Der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke hat die Landesregierung aufgrund ihrer Weigerung, dem Finanzausschuss des Landtags Auskunft über die ICC-Schiedsklage des Landes zu erteilen scharf kritisiert. Wie aus einem Schreiben des Ministerialdirektors im Ministerium für Finanzen und Wirtschaft hervorgeht, bedauere Finanzminister Schmid, dem Wunsch des Ausschusses nicht nachkommen zu können. Rülke: „Es ist typisch für Minister Schmid, dass er kneift und es nicht einmal für nötig hält, die Bitte des Finanz- und Wirtschaftsausschusses persönlich zu beantworten.“ Deshalb behalte sich die FDP-Landtagsfraktion vor, mit einem erneuten Gang vor den Staatsgerichtshof Auskunft zu erzwingen, so Rülke.

Die baden-württembergischen Landesregierung  klagt vor dem Schiedsgericht der Internationalen Handelskammer (ICC) in Zürich, weil sie der Auffassung ist, dass der ehemalige Ministerpräsident Mappus beim Rückkauf des EnBW-Aktien-Anteils vom französischen Energiekonzern EdF durch das Land einen überhöhten Preis bezahlt habe.

Zur Meldung, wonach die grün-rote Landesregierung ihre Einsparpläne für die Justiz verteidigt, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Es ist ein Treppenwitz: Grün-Rot setzt weiterhin völlig falsche Prioritäten. Wo es um Kernaufgaben des Staates geht, wie bei der inneren Sicherheit und der Gewährleistung einer funktionierenden Judikative, baut sie Stellen ab und gefährdet unsere rechtsstaatliche Ordnung. Für einen Nationalpark hingegen, den keiner will, schafft sie hundert Stellen. Dies ist ein Schlag ins Gesicht aller, die sich für ein friedliches Miteinander und die zügige Ahndung von Straftaten einsetzen. Unter einem liberalen Justizminister war eine solche Entwicklung nicht möglich.”

 

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke begrüßt, dass Wirtschaftsminister Nils Schmid sich nun doch gegen die wirtschaftsfeindlichen Pläne für ein     Unternehmensstrafrecht seiner nordrhein-westfälischen Genossen ausspricht. Nachdem die FDP-Landtagsfraktion dies bereits 2013 mehrfach gefordert hatte, erwies sich der Wirtschaftsminister in dieser Frage aus Rülkes Sicht als Schnecke. „Immerhin kam Herr Schmid nun ausnahmsweise nach langem Nachdenken zum richtigen Ergebnis“, so Rülke. Die FDP habe ihm gerne auf die Sprünge geholfen. Die naturverbundene grün-rote Landesregierung könne daraus lernen, dass Schnecken durchaus nützliche Tiere sein können.

Zur Meldung, wonach Baden-Württemberg im Vergleich der Bundesländer im vergangenen Jahr am meisten neue Schulden aufgenommen hat, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Dass die Landesregierung die haushaltsrechtlichen Kreditermächtigung in voller Höhe von 1,78 Milliarden Euro ausschöpft, obwohl  noch eine milliardenschwere Rücklage vorhanden ist, ist ein  weiterer Beleg dafür, dass die Landesregierung bewusst auf eine wirksame Haushaltskonsolidierung verzichtet, um genügend Mittel für einen Volksbeglückungswahlkampf 2015/16 in der Hinterhand zu haben.

Mit den Prinzipien von Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit ist dieses Verhalten ebenso wenig zu vereinbaren wie mit den vermeintlichen grün-roten Leitmotiven nachhaltigen und generationengerechten Wirtschaftens.“

Dass drei grün-rot beziehungsweise rot-grün regierte Länder Spitzenreiter der Neuverschuldung 2013 sind, sei nicht anders zu erwarten gewesen, schloss Rülke, „dass aber – trotz unverändert guter Wirtschaftsdaten – ausgerechnet Baden-Württemberg den Spitzenplatz einnimmt, ist schon eine Schande. Alles Gerede von einer soliden Haushaltsführung erweist sich als verlogen.“

 

Zu Meldung, wonach der baden-württembergische Finanzminister Schmid (SPD) sich für eine härtere Gangart gegenüber reuigen Steuersündern ausspricht,  sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Finanzminister Schmid soll damit bei seinen eigenen Parteigenossen anfangen.“

 

Zur Meldung, wonach Landtagspräsident Wolf mit den Fraktionsspitzen Gespräche zum Thema Übergangsgeld führen wolle, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die FDP-Landtagsfraktion wird sich an diesen Gesprächen gerne beteiligen. Es macht Sinn, gemeinsam nach einer vernünftigen Übergangsregelung zu suchen, die alle Fraktionen mittragen können.“

Bereits kurz nach Bekanntwerden des Ergänzungsgutachtens von Prof. Schierenbeck hat  Andreas Glück, Obmann der FDP-Landtagsfraktion, alle Fraktionen aufgefordert, einen gemeinsamen Beweisantrag für Prof. Schierenbeck zu unterstützen. Schierenbeck stellte fest, dass sich Prof. Ballwieser in seinem für die Staatsanwaltschaft Stuttgart angefertigten Gutachten um über eine Milliarde Euro verrechnet hatte.

Dazu sagt Andreas Glück: „Der Forderung, nun auch Schierenbeck zu hören, ist bis heute keiner nachgekommen. Von Seiten der Regierungsfraktionen wurde sein Ergänzungsgutachten lediglich als parteimotiviert abgetan. Dies geschah offensichtlich, ohne es zu lesen oder sich mit den kritischen Punkten auseinanderzusetzen. Offensichtlich wollen Grüne und SPD nur diejenigen hören, die ganz sicher nur das sagen, was im eigenen politischen Interesse liegt. Aber auch die CDU sitzt wie das Kaninchen vor der Schlange und ist  offensichtlich unschlüssig, ob mit der Anhörung Schierenbecks ein weiterer Schritt in Richtung Aufklärung gemacht werden soll.“

Aufgrund der zurückhaltenden Haltung der anderen Fraktionen hat heute die FDP-Landtagsfraktion eigenständig einen Beweisantrag beim Ausschussbüro eingereicht. Beschlossen  wird dieser jedoch nur, wenn mindestens eine der anderen Fraktionen diesem zustimmt.

„Wir werden ja sehen, wie groß ein echtes Interesse an Aufklärung zum Thema Kaufpreis ist. Die Regierungsfraktionen scheuen offensichtlich schon allein die Möglichkeit, dass der Kaufpreis korrekt gewesen sein könnte, denn dies ließe auch die ICC Schiedsklage in einem kritischeren Licht erscheinen. Minister Schmid fährt womöglich die teure Klage ohne Aussicht auf Erfolg, dies aber mit vollem Risiko“ so Andreas Glück.

In der Landtagsdebatte über den zweiten Nachtragshaushalt hat der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke den Verzicht auf jegliche Neuverschuldung gefordert. Finanzminister Nils Schmid habe in der vergangenen Woche im Finanzausschuss einräumen müssen, dass er im Moment gar nicht wisse, wohin mit den ganzen Steuereinnahmen. Trotz eines Nachtragshaushalts mit einem Volumen von 784 Millionen Euro, trotz eines Aufblähens des Haushalts um rund ein Fünftel in nur drei Jahren habe der Finanzminister immer noch eine Milliarde Euro an Überschüssen aus dem Jahr 2012 in der Kasse und erwarte erneut einen dreistelligen Millionenüberschuss für das Jahr 2013. Und das sei nur das, was der Finanzminister habe zugeben müssen. Es sei ungeheuerlich, dass Nils Schmid sich vor diesem Hintergrund immer neue Verschuldungsrechte durch den Landtag erschleiche, so Hans-Ulrich Rülke.

Spätestens mit diesem Nachtragshaushalt müsse nun auch der letzte Beobachter die Märchenwelt des Nils Schmid durchschauen. Der Finanzminister habe eine Fata Morgana aus angeblichen strukturellen Defiziten und Erblasten der Vorgängerregierung aufgebaut. Anschließend habe er so getan, als sei er mit magischen Kräften ausgestattet und habe angekündigt, gleichzeitig die Erblasten der Vergangenheit abzubauen und das Geld mit vollen Händen auszugeben. „Ich kann gleichzeitig sparen und politisch gestalten“, so habe der Finanzminister noch in der vergangenen Woche bei Einbringung des Haushalts in den Landtag geprahlt. Wie Baron Münchhausen wolle er sich am eigenen Zopf aus dem Sumpf ziehen, dies versuche der Finanzminister stets dem Landtag und der Öffentlichkeit vorzugaukeln. Altbekannte Einnahmen würden zu neuen Einsparleistungen umetikettiert. „Nils Münchhausen zieht sich nicht am eigenen Schopf aus dem Sumpf. Aber seine Erzählungen sind von der gleichen Seriosität wie beim berühmten Vorbild“,  so Rülke wörtlich. Die einzige Leistung des Ministers sei das Geldausgeben, und selbst das würden ihm die gewaltigen Steuereinnahmen des Landes ermöglichen. Wehe aber, wenn schlechte Zeiten kämen. Dann würden die Schulden angesichts der grün-roten Ausgabenwut explodieren.

„Sie haben eine Milliarde Euro aus dem Jahr 2012 gebunkert. Sie kriegen nochmals hunderte von Millionen im Jahre 2013 dazu. Und die Nachzahlungen vom Kollegen Schmiedel sind noch gar nicht eingerechnet. Geben Sie schleunigst Ihre Verschuldungsrechte an den Landtag zurück“, forderte Rülke den Finanzminister auf. Wenn die Regierung das nicht tue, dann trete ihr Kalkül offen zu Tage: Man wolle Verschuldungsrechte und Kassenüberschüsse horten, um im Landtagswahlkampf 2016 das Land mit Wahlgeschenken zu überschütten. Für Anfang 2016 planten Kretschmann und Schmid eine Operation Schlaraffenland, um ihre Wiederwahl zu erkaufen.  „Und die nachfolgenden Generationen dürfen es dann bezahlen“, sagte Rülke.

Der Finanzminister habe in der vorangegangenen Landtagsdebatte behauptet, die Opposition mache keine eigenen Sparvorschläge. Obgleich der Minister immer wieder beweise, dass man sogar ohne Einsparungen den Haushalt in der aktuellen Situation  ausgleichen könne, so wolle die FDP-Landtagsfraktion gerne behilflich sein. Alle folgenden Vorschläge könnten gegenwärtig sogar dem Schuldenabbau dienen:

  • Wer habe denn auf jährlich 170 Millionen an Studiengebühren verzichtet, Schwarz-Gelb oder Grün-Rot?
  • Wer habe das Projekt „freiwilliges Lebensarbeitszeitkonto“ mit mindestens 20 Millionen im Jahr gekippt, Schwarz-Gelb oder Grün-Rot?
  • Wer habe das Stellenabbauprogramm in der Landesverwaltung gestoppt, Schwarz-Gelb oder Grün-Rot?
  • Wer habe denn hunderte von Parteigängern bis hin zu den Parkschützern im Verkehrsministerium verbeamtet, Schwarz-Gelb oder Grün-Rot?
  • Wer privilegiere das ideologische Prestigeprojekt Gemeinschaftsschule gegenüber den anderen Schularten mit  zig Millionen, Schwarz-Gelb oder Grün-Rot?
  • Wer habe denn unsinnige Doppelstrukturen von G8 und G9 geschaffen, Schwarz-Gelb oder Grün-Rot?
  • Wer verschwende gewaltige Summen für eine unsinnige und regional unausgewogene      Polizeireform, Schwarz-Gelb oder Grün-Rot?
  • Wer investiere viel Geld in eine angeblich neue Beteiligungskultur, um am Ende den Menschen eine lange Nase zu drehen und zu erklären, Gehört-werden bedeute nicht Erhört-werden, Schwarz-Gelb oder Grün-Rot?
  • Und wer zwinge den Menschen vor Ort einen Nationalpark mit hundert neuen Personalstellen auf, den sie nicht wollen, um die Mehrheit vor Ort auch noch als „Restminderheit“ zu verunglimpfen, wie das die Staatsrätin Erler getan habe, Schwarz-Gelb oder Grün-Rot?

Nach den Worten von Rülke beinhalte dieser Nachtragshaushalt zwangsläufige Ausgaben wie bei der Flüchtlingshilfe. Er beinhalte sinnvolle Ausgaben wie bei der Sanierung von Straßen und Brücken. Er beinhalte aber auch unsinnige Ausgaben wie die Polizeireform und den Nationalpark. Vor allem sei er aber ein Beleg dafür, dass diese Landesregierung nicht haushalten könne und die Menschen mit vorgetäuschten Einsparungen für dumm verkaufe. Deshalb lehne die FDP-Landtagsfraktion ihn auch ab.

Eine Haushaltspolitik voller Luftbuchungen und vorgetäuschten Einsparungen hat der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke in einer Landtagsdebatte über den zweiten Nachtragshaushalt der grün-roten Landesregierung vorgehalten. Die Landesregierung habe in ihrem Nachtragshaushalt die Nettokreditaufnahme für 2014 um 260 Millionen Euro abgesenkt. Nach Rülkes Worten sei dies kein Kunststück. Aufgrund sprudelnder Steuereinnahmen habe die FDP-Landtagsfraktion in ihrem Gesetzentwurf zur Einhaltung der Schuldenbremse im Jahre 2016 diesen Wert als gut erreichbar dargestellt. Die Regierungskoalition habe dies noch vor wenigen Wochen als unerreichbar abgelehnt.

Nach den Worten des FDP-Fraktionsvorsitzenden seien die Mehrausgaben des Nachtragshaushalts teilweise zwangsläufig, so die 122 Millionen Euro für die Flüchtlingsaufnahme. Die Mehrausgaben seien auch teilweise wünschenswert, wie die 25 Millionen für den Erhalt von Straßen und Brücken, teilweise aber auch höchst unvernünftig, wie die knapp fünf Millionen für den Nationalpark oder 25 Millionen für die Polizeireform. All dies werde aber nicht durch Einsparungen gegenfinanziert, sondern durch Überschüsse aus den Vorjahren.

Ärgerlich sei, so Rülke, dass die Landesregierung nach wie vor an  400 Millionen Euro jährlich ab 2015 an Steuererhöhungen in ihrer Finanzplanung festhalte, obgleich nach Abschluss des Koalitionsvertrages in Berlin feststehe, dass diese niemals kommen werden. Darauf zu hoffen, dass es stattdessen „Mehreinnahmen aufgrund veränderter Finanzbeziehungen zwischen den Ländern und dem Bund“ geben werde – wie dies Ministerpräsident Kretschmann tut – sei hochgradig unseriös. Rülke: „Da kann man auch in den Haushalt schreiben, dass man Toto spielt und mit einem hohen Gewinn rechnet.“

Nicht umsonst habe das Kölner Institut für Wirtschaftsforschung der grün-roten Landesregierung in der vergangenen Woche ins Stammbuch geschrieben, dass sie in der Liga der Bundesländer bei der Haushaltskonsolidierung auf einem Abstiegsplatz stehe. Länder wie Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Thüringen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und sogar Berlin würden laut IW solider wirtschaften als die Truppe um Kretschmann und Schmid. Das spreche Bände. Wie die FDP-Landtagsfraktion seit langem, formuliert nun auch dieses Institut den Verdacht, dass Sparanstrengungen in die Zukunft verschoben würden.

Die Studie sei auch nach Finanzminister Schmids großspurigen Orientierungsplänen erschienen, so Rülke. Und in der Tat sei es wenig überzeugend, von rund 400 Millionen an angekündigten Einsparungen im Jahre 2015 nur hundert Millionen den einzelnen Ressorts zuzuordnen, aber rund 300 Millionen im lichtscheuen Posten der allgemeinen Finanzverwaltung verschwinden zu lassen.

Zu Recht habe die Heilbronner Stimme am 27.11.2013 festgestellt: „Die Orientierungspläne sind ein ungedeckter Wechsel auf den guten Willen.“ Die „Kunststückchen“ im „Reptilienfond der allgemeinen Finanzverwaltung“ würden auch zu großem Misstrauen Anlass geben. Wer angeblich so viel Spielgeld habe, der lasse sich entweder zu viel Geld vom Landtag bewilligen, oder wolle sich hinter dem Posten verstecken, um überhaupt nicht zu sparen. Gleichzeitig werde der Haushalt immer mehr aufgebläht. Im dritten Jahr ihrer Regierungsverantwortung gebe Grün-Rot 5,5 Milliarden mehr aus als Schwarz-Gelb zuletzt. Man habe nur Glück, dass die Einnahmen so sprudeln, sagte Rülke.

Wirkliche Einsparungen seien von Anfang an durch das Prinzip Täuschen, Tricksen und Tarnen ersetzt worden. Wie bei der Hochzeit zu Kana, als Jesus Wasser zu Wein verwandelte, mache Grün-Rot aus altbekannten Einnahmen angeblich neue strukturelle Einsparungen.

Beispiele gebe es haufenweise: so 340 Millionen jährlich aus dem kommunalen Finanzausgleich. Diese hatte die alte Landesregierung auch. Bei Grün-Rot würden sie aber neue strukturelle Einsparungen heißen. Weiter gäbe es 120 Millionen jährlich von der Landesbank Baden-Württemberg – die hatte die alte Landesregierung auch. Bei Grün-Rot heißen sie neue strukturelle Einsparungen. Dann gäbe es 100 Millionen aus zu hoch kalkulierten Zinseinnahmen – die hätte die alte Landesregierung auch gehabt. Bei Grün-Rot heißen sie neue strukturelle Einsparungen. Selbst das Geld aus der ominösen allgemeinen Finanzverwaltung (Haushaltsreste und Vorjahresüberschüsse) werde als strukturelle Einsparung verkauft, obwohl jeder wisse, dass man dieses Geld nur einmal ausgeben könne. Es sei wie bei der Politik des Gehörtwerdens, man verkaufe die Bevölkerung für dumm und hoffe, damit durchzukommen, so Rülke. Die Regierung tue nichts, um zu sparen, und bei jeder Pressemitteilung des Finanzministers würden die angeblichen Sparerfolge größer und größer. Rülke. „Wenn man dieser Regierung beim Sparen zuschaut, dann muss man an die Schildbürger denken. Eines Tages stellten sie fest, dass der Wasserstand ihres Sees gesunken war. Dann holten sie Eimer, liefen auf die andere Seite des Sees und füllten die Eimer mit Wasser. Dann kamen sie wieder zurück ans Ufer der Stadt Schilda und kippten die Eimer in den See, damit der Wasserspiegel wieder steigt. Meine Herren Kretschmann und Schmid: Nach diesem Vorbild betreiben sie Haushaltskonsolidierung!“

Überall, wo Sparen draufstehe, sei eine Luftbuchung drin, so Rülke: 400 Millionen aus Steuererhöhungen: Luftbuchung! Kommunaler Finanzausgleich: Luftbuchung! LBBW-Abgabe: Luftbuchung! Windfall-Profits bei den Zinsausgaben: Luftbuchung! Orientierungspläne: Luftbuchung! Allgemeine Finanzverwaltung: Luftbuchung! Rülke: „Mit seriöser Buchführung haben Ihre Haushalte ungefähr so viel zu tun wie der Limburger Bischofssitz mit sozialem Wohnungsbau!“

Hans-Ulrich Rülke forderte die Regierung auf, zu einer ehrlichen und klaren Haushaltsführung zurückzukehren. Das Land und seine Menschen, aber auch der Respekt vor dem Landtag gebiete dies.

 

Zur Bewertung des schwarz-roten Koalitionsvertrags durch den SPD-Landesvorsitzenden Nils Schmid und durch SPD-Fraktionschef Claus Schmiedel sagte Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Nils Schmid ist als Finanzminister ungeeignet, weil er den Bürgern ein X für ein U vormachen will: Die Haushaltslücke in Höhe von jährlich 400 Millionen Euro, die er durch Steuererhöhungen nach der Bundestagswahl zu schließen hoffte, können durch die verabredeten Mehrausgaben des Bundes nicht im Geringsten kompensiert werden. Zwar kommen diese Überweisungen des Bundes für Verkehrsinfrastruktur, Städtebauförderung oder für  Eingliederungshilfe für Behinderte auch dem Land Baden-Württemberg zugute, Schmids 400-Millionen-Problem lösen sie aber nicht. Als Wirtschaftsminister stellt sich Schmid ein schlechtes Zeugnis aus, wenn er nicht erkennt, dass die Koalitionsbeschlüsse von Mindestlohn über Rente bis zur Leiharbeit negative Auswirkungen auf Wachstum und Beschäftigung auch in Baden-Württemberg haben können. Vor lauter Treue und Ergebenheit zu den Beschlüssen der SPD nimmt Schmid sein Amt als Wirtschaftsminister nicht richtig war.“

 

Zu den von der grün-roten Landesregierung beschlossenen Einsparplänen für die Ministerien sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Landesregierung gaukelt nur vor, dass es zu wirklichen Einsparungen kommt. Rund drei Viertel der vorgegebenen Summe werden aus der Allgemeinen Finanzverwaltung entnommen, einem Bereich den niemand wirklich kontrollieren kann. Da gebe ich dem Staatssekretär Rust mit seiner Äußerung gerne Recht, dass die Landesregierung mit den erstmals vorgelegten Orientierungsplänen das bisherige Prinzip der Haushaltsaufstellung auf den Kopf stellt.“

Aus Sicht des FDP-Fraktionsvorsitzenden Dr. Hans-Ulrich Rülke lässt der offene Streit in der grün-roten Koalition um die Finanzen und Stelleneinsparungen im Bildungsbereich nur den Schluss zu, dass diese Koalition sich bereits in Endzeitstimmung befindet. „Die Kapelle auf dem Deck der Titanic spielt zwar noch, aber Kapitän Kretschmann hat das Schiff bereits auf den Eisberg gesetzt“, so Rülke wörtlich.

„Die Halbzeitbilanz der grün-roten Landesregierung ist außerordentlich bescheiden. Das stellen jetzt auch die Bürger immer mehr fest. Die jüngsten Umfragen zeigen: Grün-Rot ist schon nach zweieinhalb Jahren eine Regierung auf Abruf.“ Dies sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, auf einer Landespressekonferenz zum Thema „Halbzeitzeugnis für die grün-rote Landesregierung“. Nach den Worten von Rülke habe die Landesregierung bei Ihrem Antritt im Frühsommer 2011 viel versprochen, aber in den meisten Fällen bis heute nichts geliefert. Statt den Landeshaushalt zu konsolidieren, wolle Grün-Rot bis zum Jahr 2020 neue Schulden in Milliardenhöhe anhäufen, obwohl die „Steuereinnahmen explodieren wie noch nie“, so Rülke. In der Bildungspolitik sei zu konstatieren, dass die Stimmung an den Schulen des Landes, bei Lehrern und Eltern noch nie so schlecht war  wie in diesen Tagen. Selbst die Grün-Rot normalerweise positiv zugewandten Lehrerverbände stellten der Landesregierung ein schlechtes Zeugnis aus. Auch die grünen Ankündigungen einer Energiewende seien mehr als mau – so wolle man bis zum Jahr 2020 rund 1200 Windräder bauen, bis zur Mitte der Legislaturperiode habe Grün-Rot gerade erst 22 in Stellung gebracht. Die Landesregierung nenne sich selbst eine Bürgerregierung, die die sich einer Politik des Gehört-werdens verschrieben habe. Doch dort, wo ihr es nicht ins Konzept passe, komme das Gegenteil heraus, so zum Beispiel beim geplanten Nationalpark Nordschwarzwald, wo das Nein der betroffenen Bürger einfach überhört werde. Rülkes Fazit: „Die Bilanz der grün-roten Landesregierung nach zweieinhalb Jahren ist: ungenügend.“

Beispielhafte Politikbereiche:

Haushalt und Finanzen:

Nach den Worten von Rülke begann mit dem vierten Nachtrag zum Staatshaushaltsplan 2011, dem ersten grün-roten Haushalt, eine stark expansive Ausgestaltung der Haushalte: 2011 sei das Haushaltsvolumen um 5,2 Prozent gewachsen, mit dem Haushaltsplan 2012 noch einmal um 5,7 Prozent und mit dem Haushaltsplan 2013 erneut um 4,8 Prozent. Rülke: „Damit wurden Fakten geschaffen, die nicht so schnell rückgängig zu machen sind, ganz davon abgesehen, dass Zeit verschenkt worden ist, die bei Rekordsteuereinnahmen für eine konsequente Konsolidierung des Haushalts hätte genutzt werden können.“

Der Fraktionsvorsitzende führte aus, dass Grün-Rot in den Diskussionen um die Steigerungsraten des Haushalts gern auf das Erreichte verweise: beispielsweise auf die deutlich verbesserten Leistungen an die Kommunen im Bereich der Kinderbetreuung, für die zusätzlich über 300 Millionen Euro pro Jahr bereitgestellt worden sind. Diese Verbesserungen seien allerdings zu 100 Prozent über die Erhöhung der Grunderwerbsteuer von 3,5 auf 5 Prozent finanziert, so Rülke. Deshalb tauge der Bereich Kinderbetreuung nicht als Beispiel einer neuen grün-roten Prioritätensetzung in dem Sinne, dass für neue Prioritäten und deren Finanzierung auf alte verzichtet worden wäre.

Die Übersicht von Projekten, bei denen Grün-Rot mit Wirkung auf den Haushalt neue Akzente gesetzt hat, zeige zugleich auch deren Fragwürdigkeit:

  • Auf 170 Millionen Euro an Studiengebühren wurde verzichtet, die Hochschulen erhalten aus dem Landeshaushalt entsprechende Ausgleichszahlungen.
  • Das Projekt „freiwilliges Lebensarbeitszeitkonto“ mit jährlich um 20 Millionen Euro ansteigenden, in der Endstufe mit 160 Millionen Euro taxierten Einsparungen im Haushalt wurde gestoppt und beiseite gelegt, obwohl hierzu eine Einvernehmen mit den Berufsverbänden der Beamten vorlag.
  • Das 1480er Stellenabbauprogramm wurde um vier Jahre von 2016 auf 2020 verlängert, entsprechende Einsparungen wurden damit hinausgeschoben.
  • In den Ministerien, insbesondere in den neugeschaffenen Ministerien für Verkehr und Infrastruktur sowie für Integration, wurden ohne Maß und Ziel neue Stellen geschaffen. Insgesamt allein in den Ministerien 200 zusätzliche Stellen, das ist eine Steigerung um sieben Prozent.
  • Das Prestigeprojekt Gemeinschaftsschule wird gegenüber anderen Schulen chronisch bevorzugt, durch die Ausstattung mit Lehrern, die Ausstattung als Ganztagsschulen und durch kleinere Klassen.
  • Unsinnige und teure Doppelstrukturen im Bereich von G8 und G9 werden geschaffen und andere Wege zur Hochschulreife werden gleichzeitig behindert.
  • Eine unsinnige und regional unausgewogene Polizeireform wird Millionen und Abermillionen kosten. Mehr Polizei auf der Straße wird sein – aber nicht mehr Polizei zur Verbesserung der inneren Sicherheit, sondern mehr Polizisten auf dem Weg zu ihren neuen, weit entfernten Arbeitsplätzen.

Rülke: „Dies zeigt, die Erblast, von der Vertreter der grün-roten Koalition fortwährend sprechen, wenn von Haushaltskonsolidierung die Rede ist, ist inzwischen die Erblast ihrer eigenen Beschlüsse und Maßnahmen aus den letzten zweieinhalb Jahren. Hätte Grün-Rot es nur geschafft, den Haushalt in den letzten Jahren weniger stark anwachsen zu lassen, dann könnten wir jetzt ganz anders über einen Ausstieg aus der Neuverschuldung sprechen.“ Dennoch blieben – könnte man einen entsprechenden politischen Ehrgeiz unterstellen –, genügend Spielräume, das Ziel der Nettoneuverschuldung Null mindestens mit Ende des Haushaltsjahres 2016 zu erreichen. „So ist das Ziel der Landesregierung, erst ab dem Jahr 2020 keine weiteren Schulden aufzunehmen, viel zu wenig ambitioniert und nicht zu verantworten“, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende.

Als Kompromissangebot schlägt die FDP-Landtagsfraktion vor, das Ziel der Netto-Neuverschuldung Null mit dem Ende des Jahres 2016 zu erreichen. Der erste Gesetzentwurf der Liberalen vom Herbst 2011 sah ein Inkrafttreten der Schuldenbremse zum 1. Januar 2012 vor. Grün-Rot lehnte beide Vorschläge ab, und will sich mit der Schuldenbremse bis zum Jahr 2020 als letztmöglichen Termin Zeit lassen.

Immer wieder brüste sich die Landesregierung damit, so Rülke weiter, noch keinen Euro neue Schulden gemacht zu haben. Dies zeige, dass ausgeglichene Haushalte möglich seien. Es gebe auch keine tatsächlichen Einsparungen. Nur auf dem Papier werde getrickst. 340 Millionen von den Kommunen, 120 Millionen von der LBBW, 100 Millionen aufgrund der Zinsentwicklung. All dies werde als Einsparung verkauft, sei aber keine.

Schulen/Frühkindliche Bildung

Wie der FDP-Fraktionsvorsitzende ausführte, verschärfe Grün-Rot durch die überstürzte Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung und die privilegierende Einführung der Gemeinschaftsschule die Probleme erheblich, mit denen Schulen und Schulträger infolge der zurückgehenden Schülerzahlen zu kämpfen haben. Diese „demographische Not“ nützten Grüne und SPD aus, um ihr bildungspolitisches Lieblingskind Gemeinschaftsschule den Kommunen aufzunötigen, die zur Rettung ihres von der Schließung bedrohten Schulstandorts das damit verknüpfte pädagogische Konzept in Kauf nehmen müssen. Mit der Etablierung von 42 Gemeinschaftsschulen zum Schuljahr 2012/13 und 87 Gemeinschaftsschulen zum Schuljahr 2013/14 – ohne Bildungsplan und mit einer gerade erst angelaufenen Lehrerfortbildung – schaffe Grün-Rot vollendete Tatsachen und spreche der vom Kultusminister viel zu spät und halbherzig auf den Weg gebrachten regionalen Schulentwicklung Hohn. Über diesen ideologisch motivierten Dirigismus und über den sich dazu gesellenden Dilettantismus versuche die FDP-Landtagsfraktion die Öffentlichkeit aufzuklären und für eine Bildungspolitik einzutreten, in der die Qualität unseres Schulwesens durch Vielfalt, Wettbewerb und Durchlässigkeit der Schularten gesichert und damit für jeden Einzelnen ein Mehr an Bildungschancen eröffnet werde.

Die Liberalen treten deshalb vor allem für die Schularten ein, denen die grün-rote Bildungspolitik das Wasser abgrabe: der Haupt- und Werkrealschule, der Realschule, den beruflichen Schulen und dem Gymnasium. Gleiches drohe auch den Sonderschulen, wenn sich der alte grüne Wunsch nach ihrer Abschaffung durchsetze.

Im Bereich der frühkindlichen Bildung, der eine Schlüsselfunktion für eine gelingende Bildungsbiographie zukommt, sei nach den Worten von Rülke zu kritisieren, dass qualitative Gesichtspunkte bei der grün-roten Landesregierung kaum eine Rolle spielen. Dies gelte  sowohl für den Ausbau der Kinderbetreuungsangebote für unter Dreijährige als auch für das Kindergartenalter, wo trotz vollmundiger Absichtserklärungen bislang nichts für die weitere Umsetzung des Orientierungsplans getan worden sei. Rülke wirft der Landesregierung eine Politik der Nadelstiche gegen die Lehrer und gegen das Gymnasium vor.

 Straßenverkehr

Im Straßenverkehr hat sich nach den Ausführungen von Hans-Ulrich Rülke ein Strategiewechsel vollzogen: Während Minister Hermann früher aktiv gegen den Straßenverkehr argumentiert habe, gehe er jetzt subtiler vor. Es würden Projekte priorisiert und auch die Anmeldungen zum Bundesverkehrswegeplan seien vorzeigbar. Aber es fehle jeglicher Nachdruck und erst recht der Erfolg, beim Bund die notwendigen Mittel einzufordern und für neue systemgerechte Finanzierungsformen einzutreten. Wie wenig Hermann durchsetzungsfähig sei, habe er eindrucksvoll in der so genannten Bodewig-Kommission unter Beweis gestellt. Vollmundig habe er eine Maut auf allen Straßen gefordert und sei dann zu Recht vom grünen Parteichef Trittin zurückgepfiffen worden. Hermanns Idee einer LKW-Maut selbst in der Sprinter-Klasse auf der kleinsten Landstraße sei zum großen Glück für Handwerk und Mittelstand auch im Sande verlaufen. Rülke: „Gelungen ist nur, was jede Landesministerkonferenz kann: Mehr Geld vom Bund pauschal zu fordern. Zudem wurde einseitig der LKW als Melkkuh des Verkehrs gebrandmarkt. Hier soll deutlich bei der Nutzerfinanzierung draufgesattelt werden. Große Ankündigungen, Null Zielerreichung.“

Nur im Bereich Radverkehr lebe Minister Hermann seine Leidenschaft aus, so der FDP-Fraktionsvorsitzende. Hier gibt das Land jährlich über 20 Millionen Euro aus, für Ortsumfahrungen, Neu- und Ausbauten aber nur 42 Millionen Euro. Das sage alles, so Rülke. Verkehrsminister Hermann setze Themen, die er bei der Verkehrsministerkonferenz unterstütze, im Land nicht um. Beispiele seien mehrjährige Projektfinanzierungen beziehungsweise das Brückensanierungsprogramm. Bei der PKW-Maut sei er als Tiger gesprungen und als Bettvorleger gelandet. Nach wie vor torpediere der Minister gemeinsam mit seinem Amtschef das Projekt Stuttgart 21, wo immer er könne, sagte Rülke.

Energiewende, Windkraft, Nationalpark, Wasserrecht

 Die FDP-Landtagsfraktion stehe zur Energiewende, so Rülke. Allerdings sei die Konzentration der Landesregierung auf den Ausbau der Windkraft der falsche Weg. Selbst wenn, wie beabsichtigt, bis zum Jahr 2020 rund 1200 neue Windkraftwerke in der Höhe des Stuttgarter Fernsehturms errichtet werden, würden noch 80 Prozent des derzeitigen Strombedarfs fehlen. Die FDP-Landtagsfraktion vermisse ein klares Bekenntnis zum Ausbau der Wasserkraft und der Nutzung von Holz und Biogas. Auch der Bau von Kohle- und Gaskraftwerken der neuesten Generation sei für Grün-Rot kein Thema. Die FDP sei mit ihrem Vorschlag zur Änderung des Landesplanungsgesetzes zum Ausbau der Windkraft auf dem besseren Weg gewesen. Das dann mit grün-roter Mehrheit verabschiedete Gesetz bedeute Kompetenz-Wirrwarr zwischen Kommunen und Regionalverbänden und biete zu wenig Rechts- und Planungssicherheit für Investoren. Neun neue Windräder im gesamten Jahr 2012 im ganzen Land Baden-Württemberg sprächen Bände.

Im Naturschutz werden nach Auffassung der FDP die falschen Prioritäten gesetzt. Der im Parlament auf den Weg gebrachte Gesetzentwurf für den Nationalpark Nordschwarzwald stoße vor Ort auf massive Ablehnung. Trotzdem werden für die Durchsetzung dieses grün-roten Prestigeprojekts Millionenbeträge ausgegeben, auch durch die Schaffung von weiteren Personalstellen. Der ökologische Nutzen sei zweifelhaft. Die Gefahr des Borkenkäfer-Flugs in angrenzende Natur- und Wirtschaftswälder sei nicht auszuschließen.

Die Novelle des Wasserrechts in Baden-Württemberg ziele verstärkt auf die Besitzer von Immobilien und auf Landwirte. Beim Thema Dichtigkeitsprüfung bürde die Landesregierung den Hausbesitzern unnötige Kosten auf. Um diese zu vermeiden, schlägt die FDP-Fraktion vor, eine Prüfung nur anlassbezogen durchzuführen. Der Ausschluss der landwirtschaftlichen Nutzung von Gewässerrandstreifen sei überzogen, insbesondere in einer kleinstrukturierten Landwirtschaft wie hierzulande. Auch hier greife Landesregierung wieder massiv und unnötig in die Eigentumsrechte der Bürger ein, so der FDP-Fraktionsvorsitzende.

Auch beim Flaggschiff der Landesregierung, der Politik des Gehört-werdens gebe es wenig Licht, aber viel Schatten. Man komme jetzt beim Thema Bürgerbeteiligung voran. Aber erst, seit die FDP-Fraktion entsprechende Gesetzesinitiativen eingereicht habe. Vorschläge der FDP-Fraktion zum Thema Direktwahl der Landräte und Informationsfreiheitsgesetz habe die Regierungsmehrheit abgelehnt. Beim Filderdialog, der Polizeireform und dem Thema Nationalpark gelte stets das Wort des Ministerpräsidenten, wonach Gehört-werden nicht Erhört-werden bedeute, so Hans-Ulrich Rülke abschließend.

 

 

 

Aus Sicht des Vorsitzenden der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, zeigt Finanzminister Schmid einmal mehr, dass er und seine Partei, die SPD, nicht mit Geld umgehen können.

In Zeiten von Rekordsteuereinnahmen sei es unverantwortlich, der Wirtschaft Steuererhöhungen anzudrohen. CDU und CSU warne er vor einem Wahlbetrug. Die Union sei eindeutig bei der Bundestagswahl mit dem Wählerauftrag ausgestattet worden, Steuererhöhungen zu verhindern. “Wenn Schäuble nun das Gegenteil vorbereitet ist er der größte Wahlbetrüger aller Zeiten”, so Rülke wörtlich.

 

Als hochinteressant bezeichnet der FDP-Fraktionsvorsitzende im baden-württembergischen Landtag Dr. Hans-Ulrich Rülke die neusten Enthüllungen des gescheiterten grünen Spitzenkandidaten Jürgen Trittin. Trittin hatte offenbart, dass das vielkritisierte Steuerkonzept der Grünen eng mit der Stuttgarter Staatskanzlei und damit mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann abgestimmt gewesen sei. „Diese ganze Steuererhöhungsorgie war also nicht nur Trittin pur, sondern auch noch Kretschmann pur”, so Rülke wörtlich. Es werde Industrie, Mittelstand und Handwerk in Baden-Württemberg sehr interessieren, dies zu erfahren. Trittins Enthüllungen werfen aus Rülkes Sicht ein bezeichnendes Licht auf die Glaubwürdigkeit Winfried Kretschmanns. Gegenüber dem heimischen Mittelstand habe der Ministerpräsident stets so getan, als habe er mit all dem nichts zu tun. Nach dem Scheitern der grünen Pläne schiebe er alles Trittin in die Schuhe. Und nun stelle sich heraus, dass Winfried Kretschmann  an all dem intensiv beteiligt gewesen sei. „Was würde wohl Hannah Arendt zu so etwas sagen?”, fragt sich der FDP-Fraktionschef.

 

 

 

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In einer Landtagsdebatte über den Finanzplan des Landes für die Jahre 2013 bis 2020 hat  der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, der grün-roten Landesregierung völlige Ratlosigkeit vorgeworfen, wie sie ihre Aufgaben ohne die von Grün und Rot angestrebten Steuererhöhungen auf Bundesebene erfüllen könne. „Es ist schon ein Armutszeugnis, dass Finanzminister Schmid schon mal 400 Millionen Euro aus Steuererhöhungen in den Plan fiktiv einstellt – anders weiß er sich wohl nicht zu helfen “, sagte Rülke. Die grün-rote Mehrheit im Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfand dieses Vorgehen in der vergangenen Woche noch als zukunftsweisendes Konzept. Jetzt sei das Scheitern offenkundig, es sei denn, es werde in Berlin entgegen aller Bekundungen an der Installierung eines rot-rot-grünen  Tolerierungsbündnisses gearbeitet.

Wie der FDP-Fraktionsvorsitzende weiter sagte, könne er die Kollegen von der Union nur davor warnen auf diesen Steuererhöhungs-Zug aufzuspringen. Rülke hatte dabei auch Bundesfinanzminister Schäuble im Blick, der Steuererhöhungen im Falle einer großen Koalition mit der SPD nicht mehr kategorisch ausschließt. „Steuererhöhungen wären der Bruch eines Wahlversprechens, das will ich an dieser Stelle klar sagen“, so Hans-Ulrich Rülke.

Nehme man den Ministerpräsidenten Kretschmann ernst, dann müsste die Landesregierung diesen Plan noch heute zurückziehen und in der nächsten Plenarsitzung eine neue Vorlage präsentieren. Denn Kretschmann habe am Sonntag die grünen Steuerbeschlüsse nach Art und Ausmaß als weit überzogen kritisiert und damit ja wohl auch die Steuerbeschlüsse der Sozialdemokraten gemeint. Rülke abschließend: „Die grün-rote Landesregierung muss davon Abstand nehmen, der Öffentlichkeit vorzugaukeln, dass es eine dauerhafte Haushaltskonsolidierung ohne Erhöhung der Erbschaftsteuersätze, ohne Wiedereinführung der Vermögensteuer und ohne höhere Spitzensteuersätze bei der Einkommenssteuer nicht geben könne.“

 

 

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Anhörung der FDP/DVP-Fraktion im Landtag am 02.07.2013 zum

Gesetzentwurf zur Verankerung der Schuldenbremse des Grundgesetzes in der Landesverfassung – Drucksache 15/3239

Äußerung des Rechnungshofs

 

Der Rechnungshof hat schon vor Jahren – lange bevor es die sogenannte Schuldenbremse im Grundgesetz gab – die Einführung eines rechtlichen Instrumentariums gefordert, um den Weg des Landes in eine immer höhere Verschuldung zu beenden. Bereits in unserer Denkschrift von 2006 haben wir empfohlen, eine geeignete Regelung in der Landesverfassung und in der Landeshaushaltsordnung zu verankern. Diese Forderung wird demnächst Ihr 10-jähriges Bestehen feiern, und wir werden dann 2016 feststellen müssen, dass sich die Schulden des Landes in diesen 10 Jahren von seinerzeit 42 Milliarden Euro auf dann voraussichtlich 49 Milliarden Euro erhöht haben.

Inzwischen besteht ja weitergehend politischer Konsens darüber, dass es so nicht weitergehen kann. Die Landesregierung ist auf der Basis eines Gutachtens, das aus meiner Sicht nicht in allen Teilen überzeugend ist, allerdings der Auffassung, aufgrund der bundesverfassungsrechtlichen Bestimmungen erst 2020 zur Nullverschuldung kommen zu sollen; wir als Rechungshof sehen dies anders und fordern in unseren seitherigen Denkschriften immer wieder, das grundsätzliche Verschuldungsverbot so bald wie möglich in der Landesverfassung zu verankern. Insofern liegt der Gesetzentwurf der FDP/DVP-Fraktion richtig, als er mit der Autorität der Landesverfassung und schon deutlich früher als von der Landesregierung geplant eine weitere Neuverschuldung grundsätzlich verbieten will.

Bevor ich zu einigen Einzelheiten des Entwurfs etwas sage, noch eine grundsätzliche Bemerkung: Das Herbeiführen der nach Auffassung des Rechnungshofs gebotenen Rechtslage – Verschuldungsverbot in der Landesverfassung – ist die eine Seite der Medaille; das andere ist die daraus zwingend folgende konsequente Politik des Sparens. Niemand sollte sich der Illusion hingeben, man hätte schon das Ziel erreicht, wenn das grundsätzliche Verbot der Verschuldung in der Verfassung steht.

Gerade wenn das Ziel des ausgeglichenen Haushalts – so wie wir das wollen und wie die FDP-Fraktion es mit ihrem Gesetzesentwurf will – früher erreicht werden soll, heißt das: Das Land muss sein Personal schnell und deutlich reduzieren; das bedeutet einfach ein paar Leute weniger in den Regierungspräsidien und in den Ministerien; mitnichten, denn wer den Landeshalthalt wirklich sanieren will, kommt nicht darum herum, Lehrerstellen zu streichen – weit über das hinaus, was die Regierung schon geplant hat – und auch andere Schonbereiche wie Polizei und Justiz ins Blickfeld zu nehmen. Auch die eine oder andere Fakultät unserer Universitäten und die eine oder andere Hochschuleinrichtung im Übrigen werden dann auf den Prüfstand müssen. Liebgewonnene Gewohnheiten im Bereich der Wirtschafts- und Landwirtschaftsförderung müssen hinterfragt und in vielen Fällen gestrichen werden, ebenso Altes und Neues in den Bereichen von Umwelt- und Naturschutz. Bitte erwecken Sie nie den Eindruck, man könne die Nullverschuldung in der Verfassung vorgeben und keiner merkt was von den Folgen. Wer den strukturell ausgeglichenen Haushalt will, darf keine Schonbereiche definieren, nicht einmal Kunst und Kultur.

Übertreibe ich hier? Wohl kaum; Sie wollen 2013 750 Millionen Euro einsparen und in den Folgejahren 500 Millionen Euro anstelle der von der Regierung geplanten 316 Millionen Euro. Wenn Sie eine Einsparung von 500 Millionen Euro zur Hälfte durch Personalreduktion erbringen wollen, müssen sie 4.000 Stellen sofort und auf Dauer streichen. Eine proportionale Verteilung dieser Stellen unterstellt, würden auf den Bereich des Kultusministeriums 2.000 Stellen entfallen, die zu streichen wären, und zwar über die 17.000 Gesamtstellen hinaus, die schon als künftig wegfallend im Haushaltsplan stehen.

Die Aufgabe, dazu Tacheles zu reden, meine Damen und Herren, ist mit der Vorlage Ihres Gesetzentwurfs noch nicht geleistet, aber das wissen Sie ja.

Nun zu einigen Details des Entwurfs:

Der Gesetzesentwurf ähnelt in weiten Teilen dem Entwurf einer Verordnung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft zur zulässigen Kreditaufnahme nach § 18 Landeshaushaltsordnung vom 07.06.2013. In wichtigen Punkten ist er jedoch deutlich ambitionierter:

Der Haushaltsausgleich soll bereits ab 2017 statt erst 2020 erfolgen.

  • Jährliche Einsparung 750 Millionen Euro im ersten Jahr (2013) und in den Folgejahren 500 Millionen Euro statt 316 Millionen Euro
  • Daraus ergibt sich eine zulässige Gesamt-Neuverschuldung von 4,1 Milliarden Euro statt 9,2 Milliarden Euro.

Diese schuldenreduzierenden Festlegungen halten wir für richtig und für geboten.

Problembereiche sind insbesondere finanzielle Transaktionen, Nachtragshaushalte und das Kontrollkonto.

  • Die vorgesehene Bereinigung um finanzielle Transaktionen kann zu Schuldenerhöhungen führen, die nicht auf die Obergrenze angerechnet werden. Beispielsweise betrifft dies Investitionen über Sondervermögen. Auch für diese Schulden besteht aber das Risiko, ob die Zinslasten dauerhaft zu tragen sind.
  • In Nachtragshaushalten dürfen zusätzliche Schulden von bis zu 3 Prozent der veranschlagten Netto-Steuereinnahmen genehmigt werden. Zwar wird diese zusätzliche Neuverschuldung bei dem Kontrollkonto berücksichtigt. Besser wäre jedoch, die Ausgaben zu kürzen statt über eine weitere Ausnahmeregelung neue Schulden zu ermöglichen.
  • Ein negativer Saldo aus dem Kontrollkonto soll in einem „angemessenen“ Zeitraum getilgt werden. Hier wäre eine konkrete, kurz bemessene Frist stringenter.

Noch klärungsbedürftig erscheint uns, unter welchen Voraussetzungen die Finanzierung öffentlicher Investitionen durch Private möglich sein sollen – Stichwort ÖPP. Denn durch solche Projekte steigen zwar nicht die öffentlichen Schulden, wohl aber die Verpflichtungen, die als Mietzins oder Leasingraten am Ende ebenso wie Zinsverpflichtungen die öffentlichen Haushalte über Jahre und Jahrzehnte dauerhaft belasten. Hier wird der Maßstab, den auch der Rechnungshof stets eingefordert hat, nämlich der Nachweis der Wirtschaftlichkeit, nicht singulär bleiben können; man wird ihn ergänzen müssen um eine Prüfkomponente, ob die Haushalte der Zukunft die aus solchen Projekten folgenden Belastungen tragen können.

Die möglichen Auswirkungen Ihres Entwurfs auf die Verschuldungssituation möchten wir wie folgt zusammenfassen:

Das Land hatte zum 31.12.2012 45,2 Milliarden Euro Schulden, davon 43,3 Milliarden Euro am Kreditmarkt aufgenommen.

  • Nach dem Gesetzentwurf der FDP/DVP-Fraktion können 4,1 Milliarden Euro neue Schulden aufgenommen werden.
  • Über die Steuerschwankungskomponente (Konjunkturkomponente) können über mehrere Jahre mehrere Milliarden Euro neue Schulden zusammenkommen.
  •  Durch Ausnahmesituationen, die nicht zu kalkulieren sind, kann sich die Neuverschuldung deutlich erhöhen.
  •  Weitere, nicht in die Berechnung einfließende Schulden/kreditähnliche Verpflichtungen können über Sondervermögen oder durch ÖPP entstehen.

Dies alles zeigt, dass auch auf der Basis Ihres im Grundsatz begrüßenswerten Gesetzentwurfs die Gefahr einer weiter steigenden Verschuldung besteht. Sie wird aber auf jeden Fall im Vergleich zur geltenden Rechtslage deutlich gemindert.

Gestatten Sie mir am Ende noch einen kurzen Ausblick:

Meine Damen und Herren, all die Schuldenbremsen, die derzeit diskutiert oder auch beschlossen werden, haben eine große Schwäche: Sie bewegen sich zwangsläufig im kameralen System, das heißt, sie sind blind für die Auswirkungen auf das Vermögen der Körperschaft. Sie sind quasi die Konsequenz aus der Erkenntnis, dass bei allen öffentlichen Körperschaften die Schulden unablässig steigen, wenn man nicht einen justiziablen, aber leider auch recht primitiven Riegel vorschiebt. So weit, so folgerichtig.

Daneben bleibt aber betriebs- und volkswirtschaftlich auch richtig, dass die Verschuldung – oder vornehmer formuliert – die Aufnahme von Fremdmitteln zur Finanzierung wirtschaftlicher Investitionen sehr wohl richtig und vernünftig sein kann, jedenfalls dann, wenn sie entsprechend der Lebens- oder Nutzungsdauer getilgt werden. Kann es denn dauerhaft richtig sein, dass das Land – oder andere öffentliche Körperschaften, die sich ein Schuldenverbot auferlegen, solche richtigen und vernünftigen – zeitlich befristet fremdfinanzierten – Investitionsentscheidungen nie mehr treffen dürfen?

Ich persönlich meine: Nein, das kann nicht das letzte Wort sein. Noch immer besteht ja die Hoffnung, dass die öffentlichen Körperschaften – idealerweise mindestens europaweit – zu einem einheitlichen Rechnungswesen finden, das eine Vermögensrechnung einschließt und in dem sie alle gezwungen sind, Jahr für Jahr eine Vermögensbilanz nach einheitlichen Kriterien vorzulegen. Wenn das gelingt, wird nach meiner Überzeugung nicht mehr in den Verfassungen stehen: Schulden machen verboten, sondern stattdessen: Kapitalverzehr verboten!

Aufatmen ist dann aber keineswegs angesagt: Denn Kapitalverzehr vermeiden ist nicht leichter, sondern noch schwerer als nur das Vermeiden von Schulden; am Beispiel des Landes: Selbst wenn das Land keine neuen Schulden macht, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sein Kapital abnimmt, denn die betriebswirtschaftlichen Abschreibungen werden bei Weitem nicht erwirtschaftet. Und selbst notwendige Investitionen werden – noch verstärkt durch die Schuldenbremse – vielfach unterlassen.

Dieser Ausblick soll aber meine zentralen Aussagen nicht verwässern oder relativieren: Ihr Gesetzentwurf entspricht im Kern Forderungen des Rechnungshofs, er ist finanz- und haushaltspolitisch geboten. Was Sie noch leisten müssen: Den Menschen im Land und auch den Mitarbeitern des Landes klar machen, dass die Umsetzung Ihres Entwurfs ihnen erhebliche Einschnitte und spürbare Verschlechterungen abverlangt.

Sehr verehrte Damen, sehr  geehrte Herren,

 

fast exakt sechs Jahre (21.06.2007) ist es her, dass die FDP/DVP Fraktion des baden-württembergischen Landtags eine Anhörung zum Thema „Schuldengrenze in der Verfassung“ veranstaltet hat. Seitdem hat sich viel getan. Auf Bundesebene wurde die Schuldenbremse im Grundgesetz verankert.

Nach Artikel 109 Abs. 3 Satz 1 GG sind die Haushalte von Bund und Ländern grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Artikel 109 Abs. 3 Satz 2 und 3 GG erlaubt Bund und Ländern Ausnahmen von dieser Regelung für konjunkturelle Auf- und Abschwünge sowie für Naturkatastrophen und Notsituationen. Nach Artikel 143 d Abs. 1 Satz 2 und 3 GG dürfen die Länder im Zeitraum bis zum 31.12.2019 von den Vorgaben des Artikels 109 Abs. 3 abweichen. Demnach gilt die Schuldengrenze für die Bundesländer ab dem Jahr 2020.

Einige Länder haben in ihren Landesverfassungen bereits nachgezogen und eine Schuldenbremse in der Landesverfassung verankert. Das Land Baden-Württemberg gehört nicht dazu, was der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg sehr bedauert. Darüber hinaus haben einige Bundesländer eine Schuldenbremse in die Landeshaushaltsordnung aufgenommen. Leider hat die aktuelle Landesregierung das in der Landeshaushaltsordnung festgeschriebene Verschuldungsverbot aufgehoben. Das Haushaltsbegleitgesetz 2013/2014 beinhaltet eine entsprechende Änderung der Landeshaushaltsordnung. Die einzige Hürde, die bislang einem erneuten Marsch in den Schuldenstaat entgegenstand, ist damit gefallen.

Somit gehört das Land Baden-Württemberg zur unrühmlichen Gruppe derjenigen Bundesländer, die eine Schuldenbremse bisher weder in die Landesverfassung noch in die Landeshaushaltsordnung aufgenommen haben.

Dabei war die Zeit noch nie so günstig, die Konsolidierung des Landeshaushaltes voranzutreiben.  Baden-Württemberg eilt von einem Steuerrekord zum nächsten. Deshalb wäre es nur angemessen, wie in den beiden vergangenen Jahren die Nullverschuldung aufrechtzuerhalten.

Das geschieht jedoch nicht. Eines der wirtschafts- und steuerstärksten Bundesländer marschiert weiter in den Schuldenstaat. 3,3 Mrd. Euro Neuschulden enthält der neue Doppelhaushalt für 2013/2014. Der Schuldenstand beläuft sich je nach Abgrenzung des Schuldenbegriffs auf rund 45 Milliarden Euro. Das ist unverantwortlich gegenüber den nachfolgenden Generationen. Dies gilt umso mehr, wenn man sich die Haushaltsbelastung durch die Zinsbelastung vergegenwärtigt. Derzeit werden rund 2 Milliarden Euro pro Jahr benötigt, um den Zinsverpflichtungen nachzukommen und dies bei einem sehr niedrigen Zinsniveau.

Der Bund der Steuerzahler begrüßt es deshalb außerordentlich, dass die FDP/DVP Fraktion einen erneuten Gesetzesentwurf einbringt, um die Schuldenbremse des Grundgesetzes in der Landesverfassung zu verankern. Die Zielsetzung ist klar: Die Nullverschuldung muss schnellstens erreicht und neue Grenzen der Verschuldung unverrückbar in der Verfassung festgeschrieben werden. Den nachfolgenden Generationen nur Schuldenberge, Pensionslawinen und eine ungünstige Demografie zu überlassen, entspricht nicht dem Generationenvertrag und dem, was man seinen Kindern und Enkeln hinterlassen will. Soweit die finanzpolitische Beurteilung.

Kommen wir nun zum Gesetzesantrag der FDP/DVP: In der Anhörung des Jahres 2007 hatten wir uns auf ein Gutachten unseres Finanzwissenschaftlichen Instituts – damals noch das Karl-Bräuer-Institut – berufen und gefordert, die bestehende Kreditgrenze im Grundgesetz und in den Landesverfassungen auf mittlere Sicht durch ein grundsätzliches Verbot der Kreditaufnahme zu ersetzen, das nur in wenigen außerordentlichen Fällen durchbrochen werden darf.

Dieses grundsätzliche Kreditaufnahmeverbot beruht auf der Erfahrung, dass die Übertragung des privatwirtschaftlichen Investitionskalküls auf die öffentlichen Investitionen weitgehend verfehlt ist. Zumeist ist nämlich weder die Selbstfinanzierung öffentlicher Investitionen noch die Generationengerechtigkeit ihrer Kreditfinanzierung gewährleistet. Hinzu kommt, dass auch dann Generationengerechtigkeit hergestellt wird, wenn jede Generation ihre Investitionen im vollen Umfang selbst finanziert.

Vom grundsätzlichen Kreditaufnahmeverbot lässt unser Vorschlag nur zwei Ausnahmefälle zu:

Der Ausnahmefall Nr. 1 ist ein Kreditbedarf infolge von Naturkatastrophen, Seuchen und Krieg. Das Land muss im Katastrophenfall (man denke an den Sturm Lothar) schnell und im benötigten Umfang Mittel aufnehmen können, um die erforderlichen Hilfsmaßnahmen zu finanzieren. Es ist deshalb nicht zu beanstanden, dass im Falle von außergewöhnlichen Notsituationen eine weitgehende Ausnahmeregelung von der Schuldengrenze gilt.

Der Ausnahmefall Nr. 2 ist eine Kreditfinanzierung, die einem eng begrenzten Ausgleich von konjunkturbedingten Mindereinnahmen und Mehrausgaben dient. Dadurch soll einer prozyklischen Haushaltspolitik entgegengewirkt und den automatischen Stabilisatoren in begrenztem Maße Raum gegeben werden. Andererseits sollten konjunkturbedingte Mehreinnahmen zur Schuldentilgung verwendet oder in Konjunkturausgleichsrücklagen eingebracht werden.

Während die konjunkturbedingte Verschuldung begrenzt wird durch das konjunkturbedingte Defizit, ist es im Falle von Naturkatastrophen und außergewöhnlichen Notsituationen praktisch unmöglich, den unbedingt erforderlichen Kreditbedarf zu ermitteln und beitragsmäßig zu begrenzen. Umso bedeutender ist die Vorgabe des Grundgesetzes, dass eine „entsprechende Tilgungsregelung“ vorzusehen ist, wenn die Ausnahmeregelung in Anspruch genommen wird.

Das grundsätzliche Kreditaufnahmeverbot bei zwei Ausnahmefällen ist in Ihrem Gesetzentwurf enthalten. Deshalb begrüßt der Bund der Steuerzahler den Gesetzentwurf incl. Ihrer Festlegung, die Nettoneuverschuldung deutlich früher zu erreichen, als von der Landesregierung vorgesehen. Nach den bisherigen Plänen und der Neuregelung des Landeshaushaltsgesetzes ist vorgesehen, dass zum Ausgleich des Haushaltes bis einschließlich des Haushaltsjahres 2019 Kredite aufgenommen werden dürfen. Diese Zielsetzung ist nur wenig ambitioniert, denn ab 2020 gilt die Schuldengrenze des Grundgesetzes. Das Erreichen der Schuldenbegrenzung vor dem genannten Zeitraum wird vom Bund der Steuerzahler in jeder Form unterstützt. Es ist auch vorteilhaft, weil Zinszahlungen eingespart werden, die zusätzlich anfallen, wenn das Ziel erst 2020 erreicht wird.

Bei Ausnahmeregelungen besteht immer die Gefahr des Missbrauchs. Im Ausnahmefall der Kreditfinanzierung von konjunkturbedingten Mindereinnahmen und Mehrausgaben sind daher verschärfte Darlegungs- und Begründungspflichten vorzusehen. Dass hier ein relevantes Problem vorliegt, zeigt der Blick in die Vergangenheit. Auf Bundesebene wurde in den Jahren 2002, 2003 und 2004 eine übermäßige Kreditfinanzierung mit der Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts begründet. Weder Bundesbank noch Sachverständigenrat wurden im Vorfeld befragt, ob diese Auffassung geteilt wird. Ähnliches hat sich auch in Ländern vollzogen. Es wäre daher angebracht, wenn sich Baden-Württemberg in einer Ausführungsbestimmung dazu verpflichtet, die Einschätzung einer externen Institution hinsichtlich der konjunkturellen Entwicklung zu übernehmen.

Auch muss daran gedacht werden, eine prozentuale Obergrenze mit Verfassungsrang einzuziehen, um zu verhindern, dass dieser Ausnahmefall über die Maßen in Anspruch genommen und das grundsätzliche Verbot der Kreditfinanzierung von dieser Seite her umgangen und wirkungslos gemacht wird. Die Obergrenze für die Kreditfinanzierung konjunkturbedingter Mindereinnahmen und Mehrausgaben sind nach unserer Auffassung für den Bund und die Länder auf insgesamt 3 Prozent des BIP festzusetzen.

Zudem ist die Tilgungsverpflichtung zur Voraussetzung für jede Kreditaufnahme, also für beide Ausnahmefälle, zu machen. Zugleich mit der Ermächtigung zur Kreditaufnahme ist ein verbindlicher Tilgungsplan zu verabschieden, in dem sich das Land verpflichtet, entsprechende Haushaltsüberschüsse zeitnah zu erwirtschaften.

Beachtet werden muss auch, dass ein Missbrauch der katastrophenbedingten Verschuldung nicht ausgeschlossen ist. Der Bund der Steuerzahler schlägt daher vor, dass in der Landesverfassung festgeschrieben wird, dass die katastrophenbedingte Kreditaufnahme im Parlament einer Zweidrittelmehrheit bedarf.

Diese Forderung erfolgt auch vor dem Hintergrund, dass die eigentlich restriktiven Regelungen des § 18 der Landeshaushaltsordnung in Baden-Württemberg durch einfache Mehrheit im Parlament ausgehebelt werden konnte.

Für eine enge Begrenzung der Kreditaufnahme ist eine zeitnahe Überwachung der öffentlichen Haushalte und der Kreditfinanzierung erforderlich. Die Überwachung lässt sich durch die Einsetzung eines unabhängigen Finanzstabilitätsrates (jetzige Zusammensetzung: Bundesfinanzminister, Finanzminister der Länder und der Bundeswirtschaftsminister) verbessern. Dieser Rat sollte im viertel- bzw. halbjährlichen Abstand für den Bund und die Länder die Haushaltsentwicklung, vor allem auch im Hinblick auf die Einhaltung der Kreditgrenze, analysieren sowie bei Fehlentwicklungen Warnung aussprechen und Korrekturen vorschlagen.

Zusätzlich ist die verfassungsrechtliche Prüfung der Kreditfinanzierung ein wichtiger Ansatzpunkt für die Schuldengrenze. Die höchstrichterliche Kontrolle ist künftig zu intensivieren und zu stärken. Hierzu könnte der Landesrechnungshof einen entscheidenden Beitrag leisten. Seit Jahren dokumentiert und kritisiert der Rechnungshof die übermäßige Verschuldung. In der Denkschrift 2012 hat der Rechnungshof gefordert, das Verschuldungsverbot in der Landesverfassung zu verankern.

Deshalb schlagen wir vor, dem Rechnungshof ein spezifiziertes Antragsrecht einzuräumen, mit dem ein Normenkontrollverfahren zur Kreditfinanzierung beim Verfassungsgericht in Gang gebracht werden kann. Zudem ist dafür Sorge zu tragen, dass eine verfassungswidrige Kreditaufnahme für den Haushaltsgesetzgeber auch konkrete Sanktionsfolgen hat. Wir schlagen vor, dass in dem Fall, dass der Staatsgerichtshof eine unzulässige Kreditaufnahme feststellt, die rückgängig gemacht werden muss. Dazu muss die Kreditobergrenze des laufenden Haushalts um den Betrag der unzulässigen Kreditaufnahme reduziert werden.

Erlauben Sie mir auf zwei weitere Punkte hinzuweisen:

Es besteht die grundsätzliche Gefahr, dass das Land Baden-Württemberg daran denken könnte, dem Verbot der strukturellen Verschuldung dadurch auszuweichen, dass die entsprechenden Kredite nicht mehr selbst aufgenommen werden, sondern von Sondervermögen und sog. Extrahaushalten. Daher schlägt der Bund der Steuerzahler vor, dass Baden-Württemberg die Finanzierung von Sondervermögen an das Verbot der strukturellen Neuverschuldung anpasst. Kreditermächtigungen, die in der Vergangenheit Sondervermögen erteilt wurden, sollten spätestens zum 31.12.2019, bei zeitigerem Einhalten der Schuldenbremse zum 31.12.2015, zurückgenommen werden und statt dessen eine Finanzierung dieser Sondervermögen aus dem Landeshaushalt erfolgen. Sollte dies nicht möglich sein, sollten zumindest keine neuen mit Kreditermächtigungen ausgestatteten Sondervermögen und Extrahaushalte beschlossen werden.

In diesem Zusammenhang problematisch erscheint auch, dass die Kommunen nicht direkt in die Schuldenbremse einbezogen werden. Gleichwohl stehen die Länder in der Verantwortung für etwaige Defizite der Kommunen. Es muss verhindert werden, dass sich Baden-Württemberg über die Gemeinden – also indirekt weiterhin – strukturell verschulden könnte, indem z. B. die Beteiligung der Gemeinden am Aufkommen von Landessteuern verringert wird oder Zuweisungen gekürzt werden, so dass diese Gemeinden praktisch gezwungen werden, Mindereinnahmen mit Krediten auszugleichen.

Lassen Sie mich abschließend unsere Hauptforderungen nochmals zusammenfassen:

1. Die bestehende Kreditgrenze in der Landesverfassung ist durch ein grundsätzliches Kreditaufnahmeverbot zu ersetzen.

2. Von diesem verfassungsrechtlichen Gebot soll es lediglich zwei Ausnahmen geben: Zum einen ein Kreditbedarf infolge von Katastrophen, Seuchen und Krieg, zum anderen eine Kreditfinanzierung zum Ausgleich von konjunkturbedingten Mindereinnahmen und Mehrausgaben.

3. Für die Kreditfinanzierung konjunkturbedingter Mindereinnahmen und Mehrausgaben wird eine verfassungsrechtliche Obergrenze für die Gebietskörperschaften von insgesamt 3 Prozent des BIP festgesetzt.

4. Für den Ausnahmefall der Kreditfinanzierung in Folge von Katastrophen sollte die Verfassung die Zustimmung einer 2/3-Mehrheit des Parlaments und die gleichzeitige Verabschiedung eines verbindlichen zeitnahen Tilgungsplans vorsehen.

5. Zur Verbesserung der öffentlichen Haushalte und der Kreditaufnahme dürfte die Einsetzung eines unabhängigen Finanzstabilitätsrates maßgeblich beitragen.

6. Um die verfassungsrechtliche Überprüfung der Kreditaufnahme zu verstärken wird empfohlen, dem Rechnungshof ein Antragsrecht einzuräumen, ein Normenkontrollverfahren zur Kreditfinanzierung beim Verfassungsgericht in Gang zu bringen.

7. Für den Fall einer verfassungswidrigen Kreditaufnahme ist eine Regelung zu installieren, die den Haushaltsgesetzgeber zwingt, die unzulässige Kreditaufnahme rückgängig zu machen.

8. Eine Auslagerung der Neuverschuldung in Sondervermögen und in die Kommunen sollte verhindert werden.

Soweit unsere Vorschläge, die weitgehend im Gesetzesvorschlag enthalten sind. Deshalb unser besonderer Dank an die Fraktion, die diesen Gesetzesvorschlag eingebracht hat.

Vielen Dank.

„Was die Landeregierung hier vorlegt, ist ein mehrfaches Nichts.“ So kommentierte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke den von der Landesregierung veröffentlichten Finanzplan 2020. Nach den Worten von Rülke kündigt Grün-Rot  lediglich wolkig an, man werde mit dem 2. Nachtrag zum Staatshaushaltsplan für 2014 eine weiter gegliederte Finanzplanung vorlegen. Aus dieser solle dann hervorgehen, wie die Einzelpläne am Schulden-Abbaupfad partizipieren. Rülke: „Durch die Einstellung von fiktiv 400 Millionen Euro  Mehreinnahmen aus Steuererhöhungen auf Bundesebene offenbart der Finanzplan ein weiteres Mal die völlige Ratlosigkeit der Landesregierung. Ministerpräsident Kretschmann und sein Finanzminister Schmid wissen offenbar nicht,  wie sie ihre Aufgaben ohne die von Grün und Rot angestrebten Steuererhöhungen auf Bundesebene erfüllen können.“

Wenn man dies für bare Münze nehmen wolle, müsste Grün-Rot nach einem für sie negativen Ausgang der Bundestagswahl am 22. September im Grunde die Segel streichen und eine landespolitische Bankrotterklärung abgeben, sagte Rülke weiter.

Ein Land mit einer solch beeindruckenden Wirtschaftsentwicklung, mit so viel Erfindungsreichtum und Innovationsvermögen sowie einer solch äußerst positiven Entwicklung des Steueraufkommens in den letzten Jahren, dürfe sich so aber nicht aus der Verantwortung schleichen. „Dieser Finanzplan erweckt den Eindruck, als sei die Regierung Kretschmann schon nach zwei Jahren am Ende ihrer Kraft, ausgelaugt, ohne Perspektive, ohne Dynamik und ohne Ehrgeiz – von Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit im Umgang mit den öffentlichen Finanzen gar nicht erst zu reden. Vor der wichtigsten landespolitischen Frage überhaupt, wie es nämlich gelingen könne, zugleich den Haushalt dauerhaft zu konsolidieren und für wesentliche Zukunftsinvestitionen Sorge zu tragen, kapituliert diese Regierung“, so Rülke abschließend.

In der ersten Beratung des Landtags über das „Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg“ hat der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, die Landesregierung aufgefordert, noch einmal den Versuch zu machen, mit den Berufsverbänden und Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes zu einer umfassenden Vereinbarung über das Besoldungs- und Versorgungsrecht zu kommen. Rülke: „Wenn Sie bereit sind, dabei auch offenkundige Fehler Ihrer seitherigen Politik wieder zur Disposition zu stellen, müsste dies eigentlich möglich sein.“

Als besonders krassen Fehler der bisherigen grün-roten Besoldungspolitik bezeichnete der FDP-Fraktionsvorsitzende die mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2013/14 geschaffene Absenkung der Besoldung bei neu eingestellten Beamten. Nach den Worten von Rülke wird die FDP ihr Abstimmungsverhalten zur zeitlich verzögerten Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamten des Landes davon abhängig machen, ob die grün-rote Landesregierung die Absenkung der Eingangsbesoldung bei den neu eingestellten Beamten rückwirkend aufhebt. Ein entsprechender Antrag sei vorbereitet.

Wie Hans-Ulrich Rülke weiter sagte, könnte in einer isolierten Betrachtung die zeitlich verzögerte Übertragung des Tarifabschlusses vertretbar sein. Denn der Abschluss werde zwar mit bis zu einem Jahr Verzögerung, aber dann in voller Höhe und dauerhaft für alle Jahre dieser Legislaturperiode übernommen. Seit 1990 habe es in den Tarifabschlüssen in 11 von 22 Fällen eine mehr oder minder große zeitliche Verschiebung gegeben. „Aber“, so Rülke, „es macht einen Unterschied, ob es hierzu eine Vereinbarung zwischen der Regierung und den Berufsvertretungen der Beamtenschaft gibt oder eben nicht.“ Im Jahr 2007 hat die schwarz-gelbe Landesregierung eine Einigung über die gesamte Legislaturperiode erreicht. Grün-Rot sei dagegen mit etlichen durch eigenes Verschulden vergeigten Gesprächsrunden und durch einen Ministerpräsidenten Kretschmann aufgefallen, der seinen Beamten mit Null-Runden drohte.

Zur Meldung, dass die Landesregierung den Gesetzentwurf für den Nationalpark per Kabinettsbeschluss auf den Weg brachte, aber die Kostenfrage ausklammert, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die grün-rote Landesregierung will das Projekt Nationalpark aus rein ideologischen Gründen umsetzen. Das rächt sich jetzt, die Kosten laufen aus dem Ruder. Statt die Finanzierung offenzulegen, versucht Grün-Rot sie zu verschleiern. Wie bei der Polizeireform kommt die Wahrheit auch beim Nationalpark scheibchenweise ans Licht. Das ist zutiefst unseriös. Die Landesregierung muss sich nicht wundern, wenn ihr infolge ihrer unverantwortlichen Ausgabenpolitik die Schulden über den Kopf wachsen. So wird es Grün-Rot niemals gelingen, den Haushalt zu sanieren.“

 

Die FDP-Landtagsfraktion steht den Plänen der grün-roten Landesregierung zur Sanierung des Haushalts äußert kritisch gegenüber. So äußerte sich der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke wie folgt:

„Es ist absolut unseriös, über 5 000 abzubauende Stellen zu reden, solange die entsprechenden Bereiche, in denen diese gestrichen werden sollen, nicht genannt werden. Darüber hinaus ist anscheinend nicht einmal klar,  welche Aufgaben der bisherigen Stelleninhaber nicht mehr, in anderer Form bzw. von Dritten wahrgenommen werden sollen.

Nach allem, was die grün-rote Landesregierung bisher geleistet hat, ist nicht zu sehen, dass eine derartige Aufgabe von der Regierung auch nur in Ansätzen bewältigt werden kann.“

So fehle auch ein Jahr nach der Ankündigung des Abbaus von 11.600 Stellen im Lehrerbereich jegliche Konzeption, wie dies mit den Zukunftsvorhaben im Bereich Bildung – dem Ausbau von Ganztagesangeboten, mehr Inklusion, einer verbesserten Unterrichtsversorgung und einer stärkeren individuellen Förderung – vereinbart werden könne. Finanzpolitisch motivierte Stellenstreichungen und bildungspolitisch motivierte Mehranforderungen stünden hier beziehungslos nebeneinander.

In den Ministerien hingegen sei Grün-Rot bislang nur durch gewaltige Stellenvermehrungen aufgefallen – deren inhaltliche Begründung sowohl im Verkehrs- als auch im Integrationsministerium bis zum heutigen Tage rätselhaft geblieben ist. Dasselbe gelte für die Anforderungen von mehr als 80 zusätzlichen Stellen für das von der Bevölkerung nachdrücklich abgelehnte Projekt „Nationalpark“.

Es sei daher umso dringlicher, den Bürgern reinen Wein einzuschenken, als das Grün-Rot bislang den Eindruck erwecke, in zentralen Bereichen der Landesverwaltung eher mehr als weniger Stellen bereithalten zu wollen, so in der inneren Sicherheit und der Steuerverwaltung.

Bildung und Wissenschaft, Innere Sicherheit und Steuerverwaltung stellen zusammen über 80 Prozent der im Landeshaushalt vorhandenen Stellen.

„Es ist absurd, aus dem restlichen Bereich die genannten 5 000 Stellen erwirtschaften zu wollen. Es ist also mit Spannung zu erwarten, welche Wahlversprechungen als nächstes einkassiert werden, sofern der Stellenabbau tatsächlich kommt.“

Die FDP-Landtagsfraktion weist den Vorwurf der SPD-Fraktion zurück, dass die zusammen mit dem Bund der Steuerzahler in den Fraktionsräumen der FDP aufgestellte Schuldenuhr falsch ticke. Wir orientieren uns bei der Schuldenuhr an den vom Landesrechnungshof bezifferten „Schulden insgesamt“ in der Denkschrift 2012.   Diese enthalten neben den Kreditmarktschulden auch die Verpflichtungen des Landes beim Bund und die verlagerten Verpflichtungen. Der angezeigte Schuldenzuwachs von 203.230 Euro pro Stunde ergibt sich aus der veranlagten Neuverschuldung des Landes in Höhe von 1.780.300.000 Euro im Jahre 2013. Der SPD ist es wohl sehr peinlich, dass die von ihr mitverantworteten horrenden Schuldenberge stundengenau dokumentiert werden.

Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg Dr. Hans-Ulrich Rülke pocht angesichts der mehreren hunderttausend Euro teuren Kampagne zur Energiewende darauf, dass die Ergebnisse am Ende auch umgesetzt werden.

Es stehe zu befürchten, dass ein solches Verfahren zwar teuer aber nutzlos bleibe, weil die Landesregierung am Ende doch wieder mache, was sie wolle. Es darf nicht so sein, wie beim Filderdialog, bei welchem die Bürgers zwar gehört, aber nicht erhört wurden.

Als Anschlag auf Mittelstand und Mittelschicht hat der FDP-Fraktionsvorsitzende    Dr. Hans-Ulrich Rülke in einer von den Liberalen beantragten Aktuellen Debatte des Landtags die Steuerbeschlüsse der Parteitage von SPD und Grünen bezeichnet. „Wenn SPD und Grüne einen Koalitionsvertrag auf Bundesebene aushandeln dürfen, dann ist der Mittelstand in Baden-Württemberg am Ende und die Mittelschicht stellt die Arbeit ein“, sagte Rülke wörtlich.

Ministerpräsident Kretschmann habe noch am 26. April in der Süddeutschen Zeitung erklärt: „Eine zu hohe Gesamtbelastung halte ich für problematisch.“ Man dürfe der Wirtschaft „keine unzumutbaren Belastungen aufbürden.“ Eine Vermögenssteuer sei „sehr problematisch“. Zwei Tage später habe er dann aber auf dem Berliner Parteitag der Grünen sämtliche mittelstands- und mittelschichtfeindlichen Grausamkeiten widerstandslos durchgewunken:

  • Der  Spitzensteuersatz soll ab einem Einkommen von 80.000 Euro im Jahr von 42      auf 49 Prozent steigen und bereits ab 60.000 Euro auf 45 Prozent linear      verlängert werden.
  • Eine  Vermögensabgabe soll eingeführt werden, die später in eine Vermögenssteuer      münden soll.
  • Das  Erbschaftssteueraufkommen soll auf 8,6 Milliarden Euro im Jahr verdoppelt      werden.

In seiner Schlussrede auf dem Parteitag erklärte Winfried Kretschmann dann, die Beschlüsse seien gut und ausgewogen und er selbst habe sich taktisch falsch verhalten. Offensichtlich gehe es dem Ministerpräsidenten nur um Taktik. Nämlich die Taktik, beim Mittelstand den Wirtschaftsversteher zu spielen, aber auf dem Parteitag dann den grünen Abkassierer. Die Herren Schmiedel und Schmid hätten im April im Landtag von Baden-Württemberg noch vollmundig angekündigt, eine Vermögenssteuer zu verhindern, wenn nicht garantiert sei, dass die Wirtschaft verschont bliebe. Davon finde sich nun nichts, aber auch gar nichts im SPD-Wahlprogramm wieder. Es helfe dem Land nicht, wenn die Landesregierung mit vollem Mund zum Mittelstand komme, aber mit voller Hose auf ihre Parteitage gehe.

Am 26.4. habe Kretschmann in der SZ noch wörtlich erklärt: „Ich glaube nicht, dass man in einer Legislaturperiode mehr als zwei Steuern erhöhen kann.“ Am 28.4. habe derselbe Herr Kretschmann dann mit der Einkommenssteuer, der Vermögensabgabe und der Erbschaftssteuer gleich drei Steuererhöhungen beschlossen. Möglicherweise seien die Grünen ja deshalb für die Einheitsschule, weil sie hofften, dass am Ende in Baden-Württemberg niemand mehr auf Drei zählen kann, um den Grünen auf die Schliche zu kommen.

Der Bund der Steuerzahler habe die gesamten grünen Pläne als verfassungswidrig eingestuft. In einem Radio-Interview habe die grüne Finanzexpertin Christine Scheel vor Substanzbesteuerung im Wahlprogramm der Grünen gewarnt. Und der Tübinger Oberbürgermeister Palmer müsse demnächst mit Personenschutz auf die Parteitage der Grünen. Rülke kündigte an, Palmer zu einem FDP-Parteitag einzuladen. Verbunden mit der Garantie, dass es ihm dort besser ergehe, als bei seiner eigenen Partei.

Nicht die FDP, sondern ein Steuerrechtsexperte habe ausgerechnet, dass die Pläne der Grünen bereits bei einem in Westdeutschland lebenden Ehepaar mit zwei Kindern mit einem Monatseinkommen von 5151 Euro zu Mehrbelastungen führen    würde. Das treffe die Mitte der Gesellschaft. „Wenn ein Ehepaar 10.600 Euro im Monat verdient, dann beträgt der grüne Steuernachteil bereits 7200 Euro im Jahr. Das trifft die Leistungsstarken und auch die Leistungsbereiten“, so Rülke wörtlich.

Die Farbe der Leistungsfeindlichkeit in Baden-Württemberg sei Grün. Zusammen mit den Steuerplänen der SPD ergebe sich ein Giftcocktail für Mittelstand und Mittelschicht.