Heute wurde mit den Stimmen von Grünen und SPD das Gesetz zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes verabschiedet. Pensionäre können nun im Falle der Wiederbeschäftigung einen Hinzuverdienst von bis zu 171,75 % erhalten. Bei der Verabschiedung des Gesetzes wurden Änderungsanträge der FDP und der CDU mit der Mehrheit von Grünen und SPD abgelehnt. Mit dem Änderungsantrag der FDP sollte die Absenkung der Eingangsbesoldung abgeschafft werden. Durch die Absenkung wird den jungen Beamten in den ersten drei Jahren je nach Besoldungsgruppe bis zu acht Prozent des Gehalts weggenommen. Dazu sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Mit der Verabschiedung des Versorgungsgesetzes und der Ablehnung der Änderungsanträge von FDP und CDU zeigt Grün-Rot einmal mehr, dass die Koalition weder ein Konzept für den öffentlichen Dienst noch ein Gefühl für die Situation der Beamten hat.“

„In Zukunft werden“, so Rülke, „an einer Schule ehemals pensionierte Lehrer neben Junglehrern unterrichten. Während aber die Junglehrer lediglich 92 % ihrer Eingangsbesoldung erhalten, werden die Pensionäre von ihrer eh schon höheren Besoldungsstufe bis zu 171,75% erhalten. So kostet ein Pensionär das Land nicht nur so viel wie zwei Junglehrer. Auch die Frustration vor allem bei den Nachwuchskräften wird zunehmen, wenn der Pensionär beispielsweise mit brutto 9.000 Euro nach Hause geht, der junge Beamte aber mit einer Besoldung nach A 13 brutto ca. 3.600 Euro erhält. Angesichts der allgemein gefassten Regelung, beschränkt sich deren Anwendbarkeit auch nicht allein auf Menschen, die zur Bewältigung der Flüchtlingshilfe gebraucht werden. Jeder öffentliche Arbeitgeber kann die Regelung nutzen, dem Missbrauch ist so Tür und Tor geöffnet.“

Mit Blick auf die Ablehnung des FDP-Antrages zur Abschaffung der Absenkung der Eingangsbesoldung erinnerte Goll an das aktuelle Wahlprogramm der SPD: „Die SPD ist für die Angehörigen der öffentlichen Verwaltung nun völlig unglaubwürdig. Während sie in ihrem aktuellen Wahlprogramm mit der geplanten Abschaffung der Absenkung der Eingangsbesoldung wirbt, verhindert sie dies im Landtag. Die Beamten werden diese Täuschung jedoch erkennen und sich auch noch gut an die zahlreichen Sonderopfer, die von ihnen verlangt wurden, erinnern. Während der Haushalt durch die wirtschaftliche Entwicklung Mehreinnahmen in Milliardenhöhe verzeichnete und Grün-Rot das Geld mit offenen Armen zur Befriedigung der eigenen Klientel verteilte, hatten die Beamten unter massiven Einschnitten zu leiden.“

„Die FDP“, so Rülke und Goll abschließend, „wird bei einer Regierungsbeteiligung nach der Landtagswahl dass umsetzen, was sie schon in der Vergangenheit mehrfach in den Landtag eingebracht hat, die Rücknahme der Absenkung der Eingangsbesoldung.“

 

Mit scharfer Kritik reagierte der Fraktionsvorsitzende und wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, auf das Vorhaben der Landesregierung, das Bauberufsrecht vor allem im Hinblick auf die Berufsanerkennung von Ingenieuren zu ändern.

Es sei völlig unverständlich, so Rülke nach der öffentlichen Anhörung im Finanz- und Wirtschaftsausschuss, warum die Landesregierung jetzt noch in den letzten Wochen der Legislaturperiode ein Gesetz durchdrücken wolle, das beim wichtigen Bereich der Anerkennung von Ingenieursabschlüssen überhastet Tatsachen schaffe. So seien die Anliegen der Hochschulen und insbesondere der Wirtschaftsingenieure zu wenig berücksichtigt. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe arbeite gerade an einer bundeseinheitlichen Regelung bis 2017. Ein Sonderweg Baden-Württembergs schaffe ohne Grund eine unübersichtliche Situation, so der FDP-Fraktionsvorsitzende. Deshalb sei dieser Gesetzentwurf „unnötig und hinderlich“.

Rülke weiter: „Wir benötigen dringend qualifizierten Nachwuchs im Ingenieurbereich, um den hohen technischen Standard unserer Wirtschaft halten zu können. Ingenieure mit ausländischem Abschluss sind uns bei Nachweis ausreichender Qualifikationen willkommen. Die Frage der Anerkennung sollte daher unter Mitarbeit möglichst vieler Experten auf Bundesebene beraten werden.“ Für den Hochtechnologie- und Exportstandort sei diese grün-rote Hast mehr als schädlich, so Rülke abschließend.

Zum Vorstoß von Bundesfinanzminister Schäuble für eine EU-weite Benzinsteuer sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Der Bundesfinanzminister liefert ein weiteres Beispiel für die Wirtschaftsfeindlichkeit der sogenannten Großen Koalition. Der Bund verzeichnet einen Haushaltsüberschuss von 12 Milliarden Euro, und dennoch soll noch eine neue Steuer her. Der Finanzminister will offenbar schlicht die Autofahrer abzocken. Dabei wäre eine Benzinsteuer nichts anderes als ein Anschlag auf die Interessen des Autolandes Baden-Württemberg. Und es wäre ein Bruch des CDU-Wahlversprechens, keine Steuererhöhungen vorzunehmen.“

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke hat die grün-rote Landesregierung in der Debatte über die Verabschiedung des Zweiten Nachtragshaushalt dafür kritisiert, dass sie es immer noch nicht geschafft habe, ihrer Haushalts- und Finanzpolitik eine klare Kontur zu verschaffen. „Von Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit als Leitmotiv, das insbesondere von den Grünen zu Oppositionszeiten immer kritisch gegenüber der damaligen Landesregierung ins Feld geführt wurde, kann überhaupt keine Rede sein“, so der FDP-Fraktionsvorsitzende. Nirgendwo habe Grün-Rot Sparmaßnahmen für den Haushalt eingeleitet – außer an einer einzigen Stelle: Die Beamten seien die einzige Gruppe, die in dieser Legislaturperiode zur Ader gelassen wurde, als es um das Thema Sparen ging.

Nach den Ausführungen von Hans-Ulrich Rülke habe die Landesregierung in einem nie gekannten Ausmaß vom Glück steigender Steuereinnahmen profitiert. Seit 2010 seien die Steuereinnahmen im Jahresdurchschnitt um fünf Prozent gestiegen. Rülke wörtlich: „Könnte es bessere Voraussetzungen geben, zumindest auf neue, zusätzliche Schulden gänzlich zu verzichten, meine Damen und Herren von der grün-roten Regierungsbank?“ Die Landesregierung rühme sich des vermeintlich sensationellen Ergebnisses einer Nettonullverschuldung für die Jahre 2011 und 2012, eines Haushaltplans mit einer Nettonull für 2016 und jetzt auch eines Nachtrags mit einer Nettonull für das Jahr 2015. „Das kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich die Regierung vom Rechnungshof ins Stammbuch hat schreiben lassen müssen, dass sie im Jahr 2014 völlige überflüssigerweise Kredite aufgenommen hat. „Diese sind zunächst in die Überschüsse geflossen und jetzt von dort wieder entnommen worden – jetzt spielen Sie damit den dicken Max“, so Rülke an Grün-Rot gewandt.

Grün-Rot setzt auf die Kraft der Mehrheit und nicht auf Kraft des Arguments

Die FDP-Landtagsfraktion habe immer wieder eine rasche Umsetzung der Schuldenbremse des Grundgesetzes im Landesrecht, auch ihre Verankerung in der baden-württembergischen Landesverfassung angemahnt. Nach den Worten von Rülke habe die Entwicklung den Freien Demokraten rechtgegeben, „dass wir dies schon mit Wirkung für das Jahr 2012 hätten tun können, wie es der Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion vorsah. Spätestens aber mit Wirkung für das Jahr 2016 hätten Sie diesen Schritt vollziehen müssen, wie wir es als Kompromiss auch angeboten haben.“ Der FDP-Fraktionsvorsitzende kritisierte weiter, dass auch hier Grün-Rot ausschließlich „auf die Kraft der Mehrheit gesetzt habe, statt es einmal mit der Kraft des Arguments zu versuchen.“ Deshalb bleibe die FDP-Landtagsfraktion bei ihrem Vorschlag für eine Innovations- und Investitionsoffensive in Höhe von 1 Milliarde Euro, die der Landesstiftung zu entnehmen sei. Dass dies ein vernünftiger Vorschlag sei, habe Grün-Rot erst kürzlich selbst bewiesen, indem versucht wurde, das verzinste Kapital unter das Volk zu bringen. „Nur ist Ihr Versuch kläglich gescheitert, weil der Aufsichtsrat nicht beschlussfähig war“, so Rülke. Die gesamten Regierungsvertreter hätten durch ihre Abwesenheit bewiesen, dass ihnen die Landesstiftung im Grund schnurzegal sei – so konnte das Geld nicht verteilt werden.

Weiter wolle die FDP-Landtagsfraktion, dass Finanzmittel durch die sukzessive Veräußerung von Landesbeteiligungen an wirtschaftlichen Unternehmen bereitgestellt werden. „Weder der Flughafen Stuttgart noch die Landesbank Baden-Württemberg müssen dauerhaft in diesem Umfang in Staatsbesitz sein, so Hans-Ulrich Rülke.

Fundamentale Kritik berechtigt, wenn auch Richtiges auf den Weg gebracht wurde

Die fundamentale Kritik an der grün-roten Haushaltspolitik bleibe auch dann berechtigt, wenn mit dem Zweiten Nachtragshaushalt Richtiges auf den Weg gebracht wurde. Die FDP-Landtagsfraktion werde den Verbesserungen bei der Mehrarbeitsvergütung für die Polizei zustimmen, ebenso werde man zur Entlastung von Polizeibeamten für den Vollzug grünes Licht für die Aufstockung der Mittel im Nichtvollzug geben. Das gelte auch für die Schaffung zusätzlicher Anwärterstellen. Genauso sei die Schaffung zusätzlicher Richterstellen in den Verwaltungsgerichten nicht falsch, wenn auch nicht hinreichend. Eine konsequente, auf die Notwendigkeit der inneren Sicherheit ausgerichtete Politik sehe allerdings doch noch ein Stück weit anders aus, so Rülke. Das gelte auch für die notwendigen Aufwendungen, um die Verfahren zur Anerkennung beziehungsweise Nichtanerkennung und Rückführung von Flüchtlingen konsequent zu beschleunigen.

Grün-Rot müsse sich in der Haushaltspolitik jetzt endlich von der Erblastlegende verabschieden, so die Aufforderung von Rülke. Überdeutlich sei geworden, dass es die amtierende Landesregierung den Haushalt in einem nie gekannten Maß aufgebläht habe. „Sie haben steigende Steuereinnahmen wie nie zuvor, und Sie haben all diese Steuereinnahmen verfrühstückt. Es kann nun niemand mehr behaupten, dass was Sie in der Haushaltspolitik gemacht haben, mit den Entscheidungen der Vorgängerregierung zu tun hat“. Rülke abschließend: „Im Gegenteil, der Satz, dass in guten Zeiten Haushalte ruiniert werden, wurde zum Leitmotiv ihrer Haushaltspolitik.“

Zur Ankündigung von Wirtschafts- und Finanzminister Schmid und Kultusminister Stoch, dass das Land die Zuschüsse für die Wohnheim-Unterbringung von Auszubildenden im Nachtragshaushalt erhöht, äußerten sich der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern.

Rülke wörtlich: „Seit Jahren fordern wir, dass das Land zumindest ein Drittel bei den Kosten der Unterbringung von Auszubildenden übernimmt. Die Koalition hat die entsprechenden Anträge der FDP-Fraktion im Landtag bislang immer stumpf abgelehnt. Nachdem die Berufsschüler und die Wirtschaft lange im Regen stehen gelassen wurden, hat Grün-Rot wenige Monate vor der Landtagswahl nun doch dem Druck nachgegeben. Die Landesregierung schafft durch das Zusammenlegen von Berufsschulklassen zusätzlichen Unterbringungsbedarf von Auszubildenden in Wohnheimen. Die FDP-Fraktion ist froh,  dass die Landesregierung sich nun doch bewegt und unserer Initiative nachkommt.“

Kern führte aus: „Was bei der Förderung der Azubis möglich ist, zeigt Bayern. Dort werden die Kosten bis auf einen Eigenanteil der Schüler für häusliche Ersparnis vollständig übernommen. Die baden-württembergische Landesregierung wählt trotz der sprudelnden Steuereinnahmen nur die Minimallösung. Es scheint Grün-Rot einzig und allein darum zu gehen, im Wahlkampf weniger Angriffsfläche zu bieten. Ein wirkliches Verständnis für die Bedeutung der dualen Ausbildung fehlt der Koalition immer noch.“

Zur Ersten Beratung des Nachtragshaushaltes 2015/16 sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Zu den meisten konkreten Veränderungen der Haushaltsansätze kann man auf den ersten Blick kaum nein sagen: Verbesserungen bei der Mehrarbeitsvergütung für die Polizei sind nicht falsch, die Aufstockung der Mittel im Nichtvollzug zur Entlastung von Polizeibeamten für den Vollzug ebenso, und genauso die Schaffung zusätzlicher Anwärterstellen. Auch die Schaffung zusätzlicher Richterstellen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist nicht falsch.

Aber eine konsequente, auf die Notwendigkeiten der inneren Sicherheit ausgerichtete Politik sieht doch ein Stück weit anders aus. Dasselbe gilt sicher für die notwendigen Aufwendungen, um die Verfahren zur Anerkennung und gegebenenfalls Rückführung von Flüchtlingen konsequent zu beschleunigen. Gerade in diesem Bereich brauchen wir dringend eine spürbare Entlastung der Erstaufnahmestellen und Kommunen, um den Flüchtlingszustrom zu bewältigen.

Ähnliches gilt bei der Infrastruktur: Eine digitale Dividende einmalig einzunehmen und als Fördermittel wieder auszuschütten ist ebenso wenig eine konsequente, mittelfristig angelegte Politik wie die einmalige Erhöhung der Mittel für den Erhalt von Landesstraßen im Jahr 2016. Wir werden deshalb erneut unseren Vorschlag zur Abstimmung stellen, für eine Innovations- und Investitionsoffensive eine Milliarde aus der Landesstiftung zu entnehmen, um entsprechende Mittel für den Ausbau der Verkehrs- und der Breitbandinfrastruktur bereitstellen zu können. Unser Land braucht Innovation und Wachstum, qualitatives, nachhaltiges Wachstum. Der Ausbau der Infrastruktur des Landes ist eine elementare Voraussetzung dafür, dieses Wachstum und damit mehr Chancen für unsere Bürgerinnen und Bürger dauerhaft gewinnen zu können.

Auch bei der grün-roten Haushaltsplanung im Bildungsbereich gilt: Aufgeschreckt durch die Ergebnisse der Privatschulberichterstattung wird bei der Förderung der freien Schulen nachgebessert. Die strukturellen Defizite beispielsweise in Form von Nichtberücksichtigung der Aufwendungen für Ganztagsbetreuung oder Inklusion aber werden nicht angegangen. Auch die zusätzlichen Mittel für Leitungszeiten sehen aus wie ein fröhlicher Gruß vor der Landtagswahl, der frühere Defizite nicht wettmachen kann.

Genauso der Sozialbereich: Allein mit mehr Mitteln für den sozialen Wohnungsbau setzen wir keine wirklichen Impulse für den Wohnungsbau. Nötig wär ein Vierklang, der mindestens die folgenden Maßnahmen umfassen muss:

  • Abbau bürokratischer Irrwege, die den Wohnungsbau verteuern: Weg mit der neuen Landesbauordnung und die Energieeinsparverordnung 2016 aussetzen.
  • Wiedereinführung der steuerlichen Wohnungsbauförderung, um auch privates Kapital für den sozialen Wohnungsbau mobilisieren zu können.
  • Die Flächenfrage muss neu diskutiert werden. Die demografische Entwicklung läuft in Baden-Württemberg anders als seither angenommen, und wird vom Flüchtlingsthema überlagert.
  • Die Wohnungsbauförderung des Landes auf den Prüfstand des ökonomischen Sachverstands stellen, um mit knappen Mitteln möglichst viel bewirken zu können.

Die Sozialpolitik des Landes wird nicht insgesamt gut, nur weil jetzt eine vernünftige Lösung für den Kostenersatz für die Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge finanziert wird.

Die grün-rote Flüchtlingspolitik insgesamt ist nicht allein deswegen gut, weil sich die Landesregierung mit den Kreisen auf ein vernünftiges Verfahren der Kostenerstattung für die Kosten von Aufnahme und Unterbringung verständigt hat und die seitherige Pauschalen jetzt durch eine Abschlagzahlung ersetzt, die sich an der Spitzabrechnung nach Vorliegen der Jahresabschlüsse der kommunalen Haushalte bemisst. Die Hauptlast tragen weiterhin die Kommunen. Wir müssen die Verfahrensdauer der Asylanträge verringern und konsequent diejenigen abschieben, die kein Bleibereicht haben. Im Gegenzug brauchen wir ein Einwanderungsgesetz, dass es Fachkräften ermöglicht, einen legalen Zugang zu unserem Arbeitsmarkt zu erhalten.

Es bleibt dabei, auch dieser Haushalt liefert den Beweis dafür, dass Grün-Rot, außer im Beamtenbereich, keinerlei Anstrengungen zur dauerhaften Konsolidierung des Haushalts unternommen hat. Diese Koalition bunkerte, vom Glück sprudelnder Steuereinnahmen begünstigt, Rücklagen und tätigte, auch nach Aussagen des Rechnungshofs, 2014 Kreditaufnahmen, die nicht erforderlich gewesen wären. Jetzt rühmt man sich der Nettokreditaufnahme Null in 2015 und 2016, hat aber noch nicht Rechenschaft darüber abgelegt, wie es 2017 und 2018 weiter gehen soll.“

In der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der FDP-Landtagsfraktion zur Verankerung eines kommunalen Spekulationsverbots sowie einer Begrenzung von Fremdwährungskrediten sagte der finanzpolitische Sprecher und Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Der von uns Freien Demokraten vorgelegte Gesetzentwurf führt zu einer spürbaren Verbesserung der Rechtssicherheit von Kommunen bei undurchsichtigen und spekulativen Finanzgeschäften. Unzulässige Finanzspekulationen mit Derivaten müssen ohne Wenn und Aber zu einer gesetzlichen Nichtigkeit nach § 134 BGB führen. Der aktuelle Wortlaut der Gemeindeordnung ist dazu wegen seiner schwammigen Formulierung nicht geeignet. Eine rechtliche Klarstellung durch den einfachen Satz ‚Spekulative Finanzgeschäfte sind verboten.‘ würde die Position der Kommunen in einer gerichtlichen Auseinandersetzung deutlich stärken.

Zudem muss die Landesregierung endlich auf die Probleme bei Fremdwährungskrediten reagieren. 18 Gemeinden und Landkreise in Baden-Württemberg haben im Jahr 2014 Kredite in Schweizer Franken aufgenommen, die nicht gegen Wechselkursrisiken abgesichert wurden. Dies führt durch die unerwartete Entkoppelung des Wechselkurses des Schweizer Franken vom Euro zu Mehrkosten für die betroffenen Kommunen in Millionenhöhe. Solche Kredite müssen künftig gegen Wechselkursrisiken abgesichert werden. Wir Freie Demokraten wollen keine Zinsoptimierungen mit unkalkulierbaren Risiken für den Steuerzahler.

Die FDP hat in ihrer Regierungszeit in Sachsen gemeinsam mit der CDU auf diese Vorkommnisse mit einem entsprechend Gesetz sinnvoll reagiert. Auch die hessische Landesregierung bestehend aus CDU und Grünen erkennt die Zeichen der Zeit. Umso enttäuschender ist, dass die Vertreter von CDU, SPD und Grünen in Baden-Württemberg unseren Vorstoß ablehnen werden. Anscheinend schützt gerade Grün-Rot im Zweifel lieber den Hedge-Fonds anstatt die Kommunen und den Steuerzahler.“

Zur Vorstellung der „Breitband-Offensive 4.0“ durch Ministerpräsident Winfried Kretschmann und den Minister für den Ländlichen Raum Alexander Bonde sagte der FDP/DVP Fraktionsvorsitzende, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Erhöhung der Fördersätze für Einzelzuwendungen und die verstärkte Ausrichtung des Programms auf den Standard Glasfaser bis ans Haus sind richtige Schritte. Sie können aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Breitband-Offensive schon heute chronisch unterfinanziert ist. Allein die von August bis November dieses Jahres eingegangenen Förderanträge haben ein Antragsvolumen von 33,2 Millionen Euro. Dem stehen im grün-roten Haushalt derzeit pro Jahr landeseigene Mittel in Höhe von 31,7 Millionen gegenüber. Gleichzeitig stellt der Freistaat Bayern seinen Kommunen bis 2018 eine Summe von 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Beschwichtigungen von Ministerpräsident Kretschmann und Minister Bonde, Bayern habe einen größeren Nachholbedarf, gehen beim jetzigen Versorgungsgrad in Baden-Württemberg an der Sache vorbei, zumal absehbar ist, dass die Entwicklung nicht beim Standard von 50 Megabit pro Sekunde stehen bleibt. Grün-Rot kann nicht einerseits mit jeder Silbe die Digitalisierung beschwören und dann bei der dafür grundlegenden Infrastruktur knausern. Die FDP fordert für die kommenden fünf Jahre einen Milliarde Euro zusätzlich für die Breitband- und Verkehrsinfrastruktur, gegenfinanziert durch Umschichtungen von Stiftungskapital aus der Landesstiftung.“

Die Landesregierung will nach Medienberichten zur Bewältigung der Flüchtlingskrise Personal aus dem Ruhestand für den weiteren Dienst gewinnen. Die Landesregierung hat dazu nun einen Gesetzentwurf zur Anhörung freigegeben, nachdem es keine Höchstgrenze für die Zahlung von Versorgungsbezügen parallel zum Erwerbseinkommen geben soll, wenn vor Beginn der Tätigkeit schriftlich festgestellt worden ist, dass sie auf Betreiben des Arbeitgebers aus dringenden öffentlichen Belangen oder dringenden dienstlichen Interessen erfolgt. Dazu sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Mit dem wohl mit heißer Nadel gestrickten Gesetzentwurf schießt Grün-Rot deutlich über das Ziel hinaus. Schon den Medien war zu entnehmen, um welche Summen es bei der völligen Aufhebung der Hinzuverdienstgrenzen im Einzelfall gehen kann.“

„Grün-Rot macht sich indes um die finanziellen Belastungen keine Gedanken“, so Rülke, „im Gesetzentwurf werden die Kosten als nicht bezifferbar dargestellt, man wisse noch nicht einmal, für wie viele Menschen die Möglichkeit genutzt werden soll. Grün-Rot hat offensichtlich keine Vorstellung über den personellen Bedarf.“

Mit Blick auf die Ausformulierung des Gesetzentwurfes stellt Goll fest: „Angesichts der allgemein gefassten Regelung, beschränkt sich deren Anwendbarkeit auch nicht allein auf Menschen, die zur Bewältigung der Flüchtlingshilfe gebraucht werden. Jeder öffentliche Arbeitgeber kann die Regelung nutzen, der großzügigen Nutzung ist Tür und Tor geöffnet.“

„Richtig wäre es“, so Rülke und Goll, „die bisherige Höchstgrenze zu belassen, denn Pensionäre können durch ihre Weiterarbeit schon jetzt ein Einkommen erzielen, das über ihrem Einkommen vor der Pensionierung liegt. Vielmehr sollten die Menschen, die in ihrer regulären Beschäftigung besonders belastet sind, zum Beispiel durch die Auszahlung von Überstunden Anerkennung erfahren. Zur Motivierung und Nachwuchsgewinnung ist zudem endlich die Absenkung der Eingangsbesoldung aufzuheben.“

Zur aktuellen November-Steuerschätzung für das Land Baden-Württemberg, das gegenüber dem Nachtragshaushalt im April 2015 mit Nettosteuermehreinnahmen in Höhe von 953 Millionen Euro im Jahr 2015 und 798 Millionen Euro im Jahr 2016 rechnen kann, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Angesichts dieser weiter sprudelnden Steuermehreinnahmen sehe ich mich in meiner Auffassung bestätigt, dass die Behauptung der Landesregierung, man müsse neue Schulden wegen der Vorgängerregierung machen, immer eine Lüge war.“

Anlässlich der nun eingeleiteten Ermittlungen wegen möglicher Verstöße gegen den Datenschutz bei der EnBW, denen die FDP-Landtagsfraktion bereits im Mai dieses Jahres mit einem Fraktionsantrag nachgegangen war (siehe Landtagsdrucksache 15/6826 „Umgang mit Kundendaten bei der EnBW“), wirft der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke der grün-roten Landesregierung Versäumnisse bei der Aufklärung vor:

„Die Antworten des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft auf unseren Fraktionsantrag vom April dieses Jahres zeugten nicht gerade von einem besonders ausgeprägten Interesse oder Aufklärungswillen. Als wichtigster Anteilseigner der EnBW steht das Land aber in der Pflicht, über den Aufsichtsrat mit allen Mitteln auf eine unverzügliche und umfassende Aufklärung solcher Vorgänge zu drängen. Verletzungen des Datenschutzes sind schließlich kein Kavaliersdelikt. Vor dem Hintergrund, dass die RWE für die Verwendung der gleichen Software im Umgang mit Kundendaten bereits im Frühjahr 2014 den Negativpreis „BigBrotherAward“ erhalten hat, hätte die Landesregierung der Sache schon vor eineinhalb Jahren auf den Grund gehen können. Mit einem engagierten Vorgehen hätte die Landesregierung zumindest verhindern können, dass noch bis mindestens Ende März 2015 Kundengespräche aufgezeichnet wurden“, sagte Rülke.

Info: Siehe auch Anlage „Stellungnahme MFW 6826“

Zum von Ministerpräsident Kretschmann und Finanzminister Schmid vorgestellten Nachtragshaushalt für die Jahre 2015/16, der zusätzliche Ausgaben für Flüchtlinge in Höhe von 1,7 Milliarden Euro vorsieht, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die FDP-Landtagsfraktion fordert die Landesregierung auch angesichts der vagen Äußerungen des Finanzministers zum Nachtrag auf, die auf dem Flüchtlingsgipfel von Bund und Ländern zugesagten Bundesmittel auch tatsächlich zu einer spürbaren Verbesserung der Flüchtlingsaufnahme in den Kommunen einzusetzen. Das betrifft die ab 2016 zugesagten monatlichen Pauschalen in Höhe von 670 Euro je Flüchtling, die Mittel für die Betreuung unbegleiteter Flüchtlinge (350 Millionen pro Jahr bundesweit) und die Mittel für den sozialen Wohnungsbau (500 Millionen pro Jahr bundesweit). Es muss sichergestellt sein, dass diese Mittel nicht lediglich bisherige Leistungen des Landes ersetzen, sondern zur deutlichen Verbesserung der Aufnahmesituation in den Kommunen führen. Ich rechne damit, dass nach langem Drängen der FDP-Landtagsfraktion bei den Gesprächen der Landesregierung mit den kommunalen Landesverbänden vom Land zumindest eine Spitzabrechnung der Unterkunftskosten und eine direkte Abrechnung der Gesundheitsleistungen zugesagt wird. Der Bund hat auch mit der Dynamisierung der Regionalisierungsmittel und der dauerhaften Fortführung des GVFG-Bundesprogramms Erhebliches für die Finanzausstattung der Länder geleistet. Auch deswegen ist jetzt das Land gegenüber den Kommunen in der Pflicht“, so Rülke.

 

Zur Erklärung von Minister Schmid, sozialen Wohnungsbau mit Steuererleichterungen zu fördern, sagten der Fraktionsvorsitzende und finanz- und wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der stellvertretende Vorsitzende Jochen Haußmann:

„Es ist ein Zeichen der Hilflosigkeit, dass Finanzminister Schmid angesichts der immensen Herausforderungen des Wohnungsmarktes jetzt einen schmalen Korridor für Steuererleichterungen beim Bau von Sozialwohnungen öffnen will. Die Anreize für Investoren will Schmid so eng reglementieren, dass kleinere Investoren sicherlich wenig Interesse haben, sich diesem Anforderungsmarathon auszusetzen. Über zwei Drittel der Wohnungen werden aber von Kleininvestoren geschaffen.

Grün-Rot graust es offenbar davor, wie sich ihre eigene Wohnungsbaupolitik in der Realität auswirkt. Dies zeigte auch schon der Vorstoß des SPD-Fraktionsvorsitzenden Schmiedel in der letzten Woche, die ideologisch geprägte Landesbauordnung zu überarbeiten. Die konkrete Frage bleibt, wie die Schaffung von Wohnraum für alle Investoren attraktiver wird.

Einzig ein größeres Angebot an Wohnungen würde auch die Menschen mit kleinerem Geldbeutel, die auf Wohnungssuche sind, entlasten. Mietpreisbindung, Zweckentfremdung, neue Landesbauordnung bleiben das Trio Infernal des Wohnungsmarktes, nur wer hier anpackt, tut etwas für den sozialen Frieden.“

Zur Meldung, wonach der Finanzminister über gesetzliche Erleichterungen nachdenkt, um Pensionäre einfacher aus dem Ruhestand zurückzuholen, sagte der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück:

„Wenn in den Regierungspräsidien längst gehandelt wird, beginnt die Landesregierung über die rechtlichen Möglichkeiten nachzudenken. Selbstverständlich muss das Versorgungsrecht des Landes in Blick genommen werden, um beurteilen zu können, wie man pensionierte Lehrer oder Polizisten zur Hilfe bei der Flüchtlingsaufnahme gewinnen kann. Die freiwillige Rückkehr in den Dienst muss aber unbürokratisch ausgestaltet und für eine angemessene Vergütung gesorgt werden. Die Zuverdienstgrenzen müssen wir dazu auch in den Blick nehmen.“

In einer von der FDP-Landtagsfraktion beantragten Aktuellen Debatte im Landtag zum Thema „Mindestlohn und Handwerk im Mittelstand: Was von der guten Absicht in der Praxis ankommt“ benannte der Sprecher für Mittelstand und Handwerk, Niko Reith, die praktischen Folgen des von der schwarz-roten Bundestagsmehrheit und den Grünen im Bundestag beschlossenen Mindestlohngesetzes.

„Es ging um Löhne, von denen die Menschen leben können. Das ist angesichts der Situation auf dem Arbeitsmarkt vor allem bei Mittelstand und Handwerk unstrittig gewesen. Doch dann hat Bundesministerin Nahles dieses Gesetz in ein bürokratisches Monstrum verwandelt. Keine der Parteien, die das im Bundestag beschlossen haben, sollte heute so tun, als sei sie nicht dabei gewesen“, so Reith. Der FDP-Abgeordnete hob hervor, dass das Mindestlohngesetz mit seinen Dokumentationspflichten vor dem Hintergrund des Arbeitszeitgesetzes in vielen Branchen schlicht untauglich sei. Viel gravierender sei jedoch, dass sich die Betriebe unter einen Generalverdacht gestellt sehen, ihre Mitarbeiterschaft auszubeuten. „Doch wer gedacht hatte, die SPD würde auf die Proteste reagieren, sieht sich getäuscht: Dort wird es als Möglichkeit gefeiert, die heiß ersehnte Aufmerksamkeit zu gewinnen“, sagte Niko Reith. Er verwies auf zwei parlamentarische Initiativen, die die FDP-Landtagsfraktion für Klarstellungen und praktikable Regelungen im Frühjahr auf den Weg gebracht hatte. Mit Hinweis auf die neue Regelung und ergebnislose Koalitionsberatungen in Berlin sei das Thema allerdings von der Landesregierung abgebügelt worden. „Ist es nicht langsam an der Zeit, etwa die Arbeitszeitgesetzgebung kritisch zu hinterfragen?“ wollte Reith wissen und zog das Fazit: „Die Regelungen zum Mindestlohn sind ein einziges Dokument des Misstrauens gegenüber Wirtschaft, Handwerk und Mittelstand und wir müssen feststellen, dass diese Landesregierung nichts tut, um sich vor die Betriebe zu stellen.“

Zum Resumee der bisherigen Arbeit der Landesregierung und den wirtschaftspolitischen Forderungen des baden-württembergischen Industrie- und Handelskammertages (BWIHK) erklärte der Fraktionsvorsitzende und wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:„Der BWIHK sieht zu Recht Versäumnisse in der grün-roten Wirtschaftspolitik. Der Industrie- und Handelskammertag erkennt weiße Flecken und einen dringenden Handlungsbedarf bei der Verkehrspolitik, der Infrastruktur, der Bildungspolitik und der Energiepolitik. Das sind entscheidende Punkte für einen starken Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg. In anderen Worten: Grün-Rot hat das wirtschaftlich gute Klima nicht genutzt, um die Grundlagen des Wirtschaftsstandorts zu sichern. Stattdessen wurde die wirtschaftlich erfreuliche Lage dazu genutzt, die Liste der ideologisch motivierten Zumutungen zu verlängern und die Belastbarkeit der Wirtschaft auszutesten.“

Zur Ankündigung des Finanzministers Nils Schmid, im Haushalt 2015 jetzt auf eine Kreditaufnahme verzichten zu wollen, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion  Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Dies bestätigt die Haltung der FDP-Landtagsfraktion, die immer darauf hingewiesen hat, dass im Haushalt aufgrund der überschäumenden Steuereinnahmen der letzten Jahre genügend Reserven enthalten sind, um auf jegliche Kreditaufnahme zu verzichten. Wie groß diese Polster sind, zeigt sich daran, dass es neben dem Verzicht auf jegliche Kreditaufnahme auch möglich ist, erhebliche Zusatzbelastungen im Bereich der Flüchtlingsaufnahme zu finanzieren.

Der von SPD-Fraktionschef Schmiedel auf den Weg gebrachte Nachtrag zwingt den Finanzminister jetzt, seine Karten zumindest teilweise offenzulegen. Zugleich wird deutlich, dass frühere Behauptungen, Kreditaufnahmen seien wegen vermeintlicher Erblasten früherer Landesregierungen unumgänglich, stets reiner Unsinn gewesen sind.“

Die grün-rote Landesregierung plant in 68 baden-württembergischen Städten und Gemeinden die Einführung einer Mietpreisbremse. Eine kleine Anfrage des FDP-Fraktionsvorsitzenden Dr. Hans-Ulrich Rülke ergab, dass knapp die Hälfte der betroffenen Kommunen dieses Instrument ablehnt (LT-Drs. 15/7296). Die Kommunen äußerten sich im Rahmen einer laufenden Anhörung der Landesregierung. Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid hatte Anfang des Jahres die Einführung von Mietpreisbremsen angekündigt. Bei der FDP-Landtagsfraktion stößt die Haltung der Landesregierung zu den Bedenken der Gemeinden auf Kritik.

„Die Haltung der Mehrheit der von der Einführung der Mietpreisbremse betroffenen Kommunen sollte der grün-roten Landesregierung zu denken geben. Die Kritik der Städte und Gemeinden zeigt, dass die Mietpreisbremse vor Ort offensichtlich nicht geeignet ist, um den Wohnraummangel zu bekämpfen. Die Antwort der Landesregierung lässt jedoch befürchten, dass Grün-Rot die Mietpreisbremse gegen den Willen der Kommunen durchdrücken will. Selbst Gemeinden wie Remchingen, die die aufgestellten Kriterien nur sehr knapp erfüllen, werden absehbar von dieser Landesregierung zur Anwendung eines Instruments gezwungen, das die Betroffenen nicht überzeugt. Es ist ein weiterer Beleg, wie weit sich die selbst ernannte Bürgerregierung von dem Willen der Bürgerinnen und Bürger entfernt. Die sogenannte ‚Politik des Gehörtwerdens‘ ist eine reine Mogelpackung.“, so Rülke.

Es zeichne sich immer mehr ab, dass staatliche Eingriffe die Probleme des Wohnungsmarkts nicht lösen, sondern eher noch verschärfen. Die Mietpreisbremse reduziere die Anreize in neuen Wohnraum zu investieren. Gerade für Familien werde es dadurch schwieriger, bezahlbaren Wohnraum zu finden. „Der wahre Preistreiber bei den Mieten sitzt auf der Regierungsbank. Durch die massive Erhöhung der Grunderwerbsteuer und eine absurde Reform der Landesbauordnung mit Vorschriften zur Fassadenbegrünungen und überdachten Fahrradstellplätzen trägt die Landesregierung spürbar zur Verschärfung der Situation bei“, so Rülke abschließend.

 

Zur Vorstellung der „Breitband-Offensive 4.0“ durch Minister Alexander Bonde erklärten der  Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke und der Sprecher für den Ländlichen Raum Dr. Friedrich Bullinger:

„Minister Bonde rechnet die wenigen Mittel aus dem Landeshaushalt, die Kommunalinvestitionsfördermittel des Bundes und die Erlöse aus den Frequenzversteigerungen der Bundesnetzagentur großzügig zusammen, um dann stolz zu verkünden, Baden-Württemberg investiere bis 2018 „insgesamt fast 250 Millionen Euro“ in die Breitband-Infrastruktur. Angesichts der Tatsache, dass der Freistaat Bayern in der gleichen Zeitspanne 1,5 Milliarden Euro für diesen Zweck in die Hand nimmt, ist dies beschämend. Wer wie Grün-Rot die Backen aufbläst und Baden-Württemberg zu einem global führenden Standort der Digitalisierung ausbauen will, muss deutlich mehr für die notwendige Infrastruktur tun. Die FDP-Landtagsfraktion hat mit dem Vorschlag einer Zukunftsoffensive mit Investitionen in die Straßen- und Breitbandinfrastruktur über eine Milliarde Euro und der entsprechenden Gegenfinanzierung durch Kapital der Landesstiftung und durch Unternehmensverkäufe einen gangbaren Weg aufgezeigt, wie der Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg wirklich voran kommt.“

Zur Forderung des Steuerzahlerbundes, dass die grün-rote Landesregierung mehr Finanzmittel für Beamtenpensionen zurückzustellen solle, und zur Kritik an der mehrmaligen Neuverschuldung durch Grün-Rot, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„In der im Auftrag des Steuerzahlerbunds erstellten Studie der Uni Freiburg zur Situation der Pensionen wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass ein entsprechender Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion vom Juli 2011 von der grün-roten Landesregierung abgelehnt wurde. Die FDP hatte vorgeschlagen, die Zuführung an den Versorgungsfonds für Beamte von monatlich 500 Euro auf 1200 Euro zu erhöhen. Grün-Rot hat mit seiner Ablehnung des FDP-Gesetzentwurfes das Problem der hohen Pensionsverpflichtungen des Landes also noch verschärft. Denn das Ziel des FDP-Vorschlages war, langfristig weitaus höhere Anteile der Versorgungsleistungen des Landes aus den im Versorgungsfonds angesammelten Mitteln bestreiten zu können. Ausdrücklich schließt sich die FDP-Fraktion der Kritik des Steuerzahlerbundes an, dass auch aufgrund der mehrmaligen Neuverschuldung des Landes durch die grün-rote Koalition die Zahlung der Pensionen immer schwieriger zu bewältigen sei.“

Zu den Forderungen des Rechnungshofs an die Landesregierung nach stärkeren Sparanstrengungen sagte der Vorsitzende und finanzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Ermahnungen des Rechnungshofs heißen nichts anderes, als dass Grün-Rot in seiner Finanzpolitik schleunigst einen deutlichen Kurswechsel einleiten muss. Die FDP-Landtagsfraktion unterstützt die Empfehlung des Rechnungshofs, bei deutlichen günstigeren Steuereinnahmen im Jahr 2015 die geplante Aufnahme von neuen Schulden in Höhe von 768 Millionen nicht auszuschöpfen und fordert darüber hinaus einen vollständigen Verzicht. Auch bekommt die grün-rote Landesregierung jetzt quasi amtlich bestätigt, dass es möglich sei, auch in den Jahren 2017 und 2018 ohne neue Schulden auszukommen. Aus Sicht der FDP bedeutet dies, dass Grün-Rot auf seine  kostenintensiven Wahlgeschenke für 2016 und auf die weitere üppige Einstellung von neuem Personal verzichten muss.“

In einer von der SPD beantragten Aktuellen Debatte mit dem Titel „Unsere Zukunft liegt in einem gestärkten Europa“ hat der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke das am Wochenende zwischen der EU und Griechenland vereinbarte Spar- und Reformpaket scharf kritisiert. Das Paket belaste den europäischen Steuerzahler, ohne die griechischen Strukturprobleme wirksam anzugehen. Außerdem werde europäisches Recht gebeugt, da die rechtlichen  Voraussetzungen für ein Hilfspaket aus dem ESM nicht gegeben seien, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende.

Rülke verteidigte die Euro-Rettungspolitik der zurückliegenden Jahre. Es sei richtig gewesen, Krisenstaaten nach dem Prinzip „Hilfe im Gegenzug für Reformen“ zu unterstützen. Im Falle von Spanien, Portugal und Irland sei dies auch erfolgreich praktiziert worden. Überdies sei es eine blanke Notwendigkeit gewesen, die Eurozone durch die Errichtung geeigneter Brandmauern – wie den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) – vor Ansteckungsgefahren zu schützen. Das Verfahren sei auch mittlerweile in Deutschland hinreichend demokratisch legitimiert, da die FDP eine Beteiligung des Bundestags während der schwarz-gelben Koalition durchgesetzt habe.

Trotz hoher dreistelliger Milliardenhilfen sei aber offensichtlich Griechenland das Land, bei dem diese Politik nicht fruchte. Dies könne aber nicht an einer angeblichen Austeritätspolitik liegen und nicht daran, dass irgendwer Griechenland „kaputt spare“. Neben den bisherigen Hilfen von mehr als 200 Milliarden Euro und Bankenhilfen durch die Europäische Zentralbank (EZB) von aktuell 90 Milliarden Euro seien nun weitere gut 80 Milliarden Euro an Hilfen vorgesehen. „So würde ich auch gerne mal kaputt gespart werden!“, sagte Rülke wörtlich.

Das Problem, so Rülke, sei doch nicht die Knauserigkeit der europäischen Steuerzahler, sondern das erkennbare Unvermögen Griechenlands, innerhalb der Eurozone seine Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Nun habe man in Brüssel wieder einmal Zeit gekauft, um einen offensichtlich unabwendbaren Konkurs weiter zu verschleppen. Gleichzeitig gehe man die Strukturprobleme des Landes weiterhin nicht an. Es ist ein absurder Gedanke, dass die Wettbewerbsfähigkeit eines Landes durch Steuererhöhungen auf breiter Front gesteigert wird. Nach den Worten von Rülke breche man im Übrigen Europäisches Recht. Es würden Banken gestützt, die man nach bestehender Rechtslage nicht stützen dürfe. Die EZB schere sich nicht darum, dass sie Staaten nicht finanzieren dürfe und vergemeinschafte Schulden durch die Hintertür. Und die Bundesregierung selbst habe dokumentiert, dass von Griechenland eben keine Gefahr für die Stabilität der gesamten Eurozone ausgehe und wolle dennoch ein ESM-Programm für das Land. Das sei ein wissentlicher Rechtsbruch!

Was nun geplant sei, das sei ein gezieltes Verbrennen von Steuergeldern, nur um sich weitere Jahre durch die Griechenland-Krise zu mogeln, so Rülke. Folgende Maßnahmen seien zielführender:

  • Ein Ausscheiden Griechenlands aus dem Euro, um dem Land die Chance zu geben, seine Wettbewerbsfähigkeit außerhalb der Eurozone zu verbessern.
  • Eine neue Währung, in Verbindung mit einem Schuldenschnitt für Griechenland. Die ohnehin zu kalkulierenden Verluste für die Staatshaushalte. der Eurostaaten könnten innerhalb der Haushalte zeitlich gestreckt werden
  • Griechenland erhält humanitäre und strukturelle Hilfen. Niemand will eine humanitäre Katastrophe und niemand will Griechenland aus der EU drängen.
  • Ein Ende der Staatsfinanzierung durch die EZB muss verbindlich festgeschrieben werden.
  • Und: Eine Insolvenzordnung für Staaten der EU beziehungsweise der Eurozone wird geschaffen.

In einer Landtagsdebatte über das geplante Gesetz zur Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen für die Jahre 2015/16 hat der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke das Vorgehen der grün-roten Landesregierung gerügt. Es gebe von Land zu Land große Unterschiede, in welcher Form der Abschluss für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes auf die Beamten und Richter sowie auf die Versorgungsempfänger übertragen werde. Rülke: „Bayern, Rheinland-Pfalz und Sachsen übertragen inhaltsgleich und zeitgleich. Es müsste schon sehr gute Gründe geben, die FDP-Landtagsfraktion – und vor allem die Betroffenen – davon zu überzeugen, dass wir in Baden-Württemberg dies nicht können, oder dass ein anderer Weg zweckmäßiger oder gerechter wäre.“

Über das Vorhaben der Landesregierung, den Tarifabschluss bis zur Besoldungsgruppe A 9 zeit- und inhaltsgleich, bis zur Besoldungsgruppe A 11 zum 1. Juli 2015 und für die höheren Besoldungsgruppen zum 1. November 2015 zu übertragen, könnte man reden, so Rülke, wenn Grün-Rot zumindest einen ernsthaften Versuch gemacht hätte, darüber mit den Berufsverbänden und Gewerkschaften des öffentlichen Diensten zu sprechen. Rülke: „Grün-Rot hätte sein Vorhaben in ein Gesamtkonzept von Maßnahmen für den öffentlichen Dienst einarbeiten können, so wie es in der letzten Legislaturperiode zwischen der damaligen CDU/FDP-Landesregierung und dem Beamtenbund verabredet worden war.“ Tatsächlich aber habe Ministerpräsident Kretschmann kürzlich beim Sommerfest des Beamtenbunds noch einmal deutlich gemacht, dass er in dieser Frage völlig gesprächsresistent sei und darauf auch noch stolz ist.

Über das Vorgehen der Landesregierung könnte man auch reden, so Rülke, wenn diese Maßnahmen Teil eines umfassenden Konsolidierungskonzepts für den Landeshaushalt wären und nicht Teil eines Konzepts, das nachhaltige Einsparbemühungen nur bei der Beamtenschaft des Landes erkennen lasse – während andererseits für jede Art grüner Klientel-Interessen genügend Geld vorhanden sei.

Hans-Ulrich Rülke: „Ihr geplantes Gesetz ist so nicht erforderlich, es ist unausgewogen und einseitig in seinen Belastungen. Es entspricht dem von Grün-Rot immer wieder selbst formulierten Anspruch, eine nachhaltige und generationengerechte Haushalts- und Finanzpolitik zu betreiben, in keiner Weise. Ich darf aus der Stellungnahme des Städtetags zitieren: ‚Die zeitliche Verschiebung wird nachdrücklich abgelehnt. Dem Erfordernis der Haushaltskonsolidierung kann nicht durch einmalige Einsparungen zulasten der Beamten entsprochen werden. Gesteigerte Lebenshaltungskosten treffen alle Beamten ungeachtet ihrer Besoldungsgruppe. Es besteht die Gefahr, dass der Einsatzfreude der Leistungsträger in den Verwaltungen nachhaltig geschadet wird. Die Attraktivität des öffentlichen Dienstes wird geschmälert. Im Wettbewerb um die Gewinnung von Nachwuchs wird ein falsches Signal gesetzt. Andere Bemühungen zur Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienstes werden untergraben‘.“

Rülke abschließend: „Dies sagt der Städtetag, der angesichts der Finanzlage einer ganzen Reihe seiner Mitgliedskommunen durchaus Grund hat, eine sparsame und nachhaltige Haushaltswirtschaft anzumahnen. Da das, was Sie uns mit Ihren Haushalten zumuten, weder nachhaltig noch sparsam ist, werden Sie nicht erwarten können, dass wir für Ihre verfehlte Politik auch noch die Hand heben.“

Zu den „verhalten-optimistischen“ Äußerungen des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Kretschmann vor dem Treffen der Ministerpräsidenten der Länder zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Das anhaltende Herumlavieren von Kretschmann beim Länderfinanzausgleich ist nicht nur peinlich, sondern auch eines Ministerpräsidenten, der die Interessen Baden-Württembergs zu vertreten hat, nicht mehr würdig. Seit seinem Amtsantritt weigert sich Kretschmann, zum ungerechten und leistungsfeindlichen Länderfinanzausgleich eine klare Position zu beziehen. Wenn der Ministerpräsident jetzt sagt, ‚wenn es im Laufe des Herbstes nicht zum Schwur kommt, dann werden wir überlegen müssen, Klage einzureichen‘, macht er sich nur noch lächerlich. Die FDP-Fraktion fordert Ministerpräsident Kretschmann erneut auf, sich endlich klar und eindeutig zur Klage gegen den bestehenden Länderfinanzausgleich zu bekennen und sich den Geberländern Bayern und Hessen beim Gang vor das Bundesverfassungsgericht anzuschließen.“

Zur Äußerung von Finanzminister Nils Schmid über den Erbschaftssteuer-Kompromiss der Bundesregierung sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Der Erbschaftssteuerkompromiss der schwarz-roten Bundesregierung ist nichts mehr als ein Feigenblatt für die CSU. Deswegen ist die Anhebung der Freigrenzen um wenige Millionen Euro ein schlechter Scherz. Die geplante Heranziehung von privatem Vermögen bis zur Hälfte ist fatal für den Fortbestand der Unternehmen und den Erhalt der Arbeitsplätze. Dieser faule Kompromiss wird deshalb den Anliegen der familiengeführten mittelständischen Unternehmen in Baden-Württemberg keineswegs gerecht. Selbst der Vorschlag des baden-württembergischen Finanzministers Nils Schmid, der eine 100-Millionen-Freigrenze forderte, ist deutlich weiter gegangen. Der Finanzminister ist jedoch auf ganzer Linie an seinen roten Genossen in Berlin gescheitert.“