In einer von der SPD beantragten Aktuellen Debatte mit dem Titel „Unsere Zukunft liegt in einem gestärkten Europa“ hat der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke das am Wochenende zwischen der EU und Griechenland vereinbarte Spar- und Reformpaket scharf kritisiert. Das Paket belaste den europäischen Steuerzahler, ohne die griechischen Strukturprobleme wirksam anzugehen. Außerdem werde europäisches Recht gebeugt, da die rechtlichen  Voraussetzungen für ein Hilfspaket aus dem ESM nicht gegeben seien, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende.

Rülke verteidigte die Euro-Rettungspolitik der zurückliegenden Jahre. Es sei richtig gewesen, Krisenstaaten nach dem Prinzip „Hilfe im Gegenzug für Reformen“ zu unterstützen. Im Falle von Spanien, Portugal und Irland sei dies auch erfolgreich praktiziert worden. Überdies sei es eine blanke Notwendigkeit gewesen, die Eurozone durch die Errichtung geeigneter Brandmauern – wie den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) – vor Ansteckungsgefahren zu schützen. Das Verfahren sei auch mittlerweile in Deutschland hinreichend demokratisch legitimiert, da die FDP eine Beteiligung des Bundestags während der schwarz-gelben Koalition durchgesetzt habe.

Trotz hoher dreistelliger Milliardenhilfen sei aber offensichtlich Griechenland das Land, bei dem diese Politik nicht fruchte. Dies könne aber nicht an einer angeblichen Austeritätspolitik liegen und nicht daran, dass irgendwer Griechenland „kaputt spare“. Neben den bisherigen Hilfen von mehr als 200 Milliarden Euro und Bankenhilfen durch die Europäische Zentralbank (EZB) von aktuell 90 Milliarden Euro seien nun weitere gut 80 Milliarden Euro an Hilfen vorgesehen. „So würde ich auch gerne mal kaputt gespart werden!“, sagte Rülke wörtlich.

Das Problem, so Rülke, sei doch nicht die Knauserigkeit der europäischen Steuerzahler, sondern das erkennbare Unvermögen Griechenlands, innerhalb der Eurozone seine Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Nun habe man in Brüssel wieder einmal Zeit gekauft, um einen offensichtlich unabwendbaren Konkurs weiter zu verschleppen. Gleichzeitig gehe man die Strukturprobleme des Landes weiterhin nicht an. Es ist ein absurder Gedanke, dass die Wettbewerbsfähigkeit eines Landes durch Steuererhöhungen auf breiter Front gesteigert wird. Nach den Worten von Rülke breche man im Übrigen Europäisches Recht. Es würden Banken gestützt, die man nach bestehender Rechtslage nicht stützen dürfe. Die EZB schere sich nicht darum, dass sie Staaten nicht finanzieren dürfe und vergemeinschafte Schulden durch die Hintertür. Und die Bundesregierung selbst habe dokumentiert, dass von Griechenland eben keine Gefahr für die Stabilität der gesamten Eurozone ausgehe und wolle dennoch ein ESM-Programm für das Land. Das sei ein wissentlicher Rechtsbruch!

Was nun geplant sei, das sei ein gezieltes Verbrennen von Steuergeldern, nur um sich weitere Jahre durch die Griechenland-Krise zu mogeln, so Rülke. Folgende Maßnahmen seien zielführender:

  • Ein Ausscheiden Griechenlands aus dem Euro, um dem Land die Chance zu geben, seine Wettbewerbsfähigkeit außerhalb der Eurozone zu verbessern.
  • Eine neue Währung, in Verbindung mit einem Schuldenschnitt für Griechenland. Die ohnehin zu kalkulierenden Verluste für die Staatshaushalte. der Eurostaaten könnten innerhalb der Haushalte zeitlich gestreckt werden
  • Griechenland erhält humanitäre und strukturelle Hilfen. Niemand will eine humanitäre Katastrophe und niemand will Griechenland aus der EU drängen.
  • Ein Ende der Staatsfinanzierung durch die EZB muss verbindlich festgeschrieben werden.
  • Und: Eine Insolvenzordnung für Staaten der EU beziehungsweise der Eurozone wird geschaffen.

In einer Landtagsdebatte über das geplante Gesetz zur Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen für die Jahre 2015/16 hat der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke das Vorgehen der grün-roten Landesregierung gerügt. Es gebe von Land zu Land große Unterschiede, in welcher Form der Abschluss für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes auf die Beamten und Richter sowie auf die Versorgungsempfänger übertragen werde. Rülke: „Bayern, Rheinland-Pfalz und Sachsen übertragen inhaltsgleich und zeitgleich. Es müsste schon sehr gute Gründe geben, die FDP-Landtagsfraktion – und vor allem die Betroffenen – davon zu überzeugen, dass wir in Baden-Württemberg dies nicht können, oder dass ein anderer Weg zweckmäßiger oder gerechter wäre.“

Über das Vorhaben der Landesregierung, den Tarifabschluss bis zur Besoldungsgruppe A 9 zeit- und inhaltsgleich, bis zur Besoldungsgruppe A 11 zum 1. Juli 2015 und für die höheren Besoldungsgruppen zum 1. November 2015 zu übertragen, könnte man reden, so Rülke, wenn Grün-Rot zumindest einen ernsthaften Versuch gemacht hätte, darüber mit den Berufsverbänden und Gewerkschaften des öffentlichen Diensten zu sprechen. Rülke: „Grün-Rot hätte sein Vorhaben in ein Gesamtkonzept von Maßnahmen für den öffentlichen Dienst einarbeiten können, so wie es in der letzten Legislaturperiode zwischen der damaligen CDU/FDP-Landesregierung und dem Beamtenbund verabredet worden war.“ Tatsächlich aber habe Ministerpräsident Kretschmann kürzlich beim Sommerfest des Beamtenbunds noch einmal deutlich gemacht, dass er in dieser Frage völlig gesprächsresistent sei und darauf auch noch stolz ist.

Über das Vorgehen der Landesregierung könnte man auch reden, so Rülke, wenn diese Maßnahmen Teil eines umfassenden Konsolidierungskonzepts für den Landeshaushalt wären und nicht Teil eines Konzepts, das nachhaltige Einsparbemühungen nur bei der Beamtenschaft des Landes erkennen lasse – während andererseits für jede Art grüner Klientel-Interessen genügend Geld vorhanden sei.

Hans-Ulrich Rülke: „Ihr geplantes Gesetz ist so nicht erforderlich, es ist unausgewogen und einseitig in seinen Belastungen. Es entspricht dem von Grün-Rot immer wieder selbst formulierten Anspruch, eine nachhaltige und generationengerechte Haushalts- und Finanzpolitik zu betreiben, in keiner Weise. Ich darf aus der Stellungnahme des Städtetags zitieren: ‚Die zeitliche Verschiebung wird nachdrücklich abgelehnt. Dem Erfordernis der Haushaltskonsolidierung kann nicht durch einmalige Einsparungen zulasten der Beamten entsprochen werden. Gesteigerte Lebenshaltungskosten treffen alle Beamten ungeachtet ihrer Besoldungsgruppe. Es besteht die Gefahr, dass der Einsatzfreude der Leistungsträger in den Verwaltungen nachhaltig geschadet wird. Die Attraktivität des öffentlichen Dienstes wird geschmälert. Im Wettbewerb um die Gewinnung von Nachwuchs wird ein falsches Signal gesetzt. Andere Bemühungen zur Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienstes werden untergraben‘.“

Rülke abschließend: „Dies sagt der Städtetag, der angesichts der Finanzlage einer ganzen Reihe seiner Mitgliedskommunen durchaus Grund hat, eine sparsame und nachhaltige Haushaltswirtschaft anzumahnen. Da das, was Sie uns mit Ihren Haushalten zumuten, weder nachhaltig noch sparsam ist, werden Sie nicht erwarten können, dass wir für Ihre verfehlte Politik auch noch die Hand heben.“

Zu den „verhalten-optimistischen“ Äußerungen des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Kretschmann vor dem Treffen der Ministerpräsidenten der Länder zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Das anhaltende Herumlavieren von Kretschmann beim Länderfinanzausgleich ist nicht nur peinlich, sondern auch eines Ministerpräsidenten, der die Interessen Baden-Württembergs zu vertreten hat, nicht mehr würdig. Seit seinem Amtsantritt weigert sich Kretschmann, zum ungerechten und leistungsfeindlichen Länderfinanzausgleich eine klare Position zu beziehen. Wenn der Ministerpräsident jetzt sagt, ‚wenn es im Laufe des Herbstes nicht zum Schwur kommt, dann werden wir überlegen müssen, Klage einzureichen‘, macht er sich nur noch lächerlich. Die FDP-Fraktion fordert Ministerpräsident Kretschmann erneut auf, sich endlich klar und eindeutig zur Klage gegen den bestehenden Länderfinanzausgleich zu bekennen und sich den Geberländern Bayern und Hessen beim Gang vor das Bundesverfassungsgericht anzuschließen.“

Zur Äußerung von Finanzminister Nils Schmid über den Erbschaftssteuer-Kompromiss der Bundesregierung sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Der Erbschaftssteuerkompromiss der schwarz-roten Bundesregierung ist nichts mehr als ein Feigenblatt für die CSU. Deswegen ist die Anhebung der Freigrenzen um wenige Millionen Euro ein schlechter Scherz. Die geplante Heranziehung von privatem Vermögen bis zur Hälfte ist fatal für den Fortbestand der Unternehmen und den Erhalt der Arbeitsplätze. Dieser faule Kompromiss wird deshalb den Anliegen der familiengeführten mittelständischen Unternehmen in Baden-Württemberg keineswegs gerecht. Selbst der Vorschlag des baden-württembergischen Finanzministers Nils Schmid, der eine 100-Millionen-Freigrenze forderte, ist deutlich weiter gegangen. Der Finanzminister ist jedoch auf ganzer Linie an seinen roten Genossen in Berlin gescheitert.“

Zur Meldung, dass sich die Spitzen der Koalitionsfraktionen von Grünen und SPD im Landtag auf eine höhere Altersgrenze für Bürgermeister und Oberbürgermeister geeinigt haben, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Einigung der Koalition zur Altersgrenze für Bürgermeister ist eine Lex Kretschmann. Der einzige Grund dafür, dass Grün-Rot ein Höchstalter 67 für eine Bürgermeisterkandidatur festschreiben will, ist die Tatsache, dass Winfried Kretschmann bei der Landtagswahl exakt 67 Jahre alt ist. Überzeugende inhaltliche Gründe für eine derartige Altersgrenze  gibt es nicht. Die Grünen könnten hier von ihren Parteifreunden in Hessen lernen. Dort wurde die Altersgrenze – wie auch von uns eingebracht – komplett aufgehoben.“

„Der anhaltende Niedrigzins der Europäischen Zentralbank (EZB) ist ein Angriff auf die Sparkonten der Bürger und torpediert den Vorsorge-Gedanken. Diese Politik betrifft nicht nur Banken und Versicherungen, sondern wirkt sich auf die gesamte Gesellschaft und unseren Wohlstand aus.“ Dies sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke auf dem „Foyer liberal“, einer Diskussionsveranstaltung der liberalen Fraktion im Haus des Landtags vor über 130 Besuchern. Wie Rülke weiter sagte, nützten in erster Linie Regierungen, darunter auch Grün-Rot in Baden-Württemberg, die Niedrigzins-Phase aus. Diese betrieben auf „Teufel-komm-raus“ eine unverantwortliche Neuverschuldung und zeigten keinerlei Interesse an der Sanierung der Haushalte. Leidtragende seien die Menschen, die fürs Alter vorsorgen wollen, die auf eine Wohnung oder ein Haus sparen und die nicht bereit seien, ihr Geld in risikoreiche Anlagen zu investieren. „Sie bezahlen die Spendierhosen der Finanzminister in Deutschland und Europa“, so Rülke.

Der ehemalige Bundeswirtschaftsminister und Diplom-Volkswirt Rainer Brüderle, der heute unter anderem als Vorstandsvorsitzender des Bundes der Steuerzahler in Rheinland-Pfalz tätig ist, warnte vor einem „bösen Erwachen“ nach einer positiven Konjunkturphase mit niedrigen Zinsen. Er kritisierte, dass die Stabilitätsregeln des Euro-Raums von einigen Staaten nicht mehr eingehalten würden – „mit dieser Regel-Verletzung muss Schluss sein, der Ordnungsrahmen muss wieder im Vordergrund stehen“, so Brüderle.

Dr. Roman Glaser, der Präsident des baden-württembergischen Genossenschaftsverbandes, legte die Sicht des Genossenschaftswesens, insbesondere der vielen genossenschaftlich organisierten kleineren Banken dar. Er wies auf den Unterschied zwischen der Bundesbank und der EZB hin, die den Leitzins auch nach den anderen Haushaltsprinzipien der südlichen Länder in Europa ausrichte. Die Folgen seien gravierend. Nach den Worten von Glaser hätten alleine die deutschen Sparer durch entgangene Zinsen in den letzten fünf Jahren Beträge im dreistelligen Milliardenbereich verloren.

In die gleiche Richtung zielten die Schilderungen und Analysen von Dr. Torsten Gruber, dem ‚Leiter Volkswirtschaft der W&W Asset Management Gesellschaft.‘ Er stellte das Problem aus Sicht der Versicherer und Bausparanbieter dar. Gruber warnte insbesondere vor den Fehlanreizen, die der dauerhaft niedrige Zins setzen würde. Vor allem nicht rentable Investitionen und Spekulationsblasen würden das Geld in die falsche Richtung lenken. Er äußerte seine Befürchtung, dass das Ziel der Preisstabilität durch eine verspätete Wende in der Zinspolitik dauerhaft beschädigt werden könnte. Der stellvertretende Chefredakteur der Stuttgarter Nachrichten, Wolfgang Molitor, moderierte die Podiumsdiskussion souverän und gab auch die Fragen seiner Leserschaft zur Niedrig-Zins-Politik an die Runde der Experten weiter.

 

Zur Ablehnung der von der FDP-Landtagsfraktion geforderten Positionierung Baden-Württembergs gegen die von der Bundesregierung geplante Umsatzsteuerbefreiung von kommunalen Betrieben bei „interkommunaler Zusammenarbeit“ erklärte der Vorsitzende sowie finanz- und wirtschaftspolitische Sprecher der baden-württembergischen FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„In der baden-württembergischen Gemeindeordnung sind örtliche Betriebe vor der Konkurrenz kommunaler Betriebe geschützt, die außerhalb des Wettbewerbs agieren können. Dies hat die baden-württembergische FDP gegen erhebliche Widerstände auch aus Kreisen des damaligen Koalitionspartners CDU erreicht. Es verwundert wenig, dass die grün-rote Landesregierung gemeinsam mit der CDU in Baden-Württemberg nun die erste Gelegenheit nutzt, dies in entscheidenden Teilen rückgängig zu machen. Die gegenseitige Umsatzsteuerbefreiung für kommunale Betriebe verzerrt den Wettbewerb vor Ort. Hinter diesem wettbewerbs- und mittelstandspolitisch falschen sowie europarechtlich außerordentlich fragwürdigen Vorgehen der schwarz-roten Koalition im Bund laufen CDU, SPD und Grüne in Baden-Württemberg jetzt hinterher. Ihnen fehlt jegliches Gespür für die Situation der kleinen und mittleren Betriebe.“

Am 23. April 2015 kritisierte der Verein der Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg e. V. in einem offenen Brief an Ministerpräsident Kretschmann und Finanzminister Dr. Schmid unter anderem, dass der Verein nicht an Verhandlungen zur Übertragung des Tarifabschlusses 2015 auf Richter, Staatsanwälte und Beamte beteiligt wurde. In Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage des innen- und rechtspolitischen Sprechers der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll, erklärte die Landeregierung nun unter anderem, Konsolidierungsmaßnahmen würden die nur  zeitversetzte Übertragung des Tarifergebnisses erfordern, zudem habe die Zeit für eine Beteiligung des Vereins der Richter und Staatsanwälte nicht ausgereicht. Dazu sagte der rechtpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die Antwort der Landesregierung auf die parlamentarischen Anfrage ist ein Schlag ins Gesicht der Richter und Staatsanwälte, aber auch der Beamten. Noch einmal zeigt die Landesregierung ganz deutlich ihre Geringschätzung für Justiz und Verwaltung. Denn wieder begründet Grün-Rot die nur zeitverzögerte Übertragung des Tarifergebnisses mit angeblich erforderlichen Konsolidierungsmaßnahmen. Dabei gibt die Koalition zur Befriedigung der eigenen Klientel Gelder in Milliardenhöhe aus, die zu einer Erhöhung des Haushaltes für 2015 um sechs Prozent führen. Die Personalausgaben hingegen steigen nur um ein Prozent. Von allgemeinen Einsparungen, an denen sich auch Richter, Staatsanwälte und Beamte hätten beteiligen müssen, kann also keine Rede sein. Ihnen wird ein Sonderopfer abverlangt.

Dreist ist zudem die Behauptung, man hätte den Verein der Richter und Staatsanwälte im Unterschied zum Deutschen Gewerkschaftsbund nicht zu den Gesprächen über die Übertragung des Tarifergebnisses eingeladen, da ein solches Gespräch nur sehr kurzfristig habe stattfinden können. Den angeblichen Zeitdruck in den Verhandlungen Ende April 2015 gab es schlichtweg nicht. So ist bis heute das Gesetz zur Übertragung des Tarifergebnisses nicht beschlossen worden. Tatsächlich hatte wohl Ministerpräsident Kretschmann einfach keine Lust, konstruktive Gespräche mit Beamten, Richter und Staatsanwälten zu führen. Nur so lässt sich seine Äußerung zu den Verhandlungen auf dem gestrigen Sommerfest des Beamtenbundes verstehen, wonach er auch drei Stunden hätte verhandeln können, das Ergebnis aber das gleiche gewesen wäre.“

 

Zu den Vorschlägen der CDU-Landtagsfraktion zur Digitalisierung von Wirtschaft und Verwaltung sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

‎“Wir begrüßen, dass sich nun auch die CDU dafür einsetzt, deutlich schneller und substanzieller in die Breitbandförderung zu investieren, als es unter Grün-Rot geschieht. Ich lade den CDU-Fraktionsvorsitzenden Wolf ein, sich zur Gegenfinanzierung der von der FDP-Landtagsfraktion vorgeschlagenen Investitionsoffensive über 1 Milliarde Euro anzuschließen. Diese soll nach Vorstellung der Liberalen haushaltsneutral aus dem Stiftungskapital der Landesregierung und durch Veräußerung von Landesbeteiligungen an Unternehmen gespeist werden. Das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts dürfen wir auch bei dringend notwendigen Investitionen in die Breitband- und Verkehrsinfrastruktur nicht gefährden.”

Zur Ankündigung der Landesregierung, dass in den nächsten drei Jahren aus den Erlösen der Versteigerung der Mobilfunkfrequenzen, EU-Mitteln und aus dem Landeshaushalt rund 150 Millionen zu erwarten seien, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wenn Baden-Württemberg der innovativste Standort Europas bleiben soll, müssen wir wesentlich mehr und deutlich schneller in den Breitbandausbau investieren. Das Ziel einer flächendeckenden Verfügbarkeit von mindestens 50 Megabits pro Sekunde im Land ist noch immer nicht erreicht und die Entwicklung des Bedarfs wird auch nicht bei 50 Megabits stehen bleiben. Mit Cloud Computing und hochauflösendem Streaming steigt der Bedarf vielmehr weiter an. Doch während Bayern bis 2018 1,5 Milliarden Euro ins schnelle Internet investiert, bringt Baden-Württemberg selbst gerade einmal 31,7 Millionen Euro pro Jahr auf. Grün-Rot schwadroniert stets von der Digitalisierung der Wirtschaft und von Industrie 4.0, scheitert aber schon am Ausbau der dafür notwendigen Internetanschlüsse.

Die Freien Demokraten haben einen Vorschlag für eine Zukunftsoffensive vorgelegt, aus der durch Umschichtungen aus dem Stiftungskapital der Landesstiftung sowie durch die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen des Landes haushaltsneutral Investitionen in Höhe von 1 Milliarde Euro in die Breitband- und Straßeninfrastruktur Baden-Württembergs fließen könnten.

In einer Landtagsdebatte über den „Gesetzentwurf zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften“ (Drucksache 15/6961) sagte der FDP-Landtagsabgeordnete Dr. Friedrich Bullinger:

„Dass die Inhalte des Gesetzentwurfs zur ‚Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften‘, im Wesentlichen nicht kontrovers sind, zeigt sich schon an der Tatsache, dass Gemeindetag und Landkreistag keine Bedenken gegen das Gesetzgebungsvorhaben äußern und dass auch die Kirchen keinen Änderungs- oder Ergänzungsbedarf sehen. Dies gilt auch für den Städtetag, der dann aber über die Regelungsinhalte dieses Gesetzentwurfs hinaus dringenden Änderungsbedarf in einer Reihe wesentlicher Punkte sieht. Dies betrifft

–       Änderungen im Stellenobergrenzenrecht, die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Gewährung von Zulagen für die vorübergehende oder befristete Wahrnehmung eines höhenwertigen Amts, Veränderungen bei der Mehrarbeitsvergütung nach § 65 Landesbesoldungsgesetz – vor allem aber die Abschaffung der Absenkung der Eingangsbesoldung nach § 23 Landesbesoldungsgesetz.

Der Städtetag hat ohne Zweifel recht, vor allem aber mit der Forderung, die Absenkung der Eingangsbesoldung rückgängig zu machen. Die Absenkung der Eingangsbesoldung missachtet den Gesichtspunkt der Leistungsgerechtigkeit der Besoldung, sie verschlechtert die Attraktivität des Öffentlichen Dienstes in Konkurrenz zur privaten Wirtschaft und sie richtet sich gegen die Motivation und Leistungsbereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Der öffentliche Dienst braucht hochqualifizierten Nachwuchs. Dies gilt in Zukunft in immer stärkerem Maße. Und zugleich wird – bei abnehmenden Jahrgangsstärken – das Konkurrieren um die Besten immer stärker werden. Wenn der öffentliche Dienst hier bestehen soll, ist es unausweichlich, die Absenkung der Eingangsbesoldung wieder aufzuheben. Wir werden Ihr Gewissen schärfen, indem wir zu den Ausschussberatungen einen entsprechenden Antrag vorlegen werden. Im Übrigen werden wir sorgfältig beobachten, in wieweit die grüne-rote Landesregierung ihre Ankündigung wahrmacht, die Forderungen des Städtetags näher zu prüfen und gegebenenfalls – wie es so schön heißt – ‚zu einem späteren Zeitpunkt‘ aufzugreifen. Im Übrigen sind die meisten Punkte des Gesetzentwurfs weitgehend unstrittig: Wer sollte etwas dagegen haben, wenn die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit oder zur Gewährung des ehebezogenen Teils des Familienzuschlags umgesetzt wird?

Auch die Schaffung von Stellenzulagen für Wachtmeister, die in einer Sicherheitsgruppe der Gerichte und Staatsanwaltschaften verwendet werden, tragen wir ebenso mit wie die Stellenzulage für Beamte, die in einer Landeserstaufnahmeeinrichtung verwendet werden. Die vorgesehenen Änderungen in der Landesbesoldungsordnung A, soweit sie das Bildungswesen betreffen, sehen wir in Teilen kritisch. Die Kosten des Gesetzentwurfs, die einmaligen wie die laufenden jährigen, sind im Gesamtzusammenhang der Personalaufwendungen des Landes unerheblich.

Auch die Aufhebung der Absenkung der Eingangsbesoldung wäre angesichts der Situation des Landeshaushalts problemlos verkraftbar – wenn man wollte. 40 Millionen sind kein Klacks. Aber stellt man dem das Mehr an Motivation und Leistungsbereitschaft bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Gewinn für den öffentlichen Dienst insgesamt gegenüber, dann sollte klar sein, wohin sich die Waage neigt. Bei einer volkswirtschaftlichen Bilanzierung eindeutig ins Positive. Zum Abschluss will ich unterstreichen: Wer Leistung und Qualität will, muss diese auch bezahlen. Eine funktionierende Volkswirtschaft braucht eine motivierte und leistungsfähige Verwaltung. Wir brauchen Qualität auf Augenhöhe mit der Wirtschaft, daher ist die grün-rote Politik falsch. Denn sie ist standortschädlich, leistungsfeindlich, demotivierend und macht den öffentlichen Dienst unattraktiv. Auch im öffentlichen Dienst muss sich Leistung lohnen!“

Zur Landtagsdebatte über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2015/16 sagte der FDP-Landtagsabgeordnete Dr. Friedrich Bullinger:

„Mit ihrer Weigerung, den Tarifabschluss zeit- und inhaltsgleich auf die verbeamteten Angehörigen von Verwaltung und Justiz zu übertragen, zeigt die Koalition deutlich ihre fehlende Wertschätzung für Beamte, Richter und Staatsanwälte. Während Grün-Rot für ideologisch motivierte Projekte jährlich  Milliardenbeträge ausgibt, wird der Landesverwaltung ein Sonderopfer abverlangt. Mit der nach Besoldungsgruppen gestaffelten Übernahme des Tarifabschlusses versucht die Koalition zudem, die Angehörigen der unterschiedlichen Besoldungsgruppen gegeneinander auszuspielen. Wie Hohn klingen da die Lobesreden der Abgeordneten von Grün-Rot und des Finanzministers Schmid auf die Beamtenschaft. Mit Ihrem Handeln gefährdet die Koalition auch die Zukunftsfähigkeit unserer Verwaltung. Es fällt ihr immer schwerer, geeigneten Nachwuchs zu finden. In der Konkurrenz mit der Wirtschaft kann sie kaum noch bestehen. Selbst im Ländervergleich fällt sie zurück, vor allem bei den Berufseinsteigern, deren Besoldung von Grün-Rot für die ersten drei Jahren um vier Prozent, im höheren Dienst sogar um monatlich acht Prozent gekürzt wurde. Da fällt es auch den in Baden-Württemberg ansässigen Bundesbehörden wie dem Bundesamt für Migration leicht, junge Landesbeamte abzuwerben. Diese falsche Politik, die sich in der Zukunft fatal auswirken wird, werden wir im Falle einer Regierungsbeteiligung beenden. Denn, eine erfolgreiche Volkswirtschaft setzt hochqualifizierte und hochmotivierte Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst voraus – Leistung muss sich lohnen.“

Zur Meldung, wonach die SPD-Bundestagsfraktion die überarbeiteten Eckpunkte zur Erbschaftssteuerreform von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble ablehne, erklärt der baden-württembergische FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Schäubles überarbeitetes Eckpunktepapier zur Erbschaftssteuerreform stellt immer noch keine akzeptable Lösung im Sinne der baden-württembergischen Familienunternehmen dar. Der dringende Korrekturbedarf beim Bewertungsgesetz, das gerade die Familienunternehmen und den Mittelstand über Gebühr belastet, wird von der Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD nicht in Angriff genommen. Auch die Verschonung von privatem Vermögen im Rahmen der Bedürfnisprüfung ist für den Fortbestand der Unternehmen und den Erhalt der Arbeitsplätze von zentraler Bedeutung. Insofern sind Schäubles neue Eckpunkte nicht mehr als ein Feigenblatt. Der aktuelle Streit in der schwarz-roten Bundesregierung zeigt, dass sich der baden-württembergische Finanzminister mit seinem eher mittelstandfreundlichen Ansatz bei seinen Genossen keinen Millimeter durchgesetzt hat. Fazit: Nils Schmid bleibt der einsame Rufer in der Wüste.“

In einer Aktuellen Debatte mit dem Titel „Bezahlbarer Wohnraum für unsere Familien – die Regierungskoalition handelt“ kritisierte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, die Anwendung der auf Bundesebene beschlossenen Mietpreisbremse durch die grün-rote Landesregierung scharf. „Dies ist wieder ein Beispiel dafür, wo der Staat so tut, als könnte er ein Problem lösen, das er selbst geschaffen hat“, stellte Rülke fest. Er berief sich auf statistische Auswertungen, die klar belegten, dass der Staat bei den Mieten Kostentreiber Nummer 1 sei. Die Kaltmieten seien in den letzten Jahren kaum gestiegen, in Stuttgart in den vergangenen zehn Jahren sogar im Schnitt um neun Prozent gesunken, so der Dekan der Hochschule Nürtingen-Geislingen, Professor Robert Göötz, am 16. Mai 2015 in der Stuttgarter Zeitung.

Das Problem der steigenden Mieten seien die Zusatzkosten bei Warmmieten, die durch eine massive Erhöhung staatlicher Abgaben und weiterer Kostenbelastungen zustande kämen, so Rülke. So sei der Anteil des staatlichen Anteils beim Strompreis seit 1998 von 25 auf über 50 Prozent gestiegen. Dazu seien noch die Kosten für Klimaschutz-Sanierungen gekommen. Die grün-rote Landesregierung selbst hätte mit ihrer Erhöhung der Grunderwerbssteuer von 3,5 auf 5 Prozent dazu beigetragen, dass der Bau von Häusern und Wohnungen teurer geworden sei. Weiter hätten viele Gemeinden den Grundsteuersatz und die Preise für Müll, Wasser und Abwasser in den vergangenen Jahren deutlich erhöht. „Eine absurde Reform der Landesbauordnung mit Vorschriften zu Fassadenbegrünungen und überdachten Fahrradstellplätzen durch diese Landesregierung tut dann noch ihr Übriges, um unnötigerweise Kosten nach oben zu treiben. Belastet werden am Ende die Mieter. Hier gehört der Staat gebremst“, so der FDP-Fraktionsvorsitzende.

Rülke sagte weiter, dass ein ausreichendes Angebot an Wohnungen immer noch der beste Mieterschutz sei. Marktregulierungen würden jedoch zu einer Einschränkung des Wohnungsmarktes führen, wodurch gerade finanzschwächere Mieterinnen und Mieter, darunter viele Familien, benachteiligt seien. „Das Problem der angespannten Wohnungsmärkte gerade in Ballungszentren wird sich durch staatliche Eingriffe in den Markt absehbar weiter verschärfen“, so Hans-Ulrich Rülke.

„Die Mietpreisbremse wird bis auf mehr Bürokratie, Kosten und rechtliche Auseinandersetzungen nichts bringen, vor allem nicht mehr bezahlbaren Wohnraum“, so Rülke weiter. Er warf der Landesregierung vor, mit dieser Regelung und den vorgesehenen Kappungsgrenzen für bestehende Mietverhältnisse den Wohnungsmangel zu verschärfen. „Wer sich mit dem Wohnungsmarkt ernsthaft beschäftigt, kann sich die Folgen ausrechnen: beispielsweise zurückgehende Investitionen bei dringend benötigten Neubauten sowie eine weitere Verstädterung, wenn Wohnungspreise in Ballungszentren staatlich gedeckelt werden. Gerade für Familien wird es noch schwieriger, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Selten hat der Titel einer Aktuellen Debatte – ‚Bezahlbarer Wohnraum für unsere Familien – die Regierungskoalition handelt‘ – so wenig zur Realität gepasst wie am heutigen Tag“, so Rülke abschließend.

 

Zum Spitzentreffen von Vertretern des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertags mit Ministerpräsident Kretschmann sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Hans-Ulrich Rülke:

„Es ist bemerkenswert, dass der Ministerpräsident durch ein Treffen mit Spitzenvertretern der Industrie- und Handelskammern Baden-Württemberg seine angebliche Wirtschaftsfreundlichkeit unter Beweis stellen möchte. Der vermeintliche Wirtschaftsversteher Kretschmann wird allerdings durch das tatsächliche Handeln

der grün-roten Landesregierung entlarvt. Seit dem Regierungswechsel höhlt die Landesregierung das Gymnasium durch Absenkung des Niveaus ständig aus und gefährdet durch die einseitige Förderung der Gemeinschaftsschule das berufliche Schulwesen. Beim Breitbandausbau im ländlichen Raum ist Grün-Rot zu wenig engagiert und fällt im Vergleich mit anderen Bundesländern wie Bayern zurück. In der zentralen Frage der Erbschaftssteuer hat der Ministerpräsident immer noch keine klare Haltung. Unklar bleibt, wie aus Sicht von Grün-Rot eine mittelstandsfreundliche Lösung im Erbschaftssteuerrecht aussehen soll. Der dringende Korrekturbedarf beim Bewertungsgesetz, das die Familienunternehmen über die Gebühr belastet, wird vom Ministerpräsidenten nicht erkannt. Die FDP-Landtagsfraktion unterstützt das Anliegen des baden-württembergischen Industrie – und Handelskammertags, bei der pauschalen Ermittlung des Unternehmenswertes durch entsprechende Änderungen zu einer fairen Lösung für die familiengeführten Unternehmen zu kommen.“

Zur Ankündigung des Wirtschafts- und Finanzministers Nils Schmid (SPD), in Baden-Württemberg ab dem 1. Juli in 44 Städten und Kommunen die Mietpreisbremse einzuführen, erklärte der Fraktionsvorsitzende und wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Finger weg vom Wohnungsmarkt! Durch die Einführung einer Mietpreisbremse wird kein einziger zusätzlicher Quadratmeter Wohnraum entstehen. Wer den Wohnungsmarkt zugunsten aller Eigentümer und Mieter entlasten will, muss Investitionen dafür attraktiver machen. Die Landesregierung hat gleich zu Beginn ihrer Amtszeit die Grunderwerbssteuer erhöht und durch unsinnige Anforderungen und Zwangsbegrünungsmaßnahmen zwischenzeitlich die Landesbauordnung ins Absurde geführt. Jetzt wird die Mietpreisbremse den Wohnungsmarkt gerade in Ballungsgebieten noch unattraktiver und bürokratischer machen.“

Zur Ankündigung von Ministerpräsident Kretschmann nach einem möglichen Scheitern der Verhandlungen über eine Neuverteilung des Länderfinanzausgleichs über eine mögliche Klage zu entscheiden, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Hans-Ulrich Rülke:

„Diese späte scheinbare Einsicht der grün-roten Landesregierung nach einer jahrelangen Hängepartie bei der Neuverhandlung des bestehenden Länderfinanzausgleichs ist nur noch peinlich.

Wer sich so lange vor einer Entscheidung über eine Klage drückt, hat längst jede Glaubwürdigkeit verloren, dass er ernsthaft die baden-württembergischen Landesinteressen vertritt. Die grün-rote Verhandlungslösung war von Anfang an eine Illusion. Die FDP-Landtagsfraktion hat immer deutlich gemacht, dass an einer Klage kein Weg vorbeiführt. Wir erwarten, dass sich der Ministerpräsident endlich klar für eine Klage positioniert, damit der Schaden für das Land nicht noch größer wird.“

Die Mai-Steuerschätzung für Baden-Württemberg liegt vor und nach Angaben von Finanzminister Schmid kann das Land für das Jahr 2015 mit Nettosteuermehreinnahmen in Höhe von 179 Millionen und für 2016 mit 29 Millionen Euro rechnen. Dazu sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke: 

„Es bleibt zu hoffen, dass es im Jahr 2016 zur Abwahl von Grün-Rot kommt und der vom Finanzminister so bezeichnete ‚vorausschauende Kurs‘ in der Haushaltspolitik beendet wird. Eine Kurskorrektur ist dringender denn je notwendig. Trotz sprudelnder Steuereinnahmen schafft es ‚Nils im Glück‘ nicht, die Neuverschuldung zu beenden und gleichzeitig wie andere Bundesländer Altschulden zurückzuzahlen. Alle Rechentricks des Finanzministers, die Ergebnisse der Steuerschätzung herunterzuspielen, schlagen fehl. Es bleibt dabei: Es wird ein nochmals höheres Steueraufkommen zu verzeichnen sein. Das ist erfreulich für Land und Kommunen. Aber es beinhaltet für beide auch die Pflicht, Maß zu halten und alle neuen Spielräume zur Absenkung der geplanten Verschuldung zu nutzen. Nur dann kann von Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit gesprochen werden.“

 

Zum Angriff von Finanzminister Nils Schmid auf Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble bei der Erbschaftssteuerreform sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Es ist bedauerlich, dass sich Grün-Rot einem gemeinsamen Entschließungsantrag für eine mittelstandsfreundliche Erbschaftssteuerreform verweigert hat. Umso mehr muss jetzt die CDU Baden-Württemberg und die baden-württembergische Landesgruppe in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion unter Beweis stellen, dass sie sich auch einmal von Schäubles Rockzipfel lösen können. Denn der Vorschlag des Bundesfinanzministers ist der schlechteste, der auf dem Markt ist. Bei aller Kritik im Detail unterstützen die Freien Demokraten den Vorschlag von Nils Schmid in seiner mittelstandsfreundlichen Stoßrichtung.“

 

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke hat in der Landtagsdebatte über die Verabschiedung des Nachtragshaushalts die rot-grüne Landespolitik für ihre Finanzpolitik der verpassten Chancen scharf kritisiert. „Sie sind die Koalition der Schuldenmacher, die mit diesem Nachtrag Wohltaten quer über das Land verteilt. Sie fürchten um Ihre Wiederwahl, deshalb der Taschenspielertrick mit auf Pump finanzierten Wahlgeschenken.“ Nach den Worten von Rülke regneten der grün-roten Landessregierung Rekord-Steuereinnahmen förmlich ins Haus. Das belege auch der aktuelle Monatsbericht des Bundesfinanzministeriums vom April, der für die nächste Steuerschätzung Anfang Mai für Bund, Länder und Gemeinden weiter kräftig wachsende Steuereinnahmen prognostiziere. Umso beschämender sei es, dass die Landesregierung sich im Jahr 2015 um 768 Millionen Euro weiter verschulde, um dann nach einer Netto-Null im Wahljahr 2016 auch in den Jahren 2017 und folgende weitere Schulden aufzunehmen. Rülke: „Sie ordnen wohl fast alles dem Machterhalt unter. Die zukünftigen Generationen haben die Zeche für diesen Volksbeglückungswahlkampf zu bezahlen.“

Nach den Worten von Rülke rechtfertige es kaum einer der zentralen Punkte, überhaupt einen Nachtragshaushalt aufzustellen. Fast alles sei bei den Haushaltsberatungen im November beziehungsweise Dezember bekannt gewesen. Auch die Finanzierungsgrundlage des Nachtragshaushalts – 400 Millionen Euro aus Überschüssen der Vorjahre und 86 Millionen Euro aus den Rücklagen für Haushaltsrisiken – habe schon für die Verabschiedung des Urhaushalts zur Verfügung gestanden, so Rülke.

Wenn tatsächlich etwas Zeit gebraucht habe, so der FDP-Fraktionsvorsitzende, dann sei es der quälende Einigungsprozess innerhalb der grün-roten Koalition im Bereich der inneren Sicherheit gewesen. Es habe lange gedauert, bis wenigstens minimale Verbesserungen auch im Bereich des Verfassungsschutzes möglich wurden. Insgesamt gelte für die Maßnahmen im Bereich des Innenministeriums: Zu spät, zu wenig und zu zögerlich.

Ähnliches gelte im Bildungsbereich für die Maßnahmen in der Inklusion. Ein gemeinsames Vorgehen mit der Opposition wurde letztlich von den Regierungsfraktionen verworfen. Der interne Streit wie auch die Auseinandersetzungen mit den kommunalen Landesverbänden hätten sich quälend lange hingezogen und seien immer noch nicht abschließend beendet. Nach den Worten von Rülke sei es ungeachtet dessen positiv, wenn jetzt endlich Mittel im Bereich der schulischen Inklusion zum Beispiel für eine entsprechende Zahl von Sonderpädagogen, für den Schulhausbau oder auch für die Schulen in freier Trägerschaft bereitgestellt werden. Mehr Mittel für die Realschulen, für Vertretungslehrer oder für die Fortführung der Förderung der Betreuung von Schülern im Zusammenhang mit der verlässlichen Grundschule oder im Hort würden von der FDP-Landtagsfraktion natürlich nicht abgelehnt, so Rülke. Weiter beantragt die FDP-Fraktion gemeinsam mit der CDU, den Bedarf an zusätzlichen Verwaltungskräften in den Schulpsychologischen Beratungsstellen an den Staatlichen Schulämtern zu ermitteln und dem entsprechend zusätzliche Kräfte einzusetzen.

Den Hochschulfinanzierungsvertrag habe die FDP-Landtagsfraktion begrüßt. Es folge daraus, dass die Liberalen auch die verschiedenen Schritte seiner Umsetzung in den Haushalten mittragen. Für den Haushalt sei dieses Unternehmen kostenneutral. Die FDP-Landtagsfraktion schließe sich auch dem Änderungsantrag der drei anderen Fraktionen zur Schaffung von zwei weiteren Planstellen an.

Dass die Zahlen der Flüchtlinge steigen, sicherlich in einer Größenordnung von 50 Prozent mehr gegenüber 2014, sei auch Ende letzten Jahres schon bekannt gewesen. Auch dafür hätte es keines Nachtrags bedurft, sagte Rülke. Auf die wichtigen Fragen aber, wann endlich die Leistungen an die Kreise für die Aufnahme und Unterbringung neu geordnet würden, ob die Kreise auch eine rückwärtige Erstattung des Mehraufwands erhalten, wie das Land mit seinem Anteil an der lange zugesagte Bundes-Milliarde umgehen wolle und welchen Anteil davon die Kommunen erhalten – auf all diese Fragen gebe der Nachtrag keinerlei Antworten. Mit einem weiteren Entschließungsantrag will die FDP eine „pauschale Erstattung von Aufwendungen für die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen erreichen, so Hans-Ulrich Rülke. So soll den Stadt- und Landkreisen im Sinne des Konnexitätsprinzips eine vollständige Deckung der ihnen entstehenden Kosten garantiert werden.

Im Zusammenhang mit dem von CDU und FDP eingebrachten Entschließungsantrag für eine Erbschaftssteuerreform im Sinne der von Familien geführten und kleineren Unternehmen bezeichnete der FDP-Fraktionsvorsitzende den Vorschlag von Bundesfinanzminister Schäuble als den schlechtesten, der auf dem Markt sei. Da weite Teile der SPD und die Opposition aus Grünen und Linken Schäuble unterstützten, bestehe die Gefahr, dass seine Pläne beschlossen werden. Dagegen müsse man Widerstand organisieren, so Rülke. Da seien die Pläne von Finanzminister Nils Schmid besser. Allerdings sei dessen 100- Millionen-Grenze auf den Unternehmenswert bezogen, während Schäubles 20 Millionen erwerberbezogen seien. Ab sechs Erben sei der Schmid-Plan allerdings wieder schlechter als der Schäuble-Plan. Rülke: „Insofern wäre eine erwerberbezogene Regelung mit einem hohen Freibetrag noch besser. Wir wären bereit gewesen, Finanzminister Schmid zu unterstützen, wenn alle Landtagsfraktionen zusammengestanden hätten.“ Aber Ministerpräsident Kretschmann falle auf Geheiß der grünen Fundamentalisten in Berlin Schmid in den Rücken und die CDU wolle im Sinne der Wirtschaft eine erwerberbezogene Regelung mit hohen Freigrenzen. „Somit ist die Chance auf einen Konsens vertan. Die FDP unterstützt folglich den mittelstandsfreundlichsten Ansatz, der auf dem Tisch liegt“, sagte Rülke.

Der FDP-Fraktionsvorsitzende wiederholte seine Kritik an der Entscheidung der grün-roten Landesregierung, den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst zum großen Teil zeitversetzt auf die Landesbeamten zu übertragen. Rülke abschließend: „Die Wirtschaft floriert, die Steuereinnahmen sind auf Rekordniveau und die Landesregierung gibt das Geld in vollen Zügen aus, statt zu sparen. Es gibt also keinen Grund, von einem Großteil der Beamten ein Sonderopfer zu verlangen.“

 

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat die grün-rote Landesregierung für ihre Entscheidung kritisiert, den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst zum großen Teil zeitversetzt auf die Landesbeamten zu übertragen. Zwar habe auch die schwarz-gelbe Vorgängerregierung in der Vergangenheit Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst verzögert umgesetzt, nur sei in diesen Jahren die wirtschaftliche Situation schlecht gewesen. Rülke: „Jetzt ist die Lage ganz anders, die Wirtschaft floriert, die Steuereinnahmen sind stabil auf Rekordniveau und die Landesregierung gibt das Geld in vollen Zügen aus, statt zu sparen. Es gibt also keinen Grund, von einem Großteil der Beamten ein Sonderopfer zu verlangen. Deshalb sollte der Tarifabschluss ohne Verzögerung übertragen werden.“

In einer Landtagsdebatte über den Nachtragshaushalt für die Haushaltsjahre 2015/2016 kritisierte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke, dass Grün-Rot die ersten Wahlgeschenke an die Bürger verteile: „Ihr Nachtrag ist eine Wahlkampfinszenierung ohne zwingenden haushaltspolitischen Anlass. Kaum einer der zentralen Punkte rechtfertigt es, überhaupt einen Nachtrag aufzustellen. Fast alles war bei den Haushaltsberatungen im November beziehungsweise Dezember bekannt. Dieser zweite Aufguss im April 2015 dient im Wesentlichen der Selbstbespiegelung der grün-roten Landesregierung.“ Auch die Finanzierungsgrundlage des Nachtragshaushalts – 400 Millionen Euro aus Überschüssen der Vorjahre und 86 Millionen Euro aus den Rücklagen für Haushaltsrisiken – habe schon für die Verabschiedung des Urhaushalts zur Verfügung gestanden, so Rülke.

Innere Sicherheit

Wenn tatsächlich etwas Zeit gebraucht habe, so der FDP-Fraktionsvorsitzende, dann sei es der quälende Einigungsprozess innerhalb der grün-roten Koalition im Bereich der inneren Sicherheit gewesen. Es habe lange gedauert, bis wenigstens minimale Verbesserungen auch im Bereich des Verfassungsschutzes möglich wurden. Insgesamt gelte für die Maßnahmen im Bereich des Innenministeriums: Zu spät, zu wenig und zu zögerlich. Hätten die Regierungsfraktionen auf die FDP gehört, hätte manches, was jetzt vorliegt, sehr viel früher in Angriff genommen werden können – beispielsweise die Stärkung des Verfassungsschutzes und die umfassende Bekämpfung des politischen Extremismus jeder Art. Die unklare Haltung der Grünen zum Verfassungsschutz generell habe ein eindeutiges und klares Konzept verhindert, so Rülke.

Bildung und Inklusion

Ähnliches gelte im Bildungsbereich für die Maßnahmen in der Inklusion. Ein gemeinsames Vorgehen mit der Opposition wurde letztlich von den Regierungsfraktionen verworfen. Der interne Streit wie auch die Auseinandersetzungen mit den kommunalen Landesverbänden hätten sich quälend lange hingezogen und seien immer noch nicht abschließend beendet. Nach den Worten von Rülke sei es ungeachtet dessen natürlich positiv, wenn jetzt endlich Mittel im Bereich der schulischen Inklusion zum Beispiel für eine entsprechende Zahl von Sonderpädagogen, für den Schulhausbau oder auch für die Schulen in freier Trägerschaft bereitgestellt werden. Mehr Mittel für die Realschulen, für Vertretungslehrer oder für die Fortführung der Förderung der Betreuung von Schülern im Zusammenhang mit der verlässlichen Grundschule oder im Hort würden von der FDP-Landtagsfraktion natürlich nicht abgelehnt. Dass sie aber erst jetzt etatisiert werden, belege wiederum den überlangen Entscheidungsprozess innerhalb der grün-roten Koalition, so der FDP-Fraktionsvorsitzende.

Hochschulen

Den Hochschulfinanzierungsvertrag habe die FDP-Landtagsfraktion begrüßt. Es folge daraus, dass die Liberalen auch die verschiedenen Schritte seiner Umsetzung in den Haushalten mittragen. Für den Haushalt sei dieses Unternehmen kostenneutral, bei der Regierungspressekonferenz sei darauf auch dankenswerterweise hingewiesen worden. In der Öffentlichkeitsarbeit vor Ort scheine das aber in Vergessenheit geraten zu sein, so Rülke. Da feierten sich die Abgeordneten der Koalition für zusätzliche Stellenschaffungen im dreistelligen Bereich, dass selbst eine Zeitung wie das Schwäbische Tagblatt in Tübingen von „Etikettenschwindel“ spreche.

Flüchtlinge

Dass die Zahlen der Asylbewerber steigen, sicherlich in einer Größenordnung von 50 Prozent mehr gegenüber 2014, sei auch Ende letzten Jahres schon bekannt gewesen. Auch dafür hätte es keines Nachtrags bedurft, sagte Rülke. Auf die wichtigen Fragen aber, wann endlich die Leistungen an die Kreise für die Aufnahme und Unterbringung neu geordnet würden, ob die Kreise auch eine rückwärtige Erstattung des Mehraufwands erhalten, wie das Land mit seinem Anteil an der lange zugesagte Bundes-Milliarde umgehen wolle und welchen Anteil davon die Kommunen erhalten – auf all diese Fragen gebe der Nachtrag keinerlei Antworten. Aber es würden Strukturen für ein Ombudswesen in den Landeserstaufnahmestellen neu aufgebaut, als wäre dies das dringlichste Problem, das im Bereich der Flüchtlingsaufnahme zu lösen wäre.

Nach den Worten von Rülke lasse sich im Fazit feststellen: Dies ist ein Nachtragshaushalt aus der Propagandaabteilung der grün-roten Landesregierung, der dazu geeignet sei, mit bunten Bildern und beschönigenden Texten unter das Volk gebracht zu werden. Für die Lösung der Probleme, vor denen wir ja auch im Land Baden-Württemberg stehen, werde zu wenig getan. Das gelte beispielsweise in der Bildungspolitik bei der Frage einer gesicherten Zukunft für eine eigenständige Realschule oder für vernünftige, Vielfalt gewährleistende Angebote an Ganztagsschulen, so Rülke abschließend.

 

Zur Vorstellung des Nachtragshaushalts in Höhe von rund 550 Millionen Euro durch Ministerpräsident Kretschmann und Finanzminister Schmid sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die grün-rote Landesregierung bemerkt ganz offensichtlich, dass sie mit den Ergebnissen ihrer Politik der vergangenen vier Jahre bei den Bürgern nicht punkten kann. Die Koalition der Schuldenmacher beginnt mit dem Nachtragshaushalt Wohltaten über das Land zu verteilen, in der verzweifelten Hoffnung, sich so ihre Wiederwahl erkaufen zu können. Dieser Nachtragshaushalt ist nichts anderes als ein Taschenspielertrick. Der Großteil der Ausgaben, die Grün-Rot jetzt in den Nachtragshaushalt einstellt, war schon bei der Verabschiedung des Doppelhaushalts im Dezember bekannt. Das gilt für die Bereiche Realschulen und Inklusion, Flüchtlingsunterbringung oder auch für den Bereich der inneren Sicherheit. Die auf Pump finanzierten Wahlgeschenke von Grün-Rot werden sich schon in kurzer Zeit bitter rächen. Weniger bei den Regierungsfraktionen, die offensichtlich alles dem Machterhalt unterordnen, sondern mehr bei unseren Kindern und Enkeln, die die Zeche für diesen Volksbeglückungswahlkampf zu zahlen haben.“

Zur Meldung, dass Ministerpräsident Kretschmann in der Debatte über die Erbschaftssteuer die Linie von Finanzminister Schmid zwar unterstütze, allerdings dessen Vorschlag einer Freigrenze von 100 Millionen Euro pro Unternehmen nicht beurteilen könne, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Kretschmann ist wieder mal nicht in der Lage, eine klare Linie zu zeigen und seinen Finanzminister bei der für Familienunternehmen besseren Variante einer Freigrenze von 100 Millionen Euro  zu unterstützen. Der Ministerpräsident eiert stattdessen herum, wohl aus Unwissenheit und aufgrund des Drucks seiner grünen Partei, die klar einen wirtschaftsfeindlichen  Kurs fährt.“

Zur Meldung, wonach Ministerpräsident Kretschmann vor der Bundespressekonferenz erkennen ließ, dass er bei der Erbschaftssteuer-Reform den baden-württembergischen Familien-Unternehmen nicht entgegenkommen wolle und sich von dem Vorschlag seines Wirtschaftsministers distanzierte, sagte der Vorsitzende der baden-württembergischen FDP-Landtagsfraktion, Hans-Ulrich Rülke:

„Schnell ließ Ministerpräsident Kretschmann die Tarnmaske des Wirtschaft-Verstehers fallen, mit der er in den letzten Wochen bei den zahlreichen von Familien geführten mittelständischen Unternehmen Baden-Württembergs punkten wollte. Jetzt ließ sich die Maskerade nicht länger durchhalten, der Druck der grünen Partei ist offensichtlich zu stark. Damit stellt sich Kretschmann an die Seite von Bundesfinanzminister Schäuble, der bei der Erbschaftssteuer eine mittelstandsfeindliche Absenkung der steuerlichen Freigrenze für Unternehmen auf 20 Millionen Euro ins Gespräch gebracht hat. Dies wäre das Ende von vielen baden-württembergischen Familienunternehmen. Und erneut stellte Kretschmann seinen Finanzminister Schmid bloß, der die mögliche 100-Millionen-Grenze, die das Verfassungsgericht zugelassen habe, vorziehe. Der Riss in der grün-roten Regierungskoalition ist nicht mehr zu übersehen.“