Zu den  unterschiedlichen Aussagen der beiden SPD-Minister Gall und Stickelberger zur Einsetzung einer Enquête-Kommission „NSU und Rechtsextremismus“ sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Der SPD-Innenminister korrigiert den SPD-Justizminister bei so einem bedeutenden   Thema wie der Einsetzung einer Enquête-Kommission zur NSU-Mordserie und Rechtsextremismus. Gall sagt, es bestehe noch Klärungsbedarf, eine Entscheidung werde wohl erst in 14 Tagen fallen, nachdem Stickelberger erklärt hat, dass sich Grün-Rot auf die Enquête geeinigt habe. In der Landesregierung geht es zu wie bei Hempels unter Sofa, nicht einmal die SPD-Minister schaffen es, sich untereinander abzustimmen.“

Zur Meldung, wonach die Zahl der Wohnungseinbrüche samt Diebstählen im Land 2013 nach oben geschnellt ist, sagte der justiz- und innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Während die Wohnungseinbrüche in Baden-Württemberg massiv ansteigen, ist die Polizei im Land mit der Umsetzung der Polizeireform beschäftigt. Seit Monaten leidet das Kerngeschäft der Polizei, die Bekämpfung und Aufklärung von Straftaten, unter den durch die Polizeireform veranlassten Umzügen von Dienststellen und Änderungen in den Verfahrensabläufen. Aber auch langfristig wird beispielsweise die Bekämpfung und Aufklärung von Wohnungseinbrüchen für die Polizei nicht einfacher, denn durch den Rückzug aus der Fläche in Folge der Polizeireform werden die Anfahrtswege zu den Tatorten weiter.“

In seiner Erwiderung auf eine Regierungserklärung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann zum Thema „ Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie“ hat sich der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke darüber verwundert gezeigt, dass der Ministerpräsident großspurig eine Regierungserklärung abhalte, obwohl er doch gar nichts vorzuweisen habe.

Auch die FDP bekenne sich zu mehr Bürgerbeteiligung und auch zu mehr direkter Demokratie, so Rülke. Es sei aber notwendig, die in Jahrzehnten erprobte repräsentative Demokratie mit den neuen Formen bürgerschaftlicher Beteiligung in einer vernünftigen Balance zu halten. Kretschmann habe Recht, wenn er davor warne, zwischen dem „guten einfachen Bürger“ und dem „bösen Berufspolitiker“ zu differenzieren. Im Vorfeld der Kommunalwahl gehe es aber noch viel mehr um die vielen ehrenamtlich tätigen Kreis-, Stadt- Gemeinde- und Ortschaftsräte im Land. Es könne nicht angehen, von diesen viele Stunden an ehrenamtlichem Engagement zu erwarten, am Ende aber außerhalb des Rathauses die Entscheidungen zu treffen. Es könne auch nicht Sinn der Kommunalpolitik sein, dass in der Kommune die das Sagen haben, die bei der Kommunalwahl verloren haben, wie es der langjährige Landesvorsitzende der Freien Wähler Heinz Kälberer einmal ausgedrückt habe.

Es sei aber gelungen, zwischen den vier Landtagsfraktionen Eckpunkte zur Stärkung der Direkten Demokratie und der Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg zu verabreden. Man habe sich beispielsweise darauf verständigt, eine Volksinitiative auf Landesebene zu schaffen, die es ermögliche mittels 40.000 Unterschriften, die man in zwölf Monaten sammle, den Landtag zu zwingen, sich mit einer Initiative zu befassen. Man habe sich weiter darauf geeinigt, das Eingangsquorum für Volksabstimmungen von einem Sechstel auf ein Zehntel der Wahlberechtigten abzusenken und dabei die freie Sammlung zu ermöglichen. Vor allem aber wolle man einvernehmlich das Zustimmungsquorum für Volksabstimmungen von einem Drittel auf ein Fünftel der Wahlberechtigten reduzieren. Dies sei eine alte Forderung der FDP, die sich bereits im Wahlprogramm 2011 finde und in jenem Jahr schon einmal im Landtag abgestimmt wurde, aber an der Sperrminorität der CDU-Fraktion in Fragen der Verfassungsänderung gescheitert sei. Analoge Verbesserung für die direkte Demokratie auf kommunaler Ebene habe man gleichzeitig beschlossen.

An all dem habe aber die Regierung keinerlei Anteil gehabt. Es gebe bis zum heutigen Tag keinen einzigen Gesetzentwurf aus dem Hause der zuständigen Staatsrätin. Dort, wo gehandelt werde, sei der Landtag zu finden und wo sich die Regierung einmische, gehe es in die Hose. So wie beispielsweise beim Filderdialog: Die Staatsrätin habe in drei Jahren zum Thema nichts Vernünftiges zu Wege gebracht, weil sich Grüne und Rote intern nicht einig seien. Nun kündige der Ministerpräsident in seiner Regierungserklärung einen Gesetzentwurf an, den es aber noch gar nicht gebe. Die Landesregierung habe ja auch vor, die Jäger mit einer Novellierung des Jagdgesetzes zu quälen. Man sage den Jägern gerne nach, wenn die Jagd vorbei sei, bei der Schilderung ihrer Abschüsse zu übertreiben. „Herr Kretschmann, mancher Jäger prahlt vielleicht nach der Jagd. Aber Sie feiern Ihre Abschüsse schon, wenn das Gewehr noch gar nicht aus dem Schrank geholt ist“, so Rülke wörtlich.

In dieser Regierungserklärung feiere der Ministerpräsident etwas, wofür seine Regierung gar nichts könne und er rühme seine Regierung in einem Bereich, in dem sie total versagt habe.

Zu Beginn habe der Ministerpräsident pompös angekündigt: „Wir wollen mehr Demokratie wagen“ und sich auf Willy Brandt berufen. Offensichtlich verwechsle er sich selbst mit Willy Brandt, seine grün-rote Truppe mit der sozialliberalen Koalition und den Filderdialog mit den Ostverträgen. „Da hat sich ein Däumling Gullivers Siebenmeilenstiefel geliehen und versucht verzweifelt Land zu gewinnen!“

Das Einzige was diese Regierung wirklich vorzulegen habe, das sei ein „staubtrockener Planungsleitfaden“, wie die Schwäbische Zeitung geschrieben habe. „Herr Ministerpräsident, sie machen eine Regierungserklärung wegen eines staubtrockenen Planungsleitfadens!“, so Hans-Ulrich Rülke.

Man habe dieser Regierungserklärung angemerkt, dass sie nichts zu bieten habe, das sei dem Autor wohl selbst auch irgendwann aufgefallen. Deshalb habe er sich dann einmal mehr ins Allgemeinphilosophische geflüchtet und über Mitbestimmung im  Allgemeinen fabuliert. „Bis Ende der 50er Jahre durften Ehefrauen ohne Zustimmung des Ehemanns keinen Führerschein machen“, stellt Kretschmann fest. Und weiter: „So läuft es nicht mehr“ und weiter: „Das ist dann …oft anstrengender.“  Wohl wahr, so Rülke an die Adresse des Regierungschefs, „aber spricht da jetzt schon der Ministerpräsident oder noch der Ehemann?“ Es sei wohl eher vom Ehemann auszugehen, denn der Ministerpräsident fahre mit der tiefgründigen Einsicht fort: „Vier Augen sehen mehr als zwei.“

Immer dann, wenn nichts sonst mehr helfe, komme diese Landesregierung mit ihrer „Politik des Gehörtwerdens.“ So erwartungsgemäß auch zu diesem Anlass. Ministerpräsident Kretschmann rühme sich, man schaffe öffentliche Räume für einen Dialog mit der Zivilgesellschaft. „Ja gab es die zuvor nicht?“, fragt Rülke. Alle würden gehört, aber am Ende entscheide der Landtag. „Ja was ist denn daran neu?“, fragt Rülke erneut.

Kretschmann verkaufe als Politikwechsel, dass angeblich erstmals überhaupt zugehört werde. Zunächst könne man den Vorgängerregierungen nicht vorwerfen, dass man den Menschen nicht zugehört habe. Und weiter stelle sich die Frage, wo diese Landesregierung denn im Nordschwarzwald zugehört habe, als es um den Nationalpark ging. „Wo Herr Ministerpräsident haben Sie denn in Baiersbronn zugehört, wo in Forbach, wo in Bad-Wildbad, wo in Bad Herrenalb, wo in Freudenstadt, wo in Seewald und wo in Enzklösterle?“ Die Politik des Gehörtwerdens gelte nur dann, wenn die Bevölkerung das sage, was die Regierung hören wolle. Wenn die Leute anderer Meinung seien, dann würden sie sogar noch von grünen Abgeordneten gedemütigt. So habe der Abgeordnete Rösler im Landtag die genannten Schwarzwaldgemeinden als „Hintertupfingen“ bezeichnet.

Da beim Nationalpark die Menschen anderer Meinung  gewesen seien, komme Kretschmann zu einer interessanten Einsicht: „Nicht nur wir, sondern auch die Bürgerschaft hat eine Bringschuld. Diese Bringschuld besteht darin, zivilisiert für die eigene Sache zu argumentieren“, so Kretschmann in seiner Regierungserklärung. „Solche Sätze hätte man sich einmal an die Adresse der Stuttgart-21-Gegner gewünscht“, so Rülke. Die grün-rote Landesregierung drehe alles so wie es ihr in der jeweiligen Situation zupass käme.

Im Ergebnis bleibe festzuhalten: Dort, wo die Landesregierung die Probe aufs Exempel mache, dort gehe es schief. „Filderdialog – in die Hose gegangen! Nationalpark – in die Hose gegangen. Bürgerbeteiligung und Direkte Demokratie – macht der Landtag!“

Das einzige, was diese Regierung überhaupt vorzuweisen habe, sei der „staubtrockene Planungsleitfaden“.

Wer bei der Vorlage eines Planungsleitfadens schon eine Regierungserklärung halte, der müsse politisch verdammt wenig hinbekommen. „Genau das ist das Problem Ihrer grün-roten Landesregierung, dass Sie politisch nichts Vernünftiges hinbekommen, Herr Kretschmann“,  so Rülke abschließend.

 

Zur Meldung, Grünen-Politiker könnten versucht haben, Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Einsätzen gegen Stuttgart-21-Gegner zu beeinflussen, sagte der Obmann der FDP-Landtagsfraktion im zweiten Schlossgarten-Untersuchungsausschuss, Dr. Timm Kern:

„Es muss aufgeklärt werden, ob Abgeordnete der Grünen in ihrem Kampf gegen Stuttgart 21 versuchten, die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden zu beeinflussen. Eine solche Verhaltensweise widerspräche in fundamentaler Weise dem Prinzip der Gewaltenteilung. Die Relativierung, man habe sich nur informieren wollen, kann nicht überzeugen. Selbst ein solches Verhalten wirft Fragen auf, denn man müsste schon sehr naiv sein, glaubte man, die begehrten Informationen wären nicht auch im Kampf gegen Stuttgart 21 und die das Bauprojekt begleitenden Behörden und Personen genutzt worden.“

 

Zur Meldung, wonach die Karlsruher OLG-Präsidentin die baden-württembergischen Richterinnen und Richter unter Druck sieht, wenn das Land im Justizbereich an den geplanten Einsparungen festhält, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Seit Monaten lavieren die Landesregierung und die sie tragenden Landtagsfraktionen in den wichtigen Fragen der inneren Sicherheit und der rechtsstaatlichen Ordnung: So ist immer noch unklar, in welchem Ausmaß die Justiz Einsparungen erdulden muss und welche Aufgabe dem Landesamt für Verfassungsschutz zukünftig zukommen soll. Die Polizeistrukturreform scheitert täglich von neuem, wenn Bürger mehrere Stunden auf zu Hilfe gerufene Polizeibeamte warten müssen, wie regelmäßig in Zeitungen zu lesen ist und wovon mittlerweile wohl ein jeder aus seinem Bekanntenkreis berichten kann. Und was sagen die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen dazu? ‚Man könne sich vorstellen, … zu reden‘. ‚Ich kann nicht einfach sagen …‘. Schön wäre es, wenn sich Grün-Rot endlich mit einem klaren Bekenntnis zur Judikative und zur inneren Sicherheit diesen so wichtigen staatlichen Pflichtaufgaben annehmen würde, statt sie als Übel zu betrachten, bei dem man getrost den Rotstift ansetzen kann, während für ideologisch motivierte Projekte immer genug Geld und klare Aussagen zur Verfügung stehen.“

Auch die FDP-Landtagsfraktion kritisiert das neue Ausschreibungsverfahren für die Polizei-Führungspositionen im Land. Nach den Worten des FDP-Fraktionsvorsitzenden Dr. Hans-Ulrich Rülke verdeutlicht der Rückzug des Landeschefs der Deutschen Polizeigewerkschaft, Joachim Lautensack, aus dem neuen Bewerbungsverfahren, dass selbst bei einer ordnungsgemäßen Neuausschreibung der Makel des ersten rechtswidrigen Besetzungsverfahren nicht vollumfassend geheilt werden kann.

Darüber hinaus geht die Landesregierung erneut das Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung ein. Wie aus der Antwort auf eine Anfrage der FDP-Landtagsfraktion zur Umsetzung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hervorgeht (Drucksache 15/4765), „spielt die Landesregierung mit dem Feuer“, so Hans-Ulrich Rülke.  

Das Verwaltungsgericht hatte die Rechtswidrigkeit des Auswahlverfahrens zur Besetzung der Polizeipräsidenten und -vizepräsidenten festgestellt, sodass das Besetzungsverfahren wiederholt werden muss. Nach der Gerichtsentscheidung darf den ehemals ausgewählten Präsidenten und Vizepräsidenten bis zum Ende des neuerlichen Auswahlverfahrens kein Vorteil aus dem rechtswidrigen Auswahlverfahren erwachsen. Insbesondere dürfen sie nicht als Präsidenten oder Vizepräsidenten tätig werden.

„Nun aber musste die Landesregierung auf unsere Anfrage zugeben, dass neun im  gescheiterten Auswahlverfahren als Vizepräsidenten vorgesehene Beamte jetzt in den Polizeipräsidien über den Umweg der dort geltenden Abwesenheitsvertretungs-Regeln unmittelbar die Vertretung des amtierenden Polizeipräsidenten  wahrnehmen und somit doch wieder durch die Hintertür als Vizepräsidenten fungieren “, so Rülke. Es handelt sich hier um die Polizeipräsidien Aalen, Freiburg, Karlsruhe, Ludwigsburg, Reutlingen, Stuttgart, Tuttlingen, Ulm und um das Polizeipräsidium „Einsatz“. Lediglich in drei Fällen (Heilbronn, Konstanz und Offenburg) bedürfe es hierfür eines größeren personellen Engpasses. Damit drohe nach den Worten des FDP-Fraktionsvorsitzenden auch dem neuen Besetzungsverfahren die Gefahr, für rechtswidrig befunden zu werden.

Die Landesregierung geht erneut das Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung beim Besetzungsverfahren in den neuen Polizeipräsidien ein. Wie aus der Antwort auf eine Anfrage der FDP-Landtagsfraktion zur Umsetzung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hervorgeht (Drucksache 15/4765), „spielt die Landesregierung  mit dem Feuer“, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke.

Das Verwaltungsgericht hatte die Rechtswidrigkeit des Auswahlverfahrens zur Besetzung der Polizeipräsidenten und -vizepräsidenten festgestellt, sodass das Besetzungsverfahren wiederholt werden muss. Nach der Gerichtsentscheidung darf den ehemals ausgewählten Präsidenten und Vizepräsidenten bis zum Ende des neuerlichen Auswahlverfahrens kein Vorteil aus dem rechtswidrigen Auswahlverfahren erwachsen. Insbesondere dürfen sie nicht als Präsidenten oder Vizepräsidenten tätig werden.

„Nun aber musste die Landesregierung auf unsere Anfrage zugeben, dass neun im  gescheiterten Auswahlverfahren als Vizepräsidenten vorgesehene Beamte jetzt in den Polizeipräsidien über den Umweg der dort geltenden Abwesenheitsvertretungs-Regeln unmittelbar die Vertretung des amtierenden Polizeipräsidenten  wahrnehmen und somit doch wieder durch die Hintertür als Vizepräsidenten fungieren “, so Rülke. Es handelt sich hier um die Polizeipräsidien Aalen, Freiburg, Karlsruhe, Ludwigsburg, Reutlingen, Stuttgart, Tuttlingen, Ulm und um das Polizeipräsidium „Einsatz“. Lediglich in drei Fällen (Heilbronn, Konstanz und Offenburg) bedürfe es hierfür eines größeren personellen Engpasses. Damit drohe nach den Worten des FDP-Fraktionsvorsitzenden auch dem neuen Besetzungsverfahren die Gefahr, für rechtswidrig befunden zu werden.

Zur heutigen Befragung der Landesregierung durch die FDP-Landtagsfraktion zu den Sparmaßnahmen im Bereich der Justiz, sagte der justizpolitische Sprecher  der FDP-Landtagsfraktion, Professor Dr. Ulrich Goll:

„Wir sind angesichts der bevorstehenden Sparmaßnahmen der Landesregierung im Justizbereich weiter besorgt. Wie wirkt es auf die Bürgerinnen und Bürger, wenn gefährliche Straftäter wegen Überlastung des Justizwesens freigelassen werden müssen? Welchen Eindruck macht es auf Richter, wenn die Landesregierung Richterstellen abbauen will, aber hundert Stellen für einen Nationalpark schafft? Diese Prioritätensetzung der Landesregierung ist es, die uns Sorge macht, ist doch der Justizbereich für Sparmaßnahmen nicht geeignet.“

Zur Meldung, wonach CDU-Fraktionschef Hauk den Schwenk von Innenminister Reinhold Gall bei der Abgabe von Kompetenzen des Verfassungsschutzes an den Bund begrüßt,  sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Angesichts der langjährigen Erfahrung des baden-württembergischen Verfassungsschutzes im Kampf gegen den islamistischen Terrorismus waren die Pläne der Landesregierung, diese Aufgabe dem Bund zu übertragen Ausdruck mangelnden Sachverstandes und groben Leichtsinns. Es wurde höchste Zeit, dass sich der Innenminister eines Besseren besann.“

Zu den Auseinandersetzungen zwischen CDU und Grünen um den Begriff des „Gesinnungsterrorismus“ erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg Hans-Ulrich Rülke: „Dieser Streit lässt tief blicken. All jene, die in Baden-Württemberg auf eine Schwarz-Grüne Traumhochzeit gehofft haben, müssen zur Kenntnis nehmen, dass daraus bereits heute ein Alptraum geworden ist.”

Zum Bericht von Innenminister Gall (SPD) über die Beziehungen des rechtsterroristischen NSU nach Baden-Württemberg sagte der innen- und rechtspolitische Sprecher der  FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Der Bericht des Innenministers lässt sich mit den Worten zusammenfassen: Es gibt nichts wesentlich Neues. Die Aktivitäten des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) sind nach über zwei Jahren Ermittlungsarbeit noch längst nicht umfassend aufgeklärt. Diese Feststellung muss auch nach dem Bericht der Ermittlungsgruppe (EG) Umfeld aufrechterhalten werden. Durch die Ermittlungen der EG Umfeld können jedoch zahlreiche –  wenn auch nicht alle – Kontakte der mutmaßlichen Terroristen Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe nach Baden-Württemberg als wenig bedeutsam eingeordnet werden.

Die FDP-Landtagsfraktion würdigt die aufwendige Arbeit der ermittelnden Beamten.

Unabhängig davon muss die deutsche Sicherheitsarchitektur dringend weiter verbessert werden. Dies gilt insbesondere für die Zusammenarbeit der Behörden im Bund und den Ländern.

 

Zur Meldung, wonach die grün-rote Landesregierung ihre Einsparpläne für die Justiz verteidigt, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Es ist ein Treppenwitz: Grün-Rot setzt weiterhin völlig falsche Prioritäten. Wo es um Kernaufgaben des Staates geht, wie bei der inneren Sicherheit und der Gewährleistung einer funktionierenden Judikative, baut sie Stellen ab und gefährdet unsere rechtsstaatliche Ordnung. Für einen Nationalpark hingegen, den keiner will, schafft sie hundert Stellen. Dies ist ein Schlag ins Gesicht aller, die sich für ein friedliches Miteinander und die zügige Ahndung von Straftaten einsetzen. Unter einem liberalen Justizminister war eine solche Entwicklung nicht möglich.”

 

Aus Sicht des FDP-Fraktionsvorsitzenden Hans-Ulrich Rülke ist der Konflikt der Landesregierung mit den Kommunen um die Inklusion typisch für die Grün-Rote Landesregierung. Zunächst habe man so getan, als würde man die Inklusion mit den Kommunen gemeinsam beraten, dann aber mache die Regierung doch was sie will.

Rülke: “Grün-Rot salbadert sonntags von der Politik des Gehörtwerdens und werktags werden dann alle vor vollendete Tatsachen gestellt.”

Zu den Aussagen des Obmann Uli Skerl sagte der Obmann der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück:

„Es ist das Normalste auf der Welt, dass ein Verteidiger für seinen Mandanten Akteneinsicht verlangt. Ganz offensichtlich wollen die Grünen nur da den Rechtsstaat, wo es ihnen politisch in den Kram passt.“

 

Aus Sicht des FDP-Fraktionsvorsitzenden Dr. Hans-Ulrich Rülke hat das dilettantische  und inkompetente Vorgehen von Innenminister Reinhold Gall dazu geführt, dass die große Mehrheit der baden-württembergischen Polizisten nun über Monate  hinweg führungslos sein wird. Die Polizeireform wurde zum 1. Januar 2014 übers Knie gebrochen und ab dem 1. Februar beginnt ein mehrmonatiges Besetzungsverfahren für die allermeisten Führungsfunktionen. Ein solches Desaster ist beispiellos  für die Geschichte des Landes. Gerade in der Anfangsphase einer derartigen Reform fehlen diejenigen, die diese Reform umsetzen sollten. Obwohl Gall über Monate im Jahr 2013 Zeit gehabt hätte, hat er eine ohnehin unsinnige und für den ländlichen Raum schädliche Reform nun völlig in Schieflage gebracht.

Zur Vorstellung des Datenschutzberichtes durch den Landesbeauftragten Jörg Klingbeil sagte der innen- und justizpolitische Sprecher Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die FDP-Landtagsfraktion fordert die grün-rote Landesregierung auf, die vom Datenschutzbeauftragten richtig festgestellten Unstimmigkeiten zwischen den Tätigkeiten des deutschen Datenschutzes und der Bedrohung einzelner Bürgerrechte und des kreativen Vorsprungs als Grundlage unseres wirtschaftlichen Erfolges ernst zu nehmen. Neben den alltäglichen Problemen von unerwünschten Werbe-E-Mails bis hin zu privaten Videoüberwachungsanlagen ist der Sensibilisierung der Bürger, Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung für die Bedeutung persönlicher Informationen besonderes Augenmerk zu schenken. Hier muss es auch zu einer vertrauensvollen und effektiven Zusammenarbeit von Datenschutzbehörden, den für die Spionageabwehr zuständigen Verfassungsschutzämtern, der Polizei und den Staatsanwaltschaften mit Bürgern, Unternehmen und gesellschaftlichen Initiativen kommen.

Der vom Datenschutzbeauftragten kritisierten fehlenden Bereitschaft der Mitarbeiter in den Verwaltungen, für eine gewisse Zeit in seine Behörde zu wechseln, ist zügig entgegenzuwirken, steigt doch mit einem Wechsel langfristig das Verständnis für Datenschutz im gesamten öffentlichen Dienst.

Kontraproduktiv handelt hingegen die schwarz-rote Bundesregierung, wenn sie, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, die von der FDP maßgeblich initiierte selbständige Stiftung Datenschutz in die Stiftung Warentest eingliedert. Das Bundesinnenministerium muss vielmehr endlich die Stiftung Datenschutz in ihrer Arbeit unterstützen.

Insgesamt müssen Politik, öffentliche Verwaltung, Bürger und Unternehmer einerseits die europäische Dimension des Kampfes gegen Datenschutzverletzungen erkennen und den Verhandlungen auf europäischer Ebene mehr Bedeutung beimessen. Andererseits darf nicht übersehen werden, dass die Verletzung der Bürgerrechte und die Bedrohung unserer Wirtschaft durch Datenschutzverletzungen auch hier im Land bekämpft werden kann und muss. Denn hier vor Ort – beim Bürger, in den heimischen Unternehmen und in der Verwaltung – lässt sich das Datenschutzniveau durch konkrete Maßnahmen erhöhen.“

 

 

 

Zur Meldung, wonach Justizminister Stickelberger (SPD) vor Personaleinsparungen im Justizbereich warne, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wir haben in Baden-Württemberg überall in der Justiz eine auskömmliche personelle Ausstattung. Zwar weniger Personal als vergleichbare andere Bundesländer, aber eben auch weniger Bedarf, da unser Land bis zur Polizeireform ein außerordentlich sicheres Bundesland war. Unverständlich ist, dass die Landesregierung einerseits Stellen im Bereich der Inneren Sicherheit abbaut und andererseits Neustellen für einen kropfunnötigen Nationalpark schafft.“

 

 

Die FDP-Landtagsfraktion wird bei ihrer Politikgestaltung die Bürger noch mehr als bisher einbeziehen. „Wir wollen zur Mitmach-Fraktion werden, die die Bürgerinnen und Bürger zur Mitmach-Demokratie einlädt“, sagte der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke auf einer Landespressekonferenz in Stuttgart, auf der er die Ergebnisse der Klausurtagung vorstellte. „Die repräsentative Demokratie mit ihren Parlamenten auf Bundes-, Landes- und auf kommunaler Ebene ist immer noch der wichtigste Pfeiler unserer demokratischen Grundordnung. Doch zeigt der Protest der Bürger beispielsweise bei Infrastrukturprojekten wie Stuttgart 21 oder dem Ausbau des Frankfurter Flughafens, dass diese repräsentative Demokratie weiter entwickelt quasi modernisiert werden muss. Dazu soll das Instrument einer verstärkten Bürgerbeteiligung dienen“, so der FDP-Fraktionsvorsitzende.

Nach den Worten von Hans-Ulrich Rülke verdeutlichen die Vorschläge der interfraktionellen Arbeitsgruppe im Landtag und die Einigung der Fraktionsvorsitzenden der vier im Landtag vertretenen Fraktionen, dass es bei der Bürgerbeteiligung Fortschritte gegeben hat. Nicht zuletzt auf Initiative der FDP sei jetzt vorgesehen, beispielsweise das Zustimmungsquorum für Volksabstimmungen auf Landesebene von bisher 33,3 auf 20 Prozent  zu senken. Würden in Zukunft die Bürger bei der Planung von Projekten früher als bisher mit einbezogen, so sei es durchaus realistisch, dass ihre Vorschläge mit in die Umsetzung einbezogen werden könnten. Dies seien auch die Erkenntnisse aus der Diskussion mit dem Kommunikationswissenschaftler Prof. Brettschneider, der Gast der Klausurtagung in Inzlingen bei Lörrach war.

Wie Hans-Ulrich Rülke weiter sagte, werde die FDP-Landtagsfraktion im Frühjahr eine Initiative zur Sicherheit für Bürger und Unternehmen in Baden-Württemberg vorstellen. Vor dem Hintergrund der NSA-Affäre gehe es auch darum, die Daten von Bürgern und den Unternehmen im Land zu sichern. „Unsere Weltmarktführer im Hochlohnland Baden-Württemberg haben Anspruch darauf, dass ihre Entwicklungen und Patente nicht ausspioniert werden, es geht hier nicht nur darum, ob das Handy der Kanzlerin abgehört wird“, so Rülke.

Abschließend kündigte der FDP-Fraktionsvorsitzende an, dass die FDP-Fraktion die grüne-rote Landesregierung auffordern werde, den Koalitionsvertrag auf seine Schädlichkeit und Nützlichkeit für Baden-Württemberg abzuklopfen. „Gibt es positive Vereinbarungen, müssen diese über den Bundesrat für das Land eingefordert werden, gibt es negative Vereinbarungen wie beispielsweise in der Sozialpolitik, müssen diese von Grün-Rot bekämpft werden“, sagte Rülke.

Wie der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, mitteilte, wird die FDP-Fraktion im von den Grünen und der SPD-Fraktion beantragten Untersuchungsausschuss vom Parlamentarischen Geschäftsführer Dr. Timm Kern vertreten. Die FDP-Landtagsfraktion habe ein Interesse daran, aufzuklären, ob dem ersten Untersuchungsausschuss zum Polizeieinsatz im Schlossgarten Informationen vorenthalten wurden und werde deshalb der Einsetzung eines weiteren Untersuchungsausschuss zustimmen. Die FDP habe allerdings angesichts der weiteren Zielsetzungen des Untersuchungsausschuss erhebliche Bedenken und könne sich deshalb des Verdachts nicht erwehren, dass mit diesem Untersuchungsausschuss primär parteitaktische Ziele verfolgt werden.

Zur Klage des Landeschefs der Deutschen Polizeigewerkschaft, Joachim Lautensack, gegen die Umsetzung der Polizeireform, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:„Von Anfang an hat die FDP-Landtagsfraktion die von der grün-roten Landesregierung geplante Polizeireform wegen der Kosten in Millionenhöhe und ihrer fragwürdigen Effizienz scharf kritisiert. Deshalb spreche ich Joachim Lautensack mein ausdrückliches Lob für seine Klage gegen die Polizeireform vor dem Verwaltungsgericht aus. Es wäre ein guter Tag in der Geschichte des Landes, wenn man auf diese Weise diesen Unfug aufhalten könnte.“

Zu den angekündigten Schwerpunktaktionen der Polizei gegen Langfinger sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Selbst bei einem Ausbau des Autobahn-Fahndungsdienstes erschwert die Polizeireform insgesamt den Kampf gegen Wohnungseinbrüche. Gerade wenn reisende Banden vor Ort bei ihren Blitzeinbrüchen Unterstützung erhalten, sind ortskundige Polizeibeamte, die nicht auf Navigationshilfen angewiesen sind, besonders wichtig. Die heutige örtliche Verbundenheit der Polizei wird durch die Reform allerdings massiv beeinträchtigt. Die damit einhergehende zunehmende Bürgerferne der Polizei verunsichert die Menschen zusätzlich. Oberflächlich betrachtet gibt sich Grün-Rot mal wieder aktiv und an der Sache orientiert, wenn man allerdings den Gesamtzusammenhang im Blick behält, schaden die Aktivitäten der Regierung einmal mehr als das sie helfen.“

 

 

Nach den Worten des FDP-Fraktionsvorsitzenden Dr. Hans-Ulrich Rülke sei es „mit unserem Verfahren vor dem Staatsgerichtshof am 20. November, dem 60. Jahrestag des Inkrafttretens der Landesverfassung, gelungen, die grün-rote Landesregierung an die Prinzipen der Verfassung zu erinnern. Durch die Einigung  wird deutlich, dass zumindest uns die Auskünfte zu geben sind, auf die die Abgeordneten einen durch die Landesverfassung gewährleisteten Anspruch haben, um wirkungsvoll Oppositionsarbeit leisten zu können.“

Wie Rülke weiter sagte, habe bereits die Klageankündigung die Landesregierung veranlasst, einen Teil der begehrten Auskünfte über die Kosten des ICC-Verfahrens mitzuteilen. Wie Finanz-und Wirtschaftsminister Schmid zugab, seien bisher Gerichtskosten in Höhe von 805.000 Euro und Kosten für die Rechtsberatung in Höhe von 501.000 Euro gezahlt worden. Diese Auskunft war jedoch nach Auffassung der FDP-Landtagsfraktion noch nicht ausreichend. Weitere umfassende Informationen wurden erst im Verfahren vor dem Staatsgerichtshof nachgeliefert. Die zuvor vertretene Auffassung des Finanzministeriums, die entsprechenden Fragen beträfen „laufendes Regierungshandeln“, hat sich erklärtermaßen als unzutreffend beziehungsweise unzureichend erwiesen.

Der innen- und justizpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll, sagte dazu: „Es hätte dieses Verfahrens aus unserer Sicht überhaupt nicht bedurft, wenn die Landesregierung gleich von Anfang an umfänglich, erschöpfend und im dafür vorgesehenen parlamentarischen Verfahren Auskunft gegeben hätte. So wurden die Informationen scheibchenweise und – für die Öffentlichkeit bisher nicht zugänglich – zuletzt erst im gerichtlichen Verfahren geliefert.“

Wie Hans-Ulrich Rülke betonte, werde mit der jetzt gefundenen Einigung die Salami-Taktik der Landesregierung eindrucksvoll belegt. „Und weil wir eben keine ‚Prozesshansel‘ sind, geben wir uns mit diesem Ergebnis mehr als zufrieden. Wir hoffen jetzt, dass die Einigung bei der Regierung zu einem Umdenken geführt hat, denn bisher wurden dem Parlament in einer Art und Weise Informationen vorenthalten, wie es Baden-Württemberg in 60 Jahren zuvor wohl noch nicht erlebt haben dürfte“, so  Rülke abschließend.

Info: Die FDP-Landtagsfraktion hat im Februar 2013 Klage beim Staatsgerichtshof eingereicht. Sie richtete sich vor allem gegen die mangelnde Transparenz beim Schiedsverfahren des Landes gegen den französischen Konzern EdF im Zusammenhang mit dem Rückkauf der EnBW-Anteile durch die schwarz-gelbe Vorgängerregierung. Die grün-rote Landesregierung hält den Kaufpreis des Erwerbs der EnBW-Anteile von der EdF in Höhe von 4,7 Milliarden Euro für zu hoch und fordert 840 Millionen Euro zurück. Die FDP-Landtagsfraktion wollte daraufhin wissen, welche Kosten dem Land durch die Schiedsklage bislang entstanden sind.

Die Landesregierung weigerte sich mit dem Verweis auf „laufendes Regierungshandeln” zunächst, der Opposition Zahlen zu nennen. Nach Ansicht der FDP-Landtagsfraktion handelt es sich jedoch um Verwaltungshandeln, über das Auskunft gegeben werden muss.

Der Staatsgerichtshof hat im Juli 2013 die Verfahrensbeteiligten aufgefordert, nach einer gemeinsamen Lösung zu suchen. Die Verfahrensbeteiligten haben sich am 20. November 2013 bei einem Erörterungstermin vor dem Präsidenten des Staatsgerichtshofs geeinigt und das Verfahren für erledigt erklärt. Mit Beschluss vom heutigen Tag hat das Verfassungsgericht dies bestätigt.

 

 

 

Zur massiven Kritik mehrerer Verbände an der geplanten erweiterten Mitbestimmung für Personalräte in der öffentlichen Verwaltung (Landespersonalvertretungsgesetz) sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Mittlerweile fährt die grün-rote Koalition nicht einmal mehr auf Sicht, sondern schaltet zur Befriedigung des eigenen Klientels sogar noch die Scheinwerfer aus. So peitscht sie mit dem Landespersonalvertretungsgesetz einen Gesetzentwurf durch den Landtag, der für Regierung, Regierungspräsidien, Kreise und Kommunen unabsehbare Kosten verursachen wird. Dies, obwohl seit Wochen von den Betroffenen gegen den in den nächsten Tagen im Landtag zur Verabschiedung stehenden Gesetzentwurf Sturm gelaufen wird. Das ist einmal mehr Bürgerbeteiligung nach grün-roter Art.“

 

Die grün-rote Mehrheit im Innenausschuss des Landtags hat eine Anhörung zum geplanten Landespersonalvertretungsgesetz verhindert, dies kritisiert der innen- und     justizpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die FDP-Landtagsfraktion hatte angesichts der Verwerfungen, die der Gesetzentwurf für ein Landespersonalvertretungsgesetz ausgelöst hat, eine Anhörung von Fachleuten und Betroffenen im Innenausschuss beantragt. Diese wurde von Grün-Rot abgelehnt. Vielmehr wurde gegen den Widerspruch von FDP-Landtagsfraktion, Fachleuten und Verbänden der Gesetzentwurf im Innenausschuss durchgedrückt.  Auch der Finanzausschuss durfte den Innenausschuss vor dessen abschließender Befassung nicht mehr beraten. Das Gesetz wird voraussichtlich zu jährlichen Mehrkosten allein bei Landkreisen, Kommunen, Sparkassen und Zentren für Psychiatrie in Höhe von über 37 Millionen Euro führen und die Forschungsfreiheit der Wissenschaft einschränken. Die Kosten für die Landesverwaltung sind nicht abschätzbar, nicht einmal für die Landesregierung. Allein durch die Ausweitung der Freistellungen der Personalräte muss jedoch die Arbeitsleistung mehrerer hundert Angehörigen des öffentlichen Dienstes kompensiert werden, im Zweifel durch Neueinstellungen.“

 

Der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Stuttgarter Landtag, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat Behauptungen zurückgewiesen, wonach seine Fraktion ein unverändertes Landtagswahlrecht zur Bedingung für die Zustimmung der FDP zu niedrigeren Hürden bei Volksabstimmungen auf Landesebene gemacht  habe.

„Wir haben keinen Kuhhandel gemacht, weil wir uns dieser Gattung nicht zugehörig fühlen”, so Rülke wörtlich. Rülke legt Wert auf die Feststellung, dass seine Fraktion mehr Demokratie bedingungslos wolle. Die SPD-Fraktion müsse sich einen anderen Sündenbock dafür suchen, dass sich die Landtagsfraktion der Sozialdemokraten über Parteitagsbeschlüsse hinwegsetze, sagte Rülke abschließend.