In der heutigen aktuellen Debatte des Landtags zum Thema „Die Rolle von Kunst und Kultur für den gesellschaftlichen Zusammenhalt“ sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„An der Frage, was die Welt im Innersten zusammenhält, ist zwar schon Goethes Faust gescheitert, ich zweifele aber nicht an der zentralen Rolle von Kunst und Kultur für ein gelungenes Miteinander. Wir Liberalen setzen auf die Vermittlungskraft von Kultur und bekräftigen die Resolution des Deutschen Kulturrates, die der Kultur neben der sozialen Integration und der Integration in die Arbeitswelt einen ganz wesentlichen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt zuerkennt. Die Benennung dieses Thema als aktuelle Debatte irritiert jedoch und scheint das Zeugnis grüner Ideenlosigkeit. Wenn man sich aber anschaut, welche Themen die Grünen benennen könnten, ohne derzeit auf ministerielles Versagen zu stoßen, erklärt sich diese Ideenlosigkeit schnell. Unter diesen Vorzeichen bekommt die Kunst- und Kulturpolitik des Landes plötzlich eine ganz dringliche Aktualität.

Wobei tatsächlich einige kulturpolitische Baustellen im Land derzeit genauer zu beleuchten sind. Staatssekretärin Olschowski doktert weiter an einem Konzept für die Landesmuseen, das derzeit auf den Schultern geschätzter Mäzene ruht. Die Drohgebärde von Ministerin Bauer, den Rotstift im Haushalt anzusetzen, wenn nicht die Hochschulen bereitwillig Ausländerstudiengebühren erheben, ist mir aber noch sehr präsent. Bei der Sanierung der Staatsoper in Stuttgart musste jüngst die CDU-Fraktion bremsen, da die Finanzierung offenbar zu blauäugig angegangen worden war. Und schließlich sorgen erst zwei Diebstähle dafür, dass ein Sicherheitskonzept für die Landesmuseen neu aufgelegt wird. Wenn also das Kulturressort dasjenige sein soll, an die Opposition am wenigsten zu kritisieren hat, steht es erwiesenermaßen schlecht um die grünen Ministerien.“

Zur heutigen Landtagsdebatte zum Antrag der AfD-Fraktion „Genderforschung an Baden-Württembergischen Hochschulen offenlegen“ sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die AfD scheint mit ihrer inhaltlich verkürzten und pauschalen Kritik an der Gender-Forschung nicht allein. Im Manifest der Werteunion, wie es am vergangenen Samstag in Schwetzingen verabschiedet wurde, wird die „staatliche Förderung der ideologisch motivierten sogenannten Genderforschung“ ebenfalls abgelehnt. Spätestens seit der millionenteuren Umetikettierung des Studentenwerks in ein Studierendenwerk weiß man um die Früchte, die diese Forschung auch bringen kann.

Man wird aber bei der aktuellen Diskussion den Eindruck nicht los, dass Kritiker und Verfechter der Genderforschung einen albernen Kampf um alles oder nichts führen, in dem die ausschließlich biologische Position ihr Gegenstück in philosophisch anmutenden Neologismen sucht, mit denen sich die Zahl der sozialen Geschlechter stetig mehrt. Beide Extrempositionen sind für sich genommen absurd, sie markieren nur den Rand, an dem die Befassung mit dem Thema sinnlos wird und das Parlament nicht über Gebühr beschäftigen sollte.“

Zur heute publik gewordenen Absolventenbefragung durch die Deutsche Steuergewerkschaft, wonach an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen nahezu jeder Absolvent während seines Studiums Unregelmäßigkeiten bei mindestens einer Prüfung erlebt hat, sagt der Obmann der FDP-Landtagsfraktion im Untersuchungsausschuss „Zulagen Ludwigsburg“, Nico Weinmann:

„Die Steuerfakultät der Verwaltungshochschule wird zunehmend zum Sorgenkind. Die zuständigen Ministerinnen für Wissenschaft und Finanzen sind nun dringend aufgerufen, den schweren Vorwürfen der Studierenden und Absolventen nachzugehen. Mit zahllosen Anträgen und einem Besuch vor Ort haben wir uns bereits ein Bild zu machen versucht. Mit fast jeder neuen Woche tut sich nun ein neuer Abgrund auf. Der Hochschule hätte ich es gerne gegönnt, abseits der Fragen rund um die Alimentation von Lehrkräften zur Ruhe zu kommen. Das Fazit der Steuergewerkschaft aus deren letztjähriger Umfrage, wonach der Verwaltungshochschule praktische Funktionsunfähigkeit attestiert wird, zeigt aber, dass wir noch weit entfernt sind von dem gewünschten Zustand vor Ort, der einer Kaderschmiede für die Landesbeamten in Baden-Württemberg gerecht würde.“

Zur Forderung der BW IHK, das Zentrum für Künstliche Intelligenz in Baden-Württemberg anzusiedeln, sagt der Sprecher für Digitalisierung der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Baden-Württemberg ist geprägt von Tüftlern und Käpsele und daher prädestiniert für das Zentrum für künstliche Intelligenz. Hier wäre das Zentrum eingebunden in eine Struktur kleiner und mittelständischer Unternehmen sowie große Betriebe zum Beispiel im Automobilbereich. Das ist ein klarer Wettbewerbsvorteil. Wenn Digitalminister Strobl seine Digitalisierungsstrategie digital@bw wirklich ernst nimmt, dann muss er alles daran setzen, dieses Vordenker-Zentrum nach Baden-Württemberg zu holen. Die Ansiedelung des Zentrums für Künstliche Intelligenz in Baden-Württemberg ist ein eindeutiges Leuchtturmprojekt, welches auch über die Landesgrenzen strahlen wird. Den europäischen Gedanken, in der Zusammenarbeit mit Frankreich, unterstütze ich besonders. Im Voranschreiten der Digitalisierung werden Grenzen immer weniger bedeutend werden. In einem grenzübergreifenden Projekt wie diesem, kann das schon heute Beispielcharakter haben.

Der forschungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann, ergänzt:
„Gerade für den Forschungsstandort wäre die Ansiedlung eines  bundesweit einzigartigen Zentrums für Künstliche Intelligenz ein großer Gewinn. Sehr präsent ist mir noch das Trauerspiel um das Deutsche Internet-Institut, das am KIT hätte angesiedelt werden sollen, was aber wegen offensichtlicher Gleichgültigkeit der Landesregierung schließlich nicht gelang. Diesmal dürfen wir hoffentlich darauf vertrauen, dass sich der Ministerpräsident rechtzeitig und mit einem klaren Bekenntnis hinter das Ansinnen stellt, das neue Zentrum ins Ländle zu holen.“

Zur heutigen zweiten Beratung des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Hochschulrechts sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„In ihrem verfassungsgerichtlich gebotenen Kern, dem Gebot der Wissenschaftsfreiheit stärker zu entsprechen, enthält die Novelle die richtige Entscheidung zugunsten handlungsfähiger Rektorate. Im Gegenzug wird mit der Schaffung einer Ur-Abwahlmöglichkeit durch die Mehrheit der Professoren, die auch für die Senatszusammensetzung festgeschrieben wird, ein System von „Checks and Balances“ an den Hochschulen etabliert. Diesem Herzstück des Gesetzesentwurfs können wir Liberalen zustimmen, da unter Verzicht auf überbordende Mitbestimmungsregelungen die Möglichkeit zu einem „Misstrauensvotum“ der Professoren entsteht.

Weiteren Teilen des Gesetzes müssen wir unsere Zustimmung aber verwehren. Bereits nach der Expertenanhörung Mitte Januar war klar, dass die Hochschulen praktische Umsetzungsprobleme bei der verpflichtenden Senatszusammensetzung haben werden. Dieser Kritik sind wir mit unserem entsprechenden Änderungsantrag gefolgt, der lediglich einen verpflichtenden Anteil von 33% statt 40% der Stimmen und Sitze im Senat für die nichtprofessoralen Statusgruppen vorsieht. Denn aufgrund des Überhangs an Professoren-Stimmen hätte man die Senate eigentlich weiter aufblähen müssen, um die Stimmen der Studenten, der Doktoranden und der Mitarbeiter des akademischen Mittelbaus nicht zu marginalisieren. Dann wäre der Senat aber ein schwerfälliges Konstrukt geworden. Unser Antrag hätte insbesondere auch den Universitäten im Land die Flexibilität und das Vertrauen für einen weiteren Teil der Senatszusammensetzung gegeben.

Mit dem Eingriff bei der Aufgabenbeschreibung des verfassten Studierendenschaft will die Landesregierung einen „Geburtsfehler“ beheben, den Ministerin Bauer im Jahr 2012 geschaffen hat. Die Diskussion darüber könnte man einen unterhaltsamen Eiertanz oder Wortklauberei nennen, die nun in die Streichung des Satzes: „Im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben nimmt die Studierendenschaft ein politisches Mandat wahr“ mündet. Der Streit in der Regierung verlief zwischen dem grünen Laissez-faire und der Intention der CDU, „Fahrten von Randalierern zu Demonstrationen wie gegen G20 in Hamburg, bezahlt aus Zwangsgebühren aller Studierenden“, zu verhindern. Dabei müsste es diesen Streit der Koalitionäre bereits bei Regierungsbildung im Jahr 2016 gegeben haben. Als damaliges Ergebnis lesen wir zumindest im grün-schwarzen Koalitionsvertrag, dass „eine lebendige Hochschule eine starke Verfasste Studierendenschaft mit einem klaren hochschulpolitischen Mandat“ braucht – wohlgemerkt: exakt die Formulierung, die wir in unserem Änderungsantrag gewählt haben. Ohne spitzfindig zu sein kann man hier konstatieren: liebe Mitglieder der Landesregierung, den Kurs „Erfüllung der eigenen Koalitionsziele“ werden sie wohl mit null Punkten abschließen und das Studienziel nicht erreichen.

Schließlich haben wir in der Expertenanhörung von den Vertretern der Landesrektorenkonferenzen praktisch einmütig die Forderung nach der Übertragung der Bauherreneigenschaft auf die Hochschule gehört. Diese gäbe den Universitäten einen erweiterten Gestaltungsspielraum in eigenverantwortlicher Projekthoheit und würde durch höhere Flexibilität die Hochschulautonomie stärken. Jahrelange Experimentierphasen haben gezeigt, dass das „klassische“ Modell der Hochschulliegenschaftsverwaltung Anforderungen der modernen Hochschullandschaft in einem internationalen Wettbewerb nicht mehr standhält. Natürlich sollte man den Hochschulen diese Aufgabe nicht pauschal aufdrängen, sondern im Rahmen eines Optionsmodells freistellen. Es bedarf keiner weiteren zeitraubenden Erhebungen, um die Notwendigkeit dieses Systemwechsels zu erkennen. Hier erwarten wir von der Landesregierung endlich Taten – schlimm genug, dass wir in der Kommentierung des Ministeriums von Frau Bauer zu den Stellungnahmen der Experten stolze 15mal lesen mussten: „Die Vorschläge sind nicht Gegenstand dieses Gesetzgebungsverfahrens“. Diese Scheuklappen sollten endlich fallen, zumal es beim Thema Bauherreneigenschaft Gelegenheit gegeben hätte, einen Aspekt des Koalitionsvertrags abzuarbeiten. Denn die „Erweiterungsspielräume für die sukzessive Übertragung der Bauherreneigenschaft bei Landesliegenschaften, insbesondere bei den Hochschulen“ müssen heute gangbar gemacht werden und nicht erst am Sankt-Nimmerleins-Tag.“

Zur heutigen ersten Beratung des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Hochschulrechts sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die Expertenanhörung vor zwei Wochen hat überdeutlich bestätigt, dass die jüngsten Nachbesserungen im Gesetzesentwurf dringend erforderlich waren. Insbesondere das von 10 auf 25% angepasste Eingangsquorum bei der Urabwahl von Rektoren sowie die Festschreibung einer Karenzzeit zwischen zwei Abwahlbegehren begrüßen wir, vermeiden diese doch eine lähmende Streitkultur an den Hochschulen.

Doch bereits bei der Senatszusammensetzung zeigt sich, dass trotz der vorgenommenen Änderungen weiter Korrekturbedarf besteht. Wir müssen die Sorgen der Experten ernst nehmen, die Festschreibung eines verpflichtenden Anteils von 40 Prozent der Sitze und Stimmen für die Akademischen Mitarbeiter, Studierenden, Doktoranden und sonstigen Mitarbeiter schränkt gerade die kleineren Hochschulen über Gebühr ein. Ein Pflichtanteil von 33% für alle Hochschularten würde den individuellen Handlungsspielraum besser berücksichtigen.

Mit Bedauern nehmen wir zur Kenntnis, dass die Ministerin ein weiteres Mal den Hochschulen für angewandte Wissenschaften das Vertrauen nicht aussprechen will, mit dem BW CAR eine Plattform entwickelt zu haben, die den Maßgaben der Experimentierklausel zum Promotionsrecht entsprechen. Auch in Zukunft bleibt die Abhängigkeit vom Goodwill der Universitäten.

Darüber hinaus halten wir eine neue Experimentierklausel für sinnvoll, die den Hochschulen optional die Bauherreneigenschaft überträgt. Durch die höhere Flexibilität würde die Hochschulautonomie gestärkt und schwerfällige Bürokratie vermieden. Entsprechende Überlegungen finden sich auch im Koalitionsvertrag von Grün-Schwarz. Man wird doch erwarten können, dass die Landesregierung zumindest ihre eigenen Zielvereinbarungen mit Leben füllt.

Schließlich spricht Ministerin Bauer von einem „klugen Kompromiss“ beim politischen Mandat der verfassten Studierendenschaft, wenn man auf den entsprechenden Passus im Gesetz zur Klarstellung verzichte. Die Ministerin selbst hatte die Verfasste Studierendenschaft erst im Jahr 2012 in der damaligen grün-roten Landesregierung die rechtliche Struktur gegeben. Jetzt folgt ohne Not die Rolle rückwärts. Statt einer missverständlichen Streichung müsste man aus Sicht der Liberalen lediglich eine sprachliche Schärfung im Sinne der Studierenden im Land vornehmen und das politische Mandat in ein hochschulpolitisches modifizieren.

Zu den angesprochenen Punkten werden wir in den nächsten Tagen Änderungsanträge einreichen.“

Zur heutigen Landtagsdebatte zu den Herausforderungen des Bibliothekswesens im Land sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Mit derzeit über 24 Millionen Besuchern jährlich spielen die Bibliotheken eine zentrale Rolle als Orte der Begegnung, Wissensvermittlung und Information. Durch die zunehmend digitale Veröffentlichung von Inhalten, ein verändertes Nutzerverhalten oder geänderte rechtliche Rahmenbedingungen stellt die Digitalisierung das Bibliothekswesen nun vor große Herausforderungen. Ich vermisse eine landesweite Bibliotheksstrategie. Unter dem Arbeitstitel „digitalen Transformation“ werden zwar die Museen bei den Herausforderungen der Digitalisierung unterstützt, nicht aber die zahlreichen kommunalen Bibliotheken.

Auch die großen Landesbibliotheken stehen vor großen Herausforderungen, wenn es beispielsweise um den „Archivierungsspagat“ zwischen der neuen Speicherung von Netzpublikationen auf der einen, und dem raumgreifenden Pflichtexemplarrecht auf der anderen Seite. Aus Raumnot bestehen aktuell Überlegungen, Zeitungen der Jahrhundertwende aus der Landesbibliothek zu entsorgen. Es ist eben eine Gratwanderung zwischen der Pflicht zum Bewahren des Historischen, ohne Archiv-Romantik aufkommen zu lassen, und der Raumnot, der man mit den digitalen Möglichkeiten begegnen kann.

Aber auch die neuen digitalen Möglichkeiten haben Grenzen. Der Europäische Gerichtshof hat Ende 2016 klassische Bücher und E-Books beim Verleih durch Bibliotheken gleichgestellt. In der Folge steht das sogenannte „E-Lending“, der Verleih von E-Books – allerdings mit einem Problem: im Vergleich zu klassischen Büchern nutzen sich E-Books nicht ab, wenn man sie kopiert. Es bleibt also nicht nur praktisch, sondern auch rechtlich noch viel zu tun“

Zur heutigen Pressemitteilung aus dem Wissenschaftsministerium zum Funktionieren der leistungsbezogenen Besoldung sagte der Obmann der FDP-Landtagsfraktion im Untersuchungsausschuss, Nico Weinmann:

„Ministerin Bauer gibt das Ergebnis der landesweiten Überprüfung offensichtlich nur vorsichtig preis. Die heutige Mitteilung verengt sie auf Fälle der fehlerhaften Berufungsleistungsbezüge, wie sie auch im Untersuchungsausschuss problematisiert werden. Die Zahl der rechtswidrigen Leistungen ist nun mehr als doppelt so hoch und damit auch der entstandene Schaden für den Landeshaushalt.

Mit keinem Wort geht die Ministerin aber auf die weiteren, möglicherweise entscheidenden Erkenntnisse ein. Zum Beispiel wäre interessant zu wissen, an welchen Hochschulen noch im vergangenen Jahr eilig die Richtlinien verändert wurden, nachdem das Ministerium die Vorlage forderte. Denn mehr als ein Drittel aller Hochschulen im Land besserte nach schriftlicher Auskunft des Ministeriums auf unseren Antrag hin nach. Die Besoldung vor diesen Korrekturen ist natürlich fraglich.

Ministerin Bauer kommt nun auch nicht mehr umhin, die Probleme an der HTWG Konstanz einzuräumen. Nun gibt sie bekannt, dass die Hälfte aller Professoren an der Konstanzer Hochschule falsch bezahlt wurde und weitere Missstände vorliegen. Wir wollten und wollen die dortigen Vorfälle im Untersuchungsausschuss prüfen lassen. Frau Bauer zog das Verfahren dann eilige an sich und insistierte, es würde mit einer Überprüfung im Untersuchungsausschuss „die Grenze zur aktuellen Regierungsarbeit und damit zwischen Exekutive und Legislative übertreten”. Hinter diesem Verweis auf den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung verbirgt sich ganz offensichtlich eine große Vertuschungsaktion im Hause Bauer. Aus dem eigentlich selbstverständlichen Aufklärungsinteresse wurde nun die Offensive Täuschen und Tarnen unter dem Deckmantel der Gewaltenteilung – ein für mich untragbarer Zustand!“

Zur heutigen öffentlichen Expertenanhörung zur Novellierung des Landeshochschulgesetzes sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die heutige Expertenanhörung zeigte deutlich, dass die jüngsten Nachbesserungen im Gesetzesentwurf von den betroffenen Akteuren an den Hochschulen mit Erleichterung aufgenommen wurden. Die Erhöhung des Eingangsquorums auf 25% bei der Urabwahl oder auch die Aufnahme des Kanzlers in den Senat qua Amt wurde eilig kurz vor der heutigen Anhörung in den Gesetzesentwurf hineingeschrieben. Hier hat sich ganz offensichtlich die Erkenntnis durchgesetzt, dass das Fazit der Experten sonst deutlich schlechter ausgefallen wäre. Die Experten betonten aber auch, dass leider wichtige Aspekte bei der aktuellen Novelle nicht berücksichtigt wurden und auch die Stärkung der Gestaltungsspielräume an den Hochschulen ausblieb. Die verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Zusammensetzung des Senats führen in der aktuellen Umsetzung dazu, dass neben der verpflichtenden Stimmmehrheit der Professoren wenig Spielraum bleibt, wem die Hochschulen im Senat eine Stimme verleihen wollen. Die prozentuale Abbildung der weiteren Statusgruppen führt gerade bei kleineren Hochschulen zu Problemen. Hier muss den Hochschulen ein größerer Gestaltungsspielraum über die Grundordnungen eingeräumt werden.

Mit dem Entwurf wurde auch an der kooperativen Promotionsmöglichkeit für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften gearbeitet, die Experimentierklausel aber noch immer nicht mit Leben gefüllt. Ministerin Bauer hat erneut die Gelegenheit verpasst, den früheren Fachhochschulen das Vertrauen auszusprechen, wenn es um die Qualität von Forschung und Lehre geht.

Über alle Hochschularten hinweg sind die Themen Neubau und Sanierung von großer Bedeutung, die zwingende Beteiligung etwa des Finanzministeriums aber für Verzögerungen sorgt. Die Experten betonten, dass eine neue Experimentierklausel zur Übertragung der Bauherreneigenschaft auf die Hochschulen sinnvoll wäre. Aus Sicht der FDP-Fraktion könnte man mit einem Optionsmodell für eine Beschleunigung bei Neubau und Sanierung sorgen, wo heute schwerfällige Bürokratie herrscht.

Zum Aspekt der Gründerförderung wurde deutlich, dass die wohlklingenden Verheißungen des Gesetzes auch mit finanziellen Mitteln untermauert werden müssen. Über die Anpassung von tariflichen Bezahlungen muss in Analogie zur steuerlichen Gründerförderung jedenfalls nachgesonnen werden. Mit den entsprechenden Experimentierklauseln im Hochschulrecht könnten wir passgenaue Lösungen vor Ort ermöglichen.“

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Studienplatzvergabe bei Medizinern sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

„Die FDP/DVP Fraktion begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die gute Abiturnote allein macht noch keinen guten Mediziner. Das Urteil war aus meiner Sicht überfällig, um die heutige Schwerpunktsetzung auf die Abiturnote weiterzuentwickeln und an aktuellen Bedürfnissen zu orientieren. Denn nicht nur der Landärztemangel sollte Anlass zum Umdenken geben. Nun können auch weitere Kriterien besser berücksichtigt werden, wie etwa eine einschlägige Vorbildung als Rettungsassistent. Es muss endlich ein Ende haben, dass geeignete Bewerber jahrelang in der Warteschleife hängen, während in den ländlichen Regionen die Ärzte fehlen.“

In der zweiten Beratung des Einzelplan-Haushalts des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst im Landtag sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„In dem vorliegenden Haushaltplan des Wissenschaftsministeriums geht es um nicht weniger als die Zukunft der Hochschulfinanzierung. Der vorliegende Entwurf lässt gleichwohl das Vorausschauende oder gar Visionäre vermissen. Durchaus begrüßenswerte Impulse, wie der eilige Ausbau der Studienplätze für das Grundschullehramt oder steigende Investitionen in den Hochschulbau, bleiben vereinzelte Lichtblicke.

Im Dunkel liegt der von Frau Bauer eingeschlagene politische Irrweg, an unseren Hochschulen Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer einzuführen. Mit Verweis auf die Einsparauflagen argumentiert die Ministerin stets, dass eine Einnahmensteigerung unumgänglich sei und sie deshalb nicht umhin käme, die Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer einzuführen. Diese Behauptung ist angesichts sprudelnder Steuereinnahmen eher befremdlich, gleichwohl wird die Ministerin nicht müde, allerorten die irrige Mär drohender Etatkürzungen an den Hochschulen zu erzählen. Dies dient ganz offensichtlich dazu, die Motivation zur Umsetzung an Hochschulen zu steigern. Denn diese müssen letztlich die Gebühren einziehen und dabei zahlreiche Ausnahmen beachten. Die Hochschulen haben also den zusätzlichen Verwaltungsaufwand, gleichzeitig werden deren Internationalisierungsbemühungen jedoch konterkariert. Die FDP bleibt dabei, dass eine zukunftsweisende Hochschulfinanzierung nur gelingen kann, wenn man alle Studierenden an den Kosten maßvoll beteiligt. Unsere Vorstellung von allgemeinen, nachlaufenden Studiengebühren haben wir beantragt, die Regierungsfraktionen folgten diesem Impuls aber nicht und rechnen sich lieber die viel gescholtene Hochschul-Maut schön. Ein genauer Blick auf den Haushalt des Wissenschaftsministeriums offenbart nämlich, dass durch den Ausbau von Stipendien und Studienbeihilfen die Ausgaben signifikant steigen. Die zahlreichen Ausnahmen bei den Ausländerstudiengebühren sollen flankiert werden von einem breit aufgestellten Stipendiensystem. Damit will die Ministerin die diskriminierenden Effekte der Gebühren abmildern. Redlicher weise müsste man diese Ausgaben den Mehreinnahmen aus der Gebühr gegenrechnen

Es wird Zeit, dass die Grünen ihre hochschulpolitischen Scheuklappen ablegen. Denn die diskriminierenden Ausländerstudiengebühren zeigen bereits Wirkung – nur leider eine abschreckende auf über ein Fünftel der Studierenden von außerhalb der EU. Damit legt Frau Bauer Hand an die Zukunftsfähigkeit unseres Wissenschaftsstandortes. Wer die Einführung von Ausländerstudiengebühren als mutigen Schritt bezeichnet, wie etwa der Kollege Schwarz, der verwechselt ganz augenscheinlich Mut mit Tollkühnheit.

Ebenso wagemutig erscheint der Haushaltsplan von Ministerin Bauer, wenn es um die Förderung der Internationalen Bauausstellung (IBA) Heidelberg geht. Vom zuständigen Wirtschaftsministerium wird die IBA in der Landeshauptstadt Stuttgart fortan mit jährlich 250.000 Euro gefördert, was transparent im Einzelplan 7 nachzulesen ist. In der Finanzplanung von Ministerin Bauer, die bekanntermaßen ihren Wahlkreis in Heidelberg hat, versteckt sich hingegen eine Förderung für die dortige IBA im Volumen von über sechs Millionen Euro. Es drängt sich aufgrund der unbestrittenen Unzuständigkeit des Wissenschaftsministeriums die Frage auf, ob sich die Ministerin nach der Bauermaut nun in ihrem Wahlkreis noch ein Denkmal setzen will.“

Zu der Meldung des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg, wonach Unternehmen aus Baden‑Württemberg ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im Ausland ausweiten und der Anteil der internen FuE-Aufwendungen ausländischer Unternehmen an den internen Gesamtaufwendungen der Unternehmen in Baden‑Württemberg zwischen 2005 und 2015 von 20 % auf 14 % abnahm, sagt die wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Hinter diesen abstrakten Zahlen steckt eine mittel- und langfristig besorgniserregende Entwicklung. Offenbar nimmt die Attraktivität des Forschungs- und Entwicklungsstandorts Baden-Württemberg ab. Bei der Landesregierung sollten die Alarmglocken schrillen, denn es ist bekannt, dass der Forschung und Entwicklung die Arbeitsplätze folgen werden. Die Landesregierung muss sich dringend um eine Verbesserung des unternehmerischen Forschungsklimas bemühen. Dazu zählen die Gewährleistung wirklich flächendeckender digitaler Möglichkeiten und auch die Verbesserung der Abschreibungsmöglichkeiten für Forschungsaufwendungen bei Unternehmen.“

Nico Weinmann, forschungspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion, ergänzt: „Unternehmerische Investitionen in die Forschung kommen oft als Drittmitteleinnahmen an den Hochschulen im Land an. Die Verlagerung der unternehmerischen Investitionen ins Ausland nach Einführung der Transparenzklausel im Jahr 2014 nährt unsere Befürchtung, dass die Bedürfnisse der Unternehmen beim Schutz unternehmensbezogener Daten nicht erfüllt werden. Mit Spannung erwarten wir die Beantwortung unserer parlamentarischen Initiative zur Entwicklung der Drittmittel, die eine zentrale Rolle in den Haushalten der Hochschulen im Land spielen.“

Zur Verteidigung der Rückgänge bei Einschreibzahlen internationaler Studierender nach Einführung von Gebühren durch die grüne Hochschulministerin Theresia Bauer sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Es ist und bleibt absonderlich, dass ausgerechnet Baden-Württemberg unter einer grün geführten Landesregierung mit einer grünen Hochschulministerin Studiengebühren für internationale Studierende als erstes Bundesland eingeführt hat. Dass Ministerin Bauer den darauf erfolgten Rückgang von durchschnittlich 21,6% bei den Einschreibungen dieser Studierenden  als ‚moderat‘ bezeichnet, zeigt deutlich, dass ihr die Wirkungen dieser Gebühren auf die Internationalisierungsbemühungen der Hochschulen im Land weitgehend gleichgültig sind. Die Begründung für die Gebühren, um Einsparung im Hochschulbereich verhindern zu können, war schon bei der Einführung ein Armutszeugnis. Die Entschuldigung, dass dies auch in vielen anderen Staaten erfolge, bewegt sich auf dem Niveau der Einführung der Autobahnmaut durch CSU-Minister auf Bundesebene. Den jetzt als moderat bezeichneten Rückgang hatte die Ministerin wohl anders eingepreist. Davon zeugt zumindest der geschönte Haushaltsansatz, der von deutlich höheren Einnahmen ausgeht.  Unbestritten ist, dass die Hochschulen aufgrund der komplizierten Ausnahmeregelungen bereits jetzt einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand schultern müssen.“

In der heutigen Aktuellen Debatte zum Thema „Kunst ist eine Tochter der Freiheit – eine Debatte aus Anlass des Falls Serebrennikov in der Oper Stuttgart“ sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft, Forschung und Kunst der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die heutige Debatte findet an einem historischen Datum statt – 79 Jahre nach dem Scheitelpunkt der Novemberpogrome, aber auch zum 28sten Jahrestag des Mauerfalls. Mit den Repressionen gegen den Regisseur Serebrennikov gibt die russische Obrigkeit die Kunstfreiheit ein weiteres Mal preis. Zwar erkennt auch die dortige Verfassung jedem die Freiheit literarischer, künstlerischer und anderer Arten schöpferischer Tätigkeit zu. Dieses Verfassungsrecht wird aber mit jedem weiteren Vorfall wie der Gruppe Pussy Riot oder dem Künstler Pawlenski zur inhaltsleeren Floskel. Wir müssen beobachten, wie Regimekritiker einer ganz besonderen Zensur unterworfen werden – nämlich der gesellschaftlichen Ächtung und Exklusion durch den Vorwurf der Veruntreuung öffentlicher Gelder, dem öffentliche Ächtung folgt. Es werden nicht die Werke offensiv moniert, sondern der kritische Geist dahinter mundtot gemacht.

Diese Beobachtungen erinnern uns daran, wie wertvoll die Kunstfreiheit als essentielles Kommunikationsgrundrecht in unserer Verfassung, aber auch in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist. Sie ermahnen uns aber auch, die grundrechtsverachtende Praxis, die auch in China nicht nur den Künstler Ai Weiwei traf, scharf zu kritisieren. Denn die Freiheit der Kunst ist wie die Meinungsfreiheit eine Grundvoraussetzung des staatlichen Miteinanders. Eine starke Demokratie lebt auch von der kritischen Auseinandersetzung und die Zensur darf nie wieder ein Mittel zum Machterhalt sein.“

Zur heutigen ersten Beratung des Gesetzes zum Studienakkreditierungsstaatsvertrag sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Mit dem Vertrag werden nicht nur die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts abgearbeitet, sondern auch weitere Verfahrens- und Organisationsfragen bei der Akkreditierung von Studiengängen in die Hoheit der Länder gestellt. Dadurch soll die Machtfülle der Agenturen begrenzt werden. Gleich einer Präambel wird festgehalten, dass die primäre Verantwortung für die Qualitätssicherung bei den Hochschulen selbst liegt. Dies entspricht unserem Verständnis von Wissenschaftsfreiheit und Hochschulautonomie. Das System der Akkreditierung soll dies laut Staatsvertrag ergänzen, um der staatlichen Verantwortung für die Gleichwertigkeit einander entsprechender Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienabschlüsse und die Möglichkeit eines Hochschulwechsels gerecht zu werden. Allerdings stellt der Akkreditierungsrat als Stiftung mit faktisch bundesweit staatlichen Befugnissen ein befremdliches Konstrukt dar.

Bei den Neuerungen des Gesetzes begrüße ich die Experimentierklausel, die neue Akkreditierungsverfahren neben der Programm- und Systemakkreditierung ermöglicht. Denn einer unserer zentralen Kritikpunkte in der Vergangenheit waren die Kosten, die den Hochschulen durch die Akkreditierung entstehen. Mit neuen Verfahren und der Möglichkeit für den Landesgesetzgeber, einen Kostenrahmen rechtlich vorzugeben, könnten die hochschulischen Haushalte entlastet werden, die für die Akkreditierung von Studiengängen keinen gesonderten finanziellen Ausgleich vom Land erhalten. Wichtig erscheint mir dabei auch, dass die Fristen für die Auffrischung der Akkreditierung nicht zu knapp gestaltet werden, um unnötige Mehrkosten zu vermeiden.“

Zur heutigen Bekanntgabe der zur Antragstellung im Exzellenzcluster aufgeforderten Projekte durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Es steht zu hoffen, dass sich der Erfolg baden-württembergischer Hochschulen bei der Exzellenz-Förderung fortsetzt und die Standorte im Land weiterhin überproportional gefördert werden.

Immerhin 18 Projekte im Land finden sich unter den insgesamt 88 bundesweit gelisteten Projekten. Die Ministerin tut gut daran, die nun zur Vorlage einer umfänglichen Antragstellung aufgeforderten Universitäten monetär zu unterstützen. Denn landeseigene Impulse bei der Forschungs- und Innovationspolitik sind bisher selten.

Da ist noch Luft nach oben bei der Landesförderung, wenn man die hiesige Innovationskraft nicht als naturgesetzlich gegeben annimmt. Bei der neuen Gründerförderung an den Hochschulen zeigt sich beispielsweise eine von Sparzwängen überstrahlte Minimallösung, die lediglich Mitnutzungsmöglichkeiten vorhandener Hochschulressourcen vorsieht. Der Charme dieser Idee für die Landesregierung ist zweifellos, dass sie praktisch kostenneutral für den Landeshaushalt darstellbar ist – echte Impulse sehen aber anders aus.“

In der heutigen Aktuellen Debatte zum Thema „Hochschule stark machen – neue Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs und Gründer“ sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Im Hochschulrechtsweiterentwicklungsgesetz finden wir ein buntes Sammelsurium an Änderungen, hinter denen die Wissenschaftsministerin den eigentlichen Aufgabenkern versteckt hat. Denn Anlass der Gesetzesänderung sind die verfassungsgerichtlichen Vorgaben zur Stärkung der Wissenschaftsfreiheit an den Hochschulen, die nun zu einer lähmenden Streitkultur zwischen Professoren und Rektorat führen können.

Leider vermag jede einzelne neue Regelung nicht zu überzeugen. Zwar verordnet die Ministerin den Hochschulen wohlklingend eine neue Gründerkultur. Statt eines Leuchtturms für den Innovationsstandort Baden-Württemberg präsentiert sie aber eine von Sparzwängen überstrahlte Minimallösung, die lediglich Mitnutzungsmöglichkeiten vorhandener Hochschulressourcen vorsieht. Der Charme dieser Idee für die Landesregierung ist zweifellos, dass sie praktisch kostenneutral für den Landeshaushalt darstellbar ist. Ein großer Wurf sähe anders aus und hätte etwa das Förderprogramm Junge Innovatoren und Innovationsgutscheine nicht unbeachtet gelassen.

Mit Einrichtung einer eigenständigen Tenure-Track-Professur könnte eine bessere Planungssicherheit und Verlässlichkeit im Karriereweg für junge Wissenschaftler geschaffen werden. Dazu dürfte die Ministerin aber nicht bereits mit den neuen Stellen aus dem Bundesprogramm zufrieden sein, sondern müsste eigene Impulse auch finanziell untermauern. Sonst bleibt die anglizistische Anreicherung des Hochschulgesetzes ein nutzloses Blendwerk.

Das neue Promotionsrecht für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften durch Assoziierung an die Universitäten lässt keinen Zweifel daran, dass die Ministerin in den HAW Hochschulen zweiter Klasse sieht. Sie ignoriert die Weiterentwicklungsklausel des Hochschulgesetzes und betoniert das Königsrecht der Universitäten. Das ist nicht mehr zeitgemäß.“

Zur heutigen Vorstellung des Anhörungsentwurfes für das Landeshochschulgesetz sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die Wissenschaftsministerin geht mit ihrem Entwurf weit über den Kern verfassungsgerichtlicher Vorgaben hinaus. Wir sind aber offen für Vorschläge, wie etwa die Schaffung von neuen Spielräumen für Gründer an den Hochschulen, da man sowieso mit der Gesetzesnovelle Hand an das Landeshochschulgesetz legt.

In der anstehenden Anhörungsphase gilt es für uns, die Interessen, die Teilhabe und das Miteinander an den Hochschulen auf eine verfassungskonforme Struktur zu gründen. Letztlich kassierte der Verfassungsgerichtshof mit dem Urteil nicht nur die Neuregelungen durch Wissenschaftsministerin Bauer im Jahr 2014. Mit ihrer Novelle war eine Abkehr der von ihrem Vorgänger Frankenberg initiierten ,unternehmerischen Hochschule‘ verbunden. Die damalige Reform hatte die FDP-Landtagsfraktion mitgetragen, die aus unserer Sicht den Hochschulen so viel Eigenverantwortung und damit Autonomie einräumen sollte wie möglich. Der Kompetenzzuwachs an den Hochschulen ging damals einher mit einer Stärkung des Rektorats. Gerade dieser Veränderung der zentralen Strukturen der Hochschulen hatte der Verfassungsgerichtshof eine Absage erteilt. Um dem Gebot der Wissenschaftsfreiheit gerecht zu werden, seien entweder dem Rektorat Kompetenzen zu entziehen oder besondere Abwahlmöglichkeiten zu schaffen.

Mit Erleichterung darf ich nun feststellen, dass der Anhörungsentwurf nicht den Weg beschreitet, der die Rektorate ihres Handlungsraums beraubt. Vielmehr soll nun eine Ur-Abwahl durch die Professorenschaft ermöglicht werden. Dabei bleiben noch Fragen offen, wie etwa die Ausgestaltung der Geschäftsführung nach einer erfolgreichen Abwahl, oder der Frage, ob stets das gesamte Kollegialorgan von einer Abwahl betroffen wird.“

Zur Meldung, dass auch ein neuer Lösungsvorschlag, endlich die Monate währende Suche nach einer Interimsspielstätte für die Stuttgarter Staatsoper zu beenden, von Fritz Kuhn, dem Stuttgarter Oberbürgermeister, und den Vertretern des Landes kategorisch ausgeschlossen werde, ist für Nico Weinmann, kulturpolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion, bezeichnend für die Latenz der Grünen, sich selbst in der Landeshauptstadt dem urbanen Gedanken zu verschließen:

„Es kann nicht sein, dass das Renommee einer international namhaften Oper dem bizarren Schauspiel der Grünen geopfert wird, die unfähig sind, eine Spielstätte für die Interimszeit ihrer Sanierung zu definieren. Längst hätte die Landesregierung intervenieren können und müssen, da sie die Sanierung maßgeblich mitfinanziert. Reflexhaft jeden konstruktiven Lösungsvorschlag zu verwerfen, ist keine befriedigende Antwort auf bestehende Probleme. Im Gegenteil werden sie dadurch ohne Not potenziert.“

Auch die Stuttgarter Landtagsabgeordnete Gabriele Reich-Gutjahr ist von der wenig konstruktiven Vorgehensweise des Stuttgarter Oberbürgermeisters enttäuscht:

„Grüne Stadtpolitik scheint nur mehr eine Leitmaxime zu kennen: A priori sich jeder Veränderung unserer Landeshauptstadt zu verweigern. Eine Hauptstadt, deren Regierung sich weltläufig gibt und provinziell agiert, wird bald erkennen müssen, dass sie selbst in jenen Bereichen ihren Nimbus verlieren kann, die seit Jahrzehnten – wie die Staatsoper – nur positive Resonanz fanden.

Warum die Grünen nicht begreifen wollen, welche Wirkung davon ausginge, die Oper aus der Stuttgarter Innenstadt zu verbannen, bleibt ihr Geheimnis. OB Kuhn hat jetzt noch eine weitere Chance bekommen, eine innerstädtische Lösung zu finden. Dass er nicht die Kraft besitzt, eine Philharmonie neben der Oper zu realisieren und als Zwischenlösung zu nutzen, ist traurig genug.“

Über die gerade erfolgte Ankündigung der Wissenschaftsministerin, eine landesweite Prüfung der Vergaberichtlinien zur leistungsorientierten Besoldung von Professoren durchzuführen, sagt der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP Fraktion, Nico Weinmann:

„Wir freuen uns, dass die Ministerin nach ihrem Gespräch mit den Hochschulrektoren unserer Forderung nach einer landesweiten Überprüfung der Zulagenpraxis nachgekommen ist. Diese Forderung hat sie auf unsere Nachfrage hin vor 10 Tagen komplett abgelehnt. Es ist für sie zu hoffen, dass sie nicht von einer bösen Ahnung getrieben ist.“

In der heutigen aktuellen Debatte im Landtag zum Thema Weltkulturerbe: 40 000 Jahre Eiszeitkunst sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Mit der Aufnahme der sechs Höhlen im Ach- und Lonetal in die Liste des UNESCO-Weltkulturerbes findet ein langer Weg seinen krönenden Abschluss.

Bereits bei den letzten Haushaltsberatungen im Landtag haben wir dafür gestimmt, der Region ein höheres Budget für die touristische Erschließung zur Verfügung zu stellen. Nun ist klar, dass die Anerkennung als Weltkulturerbe die Verpflichtung für das Land Baden-Württemberg mit sich bringt, dieses Erbe der Menschheit bestmöglich zu erhalten. Die FDP-Fraktion wird die weitere Entwicklung dieses besonderen Ortes und nun ältesten der sechs Welterbestätten im Land gerne unterstützen.

Die anstehenden Schulferien möchte ich nutzen, um mit meiner Familie die einzigartige Höhlenlandschaft zu besuchen und würde mich freuen, wenn ich dort auch viele andere Baden-Württemberger treffen werde, die sich auf die Pfade unseres kulturellen Ursprungs begeben.“

Zur heutigen Äußerung von Wissenschaftsministerin Bauer in der Regierungsbefragung, auch weiterhin nur anlassbezogene Überprüfungen der Zulagenpraxis bei Professoren vornehmen zu wollen, sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die heutigen Ausführungen von Ministerin Bauer sind durchaus bemerkenswert. Wie sie bereits in der letzten Sitzung des Untersuchungsausschusses Zulagen Ludwigsburg aussagte, hat das Wissenschaftsministerium die Vorfälle an der Verwaltungshochschule nicht zum Anlass genommen, die Zulagenpraxis an anderen Hochschulen landesweit kritisch zu beleuchten. Nun insistiert Bauer aber auch nach den vermutlich rechtswidrigen Zulagenvergaben in Konstanz, dass sie nur dann eine Überprüfung einleiten wolle, wenn konkrete Hinweise vorlägen. Grundsätzliche, systematische oder präventive Untersuchungen der Zulagenpraxis kommen für sie weiterhin nicht in Frage. Es grenzt aber an fragwürdige Naivität, auch nach dem zweiten greifbaren Vorfall die Zulagenpraxis nicht landesweit genauer unter die Lupe zu nehmen.

Diese Amtspraxis steht in klarem Widerspruch zu ihrer Verantwortung als Ministerin, die auf die korrekte Umsetzung leistungsorientierter Professorenbesoldung zu achten hat. Denn es geht wohlgemerkt um den Umgang mit Steuergeldern. In Konstanz sollen die Vorfälle bis in das Jahr 2015 zurückgehen – erneut gingen also Jahre ins Land, in denen mutmaßlich rechtwidrige Zulagen aus Steuergeldern gewährt wurden. Zudem dürfte abermals eine verwaltungsrechtliche Rückabwicklung rechtswidriger Zulagen aus Gründen des Vertrauensschutzes unmöglich sein.

Irritierend sind auch die Parallelen der Vorfälle in Ludwigsburg und Konstanz. An beiden Hochschulen fällt eine neue Rektorin bei den Professoren in Ungnade, weil sie frühere Zulagengewährung kritisch beleuchtet. Umso mehr überrascht nun die Eile, mit der das Ministerium von Frau Bauer den Fall jetzt an sich gerissen hat, während die Ministerin sich in der Causa Ludwigsburg gebetsmühlenartig hinter der Hochschulautonomie versteckt, um sich aus der Verantwortung zu stehlen.“

Die erste Klage gegen Gebühren für internationale Studenten beim Freiburger Verwaltungsgerichtshof dokumentiert für Nico Weinmann, Vorsitzender des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP/DVP-Fraktion, die Brisanz der Thematik:

„Der klagende Student verweist zu Recht darauf, dass die Regelung, wie sie in Baden-Württemberg ausgestaltet und eingeführt wurde, inakzeptabel ist. Nicht-EU-Ausländer mit Studiengebühren von 1500 Euro pro Semester zu belasten, die nur in geringem Maße den Hochschulen zugutekommen, ist weder sinnstiftend noch Ausdruck  entwicklungspolitischer Verantwortung der Landesregierung. Allein allgemeine und nachlaufende Studiengebühren nach ,australischem Modell‘ wären nach unserer Überzeugung eine gerechte Lösung, von welchen das Land und die Studenten profitierten.“

Die Kunststiftung hat als Förderer von Kunst und Kultur sowie mit ihrer Pflege der südwestdeutschen Landschaftsmalerei einen Ruf erarbeitet, der weit über die Kreisgrenzen hinausgeht. Am vergangenen Dienstag konnte der Stiftungsvorsitzende Professor Friedemann Maurer in den Räumlichkeiten der Stiftung in Hausen ob Verena eine prominente Delegation der FDP empfangen, darunter den kunstpolitischen Sprecher der liberalen Landtagsfraktion, Nico Weinmann, die ehemaligen Regierungsmitglieder und regionalen Abgeordneten Ernst Burgbacher und Ernst Pfister, den Chef der FDP im Kreis, Hans-Peter Bensch und den FDP-Bundestags-Kandidaten Marcel Aulila. Seit jeher pflegt die Kunststiftung einen engen Dialog mit lokalen Unternehmern und der Politik.

Nicht nur die Freude an Kunst und Kultur hatte die Liberalen zur Stiftung geführt, sondern auch konkrete politische Fragen. Der Stiftungsvorsitzende Friedemann Maurer formulierte konkrete Anliegen an die Landespolitik, darunter die erhöhten bürokratischen Umstände bei Leihgaben aus Landesbeständen. So sei es für Kunststiftungen gerade in den ländlicheren Bereichen alleine aus Versicherungsgründen zunehmend schwierig, Ausstellung durch landeseigene Kunstwerke zu ergänzen. Kulturelle Ereignisse außerhalb der großen Zentren des Landes seien dadurch erschwert, so Maurer. Bei der FDP-Delegation stieß er dabei auf offene Ohren. „Wenn Kunst und Kultur auf Stuttgart konzentriert werden, wird das Land insgesamt ärmer“, so der Abgeordnete Nico Weinmann, der diese Problematik aus seinem Wahlkreis Heilbronn kennt. Gemeinsam mit den anderen Mitgliedern der FDP-Truppe sagte er zu, für bürokratische Erleichterungen zu werben. „Die Kunststiftung Hohenkarpfen ist mit ihrer Erfolgsgeschichte ein hervorragendes Beispiel, dass Kunst und Kultur in alle Regionen unseres Landes gehört. Das Engagement Professor Maurers und seiner vielen Unterstützerinnen und Unterstützern ist nicht hoch genug zu schätzen“, so Weinmann zum Abschluss.

Auf dem Bild vrnl: Ernst Burgbacher, BM Jochen Arno, Marcel Aulila, Nico Weinmann MdL, Prof. Friedemann Maurer, Hans-Peter Bensch, Ernst Pfister

Zur heutigen Vorstellung einer Studie zu den Studienabbruchzahlen durch Wissenschaftsministerin Bauer sagte der hochschul- und berufschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

„Der Mensch fängt nicht erst beim Akademiker an. Jedes Jahr bleiben zahlreiche Ausbildungsplätze vakant, obwohl der Arbeitsmarkt nach Fachkräften dürstet. Ursächlich sehen wir ganz klar die Bildungspolitik der Landesregierung. In der vergangenen Legislaturperiode hatte sich Grün-Rot im Koalitionsvertrag eine fünfzigprozentige Akademikerquote zum Ziel gesetzt. Ein Fehlanreiz, der die berufliche Bildung immer unattraktiver macht. Mit der Einführung der gymnasialen Oberstufe an Gemeinschaftsschulen setzt die aktuelle Landesregierung diesen Irrweg fort und steht nun vor dem Scherbenhaufen steigender Studienabbrecherzahlen.“