Rülke und Haußmann: Landesregierung darf sich vor Gesetzesänderungen im Wohnungsbau nicht drücken
Zur Antwort der Landesregierung auf einen parlamentarischen Antrag der FDP-Landtagsfraktion zur „Anpassung von Bauvorschriften zur Bewältigung der Herausforderungen des stark steigenden Wohnraumbedarfs“ sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der stellvertretende Vorsitzende Jochen Haußmann:
„Die Antwort der Landesregierung auf den parlamentarischen Antrag der FDP-Fraktion ist enttäuschend. Statt für den Abbau von bürokratischen Hürden im gesamten Wohnungsbau offen zu sein, verweist die Landesregierung lediglich auf bestehende Ausnahmeregelungen der Landesbauordnung. Wenn dies die Verhandlungsposition der Landesregierung für den bevorstehenden Wohnungsbaugipfel ist, sehen wir den Erfolg des Treffens ernsthaft gefährdet.
Die Chronologie ist schon erstaunlich. Am Tag der Regierungserklärung tauchte die Ankündigung des abwesenden Finanzministers auf, noch im Oktober einen Wohnungsbaugipfel abhalten zu wollen. Es drängt sich der Schluss auf, dass damit die kritischen Geister besänftigt werden sollten, die auf den immer krasseren Mangel an bezahlbarem Wohnraum, gerade in Ballungsgebieten, hinweisen. Zu diesen kritischen Geistern gehört auch die FDP-Landtagsfraktion. Wir haben zuletzt in unserem Positionspapier zur effektiven Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen darauf hingewiesen, dass der Wohnungsmarkt bei den vielfältigen Herausforderungen der Flüchtlingsaufnahme nicht aus dem Blick geraten darf. Die Lage ist bereits jetzt angespannt, da die Stadt‐ und Landkreise für die vorläufige Unterbringung der Flüchtlinge auf den privaten Wohnungsmarkt angewiesen sind. Immer mehr Flüchtlinge werden für die Anschlussunterbringung in den Kommunen eine bezahlbare Bleibe brauchen und konkurrieren dabei mit Bürgern um die letzten verfügbaren Wohnungen. Das Land muss endlich reagieren und auch privaten Investoren Anreize zum sozialen Wohnungsbau bieten. Die Ausflüchte in der Antwort des Ministeriums, eine realistische Bedarfsanalyse sei nicht möglich, lassen wir nicht gelten. Im September kam etwa die Hälfte aller Flüchtlinge aus Syrien – allein aufgrund dieser Zahl von über 8000 Menschen, die mit höchster Wahrscheinlichkeit länger bei uns im Land bleiben werden, muss man die notwendigen Konsequenzen ziehen. Auf unsere Frage, ob landesrechtliche Regelungen überdacht werden müssen, weist das Ministerium auf die vorhandenen rechtlichen Ausnahmen hin. Aber der Paragraf 56 der Landesbauordnung sieht zwar Ausnahmen für den Bau von Flüchtlingsunterkünften vor, aber nicht für den sozialen Wohnungsbau. Hier zeigt sich ein gewisser Widersinn – denn einen Wohnungsbaugipfel müsste man nicht abhalten, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen den realen Erfordernissen bereits gerecht würden.
Aus unserer Sicht müssen neben der Abschaffung der Mietpreisbremse, die gerade in Ballungsräumen Investitionen in den Wohnungsbau verhindert, auch die landesrechtlichen Regelungen des Zweckentfremdungsverbots und der staatlichen Leerstandskontrolle von Wohnraum entfallen. Unsinnige ideologische Einfärbungen der jüngst reformierten Landesbauordnung müssen umgehend zurückgenommen werden, wenn private Investitionen ernsthaft angeregt werden sollen. Wir nehmen den SPD-Fraktionsvorsitzenden Schmiedel beim Wort, der uns dabei unterstützen will, die Grünen zu den erforderlichen Korrekturen und zum Abrücken von ideologischen Symbolen im Landesrecht zu zwingen.“