Pressemitteilung

29.März 2023 - Kommunen

Goll: Regierung riskiert Ungültigkeit der Kommunalwahl

Anhörung bestätigt die offenen Fragen bei Gemeinderäten ab 16.


Zur Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung der Kommunalwahlvorschriften erklärt die stellvertretende Vorsitzende und kommunalpolitische Sprecherin, Julia Goll:

 

„Grundsätzlich begrüßen wir die Einbindung Jugendlicher an kommunalen Entscheidungen. Die Absenkung des passiven Wahlalters auf 16 Jahre halten wir aber nicht für den geeigneten Weg, sondern für einen gefährlichen Schnellschuss. Viele rechtliche Probleme – insbesondere zu Fragen des Jugendschutzes – sind nicht geklärt. Man befasst sich nicht einmal mit ihnen, wie sich in der Anhörung zum Gesetzentwurf erneut gezeigt hat. Nicht zufriedenstellend gelöst ist auch der Konflikt, der sich aus der kommunalen Verantwortung der jugendlichen Mandatsträger mit dem Erziehungsrecht der Eltern ergibt. Damit schlägt die Landesregierung elementare, rechtliche Bedenken der Fachleute in den Wind und riskiert, dass Kommunalwahlen für ungültig erklärt werden.

 

Kritisch ist auch die künftig unterschiedliche Behandlung von jugendlichen und erwachsenen Gemeinderats- oder Kreistagsmitgliedern. So scheiden etwa Jugendliche als Stellvertreter des Bürgermeisters aus und dürfen aufgrund bundesgesetzlicher Regelungen nicht in Aufsichtsräte kommunaler Wirtschaftsunternehmen entsendet werden. Damit entstehen Mandatsträger erster und zweiter Klasse.

 

In der Zusammenarbeit der Fraktionen konnte zwar noch Einigkeit über sinnvolle Änderungen erzielt werden, denen wir ganz überwiegend zustimmen, wie etwa die künftige Bezeichnung ‚bestellter Bürgermeister/ Landrat‘ statt des antiquierten Begriffs „Amtsverweser“. Ausdrücklich begrüßen wir auch das künftige Erfordernis von Unterstützerunterschriften bei Bürgermeisterwahlen auch in kleineren Kommunen. Damit dürfte den zunehmenden Kandidaturen von ‚Jux-Kandidaten‘ wirksam entgegengetreten werden. Dem Gesetz an sich können wir aber aufgrund der rechtlichen Fallstricke beim passiven Wahlrecht nicht zustimmen.“