„Durch die noch immer ungeklärte Frage der Notengebung im Sportunterricht benachteiligt der Kultusminister die Schülerinnen und Schüler mit Behinderung massiv. Jugendliche mit körperlichen Handicaps müssen sich seither mit Jugendlichen ohne jegliche Beeinträchtigung auf der gleichen Notenskala im Sport messen lassen. Trotz unseres raschen Engagements zu Gunsten der Schülerinnen und Schüler mit Behinderung hat der Kultusminister diesen Missstand noch immer nicht behoben. Es ist bemerkenswert, dass der Kultusminister und auch die Vertreter der GRÜNEN und SPD im Bildungsausschuss ein so grundlegend falsches Vorgehen zu verteidigen versuchen“, sagten die sportpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Viktoria Schmid MdL, und der sportpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern MdL, am Mittwoch (24. September) am Rande der Beratung des Antrags zum Nachteilsausgleich Drs. 15/5068 im Bildungsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg.

Viktoria Schmid führte in der öffentlichen Sitzung des Bildungsausschusses aus, dass sie sich aktuell in anderen Ländern zu den dortigen Regelungen erkundigt habe. Dabei sei ihr von den dortigen sportpolitischen Sprechern versichert worden, dass ein Nachteilsausgleich für die Schülerinnen und Schüler mit Behinderung stattfinde. „Die Unterlassung dieses der Fairness gebotenen Ausgleichs hat bei meinen sportpolitischen Kolleginnen und Kollegen in den anderen Ländern nur Kopfschütteln ausgelöst. Aus Nordrhein-Westfalen wurde mir berichtet, dass die Schulleitungen über den gewährten Nachteilsausgleich entschieden; in der Abiturprüfung die zuständige Bezirksregierung. So sei eine bestmögliche Gleichbehandlung der Schülerinnen und Schüler gewährleistet. So könnte es auch in Baden-Württemberg funktionieren“, berichtete Viktoria Schmid.

„Absolut nicht nachvollziehbar ist, dass es der Kultusminister Stoch nach fast einem Jahr noch nicht einmal geschafft hat, eine funktionierende Regelung vorzulegen. Es ist höchste Zeit, dass er den Sportlehrerinnen und –lehrern eine alternative Leistungstabelle zur Hand gibt. Nur so kann die derzeit bestehende erhebliche Gerechtigkeitslücke im Interesse der Schülerinnen und Schüler mit Behinderung rasch geschlossen werden“, forderten die sportpolitischen Sprecher Schmid und Kern.

„Die derzeitige Situation ist für die Schülerinnen und Schüler mit Behinderung nicht zu akzeptieren. Wenn sie zukünftig ihre Leistungen im Fach Sport nicht werten lassen können, müssen sie ein weiteres Fach belegen, was eine erhebliche Mehrbelastung bedeuten kann. Einen faktischen Ausschluss von jungen Menschen mit Behinderungen aus dem Sportunterricht darf es nicht geben. Es ist geradezu paradox, dass Spitzensportler aus dem Bereich der Paralympics in unserem Land keinen Sportunterricht mehr belegen können“, kritisierte Kern.

„Wir schlagen dem Kultusminister vor, schleunigst darüber nachzudenken, ob neben einem Nachteilsausgleich nicht auch alternativen Sportarten aus dem Bereich des Behindertensports in den Fächerkanon aufgenommen werden können, wie beispielsweise Rolli-Basketball, Rollstuhlläufe über verschiedene Distanzen oder ein auf die Bedingungen der behinderten Schülerinnen und Schüler angepasster Cooper-Test. Darüber hinaus wäre es auch höchste Zeit für ein landesweites Fortbildungsprogramm zur Leistungsbeurteilung behinderter Schülerinnen und Schüler im Sportbereich“ forderten Viktoria Schmid und Dr. Timm Kern.

 

 

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zur Behandlung des FDP-Antrags zur Zukunft der Schwerpunkt-Kitas ‚Sprache & Integration‘:

„Die FDP-Landtagsfraktion begrüßt, dass die Schwerpunkt-Kitas ‚Sprache und Integration‘ ihre wichtige Arbeit zunächst fortsetzen können und ihre Finanzierung bis zum Jahr 2015 gesichert ist. Leider konnte sich jedoch der Bildungsausschuss des Landtags nicht dazu durchringen, dem FDP-Antrag zu folgen und sicherzustellen, dass die Arbeit der Schwerpunkt-Kitas auch generell fortgesetzt werden kann, das heißt ohne eine erneute Befristung. Das ist umso erstaunlicher und bedauerlicher, als die Schwerpunkt-Kitas von allen Seiten positiv bewertet werden, nicht zuletzt von der Landesregierung selbst in der Antwort auf unsere Anfrage. Die FDP-Fraktion fordert die Landesregierung auf einzuspringen, wenn die Bundesregierung das Programm auslaufen lassen sollte.“

 

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern, sagten zur Auseinandersetzung zwischen dem Kultusminister und seinem SPD-Fraktionsvorsitzenden um eine mögliche Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium:

„Wenn der SPD-Fraktionsvorsitzende die Ausweitung des neunjährigen Gymnasiums fordert und sein Kultusminister das ablehnt, muss man sich über die schlechte Stimmung an den Schulen angesichts dieser diffusen Signale aus Stuttgart nicht wunden. Der Krach zwischen Schmiedel und Stoch über die Zukunft des achtjährigen Gymnasiums ist aber weit mehr als nur ein Hahnenkampf um Macht und Einfluss in ihrer Partei. Schmiedel hat endlich erkannt, dass es seiner grün-rote Koalition längst nicht mehr um sozialen Aufstieg durch Bildung und deshalb um die Durchlässigkeit zwischen den Schularten geht, sondern um Unterwerfung eines differenzierten und dadurch erfolgreichen Bildungswesens unter ein vereinheitlichendes Zwei-Säulen-Dogma. Der Verweis des Kultusministers auf die beruflichen Gymnasien als neunjährige Alternative zum allgemeinbildenden Gymnasium ist zwar grundsätzlich richtig, aber im Lichte der grün-roten Bildungspolitik scheinheilig, denn berufliche Gymnasien haben im Zwei-Säulen-System aus Gymnasium einerseits und der Gemeinschaftsschule andererseits keinen Platz mehr. Die FDP-Fraktion wiederholt ihre Forderung, nicht nur auf das Zwei-Säulen-Dogma zu verzichten, sondern auch allen Gymnasien gleichermaßen die Personalausstattung des achtjährigen Gymnasiums zukommen zu lassen, verbunden mit der Freiheit für die Verantwortlichen vor Ort, diese Lehrerwochenstunden auf acht oder neun Jahre zu verteilen. Gegenüber Schmiedels Vorschlag einer einfachen Rückkehr zu G9 würden dadurch auch Personalmittel frei, die den beruflichen Schulen zugute kommen könnten.”

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zur Forderung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), auf die Streichung von Lehrerstellen vollständig zu verzichten:

„Hoffentlich gelingt es der GEW, die grün-rote Landesregierung von der Notwendigkeit einer Erhebung des Bedarfs an Lehrerstellen zu überzeugen. Hierbei müssen auch Verbesserungen der allgemeinen Unterrichtsversorgung, der weitere Ganz-tagsausbau und die Einrichtung von Inklusionsangeboten einberechnet werden. Dann hätte das unbefriedigende Stochern im Nebel endlich ein Ende, und die fürs Bildungswesen Verantwortlichen vor Ort könnten wieder verlässlich planen. Einem entsprechenden Antrag der FDP-Fraktion auf Bedarfserhebung hat sich die Regierungsmehrheit von Grünen und SPD im Landtag bisher stets verweigert. Nach einer vorsichtigen Schätzung gehen wir davon aus, dass nur gut die Hälfte der von Grün-Rot zur Streichung vorgesehenen 11 600 Lehrerstellen auch tatsächlich gestrichen werden könnten. Und dies auch nur, wenn auf kostspielige Prestigeprojekte wie den weiteren privilegierenden Ausbau der Gemeinschaftsschulen oder eine Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium unter Beigabe von zusätzlichen Lehrerwochenstunden verzichtet wird. Dies würde jedoch eine bildungspolitische Orientierung voraussetzen, die sich durch Klarheit, faire Bedingungen und eine Beschränkung auf das Wesentliche auszeichnet. Genau dies lässt Grün-Rot jedoch vollständig vermissen.“

Zum jüngsten OECD-Bildungsbericht, wonach die Einkommenskluft zwischen Akademikern und Facharbeitern wachse, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Verantwortungsbewusste und nachhaltige Bildungspolitik geht über momentane Bestandsaufnahmen hinaus. Die berufliche Bildung gerät wie beispielsweise derzeit bei Grün-Rot häufig aus dem Blickfeld und ins Hintertreffen. Dabei sind gerade die beruflichen Schulen der Garant für die Durchlässigkeit unseres Schulwesens. Sie ermöglichen vielen jungen Menschen den Aufstieg durch Bildung. So wird die Hälfte der Hochschulzugangsberechtigungen über den beruflichen Bereich erlangt. Es geht aus Sicht der Liberalen darum, diese Durchlässigkeit zu erhalten und zu stärken. Angesichts der demografischen Entwicklung ist es wichtig, auch in Zukunft verlässliche Strukturen und Bildungsangebote in hoher Qualität zu gewährleisten. Unsere Gesellschaft und Wirtschaft brauchen qualifizierten Nachwuchs sowohl aus dem Bereich der klassischen dualen Ausbildung wie auch aus dem akademischen Bereich.“

Zur Kritik des Berufsschullehrerverbands Baden-Württemberg hinsichtlich der Dualen Ausbildung, erklären der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecher der FDP-DVP Landtagsfraktion, Timm Kern MdL und das FDP-Präsidiumsmitglied und der FDP-Landesvorsitzende Michael Theurer MdEP: Der Berufsschullehrerverband schlägt völlig zu Recht Alarm. Denn es ist richtig, dass es für viele Betriebe immer schwieriger wird, geeignete Bewerber zu finden und dass das Thema Fachkräftesicherung zu einem zentralen Standortfaktor wird. Mit ihren Vorschlägen zur Stärkung der Dualen Ausbildung greift der Berufsschullehrerverband ein wichtiges Thema für die Zukunft unseres Landes auf. Die grün-rote Landesregierung sollte die Vorschläge deshalb umgehend ernsthaft prüfen und beispielsweise Ausbildungsangebote mit integrierten Aufstiegsfortbildungen aktiv unterstützen, auf eine gute Ausstattung der Berufsschulen mit qualifiziertem Personal sowie mit einer entsprechenden Infrastruktur Wert legen und bei der Entscheidung über Berufsschulstandorten nicht nach der Rasenmäher Methode vorgehen. Sowohl aus der Sicht der Auszubildenden als auch aus der der Betriebe vor Ort ist eine Schule in erreichbarer Nähe von entscheidender Bedeutung für die Attraktivität eines Ausbildungsangebots. Die grün-rote Landesregierung hat die berufliche Bildung allerdings durch falsche Ziele und Strukturvorgaben ins Hintertreffen geraten lassen. Indem die Koalitionspartner die Akademisierung vorantreiben, nehmen sie bewährten und hoch anerkannten Ausbildungsberufen nicht nur den geeigneten Nachwuchs, sondern auch ihre gesellschaftliche Wertschätzung. Wir Liberalen treten dafür ein, dass allgemeine und berufliche Bildung als gleichwertig anerkannt werden, in ihrer spezifischen Ausprägung aber erhalten bleiben und nicht einem wie auch immer begründeten Vereinheitlichungsdogma geopfert werden. Die duale Ausbildung in Deutschland ist gefragt, sie ist ein „Exportschlager“ und soll es auch bleiben.

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zu den Forderungen der Direktoren-Vereinigung Südwürttemberg:

„Die grün-rote Landesregierung ist gut beraten, sowohl die Rückmeldungen als auch die Forderungen der Direktoren ernst zu nehmen. Die Landesregierung trägt mit ihrer überstürzten und unvorbereiteten Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung die Verantwortung für die offenbar deutlich erhöhte Zahl von Wiederholern an den weiterführenden Schulen. Da der einzelne Schüler oder die einzelne Schülerin besser gefördert werden können, wenn die Schulleitung bzw. die Lehrerinnen und Lehrer der aufnehmenden Schule über die Grundschulempfehlung Bescheid wissen, sollte ihnen diese Information nicht weiter vorenthalten werden. Auch ist die Forderung der Direktoren-Vereinigung Südwürttemberg gerechtfertigt, dass die aufnehmenden Schulen über ausreichend Personalressourcen verfügen müssen, um zusätzliche Förderangebote überhaupt erst ausgestalten zu können. Wenn Grün-Rot tatsächlich an einem Mehr an Bildungschancen für alle jungen Menschen gelegen wäre, müsste dies im Zusammenhang mit der abgeschafften verbindlichen Grundschulempfehlung eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein“.

Zur Pressekonferenz der Industrie- und Handelskammern anlässlich des neuen beruflichen Ausbildungsjahres in Baden-Württemberg erklärte der Vorsitzende sowie   finanz- und wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die vielen Maßnahmen, die die Betriebe in Baden-Württemberg zur Steigerung der Attraktivität der beruflichen Ausbildung ergreifen, machen deutlich: Es fehlt nicht an der Bereitschaft der Betriebe im Land, jungen Menschen eine Perspektive zu geben und den Fachkräftemangel zu bekämpfen. Es fehlt aber sehr wohl an der Einsicht der grün-roten Landesregierung. Die Anliegen der Wirtschaft spielen in der Landespolitik nicht die bedeutende Rolle, die ihnen gebührt. Das kommt davon, dass Wirtschaft von der Landesregierung nur am Rande mitverwaltet wird.“

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Dr. Timm Kern, fügte hinzu:

„Bemühungen der Landesregierung, in einigen Bereichen der beruflichen Bildung für Besserung zu sorgen, sind anzuerkennen. Allerdings gerät die berufliche Bildung durch falsche Ziele und Strukturvorgaben der grün-roten Landesregierung immer mehr ins Hintertreffen. Für die Landesregierung machen nur Abitur und Hochschulstudium die Menschen selig – ein Signal an die jungen Menschen, das die Gewinnung von geeigneten Bewerbern für die duale Ausbildung erschwert. Wir unterstützen die Maßnahmen der IHK, durch Ausbildungsangebote mit integrierten Aufstiegsfortbildungen Abiturienten eine zusätzliche Perspektive zu geben, die zugleich für Studienabbrecher von Interesse ist. Zudem fordern wir die Landesregierung auf, mit einer verbesserten Finanzierung der Wohnheimunterbringung von Auszubildenden deutliche Zeichen zu setzen, dass auch Grün-Rot die duale Ausbildung etwas wert ist. Die FDP tritt dafür ein, dass sich das Land mit einem Drittel an den Unterbringungskosten beteiligt. Wir werden Grün-Rot an ihre Versprechungen aus dem Koalitionsvertrag erinnern und einen entsprechenden Antrag in die bevorstehenden Haushaltsberatungen einbringen, wenn die Koalition nicht handelt.“

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern, sagten zur Ankündigung des SPD-Fraktionsvorsitzenden, die Leistungskurse in der gymnasialen Oberstufe wieder einführen zu wollen:

„Die Richtung von Herrn Schmiedels Vorstoß stimmt und entspricht einer Forderung der FDP in unserem Landtagswahlprogramm. Mehr individuelle Schwerpunktsetzung in der gymnasialen Oberstufe wäre für jeden einzelnen Schüler und jede einzelne Schülerin ebenso ein Gewinn wie für das Leistungsniveau in den einzelnen Fächern. Wir Liberalen erwarten nun, dass Herr Schmiedel seinen Worten Taten folgen lässt, den Koalitionspartner überzeugt und alsbald im Landtag einen konkreten Vorschlag vorlegt. Die FDP-Fraktion ist jedenfalls grundsätzlich zur Unterstützung bereit.“

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, kritisierte die Entscheidung des Kultusministers, die Realschule Salem zum kommenden Schuljahr zu schließen. „Nachdem 71,4 Prozent der Bürger Salems für den Erhalt der Realschule gestimmt hatten, hätte ich erwartet, dass der Kultusminister sich um einen Kompromiss bemüht. Jedenfalls kann es mit der Achtung des Bürgerwillens bei ihm nicht weit her sein. Bei dem verbissenen Bestreben von Grün-Rot, möglichst viele Realschulen in Gemeinschaftsschulen zu überführen, war der Kultusminister offenbar auch zu keinerlei Kompromissen oder Alternativen bereit. Eine solche Alternative hätte in einem Realschulzug und einem Gemeinschaftsschulzug unter einem Dach bestehen können, wie es in Bad Rappenau praktiziert wird. Die Realschule Salem ist ein weiteres Beispiel für das Pharisäertum der grün-roten Koalition. Das Bekenntnis aus dem grün-roten Koalitionsvertrag, gute Schule wachse von unten, gilt offensichtlich nur, wenn der Bürgerwille mit der ideologischen Zielsetzung von Grünen und SPD übereinstimmt.“

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, kritisierte die Weigerung der grün-roten Landesregierung, die sechswöchige Arbeitslosigkeit von angehenden Lehrkräften nach dem Referendariat zu beenden. „Die erneute Weigerung der Landesregierung, ihre sechswöchige Arbeitslosigkeit zu beenden, ist eine herbe Enttäuschung für die angehenden Lehrerinnen und Lehrer. Nachdem Grüne und SPD den Antrag der FDP-Fraktion auf Weiterbezahlung der fertig ausgebildeten Referendare während der Sommerferien mit einem wenn auch unverbindlichen Gegenantrag kassiert hatten, bestand immerhin Hoffnung auf Abhilfe des unhaltbaren Zustands zu einem späteren Zeitpunkt. Eine erneute Anfrage aus der FDP-Fraktion an die Landesregierung ergab nun jedoch, dass hiermit in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu rechnen ist. Die Absichtserklärungen der Regierungsfraktionen erscheinen in der Rückschau nun als schale Lippenbekenntnisse.“

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zu den Vorschlägen der grün-roten Landesregierung zur Inklusion an den Schulen:

„Die FDP-Fraktion unterstützt die Bemühungen, die Möglichkeiten der Eltern von Kindern mit Behinderungen hinsichtlich der Schulwahl zu verbessern. Die Sonderschulpflicht abzuschaffen, ist in diesem Sinne konsequent und entspricht auch den Empfehlungen des Expertenrats der seinerzeitigen christlich-liberalen Landesregierung. Wir Liberalen legen beim Ausbau der Inklusion großen Wert darauf, dass die Qualität der Unterrichts- und Förderangebote für die Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen auf einem hohen Niveau bleibt. Deshalb sind wir erleichtert, dass sich die Sonderschulgegner bei den Grünen nicht mit ihrer Forderung nach Abschaffung der Sonderschulen durchgesetzt haben. Die Sonderschulen haben eine große Expertise bei der Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen erworben, und wir halten es daher für zielführend, sie zu Bildungs- und Beratungszentren auszubauen. Allerdings besteht durch das reichlich unausgegorene Konzept der grün-roten Landesregierung die Gefahr, dass die Sonderschulen ausbluten. Der Automatismus, dass Lehrkräfte von Sonderschulen an die allgemeine Schule versetzt werden sollen, wenn sie mit mehr als der Hälfte ihres Deputats dort arbeiten, atmet zudem bürokratischen Geist. Konsequent wäre es, dass alle Schulen die Möglichkeit erhalten, Inklusionsangebote zu machen und hierzu mit den Sonderschulen zu kooperieren. Ein Finanzierungsmodell nach dem Prinzip ‚Ressource folgt Schüler‘, wie es die FDP bereits seit einigen Jahren fordert, wäre eine tragfähige Grundlage für vielfältige und qualitativ hochwertige Inklusionsangebote vor Ort.“

 

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zur korrigierten Schülerzahlenprognose:

„Der Vorgang zeigt, dass die grün-rote Landesregierung sich über die Konsequenzen ihres Handelns nicht im Klaren ist. Wer die verbindliche Grundschulempfehlung abschafft, keine Vorsorge für das sich dadurch ändernde Schulwahlverhalten trifft und überdies noch Notenhürden kippt, hätte eigentlich mit einem längeren Verweilen zahlreicher Schüler in der Schule rechnen müssen. Denn neben den gestiegenen Zuwandererzahlen ist die längere Verweildauer in der Schule eine wesentliche Ursache dafür, dass die Schülerzahlen nicht in dem Umfang wie bislang von der Regierung angenommen gesunken sind. Dass nun nicht wie ursprünglich geplant 1200 Lehrerstellen gestrichen werden müssen, sondern nun nur 363, hätte man auch mit Blick auf eine allseits angestrebte Verbesserung der Unterrichtsversorgung, den Ganztagsausbau und die Inklusion früher wissen können. Aber hier kann der Grundsatz gelten: ‚Besser spät als nie‘. Wenn jedoch die durchschnittliche Verweildauer in der Schule nicht deshalb steigt, weil zusätzliche Bildungsabschlüsse angestrebt werden, sondern weil das Bildungssystem Umwege und Warteschleifen birgt, ist dies aus liberaler Sicht eine problematische Entwicklung. Hier sollte nicht der Grundsatz des Kultusministers gelten ‚So lange im Schulsystem bleiben wie möglich‘, sondern ‚So lange im Schulsystem bleiben wie nötig‘.“

In einer Landtagsdebatte über die schulische Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Es gibt Zahlen, die zweifeln lassen, dass die von Grün-Rot stark privilegierte und mit aller Macht vorangetriebene Gemeinschaftsschule Integration besser kann als die von Grün-Rot geschmähte Haupt- und Werkrealschule. Im Gegenteil: Im Schuljahr 2012/13 besuchten 3.319 Schüler an einer Haupt-/Werkrealschule eine Vorbereitungsklasse, gemessen an einer Gesamtschülerzahl von 141.482 Haupt- und Werkrealschülern ist dies ein Anteil von 2,34 Prozent. Und gleichzeitig besuchten in diesem Schuljahr 29 Gemeinschaftsschüler eine Vorbereitungsklasse, was bei 2.063 Gemeinschaftsschülern insgesamt einen Anteil von 1,40 Prozent ausmacht. Das heißt, gemessen an der Gesamtschülerzahl haben die Gemeinschaftsschulen einen um rund 40 Prozent geringeren Anteil an Schülern in einem Vorbereitungskurs.

Da es Gemeinschaftsschulen erst seit dem Schuljahr 2012/13 gibt, muss man zur Feststellung eines Trends noch die Zahlen des Folgejahres ansehen. Laut Statistischem Landesamt besuchten im Schuljahr 2013/14 3.959 Haupt- und Werkrealschüler eine Vorbereitungsklasse, gemessen an der Gesamtzahl sind das 3,11 Prozent. An den Gemeinschaftsschulen befanden sich 79 Schüler in einer Vorbereitungsklasse, gemessen an der Gesamtzahl sind das 0,91 Prozent.

Während die Haupt- und Werkrealschulen im laufenden Schuljahr trotz rückläufiger Schülerzahlen insgesamt die Zahl der Schüler in Vorbereitungsklassen deutlich gesteigert haben und deren Anteil an der Gesamtschülerzahl um rund ein Drittel gestiegen ist, ist derselbe Anteil bei den Gemeinschaftsschulen um rund ein Drittel gesunken. Die Aktivität der beiden Schularten bei der Integration drückt sich auch in der Zahl der gebildeten Vorbereitungsklassen aus: Bei den Haupt- und Werkrealschulen waren es im Schuljahr 2011/12 218, im Schuljahr 2012/13 234 und im Schuljahr 2013/14 274. Bei den Gemeinschaftsschulen, deren Zahl zum jetzigen Schuljahr von 41 auf 128 gesteigert wurde, wurden 2012/13 zwei und 2013/14 sechs Vorbereitungsklassen gebildet.

Dieser Befund bestätigt eindrucksvoll, dass die Haupt- und Werkrealschulen den weitaus größten Anteil an der schulischen Integrationsarbeit haben. Gleichzeitig muss man angesichts dieses Befunds in erheblichem Maße bezweifeln, dass die von Grün-Rot stark privilegierte und mit aller Macht vorangetriebene Gemeinschaftsschule Integration besser kann als die von Grün-Rot geschmähte Haupt- und Werkrealschule. Zumindest aufgrund dieser Zahlen kann die Gemeinschaftsschule nicht den Titel „beste Integrationsschule“ für sich beanspruchen.

Und das grün-rote Argument, die Gemeinschaftsschulen stünde ja erst am Anfang und müssten hier erst noch Aufbauarbeit leisten, kann nicht gelten. Immerhin bauen die Gemeinschaftsschulen von wenigen Ausnahmen abgesehen auf Haupt- und Werkrealschulen auf. Da wäre es bei gutem Willen möglich und auch naheliegend gewesen, Vorbereitungsklassen und -Kurse fortzuführen.

Grün-Rot mag nun einwenden, die Vorbereitungsklassen seien eine Form von Differenzierung, was nicht mit dem Konzept der Gemeinschaftsschule vereinbar sei. Hierzu ist aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion zu bemerken: Wir Liberale sind nicht grundsätzlich gegen neue Wege in der Bildungspolitik. Aber die FDP wird jedem Versuch entschieden entgegentreten, der einen bewährten Weg aus schlichter Verbohrtheit versperren will. Denn nach der reinen Lehre der Gemeinschaftsschule hieße das ja, dass man keinen eigenen Kurs mehr für diejenigen anbieten darf, die ohne oder nur mit wenigen Sprachkenntnissen zu uns kommen. Dass einzelne Gemeinschaftsschulen hier einen pragmatischen Weg gewählt haben und Vorbereitungskurse anbieten, zeigt im Grunde noch deutlicher die Absurdität und Weltfremdheit grün-roter Bildungspolitik. Das gesamte Beispiel zeigt, dass Grün-Rot mit seiner einseitigen Bildungspolitik auf dem Holzweg ist. Die Koalitionspartner erweisen dem sozialen Aufstieg derer, die von zu Hause aus weniger mitbringen, einen Bärendienst, wenn sie ein differenziertes und leistungsorientiertes Bildungswesen lieber durch ein Einheitskonzept ersetzen.

Grün-Rot verfolgt mit seiner Bildungspolitik einen Kurs der besten Absichten, wir Liberale bevorzugen eine Bildungspolitik der nachweisbaren besten Ergebnisse im Interesse der Schülerinnen und Schüler von Baden-Württemberg.

Und dazu gehört für uns, das gegliederte Bildungswesen schlicht noch durchlässiger zu machen. Wenn die Koalition mit ihrer Bildungspolitik an diesem wichtigen Ziel arbeiten würde, statt das nachweislich erfolgreiche gegliederte Bildungswesen abzuschaffen, dann hätte sie uns Liberale an ihrer Seite.“

 

 

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zur Forderung der Schulen in freier Trägerschaft:

„Die Forderung der freien Schulen nach Beteiligung am Ganztagsausbau ist aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion berechtigt, schließlich gibt es an freien Schulen ebenso Ganztagsangebote wie an staatlichen Schulen. Leider hat die grün-rote Landesregierung die freien Ganztagsschulen weder in ihrem Ganztagsschulgesetz noch in ihrer Privatschulvereinbarung berücksichtigt, deren Inhalt von der Regierung weitgehend einseitig bestimmt wurde. Die FDP-Landtagsfraktion fordert Kultusminister und Regierungsfraktionen auf, die offensichtliche Lücke im Rahmen der anstehenden Umsetzung der Privatschulvereinbarung zu schließen und die Ganztagsangebote der freien Schulen in die Förderung aufzunehmen.”

Zur Zeugenvernehmung des Untersuchungsausschusses „Polizeieinsatz II“ am 18.07.2014 erklärt der Obmann der FDP-Fraktion im Untersuchungsausschuss, Dr. Timm Kern:

Die zentrale Frage des Untersuchungsauftrages wurde auch heute wieder nicht im Sinne der grün-roten Koalition beantwortet. Kein Zeuge konnte eine unrechtmäßige politische Einflussnahme auf den Polizeieinsatz am 30.09.2010 bestätigen. Selbst der Zeuge Stumpf, der sich für das Verbringen der Bagger zum Nordflügel am 18.08.2010 – einer Weisung des Ministerpräsidenten Mappus – telefonisch vom Landespolizeipräsidenten übermittelt – ausgesetzt sah, betonte dies immer wieder. Trotz der fehlenden Relevanz für die Ereignisse vom 30.09.2010 bleibt abzuklären, ob der ehemalige Landespolizeipräsident Dr. Hammann die Aussage des Zeugen Stumpf bestätigt.“

In einer Landtagsdebatte mit dem Titel „Unsere Volkshochschulen und ihr Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zu mehr Bildungsgerechtigkeit“

sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Angesichts der Geschichte der deutschen Sozialdemokratie ist es aus meiner Sicht durchaus angemessen, sein Haupt ehrfurchtsvoll zu verneigen. Angesichts des gegenwärtigen programmatischen Zustandes der baden-württembergischen SPD-Landtagsfraktion kann man aber nur verständnislos den Kopf schütteln. So allmählich kann man den Eindruck gewinnen, dass der SPD hier im Hohen Hause im Bildungsbereich nicht mehr viel anderes einfällt, als sich selbst zu beklatschen und zu beweihräuchern.

Dieser Tage vermeldeten die Fraktionsvorsitzenden Schmiedel und Sitzmann, dass sie gedenken, den Koalitionsvertrag einzuhalten und sie deshalb den Volkshochschulen zusätzliche 8,6 Millionen Euro zur Verfügung stellen werden. Diese Botschaft erreichte die Öffentlichkeit einen Tag, bevor Abgeordnetenvertreter von SPD und Grünen auf einer Podiumsdiskussion des VHS-Verbandes Stellung nehmen mussten zu einer Unterschriftenaktion der VHS, mit der auf die Einhaltung des Koalitionsvertrages gepocht wird. Was für ein Zufall – am nächsten Tag feiern sich SPD und Grüne dann genau auf dieser Podiumsdiskussion für die Einhaltung des Koalitionsvertrages. Und dann verkündete die SPD-Landtagsfraktion, dass sie sich in der heutigen Landtagsdebatte nun ein weiteres Mal dafür feiern lassen möchte, dass sie den Koalitionsvertrag einhalten wird. Es gibt doch im baden-württembergischen Bildungssystem wirklich wichtige Baustellen, die dringend abgearbeitet werden müssten. Anstatt dies zu tun, wollen Sie sich jetzt beim selben Thema zum dritten Mal selbst feiern. Ich sage Ihnen: ‚Zuviel Weihrauch schwärzt den Heiligen‘.

Im Gegensatz zur SPD leisten die Volkshochschulen des Landes in der Tat einen unverzichtbaren Beitrag für die Bildungslandschaft. Denn Baden-Württemberg braucht ein umfassendes Angebot an allgemeiner Weiterbildung, wie es durch die Volkshochschulen gewährleistet wird.

Im Rahmen eines lebensbegleitenden Lernens kommt den Weiterbildungseinrichtungen eine ganz besondere Bedeutung zu. Gerade die VHS zeichnen sich durch ein sehr breites Bildungsangebot aus, sie sind daher nach Auffassung der FDP-Landtagsfraktion unverzichtbare Institutionen insbesondere der allgemeinen Weiterbildung. Der Arbeit der Volkshochschulen liegt ein humanistischer Bildungsbegriff zugrunde, den es bei aller Notwendigkeit einer fundierten und spezialisierten beruflichen Weiterbildung zu bewahren gilt:

–       Bildung wird in diesem Sinne in erster Linie als umfassende Persönlichkeitsbildung verstanden und ist nicht unbedingt auf einen bestimmten, unmittelbaren Zweck ausgerichtet.

–       Die Volkshochschulen stehen nicht nur allen Bürgerinnen und Bürgern offen, sondern sind auch vor Ort in erreichbarer Nähe angesiedelt.

–       173 Volkshochschulen mit fast schon 800 Außenstellen machen einen beachtlichen Grad an Flächendeckung aus, den es im Interesse einer bürgernahen Daseinsvorsorge zu erhalten gilt.

–       Gerade für den ländlichen Raum, der von dieser Landesregierung – im Übrigen wie von keiner andere jemals zuvor – vernachlässigt wird, also für kleinere und mittelgroße Städte haben die Volkshochschulen eine fundamentale Funktion in der lokalen Bildungs- und Kulturlandschaft.

Neben der allgemeinen Weiterbildung bildet nach wie vor die Integrationsarbeit einen Schwerpunkt der Volkshochschulen. Dass drei Viertel der Volkshochschulen bundesweit bereits Integrationskurse angeboten haben und damit an der Spitze aller Weiterbildungsträger stehen, belegt eindrucksvoll, wie sehr sich die Volkshochschulen in diesem Bereich einen Namen gemacht haben.

Weiter vermerkt der Nationale Bildungsbericht 2014, dass die Volkshochschulen allein im Jahr 2011 fast 33.000 Kurse “Deutsch als Fremdsprache” mit über 444.000 Kursbelegungen von Personen mit und ohne Migrationshintergrund durchgeführt haben. Aber auch generell für Menschen, die den so genannten “Zweiten Bildungsweg” beschreiten wollen, sind die Volkshochschulen wichtige Anlaufstellen, die höchstes Vertrauen sowie Anerkennung genießen.

Das ist eine entscheidende Voraussetzung, wenn wir auch Menschen mit einem eher bildungsfernen Hintergrund für die Weiterbildung gewinnen wollen. Und schließlich ist auch die politische Bildung, die Förderung eines stets kritischen und zugleich konstruktiven politischen Bewusstseins in unserer Demokratie eine wichtige Aufgabe, an deren Erfüllung die Volkshochschulen einen erheblichen Anteil haben beziehungsweise weiterhin haben sollten.

Die FDP begrüßt die Anhebung der Landesförderung auf den Bundesdurchschnitt bis zum Ende der Legislaturperiode und wird deshalb auch auf die Einhaltung des Koalitionsvertrages pochen. Darüber hinaus wird sich die FDP dafür einsetzen, dass die private Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen durch die Einführung oder Verbreitung flexibler Finanzierungsinstrumente wie Bildungssparen, Lernzeitkonten oder Bildungsgutscheine vorangetrieben wird.“

 

In einer Landtagsdebatte über den Ausbau der Ganztagsbetreuung an den Grundschulen sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Im vorliegenden Gesetzentwurf ist viel von ‚Wahlfreiheit‘ und von ‚Wahlform‘ die Rede. Damit streut Grün-Rot den Menschen in Baden-Württemberg wieder einmal Sand in die Augen. Denn was Grün-Rot in diesem Gesetzentwurf Wahlfreiheit nennt, das nennen Liberale die Wahl zwischen Skylla und Charybdis. Im Zentrum des Gesetzentwurfs steht nämlich die verpflichtende, rhythmisierte Ganztagsschule. Es mag Schüler geben, für die die verpflichtende rhythmisierte Ganztagsschule die geeignete Schulform ist. Allerdings bedeutet verpflichtende, rhythmisierte Ganztagsschule auch, dass ein Schüler nicht vormittags den Unterricht besuchen kann und nachmittags entweder ein freiwilliges Angebot der Schule besucht oder eben auch frei hat. Das könnten die Schüler nur in der offenen Ganztagsschule, die eben im liberalen Gesetzentwurf zur Ganztagsschule im Zentrum stand. Die FDP-Landtagsfraktion hatte vorgeschlagen, dass alle Schulen – nicht nur die Grundschulen – das Recht bekommen, ohne Zustimmungsvorbehalt der Schulverwaltung offene Ganztagsschule zu werden.

Das ist eben der Unterschied zwischen Ihnen und uns: Im liberalen Gesetzentwurf hätte der Grundsatz gegolten ‚Im Zweifel für die Freiheit‘ – bei Ihnen gilt heute der Grundsatz: ‚Im Zweifel für die Pflicht‘. So hat die grün-rote Landesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, in dem die offene Form der Ganztagsschule nicht mehr stattfindet.

Was im grün-roten Gesetzentwurf als „Wahlform“ bezeichnet wird, ist schlicht Rosstäuscherei. Sie wollen die Menschen glauben lassen, die Wahlform und die offene Form seien mehr oder weniger das Gleiche, denn künftig habe man bei der Wahlform die Wahlmöglichkeit zwischen Halbtag und Ganztag. Und das einzelne Kind hätte ebenfalls die freie Wahlmöglichkeit – jeweils zum neuen Schuljahr sei der Wechsel vom Ganztags- in den Halbtagszug oder umgekehrt möglich.

Was Grün-Rot aber verschweigt, ist, dass das Kind dann auch gleich die Klasse wechseln muss – denn anders als bei der offenen Form lässt die Rhythmisierung nicht zu, dass der Schüler nur vormittags den Unterricht besucht und nachmittags einer anderen Beschäftigung nachgeht.

„Ganz oder gar nicht Ganztag“ – das ist das grün-rote Verständnis von Wahlfreiheit. Gemeinsam mit der CDU-Fraktion beantragt die FDP-Landtagsfraktion deshalb, statt der unechten Wahlform die bereits vielerorts praktizierte offene Ganztagsschule ins Schulgesetz aufzunehmen.

Und ähnlich wie die Eltern stehen auch Schulen und Schulträger vor einer unechten Wahlfreiheit. Denn dass sich Grüne und SPD für den Grundsatz „Im Zweifel für die Pflicht“ entschieden haben, macht die Ausgestaltung des Ganztagsschulprogramms deutlich. Rhythmisierung ist immer vorgeschrieben, auch dann, wenn sich Schule und Schulträger für eine Ganztagsschule mit drei Nachmittagen à sieben Zeitstunden entscheiden. Dafür gibt es dann aber nur sechs Lehrerwochenstunden.

Für vier Nachmittage à acht Zeitstunden gibt es 12 Lehrerwochenstunden. Schon allein aufgrund dieser Anreizstrukturen werden sich die meisten für vier Nachmittage und acht Zeitstunden entscheiden – ein Modell drei Nachmittage verpflichtend und zusätzlich einer mit freiwilligen Angeboten scheidet durch die von Grün-Rot geschaffenen Fakten im Grunde genommen aus.

Zugegeben: Im liberalen Gesetzentwurf sind die vorgeschlagenen Sätze für Lehrerwochenstunden niedriger. Das hatte aber einen guten Grund, denn wir hätten es gerne auch den weiterführenden Schulen ermöglicht, Ganztagsschule zu werden. Und wir hätten der offenen Ganztagsschule vier Stunden zugewiesen – sie erhält bei Grün-Rot nichts. Dabei wäre gerade die offene Form ideal für kleinere Kommunen, bei der der Weg zur nächsten Grundschule weit ist. Wenn dann aber eine Mehrheit der Eltern im grün-roten Modell für die Ganztagsschule votiert, so hat eine Minderheit der Eltern keine Alternative für eine Halbtagsschule vor Ort. Und das, obwohl das Prinzip „Kurze Beine – kurze Wege“ im Grundschulbereich eigentlich Konsens sein sollte.

Würde man dagegen dem liberalen Ganztagsschul-Modell den Vorzug geben und die Ausgestaltung der Ganztagsschule konsequent den Verantwortlichen vor Ort überlassen, so könnten diese ihr Ganztagsangebot so gestalten, dass den unterschiedlichen Elternwünschen und -bedürfnissen auch wirklich Rechnung getragen wird.

Wäre Ihnen von Grün-Rot wenigstens in den Gemeinden mit mehreren Grundschulen an echter Wahlfreiheit gelegen, dann würden Sie konsequenter Weise die Schulbezirke abschaffen. Denn sonst kann es nun passieren, dass die Grundschule im Schulbezirk eine Halbtagsschule bleiben will, die Eltern aber eine Ganztagsschule wünschen – aber nicht wählen können, da sie die Schulbezirksgrenzen nicht überschreiten können.

Und wenn Sie sich nun schwertun, einem FDP-Argument, obwohl wie immer einleuchtend, zu folgen, dann folgen Sie wenigstens den Praktikern, dem Verband Bildung und Erziehung (VBE) oder auch Südwestmetall für die Arbeitgeber. Sie haben Grün-Rot den Verzicht auf die Schulbezirke in ihren Stellungnahmen dringend angeraten.

Ein bekanntes afrikanisches Sprichwort lautet: ‚Um ein Kind großzuziehen, braucht man ein ganzes Dorf‘. Dahinter steckt die Erkenntnis, dass nicht ein einzelner oder eine einzelne Einrichtung umfassende Bildung vermitteln kann, sondern dass Persönlichkeitsbildung auf das gesellschaftliche Umfeld angewiesen ist. Die Ganztagsschule ist für die Vereine und Verbände keine leichte Aufgabe.

Mit ihrem einseitigen Beharren auf der rhythmisierten verpflichtenden Ganztagsschule raubt Grün-Rot den Vereinen und Verbänden zahlreiche Chancen der Mitwirkung am Ganztag. Wie der Begriff „Rhythmus“ schon vermuten lässt, besteht die Gefahr, dass vieles dem Takt der Schule unterworfen wird und dabei unter die Räder gerät.

Das gilt für den Musik- oder Sportverein, der sich schwertut, vormittags einen Ehrenamtlichen zu finden, das gilt aber auch für die kirchliche Jugendarbeit, deren Gesetzmäßigkeiten sich denen von Schule entziehen. Ganztagsschule darf nicht zum Verdrängungsprogramm für Vereine werden, sondern muss, wenn sie nicht zur staatlichen Einheitsanstalt werden soll, offen sein und mit der sie umgebenden Gesellschaft zusammenarbeiten. Die Kooperationsvereinbarung mit den Verbänden ist dafür eine wichtige Voraussetzung. Aber nicht einmal das hat Grün-Rot ohne folgenreiche handwerkliche Fehler hinbekommen, sondern mit zwei getrennten Vereinbarungen unterschiedlicher Verbindlichkeit in Baden-Württemberg Verbände erster und zweiter Klasse geschaffen. Gerne würde ich Sie noch gerne an ein Zitat von Hannah Arendt erinnern: ‚Der Sinn von Politik ist Freiheit‘.“

In einer Landtagsdebatte über die Arbeitszeit der beamteten Lehrkräfte an öffentlichen Schulen sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion,Dr. Timm Kern:

„Grundsätzlich ist erfreulich, dass die Verwaltungsvorschrift zur Arbeitszeit der Lehrer nun in den Rang einer Verordnung gehoben wird, die der Zustimmung des Landtags bedarf. Doch leider enthält die Verordnung neben grundsätzlich zustimmungsfähigen Teilen im Wesentlichen zwei Punkte, die die FDP-Fraktion nicht mittragen möchte. Und da der Verordnungsentwurf insgesamt zur Abstimmung gestellt wird, ohne dass Änderungsanträge möglich wären, bleibt uns nur die Ablehnung.

Zum einen wird hier die Altersermäßigung für Lehrkräfte in einer problematischen Weise neu geregelt. Wenn den Koalitionspartnern an einer ins System der Pensionsgrenze passenden und somit fairen Neuregelung gelegen wäre, dürfte Grün-Rot nicht die Altersermäßigung in einem Schritt um zwei Jahre verschieben, sondern müssten eine jährliche Verschiebung um jeweils einen Monat vorsehen, wie dies bei der Pensionsgrenze praktiziert wird.

Auch ist insgesamt aus Sicht der FDP-Fraktion besonders unerfreulich, dass die Koalition in kurzen Zeitabständen immer wieder mit neuen Belastungen für die Lehrerinnen und Lehrer beziehungsweise für das Bildungswesen aufwartet. Nach den Einschnitten bei der Beamtenbesoldung und -Versorgung folgten die Kürzungen bei den Entlastungskontingenten und nun die Verschiebung der Altersermäßigung mit Abschaffung der früheren Pensionierung. Man fragt sich: Was kommt als Nächstes?

Die FDP-Fraktion hält es für dringend geboten, zu einer Politik zurückzukehren, die gemeinsam mit den Lehrerinnen und Lehrern Lösungen annehmbarer Arbeitsbedingungen erarbeitet. Vom weiteren Ausbau der Gesundheitsprävention, von einer Verbesserung der Voraussetzungen für die Erhöhung des realen Pensionszeitpunkts sowie von einem Werben für freiwillige Weiterarbeit über den amtlichen Pensionszeitpunkt hinaus versprechen wir Liberalen uns deutlich mehr Einspareffekte als von fortlaufenden Einzelmaßnahmen zu Lasten der Lehrerinnen und Lehrer.

Die Arbeitszeitverordnung wäre auch die grün-rote Chance gewesen, eine offensichtliche Ungerechtigkeit bei den Deputaten der Fachlehrer zu beseitigen. Während Fachlehrkräfte und technische Lehrkräfte im Regelfall ein Deputat von 28 und je nach Fachrichtung 27 Stunden haben, müssen ihre Kolleginnen und Kollegen an den Sonderschulen 31 Stunden pro Woche unterrichten. Auf eine Anfrage unseres Fraktionsvorsitzenden und mir antwortete das Kultusministerium, die technischen und Fachlehrer seien viel im pflegerischen Bereich, das heißt nicht hauptsächlich im Unterricht eingesetzt, woraus ein geringerer Vor- und Nachbereitungsaufwand resultiere – eine Einschätzung, die die GEW in einem Brief an uns so nicht stehen lassen wollte: „Die Arbeit der Fach- und technischen Lehrkräfte zeigt sich heute ganz anders. Sowohl in der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums als auch im Bildungsplan der Schule für geistig Behinderte wird nicht mehr zwischen Fachlehrkräften und Sonderschullehrkräften unterschieden. Alle Aufgaben, die die Lehrkräfte an diesen Schulen übernehmen, sind Unterricht. Die pflegerischen Aufgaben werden von allen Lehrkräften dieser Schulen übernommen. „Im Hinblick auf das ganzheitliche Erleben der Kinder und Jugendlichen ist der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule mit diesen (behandlungs-)pflegerischen und therapeutischen Aufga

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zur Kritik der Realschulrektoren am Umgang der grün-roten Landesregierung mit der Realschule:

„Es ist Ausdruck ihres Verantwortungsbewusstseins, dass die Realschulrektoren mehrheitlich nicht dem enormen Druck der grün-roten Landesregierung nachgeben und das Erfolgsmodell „Realschule“ in eine Gemeinschaftsschule umwandeln wollen, denn diese hat den Beweis ihrer angeblichen pädagogischen Überlegenheit bislang nicht erbracht. Dabei haben die Realschulen nun mit am meisten mit den Folgen der überstürzten und unvorbereiteten Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung zu kämpfen und fordern zu Recht ein, dass die Landesregierung sie wenigstens im Nachhinein in den Stand setzt, die Schülerinnen und Schüler mit einer nun erheblich vergrößerten Bandbreite hinsichtlich ihrer Lernvoraussetzungen erfolgreich zu einem Schulabschluss führen zu können. Wäre Grün-Rot an gleichen Wettbewerbsbedingungen für die weiterführenden Schularten gelegen, würden die Koalitionspartner ihre Blockadehaltung gegen Schulverbünden von Werkrealschulen und Realschulen sowie gegen Hauptschulbildungsgänge an Realschulen und andere kreative Schulorganisationsformen aufgeben. Auf diese Weise aber wird der Gemeinschaftsschule stets der Vorwurf anhaften, sie verdanke ihre Existenz lediglich der massiven Bevorzugung durch die Regierung Kretschmann.“

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zur Nachricht, dass für das Jahr 2020 rund 70 000 Schülerinnen und Schüler mehr erwartet würden, als bislang angenommen: „Auch ohne die neueste Schülerzahlenprognose war im Grunde stets offensichtlich, dass die grün-roten Pläne von 11 600 zu streichenden Lehrerstellen vollständig überzogen sind. In eine seriöse Berechnung müsste einbezogen werden, welcher zusätzliche Bedarf an Lehrerstellen durch bildungspolitische Ziele wie die Verbesserung der Unterrichtsversorgung, den Ganztagsausbau und die Einrichtung von Inklusionsangeboten entsteht. Nimmt man nur diese drei Ziele in die Berechnung mit auf, kommen wir Liberalen in einer groben vorsichtigen Schätzung lediglich auf ungefähr die Hälfte der von der Koalition zur Streichung angesetzten Lehrerstellen. Unserem Antrag auf eine fundierte Bedarfserhebung, die eigentlich selbstverständliche Grundlage einer seriösen Personalplanung ist, hat sich die Koalition stets verweigert. Zwar fordern die Grünen von Zeit zu Zeit den Kultusminister zu einer Bedarfserhebung im Bereich der Lehrerstellen auf, verhindern eine solche aber gleichzeitig, indem sie auf ihrer Zahl „11 600“ sitzen wie auf einem Schatzkästlein der Haushaltssanierung. Es ist höchste Zeit, dass die Koalition seriöse Personalplanung an die Stelle grünen Pharisäertums treten lässt.“

 

 

Zum Verlauf der heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses Schlossgarten II zur Aufarbeitung der Vorfälle bei einer Demonstration von Stuttgart-21-Gegnern sagte der Obmann der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Mit der heutigen Ausschusssitzung können wir zufrieden sein. Die Zeugen haben unmissverständliche Aussagen geliefert. Erneut ist Grün-Rot damit gescheitert, die Polizei als eine willfährige Truppe darzustellen. Die Zeugen haben mutig, selbstbewusst und an der Sache orientiert festgestellt, dass es keine politische Einflussnahme auf polizeitaktisches Handeln gab. Und selbst wenn es sie gegeben hätte, so waren sich die Zeugen einig, hätte sich die Polizei nicht danach gerichtet, wenn es der eigenen Einschätzung ihrer notwendigen taktischen Maßnahmen nicht entspräche. Besser konnten die Zeugen das von Grün-Rot seit Wochen in der Öffentlichkeit    kreierte Bild einer durch die Politik verängstigten Polizei nicht widerlegen. Bei der Terminierung der Baumfällarbeiten herrschte bei der Polizei die Auffassung, dass ein früherer Termin sinnvoll sei. Auch hier kann die Argumentation von Grün-Rot nicht überzeugen.“

In einer Landtagsdebatte zur Änderung des Schulgesetzes sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern 

„Die von Grün-Rot behauptete Wahlfreiheit bei dem vorliegenden Gesetzesentwurf dürfte ungefähr so viel mit einer echten Wahlfreiheit zu tun haben, wie der sprichwörtliche Wolf im Schafspelz ein echtes Schaf ist. Doch den Ausbau der Ganztagsschulen gilt es beherzt anzugehen. Das ist der Grund, warum die FDP-Fraktion bereits im vergangenen Jahr einen Gesetzentwurf zur Verankerung der Ganztagsschule im Schulgesetz vorgelegt hat. Nachdem unser Gesetzesentwurf allseits und anfänglich auch von den Regierungsfraktionen begrüßt wurde, hielten ihn die Grünen dann doch für zu freiheitlich. Dabei hätte er bis Ende der Legislatur allen Schulen ermöglicht, offene Ganztagsschulen zu werden, ohne Zustimmungsvorbehalt der Schulaufsichtsbehörde und frei ausgestaltet, entsprechend der örtlichen Bedarfslage.

Wenn man den grün-roten Gesetzentwurf liest, wird klar, warum die Grünen damals ihr Veto einlegten: sie konnten der Versuchung nicht widerstehen, den Bürgerinnen und Bürger die Ganztagsschulform überzustülpen, die man sich in Regierungskreisen als die allein seligmachende vorstellt: die verpflichtende Ganztagsschule für alle.

Damit nachher, ähnlich wie bei der Gemeinschaftsschule, gesagt werden kann, die Menschen hätten sich aus freien Stücken dafür entschieden, werden mehrere Modelle zur Alternative gestellt. Da aber die verpflichtende Ganztagsschule mit den meisten Ressourcen ausgestattet ist, wird alles in die gewünschte Richtung rutschen, wie auf einer schiefen Ebene.

Wer sich gegen die Gesetze der Schwerkraft stemmt, dem hilft die Schulverwaltung in Beratungsgesprächen nach. Schließlich hat die Verwaltung das letzte Wort. Die Regierung hat keinen Zweifel daran gelassen, dass Rhythmisierung und verpflichtender Ganztag die alleinige Zielvorstellung ist. Sie geht dabei nach dem Motto vor: Mit viel Bürokratie zur grün-roten Zwangsbeglückung mit einer einheitlichen Pflicht-Ganztagesschule.

Dies ist der Unterschied zwischen Grün-Rot und der FDP: Grün-Rot will Zwangsbeglückung, gibt vor zu wissen, was für andere gut ist. Wir aber wollen Angebote, die die Menschen wahrnehmen können, wenn Sie wollen, die sie aber nicht annehmen müssen!

‚Der Sinn von Politik ist Freiheit!‘ Diesem Satz von Hannah Arendt ist vollumfänglich zuzustimmen.

Es gibt beim grün-roten Gesetzesentwurf aber noch eine weitere schiefe Ebene zu beklagen. Herr Minister Stoch hat durch sein unbegründetes Vorgehen in zwei Schritten bei den Kooperationsvereinbarungen mit den außerschulischen Partnern diese Schieflage verursacht. Dass er die Sprinter des Sports rund zwei Monate früher starten ließ als die Musiker, Künstler, kirchlichen Jugendarbeiter und andere Institutionen, lässt sich gerade einem Sportbegeisterten schwer erklären. Im Sport wie in anderen gesellschaftlichen Bereichen kommt es den Liberalen immer auf gleiche Chancen und insbesondere auch auf gleiche Startbedingungen an. Die FDP-Fraktion begrüßt, dass der Minister spät, aber immerhin jetzt die Kurve genommen und die zweite Kooperationsvereinbarung zustande gebracht hat. An der Zusammenarbeit mit den außerschulischen Partnern und deren Engagement entscheidet sich wesentlich, ob eine Schule in die sie umgebende Gesellschaft eingebunden bleibt oder als ein monolithischer Block dasteht.

Mit Blick auf den Gesetzentwurf insgesamt stellt sich die Frage, warum die grün-rote Landesregierung zwei so wichtige bildungspolitische Anliegen in ein Gesetzespaket schnürt. Nach Auffassung der FDP-Fraktion hätte sowohl die Ganztagsschule als auch die geänderte Schulverfassung jeweils eine eigenständige parlamentarische Behandlung verdient. Es steht zu vermuten, dass heute ein ängstlicher Versuch gewagt wird, eine vollmundig angekündigte, aber dann doch enttäuschend mickrig ausgefallene Reform schamvoll im Schatten des Großthemas Ganztagsschule zu verstecken. Im grün-roten Koalitionsvertrag heißt es: ‚Wir wollen das Berufsbild Schulleitung entlang seiner veränderten Anforderungen weiterentwickeln. Des Weiteren gilt es, das Verfahren zur Besetzung von Schulleitungsstellen neu zu gestalten. Ziel ist es, der Schulkonferenz und dem Schulträger mehr Mitentscheidungskompetenz zu übertragen.‘

Es ist also schon so weit mit der grün-roten Bildungspolitik gekommen, dass ein Oppositionspolitiker Mut zusprechen muss, dass Sie sich auf Ihre eigenen Vorsätze aus dem Koalitionsvertrag zurückbesinnen. In diesem Fall handelt es sich aus liberaler Sicht um vielversprechende Vorsätze, die eine echte Schulentwicklung ermöglicht hätten. Der Liberale wäre allerdings ein anderer Ansatz gewesen wäre als der, den die Regierung gewählt hat. Sie wählte das verbohrte und eindimensionale Umwälzen eines gesamten und zudem überaus erfolgreichen Bildungssystems.

Entwicklung hat nach liberaler Auffassung etwas damit zu tun, das etwas bereits in der Anlage Vorhandenes sich selbst auswickeln, das heißt, sich selbst entfalten kann. Die Schulen sowohl mit echten Mitwirkungsrechten als auch mit echten Mitentscheidungsrechten, das wäre für eine Regierung ein mutiger Schritt gewesen, denn er hätte die Schulen in die Freiheit und Eigenverantwortung entlassen. Grün-Rot hat sich dennoch für ein mutloses und halbherziges Reförmchen entschieden. Die FDP fürchtet allerdings, dass bei Grün-Rot weniger die fehlende Courage ausschlaggebend war, sondern die Erkenntnis, dass eine selbstbewusste und eigenständige Schule möglicherweise resistenter gegen bildungspolitische Utopien sein könnte, die den Praxistest kaum bestehen werden. Dass dabei der politische Daumen draufgehalten wird, zeigt vor allem der Umstand, dass die Letztentscheidung über die Schulleiterbesetzung bei der Schulverwaltung bleibt. Spätestens hiermit hat die Regierung die Berechtigung verspielt zu behaupten, mit Grün-Rot werde ‚Bildung von unten‘ wachsen.“

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der  bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern, nehmen hierzu Stellung:

„Dass das Kultusministerium auf seiner Website unbezahlte Praktika von bis zu sechs Monaten anbietet, ist offensichtlich ein neuer Fall grün-roten Pharisäertums. Während die SPD in kompromissloser Weise einen flächendeckenden Einheits-Mindestlohn durchboxt, bietet gleichzeitig das SPD-geführte Kultusministerium Praktikumsplätze von einer Dauer von bis zu sechs Monaten an, für die es weder eine Vergütung noch Fahrtkostenerstattung gibt (Siehe dazu Anlage Screenshot II). Aus unserer Fraktion haben wir deshalb einen Antrag an die Landesregierung gestellt, zu berichten, in welchem Umfang das Kultusministerium und die übrigen Ressorts unentgeltlich Praktikantinnen und Praktikanten beschäftigen und wie sich die grün-rote Landesregierung grundsätzlich zur Frage längerfristiger unbezahlter Praktika stellt.

Die FDP sperrt sich nicht gegen einen politischen Mindestlohn, wo kein auskömmlicher Tariflohn zustande kommt oder Missbrauch erkennbar ist. Der Einheits-Mindestlohn im Bund aber macht nach unserer Überzeugung ein Vorgehen mit Augenmaß unmöglich und könnte zu einer Arbeitsplatzvernichtung von unüberschaubarem Ausmaß führen. Und auch im Bereich der Praktikantinnen und Praktikanten schafft ein einheitlicher Mindestlohn mehr Probleme als er löst. Missbrauch gilt es auch hier zu verhindern, aber ein Mindestlohn würde zahlreiche Praktikumsplätze zerstören und damit jungen Menschen wertvolle Chancen auf Berufserfahrung und einen Berufseinstieg nehmen.

Wer sich jedoch wie Grün-Rot im Koalitionsvertrag „gute Arbeit“ auf die Fahnen schreibt und dabei mit dem Finger auf andere zeigt, sollte zumindest bemüht sein, mit gutem Beispiel voranzugehen. Die Leistung der Praktikantinnen und Praktikanten entsprechend den jeweiligen Möglichkeiten zu honorieren, ist überdies nicht nur ein Gebot des Anstands, sondern liegt auch im Interesse des Arbeitgebers.

So bietet die FDP-Landtagsfraktion seit dem Jahr 2008 Praktika an, für die es eine  Vergütung gibt, wenn es sich um ein in einer Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum handelt. Ansonsten werden Fahrtkosten erstattet. Aus dem Kreis der früheren Praktikantinnen und Praktikanten haben wir bereits manche bewährte Kraft für unsere Fraktion oder die Abgeordnetenbüros rekrutiert.“

 

 

Zum Bericht der Südwestpresse, wonach die Anfrage des Staatsministeriums nach Daten zu S-21-Befürwortern und Polizisten im Justizministerium als Abfrage personenbezogener Auskünfte betrachtet wurde, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke,und der ObmannderFDP-Landtagsfraktion im Untersuchungsausschuss „Polizeieinsatz Schlossgarten II“, Dr. Timm Kern:

„Immer noch versucht das Staatsministerium die Frage nach den persönlichen Daten von S-21-Befürwortern und Polizisten als allgemeine Anfrage umzudeklarieren. Wie die neuerliche Stellungnahme aus dem Hause des Ministerpräsidenten zeigt, schreckt man nicht davor zurück, sich auf Kosten der Mitarbeiter des Justizministeriums reinzuwaschen. Diese hatten das Anliegen des Staatsministeriums offensichtlich sofort als Abfrage persönlicher Daten erkannt, werden nun aber so hingestellt, als seien sie nicht in der Lage, Anfragen richtig zu lesen.

An Irreführung des Landtages und der Öffentlichkeit grenzt das Verhalten der Staatsministerin Krebs, die während der letzten Debatte im Landtag als Regierungsvertreterin den Text der Anfrage vorlas. Den Vermerk aber, aus dem sich nach Medienberichten ergibt, dass das Justizministerium die Anfrage richtigerweise als Abfrage persönlicher Daten verstand, und der sich auf der Anfrage befinden soll, erwähnte sie nicht. Dabei tat die Staatsministerin so, als würde sie gerade mit dem Vorlesen den Sachverhalt aufklären.“