In der Zweiten Lesung des Gesetzentwurfs zur Inklusion an den Schulen kritisierte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, die grün-rote Koalition für ihre Weigerung, ein fraktionsübergreifendes Inklusionskonzept zu erarbeiten. Kern wörtlich: „Eigentlich hätte es im Interesse aller im Landtag vertretenen Fraktionen sein müssen, ein Inklusionskonzept zu entwickeln, das Regierungswechsel überdauert. Und eine interfraktionelle Bearbeitung hätte die Chance geboten, dem Gesetzentwurf diejenige Reife zu geben, die ihm nun leider fehlt. Eine solche interfraktionelle Arbeitsgruppe mit externen Sachverständigen hatte die FDP-Fraktion bereits am 11. Dezember 2013 vorgeschlagen. Die Unausgegorenheit haben auch die Sachverständigen bei der Öffentlichen Anhörung im Bildungsausschuss des Landtags am 1. Juli zum Ausdruck gebracht. Obwohl alle Sachverständigen sich im Grundsatz zur Inklusion bekannt haben, haben die kritischen und besorgten Stimmen bei Weitem überwogen. Und sie haben zahlreichen Nachbesserungsbedarf angemahnt.“

Ferner warb Kern für die Änderungsanträge der FDP-Fraktion, mit denen Anregungen von Sachverständigen aufgegriffen wurden.

„1. Nach Auffassung der FDP-Fraktion sind die Leistungen der baden-württembergischen Sonderschulen im Bereich der Bildung und Förderung von jungen Menschen mit Behinderungen herausragend und unverzichtbar. Im Gesetzentwurf der Landesregierung wird aber das mögliche Ausbluten der Sonderschulen billigend in Kauf genommen. Mehr noch, die Sonderschulen sollen nach dem Willen von Grün-Rot im Schulgesetz die Bezeichnung „Schule“ verlieren und künftig „Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren“ heißen. Damit der Schulstatus der Sonderschulen eindeutig im Gesetz festgeschrieben bleibt, beantragte die FDP-Fraktion, die Bezeichnung „Sonderschule“ beizubehalten und um den Zusatz „mit sonderpädagogischem Bildungs- und Beratungszentrum“ zu ergänzen. Zudem soll nach unserem Wunsch im Gesetz festgeschrieben werden, dass die Sonderschulen mit sonderpädagogischem Bildungs- und Beratungszentrum für die fachliche Betreuung und Unterstützung der allgemeinen Schulen bei ihren Inklusionsangeboten zuständig sind.“

„2. Die vorgesehene Bezuschussung von Schülerinnen und Schülern in Inklusionsklassen und –gruppen an freien Schulen wird eine finanzielle Schlechterstellung gegenüber der bisherigen Finanzierungspraxis bedeuten, wie auch die Sachverständigen der Privatschulverbände ausführten. Deshalb kann die FDP-Fraktion den Privatschulartikel des Gesetzentwurfs, der das Privatschulgesetz ändert, nicht mittragen. Stattdessen schlagen wir vor, dass die Landesregierung das Versäumte nachholt und unverzüglich in Gespräche mit den Privatschulverbänden eintritt, um in den angesprochenen ungeklärten Fragen eine Verständigung zu erzielen. Hierzu zählt auch, wie eine gleichberechtigte Einbeziehung der freien Schulen in die regionale Planung, Bildungswegeberatung und Umsetzung der Inklusion eingebunden werden können.“

  1. Wenn das wichtige gesellschaftspolitische und bildungspolitische Vorhaben der Inklusion längerfristig ein Erfolg werden soll, muss auch nach Auffassung der FDP-Fraktion großer Wert auf die Qualität der sonderpädagogischen Bildung und Betreuung in den Inklusionsklassen bzw. –gruppen gelegt werden. Wir schlagen deshalb vor, zur Qualitätssicherung eine unabhängige Einrichtung mit der wissenschaftlichen Begleitung der Umsetzung der Inklusion zu betrauen und dem Landtag regelmäßig zu berichten. Der Bericht sollte jeweils vor den Beratungen über einen regulären Haushalt erfolgen, damit der Haushaltsgesetzgeber darauf gegebenenfalls reagieren kann. Unter anderem ist zu überprüfen, ob eine ausreichende Versorgung mit Sonderschullehrkräften sichergestellt ist und ob das Konzept der gruppenbezogenen Inklusion umgesetzt bzw. inwieweit Einzelinklusion oder die Bildung gemischter Gruppen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten vermieden werden konnten.

Weitere Anträge der Freien Demokraten zielen ab auf mehr Planungssicherheit für Schulen und Schulträger, den Abbau von Hemmnissen beim Einsatz von Privatschullehrkräften an staatlichen Schulen und einen Zustimmungsvorbehalt des Bildungsausschusses bei der Inklusionsverordnung, in der wichtige Fragen geklärt werden müssen.“

Kern resümierte: „Ohne diese Änderungen und Maßnahmen kann die FDP/DVP-Fraktion dem Gesetzentwurf nicht zustimmen – gerade weil wir Freien Demokraten die Inklusion befürworten und weil wir der Ansicht sind, dass wir den Kindern mit Behinderungen den höchsten Qualitätsstandard bei ihrer Förderung schuldig sind. Zustimmen werden wir dagegen dem zweiten vorliegenden Gesetzentwurf, der auf der Finanzierungsvereinbarung mit den Kommunen zur Inklusion beruht. Die kommunalen Landesverbände haben dazu ihr grundsätzliches Einverständnis signalisiert. Also scheint hier anders als beim ersten Gesetzentwurf eine tragfähige Arbeitsgrundlage für die Beteiligten geschaffen.“

In der heutigen Landtagsdebatte über den Gesetzentwurf zur so genannten Weiterentwicklung der Realschulen betonte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Dr. Timm Kern, die hervorragenden Qualitäten der Realschulen und kritisierte die Planungen der Landesregierung als Zwangsumwandlungsgesetz für die erfolgreiche Schulart.

Kern wörtlich: „Die Realschule hat gerade aufgrund ihrer pragmatischen und leistungsorientierten Pädagogik zahlreichen jungen Menschen echte Lebenschancen eröffnet. Auch die Betriebe schätzen die Realschüler und den Realschulabschluss außerordentlich.“

Die meisten Realschulen würden aber das grün-rote Prestigeprojekt ‚Gemeinschaftsschule‘ ablehnen, so Kern. „Unter den 271 Gemeinschaftsschulen zum Schuljahr 2015/16 finden sich nur 25 ehemalige Realschulen. Das heißt, 409 staatliche Realschulen in Baden-Württemberg sind nicht auf den Gemeinschaftsschul-Zug aufgesprungen. Aus der Sicht von Grün-Rot haben sich die Realschulen in Baden-Württemberg bockig gezeigt. Deswegen hat die Landesregierung mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf nun ein Zwangsumwandlungsgesetz für die Realschulen vorgelegt. Die Realschulen sollen zukünftig neben dem Realschulabschluss auch den Hauptschulabschluss anbieten. In dieser Situation wäre es an der Realschule vernünftig und auch naheliegend, Kurse auf verschiedenen Leistungsniveaus zu bilden. Gerade das aber will der Gesetzentwurf unterbinden. In § 7 des neuen Schulgesetz soll es heißen: ‚Der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit entspricht sie [die Realschule] vor allem durch individuelle Förderung in binnendifferenzierender Form.‘ Auch soll die Möglichkeit der Nichtversetzung in Klasse 6 abgeschafft werden. Dieser Gesetzentwurf macht mehr als deutlich, dass die Landesregierung die Gemeinschaftsschule nun auch an den Realschulen durch die Hintertür einführen will.“

„Die Realschulen brauchen nach Einschätzung der FDP-Fraktion eher mehr als weniger Gestaltungsspielräume. Wir fordern, dass den Realschulen erlaubt werden müsste, nach Leistung differenzierte Kurse zu bilden, wenn sie dies für zweckmäßig erachten. Ebenso sollte auch die Entscheidung über eine mögliche Nichtversetzung weiterhin in der Verantwortung der Schule liegen. Die Zwangs-Umwandlung der Realschulen zu Gemeinschaftsschulen halten wir für hoch riskant und unverantwortlich. Eine Einschränkung der pädagogischen Freiheit der Realschule lehnen wir entschieden ab.“

In einer Landtagsdebatte über den grün-roten Gesetzentwurf zum sogenannten „Kopftuchverbot“ für Lehrkräfte sprach sich der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, dafür aus, eine möglichst große Rechtssicherheit für die Schulen zu schaffen. „Nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss in jedem Einzelfall entschieden werden, ob ein religiöses Symbol den Schulfrieden gefährden könnte. Das wird die Schulleiterinnen und Schulleiter im Alltag vor große Probleme stellen. Sie müssen zukünftig Entscheidungen treffen, die nicht nur für das Miteinander an der Schule von zentraler Bedeutung sind, sondern auch grundlegende Rechte von Personen betreffen. Der Gesetzgeber sollte deshalb nach Möglichkeiten suchen, den Schulleitungen den Rücken frei zu halten, damit diese sich ihrer pädagogischen Arbeit widmen können.“

Timm Kern verwies darauf, dass mit der Religionsfreiheit ein wichtiges Grundrecht betroffen sei. „Es darf niemand an der Ausübung seiner Religion gehindert werden. Aber es darf auch niemand in dieser sehr persönlichen Freiheit überwältigt werden. Das gilt in besonderer Weise für Schülerinnen und Schüler, die meist noch minderjährig sind und in einem Abhängigkeitsverhältnis zu ihren Lehrerinnen und Lehrern stehen. Gerade aufgrund ihrer Vorbildfunktion haben die Lehrkräfte eine besondere Verantwortung für ihre Schutzbefohlenen. Und deshalb ist es gerechtfertigt, an die weltanschauliche Neutralität der Lehrkräfte strenge Maßstäbe anzulegen. Wir Freien Demokraten halten nach dem Urteil eine offene Diskussion darüber für wichtig, wo in diesem Zusammenhang an der Schule ganz konkret die Grenzen gezogen werden sollten. Ist ein religiöses Zeichen nur Ausdruck eines persönlichen Glaubens oder besitzt es auch eine Symbolik, die für andere eine Einschränkung bedeutet? Hier war mit der bestehenden Regelung im Schulgesetz Klarheit geschaffen worden, die im Übrigen mit der Landesverfassung übereinstimmt und unseren kulturellen Wurzeln in der jüdischen und christlichen Religion Rechnung trägt. Die bestehende Regelung entspricht einer historisch gewachsenen Tradition und sollte nicht eine Privilegierung bezwecken.“

Kern kritisierte Grüne und SPD, dass sie eine offene Diskussion über die Angelegenheit scheuen. „Die Regierungsfraktionen haben CDU und FDP ihren fertigen Gesetzentwurf übersandt verbunden mit der Bitte, diesen doch mit ihnen zum festgesetzten Termin eine (!) Woche später in den Landtag einzubringen. Die Oppositionsfraktionen sollten also noch rasch an Bord geholt werden. Irgendwie verhindern, dass jemand anfängt, sich über das „Kopftuchverbot“ eine Meinung zu bilden, das war die Devise. Die FDP-Fraktion ist der Auffassung, dass vor einer solch weitreichenden Entscheidung Sachverständige zu Wort kommen sollten. Deshalb haben wir gemeinsam mit der CDU-Fraktion eine Anhörung organsiert, bei der wir nicht nur erfahren wollen, wie die durch das Bundesverfassungsgerichts-Urteil geschaffene Situation einzuschätzen ist. Wir wollen auch nach möglichen Maßnahmen suchen, die der Gesetzgeber ergreifen kann beziehungsweise sollte, um möglichst viel Rechtssicherheit an den Schulen vor Ort zu schaffen. Die Anhörung findet am 17. Juli statt, ist öffentlich, und auch die Regierungsfraktionen sind hiermit herzlich zur Teilnahme eingeladen.“

 

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zu einer aktuell vorgestellten Jugendstudie:

„Wenn nur 41 Prozent der Schüler der Auffassung sind, an ihrer Schule aktiv mitgestalten zu können, sollte uns dies in einer demokratischen Gesellschaft zumindest nachdenklich stimmen. Die FDP-Fraktion unterstützt die Forderung des Landesschülerbeirats zu überlegen, wie der Gemeinschaftskundeunterricht an den Schulen gestärkt werden könnte. Der noch nicht verabschiedete zukünftige Bildungsplan sollte dahingehend überprüft werden, inwieweit Möglichkeiten zur Stärkung der Gemeinschaftskunde bestehen.”

Der stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zum Rücktritt des Schulartensprechers für die Gymnasien im Landeselternbeirat, Christian Bucksch:

„Die FDP-Fraktion bedauert den Rücktritt von Herrn Christian Bucksch von seiner Sprecherfunktion für die Gymnasien im Landeselternbeirat. Herr Bucksch hat die Anliegen der Gymnasien stets engagiert vertreten und eine eigenständige Meinung nicht gescheut. Das wurde zuletzt deutlich, als die von ihm geleitete Arbeitsgemeinschaft gymnasialer Elternvertreter im Regierungsbezirk Stuttgart eine kritische Stellungnahme zum Konzeptpapier ‚Gymnasium 2020‘ des Kultusministeriums abgab. Herr Bucksch begründet seinen Rücktritt unter anderem mit den Äußerungen des Vorsitzenden des Landeselternbeirats, Dr. Carsten Rees, der bei einer Veranstaltung des Kultusministeriums am 13. Juni 2015 in Ulm den Vorsitzenden des Philologenverbands, Herrn Bernd Saur, und ‚den Vertreter der FDP-Landtagsfraktion‘ wegen ihrer Kritik an ‚Gymnasium 2020‘ als ‚Rattenfänger‘ bezeichnet hatte. Unabhängig davon, dass eine solche verbale Entgleisung dem obersten Repräsentanten aller Eltern in Baden-Württemberg in höchstem Maße unwürdig ist, wurde durch den Rücktritt von Herrn Bucksch deutlich, dass Herr Rees keineswegs für alle Eltern spricht.“

Weiter sagte Timm Kern: „Die Sprache hat es mir dann vollends bei der Behauptung von Herrn Rees verschlagen, dass die FDP-Fraktion keinerlei Sachargumente in der Debatte über das Papier ‚Gymnasium 2020‘ vorgebracht hätte. Dabei hat gerade die FDP-Fraktion deutlich vernehmbar die im Papier sehr konkret benannten Planungen zur Absenkung des Abiturniveaus kritisiert. Ein Jahr weniger Unterricht in der zweiten Fremdsprache und ein schriftliches Prüfungsfach weniger wird nach unserer Auffassung dem Abiturniveau empfindlich zusetzen. Und es war die FDP-Fraktion, die eine Aktuelle Debatte im Landtag zu ‚Gymnasium 2020‘ beantragte, damit der Geheimniskrämerei des Kultusministeriums über das Papier ein Ende bereitete und einen Austausch von Sachargumenten initiierte. Es mag sein, dass Herrn Rees die Argumente der FDP-Fraktion nicht gefallen haben. Aber wer Sachargumente einfordert, sollte Sachargumenten nicht die Daseinsberechtigung absprechen, auch wenn sie ihm nicht passen. Mit einem fairen Wettbewerb der Argumente scheint Herrn Rees sich jedoch schwerzutun, sonst würde er nicht ihm unbequeme Argumente mit ‚Denkverboten‘ verwechseln.“

Schließlich kritisierte Timm Kern auch das Verhalten des Ministerpräsidenten und des Kultusministers, die gemeinsam mit dem Elternbeiratsvorsitzenden auf dem Podium saßen. Kern wörtlich: „Von jedem Lehrer oder Schülervertreter, der eine Podiumsdiskussion an einer Schule veranstaltet, wird zu Recht erwartet, dass er mäßigend eingreift, wenn ein Diskutant verbal über das Ziel hinausschießt. Doch weder der Ministerpräsident noch der Kultusminister haben in irgendeiner Weise zu verstehen gegeben, dass sie mit den Entgleisungen des Herrn Rees nicht einverstanden sind. Wer in dieser Situation schweigt, signalisiert nach außen Zustimmung.“

 

Zur Info: Die Aussagen von Herrn Dr. Rees und die ‚Reaktionen‘ des Ministerpräsidenten und des Kultusministers lassen sich über die Homepage des KM oder direkt über folgenden Link ab 1 Std. 3 Minuten abrufen: https://m.youtube.com/watch?v=nGrMLMxVgUM

 

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte anlässlich der Einbringung des Gesetzentwurfs zur Inklusion an Schulen:

„Wenn gemeinsamer Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen gelingen soll, bedarf es eines verlässlichen Fundaments an Rahmenbedingungen. Auf die Rahmenbedingungen der Inklusion muss ein Höchstmaß an Sorgfalt verwendet werden, damit ein hoher Qualitätsstandard bei der Bildung junger Menschen gewahrt bleibt. Für die FDP-Fraktion steht das Wohl jedes einzelnen Kindes an erster Stelle. Deshalb sehen wir im Inklusionsprozess die Chance, dass für jedes Kind die Schulform gefunden wird, in der es sich bestmöglich entfalten kann. Wir Freien Demokraten sind allerdings besorgt, dass der von Grün-Rot vorgelegte Gesetzentwurf dem nicht gerecht werden kann.“

Kern fuhr fort, dass es dem Gesetzentwurf in zentralen Punkten an Klarheit mangele, wie auch viele Verbände und Institutionen in Stellungnahmen angemerkt hätten. „Klarheit ist für den Erfolg der Inklusion von entscheidender Bedeutung. Umgekehrt ist Unschärfe in den Rahmenbedingungen von großer Tragweite für den gesamten Prozess und vor allem für seine Beteiligten.

  1. Unklar ist die Zukunft der Sonderschulen. Zwar hat sich die Landesregierung dazu durchgerungen, die Sonderschulen weiter bestehen zu lassen. Aber der Gesetzentwurf lässt es offen, ob die Sonderschulen nicht einfach ausbluten. Zukünftig sollen die Sonderschulen ‚Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ)‘ heißen und auch für die Beratung im Rahmen der Bildungswegekonferenz zuständig sein. Nicht geklärt ist dabei, ob die SBBZ auch Schulen bleiben. Denn wenn sie organisatorisch keine Schulen mehr sind, werden die SBBZ auch fachlich nicht mehr die sonderpädagogischen Kraftzentren sein können, die sie jetzt sind. Und da auch die Verortung der Lehrkräfte – an der Sonderschule oder an der Regelschule – offen gelassen ist, verstärkt sich die Gefahr des Ausblutens. Die FDP-Fraktion schlägt deshalb vor, die Sonderschulen beziehungsweise SBBZ zu stärken, indem sie die Koordination und fachliche Betreuung der Inklusion an den verschiedenen Standorten übernehmen.
  2. Unklarheiten bestehen zweitens hinsichtlich der Folgen des zukünftigen Elternwahlrechts. Es soll nach dem Vorschlag des Gesetzentwurfs ein grundsätzliches Wahlrecht zwischen Sonderschule und allgemeiner Schule sein. Der Kultusminister betont, dass es keinen individuellen Anspruch auf Beschulung in einer bestimmten Schule geben wird. Wenn jedoch Eltern für die allgemeine Schule votieren, und es besteht kein inklusives Angebot für den Förderschwerpunkt in erreichbarer Nähe, bleibt möglicherweise nur eine Einzelinklusion oder die Bildung gemischter Gruppen. Das stellt nicht nur die Schulen und Schulträger vor große organisatorische Probleme, sondern birgt auch das Risiko eines empfindlichen Qualitätsverlusts bei der Bildung und Förderung von Schülern mit Behinderungen. Diesen Qualitätsverlust gilt es unter allen Umständen zu verhindern – im Interesse der Betroffenen wie auch des gesamten schulischen Umfelds. Die FDP-Fraktion tritt dafür ein, dass das Konzept gruppenbezogener Angebote konsequent verfolgt wird. Bei der Bildungswegekonferenz sollen die Eltern unter den bestehenden vorgeschlagenen Möglichkeiten – an Sonderschulen wie allgemeinen Schulen – auswählen können. Denn so früh wie möglich Klarheit zu schaffen, beugt Enttäuschungen vor. Die FDP-Fraktion tritt außerdem dafür ein, dass eine Form der gruppenbezogenen Angebote auch zukünftig die Außenklassen sein können, und dies nicht nur als Übergangslösung.
  3. Ungeklärt ist vor allem auch die Finanzierung. Zwar liegt mit dem zweiten heute eingebrachten Gesetzentwurf ein Finanzierungsvorschlag für pauschale Pro-Kopf-Zuschüsse vor. Die FDP-Fraktion hat stets pauschalierte Zuwendungen im Sinne eines Budgets gefordert, deshalb begrüßen wir die eingeschlagene Richtung ausdrücklich. Es ist aber noch völlig offen, ob die Zuschüsse auskömmlich sind. Und es ist offen, ob es bei einer Inklusionsquote von 28 Prozent der Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf bleibt oder nicht doch viel mehr Eltern als erwartet ein inklusives Angebot wählen. In diesem Fall entstünde ein deutlich höherer Finanzbedarf. Auch aus Gründen der finanziellen Mittel und ihres zielgerichteten Einsatzes sollte also das Konzept der gruppenbezogenen Angebote konsequent umgesetzt werden. Schließlich konnte bei der Bezuschussung der Schulen in freier Trägerschaft bisher offenbar keine zufrieden stellende Lösung gefunden werden. Die freien Schulen, die beispielsweise rund 30 Prozent der Förderschulen stellen, rechnen nachvollziehbar vor, dass die Zuschüsse häufig nicht kostendeckend sind. Die FDP-Fraktion tritt hier für faire Bedingungen für staatliche wie freie Schulen ein und fordert eine Überprüfung der Zuschussberechnung.“

Es sei deutlich zu spüren, dass viele Einzelheiten mit teilweise weitreichenden Konsequenzen nicht zu Ende gedacht und wichtige Fragen vollständig ausgeblendet wurden, so Timm Kern. Wörtlich sagte er: „Es war ein Fehler, dass der Kultusminister nicht dem Vorschlag der FDP-Fraktion gefolgt ist und die Inklusion nicht in einer Arbeitsgruppe mit Vertretern aller Landtagsfraktionen und mit externen Sachverständigen bearbeitet hat. Insgesamt hoffen wir seitens der FDP-Fraktion, dass die zahlreichen Mahnungen zu mehr Klarheit im Gesetzentwurf dieses Mal bei Grün-Rot nicht ungehört verhallen. Ohne Änderungen an zentralen Punkten stellt der Gesetzentwurf aus unserer Sicht sonst keine Basis für eine gelingende Inklusion dar.“

 

 

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zur Vorstellung der Zahl der neu eingestellten Lehrkräfte zum Schuljahr 2015/16:

„Dass 5750 Lehrerinnen und Lehrer zum kommenden Schuljahr neu eingestellt werden, ist mitnichten eine Leistung der grün-roten Landesregierung. Einerseits handelt es sich hierbei hauptsächlich um Neubesetzungen von Stellen in Folge von Pensionierungen, andererseits um einen Mehrbedarf an Lehrpersonal aufgrund von bildungspolitischen Vorhaben wie Inklusion und Ganztagsausbau. Überdies bejubelt der Kultusminister, dass die hohe Einstellungszahl durch zurückgenommene Streichungen möglich wurde. Dabei verschweigt Herr Stoch, dass es seine eigene grün-rote Regierung war, die das überzogene Sparziel von 11 600 zu streichenden Lehrerstellen beschlossen hatte. Die FDP-Fraktion fordert den Kultusminister auf, statt Augenwischerei für mehr Transparenz beim Personalbedarf der Schulen zu sorgen und endlich eine fundierte Bedarfserhebung vorzunehmen.”

 

 

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zu den Forderungen des Landesverbands der Musikschulen an die Landespolitik:

„Die Musikschulen haben allen Grund, mehr Engagement des Landes für den Musikunterricht anzumahnen. Wenn wir unsere einzigartig vielfältige Musiklandschaft erhalten wollen, muss die Musikalität schon von früher Kindheit an gefördert werden. Den Musikschulen mit ihrem breit gefächerten Angebot auf hohem Niveau kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Über eine angemessene Bezuschussung hinaus sollte das Land den Musikschulen einen Zugang zu den Ganztagsschulen ermöglichen. Das starre grün-rote Ganztagsschulkonzept mit seiner einseitigen Ausrichtung auf verpflichtend-rhythmisierte Ganztagsschulen kann zum Kooperationshindernis werden. Die FDP-Fraktion schlägt deshalb vor, auch die offene Ganztagsschule mit Unterricht am Vormittag und freiwilligen Angeboten am Nachmittag ins Schulgesetz aufzunehmen – für mehr Wahlfreiheit und Flexibilität.”

 

 

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern, sagten zur Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft gymnasialer Elternbeiräte im Regierungsbezirk Stuttgart (ARGE) zum Arbeitspapier „Gymnasium 2020“ des Kultusministeriums:

„Die Elternvertreter der Gymnasien im Regierungsbezirk Stuttgart fordern zu Recht ein Ende der Geheimniskrämerei des Kultusministers und eine breite öffentliche Debatte über das Arbeitspapier ‚Gymnasium 2020‘. Die FDP-Landtagsfraktion teilt die Sorge der Eltern, dass die im Arbeitspapier genannten Maßnahmen zu einer Niveauabsenkung beim Abitur führen könnten. Insbesondere eine Abschaffung des vierten schriftlichen Prüfungsfachs und die Abstriche bei der zweiten Fremdsprache können kaum dazu führen, dass das jetzige Niveau des Abiturs gehalten werden kann. Der Kultusminister ist gut beraten, die Stimmen der Elternvertreter nicht zu überhören und von folgenschweren Vorhaben hinsichtlich der erfolgreichen Bildungseinrichtung ‚Gymnasium‘ abzusehen.“

 

 

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zu den Plänen des Kultusministers, dass Informatik zukünftig nur noch ein Teil der Medienbildung sein soll:

“Der Kultusminister hat ganz offenbar den Unterschied zwischen Informatik und Medienbildung nicht verstanden. Anders ist nicht zu erklären, warum er Grundlagen der Informationstechnik im Musik-, Deutsch- und Gemeinschaftskundeunterricht ansiedeln will. Wie beim Verbot des grafikfähigen Taschenrechners im Abitur hat Herr Stoch offenbar nicht erkannt, dass die Grundlagen für die Industrie 4.0 nicht vom Himmel fallen. Die FDP-Fraktion fordert den Kultusminister nicht nur auf, seine Pläne in der Schublade verschwinden zu lassen, sondern der Informatik deutlich mehr Gewicht im Bildungsplan zu geben und schrittweise ein eigenes Schulfach ‘Informatik’ aufzubauen.”

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zur Mahnung des Verbands Bildung und Erziehung (VBE), die Akzeptanz der Inklusion nicht aufs Spiel zu setzen:

„Der VBE mahnt zu Recht an, dass die Landesregierung die Inklusion von Kindern mit Behinderungen nicht auf die leichte Schulter nehmen sollte. Von klaren Rahmenbedingungen und einer ebenso auskömmlichen wie funktionierenden Finanzierung wird entscheidend abhängen, ob der gemeinsame Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen gelingt. Leider lässt der grün-rote Gesetzentwurf zur Inklusion jegliche Klarheit vermissen. Schulen und Schulträger hängen hinsichtlich der Finanzierung in der Luft. Welche tatsächlichen Angebote den Eltern jeweils vor Ort gemacht werden können, ist offen. Und die Lehrerinnen und Lehrer sehen sich unzureichend auf ihre neue Aufgabe vorbereitet. Bei all dem steht zu befürchten, dass die Qualität auf der Strecke bleibt, wie sie für die Sonder- und Förderschulen stets kennzeichnend war. Die FDP will die Qualität bei der Bildung und Förderung von jungen Menschen mit Behinderungen erhalten und plädiert deshalb dafür, die Sonder- und Förderschulen als sonderpädagogische Kompetenzzentren zu erhalten und ihnen die Koordination und fachliche Begleitung der Inklusionsangebote an den allgemeinen Schulen anzuvertrauen.”

„Wir Freien Demokraten wissen, dass unsere Wirtschaft und unser Wohlstand nicht von der Absicherung der derzeitigen Strukturen alleine leben. Baden-Württemberg ist ein vom Gründergeist abhängiges Bundesland, dessen Unternehmen sich im globalen Wettbewerb durchsetzen müssen. Deshalb brauchen wir junge Menschen mit Gründergeist, die wagen, ein Risiko einzugehen.“ Dies sagte der stellvertretende Vorsitzende der Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, auf dem Liberalen Jugendtag 2015, der unter dem Motto „Wo bleibt der junge Gründergeist?“ stand. Nach den Worten von Kern bedarf es eines stetig wachsenden Gründerpotenzials, nur so komme das Land voran. Es sei kein Gesetz, dass Baden-Württemberg ein Abonnement auf Wohlstand habe. „Leider müssen wir feststellen, dass auch in Baden-Württemberg der Gründergeist schwindet. Im vergangenen Jahr wagten in Deutschland so wenige Menschen wie noch nie den Schritt in die Selbstständigkeit “, sagte Kern.

Der Vorsitzende der baden-württembergischen Jungen Liberalen, Marcel Aulila, sagte, der junge Gründergeist sei da, er spüre ihn an den Universitäten und Hochschulen – jedoch müsse er zum neuen Leben erweckt werden. Da bremse allerdings ein bürokratisches Ungetüm wie die   „Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung (Milodokv) der schwarz-roten Bundesregierung viele junge potenzielle Gründer aus. „Wir brauchen weniger, statt immer mehr bürokratische Hürden“, so Aulila. Er forderte gerade für kleine Unternehmen verbesserte Zugänge zum Kapitalmarkt und eine unbürokratische Förderung von Gründerzentren.

„Ohne Unternehmen kein Wohlstand und ohne Wohlstand kein Sozialstaat“, mit dieser Formel warb Alexander Kulitz, der Vorsitzende der Wirtschaftsjunioren Baden-Württemberg für eine positivere Wahrnehmung der Wirtschaftsunternehmen in der Gesellschaft. Die Erkenntnis, dass Unternehmer Persönlichkeiten seien, ohne die ein demokratischer Staat nicht auskomme, müsse sich erst noch durchsetzen. Wenn jetzt das Fach Wirtschaft verstärkt in den Schulen Einzug halte, was er begrüße, sei es wichtig, für den Unterricht auch Leute aus der wirtschaftlichen Praxis zu gewinnen. Kulitz kritisierte Bundeswirtschaftsminister Schäuble für sein Eckpunktepapier zur Erbschaftssteuer. Es bestehe das Risiko, dass die Zahl der Familienunternehmen zurückgehe und sich immer mehr Kapitalmarkt-Gesellschaften durchsetzten. Mit Blick auf die Gründer-Mentalität in Deutschland sagte Kulitz: „Wir brauchen eine Kultur, die das wirtschaftliche Wagnis anerkennt, und nicht eine Kultur, die das wirtschaftliche Scheitern kritisiert.“ 

Clemens Walter, Mitbegründer der Firma Couchbox (Stuttgart), gab auf dem Liberalen Jugendtag Tipps aus der Praxis zur Unternehmensgründung.

Walter gründete im Jahr 2014 ein Startup-Unternehmen, das Abonnements für Süßigkeiten, Chips und andere Snacks vertreibt. Ohne Investorengeld gelang ihm der Schritt, das Unternehmen zu etablieren. Seine Formel zur erfolgreichen Unternehmensgründung lautete: „Durchhalten – und sich von der harten Kultur auf dem freien Markt nicht abschrecken lassen.“ Nach ausgiebiger Diskussion erläuterte Ulli F. P. Spankowski, Stellvertretender Leiter der Stuttgart Financial, Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V., Finanzierungsmöglichkeiten für junge Unternehmen.

 

In einer Landtagsdebatte über zwei FDP-Anträge zu naturwissenschaftlichen Fächern an der Schule forderte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, die grün-rote Landesregierung zum Verzicht auf eine Fusion der Fächer Biologie und Naturphänomene, eines propädeutischen Fachs für Physik und Chemie, in den Klassen 5 und 6 des Gymnasiums zu verzichten.

„Der Kultusminister setzt sich mit der Zwangsfusion der Fächer ‚Biologie‘ und ‚Naturphänomene‘ zu einem Fächerverbund über die gewichtigen Einwände von Vertretern aller naturwissenschaftlicher Fächer hinweg. Das ist umso erstaunlicher, als die Landesregierung mit dem Versprechen angetreten ist, die Fächerverbünde auf den Prüfstand zu stellen. Dass in diesem Zusammenhang Musik wieder eigenständiges Fach an den Grundschulen wird, unterstützen wir Freien Demokraten ausdrücklich. Dass Grün-Rot nun aber im Bereich der Naturwissenschaften einen neuen Fächerverbund einführt, erklärt sich nur mit Blick auf die Gesamtkonstruktion des zukünftigen Bildungsplans. Bislang hatte jede Schulart ihren eigenen Bildungsplan, während es zukünftig einen Einheitsbildungsplan geben wird. Ähnliche Fächerverbünde wie der nun geplante finden sich bereits an Werkreal- und Realschulen und damit auch an der Gemeinschaftsschule. Der neue Fächerverbund dürfte also Ausdruck des Vereinheitlichungssogs sein, der vom Einheitsbildungsplan ausgeht. Wenn dann auch noch im großen Umfang Lehrer mit der entsprechenden Fächerverbunds-Ausbildung über die Schularten hinweg eingesetzt würden und in der Ausbildung womöglich nicht mehr nach Schularten differenziert werden sollte, dann wäre das nichts anderes als eine Einführung des Einheitslehrers durch die Hintertür.“

Weiter führte Kern aus: „Der Preis des Fächerverbunds ist ein Verlust an Fachlichkeit, den wir in der FDP/DVP-Fraktion nicht hinnehmen wollen. Namens unserer Fraktion fordere ich die Landesregierung nachdrücklich auf, auf die Einführung des Fächerverbunds ‚Biologie, Naturphänomene und Technik‘ zu verzichten und es bei den Fächern ‚Biologie‘ und ‚Naturphänomene‘ belassen. Um dem Lehrermangel zu begegnen, sollten besser mehr Möglichkeiten für Quer- und Direkteinstiege ins Lehramt für Mathematiker und Naturwissenschaftler eröffnet werden, die keine pädagogische Vorbildung mitbringen, aber offen für eine pädagogische Nachqualifizierung sind. Zusätzliche Möglichkeiten hierfür könnten sich auch bei der Umstellung der Lehramtsstudiengänge auf Bachelor und Master auftun – vorausgesetzt, man versteht sie zu nutzen.“

 

In einer von der FDP-Landtagsfraktion beantragten Aktuellen Debatte zum Arbeitspapier „Gymnasium 2020“ des Kultusministeriums forderte der bildungspolitische Sprecher der Freien Demokraten im Landtag, Dr. Timm Kern, den Ministerpräsidenten und den Kultusminister zu einer klaren Positionierung zur Zukunft des Gymnasiums auf.

„Für uns Freie Demokraten steht fest, dass nicht nur ‚Gymnasium‘ auf dem Türschild draufstehen sollte, sondern auch, dass die Inhalte und die Qualität auch in Zukunft den bisherigen hohen Standards der Gymnasien in Baden-Württemberg entsprechen müssen. Durch ihr widersprüchliches Verhalten haben aber sowohl die Landesregierung als auch die Regierungsfraktionen nicht eben Klarheit hinsichtlich ihrer eigenen Position zum Gymnasium geschaffen. Zu Beginn der Woche ließ der Ministerpräsident noch öffentlich verkünden, am Gymnasium gebe es nichts zu rütteln, und das Gymnasium solle unangetastet bleiben. Einen Tag später aber stellte sich der Ministerpräsident hinter seinen Kultusminister und verteidigte inhaltlich das Papier ‚Gymnasium 2020‘.“

Kern weiter: „Bisher hat der Ministerpräsident immer öffentlich beteuert, niemand brauche sich Sorgen vor der Gemeinschaftsschule zu machen. Schließlich gebe es als zweite Säule im baden-württembergischen Bildungssystem mit dem Gymnasium noch eine Alternative zum selbstgesteuerten Lernen in der Gemeinschaftsschule. Aber was nützt im Bildungsbereich ein Zwei-Säulen-System, das wir Freien Demokraten im Übrigen als erfolgreiche Schularten untergrabende Strukturvorgabe ablehnen, wenn in beiden Säulen mehr oder weniger die gleiche Pädagogik vorgeschrieben wird?“

Womöglich spreche die Grüne Jugend nur das aus, was die grünen Politiprofis im Landtag und in der Regierung aus wahltaktischen Gründen lieber verschweigen: “Die Einführung der GMS durch die grün-rote LR war ein richtiger, erster Schritt. Konsequenterweise muss sie zu Schule für alle ausgebaut werden […] Ein Modell mit dem Gymnasium als zweiter Säule würden wir für den falschen Weg halten”, so die GJ-Landessprecher gegenüber der Südwest Presse.

Die grün-rote Koalition stehe vor einem riesigen Dilemma, so Kern. Wörtlich sagte er: „Seit dem Regierungswechsel haben die Koalitionäre den Eltern erzählt, dass ihre Kinder auf einer Gemeinschaftsschule sämtliche Schulabschlüsse einschließlich des Abiturs erreichen können. Nun zeigt sich aber, dass Grün-Rot dieses Versprechen nicht einlösen kann. Denn nach heutigem Stand gibt es gerade einmal eine einzige Gemeinschaftsschule, die über eine ausreichende Zahl an Schülern verfügt, um eine Oberstufe anbieten zu können. Es ist also faktisch Nichts mit der Reifeprüfung an den Gemeinschaftsschulen. Deshalb suchen Grüne und SPD nun in Ihrer Not einen gymnasialen Notausgang für die Schüler der Gemeinschaftsschule und wollen die Oberstufe gemeinschaftsschultauglich umbauen. Im Zentrum steht dabei nicht die Frage nach der Qualitätssicherung der Oberstufe des Gymnasiums, sondern die Sorge um den Gemeinschaftsschulschüler, der das Abitur am allgemeinbildenden Gymnasium machen möchte.

Kern verwies in diesem Zusammenhang auf den Berufsschullehrerverband: „Völlig zu Recht weisen die Praktiker darauf hin, dass es in Baden-Württemberg mit den beruflichen Gymnasien bereits heute für unsere Schüler mit mittlerer Reife einen überaus erfolgreichen dreijährigen Weg zum Abitur haben. Wir Freie Demokraten fordern Sie auf: Investieren Sie lieber in den Ausbau der beruflichen Gymnasien. Das nützt auch den Absolventen der Gemeinschaftsschulen viel mehr als Überlegungen, wie sich das Niveau der allgemeinbildenden Gymnasien absenken lässt. Die FDP-Fraktion hält nichts von diesen nun bekannt gewordenen Plänen zur Umgestaltung der baden-württembergischen Gymnasien. Diese Pläne gefährden das hohe Niveau unserer Abiturientinnen und Abiturienten und legen damit die Axt an den Wohlstand unserer Heimat. Allein deshalb hat die Bevölkerung ein Anrecht darauf zu erfahren, wie sich die Regierungskoalition zum Papier „Gymnasium 2020“ positioniert und welche Elemente sie umzusetzen plant.“

 

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern, sagten zu den Äußerungen des Ministerpräsidenten und des Kultusministers zum Papier „Gymnasium 2020“:

„Kretschmanns Bekenntnis zum Gymnasium kommt nicht von Herzen, sondern entspringt rein taktischem Kalkül. Anders ist nicht zu erklären, warum der Ministerpräsident seine Haltung mit dem Verweis auf einen  Volksentscheid in Hamburg aus dem Jahr 2010 begründet. Er fürchtet offenbar, dass seine Regierung bei einem offenen Angriff auf das Gymnasium von den Bürgern ebenso abgestraft werden könnte wie seinerzeit Schwarz-Grün mit ihrem Projekt einer sechsjährigen Grundschule in der Hansestadt.“

Rülke und Kern forderten den Kultusminister auf, sich zum Papier „Gymnasium 2020“ zu positionieren: „Durch das Papier ‚Gymnasium 2020‘ steht die Zukunft der erfolgreichen Schulart auf dem Spiel. Statt auf Regierungs- und Oppositionsfraktionen wegen ihrer Meinungsbildung einzudreschen, sollte Stoch lieber selbst Stellung zu dem Papier und seinen Einzelforderungen beziehen. Nachdem das Papier nach Auskunft des Kultusministers selbst seit mehreren Monaten vorliegt, ist dies wahrlich nicht zu viel verlangt.“

Zur den Forderungen des Berufsschullehrerverbands im Zusammenhang mit der steigenden Zahl an schulpflichtigen Flüchtlingen sagten der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Andreas Glück und der bildungspolitische Sprecher Dr. Timm Kern:

„Wir unterstützen die Initiative der Berufsschullehrer. Insbesondere müssen die bereits 150 Vorbereitungsklassen, die den Spracherwerb der 16 bis 18jährigen schulpflichtigen Flüchtlinge absichern, mit genügend Personal ausgestattet werden. Das Land muss Lehreraus- und Fortbildungsangebote in entsprechendem Umfang bereitstellen. Zentrale Aufgabe muss neben einer fundierten Sozialbetreuung der Flüchtlinge die Sprachvermittlung sein, um eine anschließende Berufsausbildung zu ermöglichen.

Daneben muss über Angebote für die Altersgruppe der 18 bis 25jährigen Flüchtlinge nachgedacht werden. Diese müssen ebenfalls die Möglichkeit erhalten, eine Berufsvorbereitung zu erfahren. Für jeden Flüchtling bis zum Alter von 25 Jahren sollte ein passendes Angebot zur Verfügung stehen. Wie bei allen Schülerinnen und Schülern an beruflichen Schulen muss es das Ziel sein, auch die jungen Flüchtlinge so zügig wie möglich für eine Berufsausbildung zu qualifizieren und sie eine solche aufnehmen zu lassen. Das ist nicht nur integrationspolitisch, sondern auch wirtschaftspolitisch ein Gebot der Stunde.

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zur Kritik des Landeselternbeirats am Umgang der Landesregierung mit dem Gymnasium:

„Die FDP-Landtagsfraktion teilt die Auffassung des Landeselternbeirats, dass die grün-rote Landesregierung das Gymnasium systematisch vernachlässige. Der vollständig sachferne und kontraproduktive Kompromiss einer Teilrückkehr zu G9 an 44 Standorten, die erst nach anhaltendem Protest erfolgte Zusage eines eigenen gymnasialen Bildungsplans und das bereits angedachte Abschulungsverbot zur Verhinderung eines Wechsels vom Gymnasium zur Realschule belegen, dass das Gymnasium Grün-Rot ein Dorn im Auge ist. Denn der Koalition ist bewusst, dass ihrem Lieblingskind Gemeinschaftsschule kaum Erfolg beschieden sein wird, wenn keine Schüler mit Gymnasialempfehlung auf die Gemeinschaftsschule gehen. Die FDP-Landtagsfraktion fordert den Kultusminister auf, von dieser Politik der Nadelstiche und der Vernachlässigung von erfolgreichen Schularten wie dem Gymnasium abzurücken und jede Schulart mit den ihr eigenen Stärken gleichermaßen im Sinne eines vielfältigen Bildungswesens in unserem Land zu stärken.”

 

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, bedauert die Entscheidung des Bildungsausschusses des Landtags, den weiterführenden Schulen die Grundschulempfehlungen ihrer Schülerinnen und Schüler weiterhin zu verweigern. Kern: „Um die Schüler bestmöglich fördern zu können, ist die Kenntnis der Grundschulempfehlung seitens der Lehrkräfte an den weiterführenden Schulen wichtig. Deshalb bedauert die FDP-Fraktion die Entscheidung des Bildungsausschusses, das Verbot einer Erhebung der Grundschulempfehlung beizubehalten. Wir halten dieses Verbot für eine Misstrauenserklärung sowohl gegenüber den Lehrkräften an den Grundschulen als auch an den weiterführenden Schulen. Dass hierbei der Datenschutz angeführt wird, ist kaum mehr als ein Vorwand. Das baden-württembergische Datenschutzgesetz lässt die Erhebung von Daten durch Behörden zu, wenn eine Notwendigkeit hierfür besteht. Wie wir in unserem Konzept für einen stabilen Schulfrieden auch bereits zum Ausdruck gebracht haben, sehen Freien Demokraten für die Kenntnis der Grundschulempfehlung eine pädagogische Notwendigkeit. Vor allem in Folge der abgeschafften verbindlichen Grundschulempfehlung ist an den Realschulen und Gymnasien zum vergangenen Schuljahresende ein deutlich größerer Teil der Schülerinnen und Schüler sitzengeblieben. Wenn es Grünen und SPD ernst wäre mit der Senkung dieser gestiegenen Sitzenbleiberquoten, müssten die Koalitionäre den weiterführenden Schulen erlauben, sich die Grundschulempfehlung vorlegen zu lassen.“

Zur heutigen Beweisaufnahme des Untersuchungsausschuss „Schlossgarten II“ sagte der Obmann der FDP-Fraktion im Untersuchungsausschuss, Dr. Timm Kern:

„Die heute vernommenen Zeugen schilderten die Ereignisse vor dem Einbringen des Baggers am Nordflügel am 18. August 2010 ganz unterschiedlich. Polizeipräsident a. D. Stumpf berichtete, das Verbringen des Baggers am 18. 8.2010 wurde im Staatsministerium beschlossen. Sodann sei er durch den damaligen Landespolizeipräsidenten, Prof. Dr. Hammann, davon unterrichtet und angewiesen worden, den Beschluss umzusetzen. Der Zeuge Prof. Dr. Hammann hingegen erklärte, die Polizei habe über den Zeitpunkt des Einbringens entschieden, er habe keine Weisung aus dem Staatsministerium erhalten.“

„Einig waren sich die Zeugen indes“, so Kern weiter, „dass die Ereignisse um den 18. 8. 2010 am Nordflügel für den Polizeieinsatz im Schlossgarten am 30.09.2010 keinerlei Bedeutung hatten. Beide Zeugen betonten, es wurde kein politischer Einfluss auf die Planung und Durchführung des Polizeieinsatzes am 30.09.2010 ausgeübt. Angesichts dieser klaren Aussagen“, resümiert Kern, „verliert die unterschiedliche Darstellung der Ereignisse um den Baggereinsatz am Nordflügel an Bedeutung, denn dem Untersuchungsausschuss geht es um die Frage, ob der Einsatz am 30.09.2010 politisch beeinflusst war. Dafür gibt es auch weiterhin keine Beweise.“

Zur Vorstellung einer Studie, die bei Absolventen des achtjährigen und des neunjährigen Abiturs weder hinsichtlich der Leistungen noch hinsichtlich der Belastungen einen signifikanten Unterschied festgestellt hat, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Die Studie belegt, dass der grün-rote Kompromiss einer Teilrückkehr zu G9 an 44 Gymnasien eine sinnentleerte Veranstaltung war. Weder hinsichtlich der Leistungen noch hinsichtlich der Belastungen der Abiturienten wurde durch den so genannten Schulversuch G9 eine Veränderung oder gar Verbesserung erzielt. Dafür wurde für eine starke Verunsicherung vor Ort gesorgt, und es wurden schwerwiegende Gerechtigkeitsfragen aufgeworfen. Dabei gab und gibt es mit den beruflichen Gymnasien eine überaus erfolgreiche G9-Alternative zum achtjährigen allgemeinbildenden Gymnasium. Die FDP-Fraktion fordert den Kultusminister auf, den mit zusätzlichen Personalmitteln ausgestatteten „Schulversuch“ auslaufen zu lassen und auch auf die von Grün-Rot geplante Oberstufe an den Gemeinschaftsschulen zu verzichten. Denkbar ist aus unserer Sicht lediglich, allen Gymnasien das G8-Budget für Lehrerwochenstunden zu geben sowie die Freiheit, diese auf acht oder neun Jahre zu verteilen.“

In einer Landtagsdebatte schlug der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, ein Kooperationsbudget für einen Übergang von Kindergarten zur Grundschule vor. „Wir Freie Demokraten treten für verlässliche und faire Bedingungen bei der Kooperation von Kindergärten und Grundschulen ein. Wenn wir die Anrechnungsstunden zu einem Kooperationsbudget zusammenfassen, könnten die Verantwortlichen vor Ort entweder das Konzept ‚Bildungshaus 3-10‘ oder ein Modell aus der von Grün-Rot eingeführten ‚verlässlichen Kooperationszeit‘ oder ein anderes Modell bei sich einführen. Der angekündigten Evaluation der Bildungshäuser lassen sich Hinweise entnehmen, wie hoch eine auskömmliche Ausstattung für eine gelingende Kooperation anzusetzen ist. Parallel dazu müsste dann aber auch die ‚verlässliche Kooperationszeit‘ evaluiert werden.“, so Kern.

Der FDP-Abgeordnete sagte zur Vorgeschichte der Debatte: „Zu Beginn der Legislaturperiode hat Grün-Rot den von der Vorgängerregierung geplanten Ausbau der Bildungshäuser gestoppt. Vielleicht ist dann aber doch die Einsicht gereift, dass es in den Bildungshäusern einfach um eine bessere Verzahnung von Kindergarten und Grundschule geht. Kooperation der Erzieherinnen und Lehrkräfte sowie gemeinsame Projekte der Kindergarten- und Grundschulkinder sollen den Übergang erleichtern. Dass sich Investitionen an dieser wichtigen Stelle des Übergangs vom Kindergarten in die Grundschule lohnen, liegt auf der Hand. Die grün-rote Landesregierung hat dann immerhin für alle übrigen Kindergärten und Grundschulen die ‚verlässliche Kooperationszeit‘ auf den Weg gebracht. Diese muss zwar mit einem geringeren Umfang an Anrechnungsstunden auskommen als das ursprüngliche Bildungshaus. Allerdings wird man den Eindruck nicht los, dass für das Bildungshaus 3-10 und die ‚verlässliche Kooperationszeit‘ ungleiche Bedingungen herrschen: Das Bildungshaus muss sein Konzept mit einem reduzierten Stundensatz verfolgen, wird als Auslaufmodell behandelt und steht unter dem Vorbehalt der abschließenden Evaluation. Und die ‚verlässliche Kooperationszeit‘ dagegen gilt als ‚Regierungskind‘ und steht nicht unter dem Vorbehalt einer Evaluation.“

Für Kern ist die Kooperation Kindergarten – Grundschule ein Beispiel für einen Politikbereich, bei dem parteipolitischer Zank nicht zu optimalen Ergebnissen führt. Wörtlich sagte er: „Eine Kooperation zwischen Kindergarten und Grundschule wird von allen Fraktionen im Landtag unterstützt. Ein Kooperationsbudget und eine Entscheidung vor Ort über die Ausgestaltung des Budgets wäre so etwas wie ein Kleiner Bildungsfrieden. Und ein solcher Bildungskonsens täte unserem Land im Kleinen wie im Übrigen auch im Großen sehr gut! Und deshalb werde ich auch in Zukunft nicht müde werden zu betonen: Baden-Württemberg braucht einen Bildungsfrieden, unser Konzept dazu liegt vor. Nun sind CDU, SPD und Grüne am Zug.“

In einer Landtagsdebatte über die Zukunft von Musikschulen und Musikvereinen erneuerte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, die Forderung nach Aufnahme der offenen Ganztagsschule ins Schulgesetz.

„Die offene Ganztagsschule mit Unterricht am Vormittag und offenen Angeboten am Nachmittag bedeutet echte Wahlfreiheit für die Eltern. Denn wenn sie einmal ein außerschulisches Angebot des Musikvereins oder der Musikschule wahrnehmen und dafür lieber auf die Angebote der Schule verzichten wollen, haben sie anders als in der verpflichtend-rhythmisierten Ganztagsschule hierzu die Möglichkeit. Leider verweigert sich die Landesregierung bisher dem Vorschlag der Freien Demokraten, auch die offene Ganztagsschule ins Schulgesetz aufzunehmen. Das grün-rote Gesetz kennt nur verpflichtend-rhythmisierte Ganztagsschulen. Hierbei müssen die Kooperationspartner auch am Vormittag Angebote bereithalten. Ein Vormittagsangebot ist aber für Ehrenamtliche meist sehr viel schwieriger zu organisieren als ein Nachmittagsangebot.“

Kern machte auch  auf den Unterschied zwischen „offener Form“ und „Wahlform“ aufmerksam. „Die im Schulgesetz vorzufindende ‚Wahlform‘ bedeutet nichts anderes, als dass an einer Schule ein verpflichtend-rhythmisierter Ganztagszug und ein Zug mit Vormittagsunterricht angeboten werden. Ein Zug mit offenen Angeboten am Nachmittag ist nicht vorgesehen.“ Bemerkenswert sei auch die Tatsache, dass sich die von Grün-Rot geschmähten offenen Ganztagsschulen aus christlich-liberaler Zeit nun sehr zurückhaltend bei der Umwandlung in Ganztagsschulen verpflichtend-rhythmisierten Typs zeigen. Für Kern ist dies ein Beleg dafür, dass die offene Form der Ganztagsschule allseits sehr geschätzt wird.

Dass durch das grün-rote Gesetz nun die Schulen die Hälfte der ihnen zugewiesenen Personalressourcen in Geldmittel umwandeln können, begrüßte Kern dagegen ausdrücklich. „Dadurch können die Angebote von Musikschullehrern oder Musikmentoren von einer Schule entlohnt werden. Das Instrument der Monetarisierung scheint unkompliziert zu funktionieren und lässt den Verantwortlichen vor Ort die wichtige Gestaltungsfreiheit. In diesem Punkt haben Grüne und SPD offenbar dazugelernt und mittlerweile den Wert der Einbindung des gesellschaftlichen Umfelds in eine Schule erkannt.“

Timm Kern resümierte: „Von Seiten der Musikschulen und Musikvereine wird der Ganztagsausbau derzeit als eine der wichtigsten, wenn nicht gar die wichtigste Herausforderung betrachtet. Herausforderung heißt dabei sowohl eine Bedrohung ihrer Existenz als auch Chance für die Nachwuchsgewinnung. Deshalb ist die Frage, ob bei der Ganztagsschule die Weichen für eine gelingende Kooperation mit den Musikschulen und Musikvereinen richtig gestellt sind, von ganz wesentlicher Bedeutung für unsere vielfältige und hochwertige Musiklandschaft in Baden-Württemberg. Denn für uns Freie Demokraten steht außer Frage, dass es diesen überragenden Bildungs- und Kulturschatz auch in Zukunft sorgsam zu hegen und zu pflegen gilt.“

In einer Landtagsdebatte über die Zukunft der Realschule rief der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, die grün-rote Landesregierung auf, auf deren pädagogische Bevormundung zu verzichten.

Kern sagte wörtlich: „Die Landesregierung knüpft die bessere Ausstattung der Realschulen an die Bedingung, dass diese ihre eigenen pädagogischen Grundsätze zugunsten der Gemeinschaftsschulpädagogik über den Haufen werfen. Nachdem es durch die Vordertür nicht geklappt hat und die Realschulen sich bei der Einführung der Gemeinschaftsschule ‚bockig‘ gezeigt haben, versucht Grün-Rot nun, den Realschulen ihre pädagogische Überzeugung, mithin ihre pädagogische Freiheit, mit Lehrerwochenstunden abzukaufen. Diese Entmündigung der Realschulen durch die Hintertür ist nicht nur in höchstem Maße unfair, sondern auch demotivierend für Eltern, Lehrer und Schüler, Schulleitungen und Schulträger, die nun gegen ihre Überzeugungen handeln müssen. Deshalb fordert die FDP-Fraktion die Landesregierung auf, auf Heterogenitätszwang, Differenzierungsquoten, Verbot von Sitzenbleiben und die Abschaffung von Noten in der Orientierungsstufe der Realschule zu verzichten.“

Nicht zuletzt aufgrund der von Grün-Rot überstürzt abgeschafften verbindlichen Grundschulempfehlung habe die Heterogenität der Begabungen und Leistungsvermögen unter den Schülern an der Realschule stark zugenommen, so Kern. „Gerade vor diesem Hintergrund müsste ein Unterstützungskonzept für die Realschule doch gerade Differenzierung zulassen oder sogar fördern. Wenn die Realschulen nun auch regulär den Hauptschulabschluss anbieten können, sollte, so würde man erwarten, auch schon bei der Vorbereitung auf die beiden Abschlüsse differenziert werden können. Das heißt, es würde ein Realschulbildungsgang und ein Hauptschulbildungsgang oder eine Art integrierte Gesamtschule gebildet, bei der in einzelnen Fächern eine Differenzierung nach Leistungsniveaus vorgenommen werden könnte. Aber nichts dergleichen: Eine Differenzierung soll laut Kultusminister eher die Ausnahme als die Regel sein.“

Es stelle sich die Frage, so Kern, warum die Entscheidung, ob und ab wann ein Kurs auf den Hauptschulabschluss und ein anderer auf den Realschulabschluss vorbereiten, nicht den Lehrerinnen und Lehrern überlassen werde. Sie könnten das Leistungsvermögen ihrer Schüler doch am besten beurteilen können. „Es stellt sich hier der Verdacht, dass der Kultusminister den Lehrern im Land misstraut. Er befürchtet offensichtlich, dass die Lehrer im Land das tun werden, was ihrer Meinung nach den Schülern nützt, und nicht, was Grün-Rot vielleicht gerne hätte: Alle Schulen und alle Schüler aus nicht nachvollziehbaren Gründen in zwei Säulen einpferchen, von denen eine immer integrativ unterrichtet und die andere differenziert. Die Praktiker an den Schulen werden aber immer das Wohl des Schülers über ideologische Wunschvorstellungen der Regierung stellen. Und das ist auch gut so!“, sagte Kern.

Der FDP-Abgeordnete resümierte: „Das so genannte ‚Weiterentwicklungskonzept für die Realschulen‘ macht einmal mehr die Notwendigkeit eines stabilen Schulfriedens in Baden-Württemberg deutlich: Es kann nicht gut sein, wenn eine Landesregierung ihr schulisches Lieblingskind durchdrücken will und dazu Strukturen nach eigenem Gutdünken ändert und Ressourcen entsprechend den eigenen Vorlieben zuteilt. Die am Bildungswesen Beteiligten bräuchten das Gegenteil: verlässliche Rahmenbedingungen und eine faire wie auskömmliche Ausstattung ihrer Schule mit Personal- und Finanzmitteln. Und die Menschen in unserem Land erwarten zu Recht von ihren gewählten Vertretern einen Einsatz für einen stabilen Schulfrieden.“

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke hat sich auf dem Liberalen Bildungstag vor rund 140 Besuchern im Stuttgarter Landtag zu einem vielfältigen  Schulsystem bekannt, in dem unter anderen Berufliche Schulen, Hauptschulen, Werkrealschulen, Realschulen, Sonderschulen, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien ihren Platz haben. Deshalb sei das Leitmotiv des FDP-Vorstoßes für einen Schulfrieden im Land davon getragen, zwischen den politischen Parteien einen Konsens herbeizuführen: „Es kann nicht im Interesse der Schülerinnen und Schüler, Lehrer, Eltern und Schulträger sein, dass bei einem Regierungswechsel das Schulsystem so durcheinandergerüttelt wird, wie es jetzt bei Grün-Rot der Fall ist“, sagte Rülke.  Die FDP-Landtagsfraktion wolle ihrerseits das Signal geben, dass bei einem möglichen Regierungswechsel mit liberaler Beteiligung das Oberste nicht zum Untersten gekehrt wird. Obwohl man als Freie Demokraten vom pädagogischen Konzept der Gemeinschaftsschule nicht restlos überzeugt sei, „wäre es unverantwortlich zu sagen, jetzt werden die Gemeinschaftsschulen geschlossen“, so Rülke weiter. Allerdings werde die FDP die finanzielle Bevorzugung der Gemeinschaftsschule beispielsweise gegenüber der Realschule nicht akzeptieren.

„Wir sind die einzige Landtagsfraktion oder Partei im Land, die mit einem  Schulkonzept einen Diskussionsgrundlage für einen stabilen Schulfrieden in Baden-Württemberg vorgelegt haben“, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern. Die Liberalen stünden für einen reformerischen Ansatz im Bildungswesen: „Während die FDP mit dem Spaten durch den bildungspolitischen Garten geht, fährt die grün-rote Landesregierung mit dem Schaufelbagger auf und lässt keinen Stein auf dem anderen“, so Kern. Baden-Württemberg brauche kein zweitklassiges, sondern ein erstklassiges Bildungssystem. Nur mit bestens ausgebildeten jungen Menschen könne der Wohlstand im Land erhalten werden.

„Hessens Weg in die Eigenverantwortung der Schulen“ – unter diesem Titel berichtete die FDP-Generalsekretärin und hessische Ministerin a.D. Nicola Beer, MdL, über die von ihr angestoßenen Reformen. „Schule muss von den Kindern aus gedacht werden“, sagte Beer, die als Ministerin mit einem „Schulfreiheits-Gesetz“ den hessischen Schulen den Weg zu mehr Flexibilität vor Ort sowie Gestaltungsspielspielräumen bei finanziellem Budget und mehr Personalverantwortung ebnete. Dabei habe sie nie aus den Augen verloren, dass die Qualität der Lernziele und der Abschlüsse bei aller Freiheit zur Ausgestaltung des Unterrichts stimmen müsse. Nur so könne das Ziel, „Deutschland braucht die beste Bildung der Welt“, erreicht werden, so Nicola Beer.

Der internationale Bildungsexperte und Vorsitzende des Niederländischen Forums für Bildungsmanagement, Drs. Bob van de Ven, stellte das freiheitlich aufgestellte niederländische Bildungssystem vor, in dem 70 Prozent der Schulen auf Privatinitiative zurückgehen. Um zu beurteilen, wie freiheitlich ein Bildungssystem sei, müsse man die Frage stellen, wem gehört die Schule und welche Rolle spielt der Staat, sagt Bob van de Ven. Herbert Huber, Schulleiter und Vorsitzender des Berufsschullehrerverbandes Baden-Württemberg, zog eine Bilanz zum „Modell der Operativ Eigenständigen Schule in Baden-Württemberg“ und Norbert Brugger, Dezernent beim Städtetag Baden-Württemberg, informierte über die „Rolle und Verantwortung der kommunalen Schulträger bei der Regionalen Schulentwicklung – Bewertung und Ausblick“. Die abschließende Diskussion moderierte Timm Kern.

 

„In der gestrigen Sitzung des Bildungsausschusses haben die Regierungsfraktionen von Grünen und SPD einen von der FDP für die Opposition gemeinsam eingebrachten Antrag auf Verbesserung der Arbeitsbedingungen an den Schulpsychologischen Beratungsstellen abgeschmettert. Mit der von uns gemeinsam angestrebten Erhöhung der Stellen für Verwaltungsfachkräfte an diesen Einrichtungen wären für die Schulpsychologen zusätzliche Freiräume entstanden, die diese für wichtige Beratungsgespräche mit Schülerinnen und Schülern, Eltern bzw. Lehrkräften benötigt hätten. Damit haben Sie eine wichtige Chance vertan, die Beratungsleistung für die am Schulleben Beteiligten auszuweiten“, sagten die CDU-Obfrau im ehemaligen Sonderausschuss Winnenden und Wendlingen, Sabine Kurtz, und der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, am Donnerstag (19. März).

In Folge des Amoklaufs von Winnenden und Wendlingen wurden an den Staatlichen Schulämtern 100 zusätzliche Schulpsychologen eingestellt. Den Schulpsychologen wurden aber keine Verwaltungskräfte zur Seite gestellt. Deshalb müssen die Schulpsychologen nun einen Großteil ihrer Arbeitszeit für Verwaltungsaufgaben aufwenden statt sich um Betreuung der am Schulleben Beteiligten in ihren Bezirken zu kümmern. Beantragt wurde deshalb, dass an den Staatlichen Schulämtern zusätzliche Verwaltungskräfte zur Unterstützung und Entlastung der Schulpsychologen eingesetzt werden. Die Landesregierung sollte ersucht werden, die erforderlichen Mittel im Rahmen des für April 2015 angekündigten Nachtragshaushalts für den Bildungsbereich zur Verfügung zu stellen.

„Dass die Landesregierung vier Monate nach Beschluss des regulären Haushalts einen Nachtragshaushalt speziell für den Bildungsbereich auflegt, zeigt, dass es derzeit nicht an Haushaltsmitteln mangelt. Dafür fehlt es aber am Willen von Grünen und SPD, die Mittel für die Stärkung der Schulpsychologie auszugeben. Dennoch geben wir die Hoffnung nicht endgültig auf, dass sich die Regierungsfraktionen diesem wichtigen Anliegen im Rahmen des Nachtragshaushalts doch noch annehmen“, so die beiden Oppositionspolitiker.