Zur heutigen Expertenanhörung zum Gesetzentwurf zur Änderung der Landesbauordnung im Landtag sagte die Sprecherin für Wohnungsbau der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Die geplante Änderung der Landesbauordnung wird nicht ausreichen, um den Wohnungsbedarf im Land zu stillen. Darin stimmen die Experten mit der Einschätzung der FDP-Fraktion klar überein. Nur durch Innenverdichtung und ohne die Ausweisung neuer Baugebiete stehen schlicht nicht genug Flächen zur Verfügung, um den Wohnungsbedarf zu decken.

Der Gesetzesentwurf der Landesregierung muss nachgebessert werden. Kostentreiber wie begrünte Dächer und Fahrradstellplätze werden nicht umfassend genug abgeräumt. Vermeintliche Verfahrensvereinfachungen führen absehbar zur mehr Rechtsunsicherheit für den Bauherrn, der sich nach Bauende möglicherweise mit nachträglichen Einwendungen der Behörden konfrontiert sieht. Man sollte den Bauherren die Wahlmöglichkeit belassen, in jedem Bauvorhaben den zwar längeren und teureren, aber verlässlichen Weg zu gehen, eine valide Baugenehmigung zu erhalten. Die unbestimmte Regelung hinsichtlich des Bedarfs an Fahrradabstellplätzen schiebt den schwarzen Peter in die Kommunen vor Ort, die über die Pflicht zum Bau der teuren Stellplätze befinden soll. Dabei kann man erwarten, dass es zu keinen nennenswerten Einsparungen kommen wird.
Auch hinsichtlich der Baugenehmigungsverfahren bleiben Zweifel, ob die gewünschten Beschleunigungseffekte tatsächlich zu realisieren sind. “

Zur heutigen zweiten Beratung des Gesetzentwurfs zur Absenkung des Grunderwerbsteuersatzes auf 3,5% erklärt der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer:

„Leider wird die CDU ihren Ankündigungen auf ihrem Parteitag heute hier keine Taten folgen lassen. Angesichts der finanziellen Spielräume, die ab 2020 trotz Schuldenbremse bestehen, wäre eine solche Grunderwerbsteuersenkung zu finanzieren. Die FDP/DVP-Fraktion hat dies in den Beratungen zum letzten Nachtragshaushalt auch nachgewiesen. Doch die CDU zeigt wieder einmal, dass sie Steuersenkungen wie im Bund so auch im Land nur vor Wahlen im Mund führt, nach Wahlen aber nie liefert.

Die Lage auf dem Wohnungsmarkt ist dramatisch, wie alle auch immer betonen. Die Grunderwerbsteuer kann nicht aus den Finanzierungskrediten bezahlt werden und muss daher vorher angespart werden. Sie ist also eine echte Kaufbremse für junge Familien. Daher ist hier eine Entlastung dringend geboten. Vor allem, weil die Landesregierung an anderen Punkten bei der Bekämpfung der hohen Wohnungsbaukosten, zum Beispiel bei der Novelle der Landesbauordnung, absehbar versagt.“

Zur heutigen ersten Lesung des Gesetzentwurfes zur Änderung der Landesbauordnung im Landtag sagte die Sprecherin für Wohnungsbau der FDP/DVP Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:
„Aus der vollmundigen Ankündigung der Wirtschaftsministerin, einen Gesetzesentwurf schon Anfang 2018 vorzulegen, wurde die bezeichnende Hängepartie einer zerstrittenen Regierung. Die grün-schwarze Koalition verlor sich in ideologischen Grabenkämpfen, obwohl die Wohnraumallianz bereits 2016 insbesondere Vorschläge zum Kehraus unsinniger Kostentreiber in der LBO gemacht hatte. Zwischenzeitlich musste gar das Staatsministerium moderierend eingreifen, nachdem sich Umwelt- und Wirtschaftsressort im Streit um Fahrradabstellplätze und Dachbegrünungen blockierten.
Dabei ist nicht erst seit dem Prognos-Gutachten klar, dass die Novelle der LBO überfällig ist unter der Prämisse, das Bauen zu vereinfachen, zu beschleunigen und zu vergünstigen. Denn bereits 2016 klaffte eine Lücke von 88 000 Wohnungen aus der Zeit von Grün-Rot. Bis 2025 wurde von Prognos ein Wohnraumbedarf von rund 520 000 Wohnungen ermittelt. In den Jahren 2016 bis 2018 wurden aber jeweils nur knapp 35 000 Neubauwohnungen bezugsfertig, die Lücke ist auf 140 000 gewachsen. Dass dies zu Preissteigerung und sozialen Spannungen am Wohnungsmarkt führt, ist die zwingende Konsequenz.
Anstatt aber zügig eine Gesetzesnovelle auf den Weg zu bringen, die den Wohnungsbau wirklich stimulieren kann, wurde eifrig über Enteignung und weitere marktlenkende politische Eingriffe sinniert. Diese Maßnahmen schaffen aber nicht eine neue Wohnung. Die Ausweisung von Bauland ist unabdingbar. Die Regierung muss endlich klar bekennen, dass der Flächenbedarf mit der grünen Idee der Netto-Null längst unvereinbar ist. Innenentwicklung ist wichtig, genügt aber nicht. Es braucht einen klares Bekenntnis des
Ministerpräsidenten.
Der hohe Wohnraumbedarf muss endlich auch als eine wunderbare Chance gesehen werden für neue Konzepte wie modulares Bauen, für smarte Technologien, für energieeffiziente Häuser. Es ist höchste Zeit, diese Chancen zu nutzen und zügig Wohnraum zu schaffen.
Wir werden den Gesetzesentwurf daran messen, ob er die drängenden Probleme lösen kann und Chancen Raum gibt. Denn am Ende geht es hier auch um die Attraktivität des Landes für Fachkräfte, die wir in allen Bereichen des wirtschaftlichen und sozialen Lebens dringend brauchen.“

Zur Aussage des Verbands der kommunalen Wohnungsbaugesellschaften und Baugenossenschaften, wonach staatlicher Druck bei der Vergabe von Grundstücken der richtige Weg sei, sagt die wohnbaupolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Die grünen Enteignungsfantasien können und dürfen nicht realisiert werden, um die Versäumnisse der Wohnungsbaupolitik zu mildern. Längst sind die fehlenden bebaubaren Flächen als Nadelöhr des Wohnungsbaus identifiziert. Nun aber den stärksten Eingriff in das Eigentum, die Enteignung, als gangbaren Weg zu sehen, wäre eine politische Kapitulation der Wirtschaftsministerin, die mit dem Kommunalfonds ja bereits beträchtliche Mittel ausbringt, die gerade den kommunalen Wohnungsbaugesellschaften zugutekommen sollen. Die Kommunen müssen angehalten werden, die Potentiale aus den Regionalplänen zu nutzen, was die Ausweisung von Bauflächen angeht.“

Anlässlich der Meldung über eine Einigung der grün-schwarzen Landesregierung bei Thema Wohnungsbau erklärt die wohnungsbaupolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Der Koalitionskrach beim Wohnungsbau lähmt die Wohnungsbaupolitik im Land. Die heutige Einigung wird den Wohnraummangel im Land nicht lösen können und verschreckt schlechterdings noch private Investoren. Mit den Mittelresten aus dem Landeswohnraumförderprogramm, das auch bisher schon vornehmlich den kommunalen Wohnungsbaugesellschaften zugutekommt, wird nun der Markt noch weiter verzerrt. Der damit finanzierte Kommunalfonds Wohnraumoffensive zementiert den Irrweg, dass nur die öffentliche Hand Wohnungen in großer Zahl schafft, und er negiert und beschneidet das Engagement Privater. Er ändert zudem nichts daran, dass zu wenig Bauland ausgewiesen wird.

Die Einigung zur Novelle der Landesbauordnung hätte man in dieser Form schon ein Jahr früher haben können. Die Verortung der Entscheidung über die überdachten Fahrradabstellplätze bei den unteren Baurechtsbehörden war schon 2018 Stand der Diskussion. Die nun gefundene, fadenscheinige Einigung ist sicherlich nicht der Befreiungsschlag beim drängenden Wohnraummangel.

Die aktuelle Debatte um den Wohnungsmangel im Land kommentierte die wohnungsbaupolitische Sprecherin und Stuttgarter Abgeordnete der FDP/DVP Landtagsfraktion,Gabriele Reich-Gutjahr, auf der Podiumsdiskussion der „Vereinigung Baden-Württembergischer Kommunaler Wohnungsunternehmen“ am 15. Juni 2016 in Tübingen und erinnerte daran, worauf sich der Staat konzentriere müsse, um der Wohnmisere wirksam entgegenzuwirken. Im Fokus stand das große Wohnraumdefizit, die aktuelle Wohnbaupolitik in Baden-Württemberg und die Suche nach potentiellen Lösungswegen im Zentrum der Vorträge. Einer der Fachreferenten skizzierte in seinem Vortrag, dass die Lücke beim Wohnungsangebot mittlerweile von 88.000 Wohneinheiten (2015) auf 140.000 Wohneinheiten (2018) gewachsen sei; in den nächsten Jahren werde ein zusätzlicher Bedarf von jährlich 65.000 Wohneinheiten erwartet.

Gefragt, ob sie denke, es liege ein Marktversagen vor, antwortete Gabriele Reich-Gutjahr explizit: „Nein, kein Marktversagen, sondern Staatsversagen.“ Die Ursachen seien leicht zu benennen, so Reich-Gutjahr:

„Die Empfehlungen der Wohnraumallianz sind bisher nur zu einem kleinen Teil umgesetzt, eine Gesetzesvorlage zur Landesbauordnung gibt es immer noch nicht. Sowohl von den Fachreferenten der Veranstaltung als auch in meinen Gesprächen mit Bauherren werden immer wieder die gleichen Ursachen zitiert: Keine Flächen, überbordende Bürokratie – Baugesuche haben heute oft das dreifache Volumen –, lange Genehmigungsverfahren, komplizierte Verfahren mit mehr als 20.000 Bauanforderungen, zu viele Vorschriften, z. B. bei der Energieeffizienz, übertriebener Denkmalschutz und hohe staatliche Kosten wie die Grunderwerbsteuer.“

Reich-Gutjahr erklärte, die Veranstaltung belege nachdrücklich, dass sich am Beispiel von Nachbarländern gut lernen ließe, wie Wohnbauplanungen schnell und unbürokratisch Realität werden könnten: „Die Niederlande haben 20.000 Gesetze über Bord geworfen, in Frankreich erhält man innerhalb von 15 Tagen eine erste Rückmeldung auf einen Bauantrag. Wenn innerhalb von drei Monaten keine Entscheidung erfolgt, gilt der Antrag als genehmigt. Das ist eine Effizienz, von der wir bei uns nur träumen können.“

Um die Situation landesweit entscheidend zu verbessern, müsse sich, betonte Reich-Gutjahr, die grün-schwarze Regierung insbesondere auf vier Aufgaben konzentrieren:

„1. Bauvorschiften entrümpeln. Alles, was keinen deutlichen Nutzen stiftet, muss weg.

  1. Baunutzungsverordnung überarbeiten: Die Trennung von Arbeits- und Wohngebieten ist nicht mehr zeitgemäß. Zudem muss die Wohndichte erhöht werden, um auf weniger Fläche mehr Wohnraum zu schaffen. Die Stadt mit der höchsten Dichte in Deutschland ist München mit 4.000 Menschen/qkm und München genießt den Ruf, einer der beliebtesten Wohnorte Deutschlands zu sein.
  2. Baunebenkosten senken.
  3. Fläche bereitstellen.“

Die Bereitstellung von Flächen liege, so Reich-Gutjahr, in der Hand der Kommunen, auch in der Landeshauptstadt, wo auf dem Wohnungsmarkt gravierender Notstand herrsche:

„Wie die Stuttgarter Zeitung vom 16./17. Juni 2018 berichtet, sieht Oberbürgermeister Kuhn einen jährlichen Bedarf von 1.800 Wohnungseinheiten. Die aus der Prognos-Studie abgeleiteten Zahlen zeigen für Stuttgart einen Bedarf von mindestens 5.000 Wohnungseinheiten. Der Oberbürgermeister lässt also die Lücke jährlich um 3.200 Wohnungseinheiten wachsen. Er würgt damit die Dynamik in der Stadt ab, da er den Zuzug behindert. Zuzug ist jedoch unerlässlich, um den Bedarf an Arbeitskräften zu sichern. Die Verknappung führt zudem zu steigenden Mieten, so dass insbesondere Menschen mit mittleren und niedrigen Einkommen kein passendes Wohnraumangebot mehr finden.“

Neubauwohnungen könnten, erklärte Reich-Gutjahr, aufgrund hoher Baukosten nicht unter zwölf Euro/qm Miete angeboten werden. Günstigere Mieten gebe es nur im Altbestand. Wenn Wohnungen fehlten, entstehe auch keine Bewegung im Wohnungsmarkt, um Angebote für Menschen zu schaffen, die sich einen Neubau nicht leisten könnten, und für viele, monierte Reich-Gutjahr, bestehe gar kein Angebot. Ende 2016 gab es laut Stuttgarter Zeitung 182 Baugebiete mit etwa 250 Hektar: „Das entspricht einem Potential für 24.000 Wohneinheiten. Was fehlt sind jedoch Bebauungspläne“, kritisierte Reich-Gutjahr:

„Als Abgeordnete und Bürgerin der Stadt Stuttgart kann ich zu dieser Stadtpolitik nur den Kopf schütteln. Die Entwicklung einer Stadt ist eine Managementaufgabe. Es gilt, Lösungen zu entwickeln, um die Wünsche der Bürger und Unternehmer, den Verkehr und das Wohnraumangebot in Einklang zu bringen. Wir benötigen unbedingt einen „Masterplan 2030“ mit Zielen zu Wohnbevölkerung, Gewerbebetrieben und Verkehrsinfrastruktur, und einen Oberbürgermeister ohne ideologische Scheuklappen und mit viel Managementkompetenz, der diesen Plan mit Leben erfüllt und mit ganzer Kraft vorantreibt. Leider ist der aktuell im Stuttgarter Rathaus nicht zu finden“, so Reich-Gutjahrs Fazit.

Zur Meldung, wonach Grünen-Fraktionschef Schwarz sich gegen Vorwürfe wehrt, das Problem des Wohnungsmangels zu lange vernachlässigt zu haben, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Der Vorwurf, den Wohnungsbau vernachlässigt zu haben, ist bei den Grünen an genau der richtigen Adresse. Die Verweise auf rückläufige Bevölkerungsprognosen sind doch scheinheilig, spätestens seit der Flüchtlingswelle im Jahr 2015. Man hätte längst einsehen müssen, dass dirigistische Maßnahmen wie die Mietpreisbremse und das Zweckentfremdungsverbot ungeeignet sind, um dem Wohnungsmangel im Land zu begegnen. Vielmehr müsste das Bauen einfacher und erschwinglicher werden, damit hinreichend viele neue Wohnungen entstehen. Dazu müssen wir zuallererst die Landesbauordnung von ideologischen Bremsklotzen befreien, wie etwa den überdachten Fahrradstellplätzen und der Dachbegrünung. Genau hier hätten es die Grünen in der Hand, endlich den Weg frei zu machen für einen Frühjahrsputz bei den rechtlichen Regelungen, die Bautätigkeit erschweren. Herr Schwarz muss sich an die eigenen Nase fassen, wenn er nun den Blick zurück zu irgendwelchen längst überholten Prognosen wirft, er aktuell mit seiner Fraktion aber verhindert, dass die Wirtschaftsministerin den Vorschlägen der Wohnungsbauallianz zeitnah folgen kann.“

 

 

 

 

Zum Start des neuen Förderjahres des Landeswohnraumförderprogramms sagte die wohnungsbaupolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Mit einigen Änderungen ging nun die Wohnraumförderung des Landes in eine neue Förderperiode. Das kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Wohnungsbaupolitik des Landes noch im Winterschlaf schlummert. Die wohl dringendsten Themen, um den Wohnungsbau weiter anzukurbeln, sind nämlich die erforderlichen baureifen Flächen und eine entrümpelte Landesbauordnung. Ein schlüssiger Entwurf für eine Novellierung der Landesbauordnung fehlt weiterhin, wohl weil die Grünen nicht auf ihre ideologischen Ankerpunkte Dachbegrünung und überdachte Fahrradstellplätze verzichten wollen. Beim Flächenbedarf herrscht ministerielle Ideenlosigkeit. Wie in meiner aktuellen Anfrage zum Thema nachzulesen steht, soll es den Landwirten an den Bestandsschutz ihrer Nutzgebäude innerhalb der Ortschaften gehen. So bekommen wir den Wohnungsbedarf im Land jedenfalls nicht in den Griff, beschneiden aber die Landwirte in ihrem Eigentumsrecht.“

In der Debatte der heutigen Plenarsitzung zum Thema Wohnungspolitik in Baden-Württemberg sagte die wohnungsbaupolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Seit der Anfrage der Grünen zur Wohnraumallianz ist Zeit verstrichen. Mittlerweile liegt allen Beteiligten die Studie des Prognos- Instituts vor, die in dem Gremium besprochen wurde. Es bestand Einvernehmen, diese Zahlen der gemeinsamen Arbeit zugrunde zu legen.

Offensichtlich ist aber bei der Regierung nicht angekommen, was die Zahlen bedeuten. Die Studie zeigt eine aktuelle Lücke Ende 2015 von 88000 Wohneinheiten und einen Bedarf bis 2025 von insgesamt 512000 Wohneinheiten. Übersetzt heißt das: wir brauchen zwei Mal Stuttgart. Ursächlich ist die Zuwanderung in den Arbeitsmarkt, die wir brauchen, in Verbindung mit der höheren Lebenserwartung. Höchste Zeit zu handeln!

Kleinteilige Politik ist nicht die Lösung. Wir brauchen den Abschied von der grünen Netto-Null-Ideologie und einen vereinfachten und zügigen Ausweis von Bauland. Und wir brauchen dringend einen neuen Landesentwicklungsplan, damit wir dem Drang in die Ballungsgebiete etwas entgegensetzen und Baden-Württemberg ganzheitlich entwickeln.

Neben den vielfach benannten Maßnahmen zur Senkung der Baukosten und zur Steigerung der Investitionsbereitschaft müssen wir beim Bauen neu denken. Es gibt viele tolle Ansätze, die nachhaltige Bauweise mit industrieller Fertigung verbinden, die bereits mit dem Hugo-Häring- Preis bedacht wurden. Ich fordere die Regierung auf, umgehend aktiv zu werden und Ideologien endlich aufzugeben. Wer jetzt noch wartet, ist am falschen Platz.”

In der Debatte zum Gesetz über die Landesbauordnung für Baden-Württemberg hob die wohnbaupolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr, die Wichtigkeit der Entbürokratisierung bei Bauvorschriften hervor. „Die Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs ist ein Schritt auf diesem Weg. Zusätzliche, öffentlich-rechtliche  Vorschriften für Bauprodukte sind nicht zulässig. Der europäische Rahmen setzt somit ausufernder Bürokratie auf nationaler Ebene Grenzen und stärkt dadurch auch den Wettbewerb“, so Reich-Gutjahr. In der Verantwortung seien nun umso stärker die Anbieter. Diese müssten den Käufern und Anwendern klare Auskunft über Tauglichkeit und mögliche Risiken ihrer Bauprodukte geben, führte Reich-Gutjahr aus.

„Es bleibt darüber hinaus unsere Forderung, dass die Landesbauordnung nicht nur durch europäische Vorgaben entbürokratisiert wird. Bei der durch die Wirtschaftsministerin angekündigten grundlegenderen Reform der LBO hoffen alle, die Bauen für die Menschen in diesem Land attraktiver machen wollen, dass so manche absurde Vorschrift endlich abgeräumt wird“, so Reich-Gutjahr abschließend.

Zur Meldung, dass die Grünen – ungeachtet aller Sachargumente der Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut – keine Notwendigkeit sehen, die Landesbauordnung in Baden-Württemberg zu ändern, erklärte Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion:

„Es ist bezeichnend für die ideologische Blindheit der Grünen, keine Konzessionen bei der Landesbauordnung zu machen, die dringend verschlankt werden müsste, um der Baukonjunktur des Landes positive Impulse zu verleihen.

Wer Fahrradstellplätze und Dachbegrünungen über das legitime Anliegen der Bürgerinnen und Bürger stellt, bezahlbaren Wohnraum zu erhalten, setzt vorsätzlich die falschen Prioritäten – und das zu Lasten der Bevölkerung. Umso mehr ist der Wirtschaftsministerin zu wünschen, dass sie sich mit ihrer realitätsnahen Haltung, die Landesbauordnung müsse auf ökologische Auflagen verzichten, gegen die Hardliner bei den Grünen durchsetzen kann. Dabei darf sie auf die Unterstützung der FDP-Fraktion vertrauen.

Leider ist wohl davon auszugehen, dass sich die CDU – so wie immer – nicht gegen die Grünen durchsetzen wird.“

Zu der heutigen Ankündigung der Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Änderung der Landesbauordnung bis Anfang 2018 in den Landtag einzubringen,  sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wenn Frau Hoffmeister-Kraut den Unsinn mit der Dachbegrünung und den überdachten Fahrradstellplätzen wieder abschafft, so wird sie die FDP an ihrer Seite haben. Ein Zurück zur LBO des Jahres 2010 würde mehr für die Baukonjunktur tun, als alle grün-schwarzen Subventionsprogramme zusammen.

Einmal mehr aber fürchten wir, dass die CDU an den harten grünen Ideologen vom Schlage eines Winfried Hermann mit diesem Ansinnen scheitern wird.“

Zur Meldung, wonach Minister Hermann die Kritik seines Koalitionspartners an der restriktiven Flächenpolitik zurückgewiesen habe und meinte, es bestehe hinsichtlich von Bauflächen kein quantitatives Problem, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Minister Hermann sollte bei der Wohnungsbaufrage einmal aus seinem Wolkenkuckucksheim heraustreten und mit den Kommunen vor Ort und der Bauwirtschaft sprechen. Dann würde er nicht so einen Unfug verbreiten, dass es  beim Wohnungsbau kein Flächenproblem gebe. Nein, wir haben nicht nur ein erhebliches Flächenproblem. Neben der Planungsfreiheit für die Kommunen fordere ich, sich jetzt zeitnah darauf zu verständigen, welche Regelungen und Maßnahmen für eine Wohnungsbauwende in Baden-Württemberg notwendig sind. Es muss zum Beispiel dringend an die Themen Stellplätze, Begrünung, Aufzugpflicht und an das Erneuerbare Wärme-Gesetz herangegangen werden. Die völlig neue Situation, die wir unstreitig haben, erfordert auch den Mut, über Standards zu diskutieren, die teuer sind und den Wohnungsbau bremsen. Darüber hinaus brauchen wir eine steuerliche Förderung des Wohnungsbaus.“

Der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann, bezeichnete die auf dem ersten Wohnungsbaugipfel des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft vorgeschlagenen Überlegungen als Schritt in die richtige Richtung. „Die angekündigten Handlungsfelder wie Steuerliche Anreize, Wohnraumförderung, Ausnahmen von Bauvorschriften und Ausweisung von Bauflächen deuten auf mehr Flexibilität hin als dies in der Landtagsdebatte vom Mittwoch in den Worten der zuständigen grünen Staatssekretärin Splett zum Ausdruck kam. In der der jetzigen angespannten Situation auf dem baden-württembergischen Wohnungsmarkt darf es keine Denkverbote geben“, sagte Haußmann.

Zur Erklärung von Minister Schmid, sozialen Wohnungsbau mit Steuererleichterungen zu fördern, sagten der Fraktionsvorsitzende und finanz- und wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der stellvertretende Vorsitzende Jochen Haußmann:

„Es ist ein Zeichen der Hilflosigkeit, dass Finanzminister Schmid angesichts der immensen Herausforderungen des Wohnungsmarktes jetzt einen schmalen Korridor für Steuererleichterungen beim Bau von Sozialwohnungen öffnen will. Die Anreize für Investoren will Schmid so eng reglementieren, dass kleinere Investoren sicherlich wenig Interesse haben, sich diesem Anforderungsmarathon auszusetzen. Über zwei Drittel der Wohnungen werden aber von Kleininvestoren geschaffen.

Grün-Rot graust es offenbar davor, wie sich ihre eigene Wohnungsbaupolitik in der Realität auswirkt. Dies zeigte auch schon der Vorstoß des SPD-Fraktionsvorsitzenden Schmiedel in der letzten Woche, die ideologisch geprägte Landesbauordnung zu überarbeiten. Die konkrete Frage bleibt, wie die Schaffung von Wohnraum für alle Investoren attraktiver wird.

Einzig ein größeres Angebot an Wohnungen würde auch die Menschen mit kleinerem Geldbeutel, die auf Wohnungssuche sind, entlasten. Mietpreisbindung, Zweckentfremdung, neue Landesbauordnung bleiben das Trio Infernal des Wohnungsmarktes, nur wer hier anpackt, tut etwas für den sozialen Frieden.“

Zur Antwort der Landesregierung auf einen parlamentarischen Antrag der FDP-Landtagsfraktion zur „Anpassung von Bauvorschriften zur Bewältigung der Herausforderungen des stark steigenden Wohnraumbedarfs“ sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der stellvertretende Vorsitzende Jochen Haußmann:

„Die Antwort der Landesregierung auf den parlamentarischen Antrag der FDP-Fraktion ist enttäuschend. Statt für den Abbau von bürokratischen Hürden im gesamten Wohnungsbau offen zu sein, verweist die Landesregierung lediglich auf bestehende Ausnahmeregelungen der Landesbauordnung. Wenn dies die Verhandlungsposition der Landesregierung für den bevorstehenden Wohnungsbaugipfel ist, sehen wir den Erfolg des Treffens ernsthaft gefährdet.

Die Chronologie ist schon erstaunlich. Am Tag der Regierungserklärung tauchte die Ankündigung des abwesenden Finanzministers auf, noch im Oktober einen Wohnungsbaugipfel abhalten zu wollen. Es drängt sich der Schluss auf, dass damit die kritischen Geister besänftigt werden sollten, die auf den immer krasseren Mangel an bezahlbarem Wohnraum, gerade in Ballungsgebieten, hinweisen. Zu diesen kritischen Geistern gehört auch die FDP-Landtagsfraktion. Wir haben zuletzt in unserem Positionspapier zur effektiven Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen darauf hingewiesen, dass der Wohnungsmarkt bei den vielfältigen Herausforderungen der Flüchtlingsaufnahme nicht aus dem Blick geraten darf. Die Lage ist bereits jetzt angespannt, da die Stadt‐ und Landkreise für die vorläufige Unterbringung der Flüchtlinge auf den privaten Wohnungsmarkt angewiesen sind. Immer mehr Flüchtlinge werden für die Anschlussunterbringung in den Kommunen eine bezahlbare Bleibe brauchen und konkurrieren dabei mit Bürgern um die letzten verfügbaren Wohnungen. Das Land muss endlich reagieren und auch privaten Investoren Anreize zum sozialen Wohnungsbau bieten. Die Ausflüchte in der Antwort des Ministeriums, eine realistische Bedarfsanalyse sei nicht möglich, lassen wir nicht gelten. Im September kam etwa die Hälfte aller Flüchtlinge aus Syrien – allein aufgrund dieser Zahl von über 8000 Menschen, die mit höchster Wahrscheinlichkeit länger bei uns im Land bleiben werden, muss man die notwendigen Konsequenzen ziehen. Auf unsere Frage, ob landesrechtliche Regelungen überdacht werden müssen, weist das Ministerium auf die vorhandenen rechtlichen Ausnahmen hin. Aber der Paragraf 56 der Landesbauordnung sieht zwar Ausnahmen für den Bau von Flüchtlingsunterkünften vor, aber nicht für den sozialen Wohnungsbau. Hier zeigt sich ein gewisser Widersinn – denn einen Wohnungsbaugipfel müsste man nicht abhalten, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen den realen Erfordernissen bereits gerecht würden.

Aus unserer Sicht müssen neben der Abschaffung der Mietpreisbremse, die gerade in Ballungsräumen Investitionen in den Wohnungsbau verhindert, auch die landesrechtlichen Regelungen des Zweckentfremdungsverbots und der staatlichen Leerstandskontrolle von Wohnraum entfallen. Unsinnige ideologische Einfärbungen der jüngst reformierten Landesbauordnung müssen umgehend zurückgenommen werden, wenn private Investitionen ernsthaft angeregt werden sollen. Wir nehmen den SPD-Fraktionsvorsitzenden Schmiedel beim Wort, der uns dabei unterstützen will, die Grünen zu den erforderlichen Korrekturen und zum Abrücken von ideologischen Symbolen im Landesrecht zu zwingen.“

Zur Meldung des Verkehrsministeriums, wonach Minister Hermann den Bau von jährlich bis zu 50.000 Wohnungen für erforderlich halte und bürokratische Vorschriften vorübergehend außer Kraft setzen wolle,  sagte der der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Wer Minister Hermanns Forderung hört und sich zugleich seine Regierungsbilanz anschaut, kann sich nur verwundert die Augen reiben. Minister Hermann selbst hat Vieles auf den Weg gebracht, das Bauen im Land verteuert und verkompliziert hat. Ob es die äußerst restriktive Flächenpolitik ist, die Zwangsbegrünung von Dächern und Fassaden oder die Pflicht zu überdachten Fahrradabstellplätzen. Sein jetziger blinder Aktionismus ist in keinster Weise glaubwürdig. Wir brauchen eine konzertierte Aktion Wohnungsbau. Die Grünen müssen über ihren Schatten springen und überbordende Regelungen endlich vereinfachen. Wir brauchen Weichenstellungen, die Investitionen in Mietwohnungen wieder attraktiv machen. Wohnungsknappheit und steigenden Mieten kann man nur mit mehr Angebot begegnen. Land und Bund wären gut beraten, die Mietpreisbremse abzuschaffen und der Finanzminister könnte mit der Absenkung der Grunderwerbssteuerung zusätzliche Impulse im Wohnungsbau schaffen.“

Ab Sonntag, 1. März tritt die novellierte Landesbauordnung in Kraft. Die Landesregierung spricht von einer stärkeren Gewichtung des sozialen und ökologischen Bauens. Dazu sagte der sozial- und verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Staatssekretärin Splett verkündet, dass am Sonntag, 1. März mit dem Inkrafttreten der novellierten Landesbauordnung soziale und ökologische Aspekte ein stärkeres Gewicht erhielten. Da ist die FDP-Landtagsfraktion völlig anderer Ansicht – der 1. März ist ein weiterer Tag grün-roten Regierens im Zeichen der Regulierungswut. Die neue Landesbauordnung macht das Bauen teurer und führt zu mehr Bürokratie und Bevormundung. Beispielsweise durch die Pflicht zu Fahrradstellplätzen und verpflichtenden Regeln zur ‚Begrünung baulicher Anlagen‘. In der öffentlichen Anhörung übten die Vertreter der Wohnungswirtschaft, des Baden-Württembergischen Handelskammertags und des Deutschen Mieterbunds nicht ohne Grund Kritik am Verfahren. Die Landesbauordnung ist zudem unsozial, weil die künftigen Mehrkosten den Bauherren aufgebürdet werden. Wer in Sonntagsreden davon spricht, dass das Bauen bezahlbarer werden soll, der sollte sich bei neuen Gesetzen auch an diesem Maßstab messen lassen. Die neue Regelungen zielen in Richtung Planwirtschaft, die Respekt vor dem Eigentum vermissen lässt.“

In einer Landtagsdebatte über die Änderung der Landesbauordnung sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Nach der Anhörung von Experten hat sich die Landesregierung keinen Millimeter bewegt. Die Quintessenz der Expertenmeinungen ist: Finger weg von diesen Regelungen. Sie atmen den Geist der Bevormundung und Umerziehung. Die Pflicht zur Fassadenbegrünung ist Unfug. Auch die verklausulierte Regelung zum Bau überdachter Fahrradabstellplätze und die Ermächtigung zum Verbot von Autostellplätzen ist im Verbund mit der Gestattung eines Wildwuchses kleiner Windkraftanlagen in Wohnbaugebieten ein Lehrstück der Politik des erhobenen grünen Zeigefingers. Umerziehung und einseitige interessengeleitete Politik statt sachorientierte Arbeit sind die Kernpunkte dieser Novellierung. Bauen wird noch teurer, auch durch die massive Einschränkung des Kenntnisgabeverfahrens. Darüber hinaus ist die Landesbauordnung infolge der vielen schwammigen Begriffe ein Konjunkturprogramm für Rechtsanwälte. Ich möchte an die Anhörung erinnern, in der auch die Vertreter der Wohnungswirtschaft, der baden-württembergische Handelskammertag und der Deutsche Mieterbund Kritik übten. Unser Fazit ist: Mit dieser veränderten Landesbauordnung wird fleißig bestellt, aber die die Zeche zahlen andere, so zum Beispiel die Wohnungskäufer und Mieter. Sozial und ökologisch sieht anders aus.“

In einer Landtagsdebatte über eine Gesetzesänderung der Landesbauordnung sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Seit der Vorstellung der Eckpunkte zum Gesetzentwurf zur Änderung der Landesbauordnung sind mehr als eineinhalb Jahre vergangen. Eine solch lange Verfahrensdauer weckt Misstrauen, dazu gab es viele kritische Stellungnahmen. Die FDP-Landtagsfraktion fordert deshalb eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf. Wie so oft, wenn etwas aus dem Hause von Verkehrsminister Hermann kommt, hat einmal mehr das Fahrrad oberste Priorität und dem Auto wird der Kampf angesagt. Ich nenne nur das Stichwort Fahrradstellplätze. Auch andere grüne Lieblingsprojekte werden gefördert, beispielsweise die Einschränkung des Denkmalschutzes und des Schutzes des Stadtbilds zugunsten des Ausbaus von Solarstrom. Dazu kann ich nur sagen, die EEG-Umlage ist den Regierungsfraktionen offenbar noch nicht genug grün-rot eingefärbt. Die FDP-Landtagsfraktion fordert weiter eine sachkundige Erörterung zur Frage der Aufnahme von sogenannten Fachlisten in die Landesbauordnung, wie sie Architekten- und Ingenieurkammer unisono vorschlagen. Es kann nicht sein, dass wir einerseits eine Dienstleistungsinitiative haben und uns bemühen, wissensintensive Dienstleistungen zu exportieren und dann andererseits womöglich bestehende Hürden nicht beseitigt werden.“