Die FDP-Landtagsfraktion hat sich auf ihrer Klausurtagung in Stuttgart neben Haushalts- und Bildungsthemen primär der Frage gewidmet, welche Faktoren entscheidend sind, um die Mobilität der Zukunft konstruktiv zu gestalten:

„Die Mobilität der Zukunft lässt sich nicht, wie von den Grünen programmatisch gefordert, auf Basis von Verboten gestalten. Wir Freie Demokraten wollen die Wettbewerbsfähigkeit aller Verkehrsträger stärken und favorisieren zeitgemäße und damit digitale Wege der Vernetzung“, betonte Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP Fraktion. „Wir bauen auf die freie Entscheidungsfindung und Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger. Eine Verbotspolitik ist mit uns nicht zu machen.“

Technikfeindliche Fahrverbots- und Abmahnfetischisten wie die Deutsche Umwelthilfe dürften, so Rülke, bei der Landesregierung kein Gehör finden; das habe mittlerweile selbst Minister Hermann erkannt, der sich nun damit konfrontiert sehe, seine treuen Gesinnungsgenossen im Kampf gegen Autos und insbesondere Dieselfahrzeuge für ihre absurden Forderungen und radikalen Tendenzen zu kritisieren.

„Die Regierung ist gut beraten, sich endlich auf die Interessen des Landes und seiner Bürgerinnen und Bürger zu besinnen, die zum Spielball weltfremder Ökofundamentalisten zu werden drohen. Die FDP-Fraktion fordert die Regierung dringend auf, noch vor der Bundestagswahl zum Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts in Berufung zu gehen. Das wahltaktisch motivierte Lavieren des grünen Ministerpräsidenten wird zu einer schweren Belastung für viele Bürgerinnen und Bürger, die zu Recht erwarten, von Fahrverboten verschont zu bleiben“, erklärte Rülke.

Masterplan unerlässlich

Um das bestehende Verkehrsmanagement zu verbessern, bedürfe es eines Masterplans, betonte Rülke: „Ein schnelles mobiles Datennetz (5G) und weit größere Datenübertragungskapazitäten, als derzeit in vielen Regionen verfügbar, sind unerlässlich für Connectivity und Car-to-X-Kommunikation, ohne die moderne, zukunftsfähige Mobilitätskonzepte nicht verwirklicht werden können.“

Eine umfassende Digitalisierungsstrategie, so Rülke, sei unerlässlich, um autonomes Fahren und Assistenzsysteme umzusetzen, die zur Erreichung der „Vision Zero“-Zielsetzung (keine Verkehrstoten mehr) erforderlich seien: „Nicht nur die Fahrzeuge selbst müssen untereinander kommunizieren können, auch Informationen über Ampelschaltungen und Baustellen beziehungsweise Streckenstörungen und -sperrungen müssen dabei Berücksichtigung finden. Stauvermeidung ist eine zentrale Größe unseres Mobilitätskonzepts, das ein umfassendes Baustellenmanagement bedingt; auf Basis eines Baustellen-Slotmanagements können Verkehrsbeeinträchtigungen auf ein Minimum reduziert werden. Dabei kommt auch der Optimierung von Ampelschaltungen und der gezielten Einbeziehung der Ampelinformationen in das künftige Telematiksystem eine bedeutende Rolle zu.“

Die Gesamtlage aller verfügbaren Informationen könne über die Verkehrsrechnerzentrale vernetzt werden, was zu einer eklatanten Verbesserung ihrer Leistungsfähigkeit führe, so Rülke.

 

Dynamische, verkehrsübergreifende Routenplanung

„Eine dynamische, verkehrsübergreifende Routenplanung, die auch Datensicherheit und
-schutz für Autofahrer garantiert, ist das erklärte Ziel unseres Mobilitätskonzepts, dessen erfolgreiche Umsetzung maßgeblich davon abhängt, dass sich der Zustand unserer Straßen erheblich verbessert. Straßenbau findet jedoch in den Planungen von Verkehrsminister Hermann kaum Berücksichtigung – finanziell, aber auch organisatorisch. So verhindert z. B. nach wie vor eine gigantische Bürokratie, dass Ersatzbauten für marode Brücken schnell verwirklicht werden“, kritisierte Rülke.

„Der unter Verkehrsminister Hermann radikal, von 743 auf 123 zusammengestrichene Maßnahmenplan für den Ausbau des baden-württembergischen Netzes lässt erkennen, woran die Verkehrspolitik unseres Landes aktuell krankt. Statt sich auf die Umsetzung des ,Bundesverkehrswegeplans 2030‘ zu konzentrieren und alle verfügbare Bundesmittel abzurufen, verliert sich der obsessive Radideologe Hermann im großen Labyrinth seiner abstrusen Radwegeplanungen.“

Verkaufsverbote von Verbrennungsmotoren ab 2030 sind indiskutabel

„Das von den Grünen beschlossene Verkaufsverbot von Verbrennungsmotoren ab 2030, aber auch Pflichtquoten für Elektromobile, lehnen wir Freien Demokraten entschieden ab. Es sollte der Industrie und den Verbrauchern überlassen bleiben, auf welchem Wege sie politisch flankierte Vorgaben, so z. B. Abgasgrenzwerte, erreichen möchten. Wir plädieren für verlässliche Rahmenbedingungen und Zielgrößen und setzen auf eine offene Grundlagen- und anwendungsorientierte Forschung“, so Rülkes Planung.

Dabei sei Elektromobilität kein Allheilmittel, sondern nur eine Mobilitätskomponente, betonte Rülke. So emittiere aktuell ein Elektrofahrzeug, mit Blick auf Batteriegewicht und den aktuellen Strommix, in der Regel mehr Kohlendioxid als ein moderner Diesel.

Der Diesel ist auf Jahrzehnte hin unverzichtbar

„Der Diesel ist keine Übergangstechnologie, sondern wird noch über viele Jahrzehnte hinweg eine wichtige Mobilitätsfunktion übernehmen. Schwere Baumaschinen oder LKW im Schwerlastbereich sind auf batterieelektrischer Basis kaum vorstellbar. Die Weiterentwicklung des Verbrennungsmotors ist demnach ein Gebot der Vernunft. Durch technische Optimierungen und den Ersatz älterer durch moderne Fahrzeuge wird es möglich, Grenzwerte für Luftschadstoffe auch ohne Fahrverbote einzuhalten“, ist sich Rülke sicher.

Auch Faktoren wie intermodale Logistikkonzepte, die Digitalisierung des Schienenverkehrs oder die Stärkung des kombinierten Verkehrs und ein kontinuierlicher Ausbau des Schienennetzes würden, so Rülke, darüber entscheiden, ob Baden-Württemberg ein zukunftsfähiges Mobilitätskonzept erhalte: „Insbesondere die energieeffiziente Schifffahrt bietet viel Steigerungspotential und so können wir nicht akzeptieren, dass der Ausbau des Neckars für lange Containerschiffe nach aktueller Planung erst Ende dieses Jahrhunderts erfolgen soll.“

Mobilitätskrise in Baden-Württemberg abwenden – keine einseitigen Bevorzugungen bei der Finanzierung

Einseitige Bevorzugungen bei der Finanzierung, wie sie Minister Hermann bei der Forcierung des Radverkehrs zeige, würden den tatsächlichen Herausforderungen an unsere Verkehrsinfrastruktur nicht gerecht. Das Rad verdiene zwar Förderung, doch sollte es, so Rülke, nicht ideologisch instrumentalisiert und zu einer Ikone der Fortbewegung stilisiert werden.

„Was die finanzielle Dimension unseres Mobilitätskonzepts betrifft, so eröffnet unser Vorschlag, Mittel aus der Landesstiftung umzuschichten und mögliche Privatisierungserlöse zu verwenden, ausreichend Finanzierungsspielraum, um eine Mobilitätskrise in Baden-Württemberg abzuwenden“, betonte Rülke.

Haushaltskonsolidierung und Zukunftsinvestitionen – beides ist möglich!

Thema der Klausur waren auch die kommenden Beratungen des Doppelhaushalts 2018/2019. Dabei steht für die FDP/DVP Fraktion fest, dass erheblich größere Anstrengungen unternommen werden müssen, um Schulden zu tilgen.

„Die Ambitionslosigkeit der Regierung bei der Schuldentilgung ist durch nichts zu legitimieren. Grün-Schwarz lässt eine exzellente Gelegenheit verstreichen, den Weg in die planvolle Entschuldung des Landes zu gehen. Die von Grün-Schwarz in Aussicht gestellte Schuldentilgung ist nur ein finanzpolitisches Feigenblatt, um die zahllosen Kritiker an der vorgeblichen Tilgung ,impliziter Schulden‘ zu besänftigen“, kritisierte Rülke die grün-schwarze Regierung  für ihre verantwortungslose Haushaltspolitik.

Die Steuern sprudelten so stark, dass sowohl Schulden getilgt als auch Gelder investiert werden könnten, betonte Rülke, der mit Nachdruck daran erinnerte, dass insbesondere der Bildungsbereich weitere Anstrengungen und neue Ideen nahelegte: Nur dann ließe sich in Baden-Württemberg und deutschlandweit die ‚weltbeste Bildung‘ garantieren.

„Unabhängig davon, ob das Kooperationsverbot gelockert wird oder die Länder vom Bund eine bessere Finanzausstattung für die Erfüllung ihrer gewachsenen Aufgaben im Bereich der Bildung erhalten, wollen wir die Bildung in der Zuständigkeit der Länder belassen. Notwendig sind aus Sicht der Freien Demokraten bundesweit einheitliche Standards, insbesondere bei den Schulabschlüssen oder bei der Lehrerbildung. Da eine entscheidende Qualitätsverbesserung unseres Bildungssystems Länder und Kommunen allein überfordern würde, sollte, wie in unserem Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2017 gefordert, auch der Bund in die Finanzierung in jedem Fall einbezogen werden.

Die FDP-Fraktion wird entsprechende Vorschläge in die Haushaltsberatungen im November einbringen. Dabei werden die Freien Demokraten wie immer darauf achten, keine ,ungedeckten Schecks‘ auszustellen, um Einnahmen und Ausgaben in Balance zu halten“, so Rülke abschließend.

Zur Meldung, die schwarz-grüne Landesregierung habe nach wie vor nicht über den Umgang mit dem Verwaltungsgerichtsurteil zur Luftreinhaltung in Stuttgart entschieden, erklärte Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP Fraktion:

„Es wundert mich nicht, dass der Ministerpräsident diese Verzögerungstaktik wählt und eine Festlegung meidet. Kretschmann hat wenig Interesse daran, den regierungsinternen Zwist öffentlich neu zu befeuern, ehe die Bundestagswahl stattgefunden hat.

Die vorgebliche Notwendigkeit, komplexe juristische Sachverhalte kritisch zu reflektieren, ist nur ein Scheinargument, um potentielle Wähler nicht abzuschrecken. Wer Kretschmann kennt, weiß, dass er große Kunstfertigkeit entwickelt, um von Themen abzulenken, die sein Renommee gefährden könnten.

Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie in Berufung geht, sich bald eindeutig positioniert und explizit erklärt, alles zu unternehmen, um Fahrverbote in Stuttgart zu verhindern. Das ständige Lavieren der Grünen geht zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger, die zu Recht erwarten, dass sie von Fahrverboten verschont bleiben.“

Zur Meldung, dass der Freistaat Bayern die Anwendung der neuen Erbschafts- und Schenkungssteuerregelungen wirtschaftsfreundlicher auslegt, erklärt der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wieder einmal schaffen es die Bayern, belastende Gesetze für Unternehmen freundlicher auszulegen als die grün-schwarze Landesregierung. Während hier Bayern einen Standortvorteil für Unternehmer, die ihre Unternehmen weitergeben wollen, schafft, verschläft Baden-Württemberg diese Chance wieder einmal. Wir fordern die Landesregierung auf, zugunsten der Wettbewerbsfähigkeit die gleichen Regeln anzuwenden wie die Bayern. “

Zu der nochmaligen Forderung der Deutschen Umwelthilfe,  kurzfristig Fahrverbote für Diesel-Autos in Stuttgart einzuführen, sagte der Vorsitzende der FDP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Fahrverbote kommen auf keinen Fall in Frage. Die Regierung ist dringend aufgefordert, sich an den Interessen des Landes zu orientieren und nicht an den Abmahnstalinisten und Ökofundamentalisten von der Deutschen Umwelthilfe.

Die FDP-Fraktion verlangt, dass die Landesregierung noch vor der Wahl zum Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts auf die Klage der Deutschen Umwelthilfe hin  in Berufung geht, um ein klares Signal an die Dieselfahrer und für den Automobilstandort Baden-Württemberg zu setzen. Die Urteilsbegründung liegt nun vor, es gibt kein Alibi mehr für weiteres grünes Zeitspiel.“

Zur Pressemitteilung der Landesvorsitzenden der Partei der Grünen, Detzer und Hildenbrand, in der diese behaupten, in der Diskussion um Stickoxid-Grenzwerte übernehme Christian Lindner Fake News der AfD, wonach am Arbeitsplatz die Schadstoffbelastung um ein vielfaches höher sein dürften als auf der Straße, erklärte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Mit ihrer unverfrorenen Lüge, Christian Lindner greife Fake News der AfD auf, beweisen die grünen Landesvorsitzenden, dass sie in der heißen Phase des Wahlkampfs vor nichts mehr zurückschrecken. Sie machen damit selbst Donald Trump Konkurrenz. Unbestrittene Tatsache ist, dass im Außenbereich 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft gelten, an Arbeitsstätten jedoch die zulässige maximale Arbeitsplatzkonzentration 950 Mikrogramm (0,95 Milligramm) beträgt. Jeder kann sich ausrechnen, dass damit mehr als das 23-fache erreicht wird. Nachzulesen in § 3 Abs. 2 der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) bzw. in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe: ‚Arbeitsplatzgrenzwerte‘ (TRGS 900). Es eröffnet sich also genügend Raum, den Grenzwert zu hinterfragen bzw. über die zeitliche Umsetzung nachzudenken. Detzer und Hildenbrand könnten auch bei ihrem eigenen Verkehrsminister nachfragen, der uns den eklatanten Unterschied schwarz auf weiß in einem Landtags-Antrag bestätigt hat.“

Für Rülke ist damit klar, dass es automobilfeindlichen Umweltministern vom Schlage eines Jürgen Trittin gelungen ist, auf europäischer Ebene für den Verkehr im Vergleich zur Regelung am Arbeitsplatz absurd niedrige Grenzwerte durchzusetzen, um den Verbrennungsmotor aus dem Markt zu drängen. Für die künftige Bundesregierung werde es darum gehen, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass man in diesem Bereich zu realistischen Grenzwerten zurückkehre.

Hinweise: Im Antrag „Studie im Auftrag der Landesregierung zu gesundheitlichen Auswirkungen von Feinstaub“ (Landtags-Drucksache 16/2309) wird bei Frage 5 der Unterschied bestätigt. http://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/2000/16_2309_D.pdf

Zur Meldung, das Land wolle mit einem neuen Konzept auf die gesunkene Zahl an aufzunehmenden Flüchtlingen reagieren, doch nicht alle Kommunen seien von den Plänen begeistert und ihre Verhandlungen mit dem Land zögen sich hin, erklärte Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP Fraktion:

„Minister Strobl hat sich einmal mehr verkalkuliert. Ursprünglich hatte er gute Chancen dafür gesehen, die Standortkonzeption in der ersten Jahreshälfte 2017 abzuschließen, und nun regt sich landesweit bei den Kommunen vehementer Unmut und Protest.

Statt, wie angekündigt, mit den Kommunen eine einvernehmliche Lösung zu finden, hat die Regierung versäumt, die Kommunen in ihre Planungen gezielt zu involvieren und das, obwohl sie die Hauptlast bei der Flüchtlingsunterbringung schultern müssen. Das Verhandlungsgeschick Strobls ist so ministerial wie seine Lösungskompetenz und so bleibt nur zu hoffen, dass am Ende die Kommunen nicht den Preis für Strobls Planlosigkeit bezahlen müssen.“

Zur Meldung, der Landkreistag fordere die grün-schwarze Regierung auf, gegen das Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts zugunsten von Fahrverboten vorzugehen, erklärte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Der Appell des Landkreistags an die grün-schwarze Landesregierung, gegen das Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts Berufung einzulegen, kommt zur rechten Stunde. Wie die FDP-Fraktion fordert der Landkreistag eine gezielte Überprüfung der Rechtsgrundlage für die geplanten Fahrverbote durch das Verwaltungsgericht, das sich in seinem Urteil Kompetenzen anmaßt, die ihm vielleicht nicht zukommen.

Alexis von Komorowski, der Verbands-Hauptgeschäftsführer des Landkreistags, wünscht sich zu recht eine zweitinstanzliche Überprüfung des Verwaltungsgerichtsurteils, das neue Tatsachen – wie z. B. das angekündigte Software-Update der Autobauer – noch nicht berücksichtigt.

Die grün-schwarze Regierung muss endlich ihre koalitionsinterne Kontroverse lösen und im Interesse der Bürgerinnen und Bürger des Landes tätig werden, in Berufung gehen und sich von Verkehrsminister Hermanns autofeindichem Kurs distanzieren. Ob die Landesregierung in Berufung geht oder nicht, sollte nicht dem grünen Chefpropagandisten überlassen werden, der die Luftbelastung in Stuttgart zur Seins-Frage eines ganzen Bundeslandes erklärt.“

Zur Meldung, der SPD-Fraktionsvorsitzende Stoch könne sich im Moment eine Beteiligung an einer weiteren Regierung Kretschmann nur schwer vorstellen, erklärte Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP Fraktion:

„Mit Interesse habe ich gelesen, dass der Kollege Stoch sich nicht mehr vorstellen kann, dass die SPD sich an einer von den Grünen geführten Regierung beteiligt. Die FDP hatte diese Erkenntnis bereits nach der Landtagswahl im vergangenen Jahr.“

Zur Meldung, die AfD plane bei der Bundestagswahl am 24. September bundesweit Wahlbeobachter einzusetzen, erklärte Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP Fraktion:

„Meuthens unsägliche Manie, überall Verschwörungen zu wittern, die ihm und seiner AfD schaden könnten, ist so pathologisch wie sein stetes Lamentieren, ihm werde fortwährend Unrecht getan. Es ist charakteristisch für Populisten wie Meuthen, dass sie immer von sich auf andere schließen. Für Meuthen ist es unvorstellbar, dass unser Wahlsystem nahezu ausnahmslos exzellent funktioniert hat. Wahrscheinlich bezweckt er mit dieser Aktion nur, von dem inhaltlichen Vakuum seiner Politik abzulehnen, die sich darauf reduziert, reaktionären Nonsens zu verbreiten.“

Zur Meldung, die Unternehmen im Südwesten klagten zunehmend über eine schlechte Breitbandanbindung, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wie die Umfrage der IHK zum Industriestandort Baden-Württemberg unschwer erkennen lässt, ist Kretschmanns und Strobls Ankündigung, unser Land werde sich dank ihrer Initiative in ein schwäbisches Silicon Valley verwandeln, ein hehrer Wunsch, der durch den Dilettantismus ihres Handelns ad absurdum geführt wird.

Kein anderer Standortfaktor hat offenbar ähnlich gravierend eingebüßt und das in einem Bereich, der über die Zukunftsfähigkeit unserer Wirtschaft entscheidet.

Wenn Baden-Württemberg von 345 Unternehmen im Land eine 3,2 als Standort-Note erhält, müssten bei der Regierung die Alarmglocken läuten. Doch Grün-Schwarz gefällt sich darin, von Digitalisierung zu schwadronieren, ohne Initiative zu zeigen, doch das in gutem Einvernehmen.“

Zur Meldung, die baden-württenbergischen Finanzämter hätten im vergangenen Jahr so viele Steuern eingenommen wie nie zuvor, sagte Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP Fraktion:

„Ministerin Sitzmann bilanziert für 2016 in Relation zu 2015 einen Zuwachs der Steuergelder von 3,5 Milliarden Euro und bleibt offenbar jeden Hinweis schuldig, was mit dem Geld geschehen soll. Zusätzliche Schuldentilgung im Interesse der Zukunftsfähigkeit unseres Landes? Fehlanzeige. Wir dürfen gespannt sein, wann der nächste Hinweis auf die Notwendigkeit zur Tilgung ,impliziter Schulden‘ kommt.

Grün-Schwarz ist sehr erfinderisch, wenn es darum geht, Gelder zu bunkern, ohne einen Gedanken darauf zu verwenden, was es bedeutet, dass unser Land sich mehr und mehr verschuldet. Wer Finanzpolitik in dieser Weise betreibt, spielt mit der Zukunft unserer Bürgerinnen und Bürger. Noch nie gab es so viele Steuergelder, noch nie wurden sie derart planlos verwendet.“

Angesichts des Streits in der grün-schwarzen Koalition über den Umgang mit dem Diesel-Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart fordert der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, dass die Landesregierung Berufung gegen das Urteil einlegt:

„Insbesondere muss geklärt werden, ob nicht Professor Lenz im Recht ist, der in seinem Gutachten zu dem Ergebnis kommt, dass es überhaupt keine Rechtsgrundlage für Fahrverbote gibt und das Verwaltungsgericht Stuttgart sich eine Kompetenz angemaßt hat, die ihm überhaupt nicht zusteht. Auf keinen Fall darf der Bock Verkehrsminister Hermann zu demjenigen Gärtner gemacht werden, der darüber entscheidet, ob die Landesregierung in Berufung geht, oder nicht.“

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, kritisierte die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Baden-Württemberg scharf, die eine Handlungsanleitung für Lehrer zu möglichen Abschiebungen von Kindern und Jugendlichen herausgegeben hat.

Rülke wörtlich: „Bereits zu Beginn der Handlungsanleitung für Lehrer schreibt die GEW: ‚Da Abschiebungen nicht mehr angekündigt werden müssen, kann die Polizei auch unangekündigt in der Schule erscheinen. Was können Sie in dieser Situation tun, wenn Sie die Abschiebung verhindern bzw. nicht unterstützen wollen?‘ Allein schon an dieser Leitfrage wird deutlich, dass die GEW sehr wohl die Lehrer zur Umgehung oder gar zum Bruch geltenden Rechts aufrufen will. Die GEW-Vorsitzende Doro Moritz scheint zu übersehen, dass in unserem Rechtsstaat die Gerichte über Abschiebungen entscheiden. Sie wägen das Für und Wider sorgsam und auf der Grundlage von Recht und Gesetz ab. Die Handlungsanleitung der GEW ist deshalb nichts anderes als eine schockierende Misstrauenserklärung an unsere Rechtsordnung. Ich fordere die GEW auf, ihr Verhältnis zu unserem Rechtsstaat umgehend zu klären und die Handlungsanleitung zurückzuziehen.“

Zum sogenannten „Diesel-Gipfel“ zwischen Bund, Ländern und deutschen Automobilherstellern zur Abgas-Nachbesserung von Millionen Fahrzeugen sagte der der FDP Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Es ist jetzt Aufgabe von Politik und Automobilwirtschaft, Vertrauen wieder herzustellen. Der Betrug bei Messwerten und die Kartellabsprachen müssen ermittelt werden und werden Konsequenzen haben. Ich warne jedoch alle Beteiligten: Diese Vorgänge haben das Zeug zu einer Wirtschaftskrise, nicht zuletzt durch die tausende Arbeitsplätze, die in der Zulieferindustrie in Baden-Württemberg davon abhängen. Die Maßnahmen müssen deutlich, wirksam und maßvoll sein. Eigentümer von Dieselfahrzeugen dürfen jetzt nicht das Nachsehen haben. Überspannte Forderungen beispielsweise der Grünen nach Fahrverboten werden letztendlich die Verbraucher belasten und gefährden Arbeitsplätze.“

Der verkehrspolitische Sprecher Jochen Haußmann ergänzte:

„Die Frage der Schadstoffreduzierung durch Autoabgase gerade in Städten ist mit dem Streit um Messwerte nicht erledigt. Wir beobachten gerade in Baden-Württemberg, dass vielen grünen Kommunalpolitikern und dem grünen Verkehrsminister nichts anderes außer Fahrverboten einfällt. Moderne Verkehrsplanung und Ingenieurskunst kann viel mehr. Wir dürfen auf keinen Fall die Dieseltechnologie kaputt reden: Der moderne Diesel ist für den Klimaschutz wichtig. Es muss jetzt um einen sinnvollen Übergang mit Umrüstungen ohne Fahrverbote gehen.  Wo bleiben die Konzepte für fließenden, intelligent gelenkten Verkehr mit Einbeziehung aller Verkehrsmittel, von den Füßen über Fahrrad, Bus, Bahn bis zum Auto? Der heutige Blick nach Berlin ersetzt nicht den Blick auf die Verkehrsplaner in den Rathäusern vor Ort.“

Der FDP Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke fordert Ministerpräsident Kretschmann dringend auf, am 2. August stattfindenden Diesel-Gipfel teilzunehmen und die Interessen des Landes zu vertreten. Rülke erinnerte daran, dass Kretschmann darauf einen Eid abgelegt habe.

Rülke kritisierte scharf: „ Es ist eine Unverschämtheit des Ministerpräsidenten,  zu erklären, er gehe nur, wenn der Erfolg sicher sei. Offensichtlich versteht Kretschmann Politik so, dass es für ihn nur darum geht, Erfolge abzufeiern, die andere bereits unter Dach und Fach gebracht haben. Es geht hier aber darum, den Erfolg wahrscheinlicher zu machen, indem er sich einbringt.“

Anlässlich der Landespressekonferenz der FDP-Fraktion zur Vorstellung ihrer Positionierung in Fragen der inneren Sicherheit sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der rechtspolitische Sprecher der Fraktion und Obmann im Parlamentarischen Kontrollgremium, Nico Weinmann:

„Die grün-schwarze Koalition hat sich mit Blick auf die Bedrohung durch den Terrorismus auf zahlreiche Befugniserweiterungen für die Sicherheitsbehörden geeinigt. Auf einem Bein kann die innere Sicherheit aber nicht stehen. Wo ist das Personal, das die Maßnahmen anwenden soll? Die grün-schwarze Analyse der Bedrohung unserer Gesellschaft greift offensichtlich zu kurz. Diesen Defiziten setzt die FDP eine eigene Positionierung entgegen.“

Grün-schwarzes Versagen bei Polizeireform und Bewertung der Bedrohung des Landes

Nach den Ausführungen von Rülke haben die Grünen wenig Interesse an der Situation der inneren Sicherheit und sparen mit Blick auf ihre Klientel gern bei Polizei und Verfassungsschutz. Die CDU verhalte sich gegenüber den Grünen handzahm und insgesamt widersprüchlich. „Mit Blick auf die Polizei einigt sich die Koalition mit der zeitverzögerten Umsetzung des 13er-Modells auf einen faulen Kompromiss, der die Polizeireform für Polizei und Bürger zu einer unendlichen Geschichte mit offenem Ausgang macht“, so Rülke.

„Obwohl die CDU-Führung im Innenministerium bei der Polizeireform ständig behauptet, es komme vor allem auf ausreichend Personal an, verweigert sie dem Verfassungsschutz genau das erforderliche Personal und setzt nahezu allein auf eine Ausweitung der Befugnisse“, stellt Weinmann fest. Dabei sei doch offensichtlich, dass den Behörden die Täter der islamistischen Terrorakte der letzten Monate bereits vor den Terrorakten bekannt waren. Auch der Fall Anis Amri zeige, dass es den Behörden nicht an Wissen mangelte, sondern am Vermögen, die Gefährlichkeit richtig einzuschätzen. „Hinzu kam die fehlende politische Unterstützung für ein nachhaltiges Vorgehen gegen Straftaten, die verstärkt von Asylbewerbern und Flüchtlingen begangen werden“, so Weinmann. „In dieser Gemengelage konnten sich Anis Amri und können sich weiterhin zahlreiche Gefährder frei bewegen und ihren gegen unsere liberale Gesellschaft gerichteten Aktivitäten nachgehen.“

Darüber hinaus sei aus Sicht der FDP-Politiker zu konstatieren, dass in weitgehend geschlossenen Milieus Menschen in unserm Land Werte und Normen vermittelt werden, die auf die Ablehnung unserer liberalen Gesellschaft gerichtet sind. „Unsere Demokratie ist aber nur stark und zukunftsfähig, wenn sie in der Bevölkerung als beste Staatsform anerkannt ist. Teilt ein erheblicher Anteil der Bevölkerung diese Einschätzung nicht, sind die Folgen unabsehbar. Deshalb dürfen wir nicht dulden, dass Menschen zu Gegnern unserer Demokratie erzogen werden.“

Mehr Personal, Analyse und Rechtsdurchsetzung  statt einseitigem Gesetzgebungsaktivismus

„Angesichts dieser Erkenntnisse bedarf es“, so die Überzeugung von Rülke und Weinmann, „also nicht nur weitere Befugnisse der Sicherheitsbehörden. Wir müssen vor allem die Analysefähigkeit der Sicherheitsbehörden deutlich verbessern. Dazu bedarf es mehr Personal bei den Sicherheitsbehörden und der Justiz, das die vorhandenen Erkenntnisse gründlicher auswertet und engagiert die rechtlich möglichen Maßnahmen in Angriff nimmt. Wer wie Grün-Schwarz 250 zusätzliche Stellen in der Umweltverwaltung schaffen will, darf nicht sagen, zusätzliche Stellen für die Sicherheit der Bürger können wir nicht finanzieren.

Alle staatlichen Stellen müssen genau darauf achten, mit wem sie kooperieren und wen sie einstellen. Zu prüfen ist, inwieweit hier die Behörden besser mit Polizei und Verfassungs-schutz zusammenarbeiten können. Wichtige Bereiche wie beispielsweise die Integration dürfen wir nur den Menschen überlassen, die die freiheitlich demokratische Grundordnung verteidigen und durchsetzen wollen, nicht Radikalen.

Parallelgesellschaften müssen mit fordernden und fördernden Maßnahmen sowie Präventionsprogrammen aufgebrochen werden. Hier hilft u. a. die flächendeckende Einführung eines staatlich organisierten und kontrollierten Islamunterrichts an den Schulen.

Als Einwanderungsland müssen wir den Menschen auch in der emotionalen Beziehung zu unserm Land eine Heimat geben können, damit sie den Patriotismus für die ‚alte‘

Heimat durch einen positiven Patriotismus für unser Land ersetzen können. Als Liberale wollen wir dabei an die freiheitlich demokratische Grundordnung und ihre Geschichte anknüpfen.“

Sinnvolles und Absurdes im grün-schwarzen Sicherheitspaket

Rülke betont darüber hinaus, dass die FDP als konstruktive Opposition das Sicherheitspaket der grün-schwarzen Koalition nicht pauschal ablehnt. „Sinnvolle Maßnahmen unterstützen wir. Letztendlich wird es aber immer auf die konkrete Umsetzung der Vorschläge im Gesetzgebungsverfahren ankommen.“ Mit Blick auf die präventive Fußfessel für Gefährder und die sogenannte intelligente Videoüberwachung sei man angesichts des Anhörungsentwurfs zur Umsetzung des grün-schwarzen Sicherheitspakets optimistisch.

„Die Umsetzung der Telekommunikationsüberwachung über internetbasierte Anwendungen (Quellen-TKÜ), die wir als grundsätzlich erforderlich ansehen“, ergänzt Weinmann, „wirft aber noch zahlreiche Fragen auf, die von Grün-Schwarz beantwortet werden müssen: Woher will die Landesregierung etwaige Trojaner beziehen? Wie wird sie die Erstellung und Fähigkeiten dieser Trojaner sowie deren Nicht-Weitergabe an Unbefugte überwachen?“

„Absurd ist es“, so Rülke, „mit dem Sicherheitspaket auch die Möglichkeit eines Alkoholkonsumverbots auf öffentlichen Plätzen zu beschließen. Solche Verbote beschränken die Freiheit der ganz überwiegend unbescholtenen Bürger unverhältnismäßig, zumal schon jetzt mit dem Mittel des Platzverweises einer Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung begegnet werden kann. Wenn die Landesregierung in ihrem Gesetzentwurf dazu feststellt, dass eine höhere Polizeipräsenz nicht in gleicher Weise geeignet sei, da sie erfahrungsgemäß eher eskalierend wirke, stellt sich doch die Frage, wie denn das Alkoholkonsumverbot ohne eine solche Präsenz durchgesetzt werden soll und welches Bild die Landesregierung von Polizeiarbeit hat, offenbar das der erlebnisorientierten grünen Klientel.“

Grün-Schwarz übersieht Gefahr durch Einzeltäter und radikalisierte Kinder

In Zeiten individueller Radikalisierung beispielsweise über das Internet müssen nach Überzeugung der beiden Politiker auch Einzelpersonen stärker in den Fokus rücken. Radikalisierung finde auch allein vor dem Computer statt. Der Verfassungsschutz dürfe sich nicht mehr nur auf die Beobachtung von Personenzusammenschlüssen konzentrieren.

Der 12-jährige, der in Ludwighafen eine Nagelbombe deponierte, und IS-Comics für Kinder zeige zudem beispielhaft, dass Extremisten und Terroristen auch Kinder in den Fokus nehmen. Auf diese Entwicklung müsse man reagieren. Bislang darf der Verfassungsschutz Daten erst für Personen ab dem Alter von 14 Jahren gesammelt in Dateien speichern. Diese Altersgrenze sollte gesenkt werden. Dies sei man nicht zuletzt mit Blick auf das Kindeswohl auch den von Radikalisierung und Abgleiten in den Terrorismus bedrohten Kindern schuldig.

Unser Impulspapier finden Sie hier: Positionspapier Extremismus und Terrorismus

Zum heutigen Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart über die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans in Stuttgart  sagte der FDP Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Das Gerichtsurteil ist also eine durch den Verkehrsminister kalkulierte Eskalation. Während dieser sich nie wirklich für  Alternativen zum Fahrverbot eingesetzt hat, beteuert der Ministerpräsident, auf Fahrverbote könnte verzichtet werden. Ein abgestimmtes Verhalten sieht anders aus.  Es rächt sich, dass Winfried Kretschmann mit Winfried Hermann den Bock zum Gärtner gemacht hat. Hermann wollte immer Fahrverbote. Da kann man auch mit Anton Hofreiter eine Kampagne für Haarpflege machen.

Die Landesregierung ist jetzt in der Pflicht, dem Hang des grünen Verkehrsministeriums zur reinen Verbotspolitik zu widerstehen und endlich wieder Maß und Mitte zu finden. Es ist damit zu rechnen, dass die Landesregierung nun in Berufung geht. Schon mit Blick auf den Automobilgipfel am 2. August ist das die logische Konsequenz.“

Der verkehrspolitische Sprecher Jochen Haußmann kritisierte:

„Mit dem heutigen Urteilsspruch fällt der Landesregierung ihr damals ohne jegliche Not geschlossener Vergleich krachend auf die Füße, der bis zu 20 Prozent weniger Verkehrsaufkommen an Tagen des Feinstaubalarms versprochen hat. Seit 2010 gelten die Grenzwerte zur Luftreinhaltung und der grüne Verkehrsminister ist seit 2011 im Amt. Im Vergleich zu den vollmundigen Worten aus der Oppositionszeit der Grünen ist am Neckartor nichts geschehen, was die Situation wirklich verbessert hätte.“

Zum heute in der Regierungspressekonferenz angekündigten „Strategiedialog Automobilwirtschaft BW“, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Mit einem solch weitreichenden Ansatz und dem Willen, sich umfänglich in so viele Bereiche – von der Zulieferstruktur bis zu After-Sales – einzumischen, wird sich Kretschmanns Beamtenapparat zwangsläufig übernehmen und in Details verlieren.

Der gewählte 7-Jahres-Ansatz erinnert in fataler Weise an 5-Jahres-Pläne der Planwirtschaft.

Aus Wettbewerbssicht ist es hoch kritisch zu bewerten, wenn das Land beabsichtigt, jeweils ein einzelnes Unternehmen herauszugreifen um  – wie es in der Mitteilung heißt – ‚im Tandem die Federführung in einem Themenfeld‘ zu übernehmen.

Kretschmanns Glanz zur Profilierung gegenüber der Automobilindustrie verblasst angesichts der grünen Beschlusslage zum Verbot der Verbrennungsmotoren ab dem Jahr 2030 und seinem Verkehrsminister, der die Strategie der Dieselverbote in Stuttgart verfolgt.“

Zur Meldung, wonach Innenminister Thomas Strobl Eckpunkte für die neue Polizeistruktur ins Kabinett eingebracht hat, nach der bis April 2018 ein Konzept zur Umsetzung erarbeitet werden solle, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Von dem Anspruch der CDU aus dem Wahlkampf und den Koalitionsverhandlungen, die Polizei zügig nach vorn zu bringen, ist nichts übriggeblieben. Innenminister Strobl wird als der Innenminister in die Landesgeschichte eingehen, der einem behandlungsbedürftigen Patienten namens Polizeireform die rettende Operation jahrelang verweigerte und so die Polizei weiter schwächte, während sein grüner Koalitionspartner ein Programm nach dem andern umsetzen darf. Es dürfte die Polizei dabei wenig trösten, dass ihr Dienstherr immerhin Stellvertretender Ministerpräsident ist. Ein Innenminister, der die Belange der

Polizei ernsthaft vertritt und durchsetzt, würde ihr schon reichen.“

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke wirft der grün-schwarzen Landesregierung Verschwendungswut vor. Die hohen Steuereinnahmen verführen Grün-Schwarz aus Rülkes Sicht zu einer maßlosen Haushaltspolitik. Besonders verwerflich seien die mehr als 200 neuen Stellen im Umweltbereich. “Hier werden strukturelle Lasten geschaffen, die – beispielsweise durch spätere Pensionslasten – den Steuerzahler noch über Generationen belasten“, so Rülke wörtlich. Anstatt Maß zu halten werde jedes Steckenpferd insbesondere grüner Minister bedient. Das böse Erwachen käme dann im nächsten konjunkturellen Einbruch.

Zur Meldung, die grün-schwarze Koalition bringe Korrekturen für die Polizeireform auf den Weg, die vom Landesvorsitzenden der DPolG, Ralf Kusterer,  als „Stückwerk“ bezeichnet werden, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Mit peinlicher Flickschusterei korrigiert Grün-Schwarz die eh schon vermurkste Polizeireform. Statt unverzüglich eine polizeifachlich saubere Lösung für das gesamte Land umzusetzen, wartet Grün-Schwarz bis 2020 und setzt dann mit dem 13er-Modell aus politischen Gründen eine Korrektur um, die nur für einen Teil des Landes einzelne Erfordernisse der Polizei berücksichtig. Zwar will sich die Landesregierung offen halten, zu einem späteren Zeitpunkt erneut das 14er-Modell  zu prüfen. Jetzt ist allerdings der richtige Zeitpunkt für die Entscheidung und Umsetzung des 14er-Modells. Auf diese Weise könnte man an die Polizeireform einen Knopf machen, die Polizei hätte Planungssicherheit und könnte sich auf ihre eigentliche Arbeit konzentrieren. Die Bürger würden im Bewusstsein einer bestmöglich organisierten Polizei leben. Es ist eine Schande, dass Grün-Schwarz auf Kosten der Sicherheit das 14er-Modell aus finanziellen Gründen ablehnt, gleichzeitig aber vor allem für neue Projekte der Grünen hunderte Millionen zur Verfügung stellt.“

Zur Vorlage der Denkschrift 2017 des Rechnungshofs und der geäußerten Kritik am Stellenaufwuchs für den nächsten Doppelhaushalt erklärte der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die FDP sieht sich in der Kritik am Ergebnis der Haushaltskommission der Landesregierung durch die Aussagen des Rechnungshofs bestätigt. Die alte Weisheit, dass Haushalte in den guten Jahren ruiniert werden, bestätigt die Landesregierung wieder in eindrücklicher Art. Ein Stellenaufwuchs, der nach eher zurückhaltenden Jahren nun unter Grün-Schwarz wieder massiv Fahrt aufnimmt, verkennt, dass wir in einer einmalig guten Wirtschaftslage leben. Jedem muss klar sein, dass das auch einmal enden wird. Die Verpflichtungen aus Neustellen werden aber 50 Jahre lang wirksam sein. Insofern sind Neustellen auch Schuldenaufnahme.

Dabei bemängelt die FDP wie der Rechnungshof, dass gerade in Verwaltungen Stellen aufgebaut werden, ohne erst einmal zu überprüfen, wie die Ergebnisse strukturell verbessert werden können.

Die FDP/DVP-Fraktion dankt dem Rechnungshof für seine gewissenhafte Arbeit zur Verbesserung der Abläufe in der Landesverwaltung. Er gibt auch dieses Jahr wieder wertvolle Hinweise für die zukünftige Arbeit. Die FDP/DVP-Fraktion dankt insbesondere dem scheidenden Präsidenten Munding für die geleistete Arbeit und wünscht ihm alles Gute.“

Zur Meldung, der Stellenzuwachs in den Ministerien falle mit 15 Prozent sehr viel markanter als im Landesdienst aus, erklärte Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP Fraktion:

„Der exorbitante Stellenzuwachs in den Ministerien nimmt nach der grün-roten Ägide nun auch unter Grün-Schwarz eine unrühmliche Fortsetzung.

Ein Zuwachs von 15 Prozent ist durch nichts zu legitimieren, zumal die bislang erzielten Ergebnisse der Regierung nicht erkennen lassen, dass mehr oder gar konstruktiver gearbeitet würde: im Gegenteil!

Die von Grün-Schwarz  oft und dringlich beschworene Effizienz ist nichts weiter als eine Fiktion – in der Realität findet sie keine Entsprechung. Die Zeche zahlt einmal mehr der Steuerzahler.“

In der Aktuellen Landtagsdebatte mit dem Titel „Die Neuerfindung und Transformation der Mobilität: Herausforderung und Chance für das Autoland Baden-Württemberg“, erklärte Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP Fraktion:

„Der Ministerpräsident demonstriert mit seinem Eiertanz um die Diesel-Fahrverbote wie sehr er den Bezug zur Realität verloren hat. Erst den Diesel empfehlen, dann Fahrverbote erlassen, dann diese revidieren und selbst einen Diesel kaufen und dies alles noch als vorausschauende Politik verkaufen wollen, ist eine bemerkenswerte Aktion der Geschichtsklitterung. Das Dieseldebakel der grün-schwarzen Koalition wird zum Hohelied des eigenen politischen Versagens und nicht des Erfolgs.“

Wer wie der Ministerpräsident ernsthaft glaube, die Diskussion zum Diesel sei hilfreich für die Industrie, habe nichts begriffen, so Rülke, der daran erinnerte, dass die FDP bereits seit langem eine Nachrüstung älterer Diesel-Fahrzeuge gefordert habe. Mobilitätskonzepte müssten die Bedürfnisse aller Bürgerinnen und Bürger berücksichtigen und nicht blindlings auf eine Lösung reduziert werden, „denn die Zeit des Verbrennungsmotors ist noch nicht vorüber“, betonte Rülke.

Der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Jochen Haußmann, kritisierte:

„Das lange Beharren auf angeblich alternativlose Fahrverbote hat unserem Automobilstandort und auch der politischen Verlässlichkeit massiv geschadet. Autofahrerinnen und Autofahrer wurden im Unklaren gelassen und die Auswirkungen auf den Fahrzeugmarkt zeigen deutlich negative Auswirkungen. Moderne Verkehrspolitik muss auf Anreize setzen, nicht auf Verbote.

Der Verkehrsminister hat es versäumt, die Potentiale der modernen Dieseltechnologie als überzeugende Alternative zu Fahrverboten aufzuzeigen. Wer den Klimawandel ernst nimmt, wird trotz Elektromobilität auch den Verbrennungsmotor benötigen. Die Entwicklung von Mobilitätskonzepten der Zukunft muss auf die Stärkung der Attraktivität aller Verkehrsträger und auf deren intelligenter Vernetzung basieren. Hierzu bedarf es einer umfassenden Digitalisierungsstrategie.

Vor einer Engführung der Technologie durch die Politik kann ich nur warnen. Elektromobilität ist beileibe nichts Neues. Jetzt in alternative Antriebskonzepte bis hin zu synthetischen Kraftstoffen zu forschen, ist sinnvoll. Verbote, wie der Beschluss der Grünen zum Verbot von Verbrennungsmotoren sind kontraproduktiv. Gut möglich, dass im Langstreckenverkehr für PKW durch synthetisches Erdgas noch erhebliche Klimaschutzpotenziale brachliegen.“

Die wirtschaftspolitische Sprecherin, Gabriele Reich-Gutjahr, skizzierte ihre Erwartung tiefgreifender Veränderungen, die vom Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg wesentlich mitgeprägt werden. „Der Hunger der Welt nach individueller Mobilität ist groß“, so Reich-Gutjahr. Sie wies explizit darauf hin, dass die Digitale Revolution neue Wege zur Deckung des Wunschs nach individueller Mobilität eröffne. „Wir werden vom Autoland zum Mobilitätsland Nr. 1 dank der Innovationskraft unsere Wirtschaft“, so Reich-Gutjahr. Aufgabe der Politik sei, diesen Wechsel zu begleiten. „Der Mobilitätsmarkt wird sich in erster Linie am Kundennutzen orientieren. Die wirtschaftliche Schlagkraft wird von neuen Faktoren wie Kundendaten in erheblicher Weise abhängen“, sagte Reich-Gutjahr voraus und weiter: „Denken wir neu: Wer die Daten hat, bestimmt das Marktgeschehen.“ Sie rief abschließend dazu auf, nicht in Technologiedebatten zu verharren, sondern die Schwerpunkte auf die Bereiche Digitalisierung und Dienstleistungsinnovation zu setzen.

„Die Vorgehensweise von Innenminister Strobl, sich über Fristen hinwegzusetzen, die bei der Anmeldung von Regierungserklärungen einzuhalten sind, ist so symptomatisch wie bezeichnend für eine Regierung, die dem Landtag selten jene Rolle zubilligt, die er verdient. Die Frist am heutigen Dienstag um 9:30 Uhr zur Vorlage des Textes hat er verpasst“, erklärte Andreas Stoch, Vorsitzender der SPD-Fraktion. „Die Digitalisierung ist ein sehr wichtiges Thema. Gerade deshalb verlangen wir ausreichend Zeit für eine profunde Vorbereitung unserer Stellungnahme zu der Regierungserklärung“, so Stoch weiter.

Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, betonte, es könne nicht angehen, bereits heute bei einer Regierungspressekonferenz ein Thema zu präsentieren, das am Donnerstag im Parlament diskutiert werden sollte: „Minister Strobl setzt sich damit über alle Konventionen und Regeln hinweg, die der Würde des Landtags gerecht werden.“

Stoch und Rülke erklärten unisono: „Um Minister Strobl daran zu erinnern, dass auch für ihn Regeln gelten, haben wir darum gebeten, die Aussprache über den Tagungspunkt ,Digitalisierungsstrategie digital@bw‘ zu verschieben.“

Gemäß § 83a III Satz 3 der Geschäftsordnung des Landtags können zwei Oppositions­fraktionen beantragen, dass die Aussprache zur Regierungserklärung erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt wird. Die Informationsfrist nach § 83 III Satz 2 wurde nicht eingehalten.