Pressemitteilungen

Der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zu den vom Kultusministerium vorgelegten Zahlen zur Anmeldung an den weiterführenden Schulen:

„Es freut uns Freie Demokraten sehr, dass die Zahl der Anmeldungen an den Haupt- und Werkrealschulen zum kommenden Schuljahr wieder steigt. Für das kommende Schuljahr haben sich nach Angaben des Kultusministeriums 5.205 (2018: 5.074, 2017: 5.144) Schülerinnen und Schüler an einer Haupt-/Werkrealschule angemeldet. Damit werden 6,2 Prozent der Schüler an diese Schulart wechseln (2018: 6 Prozent, 2017: 6,2 Prozent).

Das zeigt nicht nur die Wertschätzung und das Vertrauen, das die Schulart nach wie vor genießt. Es sollte auch all denjenigen zu denken geben, die über Jahre hinweg der Haupt-/Werkrealschule die Existenzberechtigung abgesprochen haben. Die FDP/DVP Fraktion hat einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, mit dem wir der Haupt-/Werkrealschule  durch enge Anbindung an die beruflichen Schulen eine Zukunft geben wollen. Der Gesetzentwurf zur Beruflichen Realschule gibt der CDU-Kultusministerin und ihrer grün-schwarzen Regierungskoalition die Gelegenheit, sich zur Haupt-/Werkrealschule zu bekennen – eine Chance, die sie nicht verpassen darf.“

Anlässlich einer Landtagsdebatte über den Umgang der Landesregierung mit den Lehrkräften sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern: „Neben einer mangelhaften, von Halbherzigkeiten und Versäumnissen geprägten Politik gegenüber den Lehrern sind die bisherigen Ergebnisse der grün-schwarzen Bildungspolitik insgesamt entweder gegenseitige Blockaden oder faule Kompromisse. Das zeigt sich zum Beispiel am immer noch ausstehenden Ganztagskonzept, an den ohne Not in Konkurrenz zu den Beruflichen Gymnasien eingeführten gymnasialen Oberstufen an den Gemeinschaftsschulen und am Unvermögen, den Haupt-/Werkrealschulen eine Zukunftsperspektive zu geben. Und schließlich ist die grün-schwarze Komplementärkoalition entweder nicht willens oder nicht fähig, für die Gesellschaft der Zukunft und ihre Fragen den geeigneten Raum zu schaffen. Warum haben die ehemalige grün-rote und die aktuelle grün-schwarze Landesregierung den für uns unverzichtbaren Ausbau des Ethikunterrichts über sieben Jahre hinweg nicht hinbekommen? Warum nimmt der islamische Religionsunterricht keine Fahrt auf – ein so wichtiges Projekt für einen Islam auf dem Boden des Grundgesetzes? Und warum diskriminiert die grün-schwarze Landesregierung mit ihrer Reform der gymnasialen Oberstufe ausgerechnet die Gesellschaftswissenschaften? Um das grün-schwarze Unvermögen in der Bildungspolitik zu beenden, fordert die FDP/DVP Fraktion:

1.         Die Haupt- und Werkrealschulen müssen als unverzichtbarerer Bestandteil des gegliederten Bildungswesens eine Stärkung und somit wieder eine Zukunftsperspektive bekommen. Hier sei auf den FDP-Gesetzentwurf zur Beruflichen Realschule verwiesen.

2.         Wir brauchen nach wie vor einen überparteilichen Schulfrieden, sodass wir zu einem fairen Wettbewerb der einzelnen Schularten zurückkehren und die Schulträger Planungssicherheit über Legislaturperioden hinaus bekommen.

3.         Die Werteerziehung der jungen Generation muss erheblich ausgebaut werden. Hierfür zählen für uns ein flächendeckender Ethikunterricht ab der 1. Klasse, der zügige landesweite Ausbau des islamischen Religionsunterrichts auf dem Boden des Grundgesetzes und  die Gleichberechtigung der Gesellschaftswissenschaften in der gymnasialen Oberstufe.“

Dass sich nach Angaben des Kultusministeriums die Zahl der Schulwechsler von den Gymnasien auf andere weiterführende Schulen von 1965 im Schuljahr 2011/12 auf 2455 im Schuljahr 2017/18 erhöht hat, kommentierte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern, wie folgt:

„Über eine Steigerung von annähernd einem Viertel – 24,93 Prozent – bei den Schulwechslern an den Gymnasien dürfen die Verantwortlichen für das Bildungswesen nicht leichtfertig hinweggehen. Wir Freie Demokraten teilen die Auffassung der Kultusministerin, dass ein Zusammenhang zwischen dieser Steigerung der Zahl der Schulwechsler und der durch die ehemalige grün-rote Landesregierung abgeschaffte Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung besteht. Gleichzeitig erinnern wir die Kultusministerin daran, dass sie bereits seit beinahe drei Jahren im Amt ist und sich in dieser Frage nicht einfach aus der Verantwortung stehlen darf. Zwar hat sie die Vorlage der Grundschulempfehlung verbindlich gemacht, was einer der Forderungen der FDP/DVP Fraktion aus dem Jahr 2014 entspricht. Wir haben diese Forderung jedoch mit der Maßgabe verbunden, dass wir die Wiedereinführung einer verbindlichen Grundschulempfehlung nicht scheuen, wenn die Sitzenbleiberzahlen innerhalb eines festgesetzten Zeitraums nicht sinken. Eine solche klare Ansage ist die Kultusministerin bislang schuldig geblieben. Wir fordern Frau Dr. Susanne Eisenmann deshalb dringend dazu auf zu erklären, wie sie hinsichtlich der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung weiter zu verfahren gedenkt. Spätestens wenn sich im Schuljahr 2019/20 keine spürbare Verbesserung bei den Sitzenbleiber- und Schulwechslerzahlen ergeben hat, darf es aus unserer Sicht für den Fahrplan bei der Grundschulempfehlung keine Unklarheiten mehr geben.“

Anlässlich einer Landtagsdebatte über die Vorbereitungsklassen zur schulischen Integration von Flüchtlingen sprach sich der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern, für eine Entfristung eines Teils der Lehrerstellen für die Flüchtlingsbeschulung aus. Kern: „Es wäre für Schulleiter und vor allem für viele betroffene Lehrkräfte eine große Hilfe, wenn ein Teil der Stellen entfristet und so auch unbefristete Arbeitsverhältnisse begründet werden könnten. Die FDP wird diesbezüglich ein wachsames Auge auf den Entwurf für den Doppelhaushalt 2020/21 werfen. Mit einer einfachen Maßnahme könnte und sollte die Kultusministerin für mehr Planungssicherheit an den betroffenen Schulen sorgen.“

Außerdem wies Kern darauf hin, dass die Haupt-/Werkrealschulen Spitzenreiter unter den weiterführenden Schulen bei der Flüchtlingsbeschulung sind. Kern: „Mit 455 von 810 Klassen insgesamt waren im Schuljahr 2016/17 allein 56 Prozent der Vorbereitungsklassen an den Haupt-/Werkrealschulen angesiedelt. Die 7017 Schüler machten sogar einen Anteil von knapp 58 Prozent aus. Allein dieser Befund ist ein weiteres Argument dafür, dass die Haupt-/Werkrealschulen integraler Bestandteil unseres gegliederten und erfolgreichen Schulwesens bleiben müssen. Sie haben mit ihrer berufspraktischen, pragmatischen Ausrichtung nicht nur Generationen von Schülern zu einem Schulabschluss, einer Ausbildung und einem Beruf verholfen, sondern sie leisten eben auch den Löwenanteil der Integrationsarbeit unter den weiterführenden Schulen. Die FDP/DVP Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur Beruflichen Realschule eingebracht. Wir wollen das berufspraktische Profil der Haupt-/Werkrealschulen durch eine enge Anbindung an die Beruflichen Schulen stärken und ihnen so eine Zukunftsperspektive geben. Nachdem die Front der Ablehnung in der Ersten Lesung noch erschreckend groß war, mag dieser praktische Einblick in die Arbeit der Haupt-/Werkrealschulen den einen oder anderen vielleicht doch noch umstimmen.“

Zur vom Verband Bildung und Erziehung (VBE) in Auftrag gegebenen Umfrage der Schulleiterinnen und Schulleiter zu ihrer Berufszufriedenheit sagte der bildungspolitische Sprecher Dr. Timm Kern

„Dass sich nur 13% aller Schulleiterinnen und Schulleiter überhaupt von der Kultusministerin unterstützt fühlen, sollte ihr zu denken geben. Leider scheint Dr. Susanne Eisenmann aus ihrer ebenso schlechten Benotung im vergangenen Jahr keine Lehre gezogen zu haben: Ihr Konzept zur Stärkung der Schulleiter ist nach wie vor bestenfalls halbherzig. Der geplante Ausbau der Schulverwaltungsassistenten entspricht zwar einer Forderung der FDP/DVP Fraktion. Allerdings werden hierfür nur größere Schulen in Betracht gezogen. Eine Entlastung für die Schulleiter, damit diese sich stärker ihren Leitungsaufgaben widmen können, wird unter dem vagen Vorbehalt einer besseren Unterrichtsversorgung auf unbestimmte Zeit verschoben. Dabei geben in der Umfrage gerade einmal 9% aller Schulleiterinnen und Schulleiter an, angesichts der stetig steigenden Anforderungen ihren Aufgaben noch gerecht werden zu können. Besonders Schulleiter an kleineren Schulen werden von Grün-Schwarz nach wie vor im Stich gelassen. Das Konzept der Kultusministerin zur Stärkung der Schulleitungen sieht eine Beförderung in A 13 nur für Leiter von Schulen mit mehr als 40 Schülern vor. Und schließlich bescheinigen 85% der Schulleiterinnen und Schulleiter der grün-schwarzen Bildungspolitik den fehlenden Blick auf die Realität des Schulalltags.

Mit den Schulleitungen steht und fällt die Qualität an unseren Schulen. Gerade deshalb dürfen die grün-schwarze Koalition und die Kultusministerin die Schulleiterinnen und Schulleiter auf keinen Fall weiter im Stich lassen. Die Kultusministerin muss nach zahlreichen halbherzigen Versuchen zur Stärkung der Schulleitungen endlich ein Konzept liefern, was diesen Namen auch verdient hat.“

Anlässlich einer Landtagsdebatte forderte der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Stephen Brauer, dass auch Lehrkräfte, die weiterhin an Werkrealschulen unterrichten, die Möglichkeit zu einer Aufstiegsfortbildung und Beförderung erhalten. Brauer: „Die Lehrerinnen und Lehrer, die an den Haupt- und Werkrealschulen unterrichten und dort auch bleiben wollen, werden von der Landesregierung nicht bedacht oder absichtlich ausgeklammert. Diese Beamtinnen und Beamten, die wie die Gallier im unbeugsamen Dorf namens Haupt-/Werkrealschule unterrichten und hervorragende Arbeit leisten, sollen gar nicht zum Zug kommen. Nur diejenigen, die an eine Gemeinschaftsschule, Realschule oder Sonderschule/SBBZ wechseln wollen, erhalten nach dem Konzept der Landesregierung eine Aufstiegsmöglichkeit. Um diese Ungerechtigkeit zu beseitigen, hat die FDP/DVP Fraktion beantragt, dass auch Lehrkräfte, die weiterhin an Werkrealschulen unterrichten, die Möglichkeit erhalten, durch eine Aufstiegsfortbildung in die Besoldungsstufe A13 zu gelangen. Die grün-schwarze Regierungsmehrheit lehnte unseren Antrag zwar ab. Die Kultusministerin kündigte aber an, ein gesondertes Konzept für die Beförderung der an den Haupt- und Werkrealschulen verbleibenden Lehrkräfte vorzulegen.“

Brauer wies auf die zahlreichen noch bestehenden Haupt- und Werkrealschulen hin. „Es gibt nicht DAS gallische Dorf, es gibt noch 682 gallische Dörfer, das heißt 682 Werkrealschulen. Die bekommt die Landesregierung in dieser Legislaturperiode gar nicht mehr alle kaputt, auch wenn dies der gewünschte Effekt ist. Die Werkrealschulen sollen offenbar auch nach dem Willen von Grün-Schwarz abgewickelt werden und mit ihnen die Lehrkräfte, die dort die Fahne für das vielgliedrige Schulsystem hochgehalten haben. Dabei hat die Haupt- und Werkrealschule zahlreiche Schülerinnen und Schüler praxisnah aufs Leben vorbereitet. Wir Freie Demokraten werden versuchen, diese Schulart zu retten und werden in Kürze einen Gesetzentwurf einbringen, der dieser Schulart den Platz einräumt, den sie verdient: als berufliche Realschule. Mit noch mehr Praxisbezug und mit systematischer Kooperation mit den beruflichen Schulen.“

Anlässlich der Zweiten Lesung des Gesetzentwurfs zum Qualitätskonzept des Kultusministeriums erinnerte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, die Versäumnisse und Fehlleistungen von Grün-Schwarz in der Bildungspolitik. Rülke: „Wo bleibt endlich das seit über zwei Jahren versprochene Ganztagskonzept? Warum wird die Privilegierung der Gemeinschaftsschule nicht zugunsten fairer Bedingungen für alle weiterführenden Schulen beendet? Warum sorgt die grün-schwarze Regierung nicht für eine Zukunftsperspektive für die Haupt- und Werkrealschulen? Warum sind die kleinen Grundschulen ins grün-schwarze Visier geraten? Warum gibt die Landesregierung keine innovativen Wege bei der Lehrergewinnung? Warum wird die Eigenverantwortung der Schulen nicht gestärkt? Und warum blockieren der Ministerpräsident und sein Stellvertreter bei der Mitfinanzierung des Bundes in Bildungsfragen, beispielsweise bei der digitalen Ausstattung? All diese drängenden Fragen der Qualität müsste ein Qualitätskonzept eigentlich an erster Stelle in Angriff nehmen.“

Rülke erläuterte, warum die FDP/DVP dem Gesetzentwurf nicht zugestimmt hat. „Wir sind der Auffassung, dass dies Qualitätskonzept den Anforderungen unseres Bildungssystems nicht gerecht wird. Im Einzelnen:

–           Das Qualitätskonzept verursacht einen Bruch in der Arbeit an der Qualität. Zwar soll es ab dem kommenden Schuljahr 2019/20 wieder eine Fremdevaluation an den Schulen in Baden-Württemberg geben. Warum die seitherige Fremdevaluation einfach gekippt wurde, bleibt ein Rätsel.

–           Das Qualitätskonzept geht über wichtige Errungenschaften unseres Bildungswesens wie ein Rasenmäher hinweg. Nur ein Beispiel ist das Zentrum für Schulpsychologie in der neuen Struktur, um das sich der Verband der Schulpsychologen sorgt. Oder der württembergische Landessportbund, der durch wegfallende Arbeitsfelder erhebliche Beeinträchtigungen bei der Zusammenarbeit mit den Vereinen fürchtet.

–           Das Qualitätskonzept ist zentralistisch organisiert. Durch die geplanten Regionalstellen des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung entsteht offensichtlich eine parallele Struktur zu den Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung. Werden die Seminare geschwächt, könnte dies zu Lasten eines wichtigen Transmissionsriemens für den Lehrernachwuchs in Gebiete jenseits der Ballungszentren und Universitätsstädte gehen. Diese Sorge konnte die Kultusministerin bislang nicht entkräften.

–           Das Qualitätskonzept bietet keinen Raum für die Bedürfnisse der einzelnen Schulen. Es fehlt ein Fortbildungsbudget für die Schulen, mit dem diese auch auf dem freien Markt Fortbildungen einkaufen und diese sinnvoll mit ihrer Personalentwicklung verknüpfen können. Obwohl die beruflichen Schulen mit Fortbildungsbudgets sehr gute Erfahrungen gemacht haben, fehlt der Landesregierung hierzu offenbar der Mut. Einen entsprechenden Antrag der FDP/DVP Fraktion hat die grün-schwarze Regierungsmehrheit heute erneut abgelehnt.“

Rülke kritisierte schließlich Mängel bei der Einbeziehung von Verbänden und Institutionen. „Unter den Stellungnahmen fehlt beispielsweise die Stimme der Wirtschaft vollständig. Dabei hätten Betriebe einiges an Erfahrungswissen zum Thema Qualitätsmanagement beizusteuern. Eine Nachfrage bei den Arbeitgebern ergab, dass diese nicht zu einer Stellungnahme aufgefordert worden waren. Eine umfassende Beteiligung von Verbänden müsste bei einem Vorhaben dieser Tragweite eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein.“

 

Anlässlich einer Landtagsdebatte über ein Gesetzespaket der Landesregierung kritisierte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, die Ablehnung eines FDP-Änderungsantrags zur Schulwahlfreiheit durch die grün-schwarze Regierungsmehrheit. Rülke: „Uns Freien Demokraten ist bewusst, dass Einschränkungen manchmal notwendig sind – beispielsweise wenn ein Ausgleich bei der Auslastung von Schulen geschaffen werden muss. Aber gerade weil mit dem Gesetzentwurf eine Erweiterung der möglichen Einschränkungen vorgenommen werden soll, sollte die Balance von organisatorischen Erfordernissen einerseits und Wahlfreiheit anderseits wieder hergestellt werden. Zudem gilt es zu verhindern, dass faktische Schulbezirke entstehen, wo gar keine eingerichtet sind – zum Beispiel, indem aus Ausgleichsmaßnahmen Automatismen werden. Deshalb hat die FDP/DVP Fraktion beantragt, dass nicht nur auf den Schultyp, sondern auch auf das gewählte Fächerprofil und die Sprachreihenfolge Rücksicht zu nehmen ist. Das bedeutet, es muss im Konfliktfall der individuelle Wahlwunsch erfüllt werden, wenn nicht gewichtige Argumente dagegen stehen.“

Rülke verwies in diesem Zusammenhang auch auf das Grundgesetz und die Landesverfassung: „Alle Deutschen haben nach Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Und gemäß Artikel 11 unserer Landesverfassung hat ‚jeder junge Mensch ein Recht auf eine seiner Begabung entsprechende Erziehung und Ausbildung.‘ Diesen Verfassungsbestimmungen hätte unser Antrag nach unserer Auffassung Rechnung getragen. Vor diesem Hintergrund ist es völlig unverständlich, warum die grün-schwarze Regierungsmehrheit ihn abgelehnt hat. Der FDP/DVP Fraktion blieb deshalb keine andere Möglichkeit, als das Gesetzespaket im Ganzen abzulehnen, obwohl wir den anderen Bestandteilen zugestimmt haben.“

In der heutigen öffentlichen Sitzung des Bildungsausschusses wurde ein Antrag der FDP/DVP zum islamischen Religionsunterricht diskutiert. Mit Blick auf das von Ministerpräsident Kretschmann initiierte Stiftungsmodell für den Religionsunterricht sagen der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann, und der stellvertretende Obmann der FDP/DVP im Bildungsausschuss, Klaus Hoher:

„Das Stiftungsmodell der Landesregierung für den islamischen Religionsunterricht wirft viele weiteren Fragen auf, zumal dem Landtag weder die Stiftungssatzung noch der Vertrag mit den islamischen Verbänden vorliegt. Beides haben wir heute eingefordert.“

„Die flächendeckende Einführung des islamischen Religionsunterrichts“, so Klaus Hoher, „wird in Gesellschaft und Politik angeregt debattiert. Eine Diskussion im Landtag zu ihrem Stiftungsmodell scheut die Landesregierung jedoch. Nur so ist zu verstehen, dass sie zwar bereits im Juli 2018 die Koalitionsfraktionen informierte, die Opposition aber bis heute außen vorhielt.“

Nico Weinmann führt weiter aus: „Grundvoraussetzung einer jeden Zusammenarbeit ist für uns die Verfassungstreue der islamischen Verbände. Hier darf die Landesregierung in ihrem Bemühen, islamische Verbände als Mitglieder des Stiftungsbeirats einzubinden, nicht blauäugig agieren. Für leichtsinnig halten wir daher den nahezu völligen Verzicht auf staatlichen Einfluss. Die Landesregierung verzichtet ausdrücklich auf jegliche Einmischung in religiösen und pädagogischen Fragen. Dagegen wirken selbst beim christlichen Religionsunterricht Staat und Kirche zusammen. Bei der Besetzung der Gremien der Stiftung muss noch nicht einmal in allen Fällen das Einvernehmen mit der Landesregierung hergestellt werden. Diese Konstruktion stärkt die Verbände unnötig. Denn es hätte die Möglichkeit gegeben, der Landesregierung in Personalsachen ein Veto zuzubilligen und beispielsweise die Schiedskommission mit unabhängigen Fachleuten zu besetzen.

Es ist mehr als ärgerlich, dass sich die grün-schwarze Landesregierung bei ihren Überlegungen in den Ministerien verschanzt hat, statt das Gespräch und das Fachwissen aller Fraktionen im Parlament zu nutzen. Ein mit breiter parlamentarischer Unterstützung getragenes Stiftungsmodell wäre möglich gewesen. Wir werden die Pläne von Grün-Schwarz weiter beleuchten, Fehler bei der Ausgestaltung des islamischen Religionsunterrichts kann sich das Land auch mit Blick auf die integrative Bedeutung des Unterrichts nicht leisten.“

Anlässlich der Ersten Lesung des Gesetzentwurfs zum Qualitätskonzept der Kultusministerin kritisierte der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, die bildungspolitischen Fehlleistungen der grün-schwarzen Landesregierung und rief diese zum Umsteuern auf. Rülke hierzu:

„Die beiden im Rahmen des Qualitätskonzepts der Kultusministerin vorgesehenen Bildungsinstitute zeitigen höchstens längerfristig Erfolge. In keinem Fall ersetzt ein Qualitätskonzept entschiedenes bildungspolitisches Handeln im Interesse der Qualität. Die baden-württembergischen Schüler sind in ihren Leistungen von Spitzenplätzen auf hintere Plätze abgerutscht. Aber statt die Privilegierung der Gemeinschaftsschule zu beseitigen, wie sie die ehemalige grün-rote Landesregierung vorgenommen hat, setzt Grün-Schwarz mit den Gemeinschaftsschul-Oberstufen noch eins drauf und bringt noch mehr Unruhe ins System. Statt die Schulen mit der notwendigen digitalen Infrastruktur auszustatten, fuhr die Landesregierung die Bildungsplattform „ella“ gegen die Wand. Und statt den Schulen mehr Gestaltungsspielraum bei Personalauswahl und -entwicklung zu geben, unternimmt die Landesregierung selbst in Zeiten erheblichen Lehrermangels nichts gegen die Sommerferienarbeitslosigkeit für Vertretungslehrer und Referendare oder zum Abbau des Beförderungsstaus bei Fachlehrern und Technischen Lehrkräften.“

Laut Rülke habe ein Qualitätskonzept als Zukunftsprojekt Potenzial, wenn es gut gemacht sei.  Rülke: „Das Qualitätskonzept der Kultusministerin weist jedoch unter anderem folgende erhebliche Mängel auf:

  • Mit der Ankündigung des neuen Qualitätskonzepts wurde die Fremdevaluation umgehend gekippt. Nicht nur, dass seitdem Grün-Schwarz ohne Qualitätssicherungssystem im Bildungsbereich arbeitet. Durch den Bruch wurden auch zahlreiche kompetente Personen vor den Kopf gestoßen, die bislang in der Schulverwaltung und den Seminaren die Fahne der Qualität hochgehalten haben. Dadurch ging viel gewachsene Expertise verloren.
  • Im Qualitätskonzept ist offensichtlich vieles noch nicht zu Ende gedacht. Dabei gilt im Bildungswesen zu beachten, dass wie in einem Räderwerk die Bewegung eines Rädchens die Bewegung zahlreicher anderer Rädchen nach sich zieht. So weisen die Schulpsychologen zu Recht darauf hin, dass durch die Umschichtungen in der Schulverwaltung noch mehr höherwertige Stellen zu Lasten von Verwaltungsstellen entstehen. Statt sie weiter von Verwaltungsaufgaben zu entlasten, wie es eigentlich nötig wäre, werden den Schulpsychologen Verwaltungskräfte entzogen.
  • Das neue Qualitätskonzept atmet zentralistischen Geist. Einerseits wird bestehenden Institutionen wie den Seminaren für Lehrerbildung die Eigenständigkeit genommen. Uns erreichten zuletzt auch Hinweise, dass der ländliche Raum durch die Neustrukturierung der Lehrerausbildung abgehängt zu werden droht. Gegen gemeinsame Standards ist nichts einzuwenden, aber der Weg dorthin sollte eigenständig beschritten werden. Vor allem drohen die Bedürfnisse der einzelnen Schulen im Qualitätskonzept unter die Räder zu geraten. Statt eines vorgegebenen Einheitsangebots tritt die FDP/DVP Fraktion für ein Fortbildungsbudget für jede Schule ein, so dass diese sich auf dem freien Markt Fortbildungen einkaufen kann. Damit könnten die Schulen Fortbildung und Personalentwicklung vor Ort sinnvoll miteinander verknüpfen. Unser entsprechender Antrag wird für uns der Gradmesser für die Lernfähigkeit der Landesregierung und ihres neuen Qualitätskonzepts sein.“

Anlässlich einer Landtagsdebatte über die Besoldung von Schulleitern und die Zukunft kleiner Grundschulen kritisierte der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Stephen Brauer, eine falsche Prioritätensetzung der grün-schwarzen Landesregierung und forderte, auch die Schulleiter kleinerer Schulen besser zu bezahlen. Brauer hierzu:

„Damit wir auch an unseren Schulen die beste Qualität anbieten können, brauchen wir sehr gute Lehrerinnen und Lehrer, aber auch sehr gute Schulleiterinnen und Schulleiter, die motiviert ihrer Aufgabe nachgehen. Nach Angaben der vier Regierungspräsidien waren Ende 2018 jedoch 216 Rektorenstellen landesweit vakant, 143 davon allein an Grundschulen. Deshalb plant die Landesregierung, die Schulleiter besser zu bezahlen. Im Falle kleiner Schulen sollen die Schulleiter allerdings nur dann von A12 in A13 befördert werden, wenn ihre Schule mehr als 40 Schüler umfasst. Wir Freie Demokraten sind die Letzten, die in Zeiten gigantischer Steuereinnahmen dazu aufrufen, jedes Maß zu verlieren und mit dem Füllhorn durch die Lande zu spazieren. Aber hier geht es nicht um neue Stellen, sondern um eine dringend gebotene Anpassung der Besoldung von Landesbeamten, die einen wichtigen Job erfüllen, die mit Herzblut bei der Sache sind und für die Zukunft unseres Bundeslandes wichtige Weichenstellungen vornehmen. Die Anpassung der Besoldung ist also ein Gebot der Fairness und mehr als überfällig – und zwar für die Schulleiter aller Schulen einschließlich der kleinen.“

Der willkürlichen Grenzziehung von 40 Schülern liege laut Brauer die Absicht zu Grunde, Schulschließungen voranzutreiben. „Den Trick mit starren Größenvorschriften hat bereits die grün-rote Vorgängerregierung angewandt, um die Haupt-und Werkrealschulen zum Aufgeben zu zwingen oder an ihrer Stelle Gemeinschaftsschulen zu etablieren. Die FDP/DVP Fraktion fordert Grün-Schwarz auf, die Entscheidung über die Ausgestaltung des Schulangebots den vor Ort Verantwortlichen zu überlassen.
Ob ein Schulstandort wegfallen kann, hat schließlich vor allem mit den örtlichen Gegebenheiten zu tun, insbesondere mit möglichen Alternativen in der näheren Umgebung oder – vor allem im Ländlichen Raum – mit der Verkehrsanbindung. Das Schulwesen in die Freiheit zu entlassen und auch kleinen Grundschulen eine Chance zu geben, das ist der dringende Rat der Freien Demokraten an die Landesregierung.“

Siehe auch: Antrag der Fraktion der FDP/DVP vom 09.01.2019 „Alle Schulleitungen wirksam unterstützen und nicht kleine Schulen ins Abseits stellen“, Drucksache 16/5487.

Zur Einschätzung des Verbands Bildung und Erziehung (VBE), dass bei der Vermittlung von Werten im Schulunterricht eine Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit klaffe, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Der VBE weist zu Recht darauf hin, dass die Wertevermittlung an den Schulen unbedingt gestärkt werden muss. Die Wertevermittlung ist nicht gerade die starke Seite unseres Ministerpräsidenten. Zwar hat er mittlerweile angekündigt, dass Ethikunterricht in Zukunft ab Klasse 5 angeboten werden soll. Die bisherigen Regierungen von Winfried Kretschmann haben dieses wichtige bildungspolitische Vorhaben aber über sieben Jahre verschleppt. Ebenso wenig ist es den Regierungen Kretschmann I und II gelungen, den islamischen Religionsunterricht aus dem Status eines Schulversuchs herauszuholen – was aber zur Vorbeugung gegen islamistische Hassprediger einen entscheidenden Beitrag leisten würde.  Und schließlich bewirkt die aktuelle grün-schwarze Landesregierung mit ihrer Diskriminierung der gesellschaftswissenschaftlichen Fächern in der zukünftigen gymnasialen Oberstufe eine Schwächung der politischen Bildung. Zügige Einführung des Ethikunterrichts ab der 1. Grundschulklasse, ein flächendeckendes Angebot von islamischem Religionsunterricht und eine Gleichberechtigung der gesellschaftswissenschaftlichen Fächer wären wichtige Bausteine für die Bildungspolitik einer Regierung, für die eine Vermittlung von Werten in der Schule mehr ist als eine bloße Pflichtübung ist.“

Zur Handreichung des Kultusministeriums zu Klassenfahrten erklären die beiden freidemokratischen Mitglieder des Landtags-Bildungsausschusses, Dr. Timm Kern und Klaus Hoher:

Hoher: „Das Land stellte im Jahr 2017 für außerunterrichtliche Veranstaltungen pro Schüler im Durchschnitt nicht einmal zwei Euro zur Verfügung. Genauer gesagt sind es nur 1,84 Euro. Kein Wunder, dass die Mittel nicht reichen. Offenbar müssen sich die Schulen respektive die Eltern bei der Finanzierung von Klassenfahrten selbst helfen. Jetzt hat die Kultusministerin anstatt die Sätze anzupassen einfach den schwarzen Peter den Schulleitern hingeschoben, die jetzt restriktiv Anträge für Klassenfahrten ablehnen müssen.

Kern: „Bei Klassenfahrten handelt es sich für die begleitenden Lehrer eindeutig um eine Dienstreise. Jetzt müssen die Schüler und auch die Lehrer die Unfähigkeit der Landesregierung ausbaden, sich nicht auf eine angemessene Anhebung von Reisekosten und den entsprechenden Schulbudgets einigen zu können. Schon in der Antwort auf unsere Kleine Anfrage im Sommer wusste das Kultusministerium bei dieser Frage nicht mit Einfallsreichtum zu glänzen – einen Erfahrungsaustausch mit anderen Bundesländern fand wohl nicht statt.

Klassenfahrten erweitern den Horizont, stärken das Zusammengehörigkeitsgefühl und sollten für alle Schüler finanzierbar sein. So wie hier sieht weltoffene Bildungspolitik ganz sicher nicht aus..“

Anlässlich einer Landtagsdebatte über einen FDP-Antrag zur Digitalisierung der Schulen sagte der Sprecher für Bildung und Digitalisierung der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Die Rückschau auf unsere im Februar 2017 gestellten Fragen und die damalige Stellungnahme des Kultusministeriums machen erst das ganze Ausmaß deutlich, in dem die grün-schwarze Landesregierung bei der Digitalisierung der Schulen versagt hat. Obwohl sich die Landesregierung bereits im Jahr 2016 mit den Kommunen auf Mulitimediaempfehlungen geeinigt haben, lässt sie die Kommunen im Regen stehen. Zudem blockieren der Ministerpräsident Winfried Kretschmann und sein CDU-Stellvertreter Thomas Strobl in der Frage der Mitfinanzierung des Bundes bei größeren Vorhaben im Bildungsbereich. Und nachdem der Informatikunterricht beinahe ganz Widerstand des grünen Koalitionspartners gescheitert wäre und dann zunächst nur in den Klassen 7 und 8 der Gymnasien eingeführt wurde, fuhr zwischenzeitlich die geplante digitale Bildungsplattform ‚ella‘ gegen die Wand.“

Kern forderte die grün-schwarze Koalition dazu auf, sich bei der Digitalisierung der Schulen die Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen und Bayern zum Vorbild zu nehmen. Zur Beendigung des grün-schwarzen Digitalisierungs-Trauerspiels fordere die FDP/DVP Fraktion laut Kern:

  1. einen tragfähigen Digitalpakt zwischen Bund, Ländern und Kommunen zur Digitalisierung und Modernisierung der Schulen. In den nächsten fünf Jahren müssten pro Schüler zusätzlich insgesamt 1.000 Euro für Technik und Modernisierung der Schulen investiert werden. Zwecks professioneller Wartung sollten die Kommunen zur Anstellung eines „digitalen Hausmeisters“ oder zu einer Einbindung der Schulen in die kommunale IT bewegt werden.
  2. Informatikunterricht zügig an allen weiterführenden Schularten einzuführen. Dafür müssen die Lehrkräfte entsprechend ausgebildet werden. Um drohendem Lehrermangel zu begegnen, wollen wir in diesem wie in anderen Fächern die Möglichkeiten eines Quereinstiegs ins Lehramt einschließlich entsprechender Nachqualifizierung für qualifizierte Kräfte ohne Lehramtsstudium verbessern.
  3. zügig auch eine neue digitale Lernplattform auf den Weg zu bringen. Hierbei gelte es, auf die Expertise anderer Länder und Bundesländer zurückzugreifen, in denen bereits eine vergleichbare Plattform existiert.

Kern abschließend: „Wir können uns auch bei der Digitalisierung keine zweitbeste Lösung leisten. Denn von der Digitalisierung der Schulen hängt ganz wesentlich ab, ob wir auch in Zukunft in der Lage sein werden, die Herausforderungen der digitalen Revolution zu meistern.“

Anlässlich der ersten Lesung eines Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes sagte der FDP/DVP Abgeordnete Andreas Glück, Mitglied im Finanzausschuss des Landtags:

„Die FDP/DVP Fraktion kritisiert, dass bei der neusten Novelle des Landesbesoldungsgesetzes vor allem die Beamtinnen und Beamten der unteren Besoldungsstufen zu kurz gekommen sind. Wenn die Regierungskoalition etwas gegen den Fachkräftemangel tun möchte und den öffentlichen Dienst attraktiver machen will, muss sie sich weniger auf die oberen Gehaltsgruppen fokussieren, sondern die Eingangsbesoldung gerade der unteren Beamten- und Besoldungsgruppen verbessern. Die FDP/DVP Fraktion begrüßt die bessere Vergütung der Mitarbeiter des Landes, eine höhere Besoldungsstufe für Schulleitungen von Gemeinschaftsschulen mit Oberstufen lehnen wir jedoch ab.

Bereits in unserem Impulspapier für einen stabilen Schulfrieden aus dem Jahr 2014 hat die FDP/DVP-Fraktion sich gegen gymnasiale Oberstufen an den Gemeinschaftsschulen ausgesprochen. Einst war dies auch die Überzeugung der Christdemokraten im Land. Leider sind die eigenen Positionen der CDU in der Koalition offensichtlich unter die grünen Räder gekommen.  Nach wie vor sind wir der Auffassung, dass durch Oberstufen an Gemeinschaftsschulen den Beruflichen Gymnasien ohne Not Konkurrenz gemacht wird. Wir beantragen deshalb hiermit, auf die Stellenhebungen für die Schulleitungen von Gemeinschaftsschulen mit Oberstufen zu verzichten. Stattdessen schlagen wir vor, die hierfür vorgesehenen 500 000 Euro in Zulagen für Rektoren von Haupt- und Werkrealschulen zu investieren. Diese sind schlechter eingruppiert als alle anderen Schulleitungen weiteführender Schulen. Das ist ungerecht.“

Zu den Plänen der Kultusministerin für ein Qualitätsmanagementsystem im Bildungsbereich sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Es mag verdienstvoll sein, dass sich die Kultusministerin hinter die Qualität im Bildungsbereich klemmt. Aber leider kann sich Frau Dr. Eisenmann Qualitätsmanagement offenbar nur zentral gelenkt vorstellen. Die Bedürfnisse der einzelnen Schulen drohen in ihrem Konzept unter die Räder zu geraten. Welche Fortbildungsangebote für die jeweilige Schule und ihre Lehrkräfte passend sind, kann und sollte am besten vor Ort entschieden werden, und nicht am Reißbrett einer Verwaltung. Die FDP/DVP Fraktion fordert deshalb erneut ein Fortbildungsbudget für jede Schule, das sich auch auf dem freien Markt einlösen lässt. Und vor allem mehr Gestaltungsfreiheit für die Schulen unter anderem im Personalbereich. Wir Freie Demokraten sind überzeugt: Wenn die Schulen Personalentwicklung und Qualitätsentwicklung sinnvoll miteinander verknüpfen können, werden unsere Schülerinnen und Schüler davon nachhaltig profitieren.“

Anlässlich der Zweiten Lesung des Gesetzentwurfs der FDP/DVP Fraktion warb der bildungspolitische Sprecher der Freien Demokraten im Landtag, Dr. Timm Kern, nochmals eindringlich für mehr Wahlfreiheit bei der Ganztagsschule. Kern: „Von den 22 Stellungnahmen, die Verbände und Institutionen zum Gesetzentwurf der FDP/DVP Fraktion abgegeben haben, lehnen ihn nur vier vollständig ab. Die anderen haben das eine oder andere an unserem Gesetzesentwurf auszusetzen, unterstützen aber alle das Grundanliegen: mehr Wahlfreiheit beim Ganztag. Mehrere Änderungsvorschläge aus der Anhörung, die uns überzeugt haben, haben wir in einem Änderungsantrag zu unserem Gesetzentwurf zusammengefasst. Für die Stellungnahmen danken wir Freie Demokraten im Landtag den Verbänden und Institutionen herzlich.“

An die CDU-Fraktion gerichtet sagte Kern: „In der vergangenen Legislaturperiode haben wir Freie Demokraten mit der CDU noch Seit an Seit für mehr Wahlfreiheit beim Ganztag gestritten – und gegen die grün-rote, einseitige Fixierung auf die rhythmisiert-verbindliche Ganztagsschule. Nun, in der Koalition mit den Grünen, verbiegt sich die CDU heftig in Richtung Grüne und schluckt die verbindlich-rhythmisierte Ganztagsschule als einzige Form im Schulgesetz. Von einer offenen Ganztagsschule aus einem Guss hat sich die CDU mittlerweile verabschiedet. Stattdessen sollen die Kommunen die Halbtagsschulen durch Betreuungsangebote am Nachmittag ergänzen, und das Ganze soll quasi als ‚offener Ganztag‘ fungieren. Um eine Ausrede für die Ablehnung unseres Gesetzentwurfs zu haben, bemüht die CDU nun das Kostenargument. Dabei liegt doch auf der Hand, dass eine offene Ganztagsschule kostengünstiger ist als eine verpflichtende, da ja nur ein Teil der Schüler die Nachmittagsangebote wahrnimmt.“ Kern kritisierte außerdem, dass die Grünen jegliche Öffnung beim Ganztag seit Beginn der Legislaturperiode blockieren. „Die Grünen sehen die Ganztagsschule als ‚zentrales Instrument für mehr Bildungsgerechtigkeit‘ – und deshalb muss es immer die verpflichtende sein. Wir Freie Demokraten sind dagegen überzeugt, dass wir jedem einzelnen Schüler gerecht werden müssen. Nur so erreichen wir die bestmögliche Bildung und damit ein Maximum an Chancen für alle jungen Menschen.“

Zur Meldung, dass 156 Schulen in Baden-Württemberg ohne Schulleiter ins neue Schuljahr gehen, sagte der bildungspolitische Sprecher Dr. Timm Kern:

„Dass die Kultusministerin der Finanzministerin endlich ein Konzept zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Schulleiter vorgelegt hat, ist zweifellos erfreulich. Allerdings ist der Schulleitermangel kein neues Phänomen und die grün-schwarze Koalition hat bereits die Hälfte der Legislaturperiode hinter sich. Zu den offenen Schulleiterstellen kommen noch 47 stellvertretende Schulleiterstellen, die nach einer Anfrage der FDP/DVP Fraktion ans Kultusministerium nicht besetzt waren. Wenn sich hierbei in der Zwischenzeit nicht viel geändert hat, fehlt rund jeder 19. öffentlich getragenen Schule in Baden-Württemberg ein Schulleiter oder Stellvertreter. Die Finanzierung des Schulleiterprogramms darf nicht dem Komplementäregoismus zum Opfer fallen. Das heißt, die grüne Finanzministerin muss die Mittel zügig freigeben, obwohl das Geld dann einem CDU-Ressort zugutekommt. Wir Freie Demokraten hoffen außerdem, dass im grün-schwarzen Konzept konkrete Maßnahmen zur Entlastung der Schulleitungen enthalten sind. Insbesondere von Verwaltungsassistenten versprechen wir uns eine erhebliche Entlastung und damit mehr Möglichkeiten für Schulleitungen, sich wieder stärker der Leitung und Entwicklung ihrer Schule zuzuwenden. Bedacht werden sollte hierbei, dass vor allem für kleinere Schulen flexible Lösungen wie beispielsweise Budgets oder Stundenpools am hilfreichsten sind.“

 

Zur von einer Studie ausgelösten Debatte über die Inklusion in Baden-Württemberg sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Dass sich Grüne und SPD nun darüber zanken, inwieweit die Inklusion erfolgreich war oder nicht, mutet reichlich bizarr an. Die beiden damaligen Koalitionspartner haben im Jahr 2015 gemeinsam ein unausgegorenes Inklusionsgesetz auf den Weg gebracht. Zahlreiche Fachleute, die den Inklusionsgedanken unterstützen, warnten vergeblich vor den Folgen des Gesetzes. Dabei war es offensichtlich, dass die notwendige Infrastruktur, die medizinische Betreuung und die sonderpädagogische Expertise an vielen Schulen schlicht nicht vorhanden waren. Und es war absehbar, dass die Sonderpädagogen sowohl an den Sonderschulen/Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) als auch bei der Inklusion an den allgemeinen Schulen fehlen würden. Es wäre sehr hilfreich, wenn die nach wie vor regierenden Grünen sich ihren Fehler eingestehen, im Interesse der Qualität für einen behutsameren Inklusionsausbau eintreten und die Sonderschulen/SBBZ in ihrer Rolle im Zusammenhang mit der Inklusion stärken würden. Leider lassen die Grünen, von denen ein Teil schon einmal auf Abschaffung der Sonderschulen gedrängt hat, angesichts ihrer ideologischen Orientierung jedes Augenmaß vermissen. Dass sich die CDU-Kultusministerin bei der Inklusion kaum gegen den Koalitionspartner durchsetzen kann, macht es nicht besser. Denn nicht die Koalitionsräson sollte im Mittelpunkt inklusionspolitischen Handelns stehen, sondern das Wohl jedes einzelnen Kindes.“

Zu den Ergebnissen der Studie des Verbandes für Erziehung und Bildung (VBE) und der Vorstellung dieser durch deren Landesvorsitzenden Gerhard Brand sagt der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Gewalt gegen Lehrkräfte sind keine Einzelfälle und dürfen kein Tabuthema bleiben. Dies zeigt die Studie des VBE in alarmierendem Maße. Zunehmende Gewalt gegen Polizeibeamte sowie Rettungs- und Pflegekräfte ist leider zu beobachten. Es ist erschreckend, dass dies jetzt auch in vielen Schulen zur Tagesordnung gehört. Dieser Gewaltbereitschaft gilt es besonders bereits bei jungen Menschen entschieden entgegenzutreten

Nach Ansicht der FDP-Fraktion muss das Land sein Engagement zum Schutz unserer Lehrerinnen und Lehrer deutlich verstärken. Die wiederholten Forderungen des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) müssen endlich ernst genommen werden. Wir haben dazu bereits einen Antrag gestellt (Landtags-Drucksache 16/3589). Grundlage, um diesem Problem entgegenzutreten, wäre in der Tat die gezielte und anonymisierte Erfassung von Gewaltvorfällen in der Schulstatistik. Das Land ist als Dienstherr in der Pflicht, eine klare Haltung dazu zu zeigen und es nicht bei Lippenbekenntnissen zu belassen. Neben des Forderungen des VBE nach einer verbesserten und dienstortnahen schulpsychologischen Unterstützung und einer verbesserten Vorbereitung in der Lehrkräfteausbildung fordern wir eine Kompetenzstelle beim Kultusministerium, analog zur ‚Landespräventionsstelle gegen Gewalt und Cybergewalt an Schulen (LPS)‘ in Nordrhein-Westfalen. Nur zur Kenntnis nehmen reicht nicht mehr aus, entschiedenes Handeln ist dringend geboten.“

 

Anlässlich der Zweiten Beratung über einen Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes kritisierte bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, die grün-schwarze Koalition, mit der Einführung von gymnasialen Oberstufen an den Gemeinschaftsschulen eine weitere völlig überflüssige Schulstrukturdiskussion zu entfachen. Kern:

„Die Kultusministerin widerlegt mit ihrer Gesetzgebung zur gymnasialen Oberstufe an den Gemeinschaftsschulen die eigenen Ankündigungen. Sie hat sich der Qualität im Bildungswesen verschrieben und angekündigt, mit ihr werde es keine weiteren Strukturdiskussionen geben. Die Einführung der Gemeinschaftsschul-Oberstufen verursacht nun aber ohne jede Not Unruhe, Ungerechtigkeit und Unfrieden in unserem Schulwesen. Allein das triumphierende Auftreten der Grünen vor zwei Wochen beim Koalitions-Zankapfel ‚Obergrenze 10 oder Prognose 10‘ zeigt die Tragweite und die hohe Symbolik dieses Projekts. Es geht schließlich darum zu beweisen, dass die Gemeinschaftsschule auch das Abitur kann – wie es die damalige grün-rote Regierung Kretschmann I versprochen hat. Und welches Potenzial diese Oberstufe zur Kannibalisierung von Schulstandorten hat, hat die SPD hat mit ihrer Kritik an der geforderten Verzichterklärung der umliegenden Kommunen gezeigt, wenn eine Gemeinschaftsschul-Oberstufe eingeführt werden soll.“

Die  FDP/DVP Fraktion hatte den Teil des Gesetzentwurfs mit Regelungen zur gymnasialen Oberstufe abgelehnt. Zur Begründung sagte Timm Kern: „Wir Freie Demokraten finden: Die Beruflichen Gymnasien, die seit Jahren sehr erfolgreich junge Menschen von der mittleren zur Hochschulreife führen, haben keine unnötige Konkurrenz, sondern eine Stärkung verdient. Im Sinne eines Schulfriedens fordern wir ein weiteres Mal, auf die Gemeinschaftsschul-Oberstufen zu verzichten und die frei werdenden Mittel den Beruflichen Gymnasien zugutekommen zu lassen – damit jeder Bewerber mit den entsprechenden Voraussetzungen einen Platz erhält. Die Koalition wies diese unsere Forderung jedoch immer wieder ab.“

Darüber hinaus bedankte sich Kern bei der Kultusministerin dafür, dass sie mit dem anderen Teil des Gesetzentwurfs einem Antrag der FDP/DVP Fraktion zur Abschaffung eines Schutzzauns um die Gemeinschaftsschule entsprochen habe. „Schulverbünde mit einer Gemeinschaftsschule dürfen bislang nur ‚ausnahmsweise‘ gebildet werden, wenn „der Schulverbund ‚eine zeitlich befristete Übergangslösung bis zur Schaffung der notwendigen Akzeptanz einer Gemeinschaftsschule ist.‘ Und das Kultusministerium hätte einen Schulverbund wieder auflösen können, wenn ‚die Umwandlung zur Gemeinschaftsschule nicht innerhalb von fünf Jahren erfolgt ist.‘ So sieht es die entsprechende Verordnung vor, deren Abschaffung die Landesregierung nun konsequenterweise und im Sinne gleicher Bedingungen für alle Schularten ebenfalls erklärt hat.“

Anlässlich einer Landtagsdebatte über Schulverbünde mit einer Gemeinschaftsschule freute sich der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern, dass die Landesregierung mit einem Gesetzentwurf einem Antrag seiner Fraktion nachkomme. Gleichzeitig erneuerte Kern die Kritik seiner Fraktion an der Einführung von Gemeinschaftsschul-Oberstufen, für die der Gesetzentwurf ebenfalls Regelungen vorsieht. Kern: „Der Gesetzentwurf hebt die Bestimmung im Schulgesetz auf, dass Schulverbünde mit einer Gemeinschaftsschule grundsätzlich nicht zulässig sind. Hiermit war geradezu ein Schutzzaun um die Gemeinschaftsschule gezogen worden. Die Gemeinschaftsschule sollte nicht mit anderen Schularten wie beispielsweise einer Realschule zusammengehen. Da ist sie wieder, die alte grün-rote Träumerei von der ‚einen Schule für alle‘!“

Der Städtetag hatte den Kompromiss erkämpft, dass Schulverbünde mit einer Gemeinschaftsschule „ausnahmsweise“ gebildet werden können, wenn „der Schulverbund eine zeitlich befristete Übergangslösung bis zur Schaffung der notwendigen Akzeptanz einer Gemeinschaftsschule ist.“ Die entsprechende Durchführungsverordnung sieht vor, dass das Kultusministerium den Schulverbund wieder auflösen kann, wenn „die Umwandlung zur Gemeinschaftsschule nicht innerhalb von fünf Jahren erfolgt ist.“

Wie Timm Kern ausführte, könne diese Verordnung kann auch jetzt noch das Aus zum Beispiel für eine Realschule bedeuten, weil einer Kommune ein Schulverbund für fünf Jahre meist nicht sinnvoll erscheint. So wäre es beinahe der Carl-Engler-Realschule in Hemsbach ergangen. „Wir freuen uns, dass die Landesregierung heute Zustimmung zu unserer Forderung signalisiert hat, die Verordnung aufzuheben und damit ein offensichtliches Privileg der Gemeinschaftsschule abzuschaffen.“

Nach Ansicht von Timm Kern stellen aber gerade auch die Gemeinschaftsschul-Oberstufen eine besondere Form der Privilegierung der Gemeinschaftsschule dar. „Die ehemalige grün-rote Regierung Kretschmann I bewarb die Gemeinschaftsschule mit dem zentralen Versprechen, dass hier alle Abschlüsse erworben können, das Abitur eingeschlossen. Wenn heute eine Gemeinschaftsschule mit ‚Hol dir dein Abi!‘ wirbt, dann ist das ein spätes Echo auf ein grün-rotes Wahlversprechen. In diesem Fall ist ein Privileg gegenüber den Realschulen, die Grün-Rot damals nur zu gerne in Gemeinschaftsschulen umgewandelt hätte – glücklicherweise weitgehend erfolglos“, so Kern.

Kern weiter: „Die Gemeinschaftsschul-Oberstufen sind nicht nur kostspielig, und die für sie eingesetzten Mittel wären an anderer Stelle in unserem Bildungswesen wahrlich gut zu gebrauchen. Sie bringen vor allem ohne Not Unruhe in unser Bildungswesen. Sie machen den beruflichen Gymnasien Konkurrenz, ohne dass diese zu besseren Ergebnissen führen würde. Mehrere Male, unter der grün-roten Regierung Kretschmann I und unter der grün-schwarzen Regierung Kretschmann II, hat die FDP/DVP-Fraktion beantragt, die für die Gemeinschaftsschul-Oberstufen reservierten Mittel den Beruflichen Gymnasien zu übertragen – damit jeder Bewerber mit den notwendigen Voraussetzung einen Platz erhält. Mit unseren Anträgen haben wir immer wieder auf Granit gebissen. Dabei haben die Beruflichen Gymnasien beziehungsweise die Beruflichen Schulen wahrlich bewiesen, dass sie es können. Seit Jahren wird nur rund die Hälfte der Hochschulzugangsberechtigungen an den allgemeinbildenden Gymnasien erworben. Wir wiederholen deshalb unsere Forderung, auf die Gemeinschaftsschul-Oberstufen zu verzichten und mit den frei werdenden Mitteln die Beruflichen Gymnasien zu unterstützen.“

Zur Bekanntgabe des Kultusministeriums, dass 41 neue Ganztagsschulen eingerichtet werden, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Betrachtet man die zukünftigen Ganztagsschulen genauer, so wird deutlich: Hier wurde ein weiteres Mal zugunsten der Wahlfreiheit abgestimmt. Unter den 31 Grundschulen, die zum Zug kamen, findet sich nur eine verpflichtende Ganztagsschule, bei der alle Kinder am Ganztag teilnehmen müssen. Die 30 anderen Grundschulen haben sich für die so genannte Wahlform entschieden. Allerdings sieht die Wahlform leider auch nur die Wahl der Eltern zwischen Ganztag oder gar nicht Ganztag vor. Die FDP-Fraktion erneuert deshalb ihre Forderung, neben der verbindlichen auch die offene Ganztagsschule ins Schulgesetz aufzunehmen. Bei der offenen Ganztagsschule findet der Unterricht vorwiegend am Vormittag statt. Am Nachmittag gibt es offene Angebote, die jeweils für mindestens ein Halbjahr frei wählbar sind. Und auch für die Kooperationen mit Vereinen und anderen außerschulischen Partnern bietet die offene Ganztagsschule erhebliche Vorteile. Trotz aller Bekenntnisse zur Wahlfreiheit favorisiert leider auch die CDU-Kultusministerin ein Modell, das nur eine Wahl zwischen Ganztag oder gar nicht Ganztag zulässt. An die Stelle einer offenen Ganztagsschule sollen kommunale Betreuungsangebote treten, die vom Land bezuschusst werden. Die Kultusministerin wäre deshalb gut beraten, den Elternwillen ernst zu nehmen und mit der offenen Ganztagsschule ein Höchstmaß an Wahlfreiheit zu ermöglichen.“

Zur Nachricht, dass die Übergangsquote von der Grundschule auf die Gemeinschaftsschule zum Schuljahr 2017/18 weiter um 0,9 auf 12,5 Prozent gesunken sei und die Kultusministerin mit der Einrichtung von gymnasialen Oberstufen für die Gemeinschaftsschule Perspektiven schaffen wolle, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:

Rülke: „Die grün-schwarze Koalition treibt eine weitere groteske Blüte. Nicht nur, dass die CDU-Kultusministerin die Privilegierung unverändert fortführt, mit der die ehemalige grün-rote Landesregierung ihr Lieblingskind Gemeinschaftsschule ausgestattet hat. Vielmehr setzt sie noch eins drauf und führt gymnasialen Oberstufen an Gemeinschaftsschulen ein, um dem Abwärtstrend bei der Nachfrage nach der Schulart entgegenzuwirken. Dabei verursacht eine Gemeinschaftsschul-Oberstufe nicht nur zusätzliche Kosten, sondern macht auch den Beruflichen Gymnasien unnütz Konkurrenz. Die Beruflichen Gymnasien bringen seit vielen Jahren zahlreiche junge Menschen in drei Jahren von der Mittleren Reife zum Abitur. Die Kultusministerin setzt trotz des freien Falls beim baden-württembergischen Bildungsniveau weiterhin auf die falschen Pferde aus dem grünen Stall.“

Kern: „Entweder will Frau Eisenmann den eklatanten Widerspruch nicht sehen oder sie will ihn bewusst kaschieren. In ein und derselben Pressemitteilung lobt sie die nicht unbedeutende Schulstrukturänderung der neuen Gemeinschaftsschul-Oberstufen, und wenige Zeilen weiter feiert sie die grün-schwarze Bildungspolitik für ‚Ruhe und Verlässlichkeit in der Schulstruktur nach einer Zeit des Umbruchs‘. Dieser grün-schwarze Schulkonsens hat mit einem echten Schulfrieden nichts zu tun. Dieser würde verlässliche und faire Rahmenbedingungen ohne Privilegien schaffen und den Verantwortlichen vor Ort mehr Gestaltungsfreiheit und Eigenverantwortung geben, wie wir bereits im Jahr 2014 vorgeschlagen haben.“

Anlässlich einer Landtagsdebatte kritisierte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, die Art und Weise, in der die ehemalige grün-rote Landesregierung die Gemeinschaftsschule einführte. Gleichzeitig mahnte er Korrekturen an den Rahmenbedingungen für die Gemeinschaftsschulen an. Kern wörtlich:

„Die mittlerweile etwas über 300 Gemeinschaftsschulen kamen zusammen, indem die damalige grün-rote Landesregierung die in ihrer Existenz bedrohten kleinen Haupt- und Werkrealschulen vor die Wahl stellte, entweder auf die privilegierte Gemeinschaftsschule umzustellen oder geschlossen zu werden. Außerdem waren und sind Freie Demokraten skeptisch, ob sich sämtliche Heilserwartungen, die sich Grüne und SPD von den Gemeinschaftsschulen versprochen haben, auch tatsächlich erfüllen werden.  Aber wir haben auch immer und immer wieder deutlich erklärt, dass wir uns nicht gegen die Gemeinschaftsschule sperren, wo sie vor Ort gewünscht wird – immer vorausgesetzt, es gelten gleiche Bedingungen für alle Schularten. Wer das nicht glaubt, möge einen Blick in unser Impulspapier für einen stabilen Schulfrieden aus dem Jahr 2014 werfen.“

Kern forderte die ehemaligen Koalitionäre von Grünen und SPD auf, zu ihrer Verantwortung dafür zu stehen, dass die Gemeinschaftsschule sich nicht organisch entwickeln konnte und in dem Ruf stünde, sie sei ohne massive Bevorzugung und restriktive Schutzvorschriften nicht arbeitsfähig. Wichtig sei es nun, aus den Fehlern zu lernen und notwendige Korrekturen vorzunehmen. Hierfür trug Kern drei Vorschläge der FDP-Fraktion vor:

Erstens: Die Gemeinschaftsschulen erhalten endlich die Freiheit, Kurse auf unterschiedlichen Leistungsniveaus zu bilden. Das Gesetz sieht bisher nur Binnendifferenzierung vor.

Zweitens: Es dürfen zukünftig ohne Einschränkungen Schulverbünde zwischen Gemeinschaftsschulen und Schulen anderer Schularten gegründet werden, beispielsweise mit Realschulen. Dabei geht es um eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe, wie Städtetagsdezernent Norbert Brugger zu Recht betont. Einen entsprechenden Antrag haben wir bereits eingebracht.

Drittens: Alle weiterführenden Schularten werden fair und nach gleichen Maßstäben ausgestattet. Das heißt, die Privilegierung der Gemeinschaftsschule wird beendet. Nur wenn sie sich dem fairen Wettbewerb um das beste pädagogische Konzept stellt, hat die Gemeinschaftsschule eine längerfristige Entwicklungschance.“

Insgesamt werde es wieder ganz wesentlich auf die CDU und ihre Kultusministerin ankommen. Kern abschließend: „Statt fauler Kompromisse mit dem grünen Koalitionspartner wäre politischer Mut erforderlich, einen echten Schulfrieden ins Auge zu fassen. Wir als FDP-Fraktion sind dazu bereit, um den Menschen in Baden-Württemberg überflüssige Strukturdebatten zu ersparen.“