Goll: Grüne brechen ihr Wort, wenn sie Verschärfungen im Polizeirecht zustimmen
FDP wird mit mehreren Änderungsanträgen versuchen, die problematischsten Punkte des Gesetzentwurfs rückgängig zu machen.
Anlässlich der Ersten Beratung der Novelle des Polizeigesetzes erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll:
„Kurz vor der Landtagswahl versucht Innenminister Strobl, das Polizeirecht weiter zu verschärfen. Kaum war das letzte Sicherheitspaket, das die Befugnisse der Sicherheitsbehörden erheblich ausweitete Ende 2017 beschlossen, machte sich Herr Strobl daran, in einem neuen Gesetz weitere Verschärfungen aufzunehmen. Die Grünen erklärten damals noch lautstark, weitergehende Befugnisse nicht mitzutragen. Nun wollen die Grünen ihr Wort brechen und eines der weitreichendsten Polizeigesetze aller Bundesländer noch weiter verschärfen. Von der einstmaligen Bürgerrechtspartei ‚Die Grünen‘ ist in Baden-Württemberg nur noch die Hülle übrig.
Unangebracht ist es, wie die CDU und Innenminister Strobl nun die Ereignisse der Stuttgarter Krawallnacht zu instrumentalisieren versuchen. Der Gesetzentwurf war längst fertig als die Randale passierten. Zentrale Punkte des Gesetzes sehen eine Ausweitung der polizeilichen Bodycams auf Privatwohnungen, ein nahezu anlassloses Kontroll- und Durchsuchungsrecht bei öffentlichen Veranstaltungen und eine weitgehend unbeschränkte automatische Kennzeichenerfassung vor. Keines dieser zusätzlichen Befugnisse hätte für die Polizisten in der Krawallnacht einen Mehrwert gehabt. Unsere Polizei braucht nicht mehr Befugnisse, sondern mehr Personal und eine bessere Ausstattung. Wir haben aber 2020 weniger Polizisten auf der Straße als 2016, weil Innenminister Strobl die Einstellungsoffensive zu spät begann. Und rund 10 Polizeibeamte teilen sich ein dienstliches Smartphone. Das wären Punkte, an denen dringend angesetzt werden müsste.
Wir werden die Sommerpause nutzen, um die Beratungen und die öffentliche Anhörung am 14. September vorzubereiten. Natürlich muss das Polizeigesetz geändert werden, um europäische Datenschutzvorgaben und Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Dies darf aber nicht zum Vorwand für weitere Gesetzesverschärfungen verwendet werden. Auf jeden Fall werden wir eine Reihe von Änderungsanträgen einbringen, mit denen die besonders problematischen und möglicherweise verfassungswidrigen Punkte des Polizeigesetzes rückgängig gemacht werden.“