Der stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, forderte den SPD-Fraktionsvorsitzenden angesichts seiner polemischen Äußerungen über die CDU-Bildungspolitik zu einer sachlichen Auseinandersetzung über die Gemeinschaftsschule auf dem Boden der Tatsachen auf.

„Wenn der SPD-Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion einen ‚ideologischen Feldzug gegen die Gemeinschaftsschule‘ vorwirft, übersieht er, dass die neue Schulart ein Kind der Ideologie seiner grün-roten Koalition ist. Ideologie ist in der Bildungspolitik aber kein guter Ratgeber. Die FDP-Fraktion fordert Herrn  Schmiedel zu einer sachlichen Auseinandersetzung über die Gemeinschaftsschule auf dem Boden der Tatsachen auf. Nachdem bekannt wurde, dass der von der Landesregierung mit der Evaluation der Gemeinschaftsschule betraute Bildungswissenschaftler Thorsten Bohl einer von zehn untersuchten Gemeinschaftsschulen ein schlechtes Zeugnis ausgestellt hat, sollten auch die Ergebnisse der verbliebenen neun Studien unter Wahrung des Datenschutzes der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Damit wäre eine seriöse Grundlage für die Auseinandersetzung über die Zukunft der Gemeinschaftsschule geschaffen. Statt in Richtung CDU zu keilen, sollte der SPD-Fraktionsvorsitzende also besser mit dafür eintreten, dass der SPD-Kultusminister mit den wissenschaftlichen Erkenntnissen über die Gemeinschaftsschule nicht länger hinter dem Berg hält.“

Zur Schuljahresauftakt-Pressekonferenz von Kultusminister Stoch mit seiner Aussage, dass die Unterrichtsversorgung weiterhin gesichert sei, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Auch wenn der Kultusminister die Flüchtlingskrise in ihrem vollen Ausmaß nicht voraussehen konnte, kann er nicht verbergen, dass er ohne Personalkonzept für die Schulen ins neue Schuljahr geht. Wie er selbst einräumt, hat sich die Besetzung zahlreicher Lehrerstellen mit qualifiziertem Personal zum kommenden Schuljahr als zunehmend schwierig herausgestellt. Dass das Land mit der Wirtschaft und anderen Ländern um die besten Köpfe konkurriert, ist schon länger bekannt als die Flüchtlingskrise. Trotz mahnender Stimmen hat Grün-Rot weder den Einstellungstermin der angehenden Lehrerinnen und Lehrer vorgezogen noch den  Schulen erlaubt, mehr Lehrkräfte selbständig einzustellen. Stattdessen haben die Koalitionäre die Eingangsbesoldung für angehende Lehrerinnen und Lehrer gekürzt und damit den Lehrerberuf unattraktiver gemacht.“

Weiter kritisierte Timm Kern, dass Grün-Rot auch bei der Unterrichtsversorgung die Weichen nicht richtig gestellt habe. Kern wörtlich: „Zwar hat die Landesregierung mehr Mittel für die Krankheitsvertretung bereitgestellt. Das hilft vielen Schulen aber in der konkreten Situation nicht weiter, eine qualifizierte Ersatzlehrkraft zu finden. Herr Stoch gibt dies mittlerweile selbst zu. Angesichts der Unvorhersehbarkeit des zukünftigen Bedarfs sollte sich der Kultusminister von zentralistischen Lösungen verabschieden und stattdessen den Schulleitungen vor Ort mehr Verantwortung, aber auch die dann notwendigen Mittel übertragen. Es wäre das Gebot der Stunde, die Schulleiterinnen und Schulleiter mit zusätzlichem Verwaltungspersonal zu unterstützen, damit sie die enormen auf sie zukommenden Aufgaben gut bewältigen können.“

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zur Äußerung der GEW-Vorsitzenden Moritz, in der Bildungspolitik könne das Rad nicht zurückgedreht werden:

„Wenn man ein Rad schon nicht zurückdrehen kann, heißt dies noch lange nicht, dass man es weiter auf einer für falsch erkannten Spur laufen lassen sollte. Ein wissenschaftliches Gutachten zu einer Gemeinschaftsschule wie dasjenige, das jüngst der Geschwister-Scholl-Schule in Tübingen ein verheerendes Zeugnis ausstellte, mag noch kein abschließendes Urteil erlauben, aber es muss ernst genommen und genauestens analysiert werden. Für eine fundierte Analyse ist auch die Kenntnis der übrigen neun Gemeinschaftsschulgutachten erforderlich. Deshalb fordert die FDP-Fraktion vom Kultusminister die Offenlegung der Ergebnisse aus allen Gutachten – selbstverständlich unter Wahrung des Datenschutzes. Ganz grundsätzlich wäre schon viel gewonnen, wenn sich die im Landtag vertretenen Parteien im Sinne eines Schulfriedens darauf einigen könnten, keine Schulart zu privilegieren und den Verantwortlichen vor Ort die Wahl der Schule zu überlassen. Privilegierungen, wie sie Grün-Rot bei der Gemeinschaftsschule vornimmt, verzerren den Wettbewerb der Schulen und schaffen damit Unfrieden. Ein stabiler Schulfrieden, wie die FDP-Fraktion ihn vorschlägt, bietet zumindest die Chance, das bildungspolitische Rad wieder in verlässlichen Bahnen laufen zu lassen.“

Zu den Forderungen des Berufsschullehrerverbands Baden-Württemberg sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Es wird immer deutlicher, in welchem Maß Grün-Rot in der Bildungspolitik aufs falsche Pferd setzt. Durch die ideologische Fixierung auf das Lieblingskind ‚Gemeinschaftsschule‘ gefährdet die Koalition den hohen und bewährten Standard beruflicher Bildung, den Baden-Württembergs berufliche Schulen vermitteln. Die beruflichen Schulen werden hängengelassen, obwohl gerade sie in der aktuellen Flüchtlingskrise für die Schulbildung der jungen Flüchtlinge wesentlich Verantwortung tragen.

Wir Freien Demokraten setzen uns für eine Ausstattung der beruflichen Schulen mit Personal und Sachmitteln ein und unterstützen die berechtigten Forderungen des Berufsschullehrerverbands zur Bekämpfung des fachspezifischen Lehrermangels. Hierzu zählen eine Rücknahme der ungerechten Absenkung der Eingangsbesoldung bei den angehenden Lehrerinnen und Lehrern, ein früherer Einstellungstermin und eine Ausweitung des Anteils so genannter schulscharf ausgeschriebener Stellen. Denn anders als das Kultusministerium behauptet, dürfen die beruflichen Schulen de facto weniger als die Hälfte der Lehrerstellen selbst besetzen. Insbesondere hat das Kultusministerium verschlafen, dass man früher dran sein muss, wenn man die dringend benötigten Fachkräfte aus der Wirtschaft als Berufsschullehrer gewinnen will. Die zu besetzenden Lehrerstellen müssen unbedingt bereits im November des vorangehenden Schuljahres ausgeschrieben werden.“

Zudem dränge die grün-rote Landesregierung auf eine Schließung von Berufsschul-Bildungsgängen aufgrund zu geringer Schülerzahlen, so Kern. Wörtlich sagte er: „Dabei verkennt sie mitunter, welch hohe Bedeutung ein attraktives Ausbildungsangebot in erreichbarer Nähe für die Wirtschaft vor Ort besitzt. Außerdem gilt: Wenn Berufsschulklassen landes- oder bezirksweit zusammengelegt werden, müssen mehr Schülerinnen und Schüler für Blockunterricht in Wohnheimen untergebracht werden. Seit Jahren verweigert sich Grün-Rot trotz vollmundiger Ankündigungen den Anträgen der FDP-Fraktion auf Übernahme von einem Drittel der Unterbringungskosten durch das Land. Dabei wären dann immer noch ein Drittel der Kosten vom Betrieb und ein Drittel vom Auszubildenden selbst zu tragen. Die grün-rote Landesregierung hat oft genug die Bedeutung der dualen Ausbildung gewürdigt, jetzt sollte sie ihren Worten endlich Taten folgen lassen.“

Zu den Forderungen der Industrie- und Handelskammern des Landes und des Berufsschullehrerverbands Baden-Württemberg sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:

„Die duale Ausbildung in Baden-Württemberg hat einen hervorragenden Ruf und ist zu einem wahren Exportschlager in den europäischen Nachbarstaaten geworden. Dies scheint die Landesregierung aber nicht erkannt zu haben. Durch die einseitige Privilegierung der Gemeinschaftsschule nimmt sie auch den Berufsschulen dringend benötigte personelle und sachliche Ressourcen. Ganz offensichtlich hat Grün-Rot mit ihren Einheitsschulfantasien aufs falsche Pferd gesetzt und die wesentlichen Herausforderungen für unsere Schulen schlichtweg verschlafen.

So zeigt es sich nach vier Jahren immer mehr: Für Grün-Rot sind die Berufsschulen die Stiefkinder der Schullandschaft. Der Abbau der Überstunden-Bugwelle wird von Kultusminister Stoch nicht ernsthaft angegangen. Die Absenkung der Eingangsbesoldung verschärft das Problem von fehlenden, qualitativ gut ausgebildeten Lehrkräften. Anstatt die Herausforderung des Flüchtlingsstroms zur Chefsache zu machen, lässt Ministerpräsident Kretschmann nicht nur die Kommunen, sondern auch die Verantwortlichen an den Berufsschulen im Stich. Wir Freie Demokraten unterstützen dagegen die Initiative der Industrie- und Handelskammern und des Berufsschullehrerverbandes. Wir werden im Falle einer Regierungsübernahme die Absenkung der Eingangsbesoldung zurücknehmen und so den Beruf des Berufsschullehrers wieder deutlich aufwerten. Außerdem werden wir die unter schwarz-gelber Regierungsverantwortung vorgezogenen Einstellungsverfahren an den Berufsschulen wieder entsprechend durchführen.“

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern forderten den Kultusminister auf, eine bislang geheim gehaltene Studie zur Pädagogik der Gemeinschaftsschule umgehend öffentlich zu machen.

„Nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung stellt die Studie des von der grün-roten Landesregierung beauftragten Tübinger Bildungswissenschaftlers Thorsten Bohl der Gemeinschaftsschule ein vernichtendes Zeugnis aus. An der exemplarisch untersuchten Geschwister-Scholl-Schule in Tübingen ist demnach nicht nur die Leistungsmessung fragwürdig, sondern auch die Inklusion, das heißt der gemeinsame Unterricht für Kinder mit und ohne Behinderungen, vollzieht sich völlig planlos. Vor allem scheint das Herzstück der Gemeinschaftsschul-Pädagogik, das individuelle Lernen, nicht zu funktionieren. Die Studie bestätigt offenbar die Befürchtungen der FDP/DVP-Fraktion, dass gerade die weniger leistungsstarken Schülerinnen und Schüler die Leidtragenden einer Pädagogik sein werden, die einseitig auf das individuelle Erledigen von Arbeitsblatt-Paketen setzt. Obwohl es bislang keine wissenschaftlichen Belege oder Erfahrungswerte zur Gemeinschaftsschul-Pädagogik gibt, hat die grün-rote Landesregierung die neue Schulart mit viel politischem Druck an mittlerweile 271 Standorten in Baden-Württemberg etabliert. Vielen Kommunen im Land hat die grün-rote Landesregierung dringend die Umwandlung ihrer Schulen in Gemeinschaftsschulen nahegelegt. Die Ergebnisse der Studie sind deshalb von großer Tragweite für die Ausrichtung der Bildungspolitik in Baden-Württemberg. Die Bürgerinnen und Bürger, denen die Gemeinschaftsschule geradezu als heilsbringend angepriesen wurde, haben nun ein Recht darauf, nun vorliegende wissenschaftliche Erkenntnisse über sie zu erfahren. Es stellt sich die Frage, warum der Kultusminister die Studie angesichts dieser Tragweite überhaupt mit dem Vermerk ‚nur intern verwenden‘ versehen ließ. Aber gerade wenn die Studie dem grün-rote Prestigeprojekt ‚Gemeinschaftsschule‘ die Note ‚mangelhaft‘ oder gar ‚ungenügend‘ aussprechen sollte, sollte der Kultusminister aus seinen schlechten Erfahrungen mit der Geheimniskrämerei um das Arbeitspapier ‚Gymnasium 2020‘ gelernt haben und die Studie zur Geschwister-Scholl-Schule umgehend der Öffentlichkeit zugänglich machen. Denn als Hauptverantwortlicher für das Bildungswesen in Baden-Württemberg sollte er eigentlich wissen: Eine Voraussetzung dafür, besser zu werden, ist sich klarzumachen, wo die Schwächen liegen.“, so Rülke und Kern wörtlich.

 

 

 

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 7. August 2015 festgestellt, dass die sogenannten Gönner-Emails an den Untersuchungsausschuss „Schlossgarten II“ übermittelt werden können, wenn die privaten E-Mails zuvor von einem Richter aussortiert wurden. Das von der grün-roten Mehrheit im Untersuchungsausschuss in seinem Beweisbeschluss Nr. 24 a vom 26. September 2014 gewählte Verfahren genüge diesen Anforderungen jedoch  nicht. Auch dürfe sich die Landesregierung nicht, wie hier geschehen, auf den Standpunkt stellen, für die Rechtmäßigkeit des Aktenvorlageverlangens sei allein der Untersuchungsausschuss verantwortlich. Dazu sagte der Obmann der FDP im Untersuchungsausschuss, Dr. Timm Kern:

„Der Verwaltungsgerichtshof bestätigt mit seiner Entscheidung unsere Kritik am Vorgehen von Grün-Rot. Weder die Landesregierung noch die Fraktionen von Grün und Rot fühlten sich bemüßigt, mit Blick auf die privaten Inhalte der E-Mail-Daten das Recht der Ministerin a.D. Gönner auf informationelle Selbstbestimmung zu respektieren. Wieder einmal sollte der Zweck jedes Mittel heiligen, wischte Grün-Rot unsere verfassungsrechtlichen Bedenken gegen diese Art der Beschaffung potentieller Beweismittel beiseite. Es ist gut, dass der Verwaltungsgerichtshof nun mit klaren Worten die Anforderungen an eine Auswertung der E-Mail-Daten skizziert hat. Wir werden darauf achten, dass sie eingehalten werden und sodann schauen, ob die E-Mails der Ministerin a. D. auf eine politische Einflussnahme auf den Verlauf des Polizeieinsatzes im Schlossgarten schließen lassen.“

Zur ersten Bilanz des Modellversuchs „AV dual“, in dessen Rahmen Schülerinnen und Schüler an den beruflichen Schulen verstärkt Praktika in Betrieben absolvieren, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Dass die erste Bilanz des Modellversuchs ‚AV dual‘ positiv ausgefallen ist, freut uns Freie Demokraten im Landtag. Es bestätigt sich hierdurch unsere Annahme, dass eine verstärkte Berufsorientierung an den Schulen jungen Menschen Lebenschancen eröffnet. Die FDP-Landtagsfraktion begrüßt deshalb, dass die grün-rote Landesregierung diese Empfehlung der Enquetekommission zur beruflichen Bildung aus dem Jahr 2010 aufgegriffen hat und unterstützt sie bei ihrem Vorhaben des flächendeckenden Ausbaus des ‚AV dual‘. Umso unverständlicher ist vor diesem Hintergrund, warum Grün-Rot denselben Ansatz bei der Haupt-/Werkrealschule nach der Regierungsübernahme gekippt hat. Die christich-liberale Landesregierung hatte eine Stärkung der Berufsorientierung durch eine Kooperation der Werkrealschulen und Berufsfachschulen in der Klasse 10 auf den Weg gebracht, die dann offenbar nicht ins grün-rote Weltbild passte. Die FDP-Fraktion tritt dafür ein, dass die Berufsorientierung an allen Schularten gestärkt wird. Ziel ist, dass junge Menschen so früh wie möglich Erfahrung mit Berufen sammeln können, die für sie später einmal in Frage kommen.“

Zur Meldung, dass der Kultusminister in seinem Dankesbrief zum Schuljahresende die Gymnasiallehrer vergessen habe, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Es ist vermutlich mehr als eine freudsche Fehlleistung, wenn der Kultusminister die Gymnasien in seinem Dankesbrief an alle Schulen zum Schuljahresende als einzige Schulart unerwähnt lässt. Trotz anders lautender Bekenntnisse passen die Gymnasien ganz offensichtlich nicht in die bildungspolitische Landkarte von Grün-Rot. Zurecht sind die Gymnasiallehrer empört darüber, dass sie in diesem sogenannten ‚Dankesbrief‘ des Kultusministers nicht einmal einer Erwähnung wert sind. Denn wenn die Gymnasien schon in diesem Brief nicht mehr genannt werden, dürfte das vom Ministerpräsidenten propagierte ‚Zwei-Säulen-Schulsystem‘ bestehend aus Gemeinschaftsschule und Gymnasium kaum mehr als ein Lippenbekenntnis sein. Das grün-rote Prestigeobjekt ‚Gemeinschaftsschule‘ kann ohne einen hohen Anteil an Gymnasiasten nicht funktionieren. Deshalb sind die Gymnasien für die Landesregierung ein Dorn im Auge und müssen aus grün-roter Sicht über kurz oder lang aus der Bildungslandschaft verschwinden. Die FDP-Landtagsfraktion dankt ausdrücklich den Lehrerinnen und Lehrern aller Schularten für ihre Arbeit und ihren Einsatz im vergangenen Schuljahr.“

Zur hartnäckigen Weigerung des Kultusministers, sich von den verbalen Entgleisungen und unwahren Behauptungen des Vorsitzenden des Landeselternbeirats, Dr. Carsten Rees, bei einer Podiumsdiskussion des Kultusministeriums zu distanzieren, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Die Antwort des Kultusministers auf einen FDP-Berichtsantrag zu einer vom Kultusministerium in Ulm organisierten Podiumsdiskussion ist bemerkenswert. Sie zeigt, welch abgehobenes Verständnis Herr Stoch von seinem Amt mittlerweile besitzt.“ Der Kultusminister schreibt in seiner Antwort, dass sich die Grundsätze des ‚Beutelsbacher Konsens‘ auf den Unterricht und nicht auf die Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung bezögen. Timm Kern: „Mit anderen Worten heißt dies: Jeder Lehrer ist dazu verpflichtet, ein kontroverses politisches Thema im Unterricht auch kontrovers, also nicht einseitig darzustellen – nur nicht der Ministerpräsident und der Kultusminister. Nach Auffassung der FDP-Landtagsfraktion ist dieses Amtsverständnis einer demokratischen Regierung unwürdig. Wir Freien Demokraten finden, dass die höchsten Repräsentanten aller Lehrerinnen und Lehrer vielmehr eine Vorbildfunktion besitzen und das Gebot der Überparteilichkeit und der kontroversen Darstellung von entsprechenden Sachverhalten für sie deshalb sogar in besonderer Weise gilt. Es wäre daher geboten gewesen, dass sich mindestens einer der beiden Regierungsvertreter von den verbalen Entgleisungen und unwahren Behauptungen von Dr. Rees bei der vom Kultusministerium veranstalteten Podiumsdiskussion in Ulm distanziert.“

Kern kritisierte, dass das Kultusministerium stattdessen aktiv für die Verbreitung eines Mitschnitts von der Veranstaltung sorgt, dabei aber keine Distanzierung vornimmt. Kern wörtlich: „Eine Distanzierung wäre vor allem deshalb wichtig gewesen, weil auf dem Podium wie auch bei den drei anderen Veranstaltungen dieser Reihe mit dem Ministerpräsidenten und dem Kultusminister jeweils ein Vertreter der Regierungsparteien Grüne und SPD, aber kein Vertreter der Opposition saß. Wenn an einer Schule eine Diskussionsveranstaltung stattfinden soll, ist eine ‚pluralistische Besetzung‘ des Podiums vorgeschrieben. Deshalb ist es fast schon wieder schade, dass der Kultusminister die Veranstaltungsreihe für beendet erklärt hat. Er und der Ministerpräsident hätten dann eine zweite Chance bekommen, sich als gute Vorbilder im Bereich der politischen Bildung zu bewähren.“

 

 

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, warf der grün-roten Landesregierung Wortbruch bei der Behandlung der Lehramts-Referendare vor, die nach Beendigung ihrer Ausbildung vor einer erzwungenen sechswöchigen Arbeitslosigkeit stehen. Wörtlich sagte Kern: „Grün-Rot hat sich bereits im Jahr 2011 als Reaktion auf einen FDP-Antrag verpflichtet, dem offensichtlichen Missstand abzuhelfen. Die Regierungsfraktionen stellten damals einen Änderungsantrag, ‚eine angemessene Lösung für das Problem der sechswöchigen Arbeitslosigkeit angehender Lehrkräfte in Baden-Württemberg zwischen Beendigung des Vorbereitungsdienstes und Stellenantritt zu erarbeiten‘. An diese vom Bildungsausschuss des Landtags beschlossene Selbstverpflichtung wollen sich die Koalitionäre nun offenbar nicht mehr erinnern. Gestern lehnte der Bildungsausschuss den erneuten FDP-Antrag auf Verlängerung des Referendariats um die Zeit der Sommerferien ab. Dabei bereiten Lehrkräfte, die nach den Sommerferien ihre erste Stelle antreten, bereits während der Ferienzeit ihre Unterrichtstätigkeit vor. Im Nachhinein hat sich das Vorgehen der Landesregierung als reine Hinhaltetaktik entpuppt, bei der Grüne und SPD auch vor einem offensichtlichen Wortbruch nicht zurückschrecken.“

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zur Vorstellung der Schülerzahlen-Prognose durch das Kultusministerium und das Statistische Landesamt:

„Der ständige Verweis des Kultusministers auf die sinkenden Schülerzahlen an den Haupt-/Werkrealschulen zur Rechtfertigung der grün-roten Bildungspolitik nervt und geht an der Sache vorbei. Durch diesen Verweis soll wohl außerdem unter den Tisch gekehrt werden, dass die Landesregierung ihre Annahmen zum weiteren Ausbau der Gemeinschaftsschulen nach unten korrigieren musste. Das Statistische Landesamt errechnete noch im Jahr 2014 auf der Grundlage dieser Annahmen für das Jahr 2020/21 rund 119 500 Schülerinnen und Schüler an den Gemeinschaftsschulen, nach den aktuellen Berechnungen sollen es für dasselbe Jahr voraussichtlich nur noch rund 109 800 Schüler sein. Gleichzeitig wurde die Prognose für die Schülerinnen und Schüler an Haupt-/Werkrealschulen im Jahr 2020/21 von 48 100 auf 55 400 nach oben korrigiert. Vielleicht macht sich im Kultusministerium langsam die Einsicht breit, dass die einseitige grün-rote Fixierung auf die Gemeinschaftsschule ein Fehler war. Weniger aus pädagogischer Überzeugung, sondern zur Rettung ihres Schulstandorts sind viele kleinere Haupt-/Werkrealschulen auf den Gemeinschaftsschul-Zug aufgesprungen. Statt sich in weiteren Rechtfertigungsschleifen zu verlieren, sollte der Kultusminister besser an der Sicherung eines vielfältigen und gut erreichbaren Schulangebots gerade auch in der Fläche Baden-Württembergs arbeiten. Mehr Flexibilität und Gestaltungsfreiheit für die Verantwortlichen vor Ort wäre aus Sicht der FDP-Fraktion hierfür zielführend und notwendig.“

In der Zweiten Lesung des Gesetzentwurfs zur Inklusion an den Schulen kritisierte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, die grün-rote Koalition für ihre Weigerung, ein fraktionsübergreifendes Inklusionskonzept zu erarbeiten. Kern wörtlich: „Eigentlich hätte es im Interesse aller im Landtag vertretenen Fraktionen sein müssen, ein Inklusionskonzept zu entwickeln, das Regierungswechsel überdauert. Und eine interfraktionelle Bearbeitung hätte die Chance geboten, dem Gesetzentwurf diejenige Reife zu geben, die ihm nun leider fehlt. Eine solche interfraktionelle Arbeitsgruppe mit externen Sachverständigen hatte die FDP-Fraktion bereits am 11. Dezember 2013 vorgeschlagen. Die Unausgegorenheit haben auch die Sachverständigen bei der Öffentlichen Anhörung im Bildungsausschuss des Landtags am 1. Juli zum Ausdruck gebracht. Obwohl alle Sachverständigen sich im Grundsatz zur Inklusion bekannt haben, haben die kritischen und besorgten Stimmen bei Weitem überwogen. Und sie haben zahlreichen Nachbesserungsbedarf angemahnt.“

Ferner warb Kern für die Änderungsanträge der FDP-Fraktion, mit denen Anregungen von Sachverständigen aufgegriffen wurden.

„1. Nach Auffassung der FDP-Fraktion sind die Leistungen der baden-württembergischen Sonderschulen im Bereich der Bildung und Förderung von jungen Menschen mit Behinderungen herausragend und unverzichtbar. Im Gesetzentwurf der Landesregierung wird aber das mögliche Ausbluten der Sonderschulen billigend in Kauf genommen. Mehr noch, die Sonderschulen sollen nach dem Willen von Grün-Rot im Schulgesetz die Bezeichnung „Schule“ verlieren und künftig „Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren“ heißen. Damit der Schulstatus der Sonderschulen eindeutig im Gesetz festgeschrieben bleibt, beantragte die FDP-Fraktion, die Bezeichnung „Sonderschule“ beizubehalten und um den Zusatz „mit sonderpädagogischem Bildungs- und Beratungszentrum“ zu ergänzen. Zudem soll nach unserem Wunsch im Gesetz festgeschrieben werden, dass die Sonderschulen mit sonderpädagogischem Bildungs- und Beratungszentrum für die fachliche Betreuung und Unterstützung der allgemeinen Schulen bei ihren Inklusionsangeboten zuständig sind.“

„2. Die vorgesehene Bezuschussung von Schülerinnen und Schülern in Inklusionsklassen und –gruppen an freien Schulen wird eine finanzielle Schlechterstellung gegenüber der bisherigen Finanzierungspraxis bedeuten, wie auch die Sachverständigen der Privatschulverbände ausführten. Deshalb kann die FDP-Fraktion den Privatschulartikel des Gesetzentwurfs, der das Privatschulgesetz ändert, nicht mittragen. Stattdessen schlagen wir vor, dass die Landesregierung das Versäumte nachholt und unverzüglich in Gespräche mit den Privatschulverbänden eintritt, um in den angesprochenen ungeklärten Fragen eine Verständigung zu erzielen. Hierzu zählt auch, wie eine gleichberechtigte Einbeziehung der freien Schulen in die regionale Planung, Bildungswegeberatung und Umsetzung der Inklusion eingebunden werden können.“

  1. Wenn das wichtige gesellschaftspolitische und bildungspolitische Vorhaben der Inklusion längerfristig ein Erfolg werden soll, muss auch nach Auffassung der FDP-Fraktion großer Wert auf die Qualität der sonderpädagogischen Bildung und Betreuung in den Inklusionsklassen bzw. –gruppen gelegt werden. Wir schlagen deshalb vor, zur Qualitätssicherung eine unabhängige Einrichtung mit der wissenschaftlichen Begleitung der Umsetzung der Inklusion zu betrauen und dem Landtag regelmäßig zu berichten. Der Bericht sollte jeweils vor den Beratungen über einen regulären Haushalt erfolgen, damit der Haushaltsgesetzgeber darauf gegebenenfalls reagieren kann. Unter anderem ist zu überprüfen, ob eine ausreichende Versorgung mit Sonderschullehrkräften sichergestellt ist und ob das Konzept der gruppenbezogenen Inklusion umgesetzt bzw. inwieweit Einzelinklusion oder die Bildung gemischter Gruppen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten vermieden werden konnten.

Weitere Anträge der Freien Demokraten zielen ab auf mehr Planungssicherheit für Schulen und Schulträger, den Abbau von Hemmnissen beim Einsatz von Privatschullehrkräften an staatlichen Schulen und einen Zustimmungsvorbehalt des Bildungsausschusses bei der Inklusionsverordnung, in der wichtige Fragen geklärt werden müssen.“

Kern resümierte: „Ohne diese Änderungen und Maßnahmen kann die FDP/DVP-Fraktion dem Gesetzentwurf nicht zustimmen – gerade weil wir Freien Demokraten die Inklusion befürworten und weil wir der Ansicht sind, dass wir den Kindern mit Behinderungen den höchsten Qualitätsstandard bei ihrer Förderung schuldig sind. Zustimmen werden wir dagegen dem zweiten vorliegenden Gesetzentwurf, der auf der Finanzierungsvereinbarung mit den Kommunen zur Inklusion beruht. Die kommunalen Landesverbände haben dazu ihr grundsätzliches Einverständnis signalisiert. Also scheint hier anders als beim ersten Gesetzentwurf eine tragfähige Arbeitsgrundlage für die Beteiligten geschaffen.“

In der heutigen Landtagsdebatte über den Gesetzentwurf zur so genannten Weiterentwicklung der Realschulen betonte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Dr. Timm Kern, die hervorragenden Qualitäten der Realschulen und kritisierte die Planungen der Landesregierung als Zwangsumwandlungsgesetz für die erfolgreiche Schulart.

Kern wörtlich: „Die Realschule hat gerade aufgrund ihrer pragmatischen und leistungsorientierten Pädagogik zahlreichen jungen Menschen echte Lebenschancen eröffnet. Auch die Betriebe schätzen die Realschüler und den Realschulabschluss außerordentlich.“

Die meisten Realschulen würden aber das grün-rote Prestigeprojekt ‚Gemeinschaftsschule‘ ablehnen, so Kern. „Unter den 271 Gemeinschaftsschulen zum Schuljahr 2015/16 finden sich nur 25 ehemalige Realschulen. Das heißt, 409 staatliche Realschulen in Baden-Württemberg sind nicht auf den Gemeinschaftsschul-Zug aufgesprungen. Aus der Sicht von Grün-Rot haben sich die Realschulen in Baden-Württemberg bockig gezeigt. Deswegen hat die Landesregierung mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf nun ein Zwangsumwandlungsgesetz für die Realschulen vorgelegt. Die Realschulen sollen zukünftig neben dem Realschulabschluss auch den Hauptschulabschluss anbieten. In dieser Situation wäre es an der Realschule vernünftig und auch naheliegend, Kurse auf verschiedenen Leistungsniveaus zu bilden. Gerade das aber will der Gesetzentwurf unterbinden. In § 7 des neuen Schulgesetz soll es heißen: ‚Der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit entspricht sie [die Realschule] vor allem durch individuelle Förderung in binnendifferenzierender Form.‘ Auch soll die Möglichkeit der Nichtversetzung in Klasse 6 abgeschafft werden. Dieser Gesetzentwurf macht mehr als deutlich, dass die Landesregierung die Gemeinschaftsschule nun auch an den Realschulen durch die Hintertür einführen will.“

„Die Realschulen brauchen nach Einschätzung der FDP-Fraktion eher mehr als weniger Gestaltungsspielräume. Wir fordern, dass den Realschulen erlaubt werden müsste, nach Leistung differenzierte Kurse zu bilden, wenn sie dies für zweckmäßig erachten. Ebenso sollte auch die Entscheidung über eine mögliche Nichtversetzung weiterhin in der Verantwortung der Schule liegen. Die Zwangs-Umwandlung der Realschulen zu Gemeinschaftsschulen halten wir für hoch riskant und unverantwortlich. Eine Einschränkung der pädagogischen Freiheit der Realschule lehnen wir entschieden ab.“

In einer Landtagsdebatte über den grün-roten Gesetzentwurf zum sogenannten „Kopftuchverbot“ für Lehrkräfte sprach sich der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, dafür aus, eine möglichst große Rechtssicherheit für die Schulen zu schaffen. „Nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss in jedem Einzelfall entschieden werden, ob ein religiöses Symbol den Schulfrieden gefährden könnte. Das wird die Schulleiterinnen und Schulleiter im Alltag vor große Probleme stellen. Sie müssen zukünftig Entscheidungen treffen, die nicht nur für das Miteinander an der Schule von zentraler Bedeutung sind, sondern auch grundlegende Rechte von Personen betreffen. Der Gesetzgeber sollte deshalb nach Möglichkeiten suchen, den Schulleitungen den Rücken frei zu halten, damit diese sich ihrer pädagogischen Arbeit widmen können.“

Timm Kern verwies darauf, dass mit der Religionsfreiheit ein wichtiges Grundrecht betroffen sei. „Es darf niemand an der Ausübung seiner Religion gehindert werden. Aber es darf auch niemand in dieser sehr persönlichen Freiheit überwältigt werden. Das gilt in besonderer Weise für Schülerinnen und Schüler, die meist noch minderjährig sind und in einem Abhängigkeitsverhältnis zu ihren Lehrerinnen und Lehrern stehen. Gerade aufgrund ihrer Vorbildfunktion haben die Lehrkräfte eine besondere Verantwortung für ihre Schutzbefohlenen. Und deshalb ist es gerechtfertigt, an die weltanschauliche Neutralität der Lehrkräfte strenge Maßstäbe anzulegen. Wir Freien Demokraten halten nach dem Urteil eine offene Diskussion darüber für wichtig, wo in diesem Zusammenhang an der Schule ganz konkret die Grenzen gezogen werden sollten. Ist ein religiöses Zeichen nur Ausdruck eines persönlichen Glaubens oder besitzt es auch eine Symbolik, die für andere eine Einschränkung bedeutet? Hier war mit der bestehenden Regelung im Schulgesetz Klarheit geschaffen worden, die im Übrigen mit der Landesverfassung übereinstimmt und unseren kulturellen Wurzeln in der jüdischen und christlichen Religion Rechnung trägt. Die bestehende Regelung entspricht einer historisch gewachsenen Tradition und sollte nicht eine Privilegierung bezwecken.“

Kern kritisierte Grüne und SPD, dass sie eine offene Diskussion über die Angelegenheit scheuen. „Die Regierungsfraktionen haben CDU und FDP ihren fertigen Gesetzentwurf übersandt verbunden mit der Bitte, diesen doch mit ihnen zum festgesetzten Termin eine (!) Woche später in den Landtag einzubringen. Die Oppositionsfraktionen sollten also noch rasch an Bord geholt werden. Irgendwie verhindern, dass jemand anfängt, sich über das „Kopftuchverbot“ eine Meinung zu bilden, das war die Devise. Die FDP-Fraktion ist der Auffassung, dass vor einer solch weitreichenden Entscheidung Sachverständige zu Wort kommen sollten. Deshalb haben wir gemeinsam mit der CDU-Fraktion eine Anhörung organsiert, bei der wir nicht nur erfahren wollen, wie die durch das Bundesverfassungsgerichts-Urteil geschaffene Situation einzuschätzen ist. Wir wollen auch nach möglichen Maßnahmen suchen, die der Gesetzgeber ergreifen kann beziehungsweise sollte, um möglichst viel Rechtssicherheit an den Schulen vor Ort zu schaffen. Die Anhörung findet am 17. Juli statt, ist öffentlich, und auch die Regierungsfraktionen sind hiermit herzlich zur Teilnahme eingeladen.“

 

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zu einer aktuell vorgestellten Jugendstudie:

„Wenn nur 41 Prozent der Schüler der Auffassung sind, an ihrer Schule aktiv mitgestalten zu können, sollte uns dies in einer demokratischen Gesellschaft zumindest nachdenklich stimmen. Die FDP-Fraktion unterstützt die Forderung des Landesschülerbeirats zu überlegen, wie der Gemeinschaftskundeunterricht an den Schulen gestärkt werden könnte. Der noch nicht verabschiedete zukünftige Bildungsplan sollte dahingehend überprüft werden, inwieweit Möglichkeiten zur Stärkung der Gemeinschaftskunde bestehen.”

Der stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zum Rücktritt des Schulartensprechers für die Gymnasien im Landeselternbeirat, Christian Bucksch:

„Die FDP-Fraktion bedauert den Rücktritt von Herrn Christian Bucksch von seiner Sprecherfunktion für die Gymnasien im Landeselternbeirat. Herr Bucksch hat die Anliegen der Gymnasien stets engagiert vertreten und eine eigenständige Meinung nicht gescheut. Das wurde zuletzt deutlich, als die von ihm geleitete Arbeitsgemeinschaft gymnasialer Elternvertreter im Regierungsbezirk Stuttgart eine kritische Stellungnahme zum Konzeptpapier ‚Gymnasium 2020‘ des Kultusministeriums abgab. Herr Bucksch begründet seinen Rücktritt unter anderem mit den Äußerungen des Vorsitzenden des Landeselternbeirats, Dr. Carsten Rees, der bei einer Veranstaltung des Kultusministeriums am 13. Juni 2015 in Ulm den Vorsitzenden des Philologenverbands, Herrn Bernd Saur, und ‚den Vertreter der FDP-Landtagsfraktion‘ wegen ihrer Kritik an ‚Gymnasium 2020‘ als ‚Rattenfänger‘ bezeichnet hatte. Unabhängig davon, dass eine solche verbale Entgleisung dem obersten Repräsentanten aller Eltern in Baden-Württemberg in höchstem Maße unwürdig ist, wurde durch den Rücktritt von Herrn Bucksch deutlich, dass Herr Rees keineswegs für alle Eltern spricht.“

Weiter sagte Timm Kern: „Die Sprache hat es mir dann vollends bei der Behauptung von Herrn Rees verschlagen, dass die FDP-Fraktion keinerlei Sachargumente in der Debatte über das Papier ‚Gymnasium 2020‘ vorgebracht hätte. Dabei hat gerade die FDP-Fraktion deutlich vernehmbar die im Papier sehr konkret benannten Planungen zur Absenkung des Abiturniveaus kritisiert. Ein Jahr weniger Unterricht in der zweiten Fremdsprache und ein schriftliches Prüfungsfach weniger wird nach unserer Auffassung dem Abiturniveau empfindlich zusetzen. Und es war die FDP-Fraktion, die eine Aktuelle Debatte im Landtag zu ‚Gymnasium 2020‘ beantragte, damit der Geheimniskrämerei des Kultusministeriums über das Papier ein Ende bereitete und einen Austausch von Sachargumenten initiierte. Es mag sein, dass Herrn Rees die Argumente der FDP-Fraktion nicht gefallen haben. Aber wer Sachargumente einfordert, sollte Sachargumenten nicht die Daseinsberechtigung absprechen, auch wenn sie ihm nicht passen. Mit einem fairen Wettbewerb der Argumente scheint Herrn Rees sich jedoch schwerzutun, sonst würde er nicht ihm unbequeme Argumente mit ‚Denkverboten‘ verwechseln.“

Schließlich kritisierte Timm Kern auch das Verhalten des Ministerpräsidenten und des Kultusministers, die gemeinsam mit dem Elternbeiratsvorsitzenden auf dem Podium saßen. Kern wörtlich: „Von jedem Lehrer oder Schülervertreter, der eine Podiumsdiskussion an einer Schule veranstaltet, wird zu Recht erwartet, dass er mäßigend eingreift, wenn ein Diskutant verbal über das Ziel hinausschießt. Doch weder der Ministerpräsident noch der Kultusminister haben in irgendeiner Weise zu verstehen gegeben, dass sie mit den Entgleisungen des Herrn Rees nicht einverstanden sind. Wer in dieser Situation schweigt, signalisiert nach außen Zustimmung.“

 

Zur Info: Die Aussagen von Herrn Dr. Rees und die ‚Reaktionen‘ des Ministerpräsidenten und des Kultusministers lassen sich über die Homepage des KM oder direkt über folgenden Link ab 1 Std. 3 Minuten abrufen: https://m.youtube.com/watch?v=nGrMLMxVgUM

 

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte anlässlich der Einbringung des Gesetzentwurfs zur Inklusion an Schulen:

„Wenn gemeinsamer Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen gelingen soll, bedarf es eines verlässlichen Fundaments an Rahmenbedingungen. Auf die Rahmenbedingungen der Inklusion muss ein Höchstmaß an Sorgfalt verwendet werden, damit ein hoher Qualitätsstandard bei der Bildung junger Menschen gewahrt bleibt. Für die FDP-Fraktion steht das Wohl jedes einzelnen Kindes an erster Stelle. Deshalb sehen wir im Inklusionsprozess die Chance, dass für jedes Kind die Schulform gefunden wird, in der es sich bestmöglich entfalten kann. Wir Freien Demokraten sind allerdings besorgt, dass der von Grün-Rot vorgelegte Gesetzentwurf dem nicht gerecht werden kann.“

Kern fuhr fort, dass es dem Gesetzentwurf in zentralen Punkten an Klarheit mangele, wie auch viele Verbände und Institutionen in Stellungnahmen angemerkt hätten. „Klarheit ist für den Erfolg der Inklusion von entscheidender Bedeutung. Umgekehrt ist Unschärfe in den Rahmenbedingungen von großer Tragweite für den gesamten Prozess und vor allem für seine Beteiligten.

  1. Unklar ist die Zukunft der Sonderschulen. Zwar hat sich die Landesregierung dazu durchgerungen, die Sonderschulen weiter bestehen zu lassen. Aber der Gesetzentwurf lässt es offen, ob die Sonderschulen nicht einfach ausbluten. Zukünftig sollen die Sonderschulen ‚Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ)‘ heißen und auch für die Beratung im Rahmen der Bildungswegekonferenz zuständig sein. Nicht geklärt ist dabei, ob die SBBZ auch Schulen bleiben. Denn wenn sie organisatorisch keine Schulen mehr sind, werden die SBBZ auch fachlich nicht mehr die sonderpädagogischen Kraftzentren sein können, die sie jetzt sind. Und da auch die Verortung der Lehrkräfte – an der Sonderschule oder an der Regelschule – offen gelassen ist, verstärkt sich die Gefahr des Ausblutens. Die FDP-Fraktion schlägt deshalb vor, die Sonderschulen beziehungsweise SBBZ zu stärken, indem sie die Koordination und fachliche Betreuung der Inklusion an den verschiedenen Standorten übernehmen.
  2. Unklarheiten bestehen zweitens hinsichtlich der Folgen des zukünftigen Elternwahlrechts. Es soll nach dem Vorschlag des Gesetzentwurfs ein grundsätzliches Wahlrecht zwischen Sonderschule und allgemeiner Schule sein. Der Kultusminister betont, dass es keinen individuellen Anspruch auf Beschulung in einer bestimmten Schule geben wird. Wenn jedoch Eltern für die allgemeine Schule votieren, und es besteht kein inklusives Angebot für den Förderschwerpunkt in erreichbarer Nähe, bleibt möglicherweise nur eine Einzelinklusion oder die Bildung gemischter Gruppen. Das stellt nicht nur die Schulen und Schulträger vor große organisatorische Probleme, sondern birgt auch das Risiko eines empfindlichen Qualitätsverlusts bei der Bildung und Förderung von Schülern mit Behinderungen. Diesen Qualitätsverlust gilt es unter allen Umständen zu verhindern – im Interesse der Betroffenen wie auch des gesamten schulischen Umfelds. Die FDP-Fraktion tritt dafür ein, dass das Konzept gruppenbezogener Angebote konsequent verfolgt wird. Bei der Bildungswegekonferenz sollen die Eltern unter den bestehenden vorgeschlagenen Möglichkeiten – an Sonderschulen wie allgemeinen Schulen – auswählen können. Denn so früh wie möglich Klarheit zu schaffen, beugt Enttäuschungen vor. Die FDP-Fraktion tritt außerdem dafür ein, dass eine Form der gruppenbezogenen Angebote auch zukünftig die Außenklassen sein können, und dies nicht nur als Übergangslösung.
  3. Ungeklärt ist vor allem auch die Finanzierung. Zwar liegt mit dem zweiten heute eingebrachten Gesetzentwurf ein Finanzierungsvorschlag für pauschale Pro-Kopf-Zuschüsse vor. Die FDP-Fraktion hat stets pauschalierte Zuwendungen im Sinne eines Budgets gefordert, deshalb begrüßen wir die eingeschlagene Richtung ausdrücklich. Es ist aber noch völlig offen, ob die Zuschüsse auskömmlich sind. Und es ist offen, ob es bei einer Inklusionsquote von 28 Prozent der Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf bleibt oder nicht doch viel mehr Eltern als erwartet ein inklusives Angebot wählen. In diesem Fall entstünde ein deutlich höherer Finanzbedarf. Auch aus Gründen der finanziellen Mittel und ihres zielgerichteten Einsatzes sollte also das Konzept der gruppenbezogenen Angebote konsequent umgesetzt werden. Schließlich konnte bei der Bezuschussung der Schulen in freier Trägerschaft bisher offenbar keine zufrieden stellende Lösung gefunden werden. Die freien Schulen, die beispielsweise rund 30 Prozent der Förderschulen stellen, rechnen nachvollziehbar vor, dass die Zuschüsse häufig nicht kostendeckend sind. Die FDP-Fraktion tritt hier für faire Bedingungen für staatliche wie freie Schulen ein und fordert eine Überprüfung der Zuschussberechnung.“

Es sei deutlich zu spüren, dass viele Einzelheiten mit teilweise weitreichenden Konsequenzen nicht zu Ende gedacht und wichtige Fragen vollständig ausgeblendet wurden, so Timm Kern. Wörtlich sagte er: „Es war ein Fehler, dass der Kultusminister nicht dem Vorschlag der FDP-Fraktion gefolgt ist und die Inklusion nicht in einer Arbeitsgruppe mit Vertretern aller Landtagsfraktionen und mit externen Sachverständigen bearbeitet hat. Insgesamt hoffen wir seitens der FDP-Fraktion, dass die zahlreichen Mahnungen zu mehr Klarheit im Gesetzentwurf dieses Mal bei Grün-Rot nicht ungehört verhallen. Ohne Änderungen an zentralen Punkten stellt der Gesetzentwurf aus unserer Sicht sonst keine Basis für eine gelingende Inklusion dar.“

 

 

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zur Vorstellung der Zahl der neu eingestellten Lehrkräfte zum Schuljahr 2015/16:

„Dass 5750 Lehrerinnen und Lehrer zum kommenden Schuljahr neu eingestellt werden, ist mitnichten eine Leistung der grün-roten Landesregierung. Einerseits handelt es sich hierbei hauptsächlich um Neubesetzungen von Stellen in Folge von Pensionierungen, andererseits um einen Mehrbedarf an Lehrpersonal aufgrund von bildungspolitischen Vorhaben wie Inklusion und Ganztagsausbau. Überdies bejubelt der Kultusminister, dass die hohe Einstellungszahl durch zurückgenommene Streichungen möglich wurde. Dabei verschweigt Herr Stoch, dass es seine eigene grün-rote Regierung war, die das überzogene Sparziel von 11 600 zu streichenden Lehrerstellen beschlossen hatte. Die FDP-Fraktion fordert den Kultusminister auf, statt Augenwischerei für mehr Transparenz beim Personalbedarf der Schulen zu sorgen und endlich eine fundierte Bedarfserhebung vorzunehmen.”

 

 

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zu den Forderungen des Landesverbands der Musikschulen an die Landespolitik:

„Die Musikschulen haben allen Grund, mehr Engagement des Landes für den Musikunterricht anzumahnen. Wenn wir unsere einzigartig vielfältige Musiklandschaft erhalten wollen, muss die Musikalität schon von früher Kindheit an gefördert werden. Den Musikschulen mit ihrem breit gefächerten Angebot auf hohem Niveau kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Über eine angemessene Bezuschussung hinaus sollte das Land den Musikschulen einen Zugang zu den Ganztagsschulen ermöglichen. Das starre grün-rote Ganztagsschulkonzept mit seiner einseitigen Ausrichtung auf verpflichtend-rhythmisierte Ganztagsschulen kann zum Kooperationshindernis werden. Die FDP-Fraktion schlägt deshalb vor, auch die offene Ganztagsschule mit Unterricht am Vormittag und freiwilligen Angeboten am Nachmittag ins Schulgesetz aufzunehmen – für mehr Wahlfreiheit und Flexibilität.”

 

 

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern, sagten zur Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft gymnasialer Elternbeiräte im Regierungsbezirk Stuttgart (ARGE) zum Arbeitspapier „Gymnasium 2020“ des Kultusministeriums:

„Die Elternvertreter der Gymnasien im Regierungsbezirk Stuttgart fordern zu Recht ein Ende der Geheimniskrämerei des Kultusministers und eine breite öffentliche Debatte über das Arbeitspapier ‚Gymnasium 2020‘. Die FDP-Landtagsfraktion teilt die Sorge der Eltern, dass die im Arbeitspapier genannten Maßnahmen zu einer Niveauabsenkung beim Abitur führen könnten. Insbesondere eine Abschaffung des vierten schriftlichen Prüfungsfachs und die Abstriche bei der zweiten Fremdsprache können kaum dazu führen, dass das jetzige Niveau des Abiturs gehalten werden kann. Der Kultusminister ist gut beraten, die Stimmen der Elternvertreter nicht zu überhören und von folgenschweren Vorhaben hinsichtlich der erfolgreichen Bildungseinrichtung ‚Gymnasium‘ abzusehen.“

 

 

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zu den Plänen des Kultusministers, dass Informatik zukünftig nur noch ein Teil der Medienbildung sein soll:

“Der Kultusminister hat ganz offenbar den Unterschied zwischen Informatik und Medienbildung nicht verstanden. Anders ist nicht zu erklären, warum er Grundlagen der Informationstechnik im Musik-, Deutsch- und Gemeinschaftskundeunterricht ansiedeln will. Wie beim Verbot des grafikfähigen Taschenrechners im Abitur hat Herr Stoch offenbar nicht erkannt, dass die Grundlagen für die Industrie 4.0 nicht vom Himmel fallen. Die FDP-Fraktion fordert den Kultusminister nicht nur auf, seine Pläne in der Schublade verschwinden zu lassen, sondern der Informatik deutlich mehr Gewicht im Bildungsplan zu geben und schrittweise ein eigenes Schulfach ‘Informatik’ aufzubauen.”

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zur Mahnung des Verbands Bildung und Erziehung (VBE), die Akzeptanz der Inklusion nicht aufs Spiel zu setzen:

„Der VBE mahnt zu Recht an, dass die Landesregierung die Inklusion von Kindern mit Behinderungen nicht auf die leichte Schulter nehmen sollte. Von klaren Rahmenbedingungen und einer ebenso auskömmlichen wie funktionierenden Finanzierung wird entscheidend abhängen, ob der gemeinsame Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen gelingt. Leider lässt der grün-rote Gesetzentwurf zur Inklusion jegliche Klarheit vermissen. Schulen und Schulträger hängen hinsichtlich der Finanzierung in der Luft. Welche tatsächlichen Angebote den Eltern jeweils vor Ort gemacht werden können, ist offen. Und die Lehrerinnen und Lehrer sehen sich unzureichend auf ihre neue Aufgabe vorbereitet. Bei all dem steht zu befürchten, dass die Qualität auf der Strecke bleibt, wie sie für die Sonder- und Förderschulen stets kennzeichnend war. Die FDP will die Qualität bei der Bildung und Förderung von jungen Menschen mit Behinderungen erhalten und plädiert deshalb dafür, die Sonder- und Förderschulen als sonderpädagogische Kompetenzzentren zu erhalten und ihnen die Koordination und fachliche Begleitung der Inklusionsangebote an den allgemeinen Schulen anzuvertrauen.”

„Wir Freien Demokraten wissen, dass unsere Wirtschaft und unser Wohlstand nicht von der Absicherung der derzeitigen Strukturen alleine leben. Baden-Württemberg ist ein vom Gründergeist abhängiges Bundesland, dessen Unternehmen sich im globalen Wettbewerb durchsetzen müssen. Deshalb brauchen wir junge Menschen mit Gründergeist, die wagen, ein Risiko einzugehen.“ Dies sagte der stellvertretende Vorsitzende der Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, auf dem Liberalen Jugendtag 2015, der unter dem Motto „Wo bleibt der junge Gründergeist?“ stand. Nach den Worten von Kern bedarf es eines stetig wachsenden Gründerpotenzials, nur so komme das Land voran. Es sei kein Gesetz, dass Baden-Württemberg ein Abonnement auf Wohlstand habe. „Leider müssen wir feststellen, dass auch in Baden-Württemberg der Gründergeist schwindet. Im vergangenen Jahr wagten in Deutschland so wenige Menschen wie noch nie den Schritt in die Selbstständigkeit “, sagte Kern.

Der Vorsitzende der baden-württembergischen Jungen Liberalen, Marcel Aulila, sagte, der junge Gründergeist sei da, er spüre ihn an den Universitäten und Hochschulen – jedoch müsse er zum neuen Leben erweckt werden. Da bremse allerdings ein bürokratisches Ungetüm wie die   „Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung (Milodokv) der schwarz-roten Bundesregierung viele junge potenzielle Gründer aus. „Wir brauchen weniger, statt immer mehr bürokratische Hürden“, so Aulila. Er forderte gerade für kleine Unternehmen verbesserte Zugänge zum Kapitalmarkt und eine unbürokratische Förderung von Gründerzentren.

„Ohne Unternehmen kein Wohlstand und ohne Wohlstand kein Sozialstaat“, mit dieser Formel warb Alexander Kulitz, der Vorsitzende der Wirtschaftsjunioren Baden-Württemberg für eine positivere Wahrnehmung der Wirtschaftsunternehmen in der Gesellschaft. Die Erkenntnis, dass Unternehmer Persönlichkeiten seien, ohne die ein demokratischer Staat nicht auskomme, müsse sich erst noch durchsetzen. Wenn jetzt das Fach Wirtschaft verstärkt in den Schulen Einzug halte, was er begrüße, sei es wichtig, für den Unterricht auch Leute aus der wirtschaftlichen Praxis zu gewinnen. Kulitz kritisierte Bundeswirtschaftsminister Schäuble für sein Eckpunktepapier zur Erbschaftssteuer. Es bestehe das Risiko, dass die Zahl der Familienunternehmen zurückgehe und sich immer mehr Kapitalmarkt-Gesellschaften durchsetzten. Mit Blick auf die Gründer-Mentalität in Deutschland sagte Kulitz: „Wir brauchen eine Kultur, die das wirtschaftliche Wagnis anerkennt, und nicht eine Kultur, die das wirtschaftliche Scheitern kritisiert.“ 

Clemens Walter, Mitbegründer der Firma Couchbox (Stuttgart), gab auf dem Liberalen Jugendtag Tipps aus der Praxis zur Unternehmensgründung.

Walter gründete im Jahr 2014 ein Startup-Unternehmen, das Abonnements für Süßigkeiten, Chips und andere Snacks vertreibt. Ohne Investorengeld gelang ihm der Schritt, das Unternehmen zu etablieren. Seine Formel zur erfolgreichen Unternehmensgründung lautete: „Durchhalten – und sich von der harten Kultur auf dem freien Markt nicht abschrecken lassen.“ Nach ausgiebiger Diskussion erläuterte Ulli F. P. Spankowski, Stellvertretender Leiter der Stuttgart Financial, Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V., Finanzierungsmöglichkeiten für junge Unternehmen.

 

In einer Landtagsdebatte über zwei FDP-Anträge zu naturwissenschaftlichen Fächern an der Schule forderte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, die grün-rote Landesregierung zum Verzicht auf eine Fusion der Fächer Biologie und Naturphänomene, eines propädeutischen Fachs für Physik und Chemie, in den Klassen 5 und 6 des Gymnasiums zu verzichten.

„Der Kultusminister setzt sich mit der Zwangsfusion der Fächer ‚Biologie‘ und ‚Naturphänomene‘ zu einem Fächerverbund über die gewichtigen Einwände von Vertretern aller naturwissenschaftlicher Fächer hinweg. Das ist umso erstaunlicher, als die Landesregierung mit dem Versprechen angetreten ist, die Fächerverbünde auf den Prüfstand zu stellen. Dass in diesem Zusammenhang Musik wieder eigenständiges Fach an den Grundschulen wird, unterstützen wir Freien Demokraten ausdrücklich. Dass Grün-Rot nun aber im Bereich der Naturwissenschaften einen neuen Fächerverbund einführt, erklärt sich nur mit Blick auf die Gesamtkonstruktion des zukünftigen Bildungsplans. Bislang hatte jede Schulart ihren eigenen Bildungsplan, während es zukünftig einen Einheitsbildungsplan geben wird. Ähnliche Fächerverbünde wie der nun geplante finden sich bereits an Werkreal- und Realschulen und damit auch an der Gemeinschaftsschule. Der neue Fächerverbund dürfte also Ausdruck des Vereinheitlichungssogs sein, der vom Einheitsbildungsplan ausgeht. Wenn dann auch noch im großen Umfang Lehrer mit der entsprechenden Fächerverbunds-Ausbildung über die Schularten hinweg eingesetzt würden und in der Ausbildung womöglich nicht mehr nach Schularten differenziert werden sollte, dann wäre das nichts anderes als eine Einführung des Einheitslehrers durch die Hintertür.“

Weiter führte Kern aus: „Der Preis des Fächerverbunds ist ein Verlust an Fachlichkeit, den wir in der FDP/DVP-Fraktion nicht hinnehmen wollen. Namens unserer Fraktion fordere ich die Landesregierung nachdrücklich auf, auf die Einführung des Fächerverbunds ‚Biologie, Naturphänomene und Technik‘ zu verzichten und es bei den Fächern ‚Biologie‘ und ‚Naturphänomene‘ belassen. Um dem Lehrermangel zu begegnen, sollten besser mehr Möglichkeiten für Quer- und Direkteinstiege ins Lehramt für Mathematiker und Naturwissenschaftler eröffnet werden, die keine pädagogische Vorbildung mitbringen, aber offen für eine pädagogische Nachqualifizierung sind. Zusätzliche Möglichkeiten hierfür könnten sich auch bei der Umstellung der Lehramtsstudiengänge auf Bachelor und Master auftun – vorausgesetzt, man versteht sie zu nutzen.“