Pressemitteilung

12.Oktober 2022 - Wohnungsbau

Haag: Nach 14 Monaten legt das Landesbauministerium sein erstes Gesetz vor – weil der Bund es forderte

Detailfragen zur Zuständigkeit der Gemeinden für Mietspiegelerstellung noch offen.


Friedrich Haag, wohnungspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, erklärte in der heutigen Plenardebatte zum Mietspiegelzuständigkeitsgesetz:

„Ich gratuliere dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen sehr herzlich: Etwa 14 Monate nach seiner Gründung bringt es seinen ersten Gesetzesentwurf ins Parlament ein und leistet so etwas wie einen ersten Arbeitsnachweis. Dass es sich dabei um eine Zwei-Paragraphen-Formalia handelt, zu der es vom Bund verpflichtet wurde, sagt dabei sehr viel über die Bedeutung dieses Hauses. Umso erstaunlicher sind die Meldungen, dass es am liebsten 41 neue Personalstellen hätte – das wäre ein Anwuchs um über ein Drittel gemessen an den bisherigen Beamtenstellen. Wofür es diese Stellen braucht, bleibt dabei wohl das Geheimnis des MLW – der heutige Gesetzesentwurf kann es sicher nicht gewesen sein.

Doch auch hier bleiben wichtige Detailfragen noch unklar: Wieso ist das Ministerium der Ansicht, dass die Gemeinden die bestgeeigneten Behörden für die Aufstellung der Mietspiegel sind? Welche Alternativen gibt es und wie wurden diese geprüft? Ebenso überzeugt mich die Argumentation des Ministeriums nicht so ganz, dass das Konnexitätsprinzip hier nicht zutrifft und daher kein Ausgleich für die Gemeinden zu schaffen ist. Zwar erscheinen auch uns die Gemeinden ein sinnvoller Aufgabenträger für die Mietspiegelerstellung zu sein, trotzdem sollten diese Detailfragen sauber geklärt sein.

Bis dahin bleibt dem Ministerium aber noch viel Zeit und auch Ressourcen, um die wirklich wichtigen Probleme in Baden-Württemberg anzugehen: Wir brauchen mehr Tempo für Bauen und Planung, schnelle Genehmigungsverfahren und einen stringenten Bürokratieabbau. Und wir brauchen Fachkräfte und mehr Bauflächen. Arbeit ist genug da, jetzt muss sie nur noch gemacht werden. Denn jede neue Wohnung zählt in Baden-Württemberg.“