Nach Mitteilung des Steuerzahlerbunds arbeiten zahlreiche kommunale Unternehmen unrentabel und werden jahrelang mit Hilfe von Steuergeld künstlich am Leben gehalten. Dieser Missstand müsse ein Ende haben. Der Steuerzahlerbund fordert die Kommunen auf, abenteuerliche Ausflüge in die Wirtschaft zu unterlassen. Kommunen sollten sich strikt von Geschäftsbereichen trennen, die nichts mit staatlichen Aufgaben zu tun haben. Dazu sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Nach der Veröffentlichung des vom Bund der Steuerzahler herausgegebenen Schwarzbuches zur öffentlichen Verschwendung von Steuergeldern kann die grün-rote Landesregierung zeigen, dass sie die Kritik des Bundes der Steuerzahler ernst nimmt und die Pläne zur Ausweitung der wirtschaftlichen Betätigung von Gemeinden ad acta legt. Die FDP-Landtagsfraktion sieht sich in ihrer Kritik bestätigt: Denn Gemeinden können Quersubventionierungen im gemeindlichen Wirtschaftsgeflecht und die Umsatzsteuerbefreiung nutzen, um die Preise der Privatwirtschaft zu unterbieten. Die angeblich günstigeren Leistungen der gemeindlichen Unternehmen erkauft der Bürger so mitunter durch Preis- und Gebührenerhöhungen an anderer Stelle, denn irgendwo müssen die Gelder zur Querfinanzierung der gemeindlichen Unternehmen ja herkommen. Den Bürgern ist auch nicht gedient, wenn gemeindliche Betriebe heimische Handwerker und andere Gewerbetreibende verdrängen. Denn weniger private Unternehmen führen zu geringeren Steuereinnahmen und höheren Arbeitslosenzahlen. Deshalb schadet die immer noch von Grün-Rot geplante Erweiterung der wirtschaftlichen Betätigung von Gemeinden dem Bürger und der Wirtschaft.“

 

Eine grundlegende Reform des deutschen Föderalismus ist nach wie vor notwendig. Mit der Föderalismusreform I ist eine Neuordnung der Zuständigkeit von Bund und Ländern nur unzureichend gelungen. Die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen wurde zunächst ganz ausgeklammert. Auf Druck der FDP wurde dieser Teil in der Föderalismusreform II angegangen. Auch die Föderalismusreform II blieb aber weit hinter den Bedürfnissen und Erwartungen zurück. Erneut gab es nur eine Einigung auf den kleinsten gemeinsamen Nenner.

Dringende Probleme, wie die Reform des Länderfinanzausgleiches, weitgehende Steuerautonomie für die Länder und eine Erleichterung von Länderneugliederungen, sind aber weiterhin unerledigt. Vor diesem Hintergrund setzen sich die FDP-Fraktionen von Hessen und Baden-Württemberg weiter dafür ein, dass der deutsche Föderalismus in einer dritten Reformstufe endlich die umfassenden Verbesserungen erfährt, die für die Beziehungen zwischen Bund und Ländern, für die Funktionsfähigkeit des Staates und zum Wohle der Bürger dringend benötigt werden.

Insbesondere gilt es, die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern (unter Einbeziehung auch der Kommunen) umfassend neu zu ordnen. Im Vordergrund stehen dabei

  • der Ausbau der Finanzautonomie der Länder und die Stärkung des föderalen Wettbewerbs,
  • eine Reform des Bund-Länder-Finanzausgleichs, die wirtschaftliche Anstrengung und Leistung und Sparsamkeit belohnt und nicht bestraft, sowie
  • der Abbau von Doppelzuständigkeiten und Mischfinanzierungen.

Unser Ziel ist es, zwischen Bundes- und Landessteuern stärker zu trennen. Gleichzeitig wollen wir in unserer Verfassung ein echtes Konnexitätsprinzip verankern: Gemeinden dürfen von Bund oder Ländern nur noch mit zusätzlichen Aufgaben betraut werden, wenn die Finanzierung durch den Gesetzgeber gewährleistet ist. Auch hier muss gelten: Wer bestellt, der bezahlt.

Dazu gelten für uns die folgenden Ziele:

  1. Finanzautonomie

Die FDP steht für mehr Finanzautonomie in Bund, Ländern und Gemeinden. Jede Ebene soll eine eigenständige Wachstums- und Standortpolitik betreiben können. Eine größere Autonomie für die Länder und Gemeinden erhöht die Transparenz der politischen Entscheidungen und stärkt die Verantwortlichkeit der Politik gegenüber den Bürgern.

Zentrales Element dieser Strategie ist es, die Hoheit der Länder über ihre Einnahmen und Ausgaben zu stärken. Dazu gehören

  • ein Hebesatzrecht der Länder auf die (zuvor abgesenkten) Sätze der Einkommen- und Körperschaftsteuer;
  • das Recht der Länder, die Steuersätze bei der Erbschaftsteuer (wie heute schon bei der Grunderwerbsteuer) durch Landesgesetz zu regeln;
  • die Übertragung der Kompetenz für die Gesetzgebung über die Ausgestaltung der Grundsteuer vom Bund auf die Länder. 
  1. Länderfinanzausgleich

Eine Schwäche des derzeitigen Steuerverteilungs- und Ausgleichssystems besteht in kontraproduktiven Anreizwirkungen und unklarer politischer Verantwortung. Insbesondere die Nivellierung von Leistungserfolgen im horizontalen Finanzausgleich lähmt die Anstrengungen für Innovationen und dynamische Stärkung der Wirtschaftskraft, auf der alle Finanzkraft beruht. Diese Fehler müssen zugunsten wirksamer Selbstentfaltung beseitigt werden.

Der Länderfinanzausgleich enthält keine Anreize für eigene Anstrengungen: je mehr ein Land in den Länderfinanzausgleich einzahlt oder daraus empfängt, desto mehr wächst – trotz partieller Änderungen durch die Reform 2005 – die Gefahr, Eigenanstrengungen zu unterlassen. Im Ergebnis schwächt dieser Ausgleich die finanzstarken Länder und verschärft die Armut der finanzschwachen Länder. Der Länderfinanzausgleich ist deshalb grundlegend zu verändern.

  • Das Ausgleichsvolumen ist als Sofortmaßnahme ab dem Jahr 2016 auf 4 Mrd. Euro zu verringern und dauerhaft festzuschreiben.
  • Mit Wirkung auf 2019 gilt es darüber hinaus, ein neues Modell des Finanzausgleichs ohne die nivellierende Wirkung des jetzigen Systems zu entwickeln, Die Gutachten der Professoren Kube, Feld und Seiler, die auch der Klage der Länder Bayern und Hessen zugrunde liegen, bieten hierfür eine Fülle von Anknüpfungspunkten.
  • Die Abgeltung von Sonderlasten wird durch Ergänzungszuweisungen des Bundes gewährleistet.

  3. Solidaritätszuschlag

Mit dem Auslaufen des Solidarpakts und der gegenwärtigen Regelung des Länderfinanzausgleichs im Jahr 2019 muss auch der Solidaritätszuschlag zur Disposition stehen. Wir plädieren dafür, den Soli mit dem Jahr 2019 ersatzlos zu streichen. 

4. Mischfinanzierungen abbauen, Transparenz und Verantwortlichkeit stärken

Die Mischfinanzierung staatlicher Leistungen, also die gemeinsame Finanzierung durch verschiedene öffentliche Haushalte, ist eine der zentralen Schwierigkeiten der deutschen Finanzverfassung. Durch unklare und gemischte Zuständigkeiten wird staatliches Handeln intransparent. Dies führt dazu, dass die Bürger im Gewirr der Ebenen nur schwer Entscheidungszuständigkeiten lokalisieren können. 

Wirksame demokratische Kontrolle setzt aber voraus, dass die Bürger erkennen können, wer genau für Erfolg oder Misserfolg staatlichen Handelns verantwortlich ist. Mischfinanzierung verhindert das. Wer über eine Maßnahme entscheidet, sollte auch für die Finanzierung derselben zuständig sein; wenn Bund und Länder die Kommunen zu bestimmten Ausgaben veranlassen, müssen sie einen angemessenen Ausgleich zahlen (Konnexitätsprinzip).  

Bürgernahe Demokratie braucht Transparenz und klare Verantwortlichkeiten. Mischfinanzierungen sind daher weiter abzubauen und Zuständigkeiten einzelnen staatlichen Ebenen klar zuzuordnen. Außerdem trägt Mischfinanzierung allzu oft dazu bei, dass teilweise unwirtschaftliche Projekte finanziert werden. Wenn ein Großteil eines Projektes durch Bund oder Land finanziert wird, ist die Gefahr hoch, dass die Wirtschaftlichkeit vor Ort bei der Entscheidung weniger stark ins Gewicht fällt.

 5. Altschuldenregelung

Die Länder müssen ihre Altschulden grundsätzlich in eigener Verantwortung zurückführen. Zur Entschuldung der Länder wird ein Länderschuldenfonds aufgelegt. Mit diesen Fonds können die Länder auf freiwilliger Basis ihre laufend fälligen Altschulden zu einem günstigeren Zinssatz prolongieren. Aufgrund des größeren Volumens kann der Fonds – analog zur gemeinschaftlichen Auflage von Anleihen mehrerer Länder – bessere Zinskonditionen am Kapitalmarkt erzielen. Dadurch können die Länder ihre laufend fälligen Altschulden zu einem niedrigeren Zinssatz prolongieren Mit den eingesparten Zinsen aus der Refinanzierung müssen vorhandene Kredite getilgt werden. Die Haftung ist ausdrücklich teilschuldnerisch: Jedes Land haftet selbst für seine eigenen Schulden.  

Nur für absolute Härtefälle kommen zusätzliche Konsolidierungshilfen des Bundes in Frage. Das Bundesverfassungsgericht hat für das Vorliegen solcher Situationen in seinem Berlin-Urteil vom 19. Oktober 2006 (2 BvR 3/03) Kriterien entwickelt, an denen festzuhalten ist. 

  1. Doppik

Wir plädieren mit Nachdruck für einen den Bund, die Länder und die Kommunen gleichermaßen betreffenden Übergang vom überkommenen kameralen Haushalts- und Rechnungswesen der öffentlichen Hände auf die Doppik. Was eine Reihe von Bundesländern für ihre Kommunen vorgeschrieben haben und einige Bundesländer auch selbst praktizieren, sollte aus Gründen der Transparenz und der Vergleichbarkeit bundesweit eingeführt werden.

Die Doppik bedeutet den Übergang von einem allein an Zahlungsströmen orientierten Konzept zu einer Ressourcenverbrauchskonzeption, die auch nicht unmittelbar zahlungswirksame Größen wie Abschreibungen und Pensionsverpflichtungen umfasst. Ausgaben, die heute verursacht werden, aber erst in Zukunft anfallen, sind dabei bereits im laufenden Haushalt als Aufwand auszuweisen. Nur dieses Konzept trägt dem Anspruch einer nachhaltigen und generationengerechten Haushaltswirtschaft Rechnung. 

  1. Fazit

Das liberale Gesamtkonzept bringt die Punkte Neuverschuldung, Finanzautonomie, Finanzausgleich und Altschuldenabbau in Einklang. Es fordert von den Beteiligten ein gesundes Maß an Eigenverantwortung, fügt den Gedanken des föderalen Wettbewerbs maßvoll in das System der deutschen Finanzverfassung ein, lebt aber weiterhin auch von der notwendigen bündischen Solidarität.

 

Zur Meldung, wonach der Bund der Steuerzahler die Landesministerien aufgrund der explodierenden Kosten für die Inanspruchnahme externer Gutachten im kritisiert, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Der massive Anstieg der Ausgaben für externe Dienstleistungen ist unserer Beobachtung nach auffallend oft in den grünen Landesministerien zu beobachten. So zum Beispiel bei der Vergabe von Gutachten, Studien und Werbekampagnen im Umfeld des Nationalparks oder auch bei der Beschaffung von neuer Technik im Zuge der unnötigen Polizeireform. Der Anstieg der Ausgaben für externe Dienstleistungen im ersten grün-roten Regierungsjahr auf mehr als 18 Millionen Euro riecht nach grün-roter Vetterleswirtschaft. Deshalb hat die FDP-Landtagsfraktion Anfang September einen parlamentarischen Antrag über die „Vergabepraxis der Landesregierung bei externen Gutachten“ (Drucksache 15/5684) eingebracht. Wir fordern, über alle Einzelpläne und Kapitel des Landeshaushalts hinweg ein Budget für externe Gutachten zu bilden und dieses auf 10 Millionen Euro pro Haushaltsjahr zu deckeln. Die FDP-Landtagsfraktion fordert weiter, eine zentrale Vergabestelle einzurichten und die Vergabe von externen Gutachten künftig auschließlich durch diese vornehmen zu lassen.“

Info: http://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP15/Drucksachen/Txt/15_5684.pdf

Zur Meldung, wonach Bayern und Baden-Württemberg gemeinsam mehr Steuerautonomie für die Bundesländer fordern, beispielsweise prozentuale Zu- und Abschlagsrechte für die Länder bei Lohn- und Einkommenssteuer, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die FDP-Landtagsfraktion will ebenfalls mehr Steuerautonomie für die Länder, weil sich dadurch auch die Qualität der Landespolitik in den Steuersätzen widerspiegelt, die eine Regierung erheben muss. Es erscheint allerdings zweifelhaft, ob Finanzminister Nils Schmid davon am Ende profitieren kann.“

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat die grün-rote Landesregierung anlässlich der Vorstellung des Doppelhaushalts 2015/16 scharf  kritisiert. „Angesichts ständig steigender Steuermehreinnahmen handelt Finanzminister Schmid mit der Aufnahme neuer Schulden in Höhe von 768 Millionen Euro verantwortungslos“, sagte Rülke. Stattdessen wäre es sogar möglich gewesen, bestehende Schulden zurückzuzahlen und den Haushalt durch verringerte Zinszahlungen zu entlasten. „Grün-Rot zieht jetzt die Spendierhosen an, um sich die Wiederwahl zu erkaufen“, sagte Rülke angesichts der gebunkerten Haushaltsrücklagen in Milliardenhöhe. Schmid lege einen „Haushalt der verpassten Chancen“ vor, so Rülke abschließend.

Zu den aktuellen Plänen den Regierungsfraktionen, auf den Lehrerstellenabbau in den kommenden beiden Jahren weitgehend zu verzichten, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans- Ulrich Rülke:

„Die FDP-Landtagsfraktion begrüßt, dass die grün-rote Landesregierung Einsicht gezeigt und sich von einer Kürzungsorgie beim Lehrerstellenabbau verabschiedet hat. Von Anfang an war die vom Ministerpräsidenten verordnete Kürzung von 11.600 Lehrerstellen eine Milchmädchenrechnung, da der erhöhte Personalbedarf durch die Verbesserung der Unterrichtsversorgung, der Ganztagsausbau und die Einrichtung von Inklusionsangeboten nicht eingerechnet wurde. Statt eine objektive und faktenbasierte Erhebung des tatsächlichen Bedarfs an Lehrerstellen vorzunehmen, setzen Grüne und SPD ihre bildungs- und finanzpolitische Geisterfahrt fort. Die FDP-Landtagsfraktion geht nach wie vor davon aus, dass nur gut die Hälfte der von Grün-Rot geplanten 11.600 Lehrerstellen wegfallen kann, ohne die Qualität der Bildungsangebote dabei einzuschränken. Wir fordern deshalb die Landesregierung erneut auf, endlich eine fundierte Bedarfserhebung der Lehrerstellen vorzunehmen.“

 

 

Zur Meldung, wonach Grün-Rot zusätzlich 730 Euro Millionen Euro investieren will und weniger Lehrerstellen als geplant eingespart werden sollen, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Dieser plötzliche Reichtum zeigt erneut, dass das angebliche strukturelle Defizit, das Schwarz-Gelb angeblich hinterlassen hat, erstunken und erlogen ist. Auch sind die neuen Schulden, die Grün-Rot in dieser Legislaturperiode hinterlassen hat, unnötig wie ein Kropf. Baden-Württemberg könnte längst so wie Bayern mit dem Schuldenabbau begonnen haben.“

Für nicht nachvollziehbar hält der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, Hoffnungen von Finanzminister Nils Schmid, dass ein Aufgehen des Solidaritätszuschlags in andere Steuerarten zu einer Entlastung der Bürger führen könnte. „Jene, die das wollen, stellen sich eine aufkommensneutrale Eingliederung vor. Eine Umfinanzierung von der linken in die rechte Tasche führt aber zu keiner Entlastung der Bürger”, sagte Rülke.

Im Übrigen belaste der Soli höhere Einkommen stärker als mittlere. Eine Eingliederung führe bestenfalls zu einer Umverteilung von oben nach unten. Dass ausgerechnet ein Sozialdemokrat solchen Plänen das Wort rede, spreche Bände. „Herr Schmid soll besser die Interessen des Landes vertreten, als absurde Milchmädchenrechnungen aufzustellen”, so Rülke abschließend.

Zur Meldung, wonach Finanzminister Schmid auf immerwährende Steuermehreinnahmen setzt, um den abgemilderten Abbau der Lehrerstellen zu finanzieren, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Minister Schmid demonstriert erneut seine finanzpolitische Naivität, wenn er davon ausgeht, dass Steuermehreinnahmen quasi vom Himmel fallen. Und er zeigt einmal mehr, wie verlogen das Märchen vom strukturellen Defizit, der angeblichen ‚Erblast von Schwarz-Gelb‘ in Höhe von 2,5 Milliarden Euro von Anfang an gewesen ist. Wenn Herr Schmid von ständig steigenden und dann nicht mehr sinkenden Steuereinnahmen ausgeht, dann müsste sich sein angebliches strukturelles Defizit ja von selbst abbauen. Und so macht er auch Finanzpolitik. Es sind die weltweit erfolgreich agierenden Unternehmen des Landes, die mit ihren Mitarbeitern den derzeitigen Wohlstand erwirtschaftet und für Steuermehreinnahmen gesorgt haben. Statt in grenzenloses Selbstlob zu verfallen, sollte Schmid die sich abzeichnenden konjunkturellen Eintrübungen wahrnehmen. Die Landesregierung hat noch keine strukturellen Einsparungen umgesetzt, sondern immer nur angekündigt. Sie tut im Gegenteil alles dafür, die Konjunktur abzuwürgen. Beispielsweise durch das verabschiedete Tariftreuegesetz, das geplante Bildungsfreistellungsgesetz sowie die angekündigte Verschärfung des Gemeindewirtschaftsrechts. Die FDP-Landtagfraktion fordert Grün-Rot auf, den Unternehmen nicht immer noch mehr bürokratische Regelungen aufzudrücken und durch eine konsequente Aufgabenkritik nachhaltig zu sparen.“

Die grün-rote Landesregierung hat weiterhin keinerlei Antwort auf das Problem der Finanzierung von Jugendwohnheimen für Berufsschüler. Dies ergab ein entsprechender Antrag des Vorsitzenden der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, sowie weiterer FDP-Landtagsabgeordneter.

Jugendwohnheime bieten Auszubildenden, deren Berufsschule zu weit vom Betrieb entfernt ist, möblierte Zimmer mit Verpflegung an. Dort kostet die Unterbringung allerdings aktuell 36,20 Euro am Tag. Die Kosten müssen zu einem großen Teil von den Berufsschüler, beziehungsweise deren Eltern getragen werden. Das Land beteiligt sich nur mit einem Zuschuss von sechs Euro. Ausbildungsberufe, die zentral durch Blockunterricht beschult werden, sind zum Beispiel Holzbearbeitungsmechaniker, Land- und Maschinenbautechniker oder Dachdecker.

Die Untätigkeit der Landesregierung stößt auf die Kritik des Fraktionsvorsitzenden Rülke. „Seit fast drei Jahren kündigt die Landesregierung gegenüber den Betroffenen eine Lösung des Problems an. Passiert ist in diesen Jahren jedoch gar nichts. Die FDP-Fraktion hat in allen Haushaltsberatungen die finanzielle Situation der Jugendwohnheime angemahnt und entsprechende Mittelerhöhungen beantragt, die von den Koalitionsfraktionen bis auf eine einmalige Erhöhung um 250.000 Euro abgelehnt wurden. Dies zeigt: Grün-Rot lässt die Berufsschüler, den Mittelstand und das Handwerk am langen Arm verhungern.“ Die grün-rote Landesregierung breche dadurch nicht nur ihre eigenen Versprechen im Koalitionsvertrag, sondern betreibe auch eine mittelstandsfeindliche Politik. Die finanzielle Ungleichbehandlung mit Ausbildungsberufen, deren Berufsschulunterricht in örtlicher Nähe zu Betrieb und Wohnung angeboten werden können, mindere die Attraktivität der anderen Ausbildungsberufe spürbar. „Die Ankündigungen des grünen Ministerpräsidenten, seine Partei liberal und wirtschaftsnah ausrichten zu wollen, erweisen sich wieder einmal als leere Worthülsen. Anwalt von Mittelstand und Handwerk ist allein die FDP“, fährt Rülke fort.

Die FDP trete dagegen für das sogenannte Drittelfinanzierungsmodell ein. Bei diesem teilen sich der Ausbildungsbetrieb, der Auszubildende sowie das Land die Wohnheimkosten zu je einem Drittel. Laut Auskunft des Kultusministeriums betragen für dieses Modell die Mehrkosten für das Land sechs Millionen Euro pro Jahr, was aufgrund der Haushaltslage angeblich nicht finanzierbar sei. Ein Argument, das Rülke so nicht gelten lässt. „Grün-Rot ist augenscheinlich nicht in der Lage, die richtigen Schwerpunkte zu setzen. Eine Regierung, die trotz sprudelnder Steuereinnahmen keinen ausgeglichenen Haushalt vorlegen kann und gleichzeitig in den Jahren 2012 und 2013 mehr als 33 Millionen für teils unsinnige Gutachten zum Fenster rauswirft, braucht sich nicht auf einen Schuldenstopp zu berufen.“

 

Aus Sicht des Vorsitzenden der FDP-Landtagsfraktion Hans-Ulrich Rülke sind die Hoffnungen von Finanzminister Nils Schmid auf den Solidaritätszuschlag zur Entlastung der Landeshaushalte naive Tagträumereien. „Wolfgang Schäuble will mit einem ausgeglichenen Bundeshaushalt im Jahre 2015 in den Geschichtsbüchern stehen. Deshalb verweigert sich die CDU bei der Kalten Progression standhaft einer Entlastung der Bürger. Da ist es doch vollkommen unrealistisch, anzunehmen Schäuble würde den dem Bund zustehenden Soli künftig den Ländern schenken.“ So Rülke wörtlich. Schmid solle endlich seine Tagträumereien im Wolkenkuckucksheim einstellen und gegen den ungerechten und unsinnigen Länderfinanzausgleich gemeinsam mit Hessen und Bayern vor Gericht ziehen.

 

Die Forderungen des Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts Ferdinand Kirchhof nach Veränderungen beim Länderfinanzausgleich wertet der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Hans-Ulrich Rülke als Aufforderung des Gerichts an die baden-württembergische Landesregierung, der Klage Hessens und Bayerns gegen den Finanzausgleich endlich beizutreten. „Wenn der Vizepräsident des Gerichts öffentlich Veränderungen fordert, dann zeigt das doch, dass das Gericht den status quo in Frage stellt.“ So Rülke wörtlich. Somit entfalle die einzige und letzte Ausrede der Regierung Kretschmann, die stets erklärt habe, man nehme nicht an, dass das Gericht in einem Urteil etwas ändere und wolle deshalb nicht klagen. „Ich fordere Herrn Kretschmann auf, sich jetzt umgehend der Klage anzuschließen.” So Rülke abschließend

Zur Meldung des „Mannheimer Morgen“, wonach der Landesrechnungshof aufgrund einer Kostenexplosion bei der Inanspruchnahme externer Dienstleister und Gutachter durch die grün-rote Landesregierung deren Vergabepraxis überprüfen will, erklärte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Das Vorgehen des Rechnungshofes gegen die Gutachteritis bestätigt unsere stete Kritik am laxen Umgang der grün-roten Landesregierung mit dem Vergaberecht. Ungereimtheiten sind unserer Beobachtung nach jedoch nicht nur bei der Vielzahl von externen Gutachten, Studien und Werbekampagnen zu beobachten, welche gerade die grünen Ministerien auffallend oft und großzügig bemessen an politisch nahe stehende Agenturen vergeben, wie es zuletzt im Umfeld des Nationalparks zu beobachten war, sondern zum Beispiel auch bei der Beschaffung neuer Technik im Zuge der unnötigen Polizeireform. Der massive Anstieg der Ausgaben für externe Dienstleistungen im ersten grün-roten Regierungsjahr auf mehr als 18 Millionen Euro sowie der oftmals eigenwillige Umgang mit dem Schwellenwert für europaweite Ausschreibungen riecht in der Tat nach grün-roter Vetterleswirtschaft. Wir fordern Ministerpräsident Kretschmann auf, zeitnah und vollständig Rechenschaft abzulegen sowie für eine strikte und zentrale Kontrolle des Vergabewesens im Geschäftsbereich der Ministerien zu sorgen.“

Aus Sicht des Vorsitzenden der FDP-Landtagsfraktion Hans-Ulrich Rülke wäre ein Abbau der Verschuldung des Landes derzeit leicht möglich. Aus Rülkes Sicht spült die gute Konjunktur dem Land derzeit tsunamiartige Steuereinnahmen in die Kasse und die niedrigen Zinsen täten ein Übriges.

“Würde Grün-Rot nicht so jämmerlich wirtschaften, dann wäre Schuldenabbau leicht möglich. Bayern macht es vor” so Rülke wörtlich. Die Landesregierung habe mehr als drei Milliarden Euro gebunkert. Wann sonst solle den Schuldenabbau gehen?

Zur Meldung, dass laut einer Studie Baden-Württemberg zu den Länder mit den besten Erfolgsaussichten auf Einhaltung der Schuldenbremse gehört sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Hiermit zeigt sich, dass das Märchen von der Erblast von Anfang an als Lüge zu erkennen war. Durch hohe Steuereinnahmen und niedrige Zinsen fällt der grün-roten Landesregierung die Nullverschuldung trotz gewaltiger Mehrausgaben anstrengungslos in den Schoß.“

Zu den Äußerungen der grünen Co-Landeschefin Thekla Walker, die FDP-Fraktion würde im baden-württembergischen Landtag „populistisch und polemisch grundsätzlich gegen alles“ sein,  sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Während wir in den drei Jahren grün-roter Regierung fast 50 Prozent der Gesetze zugestimmt haben, wurden alle Gesetzentwürfe der FDP-Faktion von der Koalition abgelehnt. Darunter waren auch Initiativen, die im grün-roten Koalitionsvertrag stehen, wie die Direktwahl der Landräte oder ein Informationsfreiheitsgesetz.

Frau Walker empfehle ich die Lektüre unserer Aufstellung, welche Gesetze wir mitgetragen haben und wie vielen FDP-Initiativen die grün-rote Landesregierung zugestimmt hat. Denn die Fakten sprechen eine andere Sprache. Wir haben in Baden-Württemberg keine Fundamentalopposition, sondern eine Fundamentalregierung.“

Zur Meldung, wonach Baden-Württembergs Schuldenberg auf 6662 Euro pro Einwohner wächst, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Über drei Jahre grün-rote Gefälligkeitspolitik gehen auch am Landeshaushalt nicht spurlos vorüber. Anstatt in Zeiten von sprudelnden Steuereinnahmen Schulden zurückzuzahlen, gibt die Landesregierung Geld für fragwürdige Prestigeprojekte aus und bedient die Interessen einzelner Gruppen. Der rote Spendierminister Nils Schmid verspielt dadurch Baden-Württembergs Handlungsfähigkeit. Andere Bundesländer wie das von Liberalen regierte Sachsen nehmen nicht nur keine neuen Schulden mehr auf, sondern bauen ihre Altschulden spürbar ab. Dies zeigt: Die unsolide Schuldenpolitik von Grün-Rot fällt bundesweit aus dem Rahmen.“

 

Zu dem von Finanzminister Schmid erwarteten harten Kampf bei der Reform der Finanzbeziehungen der Länder sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Von Grün-Rot hört man zu diesem Thema seit drei Jahren nur leeres Gerede und folgenlose Ankündigungen. Die Regierung landet langsam auf dem Boden der Realität. Inzwischen sollten Kretschmann und Schmid eingesehen haben, dass sie mit einer für Baden-Württemberg angeblich so erfolgreichen Verhandlungslösung keinen Millimeter vorangekommen sind. Der Landesregierung sollte bewusst werden, dass nur eine Verfassungsklage weiter helfen kann und deshalb der Klage von Bayern und Hessen beitreten.“

Nach Auffassung des Vorsitzenden der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, ist die derzeitige Einnahmesituation des Landes so günstig, dass Baden-Württemberg nicht nur auf die aktuelle Neuverschuldung verzichten könnte, sondern Schulden eigentlich zurückzahlen müsste. „Bayern tilgt eine Milliardensumme, das könnte das ehemalige Musterländle auch”, so Rülke wörtlich. Der Plan der Regierung Kretschmann sei es aber offensichtlich, neben 3,2 Milliarden, die man mittlerweile auf der hohen Kante liegen habe, noch zusätzliche neue Schulden aufzunehmen. „Man will 2016 einen Volksbeglückungswahlkampf führen, um sich die Wiederwahl zu erkaufen. Und die Zeche zahlt die nächste Generation”, so Rülke abschließend.

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat die Landesregierung aufgefordert, ihre Ankündigung, ab dem Jahr 2016 keine neuen Schulden aufzunehmen, langfristig abzusichern. Dazu stellte Rülke auf einer Landespressekonferenz in Stuttgart einen Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion mit dem Ziel vor, die Schuldenbremse des Grundgesetzes in der Verfassung des Landes zu verankern.

Nach den Worten des FDP-Fraktionsvorsitzenden habe seine Fraktion in dieser Legislaturperiode schon zweimal entsprechende Gesetzentwürfe vorgelegt. Jedes Mal seien diese von der grün-roten Mehrheit im Landtag abgelehnt worden. Nachdem die Landesregierung Ende Juni endlich bekundet habe, vom Haushaltsjahr 2016 an auf die Aufnahme neuer Schulden verzichten zu wollen, müsse sie sich jetzt einem Glaubwürdigkeitstest unterziehen. Stellten sich die grün-rote Landesregierung und die Regierungsfraktionen auch gegen diesen dritten Gesetzentwurf der FDP-Fraktion, stünden sie im Verdacht, bei einer eventuellen Wiederwahl das Geld weiter mit vollen Händen ausgeben und sich wieder neu verschulden zu wollen. Rülke: „Die Landesregierung muss zu einer langfristigen Haushaltspolitik der Nullverschuldung gezwungen werden. Wir wollen verhindern, dass Grün-Rot versucht, sich mit trickreich zusammengeschusterten Finanzplänen über die Landtagswahl 2016 zu retten. Deshalb stellen wir mit unserem Gesetzentwurf zur Schuldenbremse die Landesregierung auf die Probe. Grün-Rot soll nicht nur einmalig auf eine Neuverschuldung ab 2016 verzichten, sondern diese verlässlich auf Dauer absichern.“

Die Voraussetzungen für eine Schuldenbremse in der Landesverfassung seien gut, so Rülke. Auch Finanzminister Schmid habe eingeräumt, die Haushalts-Lage sei so positiv, dass ein dauerhafter Verzicht auf eine Nettokreditaufnahme möglich sei.

Wie Rülke weiter ausführte, trage der Verzicht auf neue Schulden zu einer grundlegenden Konsolidierung der öffentlichen Haushalte bei. Der Anteil der Schulden am Bruttoinlandsprodukt werde gesenkt. Ebenfalls sinke der Anteil des Steueraufkommens, der für die Bedienung der Zinslasten des Landes benötigt wird. „Je konsequenter dieser Entschuldungsprozess vorangetrieben wird, desto rascher gibt es Raum für eine neue politische Gestaltung mit dem Ziel, auch den Abbau der Altschulden des Landes in Angriff zu nehmen“, so Hans-Ulrich Rülke.

Wie auch die Schuldenbremse des Grundgesetzes enthält die für die Landesverfassung vorgeschlagene Regelung Ausnahmetatbestände:

  • Regelungen für den Fall einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung (Artikel 84 Absatz 2 mit näheren Regelungen in § 18 Absatz 3 der Landeshaushaltsordnung);
  • Regelungen für den Fall von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen (Artikel 84 Absatz 3 mit näheren Regelungen in § 18 Absatz 6 der Landeshaushaltsordnung);
  • Regelungen zur Bereinigung der Einnahmen und Ausgaben des Landeshaushalts um finanzielle Transaktionen (Artikel 84 Absatz 5 mit näheren Regelungen in § 18 Absatz 4 der Landeshaushaltsordnung).

Anlage: Gesetzentwurf der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Verankerung der Schuldenbremse des Grundgesetzes in der Landesverfassung (Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg und zur Änderung der Landeshaushaltsordnung)

Zur Meldung „Granaten-Bauer sponserte Fest der grün-roten Landesregierung“ erklärte der FDP/DVP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Aus unserer Sicht ist dieses Sponsoring der Stallwächterparty nicht zu beanstanden. Es zeigt allerdings schon, wie weit bei den Grünen moralische Ansprüche und tatsächliches Handeln auseinanderklaffen.“

Zur heute vorgestellten Denkschrift 2014 des Rechnungshofs Baden-Württemberg sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Das Zeugnis des Landesrechnungshofs für die Haushaltspolitik der grün-roten Landesregierung fällt erwartungsgemäß schlecht aus. Die Mahnung des Rechnungshof-Präsidenten, sich endlich der Neuregelung des bestehenden Länderfinanzausgleichs zuzuwenden, kommt einer schallenden Ohrfeige für die Arbeitsverweigerung von Ministerpräsident Kretschmann gleich. Die Einzahlungen des Landes haben im Jahr 2013 mit 2,9 Milliarden Euro einen neuen Höchststand erreicht. Die FDP-Landtagsfraktion begrüßt den Vorschlag des Präsidenten Munding, den Ländern im Zuge einer Reform des Finanzausgleichssystems ein eigenes Hebesatzrecht einzuräumen, das zum föderalen Wettbewerb beiträgt. Der Rechnungshof bestätigt auch die Forderung der FDP-Fraktion, ab sofort auf die Aufnahme neuer Schulden zu verzichten. Angesichts der positiven Umstände wie sprudelnde Steuermehreinnahmen und Einsparungen bei den Beamten infolge des EuGH-Urteils muss jede Gelegenheit am Schopf gepackt werden, den Landeshaushalt auf Dauer zu konsolidieren. Festzustellen ist, dass das Thema Nachhaltigkeit in den Ankündigungen der grün-roten Landesregierung immer mitspielt, bei der Haushaltskonsolidierung aber auf der Ersatzbank sitzt. Damit wird auch wieder einmal deutlich, welchen Unsinn Grün und Rot drei Jahre lang in die Welt gesetzt haben. Alles Gerede von Erblasten und strukturellen Defiziten, die frühestens 2020 abgebaut werden könnten, stellen sich nun endgültig als das heraus, was sie immer waren: Legenden und Märchen.”

Zur Meldung, wonach sich die grün-rote Landesregierung auf einen Haushalt ohne neue Schulden ab dem Jahr 2016 geeinigt hat, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Jetzt hat wohl selbst der Ministerpräsident gemerkt, dass ein weiteres Hinauszögern eines Haushalts ohne neue Schulden ab dem Jahr 2016 den Bürgern nicht mehr zuzumuten gewesen wäre. Die grün-rote Landesregierung, die von Steuermehreinnahmen förmlich zugeschüttet wird, eine sensationell niedrige Arbeitslosigkeit und blühende Konjunktur geschenkt bekommt, hätte sich endgültig bis auf die Knochen blamiert, hätte sie heute nicht den Kurs Richtung Netto-Null-Verschuldung eingeschlagen.

Der Grund der Verzögerungstaktik des von der Grünen-Fraktion gesteuerten Ministerpräsidenten liegt auch darin, dass man Finanzminister Schmid seinen Profilierungsversuch aufgrund des von gegenseitigem Misstrauen geprägten Klimas in der Regierungskoalition nicht gegönnt hat. Auch die grün-rote Mär eines von der schwarz-gelben Vorgängerregierung hinterlassenen strukturellen Defizits in Milliardenhöhe hat sich mit der heutigen Entscheidung der Landesregierung in Luft aufgelöst. Jetzt wird endlich der FDP-Vorschlag für einen Haushalt ohne neue Schulden ab dem Jahr 2016 und nicht erst wie von Grün-Rot ursprünglich ab 2020 geplant umgesetzt.“

Zu den zögerlichen Äußerungen von Ministerpräsident Kretschmann über einen Haushalt ohne Neuverschuldung ab dem Jahr 2016 sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Es ist den Steuerzahlern gegenüber unverantwortlich, wie der grüne Ministerpräsident die Entscheidung, im Jahr 2016 im Landeshaushalt ohne neue Schulden auszukommen immer weiter hinauszögert. ‚Der Absicht stehe gar nichts entgegen‘, aber jetzt werde man in den nächsten Tagen zunächst einmal weiter mit dem Koalitionspartner verhandeln, so Kretschmann auf der Regierungspressekonferenz. Es ist beschämend, wenn der Ministerpräsident angesichts der hohen Steuereinnahmen und der haushaltsentlastenden Entscheidung des europäischen Gerichtshofs zur Beamten-Besoldung immer noch über angebliche Erblasten und strukturelle Defizite der schwarz-gelben Vorgängerregierung fabuliert, um sich aus seiner Verantwortung für das Wohl des Landes zu stehlen. Die FDP unterstützt Finanzminister Schmid (SPD), der einen Vorschlag der FDP-Landtagsfraktion zur Netto-Nullverschuldung ab 2016 umsetzen will.“

Aus Sicht des Vorsitzenden und finanzpolitischen Sprechers der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, steht schuldenfreien Landeshaushalten ab sofort nun wirklich nichts mehr entgegen. Auf Grund enormer Steuereinnahmen schaffe es nicht einmal mehr der grün-rote Verschwendungshaushalt, alles zu verplanen, was es dieser Regierung an Steuereinnahmen hineinregne. Mit dem Urteil des EuGH sei nun auch das letzte Alibi des Finanzministers für neue Schulden vom Tisch. “Ich fordere die Landesregierung auf, keinen einzigen Euro neue Schulden mehr in dieser Legislaturperiode zu machen!”, so Rülke wörtlich.