In der ersten Beratung eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Schulgesetzes und des Privatschulgesetzes erklärte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, die FDP-Fraktion unterstütze die Erhöhung der Zuschüsse für die Schulen in freier Trägerschaft. Kern wörtlich: „Insbesondere bei den freien Gymnasien waren die Deckungsgrade stark eingebrochen, wie der letzte Privatschulbericht gezeigt hat. Also verdanken wir diese Erhöhung weniger der grün-roten Landesregierung, sondern vielmehr dem Bruttokostenmodell. Indem es die gestiegenen Deckungslücken transparent macht, ist es aus Sicht der FDP ein Warnsystem, das es zu bewahren gilt.“

Ein Deckungsgrad der Privatschulzuschüsse in Höhe von 80 Prozent der Kosten eines Schülers im staatlichen Schulwesen sei schließlich das Ziel aller im Landtag vertretenen Fraktionen, so Kern. Erreicht würde mit der aktuellen Zuschusserhöhung aber nur ein Deckungsgrad von 78,1 Prozent. Kern: „Also bleibt noch viel zu tun, zumal da nach wie vor Kostenblöcke wie die Ganztagsbetreuung aus der Bruttokostenrechnung ausgeklammert werden. Dafür hat die Landesregierung den freien Schulen einseitig eine Versorgungsabgabe für verbeamtete Lehrkräfte aufgebrummt. Rund 12 000 Euro pro neu angestellten verbeamteten Lehrer, das ist keine Kleinigkeit. Wenn die hieraus resultierenden Kosten der freien Schulen gegengerechnet werden, ist das für Grün-Rot ein Spiel ‚linke Tasche, rechte Tasche‘, für manche freie Schulen aber mittelfristig ein existenzbedrohliches Verlustgeschäft. Was sollen die freien Schulen in solch einer Situation auch machen als gute Miene zum bösen Spiel, bei dem sich Grüne und SPD kurz vor der Wahl als Helden der Privatschulfinanzierung feiern wollen? Wäre Grün-Rot auch zukünftig an freien Schulen in sozialer Verantwortung gelegen, hätten die Koalitionäre gemeinsam mit den Privatschulverbänden ein Modell zur Bezuschussung von Ganztagsschulen entwickelt – so wie CDU und FDP seinerzeit das Bruttokostenmodell gemeinsam mit den Privatschulverbänden entwickelt haben. Damit ist die Zukunftsaufgabe beschrieben, zu der Grün-Rot der Willen und der Mut fehlt.“

Während der eine Teil des Gesetzentwurfs in einem ohnehin längst überfälligen Schritt zur Anhebung der Privatschulzuschüsse bestehe, handle es sich beim anderen Teil um eine nachträgliche Reparaturmaßnahme zum Inklusionsgesetz. „Lehrkräfte aus Sonderschulen in freier Trägerschaft sollen künftig im Rahmen der Inklusion auch an staatlichen Schulen eingesetzt werden können. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, der aber § 38 Absatz 1 Schulgesetz entgegensteht, wonach an staatlichen Schulen eingesetzte Lehrkräfte Bedienstete des Landes sein müssen. Die FDP-Fraktion hatte deshalb bereits bei den Beratungen zum Inklusions-Gesetzentwurf den Antrag gestellt, § 38 Abs. 1 Schulgesetz zu streichen – vergeblich, Grün-Rot lehnte ab. Nun soll mit einiger Verspätung dasselbe Problem auf andere Weise behoben werden. Wir Freien Demokraten wollen dieser Regelung nicht im Weg stehen und abwarten, inwieweit sie sich bewährt.“

Leider werde die spätere Regelung der Überlassung der privaten Sondersschullehrer zum Vorwand genommen, sie erst zum 1. August 2016 in Kraft treten zu lassen, obwohl die Kooperation bereits im laufenden Schuljahr praktiziert wird. „Das ist praxisfern, bringt die Verantwortlichen vor Ort in Schwierigkeiten und lässt sie hinsichtlich der Finanzierung im Regen stehen. Korrekt wäre, die nachträgliche Reparaturmaßnahme als solche einzugestehen und die Regelung wenigstens mit Beschluss dieses Gesetzes in Kraft treten zu lassen“, so Kern. Kern abschließend: „Insgesamt unterstützt die FDP-Fraktion das Vorhaben zwecks erleichterter Kooperation zwischen staatlichen Schulen und Sonderschulen in freier Trägerschaft. Es zeigt, dass das Personal und die Kompetenz der Sonderschulen insgesamt für die Inklusion unverzichtbar sind. Wir erneuern deshalb unsere Forderung, die Sonderschulen nicht ausbluten zu lassen. Sie sollten nicht nur wieder Sonderschulen heißen, nachdem Grün-Rot ihnen den Namen ja schon einmal vorsorglich weggenommen hat, sondern die Kompetenzzentren sein, von denen aus die Inklusion koordiniert und fachlich betreut wird.“

Anlässlich der letzten Sitzung des Untersuchungsausschusses zum Polizeieinsatz im Schlossgarten am 30. September 2010 sagte der Obmann der FDP-Landtagsfraktion im Ausschuss, Dr. Timm Kern:

„Es war richtig, den Untersuchungsausschuss einzurichten. Auf diese Weise konnten wir Vermutungen nachgehen, dem letzten Untersuchungsausschuss seien Akten vorenthalten worden, die beweisen würden, der damalige Ministerpräsident Mappus habe auf die Art und Weise des Polizeieinsatzes am 30.09.2010 eingewirkt. Diese Vermutung sieht die FDP durch die Erkenntnisse aus der Beweisaufnahme des Untersuchungsausschusses nicht bestätigt.

Für die FDP war schon vor der Einsetzung des Untersuchungsausschusses klar, dass es um eine sachliche Aufklärungsarbeit gehen muss, ohne Ansehen der Person. Zum einen ist es der FDP-Fraktion wichtig, die Rechte des Parlamentes zu schützen. Zum anderen will die Bevölkerung und wollen auch wir, dass Vorgänge seriös aufgeklärt werden, Bewertungen auf Grundlage fundierter Erkenntnisse erfolgen.

Grüne und SPD agierten hingegen vor allem politisch motiviert. Der im Rahmen der Einsetzung des Untersuchungsausschusses betonte Wille zur überfraktionellen Zusammenarbeit entpuppte sich als bloßes Lippenbekenntnis. Vielfach wurden Anträge rein politisch motiviert von der grün-roten Mehrheit abgelehnt, mitunter verweigerte man sogar die Behandlung unliebsamer Anträge. Gleichzeitig zeigte Grün-Rot keinerlei Bereitschaft, über Koalitionsanträge ernsthaft zu diskutieren. So wurden auch Anträge mit Mehrheit „durchgedrückt“, die aufgrund mangelhafter Formulierungen die Arbeit des Untersuchungsausschusses erschwerten oder gar rechtswidrig sind.

Als Verfechter rechtsstaatlicher Maximen auch im Rahmen der Arbeit eines Untersuchungsausschusses halten wir Beweise, zumindest aber Indizien, aus denen zwingend auf die Einflussnahme zu schließen ist, für erforderlich. Derartige Erkenntnisse konnte der Untersuchungsausschuss im Rahmen der Beweisaufnahme nach unserer Überzeugung nicht gewinnen. Die von Grün-Rot öfters praktizierte Darstellung parteipolitisch motivierter Verschwörungstheorien und Mutmaßungen als im Grunde bewiesene Gewissheiten untergrub diesen Ansatz und förderte eine sachwidrige Legendenbildung, die schlussendlich auch der Seriosität unseres politischen Systems schadet. Nun wollen Grüne und SPD mit dem Thema wohl wie schon 2011 Wahlkampf machen.“

Das Ergebnis der Beweisaufnahme des Untersuchungsausschusses fasst Kern wie folgt zusammen:

„Die Landespolitik hat das Agieren der Polizei in Sachen Stuttgart 21 verfolgt und die zuständigen Ministerien standen im engen Kontakt zur Polizei. Dies ist bei Großprojekten allerdings normal. Die jeweilige Einsatztaktik sollte jedoch von der Polizei festgelegt werden. Hier hat sich unseres Erachtens die Politik herauszuhalten.

Diesen Maßstab an das Verhalten der Regierung des Ministerpräsidenten Mappus angelegt, kann der Untersuchungsausschuss keine politische Einflussnahme auf den Polizeieinsatz am 30.09.2010 erkennen.

Der Polizei und den zentralen politischen Akteuren war im Zusammenhang mit dem 30.09.2010 klar, dass die Polizei für die Einsatztaktik zuständig ist. Nach einhelligen Zeugenaussagen wurde sie von der Polizei festgelegt. Keiner der vernommenen Zeugen hat im Untersuchungsausschuss die Schuld am gescheiterten Polizeieinsatz vom 30.09.2010 der Politik zugewiesen. Eine politische Einflussnahme auf die Polizeitaktik des 30.09.2010 wurde immer wieder verneint. Bemerkenswert ist, dass es sich viele der vernommenen Polizeibeamten einfacher hätten machen können, indem sie die Schuld bei der Politik suchen. Mit ihren Zeugenaussagen haben sie mitunter hingegen eigene Defizite eingeräumt. Dies nötigt besonderen Respekt ab. All diese Zeugen würde man der Lüge bezichtigen, käme man trotzdem zu einem anderen Ergebnis. Auch aus den Akten des Untersuchungsausschusses geht nicht hervor, dass sich die Politik in die Polizeitaktik des 30.09.2010 einmischte. Selbst die von uns eingesehenen E-Mails der Ministerin Gönner führen nicht zu einer anderen Einschätzung.

Die Regierungserklärung hatte nach unserer Überzeugung keinen Einfluss auf die Festlegung des Einsatztermins 30.09.2010. Sie war für die Polizei weitgehend bedeutungslos. Für die Polizei war bei ihrer Festlegung des Termins entscheidend, dass der Einsatz zum Ende der Vegetationsperiode erfolgte, um eine weitere Verfestigung des Widerstandes im Schlossgarten und die damit einhergehende zunehmend schwerer werdende Räumung des Schlossgartens zu verhindern. Der Gedanke, auf die Terminierung des Einsatzes könnte politisch Einfluss genommen worden sein, geht von der irrigen Annahme aus, zwischen Polizei und Politik habe es eine Diskrepanz bezüglich des Termins gegeben, sodass eine politische Einwirkung auf die Polizei erforderlich geworden sei. Aber selbst wenn Politik und Polizei unterschiedliche Motive gehabt haben sollten, stimmten sie in ihrer Überzeugung, der Einsatz müsse Ende September 2010 erfolgen, überein.

Die Frage, ob dem letzten Untersuchungsausschuss Akten vorenthalten wurden, können wir aus eigener Feststellung nicht beantworten. Dies ist uns unmöglich, weil Grün-Rot die entsprechenden Beweisanträge so formuliert hat, dass ein Vergleich der Aktenlieferungen des ersten Untersuchungsausschusses mit den Akten des zweiten Untersuchungsausschusses kaum möglich war. Wir hatten ein gestuftes Verfahren vorgeschlagen. Leider lehnte Grün-Rot unseren Vorschlag ab. Die grün-rote Landesregierung stellte in ihrem Regierungsbericht fest, dass es keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass dem ersten Untersuchungsausschuss Akten bewusst vorenthalten wurden.

Zwar ist umstritten, inwieweit der Baggereinsatz am Nordflügel zum eigentlichen Untersuchungsauftrag gehört. An der Sache interessiert haben wir uns auch für die Aufklärung dieses Vorganges stark gemacht. Aufgrund unterschiedlicher Zeugenaussagen steht hier zumindest eine direkte Einflussnahme des Ministerpräsidenten Mappus auf das Einbringen eines Baggers im Raum. Folgewirkungen dieses Verhaltens wurden von den dazu befragten Zeugen jedoch verneint.

Nicht geklärt werden konnte, wozu das Staatsministerium des Ministerpräsidenten Kretschmann die persönlichen Daten von Stuttgart 21-Befürworten und Polizeibeamten beim Justizministerium abfragte. Allein der Weigerung des Justizministeriums, personenbezogene Daten herauszugeben, ist es zu verdanken, dass diese rechtswidrige Abfrage wohl nicht gelang. Grüne und SPD verhinderten mit ihrer Mehrheit eine Behandlung des Sachverhaltes.

Unklar ist auch, warum und von wem der gesamte Serverbestand des Umweltministeriums nach den Landtagswahlen 2011 gespeichert wurde und warum die Daten später nicht gelöscht wurden, obwohl dies datenschutzrechtlich erforderlich gewesen wäre. Unsere Anträge, auch diesen Vorgang näher zu beleuchten lehnte Grün-Rot als unzulässig ab, obwohl die Landtagsverwaltung die Zulässigkeit der Anträge festgestellt hatte.“

Zur Präsentation von ersten Ergebnissen aus der Studie zur Gemeinschaftsschule durch den Kultusminister und den Erziehungswissenschaftler Thorsten Bohl sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:

„Wer von der heute vorgestellten vorläufigen Studie zur Gemeinschaftsschule konkrete Ergebnisse erwartet hat, ist enttäuscht worden. Wohl mit Blick auf die bevorstehende Landtagswahl blieben der Kultusminister und der Gemeinschaftsschul-Chefevaluator Thorsten Bohl bei der Bewertung des grün-roten Prestigeprojekts im Ungefähren. Allerdings ist das Ausbleiben von Jubelmeldungen, wie sie der Anfangseuphorie der Koalition hinsichtlich der neuen Schulart entsprochen hätten, ein weiterer Hinweis darauf, dass es mit der Gemeinschaftsschule alles andere als rund läuft. Eher schon mutet dies alles wie ein großangelegtes Rückzugsmanöver insbesondere des SPD-Teils der Koalition und des SPD-Kultusministers von der Gemeinschaftsschule an. Der Kultusminister sollte besser für Klarheit sorgen und endlich die konkreten Ergebnisse zu den zehn untersuchten Gemeinschaftsschulen veröffentlichen, selbstverständlich unter Wahrung des Datenschutzes.“

Rülke ergänzte: „Die eifrigsten Verfechter der Gemeinschaftsschule finden sich zwar tatsächlich bei den Grünen. Allerdings können sich die Sozialdemokraten nun nicht einfach vom Acker machen. Immerhin besetzen sie das Kultusministerium und tragen damit eine wesentliche Mitverantwortung für eine Bildungspolitik, die ohne jegliche wissenschaftliche Fakten die Gemeinschaftsschule zum Maß aller Dinge erklärt und das Wohl aller anderen Schularten den Interessen der Gemeinschaftsschule unterordnet. Wir Freien Demokraten wollen die Privilegien der Gemeinschaftsschule abschaffen und für eine faire Ausstattung aller Schularten im Sinne eines Wettbewerb um das jeweils beste Konzept sorgen.“

Kern ergänzte: „Die Gemeinschaftsschule ist von Grün-Rot in vielerlei Hinsicht privilegiert worden. Sie erhält nicht nur mehr Personalmittel als die Haupt-/Werkrealschule zugewiesen, aus der sie an den allermeisten Standorten hervorgegangen ist, sondern ist automatisch Ganztagsschule mit der entsprechenden Förderung und hat als einzige weiterführende Schulart nicht einen Klassenteiler von 30, sondern von 28 Schülerinnen und Schülern. Selbst die Schulbauförderung des Landes hat eine Schlagseite Richtung Gemeinschaftsschule: Der Neu- und Umbau von Schulgebäuden kann bezuschusst werden, nicht aber die reine Sanierung von Schulgebäuden. Dabei wäre eine Sanierung der in die Jahre gekommenen Gebäude das, was sehr viele bestehende Schulen dringend bräuchten.“

 

Mit Blick auf die überraschende Ausladung der FDP/DVP Fraktion von den 40. Naturschutztagen am Bodensee, die am 5. Januar 2016 in Radolfzell stattfinden, erklärte deren Parlamentarischer Geschäftsführer Dr. Timm Kern: „Wir bedauern die überraschende Ausladung der FDP-Fraktion durch Frau Dr. Dahlbender außerordentlich. Wir wünschen aber trotz dieser für uns nicht nachvollziehbaren Vorgehensweise den vielen engagierten Naturschützerinnen und Naturschützern an der Basis eine informative Veranstaltung in Radolfzell. Denn die Ortsgruppen von BUND und NABU leisten hervorragende ehrenamtliche Arbeit und stehen erfahrungsgemäß auch mit den FDP-Ortsverbänden und FDP-Gemeinderatsfraktionen in einem gewinnbringenden und sachlichen Austausch.“ 

Die Landesvorsitzende des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Dr. Brigitte Dahlbender hatte den FDP-Fraktionsvorsitzenden Dr. Hans-Ulrich Rülke bereits zu Jahresbeginn zu den 40. Naturschutztagen am Bodensee am 5. Januar 2016 eingeladen, was aus Sicht von Dr. Timm Kern von vornherein aussichtslos war. „Die vielen politischen Termine eines Jahres mögen unübersichtlich sein, aber zwei stehen seit je her fest: die CSU trifft sich Mitte September im Kloster Banz und die Freien Demokraten am 5. und 6. Januar zu Dreikönig im Raum Stuttgart. Letzteres hätte sich eigentlich mittlerweile auch bis zu Frau Dr. Dahlbender herumsprechen können“, sagte Dr. Timm Kern.  

Die FDP-Fraktion teilte dem BUND darauf in einem Schreiben vom 26. März mit, dass bedauerlicherweise weder der Fraktionsvorsitzende Dr. Rülke noch ein anderer Landtagsabgeordneter am 5. Januar 2016 an der geplanten Podiumsdiskussion teilnehmen könnten, da zeitgleich der 114. Ordentliche Landesparteitag der FDP Baden-Württemberg stattfinde, der nicht zuletzt wegen des Landtagswahlkampfes die Anwesenheit der gesamten Fraktion erfordere. Als Frau Dr. Dahlbender dieses Schreiben per 2. April mit der Bitte beantwortete, die FDP-Landtagsfraktion möge in diesem Fall, für den der BUND Verständnis habe, „einen Vertreter oder eine Vertreterin von Herrn Dr. Rülke auf dem Podium“ benennen.  

Die FDP-Fraktion hatte der BUND-Landesvorsitzenden Dr. Dahlbender daraufhin mit Schreiben vom 25. November mitgeteilt, dass Leopold Grimm, der noch bis Juli 2014 für den Wahlkreis Tuttlingen-Donaueschingen im Landtag gesessen hatte, die FDP-Fraktion in Radolfzell vertreten könne. Frau Dr. Dahlbender beantwortete dies mit einem knappen Brief vom 1. Dezember 2015. Darin schreibt die BUND-Vorsitzende: „Es überrascht mich schon sehr, dass eine Mitarbeiterin der Geschäftsstelle mitteilt, dass der ehemalige MdL Leopold Grimm zur Verfügung stünde. Dieses Angebot möchte ich nicht annehmen. Mich wundert es schon, dass Sie auf den Naturschutztagen, mit regelmäßig rund 800 Teilnehmern die bundesweit größte Veranstaltung dieser Art, keinen Vertreter lhrer Fraktion entsenden, der die zukünftige Politik im Landtag mitbestimmt.“

Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Dr. Timm Kern, kann diese Argumentation nicht nachvollziehen. „Es ist angesichts einer aktuellen Fraktionsgröße von sieben Abgeordneten durchaus üblich und nichts Ungewöhnliches, dass wir hin und wieder auch Vertreter aus dem Kreis ehemaliger Abgeordneter oder aus dem FDP-Landesvorstand benennen, um möglichst allen Einladungen nachkommen zu können. Wir bedauern daher ausdrücklich die kompromisslose Haltung in dieser Frage von Frau Dr. Dahlbender, denn damit schließt sie eine Teilnahme der Freien Demokraten an den Naturschutztagen aus.“

 

Zur Ankündigung des Kultusministers, einen ‚Aufbaukurs Informatik‘ einführen zu wollen, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Wir freuen uns, dass der Kultusminister nun offenbar doch noch verstanden hat, dass Informatik mehr ist als Facebook und PowerPoint. Nachdem er noch vor kurzem einen weitgehend informatikfreien Bildungsplan-Entwurf vorgelegt hat, hat er nun auf die Kritik aus der Fachwelt und von Seiten der FDP-Fraktion reagiert und einen ‚Aufbaukurs Informatik‘ ab Klasse 7 angekündigt. Diese Einsicht kam sehr spät und ist wohl der bevorstehenden Landtagswahl geschuldet. Auf diese Weise ging wertvolle Zeit verloren, die notwendig ist, um ein neues Fach einzuführen. Ein Bildungsplan muss verfasst, ein entsprechendes Studienfach für die zukünftigen Lehrer muss entworfen und idealerweise muss der Aufbaukurs in der Praxis erprobt werden. Vielleicht war dem Kultusminister ein wohlfeiles Weihnachtsgeschenk aber wichtiger als eine fundierte Einführung von Informatik.“

In einer von der FDP-Fraktion beantragten Aktuellen Debatte im Landtag von Baden-Württemberg zum Thema „Wie steht es um die Wahlfreiheit der Eltern hinsichtlich der Ganztagsbetreuung in der Grundschule?“  bezeichnete der bildungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Dr. Timm Kern, das grün-rote Ganztagsschulkonzept als „fundamentale Misstrauenserklärung an die Eltern“. Kern wörtlich:

„Nach der 3. repräsentativen Jako-o-Bildungsstudie in Zusammenarbeit mit emnid bevorzugen 30 Prozent der Eltern ein verbindliches Ganztagsangebot, aber fast ebenso viele, nämlich 29 Prozent eine klassische Halbtagsschule. Die größte Gruppe ist diejenige, die eine Ganztagsschule mit freiwilligem Nachmittagsprogramm, kurz: eine offene Ganztagsschule bevorzugen. Schon allein diese Zahlen belegen, dass das grün-rote Ganztagsschulkonzept völlig am Bedarf und Wunsch der Eltern vorbeigeplant ist. Denn Grün-Rot hat nur die verpflichtend-rhythmisierte Ganztagsschule im Schulgesetz verankert. Die Eltern haben ausschließlich die Wahl haben zwischen ‚ganz‘ oder ‚gar nicht‘, zwischen verpflichtend-rhythmisiertem Ganztag und nur Halbtag, ohne dass die Kinder offene Angebote wahrnehmen können.“

Kern weiter: „Die Koalition ist davon ausgegangen, dass die bereits zur Zeit der christlich-liberalen Landesregierung eingerichteten Ganztagsschulen nun auf den neuen Ganztagsschultyp umsteigen, gibt es doch einen großen Zuschlag an Lehrerwochenstunden. Trotzdem sind zum Schuljahr 2014/15 nur 79 von 264 offenen und 168 gebundenen Ganztagsschulen umgestiegen, zum Schuljahr 2015/16 nur 32. Das heißt, trotz zweier Ganztagsrunden ist die Mehrheit der offenen Ganztagsschulen nicht zum grün-roten Konzept gewechselt.“

Auch gehe Grün-Rot laut Kern offenbar von der irrigen Grundannahme aus, dass die Ganztagsschulen die Hortangebote überflüssig machen würden. Kern wörtlich: „Anders ist nicht zu erklären, warum das Land aus der Hortfinanzierung aussteigt. Wenn eine neue Ganztagsschule eingerichtet wird, wird der Hort nicht weiter bezuschusst. Und neu eingerichtete Horte werden auch nicht mehr gefördert, wie wir der Antwort auf unseren Antrag entnehmen konnten. Dass Grün-Rot mit ihrer Bildungspolitik die Horte austrocknet, ist schlichte Ignoranz gegenüber den Bedarfen der Eltern. Weil der Hort ein flexibles Angebot ist, ist er ein Erfolgsmodell:  5.591 Gruppen verlässliche Grundschule, 6.696 Gruppen flexible Nachmittagsbetreuung, 866 Horte an der Schule und 513 herkömmliche Horte, macht insgesamt 13.666 Gruppen im Schuljahr 2013/14. Es kann doch nicht gut sein, die flexiblen Hortangebote durch eine starre Einheits-Ganztagsschule zu ersetzen! Immer mehr Eltern sind auf diese Flexibilität dringend angewiesen.“

Kern abschließend: „Das grün-rote Ganztagskonzept ist nichts als eine fundamentale Misstrauenserklärung an die Eltern.  Im ganzen Land bilden sich Elterninitiativen, beispielsweise in Stuttgart, Karlsruhe, Aalen, Ravensburg, Eggenstein-Leopoldshafen, Bruchsal. Ihre wesentlichen Anliegen haben wir in unserem Beschlussantrag aufgegriffen: Die Aufnahme der offenen Ganztagsschule ins Schulgesetz und kein Ausstieg des Landes aus der Hortfinanzierung. Mit ihrer Ablehnung unseres Antrags haben Grüne und SPD eine echte Chance vertan, ihr starres Ganztagskonzept zu korrigieren.“

 

Link zum FDP-Antrag zur Wahlfreiheit bei den Ganztagsschulen und die Antwort der Landesregierung: http://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP15/Drucksachen/7000/15_7747_D.pdf

Zur von der SPD beantragten aktuellen Debatte „Der Solidarpakt Sport III – Ein kräftiger Aufschlag und bessere Planbarkeit für die Sportvereine und -verbände im Land“ sagte der sportpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Die FDP unterstützt uneingeschränkt den Solidarpakt Sport seit seiner ersten Auflage zu Zeiten der schwarz-gelben Landesregierung. Durch diesen Pakt erhält der Sport seine unverzichtbare finanzielle Stabilität und Verlässlichkeit. Dies ist uns Liberalen wichtig, denn Sport ist weit mehr als körperliche Betätigung einzelner Mitglieder der Gesellschaft. Sport führt Menschen zusammen – unabhängig von Geschlecht, Alter, sozialer Herkunft, religiöser oder politischer Anschauung, körperlichen Voraussetzungen. So vollbringt er eine unschätzbare gesellschaftliche Integrationsleistung.“

Mit Blick auf die Thematisierung in einer aktuellen Debatte sagte Kern: „Angesichts der parteiübergreifenden Zustimmung zum „Solidarpakt Sport III“ taugt er nicht als Gegenstand einer eigentlich streitig zu führenden aktuellen Debatte. Leider fühlt sich die SPD offensichtlich zu schwach, wirklich strittige Themen aufzurufen. So musste in der Vergangenheit die Kleinkinderbetreuung als Notnagel für eine einfallslose Sozialdemokratie herhalten. Zwölfmal widmeten wir uns dem Thema. Allein sechs aktuelle Debatten beantragte die SPD dazu. Dabei tauschten wir die immer gleichen Argumente aus. Der Lernerfolg der SPD beschränkte sich leider darauf, die Kleinkinderbetreuung nun nicht schon wieder als Lückenbüßer einzusetzen. In der Sache hat sie nichts gelernt.“

Dabei gebe es nach Ansicht von Kern durchaus verwandte Themen, die zu einer Debatte taugen würden, wie beispielsweise die zunehmende Konkurrenz zwischen Sportvereinen, Volkshochschulen und gemeindlich getragenen Fitnesscentern oder ähnlichen Einrichtungen. Kern dazu: „Hier könnte die Landesregierung zeigen, wie sie sich für eine Verständigung zwischen dem organisierten Sport, den Gemeinden und dem Volkshochschulverband einsetzt.“

Auch beim Thema Pflicht-Ganztagsschule herrsche nach Aussage von Kern weiter Diskussionsbedarf: „Immer noch verweigert sich die Landesregierung dem Vorschlag der FDP, auch die offene Ganztagsschule ins Schulgesetz aufzunehmen – mit Unterricht am Vormittag und offenen Angeboten am Nachmittag. Das würde echte Wahlfreiheit für die Eltern bedeuten – auch wenn sie einmal ein außerschulisches Angebot des Sportvereins wahrnehmen wollen und dafür lieber auf die Angebote der Schule verzichten wollen. Nach dem grün-roten Schulgesetz sollen sich Unterricht und Phasen mit Angeboten außerhalb des Unterrichts über den Tag abwechseln. Ein Vormittagsangebot ist aber für Ehrenamtliche sehr viel schwieriger zu organisieren als ein Nachmittagsangebot. Es beschleicht einen der Verdacht, dass den Vertretern von Grün-Rot dies gefällt. Denn mit ihrem Ganztagsschulgesetz beweisen Grüne und Sozialdemokraten, dass sie offensichtlich keinen engen Bezug zum Vereinsleben haben. Mit ihrem Ganztagsschulgesetz beweist Grün-Rot, wie gering sie das dort gelebte ehrenamtliche Engagement schätzen. Offenbar will sie lieber, dass die Kinder von Angestellten der Schulen betreut werden als von Vereinen, denen die Koalition durch die von ihr organisierten Hindernisse gern die Kinder und Jugendlichen entzieht.“

„Auch hier“, so Kern abschließend, „könnte Grün-Rot Farbe bekennen, wenn die Koalition zum Thema Sport ernsthaft diskutieren wollte.“

„Auch hier könnte“, so Kern abschließend, „Grün-Rot Farbe bekennen, wenn die Koalition zum Thema Sport ernsthaft diskutieren wollte. Aber zu dieser Position will sie anscheinend nur in den eigenen geschlossenen politischen Milieus stehen.“

In der heutigen nichtöffentlichen Sitzung des Untersuchungsausschusses „Schlossgarten II“ wurde über zwei Beweisanträge der FDP-Landtagsfraktion beraten. Mit ihnen sollte geklärt werden, wie es nach der Landtagswahl im Jahr 2011 zur Speicherung des gesamten Serverbestandes des damaligen Umweltministeriums kam. Die Beweisanträge stellte die FDP bereits in den Sitzungen am letzten Freitag. Die Vertreter von Grünen und SPD im Ausschuss bestimmten jedoch mit ihrer Mehrheit, dass nicht bereits am Freitag über die Anträge abgestimmt werden sollte. Konkret beantragte die FDP in einem Beweisantrag die Übersendung aller Unterlagen, die Bezug zur damaligen Datensicherung hatten. Beispielsweise also die Korrespondenz, aus der sich ergibt, wer im Ministerium zu welcher Zeit die Sicherung angeordnet, beschlossen und durchgeführt hat. In einem zweiten Beweisantrag wurde die Zeugenvernehmung einer Abteilungsleiterin im Umweltministerium beantragt. Am vergangenen Freitag hatte Minister Untersteller in seiner Zeugenaussage erklärt, die Abteilungsleiterin könne nähere Auskünfte über die damalige Datensicherung und das Wiederfinden der Daten geben. Der Zeuge Untersteller selbst konnte aus eigener Wahrnehmung keine Aussagen dazu tätigen.

In der heutigen Sitzung trat die CDU den FDP-Beweisanträgen bei. Obwohl die Landtagsverwaltung die Anträge als zulässig bewertete, lehnten in der anschließenden Abstimmung die Vertreter von Grünen und SPD die Anträge mit ihrer Mehrheit als angeblich unzulässig ab. Dazu sagte der Obmann der FDP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Nach dem Agieren von Grün-Rot am vergangenen Freitag und am heutigen Tage stellt sich die Frage, warum Grün-Rot alles unternimmt, um zu verhindern, dass der Untersuchungsausschuss nähere Informationen zur Sicherung des gesamten Serverbestandes des Umweltministeriums nach den Wahlen im Jahr 2011 erhält.

So lieferte die Landesregierung erst am vergangenen Donnerstag Akten mit Bezug zur Datensicherung. Auffällig ist, dass das früheste Dokument der Akten aus dem Dezember 2013 ist. Akten zur Datensicherung im Jahr 2011 legte die Landesregierung wider Erwarten also nicht vor. Am vergangenen Freitag lehnte die grün-rote Koalition dann die Abstimmung über unsere Beweisanträge, mit denen wir die fehlenden früheren Unterlagen anforderten, ab. Die daraufhin von der Opposition beantragte Sitzung in dieser Woche konnte Grün-Rot nicht ablehnen, da innerhalb einer Woche zu Sitzungen eingeladen werden muss. Da die vorliegenden Anträge der FDP Minderheitenschutz genießen, konnte Grün-Rot die Umsetzung der Beweisanträge nur dadurch verhindern, dass sie die Anträge für unzulässig erklärten. Dass SPD und Grüne diesen Ausweg nutzen, obwohl die Landtagsverwaltung die Zulässigkeit der Anträge feststellte, zeigt, dass Grün-Rot unter allen Umständen versucht, die damaligen Vorgänge unter Verschluss zu halten. Dieses Verhalten ist unverständlich, ließen sich doch die im Raum stehenden Vorwürfe, Grün-Rot habe die Speicherung veranlasst oder die Daten rechtswidrig absichtlich nicht gelöscht, um sie später nutzen zu können, durch die Umsetzung unserer Beweisanträge entkräften.

Nahezu dreist ist die Behauptung des Ausschussvorsitzenden Jürgen Filius, Einzelheiten zur Datenspeicherung seien bisher unstreitig gewesen und würden nun am Ende der Beweisaufnahme von der FDP erstmals problematisiert. Schon vor Monaten wurde die leider wenig Aufklärung bringende Vernehmung von Minister Franz Untersteller beschlossen, die Vernehmung durch Grün-Rot aber hinausgezögert. Auch war es die Landesregierung, die erst in der letzten Woche Akten mit Bezug zur den Sicherungskopien lieferte. Wir konnten folglich erst am Freitag auf das Fehlen der Akten und die Aussagen des Ministers reagieren.“

Zu Meldungen, dass Wirtschaftsminister Schmid sich beim Wirtschaftsministerrat der Länder für einen flächendeckenden Informatikunterricht einsetzen will, sagten der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Die Bildungsplan-Entwürfe der Landesregierung sahen eine fast vollständige Verbannung der informationstechnischen Grundbildung zugunsten einer sehr allgemein gehaltenen Medienkompetenz vor.“ Rülke: „Jetzt hat man den Eindruck, dass der Wirtschaftsminister seinen Kollegen im Kultusbereich nachträglich noch zurechtweisen will. Sein Ministerium setzt sich jetzt offenbar bundesweit für die FDP-Forderung nach einem eigenständigen Fach Informatik an allen allgemeinbildenden Schulen ein.“ Kern ergänzte: „Wir müssen erneut darauf hinweisen, dass Informatik mehr ist als PowerPoint und Facebook im Unterricht. Eine allgemeine Medienkompetenz kann nicht eine fundierte informationstechnische Grundbildung ersetzen.“

Rülke und Kern abschließend: „Wenn unsere frühe Kritik am Bildungsplan jetzt sogar bundesweit Früchte tragen soll, freuen wir uns in der FDP-Landtagsfraktion.“

Zum Ergebnis der heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses „Schlossgarten II“ sagte der Obmann der FDP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Die heutige Sitzung des Untersuchungsausschusses Schlossgarten II hat ergeben: Kurz nach der Landtagswahl 2011 wurde der gesamte Serverbestand des damaligen Umweltministeriums wohl von einer Fachabteilung gespeichert, um die Informationen der neuen Landesregierung zur Verfügung zu stellen. Dieser Bestand, so der heutige Zeuge Minister Untersteller, wurde dann vergessen. So wurde der Bestand später nicht gelöscht, obwohl dies datenschutzrechtlich erforderlich gewesen wäre.“

„Im Raum“, so Kern, „steht der Vorwurf, dass die Landesregierung absichtlich nicht löschte, damit die Unterlagen später dem Untersuchungsausschuss zugeführt werden können. Einerseits profitieren wir davon, andererseits ist die Frage, ob die Landesregierung absichtlich geltendes Datenschutzrecht verletzte, für uns als Rechtsstaatspartei von Bedeutung.“

„Leider“, so Kern weiter, „konnte uns Minister Untersteller dazu keine Angaben machen. Der Minister wusste nicht, wer die Speicherung konkret veranlasst hat. Er wusste nicht, beim wem die Daten von welcher Person gefunden wurden. Er wusste auch nicht, ob es zur damaligen Speicherung Kommunikation gab. Offensichtlich hatte sich Minister Untersteller nur zur Situation nach der Installation des Untersuchungsausschusses vorbereiten lassen. Wir halten dies für eine Nichtachtung des Untersuchungsausschusses.“

„Wir haben daher“, Kern abschließend, „beantragt, die Abteilungsleiterin I des Umweltministeriums und den Beauftragten Heiland zu vernehmen, da sie mit der Zusammenstellung der Akten und der Auffindung der Sicherungsdateien zu tun hatten. Leider hat die grün-rote Koalition mit ihrer Mehrheit verhindert, dass über die Anträge abgestimmt wird. Wir werden daher in naher Zukunft erneut tagen und die Beweisanträge erneut zur Abstimmung stellen.

Zudem haben wir heute den Antrag gestellt, dass uns die damalige Korrespondenz, in der die Speicherung angelegt und beschlossen wurde, übermittelt wird. Das Umweltministerium behauptet nun, es hätte uns alle Unterlagen dazu geschickt. Allerdings datiert das früheste Dokument dazu aus dem Dezember 2013. Wenn also die Aussage des Umweltministeriums dazu richtig wäre, dürfte die Speicherung im Jahr 2011 nie per Email oder in irgendwelchen Vermerken thematisiert worden sein. Es hätte also alles mündlich diskutiert und beschlossen werden müssen, selbst die Veranlassung der Speicherung. Das können wir uns nicht vorstellen. Wir haben unsere Zweifel, dass das Ministerium die Wahrheit sagt. Auch über diesen Antrag konnte nicht abgestimmt werden, weil Grün-Rot die Abstimmung verweigerte.“

Zur Ankündigung von Wirtschafts- und Finanzminister Schmid und Kultusminister Stoch, dass das Land die Zuschüsse für die Wohnheim-Unterbringung von Auszubildenden im Nachtragshaushalt erhöht, äußerten sich der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern.

Rülke wörtlich: „Seit Jahren fordern wir, dass das Land zumindest ein Drittel bei den Kosten der Unterbringung von Auszubildenden übernimmt. Die Koalition hat die entsprechenden Anträge der FDP-Fraktion im Landtag bislang immer stumpf abgelehnt. Nachdem die Berufsschüler und die Wirtschaft lange im Regen stehen gelassen wurden, hat Grün-Rot wenige Monate vor der Landtagswahl nun doch dem Druck nachgegeben. Die Landesregierung schafft durch das Zusammenlegen von Berufsschulklassen zusätzlichen Unterbringungsbedarf von Auszubildenden in Wohnheimen. Die FDP-Fraktion ist froh,  dass die Landesregierung sich nun doch bewegt und unserer Initiative nachkommt.“

Kern führte aus: „Was bei der Förderung der Azubis möglich ist, zeigt Bayern. Dort werden die Kosten bis auf einen Eigenanteil der Schüler für häusliche Ersparnis vollständig übernommen. Die baden-württembergische Landesregierung wählt trotz der sprudelnden Steuereinnahmen nur die Minimallösung. Es scheint Grün-Rot einzig und allein darum zu gehen, im Wahlkampf weniger Angriffsfläche zu bieten. Ein wirkliches Verständnis für die Bedeutung der dualen Ausbildung fehlt der Koalition immer noch.“

In Landtagsdebatte zur Schulpolitik zum Thema sprach sich der bildungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Dr. Timm Kern, erneut für einen stabilen Schulfrieden in Baden-Württemberg aus.

„Das Besorgnis erregende in der Bildungspolitik ist nicht so sehr die Tatsache, dass unterschiedliche Parteien über bildungspolitische Grundsatzfragen unterschiedlicher Auffassung sind und eine Regierung eigene Akzente setzen will. Besorgnis erregend ist, wenn sich eine Landesregierung wie derzeit die grün-rote in eine Position verbohrt und für keinerlei Argumente von Fachleuten, aus der Bevölkerung oder woher auch immer mehr zugänglich ist. Damit nicht nach jeder Landtagswahl eine neue Regierungskonstellation nach dem Grundsatz verfährt ‚Unsere Bildungspolitik in ihrem Lauf halten weder Ochs noch Esel auf!‘ und die am Bildungswesen Beteiligten vor Ort die Leidtragenden ständig wechselnder Vorgaben sind , bedarf es verlässlicher Rahmenbedingungen für das Bildungswesen. Deshalb hat die FDP-Fraktion am 1. Oktober 2014 ein liberales Schulkonzept für einen stabilen Schulfrieden in Baden-Württemberg vorgelegt – bis heute als einzige im Landtag vertretene Fraktion. Kern des liberalen Schulfriedenskonzepts ist eine auskömmliche und faire Ausstattung aller Schularten in einem gegliederten und vielfältigen Schulwesen und die Freiheit der Verantwortlichen vor Ort, ihr Schulangebot in eigener Verantwortung zu gestalten.“

Kern bedauerte, dass keine im Landtag vertretene Fraktion den liberalen Schulfriedensvorstoß aufgegriffen hat. „Mehr noch, es hat in der Geschichte des Landes wohl noch keine Landesregierung gegeben, die die Freiheit des Bildungswesens mehr beschnitt als die grün-rote. Hier eine Auswahl von grün-roten Freiheitseinschnitten:

  1. Grün-Rot will nur noch die Zwei-Säulen-Schullandschaft für unser Land, bestehend aus Gemeinschaftsschulen und Gymnasien.

Mehr Freiheit dagegen hieße, den Verantwortlichen vor Ort die Möglichkeit zur Ausgestaltung ihres Bildungsangebots zu geben. Sie sollten selbst entscheiden, ob sie beispielsweise eine Haupt-/Werkrealschule oder Realschule fortführen, eine Verbundschule bilden oder eine Gemeinschaftsschule wollen – bei fairer Ausstattung und ohne Privilegierungen.

  1. Grün-Rot will die „eine Schule für alle“ – von der grünen Jugendorganisation erst kürzlich beschlossen. Mehr Freiheit aber hieße, die passende Schule für jeden Schüler anzustreben.
  2. Grün-Rot wünscht sich am liebsten die verpflichtende Ganztagsschule.

Mehr Freiheit dagegen hieße, auch die offene Ganztagsschule ins Schulgesetz aufzunehmen und den Eltern die Entscheidung über Art und Umfang von Schule und Betreuung zu lassen.

  1. Grün-Rot hat die Zwangseinführung der Gemeinschaftsschul-Pädagogik an den Realschulen beschlossen.

Mehr Freiheit hieße dagegen, den Realschullehrern die Entscheidung zuzutrauen, ihre Schüler in Kursen auf unterschiedlichen Niveaus oder in einer gemeinsamen Klasse auf den Haupt- und den Realschulabschluss vorzubereiten.

  1. Grün-Rot hat den weiterführenden Schulen verboten, sich die Grundschulempfehlung zeigen zu lassen.

Mehr Freiheit hieße dagegen, den weiterführenden Schulen diese wichtigen Informationen zu geben und ihnen zuzutrauen, damit verantwortungsvoll und zum Wohle der Schüler umzugehen.

  1. Grün-Rot hat ein Schulschließungsbeschleunigungsprogramm beschlossen, das sich zwar regionale Schulentwicklung nennt, aber als Wahlalternative zum Verlust des Schulstandorts nur die Gemeinschaftsschule kennt.

Mehr Freiheit hieße dagegen, flächendeckend Bildungsregionen einzurichten und ihnen die eigenständige Ausgestaltung des Schulangebots zu überlassen.

  1. Grün-Rot lässt mit ihrem Inklusionsgesetz befürchten, dass die Sonderschulen ausbluten.

Mehr Wahlfreiheit hätte geheißen, den Sonderschulen nicht nur ihren Namen zu lassen, sondern sie als sonderpädagogische Kompetenzzentren die Inklusion in einem Sprengel fachlich koordinieren und betreuen zu lassen.

  1. Grün-Rot plante eine Absenkung des Abiturniveaus, um die Schüler von den Gemeinschaftsschulen im Regelfall aufs allgemeinbildende Gymnasium übergehen zu lassen. Mehr Wahlfreiheit dagegen hieße, die beruflichen Gymnasien zu stärken. Sie bieten mit ihrer dreijährigen Oberstufe nicht nur den idealen Anschluss an alle mittleren Bildungsabschlüsse an, sondern bilden somit auch eine bewährte neunjährige Alternative zum achtjährigen Gymnasium.

Kern: „Die Liste der grün-roten Freiheitseinschränkungen im Bildungsbereich ließe sich noch beliebig fortsetzen. Damit erzeugt die Landesregierung Unzufriedenheit, mithin Unfrieden vor Ort. Die Bürgerinnen und Bürger werden sich aber eine Bildungspolitik der Bevormundung und Besserwisserei nicht länger gefallen lassen. Die Landtagswahl wird deshalb auch eine Abstimmung über den Schulfrieden und Freiheit im Bildungswesen in unserem Land.“

 

Zum Vorstoß des Kultusministers einer besseren Verzahnung von Schule und Spitzensport sagte der bildungs- und sportpolitische Sprecher der FDP-Landtags-fraktion, Dr. Timm Kern:

„Die FDP-Fraktion unterstützt den Kultusminister in seinem Bemühen, dass junge Spitzensportler Schule und Sportkarriere besser unter einen Hut bringen können. Zeitlich entzerrte Schulangebote können hier eine gute Lösung darstellen. Allerdings wundern wir uns, dass der Kultusminister sich für diesen Vorstoß feiert, nachdem er einen ähnlich gelagerten, aber breiter angelegten Vorschlag der FDP-Fraktion vor einiger Zeit brüsk ablehnte. Angesichts des von Grün-Rot angerichteten Schlamassels einer auf 44 Gymnasien beschränkten Rückkehr zu G9 und den dadurch entstandenen Gerechtigkeitsproblemen wollen wir allen Gymnasien ermöglichen, die Stunden der G8-Stundentafel auch auf neun Jahre zu verteilen; gleichzeitig wollen wir den mit zusätzlichem Personal ausgestatteten „Schulversuch G9“ auslaufen lassen und die Beruflichen Gymnasien mit ihrer dreijährigen Oberstufe im Anschluss an die Mittlere Reife als die reguläre neunjährige Alternative zum achtjährigen Gymnasium stärken. An den allgemeinbildenden Gymnasien könnten auf diesem Weg entzerrte Schulangebote entstehen, die nicht nur Karrieren von Spitzensportlern,

sondern auch die Förderung von Begabungen, Neigungen und Interessen in anderen Bereichen wie beispielsweise der Musik oder der Naturwissenschaften und Technik nach Schulschluss erleichtern würden.“

 

Zur Feststellung des Städtetags, dass voraussichtlich nur an drei von derzeit 271 Gemeinschaftsschulen eine gymnasiale Oberstufe gebildet werden kann, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Mit seiner Feststellung hat der Städtetag das zentrale falsche Versprechen der grün-roten Gemeinschaftsschule entlarvt. Denn die Koalitionäre von Grünen und SPD versuchten, ihr Lieblingsprojekt insbesondere den Eltern schmackhaft zu machen, indem sie die Gemeinschaftsschule gegenüber der Realschule und die Haupt-/Werkrealschule mit dem Abiturprivileg ausstatteten. Dabei ist die ganz überwiegende Zahl der Gemeinschaftsschulen aus kleinen Haupt-/Werkrealschulen hervorgegangen, und nur zehn Prozent der Schüler an den Gemeinschaftsschulen haben eine Grundschulempfehlung für das Gymnasium. Die FDP-Fraktion sieht sich in ihrer Haltung bestätigt, dass eine Gemeinschaftsschul-Oberstufe nur eine teure und kropfunnötige Konkurrenz zu den Beruflichen Gymnasien bilden würde. Die Beruflichen Gymnasien führen seit Jahren Schülerinnen und Schüler nach der Mittleren Reife mit beachtlichem Erfolg in drei Jahren zum Abitur: Rund die Hälfte der Hochschulzugangsberechtigungen werden in Baden-Württemberg nicht am allgemeinbildenden Gymnasium erworben. Wir Freien Demokraten wollen deshalb für die Gemeinschaftsschul-Oberstufen keine Mittel vorsehen und dafür die Ausstattung der Beruflichen Schulen verbessern. Jeder Schüler, der über die Voraussetzungen verfügt, sollte wie bei den übrigen weiterführenden Schularten einen Rechtsanspruch auf den Besuch eines Beruflichen Gymnasiums haben. Der grün-roten Landesregierung empfehlen wir, den Eltern und Schülern reinen Wein einzuschenken und von falschen Versprechungen Abstand zu nehmen. Das Signal auszusenden, das Abitur erwerbe man an der Gemeinschaftsschule quasi automatisch, kann die Leistungsmotivation von Schülerinnen und Schüler enorm negativ beeinflussen – und macht somit gerade bei den weniger leistungsstarken Schülerinnen und Schülern Bildungschancen zunichte.“

 

 

Zur Forderung der Grünen Jugend Baden-Württemberg, das Gymnasium abzuschaffen, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:

„Man muss der ‚Grünen Jugend‘ im Grunde dankbar sein, dass sie das Kretschmannsche Doppelspiel entlarvt und das offen ausspricht, was die Grünen in Wirklichkeit beabsichtigen: die Abschaffung des Gymnasiums. Dies belegen zahlreiche Zitate von grünen Spitzenpolitikern in Baden-Württemberg.“ Rülke: „Wenn der Ministerpräsident stets beteuert, er strebe ein Zwei-Säulen-System aus Gymnasium und Gemeinschaftsschule an, ist das nicht mehr als weiße Salbe zur Besänftigung der Bürger im Vorfeld der Landtagswahl.“ Nach den Worten von Kern sitze bei Kretschmann die Erinnerung an den gescheiterten Versuch einer schwarz-grünen Koalition in Hamburg, eine sechsjährige Grundschule einzuführen und das Gymnasium damit zu schleifen, tief.

Rülke und Kern abschließend: „Seitdem wiederholt Kretschmann beständig wie ein Mantra: ‚Wer sich am Gymnasium vergreift, überlebt das politisch nicht.‘ Doch der grüne Drang, das Prestigeprojekt Gemeinschaftsschule zum Erfolg zu führen und dessen Konkurrenten Gymnasium zu beseitigen, wird sich nur aufhalten lassen, wenn die Grünen bei der Landtagswahl im März 2016 gestoppt werden und nicht weiterregieren.“

In der Zweiten Lesung eines Gesetzentwurfs zur Lehrerbesoldung forderte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, die an den Haupt-/Werkrealschulen tätigen Lehrerinnen und Lehrer bei der Besoldung nicht abzuhängen:

„Der bisher an den Haupt-/Werkrealschulen tätigen Lehrerinnen und Lehrer nimmt sich die grün-rote Landesregierung bislang nicht an. Während ihre neu eingestellten Kollegen wegen des neuen gemeinsamen Lehramts ‚Haupt-/Werkrealschule und Realschule‘ zukünftig sogleich in A 13 eingestuft werden, verbleiben ihre Kollegen in A 12. Die FDP-Fraktion unterstützt die Einstufung der Haupt-, Werkreal- und Realschullehrer in A 13 und stimmt dem Gesetzentwurf zu. Allerdings werden durch seine Unvollständigkeit erhebliche Gerechtigkeitsfragen aufgeworfen, wenn  der altgediente und erfahrene Hauptschullehrer deutlich schlechter bezahlt als die jungen Kolleginnen und Kollegen. Trotz diverser Ankündigungen hat die Landesregierung kein Konzept vorgelegt, wie ein Weiterqualifizierungsangebot aussehen soll, mit dem den in der Besoldungsgruppe A 12 befindlichen Lehrerinnen und Lehrern an den Haupt-/Werkrealschulen ein Aufstieg in die Besoldungsgruppe A 13 ermöglicht wird. Damit diese offensichtliche Gerechtigkeitslücke zeitnah geschlossen wird, hat die FDP-Fraktion einen Entschließungsantrag auf Erarbeitung eines Weiterentwicklungs- und Aufstiegskonzepts für die in A 12 befindlichen Lehrer an den Haupt-/Werkrealschulen bis zum Jahresende vorgelegt.“

Kern merkte an, dass das Besoldungsgefüge der Lehrerinnen und Lehrer ein Spiegel des Gesamtzustands der Schulen in Baden-Württemberg sei. Wörtlich sagte er: „Mit der Einführung und Privilegierung der Gemeinschaftsschule hat die Landesregierung das Besoldungsgefüge in der Schullandschaft in Baden-Württemberg kräftig durcheinandergebracht hat. Wenn an der Gemeinschaftsschule ein Gymnasiallehrer, ein Realschullehrer und ein Haupt-/Werkrealschullehrer arbeitet, dann kann es sein, dass der eine in die Besoldungsgruppe A 14, der andere aber in A 13 und der dritte in A 12 eingestuft ist.

Außerdem bemerkten die Koalitionäre schnell, dass sie die Gemeinschaftsschule mit Privilegien würden ausstatten müssen, um vorzeigbare Verkaufszahlen für ihr Prestigeprojekt zu bekommen. Eine offensichtliche Privilegierung wurde denn auch bei den Gehältern der Schulleiter vorgenommen: Die Schulleiter an Gemeinschaftsschulen wurden kurzerhand in die Besoldungsgruppe A 15 eingestuft, während ihre Kollegen in den Haupt-/Werkrealschulen in A 13 verblieben. Dabei sind die Gemeinschaftsschulen zum Großteil aus Haupt-/Werkrealschulen hervorgegangen. Schulleiter von Haupt-/Werkrealschulen werden auch nach der vorliegenden Gesetzesnovelle in A 13 sein, nun mit einer Amtszulage in Höhe von 200,48 Euro.“

Kern resümierte: „Auch wenn die Landesregierung die Haupt-/Werkrealschulen lieber früher als später aussterben lassen würde: Gerade die Haupt-/Werkrealschullehrer machen einen erstklassigen Job und eröffnen mit ihrer fördernden und fordernden Pädagogik und dem praxisnahen Unterricht echte Lebenschancen. Gerade viele Haupt-/Werkrealschulen haben den Ehrgeiz, dass kein Schüler/keine Schülerin ohne einen Hauptschulabschluss die Schule verlässt. Das ist ein starkes Stück Arbeit und verdient unser Lob und unsere Anerkennung.“

Zur Diskussion um zurückgehende Schülerzahlen an Gemeinschaftsschulen sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion,  Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:

„Die Zahlen sind eine weitere Niederlage für das bildungspolitische Lieblingskind der grün-roten Landesregierung. Es spricht sich also bei den Eltern herum, dass das gesamte Konzept der grün-roten Gemeinschaftsschulen an vielen Stellen nicht funktioniert und daher keinen Rückhalt findet. Wenn der Kultusminister stattdessen auf die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler an Gemeinschaftsschulen verweist, streut er den Menschen bewusst Sand in die Augen. Denn die meisten Gemeinschaftsschulen sind offenkundig das Ergebnis der Hoffnung auf den Erhalt des Schulstandorts und nicht Ausdruck einer überzeugenden Strahlkraft der grün-roten Gemeinschaftsschule. Die grün-rote Landesregierung hat bewusst einen unfairen Wettbewerb um Schüler geschaffen. Dieser unfaire Wettbewerb und die Privilegierung der Gemeinschaftsschule müssen ein Ende haben“, so Rülke.

Kern führte aus: „Gerade weil viele der Gemeinschaftsschulen früher Haupt- und Werkrealschulen waren, war die FDP von Anfang an skeptisch, ob die in die Gemeinschaftsschulen gesetzten Erwartungen erfüllt werden könnten. Die Haupt- und Werkrealschulen haben mit ihrer pragmatischen Pädagogik sehr gute Erfolge erzielt. Wir befürchten, dass gerade die weniger leistungsstarken Schülerinnen und Schüler die Leidtragenden einer Pädagogik sind, die einseitig auf das individuelle Erledigen von Arbeitsblatt-Paketen setzt. Wir haben schon früh gesagt, dass der starre Rahmen der Gemeinschaftsschulen die pädagogische Arbeit vor Ort massiv einschränkt. Auch diese Befürchtung wird jetzt bestätigt. Es muss den Gemeinschaftsschulen erlaubt werden, Kurse auf unterschiedlichen Leistungsniveaus anzubieten.“

 

Zur gemeinsamen Kritik des Realschullehrerverbands, des Berufsschullehrerverbands und des Bundes der Selbständigen am grün-roten Realschulgesetz sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:

„Wenn sich neben der FDP-Landtagsfraktion der Realschullehrerverband, der Berufsschullehrerverband und der Bund der Selbständigen gleichermaßen Sorgen um die Qualität der Realschulbildung machen, sollte das der grün-roten Landesregierung zu denken geben. Dass die Realschulen zukünftig neben dem Realschulabschluss auch den Hauptschulabschluss anbieten sollen, lässt sich angesichts der stark vergrößerten Bandbreite an Begabungen und Leistungsvermögen der Schülerinnen und Schüler aus Einsicht in die Notwendigkeit rechtfertigen. Dass die Realschulen aber zugleich die Gemeinschaftsschul-Pädagogik anwenden müssen und im Regelfall keine Kurse auf unterschiedlichen Leistungsniveaus einrichten dürfen, kommt für die Lehrer der Quadratur des Kreises gleich. Denn wenn die Realschulen möglichst jeden Schüler erfolgreich zu einem Schulabschluss führen sollen, bräuchten sie nicht weniger, sondern mehr pädagogische Freiheit. Die grün-rote Landesregierung misstraut offenbar den Lehrerinnen und Lehrern, dass diese das Wohl der ihnen anvertrauten Schüler über die ideologischen Vorgaben der Koalitionäre stellen könnten. Jeden einzelnen bestmöglich zu fördern, ist jedoch die vornehmste Aufgabe eines Pädagogen. Deshalb fordert die FDP-Landtagsfraktion den Kultusminister auf, vom hohen dogmatischen Ross seiner Regierung herabzusteigen und Kurse auf unterschiedlichen Leistungsniveaus uneingeschränkt zuzulassen. Alles andere wäre nichts als eine fortgesetzte Misstrauenserklärung gegenüber den Lehrerinnen und Lehrern an den Realschulen und ein Hemmschuh für Qualitätsentwicklung der Realschulen.“

In einer Landespressekonferenz kritisierten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern, dass das Gymnasium Hauptleidtragender des nivellierenden grün-roten Bildungsplans ist. Rülke und Kern wörtlich:

„Es ist längst ersichtlich, dass das Gymnasium der grün-roten Koalition ein Dorn im Auge ist. Die Gemeinschaftsschulen können nur mit einem hohen Anteil an Gymnasiasten funktionieren, welche die übrigen Schüler mitziehen. Die Bildungspolitik der Landesregierung hat das Ziel, den Konkurrenten der grün-roten Lieblingsschulart ‚Gemeinschaftsschule‘ zu beseitigen. Da die Koalitionäre aus wahltaktischen Gründen eine Abschaffung des Gymnasiums scheuen, graben sie der erfolgreichen Schulart durch die Hintertür das Wasser ab.“ Rülke und Kern betonten, dass die FDP-Fraktion es für eine ihrer wichtigsten Aufgaben als Oppositionsfraktion ansieht, über offenes wie verstecktes Regierungshandeln aufzuklären, das die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft zu gefährden droht. „Deshalb haben wir im Landtag eine Aktuelle Debatte über das Arbeitspapier ‚Gymnasium 2020‘ beantragt, mit dem die Landesregierung zur Anpassung an die Gemeinschaftsschule dem Niveau des Abiturs zu Leibe rückt. Und ebenfalls zu Aufklärungszwecken haben wir in einem Faltblatt Zitate von grün-roten Politikern zusammengestellt, die deren Traum von einem Einheitsschulsystem belegen. Denn Grüne und SPD arbeiten trotz anderslautender Lippenbekenntnisse nach wie vor auf ein Einheitsschulsystem hin. Wir Freien Demokraten rufen dazu auf, für das Gymnasium Partei zu ergreifen. Das Gymnasium und unser vielfältig gegliedertes Bildungssystems sind es wahrlich wert und können Unterstützung dieser Tage gut gebrauchen.“

Auch der grün-rote Entwurf für einen einheitlichen Bildungsplan über alle Schularten hinweg nehme bewährten Schularten wie dem Gymnasium, der Realschule oder der Haupt-/Werkrealschule das besondere Profil. Rülke und Kern: „Mehr noch, den Schularten wird indirekt die Existenzberechtigung abgesprochen und somit einer Einheitsschule der Boden bereitet. Es kann nicht angehen, dass die Pädagogik der Gemeinschaftsschule mithilfe des Einheitsbildungsplans zum Maßstab aller Schularten wird, obwohl die Gemeinschaftsschule keine Klassen oder Kurse auf unterschiedlichen Leistungsniveaus kennt und bislang ihre Leistungsfähigkeit nicht nachgewiesen hat.“

Die beabsichtigte zerstörerische Wirkung des grün-roten Einheitsschulstrebens werde insbesondere im Bereich der Naturwissenschaften am Gymnasium deutlich. Rülke und Kern hierzu: „Die Zusammenlegung von Biologie und Naturphänomenen zu einem Fächerverbund nach einem einheitlichen Muster über alle Schularten hinweg verwässert das hohe Niveau der einzelnen Fächer. Wir Freien Demokraten lehnen diese Zwangsfusion strikt ab und wollen im Interesse einer hohen Unterrichtsqualität in den naturwissenschaftlichen Fächern deren Eigenständigkeit erhalten. Überhaupt scheint der gesamte Bereich der Naturwissenschaften und Technik der Landesregierung ein Buch mit sieben Siegeln zu sein. Die Koalitionäre haben trotz intensiver Bekenntnisse zur Industrie 4.0 nicht verstanden, dass Informatik mehr ist als Facebook und PowerPoint. Die Bildungsplan-Entwürfe sehen eine fast vollständige Verbannung der informationstechnischen Grundbildung zugunsten einer sehr allgemein gehaltenen Medienkompetenz quer über alle Fächer vor. Auch hier erwischt es die Gymnasien wieder am härtesten: Ihr Neigungskurs Informatik in der Oberstufe wird ersatzlos gestrichen. Schon allein durch Vorlage dieses Bildungsplans hat sich Grün-Rot als Landesregierung des Techniklands Baden-Württemberg disqualifiziert. Die FDP-Fraktion tritt für einen eigenständigen, ans Fach Mathematik angedockten Informatik-Unterricht ein, der schrittweise zu einem eigenen Fach ausgebaut werden sollte. Der Informatik-Neigungskurs in der gymnasialen Oberstufe sollte weiterhin möglich sein. Insgesamt sollte das Oberstufen-Angebot nicht ausgedünnt, sondern verbreitert werden. Die FDP/DVP-Fraktion spricht sich deshalb für die Wiedereinführung der Grund- und Leistungskurse aus.

Rülke und Kern kritisierten ferner, dass sich der grün-rote Bildungsplan nicht konsequent dem Anspruch verpflichtet fühle, jeden jungen Menschen zu Mündigkeit, kritischem Denken und eigenverantwortlichem Handeln zu befähigen. „Gerade dies ist nach unserer Auffassung aber die unabdingbare Voraussetzung für gelebte Toleranz. Stattdessen will die Landesregierung ‚Wertfreiheit‘ bei der Beschreibung unterschiedlicher sexueller Orientierungen verordnen. Werthaltungen lassen sich aber nicht aufoktroyieren. Wer dies versucht, wird das Gegenteil des Beabsichtigten erreichen. Um dem Bildungsplan den Verdacht der Bevormundung zu ersparen, will die FDP-Fraktion die von der Landesregierung mehr oder weniger willkürlich ausgewählten Leitperspektiven gänzlich streichen.“

Unterstützung durch die FDP-Fraktion erhält die Landesregierung hingegen bei der Einführung des eigenständigen Fachs Wirtschaft und bei der Wiedereinführung eines eigenständigen Fachs Musik in der Grundschule. Ferner begrüßt die FDP-Fraktion, dass Grün-Rot die von der christlich-liberalen Vorgängerregierung gestärkte Eigenständigkeit der Lehrerinnen und Lehrer bei der Auswahl der Unterrichtsthemen fortführt. Gleichzeitig mahnten Rülke und Kern noch mehr Möglichkeiten der Schwerpunktsetzung bei der Unterrichtsgestaltung durch mehr fakultative Inhalte an. Gerade bei großen Stoffmengen gelte im Unterricht häufig der Grundsatz ‚Weniger ist mehr!‘ Es müsse den Lehrerinnen und Lehrern ermöglicht werden, diesen Grundsatz anzuwenden.

Leider zeige sich immer wieder, dass die Landesregierung keinen Wert auf Expertenmeinungen legt, so Rülke und Kern. „Die Antwort der Landesregierung auf unsere Anfrage nach dem Umgang mit den kritischen Stellungnahmen der Fachleute zum geplanten Fächerverbund ‚Biologie, Naturphänomene und Technik‘ (BNT) besagt nichts anderes, als dass kritische Argumente aus der Fachkommission unerwünscht sind. Für uns Freie Demokraten steht aber die Qualität des zukünftigen Bildungsangebots an erster Stelle. Die kompromisslosesten Wächter der Qualität sind die Fachvertreterinnen und -vertreter. Ihnen sollte die Landesregierung auch beim Bildungsplan das letzte Wort geben und ihre Stellungnahmen aus der Anhörung wenn irgend möglich beherzigen“, so Rülke und Kern.

Flyer: Qualität statt Einheitsbrei – Hände weg vom Gymnasium

Stellungnahme zu den Entwürfen für den Bildungsplan 2016

Zur Zumeldung des Kultusministeriums zur Landespressekonferenz der FDP-Landtagsfraktion sagten der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Dass das Kultusministerium hartnäckig erklärt, es werde doch auch zukünftig Informatikunterricht geben, lässt zwei mögliche Schlüsse zu. Entweder herrscht im Kultusministerium immer noch kein Verständnis für den Unterschied zwischen Informatik und Medienbildung. Dazu können wir nur wiederholen, dass Informatik mehr ist als PowerPoint und Facebook im Unterricht. Oder das Kultusministerium reagiert mit einer Nachbesserung am Bildungsplan auf die überraschenden Äußerungen des Ministerpräsidenten in der letzten Woche. Dieser hatte nach öffentlicher Kritik von Verbänden und Opposition erklärt, dass ‚alle Schüler an allgemein bildenden Schulen eine verbindliche Grundbildung in Informatik bekommen‘ sollen. Wenn unsere Kritik solche Früchte getragen haben sollte, freuen wir uns in der FDP-Landtagsfraktion.“

Mit einem einhelligen Appell an Bund und Länder, privates Eigentum zu respektieren, ist der Kongress der FDP-Landtagsfraktion „Wald und Grund als Eigentum“ im Haus der Abgeordneten in Stuttgart ausgeklungen. Der frühere Vizepräsident des Deutschen Bundestages und Vorsitzende des Stiftungsrates der Deutschen Stiftung Eigentum, Dr. Hermann Otto Solms, erinnerte in seiner Rede daran, dass die Wiedervereinigung Deutschlands vor 25 Jahren gezeigt habe, dass „wir ein Volk von Eigentümern sein wollen und keines des Volkseigentums.“ Ohne die Achtung des Grundrechts auf privates Eigentum sei die Soziale Marktwirtschaft nicht möglich. „Freiheit braucht Eigentum und Eigentum schafft Freiheit“, sagte Solms. Doch der Staat greife immer mehr in das verfassungsrechtlich verbriefte Grundrecht auf Eigentum ein. Sei das beim Wohneigentum, bei der Erbschaftsteuer, dem Kulturgutschutzgesetz, durch die Finanzrepression oder eben in der Land- und Forstwirtschaft. Durch die Einmischung des Staates komme es zu einer Überregulierung, die zu einer Einschränkung beziehungsweise Gefährdung des Eigentums führe und damit letztlich nicht anderes bedeute als eine schleichende Enteignung, unterstrich Solms.”

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, wies auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der stets wachsenden öffentlichen Ansprüche an die Eigentümer hin. „Angesichts von Produktionszyklen und Umtriebszeiten zwischen 60 und 250 Jahren ist die Belastungsgrenze für die Familienforstwirtschaft nicht beliebig verschiebbar. Und auch landwirtschaftliche Familienbetriebe müssen bei aller Ökologie noch von ihrer Arbeit mit dem Boden leben können“, so Kern. Als aktuelle Beispiele für den mangelnden Respekt vor Eigentumsrechten in anderen Bereichen nannte Kern die jüngsten Überlegungen der grünen Oberbürgermeister von Tübingen und Stuttgart, für Flüchtlinge leer stehenden Wohnraum zu beschlagnahmen oder über ein Zweckentfremdungsverbot den Wohnungsleerstand mit Bußgeldern zu bestrafen. Diese Ideen entstammten dem gleichen Gedankengut wie das Grünlandumbruchverbot, die Beschränkungen des Jagdrechts, die starren Vorgaben für Gewässerrandstreifen oder das neue Landesnaturschutzgesetz.

Die Forderung nach mehr Achtung vor dem Eigentumsrecht spiegelte sich auch in der  vom Wirtschaftsjournalisten Ulrich Schreyer sachkundig moderierten Podiumsdiskussion wider. Der Vorsitzende des Verbandes der baden-württembergischen Grundbesitzer und Vorstandsmitglied der Forstkammer Baden-Württemberg, Karl Eugen Erbgraf zu Neipperg,

kritisierte, dass die staatliche Überregulierung des Eigentums oftmals zum „Fluch der guten Tat“ führe. So habe die naturnahe Waldbewirtschaftung, die sein Familienbetrieb inzwischen seit mehreren Generationen pflege, einen großen Eichenbestand herbeigeführt, der nun wegen seines ökologischen Wertes unter den Schutz eines FFH-Gebietes gestellt sei.

Ehren-Landesjägermeister Dr. Dieter Deuschle appellierte, nicht immer nach dem Staat zu rufen, sondern dem Einzelnen mehr Eigenverantwortung beim Umgang mit der Natur zuzutrauen. Das neue Verbot der Wildfütterung beispielsweise verhindere sachkundige Entscheidungen vor Ort. Der Vizepräsident des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbandes, Franz Käppeler, forderte, die Politik müsse auch Rahmenbedingungen setzen, in denen eigenverantwortliches Handeln ohne staatliche Hilfe möglich ist. Der Landwirtschaftsmeister bekräftigte daher auch die Forderung der FDP nach eine steuerfreien Risikoausgleichsrücklage, die es Land- und Forstwirten ermögliche, bei der Steuer gute mit schlechten Jahren zu verrechnen.

Der FDP-Agrarpolitiker Dr. Friedrich Bullinger schloss mit einem Resümee:  „Die Balance zwischen der Sozialpflichtigkeit des Eigentums und der Freiheit der wirtschaftlichen Eigentumsnutzung ist ein schmaler Grat. Deshalb sollte der Gesetzgeber grundsätzlich jede Nutzungsbeschränkung mit einer wirksamen Härtefallklausel versehen. Zudem muss der Gesetzgeber bei jedem Eingriff ins Eigentum den genauen Zweck der Sozialbindung im Auge behalten. Wenn etwa infolge des grün-roten Naturschutzgesetzes in Managementplänen für FFH-Gebiete die bisherige Unterscheidung zwischen gemeinten und nicht gemeinten Bereichen verloren geht, oder im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz der Umbruch von Grünland allgemein und ohne Rücksicht auf die tatsächliche ökologische Einbettung der jeweiligen Fläche reguliert wird, ist dies eine verfassungsrechtlich höchst fragwürdige Gängelung der Grundeigentümer. Es wird daher Zeit für einen politischen Wechsel im Land“, sagte Bullinger.

In einer Landtagsdebatte warf der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, der Landesregierung vor, auf Nebenkriegsschauplätzen viel Wind zu entfachen, um der zentralen Auseinandersetzung über pädagogische Mängel der grün-roten Gemeinschaftsschule aus dem Weg zu gehen. „Statt sich mit den Inhalten der in der ‚Frankfurter Allgemeinen Zeitung‘ wiedergegebenen Studie über die Geschwister-Scholl-Gemeinschaftsschule Tübingen zu befassen und daraus Konsequenzen zu ziehen, droht Herr Stoch der Zeitung mit einer Klage, oder hat er sie vielleicht schon eingereicht. Das ist zugleich auch der wenig überzeugende Versuch, die couragierte Journalistin Heike Schmoll einzuschüchtern“, sagte Kern.

Laut Zeitungsbericht stelle die Studie der Geschwister-Scholl-Gemeinschaftsschule ein vernichtendes Zeugnis aus. Kern wörtlich: „Nicht nur die Leistungsmessung und Lernkontrolle sind fragwürdig. Auch die Inklusion, das heißt, der gemeinsame Unterricht für Kinder mit und ohne Behinderungen, vollzieht sich völlig planlos. Vor allem scheint das Herzstück der Gemeinschaftsschul-Pädagogik, das individuelle Lernen, nicht zu funktionieren. Die Studie bestätigt offenbar die Befürchtungen der FDP-Fraktion, dass gerade die weniger leistungsstarken Schülerinnen und Schüler die Leidtragenden einer Pädagogik sein werden, die einseitig auf das individuelle Erledigen von Arbeitsblatt-Paketen setzt.“

Gerade die schwächeren Schülerinnen und Schüler seien in offenen und individualisierten Lernformen häufig die Leidtragenden, so Kern. „Das gilt in allererster Linie dann, wenn es mit der Lernkontrolle hapert – und ausgerechnet dies scheint an der Geschwister-Scholl-Schule in keiner Weise zu funktionieren. Die Lerntagebücher dienen lediglich als Taschenkalender, und die Lehrkräfte kommen mit der Überprüfung der Leistungen schlicht nicht hinterher. Die stärkeren Schüler aber bringen oft das Wissen und das Selbstbewusstsein von zu Hause mit, sich durch die einzelnen Aufgabenstellungen durchzubeißen.“

Es räche sich jetzt, dass Grün-Rot vor allem auf die demographische Not der Kommunen gesetzt habe, um die Verkaufszahlen beim Prestigeprojekt ‚Gemeinschaftsschule‘ hoch zu jagen. Kern: „Dadurch wurde oft den ums Überleben kämpfenden Schulen ein pädagogisches Konzept aufgenötigt, das im Grunde nicht zu ihnen passt und für das sie auch nur aus Einsicht in die Notwendigkeit einen Antrag stellten, aber nicht aus innerer pädagogischer Überzeugung. Es wäre klüger gewesen, wenn Grün-Rot dem Vorschlag der FDP-Fraktion gefolgt wäre und die 42 Starterschulen der ersten Runde als Modellversuch hätte laufen lassen. Sie hätten sich im Wettbewerb bewähren können, aber auch die Chance auf Verbesserungen gehabt. Grün-Rot ist den umgekehrten Weg gegangen, nach der Logik ‚von oben herab‘: Erst die Gemeinschaftsschule mit allen Details ins Schulgesetz und mit allen Privilegien in die Fläche und anschließend dann die Evaluation.“

Weiter sagte Kern: „Wer nun behauptet, die Geschwister-Scholl-Schule Tübingen sei ja nur eine von vielen Gemeinschaftsschulen, dem sei ein Blick in die Geschichte der Schule empfohlen. Schon seit dem Jahr 2008 gab es dort eine „Erweiterte Kooperation“ von Haupt- und Realschule und einem Teil Gymnasium. Also im Prinzip wohl beste Voraussetzungen, um das Experiment „Gemeinschaftsschule“ zu starten. Die Schule ist zum viel besuchten Informationsziel und Anschauungsort geworden, sozusagen zum Aushängeschild der Aushängeschilder. Grün-Rot soll nicht so tun, als wäre man wie im Straßenverkehr nur mal eben falsch abgebogen.“

Kern bezweifelte, dass der Kultusminister nicht über die Entwicklungen an der Geschwister-Scholl-Schule Bescheid wusste. „Die GSS unterliegt wie jede andere Schule der staatlichen Schulaufsicht und sollte mit einer neu eingeführten Schulform Gegenstand besonderer Aufmerksamkeit sein. Das heißt, entweder ist die Schulverwaltung ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen oder sie hat die Fehlentwicklungen in Tübingen unter den Teppich gekehrt.“

Timm Kern forderte, stattdessen die nächste Genehmigungsrunde für die Gemeinschaftsschulen auszusetzen, die 2016/17 an den Start gehen sollen. So könne verhindert werden, dass mit einem offensichtlich unausgegorenen Konzept weiter Schaden entsteht. „Vor allem fordert die FDP-Fraktion die Veröffentlichung der Ergebnisse der insgesamt zehn Gemeinschaftsschulgutachten – natürlich unter Wahrung des Datenschutzes. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, wie es um die Qualität der Gemeinschaftsschule bestellt ist.“

 

In der Zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur „Weiterentwicklung“ der Realschule warf der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, der grün-roten Koalition vor, die pädagogische Freiheit der Realschullehrer einschränken zu wollen. Wörtlich sagte Kern:

„Da die Realschulen zukünftig neben dem Realschulabschluss auch den Hauptschulabschluss anbieten sollen, wäre es eigentlich pädagogisch selbstverständlich, dass die Realschulen auch Kurse auf unterschiedlichen Leistungsniveaus bilden. Mit diesem Gesetzentwurf will Grün-Rot den Realschulen die Bildung von Kursen auf unterschiedlichen Leistungsniveaus untersagen und gemischte Gruppen wie an der Gemeinschaftsschule vorschreiben. Außerdem bekommen die Realschulen für die Klassen 5 und 6 eine Orientierungsstufe ohne Sitzenbleiben verordnet. Offenbar misstraut Grün-Rot den Lehrerinnen und Lehrern – dabei haben diese mittlerweile allen Grund, der Landesregierung zu misstrauen!“

Kern betonte nochmals seine Einschätzung, dass es sich beim vorliegenden grün-roten Realschulgesetz keinesfalls um ein Realschul-Upgrade, sondern vielmehr um einen Gemeinschaftsschul-Trojaner handle. Ziel der Koalition sei es, die Gemeinschaftsschule durch die Hintertür einzuführen. „Im Unterschied zu den Trojanern wollen die Realschulen den Gemeinschaftsschul-Trojaner aber gar nicht haben. In ihrer Not fiel der Koalition nur noch die Methode „Zuckerbrot und Peitsche“ ein. Dabei ist das Zuckerbrot kein Zubrot, sondern ein notwendiges Grundnahrungsmittel für die Realschulen. Insbesondere durch die überstürzt und unvorbereitet abgeschaffte Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung stehen die Realschulen vor einer enormen Bandbreite hinsichtlich des Leistungsvermögens ihrer Schüler. Es ist also im Grunde in erster Linie die schlechte Bildungspolitik von Grün-Rot, die zwingend eine bessere Ausstattung mit Personal und Finanzmitteln für die Realschule erforderlich macht, zumal da die Realschule bislang mit der bescheidensten Ausstattung auskommen musste – vielleicht gerade weil sie so verlässlich, geräuschlos und erfolgreich gearbeitet hat. Damit nicht zahlreiche Schüler ihre Schullaufbahn ohne Abschluss abbrechen, haben die Realschulen gefordert, neben dem Realschulabschluss auch den Hauptschulabschluss anbieten zu können. Diese Forderung unterstützen wir Liberalen aus Einsicht in die Notwendigkeit.“

Namens der FDP-Fraktion forderte Timm Kern die die Koalition auf, den Lehrerinnen und Lehrern endlich zu vertrauen. Kern: „Die Lehrerinnen und Lehrern können selbst am besten entscheiden, was für ihre Schülerinnen und Schüler das Richtige ist. Die grün-rote Bildungsbevormunderitis dagegen schafft nichts als Unfrieden vor Ort, bremst die Qualität der Bildungsangebote aus und wird auf Dauer nur ein Misstrauen der Menschen gegen Bildungspolitik im Allgemeinen hervorrufen.“

Kern begründete damit auch die zwei Änderungs- und einen Entschließungsantrag der FDP-Fraktion zum Gesetzentwurf. „Unser erster Änderungsantrag will den Realschulen die pädagogische Freiheit lassen zu entscheiden, ob sie Kurse auf unterschiedlichen Niveaus anbieten wollen oder nicht. Der zweite Änderungsantrag will den Realschulen die Entscheidung überlassen, ob sie eine Orientierungsstufe ohne Sitzenbleiben einrichten wollen oder nicht. Außerdem hat die Realschule wie jede Schulart einen eigenen Bildungsplan verdient – das begehrt unser Entschließungsantrag.“

Zur Umfrage des Philologenverbands, nach der zahlreiche Fünft- und Sechstklässler an den Gymnasien überfordert sind, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:

„Wenn zusätzlich zu den Sitzenbleibern über vier Prozent der Schülerinnen und Schüler in Klasse fünf und knapp fünf Prozent der Schülerinnen und Schüler in Klasse 6 das Gymnasium verlassen mussten oder das Schuljahr mit einer Realschulempfehlung oder einer Probeversetzung beenden mussten, ist das ein Alarmsignal. Der Kultusminister täte gut daran, Alarmsignale wie dieses nicht weiter zu überhören und den offensichtlichen Zusammenhang mit der von Grün-Rot überstürzt und unvorbereitet abgeschafften Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung nicht weiter zu leugnen. Vielmehr sollte ihm eine bestmögliche, das heißt: passende Bildung und Förderung eines jeden jungen Menschen selbstverständliches Herzensanliegen sein. Auf jeden Fall sollte der Kultusminister die Forderung des Philologenverbands umsetzen und der weiterführenden Schule das Recht geben, sich die Grundschulempfehlung eines bei ihr angemeldeten Kindes zeigen zu lassen. Die Grundschulempfehlung beruht immerhin auf einer fundierten Einschätzung der Lehrerinnen und Lehrer, die das betreffende Kind bisher unterrichtet haben – eine Information, die für eine fortgesetzte erfolgreiche Förderung grundlegend ist. Aus Sicht der FDP-Fraktion überwiegt dies pädagogische Erfordernis das Interesse des Datenschutzes. Den Lehrerinnen und Lehrern ist zuzutrauen, dass sie mit den Informationen über ihre Schülerinnen und Schüler verantwortungsbewusst und diskret umgehen. Die fortgesetzte Weigerung von Grün-Rot, den weiterführenden Schulen das Informationsrecht über die Grundschulempfehlung zu geben, ist ein unverständliches Misstrauensvotum der grün-roten Landesregierung gegenüber den Lehrerinnen und Lehrern in Baden-Württemberg.“

Zur Kritik des Philologenverbands am Umgang der Landesregierung mit den Gymnasien bei Bildung von Eingangsklassen sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher Dr. Timm Kern:

„Nachdem die grün-rote Landesregierung momentan ihren Traum von der Einheitsschule aus wahltaktischen Gründen auf Eis gelegt hat, lässt sie keine Gelegenheit zu einer Politik der Nadelstiche gegen das Gymnasium aus. Nicht nur wird an den Gymnasien eine Klasse erst bei mehr als 30 Schülern geteilt, während die Gemeinschaftsschulen mit einem Klassenteiler von 28 Schülern privilegiert werden. Jetzt macht Grün-Rot den Gymnasien auch noch bei der Bildung der Eingangsklassen das Leben schwer. Wenn nach einer Umfrage des Philologenverbands an 18 Prozent der Gymnasien Schülerinnen und Schüler teilweise an andere Schulen umgeschichtet werden müssen, damit die Klassen möglichst voll werden und gegebenenfalls eingespart werden können, ist dies mehr als Ausdruck der Knauserigkeit des Kultusministers. Es wird höchste Zeit für eine Beendigung der Bildungspolitik der Lieblingskinder und Stiefkinder, wie sie bei Grün-Rot Methode hat. Die FDP-Fraktion tritt für eine faire Behandlung und Personal- wie Finanzausstattung aller Schularten ein. Und wir werden Versuche zur Demontage erfolgreicher Schularten wie des Gymnasiums unter Grün-Rot entschlossen bekämpfen.“