Kern: Kultusministerium tritt Mitbestimmungsrechte der Lehrkräfte mit Füßen
Grün-geführte Landesregierung predigt ‚Politik des Gehörtwerdens‘: Im Reden wohlklingende Phrasen, aber im konkreten Handeln autoritär – Peinliche Beschwerde muss zurückgezogen werden
Die Meldung des Philologenverbandes, wonach das Kultusministerium die Mitbestimmungsrechte des Hauptpersonalrats Gymnasien wiederholt missachtet, kommentiert der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:
„Grüne Politiker betonen bei jeder Gelegenheit ihre besondere Wertschätzung für die Lehrkräfte im Land. Doch wie sieht diese Wertschätzung im Alltag tatsächlich aus? Wenn ein Gericht das Kultusministerium erst daran erinnern muss, dass Mitbestimmung kein Gnadenakt, sondern ein Recht ist und mit dem Hauptpersonalrat Gymnasien die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte beteiligt werden müssen, dann spricht das Bände. Anstatt diesen Weckruf ernst zu nehmen, legt das Ministerium am letzten Tag der Frist sogar noch Beschwerde ein – juristische Eskalation statt gemeinschaftlichem Dialog.
Wer bei der Einführung landesweiter Systeme und digitaler Tools mit klarer Datenschutzrelevanz wie itslearning, Moodle, F13, telli und minnit innerhalb der digitalen Bildungsplattform schule@bw die Lehrkräftevertretungen systematisch übergeht, zeigt nicht Respekt und Wertschätzung, sondern tritt die gesetzlich verankerte Mitbestimmung mit Füßen. Diese selbstherrliche Manier verletzt nicht nur gesetzliche Mitbestimmungsrechte, sondern auch das Vertrauen der Lehrkräfte in ihren Dienstherrn. Genau diese Praxis entlarvt Kretschmanns vielbeschworene ‚Politik des Gehörtwerdens‘: Im Reden wohlklingende Phrasen, aber im konkreten Handeln autoritär.
Für uns Freie Demokraten ist klar: Gute Bildung gelingt nur, wenn die Lehrkräfte als Praktiker vor Ort frühzeitig und umfassend beteiligt werden. Ich appelliere daher eindringlich an das Kultusministerium, zu einem respektvollen, partnerschaftlichen Miteinander mit den Lehrkräften zurückzukehren. Außerdem muss das abgebrochene, gesetzlich vorgeschriebene Zustimmungsverfahren wieder ordnungsgemäß aufgenommen, alle Entscheidungswege innerhalb des Kultusministeriums offengelegt und die Hauptpersonalräte als zwingend zu beteiligende Akteure anerkannt werden. Zudem sollte das Kultusministerium unverzüglich diese peinliche Beschwerde zurückziehen.“


