Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern, sagten zum von der FDP-Fraktion auf ihrer Klausurtagung gefassten Beschluss:

„Eine Unterweisung junger Muslime auf der Basis eines mit unserem Grundgesetz in Einklang stehenden Islam durch in Deutschland ausgebildete Lehrkräfte ist nach Auffassung der FDP-Landtagsfraktion das beste Mittel, um islamistischen Hasspredigern in Hinterhöfen den Boden zu entziehen. Wir haben deshalb beschlossen, einen Antrag in den Landtag einzubringen, dass der islamische Religionsunterricht in Baden-Württemberg zügig weiter ausgebaut wird. Ziel muss ein flächendeckendes Angebot sein. Gleiches gilt für den Ethikunterricht, der nach unserer Ansicht als alternatives Angebot des Wertediskurses und der Vermittlung von Kenntnissen über Religionen allen Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stehen muss, die nicht an einem konfessionellen Religionsunterricht teilnehmen wollen. Die grün-rote Landesregierung sollte ihrem Versprechen aus ihrem Koalitionsvertrag Taten folgen lassen und darauf hinarbeiten, dass Ethik zukünftig anders als bisher bereits ab Klasse 1 angeboten wird.“

Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Landtagsfraktion, Hans-Ulrich Sckerl, hat gestern seinen Rückzug aus dem NSU-Untersuchungsausschuss bekanntgegeben. Für die FDP-Landtagsfraktion ist die Affäre um Sckerl trotzdem noch nicht ausgestanden. Der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion und Obmann im Untersuchungsausschuss Schlossgarten II, Dr. Timm Kern, erwarten von Sckerl weitere Konsequenzen: 

„Der Rückzug von Hans-Ulrich Sckerl aus dem NSU-Untersuchungsausschuss war überfällig. Wer das Parlament und die Öffentlichkeit mehrfach belügt und die tatsächlichen Vorgänge nur scheibchenweise zugibt, kann nicht in einem Untersuchungsausschuss Zeugen zur Wahrheit ermahnen und verpflichten. Wir fordern deshalb darüber hinaus den Rückzug von Sckerl aus dem Untersuchungsausschuss Schlossgarten II. Sckerls Glaubwürdigkeit ist auch in diesem Gremium längst nicht mehr gegeben“, so Rülke und Kern.

Anders als die Vorsitzende der Grünen-Fraktion es darstelle, habe die FDP-Landtagsfraktion bereits vor Einsetzung des NSU-Untersuchungsausschusses in der Enquete Rechtsextremismus die Sacharbeit vorangetrieben und entsprechende Anhörungspersonen zur Aufklärung benannt. Beschämend für die Grünen sei vielmehr, dass sich ihre Mitarbeit in der Gutachtenaffäre auf Täuschen, Tricksen und Tarnen beschränkt habe, so Rülke und Kern.

 

Dass nach anhaltenden Protesten nun auch die Regierungsfraktionen von Grünen und SPD einen Antrag auf Rückgängigmachung der Zuschussstreichung an die Europäische Schule Karlsruhe gestellt haben, kommentierten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern, mit folgenden Worten:

„Die FDP-Fraktion begrüßt den Sinneswandel der grün-roten Koalition bei der Bezuschussung der Europäischen Schule Karlsruhe. Dieser Sinneswandel dürfte aber weniger auf eine echte Einsicht bei Grün-Rot zurückgehen. Vielmehr ist zu vermuten, Grüne und SPD sind im Lichte unseres bevorstehenden Antrags auf namentliche Abstimmung eingeknickt. Noch bei den Haushaltsberatungen im Finanz- und Wirtschaftsausschuss hatten die Koalitionspartner einen Antrag der FDP-Fraktion auf Rücknahme der Zuschussstreichung abgelehnt. Wir haben diesen Antrag deshalb zu den anstehenden Beratungen im Plenum des Landtags nochmals gestellt. Eines steht jedenfalls fest: Die grün-rote Landesregierung hat sich nicht nur als höchst unzuverlässiger Partner einer freien Schule und ihres Trägers gezeigt, sondern auch in der Region Karlsruhe für erhebliche Verunsicherung gesorgt.

Im Rahmen der Haushaltsberatungen sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, zum Etat des Kultusministeriums:

„Über zwei Jahre sorgte eine Zahl landauf, landab für erhebliche Verunsicherung. Mit der Zahl 11 600 wollte seinerzeit der grüne Ministerpräsident einen Rekord beim Lehrerstellen-Sparen aufstellen. Nun hätte man bei einem Ministerpräsidenten vermuten können, dass diese Zahl  auf einer fundierten Bedarfserhebung beruht. Aber diese Mühe hat sich Herr Kretschmann nicht gemacht. Er nahm einfach die Lehrerstellen, die die CDU/FDP-Vorgängerregierung im Haushalt mit kw-Vermerken (künftig wegfallend) versehen hatte, nämlich 8 055, addierte die 3 500 für die Klassenteilersenkung verwendeten Stellen dazu und rundete auf. Fertig war die magische Zahl 11 600.

Nun ist gegen Sparbemühungen grundsätzlich nichts einzuwenden. Und wenn Schülerzahlen sinken, werden im Umkehrschluss möglicherweise nicht mehr so viele Lehrerstellen benötigt wie zuvor. Aber zugleich hatte sich so etwas wie ein politischer Konsens herausgebildet, dass die frei werdenden Lehrerstellen eine Chance darstellen. Eine Chance, längst fällige Qualitätsverbesserungen im Bildungswesen vorzunehmen. Beispielsweise die Verbesserung der allgemeinen Unterrichtsversorgung, der weitere Ganztagsausbau oder die Einrichtung von Inklusionsangeboten. All dies war aber in der einfachen Kretschmannschen Additionsrechnung nicht enthalten. Es war schon bemerkenswert, wie hartnäckig die grün-rote Regierung die Mahnungen der FDP-Fraktion ignorierte. Geradezu Mantra-artig haben wir an die Qualitätsverbesserungen erinnert, die ja auch Grün-Rot im Koalitionsvertrag versprochen hatte – und übrigens noch viel mehr! Und wir haben versucht klarzumachen, dass die grün-rote Rechnung nicht sti mmen kann. Allenfalls rund die Hälfte der Lehrerstellen hätten vielleicht längerfristig eingespart werden können. Aber um das verlässlich sagen zu können, müsste man erst einmal fundiert den Bedarf erheben.

Nach zwei Jahren unter dem Damoklesschwert der Zahl 11 600 und den ersten schmerzhaften Kürzungen beispielsweise beim Entlastungskontingent setzte die SPD dann die Verbannung der magischen Zahl durch. Der Sieg der SPD war aber so überwältigend, dass es nun überhaupt keine Sparziele mehr gibt. Ein Kurs von einem Extrem ins andere. Auf eine Bedarfserhebung verzichten Sie nach wie vor, und ihr Bedarfsdeckungskonzept heißt jetzt ‚Wir fahren auf Sicht!‘  So findet sich beispielsweise für Inklusion nichts im Haushalt, obwohl der Kultusminister mit dem Inklusionskonzept 2015/16 starten will.

Jetzt wird sich der eine oder andere fragen: Warum kämpft der Kern weiter für ein Bedarfsdeckungskonzept? Der ist doch Bildungspolitiker, und die Bildungspolitiker wollen doch immer so wenig wie möglich sparen – anders als die Finanzpolitiker, denen es beim Sparen nie weit genug gehen kann. Aber genau an dieser Stelle liegt doch das Problem: Dass die einen die Bedarfe des Bildungswesens im Blick haben, und die anderen die Notwendigkeit, das Geld zusammenzuhalten. Das dadurch entstehende ständige Gezerre schafft Unsicherheit und mangelnde Verlässlichkeit bei den am Bildungswesen Beteiligten vor Ort. Aber gerade Verlässlichkeit für Schüler, Eltern, Lehrer, Schulleitungen und Schulträger sollte im Zentrum der Bemühungen von Bildungs- wie von Finanzpolitikern stehen. Deshalb haben wir als FDP-Fraktion in unserem Schulfriedenskonzept einen Vorschlag zur fairen und transparenten Berechnung der Ressourcen-Zuweisungen an die Schulen gemacht. Und deshalb haben wir zur heutigen Sitzung erneut ein Bedarfsdeckungskonzept mit Berücksichtigung von Verbesserungen bei der Unterrichtsversorgung, des Ganztagsausbaus und der Inklusionsangebote beantragt. Das ist der Versuch, die ordnungspolitische Orientierung in zukünftige Kultushaushalte zu bringen, die der grün-roten Bildungspolitik bislang völlig abgeht.

Die fehlende ordnungspolitische Orientierung der Koalition zeigt sich auch beim Umgang mit den Privatschulen. Gerade weil Sie keine Vision für die Schulen in freier Trägerschaft haben, wurden die Privatschulvertreter unter Ihrer Regierung vom Verhandlungstisch an den Katzentisch gesetzt. Zuschusserhöhungen wurden an Bedingungen geknüpft. Damit ist keine Verhandlung auf Augenhöhe mehr möglich. Das ist aus zwei Gründen bitter: Erstens bringt die Versorgungsabgabe für verbeamtete Lehrkräfte im Privatschuldienst zahlreiche freie Schulen mittelfristig in Existenznöte. So profitiert beispielsweise ein kirchliches Gymnasium, an dem typischerweise die meisten Lehrer verbeamtet sind, von der jetzigen Erhöhung auf 78,7 Prozent nur unwesentlich: Den 67 Euro mehr pro Schüler und Jahr steht eine Versorgungsabgabe von zukünftig rund 12 000 Euro pro Lehrer und Jahr gegenüber. Im Einzelplan des Kultusministeriums findet sich übrigens nichts zur Versorgungsabgabe, obwohl das doch zu einer transparenten Einnahmen-/Ausgabenrechnung dazu gehört. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!

Zweitens konnten die freien Schulen vom Katzentisch aus ihre Anliegen nicht einbringen. Sie fordern zu Recht eine faire Beteiligung an den Aufwendungen des Landes für Ganztagsbetreuung, Schulsozialarbeit sowie perspektivisch die Inklusion. Diese Bereiche waren bisher von der Förderung ausgeklammert. Wenn man nun aber alle entstehenden Kosten auf der Landesseite wie auf der Schulseite verrechnen will, kann man diese Bereiche nicht weiter ausklammern. Die Koalition hat jedoch den Antrag der FDP-Fraktion zur fairen Berücksichtigung der freien Schulen abgelehnt. Grüne und SPD verabschieden sich damit vom baden-württembergischen Modell einer freien Schule in sozialer Verantwortung. Denn die freien Schulen haben es jetzt zunehmend schwerer, mit einem moderaten Schulgeld auszukommen. Dabei sagt sogar das Grundgesetz, dass niemand aufgrund der wirtschaftlichen Situation vom Besuch einer Privatschule abgehalten werden darf.

Ebenso macht der Umgang mit den internationalen Schulen den geringen Stellenwert von nicht staatlich-kommunal getragenen Schulen bei Grün-Rot deutlich. Und so wurde auch der Europäischen Schule Karlsruhe im Haushaltsplan ab 2016 der Zuschuss gestrichen. Alle Argumente, dass der Landeszuschuss ein Türöffner für die Schüler aus der Region Karlsruhe an der von der Europäischen Union getragenen Schule ist, halfen wenig. Einen Antrag der FDP-Fraktion im Finanz- und Wirtschaftsausschuss stimmten die Regierungsfraktionen nieder. Erst als eine namentliche Abstimmung im Landtag bevorstand, die die FDP-Fraktion angekündigt hatte, reichten Grüne und SPD kurzfristig einen Antrag zur Rückgängigmachung des Zuschusses ein. Eines steht jedenfalls fest: Die grün-rote Landesregierung hat sich nicht nur als höchst unzuverlässiger Partner einer freien Schule und ihres Trägers gezeigt, sondern auch in der Region Karlsruhe für erhebliche Verunsicherung gesorgt.

Ein wenig Anlass zur Hoffnung hätte ja das Realschulkonzept des Kultusministers geben können – für das übrigens auch nichts in den aktuellen Haushalt eingestellt ist. Allerdings ist fraglich, ob eine echte Stärkung der Realschulen damit beabsichtigt ist oder nicht vielmehr eine Einführung der Gemeinschaftsschule durch die Hintertür. Das ist für uns als FDP-Fraktion die Gretchenfrage. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) spricht schon von einem „Trojaner“. Die gereizte Reaktion des Kultusministers ist wohl als Zeichen dafür zu werten, dass ihn der VBE bei seinem schlechten Gewissen ertappt hat.

Überhaupt ist der Kultusminister überfordert, wenn es um den Umgang mit Kritik geht. Es perlte nicht nur die Problemanzeige der Direktorenvereinigungen zur gestiegenen Sitzenbleiberquote an ihm ab, sondern sein SPD-Vorsitzender setzte noch einen drauf: Er will, dass bei den Schulfriedensgesprächen ein dauerhafter Verzicht auf eine verbindliche Grundschulempfehlung vereinbart wird. Dieser Vorschlag zeigt ein verbissenes Unvermögen, auf auftretende Probleme im Bildungsbereich sachlich angemessen zu reagieren. Welchen Sinn sollte es ergeben, auf zukünftige Gestaltungsmöglichkeiten zu verzichten, wenn die Tendenz bei der Sitzenbleiberquote klar steigend ist?

Wir Liberalen schlagen vor, zunächst der aufnehmenden Schule ein Informationsrecht hinsichtlich der Grundschulempfehlung zu geben und Stützkurse einzurichten. Wenn dann trotz aller Anstrengungen die Sitzenbleiberquote nicht sinkt, darf eine Wiedereinführung der verbindlichen Grundschulempfehlung nicht tabu sein. Wenn man auf Sicht fährt und zusätzlich noch ideologische Scheuklappen trägt, wird der Horizont sehr eng. Gerade die anstehenden Schulfriedensgespräche verlangen aber Offenheit, Klarheit und Sachbezogenheit, wenn sie Erfolg haben wollen. Von Seiten der FDP gehen wir offen und ohne Vorbedingungen, aber mit klaren Vorstellungen in die Gespräche. Unsere Vorstellungen haben wir in unserem Schulfriedenskonzept am 1. Oktober 2014 vorgelegt – übrigens bislang als einzige politische Kraft.“

In der Landtagsdebatte über das Sportkapitel des Kultushaushalts sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Dieser Landesregierung fehlt offensichtlich auch das grundsätzliche Verständnis für die Bedeutung des ehrenamtlich organisierten Sports. Die ehrenamtliche Tätigkeit tausender Menschen ist für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft unentbehrlich. Mit hohem persönlichen Einsatz schaffen diese Menschen Möglichkeiten für gemeinsames Erleben, Gestalten und Lernen, stehen sie Hilfsbedürftigen bei. Engagement im Sport dient zusätzlich der Gesundheit und reduziert so die Kosten des Gesundheitswesens. Dieses Engagement muss der Staat fördern, auch finanziell. Schauen Sie sich nun aber einmal die Sportstätten in unserem Land an. Viele drohen zu verkommen. Hier muss mehr getan werden. Angesichts der erheblichen Steuermehreinnahmen der letzten Jahre hätte Grün-Rot auch ohne eine Neuverschuldung an dieser Stelle sinnvoll mehr Geld einsetzen können, statt es für grüne-rote Prestigeobjekte auszugeben. Die 88.000 Euro, mit der Sie beispielsweise eine Radmodenschau mit 600 Gästen finanzierten, hätten schon dem ersten Sportplatz um die Ecke deutlich besser getan.

Auf den ersten Blick könnte man annehmen, dem Schulsport gehe es gut unter Grün-Rot. Beispielsweise hat die Landesregierung mit dem Sport ja eine eigene Rahmenvereinbarung zur Kooperation von Schulen und Sportvereinen geschlossen. Und dass die Schulen die Hälfte der ihnen zugewiesenen Personalressourcen in Geldmittel zum Beispiel für die Anstellung von Übungsleitern aus einem Verein verwenden können, begrüßen wir Liberalen ausdrücklich. Aber bei der Ganztagsschule insgesamt hat die Landesregierung aus unserer Sicht die Weichen falsch gestellt. Das grün-rote Gesetz schreibt allen Ganztagsschulen Rhythmisierung vor. Das heißt, Unterricht und offene Angebote wechseln sich den Tag über ab. Ein Vormittagsangebot ist aber für Ehrenamtliche unter Umständen sehr viel schwieriger zu organisieren als ein Nachmittagsangebot.

Leider verweigert sich die Landesregierung bisher dem Vorschlag der FDP, auch die offene Ganztagsschule ins Schulgesetz aufzunehmen – mit Unterricht am Vormittag und offenen Angeboten am Nachmittag. Das würde echte Wahlfreiheit für die Eltern bedeuten – auch wenn sie einmal ein außerschulisches Angebot des Sportvereins wahrnehmen wollen und dafür lieber auf die Angebote der Schule verzichten wollen. Zusätzlich die offene Form der Ganztagsschule ins Schulgesetz zu bringen, auch das wollen wir in die morgigen Schulfriedensgespräche einbringen.“

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, rief in einer Landtagsdebatte zur Kleinkinderbetreuung erneut dazu auf, die Tageseltern nicht zu vergessen. Kern wörtlich: „Ziel der FDP ist es, dass die Betreuung bei einer Tagesmutter als gleichwertige Betreuungsform anerkannt wird. Gleichwertig heißt auch, dass gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Tageseltern wie für die institutionellen Kitas gelten müssen, so dass die Eltern eine echte Wahlfreiheit haben.“ Timm Kern machte dies an einem Beispiel deutlich: „Das 50-Millionen-Sonderprogramm für Investitionen ist für den Ausbau von Kita-Plätzen gedacht und versteht sich auch als Ausgleich für die verringerten Zuweisungen des Landes an die Kommunen aufgrund der Umstellung auf die 68 Prozent Betriebskostenfinanzierung. Genau diese Umstellung hat aber zu Kürzungen von freiwilligen Leistungen an die Tagesmütter geführt, weshalb es nur recht und billig wäre, die Tageseltern in fairer Weise an dem 50-Millionen-Euro-Programm zu beteiligen.“

Die Frage nach der fairen Beteiligung der Tageseltern stelle sich auch im Zusammenhang mit dem kurz zuvor beschlossenen Zuschuss des Bundes für den Ausbau der Kindertagesbetreuung in Höhe von einer Milliarde Euro. „Offen ist zunächst, wie viel Geld aus der Bildungsmilliarde nach Baden-Württemberg fließt. Sind es 100 Millionen Euro? Offen ist aber auch, wie hoch der Anteil der Kindertagespflege sein soll.  Das wäre aber wichtig zu wissen, denn auch bei den Tageseltern sind schließlich Investitionen zu tätigen.“

Kern kritisierte in der Debatte eine einseitige Schwerpunktsetzung der grün-roten Landesregierung bei der frühkindlichen Bildungspolitik:

„Grundsätzlich begrüßt die FDP die Bemühungen der Landesregierung, beim Ausbau der Kleinkindbetreuung weiterhin voranzukommen. Bisher ging es den Koalitionspartnern aber in allererster Linie um den quantitativen Ausbau der Kleinkindbetreuung im Land. Das Bemühen um die Qualität der Kleinkindbetreuung blieb dabei aber auf der Strecke.“

Kern erinnerte Grüne und SPD an ihren Koalitionsvertrag, in dem sich folgende Aussage findet:  “Wir wollen die Qualität der frühkindlichen Angebote weiter verbessern. Hierzu werden wir den Orientierungsplan für die Kindertageseinrichtungen gesetzlich verankern und damit verbindlich einführen sowie für den Kleinkindbereich weiterentwickeln.” Hierzu sagte Timm Kern: „Dass trotz dieser vollmundigen Ankündigen im Bereich des Qualität in dieser Legislaturperiode nichts passiert ist, halten wir Liberalen für ein großes Versäumnis der grün-roten Koalition. Es ist uns bewusst, dass die Sicherung und der Ausbau der Qualität ein sehr personalintensives Anliegen ist. Aus diesem Grund hatte einst die christlich-liberale Landesregierung gemeinsam mit den Kommunen  210 Millionen Euro für die Personalausstattung zur Umsetzung des Orientierungsplans zur Verfügung gestellt.“

Auch die Sprachförderung sei traditionell ein Herzensanliegen der Liberalen, so Kern weiter. Gerade die sprachliche Bildung im frühkindlichen Alter sei wichtig für frühe Chancen auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe. „Wir haben in der Zeit der christlich-liberalen Landesregierung bewirkt, dass im Rahmen einer vorgezogenen Einschulungsuntersuchung bei jedem Kind im Alter von ungefähr vier Jahren der Sprachstand erhoben wird. Grün-Rot hat die Zuschüsse für die Sprachförderung zwar aufgestockt, zu zwei Dritteln allerdings durch Umwidmungen aus bestehenden Programmen.  Die Programme ‚Schulreifes Kind‘ und ‚Singen-Bewegen-Sprechen (S-B-S)‘ wurden in die Sprachförderung überführt. Die Geförderten erhalten eine Wahlpflicht, müssen sich also entscheiden, ob sie ‚S-B-S‘ oder die Sprachförderung durchführen wollen. Dabei ist ‚S-B-S‘ auf musikalische Förderung in der Breite angelegt, und die Sprachförderung zielt auf bestimmte festgestellte Defizite ab. Bei dieser Ausgangslage spielt ‚S-B-S‘ nun leider nur noch eine Nebenrolle. Und zugleich ist auch die Sprachförderung weit von einer bestmöglichen Aufstellung entfernt.

Was hier grundsätzlich möglich wäre, zeigt das Programm des Bundes zur Sprachförderung. Bedauerlich ist vor allem, dass Grün-Rot sich nicht dazu durchringen konnte, die von der FDP-Landtagsfraktion seinerzeit beantragten 25 Millionen Euro zusätzlich in die Sprachförderung zu investieren. Die Regierungsfraktionen haben die – von der FDP abgelehnte – Erhöhung der Grunderwerbssteuer damit begründet, in die frühkindliche Bildung und Betreuung investieren zu wollen. 25 Millionen Euro aus den Einnahmen wollten Grüne und SPD nun aber für die Wohnungsbauförderung ausgeben. Da wären ein früherer Beginn und ein qualitativer Ausbau der Sprachförderung aus Sicht der FDP die weitaus bessere Alternative gewesen.“

Insgesamt sei bedauerlich, so Kern, dass in der gesamten bildungspolitischen Diskussion vor allem durch die radikalen Maßnahmen von Grün-Rot im Schulbereich die frühkindliche Bildung ins Hintertreffen gerate – und das, obwohl gerade in dieser Entwicklungsphase eines Kindes Chancen eröffnet werden könnten. Hier gelte sicherlich in besonderer Weise der Grundsatz: “Bildung ist teuer – noch teurer ist keine Bildung!“

Timm Kern äußerte sich schließlich noch zur Bildungsfinanzierung insgesamt: „Am sinnvollsten wäre es aus FDP-Sicht, wenn der Bund auf Vorgaben so gut wie möglich verzichtet und stattdessen die Länder mit einem höheren Anteil am Mehrwertsteueraufkommen beteiligt werden. Diese müssten sich nur verpflichten, die Mittel für Bildung einzusetzen, könnten aber entsprechend dem jeweiligen Bedarf selbst entscheiden, wofür. Für den frühkindlichen Bereich schlägt die FDP darüber hinaus ein Modell von Betreuungsgutscheinen aus einem Guss vor, wodurch die Eltern Wahlfreiheit hinsichtlich der Betreuungsform erhalten.“

Zu den anstehenden Gesprächen über einen Schulfrieden in Baden-Württemberg erklären der Fraktionsvorsitzende der FDP-DVP Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke, der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecher der FDP-DVP Landtagsfraktion, Timm Kern MdL, das FDP-Präsidiumsmitglied und der FDP-Landesvorsitzende Michael Theurer MdEP und die designierte Generalsekretärin der FDP Baden-Württemberg Judith Skudelny:

„Wir Liberalen gehen wie angekündigt ergebnisoffen und ohne Vorbedingungen in die Gespräche über einen Schulfrieden in Baden-Württemberg. Als einzige im Landtag vertretene politische Kraft hat die FDP einen konkreten Vorschlag für einen Schulfrieden vorgelegt. Für uns steht eindeutig das Wohl der Kinder im Mittelpunkt. Deshalb ist es wichtig, dass Bewegung in die Bildungsdiskussion kommt. Daher möchten wir unter anderem folgende Aspekte in die anstehenden Gespräche einbringen:

·        Eine echte Existenz- und Entwicklungsperspektive für die Realschulen. Eine Einführung der       Gemeinschaftsschule durch die Hintertür beispielsweise durch ein Abschaffen von Noten und Sitzenbleiben darf es nicht geben.
·        Bestandschutz nicht nur für die Gemeinschaftsschule, sondern für alle bestehenden weiterführenden Schularten. Über die konkrete Ausgestaltung des Schulangebots wird vor Ort entschieden, das heißt insbesondere, ob bestehende Haupt-/Werkrealschulen und Realschulen fortgeführt oder Verbundschulen aus Haupt-/Werkrealschulen und Realschulen unter einem Dach gebildet werden sollen.
·        Faire Wettbewerbsbedingungen bei der Ressourcenausstattung der unterschiedlichen Schularten. Privilegierungen einzelner Schularten darf es nicht geben.
·        Verzicht auf eine gymnasiale Oberstufe an Gemeinschaftsschulen. Mit den allgemeinbildenden Gymnasien und den beruflichen Schulen gibt es bereits ein breites Angebot von Wegen zur Erlangung der Hochschulreife – Wege, die es zu stärken gilt.
·        Pädagogische Freiheit für die Gemeinschaftsschulen. Beispielsweise sollen sie Kurse auf unterschiedlichen Leistungsniveaus einrichten können.
·        Keine Vereinbarung, dass auf eine Wiedereinführung der verbindlichen Grundschulempfehlung dauerhaft zu verzichten ist. Wenn trotz aller Anstrengungen die Sitzenbleiberquote nicht sinkt, darf eine Wiedereinführung der verbindlichen Grundschulempfehlung nicht tabu sein.
·        Echte Wahlfreiheit bei den Ganztagsschulen. Neben der von Grün-Rot favorisierten verbindlich-rhythmisierten muss auch die offene Form der Ganztagsschule mit Vormittagsunterricht und freiwilligen Angeboten am Nachmittag ins Schulgesetz aufgenommen werden.
·        Wahlfreiheit durch Sonder-/Förderschulen und Inklusionsangebote. Die Sonder-/Förderschulen sollen zu zentralen Beratungs- und Kompetenzzentren ausgebaut werden, von denen aus die Inklusion an den allgemeinen Schulen koordiniert wird.

Der Schulfrieden, den die Parteien nach Auffassung der FDP anstreben sollten, sollte längerfristig stabile Bedingungen für das Schulwesen mit sich bringen. Deshalb sollte er sich nicht in der Suche nach dem kleinsten gemeinsamen Nenner der Parteien erschöpfen. Vielmehr sollte der Maßstab sein, was dem Schulwesen und seinen Beteiligten nützt. Nach Überzeugung der FDP können dies die am Schulleben Beteiligten vor Ort jeweils am besten selbst entscheiden. Daraus folgt für uns, dass sich ein Schulfrieden vor von oben verordneten Strukturvorgaben hüten und stattdessen den am Schulleben Beteiligten so viel Freiheit und Eigenverantwortung wie möglich überlassen sollte.“

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, fragte in einer Aktuellen Debatte die grün-rote Landesregierung nach der Glaubwürdigkeit ihrer neuerlichen Zielsetzung einer Stärkung der Realschulen. „Wie ernst ist es Grün-Rot wirklich mit ihrer neuen Liebe zu den Realschulen? Ist die Koalition wirklich an einer ehrlichen, dauerhaften Beziehung zu den Realschulen interessiert oder laufen die Realschulen Gefahr, einem Heiratsschwindler aufzusitzen? Angesichts des bildungspolitischen ‚Vorlebens‘ von Grünen und SPD ist eine gewisse Grundskepsis ob ihrer ehrlichen Absichten bezüglich der Realschulen durchaus angebracht. Die heutige Gretchenfrage lautet daher: Wie hält es die Landesregierung mit der Freiheit? Will Grün-Rot den Realschulen tatsächlich eine eigene gute Zukunft einräumen, was aus liberaler Sicht bedeuten würde, dieser Schulart mehr Freiheit zu geben, oder soll mit dem grün-roten Realschulkonzept die Gemeinschaftsschule durch die Hintertür eingeführt werden? Anders gefragt: Ist Ihr Konzept ein Realschul-Upgrade oder ein Gemeinschaftsschul-Trojaner?“

Timm Kern beleuchtete in diesem Zusammenhang die bisherige Haltung von Grünen und SPD gegenüber der Realschule. Zunächst zitierte Kern den grünen Abgeordneten Sckerl, der sich nach einem Bericht der Weinheimer Nachrichten vom 1.12.2012 gegen den Vorwurf der Zerschlagung der Realschulen wehrte. Von einer „Zerschlagung der Realschulen” könne nicht die Rede sein, so Sckerl. Sie sollen voll und ganz weiter bestehen, als Teil der Gemeinschaftsschulen. Wörtlich: „Realschulen sind die geborenen Gemeinschaftsschulen. Sie wissen es nur noch nicht.” Ähnlich äußerte sich der bildungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Dr. Fulst-Blei laut Stuttgarter Zeitung vom 26. Oktober 2012. Man setze auf Freiwilligkeit. Vorübergehend wolle man auch noch die Mehrgliedrigkeit akzeptieren. Doch die Realschulen, die seit der Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung noch stärker gefragt seien als bisher, sieht Fulst-Blei „unter einem ziemlichen Handlungsdruck, sich Richtung Gemeinschaftsschule zu bewegen“.

Ein Blick in die unmittelbare Vergangenheit zeige, so Kern, dass die grün-rote Koalition keinen Zweifel an ihrem Willen zur Durchsetzung ihres starren Zwei-Säulen-Strukturmodells aufkommen ließ. Kern: „Gymnasium auf der einen Seite, Gemeinschaftsschule auf der anderen Seite: Von da ab war das Schicksal der Realschulen gezählt, denn im grün-roten Zwei-Säulenmodell ist für die Realschulen kein Platz.“ Kern zitierte die grüne Abgeordnete Boser nach einem TAZ-Bericht vom 2.12.2012: „Wir dürfen langfristig das Ziel einer flächendeckenden Gemeinschaftsschule nicht aus den Augen verlieren. Aber wir müssen einen gangbaren Weg finden“. Das Zwei-Säulen-Modell sei ein mittelfristiges Ziel, die Bildungsreform brauche Zeit. Auch die Grünen-Landeschefin Thekla Walker habe die Bildungspolitik der Koalition verteidigt „Wir stehen zu unserem bildungspolitischen Ziel: eine Schule für alle. Die Frage ist nur, in welchem Zeitraum wir das erreichen.” Nach den Worten von Kern lasse sich  auch der grüne Ministerpräsident zitieren: „Eine zweite Legislaturperiode braucht man, um die Dinge, die man angefangen hat, zu festigen – etwa die Umgestaltung des Schulwesens zu einem Zwei-Säulen-Modell.” (Stuttgarter Nachrichten, 31.7.2014).

Vor diesem Hintergrund stellte Timm Kern folgende Fragen zum grün-roten Realschulkonzept an den Kultusminister:

  • „Muss die Realschule zukünftig auch die Pädagogik der Gemeinschaftsschule übernehmen?
  • Wird es in der Orientierungsstufe der Realschulen Noten beziehungsweise bei Nichterreichung des Klassenziels Klassenwiederholungen geben?
  • Wie wird das Klassenziel in der Orientierungsstufe definiert? Bleibt ein Schüler sitzen, wenn er das Realschulniveau nicht erreicht oder wenn er das Hauptschulniveau nicht erreicht? Plant Grün-Rot ein Abschulungsverbot für Realschulen?“
  • Strebt Grün-Rot nach wie vor ein Zweisäulenmodell für Baden-Württemberg an oder soll es eine neue Dreigliedrigkeit bestehend aus Gymnasium, Realschule und Gemeinschaftsschule geben? – Diese augenscheinliche Abkehr vom bisherigen Zwei-Säulen-Modell wäre bemerkenswert, weil beide Regierungsfraktionen bisher stets gegen ein dreigliedriges Schulsystem angetreten sind, obwohl es sich eigentlich um ein vielgliedriges System handelt.
  • Und wenn nun ein dreigliedriges System das neue Leitbild von Grün-Rot ist, wo bleiben dann die Werkrealschulen? Und wo die beruflichen Schulen?“

Grundsätzlich sei die FDP-Fraktion nach wie vor der Meinung, dass in Baden-Württemberg ein Schulfrieden von Nöten ist, der langfristig Planungssicherheit und Verlässlichkeit im Bildungsbereich gewährleistet, so Kern. Aus diesem Grunde begrüße die FDP-Fraktion, dass der SPD-Vorsitzende Schmid nun den Vorstoß der Liberalen aufgegriffen und zu Schulfriedensgesprächen eingeladen hat. Kern: „Wir nehmen die Einladung ohne Vorbedingungen an, da hinter Vorbedingungen zumeist der Versuch steckt, Gespräche gar nicht erst stattfinden zu lassen. Wir werden aber Grün-Rot auf den Zahn fühlen, inwieweit die Koalition den Realschulen und allen übrigen Schularten tatsächlich eine bessere Ausstattung und mehr Gestaltungsfreiheit geben will. Beispielsweise ist eine Abschaffung des Sitzenbleibens in der Orientierungsstufe der Realschulen mit der FDP-Fraktion nicht zu machen, da wir dies als einen schweren Eingriff in die Entscheidungsfreiheit der Schulen ablehnen.“

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, kritisierte die Entscheidung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses, den Zuschuss des Landes an die Europäische Schule in Karlsruhe ab dem Jahr 2016 zu streichen.

„Die Entscheidung zeigt, dass die Mehrheit des Ausschusses offenbar nicht zur Kenntnis nehmen wollte, dass der Landeszuschuss an die ansonsten von der EU getragene Europäische Schule der Türöffner für Schülerinnen und Schüler aus der Region Karlsruhe ist. Dadurch ist das erfolgreiche Konzept der Offenheit an der Europäischen Schule ebenso in Frage gestellt wie der hierdurch bewirkte kulturelle Austausch zwischen Kindern und Jugendlichen aus den unterschiedlichsten Ländern Welt einerseits und aus der Region andererseits. Mit einem Antrag unserer Fraktion haben wir versucht, die folgenschwere Streichung des Zuschusses für das Jahr 2016 in Höhe von 710 000 Euro rückgängig zu machen. Dies war leider vergebens, denn die Mehrheit des Ausschusses lehnte den Antrag ab. Die Entscheidung ist auch Ausdruck einer bemerkenswerten Doppelgesichtigkeit der grün-roten Regierungskoalition, die bei öffentlichen Veranstaltungen gerne Wörter wie ‚Internationalisierung‘ und ‚Weltoffenheit‘ im Munde führt. Wenn es allerdings darauf ankommt, siegt bei Grünen und SPD dann doch kurzsichtiges und  kleinkariertes Denken.“

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zur Ablehnung des FDP-Antrags zur Verbesserung der Wohnheimfinanzierung für so genannte „Blockschüler“:

„Unter anderem haben wir eine Verbesserung der Zuschüsse für Berufsschülerinnen und -schüler beantragt, die während längerer Phasen des Blockunterrichts im Rahmen ihrer Ausbildung in Wohnheimen untergebracht sind. Die FDP-Fraktion strebt eine Drittelfinanzierung der Unterbringungskosten an, von denen ein Drittel das Land, ein Drittel der Ausbildungsbetrieb und ein Drittel der oder die jeweilige Auszubildende tragen soll. Die bisherigen Aufwendungen des Landes für die Wohnheimunterbringung der so genannten Blockschüler müssten insgesamt um rund sechs Millionen Euro erhöht werden, um das Landesdrittel zu decken.  Deshalb hatten wir beantragt, die Landeszuschüsse als Einstieg in eine zukünftige Drittelfinanzierung um 800 000 Euro im Jahr 2015 und um 2 Millionen Euro im Jahr 2016 zu erhöhen. Obwohl wir damit einen realistischen Weg zu einer verbesserten Finanzierung aufgezeigt haben, lehnte der Finanz- und Wirtschaftsausschuss den Antrag leider ab. Der Kontrast zwischen Reden und Handeln ist bei der grün-roten Landesregierung auffällig: Bei keiner Sonntagsrede fehlt der Hinweis auf die Bedeutung der dualen Ausbildung. Wenn es jedoch zum Schwur kommt, lassen Grüne und SPD die Unterstützung für unser baden-württembergisches Erfolgsmodell vermissen.“

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern, sagten zu Ankündigung des Kultusministers, den Realschulen die Möglichkeit einzuräumen, regulär den Hauptschulabschluss anzubieten:

„Wenn der Kultusminister seine heutige Ankündigung wahrmacht und den Realschulen mehr Gestaltungsfreiheit einschließlich der dafür notwendigen Ressourcenausstattung gibt, hätte er einen bemerkenswerten Schritt unternommen, um sich von den starren und einseitigen Vorgaben der bisherigen Bildungspolitik der grün-roten Koalition freizuschwimmen. Diese zielt auf ein Zwei-Säulen-System lediglich mit den beiden Schularten Gemeinschaftsschule und Gymnasium ab, die Realschule kamen in dieser Rechnung bislang nicht mehr vor. Ob der Vorstoß des Kultusministers aber als Beitrag zu einem stabilen Schulfrieden in Baden-Württemberg taugt, hängt nach Einschätzung von uns Liberalen davon ab, inwieweit Herr Stoch der Versuchung politischer Einflussnahme auf die pädagogische Arbeit der Realschulen widersteht. Sollte der Minister dagegen die zusätzlichen Ressourcen für die Realschulen an die Bedingung knüpfen, dass sie die Pädagogik der Gemeinschaftsschulen übernehmen und beispielsweise die Noten oder des Sitzenbleibens abschaffen müssen, wäre dies lediglich eine Einführung der Gemeinschaftsschule durch die Hintertür, würde die Freiheit der Realschulen weiter beschneiden und alles andere als einen Schulfrieden bewirken. Wir Liberalen werden deshalb die konkrete Umsetzung der Ankündigung genau beobachten und unsere Unterstützung für Herrn Stochs Vorstoß davon abhängig machen, inwieweit er sich als echter Freiheitsvorstoß erweist.”

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, pflichten der Kritik der freien Schulen bei, dass die grün-rote Landesregierung die Privatschulen benachteilige. Besonders gelte dies für das kürzlich beschlossene Privatschulgesetz.

„Die Landesregierung hat  die Schulen in freier Trägerschaft mit einem Super-Sparangebot mit Knebelvertrag vor vollendete Tatsachen gestellt, bei dem sie der klare Verlierer sind. Besonders augenfällig wird dies am Beispiel der Gymnasien in freier Trägerschaft: Sie profitieren von der jetzigen Erhöhung der Zuschüsse pro Schüler auf 78,7 Prozent nur unwesentlich: Den 67 Euro mehr pro Schüler und Jahr steht eine Versorgungsabgabe von zukünftig rund 12 000 Euro pro Lehrer und Jahr gegenüber.

Die FDP-Fraktion fordert die Landesregierung auf, unverzüglich Gespräche mit den Privatschulverbänden über eine wirkliche Verbesserung ihrer finanziellen Situation aufzunehmen. Ziel muss dabei insbesondere eine faire Beteiligung der freien Schulen an den Bereichen Ganztagsbetreuung, Schulsozialarbeit und Inklusion sein.“

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, kritisierte die Ablehnung des Entschließungsantrags der FDP-Fraktion auf faire Beteiligung der Schulen in freier Trägerschaft an Vergünstigungen, die bislang nur staatlichen Schulen zugute kamen.

„Wir sind der Auffassung, dass die grün-roten Neuregelungen zur Privatschulbezuschussung einseitig die freien Schulen belasten und vor allem mittel- und längerfristig keine tragfähige Basis für Finanzierung darstellen. Deshalb wollten wir mit unserem Entschließungsantrag der Landesregierung Gelegenheit geben, das Versäumte nachzuholen. Konkret haben wir Folgendes beantragt:

  1. Die zeitnahe Aufnahme von Gesprächen mit den Privatschulverbänden über eine Beteiligung der Schulen in freier Trägerschaft an finanzieller Förderung in Bereichen, in denen bislang lediglich staatliche Schulen gefördert wurden, insbesondere in den Bereichen Ganztagsbetreuung, Schulsozialarbeit und Inklusion;
  2. Die Vorlage des für das Jahr 2015 regulär anstehenden Privatschulberichts rechtzeitig vor der Aufstellung des Nachtragshaushalts, in den die Mittel für eine Zuschusserhöhung einzustellen sind, so dass ein Kostendeckungsgrad von 80 Prozent der Bruttokosten erreicht wird.“

Kern bezeichnete das grün-rote Gesetz zur Änderung des Privatschulgesetzes als „Super-Sparangebot mit Knebelvertrag für die Schulen in freier Trägerschaft“. Kern wörtlich: „Auf den ersten Blick scheinen die Privatschulen bei Ihrem Super-Sparangebot der Landesregierung eigentlich nur zu gewinnen. Bei genauerem Hinsehen ist es aber ein großes Verlustgeschäft für die Privatschulen. Besonders augenfällig wird dies am Beispiel der Gymnasien in kirchlicher Trägerschaft: Sie profitieren von der jetzigen Erhöhung auf 78,7 Prozent nur unwesentlich: Den 67 Euro mehr pro Schüler und Jahr steht eine Versorgungsabgabe von zukünftig rund 12 000 Euro pro Lehrer und Jahr gegenüber.“

Kern weiter: „Man könnte ja nun einwenden, eine Versorgungsabgabe für verbeamtete Lehrkräfte sei systematisch gerechtfertigt – schließlich müsse das Land später für die Pensionen der Lehrkräfte aufkommen. Wenn Grün-Rot allerdings in ihrem ‚Werbeblock‘ von einer fairen Finanzierung spricht, dann muss man nach Auffassung der FDP auch diejenigen Zuwendungen berücksichtigen, die den freien Schulen nicht zugutekommen. Als das Bruttokostenmodell zur transparenten und fairen Berechnung entwickelt wurde, haben die damaligen Regierungsfraktionen von CDU und FDP in der AG Privatschulfinanzierung einen Kompromiss geschlossen: Das Land verzichtete auf die Versorgungsabgabe für die verbeamteten Lehrkräfte, und die freien Schulen verzichteten im Gegenzug auf Zuschüsse insbesondere für die Ganztagsbetreuung.

Dieser Kompromiss zeigt übrigens, wie sich die damaligen Regierungsfraktionen und die Privatschulverbände auf Augenhöhe begegnet sind – und ohne eine gute Zusammenarbeit hätte man auch das Bruttokostenmodell in dieser Form sicherlich nicht entwickeln können.

Mit dieser guten Tradition von Gesprächen auf Augenhöhe hat die grün-rote Landesregierung vollständig gebrochen. Die AG Privatschulfinanzierung tagte fortan nicht mehr, und die freien Schulen wurden nicht weiter als Partner bei der Erfüllung des staatlichen Bildungsauftrags betrachtet, sondern sie sind für diese Landesregierung offensichtlich nur eine Interessengruppe, die lästige Lobbyarbeit macht und der man nur einfach einen Happen Geld hinwerfen muss und ansonsten die Bedingungen diktieren kann nach dem Motto: ‚Vogel, friss oder stirb!‘.

Nach dieser Logik hat Grün-Rot die Gespräche über die Erhöhung der Zuschüsse mit dem Ziel eines Deckungsgrads von 80 Prozent der Bruttokosten von vornherein an die Bedingung der Versorgungsabgabe geknüpft. Fair im Sinne des beschriebenen Kompromisses zwischen Privatschulen und der christlich-liberalen Landesregierung wäre es gewesen, sich an einen Tisch zu setzen, und dann hätten beide Seiten ihre Anliegen vortragen können. Die Souveränität und den Willen zu solch einem Vorgehen haben Grüne und SPD nicht gehabt. Und um jeden Widerstand zu brechen, hat Grün-Rot die freien Schulen in Gewinner und Verlierer eingeteilt. Bei der feierlich inszenierten Unterzeichnung der Vereinbarung mit den Privatschulverbänden Ende 2013 hat dann manch einer nur mit der Faust in der Tasche zugestimmt – im Wissen darum, dass je nachdem, ob man zu den Gewinnern oder Verlierern gehört, in der Zukunft auch existenzielle Bedrohungen auf freie Schulen zukommen können.

Wie bei dem erwähnten Super-Sparangebot mit Knebelvertrag findet sich im vorliegenden Gesetzentwurf das Wesentliche nicht im Vertragstext selbst, sondern quasi in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, also außerhalb, so dass man darüber nicht mehr verhandeln oder im Parlament hätte abstimmen können. Da der Gesetzentwurf im Wesentlichen nur die Erhöhung der Zuschüsse mit dem Ziel eines Deckungsgrads von 78,5 Prozent vorsah, hat ihm die FDP-Fraktion zugestimmt.“

 

 

 

In einer Landtagsdebatte über die zwei Petitionen, die sexuelle Vielfalt im Bildungsplan betreffend, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Die von der grün-roten Landesregierung losgetretene Debatte über die Verankerung der sexuellen Vielfalt im Bildungsplan hat uns bei dem zentralen gesellschaftspolitischen Anliegen der Toleranz gegenüber Unterschiedlichkeit keinen Millimeter weiter gebracht hat. Im Gegenteil: Diese Debatte hat einen Graben der Gesellschaft aufgerissen, wo zuvor in diesem Ausmaß keiner zu finden war.

Mit dieser Ansicht ist die FDP-Fraktion nicht allein. So häufen sich mittlerweile die Stimmen von Schwulen und Lesben, dass ihrem berechtigen Anliegen durch das unglückselige Vorgehen der grün-roten Landesregierung in der Realität ein Bärendienst erwiesen wurde. Durch das dilettantische Vorgehen von Grün-Rot sei in der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden, als ging es um Sonderrechte für einzelne gesellschaftliche Gruppen, stattdessen gehe es jedoch um ‚Normalität‘.

Die grüne Einteilung der Welt in Gut und Böse taugt nicht zur Bearbeitung eines so komplexen und sensiblen Themas wie dem der Toleranz in einer Gesellschaft der Vielfalt. Dass im Zug der unseligen Debatte Vorurteile geschürt, ein ungutes Lagerdenken vorangetrieben und der Toleranz ein Bärendienst erwiesen wurde, hat Grün-Rot billigend in Kauf genommen, mehr noch: für die eigenen Zwecke vorangetrieben.

Zu spät, haben der Ministerpräsident und der Kultusminister das getan, was die FDP-Fraktion bereits von Anfang an geraten hatte: Mit dem Bildungsplan auf den Boden des Grundgesetzes zurückkehren und dort Toleranz nicht nur hinsichtlich sexueller Orientierung, sondern auch insbesondere hinsichtlich Herkunft, Geschlecht oder Religion zu fördern.

Wie so häufig erscheint nun diese politische Kehrtwende bei Grün-Rot weniger eine Überzeugungstat zu sein, sondern mehr der übliche Kretschmannsche Griff nach der Notbremse, wenn potenzielle bürgerliche Wähler verschreckt werden könnten.

Über die grüne Attitüde kann sich jeder Lehrer, der einmal die Thematik ‚Toleranz gegenüber anderer sexueller Orientierung‘ im Unterricht behandelt hat, nur wundern. Da passt es ins Bild, dass die Grünen nun auf den Philologenverbandschef Bernd Saur einhauen, bei dem ein erstaunliches ‚Kopfkino‘ abgelaufen sei, so der Grünen-Landesvorsitzende Hildenbrand.

Die grünen Chefaufklärer sind sich aber offenbar nicht bewusst, dass ein solches Kopfkino auch bei Schülerinnen und Schülern ausgelöst wird, wenn man das Thema im Unterricht anspricht. Und dass es dann Lehrerinnen und Lehrern bedarf, die mit Augenmaß, Geschick und Verantwortungsbewusstsein den Schülerinnen und Schülern nicht nur kompetent Rede und Antwort stehen, sondern mit ihnen auch fundiert über Toleranz, aber auch über deren Grenzen diskutieren können.

Bei alldem ist der FDP-Landtagsfraktion wichtig, dass die Dimension der Erziehungspartnerschaft mit den Eltern nicht außer Acht gelassen wird.

Die Bildungsjournalistin Nina Braun formulierte kürzlich sehr treffend: ‚Darüber zu beraten, wie die Lehrerinnen und Lehrer bei dieser schwierigen Arbeit besser unterstützt werden können, das wäre eine sinnvolle Aufgabe für die Politik – statt darüber nachzudenken, was noch alles zusätzlich in die Lehrpläne gepfropft werden kann‘.

Zur Kritik des Lehrerverbands VBE an der unzulänglichen Computer- und Internetausstattung in den Schulen des Landes sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Die FDP-Landtagsfraktion unterstützt den VBE in seiner Kritik an der mangelhaften IT-Ausstattung vieler Schulen. Besonders die kleinen Schulen im ländlichen Raum dürfen nicht weiter von der Entwicklung im Digitalbereich abgehängt sein. Gerade im ländlichen Bereich verfügen etliche Schulen außerdem nicht über einen ausreichenden Daten- und Informationsschutz.. Deshalb ist die Landesregierung gefordert, die vielen blinden Flecken in der Breitbandversorgung zu beseitigen, damit neben den Betrieben auch die Schulen zu einer zeitgemäßen und ausreichend starken Anbindung an das Internet kommen.“

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern, sagten zum Bürgerentscheid über die Zukunft der Werkrealschule und der Realschule in Rielasingen-Worblingen (Kreis Konstanz):

„Die Entscheidung von über 60 Prozent der Abstimmungsteilnehmer in Rielasingen-Worblingen gegen die Umwandlung der örtlichen Werkrealschule und Realschule in eine Gemeinschaftsschule ist nach den ähnlich verlaufenen Bürgerentscheiden in Bad Saulgau und Salem bereits die dritte herbe Niederlage dieser Art für die grün-rote Landesregierung und die von ihr vorangetriebene Gemeinschaftsschule. Die FDP-Fraktion appelliert an die Landesregierung, das Votum der Bürgerinnen und Bürger zu respektieren und nicht durch einseitige bürokratische Maßnahmen zu konterkarieren. Auch wenn es Grünen und SPD schwerfällt zu akzeptieren: Es wird höchste Zeit, faire Wettbewerbsbedingungen für die Schularten zu schaffen und die Gestaltung des Schulangebots den Verantwortlichen vor Ort zu überlassen. Nur auf diese Weise lässt sich das mittlerweile erheblich in Frage gestellte Vertrauen in die Bildungspolitik wiedergewinnen und langfristig die Qualität des Bildungsangebots sicherstellen. Von diesem Leitgedanken ist auch der Vorschlag der FDP-Fraktion für einen stabilen Schulfrieden getragen. Die Ereignisse in Bad Saulgau, Salem und Rielasingen-Worblingen lassen einen solchen Schulfrieden dringend angezeigt erscheinen.“

„Der Kultusminister hat heute eine große Chance vertan. Er hätte als erster Kultusminister in die Geschichte Baden-Württembergs eingehen können, der in der Bildungspolitik mit den anderen politischen Fraktionen zu einer überparteilichen Übereinkunft gekommen ist. Dazu fehlte ihm offensichtlich der Mut.“ Dies sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, in einer Aktuellen Debatte über die Bildungspolitik.

Kern sagte weiter: „Die Menschen in Baden-Württemberg wünschen sich einen Schulfrieden. Die FDP-Landtagsfraktion nimmt die Menschen in unserem Land ernst und hat deshalb am 1. Oktober dieses Jahres als bisher einzige politische Kraft im Land ein konkretes, detailliertes Bildungskonzept vorgelegt. Die öffentlichen Reaktionen waren bemerkenswert: Unter anderem die Arbeitgeber, das Handwerk, viele Schulleiter, Eltern, Lehrer und Schüler haben uns zurückgemeldet, dass sie nicht nur den Vorstoß der FDP im Allgemeinen unterstützen, sondern auch von allen politischen Kräften im Land einen aktiven Einsatz für einen Schulfrieden erwarten.

Und wie gehen die Grünen nun mit diesem Appell aus der breiten Bevölkerung an die Politik um? Sie beantragen eine Aktuelle Debatte zur Bildungspolitik, jedoch nicht um die Chancen auf einen Schulfrieden behutsam auszuloten, sondern um parteipolitisch auf der Union herumzuhacken. Der von den Grünen gewählte Titel für die Aktuelle Debatte spricht Bände: ‚Wie denn? Wo denn? Was denn? Die Widersprüche der CDU in der Bildungspolitik‘.

Angesichts der Herausforderungen, vor denen wir in Baden-Württemberg in der Bildungspolitik stehen, ist das heutige Verhalten der Grünen-Fraktion geradezu erbärmlich. Sie wird ihrer Verantwortung als Regierungspartei nicht im Mindesten gerecht. Die Grünen-Abgeordnete Sandra Boser hatte in der letzten Aktuellen Debatte zu diesem Thema erklärt, dass die Grünen den Begriff des Schulfriedens ablehnen würden, weil es hier nicht um Krieg gehe. Stattdessen würden sie den Begriff ‚Schulkonsens‘ bevorzugen. Die ernsthaften Bemühungen der Grünen um einen Schulkonsens mit der CDU waren heute in diesem Hause mit Händen zu greifen.

Und was macht in dieser Situation die SPD? Sie stellt schließlich den Kultusminister. Die SPD tut das, was sie augenscheinlich am besten kann, nämlich nichts. Nachdem die FDP ihr Schulkonzept für einen Schulfrieden vorgelegt hatte, lobte uns der baden-württembergische SPD-Vorsitzende Nils Schmid ganz ausdrücklich. Es sei begrüßenswert, dass die FDP einen konkreten Vorschlag gemacht habe. Und auch der bildungspolitische Sprecher der SPD, Dr. Fulst-Blei lobte die FDP grundsätzlich für ihr Papier. Sogar der Kultusminister höchstpersönlich lobte in einer Pressemitteilung den politischen Vorstoß der FDP und konstatierte, die FDP zeige sie sich jetzt mit ihrem Impulspapier für eine überparteiliche Verständigung in wichtigen Punkten pragmatisch.

Heute auf den Tag genau vor fünf Wochen haben wir unser Papier vorgelegt. Aber trotz vollmundiger Bekenntnisse über die Wichtigkeit eines Schulfriedens haben weder Grüne noch SPD bisher irgendetwas Konkretes initiiert oder gar vorgelegt. Nach Auffassung der FDP-Fraktion trägt aber Kultusminister Stoch die Hauptverantwortung dafür, ob es in Baden-Württemberg nun zu konkreten Verhandlungen über einen Schulfrieden kommt. Wenn Herr Stoch wirklich ein ehrliches Interesse an einem überparteilichen Schulfrieden hat, dann muss er die Initiative ergreifen.“

Timm Kern richte folgende drei Fragen an den Kultusminister:

„1. Wenn Ihnen wirklich an einem Schulfrieden gelegen ist, warum gehen Sie nicht mutig voran und laden zu entsprechenden Gesprächen ins Kultusministerium ein?

  1. Wenn Ihnen wirklich an einem Schulfrieden gelegen ist, warum entlassen Sie dann die Gemeinschaftsschulen im Land nicht in die Freiheit und gestatten ihnen, leistungsorientierte Kurse einzurichten? Dies wäre nur ein kleiner Schritt für Sie, aber ein großer Schritt in Richtung Schulfrieden.
  2. Wenn Ihnen wirklich an einem Schulfrieden gelegen ist, warum laden Sie dann nicht zu Gesprächen über ein überparteiliches Inklusionskonzept ein? Gerade in diesem Politikbereich verbietet sich doch parteipolitische Ideologie und CDU, SPD und FDP liegen mit ihren Vorstellungen sehr nahe beieinander.“

Kern bedauerte, dass der Kultusminister die Antworten auf die Fragen der FDP-Fraktion schuldig blieb. „Einen Schulfrieden kann es nur geben, wenn den Verantwortlichen vor Ort wesentlich mehr Entscheidungsfreiheit in der Bildung übertragen wird. Hierfür sind aber offensichtlich weder CDU noch Grüne noch SPD in diesem Land bereit. Ohne Positionswechsel bei der grün-roten Koalition ist in Baden-Württemberg einen Schulfrieden auch deshalb nicht realistisch, weil es mit ihrem starren Zwei-Säulen-Modell vor Ort keinen Schulfrieden geben kann. Denn mit einem inflexiblen Strukturmodell von oben wird ein Schulfrieden vor Ort geradezu erstickt. Es ist für die FDP-Fraktion unverzichtbar, dass die Verantwortlichen vor Ort auch über die entsprechende Freiheit verfügen, über die Struktur ihrer Schule selbst zu entscheiden. Wer im Landtag von Baden-Württemberg einen Schulfrieden will, der muss bereit sein, parteipolitischen Einfluss auf die Bildungspolitik zurückzunehmen und im gleichen Zug den Verantwortlichen mehr Entscheidungsfreiheit zu gewähren.

Die Debatte hat leider gezeigt, dass weder die grün-rote Koalition noch der Kultusminister bislang zu diesem Verzicht auf parteipolitische Einflussnahme auf die Bildungspolitik vor Ort bereit sind.

Unabhängig davon halten wir Liberale das Gesprächsangebot an die anderen Parteien aufrecht. Nach jetzigem Diskussionsstand scheint es aber, dass es mit diesem Kultusminister in Baden-Württemberg leider keine Aussicht auf einen Schulfrieden geben wird.“

 

Zur gestrigen Regierungsbefragung durch die FDP-Landtagsfraktion erklärt der    Parlamentarische Geschäftsführer und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

Bereits am Dienstag haben wir der Landesregierung mitgeteilt, dass wir sie zum Umgang mit den Email-Postfächern des Ministerpräsidenten a.D. Mappus und weiterer Personen befragen werden. Grund dafür waren unter anderen Pressemeldungen, wonach die Landesregierung erst nach der Einholung eines externen Gutachtens entschied, die E-Mails des Ministerpräsidenten a. D. Mappus zu löschen und das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH Mannheim) umzusetzen.

Daraufhin stellten wir der Landesregierung in Person der Staatsministerin Krebs am Mittwoch folgende Fragen:

  1. Wie viele Seiten umfasst das Gutachten und was hat das Gutachten gekostet?
  2. Warum hat die Landesregierung nicht die qualifizierten Juristen im Justiz- oder Staatsministerium zur Begutachtung herangezogen?
  3. Wie wird die Landesregierung nun mit den E-mail-Postfächern des Referatsleiters im Staatsministerium a.D., Dr. Michael Pope, des Leiters der Abteilung I im Staatsministerium a.D., Michael Kleiner, des Medienberaters Dirk Metz, der Ministerin a.D. Tanja Gönner und des Ministerialdirektor a.D. Bernhard Bauer verfahren?

Keine der Fragen konnte Staatsministerin Krebs zu unserer Zufriedenheit beantworten. Nach ihren Angaben hatte sie das Gutachten nicht gelesen. Die Gründe für die Heranziehung eines externen Rechtsanwalts seien ihr nicht bekannt. Für den weiteren Umgang mit den Postfächern der anderen Personen sei nicht sie, sondern eine Abteilung im Staatsministerium – wohlgemerkt in ihrem Staatsministerium -, zuständig.

Die Antworten von Staatsministerin Silke Krebs zeugen von einer ungeheuerlichen Geringschätzung des Parlamentes durch die Landesregierung. Wenn sich die Staatsministerin schon nicht aus eigenem Antrieb für das Gutachten zu den E-mails des Herrn Mappus und den Sachverhalt insgesamt interessiert, hätte sie sich zumindest in Vorbereitung auf die Regierungsbefragung sachkundig machen müssen. Denn immerhin tritt die Staatsministerin in der Regierungsbefragung als Vertreterin der Landesregierung auf. Offensichtlich bereitet sich die Landesregierung jedoch nur dann auf die Regierungsbefragung vor, wenn das jeweilige Thema von den Koalitionsfraktionen vorgegeben wird und somit der eigenen  Beweihräucherung dient. Fragen der Opposition werden mit dem Hinweis auf die angeblich fehlende Zuständigkeit oder mit inhaltsarmen Phrasen beantwortet. Unfähigkeit oder Unwilligkeit bei der Beantwortung einfachster Fragen – beide Verhaltensweisen sind nicht akzeptabel.“

 

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, stellte in einer Aktuellen Debatte im Landtag den Vorschlag der FDP-Landtagsfraktion für einen stabilen Schulfrieden vor. Kern: „Vor gut zwei Wochen hat die FDP-Landtagsfraktion ein liberales Schulkonzept als Diskussionsgrundlage für einen stabilen Schulfrieden vorgeschlagen. Daraufhin haben alle anderen Landtagsfraktionen sowie auch der Kultusminister und der SPD-Landesvorsitzende zumindest ihre grundsätzliche Bereitschaft zu Gesprächen erklärt. Vor allem Vertreter der baden-württembergischen Wirtschaft haben unseren Vorstoß nicht nur begrüßt, sondern uns vor allem auch ins Gewissen geredet, das Vorhaben tatkräftig anzugehen. Damit haben sie vermutlich vielen Bürgerinnen und Bürgern aus der Seele gesprochen. Seitens der FDP-Fraktion bringen wir deshalb hiermit unseren Vorschlag für einen Schulfrieden in den Landtag ein mit dem Ziel, dass sich die anderen Fraktionen konkret zum liberalen Vorschlag für einen stabilen Schulfrieden positionieren und auf dieser Grundlage in der Sache vorankommen.“

In der Aktuellen Debatte schilderte Timm Kern nochmals die Gründe, die die FDP-Fraktion zur Erarbeitung des liberalen Schulkonzepts veranlasst hatten. „Mit zahlreichen und tief einschneidenden Umwälzungen hat die grün-rote Landesregierung das gesamte baden-württembergische Bildungssystem in den letzten drei Jahren in erhebliche Unruhe versetzt. Darüber hinaus tragen Äußerungen von konservativen Politikern, zahlreiche grün-rote Reformen nach einem erfolgten Regierungswechsel im Jahr 2016 wieder rückgängig zu machen, nicht dazu bei, die aufgewühlte Situation im Bildungsbereich zu beruhigen.

Die Menschen in Baden-Württemberg wünschen sich aber für die Zukunft mehr Planbarkeit und mehr Verlässlichkeit in der Bildungspolitik, als dies bisher der Fall war. Aus Sicht der FDP-Fraktion sind die Schulen in unserem Land, sind Schüler, Eltern, Lehrer, Schulleitungen und Schulträger auf verlässliche Rahmenbedingungen angewiesen, um auch in Zukunft erfolgreich arbeiten zu können.

Ein Schulfrieden, der diesen Namen verdient, sollte auf dem wesentlichen Gedanken der der klaren Zuständigkeiten beruhen: Auf der einen Seite stellt das Land in auskömmlichem Maß Ressourcen zur Verfügung und auf der anderen Seite wird vor Ort in eigener Verantwortung über die Ausgestaltung des Bildungsangebots entschieden. Soll der Schulfrieden längerfristig tragen, bedarf es nach liberaler Auffassung eines Rahmens, der sich durch Klarheit, Transparenz und faire Bedingungen auszeichnet und sich zugleich auf das Wesentliche beschränkt, um möglichst viel Gestaltungsfreiheit vor Ort zu belassen. Als Diskussionsgrundlage für einen Schulfrieden schlägt die FDP-Fraktion deshalb ein Schulkonzept vor, das sich dem Gedanken der Subsidiarität ebenso verpflichtet fühlt wie der Überzeugung, dass eine ordnungspolitische Orientierung mit klaren Regeln für einen fairen Bildungswettbewerb am besten die Qualität unseres baden-württembergischen Bildungswesens zu sichern vermag.“

Im Anschluss an die Landtagsdebatte sagte Timm Kern: „Die teilweise sehr scharf geführte Debatte hat gezeigt, dass auf dem Weg zu einem Schulfrieden noch viel Arbeit bevorsteht. Nachdem nun die FDP-Fraktion einen Vorstoß gemacht hat, sind nun die anderen Landtagsfraktionen am Zug, ihre konkreten Vorschläge vorzulegen. Die Zeit für einen Schulfrieden wird mit Blick auf die Landtagswahl im Frühjahr 2016 allmählich knapp.“

Info: Über diesen Link gelangen Sie zum „Liberalen Schulkonzept für einen stabilen Schulfrieden“: http://fdp-dvp-fraktion.de/downloads/ein-liberales-schulkonzept-als-diskussionsgrundlage-fuer-einen-stabilen-schulfrieden-in-baden-wuerttemberg.pdf

 

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, forderte in der Ersten Lesung des Privatschulgesetzentwurfs der Landesregierung dazu auf, im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens faire Zugangsmöglichkeiten für die freien Schulen zur Förderung für Ganztagsbetreuung, Schulsozialarbeit und Inklusion zu schaffen. Auch appellierte er an die grün-rote Regierungskoalition, zu fairen Verhandlungen mit den freien Schulen zurückzukehren, anstatt sie mit einem erneuten Taschenspielertrick zu Gnadenempfängern zu degradieren.

Kern sagte weiter: „Grüne und SPD haben sich nach Kräften bemüht, die Einführung einer Versorgungsabgabe für verbeamtete und in den Privatschuldienst beurlaubte Lehrkräfte als Akt der Gerechtigkeit darzustellen. Auf den ersten Blick mag es plausibel erscheinen, dass bei einem auf Transparenz und Vergleichbarkeit angelegten Bruttokostenberechnungssystem der Privatschulzuschüsse in irgendeiner Weise ausgeglichen werden muss, dass für angestellte Lehrkräfte die üblichen Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind, für verbeamtete Lehrkräfte aber nichts dergleichen. Dies ist jedoch nur die halbe Wahrheit. Denn wäre Grün-Rot wirklich an einer ehrlichen Bruttokostenrechnung gelegen gewesen, hätten die Koalitionspartner auch alles einrechnen müssen, was das Land für die staatlichen Schulen aufwendet. Dies betrifft beispielsweise die Zuwendungen für Ganztagsschulen, bei denen die freien Schulen nichts bekommen, obwohl sie ebenso Ganztagsbetreuung anbieten. Ähnliches gilt für die Schulsozialarbeit und für die Inklusion.

Der bewusste Verzicht auf die Versorgungsabgabe und der bewusste Verzicht auf die Ganztagszuschüsse und anderes war ein Kompromiss, den Grün-Rot nun einseitig aufgekündigt hat. Die Landesregierung verfuhr nach dem Motto: Wenn Ihr die 80 Prozent wollt, dann müsst Ihr die Versorgungsabgabe schlucken. Faire Verhandlungen auf Augenhöhe, wie dies zu christlich-liberalen Zeiten in der AG Privatschulfinanzierung üblich war, sehen nach Auffassung der FDP anders aus.

Und damit gegen die Degradierung der freien Schulen niemand aufmuckt, ist Grün-Rot nach dem Prinzip divide et impera“ verfahren: Die Koalitionspartner haben einfach die freien Schulen in Gewinner und Verlierer eingeteilt und damit jeglichen Widerstand gebrochen. Zu den Verlierern gehören beispielsweise die Gymnasien in freier Trägerschaft, die von der jetzigen Erhöhung auf 78,7 Prozent nur unwesentlich profitieren: 67 Euro mehr pro Schüler und Jahr steht eine Versorgungsabgabe von zukünftig rund 12 000 Euro pro Lehrer und Jahr gegenüber.

In vielen Gesprächen mit Vertretern von freien Schulen haben wir erfahren, dass man der grün-roten Landesregierung ursprünglich vertraut hat, sie werde bei Einführung der Versorgungsabgabe für einen fairen Ausgleich bei den Anliegen der freien Schulen sorgen. Nun aber sind Enttäuschung und Kritik bei den Betroffenen zu vernehmen. Dabei hätte Grün-Rot doch aufgehen müssen, dass Ihnen ihren Taschenspielertrick im Gewand einer Heldentat keiner mehr abnimmt. Leider haben Grüne und SPD daraus nicht gelernt, sonst würden sie jetzt nicht noch weitere Vergünstigungen an die freien Schulen wie die Teilnahmemöglichkeit an Lehrerfortbildungen streichen, obwohl all dies in der Vereinbarung vom Dezember gar nicht enthalten war.“

Kern appellierte an die Koalitionspartner, ihrem Taschenspielertrick zur Degradierung der freien Schulen nicht noch einen draufzulegen: „Wir sollten vielmehr den Gesetzentwurf im Sinne eines fairen Wettbewerbs der Schulen, der staatlichen wie der freien, korrigieren. Nach Überzeugung der FDP sind klare und faire Rahmenbedingungen die Voraussetzung für einen stabilen Schulfrieden in Baden-Württemberg. Schaffen wir deshalb im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens faire Zugangsmöglichkeiten für die freien Schulen zur Förderung für Ganztagsbetreuung, Schulsozialarbeit und Inklusion und lassen Sie uns darauf verzichten, die so genannten Doppelfördertatbestände für die freien Schulen auf einseitige und unfaire Weise auszulegen.“

 

Der Streit darüber, ob es durch den ehemaligen Ministerpräsidenten Mappus bei der Räumung des Schlossgartens für das Bahnprojekt Stuttgart 21 im Jahr 2010 politischen Einfluss auf die Polizeitaktik gegeben habe oder nicht, beschäftigte erneut den Untersuchungsausschuss Schlossgarten II. Dazu sagte der Obmann der FDP-Landtagsfraktion im Untersuchungsausschuss, Dr. Timm Kern:

„Inwieweit dem ersten Untersuchungsausschuss Akten tatsächlich rechtswidrig fehlten, werden wir am Ende der Beweisaufnahme bewerten. Denn neben der Frage, ob Akten fehlten, ist die entscheidende Frage zu klären, ob diese Akten fehlen durften.

Im Übrigen bleibt der Verdacht: Grün-Rot geht es in erster Linie darum, die Erinnerung an die Regierungszeit des ehemaligen Ministerpräsidenten Mappus möglichst lange am Leben zu erhalten. Egal, was die Zeugen sagen – von den Vertretern der Grünen und der SPD wird weiterhin unterstellt, es habe einen unzulässigen politischen Einfluss auf den Polizeieinsatz am 30. 9. 2010 gegeben. Doch auch heute habe ich keinen Zeugen gehört, der diese grün-rote Einschätzung geteilt hätte.

Es bleibt also dabei: Bis zum heutigen Tag haben wir keine Beweise erhalten, die eindeutig belegen, dass es eine unzulässige Einflussnahme auf den Polizeieinsatz am 30. September 2010 gegeben hat.“

Anlässlich des Bildungspolitischen Forums des baden-württembergischen Handwerkstags zum Thema Berufsorientierung an den Schulen sagte der bildungspolitische Sprecher Dr. Timm Kern:

„Es ist erfreulich, dass bei Kultusminister Andreas Stoch die Erkenntnis gewachsen ist, dass eine akademische Ausbildung nicht der einzige Schlüssel zu einer guten Berufslaufbahn darstellt. Bisher hat die grün-rote Landesregierung nicht viel getan, um berufliche Bildung zu verbessern. Stattdessen hat sie mit der voreiligen Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung und der einseitigen Bevorzugung der Gemeinschaftsschulen vor allem für Verwirrung bei Schülern, Lehrern und Eltern gesorgt. Grün-Rot ließ die beruflichen Schulen durch ihre einseitige Bildungspolitik ins Hintertreffen geraten.

Weiteres Abwägen und Zaudern des Ministers ersetzen nicht die Tat in der beruflichen Bildung. Ich unterstütze uneingeschränkt die Forderung des Handwerkstags, das geplante Fach ‚Wirtschaft/ Berufs- und Studienorientierung‘ bereits im Schuljahr 2015/ 2016 einzuführen. Die Konzepte sind fertig, ein Abwarten ist nicht erklärbar. Oder traut der Minister den Lehrerinnen und Lehrern nicht, die das umsetzen sollen?“

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern, sagten zu einer Umfrage des Philologenverbands zu den Fünft- und Sechstklässlern an den Gymnasien:

„Der Befund der Umfrage des Philologenverbands gibt Anlass zu ernster Besorgnis. Dass mehr als fünf Prozent der Fünftklässler und fast acht Prozent der Sechstklässler an den Gymnasien im Schuljahr 2013/14 Probleme hatten, dem Unterricht zu folgen, muss man ähnlich wie die erhöhten Sitzenbleiberquoten als Alarmsignal verstehen, das man ernst nehmen muss und nicht ignorieren darf. Die Vermutung liegt nahe, dass ein Zusammenhang mit der von Grün-Rot überstürzt und unvorbereitet abgeschafften verbindlichen Grundschulempfehlung besteht. Eine umgehende erneute Änderung der aktuellen Regelung könnte aber eine weitere bildungspolitische Reform bedeuten, deren überstürzte Ankündigung, mangelhafte Vorbereitung und entsprechend fehlerhafte Durchführung Eltern, Lehrer und Schüler häufig zu Recht kritisieren. Deshalb sollte nach Auffassung der FDP-Fraktion zunächst alles versucht werden, was möglich ist, um die angestiegenen Sitzenbleiberquoten und Problemanzeigen an den Realschulen und Gymnasien wieder zu senken. Beispielsweise sollten die Grundschulen mehr Ressourcen für die Beratungstätigkeit und die weiterführenden Schulen mehr Ressourcen für Stützkurse erhalten sowie das Recht, den Inhalt der Grundschulempfehlungen zu erfahren. Wenn sich die Situation fünf Jahre nach Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung nicht verbessert hat, scheut sich die FDP-Landtagsfraktion nicht, die verbindliche Grundschulempfehlung wieder einzuführen. Allerdings sollte die aufnehmende Schule dann das letzte Wort haben. Das heißt, sie soll sich über die Grundschulempfehlung hinwegsetzen können, wenn sie zur Überzeugung gelangt ist, die betreffende Schülerin oder den betreffenden Schüler erfolgreich zu einem Schulabschluss führen zu können. Die Verbindlichkeit stellt sicher, dass niemand mit einer zureichenden Grundschulempfehlung abgewiesen werden kann. Zudem würde die weiterführende Schule damit auch die Verantwortung für den Bildungserfolg der betreffenden Schülerin oder des betreffenden Schülers übernehmen, wovon wir Liberalen uns zusätzliche positive Effekte versprechen.“

 

In einer Landespressekonferenz zur Vorstellung eines liberalen Schulkonzepts als Diskussionsgrundlage für einen stabilen Schulfrieden in Baden-Württemberg sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:

„Bereits mehrere Male haben Vertreter der grün-roten Landesregierung die Idee eines Schulfriedens geäußert. Leider ist jedoch bis heute kein konkreter Vorschlag gemacht worden, wie solch ein Frieden aussehen könnte. Das ist deshalb bedauerlich, weil die am Schulleben Beteiligten den Regierungswechsel im Jahr 2011 als einen heftigen Umschwung in der Bildungspolitik erlebt haben, der ihre Arbeit erheblich beeinträchtigt. Schüler, Eltern, Lehrer, Schulleitungen und Schulträger sowie Kooperationspartner der Schulen wünschen sich verlässliche Rahmenbedingungen für das Bildungswesen, die unabhängig von der jeweiligen politischen Großwetterlage sind. Ein Schulfrieden, der längerfristig halten soll und dem Schulwesen nützt, darf sich jedoch nicht in der Suche nach dem kleinsten gemeinsamen Nenner aller politischen Parteien erschöpfen. Vielmehr muss er in der Mitte der Gesellschaft angesiedelt sein und den am Schulleben Beteiligten mehr Freiheit und Eigenverantwortung überlassen. Die FDP-Landtagsfraktion schlägt deshalb als Diskussionsgrundlage für einen stabilen Schulfrieden in Baden-Württemberg ein liberales Schulkonzept vor, das sich dem Gedanken der Subsidiarität ebenso verpflichtet fühlt wie der Überzeugung, dass eine ordnungspolitische Orientierung mit klaren Regeln für einen fairen Bildungswettbewerb am besten die Qualität unseres baden-württembergischen Bildungswesens zu sichern vermag.“

Rülke und Kern führten weiter aus, dass der Schulfrieden auf dem wesentlichen Gedanken der Gegenseitigkeit zwischen dem Land und denjenigen beruhen solle, die für die Bildung vor Ort Verantwortung tragen: „Das Land stellt in auskömmlichem Maß Ressourcen bereit, und vor Ort wird in eigener Verantwortung über die Ausgestaltung des Bildungsangebots entschieden. Der Rahmen für diese Arbeitsteilung sollte sich durch Klarheit, Transparenz und faire Bedingungen auszeichnen und sich zugleich auf das Wesentliche beschränken. Wenige klare Regeln lassen den Raum für einen Wettbewerb um die besten Bildungsangebote und pädagogischen Konzepte, den ein dirigistisches, kleinteiliges und für politische Einflussnahme anfälliges Regelwerk zu ersticken droht.  In diesem Sinne machen weniger Politik und mehr Bildungsverantwortung vor Ort die beste Bildung aus.“

Hans-Ulrich Rülke: „Wir Liberalen sind der Überzeugung, dass ein differenziertes und vielfältiges Bildungswesen jeder einzelnen Schülerin beziehungsweise jedem einzelnen Schüler am besten gerecht wird und ihr oder ihm ein Maximum an Chancen eröffnet. Außerdem halten wir Wettbewerb unter den Schularten für etwas Fruchtbares. Wenn die Schulen und Schularten um das jeweils am besten passende oder insgesamt erfolgreichste Bildungskonzept konkurrieren, kommt dies der Qualität unseres Bildungswesens zugute. Als wesentlichen Baustein eines Schulfriedens sollten deshalb die fürs Schulleben Verantwortlichen die Freiheit erhalten, das Schulangebot vor Ort selbständig auszugestalten. Sie können insbesondere Haupt-/Werkrealschulen und Realschulen fortführen oder Verbundschulen aus Haupt- und Werkrealschulen unter einem Dach bilden. Die Gemeinschaftsschulen erhalten Bestandschutz, erhalten aber die gleiche Ausstattung wie alle anderen Schularten und müssen sich dem Wettbewerb stellen.“

Timm Kern: „Mehr noch, wir wollen auch den Gemeinschaftsschulen mehr Freiheit geben. Sie sollen ähnlich wie Gesamtschulen Kurse mit unterschiedlichen Leistungsniveaus anbieten können. Schließlich ist es ein Herzensanliegen der Liberalen, die Schulen in Freiheit zu entlassen. Wenn die Schulen eigenständig über ihr Personal, ihr Budget und ihr inhaltlich-pädagogisches Profil eigenständig entscheiden können, stehen die am Schulleben Beteiligten nicht nur in ganz anderer Weise hinter ihrer Schule, sondern es kann auch ortsspezifischen Bedürfnissen und Besonderheiten besser Rechnung getragen werden. Das Leitmotiv könnte hierbei lauten: Mehr Zufriedenheit schafft Frieden. Um gleiche Wettbewerbsbedingungen unter den Schulen zu schaffen, schlagen wir vor, die Finanzierung der Schulen auf das Rucksackprinzip umzustellen. Das heißt, jede Schüler und jeder Schüler führt in einem virtuellen Rucksack Ressourcen für die Schulart mit, für die er eine Empfehlung bekommen hat. Der Rucksack bleibt immer gleich bemessen, egal ob die betreffende Schülerin oder der betreffende Schüler eine Haupt-/Werkrealschule, eine Realschule, ein Gymnasium, eine Gemeinschaftsschule oder eine Verbundschule besucht.“

Auch zur Zukunft der Grundschulempfehlung machten Rülke und Kern einen Vorschlag: „Zunächst sollte alles versucht werden, was möglich ist, um die angestiegenen Sitzenbleiberquoten an den Realschulen und Gymnasien wieder zu senken. Beispielsweise sollten die Grundschulen mehr Ressourcen für die Beratungstätigkeit und die weiterführenden Schulen mehr Ressourcen für Stützkurse erhalten sowie das Recht, den Inhalt der Grundschulempfehlungen zu erfahren. Wenn sich die Situation fünf Jahre nach Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung nicht verbessert hat, scheut sich die FDP-Landtagsfraktion nicht, die verbindliche Grundschulempfehlung wieder einzuführen. Allerdings sollte die aufnehmende Schule dann das letzte Wort haben. Das heißt, sie soll sich über die Grundschulempfehlung hinwegsetzen können, wenn sie zur Überzeugung gelangt ist, die betreffende Schülerin oder den betreffenden Schüler erfolgreich zu einem Schulabschluss führen zu können. Die Verbindlichkeit stellt sicher, dass niemand mit einer zureichenden Grundschulempfehlung abgewiesen werden kann.“

 

Kurz gefasst beruht der Vorschlag der FDPLandtagsfraktion für einen stabilen Schulfrieden, der konsequent die besten Bildungschancen für unsere Kinder im Blick behält, auf folgenden wesentlichen Eckpunkten unter dem Leitmotiv von Wettbewerb und Chancengleichheit in einem differenzierten Schulsystem:

  • Für die Elternberatung im Zusammenhang mit der Grundschulempfehlung erhalten die Grundschulen mehr Personalressourcen und die weiterführenden Schulen neben dem Recht, über die Grundschulempfehlung informiert zu werden, Personalressourcen für zusätzliche Stützkurse. Wenn diese Maßnahmen bis zum Jahr 2017 nicht zu einer deutlichen Absenkung der Sitzenbleiberquoten führen, scheut sich die FDP-Landtagsfraktion nicht, die verbindliche Grundschulempfehlung wieder einzuführen. Zugleich wollen wir die Letztentscheidung über die Aufnahme eines Schülers oder einer Schülerin in die Verantwortung der jeweiligen weiterführenden Schule geben. Die Eltern erhalten damit die Möglichkeit, sich mit ihrem Kind unabhängig von der Grundschulempfehlung bei einer Schule ihrer Wahl zu bewerben, und die weiterführenden Schulen das Recht, sich über eine nicht zureichende Grundschulempfehlung hinwegzusetzen, wenn die Lehrerkonferenz in einem selbst bestimmten Aufnahmeverfahren zur Überzeugung gelangt ist, den betreffenden Schüler oder die betreffende Schülerin erfolgreich zum angestrebten Abschlussziel führen zu können. Die Entscheidung, sich über eine Grundschulempfehlung hinwegzusetzen, gilt ausschließlich für den Besuch der betreffenden Schule und nicht für den anderer Schulen. Durch die Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung ist zugleich sichergestellt, dass die weiterführende Schule nicht einen Schüler oder eine Schülerin mit zureichender Empfehlung ablehnen kann. Eine reguläre Überprüfung aller Grundschulempfehlungen gegen Ende von Klasse sechs könnte zusätzlich den unterschiedlichen Entwicklungsverläufen der Schülerinnen und Schüler Rechnung tragen und die Durchlässigkeit zwischen den Schularten weiter erhöhen;
  • Um faire Wettbewerbsbedingungen für die Schulen in einem vielfältigen und differenzierten Schulwesen zu schaffen, erhalten die Schulen je Schülerin oder Schüler eine auf der Grundlage der jeweiligen Grundschulempfehlung berechnete Pro-Kopf-Pauschale zugewiesen (Rucksackprinzip);
  • Alle Schulen beziehungsweise ihre Schulträger und Bildungsregionen erhalten die Freiheit, die jeweilige Schulform in eigener Verantwortung auszugestalten beziehungsweise zu Verbundschulen zusammenzufassen. Sie können insbesondere bestehende Haupt-/Werkrealschulen und Realschulen fortführen oder Verbundschulen aus Haupt-/Werkrealschulen und Realschulen bilden, das heißt Haupt-/Werkrealschulbildungsgang und Realschulbildungsgang unter einem Dach führen. Die Gemeinschaftsschulen erhalten Bestandsschutz und können ähnlich Gesamtschulen Kurse mit unterschiedlichen Leistungsniveaus anbieten;
  • Die Gymnasien erhalten alle gleichermaßen den Lehrerwochenstunden-Ansatz des achtjährigen Gymnasiums und zugleich die Freiheit, diese Stunden auf acht oder neun Schuljahre zu verteilen;
  • Die Realschulen können zusätzlich einen Hauptschulabschluss mit einer entsprechend fundierten und differenzierten Vorbereitung anbieten;
  • Der Werkrealschulabschluss bleibt erhalten;
  • Die differenzierte Aufstellung des beruflichen Schulwesens soll so gut wie möglich erhalten bleiben, und über die Ausgestaltung des jeweiligen Schulangebots soll im Rahmen der regionalen Schulentwicklung im Einvernehmen mit den Betrieben vor Ort entschieden werden. Damit weiterhin möglichst wohnortnahe Ausbildungsangebote gemacht werden können, errechnen sich die Pro-Kopf-Zuweisungen an die Berufsschulen des dualen Ausbildungssystems auf der Grundlage der Durchschnittsgröße der jeweiligen Fachklasse im Jahr 2014;
  • Die Bezuschussung der Schulen in freier Trägerschaft wird auf einen Deckungsgrad von 80 Prozent der Bruttokosten angehoben und das bei der Zuschussberechnung zugrunde gelegte Bruttokostenmodell wird im Sinne fairer Wettbewerbsbedingungen um die bislang unberücksichtigten Kosten für die Ganztagsbetreuung, Inklusion, Schulsozialarbeit sowie weitere tatsächlich anfallende Kosten ergänzt;
  • Zusätzlich zur verpflichtend-rhythmisierten Form der Ganztagsschule wird auch die offene Ganztagsschule ins Schulgesetz aufgenommen, damit auch weiterhin offene Nachmittagsangebote gemacht werden können und für die Eltern vor Ort eine echte Wahlfreiheit zwischen einer Beschulung nur am Vormittag oder auch am Nachmittag besteht. Die Schulbezirke sind abzuschaffen, und aus der Hortfinanzierung darf sich das Land im Interesse von flexiblen Betreuungszeiten nicht zurückziehen;
  • Die Sonder- und Förderschulen bleiben erhalten und werden gestärkt, um die Inklusionsangebote, die an allen Schulen eingerichtet werden können, zu organisieren beziehungsweise zu koordinieren;
  • Vor dem Hintergrund von frei werdenden Personalressourcen aufgrund sinkender Schülerzahlen wird der tatsächliche Personalbedarf an den Schulen umfassend erhoben. Erst wenn auch berechnet wurde, wie viele zusätzlichen Lehrerstellen für Qualitätsverbesserungen vor allem im Bereich der allgemeinen Unterrichtsversorgung, der Ganztagsbetreuung und der Inklusion sowie zusätzliche Angebote infolge der Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung erforderlich sind, besteht eine Grundlage für jeweils mit ausreichendem Vorlauf zum nächsten Schuljahr zu treffenden Entscheidungen, wie viele Lehrerstellen in welchen Bereichen zu welchen Zeiten für neue pädagogische Aufgaben umgeschichtet werden oder wegfallen beziehungsweise eingespart werden können;
  • Es findet eine umfassende regionale Schulentwicklung in jeder Bildungsregion statt, die das Bildungsangebot vor Ort entsprechend einer Bedarfserhebung und im Rahmen eines für sie berechneten fiktiven Budgets an Personalressourcen eigenständig ausgestaltet. In diese regionale Schulentwicklung sind alle Schularten sowie die Ganztags- und Inklusionsangebote einzubeziehen;
  • Eigenständige Schule: Die Schulen erhalten ein eigenes Budget und können über die Personalangelegenheiten sowie ihr inhaltlich-pädagogisches Profil eigenständig entscheiden;
  • Baden-Württemberg setzt sich für einheitliche Bildungsstandards bundesweit ein und tritt hierzu unter anderem der Initiative einiger Bundesländer zu einem Staatsvertrag über verbindliche Aufgabenpools und Durchführungsbestimmungen für ein gemeinsames Abitur wieder bei. Ziel muss ein bundesweit möglichst einheitliches Zentralabitur sein, das dem Niveau des derzeitigen baden-württembergischen Abiturs in nichts nachsteht.

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Der Obmann der FDP-Landtagsfraktion im Untersuchungsausschuss Schlossgarten II, Dr. Timm Kern, kritisiert die Behauptungen von SPD und Grünen, dass ein Verdacht der politischen Einflussnahme auf den Polizeieinsatz zur Räumung des Schlossgartens am 30. September 2010 bestehe. Nach den Worten von Kern wurde nach den bisherigen Zeugenaussagen innerhalb der Polizei über Taktik und Uhrzeit des Polizeieinsatzes am 30. 9. Diskutiert. Vor allem sei wohl ein Polizist gegen den Einsatz gewesen. Kern: „Dieser Polizist war aber für die Entscheidung nicht zuständig. Ebenso haben die Zeugen ausgesagt, die Politik habe sich nicht eingemischt. Trotz der Aussagen der Zeugen und trotz des Fehlens von Anhaltspunkten, die das Gegenteil nahelegen, behauptet jedoch Grün-Rot, es habe politische Einflussnahme gegeben. Dadurch wird deutlich, dass es Grün-Rot nicht um eine objektive Aufklärung des Sachverhaltes geht, sondern um parteipolitische Stimmungsmache.“

Beachtenswert fand Kern die Feststellung des Zeugen Schopf, politische Einflussnahme würde sich die Polizei auch verbitten, dazu sei sie selbstbewusst genug. Sehr persönlich habe der Zeuge Schopf die Ereignisse vom 30. 9. bedauert und festgestellt, es wäre für die Polizei viel einfacher zu behaupten, die Politik würde die Schuld für den Verlauf der Ereignisse am 30. September tragen. Aber so sei es nicht gewesen und deshalb wolle er es als Zeuge auch nicht so darstellen. „Dies überzeugt mich“, so Dr. Timm Kern.

Auch die Regierungserklärung am 6.10. 2010 hatte entgegen der Darstellung von Grün-Rot nach Angaben der früheren Zeugen – auch des Zeugen Walz – keinen Einfluss auf den von der Polizei gewählten Termin des 30. September 2010. Denn dieser folgte polizeitaktischen Erwägungen.

Zur Frage der von der CDU angeführten Verfassungswidrigkeit des Untersuchungsausschusses sagte Timm Kern:

„In Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und der Gutachterin Prof. Cancik gehen wir davon aus, dass auch bei abgeschlossenem Regierungshandeln dafür gesorgt werden muss, dass die freie, offene und vertrauliche Willensbildung künftiger Regierungen aufrecht erhalten bleibt, weil ansonsten die Funktionsfähigkeit von Regierung gefährdet wird. Richtig stellt die Gutachterin fest, es müsse eine ‚gewisse Unbefangenheit von Regierungsmitgliedern‘ geben, ‚die offene Kommunikation unter ihnen soll nicht durch die Furcht vor späterer Offenlegung verhindert werden‘. Dies betonte jüngst auch der VGH Baden-Württemberg. In Folge dieser Verfassungslage ist die grün-rote Nachfolgeregierung verpflichtet, die Kommunikation der Regierung Mappus dahingehend zu prüfen, ob durch die Veröffentlichung zukünftig regierungsinterne Kommunikation in verfassungswidriger Weise erschwert wird. Wir befürchten, dass die Regierung diese Prüfung in diesem Untersuchungsausschusses nicht ernst nimmt. Denn einerseits verweigert sie außerhalb des Untersuchungsausschusses Informationen über ihre eigene abgeschlossene Kommunikation zu Stuttgart 21, die Kommunikation der Vorgängerregierung will sie aber andererseits anscheinend bedenkenlos freigeben. Leider konnte die Gutachterin nicht aufklären, wie sich der Untersuchungsausschuss in diesem Falle zu verhalten hat.

Bezüglich der übrigen von der CDU aufgeworfenen Fragen zur Rechtmäßigkeit des Untersuchungsausschusses waren wir von vorneherein der Ansicht, dass der Ausschuss per se nicht verfassungswidrig ist. Dies sehen wir durch die Gutachterin bestätigt“, so Timm Kern.