Grün-Rote Suchtbekämpfung führt nicht zu weniger Sucht, aber zur Zerstörung einer Branche – In der Landtagsdebatte über den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Landesglücksspielgesetz sagte der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die grün-rote Landesregierung will das gewerbliche Glücksspiel durch rechtliche Erdrosselungsmaßnahmen zum Erliegen bringen. Dies ist nicht nur kein liberaler Weg, sondern auch verfassungsrechtlich und wirtschaftlich der falsche Weg. Die betroffenen Spieler werden in den illegalen Bereich, beispielsweise im Internet, abwandern. Zu glauben, man könne Spielsüchtige vor dem PC zu Hause besser betreuen als in der Spielhalle, ist weltfremd. Eine Verlagerung des Problems unter Zerstörung eines Wirtschaftszweigs lohnt jedenfalls in keiner Weise.“Als Hauptkritikpunkte nannte Goll: Zum einen sei die baden-württembergische Regelung der Mindestabstände zwischen den Spielhallen in Baden-Württemberg mit 500 Metern und dem Abstandsgebot zu bestehenden Kinder- und Jugendeinrichtungen in gleicher Höhe nicht nur im Ländervergleich besonders strikt. Die Regelung berge auch große verfassungsrechtliche Risiken. Zum einen stelle sich die Frage, welche bestehende Spielhalle eine weitere Erlaubnis erhält und welche weichen muss. Diese Abwägung werde kaum juristisch haltbar sein. Zudem sei die Formulierung des Abstandes zu „Einrichtungen zum Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen“ viel zu unkonkret. Klagen seien vorprogrammiert. Auch sei die Begrenzung auf 600 Wettvermittlungsstellen, die maximal im Land betrieben werden dürfen, mengenmäßig aus der Luft gegriffen. Kritisch sehe man auch die Regelungen zur Spielersperrdatei – hier fehlen Regelungen zum Widerspruch bei der Datenverarbeitung, wie zum Beispiel ein Anspruch auf Datenlöschung und Aufhebung der Sperre. Zudem darf die Sperre durch Dritte ohne Anhörung des Betroffenen erfolgen. Durch die massive Ausweitung des Anwendungsgebiets der Spielersperrdatei können so Rechtsverletzungen bei zu Unrecht gesperrten Personen nicht verhindert werden.„Wegen dieser und weiterer problematischer Regelungspunkte lehnt die FDP-Fraktion diesen Gesetzentwurf ab. Er zerstört wirtschaftliche Existenzen, ohne den versprochenen Nutzen zur Bekämpfung der Spielsucht zu bringen“, so Goll.

Grüne sind offensichtlich bereit, rechtsstaatliche Grundsätze zu opfern – Zur Ankündigung der Grünen, einen neuen Untersuchungsausschuss zum Polizeieinsatz am 30. September 2010 im Stuttgarter Schlossgarten zu erwägen, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Strategie von Grün-Rot wird immer offensichtlicher. Durch endloses Wühlen in der Vergangenheit wollen sie von der eigenen Unfähigkeit und Konzeptionslosigkeit in der Gegenwart ablenken. Dafür sind die Grünen offensichtlich bereit, auch rechtsstaatliche Grundsätze zu opfern. Ein neuer Beleg dafür ist auch die Äußerung ihres Parlamentarischen Geschäftsführers am 27. Oktober 2012 in der Stuttgarter Zeitung, die Staatsanwaltschaft habe unabhängig von der Rechtslage eine ‚politische Verpflichtung‘, dem Landtag Dokumente zugänglich zu machen.“

Zeitlich begrenztes Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen löst keine gesellschaftlichen Probleme – Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke wirft Ministerpräsident Winfried Kretschmann in der Frage eines Alkoholverbots auf öffentlichen Plätzen Naivität vor. “Die Vorstellung, Gewalt gegen Polizisten dadurch auszuschließen, dass man an bestimmten Orten zu bestimmten Zeiten ein Alkoholverbot verhängt ist geradezu kindlich naiv.” Durch eine solche Maßnahme werde der Alkoholkonsum bestenfalls verlagert. Das Ergebnis bleibe das Gleiche. Wer derartige Probleme angehen wolle müsse sehr viel tiefergehend und sehr viel umfassender vorgehen. Kretschmann bleibe seiner Neigung treu, seine Politik auf untaugliche Symbolhandlungen zu beschränken.

FDP-Fraktionschef reagiert auf Genesungswünsche des Innenministers – Innenminister Reinhold Gall hatte auf dem Landesparteitag der SPD in Wiesloch zu der Kritik von FDP-Fraktionschef Dr. Hans-Ulrich Rülke an der Polizeireform gesagt, er vermute, dass Rülke Fieber habe und wünsche ihm gute Besserung. Dazu erklärt der FDP-Fraktionschef Dr. Hans-Ulrich Rülke: „Ich bedanke mich für die guten Wünsche von Herrn Gall und bin beeindruckt von seinen medizinischen Kenntnissen. Fieber ist nämlich stets ein Hinweis auf eine Krankheit und diese Krankheit ist seine Polizeireform.“

Innenminister Gall muss einräumen, dass seine Reform unnötig, teuer und regional unausgewogen ist – Zur Meldung, wonach sich die von der grün-roten Landesregierung geplante Polizeireform um ein halbes Jahr auf Anfang 2014 verschiebt, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Verschiebung ist der Einstieg in den Ausstieg. Innenminister Gall muss einräumen, dass seine Reform unnötig, teuer und regional unausgewogen ist. Die Verschiebung ist ein erstes Eingeständnis. Weitere Rückzugsgefechte werden kommen.“

Erkenntnisse des NSU-Untersuchungsausschusses machen deutlich, Sicherheitsbehörden stehen vor großen Herausforderungen – Auf einer Landespressekonferenz zum Thema „Der NSU-Untersuchungsausschuss und seine Auswirkungen auf Baden-Württemberg – Konsequenzen und Reformvorschläge“ stellten der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Professor Dr. Ulrich Goll, und das Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums für die Nachrichtendienste und Mitglied des NSU-Untersuchungsausschusses im Bundestag, Hartfrid Wolff, ein Eckpunktepapier „Vertrauen wieder herstellen – Sicherheitsarchitektur in Deutschland stärken“ vor:

Der Rechtsstaat und die ihn schützenden Institutionen leben von dem Vertrauen, das ihnen von den Bürgerinnen und Bürgern entgegen gebracht wird. Die Mordserie der sogenannten „Zwickauer Terrorzelle“ hat das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit und –weise der Sicherheitsbehörden nicht unerheblich erschüttert. Die Erkenntnisse des NSU-Untersuchungsausschusses im Deutschen Bundestag sowie in den Ländern Bayern, Thüringen und Sachsen machen deutlich, dass die Sicherheitsbehörden in Deutschland vor großen Herausforderungen stehen: • einerseits besteht die Gefahr eines nachhaltigen Vertrauensverlusts in die Fähigkeiten der Sicherheitsbehörden selbst, ihrer Aufgabe gerecht zu werden. Wie war es möglich, dass das Nazi-Trio 13 Jahre im Untergrund leben und morden konnte, ohne dass dies den Sicherheitsbehörden aufgefallen ist?• andererseits besteht ein erheblicher Vertrauensverlust in die Rechtsstaatlichkeit und Effektivität der Arbeitsweisen der Sicherheitsbehörden und deren Bereitschaft, aus Fehlern zu lernen. Inzwischen sind drei Präsidenten von Landesämtern für Verfassungsschutz in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt zurückgetreten; auch der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz ging in den vorzeitigen Ruhestand. Defizite und fehlende Zusammenarbeit der Behörden, die erheblichen Pannen der Ermittler und die Zögerlichkeit in der Aufarbeitung machen deutlich: Mit lediglich graduellen Änderungen in der Sicherheitsarchitektur kann man nicht mehr adäquat auf diese Vertrauenskrise mit systemischen Auswirkungen reagieren. Die Beschlüsse der Innenministerkonferenz, man wolle im Rahmen der eigenen Zuständigkeiten enger zusammenarbeiten, sind eine pure Selbstverständlichkeit und zeigen, wie gering leider immer noch die Bereitschaft ist, sich tatsächlich mit einer Neuaufstellung der Sicherheitsarchitektur zu beschäftigen. Für die FDP/DVP-Baden-Württemberg gibt es zwei wesentliche Anknüpfungspunkte für die dringend notwendigen Reformen:  die Sicherheitsarchitektur bedarf einer Neuaufstellung. Die Sicherheitsbehörden brauchen eine bessere Verzahnung bis hin zu einer Verschmelzung der Tätigkeiten im rechtsstaatlichen Rahmen; die Parlamentarische Kontrolle in den Landtagen und im Deutschen Bundestag muss gestärkt werden, um in Zukunft schneller Defizite und Versäumnisse aufarbeiten zu können und daraus die richtigen Schlüsse ziehen zu können.Die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung, ein „gemeinsames Abwehrzentrum Rechts“ und eine „Verbunddatei Rechts“ zu schaffen, sind ein erster Schritt, reichen aber bei Weitem nicht aus. Die Länder und der Bund müssen deutlich mehr tun, um die Polizei und die Dienste rechtsstaatlich wieder aufzustellen. I. Sicherheitsarchitektur entschieden reformierenNicht erst seit dem Bekanntwerden der NSU-Mordserie ist bekannt, dass die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden deutlich verbessert werden muss. Informationen und (Ermittlungs-) Erkenntnisse werden nicht oder zu spät ausgetauscht, die Reaktionsfähigkeit der Sicherheitsbehörden leidet bei länderübergreifenden Verbrechens- und Terrorphänomenen erheblich. Deshalb schlagen wir vor: a. Gemeinsame Standards für die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden von Ländern und Bund sind nötig: dies gilt u.a. für1. den Einsatz von V-Leuten des Verfassungsschutzes und der Polizeien – dazu gehört die Definition der Qualitätsstandards für V-Leute-Führer, für V-Leute, für Zahlungsmodalitäten etc. 2. einheitliche Standards zur Aufbewahrung und Löschung von Daten und Akten, die einerseits Aspekte des Datenschutzes berücksichtigen, andererseits auch dem Erfordernis eines auch zeitlich bedeutsamen Gesamtbildes der Erkenntnisse Rechnung tragen und berücksichtigen, dass ggf. rechtsstaatlichen Mitteilungspflichten an Betroffene nachgekommen werden kann.3. einheitliche Kriterien, die den Beginn und das Ende von polizeilichen, aber auch nachrichtendienstlichen Operationen und Aktivitäten dokumentieren.4. einheitliche Standards für die Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern in den Nachrichtendiensten.5. einheitliche Grundsätze für das Personalmanagement in Nachrichtendiensten insbesondere für den höheren Dienst bei den Verfassungsschutzämtern.b. Die Kooperationsrichtlinien müssen überarbeitet werden. Bei länderübergreifenden Operationen der Polizeien und der Nachrichtendienste ist sicherzustellen, dass es nicht zu Hierarchie- und Kompetenzproblemen kommt.c. Alle Länder und der Bund arbeiten intensiv in gemeinsamen Abwehrzentren zusammen, über die ein regelmäßiger Austausch zu den verschiedensten Verbrechens- und Terrorphänomenen erfolgt.d. Die Bundesregierung entsendet je einen Verbindungsbeamten des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundeskriminalamtes in die jeweiligen Landesbehörden.e. Die Ausbildung der Mitarbeiter von Verfassungsschutzbehörden muss einheitlich gestaltet werden. Alle Mitarbeiter der Dienste müssen die gleiche Sprache sprechen. Die bis-herigen Maßnahmen sind im internationalen Vergleich unterhalb der westlichen Standards. Ziel ist es, eine dreijährige Ausbildung mit einem in Bund und Ländern anerkannten Abschluss zu erhalten. Im Gegensatz zur Polizei fehlen für Mitarbeiter von Verfassungsschutzbehörden einheitliche Ausbildungsstandards und anerkannte Ausbildungswege. In Zusammenarbeit mit der Hochschule der Polizei sollte ein Berufszweig „Verfassungsschutz“ geschaffen werden, der eigenständige Lehrinhalte vermittelt. f. Landes- und Bundesdatenschutzbeauftragte ebenso wie die Bundes- und Landesrechnungshöfe brauchen effektive Kontrollmöglichkeiten auch im Austausch untereinander. g. Wir brauchen eine engere Verzahnung der Sicherheitsbehörden. Hierbei sind die Baden-Württembergischen Behörden grundsätzlich gut aufgestellt, obwohl auch hier sicherlich Reformen notwendig sind. Gleichwohl braucht es in der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern klare Vorgaben: kleine Landesämter für Verfassungsschutz und kleine Landeskriminalämter sollten mit den Behörden anderer Länder über Spezialisierungen oder die Verschmelzung zusammengeführt werden. h. Auch der Bund muss bessere Strukturen schaffen. Der Militärische Abschirmdienst (MAD) sollte weitestgehend in das Bundesamt für Verfassungsschutz überführt werden. Wesentliche Aufgaben des MAD in den Kasernen (z.B. Bekämpfung von Rechtsextremisten, Spionageabwehr) werden auf das Bundesamt für Verfassungsschutz übertragen, deren Mitarbeiter den Tätigkeitsfeldern und Abteilungen direkt zugeordnet; die Aufgaben außerhalb Deutschlands nimmt teilweise die Aufklärung der Bundeswehr selbst oder der Bundesnachrichtendienst wahr. Damit entstehen klare Strukturen: der Bundesnachrichtendienst im Ausland, der Verfassungsschutzverbund im Inland. Die Informationen können so, auch nach Beendigung der Tätigkeit von Zielpersonen in der Bundeswehr, besser abgestimmt werden. Eine in den letzten Jahren um ¾ kleiner gewordene Bundeswehr braucht keinen eigenen Nachrichtendienst mehr. II. Die Parlamentarische Kontrolle durch den Landtag stärkenDie Parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes in Baden-Württemberg bedarf der Generalüberholung. Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass nicht nur die Behördeninfrastruktur, sondern auch die Kontrolle vergleichbaren Standards entsprechen sollte. Gerade bei länderübergreifenden Operationen der Dienste darf es nicht zu Kontrolllücken kommen, gleichzeitig ist eine stärkere Spezialisierung vonnöten. Deshalb fordern wir u.a.:a. In Baden-Württemberg ist ein eigenes Gesetz zur Parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes zu schaffen. Die Kontrolle des Verfassungsschutzes ist kein „Annex“ zu den Aufgaben des Dienstes, sondern eine Frage des Selbstverständnisses des Landtags. b. Auch die Kontrolle des Verfassungsschutzes bedarf auf parlamentarischer Ebene einer größeren Spezialisierung. Die Berichte des Verfassungsschutzes (§ 15 VerfschG BaWü) sollten in Zukunft nicht mehr an den Ständigen Ausschuss erfolgen, sondern an ein neu zu schaffendes Kontrollgremium, in dem jede Fraktion vertreten ist und dessen Aufgabe allein die Kontrolle des Verfassungsschutzes betrifft. c. Die Mitglieder des Kontrollgremiums sind an ihre Schweigepflicht gebunden, dürfen aber auf mehrheitlichen Beschluss im Gremium die Fraktionsvorsitzenden informieren oder öffentliche Stellungnahmen abgeben, die dann auch Minderheitenvoten vorsehen können. d. Das Kontrollgremium kann einen Sonderbeauftragten einsetzen, der die Abgeordneten bei der Wahrnehmung ihres Auftrags im Gremium unterstützt. e. Das Gremium nach Art. 10 GG sollte zukünftig nicht nur mit Parlamentariern besetzt sein. Im Gremium nach Art. 10 GG sollten alle Mitglieder die Befähigung zum Rich-teramt haben. Das Gremium besteht aus fünf Mitgliedern. Jede Fraktion hat das Recht, mindestens ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied mit Sachkompetenz und persönlicher Eignung zu benennen. f. Ein Ombudsmann (Bürgeranwalt) wird dem Kontrollgremium zugeordnet und von diesem gewählt. Er hat die Belange der Bürgerinnen und Bürger in dem geheim tagenden Gremium zu vertreten, soll die Beschwerden, Hinweise und Anregungen aus der Bevölkerung kanalisieren und diese auch im Gremium nach Art. 10 GG vertreten. g. Das Kontrollgremium soll auf Beschluss volle Akteneinsicht verlangen, unangekündigt Zugang zu den Diensten erlangen und jederzeit auch ohne Kenntnis der Behördenleitung oder des Ministeriums Mitarbeiter des Verfassungsschutzes einladen und befragen können. Die Landesregierung ist zur vollumfänglichen Unterrichtung verpflichtet.h. In den Sitzungen des Kontrollgremiums werden Protokolle gefertigt und die Verletzung von Unterrichtspflichten wird als Dienstvergehen beamtenrechtlich fixiert. i. Eine Absprache zwischen Diensten im Inland zu Lasten der parlamentarischen Kontrolle bzw. über die Nichtweitergabe von Informationen an ein parlamentarisches Kontrollgremium in den Ländern oder im Bund soll in Zukunft unzulässig sein. j. Die wechselseitige Kontrolle ist zu stärken. Das Bundesamt für Verfassungsschutz soll verpflichtet werden, jederzeit auf Verlangen des Kontrollgremiums des Landtags über Tätigkeiten in Baden-Württemberg zu berichten. Dies soll grundsätzlich durch den zu schaffenden Verbindungsbeamten des Bundesamtes für Verfassungsschutz gewährleistet werden. Gleichzeitig wird der Behördenleiter des Landesamtes für Verfassungsschutz verpflichtet, auf Verlangen des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Deutschen Bundestages dort zu berichten. III. Baden-Württemberg braucht eine aktive Rolle in der aktuellen Diskussion zur SicherheitsarchitekturDas Land Baden-Württemberg war in der Vergangenheit regelmäßig Vorreiter, wenn es darum ging, Sicherheit und Freiheit in eine Balance zu bringen. Wesentliche Impulse in der Innen- und Rechtspolitik gingen von Baden-Württemberg aus. Umso mehr war es schmerzlich, dass es zu zum Teil erheblichen Versäumnissen im Zusammenhang der Ermittlungen um das Nazi-Trio und des Mordes von Michele Kiesewetter kam und nach wie vor keine vollständige Aufklärung erfolgt ist. Baden-Württemberg hat als drittgrößtes Bundesland eine große Verantwortung zur Stärkung der Sicherheitsarchitektur und bei der Rückgewinnung von Vertrauen in den Rechtsstaat in Deutschland. Deshalb sind auch in Baden-Württemberg Strukturen zu schaffen, die eine Neuaufstellung in unserem Land, aber auch im Bund ermöglichen. Die Kontrolle der Dienste in Bund und Ländern schafft die Möglichkeit, rechtsstaatliche Abläufe für die Zukunft im Verfassungsschutzverbund besser zu gestalten; die Unterstützung von neuen Strukturen und Standards z.B. in der Kommunikation zwischen den Ländern und zwischen Bund und Ländern braucht eine starke Stimme aus dem Südwesten. Die grün-rote Landesregierung hat allerdings noch keinerlei Initiativen gestartet, vielmehr wurde bisher nur sehr zurückhaltend bzw. ablehnend auf Vorschläge anderer Länder zur besseren Koordination reagiert. Es darf keinesfalls der Eindruck entstehen, dass Baden-Württemberg in der aktuellen Diskussion im Brem-serhäuschen sitzt und sich aufgrund von Ressortegoismen und Zuständigkeits-denken verweigert, dass notwendige Konsequenzen aus den systemischen Problemen, die durch die Aufdeckung des Nazi-Trios auftraten, gezogen werden.Für Baden-Württemberg ist es geradezu eine Verpflichtung, sich konstruktiv und mit eigenen Vorschlägen zur Stärkung der Sicherheitsarchitektur einzubringen und einiges davon auch in Baden-Württemberg selbst zu ändern.

– Zum wachsenden Widerstand in der SPD gegen das von Innenminister Gall favorisierte Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der innenpolitische Sprecher Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Wir begrüßen die Einsicht der SPD, dass es sich um eine rein populistische Forderung handelt, die in der Praxis nicht wirklich weiterhilft und höchstens die Falschen trifft.“

Waffenmissbrauch lässt sich nicht allein durch Waffenrecht bekämpfen – Zur Forderung von Sozialministerin Altpeter (SPD), das Waffenrecht weiter zu verschärfen, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Wir widersprechen dieser Forderung der Sozialministerin. Gebetsmühlenartige Rufe nach weiteren Verschärfungen des Waffenrechts führen nicht weiter. Waffenmissbrauch lässt sich nicht allein durch ein noch strengeres Waffenrecht bekämpfen. Die FDP-Landtagsfraktion wehrt sich gegen den dauernden Generalverdacht gegenüber den Sportschützen und Jägern.“

Zusagen aus dem Koalitionsvertrag nicht weiter auf die lange Bank schieben – Die FDP-Landtagsfraktion hat einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Beteiligung Jugendlicher in der Kommunalpolitik vorgelegt, der Thema einer Landtagsdebatte war (Drucksache 15/1674). Die Gemeindeordnung soll so abgeändert werden, dass die Gemeinde Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen muss. Dazu sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll: „Das Prinzip der Partizipation von Jugendlichen auf der kommunalen Ebene wird damit nicht mehr als bloße Option, sondern als Verpflichtung ausgestaltet. Insbesondere wird die Einrichtung eines Jugendgemeinderats nahegelegt. Für diesen gilt es dann, für die Gemeinden ein Rederecht, ein Vorschlagsrecht und ein Anhörungsrecht einzurichten.“

„Durch diese Manifestation des Grundsatzes der Mitbestimmung Jugendlicher wird es den Jugendlichen erleichtert, sich aktiv in den politischen Prozess einzubringen – und dies, ohne die Gemeinden in ihrer Selbstverwaltung unangemessen zu beschneiden“, so Goll. Es sei auffallend, dass die so genannte „Bürgerregierung“ in einem weiteren Bereich ihren Versprechungen aus dem Koalitionsvertrag ohne Grund hinterherhinke.Mit dem Gesetzentwurf will die FDP-Landtagsfraktion Jugendlichen ein stärkeres Beteiligungsrecht bei den Angelegenheiten einräumen, die sie in der Gemeinde direkt betreffen. „Jugendliche früh in die politische Beteiligung mit einzubeziehen, ist das beste Mittel gegen Extremismus“, führten Goll und der jugendpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern aus. Jugendliche für demokratische Prozesse zu gewinnen, habe einen unschätzbaren Wert für die politische Bildung, die gesellschaftliche Teilhabe und die Demokratie insgesamt. Es sei weit verbreitet, die angeblich steigende Politikverdrossenheit unter Jugendlichen zu beklagen, so Goll und Kern. Dann müsse man von politischer Seite aber auch reagieren: „Es ist wichtig, Jugendlichen die Gewissheit zu geben, dass Ihre Interessen für politische Entscheidungsprozesse ein sehr wichtiger Faktor sind – hier darf es nicht jeder Gemeinde selbst überlassen bleiben, ob sie Jugendliche bei sie direkt betreffenden Fragen beteiligt.“

Es ist traurig, dass die Grünen solch schreckliche Ereignisse wie in Karlsruhe reflexhaft politisch ausschlachten wollen – Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der innenpolitische Sprecher Prof. Dr. Ulrich Goll sagten zur Forderung der Grünen-Fraktion, das Waffenrecht anlässlich des Geiseldramas in Karlsruhe zu verschärfen:

„Es ist traurig, dass die Grünen solche schrecklichen Ereignisse wie zuletzt in Karlsruhe umgehend reflexhaft politisch ausschlachten wollen. Damit werden die Grünen den Opfern in keiner Weise gerecht und stellen zudem tausende von unbescholtenen Jägern und Sportschützen unter Generalverdacht. Die sorgfältige und behutsame Arbeit des Sonderausschusses Winnenden wird mit solchen Vorschlägen mit Füßen getreten.“

Durchlässigkeit wird verbessert – Liberale schlagen Weiterbildungs-Gutscheine vor – Der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte anlässlich einer Debatte über einen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Stärkung der akademischen Weiterbildung: „Die FDP-Landtagsfraktion unterstützt die Gesetzesänderungen zur Stärkung der akademischen Weiterbildung ausdrücklich. Die Anrechenbarkeit von außerhalb der Hochschule erworbenen Leistungen verbessert die Durchlässigkeit zwischen der Weiterbildung außerhalb der Hochschulen und an den Hochschulen. Zusammen mit dem Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte, wie er schon in der vergangenen Legislaturperiode eröffnet wurde, werden hier nun Möglichkeiten geschaffen und Anreize gesetzt, aus dem Beruf heraus ein weiterbildendes Studium aufzunehmen und Beruf und Weiterbildung besser miteinander zu verzahnen.

Den unterschiedlichen Lebensumständen der Studierenden im Erststudium und den sich weiterbildenden Studierenden trägt eine Soll-Vorschrift Rechnung. Die Hochschulen werden verpflichtet, die Studiengänge so auszugestalten, dass sie auch in Teilzeit studiert werden können. Die Art und Weise der Umsetzung der Vorgabe bleibt den Hochschulen damit selbst überlassen. Dass die Hochschulen nun die Vergütung der in der Weiterbildung tätigen Hochschullehrer eigenständig ausgestalten können, ist ebenfalls eine wichtige Voraussetzung dafür, dass mehr Weiterbildungsangebote entstehen. Aus Sicht der FDP ist gut und richtig, dass für die Weiterbildungsangebote Studiengebühren erhoben werden können. Denn wie sollte angesichts der knappen, aber dringend benötigten finanziellen Ressourcen im Hochschulbereich auch sonst der Weiterbildungsbereich auf- und ausgebaut werden? Ob man gänzlich ohne zusätzliche staatliche Mittel auskommt oder auf welche Weise eine etwaige staatliche Unterstützung intelligent ausgestaltet werden kann, muss sich noch zeigen. Ein denkbares Finanzierungsmodell wären Weiterbildungsgutscheine, die unabhängig von der Trägerschaft eingelöst werden könnten. Immerhin haben wir es mit einem weitgehend privat organisierten bzw. von privaten und freien Einrichtungen getragenen Weiterbildungsmarkt zu tun. Notwendig erscheint es uns Liberalen, dass bei aller Unterstützung für das lebenslange Lernen stets eine Aufgabenkritik vorgenommen wird. In diesem Fall muss immer wieder gefragt werden, was Aufgabe des Staates ist, und was nicht. Und ebenso, was Aufgabe der akademischen Weiterbildung ist, und was die Betriebe und freien Träger besser leisten können.“

FDP kritisiert Verfasste Studierendenschaft – Studentenparlament als Alternative – Der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte anlässlich der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der FDP-Landtagsfraktion und des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft:

„Der Gesetzentwurf der Landesregierung erweist der Verbesserung der studentischen Mitbestimmung einen Bärendienst. Mit ihrem unscharf definierten politischen Mandat und ihrer Zwangsmitgliedschaft wird die grün-rote Verfasste Studierendenschaft nicht nur erheblichen bürokratischen Aufwand und Mehrkosten für Hochschulen wie für Studierende verursachen, sondern auch zahlreiche Streitigkeiten in die Hochschulen tragen. Dabei könnte man auch einfach ein Studentenparlament ohne Zwangsmitgliedschaft und Zwangsbeiträge, aber mit klaren Zuständigkeiten, einfachen und transparenten Strukturen und einer Wahl anhand der allgemeinen demokratischen Wahlgrundsätze einführen.“Timm Kern kritisierte ferner die mangelnde Bereitschaft der grün-roten Landesregierung zu einer ernsthaften Auseinandersetzung über die Ausgestaltung der studentischen Mitbestimmung in Baden-Württemberg. „Dass Grüne und SPD die schwerwiegenden Einwände nicht ernst nehmen, die ihnen die Experten aus der Praxis durch die Bank bei der öffentlichen Anhörung des Wissenschaftsausschusses zum Thema „Studentenparlament und Verfasste Studierendenschaft“ ins Stammbuch geschrieben haben, zeigt eindrücklich, was die „Politik des Gehörtwerdens“ im Praxistest wert ist: Nichts!“Kern bedauerte, dass die Koalitionäre mit ihrer Regierungsmehrheit nicht nur den FDP/DVP-Gesetzentwurf für ein Studentenparlament ablehnten, sondern sich auch einem Entschließungsantrag zu einer Urabstimmung unter den Studierenden über die Organisationssatzung zur Mitbestimmung an ihrer Hochschule verweigerten. „Wenn es Grün-Rot wirklich ernst wäre mit mehr Demokratie an den Hochschulen, dann hätten die Koalitionspartner eine Urabstimmung mit moderatem Quorum der Mindestbeteiligung unter den Studierenden zulassen müssen. Die FDP/DVP-Fraktion unterstützt diese Forderung der Rektorenkonferenz der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und hat ein Zustimmungsquorum von zehn Prozent der Studierenden vorgeschlagen, die ein Satzungsentwurf in der Urabstimmung erhalten muss, um Gültigkeit zu erlangen. Nach unserer Überzeugung sollten Studierenden auf demokratischem Weg selbst entscheiden, ob sie die hochproblematische grün-rote Verfasste Studierendenschaft überhaupt wollen oder eine andere Form der Mitbestimmung vorziehen.“

Finanzierungquellen über die staatlichen Zuweisungen hinaus sind unumgänglich – Der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zur Einsetzung einer Hochschul-Sparkommission durch die grüne Wissenschaftsministerin:

„Frau Bauers Einsicht, dass noch große finanzielle Anstrengungen notwendig sein werden, um die Ausstattung der baden-württembergischen Hochschulen zu sichern, kommt spät. Anders ist nicht zu erklären, warum die grün-rote Landesregierung aller Warnungen zum Trotz die Studiengebühren abgeschafft hat und Alternativvorschläge wie beispielsweise den der FDP zur Einführung von nachlaufenden Studiengebühren nicht prüfen wollte. Eine Sparkommission ist in dieser Situation keine vielversprechende Lösung. Auch die grüne Wissenschaftsministerin wird sich nach Finanzierungsquellen über die staatlichen Zuweisungen an die Hochschulen hinaus umsehen müssen. Hierzu gibt es angesichts der enormen Bedeutung unserer Hochschulen für die Ausbildung von dringend benötigten Fachkräften keine Alternative.”

FDP fordert Untersuchung, warum Freiburg und Karlsruhe ihren Status verlieren – Der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zur Entscheidung in der zweiten Runde der Exzellenzinitiative:

„Namens der FDP-Landtagsfraktion gratuliere ich den baden-württembergischen Elite-Universitäten Heidelberg, Konstanz und Tübingen herzlich. Ganz persönlich freut es mich als ehemaligen Tübinger Studenten und Promovenden, dass meine Alma Mater den Sprung in die Champions League geschafft hat. Mit dem Gesamtergebnis kann man aus baden-württembergischer Sicht jedoch keineswegs zufrieden sein. Warum die Universität Freiburg und das Karlsruher Institut für Technologie ihren Status nicht halten konnten, bedarf einer gründlichen Untersuchung. Jedenfalls muss das Ergebnis der zweiten Exzellenzinitiative für die Wissenschaftsministerin ein Warnschuss sein, dass es zu einer auf die Förderung von wissenschaftlicher Leistung und Exzellenz abzielenden Hochschulpolitik keine Alternative gibt. Nicht alle Kräfte auf die bestmöglichen Bedingungen in Forschung und Lehre an unseren Universitäten und Hochschulen zu konzentrieren, wäre angesichts des starken deutschlandweiten wie internationalen Wettbewerbs geradezu fahrlässig.“

‘- Zur Forderung der Fraktionsvorsitzenden von Grünen und SPD im Landtag, sich für die Kritik an der Ministerin für Integration, Bilkay Öney, zu entschuldigen, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wer als Regierungsmitglied wiederholt behauptet, in Deutschland kooperiere der Staat mit Terroristen ist ein Sicherheitsrisiko!“

Gesetzentwurf der Landesregierung erweist Verbesserung der Mitbestimmung Bärendienst – Der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zur Kritik der CDU-Landtagsfraktion am grün-roten Gesetzentwurf zur Wieder-einführung einer Verfassten Studierendenschaft: „Der Gesetzentwurf von Grün-Rot erweist der Verbesserung der studentischen Mitbestimmung einen Bärendienst. Mit ihrem unscharf definierten politischen Mandat und ihrer Zwangsmitgliedschaft wird die grün-rote Verfasste Studierendenschaft nicht nur erheblichen bürokratischen Aufwand und Mehrkosten für Hochschulen wie für Studierende verursachen, sondern auch zahlreiche Streitigkeiten in die Hochschulen tragen.

Dabei könnte man auch einfach ein Studentenparlament ohne Zwangsmitgliedschaft und Zwangsbeiträge, aber mit klaren Zuständigkeiten, einfachen und transparenten Strukturen und einer Wahl anhand der allgemeinen demokratischen Wahlgrundsätze einführen. Wenn es Grün-Rot ernst ist mit mehr Demokratie an den Hochschulen, sollten die Koalitionäre eine Urabstimmung mit moderatem Beteiligungsquorum unter den Studierenden zulassen. Die Studierenden sollen auf demokratischem Weg selbst entscheiden, ob sie die hochproblematische grün-rote Verfasste Studierendenschaft überhaupt wollen oder eine andere Form der Mitbestimmung vorziehen.“

– Der Vorsitzende der baden-württembergischen FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, sagte zu dem Ruf nach einem strengeren Waffenrecht anlässlich des glimpflich verlaufenen Amok-Alarms an einer Schule in Schwaben: „Ich kritisiere die reflexhaften Forderungen nach einer Verschärfung des Waffenrechts bei jeder Gelegenheit. Eine Verschärfung ist völlig unnötig.“

Geplante Änderungen im Dienstrecht für schwule und lesbische Beamte entsprechen alter Forderung der FDP – Zum Plan der grün-roten Landesregierung, den schwulen und lesbischen Beamten und Beamtinnen im Land mehr Rechte zu geben, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke: “Die FDP-Landtagsfraktion stimmt den geplanten Änderungen im Dienstrecht zu.

Das Vorhaben der Landesregierung entspricht einer alten Forderung der FDP-Landtagsfraktion, die wir leider in der Koalition mit der CDU nicht umsetzen konnten.”

Öffentliche Anhörung von CDU- und FDP-Fraktion zur Polizeireform – „Wir haben mit unserer heutigen Anhörung das nachgeholt, was die sogenannte ‚Regierung des Gehörtwerdens‘ bislang nicht für nötig befunden hat, nämlich mit denen zu sprechen, die am Ende am meisten von der Gall‘schen-Polizeireform getroffen sind. Hätte die Regierung nicht am Grünen Tisch, sondern mit dem Ohr an der Basis entschieden, müssten sie sich jetzt nicht ein so schlechtes Zeugnis für ihre Reform ausstellen lassen“, sagten der Justizminister a.D. Prof. Ulrich Goll MdL (FDP) und das Mitglied im Innenausschuss Matthias Pröfrock MdL (CDU), am Freitag (27. April) im Nachgang zu der von FDP und CDU durchgeführten Anhörung im Stuttgarter Landtag.

Bislang habe es die Landesregierung mutwillig unterlassen, bei ihren Reformbestrebungen auch die Anliegen der von der Reform Betroffenen ergebnisoffen und ernsthaft in ihre Überlegungen einfließen zu lassen. „Aufgrund der Geschwindigkeit, die die Grün-Rote Landesregierung bei diesem Reformvorhaben an den Tag legt, sei es jedoch wichtig, dass die Betroffenen möglichst früh die Gelegenheit erhalten, auf ihre Sicht der Dinge hinzuweisen“, erklärte Prof. Dr. Ulrich Goll. „Wenn diese Anhörung erst im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens erfolgt, verkommt diese zu einer reinen pro-forma-Veranstaltung. Die neue Politik des Gehörtwerdens wird offensichtlich nur dann praktiziert, wenn die Ergebnisse Grün-Rot ins Konzept passen“, fügte Matthias Pröfrock hinzu.Die anwesenden Referenten beleuchteten die Reformpläne von den unterschiedlichsten Seiten. Dabei wurden vor allem das Tempo des Voranschreitens des Reformvorhabens und die fehlende Beteiligung der Verbände immer wieder thematisiert. Reichlich Kritik fanden die Überlegungen der Landesregierung zur Standortkonzeption der künftigen Präsidien. Im Lauf der Diskussion wurden insbesondere Sympathien für die alternativen Reformüberlegungen von CDU und FDP geäußert.Reform darf nicht zum Sicherheitsrisiko für’s Land werden Im Ergebnis waren sich die Referenten und Abgeordneten einig, dass sich die bislang an den Landkreisen orientierte Struktur der Polizei in Baden-Württemberg grundsätzlich bewährt habe. Die von Innenminister Gall geplante Reform gefährde die derzeit im Bundesvergleich bestehende hervorragende Sicherheitslage. „Bewährtes wird ohne Not zerschlagen. Die Antwort, in welchem Kosten-Nutzen-Verhältnis die Polizeistrukturreform steht, bleibt uns die Landesregierung bis heute schuldig“, erklärte Goll. Der Reformeifer der Landesregierung dürfe nicht dazu führen, dass selbst die besten Beamtinnen und Beamten aufgrund vollkommen falscher Strukturen die Sicherheit in Baden-Württemberg nicht mehr wie bisher gewährleisten könnten. „Die Auswirkungen der Reform wird die Landesregierung zu verantworten haben“, betonte Pröfrock. Es sei daher zu hoffen, dass durch den Druck aus der Bevölkerung und der Polizeibeamtinnen und –beamten, der täglich steige, die Pläne noch verändert werden können. „Die Fraktionen von CDU und FDP/DVP setzen auf eine bürgernahe Polizei. Diese kann jedoch in ihren gewachsenen Strukturen effizienter weiterentwickelt werden. Die innere Sicherheit hatte und hat für unsere Fraktionen höchste Priorität. Wir kämpfen weiterhin für den Erhalt der Polizeidirektionen und für eine bürgernahe Polizeistruktur. Wir kämpfen dafür, dass Baden-Württemberg auch in Zukunft, zum Wohle der Menschen, das Sicherheitsland Nr. 1 bleibt und die grün-rote Polizeistrukturreform in ihrer aktuellen Konzeption nicht umgesetzt wird“, betonten Goll und Pröfrock. Als Experten nahmen bei der dreistündigen Anhörung als Vertreter für den Landkreistag der Landrat des Neckar-Odenwald-Kreis Dr. Achim Brötel, für den Städtetag Prof. Stefan Gläser, für den Gemeindetag Johannes Stingl, der Landesvorsitzende Deutschen Polizeigewerkschaft, Joachim Lautensack, der Regionalleiter der Caritas-Region Biberach, Peter Grundler, der ehemalige Dekan der Fachhochschule für Polizei in Villingen-Schwenningen, Prof. Ulrich Stephan, sowie der stv. Vorsitzende des Arbeitskreises Polizei der CDU, Gerhard Regele, die Gelegenheit war, ihre Bewertung der Reformpläne abzugeben. Von Seiten der FDP war neben Prof. Goll der Fraktionsvorsitzende Hans-Ulrich Rülke MdL anwesend. Die CDU-Fraktion war vertreten durch den Fraktionsvorsitzenden Peter Hauk MdL und die Abgeordneten Matthias Pröfrock MdL, Karl Klein MdL, Konrad Epple MdL und Dieter Hillebrand MdL.

Schwarz-gelber Gesetzentwurf für Karlsruher Institut für Technologie im Wesentlichen übernommen – Der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte in einer Landtagsdebatte zur Weiterentwicklung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT):

„Die Stärkung der Autonomie des KIT ist für uns die logische Konsequenz und notwendige Schlussfolgerung aus der Fusion einer Landesuniversität mit einem Forschungszentrum der Helmholtz-Gemeinschaft. Denn damit eine Einrichtung dieser Größenordnung erfolgreich arbeiten kann, bedarf es größtmöglicher Gestaltungsspielräume in jeglicher Hinsicht, mithin der Freiheit von Forschung und Lehre. Mit dem Verzicht auf die Fachaufsicht seitens des Ministeriums, mit der Dienstherreneigenschaft hinsichtlich der Beschäftigten und mit der Übertragung des Sondervermögens wird die Autonomie des KIT in einer Weise gestärkt, die beispielgebend für alle Hochschul- und Forschungseinrichtungen in Baden-Württemberg sein kann und nach Auffassung der FDP auch sein muss.“Kern zeigte sich erleichtert, dass die grün-rote Landesregierung den Gesetzentwurf im Wesentlichen so übernommen hat, wie ihn noch die CDU/FDP-Vorgängerregierung auf den Weg gebracht hatte. Kern wörtlich: „Für die Zukunft dieser bundesweit einzigartigen Wissenschaftseinrichtung wäre es verheerend gewesen, wenn hier die Traditionslinie der innovationsfreundlichen und innovativen baden-württembergischen Wissenschaftspolitik verlassen worden wäre. Dass diese Traditionslinie beim KIT gehalten wurde, dafür gilt der Landesregierung der Dank und die Anerkennung der FDP-Landtagsfraktion. Zugleich fordern wir die Landesregierung auf, auch in Zukunft diese Traditionslinie zu halten.“ Timm Kern begrüßte auch, dass das KIT die Bauherreneigenschaft bezogen auf einen Teil der Gebäude bekommen soll. „Denn für das KIT wie für alle Universitäten und Hochschulen des Landes gilt: Wenn sie für Bau und Instandhaltung ihrer Gebäude selbst verantwortlich wären, würde ihnen dies viel bürokratischen Aufwand ersparen und ihnen ihre Arbeit wesentlich erleichtern.“Was die Beschäftigten am KIT angeht, seien laut Timm Kern mit den Regelungen für den Übergang vom TVöD (Tarifvertrag öffentlicher Dienst) zum TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) und hinsichtlich der Mittbestimmung tragfähige Lösungen gefunden worden. Kern wörtlich: „Erste Rückmeldungen auch aus den einzelnen Arbeitsbereichen des KIT ergeben ein positives Bild: Das Miteinander der beiden Wissenschaftstraditionen funktioniert und zeitigt sehr gute Ergebnisse. Damit besteht eine exzellente Ausgangsbasis für das KIT als wissenschaftliches Kraftzentrum, das auch im Verbund mit anderen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft international im Spitzenfeld mitspielen kann.“

FDP-Landtagsfraktion stellt eigenen Gesetzentwurf zur Direktwahl der Landräte vor – „Mit diesem Gesetzentwurf will die FDP-Landtagsfraktion den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, ihren Landrat direkt zu wählen. Durch die Direktwahl könnte das Verhältnis der Bürger zu ihrem Landrat genauso von großem Interesse geprägt sein, wie es in vielen Kommunen zwischen Bürgern und Bürgermeister der Fall ist. Dies ist auch eine Chance, Politik auf Landkreisebene für die Bürger noch greifbarer zu machen.“ Dies sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der innen- und kommunalpolitische Sprecher Prof. Dr. Ulrich Goll auf einer Landespressekonferenz zur Direktwahl der Landräte.

Nach geltendem Recht der Landkreisordnung wird der Landrat durch die Mitglieder des Kreistags gewählt. Die FDP-Landtagsfraktion schlägt vor, dass der Landrat künftig von den „wahlberechtigten Kreiseinwohnern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt“ wird. Weiter werden im Gesetzentwurf folgende Punkte berücksichtigt: • Um die Direktwahl des Landrats ausreichend demokratisch zu legitimieren, wird ein Zustimmungsquorum für die Wahl des Landrats von 15 Prozent der Wahlberechtigten festgelegt. Das heißt, 15 Prozent der wahlberechtigten Bürger müssen für den neuen Landrat stimmen. Für den Fall, dass dieses Qorum auch nach einer Stichwahl nicht erreicht wird, entscheidet der Kreistag. Ein solches 15-Prozent-Quorum gibt es auch bei der Direktwahl der Landräte in Brandenburg. • Das passive Wahlrecht wird auf die Altersgrenzen angepasst, die auch für die Wahl des Bürgermeisters gelten. Die Altersgrenze von derzeit noch 30 Jahren als Mindestalter für die Wählbarkeit des Landrats ist aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion nicht mehr zeitgemäß. • Aufgrund seiner neuen Legitimation durch die Direktwahl der Bürger erhält der Landrat auch ein Stimmrecht in Kreistag und Ausschüssen.• Um eine möglichst hohe Wahlbeteiligung auch für die Wahl der Landräte zu erreichen, soll jeweils der Wahltermin mit anderen Wahlen zusammengelegt werden können. Voraussetzung ist, dass der Wahltermin mit der jeweils laufenden Wahlperiode des Landrats in Einklang zu bringen ist. Nach den Worten von Rülke und Goll wird durch die Einführung des moderaten Quorums sichergestellt, dass der Landrat infolge geringer demokratischer Legitimation nicht geschwächt ist, sondern im Falle einer niedrigen Wahlbeteiligung das Wahlrecht an den Kreistag zurückfällt. „Es entspricht der liberalen Grundidee, Mitbestimmung der Bürger zu ermöglichen, aber auch Modelle für den Fall zu entwickeln, dass dieses Angebot von den Bürgern nicht immer angenommen wird.“ Rülke und Goll: „Es ist merkwürdig, dass die Landesregierung im Koalitionsvertrag die Einführung der Direktwahl festschreibt, sich bei diesem Thema aber zurückhält – und dies trotz des ständigen grün-roten Redens, Elemente direkter Demokratie auf kommunaler Ebene zu stärken“. Dies könne daran liegen, dass die SPD ihre Lieblingsidee von 12 bis 18 Großkreisen trotz des derzeitigen Dementis durch Innenminister Gall doch noch umsetzen wolle und diesem Vorhaben starke, direktdemokratisch legitimierte Landräte einen Strich durch die Rechnung machen könnten.

In Deutschland bereits sehr breite Palette von Klagemöglichkeiten vorhanden – Zum Vorhaben der grün-roten Landesregierung, Bürgern Verfassungsbeschwerden gegen Gesetze und Verordnungen zu ermöglichen, sagten der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die Einführung der Individualverfassungsbeschwerde auf Landesebene sehen wir eher kritisch: wir haben in Deutschland bereits eine sehr breite Palette von Möglichkeiten für die Bürger, von Klagemöglichkeiten Gebrauch zu machen, insbesondere über die Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht. Diese Möglichkeiten wurden in den letzten Jahren auch um die auf europäischer Ebene maßgeblich erweitert, sowohl über Verfahren beim EuGH als auch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Nun eine weitere Möglichkeit auf Landesebene zu schaffen, kostet nicht nur viel Geld für das Land und rüttelt an der ehrenamtlichen Struktur des Staatsgerichtshofs, sondern schafft eine Parallelstruktur zu Karlsruhe, die wir nicht brauchen.“

– Die vier Landtagsfraktionen von CDU, GRÜNE, SPD und FDP/DVP haben auf einen gemeinsamen Antrag zum Thema Konversion geeinigt. Das Thema Konversion ist für Baden-Württemberg von besonderer Bedeutung. Im ländlichen Raum sollen die Bundeswehrstandorte Hardheim, Sigmaringen, Hohentengen und Immendingen geschlossen werden. Bislang hält sich die Bundesregierung jedoch mit einem genauen Zeitplan zu den geplanten Standortschließungen äußerst zurück. Die Landtagsfraktionen drängen deshalb auf die Veröffentlichung eines genauen Zeitplans, um für die betroffenen Kommunen zeitnahe Lösungen zu finden. Auch mit Blick auf andere Investoren ist es notwendig, rasch zu konkreten Ergebnissen zu kommen. Zu prüfen ist auch, ob landeseigene Einrichtungen auf Konversionsflächen untergebracht werden können.

Der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben kommt beim Konversionsprozess eine zentrale Rolle zu. „Auf Bundesebene müssen wir uns jetzt dafür einsetzen, dass sich die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben an der Finanzierung der Gutachten zu den Entwicklungsperspektiven der ehemaligen Bundeswehrstandorte sowie der Standorte der US-Armee und der NATO-Truppen beteiligt“, so der konversionspolitische Sprecher der Fraktion GRÜNE Willi Halder. „Die betroffenen Kommunen vor allem im ländlichen Raum brauchen unsere Unterstützung“, so SPD-Fraktionschef Claus Schmiedel. „Dies gilt besonders für die Standortgemeinde Immendingen, wo die Daimler AG ein Prüfzentrum plant“, so Leopold Grimm von der FDP/DVP. In Nordbaden sind vor allem die Städte Mannheim, Heidelberg und Schwetzingen vom Abzug der US- und NATO-Truppen betroffen. „Das ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Land und Kommunen. Wir begrüßen es, dass der Bundesfachausschuss für Finanzen beschlossen hat, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ein Erstzugriffsrecht der Kommunen ermöglichen kann und damit viele Perspektiven eröffnet, dass Planung und Verwertung der Grundstücke in einer Hand sind – aber wir erwarten auch, dass das Land seinen finanziellen Beitrag zum Gelingen der Konversion erbringt“, erklärte der konversionspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Karl Klein MdL.

FDP-Landtagsfraktion lehnt Polizeireform ab – Ländliche Räume vernachlässigt – Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der innenpolitische Sprecher Prof. Dr. Ulrich Goll haben mit scharfer Kritik auf die Bekanntgabe der Standorte für die zwölf neuen Polizeipräsidien durch Innenminister Gall reagiert. „Es ist schon auffallend, dass Polizeipräsidien dort platziert wurden, wo die Großkopfeten der SPD sitzen“, sagte Rülke. Der Standort Ludwigsburg sei der Wahlkreis des Fraktionsvorsitzenden Schmiedel, der Standort Reutlingen liege im Wahlkreis des stellvertretenden Ministerpräsidenten Schmid.

Mit dieser Bevorzugung des eigenen Personals von Grün-Rot gehe die von der FDP-Fraktion befürchtete Vernachlässigung der ländlichen Räume einher. Die Kommunikationswege zwischen den Revieren und den vorgesetzten Dienststellen würden verlängert. So sei zu befürchten, dass es bei Einsätzen mit schwerwiegender Gefahrenlage wegen mangelnder Ortskenntnis der in großer Entfernung agierenden Führungskräfte eher zu Pannen kommen könne. Rülke und Goll: „Wir lehnen diese Art der Polizeireform aufgrund ihrer Radikalität ab. Die FDP-Fraktion bleibt bei ihrem Vorschlag, die 37 Polizeidirektionen nicht auf ein Drittel, sondern auf zwei Drittel zu reduzieren.“

Innenpolitischer Sprecher sieht sich bei Polizeireform in seinen Befürchtungen bestätigt – Der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll, sieht sich durch eine Veröffentlichung der Stuttgarter Nachrichten zur Polizeireform in seinen Befürchtungen bestätigt. „Das Innenministerium plant zwölf Mammutbehörden, die zu weit von den Menschen, den Kommunen und den Tatorten entfernt sind“, sagte Goll. Die jetzige Polizeistruktur werde auf den Kopf gestellt. Auf dem Land würden die Kommunikationswege zwischen den Revieren und den vorgesetzten Dienststellen nicht verkürzt, sondern verlängert, weil Führungskräfte der Polizei in die neuen kreisübergreifenden Präsidien abgezogen werden. Goll erneuerte den Vorschlag der FDP-Landtagsfraktion, die 37 Polizeidirektionen nicht auf ein Drittel, sondern auf zwei Drittel zu reduzieren.