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Weiterer Beweis des bodenlosen Missmanagements.
Zur Meldung, wonach Baden-Württemberg von 192.000 gelieferten Impfdosen von Astrazeneca nur 12.112 Dosen verimpft habe, diese Zahl aber noch um Nachmeldungen zu korrigieren sei, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion der FDP/DVP im Landtag von Baden-Württemberg Jochen Haußmann:
„Ich bin regelrecht entsetzt, wenn ich erfahre, dass das Land nur einen Bruchteil von Impfungen realisiert hat, die möglich gewesen wären. Offenbar hält man lieber eine ganze Gesellschaft im Lockdown, als durch das Vorziehen relevanter Gruppen Öffnungen zu ermöglichen. Der Hinweis, dass der Impfstoff nicht verderbe, weil er sechs Monate haltbar sei, ist geradezu zynisch. Es muss jetzt umfassende Klarheit her, wer wann geimpft werden kann und welche Öffnungen möglich werden. Einmal mehr erscheint die Glaubwürdigkeit von Minister Lucha in einem fahlen Licht. Schließlich war wochenlang von massiver Impfstoffknappheit die Rede und jetzt stellt sich heraus, dass die Impfdosen nutzlos einlagern.“
Offenbar fehlender In formationsfluss.
Zur Meldung, wonach sich ab heute Erzieherinnen, Erzieher und Lehrkräfte um Impftermine bewerben könnten (Pressemitteilung des Sozialministeriums vom 20.02.2021) sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion der FDP/DVP im Landtag von Baden-Württemberg, Jochen Haußmann:
„Es ist sehr erfreulich, dass Erzieherinnen, Erzieher und Lehrkräfte nun nach der Entscheidung des Gesundheitsministers prioritär geimpft werden können. Es häuft sich aber Kritik, dass vor Ort die Informationen noch gar nicht angekommen sind. Sollte Minister Lucha wieder einmal vorschnell in der Presse einen Erfolg verkündet haben, dessen wirksame Umsetzung noch gar nicht gesichert ist, dann übersteigt die Serie der Pannen und Fehlinformationen so langsam das Maß des Erträglichen.“
Harte Lockdown-Politik ist nicht alternativlos – FIT-Strategie gefordert.
Im Zusammenhang mit der Sondersitzung des Sozialausschusses des Landtags von Baden-Württemberg zum Thema „Situation in den baden-württembergischen Pflegeheimen und weitere Fragen zur aktuellen Corona-Lage“ sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion der FDP/DVP Jochen Haußmannn:
„Es braucht für den Weg aus der Corona-Krise und dem harten Lockdown einen klaren Kompass und eine tragfähige Strategie. Wir Freien Demokraten fordern dies seit Langem. Von Minister Lucha haben wir stets nur Beschwichtigungen gehört, wie hervorragend angeblich alles laufe. Doch der schöne Schein bekommt beim genauen Hinsehen erhebliche Kratzer. Sei es bei der Impfstrategie, bei den FFP2-Masken oder der klaren und transparenten Darstellung der Todesfälle in Pflegheimen. Seit Beginn des zweiten Lockdowns haben wir eine tragfähige Schutzsstrategie gefordert. Dazu zählten für uns von Anfang an wirksame FFP2-Masken statt der Alltagsmasken. Auf unsere Initiativen, die die Qualität der abgegebenen Masken hinterfragt haben hieß es stets, diese seien einwandfrei. Nun wird doch nachgetestet und über 5 Millionen sollen aussortiert werden.
Auch beim Impfen musste Lucha zeitgleich, als die teuren Briefe in den Briefkästen landeten, den Kurs ändern: Jetzt gibt es ein Recall-System.
Entscheidend ist jedoch, was jetzt zu tun ist: Es braucht ein tragfähiges Test-System nach dem Vorbild des Landkreises Böblingen. Die Öffnung der Schulen, des Handels und der Gastronomie muss höchste Priorität haben. Eine umfassende Teststrategie kann zusammen mit FFP2-Masken die nötige Perspektive und Sicherheit bieten. Wenn auch das Impfen endlich Fahrt aufnimmt, dann kommen wir mit einer FIT-Strategie (FFP2-Masken, Impfen und Testen) zurück in die Freiheit. Wiederholt fordern wir Freien Demokraten einen konkreten Stufenplan und erinnern an unsere konstruktiven Vorschläge.“
FDP/DVP Fraktion hatte vor den Folgen des sogenannten „Wellenbrecher-Lockdowns“ gewarnt – Beendigung der Ausgangssperren und Vorlage eines klaren, zahlenbasierten Öffnungskonzepts für Schulen, Gesellschaft und Wirtschaft gefordert.
Zur Meldung, wonach Ministerpräsident Winfried Kretschmann Fehler in der Corona-Politik eingeräumt und den „Lockdown light“ im November als falsch bezeichnet hat, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:
„Ich begrüße es, dass der Ministerpräsident einräumt, dass der sogenannte ‚Wellenbrecher-Lockdown‘ ein Fehler gewesen ist. Die FDP/DVP Fraktion hatte von Anfang an davor gewarnt, dass die Zahl der Infektionen nicht sinkt, sondern sogar steigt, wenn man die Menschen aus Gaststätten und Veranstaltungsorten mit funktionierenden Hygienekonzepten ins Halbdunkel der unkontrollierbaren Privatheit abdrängt.
Es ist höchste Zeit, die Ausgangssperren zu beenden und ein klares, zahlenbasiertes Öffnungskonzept für Schulen, Gesellschaft und Wirtschaft vorzulegen. Die FDP/DVP Fraktion hat ein solches am vergangenen Donnerstag ins Parlament eingebracht.“
Jüngste Entscheidung zur Bundestagswahl gibt zu denken.
Im Zusammenhang mit der abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes (Drucksache 16/9344) sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion der FDP/DVP im Landtag von Baden-Württemberg Jochen Haußmann:
„Viele Regelungen im Gesetzentwurf sind gut und wir tragen diese mit. Die heutige Presseberichterstattung zur Parität bei der Bundestagswahl muss aber zu denken geben. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an unseren Änderungsantrag in der Ausschussberatung. Auch wir treten für mehr Frauen in den Selbstverwaltungsorganen ein. Dies aber als Empfehlung und nicht als faktischen Zwang. Denn ein solcher ist nicht nur ein Eingriff in die Selbstverwaltung, es ist auch rechtlich fragwürdig.“
Gute Rahmenbedingungen statt Zwang.
Im Zusammenhang mit der ersten Beratung des Gesetzentwurfs zur Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen des öffentlichen Bedarfs in Baden-Württemberg (Landarztgesetz Baden-Württemberg) sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion der FDP/DVP im Landtag von Baden-Württemberg, Jochen Haußmann:
„Der Gesetzentwurf ist Ausdruck einer widersinnigen Symbolpolitik. Wenn in Zukunft jährlich bis zu 75 Studienplätze daran geknüpft werden, dass sich junge Menschen zur Hausarzttätigkeit in unterversorgten Gebieten verpflichten, hilft das aktuell überhaupt nichts. Denn diese Studienanfänger werden erst in rund 15 Jahren tätig werden können. Wie kann man überhaupt auf die Idee kommen, dass junge Leute ihr Leben schon 15 Jahre im Voraus abschätzen können? Offenbar will sich die CDU mit dieser Symbolpolitik vor allem im ländlichen Raum gut darstellen. Es sollte zu denken geben, wenn die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland die Landarztquote mit guten Argumenten ablehnt und darauf hinweist, dass diese Quote auch sozialpolitisch in hohem Maße ungerecht ist. Wir Freien Demokraten sind sicher: Eine gute ärztliche Versorgung gelingt nur, wenn die Attraktivität des Arztberufs wiederhergestellt wird. Es muss auch endlich mit der überbordenden Bürokratie aufgeräumt werden. Den Wünschen nach besserer Work-Life-Balance und der Arbeit in Teams ist Rechnung zu tragen. Genau an dieser Stelle ist der Gesetzentwurf eine grandiose Fehlleistung. Er legt fest, dass man in Vollzeit arbeiten muss. Eine Familienauszeit oder Teilzeit für die Kindererziehung in Eigenregie scheidet aus. Vermutlich deshalb heißt das Gesetz auch Landarztgesetz, weil Ärztinnen darin gar nicht vorkommen sollen. In dieser Form ist der Entwurf ein familienpolitisches Armutszeugnis.“
Im Zusammenhang mit einer aktuellen Debatte auf Antrag der Fraktion der Grünen im Landtag von Baden-Württemberg mit dem Titel „Starke Kinder – chancenreich. Baden-Württemberg macht sich für Kinder und Jugendliche stark“ sagte der sozialpolitische Sprecher der Fraktion der FDP/DVP Jürgen Keck:
„Zur Erhöhung der Chancen für Kinder auf eine gesunde Zukunft in wirtschaftlich und sozial gesicherten Rahmenbedingungen gibt es viele Ansätze. Die Freien Demokraten treten für einen wirksamen Schutz vor sexualisierter und allgemeiner Gewalt durch tragfähige und vernetzte Schutzkonzepte aus, die keine blinden Flecken dulden. Hier braucht es eine Kultur des Hinsehens und Eingreifens. Für das Aufwachsen ohne wirtschaftliche Not treten wir für ein Kinderchancengeld ein. Es ist nicht mehr zeitgemäß, dass über 150 verschiedene ehe- und familienpolitische Leistungen des Bundes, die um Förderungen und Leistungen der Länder und Kommunen ergänzt werden, ein Regelungsdickicht darstellen, das niemand mehr durchdringen kann. Deshalb unser Konzept der Bündelung in der neuen Leistung Kinderchancengeld. Daneben kommt es auf die Sicherstellung einer guten Bildung an. Sie ist der beste Garant für einen guten Start ins Berufsleben. Und gerade vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Verwerfungen, die bald in Zuge der Corona-Krise über das Land hereinbrechen brauchen wir eine gute Wirtschaftspolitik. Eine gute Wirtschaftspolitik ist noch immer die beste Sozialpolitik. Deshalb muss endlich tatkräftig in die Zukunft investiert werden. Mit der Digitalisierung und dem Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft.“
Kultur des Hinsehens fördern – #NullToleranz.
Anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen am 25. November 2020 sagt der frauenpolitische Sprecher der Fraktion der FDP/DVP im Landtag von Baden-Württemberg Jochen Haußmann:
„Gewalt an Frauen ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das sich durch alle Bevölkerungsschichten zieht und während der Corona-Pandemie weiter verschärft hat. Es geht uns alle etwas an. Zu oft wird häusliche Gewalt weiterhin verschleiert, tabuisiert oder verharmlost. Wir müssen mit vereinten Kräften daran arbeiten, dass Betroffenen geholfen wird und Gewalt nicht weiter toleriert wird. Deshalb braucht es auch eine Kultur des Hinsehens. Leider sind in Deutschland die Vorgaben der Istanbul-Konvention noch lange nicht umgesetzt. Darum ist die Infrastruktur der Frauenhilfe in Deutschland endlich krisenfest aufzustellen. Dafür müssen kurzfristig die Kapazitäten erhöht werden. Diese freien Kapazitäten müssen in einem länderübergreifenden Online-Register erfasst und die Kooperation zwischen den Ländern erleichtert werden. Wichtig sind auch Strukturen der Beweissicherung ohne dass es eine verpflichtende Anzeige braucht. Entsprechende Modelle sollten landesweit zum Regelangebot werden. Seien es Gewaltambulanzen wie in Heidelberg oder ‚Soforthilfe nach Vergewaltigung‘ im Rems-Murr-Kreis. Außerdem benötigen wir den Ausbau von 24/7-Hilfetelefonen, sowohl für Opfer als auch für potenzielle Täter. Möglichst viele Angebote sollen digital gemacht werden. Für eine erfolgreiche Bewältigung dieser Herausforderungen ist ein gemeinsames und koordiniertes Vorgehen von Bund und Ländern unbedingt notwendig.“
Praktiker geben Hinweise auf zahlreiche Unzulänglichkeiten.
Im Zusammenhang mit einer aktuellen Debatte auf Antrag der Fraktion der SPD im Landtag von Baden-Württemberg mit dem Titel „Minister Luchas Krisenmanagement in der Kritik“ sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Faktion der FDP/DVP Fraktion, Jochen Haußmann:
„Minister Lucha – und das ist Teil der positiven Kritik – pflegt einen offenen Kommunikationsstil und steht den Abgeordneten Rede und Antwort. Es mangelt auch nicht an Pressemitteilungen. Aus der Praxis heraus hört man jedoch Kritik, man habe den Sommer zu leichtfertig verstreichen lassen. Denn Pandemien laufen regelmäßig in 2 bis 3 Wellen ab. Dann stellt man aber im Spätsommer völlig überraschend fest, dass nach den Sommerferien die Schule beginnt und es vielleicht nicht sonderlich schlau ist, die Kinder in proppenvolle Busse zu stopfen. So kam – hopplahopp – ein Förderprogramm auf den Weg. Wie sieht es denn nun in der Hochphase der zweiten Welle mit Schnelltests aus? Diese brauchen wir dringend für den Pflege- und Gesundheitsbereich. Es darf nicht noch einmal passieren, dass Pflegebedürftige isoliert werden. Es gibt Schnelltests und FFP-2 Masken. Gerade aber hier liegt der Hase im Pfeffer. Es kann nicht sein, dass das Land lediglich eine ‚Notreserve‘ aufbaut und ansonsten die Tests des Bundes verteilt. Ist gesichert, dass diese Menge ausreicht? Hätte das Land frühzeitig die Beschaffung koordiniert, wären jetzt schon überall diese Tests zu moderaten Preisen vorhanden. Jetzt sehe ich aber die Gefahr, dass wir geradewegs in eine Nachfrageüberhitzung laufen. Bayern macht einmal mehr vor, wie es bessergeht. Ich möchte auch endlich einmal verbindliche Aussagen zur Reserve von Schutzausstattungen. Es ist mir eindeutig zu wenig, wenn hier das Land immer auf den Bund warten will. Die Gesundheitsämter sind endlich technisch zu ertüchtigen – hier braucht es die Unterstützung des Landes, um digitaler zu werden. Das Land bestellt jetzt Impfstoffe – aber wie sieht es mit den Lagermöglichkeiten aus, Stichwort: Ultratiefkühlschränke? Viele Fragen, auf die ich verbindliche Antworten erwarte.“
Wahlrechtausschlüsse werden dauerhaft aufgehoben.
Im Zusammenhang mit den zweiten Beratungen von Gesetzentwürfen von FDP/SPD (Drucksache 16/8191) und Grüne/CDU zur Einführung des inklusiven Wahlrechts in Baden-Württemberg sagte der sozialpolitische Sprecher der Fraktion der FDP/DVP Jürgen Keck:
„Es ist heute ein guter Tag, um auf dem Weg zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung einen Schritt weiter zu kommen. Auch für Fälle, in denen eine Betreuung in allen Angelegenheiten bestellt ist, ist nun endlich dauerhaft die Ausübung des Wahlrechts möglich. Die Freude wird nur insofern getrübt, als dass die Regierungsfraktionen nicht bereit waren, einen gemeinsamen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen und sie erst aktiv wurden, als unserer eingebracht wurde. Auch die Sonderregelung für Bürgermeisterwahlen wäre aus unserer Sicht nicht nötig gewesen. Wir glauben, die Bürgerinnen und Bürger im Land können sehr genau entscheiden, welchen Bürgermeisterkandidaten sie wählen wollen. Einen Ausschluss vom passiven Wahlrecht, also der Wählbarkeit, hätte es nicht gebraucht.“
Gute Erfolge – gleichwohl bleibt noch viel zu tun.
Im Zusammenhang mit der Beratung des Antrags der Fraktion der Grünen mit dem Titel „Aktionsplan ‚Für Akzeptanz und gleiche Rechte Baden-Württemberg‘: Umsetzung und Zukunftsperspektiven für ein Land der Vielfalt“ sagte der sozialpolitische Sprecher der Fraktion der FDP/DVP Jürgen Keck:
„Gleichstellung ist erreicht, wenn Vielfalt als Normalität wahrgenommen wird und jegliche Form von Diskriminierung und Benachteiligung unterbleibt. Es ist noch gar nicht so lange her, dass entscheidende Schritte auf diesem Weg getan wurden. Erst seit drei Jahren dürfen gleichgeschlechtliche Paare ganz normal auf dem Standesamt heiraten. Das Aktionsjahr 2019 für Akzeptanz und gleiche Rechte hat wichtige Schlaglichter auf die Vielfalt der Lebensentwürfe und die Herausforderungen geworfen. Noch immer ist es zwei Männern verwehrt, eine Familie durch Adoption eines Kindes zu werden. Noch immer findet ein automatischer Blutspendeausschluss statt, auch wenn es keine relevanten Risikofaktoren gibt. Und auch wer aus ernstesten Gründen meint, im falschen Körper zu leben, braucht mehrere Gutachten und einen bürokratischen Hürdenlauf, um seine geschlechtliche Identität ändern zu dürfen. Ich fasse es so zusammen: Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen sich an die Vielfalt der Lebensentwürfe anpassen, nicht die Menschen an eine überkommene Bürokratie.“
Attraktivität des Berufs ist entscheidender Hebel.
Zur Meldung, wonach die Landesregierung nächsten Dienstag über die konkrete Ausgestaltung der Landarztquote beim Medizinstudium mit 75 Plätzen entscheiden wolle und die eine Strafzahlung von 250.000 Euro bei Nichteinhaltung der 10-Jahres-Verpflichtung zur Tätigkeit Landarzt vorsehe, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion der FDP/DVP im Landtag von Baden-Württemberg, Jochen Haußmann:
„Die Landarztquote löst keine Probleme, sondern ist reine Symbolpolitik. Völlig unnötig wird eine zusätzliche Bürokratie mit weiteren Kosten aufgebaut, die im Übrigen auch sozial unausgewogen ist. Die gerade mal 75 Plätze, die nächstes Jahr angeboten werden und in 12 bis 15 Jahren dann in die Praxis kommen, sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Wer zudem von jungen Menschen schon zu Beginn des Studiums verlangt, dass sie wissen, wie ihr Leben in eben diesen 12 bis 15 Jahren aussieht, verkennt die Lebenswirklichkeit. Für uns Liberale liegt die bessere Lösung in der Wiederherstellung der Attraktivität des Arztberufs. Angebotsformen, die den Interessen nach Work-Life-Balance und Vereinbarkeit von Beruf und Familie gerecht werden und endlich den bürokratischen Dschungel lichten. Über 80 Formulare in der Arztpraxis sind ein Irrsinn. Die Ärztinnen und Ärzte wollen Zeit für ihre originäre Arbeit und nicht, um sich in bürokratischen Fallstricken zu verheddern.“
Kosten für Tests für Rückkehrer aus Risikogebieten sollten selbst getragen werden.
Zu Aussagen des Ministerpräsidenten in der Regierungspressekonferenz zu Fragen einer Teststrategie für Reiserückkehrer erklärt der stv. Vorsitzende und gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann:
„Der Bund hat entschieden, dass Reiserückkehrer aus Corona-Risikogebieten sich auf das Virus testen lassen müssen. In erster Linie ist deshalb am Flughafen Stuttgart eine entsprechende Infrastruktur aufzubauen. An anderen Flughäfen bieten sich sicherlich Kooperationen mit dem ambulanten Bereich an.
Dass aber noch keinerlei Strategie erkennbar ist und der Ministerpräsident erst zu Ferienbeginn überhaupt anfängt, mit der Kultusministerin über das Thema zu sprechen, ist verantwortungslos.
Dazu kann ich jedoch keinerlei Notwendigkeit erkennen, weshalb die gesetzlichen Krankenkassen diese Testkosten übernehmen sollten. Hier sollte in Rücksicht auf das Solidarprinzip der Aufwand nachträglich in Rechnung gestellt werden. Urlaub ist zwar schön, aber eine freiwillige Angelegenheit für deren Kosten und Nebenkosten der mündige Bürger auch aufkommen muss. Es kann nicht ewig weiter Geld ausgegeben werden, als gäbe es kein Morgen.“
Den Hass zu durchbrechen ist die dauerhaft große Herausforderung unserer Zeit.
„Wir müssen lernen, entweder als Brüder miteinander zu leben oder als Narren unterzugehen.“ Mit diesem Zitat von Martin Luther King umschrieb der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann im Landtag im Rahmen einer aktuellen Debatte das Grundproblem rassistischen Gedankenguts. Der Rassismus sei dabei kein amerikanisches Problem, sondern auch bei uns wesentlich ausgeprägter, als es vielfach vermutet werde. So finde sich Rassismus nicht nur bei politischen Extremisten, sondern trete auch im Alltag regelmäßig auf.
Gleichzeitig mahnte er eine sachliche und konstruktive Auseinandersetzung mit den Problemen an. „Statt Denkmäler zu stürzen, ist es beispielsweise besser, Kulturschaffende aus den ehemaligen Kolonien einzuladen und gemeinsam Gegendenkmäler zu entwickeln“, sagte Weinmann mit Blick auf beschädigte und gestürzte Denkmäler historischer Protagonisten des Kolonialismus. „Wir müssen uns mit unserer Vergangenheit befassen, um die Absurdität und Gefahr von Rassismus besser zu verstehen.“ Auf der anderen Seite warnte der Liberale davor, jedes Handeln vorschnell als rassistisch zu brandmarken, wie es etwa das neue Berliner Antidiskriminierungsgesetz tue. „Es ist ein Dilemma für Polizeibeamte, wenn bei jeder Kontrolle oder Festnahme die von der Maßnahme Betroffenen sofort die Rassismus- oder Nazikarte ziehen.“
Trotz dieser Probleme blickt Weinmann optimistisch in die Zukunft. „Ich vertraue darauf, dass unser Rechtsstaat die Kraft besitzt, Rassismus in aller Entschiedenheit den Kampf anzusagen und in die Schranken zu weisen. Aber, und das lehrt uns die Geschichte, es braucht einen langen und stetigen Atem.“
Schnellschuss des Sozialministeriums sorgte ohne Not über die Osterfeiertage für viel Unruhe bei Zahnärzten und Patienten
Zu den ministeriellen Auslegungshinweisen zu § 6a der 4. Änderung der Corona-Verordnung vom 9. April 2020 sagten der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der gesundheitspolitische Sprecher, Jochen Haußmann:
Rülke: „Ich bin froh, dass die Pressemitteilung der FDP vom Karfreitag Wirkung gezeigt hat. Die jetzt vorliegenden Auslegungshinweise sorgen für die notwendige Klarstellung für alle Zahnärztinnen und Zahnärzten in Baden-Württemberg. Der Schnellschuss von Minister Lucha mit der 4. Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom Gründonnerstag hätte ab Dienstag für größtmögliche Verunsicherung der Zahnärztinnen und Zahnärzte und Patientinnen und Patienten in Baden-Württemberg gesorgt. Es war ein großer Fehler, dass er die zahnärztlichen Körperschaften nicht mit einbezogen und vor vollendete Tatsachen gestellt hat. Eingriffe in die Grundrechte zum Schutz von Leben und der Gesundheit der Bevölkerung, die angesichts der Corona-Pandemie notwendig sind, entbindet einen Gesundheitsminister aber nicht davon, dies ohne Einbindung mit unserer medizinischen Selbstverwaltung zu machen.“
Haußmann: „Die Auslegungshinweise decken sich nun nahezu vollständig mit den Empfehlungen der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg. Dr. Ute Maier, Vorsitzende der KZV BW, und Dr. Torsten Tomppert, Präsident der Landeszahnärztekammer, haben mir heute Morgen telefonisch bestätigt, dass mit diesen Auslegungshinweisen eine sinnvolle Basis der zahnmedizinischen Behandlung gegeben ist. Die Verunsicherung der Zahnärzte und Patienten hätten wir uns sparen können, hätte Minister Lucha die Empfehlungen der Landes- und Bundeszahnärztekammer übernommen, anstatt eine unklare Verordnung am Karfreitag zu veröffentlichen, die faktisch ein Berufsverbot für Zahnärztinnen und Zahnärzte bedeutet hätte. Leider hat das Sozialministerium wiederum nicht die Mitglieder des Sozialausschusses über die Korrektur unterrichtet. Das Parlament hat der Exekutive umfangreiche Ermächtigungen übertragen und unterstützt die Landesregierung in der Schutzpflicht des Staates für die Gesundheit der Menschen. Dann erwarte ich, dass das Parlament auch umfassend informiert wird.“
Anhang:
Schreiben von Minister Lucha an die Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg und die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg vom 12.4.2020
Entscheidung ohne Abstimmung mit der Landeszahnärztekammer und ohne Information des Sozialausschusses ist nicht hinnehmbar
Zur 4. Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 9. April 2020 äußerten sich der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der gesundheitspolitische Sprecher, Jochen Haußmann, wie folgt:
Rülke: „Die 4. Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung bedeutet für Zahnärztinnen und Zahnärzte faktisch ab heute ein Berufsverbot in Baden-Württemberg. Sie dürfen nur noch Notfallbehandlungen durchführen. Diese massive und bundesweit einmalige Einschränkung wurde nach unseren Informationen nicht mit der Landeszahnärztekammer abgestimmt. Zahnärztinnen und Zahnärzte mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützen unter schwierigen Bedingungen ihren Sicherstellungsauftrag und erhalten nun von der Landesregierung ohne Ankündigung ein Berufsverbot. Ich fordere Minister Lucha auf, diese Verordnung sofort zu überarbeiten.“
Haußmann: „Die Verordnung ist ein einmaliger Vertrauensbruch gegenüber unseren Zahnärztinnen und Zahnärzten, und auch gegenüber dem Sozialausschuss. Statt eines Schutzschirmes für unsere Zahnärztinnen und Zahnärzte sorgt Minister Lucha für ein finanzielles und organisatorisches Chaos der wichtigen zahnmedizinischen Versorgung in Baden-Württemberg. Dass er in der gestrigen Telefonkonferenz mit dem Sozialausschuss dazu nichts erwähnt hat, ist ein Affront gegenüber den Mitgliedern des Landtags von Baden-Württemberg. Landeszahnärztekammer und Kassenzahnärztliche Vereinigung informierten noch gestern in einem gemeinsamen Gesundheitstelegramm, dass die Zahnärztinnen und Zahnärzte in der Bewältigung der enormen Krise an der Seite der Landesregierung stehen und diese nach Kräften unterstützen.“
Landeszahnärztepräsident Dr. Torsten Tomppert: „Wir Zahnärzte sind trotz Corona-Krise für die Patientinnen und Patienten da und nehmen unsere Verantwortung, sie zahnärztlich zu behandeln und ihnen zu helfen, wahr.“ Die nicht mit den Körperschaften abgestimmte neue Verordnung sorgt nun für eine böse Überraschung. Dr. Tomppert: „Die Körperschaften der Zahnärzteschaft in Baden-Württemberg fragen sich bei der ungenauen Formulierung, ob es sich hierbei um ein Berufsverbot für Zahnärzte handelt.“
Auszug aus der 4. Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 9. April 2020:
„§ 6a Einschränkung zahnärztlicher Behandlungen
(1) Bei der zahnärztlichen Versorgung von Patientinnen und Patienten in den Fachgebieten 1. Oralchirurgie, 2. Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und 3. Kieferorthopädie dürfen nur akute Erkrankungen oder Schmerzzustände (Notfälle) behandelt werden. Andere als Notfallbehandlungen nach Satz 1 sind auf einen Zeitpunkt nach dem Außerkrafttreten dieser Verordnung zu verschieben. (2) Insbesondere zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlungen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 von mit SARS-CoV-2 infizierten Patientinnen und Patienten beziehungsweise von in Quarantäne befindlichen Personen sollen in Notfällen grundsätzlich in Krankenhäusern mit Zahnmedizinbezug (Universitäts-Zahnkliniken, Kliniken mit einer Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie-Abteilung oder Zahnkliniken) erbracht werden. Leistungen nach Absatz 1 Satz 1 können auch in Corona-Schwerpunkt-Zahnarztpraxen anstelle von Einrichtungen nach Satz 1 erbracht werden. Die Standorte der Einrichtungen nach den Sätzen 1 und 2 werden über die Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg und die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg bekanntgegeben; die Bekanntgabe ist zu aktualisieren.“
Sozialministerium sucht die Schuld ausschließlich bei anderen.
Zur heutigen Diskussion im Sozialausschuss über die Vorgänge um die Projektvergabe an Christoph Sonntag und weiteres erklärt der stv. Fraktionsvorsitzende, Jochen Haußmann:
„Das Ministerium hat in der heutigen Sitzung geradezu übertrieben ausführlich die Vorgänge rund um die Projektvergabe und –abwicklung dargestellt. Man hat dabei aber auch nicht versäumt, alle Fehler, die passierten, ausschließlich bei anderen zu suchen. Wir werden diese Informationen nun aus- und bewerten, können aber nach wie vor nicht über die von uns gewünschten Informationen verfügen.
Minister Lucha hat heute auf unseren Antrag hin zugesagt, seine sämtliche elektronische Kommunikation der Staatsanwaltschaft zu übergeben. Dies begrüßen wir, erwarten aber auch, dass dies schnell geschieht, und dass dann auch bald entsprechende Schritte unternommen werden. Bevor für uns insgesamt keine Klarheit herrscht, ist für uns ein Untersuchungsauschuss unverändert eine Option.“
‚Untersuchungsausschuss Lucha‘ ist weiterhin möglich, wenn der Sozialminister weiterhin die Aufklärung blockiert.
Zu den Ergebnissen der heute erfolgten Befragung des Sozialministers Manfred Lucha im Sozialausschuss erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und Mitglied im Sozialausschuss, Jochen Haußmann:
„Sozialminister Lucha mauert bei der Aufklärung der Affäre vom ersten Tag an. Das ist kein Wunder, denn nach der Durchsicht der Akten wird immer klarer, dass der Minister lediglich aufgrund persönlicher Freundschaft Herrn Sonntag ein lukratives Projekt zuschusterte. Dabei waren die sogenannten Demokratietage völlig überteuert und fachlich ohne Mehrwert. Das Geflecht um Herrn Sonntag und andere Begünstigte aus seinem Umfeld untersucht nun die Staatsanwaltschaft. Es ist dem Druck der FDP zu verdanken, dass das Sozialministerium ihr nun die gesamten Verfahrensakten überlässt.
Der FDP geht es dabei um die persönlichen Verstrickungen von Herrn Lucha in dieser Amigo-Affäre. Auf Nachfragen räumt der Minister nun plötzlich ein, dass es zwei weitere Abendessen mit Herrn Sonntag gab. Inhalte der Gespräche will er nicht nennen, weil es angeblich ein privates Treffen gewesen sei. Das ist sehr seltsam, wenn man bedenkt, dass ein Treffen am 10.12.2018 mitten in die Phase der Projektverlängerung fiel. Ganz bemerkenswerte Erinnerungslücken offenbart Herr Lucha dann, wenn es um die Bezahlung der Treffen ging. Seine Glaubwürdigkeit würde weiter erheblich bröckeln, wenn rauskommt, dass der Sozialminister sich von Herrn Sonntag zum Abendessen einladen lässt, und dies nicht entsprechend den beamtenrechtlichen Vorschriften meldet. Wir erwarten hier lückenlose Aufklärung.
Wir haben schon im Dezember vom Minister verlangt, die Einstufung der Akten als ‚Verschlusssache‘ aufzuheben. Dieser Forderung ist der Sozialminister ohne Begründung nicht nachgekommen. Er will damit der Opposition bei der Aufklärung einen Maulkorb anlegen, damit wird er aber keinen Erfolg haben. Wenn er weiterhin seine gesamte Energie statt in die Aufklärung für die Vertuschung seines Handelns verwendet, wird ein ‚Untersuchungsausschuss Lucha‘ immer wahrscheinlicher. Dieser wird sich dann nicht nur mit der bekannten Verschwendung von Steuergeldern befassen, sondern vor allen Dingen mit dem Amtsverständnis Herrn Luchas.“
Zur Meldung, die SPD-Landessozialministerin Altpeter wolle nicht nur in jeder Legislaturperiode einen Armuts- und Reichtumsbericht vorlegen, sondern auch einen Landesbeirat für Armutsbekämpfung und -prävention zur Dauereinrichtung machen, sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:
„Bei der Armutsfrage haben wir kein Erkenntnisproblem, sondern einen Umset-zungsbedarf. Steuergelder für Arbeitsgruppen und Berichte auszugeben, ist verfehlt. Ich denke von der Ursache her. Deshalb brauchen wir eine Qualifizierungsoffensive und die volle Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Und es ist schon bemerkenswert, welche Krokodilstränen die Landessozialministerin vergießt. Sie selbst gehört dem grün-roten Kabinett an, das die Hand dafür gehoben hat, dass jungen Beamtenfamilien bis zu 300 Euro netto im Monat genommen werden. So sieht öko-soziale Politik der Armutsbekämpfung also in der Praxis aus – unsozial und unsolidarisch.“
Im Landtag diskutieren Experten mit Senioren über Chancen des demografischen Wandels – „Der FDP-Landtagsfraktion ist es ein wichtiges Anliegen, mit der älteren Generation in den Dialog zu treten.“ Dies sagte der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke auf dem Liberalen Seniorentag im vollbesetzten Plenarsaal des Landtags. Nach den Worten von Rülke müssten angesichts des demografischen Wandels die Älteren noch mehr in den Fokus der Landespolitik rücken. Deshalb werde auf dem Kongress auch die Frage diskutiert, was zur Stärkung der Mitbestimmungsrechte der älteren Menschen getan werden könne. Der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion und Moderator des Seniorentags, Jochen Haußmann, sagte, ein Modell wie das Altenparlament in Mecklenburg-Vorpommern könnte auch für das Land Baden-Württemberg wichtige Impulse setzen.
Gerade im „Europäischen Jahr für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen“ sollte das Ziel einer Kultur des aktiven Alterns unter Einbeziehung aller Altersgruppen verstärkt in den Blick genommen werden.Für die Selbstbestimmung älterer Menschen setzte sich der Vorsitzende der Liberalen Senioren Initiative (LSI), Dr. Kurt Sütterlin ein. „Die Senioren haben das Recht, selbst zu entscheiden, wo und wie sie sich für eine Sache einsetzen wollen. Die häu-fig eingeschränkte Selbstbestimmung im Beruf sollte nicht durch neuen – diesmal moralischen – Zwang ersetzt werden“, sagte Sütterlin. Der LSI-Vorsitzende warb dafür, „sich angemessen politisch zu engagieren.“ Denn die Verantwortung für die kommenden Generationen „kann uns wohl keiner abnehmen“. Roland Sing, der Vorsitzende des Landesseniorenrats Baden-Württemberg, appellierte an die gesellschaftlichen Kräfte, die Herausforderung des demografischen Wandels anzunehmen. Den Fachkräftemangel könnten auch ältere Arbeitnehmer abmildern. Doch dazu bedürfe es altersgerechter Arbeitsplätze und flexibler Entgelt-formen, die die Tarifpartner ermöglichen sollten. „Denn Arbeit hat viel mit persönlicher Sinnstiftung zu tun“, so Sing. Die Diplompsychologin Inge Nestele legte als Vertreterin des Internationalen Bundes (IB) die Chancen dar, die sich für Seniorinnen und Senioren aus den Angeboten des Bundesfreiwilligendienstes ergeben.Brigitte Paetow informierte als Vorsitzende des Landesseniorenbeirats Mecklenburg-Vorpommern über das dort im Jahr 1999 kreierte Altenparlament, das sich zu einem anerkannten Gremium der älteren Generation gegenüber dem Parlament, der Landesregierung und den Kommunen entwickelte. Das Engagement des Altenparlaments habe in der Politik des Landes Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise mit einem Seniorenmitwirkungsgesetz seinen Niederschlag gefunden.
Armuts- und Reichtumsbericht ändert nichts an den Ursachen von relativer Armut – In einer Landtagsdebatte über den Antrag der Grünen und SPD eine „Armuts- und Reichtumsberichterstattung auch in Baden-Württemberg“ einzuführen (Landtags-Drucksache 15/1070) sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:
„Das Risiko relativer Armut ist in Baden-Württemberg im Bundesvergleich am zweitniedrigsten. Dennoch gibt es auch hier relative Armut. Diese ist gegeben, wenn das Einkommen weniger als 60 Prozent des Durchschnitts erreicht. Bereits heute gibt es eine Vielzahl von Daten und Statistiken zur relativen Armut in Baden-Württemberg wie auch zur Einkommens- und Reichtumsverteilung. Nicht zu vergessen ist der Bericht auf Bundesebene.Die grün-rote Landesregierung möchte nun einen weiteren Bericht erstellen. Aus meiner Sicht ist dies ein unnötiger bürokratischer Akt, der den von Armut Betroffenen in keiner Weise nützt. Wir haben nämlich kein Erkenntnisproblem. Die Ursachen von Armut sind bekannt: Erwerbslosigkeit, fehlende Bildungsabschlüsse und mangelnde berufliche Qualifikation. An diesen Stellschrauben muss angesetzt werden. Es muss in die Menschen statt in Bürokratie investiert werden. Immer mehr Berichte nützen den Menschen gar nichts. Das Ansinnen eines zusätzlichen Armuts-und Reichtumsberichts ist vor dem Hintergrund des nötigen Aufgaben- und Bürokratieabbaus in der Verwaltung verfehlt. Wenn nach Aussagen von Herrn Schmiedel 15.000 Stellen in der Verwaltung wegfallen sollen, können nicht ständig neue Aufgaben dazukommen. Im Übrigen ist der Vorschlag, weitere Nahrung für eine völlig verfehlte Neiddiskussion. Wir wollen selbstbestimmte und freie Bürger. Deshalb muss den Ursachen von relativer Armut begegnet werden. Ich erinnere an die Worte des designierten Bundespräsidenten Joachim Gauck hier im Landtag am Dienstag dieser Woche: Während es an Gerechtigkeits- und Neiddebatten nicht mangele, scheine die Freiheitsdebatte als Grundlage unseres Demokratieverständnisses, nach der die Menschen Verantwortung trügen, zu gering ausgeprägt. “
Entscheidend sind qualifizierte Beschäftigung und Vereinbarkeit von Beruf und Familie – Zu den Äußerungen der Sozialministerin Altpeter (SPD), wer Armut bekämpfen wolle, müsse im Erwerbsleben ansetzen und deshalb werde ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn benötigt, sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann:
„Wenn man den Mikrozensus aufmerksam liest, erfährt man, dass die Armutsgefährdung von Erwerbslosen bei 48 Prozent liegt, bei erwerbstätigen Personen jedoch lediglich bei sieben Prozent. Der richtige Ansatzpunkt muss deshalb eine Politik sein, die Menschen zu qualifizierter Arbeit führt. Dazu zählen für mich gute Schul-und Berufsausbildung, hervorragende Studienbedingungen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Mit dem Ruf nach einem flächendeckenden Mindestlohn verfehlt man die Zielgruppe, die Unterstützung am Nötigsten hat. Der Mindestlohn selbst kann beschäftigungshemmend wirken, indem einfache Arbeiten zu teuer werden. Und vor allem geht er an kinderreichen Familien völlig vorbei. So hoch kann ein Mindestlohn gar nicht sein, dass er eine vierköpfige Familie vor Armut bewahrt.“
220 Gäste auf FDP-Kongress im Landtag – „Das Bild des Alterns ist in unserer Gesellschaft in Bewegung geraten. Das ist den vielen aktiven Älteren zu verdanken. Diese wissen nämlich, dass man selber etwas tun muss, um körperlich und geistig beweglich zu bleiben.“ Dies sagte der sozialpoli-tische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Ulrich Noll, auf dem 4. Liberalen Seniorentag mit dem Thema „Alter(n) in Bewegung“ im Stuttgarter Landtag.
Nach den Worten von Noll wurden zu Beginn der Debatte über die demographische Entwicklung der Gesellschaft leider Horrorszenarien geschürt. Manche Experten hätten prophezeit, die Gesellschaft würde mit zunehmender Alterung unbeweglich und immer weniger innovativ. Dies könne in einer globalisierten Welt zum Nachteil im internationalen Wettbewerb führen. Noll: „Die wirkliche Entwicklung zeigt jedoch, dass gerade die bunte und in jeder Hinsicht bewegliche neue Altengeneration willens und in der Lage ist, ihren reichen Erfahrungsschatz und ihre Kompetenz einzubringen. Damit leistet sie einen wertvollen Beitrag zum Zusammenhalt der Generationen und deren Zukunftsfähigkeit.“ Der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, freute sich, dass an diesem Sommertag rund 220 Gäste ihr Interesse am Liberalen Seniorentag bekundet hätten. „Das zeigt, dass die baden-württembergische FDP vital ist und die richtigen Themen setzt.“ Nach den Worten des Fraktionsvorsitzenden ist es erfreulich, dass die Lebenserwartung steigt und übrigens in Baden-Württemberg die höchste in Deutschland sei. Andererseits stiegen mit der zunehmenden Pflegebedürftigkeit die Anforderungen an die Sozialsysteme. „Damit diese nicht überfordert sind, musste die allgemeine Lebensarbeitszeit verlängert und die Rente mit 67 eingeführt werden.“ Auch die Beamten würden mit der Umsetzung der Dienstrechtsreform in Zukunft länger arbeiten. Der Beitrag der Landesminister zur demographischen Entwicklung sei die Anhebung der Altersgrenze für den Pensionsanspruch um zwei Jahre. In seinem Grußwort forderte der Vorsitzende des Landesseniorenrats, Roland Sing, dass die Rahmenbedingungen für ein Altern bei Gesundheit in der politischen Dis-kussion noch stärker Gewicht bekommen sollten.Dr. Kurt Sütterlin, der Vorsitzende der „Liberalen Senioren Initiative Baden-Württemberg“, sagte, dass zur geistigen Beweglichkeit auch gehöre, angesichts der Flut der Meldungen und Kommentare seitens der Medien „einen klaren Kopf zu bewahren und sich eine eigene Meinung zu bilden“. Sütterlin: Ich meine, hier sind wir als ältere Generation besonders gefragt – gerade auch, wenn sich manche Kommentatoren einer Sprache bedienen, die die Grenzen des Anstands und der guten Sitten überschreitet.“ Die Fachreferenten des Liberalen Seniorentags warteten mit interessanten theoretischen und praxisnahen Erkenntnissen auf. So identifizierte Oberstudienrat a. D. Horst-Rainer Nies „Bewegung als eine anthropologische Grundkonstante der Menschheit“. Prof. Dr. Ansgar Thiel, vom Institut für Sportwissenschaft der Univer-sität Tübingen, verband seinen wissenschaftlichen Vortrag über den Zusammenhang von Aktivität und „erfolgreichem Altern“ mit vielen anwendbaren Tipps. „Orthopädische Rehabilitation – mehr als eine Reparatur an gebrechlichen Körpern“ war das Thema von Prof. Dr. med. Dipl.-Ing. Wolf Scheiderer, Chefarzt der Rehabilitations-klinik Saulgau. Sein Fachgebiet sei ein wichtiger Baustein, um alternden Menschen trotz körperlicher Einschränkungen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu sichern. Heike Mai, Ausbildungsreferentin im Schwäbischen Turnerbund, demonstrierte „Kleine große Schritte für den Alltag im Alter“. Ihre Konzepte und Übungsbeispiele für Sportgruppen mit älteren und alten Menschen zeigten, dass in vielen Sportvereinen wertvolle Arbeit für ein rüstiges Leben im Alter geleistet wird.