Pressemitteilung

12.März 2020 - Kommunen

Karrais: Rein registerbasierter Zensus muss 2031 kommen

Wunsch nach größerer Beteiligung von kleineren Gemeinden von unter 20.000 Einwohnern.


Zur Ersten Beratung des Ausführungsgesetzes für den Zensus 2021 erklärt der digitalpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion und Innenausschussmitglied Daniel Karrais:

„Mit dem Zensus 2021 werden wie schon vor zehn Jahren stichprobenartig die Daten bei rund 10 Millionen Bundesbürgern abgefragt. In vielen Fällen findet auch eine Feldzählung bei den Haushalten vor Ort statt. Für das Land Baden-Württemberg und die Gemeinden verursacht das immense Kosten von rund 100 Millionen Euro. Dies alles müsste nicht sein, wenn unsere Verwaltung endlich digitaler werden würde, die Daten der Bürger in einheitlichen Registern gespeichert und leicht abrufbar wären. Dann könnte der Zensus rein digital durchgeführt werden. Eine Abfrage bei den Bürgern wäre überflüssig. Damit würde man auch der Forderung des Bundesverfassungsgerichts entsprechen, den Zensus möglichst grundrechtsschonend durchzuführen.

 

Unsere europäischen Nachbarn machen dies schon vor. So sanken in den Niederlanden durch die Umstellung auf einen rein registerbasierten Zensus die Kosten von 300 Millionen Euro im Jahr 2001 auf 1,4 Millionen Euro beim Zensus 2011 – eine Kosteneinsparung von über 99%. Der Nationale Normenkontrollrat forderte bereits 2017 die Umstellung auf den rein registerbasierten Zensus und rechnete bundesweit mit Einsparpotentialen von 87%. Weder Bund noch Länder haben seitdem aber nennenswerte Schritte hin zu einem rein registerbasierten Zensus unternommen. Die FDP/DVP Fraktion wird daher einen Entschließungsantrag einbringen, mit der die Landesregierung aufgefordert wird, hinzuwirken, dass der nächste Zensus im Jahr 2031 rein registerbasiert erfolgt.

 

Aber auch zur Umsetzung des Zensus auf Landesebene haben wir noch Fragen. Wir werden im Beratungsverlauf insbesondere prüfen, wie eine Mitwirkung von Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern verbessert werden kann. Wir sind, wie auch der Gemeindetag, der Ansicht, dass auch kleinere Gemeinden ein großes Interesse an korrekten Ergebnissen des Zensus haben. Sie brauchen daher die Möglichkeit, die Ergebnisse nachzuprüfen. Denn durch falsche Ergebnisse könnten Gemeinden Millioneneinnahmen entgehen.“