Rülke: Wollte Innenminister Strobl die verfassungsrechtlichen Grenzen des Einsatzes der Bundeswehr im Innern überschreiten?
Anforderung von Bundeswehrsoldaten in der Coronakrise über Amtshilfe hinaus muss gründlich aufgeklärt werden
Zu bekannt gewordenen Anforderungen hunderter Soldaten der Bundeswehr für Sicherheitsaufgaben auch in Flüchtlingsheimen durch das baden-württembergische Innenministerium und Behörden, die später wieder zurückgezogen wurden, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:
“Die Anforderung von Bundeswehrsoldaten durch das baden-württembergische Innenministerium und Behörden des Landes in der Coronakrise muss umfassend aufgeklärt werden. Zwar darf die Bundeswehr unter bestimmten Voraussetzungen Amtshilfe leisten, die Wahrnehmung von Polizeiaufgaben wie beispielsweise im Streifendienst hat aber einen völlig anderen Stellenwert. Innenminister Strobl ist bekanntermaßen ein nahezu hemmungsloser Befürworter des Einsatzes der Bundeswehr im Innern. Umso gründlicher muss geschaut werden, ob das Innenministerium die verfassungsrechtlichen Grenzen des Einsatzes der Bundeswehr überschreiten wollte, wie es nun als naheliegend erscheint. Wir werden Innenminister Strobl umfassend dazu befragen und uns nicht mit Allgemeinplätzen zufriedengeben.
Bei alledem zeigt dieser Fall auch einmal mehr, wie wichtig die parlamentarische Kontrolle der Landesregierung ist.”