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Gesetzentwurf der Koalition bringt für die um ihre Existenz ringenden Haupt- und Werkrealschulen nahezu keinen Mehrwert.
Anlässlich einer Landtagsdebatte bezeichnete der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern, eine von der Landesregierung angestrengte Änderung bei der regionalen Schulentwicklung als weiteren faulen grün-schwarzen Kompromiss in der Bildungspolitik. Kern: „Was hier als Programm zur Rettung der Haupt- und Werkrealschulen ausgegeben wird, ist eine ausgesprochen dünne Suppe. Die zentrale Bestimmung, dass eine Schule nach zweimaligem Unterschreiten der Mindestschülerzahl 16 in der Eingangsklasse zu schließen ist, bleibt im grün-schwarzen Gesetzentwurf unangetastet. Der Gesetzentwurf der FDP/DVP Fraktion dagegen hätte den Haupt- und Werkrealschulen eine Perspektive geboten. Wir wollten, dass nicht die Anmeldezahlen, sondern die durchschnittliche Schülerzahl in den Klassen 5 bis 9 zugrunde gelegt wird. Da viele Schüler nicht bereits zu Beginn von Klasse 5, sondern später auf die Haupt- und Werkrealschulen wechseln, hätte sich so ein realistischeres Bild von der tatsächlichen Schulgröße ergeben.“
Kern zitierte einen Bericht des Badischen Tagblatts vom 06.03.2020 über einen Besuch der Kultusministerin in Bühlertal mit folgendem Wortlaut: „Eisenmann bekannte sich in ihrer Rede klar zu den ‚Zwergschulen‘ nach dem Prinzip ‚kurze Beine, kurze Wege‘ und räumte Fehler in der Vergangenheit ein, die zu einem Aussterben der Werkrealschulen geführt hätten.“ Nach Auffassung von Timm Kern müsse die Kultusministerin zukünftig auch die Ablehnung des FDP-Gesetzentwurfs durch die grün-schwarze Regierungsmehrheit zu diesen Fehlern zählen. „Dass die Kooperationsklassen Haupt-/Werkrealschulen und Berufliche Schulen im selben Gesetzentwurf abgeschafft werden, spricht Bände. In unserem Gesetzentwurf zur Beruflichen Realschule hatten wir eine Ausweitung der Kooperation mit Beruflichen Schulen gefordert. Wir halten es nach wie vor für erforderlich, das berufspraktische Profil der Haupt- und Werkrealschulen und damit die erfolgreiche Schulart insgesamt zu stärken. Zu den schwerwiegendsten Fehlern aber, die die CDU-Kultusministerin nicht ständig wiederholen sollte, gehört, dass sie den Koalitionsfrieden nicht über Sacherwägungen oder auch eigene Überzeugungen stellen sollte.“
FDP/DVP Fraktion fordert Bedarfserhebung und erneuert Vorschlag zu einer Wahlfreiheit von G8 und G9 zu gleichen Bedingungen.
Anlässlich einer Landtagsdebatte über die Dauer des Bildungsgangs am allgemeinbildenden Gymnasium bezeichnete der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern, die G8-G9-Frage ist ein weiterer grün-schwarzer Blockadefall in der baden-württembergischen Bildungspolitik.
Kern: „Nachdem die Kultusministerin zuletzt noch ihre Sympathie gegenüber einer Wahlfreiheit angedeutet hatte, haben die Grünen sie mittlerweile wieder eingefangen. Die Grünen wollen schließlich keine Konkurrenz für die Gemeinschaftsschul-Oberstufen zulassen. Wir Freie Demokraten haben eine Anregung der Initiative „G9 jetzt!“ aufgegriffen und die Erhebung des Bedarfs an G8- und G9-Plätzen gefordert (Drucksache 16/7574). Aber wie die Stellungnahme der Kultusministerin zeigt, fehlen ihr zu solch‘ einer Erhebung der Mut und das Durchsetzungsvermögen.“
Kern erneuerte einen Vorschlag der FDP/DVP Fraktion aus dem Jahr 2013 zu einer Wahlfreiheit zwischen G8 und G9 zu gleichen Bedingungen. „Alle Gymnasien sollen eine auskömmliche Personalausstattung auf der Basis einer einheitlichen Stundentafel erhalten. Gleichzeitig bekommen sie die Möglichkeit, die Wochenstunden der Stundentafel auf acht oder auf neun Jahre zu verteilen. Neben einem Schnellläufer-Weg zum Abitur in acht Jahren können die Gymnasien somit auch einen neunjährigen Bildungsgang anbieten. Dieser kommt vor allem denjenigen Schülern zugute, die sich intensiv ihren Talenten und Interessen in Musik, Sport, Kirchen oder dem Ehrenamt widmen wollen. Darüber hinaus sollen die Gymnasien die Möglichkeit erhalten, offene oder gebundene Ganztagsschulen zu werden. Außerdem wollen wir eine andere bewährte, neunjährige Wahlalternative erhalten und stärken, nämlich die Beruflichen Gymnasien. Diese gilt es so auszubauen, dass jeder Bewerber mit den entsprechenden Voraussetzungen einen Platz erhält – wenn möglich in der gewünschten Fachrichtung und dem gewünschten Profil.
„Schließlich erneuerte Kern auch das Angebot der FDP/DVP Fraktion, über einen „Kraftakt für erstklassige Bildung in Baden-Württemberg“ zu diskutieren. „Einen konkreten Vorschlag hierfür haben wir bereits vorgelegt. Wir sind überzeugt, dass wir mit solche einem Kraftakt wieder einen Spitzenplatz unseres Bildungssystems unter den Bundesländern erreichen.“
FDP/DVP Fraktion fordert Maßnahmenkatalog zur Gewinnung von Musiklehrern.
Zur Meldung, dass laut einer Studie fast 65 Prozent des Musikunterrichts an Baden-Württembergs Grundschulen fachfremd unterrichtet wird und sich bis zum Jahr 2028 die Zahl der fehlenden Musiklehrer auf voraussichtlich 4700 erhöht, sagte der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:
„Das einzig Gute an den aktuellen Zahlen zum Musiklehrermangel an Grundschulen ist, dass sie jetzt wenigstens bekannt sind. Dabei müssen zum fachfremd erteilten Unterricht noch die ausgefallenen Musikstunden hinzugerechnet werden, die das Kultusministerium in seinen Erhebungen zum Unterrichtsausfall bisher nicht erfasst. Die FDP/DVP Fraktion fordert die Kultusministerin deshalb auf, den Unterrichtsausfall zukünftig auch differenziert nach Schulfächern zu erheben. Nur auf diese Weise entsteht ein realistisches Bild vom tatsächlichen Bedarf an Lehrern für die einzelnen Fächer und Schularten. Im Fall des Musikunterrichts müssen aber auch die bereits vorliegenden Zahlen als Weckruf für das Musikland Baden-Württemberg genommen werden. Die Kultusministerin sollte dringend gemeinsam mit dem Landesmusikrat einen Maßnahmenkatalog für die Gewinnung von Musiklehrern erarbeiten. Hierzu sollten aus Sicht der FDP/DVP Fraktion die Kapazitäten an den Musikhochschulen und Pädagogischen Hochschulen im Fach Musik dem Bedarf angepasst, verbesserte Möglichkeiten des Quereinstiegs ins Lehramt mithilfe von Angeboten zur pädagogischen Nachqualifizierung geschaffen und eine ausreichende Zahl an Fortbildungsangeboten für Lehrkräfte bereitgehalten werden. Darüber hinaus sollte sich die Kultusministerin aber auch Vorschlägen nicht länger verweigern, die Arbeitsbedingungen bei Lehrkräften attraktiver zu machen. Und schließlich gilt es, die Eigenverantwortung der Schulen bei der Personalauswahl und -entwicklung zu stärken. Dadurch entstünden auch zusätzliche Chancen, Musiklehrer für den Unterricht an der jeweiligen Schule vor Ort zu gewinnen und zu halten.“
97 Prozent der befragten Gymnasiallehrer gaben in einer Studie die großen Leistungsunterschiede zwischen den Schülern als Grund für ihre hohe Belastung an.
Zur Vorstellung einer vom Philologenverband in Auftrag gegebenen Studie zur Arbeitsbelastung von Gymnasiallehrern sagte der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:
„Wenn knapp zwei Drittel der Gymnasiallehrerinnen und -lehrer über eine hohe oder sehr hohe Arbeitsbelastung klagen, ist dies ein dringendes Alarmsignal. 90 Prozent der Befragten gaben als Ursache hierfür ein zu hohes Arbeitspensum an. Zur Entlastung von Verwaltungsaufgaben könnten beispielsweise Schulverwaltungsassistenten und ‚digitale Hausmeister‘ erheblich beitragen. Darüber hinaus sollte nach Auffassung der FDP/DVP die Forderung des Philologenverbands nach kleineren Klassen ernst genommen werden. Bereits im Frühjahr 2011 (!) beschloss der Landtag einstimmig, den Klassenteiler an allen Schularten von derzeit 30 Schülern auf 28 Schüler zu senken. An diesem Ziel gilt es unbedingt festzuhalten. Die größte Belastung stellen jedoch nach 97 Prozent der befragten Gymnasiallehrer in der Studie die großen Leistungsunterschiede zwischen den Schülern dar. Dies ist nach unserer Auffassung ein klarer Hinweis darauf, dass die Abschaffung der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung ein Fehler war. Eine verbindliche Grundschulempfehlung erleichtert die Bildung von Klassen aus Schülern mit vergleichbaren Begabungen und Leistungsvoraussetzungen stark. Auch im Interesse der Entlastung der Lehrkräfte sollte die grün-schwarze Landesregierung deshalb eine Zustimmung zum Gesetzentwurf zur Wiedereinführung einer verbindlichen Grundschulempfehlung nicht weiter verweigern.“
Eine verbindliche Grundschulempfehlung erleichtert die Bildung von Klassen aus Schülern mit vergleichbaren Begabungen und Leistungsvoraussetzungen stark.
Anlässlich der ersten Beratung des Gesetzentwurfs der FDP/DVP Fraktion zur Wiedereinführung einer verbindlichen Grundschulempfehlung sagte der bildungspolitische Sprecher der Fraktion, Dr. Timm Kern:
„Drei Bundesländer halten sich in den bundesweiten Vergleichen der Schülerleistungen seit Jahren im Spitzenfeld: Bayern, Sachsen und Thüringen. Früher haben sich auch die baden-württembergischen Schülerleistungen durchgängig im Spitzenfeld bewegt. Doch mit dem Jahr 2015 stieg unser Land im Ländervergleich in dramatischer und beispielloser Weise ab. Was Bayern, Sachsen und Thüringen auszeichnet, ist nicht nur ein vielgliedriges und differenziertes Schulsystem. Vielmehr verfügen sie als einzige Bundesländer über eine verbindliche Grundschulempfehlung für die weiterführende Schulart nach Klasse 4. Auch in Baden-Württemberg gab es lange Jahre eine verbindliche Grundschulempfehlung. Als eine ihrer ersten größeren bildungspolitischen Amtshandlungen schaffte die damalige grün-rote Landesregierung die verbindliche Grundschulempfehlung ab. In der Folge schnellten die Sitzenbleiberquoten in der Klasse 5 der Realschule von 0,7% im Jahr 2012 auf 3,3% im Jahr 2013 und an den Gymnasien von 0,5% im Jahr 2012 auf 1,2 % im Jahr 2013 bzw. auf 1,5% im Jahr 2015 hoch. Die FDP/DVP Fraktion machte damals deutlich, dass wir die Wiedereinführung einer verbindlichen Grundschulempfehlung nicht scheuen, wenn sich die hochgeschnellten Sitzenbleiberquoten trotz Akutmaßnahmen nicht spürbar senken lassen.“
Die derzeitige grün-schwarze Landesregierung habe zwar laut Kern eine verpflichtende Vorlage der Grundschulempfehlung bei der Anmeldung an der weiterführenden Schule eingeführt und damit einer von der FDP/DVP Fraktion geforderten Akutmaßnahme entsprochen. Kern: „Dieser Schritt muss angesichts des dringenden Handlungsbedarfs insgesamt als nicht ausreichend angesehen werden. Dies zeigt sich beispielsweise bei den Übergängen aufs Gymnasium zum Schuljahr 2018/19, als die Vorlage der Grundschulempfehlung erstmals verbindlich war. Hatten im Schuljahr 2017/18: 87,2 % der Schüler eine Gymnasialempfehlung, waren es im Schuljahr 2018/19: 88,5% und 2019/20: 88,8%. Der Anteil der Schüler mit Realschulempfehlung fiel um rund einen Prozentpunkt auf 10,3 bzw. 10,1%, der Anteil der Schüler mit Haupt-/Werkrealschulempfehlung um 0,4 Prozentpunkte auf 1,1%. Dies könnte für eine gewisse, aber zugleich auch begrenzte Wirksamkeit dieser Maßnahme sprechen. Wir haben uns deshalb entschlossen, für die Wiedereinführung einer verbindlichen Grundschulempfehlung einzutreten und einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.“
Kern betonte, dass der FDP/DVP bei einer verbindlichen Grundschulempfehlung eine Möglichkeit ihrer Überprüfung wichtig sei. „Unser Gesetzentwurf sieht vor, dass ein Schüler auch durch Bestehen einer Aufnahmeprüfung an einer Schule der gewünschten Schulart aufgenommen werden kann. Für die Durchführungsbestimmungen favorisiert die FDP/DVP Fraktion eine Aufnahmeprüfung auf der Grundlage einheitlicher Standards an der weiterführenden Schule, für die sich der Schüler bewirbt. Besteht er die Prüfung, gilt die Aufnahme nur für die betreffende Schule“, so Kern. Und weiter: „Wir Freie Demokraten wollen nicht die ‚Eine-Schule-für-alle‘, sondern die passende Schule für jedes Kind. Eine verbindliche Grundschulempfehlung erleichtert die Bildung von Klassen aus Schülern mit vergleichbaren Begabungen und Leistungsvoraussetzungen stark. Dies wiederum ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass jeder Schüler bestmöglich gefördert werden kann.“
Hinweise des Philologenverbands auf Mängel an Seife und Desinfektionsmitteln in Schultoiletten gilt es ernst zu nehmen.
Zur Forderung des Philologenverbands, dass die Schulen zur Einhaltung der Hygieneempfehlungen des Robert-Koch-Instituts in die Lage versetzt werden müssen, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:
„Den Hinweis des Philologenverbands, dass das geforderte gründliche Händewaschen mit Seife vielerorts gar nicht möglich sei, da Seife auf den meisten Schultoiletten in der Regel nicht in ausreichendem Maß zur Verfügung stehe und darüber hinaus auch Desinfektionsmittel nur in wenigen Schulen vorhanden sei, gilt es ernst zu nehmen. Bereits im Jahr 2017 hat sich ein Antrag von Jochen Haußmann und anderen Abgeordneten der FDP/DVP Fraktion nach den Hygienebedingungen an den Schulen erkundigt (Landtags-Drucksache 16/2145). Das Kultusministerium verwies darin auf die Zuständigkeit der Schulträger. Richtigerweise hat das Kultusministerium nun den Schulen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus Hinweise gegeben und Hilfestellungen angeboten. Dabei sollte aber auch sichergestellt werden, dass Aufforderung zur konsequenten Einhaltung von Hygienemaßnahmen auch umgesetzt werden kann. Wir fordern die Kultusministerin deshalb auf, umgehend auf die Kommunen und freien Schulträger zuzugehen und mit ihnen eine Vereinbarung zur Sicherstellung der notwendigen Hygienestandards zu treffen.“
FDP/DVP Fraktion fordert Kurskorrektur bei der Schulbauförderung.
Zur Kritik des Landeselternbeirats am Zustand der Toilettenanlagen an vielen Schulen sagte der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:
„Auch der jüngste Hinweis der Elternvertretung auf den desolaten Zustand der Toilettenanlagen an vielen Schulen in Baden-Württemberg sollte für die Landesregierung Anlass sein, über eine Kurskorrektur bei der Schulbauförderung nachzudenken. Bisher können neben dem Neubau nur der Umbau beziehungsweise die Erweiterung eines Schulgebäudes mit Grundrissänderung bezuschusst werden. Offensichtlich aufgrund der Vorgabe, dass hierbei ‚zwingende schulische Gründe‘ vorliegen müssen, profitieren die Gemeinschaftsschulen stark: In der Schulbauförderung des Jahres 2019 finden sich unter 84 geförderten Schulbauprojekten 36 Gemeinschaftsschulen; ihr Anteil an der Gesamtfördersumme von rund 98 Millionen Euro beläuft sich auf rund 44,8 Millionen Euro. Eine schlichte Sanierung oder Modernisierung kann im Rahmen der Schulbauförderung dagegen nicht berücksichtigt werden. Dabei wäre genau dies bei zahlreichen in die Jahre gekommenen Schulgebäuden notwendig. Erst durch ein Sanierungsprogramm von Bund und Land wurde ab dem Jahr 2018 ein gewisser Ausgleich geschaffen. Größere Sanierungsvorhaben haben hierbei aufgrund der kurzen Fristen aber kaum eine Chance auf Förderung. Immerhin hat die Landesregierung Mittel für Schulbausanierung in den Haushalt 2020/21 eingestellt. Ziel muss es aus Sicht der FDP/DVP Fraktion aber sein, die Förderung der Schulbausanierung zu verstetigen. Zukünftig müssen sowohl Umbau und Erweiterung als auch Sanierung und Modernisierung bestehender Gebäude gefördert werden können. Es gilt, entsprechende Richtlinien für die Schulbauförderung gemeinsam mit den Kommunen zu entwickeln, die Chance einer sinnvollen Verzahnung von Schulbausanierung und der Digitalisierung der Schulen zu nutzen und schließlich auch die Schulen in freier Trägerschaft bei der Schulbauförderung in gleicher Weise wie die kommunal getragenen Schulen zu berücksichtigen.“
Kultusministerin lässt grundlegende Maßnahmen vermissen – Verbesserung der Lehrer-Arbeitsbedingungen und Stärkung der schulischen Eigenverantwortung gefordert.
Zur Information aus dem Kultusministerium, dass der Unterrichtsausfall im Vergleich zu den untersuchten Zeiträumen zuvor gesunken sei, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern:
„Der Kultusministerin kann man nur raten, nicht in verfrühten Jubel zu verfallen. Selbst wenn die Talsohle durchschritten sein sollte, darf nicht übersehen werden, dass hinter dem Unterrichtsausfall ein tiefer liegendes Problem steckt: der Mangel an qualifizierten Lehrerinnen und Lehrern für bestimmte Schularten und Fächer. Wir mahnen die Kultusministerin schon seit Längerem, grundlegende Maßnahmen zur Lehrergewinnung zu ergreifen. Neben einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Lehrer beispielsweise durch die Abschaffung der Sommerferienarbeitslosigkeit von Vertretungslehrern und Referendaren oder ein Abbau des Beförderungsstaus bei Fachlehrkräften und Technischen Lehrkräften, verspricht sich die FDP/DVP Fraktion viel von einer Stärkung der Eigenverantwortung der Schulen vor allem bei der Personalauswahl und -entwicklung. Wir müssen die Schulen in die Lage versetzen, ihren Bewerbern attraktive Perspektiven bieten zu können. Leider zeigt die Kultusministerin hierbei kaum Mut und Innovationsfreude. Wir werden diese Forderungen jedoch weiterhin mit Nachdruck einbringen, denn eine sichere Unterrichtsversorgung bedarf vor allem einer langfristigen und vorausschauenden Vorbereitung und Planung.“
Die Bildungspolitik der ehemaligen grün-roten Landesregierung von Ministerpräsident Kretschmann hat ein sehr gut aufgestelltes Bildungswesen in erhebliche Unruhe versetzt.
Zur Reaktion des Ministerpräsidenten auf die Kritik des Philologenverbands an der Gemeinschaftsschule sagte der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:
„Es ist erschreckend, wie abgehoben der grüne Ministerpräsident über schwerwiegende Problemanzeigen von Fachleuten hinweggeht. Wenn der Philologenverband als Vertretung der an Gemeinschaftsschulen tätigen Gymnasiallehrer angibt, dass gerade die schwächsten Schülerinnen und Schüler an den Gemeinschaftsschulen überfordert seien, sollte man dies nicht abtun als Äußerungen ‚unzufriedener Gymnasiallehrer, die lieber am Gymnasium wären und jetzt da ein bisschen rumkritisieren.‘ Der Ministerpräsident trägt die Gesamtverantwortung für die Politik der Landesregierung seit dem Jahr 2011. In diese Verantwortung fallen bildungspolitische Maßnahmen wie die Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung oder die Einführung der Gemeinschaftsschule mit einer erheblichen Privilegierung gegenüber den anderen weiterführenden Schularten. Durch diese Bildungspolitik der ehemaligen grün-roten Landesregierung wurde ein sehr gut aufgestelltes Bildungswesen in erhebliche Unruhe versetzt, und erstklassig arbeitende Schularten wie die Realschulen oder die Haupt-/Werkrealschulen wurden in große Schwierigkeiten gebracht. Auch der dramatische Abstieg der baden-württembergischen Schülerleistungen im bundesweiten Vergleich fällt in die Amtszeit von Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Es wäre deshalb nicht nur angebracht, wenn er sich für seine Äußerungen gegenüber den Gymnasiallehrern an den Gemeinschaftsschulen entschuldigt, sondern den Problemanzeigen des Philologenverbands gewissenhaft nachgeht. Die FDP/DVP Fraktion wird jedenfalls darüber wachen, dass die Landesregierung ihrer Verantwortung für alle Lehrerinnen und Lehrer sowie alle Schülerinnen und Schüler nachkommt. Wenn die Landesregierung hierbei versagt, bedarf es aus unser Sicht zwingend einer Untersuchung von unabhängiger Seite, wie es der Philologenverband fordert.“
Grün-Schwarz zeigt sich auch bei den Grundschulen kaum zu aktivem Handeln fähig – FDP-Vorschläge stoßen bei der Koalition auf taube Ohren
Zum Vorwurf der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), dass die Kultusministerin die Grundschulen vernachlässige, sagte der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:
„In der Tat haben die Grundschulen ein beherztes Engagement der Bildungspolitik nicht nur verdient, sondern auch bitter nötig. Der derzeitige Lehrermangel trifft die Grundschulen am schwersten. Allein zum Schuljahr 2019/20 waren noch 390 Lehrerstellen an Grundschulen unbesetzt. Leider zeigen die Kultusministerin und ihre grün-schwarze Koalition im Bereich der Lehrergewinnung insgesamt, aber auch speziell bei den Grundschulen, kaum zu aktivem Handeln fähig. Warum erwägt Grün-Schwarz nicht wenigstens, den Schulen mehr Eigenverantwortung vor allem im Personalbereich zu übertragen? Sie könnten dann ihren Bewerbern attraktive Angebote zur Personalentwicklung machen. Warum hat sich Grün-Schwarz dem Antrag der FDP/DVP Fraktion verweigert, Grundschulen die Möglichkeit zu geben, dass Lehrkräfte für die Wahrnehmung festgelegter übergeordneter Aufgaben Zulagen erhalten? Das wäre eine Möglichkeit, das zusätzliche Engagement von Lehrkräften beispielsweise im Bereich der Lese- und Rechtschreibförderung oder der Organisation des Ganztagsbetriebs zu honorieren. Und warum erhalten die Grundschulen kein Fortbildungsbudget, wie von uns vorgeschlagen? Damit wären echte Anreize für eine Fortbildungsoffensive in die Hände der Schulen gelegt. In der Grundschule wird die entscheidende Basis für den späteren Bildungsweg eines Menschen gelegt. Wenn es der Kultusministerin mit ihrem Qualitätsversprechen ernst ist, muss sie die Basis stärken – im Interesse der Chancen junger Menschen auf eine erfolgreiche Zukunft.“
Praxisorientierung in der Lehreraus- und Fortbildung droht ins Hintertreffen zu geraten – Forderung nach Überprüfung der Schulverwaltung durch den Rechnungshof erneuert.
Anlässlich einer öffentlichen Sitzung des Bildungsausschusses des Landtags zum Qualitätskonzept des Kultusministeriums sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:
„Unsere Sorge, dass das Qualitätskonzept der Kultusministerin der Bildungsqualität schaden könnte, ist durch die Aussagen der Kultusministerin in der öffentlichen Ausschusssitzung nicht kleiner geworden. Im Gegenteil, die Kultusministerin hält hartnäckig an einer zentralistischen Umstrukturierung der Schulverwaltung und des sehr erfolgreichen bisherigen Systems der Lehreraus- und -fortbildung fest. Durch die Umstrukturierung sind nicht nur ineffiziente Doppelstrukturen zu befürchten. Auch werden die Seminare für Didaktik und Lehrerbildung bei der weiteren Qualitätsentwicklung aufs Abstellgleis gesetzt. Das neue ‚Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL)‘ wird auf Kosten der bisherigen Schulverwaltung ausgebaut. Die Seminare für Didaktik und Lehrerbildung werden dem ZSL und seinen Außenstellen untergeordnet und sind künftig nicht mehr für die Konzeption, sondern nur noch für die Umsetzung der Lehreraus- und -fortbildung zuständig. Dadurch werden nicht nur die erfahrenen Praktiker an Schulen und Seminaren vor den Kopf gestoßen, sondern ihre oft langjährige Expertise bleibt außen vor. Bei der Entwicklung der Konzepte könnte die konsequente Orientierung an der Praxistauglichkeit im Unterricht verloren gehen und durch eine einseitige Ausrichtung an der Theorie ersetzt werden. Nach Auffassung der FDP/DVP Fraktion ist die Qualitätsentwicklung für unser Bildungswesen die entscheidende bildungspolitische Herausforderung. Da Schaden für die Bildungsqualität nicht auszuschließen ist, erneuern wir unsere Forderung, dass der Rechnungshof das Qualitätskonzept unter die Lupe nimmt und dem Landtag berichtet. Ein erstklassiges Bildungswesen kann sich keine zweitklassige Schulverwaltung leisten.“
FDP/DVP Fraktion hat bereits im Jahr 2015 angeregt, über eine Wiedereinführung des zweijährigen Referendariats nachzudenken.
Zur Meldung, dass die Grünen beim Vorstoß der Kultusministerin zu einer Rückkehr zu einem zweijährigen Lehramts-Referendariat noch skeptisch seien, sagte der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:
„Das Muster wiederholt sich: Die Grünen blockieren wieder einmal einen Vorstoß des Koalitionspartners. In diesem Fall handelt es sich aus Sicht der FDP/DVP Fraktion um einen vielversprechenden Vorstoß, der geeignet sein könnte, die Praxisorientierung in der Lehrerausbildung zu stärken. Wir haben bereits im Jahr 2015 in der damaligen Diskussion über die Zukunft der Lehrerausbildung erklärt, dass wir die Wiedereinführung einer zweijährigen Lehrerausbildung nicht scheuen, wenn dies von den Verantwortlichen gewünscht wird. Unsere Fraktion erreichten zahlreiche Rückmeldungen von den Seminaren und den Schulen zur Thematik, die allermeisten davon mit positivem Votum für eine Rückkehr zum zweijährigen Referendariat. Die FDP/DVP Fraktion fordert die Kultusministerin auf, bei ihrer Entscheidung dem Votum der Ausbilder an Seminaren und Schulen eindeutig Vorrang vor den Wünschen des grünen Koalitionspartners einzuräumen.“
Ein Gespräch allein genügt nicht – Eingehende Prüfung der Kritikpunkte des Philologenverbands gefordert.
Zur Kritik des Philologenverbands an der Gemeinschaftsschule sagte der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:
„Die Kultusministerin ist gut beraten, die Mahnungen des Philologenverbands nicht auf die leichte Schulter zu nehmen und sich mit einem Gespräch aus der Affäre zu ziehen. Es muss im Interesse der Vergleichbarkeit sichergestellt sein, dass alle Schularten die Leistungen der Schülerinnen und Schüler mit den gleichen Maßstäben messen. Ausnahmen bei der Leistungsmessung darf es nicht geben. Vielmehr müssen sich alle Schularten einem fairen Wettbewerb stellen. Wir fordern die Kultusministerin auf, die Kritikpunkte des Philologenverbands eingehend zu prüfen und über das Ergebnis ihrer Prüfungen gegenüber dem Landtag zu berichten. Außerdem sollte die Kultusministerin die Forderung nach Wiedereinführung einer verbindlichen Grundschulempfehlung nicht weiter aus Rücksichtnahme gegenüber den Grünen mit angezogener Handbremse fahren. Wenn sie der Auffassung ist, die Abschaffung der Verbindlichkeit sei ein Fehler gewesen, sollte sie diesen Fehler umgehend korrigieren. Ein entsprechender Gesetzentwurf der FDP/DVP Fraktion gibt ihr Gelegenheit zu dieser Fehlerkorrektur.“
Angekündigtes Programm zur Rettung der Haupt- und Werkrealschulen ist eine bittere Enttäuschung – Einsatzmöglichkeit eines „Avatars“ im Unterricht wird dagegen begrüßt.
In einer Landtagsdebatte bezeichnete der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern, einen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Schulgesetzes als ‚bildungspolitischen Gemischtwarenladen‘. Kern:
„Der Gesetzentwurf nimmt einerseits eine Klarstellung vor, die wir Freie Demokraten ausdrücklich unterstützen: Schulen sollen künftig informationstechnisch gestützte Systeme einsetzen können, um längerfristig erkrankte Kinder und Jugendliche am Unterricht teilhaben zu lassen, wenn diese die Schule nicht besuchen können. Hierfür kann nun ein so genannter ‚Avatar‘ eingesetzt werden, der die Verbindung zwischen der Klasse und den erkrankten Schülern hält. Die FDP/DVP Fraktion hat im Mai 2018 einen Antrag eingebracht, um solch einen Avatar möglich zu machen. Wir freuen uns, dass die grün-schwarze Koalition den Vorschlag nun, wenn auch nach über 21 Monaten, umsetzt.
Andererseits findet sich im Gesetzentwurf neben dem Missgriff des Qualitätskonzepts der Kultusministerin auch eine bittere Enttäuschung: das angekündigte Programm zur Unterstützung der Haupt- und Werkrealschulen. Denn die entscheidende Bestimmung der regionalen Schulentwicklung soll nach dem Gesetzentwurf bestehen bleiben: Unterschreitet eine Schule in zwei aufeinanderfolgenden Schuljahren die Mindestschülerzahl 16 in der Eingangsklasse, ist sie zu schließen. Wäre der Kultusministerin die Rettung der noch bestehenden 235 Hauptschulen ein wirkliches Anliegen gewesen, hätte ihre grün-schwarze Regierungsmehrheit dem FDP-Gesetzentwurf zustimmen müssen. Es wäre nur fair gewesen, nicht die Schülerzahl 16 in der Klasse 5, sondern die durchschnittliche Schülerzahl 16 in den Klassen 5 bis 9 als Mindestgröße einer weiterführenden Schule vorzugeben. Denn gerade infolge der Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung wechseln viele Schüler nicht schon in Klasse 5, sondern erst in den Folgejahren auf eine Haupt- und Werkrealschule. Diese bewährten Schularten ringen um Ihre Existenz – und Grüne und CDU lassen sie im Regen stehen.“
Schulen brauchen Rechtssicherheit – Bereits im Jahr 2016 hatte die FDP/DVP Fraktion einen Gesetzentwurf für ein Vollverschleierungsverbot vorgelegt, den die Koalition ablehnte.
Zur Ankündigung der Kultusministerin, ein Vollverschleierungsverbot an Schulen herbeiführen zu wollen, sagte der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:
„Der Vorstoß der Kultusministerin zu einem Vollverschleierungsverbot an Schulen ist richtig. Schule und Unterricht beruhen auf offener Kommunikation. Und offene Kommunikation ist sowohl auf Sprache als auch auf nonverbale Wege der Verständigung wie Mimik oder Blickkontakt angewiesen. Eine Vollverschleierung des Gesichts verhindert diese Verständigung und schränkt die offene Kommunikation damit in erheblichem Maße ein. Um an den Schulen und in anderen Bereichen, in denen dies nach unserer Auffassung erforderlich ist, für Rechtssicherheit hinsichtlich des Vollverschleierungsverbots zu sorgen, hat die FDP/DVP Fraktion bereits im Oktober 2016 einen Entwurf für ein ‚Gesetz zur Gewährleistung offener Kommunikation und Identifizierbarkeit‘ (Drucksache 16/896) vorgelegt. Damals konnte die CDU allerdings trotz Sympathiebekundungen für den FDP-Gesetzentwurf nicht gegen den Koalitionspartner durchsetzen und lehnte ihn zusammen mit den Grünen bei der Abstimmung im Landtag ab. Dass nun jüngst das Hamburgische Oberverwaltungsgericht ein von der Schulbehörde verhängtes Vollverschleierungsverbot wegen fehlender Rechtsgrundlage aufgehoben hat, bestätigt im Nachhinein die FDP/DVP Fraktion bei der Vorlage des Gesetzentwurfs. Den Handlungsbedarf hat nun auch die Kultusministerin erkannt. Es bleibt zu hoffen, dass sie dieses Mal erfolgreicher mit dem Koalitionspartner verhandelt hat als im Jahr 2016. Es schafft kaum Rechtsfrieden, wenn Schulen ein Vollverschleierungsverbot verhängen auf die Gefahr hin, dass es vor Gericht später nicht standhält. Und schließlich steht das Ansehen unseres demokratischen Rechtsstaats auf dem Spiel, wenn für wichtig erkannte Grundsätze wie die offene Kommunikation an der Schule nicht umgesetzt werden können.“
FDP-Gesetzentwurf zur Wiedereinführung einer verbindlichen Grundschulempfehlung wird ab März im Landtag beraten.
Zur erneuten Feststellung der Kultusministerin, dass die Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung in der vergangenen Legislaturperiode ein Fehler war, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern: „Man kann der erneuten Feststellung der Kultusministerin, dass die Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung ein Fehler war, nur beipflichten. Nach der Abschaffung der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung durch die grün-rote Landesregierung im Jahr 2011 schnellte nicht nur der Anteil der Sitzenbleiber in den Eingangsklassen der Realschulen und Gymnasien nach oben, sondern auch die Zahl der Schulwechsler von den Gymnasien auf andere weiterführende Schulen steigerte sich zwischen dem Schuljahr 2011/12 und dem Schuljahr 2017/18 um beinahe ein Viertel. Gleichzeitig hielten sich Bayern, Sachsen und Thüringen, die nicht nur über ein vielgliedriges und differenziertes Schulsystem, sondern auch als einzige Bundesländer über eine verbindliche Grundschulempfehlung für die weiterführende Schulart nach Klasse 4 verfügen, anders als Baden-Württemberg über die Jahre hinweg an der Spitze der bundesweiten Schülerleistungsvergleiche. Das verwundert nicht, wenn man bedenkt, dass eine verbindliche Grundschulempfehlung die Bildung von Klassen aus Schülern mit vergleichbaren Begabungen und Leistungsvoraussetzungen stark erleichtert. Es wäre deshalb dringend erforderlich, dass die Kultusministerin ihren Worten Taten folgen lässt und für eine zügige Wiedereinführung der verbindlichen Grundschulempfehlung eintritt. Der Widerstand des grünen Koalitionspartners sollte sie nicht dazu verleiten, dies auf die lange Bank zu schieben. Denn selbst wenn der Landtag eine entsprechende Gesetzesänderung zum kommenden Schuljahr 2020/21 beschließt, würden erstmals zum Schuljahr 2021/22 Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage einer verbindlichen Grundschulempfehlung auf die weiterführenden Schulen übergehen. Die FDP/DVP Fraktion hat deshalb einen Gesetzentwurf zur Wiedereinführung einer verbindlichen Grundschulempfehlung in den Landtag eingebracht. Die ab März anstehenden Beratungen darüber geben der Kultusministerin Gelegenheit, den von ihr festgestellten Fehler zu korrigieren und gleichzeitig ihre Glaubwürdigkeit unter Beweis zu stellen.“
Wirksamkeit ist ungewiss.
Zur Ankündigung der Einführung eines sogenannten „Vorgriffstundenmodells“ durch die Kultusministerin, mit dem Lehrerinnen und Lehrer mit Mehrstunden Zeiten „ansparen“ können, die später weniger unterrichtet werden müssen, sagt der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern:
„Grundsätzlich ist nichts dagegen einzuwenden, wenn Lehrerinnen und Lehrer in Zeiten der Personalnot freiwillig mehr arbeiten. Allerdings müssen sie dann auch realistische Möglichkeiten haben, ihr Stundenkonto zu einem späteren Zeitpunkt wieder auszugleichen. Das Kultusministerium muss deshalb hierfür bereits jetzt Vorsorge treffen und den Stundenabbau in die Personalplanung mit einberechnen. Es darf nicht passieren, dass die Lehrer ihre Stunden wegen anderer drängender Aufgaben in ein paar Jahren nicht abbauen können und das Land eine hartnäckige Mehrarbeits-Bugwelle wie einen Schuldenberg vor sich herschiebt. Auch darf nicht übersehen werden, dass es sich bei der Vorgriffstunde um eine weitere verzweifelte Notmaßnahme handelt, deren Wirksamkeit ungewiss ist. Will die Kultusministerin längerfristig etwas für eine bessere Unterrichtsversorgung tun, muss sie grundlegende Änderungen in Angriff nehmen. Hierzu gehören aus Sicht der FDP/DVP Fraktion bessere Arbeitsbedingungen für die Lehrer und eine gestärkte Eigenverantwortung der Schulen insbesondere bei der Personalauswahl und -entwicklung. Die Beendigung der Sommerferien-Arbeitslosigkeit für Vertretungslehrkräfte und Referendare lehnte die grün-schwarze Regierungsmehrheit zuletzt aber ebenso ab wie unseren Antrag auf ein Budget für die Grundschulen, mit dem diese Zulagen an die Lehrer für die Wahrnehmung festgelegter übergeordneter Aufgaben veranlassen kann.“
Zur Meldung, dass die Leiter der Realschulen im Land eine Vielzahl von Schülern in den Klassen fünf und sechs heillos überfordert sehen, sagte der Fraktionsvorsitzende der FPD/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:
„Ich teile den Befund der Realschuldirektoren. Nach der Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung schnellte die Sitzenbleiberquote in Klasse 5 der Realschulen um Faktor 5 nach oben und hielt sich fortan auf diesem besorgniserregend hohen Niveau. Das Sitzenbleiben in Klasse 5 wurde an den Realschulen zwar abgeschafft, was das Problem jedoch keineswegs löste. Auch in den Klassenstufen 6 und 7 verzeichnet die Realschule hohe Sitzenbleiberquoten. In den bundesweiten Bildungsvergleichen hat Baden-Württemberg längst seinen Spitzenplatz verloren. Kaum deutlicher könnten die Belege dafür ausfallen, dass ein vielgliedriges und differenziertes Schulsystem eine verbindliche Grundschulempfehlung für die weiterführende Schulart nach Klasse 4 braucht. Die Kultusministerin sollte sich dieser Einsicht nicht länger verschließen. Die verbindliche Empfehlung erleichtert die Bildung von Klassen aus Schülern mit vergleichbaren Begabungen und Leistungsvoraussetzungen enorm. Deshalb hat meine Fraktion einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, um auch in Baden-Württemberg die Grundschulempfehlung wieder verbindlich zu machen.“
Richtig schreiben zu lernen, ist ein wichtiger Teil des Spracherwerbs insgesamt.
Dass nach Auffassung des Ministerpräsidenten die Bedeutung des Erlernens der Rechtschreibung abnehme, „weil wir heute ja nur noch selten handschriftlich schreiben“, kommentierte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern, wie folgt:
„Entweder hat der Ministerpräsident den Ernst der Lage nicht erkannt oder er ist sich der Konsequenzen seiner Äußerungen nicht bewusst. Zum einen ist Baden-Württemberg gerade auch im Fach Deutsch in den bundesweiten Schülerleistungsvergleichen in dramatischer Weise abgestiegen. Die Studie ‚Bildungstrend 2017‘ des Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) ergab zudem, dass rund jeder achte unserer Viertklässler im Fach Deutsch beim Zuhören, jeder siebte beim Lesen und jeder fünfte bei der Orthographie den festgesetzten Mindeststandard verfehlte. Zum anderen geht es bei der Rechtschreibung, anders als vom Ministerpräsidenten angenommen, um weit mehr als um ein formal korrektes Schriftbild. Richtig schreiben zu lernen, ist ein wichtiger Teil des Spracherwerbs insgesamt. Indem er der Rechtschreibung ihre Bedeutung abspricht, demotiviert der Regierungschef all diejenigen, die sich anstrengen, die deutsche Sprache zu erlernen. Da war Karl der Große weiter. Er wollte sich nicht länger auf seine Schreiber verlassen und versuchte sich mühsam nachts das Schreiben beizubringen. Dass es für die Korrektur von Rechtschreib- und Grammatikfehlern heute ‚kluge Geräte‘ gebe, offenbart darüber hinaus auch, dass der Ministerpräsident eine entscheidende Herausforderung der Digitalisierung nicht verstanden hat. Das Beherrschen des zentralen Kommunikationsmittels Sprache ist eine elementare Voraussetzung für die Teilhabe am digitalen Fortschritt. Die FDP/DVP Fraktion fordert den Ministerpräsidenten deshalb auf, sich zu dieser wichtigen Bildungsaufgabe zu bekennen, seine Äußerung zurückzunehmen und mit seiner Regierung den Rechtschreibunterricht in den Schulen unseres Landes mit aller Kraft zu fördern.“
Die geplanten Änderungen bei der regionalen Schulentwicklung bewirken nur enttäuschend geringe Verbesserungen für die um ihre Existenz ringenden Haupt- und Werkrealschulen
Zur Ankündigung von geplanten Schulgesetzänderungen, die weiteren Schließungen von Hauptschulen vorbeugen sollen, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern:
„Großer Jubel ist wahrlich nicht angebracht: Die Änderungen bei der regionalen Schulentwicklung, die die grün-schwarze Koalition beschlossen hat, bewirken nur enttäuschend geringe Verbesserungen für die um ihre Existenz ringenden Haupt- und Werkrealschulen. Wenn nur an der betroffenen Schule ein bestimmter Bildungsabschluss in zumutbarer Erreichbarkeit angeboten wird, soll zukünftig die Aufforderung an die Schulträger zu einer regionalen Schulentwicklung unterbleiben, die bisher bei Unterschreiten der Mindestschülerzahl 16 in der Klasse 5 erfolgte. Die entscheidende Bestimmung bleibt aber bestehen: Unterschreitet eine Schule in zwei aufeinanderfolgenden Schuljahren die Mindestschülerzahl 16, ist sie zu schließen. Und wenn sich eine Gemeinschaftsschule in ‚zumutbarer Erreichbarkeit‘ befindet, ist der Haupt-/Werkrealschule nicht geholfen – die Gemeinschaftsschulen bieten auch den Hauptschulabschluss an. Wäre der Kultusministerin und ihrer Koalition die Rettung der noch bestehenden 235 Hauptschulen ein wirkliches Anliegen gewesen, hätte die grün-schwarze Regierungsmehrheit jüngst dem FDP-Gesetzentwurf zugestimmt. Es wäre nur fair gewesen, nicht die Schülerzahl 16 in der Klasse 5, sondern die durchschnittliche Schülerzahl 16 in den Klassen 5 bis 9 als Mindestgröße einer weiterführenden Schule vorzugeben. Denn gerade infolge der Abschaffung der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung wechseln viele Schüler nicht schon in Klasse 5, sondern erst in den Folgejahren auf eine Haupt- und Werkrealschule. Unsere Haupt- und Werkrealschulen machen einen erstklassigen Job und eröffnen zahlreichen jungen Menschen Berufs- und Lebenschancen. Sie haben es nicht verdient, dass sich die Kultusministerin beim Versuch ihrer Rettung von den Grünen so schnell ins Bockshorn jagen lässt.“
Die Stellungnahme der Kultusministerin zum FDP-Antrag „Gefährdet das Qualitätskonzept des Kultusministeriums die Arbeit an den bisherigen Seminaren für Didaktik- und Lehrerbildung?“, Landtags-Drucksache 16/7374, kommentierte der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern, wie folgt: „Die Kultusministerin verrennt sich mit ihrer Umstrukturierung der Schulverwaltung immer mehr. Es ist ein Rätsel, wie Frau Dr. Susanne Eisenmann durch Zentralismus und den Aufbau von Doppelstrukturen die Bildungsqualität verbessern will. Das neue ‚Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL)‘ wird auf Kosten der bisherigen Schulverwaltung ausgebaut. Die Seminare für Didaktik und Lehrerbildung werden dem ZSL und seinen Außenstellen untergeordnet und sind künftig nicht mehr für die Konzeption, sondern nur noch für die Umsetzung der Lehreraus- und
-fortbildung zuständig. Entsprechend müssen sie ihre höher dotierten Stellen ans ZSL abgeben und Besoldungsabsenkungen in Kauf nehmen. Diese künstliche Trennung von Operation und Konzeption stößt nicht nur die erfahrenen Praktiker an Schulen und Seminaren vor den Kopf, sondern lässt auch ihre oft langjährige Expertise bei der Entwicklung von Konzepten außen vor. Dadurch droht die konzeptionelle Arbeit einseitig auf die Theorie ausgerichtet zu werden, und die Orientierung an der Praxistauglichkeit im Unterricht droht ins Hintertreffen zu geraten. Zudem entsteht durch die Regionalstellen des ZSL ganz offensichtlich eine übergeordnete Parallelstruktur zu den Seminaren. Auf die Frage, wie verlässliche Informationsflüsse beim Zusammenwirken zwischen Seminaren, dem ZSL und der Schulverwaltung sichergestellt werden sollen, antwortet die Kultusministerin: ‚Die Sicherstellung der Informationsflüsse soll vor allem durch Vorgaben und Absprachen in der Regelkommunikation, durch Dienstbesprechungen sowie durch Ziel- und Leistungsvereinbarungen gewährleistet werden. Ziel ist es, das Handeln auf gemeinsame Ziele auszurichten und relevante Informationen zur richtigen Zeit in der richtigen Form zu transportieren.‘ Wären die Zuständigkeiten klar, wäre dieser Aufwand nicht nötig. Es wäre definitiv an der Zeit, dass der Rechnungshof die umstrukturierte Schulverwaltung unter die Lupe nimmt. Ein funktionstüchtiges Bildungswesen ist schließlich auf eine effiziente Schulverwaltung angewiesen.“
Rede von Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP Fraktion:
– Es gilt das gesprochene Wort –
„Meine Damen und Herren,
Ich wünsche Ihnen allen ein frohes, glückliches und erfolgreiches Jahr 2020. Und der FDP einen Wahlsieg in Hamburg und die richtigen Weichenstellungen für das Superwahljahr 2021.Was wird uns 2020 bringen? In Deutschland im Allgemeinen und in Baden-Württemberg im Besonderen?
Nach einer Prognose der Landesbank Baden-Württemberg wird Deutschland beim Wirtschaftswachstum am Ende der Staaten der Europäischen Union stehen und Baden-Württemberg am Ende der deutschen Bundesländer. Hauptgrund für dieses Desaster sind Fehlentwicklungen vor allem in der Automobil- und Zulieferindustrie.
Auf diese krisenhafte Entwicklung ist die schwarz-rote Koalition in Berlin nicht vorbereitet. Es gibt immer nur konsumtive Wahlgeschenke statt Investitionen in die Zukunft. Es gibt nur Dinge wie die Grundrente, die Rente mit 63, den Mindestlohn und eine CO2-Steuer.
Und wie bereitet sich die grün-schwarze Koalition in Stuttgart auf die Krise vor?
Ebenfalls nur konsumtive Wahlgeschenke statt Investitionen in die Zukunft!
Seit 2017 wurden fast 7600 neue Stellen in der Landesverwaltung geschaffen. Im Haushalt findet sich eine Dialektinitiative für 100.000 Euro; es ist wohl das nachvollziehbare Ziel dieser Regierung, so zu reden, dass sie gar keiner mehr versteht.
Ebenfalls 100.000 Euro gibt es im Haushalt für das „Bienenprojekt Gambia“. Es geht dabei darum, ausreisepflichtige Gambier in Deutschland zu Imkern zu qualifizieren, damit sie dann in ihrem afrikanischen Heimatland als Multiplikatoren für das Bienenwesen tätig sein können. Die industrielle Zukunft Gambias liegt also im Honig. Vielleicht kann man ja künftig die Liste der sicheren Herkunftsländer daran orientieren, wie viele Bienenvölker es vor Ort gibt.
All das findet sich übrigens ausgerechnet im Haushalt von Innenminister Strobl. Da wir uns heute in einem Staatstheater befinden, fällt mir dazu ein Satz des Kabarettisten Werner Finck ein: „Auch die Bretter, die einer vor dem Kopf hat, können die Welt bedeuten.“
Unser Land Baden-Württemberg stürzt bei den Bildungsrankings immer weiter ab. Ministerpräsident Kretschmann hat kürzlich gesagt: Wir geben immer mehr Geld in die Bildung aber die Kinder werden immer dümmer. Ich sage: Herr Ministerpräsident, dann kann etwas mit Ihrer Politik nicht stimmen!
Diese Regierung trägt ein bildungspolitisches Mantra vor sich her: Der Bildungserfolg der Kinder ist zu sehr abhängig von der Herkunft der Eltern. Die bildungsideologische Lösung dieser Regierung heißt: Wir stecken alle Kinder in die Gemeinschaftsschule und alles wird gut.
Meine Damen und Herren, nicht Schulstrukturen lösen Probleme, sondern die Qualität des Unterrichts, ein günstiges Lehrer-Schüler-Verhältnis und die begabungsgerechte Förderung jedes Kindes!
Wir wollen unsere künftigen Akademiker so qualifizieren, dass sie auch keine Angst vor einem bundesweiten Zentralabitur zu brauchen haben.
Wir wollen der beruflichen Bildung einen Stellenwert geben, dass sich niemand mehr schämt, wenn sein Kind Handwerker wird. Das Handwerk hat Zukunft und es muss Schluss mit der These sein, der Mensch fange erst beim Abitur an. Der Mensch fängt nämlich nicht erst beim Abitur an, liebe Freunde!
Und deshalb und weil wir in die erfolgreichen Länder Bayern, Sachsen und Thüringen schauen, wollen wir zurück zu einem vielgliedrigen differenzierten Schulsystem, das auf Grund seiner Durchlässigkeit auch wieder zur verbindlichen Grundschulempfehlung zurückkehren kann.
Wenn wir auf unsere Infrastruktur blicken, ist der Befund ebenso finster. Straßen, Brücken und vor allem Bäder. Als der Ministerpräsident nach einem Förderprogramm für Schwimmbäder gefragt wurde sagte er. „Des braucht’s net. I han au in der Donau schwimme g‘lernt.“
Herr Kretschmann hat offenbar wenig Angst vor offenen Gewässern. Vielleicht hat er an sein Kabinett gedacht, sich die Ministerrunde vorgestellt und sich an ein indisches Sprichwort erinnert: Im Becher ertrinken mehr Menschen als im Meer. Dennoch hat die DLRG über seine Aussage die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen.
Insbesondere die digitale Infrastruktur ist schlecht in diesem Lande. Auch hier hat sich Herr Kretschmann gewundert. Nie habe es im Haushalt so viel Geld gegeben wie heute. Dennoch treffe er in Stuttgart seit Amtsantritt immer auf dasselbe Funkloch.
Meine Damen und Herren, wenn ich seit neun Jahren Ministerpräsident bin, so viel Geld für die Digitalisierung ausgebe wie nie und immer noch dieselben Funklöcher treffe, dann muss meine Digitalisierungspolitik falsch sein. Wernher von Braun hat einmal gesagt: Bei der Eroberung des Weltraums sind zwei Probleme zu lösen. Die Schwerkraft und die Bürokratie. Mit der Schwerkraft wären wir fertig geworden.
Was wir brauchen ist die Bündelung der Zuständigkeiten in einem eigenständigen Digitalisierungsministerium mit umfassenden Kompetenzen.
Wir brauchen die Identifizierung der weißen Flecken auf der Landkarte und eine rasche und zielgerichtete Problemlösung. Und vor allem brauchen wir die Entbürokratisierung des Antragswesens.
Meine Damen und Herren, die zentrale Herausforderung für das Land Baden-Württemberg ist die Zukunft der Mobilität. Die Zukunft der Automobil- und Zulieferindustrie.
Die Überschrift der grün-roten Landesregierung war: Wie ruiniere ich ein erfolgreiches Bildungswesen? Die Überschrift der grün-schwarzen Landesregierung ist: Wie bleibe ich an der Macht?
Die Überschrift der künftigen FDP-beteiligten Landesregierung muss sein: Wie entwickle ich den Mobilitätsstandort Baden-Württemberg klimafreundlich weiter und erhalte dabei sowohl die Arbeitsplätze als auch die individuelle Mobilität für die Bürger?
Wer hat darauf eine Antwort? Die Nationalpopulisten von der AfD leugnen den Klimawandel und können deshalb weiter Öl verbrennen und CO2 ausstoßen.
Die baden-württembergische Flügelfraktion dieser Partei erklärt, die Landtagspräsidentin dürfe sich nicht zur Erinnerungskultur äußern, weil ihre Vorfahren nicht auf deutschen Schlachtfeldern geblutet hätten. Das ist Rassismus, liebe Freunde, das ist Blut-und-Boden-Ideologie. An diesem Denken ist unser Land schon einmal zu Grunde gegangen. Das wollen wir in Deutschland nicht noch einmal erleben. Und deshalb dürfen diese Leute niemals wieder an die Macht kommen in unserem Land!
Aber haben die Grünen eine Antwort auf die Zukunftsfragen der Mobilität?
Als Winfried Kretschmann zauderte, ob er nochmals antreten soll, da reflektierte er über das Alter. Es gibt einen Satz von Juan Manuel Fangio: „Das beste Mittel gegen das Altwerden ist das Dösen am Steuer eines fahrenden Autos.“
Nun fährt Herr Kretschmann nicht mehr selbst. Dafür döst er am Steuer des Regierungsschiffs. Sein Klimaziel bei Amtsantritt lag bei einer Reduktion der Treibhausgase um 25 Prozent bis 2020. Geliefert hat er mit 11 Prozent nicht einmal die Hälfte.
Liebe Freunde, wer die Grünen fragt, wie man das Klima schützen kann, der fragt wahrscheinlich auch die SPD, wie man geeignete Parteivorsitzende findet.
Die Grünen setzen ausschließlich auf die batterieelektrische Mobilität. Das Handelsblatt berichtet von drei Studien, die alle in die gleiche Richtung gehen. Eine davon (Forschungsgemeinschaft Johanneum Research) sagt, der Elektro-Golf müsse 219.000 km fahren, um klimafreundlicher zu sein als der aktuelle vergleichbare Diesel. Auch Professor Frithjof Staiß vom Zentrum für Sonnenenergie und Wasserstoffforschung, der nun wirklich nicht als Auto-Lobbyist bezeichnet werden kann, geht von deutlich über 150.000 km aus. Und das bei einer durchschnittlichen Lebensdauer eines PKW von 180.000 km. Deshalb hat Bosch-Chef Volkmar Denner Recht, wenn er verlangt, man müsse die CO2-Bilanz der batterieelektrischen Mobilität über die gesamte Prozesskette hinweg betrachten.
Derselbe Bosch-Chef rechnet vor, dass er für einen Diesel zehn und für ein Batterieauto noch einen Arbeitsplatz vorhalten kann. Ein wasserstoffbetriebenes Brennstoffzellenfahrzeug würde bis zu acht Arbeitsplätze retten. Wir müssen aufpassen, dass die Politik nicht eine Mobilitätswende erzwingt, die zu einem Strukturbruch führt. Es droht dem Land Baden-Württemberg im 21. Jahrhundert sonst der gleiche Strukturbruch, den das Ruhrgebiet im 20. Jahrhundert erlebt hat.
Und taugt die Batterie zum Erhalt der individuellen Mobilität? Herr Özdemir sagt, man dürfe nicht einfach vierzig Millionen Verbrenner gegen vierzig Millionen Batterien austauschen. Es müssten deutlich weniger werden. Der angebliche Batterie-Fan Winfried Hermann erklärt, er möchte das Tesla-Werk von Elon Musk gar nicht haben, er wolle ja weniger Autos. Ein chinesisches Sprichwort gibt Winfried Kretschmann in Bezug auf Winfried Hermann folgenden Rat: Ein törichter Freund ist eine schlimmere Plage als ein weiser Feind.
Und Kretschmann selbst erklärt, künftig habe jeder die Solaranlage auf dem eigenen Dach und tanke umsonst zu Hause.
Dieser Ministerpräsident ist nur noch für eine neugrüne Bohème auf der Stuttgarter Halbhöhe da. Was ist mit dem Arbeiter im Wohnblock? Was mit der Verkäuferin im Hochhaus? Was mit dem Berufspendler, der auf der Straße parkt?
Für diese Menschen machen wir als FDP Mobilitätspolitik!
Das grüne Ziel ist, statt 40 Millionen Verbrennern nur noch vier Millionen Elektrosmarts, ausschließlich für die Oberschicht und für den Stadtverkehr! Wer Klimaschutz, Arbeitsplätze sichern und die individuelle Mobilität für den Bürger behalten will, der muss die FDP fragen!
Wir wollen den Verbrennungsmotor erhalten. Mit immer weniger fossilen Brennstoffen. Zunächst mit dem sauberen Diesel. Zunehmend mit synthetischen Kraftstoffen und perspektivisch mit der Brennstoffzelle und der Wasserstoffmobilität!
Deshalb habe ich vier Forderungen für eine Mobilitätspolitik der Zukunft:
Liebe Freunde, das ist mein Vorschlag für eine Agenda 2021:
Für diese Agenda wollen wir im Jahre 2020 werben. Gemeinsam wollen wir in diesem Jahr die Wahl in Hamburg gewinnen und dann im nächsten Jahr unser schönes Land vom grün-schwarzen Joch befreien!
Vielen Dank!
Anlässlich der Vorstellung eines Impulspapiers zu einem Kraftakt für erstklassige Bildung forderten der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern, unter anderem die Wiedereinführung einer verbindlichen Grundschulempfehlung.
Rülke: „Der beispiellose Einbruch der baden-württembergischen Schülerleistungen in den bundesweiten Bildungsvergleichen könnte sich zu einer existenziellen Bedrohung für den Wohlstand in unserem Land auswachsen. Erst steigen die Neuntklässler in Deutsch beim Zuhören von Platz 2 auf Platz 14 und beim Lesen von Platz 3 auf Platz 12 ab, dann fallen die Grundschüler in Deutsch und Mathematik auf Durchschnittsniveau, und schließlich erreichen die Neuntklässler auch in Mathematik und den Naturwissenschaften nur noch Mittelmaß. Damit sich der Trend nicht verfestigt, wäre beherztes Gegensteuern erforderlich. Doch gerade bei der entscheidenden Zukunftsaufgabe Bildung versagt die grün-schwarze Landesregierung auf ganzer Linie. Dabei machen Bayern, Sachsen und Thüringen bei den bundesweiten Bildungsvergleichen vor, wie man über Jahre hinweg Bestleistungen erzielen kann. Alle drei Spitzenreiter verfügen nicht nur über ein vielgliedriges und differenziertes Schulsystem, sondern auch als einzige Bundesländer über eine verbindliche Grundschulempfehlung für die weiterführende Schulart nach Klasse 4. Eine verbindliche Grundschulempfehlung erleichtert die Bildung von Klassen aus Schülern mit vergleichbaren Begabungen und Leistungsvoraussetzungen enorm. Der verbindlichen Grundschulempfehlung kommt eine entscheidende Bedeutung des vielfältigen und differenzierten Schulsystems insgesamt zu, was wiederum zum Bildungserfolg des Landes maßgeblich beitragen dürfte. Die FDP/DVP Fraktion hat deshalb einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, um auch in Baden-Württemberg die Grundschulempfehlung wieder verbindlich zu machen. Damit erhalten auch die CDU und ihre Spitzenkandidatin eine Chance, sich glaubwürdig zu machen und die Rücksichtnahme auf den grünen Koalitionspartner den Interessen unseres Landes unterzuordnen.“
Kern: „Nach der Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung durch die damalige grün-rote Landesregierung schnellte die Sitzenbleiberquote in Klasse 5 der Realschulen um Faktor 5 und an den Gymnasien um Faktor 3 nach oben und hielt sich fortan auf diesem besorgniserregend hohen Niveau. Bereits im Jahr 2014 hat die FDP/DVP Fraktion im Rahmen unseres Schulfriedensvorstoßes erklärt, dass wir die Wiedereinführung einer verbindlichen Grundschulempfehlung nicht scheuen, wenn sich die Situation der angestiegenen Sitzenbleiberquoten trotz Akutmaßnahmen nicht eindeutig verbessert. Das Kultusministerium weist zwar darauf hin, dass sich der Anteil der Schüler mit Gymnasialempfehlung an den Gymnasien im Schuljahr 2018/19 erhöht hat. Eine Steigerung von 87,2 Prozent auf 88,5 Prozent mag ein Hinweis auf die Wirksamkeit der verpflichtenden Vorlage der Grundschulempfehlung sein, aber eben nur auf eine geringfügige Wirksamkeit. Die FDP/DVP Fraktion tritt dafür ein, dass jeder Schüler seinen Voraussetzungen und Begabungen gemäß bestmöglich gefördert wird. Verfolgt man dies Ziel konsequent, führt an einer verbindlichen Grundschulempfehlung nichts vorbei. Wichtig ist uns dabei, dass es eine Möglichkeit der Überprüfung der Grundschulempfehlung gibt, beispielsweise über eine Aufnahmeprüfung an der gewünschten weiterführenden Schule auf der Grundlage einheitlicher Standards.“
Die FDP/DVP Fraktion sei überzeugt, so Kern, dass es eines Kraftakts für eine erstklassige Bildung in Baden-Württemberg bedürfe. „Unser freiheitlich-demokratisches Gemeinwesen sieht sich derzeit herausgefordert und in Frage gestellt. Einem Schulwesen, das verlässlich auf höchstem Qualitätsniveau arbeiten kann und geeignete Rahmenbedingungen vorfindet, kommt für den Zusammenhalt unseres Gemeinwesens eine Schlüsselfunktion zu. Deshalb strebt die FDP/DVP Fraktion einen überparteilichen Konsens zu einem Kraftakt für eine erstklassige Bildung in Baden-Württemberg an. Dieser Kraftakt soll jedoch ausdrücklich keine Einigung auf dem kleinsten gemeinsamen bildungspolitischen Nenner sein. Vielmehr zielt er darauf ab, unserem Schulwesen Freiheit zu sichern – Freiheit vor Bevormundung durch die jeweilige Regierungskonstellation und Freiheit zur Gestaltung eines den Bedürfnissen des Einzelnen entsprechenden, zu den Bedingungen vor Ort passenden und an der Qualität orientierten Bildungsangebots. Als Diskussionsgrundlage für den Kraftakt haben wir Freie Demokraten im Landtag von Baden-Württemberg ein liberales Schulkonzept zusammengestellt. Zentrale Elemente des Kraftakts müssen aus unserer Sicht neben einer verbindlichen Grundschulempfehlung der Erhalt unseres vielfältigen und differenzierten Schulsystems mit seinen unterschiedlichen Schularten sein, ebenso die Stärkung der Eigenverantwortung und Gestaltungsfreiheit der Schulen insbesondere im Bereich der Personalauswahl und -entwicklung, faire und verlässliche Bedingungen bei der Ausstattung der Schulen, insbesondere durch ein Budget zur Unterrichtsversorgung nach dem Modell 100 Prozent plus X, innovative Wege bei der Lehrergewinnung und eine Qualitätsoffensive für Grundschulen mit der Möglichkeit der Zulagenvergabe für bestimmte Aufgaben, außerdem ein Qualitätskonzept, das unter anderem mithilfe von Fortbildungsgutscheinen den Anforderungen der einzelnen Schulen gerecht wird, das Eintreten für verbindliche Bildungsstandards bundesweit und schließlich eine Stärkung der Fächer wie des Ethik- und des Gemeinschaftskundeunterrichts, von denen wir uns einen Beitrag zum Zusammenhalt unseres freiheitlich-demokratischen Gemeinwesens erhoffen. Unser Impulspapier versteht sich als Vorschlag, und wir freuen uns auf Anmerkungen, Anregungen und Kritik gerade auch von Verbänden, Institutionen und interessierten Bürgerinnen und Bürgern.“
Liberales Schulkonzept
Gesetzentwurf zur Grundschulempfehlung
Zur Nachricht, dass sich die grün-schwarze Koalition auf eine bessere Besoldung für alle Schulleiter und auf die Bezuschussung kommunaler Betreuungsangebote geeinigt hat, sagte der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:
„Die FDP/DVP Fraktion freut sich, dass nun auch die Schulleiter kleiner Schulen besser bezahlt werden. Allerdings konnte sich die Koalition erst nach monatelangem Ringen darauf einigen. Gleichzeitig werden die allermeisten Schulen, rund 85 Prozent, auf unbestimmte Zukunft vertröstet, was die Schulverwaltungsassistenten angeht. Denn nach Angaben des Kultusministeriums werden nur knapp 400 Gymnasien und berufliche Schulen sowie einige sehr große Realschulen und Bildungszentren von Schulverwaltungsassistenten profitieren. Und bei den Ganztagsschulen musste die CDU in den Verhandlungen mit den Grünen noch kräftig Federn lassen. Betreuungsangebote der Kommunen, die das Schulangebot ergänzen, sollen zwar zukünftig bezuschusst werden – allerdings nicht, wenn sie an verpflichtenden Ganztagsschulen angesiedelt sind. Vor allem aber fehlt im grün-schwarzen Kompromiss die offene Ganztagsschule mit Unterricht am Vormittag und freiwilligen Angeboten am Nachmittag aus einem Guss. Im Schulgesetz findet sich nur die verpflichtend-rhythmisierte Ganztagsschule. Wäre der CDU eine echte Wahlfreiheit beim Ganztag ein Anliegen gewesen, hätten sich die Christdemokraten für eine offene Ganztagsschule starkgemacht. Der Koalitionsfrieden mit den auf die verpflichtende Ganztagsschule fixierten Grünen war ihnen aber offensichtlich wichtiger und setzt mit ihnen die Serie der faulen Kompromisse fort.“
Zur Ankündigung der Arbeitsgemeinschaft gymnasialer Elternvertreter im Regierungsbezirk Stuttgart (ARGE), das Land wegen hoher Unterrichtsausfälle zu verklagen, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:
„Dass Elternvertreter sich nicht anders zu helfen wissen als Klage gegen das Land einzureichen, zeigt nicht nur, welches Ausmaß der Unterrichtsausfall an den Schulen vor Ort inzwischen angenommen hat. Vielmehr sind die Klagenden offenbar zur Erkenntnis gelangt, dass ihre Hilferufe ungehört verhallen. Wie auch seitens der ARGE Stuttgart bei deren Pressekonferenz bemerkt wurde, ist der grüne Ministerpräsident nicht erst seit kurzer Zeit im Amt. Was die Bekämpfung des Unterrichtsausfalls betrifft, ist die im Jahr 2011 begonnene Amtszeit von Winfried Kretschmann tatsächlich von schwerwiegenden Versäumnissen und kontraproduktiven Entscheidungen geprägt. So wurde nichts unternommen, um die unwürdige Sommerferien-Arbeitslosigkeit von Lehrkräften zu beseitigen, den Beförderungsstau bei den Fachlehrern abzubauen, die Möglichkeiten des Quereinstiegs ins Lehramt substanziell zu verbessern, die Eigenverantwortung der Schulen im Personalbereich zu stärken oder die Unterrichtsversorgung mit einem transparenten und verlässlichen Verfahren sicherzustellen, wie es andere Bundesländer mit dem Modell 100 Prozent Unterrichtsversorgung plus X Prozent für Vertretungsunterricht und eigene Profilschwerpunkte längst praktizieren. Stattdessen hat die grün-rote Regierung Kretschmann I einige Zeit das Ziel verfolgt, 11 600 Lehrerstellen zu streichen – obwohl absehbar war, dass schon in naher Zukunft nicht weniger, sondern deutlich mehr Lehrer gebraucht würden. Schließlich wirkt die Privilegierung der Gemeinschaftsschule bis heute nach. Unter anderem verfügt die Gemeinschaftsschule immer noch über einen Klassenteiler von 28 Schülern und ist dadurch erheblich besser mit Lehrern ausgestattet als die anderen weiterführenden Schularten mit einem Klassenteiler von 30 Schülern. Die FDP/DVP Fraktion hat entschiedenes Gegensteuern und Handeln in all diesen Punkten immer wieder eingefordert. Es wird aber immer offensichtlicher, dass eine Koalition aus ideologisch festgefahrenen Grünen und einer durchsetzungsschwachen CDU dazu nicht fähig ist.“