In einer von der FDP-Fraktion beantragten Aktuellen Debatte im Landtag zum Thema „Nach dem VERA-Schock – wie können wir in Baden-Württembergs Schulen wieder zu Bestleistungen gelangen?“ kritisierte der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern, zunächst die Bildungspolitik der grün-roten Koalition in den vorangegangenen fünf Jahren.

Kern wörtlich: „Bei den VERA-Vergleichsarbeiten kommt über die Hälfte der Achtklässler – mit Ausnahme der Gymnasiasten – in der Mathematik und über ein Drittel bei der Rechtschreibung nicht über den Mindeststandard hinaus, das heißt bei Letzterem faktisch nicht über das Grundschulniveau. Das ist ein Desaster für ein Land, das seinen Wohlstand dem Können, dem Fleiß und der Leistungsbereitschaft seiner Einwohner verdankt. Es soll hier nicht behauptet werden, eine Landesregierung trüge allein die Verantwortung für dieses Desaster. Aber fest steht auch: Die vergangenen fünf Jahre unter Grün-Rot waren nicht nur fünf verlorene Jahre, sondern sie waren fünf Jahre des Rückschritts für die Bildung in Baden-Württemberg.“

Kern erinnerte an eine ganze Serie der versuchten oder tatsächlichen Demontage von Leistungsanforderungen durch Grün-Rot:

  1. Die Mindestnote zum Besuch der Klasse 10 der Werkrealschule und der zweijährigen Berufsfachschule wurde gekippt.
  2. Das Sitzenbleiben wurde nicht nur an der Gemeinschaftsschule abgeschafft, sondern auch an der Realschule in der Orientierungsstufe.
  3. Mit dem Papier „Gymnasium 2020“ plante das Kultusministerium Niveauabsenkungen beim Abitur, genauer gesagt bei der zweiten Fremdsprache und durch ein Prüfungsfach weniger.
  4. Der damalige Kultusminister brachte sogar eine generelle Abschaffung der Noten ins Spiel, nachdem die Gemeinschaftsschule hier schon Vorreiterin ist.
  5. Schließlich schaffte Grün-Rot überstürzt und unvorbereitet die Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung ab und setzte sich über zahlreiche Einwände und Mahnungen von verschiedenen Seiten ungerührt hinweg.

Kern resümierte, dass Grün-Rot im Grunde den Bildungserfolg nicht von der sozialen Herkunft, sondern den Bildungserfolg von der Leistung abkoppeln wollte und damit das Gegenteil dessen erreichte, was bezweckt war. „Die Demontage von Leistungsanforderungen wirkt demotivierend vor allem für diejenigen, deren Eltern eben nicht konsequent ein Auge auf die schulischen Leistungen ihrer Kinder haben können. Diese Schüler geben sich der trügerischen Botschaft hin, Leistung werde überschätzt.“ Nachdem grünes Weltverbessern und rotes Herumdilettieren wahrlich kein „Upgrade“ für das baden-württembergische Bildungswesen gebracht hätten, bestehe laut Kern jetzt die Gefahr, dass sich grüner Unwille zur Kurs-Umkehr und schwarze Unfähigkeit zur Veränderung paaren. Kern arbeitete den Unterschied zwischen dem grün-schwarzen Schulkonsens und dem von der FDP-Fraktion vorgeschlagenen Schulfrieden heraus. Kern wörtlich:

  • Der grün-schwarze Schulkonsens sucht nach dem kleinsten gemeinsamen Nenner zwischen Grünen und CDU anstatt zu prüfen, was für die Verantwortlichen vor Ort die beste Lösung ist. Prominentes Beispiel: Die Verlängerung des so genannten G9-Schulversuchs. Die Grünen wollten sein Auslaufen, die CDU vollständige Wahlfreiheit. Das ist die schlechteste aller denkbaren Varianten. Die FDP/DVP-Fraktion setzt sich nach wie vor dafür ein, dass alle Gymnasien die gleiche Personalausstattung erhalten und zugleich die Freiheit, hieraus acht- oder neunjährige Angebote zu entwickeln.
  • Der grün-schwarze Schulkonsens ist bevormundend. Wäre er freiheitlich, dann hätten Grüne und CDU sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, zusätzlich zur verpflichtend-rhythmisierten auch die offene Ganztagsschule mit Unterricht am Vormittag und offenen Angeboten am Nachmittag ins Schulgesetz aufzunehmen. Dann könnte vor Ort jeweils das passende Angebot frei gewählt werden.
  • Der grün-schwarze Schulkonsens ist nicht stabil, weil er Formelkompromisse statt eindeutige Vereinbarungen enthält. Die CDU feiert sich dafür, dass sie die Zahl der Gemeinschaftsschul-Oberstufen auf 10 begrenzt hat. Im Koalitionsvertrag heißt es aber, man gehe nicht von mehr als 10 Oberstufen aus. Da ist der Konflikt vorprogrammiert. Die FDP/DVP-Fraktion ist der Auffassung, dass es klarer Rahmenbedingungen bedarf, wenn ein Schulfrieden erreicht werden soll.
  • Der grün-schwarze Schulkonsens ist nicht konsequent am Ziel der Qualität ausgerichtet. Sonst hätte der Koalitionsvertrag nicht die Unverbindlichkeit der Grundschulempfehlung festgeschrieben, sondern die Entscheidung auf der Grundlage einer fundierten Analyse der Situation an den Schulen getroffen.
  • Der grün-schwarze Schulkonsens ist verdient seinen Namen nicht, solange er nur zwischen den Regierungsfraktionen geschlossen wird. Bei diesem Schulkonsens haben beide Regierungsparteien nur ihre bildungspolitischen Vorstellungen angeglichen. Das reicht dann vielleicht für geheime Nebenabreden, aber nicht für einen verlässlichen Rahmen für das Schulwesen.

Kurz gefasst: Der grün-schwarze Schulkonsens ist bevormundende Rosstäuscherei, ein Hemmschuh für die Qualität und völlig untauglich für einen stabilen Schulfrieden. Ein echter Schulfriede muss aber auf einer breiten Basis stehen und bezieht Regierung wie Opposition ein. Die FDP will einen überparteilichen Schulfrieden, der Verlässlichkeit und Planbarkeit in der Bildungspolitik über die Dauer von Legislaturperioden hinaus garantiert.

Nachdem die CDU seinerzeit als einzige im Landtag vertretene Fraktion eine Teilnahme an Schulfriedensgesprächen verweigerte, hat sie nun als Regierungsfraktion eine zweite Chance erhalten.“

Zur Mitteilung der Kultusministerin, dass 56 Schulbauvorhaben im Jahr 2016 im Umfang von 60 Millionen Euro gefördert werden, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„In ihrem Jubel über ein höheres Fördervolumen hat die Kultusministerin die erhebliche Ungleichbehandlung unter den Schularten ausgeblendet. Von den 56 geförderten Schulen sind 28 Gemeinschaftsschulen, eine davon im Verbund mit einer anderen Schule. Und auch knapp die Hälfte der Zuschüsse kommt Gemeinschaftsschulen zugute, in zwei Fällen gemeinsam mit einer anderen Schule: 29,084 der insgesamt 60 Millionen Euro. Das ist nicht weiter verwunderlich, denn die Verwaltungsvorschrift für die Schulbauförderung wurde von der damaligen grün-roten Landesregierung geradezu für die Gemeinschaftsschule maßgeschneidert. Danach können nur Neubauten und bauliche Erweiterungen sowie Umbauten gefördert werden, bei denen ‚aus zwingenden schulischen Gründen‘ eine Grundrissänderung erforderlich ist. Das pädagogische Konzept der Gemeinschaftsschulen stellt aufgrund einer damit einhergehenden geänderten Raumaufteilung von vornherein einen solchen ‚zwingenden schulischen Grund‘ dar. Gleichzeitig gibt es zahlreiche Schulgebäude aller Schularten, die dringend einer schlichten Sanierung oder Modernisierung bedürften. Der Städtetag schätzt den Sanierungsstau bei den Schulgebäuden landesweit auf drei bis vier Milliarden Euro. Die FDP-Fraktion fordert, auch die Sanierung von Schulgebäuden förderfähig zu machen und gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden ein Schulbausanierungsprogramm aus dem kommunalen Finanzausgleich zu vereinbaren. Auch an dieser Stelle zeigt sich, inwieweit die Kultusministerin und ihre grün-schwarzen Koalition willens und in der Lage sind, mit der Politik der grün-roten Vorgängerregierung einer einseitigen Privilegierung der Gemeinschaftsschule zu brechen und sich um faire Bedingungen für alle Schularten zu bemühen.“

Zur Ersten Lesung des Gesetzentwurfes von Grüne, CDU, SPD und FDP zur Änderung des Untersuchungsausschussgesetzes sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Mit dem Gesetzentwurf wollen wir das den Untersuchungsausschüssen zu Grunde liegende Recht modernisieren und in Sachen Minderheitenrechte nachholen, was im Bund längst Standard ist. So wird beispielsweise der Aktenbegriff auf die modernen Kommunikationsmittel erweitert. Für Klarheit sorgen wir beim Verfahren zur Klärung der Verfassungswidrigkeit von Untersuchungsaufträgen und mit Blick auf die Stellung von Betroffenen. Indem wir letzteren mit Blick auf die Feststellungen des Untersuchungsausschusses explizit das Recht zur Gegendarstellung einräumen, verhindern wir, dass sie zum nahezu wehrlosen Spielball politischer Interessen werden. Angesichts der positiven Erfahrungen mit Ermittlungsbeauftragten im Bund führen wir diesen nun auch bei uns ein. Für uns als Oppositionsfraktion besonders wichtig, wird die Festlegung der Reihenfolge der zu vernehmenden Zeugen nicht mehr allein von der Ausschussmehrheit bestimmt. Dies führte in der Vergangenheit zu ganz erheblichen Verzerrungen, nahezu ausschließlich von der jeweiligen Koalition gewünschte Zeugen konnten gehört wurden. Da zukünftig wie im Bund auch von der Ausschussminderheit gewünschte Zeugen gehört werden müssen, können sich die Abgeordneten im Untersuchungsausschuss ein umfassenderes Bild vom jeweiligen Untersuchungsgegenstand machen. Dies wird den Wert der Untersuchungen erhöhen und schlussendlich auch den Bürgern zugutekommen, die an einer ernsthaften Aufklärung von Sachverhalten interessiert sind.“

In einer Landtagsdebatte über einen FDP-Antrag zur Qualitätssicherung bei der Inklusion warb der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, für eine kontinuierliche wissenschaftliche Begleitung der Inklusion durch eine unabhängige Institution und eine regelmäßige Berichtspflicht an den Landtag zwecks Qualitätssicherung.

Kern wörtlich: „Jedem einzelnen Kind gerecht zu werden und ihm oder ihr die bestmögliche, weil passende Bildung und Förderung angedeihen zu lassen, ist und bleibt für die FDP-Fraktion Richtschnur unseres Handelns. Wir verstehen den Auftrag der UN-Behindertenrechtskonvention zur Inklusion als Auftrag, mehr Möglichkeiten, mehr Wahlfreiheiten bei der Bildung und Förderung von jungen Menschen mit Behinderung zu schaffen. Aber wir verstehen den Inklusionsauftrag nicht als Auftrag, alles Bisherige umzustürzen, so als hätte es vorher keine Inklusion gegeben. Die – mittlerweile wieder abgeschaffte – Sonderschulpflicht beispielsweise war seinerzeit eine große Errungenschaft. Sie sicherte Menschen mit Behinderung ein Recht auf Bildung. Und sie legte den Grundstein für das ausdifferenzierte Sonderschulwesen. Aus der Sonderschulpflicht erwuchs das Recht auf die bestmögliche Bildung. Und dieses Recht gilt es auch für die Zukunft in vollem Umfang zu sichern.“

Kern sagte, den Anstoß zum vorliegenden Antrag hätten zahlreiche Eltern von Kindern mit Behinderungen gegeben. Sie hätten sich an die FDP-Fraktion gewandt in Sorge, dass die qualifizierte sonderpädagogische Förderung und die erstklassige medizinisch-pflegerische Versorgung, überhaupt die aufmerksame Betreuung in den baden-württembergischen Sonderschulen verloren gehen könnte. „Unsere Fraktion erreichten von vielerlei Seiten Klagen über Unterrichtsausfall und mangelnde Lehrerversorgung. Ein Blick in die Stellungnahme des Ministeriums zu unserem Antrag bestätigt, dass die Zahl der Absolventen des Lehramtsstudiengangs Sonderpädagogik in Baden-Württemberg seit 2012 von 549 auf 492 im Jahr 2014 gesunken ist. Gleichzeitig hat die Landesregierung 600 zusätzliche Lehrerstellen für die Inklusion zur Verfügung gestellt, bis zum Schuljahr 2022/2023 sind insgesamt 1 350 zusätzliche Stellen geplant. Da muss die Schere zwischen Anspruch und Wirklichkeit auseinandergehen! Dass mit dieser Versorgungslücke auch noch die Ausbildungsdauer für die Technischen und Fachlehrkräfte verlängert wurde, verschärft die Problematik zusätzlich. Außerdem ist vielerorts der Verdacht aufgekommen, dass die Sonderschulen bei der Versorgung mit knappen Lehrkräften gegenüber den Inklusionsprojekten benachteiligt werden. Die FDP/DVP-Fraktion fordert die Ministerin dringend auf, eine solche einseitige Inklusionspolitik zu Lasten der Sonderschulen zu beenden.“

Sorge bereiteten laut Kern aber auch Berichte aus den Inklusionsangeboten an den Regelschulen: „Mit der Schulassistenz hapert es, und die medizinisch-pflegerische Versorgung kann nicht den Standard der Sonderschulen bieten. Besonders augenfällig wurde das im Bericht einer Mutter über ein Kind, das in Ermangelung eines Wickelraums auf dem Schulflur gewickelt werden musste. Barrierefreiheit zu schaffen, wäre eigentlich das Erste, Naheliegendste und Selbstverständlichste. Der einsilbige Verweis der Landesregierung auf die kommunale Trägerschaft spricht hier Bände. Und es steht zu befürchten, dass in der konkreten Situation vor Ort nicht wie angestrebt eine Gruppe mit einem Förderschwerpunkt gebildet werden kann, sondern gemischte Gruppen gebildet werden oder gar Einzelinklusion stattfinden muss.

Da täte mehr Klarheit Not – und der Grundsatz ‚Qualität geht vor Geschwindigkeit!‘ Denn auch die Sonderschulen verfolgen das Ziel der Inklusion, beispielsweise in Gestalt der Außenklassen.“

Nach der Debatte kritisierte Timm Kern die Ablehnung des FDP-Antrags auf eine wissenschaftliche Begleitung und einen regelmäßigen Bericht über die Inklusion. „In unserem Antrag haben wir einen Minimalkonsens formuliert, hinter den sich alle Parteien beziehungsweise Fraktionen stellen können, die sich zur Inklusion bekennen. Das sind die im Landtag vertretenen Parteien bis auf eine, die Inklusion ganz offensichtlich ablehnt. Wenn man das Recht auf Bildung für Menschen mit Behinderung ernst nimmt, und dafür plädieren wir mit Nachdruck, dann ist dies eine große Aufgabe – nicht nur in Ländern, in denen man von der Einlösbarkeit dieses Rechts noch weit entfernt ist, sondern auch bei uns. Wie sichern wir für jeden Einzelnen Teilhabe an Bildung? Und wie sichern wir gesellschaftliche Teilhabe durch Bildung? Wir Freie Demokraten sind überzeugt: Das ist nur durch kontinuierliche Anstrengung möglich, jedem Einzelnen die bestmögliche Förderung zukommen zu lassen, mithin Bildung in höchster Qualität.“

 

 

 

 

 

 

Zur Forderung des Landeselternbeirats, des Landesschülerbeirats und der Lehrerverbände nach einer Beendigung der Praxis des Landes, Vertretungslehrer befristet anzustellen und für die Dauer der Sommerferien in die Arbeitslosigkeit zu entlassen, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Dr. Timm Kern:

„Es sieht ganz so aus, als wolle die grün-schwarze Landesregierung auch an dieser Stelle in die Fußstapfen der grün-roten Vorgängerregierung treten: Sie unternimmt offenbar nicht einmal den Versuch, die schäbige Praxis der Sommerferien-Entlassung von Lehrerinnen und Lehrern abzustellen. Zu Beginn und am Ende der vergangenen Legislaturperiode beantragte die FDP-Fraktion, zunächst einmal wenigstens die angehenden Lehrerinnen und Lehrer nicht am Ende ihres Referendariats in die sechswöchige Arbeitslosigkeit zu entlassen – vergeblich, außer Absichtserklärungen war von Grün-Rot nichts zu bekommen. Aber auch bei der grün-schwarzen Regierung holte sich die FDP-Fraktion mit einem jüngst gestellten Antrag eine Abfuhr (Landtags-Drucksache 16/79). Dabei dürfte die vornehmste bildungspolitische Aufgabe jeder Regierung sein, ausreichend qualifizierte Lehrerinnen und Lehrer zu gewinnen und zu halten. Wenn die Förderung der Qualität von Bildung nicht nur ein wohlklingendes grün-schwarzes Lippenbekenntnis sein soll, sollte die Landesregierung den Missstand wenigstens schrittweise beseitigen. Die FDP-Fraktion schlägt vor, einerseits das Referendariat um die Zeit der Sommerferien zu verlängern und andererseits den Schulen vor Ort ausreichend Mittel zur Verfügung zu stellen, damit diese Beschäftigungsverhältnisse ohne Sommerferien-Entlassung auch für einen über ein Schuljahr hinausgehenden Zeitraum anbieten können. Beispielsweise könnte es für die Schule und die Lehrkraft gleichermaßen zweckmäßig sein, einen Arbeitsvertrag über den Einsatz in einer Vorbereitungsklasse zur schulischen Integration von Flüchtlingskindern nicht auf ein, sondern auf zwei Jahre zu schließen – und das ohne Sommerferien-Entlassung.“

Die Fraktionen von Grünen, CDU, SPD und FDP bringen einen gemeinsamen Entwurf zur Änderung des Untersuchungsausschussgesetzes in den Landtag ein. „Die bisherigen Regelungen stammen aus den 70er Jahren. Die Erfahrungen in den Untersuchungsausschüssen der vergangenen Wahlperiode haben gezeigt, dass sie teilweise nicht mehr praxistauglich sind. Daher modernisieren wir das Gesetz und passen es an die veränderten Anforderungen an“, erklärt Uli Sckerl, Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen. 

So konkretisiert der gemeinsame Gesetzesentwurf die Vorlagepflicht der Regierung gegenüber einem Untersuchungsausschuss. Sie erstreckt sich nicht mehr nur auf Akten, sondern umfasst sämtliche Beweismittel, egal welcher Form. „Die Regelungen, auf die wir uns geeinigt haben, stellen sicher, dass die Untersuchungsausschüsse auch wirklich alle Akten einschließlich elektronischer Akten erhalten, die vom Untersuchungsgegenstand umfasst sind. Gleichzeitig tragen wir dafür Sorge, dass der Ausschuss keine Daten mit streng persönlichem Charakter erhält, da solche Informationen nicht vom Untersuchungsrecht des Parlaments gedeckt sind“, erklärte Nicole Razavi, parlamentarische Geschäftsführerin der CDU-Fraktion. „Im Ergebnis stärken wir so die Rechte des Parlaments und sorgen zugleich für Rechtssicherheit und Transparenz bei der Aktenvorlage“, so Razavi weiter. 

Mehr Effizienz der Aufklärungsarbeit sollen auch Ermittlungsbeauftragte bringen. Untersuchungsausschüsse können diese auf Antrag eines Viertels ihrer Mitglieder berufen, damit sie die erforderlichen Beweismittel beschaffen und sichten. „Die Erfahrungen im NSU-Untersuchungsausschuss haben gezeigt: Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser“, so der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Sascha Binder. 

Die Neuregelung des Gesetzes erweitert auch die Rechte der jeweiligen Ausschussminderheit. Sie kann den Einsetzungsbeschluss des Landtags verfassungsgerichtlich überprüfen lassen und hat nun mehr Einflussmöglichkeiten auf die Reihenfolge der Vernehmung von Zeugen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern sagt: „Da jetzt auch von der Ausschussminderheit gewünschte Zeugen gehört werden müssen, können sich die Abgeordneten im Untersuchungsausschuss ein umfassenderes Bild vom jeweiligen Untersuchungsgegenstand machen. Dies wird den Wert der Untersuchungen erhöhen und schlussendlich auch den Bürgern zugutekommen, die an einer ernsthaften Aufklärung von Sachverhalten interessiert sind.“ 

Darüber hinaus konkretisiert die Neuregelung des Gesetzes den Status von Betroffenen. Das Gesetz regelt nun klar, dass für das Entstehen der Rechtsstellung als Betroffener die formelle Feststellung durch den Untersuchungsausschuss konstitutiv ist. Sie erfolgt nur auf Antrag. Zum anderen werden die entstehenden Rechte des Betroffenen abschließend aufgezählt und im Einzelnen konkretisiert. Der Landtag wird den gemeinsamen Gesetzesentwurf der vier Fraktionen am 13. Juli beraten.

 

 

Zu den Ergebnissen der Bertelsmann-Studie „Qualitätsausbau in KiTas 2016“ wonach Baden-Württemberg bei der Personalausstattung mit einem Betreuungsschlüssel Erzieher/Kinder bei den Krippen von 1:3,0 und bei den Kindergärten von 1:7,3 an der Spitze der Bundesländer steht, sagte der bildungspolitische ‚Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Dr. Timm Kern:

„Dass Baden-Württemberg den Spitzenplatz bei der Personalausstattung in Kitas und Kindergärten einnimmt, ist sehr erfreulich. Es ist das Ergebnis gemeinsamer beharrlicher Anstrengungen von Kommunen, freien Trägern, Bund und Land. Hierbei haben Regierungen unterschiedlicher Couleur Verantwortung getragen, so dass Parteienstreit über die Vaterschaft an dieser Teamleistung wenig zielführend ist. Wichtiger wäre, dass die Landesregierung sich nicht auf den Lorbeeren ausruht, sondern weiter an der Qualität in der frühkindlichen Bildung und Betreuung arbeitet. Nach wie vor ist beispielsweise der Orientierungsplan als Bildungsplan für den Kindergarten nicht verbindlich. Auch bei der Sprachförderung kann noch deutlich mehr unternommen werden, wie das entsprechende Programm des Bundes zeigt. Darüber hinaus wäre ein Einsatz für die Anerkennung der Kindertagespflege als gleichwertige Betreuungsform unbedingt erforderlich. Investitionen in diese Bereiche müssten nach Auffassung der FDP-Fraktion Vorrang vor einem ‚Kinder-Bildungs-Pass‘ haben, mit dem die grün-schwarze Landesregierung 75 Euro pro Monat für jedes Kind im letzten Kindergartenjahr ausschütten will. Da sowieso 99,0 Prozent der fünfjährigen Kinder im Jahr 2013 in Baden-Württemberg eine Tageseinrichtung besuchten oder in Tagespflege waren, sollte Grün-Schwarz die eigene Prioritätensetzung für Investitionen die frühkindliche Bildung noch einmal gründlich überdenken.“

Zur Meldung, wonach die Landesregierung mit Landeszuschüssen in Höhe von 6,1 Millionen Euro den Ausbau des Glasfasernetzes für schnelles Internet in Kommunen und Landkreisen unterstützt, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Dr. Timm Kern:

 „Die Unterstützung des Ausbaus des Glasfasernetzes ist ein richtiger Schritt. Die Aktivität der Minister Hauk und Strobl kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Breitband-Offensive schon heute chronisch unterfinanziert ist und der Landesregierung ein Gesamtkonzept für die Digitalisierung fehlt. Während der Wirtschaftsstandort Bayern seinen Kommunen bis 2018 eine Summe von 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellt, müssen sich unsere Kommunen und Landkreise mit 6,1 Millionen Euro begnügen. Mit Grün-Schwarz droht Baden-Württemberg weiter abgehängt zu werden. Um dies zu verhindern, forderte die FDP bereits im Jahr 2015 eine Förderung der Breitband- und Verkehrsinfrastruktur in den kommenden fünf Jahren in Höhe von einer Milliarden Euro, gegenfinanziert durch Umschichtungen von Stiftungskapital aus der Landesstiftung.“ 

 

 

 

Anlässlich der Aktuellen Debatte „Lehren aus dem Verfassungsschutzbericht: Baden-Württemberg sicher machen gegen Terroristen und Islamisten“ sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Gerade am heutigen Tag, nach dem schrecklichen Anschlag in der Türkei, muss uns der Islamismus besondere Sorgen bereiten. Der Salafismus hat im Vergleich zu 2014 mehr Anhänger im Land gefunden, und noch immer ziehen Menschen von Deutschland aus in den sog. „Heiligen Krieg“. Wir müssen uns dessen bewusst sein – glücklicherweise kam es in Deutschland noch zu keinem größeren Anschlag. Angesichts der zunehmenden Bedrohungen ist eine nachhaltige Stärkung des Landesamtes für Verfassungsschutz und der Polizei längst überfällig. Unter Grün-Rot war dies aus ideologischen Gründen jedoch nicht möglich. Aber auch die vagen Vereinbarungen von Grün-Schwarz können uns nicht zufriedenstellen. Leider wurde Innenminister Strobl heute in seinen Aussagen nicht wesentlich klarer. Dabei gibt es Vorschläge genug. Wir brauchen mehr Fachleute zur Auswertung gewonnener Informationen und mehr Dolmetscher im Landesamt für Verfassungsschutz ebenso wie weitere Ermittlungsgruppen beim Landeskriminalamt. Weil es aber schon fast zu spät ist, wenn Verfassungsschutz und Polizei gefragt sind, brauchen wir mehr Prävention, eine Stärkung von Initiativen wie der Initiative „Polizei und Moscheevereine“ und Aussteiger- und Deradikalisierungsprogramme. Islamunterricht muss möglichst flächendeckend an Schulen angeboten werden. Schließlich ist die konsequente Rechtsdurchsetzung bis hin zur Abschiebung straffälliger Bleibeberechtigter auch aus Gründen der Prävention zu nutzen.“

 

Zu einer Umfrage des Verbands Bildung und Erziehung (VBE), wonach unter Lehrerinnen und Lehrern die Akzeptanz des gemeinsamen Unterrichts von Kindern mit und ohne Behinderung von 66 Prozent im Jahr 2015 auf 51 Prozent im Jahr 2016 gesunken sei, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Grün-Schwarz täte gut daran, die Mahnung des VBE ernst zu nehmen. Wenn die Inklusion in den Schulen gelingen soll, muss sie fundiert gemacht sein. Die Messlatte liegt dabei hoch: Die Sonderschulen haben sich eine unverzichtbare Expertise bei der Bildung und Förderung von jungen Menschen mit Behinderungen erarbeitet. Deshalb gilt es einerseits, die Sonderschulen zu erhalten, denen die grün-rote Vorgängerregierung bereits den Schulstatus abgesprochen hat, indem sie sie nur noch als ‚Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ)‘ bezeichnet hat. Andererseits verstehen wir Freien Demokraten die Inklusion als Auftrag, mehr Wahlmöglichkeiten zu schaffen und die Regelschulen in enger Zusammenarbeit mit den Sonderschulen passende Inklusionsangebote entwickeln zu lassen. Wenn allerdings 33 Prozent der Befragten die personelle Ausstattung der Inklusionsangebote als mangelhaft ansehen und 14 Prozent sogar als ungenügend, das heißt insgesamt die Durchschnitts-Schulnote 4,4 geben, dann ist der Handlungsauftrag der Landesregierung klar: Eine deutlich verbesserte Personalausstattung, Anstrengungen zur Gewinnung von Sonderpädagogen und ein Einsatz für eine umfassende Barrierefreiheit an den Schulen. Damit die Qualität bei der Inklusion stets Vorrang genießt, hat die FDP-Fraktion einen regelmäßigen Inklusionsbericht beantragt. Die damalige grün-rote Regierungsmehrheit lehnte den Antrag jedoch ab, weshalb wir ihn zu Beginn der jetzigen Legislaturperiode erneut in den Landtag eingebracht haben (Landtags-Drucksache 16/3). Damit fordern wir die grün-schwarze Landesregierung auf, sich zur Qualitätssicherung im Bereich der Inklusion zu verpflichten.“

Zur Entscheidung der AfD-Fraktion, den Abgeordneten Gedeon nicht auszuschließen, sondern seine Mitgliedschaft ruhen zu lassen, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Das Vorgehen der AfD-Fraktion in der Causa Gedeon ist eine Scheinlösung. Fakt ist, Herr Gedeon bleibt bis auf weiteres Mitglied der Fraktion, denn weder ist er ausgetreten, noch hat die Fraktion ihn ausgeschlossen. Mit diesem Vorgehen hat der Fraktionsvorsitzende Meuthen seine Glaubwürdigkeit völlig verloren, da er für den Fall, dass Gedeon in der Fraktion bleibt, seinen Rücktritt und Austritt aus der Fraktion angekündigt hatte. Nun aber laviert Meuthen lieber wieder herum, wie er es schon so oft getan hat. Im Ergebnis bleibt es dabei, in der AfD ist Antisemitismus und Rassismus hoffähig. Sie selbst ist nur für Anhänger von NPD und Republikanern eine Alternative.“

 

Für den Parlamentarischen Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion sind die antisemitischen Äußerungen des AfD-Landtagsabgeordneten und Buchautors Wolfgang Gedeon nicht zu akzeptieren. Nach den Worten des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Dr. Timm Kern „hat jegliche antisemitische Einstellung im baden-württembergischen Landtag nichts zu suchen.“ Kern forderte den Vorsitzenden der AfD-Landtagsfraktion, Jörg Meuthen, auf, sich unmissverständlich  von den unsäglichen Äußerungen von Wolfgang Gedeon zu distanzieren. Kern: „Herr Meuthen hat erklärt, dass die AfD in Baden-Württemberg eine Null-Toleranzpolitik verfolge. Nun muss der AfD-Fraktionsvorsitzende  diesen Worten auch Taten folgen lassen. In einer Null-Toleranzpolitik wäre nur konsequent, wenn Wolfgang Gedeon aus der AfD-Fraktion ausgeschlossen würde.“

Nach Medienberichten hat Wolfgang Gedeon den Massenmord an den Juden als „gewisse Schandtaten“ bezeichnet. In seinem 2012 erschienenen Buch „Der grüne Kommunismus und die Diktatur der Minderheiten“ schreibt Gedeon: „Schließlich predigt man Toleranz und ist empört, wenn in China Dissidenten für Jahre ins Gefängnis wandern. Gleichzeitig sperrt man die eigenen Dissidenten (z. B. Irving, Zündel, Mahler u.a.) für Jahre hinter Gitter. Ja, bei uns sind die Dissidenten gar keine Dissidenten sagt man, sondern wegen begangener „Volksverhetzung“ verurteilte Kriminelle.“

Zur Meldung, wonach der Stuttgarter Polizeipräsident angesichts eines vereitelten IS-Terroranschlags in Düsseldorf vor einer Radikalisierung junger Menschen in Schulen oder Flüchtlingsheimen warnt, sagten der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll und der bildungspolitische Sprecher der Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Immer wieder warnt die Polizei vor den Gefahren des Islamismus. Bei Grün-Rot stieß sie damit aber viel zu oft auf taube Ohren. Vor allem die Grünen stellten sich lange quer. Nun wird sich zeigen, ob die Versäumnisse bei der inneren Sicherheit durch Grün-Schwarz abgebaut werden können.“

Goll erinnerte an die zahlreichen Vorschläge der FDP-Fraktion aus den letzten Jahren: „Längst hätte das Landeskriminalamt in den Bereichen Staatsschutz und organisierte Kriminalität durch weitere Ermittlungsgruppen, in denen Ermittler u. a. mit Spezialisten für die Auswertung des Internets, Islamwissenschaftlern und Dolmetschern zusammenarbeiten, gestärkt werden müssen. Im Landesamt für Verfassungsschutz müssten im Bereich Islamismus für die Informationsbeschaffung und -auswertung neue Stellen geschaffen und u. a. mit Islamwissenschaftlern bzw. Dolmetschern besetzt werden. Grün-Rot handelte erst gar nicht und dann viel zu zögerlich.“

Kern verwies auf Aussteigerprogramme und Islamunterricht: „Aussteigerprogramme zeigen seit Jahren ehemaligen Rechtsextremisten einen Weg zurück in die Gesellschaft. Derartige Programme für Islamisten sind ebenso hilfreich und müssen gestärkt werden. Der islamische Religionsunterricht an Schulen, erteilt in deutscher Sprache und von hier ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern muss weiter ausgebaut werden, auch um junge Menschen für die Gefahren des menschenverachtenden Islamismus zu sensibilisieren. Als Repräsentanten unserer freiheitlichen Gesellschaft sind zudem Lehrerinnen und Lehrer gefordert, gegen fanatische, rassistische und diskriminierende Verhaltensweisen an Schulen einzuschreiten. Hierauf müssen sie besser vorbereitet werden ggf. auch mit wiederkehrenden Schulungsangeboten.“

Zur Aussage der Kultusministerin, sie könne „Stand heute nicht erkennen, dass der zukünftige Bildungsplan zur Sexualisierung der Kinder beiträgt“, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Dass sich die Kultusministerin an die Überprüfung des zukünftigen Bildungsplans gemacht hat, ist lobenswert. Schließlich gilt es, den Bildungsplan vom Verdacht der ideologischen Vereinnahmung zu befreien, in den ihn die ehemalige grün-rote Landesregierung gebracht hat. Es darf keinen Zweifel geben, dass der Bildungsplan geeignet ist, junge Menschen zu kritischem Denken und eigenständigem Handeln zu befähigen. Wir Freien Demokraten bekräftigen daher unseren Vorschlag, dass auf die von der grün-roten Landesregierung vorangestellten ‚Leitperspektiven‘ im Bildungsplan verzichtet werden sollte. Ihre Auswahl erscheint willkürlich, und sie leisten dem erwähnten Verdacht lediglich Vorschub. Vor allem ist der Bildungsplan aber auch die zentrale Basis für die Qualitätssicherung unseres Schulwesens. Deshalb sollte die Kultusministerin den FDP-Vorschlag prüfen, statt eines Einheits-Bildungsplans für die weiterführenden Schularten mit einer Art Auszug für das Gymnasium wieder einen eigenen Bildungsplan für jede Schulart vorzusehen. Wenn die CDU es ernst meint mit der auch von ihr geforderten Gleichbehandlung aller Schularten, dürfen Realschule und Werkrealschule nicht weiter ohne eigenen Bildungsplan bleiben. Schließlich fordern wir die neue Kultusministerin auf, ein schwerwiegendes Versäumnis ihres Amtsvorgängers zu korrigieren. Zahlreiche Personen und Institutionen nahmen im Rahmen einer Anhörung zum Bildungsplan Stellung. Abgesehen von einer dünnen statistischen und exemplarischen Auswertung ist der ehemalige Kultusminister in keiner Weise auf die teilweise gewichtigen Einwände gerade auch der Fachvertreter eingegangen. Die von unserer Fraktion aufgegriffene Kritik mehrerer Fachverbände sowie des Landeselternbeirats, des Philologenverbands und der GEW an der Abschaffung des eigenständigen Fachs ‚Biologie‘ in der Unterstufe des Gymnasiums wischte der damalige Kultusminister beiseite mit der Bemerkung, es sei ‚kein einziges Sachargument gegen die neue Regelung angeführt‘ worden. Dabei ist der befürchtete Niveauverlust infolge der Fächer-Zwangsfusion aus unserer Sicht ein gewichtiges Argument. Vor allem zum Zweck der Qualitätssicherung hält es die FDP-Fraktion für unerlässlich, dass die Kultusministerin das von ihrem Vorgänger Versäumte nachholt und sich im Zuge der von ihr angekündigten Überprüfung des Bildungsplans ernsthaft und nachvollziehbar mit den Stellungnahmen der Fachvertreter und Institutionen auseinandersetzt.“

Weiterführende Informationen:

Zur Ankündigung der Kultusministerin, mit einem „Ganztagsgipfel“ den „Flickenteppich“ bei der Ganztagsbetreuung in Baden-Württemberg angehen zu wollen, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Die Worte von Frau Eisenmann zur Ankündigung des Ganztagsgipfels lassen uns Freie Demokraten befürchten, dass die neue Kultusministerin die aus unserer Sicht zentrale Aufgabe im Zusammenhang mit dem Ausbau der Ganztagsschulen möglicherweise nicht ganz verstanden hat: Es gilt Wahlfreiheit und flexible Angebote zu gewährleisten. Die Lebensumstände von Eltern mit Schulkindern sind zu unterschiedlich, als dass sie sich in eine Einheits-Schablone pressen ließen. Damit die Schulträger den Eltern ein möglichst breites und flexibles Ganztagsangebot unterbreiten können, brauchen sie nicht weniger, sondern mehr Gestaltungsfreiheit. Die FDP-Fraktion hat deshalb bereits im Jahr 2013 einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, mit dem neben der verpflichtenden auch die offene Ganztagsschule ins Schulgesetz aufgenommen werden sollte. Die grün-rote Regierungskoalition lehnte den liberalen Gesetzentwurf jedoch ab und verankerte stattdessen einseitig die verpflichtend-rhythmisierte Ganztagsschule im Schulgesetz. Die dort vorzufindende ‚Wahlform‘ lässt lediglich eine Entscheidung der Eltern zwischen Ganztag oder gar nicht Ganztag zu. Wir Freien Demokraten treten vor diesem Hintergrund dafür ein, dass nun zusätzlich auch die offene Ganztagsschule mit Unterricht am Vormittag und frei wählbaren Angeboten am Nachmittag ins Schulgesetz kommt. Auch sollte das Land die Horte weiterhin fördern, damit deren flexible Betreuungsangebote vor Ort nicht durch ein einziges starres Pflichtganztagsschulangebot ersetzt werden. Die offene Ganztagsschule ist außerdem der ideale Kooperationspartner der Vereine und außerschulischen Einrichtungen vor Ort. Es ist uns ein Anliegen, dass auch die Ganztagsschulen in ihr gesellschaftliches Umfeld eingebunden bleiben. Die FDP-Fraktion fordert die Kultusministerin auf, sich von der ideologisch motivierten Fixierung auf die Pflicht-Ganztagsschule zu lösen und einen freiheitlichen Kurs beim Ganztagsausbau einzuschlagen. Gerade an der Ganztagsschulfrage wird sich zeigen, inwieweit die CDU willens und in der Lage ist, sich in der Bildungspolitik aus der Umklammerung durch den grünen Koalitionspartner zu befreien.“

 

Zur Ankündigung der Kultusministerin, den an 44 Standorten laufenden „Schulversuch“ zum neunjährigen Gymnasium verlängern zu wollen, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:

„Den faulen grün-roten Kompromiss eines „G9-Schulversuchs“ zu verlängern, ist die schlechteste aller denkbaren Alternativen, um aus dem von der Vorgängerregierung geschaffenen Schlamassel herauszukommen. Da sich Grüne und SPD seinerzeit unterschiedlicher Auffassung waren, entschieden sie am Reißbrett, dass ein Gymnasium pro Land- oder Stadtkreis zum neunjährigen Gymnasium zurückkehren durfte. Der Kompromiss ging nicht nur völlig an der Sache vorbei, sondern wirft schwerwiegende Gerechtigkeitsfragen auf. Zudem wird der so genannte Schulversuch mit zusätzlichen Personalmitteln für Förderstunden privilegiert, über die die übrigen Gymnasien nicht verfügen. Die Kultusministerin und ihre grün-schwarze Regierungskoalition wären gut beraten, den „Schulversuch“ bei nächster Gelegenheit auslaufen zu lassen. Um in der geschaffenen Situation faire Bedingungen zu schaffen, sollten alle Gymnasien die gleiche Personalausstattung erhalten und dazu die Möglichkeit, die ihnen dann zugewiesenen Jahreswochenstunden statt acht auch auf neun Jahre zu verteilen“, so Rülke und Kern.

Rülke mahnte die CDU, ihren Schlingerkurs beim Thema „G8/G9“ nicht noch eine weitere Wendung nehmen zu lassen. „Erst hat die CDU-Kultusministerin Schavan in der damaligen CDU/FDP-Koalition das achtjährige Gymnasium eingeführt. Auf das Schlamassel des grün-roten 44-Standorte-Kompromisses hat die Union nicht mit einem Vorschlag reagiert. Im Angesicht der herannahenden Landtagswahl machte sie dann eine 180-Grad-Kehrtwende und versprach eine generelle Wahlfreiheit zwischen G8 und G9. Wenn der CDU in dieser für unser Schulsystem entscheidenden Frage nun Mut und Konzepte fehlen, sich aus der grünen Umklammerung zu lösen, wirft dies ein bezeichnendes Licht auf den Zustand der Partei, die über 58 Jahre hinweg den Kultusminister gestellt hat.“

Kern wies darauf hin, dass die FDP-Landtagsfraktion ihren Vorschlag für einen Ausweg aus dem G8/G9-Schlamassel bereits im Jahr 2013 dem damaligen SPD-Kultusminister Stoch unterbreitet hatte. „Nach wie vor stehen wir Freien Demokraten zu G8 und haben eine Rückkehr zum neunjährigen allgemeinbildenden Gymnasium stets abgelehnt. Die Beruflichen Gymnasien als abgestimmter Anschluss an die Mittlere Reife bilden für uns die reguläre neunjährige Alternative zum achtjährigen Gymnasium. Nach der grün-roten Teilrückkehr zu G9 an 44 Standorten haben wir uns wegen der aufgeworfenen Gerechtigkeitsfrage dazu durchgerungen, allen Gymnasien bei gleicher Personalausstattung die Möglichkeit zu einer Verteilung der zugewiesenen Jahreswochenstunden auch auf neun Jahre zu ermöglichen und den mit zusätzlichen Lehrerwochenstunden privilegierten ‚Schulversuch‘ G9 auslaufen zu lassen. Damit könnten die Gymnasien neben dem Standardweg eines Abiturs in acht Jahren eine zeitlich entzerrte Variante beispielsweise für Schülerinnen und Schüler anbieten, die sich intensiv ihrem Interessenschwerpunkt in der Musik, dem Sport oder dem Ehrenamt widmen wollen.“

Zur Forderung des Berufsschullehrerverbands nach einer besseren Personalausstattung der beruflichen Schulen und nach verbesserten Rahmenbedingungen zur Gewinnung von Lehrkräften sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Sowohl der amtierende SPD-Kultusminister als auch die Grünen und die CDU, die derzeit über eine Regierungskoalition verhandeln, sind gut beraten, das Warnsignal des Berufsschullehrerverbands ernst zu nehmen. Im Interesse unserer Gesellschaft und unserer Wirtschaft darf sich Baden-Württemberg bei der schulischen Integration von Flüchtlingen keinen Mangelbetrieb leisten. Wir Freien Demokraten sehen in den beruflichen Schulen den entscheidenden Transmissionsriemen für eine gelingende Integration junger Flüchtlinge in Ausbildung und Beruf.

Die beruflichen Schulen müssen deshalb vor allem hinsichtlich der Personalausstattung gestärkt werden, so dass sie neben ihren angestammten auch die hinzugekommenen Aufgaben weiterhin erfolgreich meistern können. Die von der Landesregierung geplante Überführung der bisherigen berufsvorbereitenden Integrationsklassen für Flüchtlinge in eine neue Form darf kein Sparmodell bei der Lehrerversorgung werden. Außerdem müssen deutlich mehr Anstrengungen unternommen werden, um Lehrerinnen und Lehrer für den Schuldienst in Baden-Württemberg zu halten beziehungsweise zu gewinnen.

Trotz des in Teilen schon bestehenden Lehrkräftemangels stoßen die berechtigten Forderungen immer wieder auf taube Ohren. Dabei wäre es eigentlich ein selbstverständliches Gebot der Stunde, die Absenkung der Eingangsbesoldung in Höhe von acht Prozent rückgängig zu machen, die Einstellungsverfahren und damit die Einstellungszusagen zeitlich vorzuziehen und den Schulen deutlich mehr Stellen zur eigenständigen Besetzung zu überlassen.“

Anlässlich der Vorstellung der zukünftigen Bildungspläne kritisierte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, den amtierenden Kultusminister. Kern wörtlich: „Anstatt sich offen mit den zahlreichen kritischen Stellungnahmen von Fachverbänden und Institutionen auseinanderzusetzen, setzt der amtierende Kultusminister den neuen Bildungsplan trotzig in den letzten Tagen seiner ablaufenden Amtszeit in Kraft und schafft damit vollendete Tatsachen. Das Vorgehen gleicht einem Mitternachtserlass und ist einerseits Ausdruck mangelnden Respekts vor einer demokratischen Wahlentscheidung, denn bei der Landtagswahl am 13. März hat die grün-rote Landesregierung ihre Mehrheit verloren. Andererseits ist Stochs Vorgehen das Eingeständnis, dass den Bildungsplänen in vielerlei Hinsicht die notwendige fachliche Fundierung fehlt. Dabei stellt ein Bildungsplan den zentralen Orientierungsrahmen dar, an dem die Lehrerinnen und Lehrer ihren Schulunterricht ausrichten.“

Kern machte seine Kritik am Umgang des Kultusministers mit den Naturwissenschaften deutlich. „Der neue Bildungsplan sieht die Abschaffung des eigenständigen Fachs Biologie in der Unterstufe des Gymnasiums und dessen Aufgehen im neuen Fächerverbund ‚Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT)‘ vor. Vertreter aller betroffenen Fächer laufen gegen diese Zwangsfusion Sturm, weil sie jeweils eine Niveauabsenkung befürchten. Auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, der Philologenverband und Elternvertreter brachten in einer gemeinsamen Stellungnahme mit den Fachverbänden der Biologen und der Schulgeographen ihre Ablehnung von BNT zum Ausdruck. Als ich den Kultusminister mit dieser Stellungnahme im Bildungsausschuss des Landtags konfrontierte, äußerte Herr Stoch, ich hätte ‚kein einziges Sachargument gegen die neue Regelung angeführt‘. Die Stellungnahme enthalte ‚lediglich den Wunsch, das Bestehende zu bewahren‘.“

Besorgnis erregend sei dieser Vorgang laut Kern auch deshalb, weil völlig unklar ist, was aus den zahlreichen im Herbst 2015 eingereichten Stellungnahmen von Verbänden und Institutionen zu den Bildungsplan-Entwürfen wurde. „Die Landesregierung hat die Arbeit an den Bildungsplänen seinerzeit zum Vorzeigeprojekt grün-roten Gehörtwerdens erklärt und die Öffentlichkeit allgemein sowie 175 Institutionen und Verbände gezielt zu Stellungnahmen aufgefordert. Wer nun erwartete, dass wie beim Anhörungsverfahren zu einem Gesetzentwurf transparent gemacht wird, wie das Ministerium sich zu den Einwänden positioniert, sah sich getäuscht. Auch die eine inhaltliche Rückmeldung erhielten die Eingebenden nicht, wie die FDP-Fraktion mit ihrer umfangreichen Stellungnahme zum Bildungsplan erfahren durfte.“

Das Vorgehen des Kultusministers stärke nicht gerade das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die neuen Bildungspläne, so Kern. Der FDP-Abgeordnete wörtlich: „Schon einmal hat das Ansehen des Bildungsplans Schaden genommen, damals durch den grün-roten Versuch seiner ideologischen Vereinnahmung. Das Ergebnis hiervon ist ein seitdem andauernder Grabenkampf, der die Gesellschaft in zwei unversöhnliche Lager gespalten und der Toleranz einen Bärendienst erwiesen hat. Es wäre die Aufgabe des Kultusministers gewesen, das allgemeine Vertrauen in den Bildungsplan wiederherzustellen. Vorschläge hierfür gab es, so beispielsweise den der FDP-Fraktion zum Verzicht auf die Leitperspektiven. Ihre Auswahl erscheint mehr oder weniger willkürlich, sie machen den Bildungsplan unnötig kompliziert und haben erheblichen Anteil daran, dass der Bildungsplan in den Verdacht der einseitigen ideologischen Vereinnahmung geriet. Stattdessen trägt der amtierende Kultusminister mit seinem Bildungsplan-Mitternachtserlass unter Missachtung der kritischen Stellungnahmen nun die Verantwortung für einen weiteren empfindlichen Ansehensverlust der Bildungspläne, die doch eigentlich die Grundlage für einen Schulunterricht legen sollten, der jeden jungen Menschen zu Mündigkeit, kritischem Denken und eigenverantwortlichem Handeln befähigt.“

Weiterführende Informationen:

Zur Meldung, wonach Ministerpräsident Kretschmann den Hauptschullehrern eine höhere Besoldung in Aussicht stellt, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher der Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Die Ankündigung des Ministerpräsidenten ist ein durchsichtiges Wahlkampfmanöver.“

„Noch im letzten Jahr“, so Rülke, „haben Grüne und SPD im Landtag den Vorschlag der FDP-Fraktion abgelehnt, für die noch nach A 12 besoldeten Lehrerinnen und Lehrer an Haupt-/Werkrealschulen ein Weiterentwicklungs- und Aufstiegskonzept zu erarbeiten. Da die neu eingestellten Haupt-/Werkreal- und Realschullehrer in A 13 eingestuft werden, ist ein solches Konzept eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Mit der Ankündigung mitten im Wahlkampf will der Ministerpräsident wohl auch vergessen machen, dass sich die Koalition jahrelang nicht hinreichend um die von ihm wenig geliebten Haupt-/Werkrealschulen und die hier tätigen Lehrerinnen und Lehrer gekümmert hat, obwohl diese ihre verantwortungsvolle Aufgabe mit viel Engagement und Erfolg versehen.“

Kern: „Es hätte für Grün-Rot genügend Gelegenheiten gegeben, das Weiterentwicklungs- und Aufstiegskonzept auf den Weg zu bringen. Eine Ankündigung neun Tage vor der Wahl wirkt da wenig glaubwürdig.“  Blicke man auf die Bildungspolitik und die Abstriche bei Besoldung, Beihilfe und Versorgung sei nach den Worten von Kern festzustellen: „Keine andere Landesregierung hat den Lehrern so viel zugemutet wie die grün-rote. Die Besoldung für die Junglehrer wurde abgesenkt, bei der wurde Beihilfe gekürzt, Tarifergebnisse wurden nur zeitverzögert übertragen.“

„Nun hören wir die Worte des Ministerpräsidenten, allein uns fehlt der Glaube“, so Rülke und Kern abschließend.

Zur vom Verband Bildung und Erziehung (VBE) vorgestellten Studie des Meinungsforschungsinstituts Forsa, wonach die Lehrer in Baden-Württemberg der Landesregierung eine 4,0 für ihre Schulpolitik geben, nahmen der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern, wie folgt Stellung:

Rülke: „Eine 4,0 bedeutet nichts anderes als ‚mit Ach und Krach gerade noch so bestanden‘. Diese alles andere als gute Bewertung für die grün-rote Bildungspolitik verwundert kaum, und dabei ist sie wohl noch zurückhaltend ausgefallen. Schließlich haben die Koalitionäre fünf Jahre lang mit verbohrtem Eifer und ohne Augenmaß an allen möglichen Rädern des Schulsystems gedreht. Dabei haben sie völlig außer Acht gelassen, dass letztlich die Lehrerinnen und Lehrer den unguten Mix aus Ideologie und handwerklicher Fehlleistung der Landesregierung umsetzen, das heißt: ausbaden mussten. Wenn die Lehrerinnen und Lehrer nicht so motiviert wären, wie aus der Studie ebenfalls hervorgeht, wäre ihr Zeugnis für Grün-Rot vermutlich deutlich schlechter ausgefallen. Keine andere Landesregierung hat gerade den Lehrerinnen und Lehrern so viel zugemutet wie die grün-rote. “

Kern: „Durch die völlig überstürzt abgeschaffte verbindliche Grundschulempfehlung, durch die ohne jegliche Erfahrungswerte eingeführte und massiv vorangetriebene neue Schulart ‚Gemeinschaftsschule‘ und durch ein Zwei-Säulen-Dogma, das im Grunde genommen nur noch Gemeinschaftsschule und Gymnasium kennt, wird nicht nur bewährten Schularten wie der Realschule, der Haupt-/Werkrealschule und den beruflichen Schulen direkt oder indirekt das Wasser abgegraben, sondern die Lehrerinnen und Lehrer werden vor enorme Aufgaben gestellt, auf die sie kaum vorbereitet sind. Wenn dann noch der Klassenteiler nur an der Gemeinschaftsschule, aber nicht an den anderen weiterführenden Schularten auf 28 Schülerinnen und Schüler gesenkt wird, die Eingangsbesoldung für neu eingestellte Lehrkräfte um bis zu acht Prozent gesenkt und das Land wohl den Neubau, aber nicht die Sanierung der zahlreichen in die Jahre gekommenen Schulgebäude bezuschusst, wird ihnen die Arbeit auch nicht gerade leichter gemacht. Wenn sie dann noch pädagogisch bevormundet werden und in der Realschule nicht oder nur noch im Ausnahmefall mit Kursen auf unterschiedlichen Niveaus auf den Realschulabschluss einerseits und den Hauptschulabschluss andererseits vorbereiten dürfen, darf man sich nicht wundern, dass die Lehrerinnen und Lehrer in Grünen und SPD nicht gerade die Sachwalter ihrer Anliegen erblicken.“

Auch der Befund der jüngsten jako-o-Bildungsstudie, dass 60 Prozent der Eltern in Baden-Württemberg die Abschaffung der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung für falsch hält, erstaunt Rülke und Kern nicht. „Zum einen hat Grün-Rot die Verbindlichkeit abgeschafft, ohne die Grundschulen für die Beratung der Eltern über den nun in ihrer Hand liegende Entscheidung über den weiteren Bildungsweg ihrer Kinder besser auszustatten. Zum anderen sind die erheblich gestiegenen Sitzenbleiberquoten insbesondere an den Realschulen und Gymnasien eine offensichtliche Folge der abgeschafften Verbindlichkeit und als Alarmsignal zu sehen. Eine zunehmende Zahl von Schülerinnen und Schülern ist mit den schulischen Anforderungen überfordert. Wir Freien Demokraten wollen deshalb unter anderem den Grundschulen mehr Personalmittel für die Elternberatung und den weiterführenden Schulen das Recht geben, sich über die Grundschulempfehlung zu informieren. Wenn diese Maßnahmen nicht greifen, scheuen wir uns nicht, eine verbindliche Grundschulempfehlung wieder einzuführen. Im Gegensatz zum früheren Verfahren sollte eine zukünftige Verbindlichkeit aber in erster Linie das Recht eines Schülers sichern, eine Schule der empfohlenen Schulart zu besuchen. Zusätzlich sollte der betreffende Schüler das Recht erhalten, sich auch an einer Schule zu bewerben, für die er keine Empfehlung bekommen hat. Wenn diese Schule glaubt, ihn erfolgreich zum angestrebten Abschluss führen zu können, kann sie den Schüler entgegen seiner Grundschulempfehlung aufnehmen“, so Rülke und Kern.

In der abschließenden Beratung eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Schulgesetzes und des Privatschulgesetzes sprach sich der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, für den Erhalt des baden-württembergischen Modells der freien Schulen in sozialer Verantwortung aus. Wörtlich sagte Kern:

„Grün-Rot ist bemüht, die heute anstehende Erhöhung der Privatschulzuschüsse als Verdienst dieser Landesregierung darzustellen. Dabei handelt es sich bei der Erhöhung eigentlich um eine Selbstverständlichkeit, denn der jüngste Privatschulbericht hat die Deckungslücken bei der Privatschulfinanzierung deutlich gemacht. Das Sonderungsverbot im Grundgesetz besagt, dass niemand aufgrund der finanziellen Verhältnisse seiner Eltern vom Besuch einer freien Schule abgehalten werden darf. Und die Zuschüsse an die Privatschulen stellen sicher, dass die freien Schulen das Sonderungsverbot auch einhalten können. Das ist das baden-württembergische Modell der freien Schulen in sozialer Verantwortung, zu dem wir Freien Demokraten aus Überzeugung stehen. Die Vereinnahmung einer Selbstverständlichkeit als besonderes Verdienst der grün-roten Landesregierung zeigt, dass Grün-Rot das freie Schulwesen wesensfremd ist. Im Grunde ihres Herzens hängen Sozialdemokraten und Grüne dem alten Klischee an, dass freie Schulen nur etwas für Kinder von Eltern mit dicken Geldbeuteln sind, was aber herzlich wenig mit der Realität zu tun hat.“

Kern weiter: „Würde Grün-Rot nicht das Verständnis für das baden-württembergische Modell der freien Schulen in sozialer Verantwortung fehlen, hätten die Koalitionspartner den freien Schulen nicht einseitig eine Versorgungsabgabe von rund 12 000 Euro pro Jahr für jeden verbeamteten Lehrer im Privatschuldienst aufgebrummt. Für Grün-Rot ist das nur ein Spiel ‚linke Tasche, rechte Tasche‘, für manche freie Schulen aber ein existenzbedrohliches Verlustgeschäft. Grün-Rot hätte nicht die freien Schulen und ihre Verbände an den Katzentisch verbannen und ihnen hin und wieder einmal einen Happen hinwerfen sollen, sondern sie an den Verhandlungstisch holen und gemeinsam mit ihnen ein Modell zur Bezuschussung von Ganztagsangeboten entwickeln sollen. Außerdem hat der Verfassungsgerichtshof der Landespolitik Hausaufgaben bei der Ausgestaltung des Sonderungsverbots gegeben, die auch längst hätten angepackt werden können.“

Gemeinsam mit den Privatschulverbänden hätten CDU und FDP seinerzeit das Bruttokostenmodell entwickelt, so Kern weiter. „Dessen Leistungen darin, dass es die Privatschulfinanzierung transparent macht und dadurch verdeutlicht, wo nachgesteuert werden muss. Da sich beispielsweise die Finanzierung der freien Gymnasien im jüngsten Privatschulbericht erkennbar weit von der allgemein angestrebten 80 Prozent-Zielmarke entfernt hat, hat Grün-Rot nun die Zuschüsse an die freien Gymnasien aufgestockt – so wie es die selbstverständliche Aufgabe jeder Landesregierung gewesen wäre. Deshalb wären aus Sicht der FDP heute nicht SPD und Grüne zu feiern, sondern das Bruttokostenmodell. Erreicht wird mit der Erhöhung der Zuschüsse übrigens nur ein Deckungsgrad von 78,1 % für alle Schularten.“

Zusammen mit dem Bruttokostenmodell sei damals auch ein Verzicht auf eine Versorgungsabgabe und im Gegenzug ein Verzicht auf Ganztagsbezuschussung vereinbart worden. Kern: „An diese Vereinbarung fühlte sich Grün-Rot nicht gebunden, sondern hat sie einseitig aufgekündigt und die eigentlich selbstverständlichen Zuschusserhöhungen von der Zustimmung der freien Schulen zur Versorgungsabgabe abhängig gemacht. Diese „Vogel, friss oder stirb!“-Logik bei der Privatschulfinanzierung wollen wir Freien Demokraten beenden. Die FDP-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf zu und beantragt darüber hinaus:

  1. Mit den Privatschulverbänden Gespräche aufzunehmen über ein Bruttokostenmodell II zur Berechnung der Ganztagszuschüsse und über Regelungen, wie gemäß dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs dem Sonderungsverbot entsprochen werden kann. Die 80-Prozent-Zielmarke sollte mit dem nächsten Haushalt erreicht werden, und zur Verbesserung der Transparenz sollte ein Privatschulbericht immer zu den Haushaltsberatungen vorliegen.
  2. Die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kapazitäten von Schulen in freier Trägerschaft auch für die Beschulung von Flüchtlingskindern genutzt werden können und die Schulen in freier Trägerschaft bei der Zuteilung gleichermaßen berücksichtigt werden. Ein weiterer Antrag begehrt, dass angesichts der hohen Fluktuation bei den Flüchtlingskindern an den Schulen von der starren Stichtagsregelung abgewichen werden kann, damit den freien Schulen keine Nachteile entstehen.
  3. Die Regelung bezüglich der Lehrkräfte bei Inklusions-Kooperationen zwischen freien Schulen und staatlichen Schulen schon zum 1. August 2015 in Kraft treten zu lassen, da diese Kooperationen schlicht seit Inkrafttreten des Inklusionsgesetzes einen rechtlichen Rahmen brauchen.“

Kern abschließend: „Dass die grün-rote Regierungsmehrheit sich nicht zu einer Zustimmung zu den FDP-Anträgen durchringen konnte, zeigt nur, wie wenig den Koalitionspartnern an einer längerfristigen guten Aufstellung der Schulen in freier Trägerschaft interessiert sind. Der kurzfristig eingereichte Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen zur Aufnahme von Gesprächen über die Aufnahme von Flüchtlingen an freien Schulen ist wohl eher als gesichtswahrender Tätigkeitsnachweis von Grün-Rot zu verstehen.“

 

 

Zur heutigen Verabschiedung des Abschlussberichts des Landtags-Untersuchungs-ausschusses Polizeieinsatz Schlossgarten II mit den Stimmen von Grünen und SPD sagte der Obmann der FDP-Landtagsfraktion im Ausschuss, Dr. Timm Kern:

„Es war richtig, den Untersuchungsausschuss einzurichten. Auf diese Weise konnten wir Vermutungen nachgehen, dem letzten Untersuchungsausschuss seien Akten vorenthalten worden, die beweisen würden, der damalige Ministerpräsident Mappus habe auf die Art und Weise des Polizeieinsatzes am 30.09.2010 eingewirkt. Diese Vermutung sieht die FDP durch die Erkenntnisse aus der Beweisaufnahme des Untersuchungsausschusses nicht bestätigt. Unsere Erkenntnisse haben wir in einem abweichenden Votum zusammengefasst, da Grüne und SPD im Mehrheitsvotum parteipolitisch motivierte Verschwörungstheorien und sinnentstellende Darstellungen als bewiesene Gewissheiten präsentieren. Damit fördern sie aus Wahlkampfgründen gezielt eine sachwidrige Legendenbildung.

So behaupten Grüne und SPD, die Polizei sei in den Einsatz am 30.09.2010 hineingetrieben worden. Hingegen sagen die Polizisten, die Polizei habe den 30.09.2010 als Einsatztag und die Polizeitaktik selbst festgelegt. Kein Polizeiführer wollte seine Verantwortung für das Vorgehen dadurch schmälern, dass er sich als politisch beeinflusst oder unter Druck gesetzt schildert. Als einer von vielen erklärte beispielsweise der Zeuge Schopf: „Es wäre ja für uns ganz einfach, jetzt die Polizei aus der Verantwortung zu nehmen im Nachhinein, wenn wir sagen könnten: Wir haben ja eigentlich nur das getan, wozu wir von der politischen Seite angewiesen worden sind. Dem ist aber nicht so. […] warum der Tag aufgrund vieler, vieler unglücklicher Zustände so verlaufen ist. Das könnte man alles auflisten. Da gibt es auch Berichte dazu, dass Kräfte nicht rechtzeitig […] am vorgesehenen Ort waren. Wir hatten die Lage und unseren Plan […] ganz anders vorgesehen. Wenn wir das geahnt hätten, dass es so kommt, dann hätten wir natürlich einen anderen Plan […] aufgesetzt. Das war wirklich eine Verkettung vieler, vieler Elemente gewesen, die dazu geführt haben, dass es so lief, wie es gelaufen ist.“

Die Regierungserklärung hatte nach unserer Überzeugung keinen Einfluss auf die Festlegung des Einsatztermins 30.09.2010. Für die Angehörigen der Polizei ging es bei der Terminierung um das Verhindern einer weiteren Verfestigung des Widerstandes im Schlossgarten. Aussagen, ein Termin unmittelbar zum Ende der Vegetationsperiode sei offenkundig sinnvoll gewesen, überzeugen. Die Regierungserklärung war einzelnen Angehörigen der Polizei mit Blick auf den Polizeieinsatz egal, weil sie zu keiner Kollision mit dem Polizeieinsatz führte, wie es der Zeuge Stumpf sagte oder die Entscheidung für den 30.09. bereits gefallen war, wie der Zeuge Walz betonte. Die von anderen Angehörigen der Polizei allgemein gehaltenen Aussagen, die Regierungserklärung habe eine Rolle gespielt, ist dahingehend zu verstehen, dass die Polizei erkannt hat, dass die Regierungserklärung für politische Akteure von Bedeutung war. Hieraus ergab sich aber kein Konflikt, denn Polizei und Politik wollten den Einsatz am 30.09.

Mit ihrem Votum bezichtigen Grüne und SPD zahlreiche Zeugen bis hin zum eigenen Amtschef im Integrationsministerium der Falschaussage. Da hierfür konkrete Anhaltspunkte fehlen, können wir uns einer solchen Bewertung nicht anschließen. Im Unterschied zur Koalition wollten wir von Anfang an sachlich aufklären, ohne Ansehen der Person. Zum einen ist es der FDP-Fraktion wichtig, die Rechte des Parlamentes zu schützen. Zum anderen will die Bevölkerung und wollen auch wir, dass Vorgänge seriös aufgeklärt werden, Bewertungen auf Grundlage fundierter Erkenntnisse erfolgen. Der im Rahmen der Einsetzung des Untersuchungsausschusses betonte Wille von Grünen und SPD zur überfraktionellen Zusammenarbeit entpuppte sich hingegen als bloßes Lippenbekenntnis. Vielfach wurden Anträge rein politisch motiviert von der grün-roten Mehrheit abgelehnt, mitunter verweigerte man sogar die Behandlung unliebsamer Anträge. Gleichzeitig zeigte Grün-Rot keinerlei Bereitschaft, über Koalitionsanträge ernsthaft zu diskutieren. So wurden auch Anträge mit Mehrheit „durchgedrückt“, die aufgrund mangelhafter Formulierungen die Arbeit des Untersuchungsausschusses erschwerten oder gar rechtswidrig sind, wie der Verwaltungsgerichtshof feststellte.“

Zur Kritik des Philologenverbands am Konzept „Gymnasium 2020“ des Kultusministeriums sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:

„Die FDP teilt die Einschätzung der Gymnasiallehrer: Hinter ‚Gymnasium 2020‘ verbirgt sich der grün-rote Versuch, nun eine weitere Schulart dem Takt der Gemeinschaftsschule unterzuordnen. Um ihren Schulstandort kämpfenden Haupt-/Werkrealschulen wurde keine andere Wahl gelassen, als auf den Gemeinschaftsschul-Zug aufzuspringen. An den Realschulen wurde die Gemeinschaftsschule durch die Hintertür eingeführt, weil sie ganz überwiegend keine Gemeinschaftsschulen werden wollten. Und jetzt müssen die Gymnasien dran glauben, denn entgegen der Hoffnungen von Grün-Rot konnte sich in fünf Genehmigungsrunden seit dem Jahr 2012 kein Gymnasium entschließen, Gemeinschaftsschule zu werden. Die Methode der Koalition ist dabei immer die gleiche: Wer die ohnehin benötigten zusätzlichen Mittel will, muss das von Grün-Rot favorisierte Konzept schlucken.“

Kern: „Wie der Ministerpräsident kürzlich selbst erklärt hat, dürften junge Menschen voraussichtlich ‚nur in bescheidenem Umfang in der einen oder anderen Großstadt‘ an Gemeinschaftsschulen ihr Abitur machen. Die Gemeinschaftsschule wurde aber mit dem Abiturversprechen beworben. Also krempelt die Koalition nun das Gymnasium nach dem Muster der Gemeinschaftsschule um und senkt das Niveau des Abiturs, damit die Gemeinschaftsschüler aufs Gymnasium überwechseln können. Das Vorgehen von Grün-Rot entbehrt jeder bildungspolitischen Logik, denn die Beruflichen Gymnasien bieten mit ihrer dreijährigen Oberstufe den idealen Anschluss an die Mittlere Reife auch für die Gemeinschaftsschüler an.“

Rülke: „Vor allem die Grünen können von ihren Einheitsschul-Phantasien nicht lassen. Kretschmanns Zwei-Säulen-System aus Gemeinschaftsschule einerseits und Gymnasium andererseits ist wahltaktisch motiviert und dient ausschließlich der Besänftigung der Bürgerinnen und Bürger, die an der erfolgreichen Bildungsinstitution des Gymnasiums festhalten wollen. Die SPD und ihr Kultusminister sollten es sich gut überlegen, ob sie weiterhin im Dienste der Grünen ein erfolgreiches Bildungssystem schleifen und damit jungen Menschen zahllose Bildungschancen verbauen wollen. Die FDP wird jedenfalls für den Erhalt des Gymnasiums als eigenständige Schulart kämpfen und sich allen Angriffen auf unser differenziertes, vielfältiges und leistungsstarkes Schulsystem in Baden-Württemberg widersetzen.“

Zur Bekanntgabe des Kultusministeriums, dass zum Schuljahr 2016/17 exakt 28 Gemeinschaftsschulen eingerichtet werden, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Auch wenn es der Kultusminister offiziell nicht wahrhaben will: Das Prestigeprojekt seiner grün-roten Landesregierung verliert zunehmend an Rückhalt in Baden-Württemberg. Dass gerade einmal 33 Anträge auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule zum Schuljahr 2016/17 gestellt wurden, spricht für sich. Nach 41 Gemeinschaftsschulen in der ersten Runde im Jahr 2012/13 folgten 87 neue Gemeinschaftsschulen zum Schuljahr 2013/14 und 81 weitere zum Schuljahr 2014/15. Bereits bei der 4. Genehmigungsrunde zum Schuljahr 2015/16 ließ die Nachfrage nach Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule mit 62 Standorten spürbar nach. Von den nun genehmigten 28 Gemeinschaftsschulen gehen 26 aus Haupt-/Werkrealschulen hervor ­­­- davon wird bei zweien jeweils noch eine Realschule mit dabei sein. Hinzu kommen eine Verbundschule aus Haupt-/Werkreal- und Realschule sowie eine einzelne Realschule. Wie schon in den vergangenen Genehmigungsrunden ist kein Gymnasium dabei, sieht man vom gymnasialen Zug aus dem ehemaligen Modellprojekt der Geschwister-Scholl-Schule Tübingen ab. In allen Genehmigungsrunden zeigte sich ein einheitliches Bild: Es war die ‚demographische Not‘ und die Sorge um die Zukunft des Schulstandorts, die die Haupt-/Werkrealschulen auf den Gemeinschaftsschul-Zug aufspringen ließen. Hätte das Konzept der grün-roten Gemeinschaftsschule überzeugt, hätten sich auch Gymnasien und mehr als nur 29 Realschulen auf den von Grün-Rot mit einigen Privilegien ausgestatteten Weg zur Gemeinschaftsschule gemacht. Obwohl sie von der Landesregierung teilweise unter massiven Druck gesetzt wurden, haben es 405 staatliche Realschulen in Baden-Württemberg vorgezogen, nicht Gemeinschaftsschulen zu werden. Dass Kultusminister Stoch anders als zu den vorangegangenen Genehmigungsrunden ausgerechnet im Wahljahr keine Pressekonferenz abhielt, zeigt, dass der Kultusminister sich der in die Binsen gegangenen Bilanz des grün-roten Prestigeprojekts bewusst war.“

In einer Landtagsdebatte zum Thema „Auf die Lehrer kommt es an“ sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, dass es kaum eine Landesregierung gegeben habe, die ihre bildungspolitischen Ziele beziehungsweise Träumereien so schonungslos auf dem Rücken der Lehrer austrug wie die grün-rote. Wörtlich sagte Kern:

„Fünf Jahre Grün-Rot, das waren fünf Jahre Politik gegen die Lehrer:

  1. Grün-Rot kürzte die Eingangsbesoldung für neu eingestellte Beamtinnen und Beamte um acht Prozent;
  2. Trotz vollmundiger Versprechungen hielt Grün-Rot an der erzwungenen sechswöchigen Arbeitslosigkeit für angehende Lehrerinnen und Lehrer fest;
  3. Obwohl sich Grün-Rot noch vor der Landtagswahl 2011 dem schwarz-gelben Vorhaben einer Klassenteilersenkung auf 28 Schülerinnen und Schüler anschloss, wollten die Koalitionäre nach der Wahl nichts mehr davon wissen und sprachen einem abgesenkten Klassenteiler jede Wirksamkeit ab. Dabei hätten gerade kleinere Klassen nicht nur bessere Arbeitsbedingungen für Lehrer geschaffen, sondern auch mehr Möglichkeiten der individuellen Förderung eröffnet. Deshalb hat die Gemeinschaftsschule ja als einzige weiterführende Schule auch das Privileg eines Klassenteilers von 28 erhalten;
  4. Ohne jede Bedarfserhebung verschrieb sich Grün-Rot dem Sparziel von 11.600 zu streichenden Lehrerstellen und nahm den Schulen mit den Kürzungen viel Gestaltungsspielraum. Über zweieinhalb Jahre hinweg hielt Grün-Rot das Schreckgespenst aufrecht, wohl nicht zuletzt deswegen, um die Botschaft auszusenden: „Lehrer, der einzig sichere Hafen für Euch ist die Gemeinschaftsschule. Bewerbt Euch besser dort, überall sonst wird gekürzt.“
  5. Die Mittel, die in die teuren Gemeinschaftsschulen investiert wurden, fehlen an anderer Stelle. Offensichtlich wird das bei der Schulbauförderung. Während der Neu- und Umbau von Schulgebäuden gefördert wird, wie er bei der Gemeinschaftsschule wegen der neuen Pädagogik notwendig ist, gibt es für eine schlichte Sanierung von Schulgebäuden nichts. Dabei bräuchten viele Schulgebäude dringend eine Sanierung. Und ein guter Gebäudezustand hat wahrlich viel mit guten Arbeitsbedingungen zu tun.
  6. Keine Landesregierung hat den Lehrern so misstraut wie die grün-rote. Mit der Abschaffung der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung gehöre der „Sortierwahn“ der Lehrer der Vergangenheit an, freute sich die bildungspolitische Sprecherin der Grünen-Landtagsfraktion. Aus ihrer Sicht geht es also bei der Grundschulempfehlung nicht um die professionelle Lehrerberatung über den weiteren Schulweg der Kinder, sondern um den Sortierwahn der Lehrer.
  7. Als sich die Lehrerverbände zu deutlicher Kritik an der grün-roten Bildungspolitik genötigt sahen, beschimpfte sie der SPD-Fraktionsvorsitzende als „Heulsusen“.
  8. Statt auf die pädagogische Freiheit setzte die misstrauische grün-rote Koalition auf Bevormundung der Lehrer. Das betraf nicht nur den Umgang mit Facebook & Co., ohne dass für ein adäquates Ersatzmedium gesorgt wurde, sondern vor allem ureigene pädagogische Entscheidungen. Den Gemeinschaftsschullehrern ist es von vornherein nicht erlaubt, Noten zu geben. Und wenn eine Nichtversetzung bei einem Schüler notwendig erscheint, gibt es dazu auch keine Möglichkeit mehr. Und das ist den Realschullehrern zukünftig in der 5. Klasse ebenfalls nicht mehr möglich. Und Kurse auf unterschiedlichen Leistungsniveaus sind auch nur in Ausnahmefällen erlaubt, obwohl sie die Schüler auf den Hauptschulabschluss vorbereiten sollen.

Zu groß ist offenbar die Angst von Grün-Rot, es könnte so etwas wie ein Hauptschulbildungsgang entstehen, der am Ende vielleicht noch mehr Erfolg hat als die privilegierte Gemeinschaftsschule. Wenn Sie keine Angst davor hätten, könnten Sie hier mehr Freiheit für die Lehrer zulassen.

  1. Dass sich eine Schule bei Aufnahme eines Schülers nicht einmal dessen Grundschulempfehlung zeigen lassen darf, ist gleich eine doppelte Misstrauenserklärung: sowohl an die Lehrer der aufnehmenden Schule als auch an die Lehrer der Grundschule, die sich ihre Entscheidung sicherlich nicht leicht gemacht haben.“

Die Liste der grün-roten Zumutungen gegenüber den Lehrern ließe sich fortsetzen, so Kern, insbesondere um all das, was Grün-Rot nach der Kritik der Lehrerverbände wieder fallen ließ. Als Beispiel nannte er den‚Einheitslehrer auf Gymnasialniveau‘. Kern: „Namens der FDP-Fraktion danke ich den Lehrerinnen und Lehrern mit ihren Verbänden, dass sie so unbeirrt für ihre Anliegen, aber vor allem auch für den Erhalt unseres vielfältigen Bildungswesens eingetreten sind, das durch Qualität beste Erfolge hervorgebracht hat. Und für diese Erfolge sind in erster Linie die Lehrerinnen und Lehrer dieses Landes verantwortlich.“

Schließlich setzte sich Kern mit dem Bildungswissenschaftler Thorsten Bohl auseinander: „Der glühende Vorkämpfer der Gemeinschaftsschule wollte immer den Lehrer abschaffen und durch den Lernbegleiter ersetzen. Nun kommt Professor Bohl in seiner Eigenschaft als Chefevaluator der Gemeinschaftsschule zu dem Schluss, es komme eigentlich gar nicht so sehr auf die Schulart, sondern auf den Unterricht und damit auf den Lehrer an. Diese Erkenntnis hätte er nicht nur der sehr breit angelegten Studie des seines in Melbourne lehrenden Kollegen John Hattie entnehmen können, sondern er hätte auch einfach mal Schülerinnen und Schüler zu diesem Thema befragen sollen.“

Auch die SPD könnte laut Kern nun versucht sein, sich beim zweifellos grünen Projekt ‚Gemeinschaftsschule‘ vom Acker zu machen, weil es dort, wie von Bohl zwischen den Zeilen zu hören war, an einigen Stellen alles andere als rund läuft. „Es dämmert den Sozialdemokraten wohl, dass mit einer Bildungspolitik gegen die Lehrerinnen und Lehrer ein Bildungsangebot der Qualität auf Dauer nicht zu machen ist. Namens der FDP-Fraktion fordere ich den Kultusminister und die SPD zum Einlenken angesichts der verfehlten grün-roten Bildungspolitik auf. Hören wir lieber auf die Praktiker vor Ort, die Lehrerinnen und Lehrer. Wenn wir ihre pädagogische Freiheit achten, dankt Ihnen das unser gesamtes Bildungswesen“, so Kern.