Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, kritisierte die Ablehnung des Entschließungsantrags der FDP-Fraktion auf faire Beteiligung der Schulen in freier Trägerschaft an Vergünstigungen, die bislang nur staatlichen Schulen zugute kamen.

„Wir sind der Auffassung, dass die grün-roten Neuregelungen zur Privatschulbezuschussung einseitig die freien Schulen belasten und vor allem mittel- und längerfristig keine tragfähige Basis für Finanzierung darstellen. Deshalb wollten wir mit unserem Entschließungsantrag der Landesregierung Gelegenheit geben, das Versäumte nachzuholen. Konkret haben wir Folgendes beantragt:

  1. Die zeitnahe Aufnahme von Gesprächen mit den Privatschulverbänden über eine Beteiligung der Schulen in freier Trägerschaft an finanzieller Förderung in Bereichen, in denen bislang lediglich staatliche Schulen gefördert wurden, insbesondere in den Bereichen Ganztagsbetreuung, Schulsozialarbeit und Inklusion;
  2. Die Vorlage des für das Jahr 2015 regulär anstehenden Privatschulberichts rechtzeitig vor der Aufstellung des Nachtragshaushalts, in den die Mittel für eine Zuschusserhöhung einzustellen sind, so dass ein Kostendeckungsgrad von 80 Prozent der Bruttokosten erreicht wird.“

Kern bezeichnete das grün-rote Gesetz zur Änderung des Privatschulgesetzes als „Super-Sparangebot mit Knebelvertrag für die Schulen in freier Trägerschaft“. Kern wörtlich: „Auf den ersten Blick scheinen die Privatschulen bei Ihrem Super-Sparangebot der Landesregierung eigentlich nur zu gewinnen. Bei genauerem Hinsehen ist es aber ein großes Verlustgeschäft für die Privatschulen. Besonders augenfällig wird dies am Beispiel der Gymnasien in kirchlicher Trägerschaft: Sie profitieren von der jetzigen Erhöhung auf 78,7 Prozent nur unwesentlich: Den 67 Euro mehr pro Schüler und Jahr steht eine Versorgungsabgabe von zukünftig rund 12 000 Euro pro Lehrer und Jahr gegenüber.“

Kern weiter: „Man könnte ja nun einwenden, eine Versorgungsabgabe für verbeamtete Lehrkräfte sei systematisch gerechtfertigt – schließlich müsse das Land später für die Pensionen der Lehrkräfte aufkommen. Wenn Grün-Rot allerdings in ihrem ‚Werbeblock‘ von einer fairen Finanzierung spricht, dann muss man nach Auffassung der FDP auch diejenigen Zuwendungen berücksichtigen, die den freien Schulen nicht zugutekommen. Als das Bruttokostenmodell zur transparenten und fairen Berechnung entwickelt wurde, haben die damaligen Regierungsfraktionen von CDU und FDP in der AG Privatschulfinanzierung einen Kompromiss geschlossen: Das Land verzichtete auf die Versorgungsabgabe für die verbeamteten Lehrkräfte, und die freien Schulen verzichteten im Gegenzug auf Zuschüsse insbesondere für die Ganztagsbetreuung.

Dieser Kompromiss zeigt übrigens, wie sich die damaligen Regierungsfraktionen und die Privatschulverbände auf Augenhöhe begegnet sind – und ohne eine gute Zusammenarbeit hätte man auch das Bruttokostenmodell in dieser Form sicherlich nicht entwickeln können.

Mit dieser guten Tradition von Gesprächen auf Augenhöhe hat die grün-rote Landesregierung vollständig gebrochen. Die AG Privatschulfinanzierung tagte fortan nicht mehr, und die freien Schulen wurden nicht weiter als Partner bei der Erfüllung des staatlichen Bildungsauftrags betrachtet, sondern sie sind für diese Landesregierung offensichtlich nur eine Interessengruppe, die lästige Lobbyarbeit macht und der man nur einfach einen Happen Geld hinwerfen muss und ansonsten die Bedingungen diktieren kann nach dem Motto: ‚Vogel, friss oder stirb!‘.

Nach dieser Logik hat Grün-Rot die Gespräche über die Erhöhung der Zuschüsse mit dem Ziel eines Deckungsgrads von 80 Prozent der Bruttokosten von vornherein an die Bedingung der Versorgungsabgabe geknüpft. Fair im Sinne des beschriebenen Kompromisses zwischen Privatschulen und der christlich-liberalen Landesregierung wäre es gewesen, sich an einen Tisch zu setzen, und dann hätten beide Seiten ihre Anliegen vortragen können. Die Souveränität und den Willen zu solch einem Vorgehen haben Grüne und SPD nicht gehabt. Und um jeden Widerstand zu brechen, hat Grün-Rot die freien Schulen in Gewinner und Verlierer eingeteilt. Bei der feierlich inszenierten Unterzeichnung der Vereinbarung mit den Privatschulverbänden Ende 2013 hat dann manch einer nur mit der Faust in der Tasche zugestimmt – im Wissen darum, dass je nachdem, ob man zu den Gewinnern oder Verlierern gehört, in der Zukunft auch existenzielle Bedrohungen auf freie Schulen zukommen können.

Wie bei dem erwähnten Super-Sparangebot mit Knebelvertrag findet sich im vorliegenden Gesetzentwurf das Wesentliche nicht im Vertragstext selbst, sondern quasi in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, also außerhalb, so dass man darüber nicht mehr verhandeln oder im Parlament hätte abstimmen können. Da der Gesetzentwurf im Wesentlichen nur die Erhöhung der Zuschüsse mit dem Ziel eines Deckungsgrads von 78,5 Prozent vorsah, hat ihm die FDP-Fraktion zugestimmt.“

 

 

 

In einer Landtagsdebatte über die zwei Petitionen, die sexuelle Vielfalt im Bildungsplan betreffend, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Die von der grün-roten Landesregierung losgetretene Debatte über die Verankerung der sexuellen Vielfalt im Bildungsplan hat uns bei dem zentralen gesellschaftspolitischen Anliegen der Toleranz gegenüber Unterschiedlichkeit keinen Millimeter weiter gebracht hat. Im Gegenteil: Diese Debatte hat einen Graben der Gesellschaft aufgerissen, wo zuvor in diesem Ausmaß keiner zu finden war.

Mit dieser Ansicht ist die FDP-Fraktion nicht allein. So häufen sich mittlerweile die Stimmen von Schwulen und Lesben, dass ihrem berechtigen Anliegen durch das unglückselige Vorgehen der grün-roten Landesregierung in der Realität ein Bärendienst erwiesen wurde. Durch das dilettantische Vorgehen von Grün-Rot sei in der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden, als ging es um Sonderrechte für einzelne gesellschaftliche Gruppen, stattdessen gehe es jedoch um ‚Normalität‘.

Die grüne Einteilung der Welt in Gut und Böse taugt nicht zur Bearbeitung eines so komplexen und sensiblen Themas wie dem der Toleranz in einer Gesellschaft der Vielfalt. Dass im Zug der unseligen Debatte Vorurteile geschürt, ein ungutes Lagerdenken vorangetrieben und der Toleranz ein Bärendienst erwiesen wurde, hat Grün-Rot billigend in Kauf genommen, mehr noch: für die eigenen Zwecke vorangetrieben.

Zu spät, haben der Ministerpräsident und der Kultusminister das getan, was die FDP-Fraktion bereits von Anfang an geraten hatte: Mit dem Bildungsplan auf den Boden des Grundgesetzes zurückkehren und dort Toleranz nicht nur hinsichtlich sexueller Orientierung, sondern auch insbesondere hinsichtlich Herkunft, Geschlecht oder Religion zu fördern.

Wie so häufig erscheint nun diese politische Kehrtwende bei Grün-Rot weniger eine Überzeugungstat zu sein, sondern mehr der übliche Kretschmannsche Griff nach der Notbremse, wenn potenzielle bürgerliche Wähler verschreckt werden könnten.

Über die grüne Attitüde kann sich jeder Lehrer, der einmal die Thematik ‚Toleranz gegenüber anderer sexueller Orientierung‘ im Unterricht behandelt hat, nur wundern. Da passt es ins Bild, dass die Grünen nun auf den Philologenverbandschef Bernd Saur einhauen, bei dem ein erstaunliches ‚Kopfkino‘ abgelaufen sei, so der Grünen-Landesvorsitzende Hildenbrand.

Die grünen Chefaufklärer sind sich aber offenbar nicht bewusst, dass ein solches Kopfkino auch bei Schülerinnen und Schülern ausgelöst wird, wenn man das Thema im Unterricht anspricht. Und dass es dann Lehrerinnen und Lehrern bedarf, die mit Augenmaß, Geschick und Verantwortungsbewusstsein den Schülerinnen und Schülern nicht nur kompetent Rede und Antwort stehen, sondern mit ihnen auch fundiert über Toleranz, aber auch über deren Grenzen diskutieren können.

Bei alldem ist der FDP-Landtagsfraktion wichtig, dass die Dimension der Erziehungspartnerschaft mit den Eltern nicht außer Acht gelassen wird.

Die Bildungsjournalistin Nina Braun formulierte kürzlich sehr treffend: ‚Darüber zu beraten, wie die Lehrerinnen und Lehrer bei dieser schwierigen Arbeit besser unterstützt werden können, das wäre eine sinnvolle Aufgabe für die Politik – statt darüber nachzudenken, was noch alles zusätzlich in die Lehrpläne gepfropft werden kann‘.

Zur Kritik des Lehrerverbands VBE an der unzulänglichen Computer- und Internetausstattung in den Schulen des Landes sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Die FDP-Landtagsfraktion unterstützt den VBE in seiner Kritik an der mangelhaften IT-Ausstattung vieler Schulen. Besonders die kleinen Schulen im ländlichen Raum dürfen nicht weiter von der Entwicklung im Digitalbereich abgehängt sein. Gerade im ländlichen Bereich verfügen etliche Schulen außerdem nicht über einen ausreichenden Daten- und Informationsschutz.. Deshalb ist die Landesregierung gefordert, die vielen blinden Flecken in der Breitbandversorgung zu beseitigen, damit neben den Betrieben auch die Schulen zu einer zeitgemäßen und ausreichend starken Anbindung an das Internet kommen.“

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern, sagten zum Bürgerentscheid über die Zukunft der Werkrealschule und der Realschule in Rielasingen-Worblingen (Kreis Konstanz):

„Die Entscheidung von über 60 Prozent der Abstimmungsteilnehmer in Rielasingen-Worblingen gegen die Umwandlung der örtlichen Werkrealschule und Realschule in eine Gemeinschaftsschule ist nach den ähnlich verlaufenen Bürgerentscheiden in Bad Saulgau und Salem bereits die dritte herbe Niederlage dieser Art für die grün-rote Landesregierung und die von ihr vorangetriebene Gemeinschaftsschule. Die FDP-Fraktion appelliert an die Landesregierung, das Votum der Bürgerinnen und Bürger zu respektieren und nicht durch einseitige bürokratische Maßnahmen zu konterkarieren. Auch wenn es Grünen und SPD schwerfällt zu akzeptieren: Es wird höchste Zeit, faire Wettbewerbsbedingungen für die Schularten zu schaffen und die Gestaltung des Schulangebots den Verantwortlichen vor Ort zu überlassen. Nur auf diese Weise lässt sich das mittlerweile erheblich in Frage gestellte Vertrauen in die Bildungspolitik wiedergewinnen und langfristig die Qualität des Bildungsangebots sicherstellen. Von diesem Leitgedanken ist auch der Vorschlag der FDP-Fraktion für einen stabilen Schulfrieden getragen. Die Ereignisse in Bad Saulgau, Salem und Rielasingen-Worblingen lassen einen solchen Schulfrieden dringend angezeigt erscheinen.“

„Der Kultusminister hat heute eine große Chance vertan. Er hätte als erster Kultusminister in die Geschichte Baden-Württembergs eingehen können, der in der Bildungspolitik mit den anderen politischen Fraktionen zu einer überparteilichen Übereinkunft gekommen ist. Dazu fehlte ihm offensichtlich der Mut.“ Dies sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, in einer Aktuellen Debatte über die Bildungspolitik.

Kern sagte weiter: „Die Menschen in Baden-Württemberg wünschen sich einen Schulfrieden. Die FDP-Landtagsfraktion nimmt die Menschen in unserem Land ernst und hat deshalb am 1. Oktober dieses Jahres als bisher einzige politische Kraft im Land ein konkretes, detailliertes Bildungskonzept vorgelegt. Die öffentlichen Reaktionen waren bemerkenswert: Unter anderem die Arbeitgeber, das Handwerk, viele Schulleiter, Eltern, Lehrer und Schüler haben uns zurückgemeldet, dass sie nicht nur den Vorstoß der FDP im Allgemeinen unterstützen, sondern auch von allen politischen Kräften im Land einen aktiven Einsatz für einen Schulfrieden erwarten.

Und wie gehen die Grünen nun mit diesem Appell aus der breiten Bevölkerung an die Politik um? Sie beantragen eine Aktuelle Debatte zur Bildungspolitik, jedoch nicht um die Chancen auf einen Schulfrieden behutsam auszuloten, sondern um parteipolitisch auf der Union herumzuhacken. Der von den Grünen gewählte Titel für die Aktuelle Debatte spricht Bände: ‚Wie denn? Wo denn? Was denn? Die Widersprüche der CDU in der Bildungspolitik‘.

Angesichts der Herausforderungen, vor denen wir in Baden-Württemberg in der Bildungspolitik stehen, ist das heutige Verhalten der Grünen-Fraktion geradezu erbärmlich. Sie wird ihrer Verantwortung als Regierungspartei nicht im Mindesten gerecht. Die Grünen-Abgeordnete Sandra Boser hatte in der letzten Aktuellen Debatte zu diesem Thema erklärt, dass die Grünen den Begriff des Schulfriedens ablehnen würden, weil es hier nicht um Krieg gehe. Stattdessen würden sie den Begriff ‚Schulkonsens‘ bevorzugen. Die ernsthaften Bemühungen der Grünen um einen Schulkonsens mit der CDU waren heute in diesem Hause mit Händen zu greifen.

Und was macht in dieser Situation die SPD? Sie stellt schließlich den Kultusminister. Die SPD tut das, was sie augenscheinlich am besten kann, nämlich nichts. Nachdem die FDP ihr Schulkonzept für einen Schulfrieden vorgelegt hatte, lobte uns der baden-württembergische SPD-Vorsitzende Nils Schmid ganz ausdrücklich. Es sei begrüßenswert, dass die FDP einen konkreten Vorschlag gemacht habe. Und auch der bildungspolitische Sprecher der SPD, Dr. Fulst-Blei lobte die FDP grundsätzlich für ihr Papier. Sogar der Kultusminister höchstpersönlich lobte in einer Pressemitteilung den politischen Vorstoß der FDP und konstatierte, die FDP zeige sie sich jetzt mit ihrem Impulspapier für eine überparteiliche Verständigung in wichtigen Punkten pragmatisch.

Heute auf den Tag genau vor fünf Wochen haben wir unser Papier vorgelegt. Aber trotz vollmundiger Bekenntnisse über die Wichtigkeit eines Schulfriedens haben weder Grüne noch SPD bisher irgendetwas Konkretes initiiert oder gar vorgelegt. Nach Auffassung der FDP-Fraktion trägt aber Kultusminister Stoch die Hauptverantwortung dafür, ob es in Baden-Württemberg nun zu konkreten Verhandlungen über einen Schulfrieden kommt. Wenn Herr Stoch wirklich ein ehrliches Interesse an einem überparteilichen Schulfrieden hat, dann muss er die Initiative ergreifen.“

Timm Kern richte folgende drei Fragen an den Kultusminister:

„1. Wenn Ihnen wirklich an einem Schulfrieden gelegen ist, warum gehen Sie nicht mutig voran und laden zu entsprechenden Gesprächen ins Kultusministerium ein?

  1. Wenn Ihnen wirklich an einem Schulfrieden gelegen ist, warum entlassen Sie dann die Gemeinschaftsschulen im Land nicht in die Freiheit und gestatten ihnen, leistungsorientierte Kurse einzurichten? Dies wäre nur ein kleiner Schritt für Sie, aber ein großer Schritt in Richtung Schulfrieden.
  2. Wenn Ihnen wirklich an einem Schulfrieden gelegen ist, warum laden Sie dann nicht zu Gesprächen über ein überparteiliches Inklusionskonzept ein? Gerade in diesem Politikbereich verbietet sich doch parteipolitische Ideologie und CDU, SPD und FDP liegen mit ihren Vorstellungen sehr nahe beieinander.“

Kern bedauerte, dass der Kultusminister die Antworten auf die Fragen der FDP-Fraktion schuldig blieb. „Einen Schulfrieden kann es nur geben, wenn den Verantwortlichen vor Ort wesentlich mehr Entscheidungsfreiheit in der Bildung übertragen wird. Hierfür sind aber offensichtlich weder CDU noch Grüne noch SPD in diesem Land bereit. Ohne Positionswechsel bei der grün-roten Koalition ist in Baden-Württemberg einen Schulfrieden auch deshalb nicht realistisch, weil es mit ihrem starren Zwei-Säulen-Modell vor Ort keinen Schulfrieden geben kann. Denn mit einem inflexiblen Strukturmodell von oben wird ein Schulfrieden vor Ort geradezu erstickt. Es ist für die FDP-Fraktion unverzichtbar, dass die Verantwortlichen vor Ort auch über die entsprechende Freiheit verfügen, über die Struktur ihrer Schule selbst zu entscheiden. Wer im Landtag von Baden-Württemberg einen Schulfrieden will, der muss bereit sein, parteipolitischen Einfluss auf die Bildungspolitik zurückzunehmen und im gleichen Zug den Verantwortlichen mehr Entscheidungsfreiheit zu gewähren.

Die Debatte hat leider gezeigt, dass weder die grün-rote Koalition noch der Kultusminister bislang zu diesem Verzicht auf parteipolitische Einflussnahme auf die Bildungspolitik vor Ort bereit sind.

Unabhängig davon halten wir Liberale das Gesprächsangebot an die anderen Parteien aufrecht. Nach jetzigem Diskussionsstand scheint es aber, dass es mit diesem Kultusminister in Baden-Württemberg leider keine Aussicht auf einen Schulfrieden geben wird.“

 

Zur gestrigen Regierungsbefragung durch die FDP-Landtagsfraktion erklärt der    Parlamentarische Geschäftsführer und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

Bereits am Dienstag haben wir der Landesregierung mitgeteilt, dass wir sie zum Umgang mit den Email-Postfächern des Ministerpräsidenten a.D. Mappus und weiterer Personen befragen werden. Grund dafür waren unter anderen Pressemeldungen, wonach die Landesregierung erst nach der Einholung eines externen Gutachtens entschied, die E-Mails des Ministerpräsidenten a. D. Mappus zu löschen und das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH Mannheim) umzusetzen.

Daraufhin stellten wir der Landesregierung in Person der Staatsministerin Krebs am Mittwoch folgende Fragen:

  1. Wie viele Seiten umfasst das Gutachten und was hat das Gutachten gekostet?
  2. Warum hat die Landesregierung nicht die qualifizierten Juristen im Justiz- oder Staatsministerium zur Begutachtung herangezogen?
  3. Wie wird die Landesregierung nun mit den E-mail-Postfächern des Referatsleiters im Staatsministerium a.D., Dr. Michael Pope, des Leiters der Abteilung I im Staatsministerium a.D., Michael Kleiner, des Medienberaters Dirk Metz, der Ministerin a.D. Tanja Gönner und des Ministerialdirektor a.D. Bernhard Bauer verfahren?

Keine der Fragen konnte Staatsministerin Krebs zu unserer Zufriedenheit beantworten. Nach ihren Angaben hatte sie das Gutachten nicht gelesen. Die Gründe für die Heranziehung eines externen Rechtsanwalts seien ihr nicht bekannt. Für den weiteren Umgang mit den Postfächern der anderen Personen sei nicht sie, sondern eine Abteilung im Staatsministerium – wohlgemerkt in ihrem Staatsministerium -, zuständig.

Die Antworten von Staatsministerin Silke Krebs zeugen von einer ungeheuerlichen Geringschätzung des Parlamentes durch die Landesregierung. Wenn sich die Staatsministerin schon nicht aus eigenem Antrieb für das Gutachten zu den E-mails des Herrn Mappus und den Sachverhalt insgesamt interessiert, hätte sie sich zumindest in Vorbereitung auf die Regierungsbefragung sachkundig machen müssen. Denn immerhin tritt die Staatsministerin in der Regierungsbefragung als Vertreterin der Landesregierung auf. Offensichtlich bereitet sich die Landesregierung jedoch nur dann auf die Regierungsbefragung vor, wenn das jeweilige Thema von den Koalitionsfraktionen vorgegeben wird und somit der eigenen  Beweihräucherung dient. Fragen der Opposition werden mit dem Hinweis auf die angeblich fehlende Zuständigkeit oder mit inhaltsarmen Phrasen beantwortet. Unfähigkeit oder Unwilligkeit bei der Beantwortung einfachster Fragen – beide Verhaltensweisen sind nicht akzeptabel.“

 

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, stellte in einer Aktuellen Debatte im Landtag den Vorschlag der FDP-Landtagsfraktion für einen stabilen Schulfrieden vor. Kern: „Vor gut zwei Wochen hat die FDP-Landtagsfraktion ein liberales Schulkonzept als Diskussionsgrundlage für einen stabilen Schulfrieden vorgeschlagen. Daraufhin haben alle anderen Landtagsfraktionen sowie auch der Kultusminister und der SPD-Landesvorsitzende zumindest ihre grundsätzliche Bereitschaft zu Gesprächen erklärt. Vor allem Vertreter der baden-württembergischen Wirtschaft haben unseren Vorstoß nicht nur begrüßt, sondern uns vor allem auch ins Gewissen geredet, das Vorhaben tatkräftig anzugehen. Damit haben sie vermutlich vielen Bürgerinnen und Bürgern aus der Seele gesprochen. Seitens der FDP-Fraktion bringen wir deshalb hiermit unseren Vorschlag für einen Schulfrieden in den Landtag ein mit dem Ziel, dass sich die anderen Fraktionen konkret zum liberalen Vorschlag für einen stabilen Schulfrieden positionieren und auf dieser Grundlage in der Sache vorankommen.“

In der Aktuellen Debatte schilderte Timm Kern nochmals die Gründe, die die FDP-Fraktion zur Erarbeitung des liberalen Schulkonzepts veranlasst hatten. „Mit zahlreichen und tief einschneidenden Umwälzungen hat die grün-rote Landesregierung das gesamte baden-württembergische Bildungssystem in den letzten drei Jahren in erhebliche Unruhe versetzt. Darüber hinaus tragen Äußerungen von konservativen Politikern, zahlreiche grün-rote Reformen nach einem erfolgten Regierungswechsel im Jahr 2016 wieder rückgängig zu machen, nicht dazu bei, die aufgewühlte Situation im Bildungsbereich zu beruhigen.

Die Menschen in Baden-Württemberg wünschen sich aber für die Zukunft mehr Planbarkeit und mehr Verlässlichkeit in der Bildungspolitik, als dies bisher der Fall war. Aus Sicht der FDP-Fraktion sind die Schulen in unserem Land, sind Schüler, Eltern, Lehrer, Schulleitungen und Schulträger auf verlässliche Rahmenbedingungen angewiesen, um auch in Zukunft erfolgreich arbeiten zu können.

Ein Schulfrieden, der diesen Namen verdient, sollte auf dem wesentlichen Gedanken der der klaren Zuständigkeiten beruhen: Auf der einen Seite stellt das Land in auskömmlichem Maß Ressourcen zur Verfügung und auf der anderen Seite wird vor Ort in eigener Verantwortung über die Ausgestaltung des Bildungsangebots entschieden. Soll der Schulfrieden längerfristig tragen, bedarf es nach liberaler Auffassung eines Rahmens, der sich durch Klarheit, Transparenz und faire Bedingungen auszeichnet und sich zugleich auf das Wesentliche beschränkt, um möglichst viel Gestaltungsfreiheit vor Ort zu belassen. Als Diskussionsgrundlage für einen Schulfrieden schlägt die FDP-Fraktion deshalb ein Schulkonzept vor, das sich dem Gedanken der Subsidiarität ebenso verpflichtet fühlt wie der Überzeugung, dass eine ordnungspolitische Orientierung mit klaren Regeln für einen fairen Bildungswettbewerb am besten die Qualität unseres baden-württembergischen Bildungswesens zu sichern vermag.“

Im Anschluss an die Landtagsdebatte sagte Timm Kern: „Die teilweise sehr scharf geführte Debatte hat gezeigt, dass auf dem Weg zu einem Schulfrieden noch viel Arbeit bevorsteht. Nachdem nun die FDP-Fraktion einen Vorstoß gemacht hat, sind nun die anderen Landtagsfraktionen am Zug, ihre konkreten Vorschläge vorzulegen. Die Zeit für einen Schulfrieden wird mit Blick auf die Landtagswahl im Frühjahr 2016 allmählich knapp.“

Info: Über diesen Link gelangen Sie zum „Liberalen Schulkonzept für einen stabilen Schulfrieden“: http://fdp-dvp-fraktion.de/downloads/ein-liberales-schulkonzept-als-diskussionsgrundlage-fuer-einen-stabilen-schulfrieden-in-baden-wuerttemberg.pdf

 

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, forderte in der Ersten Lesung des Privatschulgesetzentwurfs der Landesregierung dazu auf, im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens faire Zugangsmöglichkeiten für die freien Schulen zur Förderung für Ganztagsbetreuung, Schulsozialarbeit und Inklusion zu schaffen. Auch appellierte er an die grün-rote Regierungskoalition, zu fairen Verhandlungen mit den freien Schulen zurückzukehren, anstatt sie mit einem erneuten Taschenspielertrick zu Gnadenempfängern zu degradieren.

Kern sagte weiter: „Grüne und SPD haben sich nach Kräften bemüht, die Einführung einer Versorgungsabgabe für verbeamtete und in den Privatschuldienst beurlaubte Lehrkräfte als Akt der Gerechtigkeit darzustellen. Auf den ersten Blick mag es plausibel erscheinen, dass bei einem auf Transparenz und Vergleichbarkeit angelegten Bruttokostenberechnungssystem der Privatschulzuschüsse in irgendeiner Weise ausgeglichen werden muss, dass für angestellte Lehrkräfte die üblichen Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind, für verbeamtete Lehrkräfte aber nichts dergleichen. Dies ist jedoch nur die halbe Wahrheit. Denn wäre Grün-Rot wirklich an einer ehrlichen Bruttokostenrechnung gelegen gewesen, hätten die Koalitionspartner auch alles einrechnen müssen, was das Land für die staatlichen Schulen aufwendet. Dies betrifft beispielsweise die Zuwendungen für Ganztagsschulen, bei denen die freien Schulen nichts bekommen, obwohl sie ebenso Ganztagsbetreuung anbieten. Ähnliches gilt für die Schulsozialarbeit und für die Inklusion.

Der bewusste Verzicht auf die Versorgungsabgabe und der bewusste Verzicht auf die Ganztagszuschüsse und anderes war ein Kompromiss, den Grün-Rot nun einseitig aufgekündigt hat. Die Landesregierung verfuhr nach dem Motto: Wenn Ihr die 80 Prozent wollt, dann müsst Ihr die Versorgungsabgabe schlucken. Faire Verhandlungen auf Augenhöhe, wie dies zu christlich-liberalen Zeiten in der AG Privatschulfinanzierung üblich war, sehen nach Auffassung der FDP anders aus.

Und damit gegen die Degradierung der freien Schulen niemand aufmuckt, ist Grün-Rot nach dem Prinzip divide et impera“ verfahren: Die Koalitionspartner haben einfach die freien Schulen in Gewinner und Verlierer eingeteilt und damit jeglichen Widerstand gebrochen. Zu den Verlierern gehören beispielsweise die Gymnasien in freier Trägerschaft, die von der jetzigen Erhöhung auf 78,7 Prozent nur unwesentlich profitieren: 67 Euro mehr pro Schüler und Jahr steht eine Versorgungsabgabe von zukünftig rund 12 000 Euro pro Lehrer und Jahr gegenüber.

In vielen Gesprächen mit Vertretern von freien Schulen haben wir erfahren, dass man der grün-roten Landesregierung ursprünglich vertraut hat, sie werde bei Einführung der Versorgungsabgabe für einen fairen Ausgleich bei den Anliegen der freien Schulen sorgen. Nun aber sind Enttäuschung und Kritik bei den Betroffenen zu vernehmen. Dabei hätte Grün-Rot doch aufgehen müssen, dass Ihnen ihren Taschenspielertrick im Gewand einer Heldentat keiner mehr abnimmt. Leider haben Grüne und SPD daraus nicht gelernt, sonst würden sie jetzt nicht noch weitere Vergünstigungen an die freien Schulen wie die Teilnahmemöglichkeit an Lehrerfortbildungen streichen, obwohl all dies in der Vereinbarung vom Dezember gar nicht enthalten war.“

Kern appellierte an die Koalitionspartner, ihrem Taschenspielertrick zur Degradierung der freien Schulen nicht noch einen draufzulegen: „Wir sollten vielmehr den Gesetzentwurf im Sinne eines fairen Wettbewerbs der Schulen, der staatlichen wie der freien, korrigieren. Nach Überzeugung der FDP sind klare und faire Rahmenbedingungen die Voraussetzung für einen stabilen Schulfrieden in Baden-Württemberg. Schaffen wir deshalb im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens faire Zugangsmöglichkeiten für die freien Schulen zur Förderung für Ganztagsbetreuung, Schulsozialarbeit und Inklusion und lassen Sie uns darauf verzichten, die so genannten Doppelfördertatbestände für die freien Schulen auf einseitige und unfaire Weise auszulegen.“

 

Der Streit darüber, ob es durch den ehemaligen Ministerpräsidenten Mappus bei der Räumung des Schlossgartens für das Bahnprojekt Stuttgart 21 im Jahr 2010 politischen Einfluss auf die Polizeitaktik gegeben habe oder nicht, beschäftigte erneut den Untersuchungsausschuss Schlossgarten II. Dazu sagte der Obmann der FDP-Landtagsfraktion im Untersuchungsausschuss, Dr. Timm Kern:

„Inwieweit dem ersten Untersuchungsausschuss Akten tatsächlich rechtswidrig fehlten, werden wir am Ende der Beweisaufnahme bewerten. Denn neben der Frage, ob Akten fehlten, ist die entscheidende Frage zu klären, ob diese Akten fehlen durften.

Im Übrigen bleibt der Verdacht: Grün-Rot geht es in erster Linie darum, die Erinnerung an die Regierungszeit des ehemaligen Ministerpräsidenten Mappus möglichst lange am Leben zu erhalten. Egal, was die Zeugen sagen – von den Vertretern der Grünen und der SPD wird weiterhin unterstellt, es habe einen unzulässigen politischen Einfluss auf den Polizeieinsatz am 30. 9. 2010 gegeben. Doch auch heute habe ich keinen Zeugen gehört, der diese grün-rote Einschätzung geteilt hätte.

Es bleibt also dabei: Bis zum heutigen Tag haben wir keine Beweise erhalten, die eindeutig belegen, dass es eine unzulässige Einflussnahme auf den Polizeieinsatz am 30. September 2010 gegeben hat.“

Anlässlich des Bildungspolitischen Forums des baden-württembergischen Handwerkstags zum Thema Berufsorientierung an den Schulen sagte der bildungspolitische Sprecher Dr. Timm Kern:

„Es ist erfreulich, dass bei Kultusminister Andreas Stoch die Erkenntnis gewachsen ist, dass eine akademische Ausbildung nicht der einzige Schlüssel zu einer guten Berufslaufbahn darstellt. Bisher hat die grün-rote Landesregierung nicht viel getan, um berufliche Bildung zu verbessern. Stattdessen hat sie mit der voreiligen Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung und der einseitigen Bevorzugung der Gemeinschaftsschulen vor allem für Verwirrung bei Schülern, Lehrern und Eltern gesorgt. Grün-Rot ließ die beruflichen Schulen durch ihre einseitige Bildungspolitik ins Hintertreffen geraten.

Weiteres Abwägen und Zaudern des Ministers ersetzen nicht die Tat in der beruflichen Bildung. Ich unterstütze uneingeschränkt die Forderung des Handwerkstags, das geplante Fach ‚Wirtschaft/ Berufs- und Studienorientierung‘ bereits im Schuljahr 2015/ 2016 einzuführen. Die Konzepte sind fertig, ein Abwarten ist nicht erklärbar. Oder traut der Minister den Lehrerinnen und Lehrern nicht, die das umsetzen sollen?“

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern, sagten zu einer Umfrage des Philologenverbands zu den Fünft- und Sechstklässlern an den Gymnasien:

„Der Befund der Umfrage des Philologenverbands gibt Anlass zu ernster Besorgnis. Dass mehr als fünf Prozent der Fünftklässler und fast acht Prozent der Sechstklässler an den Gymnasien im Schuljahr 2013/14 Probleme hatten, dem Unterricht zu folgen, muss man ähnlich wie die erhöhten Sitzenbleiberquoten als Alarmsignal verstehen, das man ernst nehmen muss und nicht ignorieren darf. Die Vermutung liegt nahe, dass ein Zusammenhang mit der von Grün-Rot überstürzt und unvorbereitet abgeschafften verbindlichen Grundschulempfehlung besteht. Eine umgehende erneute Änderung der aktuellen Regelung könnte aber eine weitere bildungspolitische Reform bedeuten, deren überstürzte Ankündigung, mangelhafte Vorbereitung und entsprechend fehlerhafte Durchführung Eltern, Lehrer und Schüler häufig zu Recht kritisieren. Deshalb sollte nach Auffassung der FDP-Fraktion zunächst alles versucht werden, was möglich ist, um die angestiegenen Sitzenbleiberquoten und Problemanzeigen an den Realschulen und Gymnasien wieder zu senken. Beispielsweise sollten die Grundschulen mehr Ressourcen für die Beratungstätigkeit und die weiterführenden Schulen mehr Ressourcen für Stützkurse erhalten sowie das Recht, den Inhalt der Grundschulempfehlungen zu erfahren. Wenn sich die Situation fünf Jahre nach Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung nicht verbessert hat, scheut sich die FDP-Landtagsfraktion nicht, die verbindliche Grundschulempfehlung wieder einzuführen. Allerdings sollte die aufnehmende Schule dann das letzte Wort haben. Das heißt, sie soll sich über die Grundschulempfehlung hinwegsetzen können, wenn sie zur Überzeugung gelangt ist, die betreffende Schülerin oder den betreffenden Schüler erfolgreich zu einem Schulabschluss führen zu können. Die Verbindlichkeit stellt sicher, dass niemand mit einer zureichenden Grundschulempfehlung abgewiesen werden kann. Zudem würde die weiterführende Schule damit auch die Verantwortung für den Bildungserfolg der betreffenden Schülerin oder des betreffenden Schülers übernehmen, wovon wir Liberalen uns zusätzliche positive Effekte versprechen.“

 

In einer Landespressekonferenz zur Vorstellung eines liberalen Schulkonzepts als Diskussionsgrundlage für einen stabilen Schulfrieden in Baden-Württemberg sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:

„Bereits mehrere Male haben Vertreter der grün-roten Landesregierung die Idee eines Schulfriedens geäußert. Leider ist jedoch bis heute kein konkreter Vorschlag gemacht worden, wie solch ein Frieden aussehen könnte. Das ist deshalb bedauerlich, weil die am Schulleben Beteiligten den Regierungswechsel im Jahr 2011 als einen heftigen Umschwung in der Bildungspolitik erlebt haben, der ihre Arbeit erheblich beeinträchtigt. Schüler, Eltern, Lehrer, Schulleitungen und Schulträger sowie Kooperationspartner der Schulen wünschen sich verlässliche Rahmenbedingungen für das Bildungswesen, die unabhängig von der jeweiligen politischen Großwetterlage sind. Ein Schulfrieden, der längerfristig halten soll und dem Schulwesen nützt, darf sich jedoch nicht in der Suche nach dem kleinsten gemeinsamen Nenner aller politischen Parteien erschöpfen. Vielmehr muss er in der Mitte der Gesellschaft angesiedelt sein und den am Schulleben Beteiligten mehr Freiheit und Eigenverantwortung überlassen. Die FDP-Landtagsfraktion schlägt deshalb als Diskussionsgrundlage für einen stabilen Schulfrieden in Baden-Württemberg ein liberales Schulkonzept vor, das sich dem Gedanken der Subsidiarität ebenso verpflichtet fühlt wie der Überzeugung, dass eine ordnungspolitische Orientierung mit klaren Regeln für einen fairen Bildungswettbewerb am besten die Qualität unseres baden-württembergischen Bildungswesens zu sichern vermag.“

Rülke und Kern führten weiter aus, dass der Schulfrieden auf dem wesentlichen Gedanken der Gegenseitigkeit zwischen dem Land und denjenigen beruhen solle, die für die Bildung vor Ort Verantwortung tragen: „Das Land stellt in auskömmlichem Maß Ressourcen bereit, und vor Ort wird in eigener Verantwortung über die Ausgestaltung des Bildungsangebots entschieden. Der Rahmen für diese Arbeitsteilung sollte sich durch Klarheit, Transparenz und faire Bedingungen auszeichnen und sich zugleich auf das Wesentliche beschränken. Wenige klare Regeln lassen den Raum für einen Wettbewerb um die besten Bildungsangebote und pädagogischen Konzepte, den ein dirigistisches, kleinteiliges und für politische Einflussnahme anfälliges Regelwerk zu ersticken droht.  In diesem Sinne machen weniger Politik und mehr Bildungsverantwortung vor Ort die beste Bildung aus.“

Hans-Ulrich Rülke: „Wir Liberalen sind der Überzeugung, dass ein differenziertes und vielfältiges Bildungswesen jeder einzelnen Schülerin beziehungsweise jedem einzelnen Schüler am besten gerecht wird und ihr oder ihm ein Maximum an Chancen eröffnet. Außerdem halten wir Wettbewerb unter den Schularten für etwas Fruchtbares. Wenn die Schulen und Schularten um das jeweils am besten passende oder insgesamt erfolgreichste Bildungskonzept konkurrieren, kommt dies der Qualität unseres Bildungswesens zugute. Als wesentlichen Baustein eines Schulfriedens sollten deshalb die fürs Schulleben Verantwortlichen die Freiheit erhalten, das Schulangebot vor Ort selbständig auszugestalten. Sie können insbesondere Haupt-/Werkrealschulen und Realschulen fortführen oder Verbundschulen aus Haupt- und Werkrealschulen unter einem Dach bilden. Die Gemeinschaftsschulen erhalten Bestandschutz, erhalten aber die gleiche Ausstattung wie alle anderen Schularten und müssen sich dem Wettbewerb stellen.“

Timm Kern: „Mehr noch, wir wollen auch den Gemeinschaftsschulen mehr Freiheit geben. Sie sollen ähnlich wie Gesamtschulen Kurse mit unterschiedlichen Leistungsniveaus anbieten können. Schließlich ist es ein Herzensanliegen der Liberalen, die Schulen in Freiheit zu entlassen. Wenn die Schulen eigenständig über ihr Personal, ihr Budget und ihr inhaltlich-pädagogisches Profil eigenständig entscheiden können, stehen die am Schulleben Beteiligten nicht nur in ganz anderer Weise hinter ihrer Schule, sondern es kann auch ortsspezifischen Bedürfnissen und Besonderheiten besser Rechnung getragen werden. Das Leitmotiv könnte hierbei lauten: Mehr Zufriedenheit schafft Frieden. Um gleiche Wettbewerbsbedingungen unter den Schulen zu schaffen, schlagen wir vor, die Finanzierung der Schulen auf das Rucksackprinzip umzustellen. Das heißt, jede Schüler und jeder Schüler führt in einem virtuellen Rucksack Ressourcen für die Schulart mit, für die er eine Empfehlung bekommen hat. Der Rucksack bleibt immer gleich bemessen, egal ob die betreffende Schülerin oder der betreffende Schüler eine Haupt-/Werkrealschule, eine Realschule, ein Gymnasium, eine Gemeinschaftsschule oder eine Verbundschule besucht.“

Auch zur Zukunft der Grundschulempfehlung machten Rülke und Kern einen Vorschlag: „Zunächst sollte alles versucht werden, was möglich ist, um die angestiegenen Sitzenbleiberquoten an den Realschulen und Gymnasien wieder zu senken. Beispielsweise sollten die Grundschulen mehr Ressourcen für die Beratungstätigkeit und die weiterführenden Schulen mehr Ressourcen für Stützkurse erhalten sowie das Recht, den Inhalt der Grundschulempfehlungen zu erfahren. Wenn sich die Situation fünf Jahre nach Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung nicht verbessert hat, scheut sich die FDP-Landtagsfraktion nicht, die verbindliche Grundschulempfehlung wieder einzuführen. Allerdings sollte die aufnehmende Schule dann das letzte Wort haben. Das heißt, sie soll sich über die Grundschulempfehlung hinwegsetzen können, wenn sie zur Überzeugung gelangt ist, die betreffende Schülerin oder den betreffenden Schüler erfolgreich zu einem Schulabschluss führen zu können. Die Verbindlichkeit stellt sicher, dass niemand mit einer zureichenden Grundschulempfehlung abgewiesen werden kann.“

 

Kurz gefasst beruht der Vorschlag der FDPLandtagsfraktion für einen stabilen Schulfrieden, der konsequent die besten Bildungschancen für unsere Kinder im Blick behält, auf folgenden wesentlichen Eckpunkten unter dem Leitmotiv von Wettbewerb und Chancengleichheit in einem differenzierten Schulsystem:

  • Für die Elternberatung im Zusammenhang mit der Grundschulempfehlung erhalten die Grundschulen mehr Personalressourcen und die weiterführenden Schulen neben dem Recht, über die Grundschulempfehlung informiert zu werden, Personalressourcen für zusätzliche Stützkurse. Wenn diese Maßnahmen bis zum Jahr 2017 nicht zu einer deutlichen Absenkung der Sitzenbleiberquoten führen, scheut sich die FDP-Landtagsfraktion nicht, die verbindliche Grundschulempfehlung wieder einzuführen. Zugleich wollen wir die Letztentscheidung über die Aufnahme eines Schülers oder einer Schülerin in die Verantwortung der jeweiligen weiterführenden Schule geben. Die Eltern erhalten damit die Möglichkeit, sich mit ihrem Kind unabhängig von der Grundschulempfehlung bei einer Schule ihrer Wahl zu bewerben, und die weiterführenden Schulen das Recht, sich über eine nicht zureichende Grundschulempfehlung hinwegzusetzen, wenn die Lehrerkonferenz in einem selbst bestimmten Aufnahmeverfahren zur Überzeugung gelangt ist, den betreffenden Schüler oder die betreffende Schülerin erfolgreich zum angestrebten Abschlussziel führen zu können. Die Entscheidung, sich über eine Grundschulempfehlung hinwegzusetzen, gilt ausschließlich für den Besuch der betreffenden Schule und nicht für den anderer Schulen. Durch die Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung ist zugleich sichergestellt, dass die weiterführende Schule nicht einen Schüler oder eine Schülerin mit zureichender Empfehlung ablehnen kann. Eine reguläre Überprüfung aller Grundschulempfehlungen gegen Ende von Klasse sechs könnte zusätzlich den unterschiedlichen Entwicklungsverläufen der Schülerinnen und Schüler Rechnung tragen und die Durchlässigkeit zwischen den Schularten weiter erhöhen;
  • Um faire Wettbewerbsbedingungen für die Schulen in einem vielfältigen und differenzierten Schulwesen zu schaffen, erhalten die Schulen je Schülerin oder Schüler eine auf der Grundlage der jeweiligen Grundschulempfehlung berechnete Pro-Kopf-Pauschale zugewiesen (Rucksackprinzip);
  • Alle Schulen beziehungsweise ihre Schulträger und Bildungsregionen erhalten die Freiheit, die jeweilige Schulform in eigener Verantwortung auszugestalten beziehungsweise zu Verbundschulen zusammenzufassen. Sie können insbesondere bestehende Haupt-/Werkrealschulen und Realschulen fortführen oder Verbundschulen aus Haupt-/Werkrealschulen und Realschulen bilden, das heißt Haupt-/Werkrealschulbildungsgang und Realschulbildungsgang unter einem Dach führen. Die Gemeinschaftsschulen erhalten Bestandsschutz und können ähnlich Gesamtschulen Kurse mit unterschiedlichen Leistungsniveaus anbieten;
  • Die Gymnasien erhalten alle gleichermaßen den Lehrerwochenstunden-Ansatz des achtjährigen Gymnasiums und zugleich die Freiheit, diese Stunden auf acht oder neun Schuljahre zu verteilen;
  • Die Realschulen können zusätzlich einen Hauptschulabschluss mit einer entsprechend fundierten und differenzierten Vorbereitung anbieten;
  • Der Werkrealschulabschluss bleibt erhalten;
  • Die differenzierte Aufstellung des beruflichen Schulwesens soll so gut wie möglich erhalten bleiben, und über die Ausgestaltung des jeweiligen Schulangebots soll im Rahmen der regionalen Schulentwicklung im Einvernehmen mit den Betrieben vor Ort entschieden werden. Damit weiterhin möglichst wohnortnahe Ausbildungsangebote gemacht werden können, errechnen sich die Pro-Kopf-Zuweisungen an die Berufsschulen des dualen Ausbildungssystems auf der Grundlage der Durchschnittsgröße der jeweiligen Fachklasse im Jahr 2014;
  • Die Bezuschussung der Schulen in freier Trägerschaft wird auf einen Deckungsgrad von 80 Prozent der Bruttokosten angehoben und das bei der Zuschussberechnung zugrunde gelegte Bruttokostenmodell wird im Sinne fairer Wettbewerbsbedingungen um die bislang unberücksichtigten Kosten für die Ganztagsbetreuung, Inklusion, Schulsozialarbeit sowie weitere tatsächlich anfallende Kosten ergänzt;
  • Zusätzlich zur verpflichtend-rhythmisierten Form der Ganztagsschule wird auch die offene Ganztagsschule ins Schulgesetz aufgenommen, damit auch weiterhin offene Nachmittagsangebote gemacht werden können und für die Eltern vor Ort eine echte Wahlfreiheit zwischen einer Beschulung nur am Vormittag oder auch am Nachmittag besteht. Die Schulbezirke sind abzuschaffen, und aus der Hortfinanzierung darf sich das Land im Interesse von flexiblen Betreuungszeiten nicht zurückziehen;
  • Die Sonder- und Förderschulen bleiben erhalten und werden gestärkt, um die Inklusionsangebote, die an allen Schulen eingerichtet werden können, zu organisieren beziehungsweise zu koordinieren;
  • Vor dem Hintergrund von frei werdenden Personalressourcen aufgrund sinkender Schülerzahlen wird der tatsächliche Personalbedarf an den Schulen umfassend erhoben. Erst wenn auch berechnet wurde, wie viele zusätzlichen Lehrerstellen für Qualitätsverbesserungen vor allem im Bereich der allgemeinen Unterrichtsversorgung, der Ganztagsbetreuung und der Inklusion sowie zusätzliche Angebote infolge der Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung erforderlich sind, besteht eine Grundlage für jeweils mit ausreichendem Vorlauf zum nächsten Schuljahr zu treffenden Entscheidungen, wie viele Lehrerstellen in welchen Bereichen zu welchen Zeiten für neue pädagogische Aufgaben umgeschichtet werden oder wegfallen beziehungsweise eingespart werden können;
  • Es findet eine umfassende regionale Schulentwicklung in jeder Bildungsregion statt, die das Bildungsangebot vor Ort entsprechend einer Bedarfserhebung und im Rahmen eines für sie berechneten fiktiven Budgets an Personalressourcen eigenständig ausgestaltet. In diese regionale Schulentwicklung sind alle Schularten sowie die Ganztags- und Inklusionsangebote einzubeziehen;
  • Eigenständige Schule: Die Schulen erhalten ein eigenes Budget und können über die Personalangelegenheiten sowie ihr inhaltlich-pädagogisches Profil eigenständig entscheiden;
  • Baden-Württemberg setzt sich für einheitliche Bildungsstandards bundesweit ein und tritt hierzu unter anderem der Initiative einiger Bundesländer zu einem Staatsvertrag über verbindliche Aufgabenpools und Durchführungsbestimmungen für ein gemeinsames Abitur wieder bei. Ziel muss ein bundesweit möglichst einheitliches Zentralabitur sein, das dem Niveau des derzeitigen baden-württembergischen Abiturs in nichts nachsteht.

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Der Obmann der FDP-Landtagsfraktion im Untersuchungsausschuss Schlossgarten II, Dr. Timm Kern, kritisiert die Behauptungen von SPD und Grünen, dass ein Verdacht der politischen Einflussnahme auf den Polizeieinsatz zur Räumung des Schlossgartens am 30. September 2010 bestehe. Nach den Worten von Kern wurde nach den bisherigen Zeugenaussagen innerhalb der Polizei über Taktik und Uhrzeit des Polizeieinsatzes am 30. 9. Diskutiert. Vor allem sei wohl ein Polizist gegen den Einsatz gewesen. Kern: „Dieser Polizist war aber für die Entscheidung nicht zuständig. Ebenso haben die Zeugen ausgesagt, die Politik habe sich nicht eingemischt. Trotz der Aussagen der Zeugen und trotz des Fehlens von Anhaltspunkten, die das Gegenteil nahelegen, behauptet jedoch Grün-Rot, es habe politische Einflussnahme gegeben. Dadurch wird deutlich, dass es Grün-Rot nicht um eine objektive Aufklärung des Sachverhaltes geht, sondern um parteipolitische Stimmungsmache.“

Beachtenswert fand Kern die Feststellung des Zeugen Schopf, politische Einflussnahme würde sich die Polizei auch verbitten, dazu sei sie selbstbewusst genug. Sehr persönlich habe der Zeuge Schopf die Ereignisse vom 30. 9. bedauert und festgestellt, es wäre für die Polizei viel einfacher zu behaupten, die Politik würde die Schuld für den Verlauf der Ereignisse am 30. September tragen. Aber so sei es nicht gewesen und deshalb wolle er es als Zeuge auch nicht so darstellen. „Dies überzeugt mich“, so Dr. Timm Kern.

Auch die Regierungserklärung am 6.10. 2010 hatte entgegen der Darstellung von Grün-Rot nach Angaben der früheren Zeugen – auch des Zeugen Walz – keinen Einfluss auf den von der Polizei gewählten Termin des 30. September 2010. Denn dieser folgte polizeitaktischen Erwägungen.

Zur Frage der von der CDU angeführten Verfassungswidrigkeit des Untersuchungsausschusses sagte Timm Kern:

„In Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und der Gutachterin Prof. Cancik gehen wir davon aus, dass auch bei abgeschlossenem Regierungshandeln dafür gesorgt werden muss, dass die freie, offene und vertrauliche Willensbildung künftiger Regierungen aufrecht erhalten bleibt, weil ansonsten die Funktionsfähigkeit von Regierung gefährdet wird. Richtig stellt die Gutachterin fest, es müsse eine ‚gewisse Unbefangenheit von Regierungsmitgliedern‘ geben, ‚die offene Kommunikation unter ihnen soll nicht durch die Furcht vor späterer Offenlegung verhindert werden‘. Dies betonte jüngst auch der VGH Baden-Württemberg. In Folge dieser Verfassungslage ist die grün-rote Nachfolgeregierung verpflichtet, die Kommunikation der Regierung Mappus dahingehend zu prüfen, ob durch die Veröffentlichung zukünftig regierungsinterne Kommunikation in verfassungswidriger Weise erschwert wird. Wir befürchten, dass die Regierung diese Prüfung in diesem Untersuchungsausschusses nicht ernst nimmt. Denn einerseits verweigert sie außerhalb des Untersuchungsausschusses Informationen über ihre eigene abgeschlossene Kommunikation zu Stuttgart 21, die Kommunikation der Vorgängerregierung will sie aber andererseits anscheinend bedenkenlos freigeben. Leider konnte die Gutachterin nicht aufklären, wie sich der Untersuchungsausschuss in diesem Falle zu verhalten hat.

Bezüglich der übrigen von der CDU aufgeworfenen Fragen zur Rechtmäßigkeit des Untersuchungsausschusses waren wir von vorneherein der Ansicht, dass der Ausschuss per se nicht verfassungswidrig ist. Dies sehen wir durch die Gutachterin bestätigt“, so Timm Kern.

 

„Durch die noch immer ungeklärte Frage der Notengebung im Sportunterricht benachteiligt der Kultusminister die Schülerinnen und Schüler mit Behinderung massiv. Jugendliche mit körperlichen Handicaps müssen sich seither mit Jugendlichen ohne jegliche Beeinträchtigung auf der gleichen Notenskala im Sport messen lassen. Trotz unseres raschen Engagements zu Gunsten der Schülerinnen und Schüler mit Behinderung hat der Kultusminister diesen Missstand noch immer nicht behoben. Es ist bemerkenswert, dass der Kultusminister und auch die Vertreter der GRÜNEN und SPD im Bildungsausschuss ein so grundlegend falsches Vorgehen zu verteidigen versuchen“, sagten die sportpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Viktoria Schmid MdL, und der sportpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern MdL, am Mittwoch (24. September) am Rande der Beratung des Antrags zum Nachteilsausgleich Drs. 15/5068 im Bildungsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg.

Viktoria Schmid führte in der öffentlichen Sitzung des Bildungsausschusses aus, dass sie sich aktuell in anderen Ländern zu den dortigen Regelungen erkundigt habe. Dabei sei ihr von den dortigen sportpolitischen Sprechern versichert worden, dass ein Nachteilsausgleich für die Schülerinnen und Schüler mit Behinderung stattfinde. „Die Unterlassung dieses der Fairness gebotenen Ausgleichs hat bei meinen sportpolitischen Kolleginnen und Kollegen in den anderen Ländern nur Kopfschütteln ausgelöst. Aus Nordrhein-Westfalen wurde mir berichtet, dass die Schulleitungen über den gewährten Nachteilsausgleich entschieden; in der Abiturprüfung die zuständige Bezirksregierung. So sei eine bestmögliche Gleichbehandlung der Schülerinnen und Schüler gewährleistet. So könnte es auch in Baden-Württemberg funktionieren“, berichtete Viktoria Schmid.

„Absolut nicht nachvollziehbar ist, dass es der Kultusminister Stoch nach fast einem Jahr noch nicht einmal geschafft hat, eine funktionierende Regelung vorzulegen. Es ist höchste Zeit, dass er den Sportlehrerinnen und –lehrern eine alternative Leistungstabelle zur Hand gibt. Nur so kann die derzeit bestehende erhebliche Gerechtigkeitslücke im Interesse der Schülerinnen und Schüler mit Behinderung rasch geschlossen werden“, forderten die sportpolitischen Sprecher Schmid und Kern.

„Die derzeitige Situation ist für die Schülerinnen und Schüler mit Behinderung nicht zu akzeptieren. Wenn sie zukünftig ihre Leistungen im Fach Sport nicht werten lassen können, müssen sie ein weiteres Fach belegen, was eine erhebliche Mehrbelastung bedeuten kann. Einen faktischen Ausschluss von jungen Menschen mit Behinderungen aus dem Sportunterricht darf es nicht geben. Es ist geradezu paradox, dass Spitzensportler aus dem Bereich der Paralympics in unserem Land keinen Sportunterricht mehr belegen können“, kritisierte Kern.

„Wir schlagen dem Kultusminister vor, schleunigst darüber nachzudenken, ob neben einem Nachteilsausgleich nicht auch alternativen Sportarten aus dem Bereich des Behindertensports in den Fächerkanon aufgenommen werden können, wie beispielsweise Rolli-Basketball, Rollstuhlläufe über verschiedene Distanzen oder ein auf die Bedingungen der behinderten Schülerinnen und Schüler angepasster Cooper-Test. Darüber hinaus wäre es auch höchste Zeit für ein landesweites Fortbildungsprogramm zur Leistungsbeurteilung behinderter Schülerinnen und Schüler im Sportbereich“ forderten Viktoria Schmid und Dr. Timm Kern.

 

 

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zur Behandlung des FDP-Antrags zur Zukunft der Schwerpunkt-Kitas ‚Sprache & Integration‘:

„Die FDP-Landtagsfraktion begrüßt, dass die Schwerpunkt-Kitas ‚Sprache und Integration‘ ihre wichtige Arbeit zunächst fortsetzen können und ihre Finanzierung bis zum Jahr 2015 gesichert ist. Leider konnte sich jedoch der Bildungsausschuss des Landtags nicht dazu durchringen, dem FDP-Antrag zu folgen und sicherzustellen, dass die Arbeit der Schwerpunkt-Kitas auch generell fortgesetzt werden kann, das heißt ohne eine erneute Befristung. Das ist umso erstaunlicher und bedauerlicher, als die Schwerpunkt-Kitas von allen Seiten positiv bewertet werden, nicht zuletzt von der Landesregierung selbst in der Antwort auf unsere Anfrage. Die FDP-Fraktion fordert die Landesregierung auf einzuspringen, wenn die Bundesregierung das Programm auslaufen lassen sollte.“

 

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern, sagten zur Auseinandersetzung zwischen dem Kultusminister und seinem SPD-Fraktionsvorsitzenden um eine mögliche Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium:

„Wenn der SPD-Fraktionsvorsitzende die Ausweitung des neunjährigen Gymnasiums fordert und sein Kultusminister das ablehnt, muss man sich über die schlechte Stimmung an den Schulen angesichts dieser diffusen Signale aus Stuttgart nicht wunden. Der Krach zwischen Schmiedel und Stoch über die Zukunft des achtjährigen Gymnasiums ist aber weit mehr als nur ein Hahnenkampf um Macht und Einfluss in ihrer Partei. Schmiedel hat endlich erkannt, dass es seiner grün-rote Koalition längst nicht mehr um sozialen Aufstieg durch Bildung und deshalb um die Durchlässigkeit zwischen den Schularten geht, sondern um Unterwerfung eines differenzierten und dadurch erfolgreichen Bildungswesens unter ein vereinheitlichendes Zwei-Säulen-Dogma. Der Verweis des Kultusministers auf die beruflichen Gymnasien als neunjährige Alternative zum allgemeinbildenden Gymnasium ist zwar grundsätzlich richtig, aber im Lichte der grün-roten Bildungspolitik scheinheilig, denn berufliche Gymnasien haben im Zwei-Säulen-System aus Gymnasium einerseits und der Gemeinschaftsschule andererseits keinen Platz mehr. Die FDP-Fraktion wiederholt ihre Forderung, nicht nur auf das Zwei-Säulen-Dogma zu verzichten, sondern auch allen Gymnasien gleichermaßen die Personalausstattung des achtjährigen Gymnasiums zukommen zu lassen, verbunden mit der Freiheit für die Verantwortlichen vor Ort, diese Lehrerwochenstunden auf acht oder neun Jahre zu verteilen. Gegenüber Schmiedels Vorschlag einer einfachen Rückkehr zu G9 würden dadurch auch Personalmittel frei, die den beruflichen Schulen zugute kommen könnten.”

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zur Forderung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), auf die Streichung von Lehrerstellen vollständig zu verzichten:

„Hoffentlich gelingt es der GEW, die grün-rote Landesregierung von der Notwendigkeit einer Erhebung des Bedarfs an Lehrerstellen zu überzeugen. Hierbei müssen auch Verbesserungen der allgemeinen Unterrichtsversorgung, der weitere Ganz-tagsausbau und die Einrichtung von Inklusionsangeboten einberechnet werden. Dann hätte das unbefriedigende Stochern im Nebel endlich ein Ende, und die fürs Bildungswesen Verantwortlichen vor Ort könnten wieder verlässlich planen. Einem entsprechenden Antrag der FDP-Fraktion auf Bedarfserhebung hat sich die Regierungsmehrheit von Grünen und SPD im Landtag bisher stets verweigert. Nach einer vorsichtigen Schätzung gehen wir davon aus, dass nur gut die Hälfte der von Grün-Rot zur Streichung vorgesehenen 11 600 Lehrerstellen auch tatsächlich gestrichen werden könnten. Und dies auch nur, wenn auf kostspielige Prestigeprojekte wie den weiteren privilegierenden Ausbau der Gemeinschaftsschulen oder eine Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium unter Beigabe von zusätzlichen Lehrerwochenstunden verzichtet wird. Dies würde jedoch eine bildungspolitische Orientierung voraussetzen, die sich durch Klarheit, faire Bedingungen und eine Beschränkung auf das Wesentliche auszeichnet. Genau dies lässt Grün-Rot jedoch vollständig vermissen.“

Zum jüngsten OECD-Bildungsbericht, wonach die Einkommenskluft zwischen Akademikern und Facharbeitern wachse, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Verantwortungsbewusste und nachhaltige Bildungspolitik geht über momentane Bestandsaufnahmen hinaus. Die berufliche Bildung gerät wie beispielsweise derzeit bei Grün-Rot häufig aus dem Blickfeld und ins Hintertreffen. Dabei sind gerade die beruflichen Schulen der Garant für die Durchlässigkeit unseres Schulwesens. Sie ermöglichen vielen jungen Menschen den Aufstieg durch Bildung. So wird die Hälfte der Hochschulzugangsberechtigungen über den beruflichen Bereich erlangt. Es geht aus Sicht der Liberalen darum, diese Durchlässigkeit zu erhalten und zu stärken. Angesichts der demografischen Entwicklung ist es wichtig, auch in Zukunft verlässliche Strukturen und Bildungsangebote in hoher Qualität zu gewährleisten. Unsere Gesellschaft und Wirtschaft brauchen qualifizierten Nachwuchs sowohl aus dem Bereich der klassischen dualen Ausbildung wie auch aus dem akademischen Bereich.“

Zur Kritik des Berufsschullehrerverbands Baden-Württemberg hinsichtlich der Dualen Ausbildung, erklären der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecher der FDP-DVP Landtagsfraktion, Timm Kern MdL und das FDP-Präsidiumsmitglied und der FDP-Landesvorsitzende Michael Theurer MdEP: Der Berufsschullehrerverband schlägt völlig zu Recht Alarm. Denn es ist richtig, dass es für viele Betriebe immer schwieriger wird, geeignete Bewerber zu finden und dass das Thema Fachkräftesicherung zu einem zentralen Standortfaktor wird. Mit ihren Vorschlägen zur Stärkung der Dualen Ausbildung greift der Berufsschullehrerverband ein wichtiges Thema für die Zukunft unseres Landes auf. Die grün-rote Landesregierung sollte die Vorschläge deshalb umgehend ernsthaft prüfen und beispielsweise Ausbildungsangebote mit integrierten Aufstiegsfortbildungen aktiv unterstützen, auf eine gute Ausstattung der Berufsschulen mit qualifiziertem Personal sowie mit einer entsprechenden Infrastruktur Wert legen und bei der Entscheidung über Berufsschulstandorten nicht nach der Rasenmäher Methode vorgehen. Sowohl aus der Sicht der Auszubildenden als auch aus der der Betriebe vor Ort ist eine Schule in erreichbarer Nähe von entscheidender Bedeutung für die Attraktivität eines Ausbildungsangebots. Die grün-rote Landesregierung hat die berufliche Bildung allerdings durch falsche Ziele und Strukturvorgaben ins Hintertreffen geraten lassen. Indem die Koalitionspartner die Akademisierung vorantreiben, nehmen sie bewährten und hoch anerkannten Ausbildungsberufen nicht nur den geeigneten Nachwuchs, sondern auch ihre gesellschaftliche Wertschätzung. Wir Liberalen treten dafür ein, dass allgemeine und berufliche Bildung als gleichwertig anerkannt werden, in ihrer spezifischen Ausprägung aber erhalten bleiben und nicht einem wie auch immer begründeten Vereinheitlichungsdogma geopfert werden. Die duale Ausbildung in Deutschland ist gefragt, sie ist ein „Exportschlager“ und soll es auch bleiben.

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zu den Forderungen der Direktoren-Vereinigung Südwürttemberg:

„Die grün-rote Landesregierung ist gut beraten, sowohl die Rückmeldungen als auch die Forderungen der Direktoren ernst zu nehmen. Die Landesregierung trägt mit ihrer überstürzten und unvorbereiteten Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung die Verantwortung für die offenbar deutlich erhöhte Zahl von Wiederholern an den weiterführenden Schulen. Da der einzelne Schüler oder die einzelne Schülerin besser gefördert werden können, wenn die Schulleitung bzw. die Lehrerinnen und Lehrer der aufnehmenden Schule über die Grundschulempfehlung Bescheid wissen, sollte ihnen diese Information nicht weiter vorenthalten werden. Auch ist die Forderung der Direktoren-Vereinigung Südwürttemberg gerechtfertigt, dass die aufnehmenden Schulen über ausreichend Personalressourcen verfügen müssen, um zusätzliche Förderangebote überhaupt erst ausgestalten zu können. Wenn Grün-Rot tatsächlich an einem Mehr an Bildungschancen für alle jungen Menschen gelegen wäre, müsste dies im Zusammenhang mit der abgeschafften verbindlichen Grundschulempfehlung eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein“.

Zur Pressekonferenz der Industrie- und Handelskammern anlässlich des neuen beruflichen Ausbildungsjahres in Baden-Württemberg erklärte der Vorsitzende sowie   finanz- und wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die vielen Maßnahmen, die die Betriebe in Baden-Württemberg zur Steigerung der Attraktivität der beruflichen Ausbildung ergreifen, machen deutlich: Es fehlt nicht an der Bereitschaft der Betriebe im Land, jungen Menschen eine Perspektive zu geben und den Fachkräftemangel zu bekämpfen. Es fehlt aber sehr wohl an der Einsicht der grün-roten Landesregierung. Die Anliegen der Wirtschaft spielen in der Landespolitik nicht die bedeutende Rolle, die ihnen gebührt. Das kommt davon, dass Wirtschaft von der Landesregierung nur am Rande mitverwaltet wird.“

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Dr. Timm Kern, fügte hinzu:

„Bemühungen der Landesregierung, in einigen Bereichen der beruflichen Bildung für Besserung zu sorgen, sind anzuerkennen. Allerdings gerät die berufliche Bildung durch falsche Ziele und Strukturvorgaben der grün-roten Landesregierung immer mehr ins Hintertreffen. Für die Landesregierung machen nur Abitur und Hochschulstudium die Menschen selig – ein Signal an die jungen Menschen, das die Gewinnung von geeigneten Bewerbern für die duale Ausbildung erschwert. Wir unterstützen die Maßnahmen der IHK, durch Ausbildungsangebote mit integrierten Aufstiegsfortbildungen Abiturienten eine zusätzliche Perspektive zu geben, die zugleich für Studienabbrecher von Interesse ist. Zudem fordern wir die Landesregierung auf, mit einer verbesserten Finanzierung der Wohnheimunterbringung von Auszubildenden deutliche Zeichen zu setzen, dass auch Grün-Rot die duale Ausbildung etwas wert ist. Die FDP tritt dafür ein, dass sich das Land mit einem Drittel an den Unterbringungskosten beteiligt. Wir werden Grün-Rot an ihre Versprechungen aus dem Koalitionsvertrag erinnern und einen entsprechenden Antrag in die bevorstehenden Haushaltsberatungen einbringen, wenn die Koalition nicht handelt.“

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern, sagten zur Ankündigung des SPD-Fraktionsvorsitzenden, die Leistungskurse in der gymnasialen Oberstufe wieder einführen zu wollen:

„Die Richtung von Herrn Schmiedels Vorstoß stimmt und entspricht einer Forderung der FDP in unserem Landtagswahlprogramm. Mehr individuelle Schwerpunktsetzung in der gymnasialen Oberstufe wäre für jeden einzelnen Schüler und jede einzelne Schülerin ebenso ein Gewinn wie für das Leistungsniveau in den einzelnen Fächern. Wir Liberalen erwarten nun, dass Herr Schmiedel seinen Worten Taten folgen lässt, den Koalitionspartner überzeugt und alsbald im Landtag einen konkreten Vorschlag vorlegt. Die FDP-Fraktion ist jedenfalls grundsätzlich zur Unterstützung bereit.“

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, kritisierte die Entscheidung des Kultusministers, die Realschule Salem zum kommenden Schuljahr zu schließen. „Nachdem 71,4 Prozent der Bürger Salems für den Erhalt der Realschule gestimmt hatten, hätte ich erwartet, dass der Kultusminister sich um einen Kompromiss bemüht. Jedenfalls kann es mit der Achtung des Bürgerwillens bei ihm nicht weit her sein. Bei dem verbissenen Bestreben von Grün-Rot, möglichst viele Realschulen in Gemeinschaftsschulen zu überführen, war der Kultusminister offenbar auch zu keinerlei Kompromissen oder Alternativen bereit. Eine solche Alternative hätte in einem Realschulzug und einem Gemeinschaftsschulzug unter einem Dach bestehen können, wie es in Bad Rappenau praktiziert wird. Die Realschule Salem ist ein weiteres Beispiel für das Pharisäertum der grün-roten Koalition. Das Bekenntnis aus dem grün-roten Koalitionsvertrag, gute Schule wachse von unten, gilt offensichtlich nur, wenn der Bürgerwille mit der ideologischen Zielsetzung von Grünen und SPD übereinstimmt.“

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, kritisierte die Weigerung der grün-roten Landesregierung, die sechswöchige Arbeitslosigkeit von angehenden Lehrkräften nach dem Referendariat zu beenden. „Die erneute Weigerung der Landesregierung, ihre sechswöchige Arbeitslosigkeit zu beenden, ist eine herbe Enttäuschung für die angehenden Lehrerinnen und Lehrer. Nachdem Grüne und SPD den Antrag der FDP-Fraktion auf Weiterbezahlung der fertig ausgebildeten Referendare während der Sommerferien mit einem wenn auch unverbindlichen Gegenantrag kassiert hatten, bestand immerhin Hoffnung auf Abhilfe des unhaltbaren Zustands zu einem späteren Zeitpunkt. Eine erneute Anfrage aus der FDP-Fraktion an die Landesregierung ergab nun jedoch, dass hiermit in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu rechnen ist. Die Absichtserklärungen der Regierungsfraktionen erscheinen in der Rückschau nun als schale Lippenbekenntnisse.“

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zu den Vorschlägen der grün-roten Landesregierung zur Inklusion an den Schulen:

„Die FDP-Fraktion unterstützt die Bemühungen, die Möglichkeiten der Eltern von Kindern mit Behinderungen hinsichtlich der Schulwahl zu verbessern. Die Sonderschulpflicht abzuschaffen, ist in diesem Sinne konsequent und entspricht auch den Empfehlungen des Expertenrats der seinerzeitigen christlich-liberalen Landesregierung. Wir Liberalen legen beim Ausbau der Inklusion großen Wert darauf, dass die Qualität der Unterrichts- und Förderangebote für die Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen auf einem hohen Niveau bleibt. Deshalb sind wir erleichtert, dass sich die Sonderschulgegner bei den Grünen nicht mit ihrer Forderung nach Abschaffung der Sonderschulen durchgesetzt haben. Die Sonderschulen haben eine große Expertise bei der Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen erworben, und wir halten es daher für zielführend, sie zu Bildungs- und Beratungszentren auszubauen. Allerdings besteht durch das reichlich unausgegorene Konzept der grün-roten Landesregierung die Gefahr, dass die Sonderschulen ausbluten. Der Automatismus, dass Lehrkräfte von Sonderschulen an die allgemeine Schule versetzt werden sollen, wenn sie mit mehr als der Hälfte ihres Deputats dort arbeiten, atmet zudem bürokratischen Geist. Konsequent wäre es, dass alle Schulen die Möglichkeit erhalten, Inklusionsangebote zu machen und hierzu mit den Sonderschulen zu kooperieren. Ein Finanzierungsmodell nach dem Prinzip ‚Ressource folgt Schüler‘, wie es die FDP bereits seit einigen Jahren fordert, wäre eine tragfähige Grundlage für vielfältige und qualitativ hochwertige Inklusionsangebote vor Ort.“