Pressemitteilung

24.Januar 2023 - Untersuchungsausschuss

Goll: Beurteilungs-und Beförderungspraxis im Bereich des Innenministeriums bleibt leider weiterhin undurchsichtig

Brauchen dringend weitere Kontrollmöglichkeiten.


Bei der gestrigen Sitzung des Untersuchungsausschusses zur sogenannten Polizeiaffäre wurden als Zeugen der zwischenzeitlich pensionierte Leiter des Referats Personalmanagement im Landespolizeipräsidium, Dietrich Moser von Filseck, sowie Julian Würtenberger, Staatssekretär im Innenministerium a.D., vernommen. Die Obfrau der FDP/DVP-Fraktion in diesem Untersuchungsausschuss, Julia Goll, zieht dazu eine Bilanz:

„Die Beurteilungs- und Beförderungspraxis erscheint auch nach Befragung der Zeugen weiterhin undurchsichtig. Eigentlich gibt es für die Beurteilungen sehr strenge Regeln, aber bei abschließenden Konferenzen oder auch auf Intervention des Innenministeriums werden offenbar kurzerhand Noten zurechtgebogen, vermutlich um bestimmte Stellenbesetzungen zu ermöglichen. Damit sehe ich für diesen wichtigen Bereich keine objektiven Maßstäbe mehr. Wir haben den Vorgang zur Besetzung des Postens des Inspekteurs der Polizei genau unter die Lupe genommen. Das Verfahren kann nur als mangelhaft bezeichnet werden. Eine echte Auswahl im Sinne der Bestenauslese fand nicht statt. Der Minister hat die Besetzung des Inspekteur-Postens mit seiner Wunschperson als Ziel vorgegeben. Daraufhin wurde alles darangesetzt, andere aussichtsreiche Kandidaten abzuwehren und für Strobls Wunschkandidaten eine rechtlich zweifelhafte Beurteilung verschafft.

Für diese Besetzungsverfahren braucht es dringend weitere Kontrollmöglichkeiten, um Fehlentscheidungen künftig zu vermeiden.

Wir haben uns als einzige Fraktion dafür ausgesprochen, dem Inspekteur der Polizei die Eigenschaft als Betroffener zuzusprechen. Es geht auch um ihn bei diesem Untersuchungsausschuss.  Die Eigenschaft als Betroffener würde ihm Verfahrensrechte gewähren und wir wollen ihm nicht das Argument geben, ihm würden Rechte vorenthalten.

Was die Weitergabe des Schreibens des Anwalts des Inspekteurs der Polizei angeht, gegen den wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung vorgegangen wird, hätte es sehr wohl Möglichkeiten gegeben, die Öffentlichkeit auf legale Weise zu informieren. Und nicht so wie der Innenminister es tat, der sich nach seiner Weitergabe nur gegen Zahlung einer hohen Geldsumme vor weiteren gerichtlichen Schritten retten konnte.

Ich bedauere es, dass bei der Frage von Delikten sexueller Belästigung bei der Polizei und im Innenministerium der ehemalige Staatsekretär leider überhaupt nichts sagen konnte, was er konkret dazu machte, um solche Vorgänge zu verhindern.“