Pressemitteilungen

Scharfe Kritik übt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, in der von der FDP/DVP Fraktion beantragten Aktuellen Landtagsdebatte mit dem Titel „Falsches Spiel mit Minister Hermann – mit Salami-Taktik zu Diesel-Fahrverboten“ am Kurs der Landesregierung an den für Beginn des Jahres 2019 für Stuttgart beschlossenen Regelungen.

Rülke stellt fest, dass Verkehrsminister Hermann in seinem Kampf gegen das Automobil deutlich vorankomme, weil die Union nach dem „Loriot-Prinzip“ verhandelt habe, und wirft der baden-württembergischen CDU in der Debatte um Fahrverbote in Stuttgart Totalversagen vor.

So warnt er vor Panikmache und zitiert den ehemaligen Präsidenten der deutschen Gesellschaft für Lungenheilkunde, Prof. Dieter Köhler, wonach die  aktuellen Stickoxidwerte in Stuttgart unbedenklich seien. Zitat Köhler: „Die Stickoxid-Debatte ist eine der größten Seifenblasen, die es gibt!“

Allerdings sei es nach Aussage Rülkes Tatsache, dass dieser Grenzwert momentan gelte. Tatsache sei aber auch, dass die CDU immer versprochen habe, Fahrverbote zu verhindern, und dass der Verkehrsminister Hermann die Stickoxid-Debatte nutzen wolle, um dem Automobil insgesamt den Garaus zu machen.

Unterstützung bekomme dieser nach Aussage Rülkes durch die Justiz. „Nun gibt es in Stuttgart einen Verwaltungsrichter mit Allmachtsphantasien, der sich zum Ziel gesetzt hat, Hermann in seinem ideologischen Kampf gegen das Auto in inniger Waffenbrüderschaft zur Seite zu stehen“, so der Fraktionsvorsitzende wörtlich und stellt fest, dass es gegen dieses Urteil zu Luftreinhaltung  nur eine vernünftige Reaktion gegeben hätte: Vor dem Verwaltungsgerichtshof in Berufung zu gehen. Die  Vorteile lägen nach Aussage Rülkes auf der Hand: Zum einen sei dies der Zeitgewinn für weitere Verbesserungsmaßnahmen ohne Fahrverbot gewesen und zum anderen eine  inhaltliche Überprüfung dieser höchst einseitigen und ideologischen Position.

„Nun hat die Landesregierung von allen Szenarien das schlechteste gewählt“, so Rülke und zählt auf: „Der CDU fallen ihre Fehler auf die Füße, der eifernde Verwaltungsrichter wittert den Auftritt seines Lebens und Winfried Hermann wittert die Chance, möglichst viele Fahrverbote durchzusetzen.“

Rülke stellt fest, dass im Jahr 2019 mehr als 188.000 Dieselfahrzeuge allein in der Region Stuttgart der Euronorm 4 und älter entsprächen und damit unter das Fahrverbot fielen. Im Jahr 2020 seien davon zusätzlich 183.000 Dieselfahrzeuge der Euronorm 5 in der Region Stuttgart betroffen, die unter ein bereits angedachtes schärferes Verbot fallen könnten. „Und vermutlich nach der Kommunal- und Europawahl auch fallen werden“, sagt Rülke voraus.

„Außerdem ist momentan völlig offen, wie dieses Fahrverbot kontrolliert werden soll“, so Rülke und zitiert den Landesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft, Ralf Kusterer, der deutlich gemacht habe, dass die Stuttgarter Polizei derzeit allein personell gar nicht  in der Lage sei, die Autos an den Einfallstraßen anzuhalten, um in den Fahrzeugscheinen die Euronorm zu kontrollieren. Rülke dazu:  „Herr Kusterer bezeichnet dies als politisches Geplänkel. Ich sage: das ist schlichtweg Schwachsinn!“

Des Weiteren sei bei den von Grünen und CDU vorgesehenen Ausnahmen für das Handwerk vereinbart worden, dass diese nur Bestand hätten, wenn die Selbstverpflichtung des Handwerks Wirkung zeige. „Was das konkret heißen soll, ist völlig unklar“, so Rülke, „ich sage: das ist Schwachsinn!“

Zum 1.Juli 20 19 – wohlgemerkt nach der Kommunal- und Europawahl – solle die Situation zur Euronorm 5 neu bewertet werden. „Von einer Sprechklausel ist hier die Rede. Was das aber heißt, weiß keiner. Ich sage: das ist Schwachsinn!“, so Rülke und weiter: „Im Übrigen versteht kein Mensch, weshalb Fahrzeuge mit Euronorm 5 generell besser behandelt werden als mit Euronorm 4, wo doch im Realbetrieb manche Euro-4-Diesel weniger Stickoxid ausstoßen als einige Euro-5-Diesel.  Das ist abermals Schwachsinn!“

Zu den Forderungen aus der CDU, gegen mögliche weitere Maßnahmen des allmachtsphantasierenden Richters jetzt doch vor den Verwaltungsgerichtshof zu ziehen, stellt Rülke fest, dass es zwar unklar sei, was die Grünen dazu sagen, aber man sich schon denken könne, dass es der Verkehrsminister  Hermann nicht wolle. „Auch hier ist die CDU mal wieder eingeknickt“, so Rülke. Als einzigen Erfolg versuche die CDU nach Aussage Rülkes der Öffentlichkeit noch zu verkaufen, dass bauliche Maßnahmen in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden. Das stehe aber schon im Bundesverkehrswegeplan, so Rülke und weiter dazu: „Ein vollkommen wertloses Geschenk. Also erneut Schwachsinn!“

„Alles was die CDU erreicht hat ist wertlos“, kritisiert Rülke und an die Adresse des Innenministers und CDU-Landesvorsitzenden gerichtet: „Herr Strobl, Sie haben nach dem Loriot-Prinzip verhandelt. ‚Wo laufen sie denn?‘ heißt es auch in der Szene auf der Pferderennbahn. Und dann werden sie ähnlich wie dort gefragt haben: ‚Würden Sie, liebe Grüne, eventuell der CDU ein Zugeständnis machen? Nein? Gut, dann ist die Sache für uns erledigt.“

Rülke fordert für die  FDP/DVP Fraktion in dieser verfahrenen Situation drei Dinge:

Zum einen verlangt er von der Landesregierung, endlich die Randnotiz 41 des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts anzuwenden. Darin steht, dass ein „Verkehrsverbot“ „angemessen“ und für die vom Verbot Betroffenen „zumutbar“ sein müsse. Genau das sei nach Aussage Rülkes bei den Koalitionsbeschlüssen nicht der Fall. Des Weiteren sei es nach Aussage Rülkes falsch, auf Verbote zu setzen, um die Luft noch sauberer zu machen. Sinnvoll wäre vielmehr die Durchsetzung von Softwareupdates der Fahrzeuge, um den Abgasausstoß besser zu regeln. Schließlich seien  Maßnahmen zur Verkehrsverflüssigung weitaus hilfreicher als Verkehrsverbote. „Das gilt besonders für die traditionelle deutsche Stauhauptstadt Stuttgart“, so Rülke abschließend.

Die wirtschaftspolitische Sprecherin und Stuttgarter Abgeordnete der FDP/DVP Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr, warnt vor schädlichen Auswirkungen der von der grün-schwarzen Landesregierung geplanten Fahrverbote in Stuttgart ab 2019 auf die Wirtschaft.

„Ob die von Grünen und CDU vorgesehenen Ausnahmeregelungen für Liefer- und Schichtarbeitsverkehr wirklich so einfach durchführbar sind, lasse ich mal dahingestellt. Veranstaltungen, wie beispielsweise der Cannstatter Wasen oder das Frühlingsfest, dürfen durch Einfahrverbote für Schausteller und Marktbeschicker nicht gefährdet werden.

Bereits jetzt absehbar ist der Schaden für Autohändler, KfZ-Betriebe und Zulieferer und den Ruf Stuttgarts als Automobilstadt. Nachrüstungen für Dieselfahrzeuge sind bis jetzt nicht bundesgesetzlich abgesichert, eine Befassung des Bundesrats noch vor der Sommerpause wurde erst vergangenen Freitag vertagt. Da erwarte ich von der Landesregierung mehr Engagement im Interesse der heimischen Betriebe.

Einen Dialog zur innovativen Mobilitätsplanung für den Großraum und die Stadt Stuttgart unter Einbeziehung weltweit anerkannter Firmen zu diesem Thema sehe ich bis heute nicht. Eine Einbeziehung der im Maßnahmenpaket zur Luftreinhaltung von der Landesregierung vorgesehenen Maßnahmen ist dringend angesagt. Wenn die Stadt Stuttgart hier bisher wenig Interesse zeigt, so ist das Land aufgefordert, diesen Prozess endlich einzuleiten und zu zeigen, dass sie es ernst meint mit nachhaltigen Maßnahmen.“

 

Zur Meldung, wonach der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft die Durchsetzbarkeit von Kontrollen zu Diesel-Fahrverboten kritisch beurteilt habe und sich wörtlich äußerte, man solle keinem mit einem Mittel drohen, das man nicht durchsetzen könne, das sei ein alter Grundsatz für die Polizei und dieser gelte auch für die Politik so dass alles andere sei politisches Geplänkel, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Es verhärtet sich der Eindruck, dass Strobls einzige Konstante in der Politik die Pleite ist. Die Fahrverbote sind ein neuerlicher Höhepunkt. Erst lässt er sich mit dem Maßnahmenpaket in Sachen Diesel-Fahrverbote mit seiner CDU über den Tisch ziehen, weil es nach Minister Hermanns bauernschlauem Nachmess-Trick mehr oder weniger zwangsläufig zu Fahrverboten ab 2020 für Euro 5 Diesel kommen wird und jetzt kassiert er auch noch eine schallende Ohrfeige des Chefs der Polizeigewerkschaft. Er hat nach dessen fachlicher Aussage die Wahl zwischen keiner wirksamen Kontrolle und Verkehrschaos in Stuttgart. Wieder einmal hätte sich der Innenminister vor seinen politischen Taten erst mal im eigenen Haus schlau machen und über praktische Auswirkungen informieren sollen.“

Zum heutigen Pressestatement des Ministerpräsidenten, der Fraktionsvorsitzenden von Grünen und CDU sowie des Verkehrsministers und der Wirtschaftsministerin,  in dem die Planungen für die Diesel-Fahrverbote im Zuge der Fortschreibung des Luftreinhalteplans vorgestellt wurden, nahmen der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der verkehrspolitische Sprecher, Jochen Haußmann, Stellung.

Rülke wörtlich:

„Die CDU kapituliert so total und folgenschwer wie selten zuvor vor den Grünen. Wir alle haben noch die Lippenbekenntnisse der Koalitionsparteien und insbesondere der CDU unter ihrem Vorsitzenden Strobl in den Ohren, wonach es das höchste Ziel sei, Fahrverbote mit allen Mitteln zu vermeiden. Dass das nicht stimmte, war zu ahnen, als  Grün-Schwarz auf Berufung bei der damaligen Entscheidung des Stuttgarter Verwaltungsgerichts zu den Luftwerten verzichtete, wodurch wertvolle Zeit und tatsächliche Verbesserungsmöglichkeiten verlorengingen. Heute haben wir Gewissheit: Die ideologische Autofeindschaft der Grünen siegte. Die CDU wurde vom grünen Verkehrsminister Hermann und seinen vereinigten Ideologen mit allen Mitteln eiskalt über den Tisch gezogen. Das ist nicht nur für viele Dieselfahrer, die sich diese Fahrzeuge in gutem Glauben zulegten, eine schlechte Nachricht. Das ist ein verheerendes Signal für den gesamten Automobilstandort, wenn  wir in diesem Hochtechnologieland zu Fahrverboten greifen müssen. Eines ist gewiss: Das war nur der Anfang. Die nächsten Grenzwerte, Klagen und Fahrverbote warten schon in den Schubladen des grünen Verkehrsministers mit dem Ziel der total autofreien Städte.“

 

Haußmann dazu:

„Die Ungewissheit für Diesel-Fahrer bleibt. Es steht zu befürchten, dass Fahrverbote für Euro-5-Diesel  fest geplant sind. Offenbar geht es der Regierungskoalition nur darum, auf Zeit zu spielen und sich über die anstehende Kommunalwahl Ende Mai 2019 hinwegzuretten aus Furcht vor der Wut der Fahrer von neuen Euro-5-Dieseln.  Die böse Überraschung kommt im kommenden Jahr. Der Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickoxid wird am Neckartor auch Mitte nächsten Jahres nicht einzuhalten sein. Doch es geht den Koalitionspartnern nicht um Geduld, sondern um Ideologie. Mit wirklichen Bemühungen um Luftqualität hat das nichts mehr zu tun. Hier sind wir nämlich bereits auf einem guten Weg. Die Begründung des Bundesverwaltungsgerichts lässt  genügend Spielraum, ausdrücklich auch für den Fall, dass die Luft schneller besser wird. Es ist völlig unverhältnismäßig, den ganzen Bereich der Umweltzone Stuttgart dauerhaft mit Fahrverboten für moderne Autos zu überziehen.“

 

Zur jüngsten Ankündigung der grün-schwarzen Landesregierung, dass es Anfang 2019 Fahrverbote für Diesel der Abgasnorm 4 und darunter geben soll, sagte der Sprecher für Mittelstand und Handwerk, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Die angekündigten Fahrverbote können für Handwerksbetriebe schnell existenzbedrohend werden. Fast jedes Fahrzeug in den Fuhrparken der Unternehmen im Land verbrennt Diesel-Kraftstoff und fiele damit unter die neuen Regelungen. Nicht lange zurück waren die Unternehmen in der Pflicht, ihre Maschinen mit Rußpartikelfiltern nachzurüsten. Nun käme mit einem pauschalen Verbot für Diesel der Euronorm 4 ein weiterer markerschütternder Angriff auf Bauwirtschaft, Handwerk und viele weitere zu. Ich erwarte von der Landesregierung, dass sie tragfähige Ausnahmetatbestände schafft, die auch in zeitlicher Hinsicht ausreichend lange Übergangsfristen für Neuinvestitionen vorsehen. Es darf nämlich nicht passieren, dass wieder einmal ideologisch überhöhte Anforderungen letztlich auf dem Rücken der hiesigen Wirtschaft ausgetragen werden, wie etwa beim grünen Feldzug gegen den Verbrennungsmotor. Ankündigungen von Ausnahmetatbeständen gibt es schon genug – ich nehme den Ministerpräsidenten und die CDU hier beim Wort.“

Zur Meldung, wonach es eine grundsätzliche Einigung zu Fahrverboten in Stuttgart für Diesel-PKW der Abgasstufen unterhalb von Euro 5 ab 1. Januar 2019 komme, noch weitere Details zu klären seien und sich die Regierungsfraktionen heute Nachmittag mit der Thematik befassen sollte, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Spannend bei den Fahrverboten ist leider nur noch die Frage, in welcher Geschwindigkeit sich die CDU von den Grünen über den Tisch ziehen lässt. Offenbar besteht keinerlei Interesse, die Spielräume aus der Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts zu nutzen. Der Landesregierung fällt jetzt zentnerschwer auf die Füße, nicht in Berufung gegangen zu sein. Dort war die Rede davon, dass, sollten die Grenzwertüberschreitungen deutlich stärker als bisher prognostiziert abnehmen, hierauf gegebenenfalls mit Verzicht oder späterer Einführung von Fahrverbote für Dieselfahrzeuge unter der Abgasnorm Euro 5 zu reagieren. Wenn man weiß, dass Euro-4-Fahrzeuge im Realbetrieb weniger emittieren als Euro 5, ist für mich klar was zu tun wäre: Mit aller Kraft auf die Verbesserung der Luftsituation hinzuarbeiten. Neben den Software-Updates geht es dabei auch um die Nachrüstung aller Fahrzeuge, die die Anforderungen nicht erfüllt haben. Die Leidtragenden dürfen jetzt nicht die Fahrzeugbesitzer sein, die in gutem Glauben Dieselfahrzeuge gekauft haben.“

Zum geplanten Pilotprojekt des Verkehrsministerium mit dem Filterspezialisten Mann+Hummel zur Eindämmung der Feinstaubbelastung in Stuttgart mithilfe modernster Filtertechnik sagt der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Jochen Haußmann:

„Ich freue mich, dass Verkehrsminister Hermann den Weg für eine Erprobung des Einsatzes von Filtertechnik am emissionsbelasteten Stuttgarter Neckartor frei macht. Bereits vor einigen  Jahren hat die FDP immer wieder darauf gedrängt, technische Innovationen aus den Ideen- und Talentschmieden unseres Landes einzusetzen. Es ist ein Armutszeugnis grüner Verkehrspolitik, dass man das nicht früher aufgegriffen hat.”

Zur Meldung, ein juristisches Gutachten des Landes empfehle der Politik Fahrverbote mit weitreichenden Ausnahmen sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Ich kann den grünen Oberbürgermeister der Stadt Stuttgart und den grünen Verkehrsminister Hermann vor Fahrverboten nur warnen. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts müssen diese verhältnismäßig sein. Fahrverbote für Dieselbesitzer sind aber unverhältnismäßig. Das kann man an dem Unsinn beobachten, den man in Hamburg macht: Straßen für Dieselfahrzeuge sperren, und daneben fahren die Diesel-Schiffe. Das ist blinder Aktionismus.

Auch das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, es sei Sache der Politik, ob es zu Fahrverboten kommt oder nicht. Und die Politik soll gefälligst die Finger von Fahrverboten lassen!“

Zu den Ankündigungen des Vorsitzenden der Deutschen Umwelthilfe, das Land zur Durchsetzung von Diesel-Fahrverboten in Stuttgart zwingen zu wollen, sagt der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Jochen Haußmann:

„Die grün-schwarze Landesregierung hat sich durch eigenes Verschulden in eine unmögliche Situation gebracht. Zunächst wird mit dem Verzicht auf eine Berufung des Verwaltungsgerichtsurteils darauf verzichtet, faktische Verbesserungen bei der Luftreinhaltung zu berücksichtigen und zu ermöglichen. Dann herrscht offenkundige Konzeptionslosigkeit, was nun wann geschehen soll. Die Menschen im Land sind bei Fahrverboten stark verunsichert, weil sie keine eindeutige Aussage durch die Regierung bekommen. Die Urteilsbegründung bietet aus meiner Sicht einige Ansätze, um Fahrverbote zu vermeiden. Minister Hermann zeigt dabei aber leider keine besonderen Aktivitäten. Statt die Chancen aus der Urteilsbegründung zeitnah zu nutzen, herrscht eher Ferienstimmung in der Landesregierung. Dass die Deutsche Umwelthilfe nun nachlegt, ist wenig verwunderlich.

Fahrverbote in Stuttgart bleiben die schlechteste aller Lösungen für Dieselbesitzer, Handel und Gewerbe in der Landeshauptstadt, auch wenn der grüne Verkehrsminister genau das beabsichtigt.“

 

Zur Meldung, wonach die Regierungskoalitionen die jetzt vorliegende schriftliche Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgericht zur Sprungrevision des Landes gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart bezüglich von Fahrverboten zur Luftreinhaltung eingehend – vermutlich mehrere Wochen lang – prüfen wolle, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Auch ich werde das Urteil eingehend prüfen. Aber man muss wahrlich kein Seher sein, um vorauszusehen, dass Minister Hermann sich die Dinge so zurechtlegen wird, dass es zum frühestmöglichen Termin Fahrverbote für alle Diesel unterhalb von Euro 6 geben wird. Er ist viel zu sehr Freund der Symbolpolitik, als dass er von einseitigen Fahrverboten zulasten von Diesel-Fahrzeugen lassen könnte. Zusammen mit dem grünen OB von Stuttgart will er seit Jahren 20 Prozent weniger Autos in Stuttgart. Technische Innovationen bei Feinstaub- und Stickoxidreduktion sind für mich der Schlüssel zum Erfolg. Symbol- vor Sachpolitik – diese Gefahr scheint Realität zu werden.“

 

 

Zur Meldung, wonach Verkehrsminister Hermann keine zeitliche Differenzierung von Fahrverboten für Euro-4- und Euro-5-Diesel anstrebe, sondern einen frühesten Beginn der Verbote ab 1. September 2019 anstrebe, da es im Realbetrieb tatsächlich häufig so sei, dass Euro-4-Diesel weniger Stickoxide emittierten als Euro-5-Diesel sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Offenbar hat unser grüner Verkehrsminister im Rahmen seiner Strategie zur Durchsetzung von Fahrverboten in Stuttgart die Taktik angepasst. Es bleibt aber unklar, ob es an der Vermeidung eines Koalitionskrachs liegt oder weil er erkennen musste, dass das tatsächliche Abgasverhalten von Euro-4-Dieseln teilweise besser als das von Euro-5-Dieseln ist. Letzte Woche hat er in der Antwort auf meinen Landtagsantrag noch eine zeitliche Differenzierung vorgesehen, nun fasst er die Termine zusammen. Das Bundesverwaltungsgericht hat den 01. September 2019 als frühestmöglichen Termin für Euro-5-Diesel genannt. Diesen Zeitpunkt nimmt sich der grüne Verkehrsminister nun prompt zum Ziel. Vermutlich war ihm das Risiko des noch kürzlich betonten stufenweisen Vorgehens zu hoch. Denn vor dem Hintergrund des tatsächlichen Abgasverhaltens hätte er damit rechnen müssen, dass bei einer Klage gegen seinen neuerlichen Luftreinhalteplan das Fahrverbotskonstrukt wie ein Kartenhaus in sich zusammengefallen wäre. Ich bleibe dabei: Fahrverbote sind unverhältnismäßig. Es gilt alle anderen Handlungsoptionen zu ziehen, die die Luft verbessern. “

Zur heutigen Aussage des Verkehrsministers Winfried Hermann (Grüne), an den geplanten Fahrverboten für Diesel-Autos in der Stuttgarter Innenstadt auch gegen den Willen des Koalitionspartners CDU festhalten zu wollen, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Fahrverbote in der Stuttgarter Innenstadt bleiben nicht verhältnismäßig. Betroffen wären tausende Anwohner, Pendler, viele Handwerksbetriebe und Transportunternehmen. Mit dieser beabsichtigten Maßnahme aus den Wunschvorstellungen der Grünen wird einer wirtschaftsstarken Großstadt wir Stuttgart nachhaltiger Schaden entstehen. Wieder einmal versucht die CDU, ihr Veto einzulegen. Und es wird sich wieder einmal bestätigen, dass sie damit scheitern wird. Den Kurs gibt in dieser Koalition der Autofeind Hermann vor.“

In einer von der AfD Fraktion beantragten aktuellen Debatte mit dem Titel „Grüne Angstmacherei: Unwissenschaftliche Grenzwerte und regelwidrig aufgestellte Messstationen“ sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Jochen Haußmann:

„In der Diskussion um Fahrverbote in Stuttgart kommt es auf valide Messwerte an.  Deshalb habe ich auch bereits letzten Freitag einen entsprechenden Landtagsantrag eingebracht. Die vom grünen Verkehrsminister in Kombination mit dem grünen OB von Stuttgart und Unterstützung der DUH betriebene Diesel-Verbotsdiskussion erfordert Messergebnisse, die über jeden Zweifel erhaben sind. Dass die beiden strikt den Kurs Fahrverbote verfolgen wurde offenkundig, als bereits vor dem Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung an einem Verbotsstufenplan ab 01.01.2019 gearbeitet und mit Verbänden diskutiert wurde. Es kommt aber entscheidend auf die Verhältnismäßigkeit an, die das Bundesverwaltungsgericht aus gutem Grund gefordert hat. Wäre das Land in Berufung statt in Revision gegangen, wäre die Verbotsdiskussion vermutlich schon vom Tisch. Dann hätten die aktuellen Entwicklungen der Diesel-Gipfel, wie die Software-Updates der deutschen Autohersteller oder dem Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020 in Höhe von einer Milliarde Euro und der Landesfonds Luftreinhaltung, die besseren Messwerte und die Tarifoffensive im Bereich des VVS berücksichtigt werden können. So aber geht die Diesel-Hysterie weiter und ich frage: Warum nur die deutschen Diesel-Hersteller? Was ist mit den anderen relevanten Stickoxidemittenten? Denn Diesel-Abgase sind zwar eine bedeutende Quelle, sie machen aber letztlich nur rund 43 Prozent aus.“

Hinweis: Der genannte Antrag lautet „Validität der Stickoxid-Messwerte sowie Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Landtags-Drucksache 16/3839) ist beigefügt und kann daneben in Kürze wie folgt abrufbar http://www.statistik-bw.de/OPAL/Ergebnis.asp?WP=16&DRSNR=3839

 

 

Zum Streit zwischen dem SPD-geleiteten Bundesumweltministerium und dem CSU-geführten Bundesverkehrsministerium über Standorte von Messstationen zur Luftqualität sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Der Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium hat völlig Recht. Es gibt keinen Zwang, die Luft am schmutzigsten Ort zu messen und diesen Wert dann absolut zu setzen. Vielmehr sollte das Ziel sein, realistische Durchschnittswerte zu erhalten.“ Laut Rülke seien außerdem die Grenzwerte fragwürdig. „Ein Grenzwert von 40 Mikrogramm im Verkehr, wenn am Arbeitsplatz bis zu 950 Mikrogramm möglich sind – das verstehe, wer will.“ Die fragwürdigen Grenzwerte seien höchstens Wasser auf die Mühlen des grünen Landes-Verkehrsministers Winfried Hermann. Rülke: „Hermanns ideologische Verblendung gipfelt nun in seiner Behauptung, das Bundesverkehrsministerium sei zuständig für saubere Autos. Wenn es nach Hermann ginge, dann würde der Staat Autos bauen. Dabei sollte er inzwischen bemerkt haben, dass seine industriepolitischen Vorstellungen eher in die DDR passen als nach Baden-Württemberg. Im Übrigen ist es höchste Zeit, dem unsäglichen Abmahnverein einer sogenannten ‚Deutschen Umwelthilfe‘ das Handwerk zu legen“, so Rülke.

Zur heutigen Berichterstattung der Stuttgarter Nachrichten, wonach das grüne Verkehrsministerium offenbar bereits konkrete Schritte in Richtung Fahrverbote für Diesel-PKW ab dem 1. Januar 2019 plane und die damit verbundene Reaktion der CDU sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Die angebliche Komplementärkoalition entpuppt sich immer mehr als Koalition der Konflikte. Die CDU ist selbst schuld: Nachdem sie sich als Koalitionspartner  bereits in der Frage Berufung oder Revision beim Fahrverbotsurteil an der Nase herumführen ließ, scheint es jetzt so weiterzugehen. Verkehrsminister Hermanns letzte Fassade ist weg: Er schafft offensichtlich bereits Fakten beim Thema Fahrverbote. Anstatt wie von ihm angekündigt, erst einmal die Urteilsbegründung des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts abzuwarten, sorgt er hinter den Kulissen bereits für die schnelle Einführung von Fahrverboten und düpiert damit einmal mehr und sicher mit voller Absicht seinen CDU-Koalitionspartner. Deren heutige Aussagen, es müssten zunächst alle anderen Maßnahmen geprüft werden, mutet hilflos an. Denn wenn das alles hätte tatsächlich berücksichtigt werden sollen, hätte das Land in Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart gehen müssen. Aber die Strategie ist klar: Hermann will Fahrverbote, Kuhn will die City-Maut für Autofahrer. So sieht die grüne Interpretation der vom Verwaltungsgericht geforderten „Verhältnismäßigkeit“ aus. Es ist skandalös, aber jetzt erklärt sich, warum der Ministerpräsident vorgestern im Landtag zwar den Automobildialog der Landesregierung lobt, dabei allerdings das Innovationspotential des Verbrennungsmotors mit keiner Silbe erwähnt hat. Und auch diejenigen, die mit angeblichen Ausnahmen gelockt werden wie zum Beispiel das Handwerk, erinnere ich daran, wie es bei der Einführung der grünen Plakette lief. Da waren die Ausnahmen schnell wieder vom Tisch. Im Kampf gegen den Individualverkehr schreckt grün-schwarz offenbar vor keiner Finte zurück.“

Zur Meldung, wonach die Deutsche Umwelthilfe DUH eine Messaktion an 559 verkehrsnahen Orten durchgeführt habe und die vermeintliche Beschränkung der Diskussion auf einzelne städtische Messstellen kritisierte, weil es eine flächendeckende Bedrohung gebe, zugleich aber erläuterte, dass sich das Aufstellen der Messstationen nicht an die Regelungen der Bundesimmissionsschutzverordnung halte und demnach überhaupt keine rechtliche Relevanz habe, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Es ist schon sehr bemerkenswert, wenn die DUH das drastische Vokabular benutzt und bei den Stickoxidmesswerten von einer flächendeckenden Bedrohung spricht. Sie hat eigene Messungen durchgeführt und sich dabei aber nicht an die Regularien der Bundesimmissionsschutzverordnung gehalten. Resch selbst sagt, die Ergebnisse hätten keinerlei rechtliche Relevanz. Worum geht es der DUH dann? Wird hier ein sachlich nicht begründetes Schreckensszenario aufgebaut, um im Gespräch und im Geschäft zu bleiben? Die DUH verschweigt nach meinem Eindruck wissentlich, dass es neben Diesel-Fahrzeugen weitere namhafte Quellen für dieses Reizgas gibt. Der Grenzwert von 40 Mikrogramm ist zudem frei gegriffen. In den USA gelten 103 Mikrogramm. Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Arbeits- und Umweltmedizin und Mitglied der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft wird seine Gründe haben, wenn er sagt, dass durch Berechnungen von NOx auf Tote zu schließen,  wissenschaftlich unseriös sei. Was die DUH hier im Kampf gegen den Dieselantrieb abzieht, ist schlichtweg unseriös. Bemerkenswert ist es, dass die Diskussionen der DUH sich offensichtlich nur auf deutsche Hersteller von Diesel-PKW beschränkt.“

Im Zusammenhang mit einer auf Antrag der FDP/DVP Landtagsfraktion beantragten aktuellen Debatte mit dem Titel „rote Karte für Grün-Schwarz beim Thema Fahrverbote – nächster Akt im Trauerspiel „Koalition der Konflikte“ sagte der verkehrspolitische Sprecher Jochen Haußmann:

„Bund, Land und Kommune müssen jetzt an einen Tisch und gemeinsam überlegen, wie schnellstmöglich der gesetzliche Jahresmittelwert bei Stickoxiden eingehalten werden kann. Es rächt sich der Fehler, dass gegen das damalige Urteil des Verwaltungsgerichts nur Sprungrevision und nicht Berufung eingelegt wurde. So konnten die Ergebnisse der Diesel-Gipfel wie das Milliardenprogramm zur Luftreinhaltung oder die freiwilligen Diesel-Updates, wie auch die sich schon verbessernde Immissionslage vom Bundesverwaltungsgericht nicht gewürdigt werden. Dieses fordert eine Verhältnismäßigkeitsprüfung und ein stufenweises Vorgehen bei der Fortschreibung des Luftreinhalteplans. Wer leichtfertig von der blauen Plakette redet, muss wissen, dass alle diejenigen, die diese nicht bekommen, einem ganzjährigen Fahrverbot unterliegen. Die Koalition im Land gibt hier ein Trauerspiel der ganz besonderen Art ab. Die CDU wendet schneller ihre Meinung als man schauen kann und gibt, wie schon in der Frage Berufung oder Sprungrevision gegen das Verwaltungsgerichtsurteil, erneut den Grünen nach. Die CDU macht also bei blauer Plakette und Fahrverboten mit. Bei den Grünen weiß man nicht, woran man ist. Die einen wollen die blaue Plakette am liebsten nur für Euro 6d, der grüne Regierungschef hat sich im SWR geäußert, dass auch Euro-5-Diesel mit Software-Update von Fahrverboten ausgenommen sein sollen. Statt der Verunsicherung der Menschen, die dann im Zweifel erst drei Jahre alte Autos nicht mehr nutzen können, muss es jetzt einen klaren Fahrplan und Anreize geben. Neben der schnellen Umrüstung von Fahrzeugflotten auf moderne Euro-6-Diesel braucht es einen wirklich attraktiven ÖPNV. Die Chancen der Digitalisierung müssen auch für die Verbesserung des Verkehrsflusses genutzt werden. Es ist wahrlich kein Geheimnis, dass Stop-and-Go-Verkehr den Verbrauch nach oben treibt und damit auch ganz automatisch die Emissionen. Es ist auch wenig sachdienlich, die Autoindustrie zum Sündenbock stempeln zu wollen. Wenn neue Grenzwerte gelten, dann ist doch klar, dass ältere Fahrzeuge, die zu weniger strengen Normen zugelassen wurden, die heutigen Anforderungen gar nicht mehr erfüllen können. Wir brauchen dringend und schnell eine Strategie. Will man zweistellige Milliardenbeträge für die Nachrüstung von Euro-5-Diesel ausgeben oder investiert man dieses Geld sofort in Zukunftstechnologien.“

Zur Meldung, wonach das Bundesverwaltungsgericht Fahrverbote nach geltender Rechtslage für grundsätzlich zulässig erachtet und eine Verhältnismäßigkeitsprüfung der Luftreinhaltepläne forderte, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts muss der Blick in die Zukunft gerichtet werden. Bei der erforderlichen Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart und der Ermessensprüfung ist es unerlässlich, dass Bund, Land und Stadt nun an einem Strang und in die gleiche Richtung ziehen. Für mich steht fest: Euro-5-Diesel mit Software-Update, die erst wenige Jahre alt sind müssen von Verboten ausgenommen sein. Im Konsens können die großen technischen Fortschritte intelligent vernetzt werden und so das Schwarze-Peter-Spiel um eine blaue Plakette und als ultima ratio mögliche Fahrverbote beendet werden. Mit den Zusagen aus den Diesel-Gipfeln, wie der Software-Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen und der Investitionsmittel für ÖPNV und Elektromobilität wie auch verbesserte Verkehrssteuerung können wirksame Erfolge erzielt werden. Deshalb wäre eine Berufung besser gewesen, in der auch die Sachlage und die Verhältnismäßigkeit erörtert worden wäre. Ein konkreter Fahrplan zur mittelfristigen Zielerreichung ist nötig. Denn bereits jetzt wurde am Neckartor der NOₓ-Stundenrichtwert von 200 Mikrogramm/m³ im Jahr 2017 nur noch drei Stunden lang überschritten. Im Vorjahr lag er noch über zehnmal höher, nämlich bei 35 Stunden. Im Jahr 2010 sogar bei 182 Stunden. Auch die Jahresmittelwerte gehen zurück. Es muss jetzt darum gehen, die modernen sauberen Diesel in die Fläche zu bringen, das heißt, die Fahrzeuge mit hoher Laufleistung auszutauschen. Wenn der Bund hier etwas tun will, soll er Anreize setzen und die Automobilindustrie mit ins Boot nehmen. Es ist allemal klüger, hierfür rasch Geld in die Hand zu nehmen, als sich jahrelang mit rechtlichen und technischen Problemen einer etwaigen Nachrüstung älterer Dieselfahrzeuge zu befassen. Das ist nämlich weitaus komplexer, als der Anschein erweckt wird. Wir brauchen auch keine blaue Plakette. Diese soll nach deren Befürwortern eingeführt werden, wann 80 Prozent der Fahrzeuge die Voraussetzungen erfüllen. Das wird für das Jahr 2020 erwartet. Ich glaube nicht, dass die dann noch im Bestand vorhandenen Fahrzeuge mit ihrer im Zweifel eher geringen Fahrleistung noch einen so wesentlichen Beitrag leisten würden, dass sich die Einführung einer blauen Plakette rechtfertigen lässt. “

Zum Bericht in der Stuttgarter Zeitung, wonach das Verkehrsministerium einen Fonds zur Luftreinhaltung in Höhe von 367 Millionen Euro und hiervon 46 Millionen Euro für die nächsten beiden Jahren vorgeschlagen haben, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Ich begrüße Anstrengungen, die zur Verbesserung der Immissionslage führen. Wenn Minister Hermann meint, mit seinem vorgeschlagenen Fonds könne er Fahrverbote in Stuttgart vermeiden, liegt er falsch. Denn hierfür hätte Berufung statt Sprungrevision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zu den Fahrverboten eingelegt werden müssen. Nur dann hätten diese neuen Tatsachen berücksichtigt werden können. Aber auch aus anderer Sicht ist der Landes-Fonds nicht nur unwirksam sondern auch gefährlich. Dieser könnte zur Millionen-Falle für das Land werden. Schließlich denkt der Bund in exakt die gleiche Richtung und will hierfür eine Milliarde Euro bereitstellen. Wenn jetzt das Land vorprescht und aus eigenen Mitteln genau die gleichen Maßnahmen wie Elektro-Busse und –Taxis, die auch der Bund fördern möchte, finanziert, dann ist das nach Haushaltsrecht ein so genanntes förderschädliches Verhalten und das Land bleibt auf den Kosten sitzen. Freuen dürfen sich dann andere Länder, die mehr Geduld an den Tag legen, weil sie dann die Mittel erhalten können, die Baden-Württemberg nicht mehr abrufen darf. Offenbar ist der Druck zum Geldausgeben im Land momentan so groß, dass man vor nichts mehr zurückschreckt. Auch nicht vor der Gefahr, 46 Millionen Euro zu verbrennen. Ich rate dringend zu Geduld. Es dürfte sich zeitnah kristallisieren, wie der Bundes-Fonds von einer Milliarde Euro zu verwenden sein wird. Dann kann immer noch über eine Beteiligung des Landes gesprochen werden.“

Zur Meldung, die CDU habe sich heute mit den Grünen darauf verständigt, keine Berufung gegen das Stuttgarter Luftreinhaltungsurteil einzulegen, sondern es bei einer Sprungrevision zu belassen, erklärte Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP Fraktion:

„Strobls Reputation ist nun endgültig zerstört. Ein Minister, der explizit verspricht, es werde eine Berufung geben und dann erleben muss, dass sein Wort und Wille als stellvertretender Ministerpräsident in der Regierungskoalition weder Bedeutung noch Einfluss besitzen, ist endgültig und unwiderruflich brüskiert.

Indem Strobls Fraktion der von den Grünen bevorzugten Sprungrevision zustimmt, akzeptiert die CDU nicht nur die von Minister Hermann geschätzte Fahrverbotspolitik, sondern unterstützt auch den Wunsch der Grünen, eine Blaue Plakette einzuführen.“

Zur Situation, dass sich die Regierung nach wie vor nicht dazu entschließen kann, Berufung gegen das Stuttgarter Urteil zur Luftreinhaltung einzulegen, erklärte Jochen Haußmann, verkehrspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion:

„Das Vorgehen der Landesregierung im Kontext des Verwaltungsgerichtsurteils folgt allein wahltaktischen Erwägungen. Vor der Bundestagswahl soll keiner der Wählerinnen und Wähler erneut darauf hingewiesen werden, dass Grün-Schwarz nichts unternimmt, um Fahrverbote zu verhindern. Im Gegenteil provoziert die Regierung wissentlich eine Situation, die für viele Bürgerinnen und Bürger erhebliche Nachteile mit sich bringen wird.

Wir Freie Demokraten fordern die Landesregierung erneut auf, sich endlich klar zu positionieren und in Berufung zu gehen; alles andere wäre vollkommen indiskutabel.“

Zur Meldung, für die CDU-Landtagsfraktion stehe eine Annahme des Stuttgarter Urteils zur Luftreinhaltung nicht zur Debatte, erklärte Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP Fraktion:

„Es ist hoch an der Zeit, dass sich die CDU in dieser Debatte klar positioniert und Rechtsmittel  einlegen will. CDU-Fraktionschef Reinharts Hinweis, ihm scheine eine Berufung sinnvoll, sollte jedoch keine reine Absichtserklärung bleiben, sondern in konkrete Maßnahmen münden und nicht wieder im Sand grüner Verzögerungsstrategien versickern.“

Zu der nochmaligen Forderung der Deutschen Umwelthilfe,  kurzfristig Fahrverbote für Diesel-Autos in Stuttgart einzuführen, sagte der Vorsitzende der FDP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Fahrverbote kommen auf keinen Fall in Frage. Die Regierung ist dringend aufgefordert, sich an den Interessen des Landes zu orientieren und nicht an den Abmahnstalinisten und Ökofundamentalisten von der Deutschen Umwelthilfe.

Die FDP-Fraktion verlangt, dass die Landesregierung noch vor der Wahl zum Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts auf die Klage der Deutschen Umwelthilfe hin  in Berufung geht, um ein klares Signal an die Dieselfahrer und für den Automobilstandort Baden-Württemberg zu setzen. Die Urteilsbegründung liegt nun vor, es gibt kein Alibi mehr für weiteres grünes Zeitspiel.“

In der Aktuellen Landtagsdebatte mit dem Titel „Die Neuerfindung und Transformation der Mobilität: Herausforderung und Chance für das Autoland Baden-Württemberg“, erklärte Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP Fraktion:

„Der Ministerpräsident demonstriert mit seinem Eiertanz um die Diesel-Fahrverbote wie sehr er den Bezug zur Realität verloren hat. Erst den Diesel empfehlen, dann Fahrverbote erlassen, dann diese revidieren und selbst einen Diesel kaufen und dies alles noch als vorausschauende Politik verkaufen wollen, ist eine bemerkenswerte Aktion der Geschichtsklitterung. Das Dieseldebakel der grün-schwarzen Koalition wird zum Hohelied des eigenen politischen Versagens und nicht des Erfolgs.“

Wer wie der Ministerpräsident ernsthaft glaube, die Diskussion zum Diesel sei hilfreich für die Industrie, habe nichts begriffen, so Rülke, der daran erinnerte, dass die FDP bereits seit langem eine Nachrüstung älterer Diesel-Fahrzeuge gefordert habe. Mobilitätskonzepte müssten die Bedürfnisse aller Bürgerinnen und Bürger berücksichtigen und nicht blindlings auf eine Lösung reduziert werden, „denn die Zeit des Verbrennungsmotors ist noch nicht vorüber“, betonte Rülke.

Der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Jochen Haußmann, kritisierte:

„Das lange Beharren auf angeblich alternativlose Fahrverbote hat unserem Automobilstandort und auch der politischen Verlässlichkeit massiv geschadet. Autofahrerinnen und Autofahrer wurden im Unklaren gelassen und die Auswirkungen auf den Fahrzeugmarkt zeigen deutlich negative Auswirkungen. Moderne Verkehrspolitik muss auf Anreize setzen, nicht auf Verbote.

Der Verkehrsminister hat es versäumt, die Potentiale der modernen Dieseltechnologie als überzeugende Alternative zu Fahrverboten aufzuzeigen. Wer den Klimawandel ernst nimmt, wird trotz Elektromobilität auch den Verbrennungsmotor benötigen. Die Entwicklung von Mobilitätskonzepten der Zukunft muss auf die Stärkung der Attraktivität aller Verkehrsträger und auf deren intelligenter Vernetzung basieren. Hierzu bedarf es einer umfassenden Digitalisierungsstrategie.

Vor einer Engführung der Technologie durch die Politik kann ich nur warnen. Elektromobilität ist beileibe nichts Neues. Jetzt in alternative Antriebskonzepte bis hin zu synthetischen Kraftstoffen zu forschen, ist sinnvoll. Verbote, wie der Beschluss der Grünen zum Verbot von Verbrennungsmotoren sind kontraproduktiv. Gut möglich, dass im Langstreckenverkehr für PKW durch synthetisches Erdgas noch erhebliche Klimaschutzpotenziale brachliegen.“

Die wirtschaftspolitische Sprecherin, Gabriele Reich-Gutjahr, skizzierte ihre Erwartung tiefgreifender Veränderungen, die vom Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg wesentlich mitgeprägt werden. „Der Hunger der Welt nach individueller Mobilität ist groß“, so Reich-Gutjahr. Sie wies explizit darauf hin, dass die Digitale Revolution neue Wege zur Deckung des Wunschs nach individueller Mobilität eröffne. „Wir werden vom Autoland zum Mobilitätsland Nr. 1 dank der Innovationskraft unsere Wirtschaft“, so Reich-Gutjahr. Aufgabe der Politik sei, diesen Wechsel zu begleiten. „Der Mobilitätsmarkt wird sich in erster Linie am Kundennutzen orientieren. Die wirtschaftliche Schlagkraft wird von neuen Faktoren wie Kundendaten in erheblicher Weise abhängen“, sagte Reich-Gutjahr voraus und weiter: „Denken wir neu: Wer die Daten hat, bestimmt das Marktgeschehen.“ Sie rief abschließend dazu auf, nicht in Technologiedebatten zu verharren, sondern die Schwerpunkte auf die Bereiche Digitalisierung und Dienstleistungsinnovation zu setzen.

Zur heutigen Meldung, die Landesregierung verzichte auf ihre für 2018 angekündigten Fahrverbote in Stuttgart, sagte Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP Fraktion:

„Kretschmanns Revision von Fahrverboten ist – wie sein gesamtes politisches Agieren – einer Logik verpflichtet, die sich nur ihm erschließt.

Erst werden Fahrverbote von den Grünen als alternativlos postuliert, dann überraschend zurückgenommen, verbunden mit dem Hinweis, die Nachrüstung älterer Diesel sei problemlos möglich. Bezeichnend ist auch, dass erst jetzt die rechtliche Legitimität von Fahrverboten überprüft wird, d. h. die Regierung agiert auf Verdacht und das zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger, die permanent verunsichert werden.

Dennoch sind wir froh, dass die Regierung nach all der Konfusion endlich zur Einsicht gekommen ist, dass Verbote nichts bewirken und sinnlos sind.“