beachtung von Ökobilanzen. Immer mehr selbst ernannte Experten wollen unseren Praktikern, unseren Landwirten und Waldbauern, also den wirklichen Fachleuten sagen, wie es richtig sei. Für mich gilt in der Energiepolitik der Grundsatz: die beste Energie ist nicht die nukleare, nicht die fossile, nicht die regenerative, nein, die beste Energie ist die, die wir gar nicht erst brauchen und die Energie, die die Primärenergie am effizientesten nutzt, sei dies bei der Wärmeenergie, sei dies bei der Produktion, bei der Mobilität oder bei der Erzeugung von Elektrizität. Nachhaltigkeit bedeutet Einklang von Ökonomie und Ökologie.

Die gleichen Verbände und selbst ernannte Gutmenschen, die regenerative Energien fordern – und ich finde dies gut – gründen nach Bekanntgabe eines neuen Standortes für eine Windkraftanlage, für ein Wasserkraftwerk, für ein Gaskraftwerk, für ein Pumpspeicherwerk oder eine Stromtrasse gleich mal eine Bürgerinitiative dagegen. Bereits einen Tag nach Bekanntgabe eines solchen Projektes werden von solchen Leuten scharenweise Rotmilane, Schwarzstörche, Fledermäuse gesichtet. Eine Antwort, wie man es wirklich macht – Fehlanzeige!

Ich fordere die Landesregierung auf, in der Energie-, Ressourcen, in der Landwirtschafts- und Waldwirtschaftspolitik zur ökologischen und ökonomischen Vernunft, also zum Kompromiss von Nützen und Schützen, zu kommen. Die FDP-Landtagsfraktion ist für eine ökonomisch und ökologisch sinnvolle Nutzung nachwachsender Rohstoffe, zum Beispiel dem wunderbaren nachwachsenden CO2-neutralen Rohstoff Holz. Wir sind vor allem für eine sinnvolle Anwendung regenerativer Energien, vor allem für eine höhere Effizienz der eingesetzten Primärenergie, für Einsparungen und einer bessere Nutzung des großen Potenzials von Kraft-Wärme-Kopplung. Und noch eines: Meine Damen und Herren von der grün-roten Koalition, zeigen Sie mehr Respekt vor dem Artikel 14 des Grundgesetzes, also dem Recht auf Eigentum und Nutzung. Und verabschieden Sie sich von der zunehmenden Bevormundung unserer Unternehmer, Land- und Forstwirte.“

 

Zur Vorstellung des Rechtsgutachtens des Landesjagdverbandes zum Entwurf der Landesregierung für ein Jagd- und Wildtiermanagementgesetz erklärten der FDP-Fraktionsvorsitzende, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der Sprecher der FDP-Fraktion für den ländlichen Raum, Dr. Friedrich Bullinger:

„Das Rechtsgutachten liefert noch einen weiteren Beleg dafür, dass diese Landesregierung ein gestörtes Verhältnis zum verfassungsrechtlich garantierten Recht am Eigentum hat. Denn dazu zählen das Jagdrecht und das Jagdausübungsrecht. Ob man das Grünlandumbruchverbot nimmt, die eigentumsfeindlichen Vorgaben für Gewässerrandstreifen oder eben jetzt die allgemeine Jagdruhe und die Wildtiermanagementstufen, der Konflikt von Grün-Rot mit Artikel 14 des Grundgesetzes erweist sich als gängiges Muster.“

Der Sprecher der FDP-Fraktion für Mittelstand und Handwerk, Leopold Grimm, hat in einer Landtagsdebatte Grün-Rot vorgeworfen, ein realitätsfernes Bild von der Wirtschaft im ländlichen Raum zu haben:

„Der ländliche Raum ist weitaus mehr als eine potenzielle Windkraftstellfläche und ein Naturkostlieferant. Das Rückgrat der ländlichen Wirtschaft ist nach wie vor der produzierende Mittelstand und das Handwerk. Diese Betrieben brauchen intakte Straßen, eine starke berufliche Bildung und eine ortsnahe Innovationsförderung“.

In der Debatte über „Wertschöpfung und Arbeitsplätze im ländlichen Raum“ warf Grimm der Landesregierung vor, die Rahmenbedingungen ländlicher Unternehmen und Gemeinden systematisch zu schwächen. „So hat Grün-Rot die Fördermittel für den kommunalen Straßenbau verringert und mehr als 100 Millionen Euro bereit stehender Bundesmittel für den Fernstraßenbau ungenutzt verfallen lassen. Durch eine unausgegorene Polizeireform wurden Führungsstrukturen aus der Fläche abgezogen und im Wettbewerb um Fachkräfte durch das späte Landesanerkennungsgesetz wertvolle Zeit vertrödelt. Außerdem schwächt die grün-rote Regierung Mittelstand und Handwerk durch die systematische Benachteiligung der beruflichen Schulen gegenüber der Gemeinschaftsschule“, erklärte Grimm. Darüber hinaus würden die Kommunen im ländlichen Raum ihrer Entwicklungschancen beraubt, indem die Landesregierung sie bei der Ausweisung neuer Wohngebiete gängele und indem sie die Bürger mit der erhöhten Grunderwerbssteuer belastet habe. „Die Landwirtschaft leidet unter eigentumsfeindlichen Eingriffen wie den Vorgaben für Gewässerrandstreifen oder dem Grünlandumbruchverbot.“, so Grimm weiter. „Neues Ungemach droht dem ländlichen Raum nun mit dem neuen Landesjagdgesetz, das zu größeren Wildschäden führen wird.“

Die öffentliche Protestaktion der Jägerschaft vor dem Landtagsgebäude gegen die grün-rote Novellierung des Landesjagdgesetzes hat der FDP-Abgeordnete Andreas Glück als „sehr sympathisch und sachlich fundiert“ gelobt. „Die Jäger setzen auf ihre überzeugenden Argumente und gehen gesprächsbereit auf Öffentlichkeit und Politik zu. All jene, die den Jägern Dialogbereitschaft absprechen, sind heute Lügen gestraft worden“, sagte der Münsinger FDP-Abgeordnete, der vom vor dem Landtag aufgebauten Hochsitz aus ein Grußwort im Namen der gesamten FDP-Fraktion an die protestierenden Jäger richtete. Glück unterstrich in seiner Rede nochmals: „Seien Sie gewiss, wir als FDP -Landtagsfraktion stehen an Ihrer Seite.“

 

Zum Video der Rede: https://www.facebook.com/photo.php?v=744849422221414&set=vb.100000890890205&type=2&theater

Zur Meldung „Naturschützer trommeln für neues Jagdgesetz“ und zur Pressekonferenz von Natur- und Tierschutzverbänden zum neuen Jagdgesetz sagten der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der Sprecher der FDP-Fraktion für den Ländlichen Raum, Dr. Friedrich Bullinger:

„Der Nabu-Vorsitzende Andre Baumann offenbart ein äußerst fragwürdiges Naturschutzverständnis, wenn er das Wohl von wildernden Haustieren über das Wohl von geschützten Wildtieren stellt. Die fast 40.000 Jägerinnen und Jäger in Baden-Württemberg sind oftmals selbst Hundebesitzer und gehen mit der bestehenden Möglichkeit entsprechend verantwortungsvoll um. Wer aber schon einmal die Schreie eines Rehes gehört hat, dem ein wildernder Hund bei lebendigem Leib Fleischfetzen herausreißt, oder wer sich vor Augen führt, wie viele Amseln und Rotkehlchen jedes Jahr verwilderten Katzen zum Opfer fallen, der sieht ein, dass Jägern im Sinne des Artenschutzes ein rasches Eingreifen möglich bleiben muss. Es besteht die Hoffnung, dass einige sachkundige SPD-Abgeordnete bei ihrem Nein gegen das unpraktikable neue Landesjagdgesetz bleiben und den Unsinn verhindern.“

 

 

Der Vorsitzende der FDP – Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke sagte zur Berichterstattung über aufkommende Skepsis bei SPD gegen das neue Landesjagdgesetz:

„Die Hoffnung auf Einsicht wächst . Immerhin fangen jetzt einige SPD-Abgeordnete damit an, selbst zu denken. Jetzt gibt es eine reelle Chance, diesen ideologischen Unfug noch zu verhindern.“

In einer Landtagsdebatte über das Thema „Milchwirtschaft in Baden-Württemberg“

sagte der Sprecher für den ländlichen Raum der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Knapp ein Jahr vor Auslaufen der Milchquotenregelung ist es durchaus angebracht, dass wir uns mit diesem Thema aktuell befassen. Sicherlich sind sowohl der Strukturwandel bei den milcherzeugenden Betrieben wie auch die Entwicklung der Verarbeitungsbetriebe weiter fortgeschritten. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Erzeugung von Biomilch im Jahr 2012 in Deutschland einen Anteil von gerade mal 2,3 Prozent, in Baden-Württemberg einen Anteil von 4,8 Prozent ausmacht.

Das heißt, 97,7 Prozent der Gesamterzeugung in Deutschland und 95,2 Prozent der Gesamterzeugung in Baden-Württemberg finden in unseren konventionellen und tiergerechten Kuhställen statt. Wenn wir also von Milcherzeugung sprechen, müssen wir wissen, wovon wir reden, wobei ich nichts dagegen hätte, wenn der Anteil von Biomilch in der Produktion und Verarbeitung steigen würde. Allerdings ist hierfür der Verbraucher verantwortlich, der schlicht dafür den Geldbeutel aufmachen muss.

Unsere milcherzeugenden Landwirte liefern beste Qualität, verwerten das Grünland, erzeugen neben diesem hochwertigen Lebensmittel auch eine für den Tourismus unbezahlbare Kulturlandschaft. An dieser Stelle ein Dankeschön an alle Bäuerinnen und Bauern, die 365 Tage im Jahr, morgens und abends mit oder ohne Melkroboter für uns in den Stall gehen. Sie haben es verdient, ihre gesellschafts- und volkswirtschaftliche Leistung anerkannt zu bekommen und zwar auch mit einem kostendeckenden und ordentlich zu entlohnenden Milchpreis. Die Zeiten, in denen man ablieferte und sich um die Vermarktung wenig kümmerte, sind längst vorbei. Auch die Planwirtschaft durch die Quoten wird spätestens 2015 auslaufen. Auch die Milchwirtschaft ist wie die Schweineproduktion und der Pflanzenbau am Markt und am Weltmarkt angekommen. Schon lange Vergangenheit sind Milchseen, Milchpulverberge und volle Butterhallen.

Auf dem 5. Berliner Milchforum 2014 waren sich der Milchbauernpräsident des Deutschen Bauernverbandes, Udo Folgart, und der Vorsitzende des Milchindustrieverbandes, Dr. Karlheinz Engel, darüber einig, dass am Milchmarkt eine sehr gute Grundstimmung herrscht. Milch und Milchprodukte sind weiterhin gefragt, im Inland und auf den Exportmärkten.

Insgesamt war man in der Branche der Auffassung, dass die Liberalisierung des Milchmarktes überwiegend Chancen bietet. Stichworte sind auch die regionale Versorgung und Export. Für mich ist es daher unverständlich, dass mit Blick auf die Marktentwicklung und die Chancen des regionalen Marktes sowie auf die Beendigung des Milchquotensystems 2015 die EU-Kommission eine Milchproduktion oberhalb der Quote derzeit weiterhin durch eine Superabgabe bestraft. In meinem Wahlkreis haben wir drei Molkereien. Eine Molkerei, die hervorragende Demeter-Produkte in Schrozberg produziert und die Produkte bis hin ins Feinschmeckerland Frankreich hochpreisig vermarktet. Eine weitere Molkerei, das Milchwerk Crailsheim, das mit ihrer Erfolgsstory, Fetakäse aus Kuhmilch, seit Jahrzehnten wächst und am Markt sehr erfolgreich ist. Und die große Hohenloher Molkerei in Schwäbisch Hall, die mit Butter und H-Milch hoch erfolgreich am Markt tätig ist. Alle drei Molkereien zeigen, dass man mit guter Qualität und sinnvoller Betriebsstrategie sowie mit bester Rohmilch durchaus Geld verdienen kann.

Die Neuausrichtung der Milchmarktpolitik in Europa wird weiter große Preisschwankungen mit sich bringen. Die Betriebsleiter haben sich darauf einzurichten. Dringend angezeigt ist auch die Einführung einer steuerneutralen Risikoausgleichsrücklage zur Abpufferung von Schwankungen in den Milcherzeugungsbetrieben und in der Landwirtschaft durch die sich jährlich ändernden Witterungsverhältnisse. Dazu steht nichts im Koalitionsvertrag der derzeit in Berlin Regierenden. Die FDP-Landtagsfraktion fordert die Landesregierung auf, eine solche Risikoausgleichsrücklage über den Bundesrat auf den Gesetzesweg zu bringen und bitte Sie hier unserem Entschließungsantrag zuzustimmen.“

In einer Landtagsdebatte über das Thema „Weiterentwicklung des Bibermanagements in Baden-Württemberg und Einrichtung eines Biberfonds“ sagte der agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Mehr als zwei Drittel der Deutschen lieben den Biber. Wer sich die Zeit nimmt, diese scheuen Tiere zu beobachten, kann sich ja wirklich auch von ihnen begeistern lassen. Es ist richtig, dass man in Baden-Württemberg von etwa knapp 3.000 Tieren ausgeht, die sich innerhalb von zehn Jahren verzehnfacht haben. Das Argument, dass es in Bayern wesentlich mehr gibt und man dort die Ansiedlung vor mehr als 30 Jahren aktiv betrieben hat, kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Biber vom seltenen Exoten in einigen Regionen zwischenzeitlich zur Plage wurde. In meinem Wahlkreis, insbesondere entlang der bayerischen Grenze ist er zwischenzeitlich eine Landplage, hier ist Korrektur und Regulierung dringend erforderlich. Auch die Frage der Entschädigung, zum Beispiel durch die Einrichtung eines „Biberfonds“, ist überfällig. Selbst mannsdicke Fichten in angrenzenden Wäldern werden vom Biber zwischenzeitlich heimgesucht.

Was der Biber so alles sonst noch alles treibt – er hat ja keine gewerkschaftlich festgeschriebenen Arbeitszeiten -, können die Experten noch besser beschreiben als ich. Tatsache ist, dass der Biber bei uns keine natürlichen Feinde hat und sich daher weiter ungehindert ausbreitet. Auch lassen sich die Schäden, die der Biber verursacht, nicht sinnvoll versichern.

Wenn die Landesregierung sich beim Bibermanagement auf die Aufklärung und sachkundige Beratung Betroffener beruft, ist dies zwischenzeitlich zu wenig.

Ganz offensichtlich hat die grün-rote Biberberatung beim Biber selbst noch kein Gehör gefunden.

Auch die Erklärung der Landesregierung, dass der Biber in Baden-Württemberg selbst zugewandert sei und daher im Unterschied zum bayerischen Bibermanagement in Baden-Württemberg keine Entschädigungszahlungen erforderlich seien, ist und bleibt eine billige Ausrede. Entscheidend sind die Folgen für Landwirtschaft, für Teichwirte und die Wasserwirtschaft. Es ist höchste Zeit zu handeln. Auch der Hinweis der Landesregierung zur Neuordnung des Wasserrechts zeigt erneut das gestörte Verhältnis der Landesregierung zum Eigentum nach Art. 14 des Grundgesetzes. Auch die gesetzlich eingerichteten Gewässerrandstreifen sind und bleiben eine kalte Enteignung der Landwirte.

Abschließend gilt festzustellen, dass überall dort, wo die natürliche Regulierung in der Natur fehlt, sei es beim Biber oder beim Kormoran, der Mensch ersatzweise regulieren muss. Ich bin davon überzeugt, dass aufgrund der öffentlichen Akzeptanz des Bibers ein „Biberfonds“ sowie ein wirksameres Bibermanagement durch finanzielle Unterstützung durch die Landesregierung Akzeptanz finden wird. Dem Antrag der CDU auf Einrichtung eines Biberfonds mit der notwendigen Ausstattung durch Landesmittel sowie ein wirksameres Bibermanagement zu etablieren, werden wir zustimmen.“

 

In einer Landtagsdebatte über die Neuregelung des Landesjagdgesetzes sagte der jagdpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Das derzeitige Jagdgesetz ist praktikabel und erfüllt die Ansprüche für Natur- und Tierschutz. Es ist eine Tatsache, dass bis zum heutigen Datum das gültige Jagdgesetz die verfassungsgemäßen Vorgaben des Natur- und Tierschutzes voll abdeckt. In den letzten 12 oder 14 Jahren sind keine Verfassungsklagen erhoben worden, denn seit 2000 ist der Tierschutz in Artikel 3b in der Landesverfassung und seit 2002 in Artikel 20 a des Grundgesetzes verankert. Das geltende Landesjagdgesetz steht dem nicht entgegen.

Der von der grün-roten Landesregierung vorgelegte Entwurf zielt jedoch darauf ab, das Jagdrecht dem Natur- und Tierschutz unterzuordnen.

Das derzeitige Jagdrecht bietet alle Chancen, neue Erkenntnisse und auch neue Aufgaben und Ziele im Rahmen von Verordnungen fortzuschreiben. Der derzeitige Entwurf ist jedoch eigentumsfeindlich, bringt mehr Bürokratie und bevormundet die Jägerschaft, die hervorragende Arbeit bei Hege und Pflege tagtäglich unter Beweis stellt. Zusammen mit dem vorgesehenen Wildmanager zielen die Neuerungen darauf ab, die Jägerschaft zu entmündigen.

Vor allem ist der derzeitige Entwurf nicht praxistauglich. Die beiden Landesbauernverbände, also die Eigentümer von Grund und Boden, die Forstkammer, der Landesjagdverband und der Verband der Eigentümer haben eine gemeinsame Resolution verfasst. Sie lehnen diesen Entwurf ohne Wenn und Aber auch wegen der beabsichtigten Entschädigungsregelung, diesen Entwurf ab. Der Landesregierung müsste einsichtig sein und den Entwurf grundlegend überarbeiten.

Auch die kommunalen Spitzenverbände haben mitgeteilt, dass sie nichts von diesem Entwurf halten und die Gefahr sehen, dass Jagden nicht mehr zu verpachten sind.

Das Angebot des Fraktionsvorsitzenden Claus Schmiedel beim Jägertag, sechs regionale Anhörungen im Land mit allen Beteiligten zu organisieren und gemeinsam den Entwurf zu diskutieren, ist sicher einen Versuch wert. Die FDP-Fraktion ist jedoch davon überzeugt, dass es lediglich ein Versuch bleiben wird, denn die Wahlversprechen der Grünen an die Wahlhelfer NABU und BUND gilt es einzulösen.

Das Spiel kennen wir vom Nationalpark: Sie werden sechs Mal anhören, nicht erhören, werden nur das hören, was Sie hören wollen und die berechtigten Korrekturwünsche  überhören.

Stattdessen sollten wir nach der Ersten Lesung die Stellungnahmen der Verbände nochmals gründlich prüfen und dann in einer öffentlichen Anhörung des Landwirtschaftsausschusses versuchen, den einen oder anderen Unsinn nicht im Gesetz zu verankern. Wir werden dem vorgelegten Gesetz keinesfalls zustimmen.“

 

Zur Meldung, dass der Landesjagdverband das von der grün-roten Landesregierung beschlossene neue Jagdgesetz nicht akzeptieren werde, sagte der Sprecher für den ländlichen Raum der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Die ablehnende Haltung der Jägerschaft ist vollkommen verständlich und nachvollziehbar. Der von Minister Bonde vorgelegte Gesetzentwurf ist praxisfern, eigentumsfeindlich, verbotsorientiert und zielt auf eine ideologische Bevormundung der Jägerschaft ab. Es zeigt sich immer mehr, dass das angebliche Beteiligungsverfahren mit den zahllosen Sitzungen des sogenannten Koordinierungskreises eine reine Alibiveranstaltung war.  An einer ernsthaften Einbindung der Verbände hatte Minister  Bonde von Beginn an kein Interesse.

Zur Meldung, dass der Landesjagdverband das von der grün-roten Landesregierung beschlossene neue Jagdgesetz nicht akzeptieren werde, sagte der Sprecher für den ländlichen Raum der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Die ablehnende Haltung der Jägerschaft ist vollkommen verständlich und nachvollziehbar. Der von Minister Bonde vorgelegte Gesetzentwurf ist praxisfern, eigentumsfeindlich, verbotsorientiert und zielt auf eine ideologische Bevormundung der Jägerschaft ab. Es zeigt sich immer mehr, dass das angebliche Beteiligungsverfahren mit den zahllosen Sitzungen des sogenannten Koordinierungskreises eine reine Alibiveranstaltung war. An einer ernsthaften Einbindung der Verbände hatte Minister Bonde von Beginn an kein Interesse.

Zur Vorstellung des Kabinettsentwurfs des Landesjagdgesetzes durch Ministerpräsident Kretschmann und Minister Bonde erklärten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke und  der Sprecher für den Ländlichen Raum Dr. Friedrich Bullinger:

„Dass ausgerechnet Ministerpräsident Kretschmann und Minister Bonde den Jägerinnen und Jägern jetzt überzogene Emotionalität und Unsachlichkeit unterstellen, ist blanker Hohn. Schließlich haben sie selbst die Ideologie und die sachfremden Gängelungen erst in den Gesetzesentwurf hinein gebracht. Der vorliegende Entwurf für ein Jagd- und Wildtiermanagementgesetz ist praxisfern, bürokratisch und eigentumsfeindlich. Der Wildtiermanager kostet viel Geld und ist im Grunde ein Bevormunder und Kontrolleur der Jäger. Der Gesetzentwurf schränkt die Jagd massiv ein und schadet damit dem ländlichen Raum und dem Artenschutz. Der Protest der Jäger ist daher kein unsachliches „Halali“ wie Herr Kretschmann meint, sondern die berechtigte Sorge um die Zukunft von Hege und Jagd in Baden-Württemberg.“

Zur Meldung „Landesregierung verteidigt zentralen Holzverkauf gegen Kartellamt“ erklärte der Sprecher der FDP-Landtagsfraktion für den Ländlichen Raum, Dr. Friedrich Bullinger:

„Der Begriff der Holzvermarktung, wie ihn das Bundeskartellamt versteht, greift deutlich zu weit. Insofern ist der Widerspruch der Landesregierung gegen die Absichten des Kartellamts an dieser Stelle berechtigt. Auch wenn die Marktmacht des zentralen Holzverkaufs der Forst BW aus Sicht der mittelständischen Sägeindustrie problematisch ist, kann es nicht sein, dass die gesamte Struktur der baden-württembergischen Waldbewirtschaftung dadurch in Frage gestellt wird. Das Einheitsforstamt muss gerade auch im Interesse der vielen privaten Kleinwaldbesitzer, der Forstbetriebsgemeinschaften  wie auch der Kommunen erhalten bleiben. Dazu sollten alle Beteiligten an einem Strang ziehen.“

In einer von der FDP beantragten Aktuellen Debatte über das Thema „Das Jagdrecht im Visier der Landesregierung – mit ideologischer Verbotskultur schadet Grün-Rot dem ländlichen Raum“ sagte der Sprecher für den ländlichen Raum der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger: 

„Diese Aktuelle Debatte zur beabsichtigten Novellierung des Landesjagdgesetzes könnte nicht aktueller sein. Nachdem in über 37 Sitzungen des sogenannten Koordinierungskreises keine praktikablen Kompromisse erzielt worden waren, Minister Bonde immer wieder den Referentenentwurf zum Gesetz ankündigte und er zunächst den betroffenen Verbänden und dem Koordinierungskreis den Entwurf vorstellen wollte, erfahren sowohl die Jäger als auch die Landtagsabgeordneten nun die wesentlichen Punkte aus den Medien. Was ist das für ein Politikstil?

Ich halte dieses Vorgehen, Herr Minister, zumal Sie selbst Parlamentarier waren, für nicht in Ordnung gegenüber den Betroffenen, nicht in Ordnung gegenüber dem Koordinierungskreis und nicht in Ordnung gegenüber uns Parlamentariern. Nachdem nun eigentlich jeder den Entwurf erhalten hat, haben Sie diesen vorgestern offiziell öffentlich gemacht. Im Ergebnis spaltet das vorgelegte Werk alle Beteiligten.

Ihr Gesetzentwurf ist zwischen allen Fronten – die von Ihnen propagierte Politik des Gehörtwerdens ist etwas anderes. Ihr Entwurf ist ideologiebehaftet, in weiten Teilen schlicht nicht praktikabel und dazu noch eigentumsfeindlich.

Zunächst möchte ich an dieser Stelle den knapp 40.000 Hegern und Pflegern, sprich den Jägerinnen und Jägern, die aktiv Tierschutz und Landschaftspflege als staatlich anerkannte und geprüfte Naturschützer praktizieren, für ihren Einsatz danken. Diese schwätzen nicht, schreiben nicht nur Leserbriefe, theoretisieren oder ideologisieren grüne Extremmeinungen, stellen Forderungen auf Kosten anderer, nein, sie praktizieren konkreten Natur- und Umweltschutz. Mein Dank gilt auch dafür, dass Sie 365 Tage im Jahr – oft auch nachts – unterwegs sind, dass Sie hegen und pflegen, Biotope anlegen und dass Sie beispielsweise zu Tode gekommene Tiere ehrenamtlich und unentgeltlich von den Straßen entfernen. Sie ersparen der Allgemeinheit  dadurch Kosten in Millionenhöhe für Personal, das sonst die Kommunen und die Landkreise in Form neuer Stellen finanzieren müssten.

Weiter will ich klarstellen: wir leben nicht im Urwald, sondern in einem dicht besiedelten, hoch entwickelten Industrie- und Forscherland mit knapp 11 Millionen Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Hier gilt das Prinzip leben und leben lassen, das heißt

es erfordert Natur und Umwelt im Kompromiss zu organisieren und die Kulturlandschaft –  nicht die Urlandschaft – durch Nützen und Schützen zu erhalten.

Bei der beabsichtigten Novellierung des Landesjagdgesetzes muss klar sein, dass das Jagdrecht und das Jagdausübungsrecht Bestandteile des grundgesetzlich geschützten Eigentumsrechts nach Art. 14 des Grundgesetzes sind. Den Rechtsinhabern – also den Grundeigentümern und den Jagdausübungsberechtigten – steht ein subjektives Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe zu. Einschränkungen dieser Rechte sind nur im Rahmen der von der Verfassung vorgegebenen Schranken zulässig.

Dies gilt sowohl für das Verbot bestimmter Jagdarten wie auch für die Ausbildung von Jagdhunden oder der Änderung von Jagdzeiten. Keinesfalls darf ein Fachrecht das Grundgesetz aushöhlen. Aber genau das haben Sie vor, ganz so wie es der zuständige Abteilungsleiter der rot-grünen Regierung in Nordrhein-Westfalen gesagt hat, ich zitiere: „Die Jagd müssen wir uninteressant machen, damit die Jäger die Lust verlieren“.

Anstatt das bewährte Landesjagdgesetz, das praktikabel ist und den Ansprüchen des Natur- und Tierschutzes entspricht, bei der einen oder anderen Stelle fortzuschreiben, versuchen Sie mit diesem Gesetz das Jagdrecht voll unter das Naturschutzrecht zu stellen und in vielen Bereichen fernab von naturwissenschaftlichen Erkenntnissen ideologische Ansätze dem Sachverstand vorzuziehen. Statt Eigenverantwortlichkeit setzen Sie auf Bevormundung. Der Entwurf ist ein Schlag ins Gesicht aller verantwortlichen und engagierten Jägerinnen und Jäger, die zukünftig nicht nur in ihren Eigentumsrechten in nicht vertretbarem Umfang eingeschränkt werden, sondern auch noch bevormundet und gegängelt werden sollen.

Die beabsichtigte Einführung eines staatlichen Wildtiermanagers in jedem Stadt- und Landkreis kostet nicht nur viel Geld und Personalstellen, sondern dieser von Ihnen verordnete ‚Bevormunder‘ macht die Jägerinnen und Jäger zu Mündeln und wird das ehrenamtliche Engagement vergällen. Es ist zu befürchten, dass sich immer weniger Menschen bereitfinden, angesichts dieser Entmündigung und Gängelung die Jagd überhaupt noch auszuüben.

Nicht nur die Jäger, sondern auch die Vertreter des Bauernverbands halten nicht viel von Ihrem Gesetzentwurf. Ich zitiere den Vizepräsident des Bauernverbands, Klaus Mugele, der sagte: „Die Novellierung des Gesetzes ist unnötig wie ein Kropf.“ Und: „In Stuttgart finden nur noch die Naturschützer Gehör“.

Wie schon bei der Aussprache zur Regierungserklärung, sind Sie Ihrer Linie des Überhörtwerdens treu geblieben – Ideologie vor Sachverstand und Praktikabilität, das ist Ihre Richtlinie. Nach dem Nationalpark, den Gewässerrandstreifen – auch so eine kalte Enteignung – geht es mit dem Jagdgesetz weiter. Nicht Eigenverantwortung und mündige Bürger sind bei Ihnen gefragt, sondern ideologische Verbotskultur und zahlreiche bürokratische Auflagen.

Ohne auf die einzelnen Punkte an dieser Stelle weiter einzugehen, nenne ich stichwortartig einige dieser weltfremden Ansätze:

Zum Beispiel: Paragraf 41, Jagd- und Schonzeiten, wo zwei Monate (März und April) Jagdruhe herrschen soll.

Hierzu ist zu sagen: der Jäger soll wohl im Wald spazieren gehen  und die Wildschweine auffordern, aufs Feld zu rennen, denn jetzt dürfe er sie noch bejagen?  Wie viel Weltfremdheit steckt denn da drin? Bis April sind die Schwarzkittel im Wald in guter Deckung, danach können sie sich ideal in Raps, im Weizen und im Mais bis kurz vor Weihnachten verstecken.

Oder das Verbot der Jagd auf Jungfüchse am Bau. Oder das Fütterungsverbot,

oder die Informationspflicht und die Diskussion mit wildernden Haustieren, für die man im Einzelfall Genehmigungen einholen muss, um sie von der Wilderei abzuhalten. Wer schon einmal die Schreie eines Rehes gehört hat, dem ein wildernder Hund Fleischfetzen herausreißt, würde eine solche Schwachsinns-Regelung nicht ins Gesetz aufnehmen.

Wo sind eigentlich bei der geplanten Ruhezeit die Einschränkungen für Mountainbiker, Reiter, Jogger und andere, die Natur Tag und Nacht in Unruhe bringen?

Selbst ein Wegegebot zur Nachtzeit für Waldbesucher fehlt, dies gibt es im hessischen Waldgesetz.

Noch ein Wort zur Wildschadensregelung, die weder sach- noch fachgerecht ist. Was kann ein Landwirt  dafür, wenn er bei ordentlicher Fruchtfolge 20 Prozent Mais anbaut und die zu 50 Prozent von Wildschweinen zerstört werden?

Er ist ausschließlich der Geschädigte und soll dafür zukünftig 20 Prozent des Schadens selbst tragen. Auch diese Regelung ist praxisfern und eigentumsfeindlich.

Ich fordere wie bereits im letzten Jahr eine umfassende Beratung und eine öffentliche Anhörung im Landwirtschaftsausschuss, damit der eine oder andere Blödsinn der jetzt darin steht, noch abgewendet werden kann.

Besser wäre, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, wenn Sie den für die Praxis unbrauchbaren Entwurf vor Einbringung im Hohen Haus Ihrem Jagdminister zurückschicken würden, vielleicht mit dem Hinweis, er möge das Papier einer thermischen oder stofflichen Verwertung zuführen.

Die FDP-Landtagsfraktion wird einem solchen Gesetz, das mit der Hintertür die überwundene Feudalherrschaft des 18. Jahrhunderts durch enteignungsgleiche Vorschriften wieder einführt, nicht zustimmen.

Wir lehnen dieses ideologisch orientierte und für die Praxis nicht taugliche Gesetzeswerk ab,

  • weil es für den ländlichen Raum schädlich ist,
  • weil es Eigeninitiative und Ehrenamt bestraft,
  • weil es bevormundet und gängelt,
  • weil es die Eigentumsrechte  einmal mehr durch Ihre Politik mit Füßen tritt und
  • weil wir diese Eingriffe nach Artikel 14 des Grundgesetzes für verfassungswidrig halten.

 

Zur Kritik der CDU-Landtagsfraktion an der von der Landesregierung geplanten Novellierung des Landesjagdgesetzes sagte der Sprecher der FDP-Landtagsfraktion für den Ländlichen Raum,  Dr. Friedrich Bullinger:

„Grün-Rot zielt bei der Novellierung des Landesjagdgesetzes erkennbar darauf ab, die Handlungsfreiheit der Jäger stark einzuengen und zu bevormunden. Eine verantwortungsbewusste Hege und ein sachgerechter Artenschutz werden dadurch erschwert. Wenn die Jagd unattraktiver wird, kommen erhebliche Probleme und Kosten auf den ländlichen Raum zu. Beispielsweise durch die Flurschäden, die Wildscheine immer wieder in landwirtschaftlichen Flächen anrichten.“

 

Zur Bekanntgabe der diesjährigen Fördermaßnahmen des Programms Ländlicher Raum (ELR) durch Minister Bonde sagte der Sprecher der FDP-Landtagsfraktion für den Ländlichen Raum, Dr. Friedrich Bullinger:

„Die Bürger im ländlichen Raum können sich nicht ansatzweise auf Grün-Rot verlassen. Mit der missratenen Polizeireform wird das Leben auf dem Land unsicherer. Das Chaos in der Verkehrspolitik schneidet ländliche Kommunen zusehends von der wirtschaftlichen Entwicklung ab. Die Schulinfrastruktur droht mancherorts auszubluten und in der Förderpolitik gängelt die Landesregierung den ländlichen Raum mit immer neuen ideologischen Auflagen und Stellschrauben.“

 

 

Der Sprecher der FDP-Landtagsfraktion für Verbraucherschutz, Dr. Friedrich Bullinger, hat die grün-rote Landesregierung dazu aufgefordert, sich für Nachbesserungen bei der Revision der europäischen Lebensmittelkontrollverordnung einzusetzen. Vor allem Bestrebungen Brüssels, die Regelkontrollen der Lebensmittelüberwachung künftig über Gebühren der kontrollierten Betriebe zu finanzieren, lehnen die Liberalen mit Blick auf kleinere Betriebe des Lebensmittelhandwerks ab. In seiner Stellungnahme auf eine Kleine Anfrage Bullingers unterstützt Verbraucherschutzminister Alexander Bonde (Grüne) diese Pläne jedoch ausdrücklich (Drucksache 15/4737): „Im Hinblick auf den Landeshaushalt ist nach Auffassung des Ministers für Finanzen und Wirtschaft eine Finanzierung der Lebensmittelkontrollen über Gebühren grundsätzlich zu begrüßen.“ Auch im Bundesrat hat Grün-Rot sich bereits im vorigen Jahr für die Gebührenfinanzierung der Regelkontrollen ausgesprochen.

Bullinger bezeichnete dies als Unding: „Das ist ungefähr so, als würde künftig jeder unbescholtene Autofahrer, der an einem Blitzer vorbeifährt, zur Kasse gebeten, auch wenn er sich einwandfrei an die Geschwindigkeitsbeschränkung hält.“ Der Abgeordnete erinnerte daran, dass die Lebensmittelbetriebe im Zusammenhang mit den nachzuweisenden HACCP-Konzepten bereits erheblichen Aufwand im Dienste der Hygieneüberwachung betreiben müssen und damit schon einen spürbaren Beitrag zur allgemeinen Sicherheit leisteten.

Noch weniger Verständnis für die Gebührenpläne haben die Liberalen angesichts der Tatsache, dass Bonde in seiner Stellungnahme erklärt, er betrachte „die Kontrollen im Rahmen der Lebensmittelüberwachung in vollem Umfang als Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge. „Dies sei mit einer Gebührenerhebung für Regelkontrollen nicht vereinbar“, meinte Bullinger. „Hoheitliche Aufgaben hat der Staat unabhängig von der Kassenlage wahrzunehmen. Entweder sind Regelkontrollen im Lebensmittelgewerbe eine Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge, dann hat das Land sie auch gebührenfrei durchzuführen, oder aber Minister Bonde vertritt die gewagte Ansicht, dass es sich um eine Dienstleistung handelt, dann kann er sie aber auch gleich privatisieren.“

Die Gebühren stellen nach Ansicht Bullingers vor allem ein Problem für kleinere Unternehmen dar: „Es wird wieder einmal vor allen die kleinen Handwerksbetriebe im Lebensmittelgewerbe treffen, den Dorfmetzger und den Bäcker an der Ecke.“ Die FDP-Landtagsfraktion fordert den grünen Verbraucherschutzminister nochmals dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass Regelkontrollen auch künftig gebührenfrei bleiben. Zudem solle Bonde dafür sorgen, dass sich das Zahlenverhältnis zwischen Lebensmittelkontrolleuren und kontrollierten Betrieben weiter verbessere, damit sowohl der Verbraucherschutz als auch die Möglichkeit zeitnaher Nachkontrollen bei Hygienemängeln und Verstößen gestärkt werde. „Die Schwankungsbreite bei der Durchführung von Nachkontrollen ist in Baden-Württemberg noch sehr groß. Hier haben die Lebensmittelüberwachungsbehörden im Land weiterhin Nachholbedarf beim Aufbau von Personal“, so Bullinger.

Der Sprecher der FDP-Landtagsfraktion für den Ländlichen Raum, Dr. Friedrich Bullinger, hat den Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Alexander Bonde für dessen Vorgehensweise bei der Novellierung des Landesjagdgesetzes kritisiert: „Es ist schlicht ein Unding wie der Minister mit dem Koordinierungskreis, den Jägern, den übrigen betroffenen Verbänden und auch den Landtagsabgeordneten umgeht. Seit Dezember wird die Präsentation des Referentenentwurfes zum neuen Landesjagdgesetz immer wieder angekündigt und dann immer wieder abgesagt und verschoben. Und jetzt informiert Herr Bonde in sogenannten Hintergrundgesprächen die Presse, bevor Jäger und andere betroffene Verbände überhaupt die Gelegenheit haben, sich ein erstes Bild vom Entwurf zu machen. Diesem Minister mangelt es nicht nur in vielen Bereichen an Sachverstand, sondern auch an Anstand.“

Bullinger erklärte, mit den grün-roten Leitbildern von Gehört-Werden und Transparenz habe diese „von Mauschelei geprägte Hinterzimmerpolitik“ rein gar nichts zu tun. Bonde solle dem Koordinierungskreis jetzt endlich reinen Wein einschenken. Dem Vernehmen nach war die Präsentation des Referentenentwurfs im Koordinierungskreis zuletzt für die kommende Woche angesetzt, dann aber wieder abgesagt worden: „Es passt ins Bild, dass Minister Bonde solche wichtigen Termine am liebsten in die Fastnachts- oder Ferienzeit legt, damit er seine grün-ideologischen Vorstellungen möglichst ohne große Aufmerksamkeit durchdrücken kann. Hier geht es aber um ein Gesetz, das im ländlichen Raum erhebliche Auswirkungen haben wird. Insofern sollte sich Minister Bonde dringend an seine hehren Worte in Sachen Beteiligungskultur erinnern.“

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der Sprecher der FDP-Landtagsfraktion für den Ländlichen Raum, Dr. Friedrich Bullinger, kritisieren die zentralen Punkte im Entwurf zum neuen Landesjagdgesetz, die nun über die Presse bekannt geworden sind: „Hier werden bewährte Regelungen radikal grüner Ideologie geopfert. Es droht eine massive Einschränkung der Jagd in Baden-Württemberg und auch eine deutliche Verschlechterung beim Artenschutz.“ Unter anderem lehnen die FDP-Politiker die angekündigte Abschaffung der Wildfütterung ab. „Die Möglichkeit, Wild vor Futternot zu schützen, muss gewahrt bleiben. Das ist nicht zuletzt auch eine ethische Frage“, sagten Rülke und Bullinger. Die geplante generelle Jagdruhe in den Monaten März und April lehnen Rülke und Bullinger ab. Wenn das Wild erhebliche Schäden verursache, müsse es den Jägern möglich bleiben, regulierend einzugreifen.

Rülke und Bullinger kritisierten abermals Bondes Vorgehen bei der Novellierung des Landesjagdgesetzes: „Es kann nicht sein, dass Minister Bonde seit Dezember immer wieder ankündigt, den Referententwurf zum Gesetz zuerst den betroffenen Verbänden im sogenannten Koordinierungskreis vorzustellen, und dann erfahren sowohl Jäger als auch Landtagsabgeordnete die wesentlichen Punkte aus der Presse. Diesem Minister mangelt es nicht nur in vielen Bereichen an Sachverstand, sondern auch an Anstand.“ Die angeblich grün-roten Werte Transparenz und Gehört-Werden habe der Minister beim Landesjagdgesetz bisher mit Füßen getreten, sagten Rülke und Bullinger.

Zur Meldung „Tourismusrekord dank Gästen aus dem Ausland“ erklärte der tourismuspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Die insgesamt erfreuliche Entwicklung im Jahr 2013 kann nicht darüber hinweg täuschen, dass ländliche Räume wie das Allgäu, Oberschwaben oder die Region Bodensee bei den touristischen Kennzahlen deutliche Rückgänge verschmerzen mussten. Das Land muss aufpassen, dass diese attraktiven Urlaubsregionen nicht vom Besucherwachstum abgehängt werden. Die Klassifizierung von Radwegen, mit der Minister Bonde wirbt, bringt herzlich wenig, wenn schlechte Straßen und mangelnde Bahnverbindungen den Gästen die Anreise vergällen. Hier ist Grün-Rot mit substanziellen Investitionen in die Infrastruktur gefordert.“

Auch am touristischen Nutzen des neuen Nationalparks Nordschwarzwald, den  Bonde hervorhebt, hegt Bullinger erhebliche Zweifel: „Ich glaube kaum, dass weitläufige Totholzflächen und Borkenkäfer im Nordschwarzwald Scharen von ausländischen Touristen nach Baden-Württemberg locken.“ Stattdessen brauchen nach Ansicht Bullingers die Kommunen und das Gaststättengewerbe günstige Rahmenbedingungen für Zukunftsinvestitionen in touristische Angebote. Grüne Verbieteritis trage dazu sicher nicht bei, sagte Bullinger.

Der Sprecher der FDP-Landtagsfraktion für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Dr. Friedrich Bullinger, hat die Entwicklung neuer Perspektiven bei der Produktion und Vermarktung von Bodenseefisch gefordert. „Ziel muss sein, dass die Ertragssituation der Fischer trotz rückläufiger Felchenbestände stabilisiert wird. Das Land muss dazu neue Vermarktungsstrategien unterstützen und die Erforschung von Zuchtmöglichkeiten in Aquakulturen vorantreiben. Die Bodenseefischerei ist nicht zuletzt auch ein wichtiger Tourismusfaktor für die Region“, so Bullinger.

In ihrem Antrag „Ökonomische Situation der Berufsfischer am Bodensee – Zukünftige Konzeptionen für einen effektiven Gewässerschutz im Einklang mit Fischerei und Tourismus“ (DS 15/4468) hatte die FDP -Landtagsfraktion die Landesregierung unter anderem auch nach der Entwicklung der Fangerträge, dem für das Fischwachstum wichtigen Phosphatgehalt und wirtschaftlichen Entwicklungsperspektiven der Fischerei am See gefragt.

Durch den Bau zahlreicher Kläranlagen ist der Phosphatgehalt im Seewasser auf etwa sechs Mikrogramm je Liter stark gesunkenen. Mit Blick auf diese Entwicklung sprach sich Bullinger für einen pragmatischen Weg aus: „Der Bodensee ist heute wieder ein tolles Wasserreservoir. Dass die Spitzenwerte der Achtzigerjahre von bis zu 90 Mikrogramm je Liter der Vergangenheit angehören, ist sicherlich zu begrüßen. Angesichts der rückläufigen Fangerträge der Fischer sollte man aber bei der heutigen Wasserqualität von zusätzlichen kostenintensiven Maßnahmen zur Phosphatfällung absehen und keine weitere Absenkung des Phosphatgehaltes mehr anstreben.“

Die Erträge der Bodenseefischer beim Fang des Bodenseefelchens sind in den vergangenen Jahren stark eingebrochen, was hauptsächlich auf den gesunkenen Phosphatgehalt zurückgeführt wird. In seiner Stellungnahme räumt der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Alexander Bonde (Grüne) ein: „Aus zahlreichen Untersuchungen an Alpen- und Voralpenseen ist bekannt, dass die Fangerträge überproportional stark zurückgehen, wenn der P-Gehalt unter einen Wert von 10 Mikrogramm je Liter sinkt. Der deutliche Einbruch der Erträge von 2011 auf 2012 und der voraussichtlich weiter sinkende Ertrag in 2013 scheinen diese Erfahrung an anderen Seen zu bestätigen.“

Die Haltung der grün-roten Landesregierung zur weiteren Entwicklung des Phosphatgehalts und der Fischerei, die Bonde in seiner Stellungnahme anklingen lässt, hält Bullinger für ideologisch. Der grüne Minister verweist in seiner Stellungnahme auf die Auffassung der internationalen Bevollmächtigtenkonferenz für die Bodenseefischerei, dass aufgrund der sinkenden Fangerträge „die Zahl der Betriebe von derzeit 110 auf 70 bis 80 reduziert werden muss, damit voraussichtlich die einzelnen Betriebe überlebensfähig sein können.“ Ein aktives Phosphatmanagement lehnt Bonde ab und bezieht sich dabei auf die Ziele der internationalen Gewässerschutzkommission für den Bodensee (IGKB). Dr. Bullinger spricht sich hingegen für einen pragmatischeren Umgang mit den Zielsetzungen der IGKB aus: „Richtig ist, dass die IGKB das Ziel formuliert hat, den See in einem langfristigen ökologischen Zustand zu erhalten und einen ‚oligotrophen Zustand mit wenig Phosphor‘ zu erreichen. Aber es besteht weder die Notwendigkeit noch eine Verpflichtung, den ohnehin schon sehr niedrigen Phosphatgehalt um jeden Preis weiter abzusenken.“

Mit Blick auf künftige Perspektiven der Bodenseefischerei berichtete Bonde, dass eine Produktion des Bodenseefelchens in Aquakulturen nach Einschätzung der Fischereiforschungsstelle Langenargen wahrscheinlich möglich ist. Nach wie vor seien aber wichtige Fragen dazu offen. Einen Abschlussbericht zur laufenden Forschung plant die Forschungsstelle für 2015. Eine Förderung von Aquakulturen wäre voraussichtlich über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) möglich, der für den Zeitraum 2014 bis 2020 vorgesehen ist, heißt es in der Antwort des Ministers an die FDP-Fraktion. Zudem werde der Aufbau einer Regionalmarke und die Kennzeichnung des Bodenseefelchens nach EU-Recht als geschützte geografische Angabe oder als geschützte Ursprungsbezeichnung diskutiert. Dr. Bullinger forderte Bonde dazu auf, die Bodenseefischer bei entsprechenden Bemühungen um eine EU-Zertifizierung aktiv zu begleiten, um das regionale Produkt Bodenseefelchen zu stärken.

In einer Aktuellen Debatte im Landtag zu Erwägungen der EU-Kommission, die gentechnisch veränderte Sorte Mais 1507 für den Anbau zuzulassen, erklärte der agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, dass Baden-Württemberg faktisch frei von grüner Gentechnik sei und dies auch so bleiben sollte. Jedoch müsse die Forschung an grüner Gentechnik möglich bleiben: „Forschung und Wissenschaft müssen frei von Verboten bleiben. Das sieht meines Wissens auch unsere Wissenschaftsministerin Bauer so. Forschung ja, aber den praktischen Anbau wollen die Verbraucherinnen und die Bauern nicht“, sagte Bullinger. Es gelte daher auch, den Verbraucherschutz zu verbessern. „Es gibt auf dem Markt bedauerlicherweise Zusatzstoffe in der Lebensmittelherstellung, etwa Aminosäuren oder Vitamine, die mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt werden und deren Einsatz in der Lebensmittelproduktion auf dem Endprodukt für den Verbraucher nicht ersichtlich ist. Hier braucht es strengere Deklarationspflichten im Sinne der Verbraucher: Überall wo Gentechnik drin ist, muss es auch klar erkennbar drauf stehen.“

Bullinger wies darauf hin, dass der baden-württembergische und deutsche Bauernpräsident Joachim Rukwied bereits auf der Grünen Woche in Berlin erklärt hatte, die Verbraucher in Deutschland wollten keine gentechnisch veränderten Produkte.   Rukwied hatte den Landwirten zudem vom Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen abgeraten, da die Haftungsrisiken zu groß seien.

Der FDP-Abgeordnete erklärte zudem, dass der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen verzichtbar sei, da die konventionelle Pflanzenzüchtung in Bezug auf Resistenzen bei Krankheitspilzen hervorragende Fortschritte erzielt habe: „Unsere mittelständischen Pflanzenzüchter haben hier in den letzten 30 Jahren hervorragendes geleistet. Erntete man in den fünfziger Jahren 20 bis 30 Doppelzentner Raps pro Hektar, sind es heute durchaus bis 50 und mehr, und zwar ohne Gentechnik. Erntete man damals 30 bis 40 Doppelzentner Weizen sind es heute durchaus 70 bis 100 Doppelzentner je nach Bonität des Bodens und der Sorte – ebenfalls ganz ohne grüne Gentechnik. Erntete man damals 400 bis 500 Doppelzentner Zuckerrüben, sind es heute 800 bis 1.200 Doppelzentner pro Hektar je nach Bonität des Bodens und dies ebenfalls ganz ohne Gentechnik.“

Wichtig sei es aber auch darüber zu diskutieren, „ob und unter welchem Preis wir ein neues Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA wollen.“  Bullinger: „Hier prallen Welten aufeinander. Der Preis, unser Vorsorgeprinzip aufzugeben und an deren Stelle amerikanische Standards, die mit Vorsorge nicht viel am Hut haben, preiszugeben, dieser Preis ist uns zu hoch. Wenn die US-Amerikaner mit Wachstumshormonen in der Rinder- und Schweinezucht, mit chlorgebadeten Hähnchen und Genmais glauben glücklich zu werden, ist dies ihre Sache. Für mich geht Vorsorge vor totalem Kommerz.“ Hier sei die höchste Alarmstufe angesagt, das zu erwartende Freihandelsabkommen kritisch zu hinterfragen, so Bullinger.

 

 

In einer von der FDP-Landtagsfraktion beantragten Debatte mit dem Titel „Tourismusland Baden-Württemberg weiter stärken“ sagte der Sprecher für Ländlichen Raum, Tourismus und Verbraucherschutz, Dr. Friedrich Bullinger:

„Europaweit liegt Deutschland als Reiseziel auf Platz zwei hinter Spanien und vor Frankreich. Deutschland ist als Reiseland so attraktiv wie nie zuvor. Und Baden-Württemberg liegt mit Bayern ganz vorne. Der Tourismussektor gehört zu den wichtigsten Dienstleistungs- und Wachstumsbranchen in unserem Land. Der Tourismus ist ein ökonomisches Schwergewicht und ein Jobmotor.

Die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Tourismusgewerbes ist in Baden-Württemberg zu stärken. Wir stehen gut da, dies zeigt nicht zuletzt auch die Auflösung des Investitionsstaus im Beherbergungsgewerbe. Auch wenn die FDP bei der Mehrwertsteuerabsenkung dafür geprügelt wurde – sie war und ist richtig. Das zeigen die geschaffenen Investitionen und die geschaffenen Arbeits- und Ausbildungsplätze.

Selbst die neue Bundesregierung in Berlin und damit auch die SPD haben dies kapiert. Denn im Koalitionsvertrag ist eine Rolle rückwärts nicht vorgesehen. Dass der Tourismus boomt, zeigen die Rekordzahlen der Aussteller und Besucher bei den Messen CMT und auch Grüne Woche. Die äußeren Bedingungen und die von der Natur gegebenen Voraussetzungen sind entscheidend und in Baden-Württemberg hervorragend.

Den Land- und Waldwirten, Bewirtschaftern und Pflegern unserer Kultur und Naturlandschaft ist zu danken. Ohne sie gäbe es dieses Juwel nicht. Und deshalb muss auch in der Politik für den ländlichen Raum und in der Agrarpolitik die oberste Prämisse heißen: ‚Schützen durch Nützen‘ und nicht Stilllegung, Totholz und Borkenkäfer.

Wir haben eine abwechslungsreiche Landschaft, hervorragende Kulinarik, Spitzengastronomie und hervorragende Landgasthöfe, Wellness-Angebote und Gesundheitswirtschaft, hochqualifiziertes und gut ausgebildetes Personal und dazu noch eine attraktive Kur- und Bäderlandschaft.

Der Wirtschaftsfaktor Tourismus ist in Baden-Württemberg kontinuierlich gewachsen. Von 7,6 Milliarden Euro 2007 über 8,8 Milliarden Euro 2010 auf knapp 10 Milliarden Euro 2012/2013. Im Rekordjahr 2012 verzeichnete Baden-Württemberg laut amtlicher Statistik 18,6 Millionen Gästeankünfte und 47,7 Millionen Übernachtungen. 2013 sind es 48 Millionen Übernachtungen, wobei hervorgehoben werden muss, dass es ein Plus von 4,8 Prozent bei den ausländischen Gästen gab. Wünschenswert wäre, dass die Verweildauer pro Gast verbessert wird. Diese Erfolgszahlen sind ein Verdienst der Branche, der Betriebe, der Gastronomen, der Menschen im Bereich des Tourismus. Keinesfalls ein Verdienst dieser Landesregierung, wobei positiv anzumerken ist, dass sie diesen Erfolg zumindest nicht verhindert hat.

Eine Umfrage des Dehoga im Frühjahr 2013 bei 1.370 Beherbergungsbetrieben ergab, dass seit 2010 über 559 Millionen Euro investiert und zusätzlich 4.300 Arbeitsplätze geschaffen wurden. Die Beherbergungsunternehmen haben also das Geld nicht in der Schweiz gebunkert, sondern investiert, modernisiert und Arbeitsplätze geschaffen. Also lautet der Merksatz für die grün-rote Landesregierung: Wer den Tourismus stärken will, muss die touristischen Leistungsträger stärken, wer den Tourismus im Land stärken will, muss sich den touristischen Potentialen zuwenden.
Diesen Pfad des Erfolgs gilt es zu stabilisieren und auszubauen, denn die Konkurrenz schläft nicht, sie ist ganz nah bei uns und um uns herum. Es gilt die Attraktivität nicht nur für den Urlaub daheim, sondern gezielt für Gäste aus der Nachbarschaft, speziell der Schweiz, Frankreich und Holland zu steigern. Aber auch den Städtetourismus für die Weltenbummler aus Übersee und Europa sowie die innerdeutschen Touristen gilt es stärker zu bewerben.

Wachstumsdestinationen der Zukunft sind für uns in Baden-Württemberg: der Gesundheitstourismus mit der wachsenden Bedeutung von Prävention, Ernährung, Wellness gerade auch bei den Mitbürgerinnen und Mitbürgern der Altersklasse 50 plus; der Kulturtourismus, wo unser Land mit seiner Geschichte und den Museen und der Kunst mehr bietet, als die meisten anderen Bundesländer; der Genusstourismus mit unserer hochwertigen Kochkultur, der Vielfalt regionaler Produkte, wo man den Süden sprichwörtlich schmecken kann; der Naturtourismus mit seiner Kulturlandschaft, mit seinem hohen Waldanteil, seiner bäuerlichen Landwirtschaftsstruktur und der Weinkultur.
Es gilt auch mehr zu tun im Kinder- und Jugendtourismus, sprich im Familientourismus. Hier muss Baden-Württemberg noch kinder- und familienfreundlicher werden. Baden-Württemberg ist Wirtschafts- und Messeland und hier gilt es den Geschäfts- und Messetourismus entsprechend auszubauen. Ohne andere Standorte zu schmälern, sind die Messestandorte Stuttgart und Friedrichshafen Erfolgsstorys.
An dieser Stelle kann ich es mir nicht verkneifen darauf hinzuweisen: wäre es nach den Grünen gegangen, gäbe es keine Schnelltrasse Mannheim – Stuttgart, denn das wollten Sie verhindern. Es gäbe keinen vernünftigen Landesflughafen, auch das wollten Sie verhindern.

Es gäbe keine Messe auf den Fildern, auch dagegen waren Sie. Und es würde es kein S 21 und keine attraktive Stadtentwicklung geben, auch dagegen sind Sie. Alle diese Erfolgsgeschichten haben Baden-Württemberg stark gemacht. All dies, und auch den Ausbau des Tourismus gäbe es nicht, wären die Grünen früher an die Regierung gekommen.

Die Tourismusbranche braucht nicht noch mehr Abgaben und Steuern, nicht noch mehr unternehmerische Einschränkungen und staatliches Hineinpfuschen, nicht noch mehr gut gemeinte, aber falsche Eingriffe in den Arbeitsmarkt. Unterstützen wir lieber gezielt die Messeauftritte bei der CMT, ITB, Grünen Woche. Ich fordere Minister Bonde auf, besonders den Messeaufritt bei der Grünen Woche in Berlin zu verbessern. Hier sollte sich Baden-Württemberg an Bayern, Sachsen und Thüringen orientieren. Das Land Baden-Württemberg muss in Berlin mehr Präsenz zeigen. Lasst uns weiter den Nachwuchs und die Fachkräfte fördern, unterstützen wir die Aus- und Weiterbildung, unterstützen wir Existenzgründungen und Betriebsübernahmen. Lassen Sie uns für eine vernünftige Umsetzung bei der Energiewende sorgen, dämpfen wir die explodierenden Energiekosten, erhalten wir die Minijobs für den Tourismusbereich, verbessern wir die Verkehrsinfrastruktur bei Schiene und Straße und nicht nur beim Rad. Sorgen wir dafür, dass es keine weiteren Gängelungen und keine weitere grüne Verbieteritis gibt. Baden-Württemberg ist wunderschön, hier gibt es liebenswerte Menschen, schöne Landschaften und eine gute Gastlichkeit.

Hier lebt man gern, hier arbeitet man gern, hier macht man gerne Urlaub.“

 

 

 

Der Sprecher der FDP-Landtagsfraktion für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Dr. Friedrich Bullinger, fordert eine öffentliche Anhörung zur Novellierung des Landesjagdgesetzes. „Sobald der Entwurf der Landesregierung für die Novellierung öffentlich ist, sollte umgehend eine öffentliche Anhörung mit Sachverständigen und Vertretern des Jagdverbands stattfinden. Diese müssen die Chance bekommen,  ihre eigenen Erfahrungen und Bewertungen in den Gesetzgebungsprozess einzubringen. Wenn Grüne und SPD es mit der Politik des Gehört-werdens wirklich ernst meinen, sollten sie diesen Vorschlag im Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unterstützen“, sagte Bullinger. Der Referentenentwurf für die Novellierung des Landesjagdgesetzes wird in den kommenden Tagen erwartet.

 

Aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion stehen bereits wenige Wochen nach der Gründung der Nationalparkverwaltung kritische Fragen im Zusammenhang mit der Vergabe von Posten und Aufträgen im Raum. Der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der Sprecher der FDP-Landtagsfraktion für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Dr. Friedrich Bullinger, forderten Minister Bonde (Grüne) auf, hinsichtlich der Vergabepraxis für Aufklärung zu sorgen.

Fragen werfe insbesondere die Doppelspitze der Verwaltung auf, die Bonde bereits unmittelbar nach der Freigabe der Haushaltsmittel im Nachtragshaushalt am 19. Dezember 2013 angekündigt habe. „Schon am 20. Dezember 2013 hat Minister Bonde offiziell seine Entscheidung verkündet, dass Dr. Wolfgang Schlund und Dr. Thomas Waldenspuhl die Nationalparkverwaltung gemeinsam leiten sollen. Es stellt sich schon die Frage, wie eine Ausschreibung und ordentliche Vergabe dieser beiden mutmaßlich hoch besoldeten Personalstellen gestaltet wurde, wenn die finanziellen Mittel erst tags zuvor vom Landtag freigegeben wurden. Da auch schon bei der Polizeireform vom Verwaltungsgericht festgestellt wurde, dass die Vergabe der Polizeipräsidenten-Posten rechtswidrig sei, erwarten wir von Minister Bonde jetzt die entsprechenden Antworten mit Blick auf den Nationalpark“, erklärten Rülke und Bullinger. Zudem sei nicht nachvollziehbar, warum die neu eingerichtete höhere Sonderbehörde gleich zwei kostenträchtige Leitungsstellen brauche. Darüber hinaus erwarte die FDP-Landtagsfraktion auch Informationen zur Vergabe der ersten der weiteren 87 Mitarbeiterstellen, die im neuen Verwaltungsapparat vorgesehen sind.

Fragezeichen sehen Rülke und Bullinger auch hinter der Vergabe eines Auftrags an eine Ettlinger Agentur, eine Werbekampagne für den Nationalpark auszuarbeiten. Diese Agentur hatte bereits umfangreiche Aufträge des Freundeskreises Nationalpark Schwarzwald e.V. erhalten. „Minister Bonde hat nun ausgerechnet die Agentur, die bereits für die sehr einseitige Kommunikationsstrategie der Nationalparkbefürworter in der Region verantwortlich war, mit einem Werbeauftrag ausgestattet. Auch an dieser Stelle erwarten wir Auskünfte zum Auftragsvolumen und der Auftragsvergabe. Sollte Minister Bonde nicht zeitnah für Aufklärung sorgen, muss er sich den Verdacht gefallen lassen, dass bei der Posten- und Auftragsvergabe rund um die neue Nationalparkverwaltung verdiente Befürworter des Vorhabens auf Kosten der Steuerzahler belohnt werden“, erklärte Rülke.

Dr. Friedrich Bullinger forderte Minister Bonde zudem auf, für Transparenz hinsichtlich der Kosten des Aufwands in der Managementzone des Nationalparks zu sorgen: „Wenn es stimmt, dass bestimmte Maßnahmen in Teilen der Managementzone von Forst BW geleistet werden und nicht von der Nationalparkverwaltung finanziert werden, dann kann dies eigentlich nur dem politischen Ziel der Landesregierung dienen, die tatsächlichen Kosten des Nationalparks vor der Öffentlichkeit zu verschleiern“, so Bullinger.

Rülke und Bullinger kündigten an, zu diesen Themen eine parlamentarische Initiative zu starten.