Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat nach drei Oppositionsjahren eine Zwischenbilanz der parlamentarischen Arbeit seiner Fraktion gezogen. „Gerne wird meiner Fraktion von unseren politischen Gegnern ‚Fundamentalopposition‘ unterstellt. Die Fakten sprechen eine andere Sprache“, sagte Rülke.

Der Landtag von Baden-Württemberg habe in der Zeit zwischen Mai 2011 und Mai 2014 84 Gesetzesbeschlüsse gefasst. Davon habe die FDP/DVP-Fraktion in 44 Fällen abgelehnt, aber in immerhin 40 Fällen zugestimmt. „Wir haben also fast die Hälfte der Regierungspolitik mitgetragen. Fundamentalopposition sieht anders aus“, sagt der Fraktionsvorsitzende.

Ganz anders sei die Lage bei den eigenen Gesetzesinitiativen der FDP. Die Fraktion habe in drei Jahren 13 eigene Gesetzentwürfe in den Landtag eingebracht, mehr als jede andere Fraktion. Darunter auch Initiativen, die Grün-Rot sogar im Koalitionsvertrag stehen habe, so die Direktwahl der Landräte oder ein Informationsfreiheitsgesetz. „Diese 13 Vorschläge wurden allesamt von der Regierungsmehrheit abgelehnt. Wenn man politisch nichts dagegen haben konnte – wie beim Informationsfreiheitsgesetz oder der Direktwahl der Landräte – mit der faulen Ausrede, der Entwurf sei handwerklich schlecht gemacht“, bemängelt Rülke.

„Offensichtlich ist die FDP in Baden-Württemberg eine konstruktive Opposition und die Fundamentalisten sitzen in der Landesregierung“, so Rülke abschließend.

 

Zu den Meldungen, wonach der ehemals vorgesehene Bewerber für das Amt des Polizeipräsidenten in Karlsruhe nun nach der Neuausschreibung der Polizeipräsidenten von Innenminister Gall nicht mehr dem Kabinett als Polizeipräsident von Karlsruhe vorgeschlagen wird, erklären der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der innenpolitische Sprecher, Prof. Dr. Ulrich Goll:

Die im Vergleich zum ersten Auswahlverfahren abweichende Entscheidung über die Besetzung des Postens des Polizeipräsidenten in Karlsruhe verdeutlicht noch einmal, dass das erste Verfahren nicht korrekt abgelaufen ist. Anders als es Innenminister Gall immer darstellen wollte, waren es keine rein formellen Fehler, die das Verwaltungsgericht Karlsruhe dazu bewogen hatten, das erste Auswahlverfahren für rechtswidrig zu erklären. Dies gesteht nun auch der Innenminister mit seiner geänderten Personalauswahl ein. Gemessen an seinen früheren Worten, er könne sich nicht vorstellen, dass die neuerliche Ausschreibung der Polizeipräsidenten und -vizepräsidentenstellen zu einem anderen Ergebnis führt als das erste Besetzungsverfahren, ist das ein kleiner Fortschritt. Dies kann allerdings angesichts der auf bestimmte Bewerber passgenau zugeschnittenen Ausschreibungskriterien im zweiten Auswahlverfahren nicht verschleiern, dass davon auszugehen ist, auch das zweite Verfahren ist nicht korrekt abgelaufen. Wenn nur ein unterlegener Bewerber klagt, liegt wieder alles in Scherben.“

Zur Antwort der Landesregierung auf eine parlamentarische Anfrage zur Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes sagte der justiz- und innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Bereits mehrfach hat die FDP-Landtagsfraktion ein stärkeres Engagement der Landesregierung bei der Umsetzung des am 1. Januar 2014 in Kraft getretenen Notfallsanitätergesetzes gefordert. Denn um zukünftig ausreichend Notfallsanitäter im Rettungsdienst einsetzen zu können, bedarf es einer zügigen Aufnahme des Ausbildungsbetriebes zum Notfallsanitäter. Diese soll im Oktober 2014 beginnen. Allerdings ist die Finanzierung der Ausbildung noch immer nicht abschließend geklärt, wie jetzt die Landesregierung in ihrer Stellungnahme auf einen Antrag der FDP-Fraktion zugeben musste. Das sie dennoch davon ausgeht, es würden genügend geeignete Schulabsolventen einen Ausbildungsvertrag unterzeichnen, zeigt, dass die Landesregierung die Einführung des Notfallsanitäters auf die leichte Schulter nimmt. Wer unterschreibt einen Ausbildungsvertrag ohne zu wissen, ob die Kosten der Ausbildung abgesichert sind und ob und wieviel Ausbildungsvergütung gezahlt wird, muss sich die Landesregierung fragen lassen. Wie sollen die Rettungsdienstorganisationen im Wettstreit um die besten Schulabsolventen bestehen, wenn dieser zentrale Punkt des Ausbildungsbetriebes ungeklärt ist?

Auch die Weiterqualifizierung der Rettungsassistenten stockt. Innerhalb der nächsten sieben Jahre müssen ca. 4.000 Rettungsassistenten eine staatliche Ergänzungsprüfung bestehen. Der erste Prüftermin wurde jedoch abgesagt, für den nächsten Termin stehen gerade einmal 20 Plätze zur Verfügung. So kann die Einführung des Notfallsanitäters nicht gelingen.

Damit unsere Rettungsdienste auch in Zukunft professionell Leben retten können, bedarf es mehr Einsatz der Landesregierung. Auf eine Lösung der Kostenfrage ist zu drängen, der Verwaltung muss es ermöglicht werden, mehr Ergänzungsprüfungen von Rettungsassistenten durchzuführen.“

 

In einer Aktuellen Debatte des Landtags hat der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, der grün-roten Landesregierung vorgeworfen, die Öffentlichkeit über die Zukunft des Landesamtes für Verfassungsschutz im Ungewissen zu lassen. „Sie lavieren hin und her, während die Grünen das Amt personell ausdünnen wollen, sieht der SPD-Innenminister kaum Raum für Einsparungen. Dieses unzumutbare monatelange Taktieren hat System, wie die ähnliche Hängepartie bei der Frage nach Einsparmöglichkeiten im Bereich der Justiz zeigt“, sagte Rülke.

Angesichts eigentlich voller Kassen werde von notwendigen Einsparungen gesprochen, weil die Landesregierung das Pferd von hinten aufzäume. Statt zunächst die staatlichen Pflichtaufgaben zu erfüllen und dann noch vorhandene Mittel für weitere Aktivitäten zu nutzen, werde das Geld in prestigeträchtige Projekte des eigenen  Klientels gesteckt, beispielsweise in einen Nationalpark, den die Menschen vor Ort nicht wollen oder in den millionenschweren Ausbau des Personalvertretungswesens, sagte Rülke. Finanziert würden diese ideologischen Projekte mit neuen Schulden und Einsparungen bei den staatlichen Kernaufgaben wie der Gewährleistung der inneren Sicherheit und der rechtsstaatlichen Ordnung.

Rülke fragte: „Wie kann man angesichts des so wichtigen Kampfes gegen Rechtsextremismus und der Zunahme linksextremistischer Gewalt beim Landesamt für Verfassungsschutz ernsthaft sparen wollen? Ist der Einsatz von lediglich sechs Islamwissenschaftlern im Bereich Islamismus zu großzügig bemessen? Soll in Zeiten der Snowden-Enthüllungen und der weltweiten Wirtschaftsspionage beim Schutz unserer Bürger und Unternehmen vor Spionage gespart werden?“

Rülke abschließend : „Statt unsere wehrhafte Demokratie zu schwächen und die Mitarbeiter des Landsamtes für Verfassungsschutz über die eigene Zukunft im Unklaren zu lassen, sollte Grün-Rot endlich sein gebrochenes Verhältnis zu unseren Sicherheitsbehörden überwinden und sich zum Landesamt und seiner wichtigen Rolle beim Schutz unserer Demokratie bekennen.“

 

 

Zur Meldung wonach der Staatsgerichtshof das baden-württembergische Glücksspielgesetz teilweise für  verfassungswidrigerklärt hat,äußerte sich der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Ulrich Goll:

„Die FDP-Landtagsfraktion sieht sich in ihrer Haltung zum Landesglücksspielgesetz bestätigt. Als einzige Fraktion lehnten wir das heute vom Staatsgerichtshof für teilweise verfassungswidrig erklärte Gesetz bereits im Gesetzgebungsverfahren geschlossen ab. Überraschen darf die gerichtliche Entscheidung vor allem im Regierungslager niemanden. Denn immer wieder haben wir in den Ausschüssen und im Plenum des Landtages auf die unverhältnismäßigen Eingriffe des grün-roten Glücksspielgesetzes in die Berufsfreiheit und die fehlenden Regelungen zum Zugriff auf die Spielersperrdatei hingewiesen. Der Datenschutz und die grundrechtlich geschützte Berufsfreiheit mussten hier aber offensichtlich grün-roter Ideologie weichen. Es ist gut, dass der Staatsgerichtshof dieser „der Zweck heiligt die Mittel“- Mentalität Paroli bietet.“

Aus Sicht des Vorsitzenden der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, führen Schwarze-Peter-Spiele von Schwarzen und Roten nicht weiter. Der Bürger will wissen, ob etwas gegen die steigende Einbruchskriminalität im Lande getan wird oder nicht. Insbesondere die SPD könne nicht die Verantwortung anderen zuschieben, wenn sie in Bund und Land in der Regierung sitze. Es sei höchste Zeit, dass Ministerpräsident Kretschmann seinen zunehmend überforderten Innenminister Gall an die Kandare nehme und selbst dafür sorge, dass der Einbruchskriminalität endlich wirksam begegnet werde.

 

 

Zum Verlauf der heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses Schlossgarten II zur Aufarbeitung der Vorfälle bei einer Demonstration von Stuttgart-21-Gegnern sagte der Obmann der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Mit der heutigen Ausschusssitzung können wir zufrieden sein. Die Zeugen haben unmissverständliche Aussagen geliefert. Erneut ist Grün-Rot damit gescheitert, die Polizei als eine willfährige Truppe darzustellen. Die Zeugen haben mutig, selbstbewusst und an der Sache orientiert festgestellt, dass es keine politische Einflussnahme auf polizeitaktisches Handeln gab. Und selbst wenn es sie gegeben hätte, so waren sich die Zeugen einig, hätte sich die Polizei nicht danach gerichtet, wenn es der eigenen Einschätzung ihrer notwendigen taktischen Maßnahmen nicht entspräche. Besser konnten die Zeugen das von Grün-Rot seit Wochen in der Öffentlichkeit    kreierte Bild einer durch die Politik verängstigten Polizei nicht widerlegen. Bei der Terminierung der Baumfällarbeiten herrschte bei der Polizei die Auffassung, dass ein früherer Termin sinnvoll sei. Auch hier kann die Argumentation von Grün-Rot nicht überzeugen.“

Zur Abschlusssitzung des von Ministerpräsident Kretschmann und Innenminister Gall organisierten Runden Tisches, der sich mit Alkoholkonsumverboten für den öffentlichen Raum befasste, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die FDP-Landtagsfraktion hält die bestehende Rechtslage zum Unterbinden von exzessiven Trinkgelagen in der Öffentlichkeit für ausreichend. So können die Behörden beispielsweise durch die Verhängung von Platzverweisen einschreiten. Auch lehnen wir Veränderungen bei den Sperrzeitregelungen strikt ab. Diese Pläne sind reiner Aktionismus, der Einfluss von Sperrzeiten auf Straftaten ist nicht erkennbar. Die FDP-Fraktion sieht weiter keine Notwendigkeit zur Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage für die Ortspolizeibehörden zum Erlass von zeitlich und örtlich beschränkten Alkoholkonsumverboten an sogenannten örtlichen Problemlagen. Die bestehende Rechtslage muss lediglich durchgesetzt werden. Wir bleiben gegenüber den grün-roten Plänen weiter misstrauisch, denn sie  zielen auf die weitere Einschränkung der Freiheit der unbescholtenen Bürger ab.“

Zur Vorstellung des Verfassungsschutzberichts durch Innenminister Reinhold Gall und die Präsidentin des Landesamtes für Verfassungsschutz Baden-Württemberg, Beate Bube, sagte der innen- und justizpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Es ist erfreulich, dass die Zahl rechtsextremistisch motivierter Straftaten gesunken ist. Der Anstieg von Straftaten im Bereich des Linksextremismus darf indes nicht verharmlost werden. Denn Extremismus jeglicher Art ist eine Gefahr für unsere Demokratie – es gibt keine ‚guten‘ Extremisten. Weiter unverständlich ist es, dass Grün-Rot eine Bestandsaufnahme und die Entwicklung von Handlungsstrategien gegen alle Formen des Extremismus ablehnt und nur den Rechtsextremismus in einer Enquête untersuchen lassen will. Man muss nicht nur gegen Rechtsextremismus vorgehen – auch in der Auseinandersetzung mit religiös motiviertem und linkem Extremismus sollte sich Baden-Württemberg besser aufstellen.

Vor allem bei gewalttätigen Auseinandersetzungen anlässlich von Demonstrationen zeigt sich immer wieder, wie schnell Grundwerte unserer freiheitlichen Gesellschaft bedroht werden. Auch hier muss die Landesregierung deutlich breiter Position für Meinungs- und Versammlungsfreiheit beziehen.“

Zum Bericht der Südwestpresse, wonach die Anfrage des Staatsministeriums nach Daten zu S-21-Befürwortern und Polizisten im Justizministerium als Abfrage personenbezogener Auskünfte betrachtet wurde, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke,und der ObmannderFDP-Landtagsfraktion im Untersuchungsausschuss „Polizeieinsatz Schlossgarten II“, Dr. Timm Kern:

„Immer noch versucht das Staatsministerium die Frage nach den persönlichen Daten von S-21-Befürwortern und Polizisten als allgemeine Anfrage umzudeklarieren. Wie die neuerliche Stellungnahme aus dem Hause des Ministerpräsidenten zeigt, schreckt man nicht davor zurück, sich auf Kosten der Mitarbeiter des Justizministeriums reinzuwaschen. Diese hatten das Anliegen des Staatsministeriums offensichtlich sofort als Abfrage persönlicher Daten erkannt, werden nun aber so hingestellt, als seien sie nicht in der Lage, Anfragen richtig zu lesen.

An Irreführung des Landtages und der Öffentlichkeit grenzt das Verhalten der Staatsministerin Krebs, die während der letzten Debatte im Landtag als Regierungsvertreterin den Text der Anfrage vorlas. Den Vermerk aber, aus dem sich nach Medienberichten ergibt, dass das Justizministerium die Anfrage richtigerweise als Abfrage persönlicher Daten verstand, und der sich auf der Anfrage befinden soll, erwähnte sie nicht. Dabei tat die Staatsministerin so, als würde sie gerade mit dem Vorlesen den Sachverhalt aufklären.“

 

Zu den Aussagen von Innenminister Gall in der von der FDP-Landtagsfraktion beantragten Aktuellen Debatte zur neuerlichen Ausschreibung der Polizeipräsidentenstellen sagten der FDP-Fraktionsvorsitzende, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der innen- und justizpolitische Sprecher Prof. Dr. Ulrich Goll:

„In der Aktuellen Debatte leugnete Innenminister Gall die Existenz der E-Mails nicht, in denen Ausschreibungskriterien passgenau auf bestimmte Bewerber zugeschnitten wurden. Es stimmt also, dass beispielsweise auf die Anforderung ‚Einsatzerfahrungen‘ verzichtet werden sollte, weil man sonst einen bestimmten Bewerber ‚rauskicken‘ würde, wie Medienberichte aus den E-Mails zitierten. Völlig unverständlich ist, dass der Innenminister in diesem Vorgang allerdings keine Manipulation des Ausschreibungsverfahrens sehen will. Nachdem das erste Ausschreibungsverfahren vor Gericht scheiterte, gefährdet der Innenminister seinen zweiten Ausschreibungsversuch massiv. So schädigt die Polizeireform und ihre Umsetzung die zuvor funktionstüchtige baden-württembergische Polizei mit noch nicht absehbaren Folgen.“

Zum Ergebnis der heutigen Beratungssitzung des Untersuchungsausschusses „Polizeieinsatz Schloßgarten II“ erklärte der FDP-Obmann im Untersuchungsausschuss, Dr. Timm Kern:

„Wie schon seit Anbeginn der Ausschussarbeit ist Grün-Rot auch weiterhin nicht bereit, im Untersuchungsausschuss konstruktiv zu agieren. So lehnten Grüne und SPD zur Begutachtung der Verfassungsmäßigkeit des Untersuchungsauftrages nicht nur den von der CDU vorgeschlagenen Gutachter ab, der schon für die grün-rote Landesregierung tätig war. Sie verweigerten sich auch dem Vorschlag der FDP, zeitnah einen Gutachter zu suchen, der von allen Fraktionen getragen wird. So stellt sich bereits jetzt die Frage, welche Klärung ein Gutachten bringen kann, dessen Autorin von einem Teil des Ausschusses als befangen angesehen wird. Diese Bedenken wischt die Koalition bei Seite, setzt, vor allem wenn die Öffentlichkeit vor den Türen bleiben muss, ganz auf ihre Mehrheit im Ausschuss.

Wieder einmal wird deutlich, dass der Untersuchungsausschuss Seitens der Koalition nicht der Aufklärung, sondern der Verurteilung der Vorgängerregierung dienen soll. Nachdem dies bisher nicht gelang, hat man nun wohl vor der nächsten Niederlage Angst. Denn immerhin kommt selbst der Untersuchungsbericht der grün-roten Landesregierung zu dem Ergebnis, es hat keine direkte politische Einflussnahme auf den Polizeieinsatz am 30.09.2010 gegeben. Und auch von der Koalition als beeinflusst dargestellte Zeugen haben im Untersuchungsausschuss am 9. Mai 2014 ausgesagt, nie hätten ihnen Politiker im Rahmen von Stuttgart 21 Anweisungen gegeben, wie sie ihre Aufgaben wahrzunehmen hätten.“

Zur Meldung, wonach Ministerpräsident Kretschmann Vorwürfe zurückgewiesen hat, sein Haus habe bei der Suche nach einem neuen Generalstaatsanwalt unzulässig Einfluss auf die Justiz nehmen wollen, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Auch nach den Äußerungen des Ministerpräsidenten bleibt weiter unklar, ob das Staatsministerium einen Generalstaatsanwalt Brauneisen verhindern wollte, weil er S 21-Befürworter ist. Zu dieser zentralen Frage hat sich Ministerpräsident Kretschmann nicht geäußert, aber genau das wollen wir wissen. Die Erklärungen des Ministerpräsidenten machen nicht plausibel, was der Grund des Anrufs war. Es kann nicht darum gegangen sein, dass man im Staatsministerium Herrn Brauneisen nicht kannte, da er in der Justiz des Landes jedem seit langem bekannt ist. Also muss es doch darum gegangen sein, ihn zu verhindern. Wir werden weiter aufklären.“

Zu Berichten, wonach im Zuge der Polizeireform die neuerliche Ausschreibung der Positionen der Präsidenten und ihrer Stellvertreter so gefasst wurde, dass sie auf ausgewählte Bewerber passt, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der innenpolitische Sprecher Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die FDP-Landtagsfraktion fühlt sich in ihrer scharfen Kritik an der Ausschreibung der Polizeipräsidentenstellen und der Stellvertreterstellen bestätigt. Offensichtlich soll die gesamte verkorkste Polizeireform ohne Rücksicht auf Recht und Gesetz gerettet werden. Entlarvt wird so auch die bekannte Aussage des Innenministers, er könne sich nicht vorstellen, dass die neuerliche Ausschreibung der Polizeipräsidenten und -vizepräsidentenstellen zu einem anderen Ergebnis führt als das erste Besetzungsverfahren, welches zuvor vom Verwaltungsgericht Karlsruhe kassiert wurde. Das vom Innenminister zu verantwortende Vorgehen gefährdet insgesamt auf lange Sicht die Funktionsfähigkeit der Polizei, weil man nicht mehr in der Lage ist, Ausschreibungsverfahren ordentlich abzuschließen.“

 

Die FDP-Landtagsfraktion freut sich, dass es ihr gelungen ist, mit dem Leitenden Kriminaldirektor Ralf Michelfelder und der Rechtsanwältin und Vorstandsmitglied der baden-württembergischen Landesvertretung der Alevitischen Gemeinde, Ruhan Karakul, engagierte Fachleute aus Verwaltung und Gesellschaft für die Arbeit in der Enquete zu gewinnen. Auch die Position des stellvertretenden Mitgliedes konnte mit dem Ministerialdirigenten im Justizministerium a. D. und vormaligen Professor an der Polizeihochschule Villingen-Schwenningen, Prof. Ulrich Stephan, hochkarätig besetzt werden. Zusammen mit unseren Sachverständigen werden wir in der Enquete konstruktiv mitarbeiten.

„Zur Vorstellung der Eckpunkte für die Reform von Bürgerbefragungen und Bürgerbegehren auf kommunaler Ebene durch Ministerpräsident Kretschmann und Innenminister Gall sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der innenpolitische Sprecher Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Nach Monaten des Wartens hat die Landesregierung nun lediglich Eckpunkte zur Umsetzung der Vereinbarungen der interfraktionellen AG Bürgerbeteiligung und zu weiteren Beteiligungsmöglichkeiten vorgelegt. Statt peinlich berührt zu sein, dass sie trotz der klaren Vorgaben der gemeinsamen Vereinbarung der Fraktionen nach auf den Tag genau fünf Monaten noch immer keine Gesetzentwürfe zur Bürgerbeteiligung vorweisen kann, versucht die Landesregierung den Ausbau der Bürgerbeteiligung als eigenes Erfolgsprojekt darzustellen. In die Irre soll wohl auch der Hinweis führen, es habe in den letzten Monaten noch Gesprächsbedarf gegeben. Angesichts der eindeutigen Vorgaben der Fraktionen blieb nur auf Seiten der Regierung Raum für Dissonanzen.

Die von Ministerpräsident Kretschmann und Innenminister Gall vorgestellte Beteiligung Jugendlicher an der Kommunalpolitik ist in zeitlicher Hinsicht ein Armutszeugnis. Bereits im Jahr 2012 hatte die FDP-Landtagsfraktion einen Gesetzentwurf für die Installation von Jugendgemeinderäten als demokratisch legitimierte Vertretungen der Jugendlichen vorgelegt. Zwar gab es zunächst auch seitens der Regierungsfraktionen im Rahmen der ersten Beratung im Plenum wohlwollende Äußerungen. Aus parteitaktischen Gründen wurde er dann jedoch abgelehnt.“

Zur heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses Schlossgarten II zur Aufarbeitung der Vorfälle bei der Demonstration von Stuttgart-21-Gegnern am 30. 9. 2010 sagte der FDP-Obmann der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Der Versuch der Grünen, eine politische Einflussnahme auf den Einsatz der Polizei am 30. September 2010 und darüber hinaus zu konstruieren, ist erneut gescheitert. Die heutigen Zeugen haben ausgesagt, dass Politiker im  Rahmen von Stuttgart 21 nie Anweisungen gegeben haben, wie die Beamten ihre polizeilichen Aufgaben wahrzunehmen haben. Es war auch keinem Zeugen bekannt, dass einem anderen Polizeibeamten derartiges widerfahren ist.

Auch die heutige Befragung des Datenschutzbeauftragten war sehr sinnvoll. Vor allem Grün-Rot hat nun gelernt, dass es ein datenschutzrechtliches Problem mit den persönlichen E-mail-Accounts der ehemaligen Mitarbeiter der Ministerien gibt. Wie schon vor Wochen von der FDP-Landtagsfraktion gefordertund nun auch vom Datenschutzbeauftragten für sinnvoll gehalten, sollte die zentrale Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes zur Nutzung von für andere Zwecke gesicherten Daten abgewartet werden.“

Zur von Innenminister Gall veröffentlichten Bilanz politisch motivierter Kriminalität sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der innenpolitische Sprecher Professor Dr. Ulrich Goll:

„Es ist erfreulich, dass die Zahl rechtsextremistisch motivierter Straftaten gesunken ist. Der Anstieg von Straftaten im Bereich des Linksextremismus darf indes nicht verharmlost werden. Denn Extremismus jeglicher Art ist eine Gefahr für unsere Demokratie – es gibt keine ‚guten‘ Extremisten. So lange antidemokratische Bestrebungen mit rechtsextremistischer, linksextremistischer oder religiöser Motivation in Baden-Württemberg feststellbar sind, muss sich der Landtag mit Extremismus jeglicher Couleur beschäftigen. Deshalb ist es unverständlich, dass Grün-Rot eine Bestandsaufnahme und die Entwicklung von Handlungsstrategien gegen alle Formen des Extremismus ablehnt und nur den Rechtsextremismus in einer Enquête untersuchen lassen will. Die Beschränkung der künftigen Enquête-Kommission auf Rechtsextremismus und die regelmäßigen Relativierungen linksextremistischer Straftaten zeigen, dass die von Grün-Rot durchgeboxte Enquete ein politisches Kampfinstrument werden soll.“

 

Die Polizeireform hat die erfolgreiche Festnahme eines der Tat dringend Verdächtigen nach dem Doppelmord von Albstadt nicht begünstigt. Dies geht aus der Antwort des Innenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage des FDP-Fraktionsvorsitzenden Dr. Hans-Ulrich Rülke hervor (DS 15/5051). In der Pressemitteilung des Innenministeriums vom 3. April war nach der Festnahme des Verdächtigen in Hechingen ein Zusammenhang zwischen der Polizeireform und dem „hohen Engagement“ der ermittelnden Beamten hergestellt worden. Auch hieß es darin, dass Innenminister Gall den „Festnahmeerfolg nicht zuletzt auf die seit Januar umgesetzte Polizeistrukturreform“ zurückführe. Auf die Frage des FDP-Fraktions-vorsitzenden, ob der Innenminister damit ausdrücken wolle, dass die Polizeireform zu einem Motivationsschub bei den ermittelnden Beamten geführt habe, rückt der Innenminister nun von seiner früheren Darstellung ab: Eine Verbindung zwischen Polizeireform und dem Engagement der Beamten sei „nicht nachvollziehbar“. Rülke: „Damit rudert der Innenminister zurück und gibt zu, dass die Polizeireform die Beamten nicht motiviert. Klarer kann man das eigene Scheitern nicht zugeben.“

Zur Festnahme im Fall des Doppelmordes von Albstadt verweigert der Innenminister zwar konkrete Angaben, er gibt jedoch zu, dass es Streifenbeamte waren, die den mutmaßlichen Täter dingfest machten. Rülke: „Damit bestätigt Innenminister Gall die Verlautbarungen aus Polizeikreisen, dass bei der Festnahme auf zufällig verfügbare Beamte zurückgegriffen werden musste – der erfolgreiche Zugriff also nichts mit der Polizeireform zu tun hat.“

Als Fazit der von der FDP-Landtagsfraktion beantragten Aktuellen Debatte mit dem Titel „Zur Sache, Herr Ministerpräsident: Sollte Ihr Staatsministerium die persönlichen Daten von S 21-Befürwortern und Polizisten sammeln? “ erklärten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der Obmann der FDP-Landtagsfraktion im Untersuchungsausschuss Schlossgarten II, Dr. Timm Kern:

„Ministerpräsident Kretschmann verweigert weiterhin die Auskunft darüber, was mit den persönlichen Daten von Stuttgart 21-Befürwortern und Polizeibeamten geschehen sollte. In der heutigen, von der FDP-Fraktion beantragten aktuellen Debatte gab Staatsministerin Krebs zu, dass das Staatsministerium im Jahr 2011 mit Hinweis auf einen Wunsch des Ministerpräsidenten und der Staatsministerin unter anderem Daten von Stuttgart 21-Befürwortern und Polizeibeamten beim Justizministerium abfragte. Allein der Weigerung des Justizministeriums, personenbezogene Daten herauszugeben,  ist es zu verdanken, dass diese rechtswidrige Abfrage nicht gelang. Offen bleibt, was Ministerpräsident Kretschmann und seine Ministerin mit den persönlichen Daten wollten. Mit monarchischem Habitus schwieg der Ministerpräsident zu den an ihn gerichteten Fragen, strafte er das Parlament mit Nichtachtung. Dieses Aussitzen eines immer größer werdenden Skandals werden wir dem selbsternannten Regierungschef der Transparenz nicht durchgehen lassen.  Der Untersuchungsausschuss muss hier weitere Aufklärung bringen.“

Zur Antwort der Landesregierung auf die parlamentarische Anfrage des CDU-Abgeordneten Löffler zum Thema „Einflussnahme von Ministerien/Abgeordneten im Zusammenhang mit den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zum Polizeieinsatz am 30. September 2010 im Schlossgarten“ sagten der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der Obmann im Untersuchungsausschuss Schlossgarten II, Dr. Timm Kern:

„Eindeutig erklärt die Landesregierung in ihrer Antwort, dass das Staatsministerium unter Ministerpräsident Kretschmann im Jahr 2011 unter anderem die Personalien  von Stuttgart-21-Befürwortern und Polizeibeamten beim Justizministerium abgefragt hat.

Neben der juristischen Dimension dieses datenschutzrechtlich problematischen Vorgehens stellt sich die Frage, wer wollte im Staatsministerium diese Informationen und wozu wurden diese benötigt. Ein fachlicher Grund ist angesichts der Aufgabenverteilung zwischen den Ministerien nicht ersichtlich. So liegt der Verdacht nahe, dass die Informationen politisch genutzt werden sollten. Dann aber ist es höchste Zeit, dass sich die politische Führung des Staatsministeriums erklärt. Wer trägt die politische Verantwortung, was wusste Ministerpräsident Kretschmann von der Aktion? Zügige Aufklärung ist geboten.“

In einer Landtagsdebatte über die Fusion der SWR-Rundfunkorchester sagte der medienpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die FDP-Landtagsfraktion hat Verständnis für die finanziellen Zwänge des SWR.  Ohne in den Sender hineinregieren zu wollen, ist aber festzustellen, dass es mehr als traurig ist, was mit diesem weltweit angesehenen Orchester passiert. Nicht nur aufgrund seiner Bedeutung für die Neue Musik gastierte das SWR-Sinfonieorchester Baden-Baden und Freiburg unter anderen mit seinem Dirigenten Michael Gielen auf den renommiertesten Konzertbühnen  der Welt. Aus Sicht vieler Menschen kommt die Zusammenlegung ein bisschen einem Akt der Barbarei gleich.

Zur Rettung des Orchesters sollten die nach der allgemeinen Beitragssenkung weiter vorhandenen Mehreinnahmen zwischen besonders belasteten Beitragszahlern und den einzelnen Rundfunkanstalten zur zweckgebundenen Förderung besonderer Kulturprojekte aufgeteilt werden. Auf diese Weise könnten beispielsweise nicht nur Handwerksbetriebe mit gewerblich genutzten Kraftfahrzeugen entlastet werden. Auch kulturell wertvolle Projekte, wie das weltberühmte Sinfonieorchester Baden-Baden, ließen sich so erhalten.“

 

 

 

Die Landesregierung führt die qualifizierten Frauen in der Landesverwaltung an der Nase herum. Zu diesem Schluss kommt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, nach der Lektüre der Antwort der Landesregierung auf seine  parlamentarische Anfrage. Der FDP-Faktionsvorsitzende wollte vom Innenminister „Einzelheiten zu den Auswahlverfahren zur Besetzung der Polizeipräsidenten/Polizeipräsidentinnen im Rahmen der Polizeistrukturreform“ erfahren.

Zur Frage, wie viele Frauen aus der Landesverwaltung den Bewerbungsprofilen der Ausschreibungen für die 23 Präsidenten- und  Vizepräsidentenstellen entsprachen, wie viele sich theoretisch bewerben konnten und sich schlussendlich beworben haben, schreibt Innenminister Gall: „Die Zahl der Frauen in der Landesverwaltung, die das Anforderungsprofil für den Dienstposten des Präsidenten/der Präsidentin und des Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin des Präsidiums Technik, Logistik, Service der Polizei erfüllen, kann nicht beziffert werden. Bewerbungen von Frauen liegen nicht vor. Bezüglich der anderen Dienstposten gibt es derzeit in der Landesverwaltung keine Frauen, die das Anforderungsprofil erfüllen.“

Für Hans-Ulrich Rülke spricht aus dieser Antwort der reine Hohn, da in den Stellenausschreibungen des Landes mit dem Satz „Frauen werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert“ weibliche Bewerber gezielt angesprochen wurden. Nach den Worten von Rülke konnten unter der schwarz-gelben Vorgängerregierung zwei Polizeipräsidentinnen beweisen, dass auch ohne Frauenquote höchste Ämter der baden-württembergischen Polizei von Frauen geführt werden können. Und nun seien von Grün-Rot die Stellenausschreibungen für die Präsidenten und Vizepräsidenten – außer für den Bereich Technik und Logistik – so gefasst worden, dass keine Frau in Baden-Württemberg die formalen Kriterien für eine Bewerbung erfülle. Rülkes Fazit: „Diese Vorgehensweise riecht stark nach Volksverdummung  – und das auf dem Rücken der hoch qualifizierten Frauen in der Landesverwaltung.“

 

Zur Meldung, wonach dem Verein „Mehr Demokratie“ die grün-rote Reform von Instrumenten der Bürgerbeteiligung nicht schnell genug gehe, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Außer schönen Worten und einem Planungsleitfaden, der lediglich für Landesbehörden gilt, keine justiziablen Verfahrensschritte begründet und keine pflichtigen Vorgaben oder Regelungen enthält, bekommt die grün-rote Landesregierung in Sachen Bürgerbeteiligung nichts hin. Seit Monaten warten wir auf den ersten Gesetzentwurf zur Umsetzung der Vereinbarungen der interfraktionellen AG Bürgerbeteiligung. Der dort erarbeitete Ausbau der Bürgerbeteiligung folgt im Wesentlichen den Vorstellungen der FDP-Landtagsfraktion.

Auch an anderer Stelle bremst Grün-Rot den Ausbau der Bürgerbeteiligung. So wurde bereits 2012 der Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion zur Installation von Jugendgemeinderäten abgelehnt. Der von der Landesregierung in diesem Zusammenhang in Aussicht gestellte eigene Gesetzentwurf liegt indes immer noch nicht vor.

Statt mit Gesetzentwürfen konkrete Verbesserungen zu erzielen, versucht Grün-Rot dem Bürger mit schmeichelnden Worten ein wohliges Gefühl zu vermitteln. Das wohlige Gefühl aber ist ein Luftschloss.“

Zu den Ausführungen von Justizminister Stickelberger zur Bewährungs- und Gerichtshilfe in Baden-Württemberg sagte der justiz- und innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die Feststellungen der von der Landesregierung veranlassten Evaluation der Bewährungs- und Gerichtshilfe sind erfreulich. Sie bestätigen, dass durch den Systemwechsel bei der Bewährungshilfe und die Übernahme der Aufgabe durch die private gemeinnützige Neustart GmbH die fachlich-strukturelle Qualität gestärkt worden ist, während die Gesamtkosten konstant gehalten werden konnten.

Auch der Befund, dass die derzeitige private Organisationsform erheblich günstiger ist als eine Organisationsform, die die heute erreichten qualitativen Verbesserungen in einem rein staatlichen System hätte erzielen können, ist zu begrüßen.“