Der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll, erläutert die Einbringung von drei Gesetzentwürfen zur Stärkung der direkten Demokratie auf Landesebene durch die FDP-Landtagsfraktion wie folgt:

„Die interfraktionelle Arbeitsgruppe Bürgerbeteiligung drohte aus unserer Sicht aus Gründen interner Differenzen ins Stocken zu geraten. Mit den Gesetzentwürfen wollen wir den Stein wieder ins Rollen bringen. Wir legen drei konkrete Vorschläge vor – die Absenkung des Quorums bei der Volksabstimmung auf 20%, die Absenkung des Quorums des Volksbegehrens auf 10% und die Einführung einer Volksinitiative. Mit letzterer sollen die Bürger zukünftig das Parlament verpflichten können, sich mit einem bestimmten Thema zu beschäftigen. Dafür sollen 50.000 Unterschriften erforderlich sein.“

Diese drei Regelungsvorschläge seien dem Grunde nach auch vom bisherigen Ver-handlungskorridor der AG Bürgerbeteiligung gedeckt, argumentierte Goll. Da sich die AG heute wieder zu einer Sitzung zusammengefunden habe, werde die FDP-Landtagsfraktion die Weiterbehandlung im parlamentarischen Verfahren im Sinne einer konsensorientierten Zusammenarbeit vorerst aufschieben.

„Wir halten unsere Gesetzentwürfe aber für einen wichtigen Verhandlungsbeitrag, damit die Arbeit der Arbeitsgruppe nicht unnötig verzögert werden kann. „Das Thema Bürgerbeteiligung ist zu wichtig, um es aus parteipolitischer Taktiererei heraus auf die lange Bank zu schieben“, konstatiert Goll. Bei weiteren Verzögerungen habe die FDP-Landtagsfraktion dann ein Mittel zur Hand, das Thema unmittelbar im parlamentarischen Verfahren wieder auf den Tisch zu bringen.

 

Zu den Befürchtungen der Strafvollzugsgewerkschaft (BSBD), dass die Sparpläne der grün-roten Landesregierung den Strafvollzug in den Abgrund führen, sagte der justizpolitische Sprecher und Strafvollzugsbeauftragte der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Der Strafvollzug im Land leistet nicht nur eine hervorragende, sondern auch eine wichtige und unverzichtbare Arbeit für unsere Gesellschaft. Er ist bereits mit einer schlanken Personaldecke ausgestattet. Hier weitere Einsparungen vorzunehmen, halte ich auch aus Gründen der Sicherheit für unverantwortlich“, so Goll.

Die Befürchtungen der Gewerkschaft, wonach Stelleneinsparungen im Justizvollzug die Sicherheit der Bediensteten, der Gefangenen und der Bevölkerung gefährden, seien sehr ernst zu nehmen, warnte Goll.

Goll weiter: „Dass die Landesregierung Sparzwängen gegenübersteht, mag sein. Dies ist von ihr jedoch keineswegs unverschuldet: statt 100 Neustellen für ein Prestigeobjekt Nationalpark zu schaffen, sollte man lieber die Stellen im Land erhalten, die man wirklich braucht – und dazu gehört an vorderster Front neben Polizei und Justiz der Strafvollzug.“

 

Aus Sicht des Vorsitzenden der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke ist der Einspruch der Grünen gegenüber den SPD-Plänen zur Kommunalisierung von Landesbeamten symptomatisch für den Zustand der grün-roten Koalition. Es vergehe kein Tag, an dem nicht irgendein unausgegorener Vorschlag irgendeines Grünen oder Roten nur das Tageslicht erblicke, um vom jeweiligen Koalitionspartner reflexhaft abgelehnt zu werden.  „In der grün-roten Liebesehe ist der Ehekrach mittlerweile der Normalzustand”, so Rülke wörtlich.

 

Der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, warnt vor reflexhaften Forderungen nach der Verschärfung von Gesetzen und davor Sportschützen und Jäger potentiell zu kriminalisieren.

Im Übrigen zeugten Forderungen nach zentraler Aufbewahrung von Sportwaffen lediglich davon, dass jene, die diese Forderung aufstellten über geringe Sachkenntnis verfügten.

Als erneuten Beleg für die Handlungsunfähigkeit der grün-roten Landesregierung bewertet der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke den “Eiertanz” von Innenminister Reinhold Gall in der Frage des Alkoholverbots auf öffentlichen Plätzen.

Gall versuche durch substanzloses Windmachen davon abzulenken, dass diese Koalition vollkommen gelähmt und handlungsunfähig sei, so Rülke.

 

Zur Meldung, wonach Grünen-Fraktionschefin Sitzmann im Gegensatz zu Innenminister Gall (SPD) beim Verfassungsschutz noch größere Einsparpotenziale sehe,  sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Während des noch laufenden NSU-Prozesses vorzuschlagen, beim Verfassungsschutz die Hälfte des Personals einzusparen, ist blanker Hohn und ein Schlag ins Gesicht der Opfer. Zwar ist die Personalausstattung kein alleiniger Garant für gute Arbeit, aber der komplexen Aufgabe des Verfassungsschutzes mit einer Radikalkur an Stellenstreichungen zu begegnen, ist verantwortungslos.“

Als Vorgeschmack auf die vermutlich bald im ganzen Lande zu beklagenden Auswirkungen der Gemeinschaftsschule bezeichnete der FDP-Fraktionsvorsitzende  Dr. Hans-Ulrich Rülke die nahezu sprachlos machenden „Rechenkünste“ von Innenminister Reinhold Gall. Gall hatte am Vortag erklären lassen, die durch die Polizeireform eintretende inflationäre Ausweitung der hochbezahlten B-Stellen im Landespolizeidienst werde gegenfinanziert. So gebe es künftig 36 statt 13 B-Stellen  (Mindestgehalt gut 6000 Euro im Monat ), die durch den Wegfall von 3,5  A13-Stellen (zwischen 3000 und 4000 Euro im Monat ) gegenfinanziert würden. Bei diesem Rechenmodell mache er sich ernsthaft Sorgen um die Kalkulationsfähigkeiten des Innenministers, so Rülke. Es wundere ihn nicht, dass Leute, die solche Berechnungen anstellten, am Ende lediglich auf 123 Millionen Euro Gesamtkosten für die Reform kämen. „Wenn alle in diesem Ministerium so rechnen, dann können wir uns bei den Gesamtkosten dieser Reform auf einiges gefasst machen. Ich bleibe dabei: Diese Reform wird den Steuerzahler am Ende rund 900 Millionen Euro kosten“, so der FDP-Fraktionschef.

 

 

Zur Ankündigung von Innenminister Gall (SPD), dass die Polizeireform für viele Baden-Württemberger schneller als geplant sichtbar werde, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die FDP-Landtagsfraktion befürchtet vielmehr, dass die Bürger die Polizeireform früher als geplant spüren werden: Insbesondere im ländlichen Raum wird die Schließung der Polizeidirektionen ziemlich schnell zu einem Abbau an Sicherheit führen. Gerade unter den Schließungen der Kriminalpolizei-Außenstellen werden die Bürger konkret zu leiden haben.

Wenn Gall es als sensationell bezeichnet, dass 75 Prozent der Standortwünsche berücksichtigt werden können, so täuscht er darüber hinweg, dass ein Viertel der Polizeibeamten an einen Ort versetzt wird, wo es nicht hin will.“

Als verworren und widersprüchlich bewertet der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke die Aussagen von Ministerpräsident Kretschmann zur Frage seines Regierungsstils. Verwunderlich sei insbesondere Kretschmanns Aussage, er trage koalitionsinterne Konflikte nicht öffentlich aus. „Wenn dem so ist, warum erklärt er dann öffentlich, er sei für ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen, könne sich aber in der Koalition nicht durchsetzen? Wenn dem so ist, warum erklärt er dann öffentlich, wenn es nach ihm gegangen wäre, hätte es bei den Beamten eine Nullrunde gegeben, aber es sei halt nicht nach ihm gegangen?“, fragt Rülke wörtlich. Wenn man dann noch Kretschmanns Herumeiern zu den Positionen der Grünen in der Steuerpolitik sehe, komme man zu dem Ergebnis, dass sein Regierungsstil mittlerweile höchst skurrile Ausmaße angenommen habe, sagte Rülke

Zu dem vorgelegten Entwurf der Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung für einen „Leitfaden für eine neue Planungskultur“ sagte der Fraktionsvorsitzende der FDP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die grüne Staatsrätin lässt einmal mehr ein koordiniertes Vorgehen vermissen – sie legt lediglich einen wortreichen „Leitfaden für eine neue Planungskultur“ vor. Dieser ist bisher nicht einmal zwischen den Ressorts abgestimmt und reines Flickwerk.

Ob Filderdialog oder Bürgerbefragung im Nordschwarzwald: Grün Rot will Bürgerbeteiligung nur, wenn das Ergebnis in ihrem Sinne ist. Sie haben also gar kein Interesse an einer expliziten rechtlichen Verankerung, denn das würde bedeuten, dass auch unbequeme Bürgervoten umgesetzt werden müssen.“

Zur Bestellung von 18 männlichen Leitern der zukünftigen Polizeipräsidien inklusive der Leitung der Hochschule für Polizei, des Landeskriminalamts und dem Landekriminal- und dem Landespolizeidirektor, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die FDP-Landtagsfraktion ist  schwer enttäuscht. Wir können die Entscheidung von Innenminister Gall, die insgesamt 18 Leitungsstellen ausschließlich mit Männern zu besetzen, nicht nachvollziehen. Bei der Diskussion um ein Kommunalwahlgesetz taten Grüne und Rote so, als liege Ihnen die Frauenförderung am Herzen. Dies entpuppt sich jetzt als pure Heuchelei. Wenn es um die Gleichstellung von Männern und Frauen konkret wird und Gestaltungsmöglichkeiten bestehen, schiebt die Landesregierung eine absolute Nullnummer.“

Zum wohnungspolitischen Maßnahmenpaket der Landesregierung wie beispielsweise  ein geplantes Zweckentfemdungsverbotsgesetz und eine Umwandlungsverordnung sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Statt sich über kreative Wohnungsbaukonzepte zum Wohle der Bürger Gedanken zu machen, setzt die grün-rote Landesregierung auf dirigistischen Bürokratismus, der jegliche wirtschaftliche Dynamik erstickt. So bleibt Nils Schmid weiterhin ein Wirtschaftsverhinderungsminister, der für eine SPD steht, die vor Eingriffen ins Privateigentum der Bürger nicht zurückschreckt.“

 

„Wir machen mit dieser Anfrage deutlich, dass das Thema Rettungsdienst in der politischen Agenda aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion ganz nach oben gehört. Gerade bei der Frage der Ausbildung von Rettungssanitätern und bei den Bedingungen für den Krankentransport sind stimmige Konzepte notwendig – hier darf die Politik den aktuellen Herausforderungen nicht hinterherhinken“. Dies sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll, in der Landtagsdebatte über die Große Anfrage der FDP-Landtagsfraktion mit dem Titel „Aktuelle Situation und Perspektiven des Rettungsdiensts in Baden-Württemberg“ (Drucksache 15/2858).

Als Hauptpunkte für eine Diskussion nannte Goll folgende Bereiche: Zum einen sieht der innenpolitische Sprecher Anpassungsbedarf bei den Rahmenbedingungen zum Krankentransport. „Eine Hilfsfrist von 40 Minuten für den Krankentransport wäre ein geeignetes Mittel, Wartezeiten insbesondere in Krankenhäusern zu verringern. Dies ist nicht nur im Sinne einer guten Klinikorganisation geboten, sondern dient auch dem Wohl der Patienten, die dann nicht stundenlang auf Krankenhausfluren auf ihren Transport warten müssen“, so Goll. Hier könne sich die Landesregierung nicht mit der pauschalen Aussage, es gebe keinen Bedarf für eine Hilfsfrist, aus der Affäre ziehen. Schließlich gebe es eine solche Frist aus gutem Grunde in anderen Bundesländern. Durch entsprechende Umorganisation könne dies auch ohne nennenswerte finanzielle Mehrbelastung gestemmt werden, zumal die entsprechenden Anbieter selbstverständlich nicht mit zusätzlichen Anforderungen konfrontiert werden dürften, ohne die entsprechenden Rahmenbedingungen zu erhalten, die ihnen dies ermöglichen.

Zudem haben sich nach den Worten von Goll die Anforderungen an das Personal im Rettungsdienst in den letzten Jahren stetig gewandelt. So sei der Einsatz des Rettungswagens längst nicht mehr der schlichte Transport zum versorgenden Krankenhaus. „Unmittelbar nach dem Eintreffen am Einsatzort beginnt eine notfallmedizinische Versorgung auf hohem Niveau. Dies erfordert eine entsprechende Ausbildung und natürlich auf eine angemessene Vergütung für diese wichtige, nicht selten über Leben und Tod entscheidende Tätigkeit“, sagte Goll. Hier müsse von allen Seiten ein Beitrag dazu geleistet werden, die Attraktivität dieses zukünftig ‚Notfallsanitäter‘ genannten Berufsbildes zu erhalten und wenn möglich zu steigern.

Goll weiter: „Wir danken nicht zuletzt allen im Bereich der Notfallrettung Tätigen, sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag in unserer Gesellschaft. Sie verdienen Anerkennung für Ihre Arbeit. Dazu gehört allerdings auch die Schaffung von zeitgemäßen Rahmenbedingungen durch den Gesetzgeber“.

 

 

Zur Entscheidung der Heuss-Stiftung, an der Preisverleihung für den Grünen-Politiker Cohn-Bendit festzuhalten, sagten die Vorsitzenden der CDU- und der FDP-Landtagsfraktion, Peter Hauk und Dr. Hans-Ulrich Rülke am Montag (15. April):

„Wir sind enttäuscht über die Entscheidung der Theodor-Heuss-Stiftung, an der Preisverleihung am Samstag an Herrn Cohn-Bendit als Preisträger festzuhalten. Wir hätten nicht erwartet, dass die Stiftung die massiven öffentlichen Proteste gegen die Auswahl Cohn-Bendits als Preisträger  ignoriert.

Die Landtagsfraktionen von CDU und FDP halten an ihrer Forderung fest, dass Ministerpräsident Kretschmann an der Preisverleihung nicht teilnehmen soll. Seine Erklärungs- und  Verharmlosungsversuche vom Wochenende sind aus unserer Sicht nicht tragbar.“

In einer Landtagsdebatte über die Besoldung von Richtern und Staatsanwälten sagte der justiz- und innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die Zahlen, die die Landesregierung in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage vorgelegt hat, belegen eindeutig, dass die baden-württembergische Justiz  auch im Ländervergleich eine exzellente Arbeit leistet. Mit einer sehr geringen Anzahl von Richtern und Staatsanwälten sind die Verfahrensdauern durchweg kurz. Dies ist vor allem der hervorragenden Arbeit der Justiz zu verdanken. Auf  Dauer kann man gute Leute aber nur gewinnen und halten, wenn man sie auch angemessen bezahlt.“

In der Justiz sei man darauf angewiesen, Juristen mit exzellenten Noten zu gewinnen, die in der freien Wirtschaft oft um ein vielfaches mehr verdienen könnten, so Goll. Auf die Dauer reiche es nicht aus, auf flexible Arbeitszeiten und eine Jobgarantie zu bauen. Gerade im Bereich der Eingangsbesoldung hätten sich die Bezüge seit dem Jahr 1995 nur um einen Bruchteil der Dynamik in der Wirtschaft erhöht.

Goll weiter: „Mit der zusätzlichen Absenkung der Eingangsbesoldung auf acht Prozent erscheinen die Floskeln der Landesregierung über einen Wettbewerb um die ‚besten Köpfe‘ wie Hohn. Diese ‚besten Köpfe‘ werden derzeit in einer Art und Weise besoldet, die sowohl der Qualität und den Anforderungen der Arbeit nicht gerecht werden als auch im Hinblick auf die Länge und dem Anspruch der vorangegangenen Ausbildung nicht mehr angemessen sind. Meine Linie war es daher immer, den Justiz- und Verwaltungsapparat nicht unnötig aufzublähen, sondern ihn auf die Kernbereiche zu konzentrieren. Dann ist es auch möglich, die wenigen Stellen, die man hat, weiterhin mit qualifizierten Leuten zu besetzen und sie auch angemessen zu bezahlen.“

Nach den Worten von Goll schadet das Verhalten der Landesregierung auch dem Ansehen und der Attraktivität des öffentlichen Dienstes. „Wenn angehende Beamte und Richter nicht mehr darauf vertrauen können, dass das Land seinen Verpflichtungen einer dem Amt angemessenen Besoldung dauerhaft nachkommt, wird die Attraktivität des Arbeitsplatzes für qualifizierte Leute weiter sinken“, so Goll. Zudem sei es auch eine Frage des Vertrauensschutzes, dass man denen, die bereits im Landesdienst stehen, nicht „scheibchenweise“ durch Beihilfekürzungen oder Besoldungsverschiebungen zusetze.

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, sagte zur Kritik der Grünen an seiner Twitter-Meldung:

„Ich weise den Vorwurf der Verharmlosung des Nationalsozialismus zurück. Offensichtlich geht es den Grünen darum, Pädophilie zu verharmlosen.“

Laut seinem Sprecher verwundere Rülke die Stigmatisierung des ehemaligen Ministerpräsidenten Filbinger durch die Grünen doch sehr. Immerhin sei Filbinger im Jahre 2007 mit allen Ehren in Freiburg beigesetzt worden. Und kein Geringerer als der heutige Ministerpräsident Winfried Kretschmann habe ihm an diesem Tage die letzte Ehre erwiesen. Offensichtlich teile Kretschmann die Auffassung seines Amtsvorgängers Günther Oettinger, wonach Filbinger eben kein Nationalsozialist gewesen sei. Die jetzige grüne Empörung sei der durchsichtige Versuch, von der Pädophilie des Herrn Cohn-Bendit abzulenken.

 

Zur Kritik von Baden-Württembergs Innenminister Gall (SPD) am Veto der FDP gegen einen NPD-Verbotsantrag der Bundesregierung sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke: „Wenn der Innenminister von einer blamablen Vorstellung der FDP spricht, so fällt dieser Vorwurf auf ihn zurück: Denn blamabel ist allein die Naivität von Herrn Gall.
Er ignoriert völlig die Gefahr eines erneuten Scheiterns vor dem Bundesverfassungsgericht mit der Folge einer Aufwertung der NPD. Im Übrigen passt es zu Herrn Gall, in der Illusion zu leben, man könne durch ein Verbot der NPD auch rechtes Gedankengut ausschalten. Es ist typisch für das Weltbild mancher Sozialdemokraten, jedem Problem ein Verbot hinterherzuwerfen und sich dann einzubilden, jetzt entstehe das Paradies.“

Zur Forderung des SPD-Fraktionsvorsitzenden Schmiedel nach der schnellen Einführung einer Rauchmelderpflicht, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke: „Der SPD-Fraktionsvorsitzende Schmiedel sollte sich schämen, dass er die Brand-Katastrophe in Backnang für parteipolitisch motivierte Schuldzuweisungen nutzt. Offensichtlich wurden dort elementare Sicherheitsvorschriften verletzt. Deshalb ist es naiv anzunehmen, dass einer Rauchmelderpflicht Folge geleistet worden wäre.“
Nach den Worten von Rülke empfiehlt die FDP-Landtagsfraktion jedem das Anbringen eines Rauchmelders. Aber eine Rauchmelderpflicht erfordere strenge Kontrollen. „Wir sind gespannt, wie Herr Schmiedel diesen bürokratischen Moloch lösen und finanzieren will”, so Hans-Ulrich Rülke

Zum Streit in der grün-roten Landesregierung über das geplante Online-Bürgerportal des Staatsministeriums sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke: „Die grün-roten Chaostage gehen weiter. Täglich gibt es zurzeit eine neue Keilerei in der Landesregierung. Nachdem am Mittwoch in Zusammenhang mit Stuttgart 21 der SPD-Fraktionsvorsitzende Schmiedel das Menetekel des Koalitionsbruchs an die Wand gemalt hatte, indem er den Grünen androhte, mit FDP und CDU gemeinsam im Landtag gegen sie vorzugehen, watscht er heute die grüne Staatsrätin ab. Die einstmalige Liebesehe ist zerrüttet und wird nur noch durch den Machterhalt zusammen gehalten. Ministerpräsident Kretschmann sollte sich Hilfe bei einem Paar-Therapeuten holen.“

Zur Enthaltung der Fraktionen von Grünen und SPD bei der Wahl eines neuen Vorsitzenden im EnBW-Untersuchungsausschuss sagte der Obmann der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück:
„Wenn Grün-Rot an der Person des Abgeordneten Hermann nichts auszusetzen hat, und es lediglich darum geht, die CDU in ihrer Gesamtheit in Haftung zu nehmen, dann hätte eine Regierungskoalition diesen Weg auch zu Ende gehen und einen eigenen Wahlvorschlag unterbreiten müssen.
Es stellt sich die Frage, ob Grün-Rot vor einem eigenen Vorschlag zurückschreckt, weil man fürchtet, selbst zum Gegenstand näherer Nachforschungen zu werden. Die Unterlagen, die von Beginn an den Weg an die Öffentlichkeit fanden, haben der CDU jedenfalls nicht gerade geholfen.
Wir verurteilen nicht nur die Weitergabe von Informationen durch Mitglieder der CDU, sondern jegliche Weitergabe vertraulicher Unterlagen aus dem Untersuchungsausschuss.
Grün-Rot hat seine Rolle als Regierungskoalition offenbar noch immer nicht gefunden. Wenn sie sich bei einer so wichtigen Frage wie dem Vorsitz des EnBW-Untersuchungsausschusses enthält, wird sie ihrer Verantwortung jedenfalls nicht gerecht. Es drängt sich der Verdacht auf, dass es Grün-Rot weniger um Aufklärung, sondern vielmehr um Effekthascherei geht.
Die FDP-Fraktion steht offensichtlich als einzige geschlossen für umfassende und zeitnahe Aufklärung der Vorgänge. Wir brauchen niemanden zu schützen, aber auch niemanden vorab zu verurteilen“, so Glück.

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, unterstützt den Beamtenbund in seiner Kritik, dass die Landesregierung einen einseitigen Sparkurs  zu Lasten der öffentlich Beschäftigten fährt.
Rülke: „Die grün-rote Landesregierung hat fahrlässig alle Chancen verspielt, mit dem Beamtenbund zu einer Verständigung zu kommen.

Beispielsweise, als es um die inhaltsgleiche Übernahme des Tarifabschlusses auch auf den Beamtenbereich ging. Der Ministerpräsident und sein Finanzminister wissen, dass auch die Beamtenschaft zur Mitwirkung an der Haushaltskonsolidierung bereit ist, wenn dieser Streitpunkt bereinigt wäre und wenn sie nicht als einzige Gruppe zum Sparen herangezogen würden. Andererseits wirft die Landesregierung das Geld mit vollen Händen zum Fenster  hinaus: zum Beispiel für eine überteuerte Polizeireform oder für einen Nationalpark, dessen Nutzen selbst bei Experten fraglich ist. Kretschmann und Schmid sparen einzig bei den Staatsdienern, weil sie glauben, dass diese sich nicht wehren können.“

Der FDP-Fraktionsvorsitzende  Dr. Hans-Ulrich Rülke sagte anlässlich der Vorstellung der Klageschrift, mit der die FDP-Landtagsfraktion den Staatsgerichtshof anruft: „Mit dieser Klage versucht die FDP-Fraktion, die grün-rote Landesregierung zur Einhaltung der Landesverfassung zu zwingen und dem Parlament die Auskünfte zu geben, auf welche es einen durch die Landesverfassung gewährleisteten Anspruch hat.“ Zwar habe bereits die Klageankündigung der FDP die Landesregierung veranlasst, einen Teil der begehrten Auskünfte über die Kosten des ICC-Verfahrens nun doch kurz vor der Klageerhebung mitzuteilen. So habe der Finanzminister im Finanzausschuss nach eigenen Angaben auf Ratschlag eines Verfassungsrechtsexperten Mitte Januar nun zumindest einige Auskünfte erteilt. Rülke: „Dazugelernt hat der Finanzminister aber scheinbar nichts. Denn gleichzeitig werden von seinem Ministerium bereits die nächsten Anfragen nicht ausreichend beantwortet. Offenbar sind dem Finanzminister die zur Neckarpri GmbH gestellten Fragen unangenehm. Wir haben uns daher entschlossen, diese kurzfristig ebenfalls in die Klage einzubeziehen.“

Nach den Worten von Rülke ist die selbst auferlegte Transparenz der grün-roten Landesregierung jedenfalls dem Parlament gegenüber nichts als ein Lippenbekenntnis. „Tatsächlich werden dem Parlament in einer Art und Weise Informationen vorenthalten, wie es Baden-Württemberg in 60 Jahren wohl noch nicht erlebt haben dürfte“, so Rülke wörtlich.

Der rechts- und innenpolitische Sprecher Prof. Dr. Ulrich Goll betonte die Bedeutung der parlamentarischen Auskunftsrechte, ohne die das Parlament seiner Kontrollfunktion gegenüber der Regierung im Rahmen der Gewaltenteilung nicht nachkommen könne. „Wenn die grün-rote Landesregierung die verlangten Auskünfte derart stur verweigert, bleibt letztlich nur die Beschreitung des Rechtswegs, damit der Staatsgerichtshof als dritte Gewalt der grün-roten Landesregierung sagt, welche Auskünfte sie dem Parlament zu geben hat“, sagte Goll.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Kirchberg führte aus, die Frage, ob Informationen über ein laufendes Schiedsverfahren grundsätzlich unter Hinweis auf laufendes Regierungshandeln verweigert werden könnten, sei bislang von der Rechtsprechung nicht entschieden. „Die Anrufung des Staatsgerichtshofes durch die FDP-Fraktion wird dazu beitragen, die gegenseitigen aus der Landesverfassung resultierenden Rechte und Pflichten der beteiligten Verfassungsorgane weiter zu präzisieren“, so Kirchberg zu den staatsorganisationsrechtlichen Auswirkungen des angestrengten Organstreitverfahrens. Und das objektive, schützenswerte Interesse der FDP-Fraktion an der Klärung dieser Frage bestehe auch nach der unter dem Druck der Klageankündigung erfolgten teilweisen Auskunftserteilung durch den Finanzminister fort.

Zur Antragsschrift und den damit gerügten Antworten:

I.    Auskunftsverweigerung unter Hinweis auf „laufendes Regierungshandeln“ (ICC-Schiedsklage)
Die FDP-Fraktion wollte von der Landesregierung unter anderem wissen (Drs. 15/2108, 15/2355):

•    wie sich die ursprüngliche Klagesumme der landeseigenen Neckarpri von 2,016 Mrd. € zusammensetzte,
•    ob und ggf. in welcher Höhe dem Land durch die nachträgliche Reduzierung der Klagesumme um 1,176 Mrd. € auf 834 Mio. € zusätzliche Kosten entstehen,
•    welche Kosten (insbesondere für Rechtsanwälte, Gutachter, Übersetzungen, Dolmetscher und Gerichtsgebühren) dem Land Baden-Württemberg bislang in Zusammenhang mit dem gegen die EDFI angestrengten ICC-Schiedsverfahren entstanden sind,
•    mit welchen weiteren Kosten die Landesregierung im Zusammenhang mit dem ICC-Schiedsverfahren rechnet.

Die Beantwortung dieser Fragen wurde von der Landesregierung mit dem Hinweis verweigert, die Schiedsklage sei laufendes Regierungshandeln, zu dem seitens der Landesregierung grundsätzlich keine Auskünfte erteilt würden.

    Offenbar ist sich die grün-rote Landesregierung der Angreifbarkeit ihrer Position bewusst. Nachdem die FDP-Fraktion ihre Klage im Dezember 2012 für Ende Januar 2013 angekündigt hat, erteilte der Finanzminister im Finanzausschuss Mitte Januar doch – nach eigenen Angaben auf Rat eines Verfassungsrechtsexperten – zumindest einen Teil der begehrten Informationen.

Die Antragsschrift stützt sich insoweit auf folgende grundlegenden Erwägungen:

•    Die gestellten Fragen beziehen sich bereits nicht auf Regierungshandeln, sondern auf Verwaltungshandeln, für welches bereits dem Grunde nach kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht.
•    Dies gilt umso mehr, als sich die gestellten Fragen auf die finanziellen Auswirkungen beschränken und etwa nicht die Prozesstaktik der Landesregierung ausforschen.
•    Gegenüber dem Parlament kann ein von der Landesregierung selbst vereinbartes Schiedsverfahren nicht geheimer sein, als ein ordentliches Gerichtsverfahren.
•    Die Landesregierung kann die Informations- und Kontrollrechte des Parlaments auch nicht durch möglicherweise ausdrückliche Vertraulichkeitsvereinbarungen bzgl. des (Schieds-)Gerichtsverfahrens beschneiden.
•    Jedenfalls ist die Begründung für die Informationsverweigerung auch nicht ausreichend, weil sie dem Parlament keine Prüfung ermöglicht, warum die Regierung hier in ihrem Kernbereich betroffen sein will.

II.    Auskunftsverweigerung durch „Missverstehen“ und Ausführungen zunicht gestellten Fragen (Neckarpri)

Die FDP-Fraktion fragte die Landesregierung außerdem (Drs. 15/2814, 15/2845):

•    Inwiefern ist der Landesregierung bekannt, warum der Bilanzabschluss der Neckarpri GmbH zum Ende des Geschäftsjahrs 2010/2011 zum 30. Juni 2011 bis zum Tage der Anfrage am 17.12.2012 nicht veröffentlicht ist?

Die Landesregierung antwortete hierauf, nachdem die Gesellschafter der Neckarpri GmbH den Jahresabschluss am 18.12.2012  festgestellt hätten, sei dieser am 21.12.2012 veröffentlicht worden.

    Demnach wurde der Jahresabschluss einen(!) Tag nach der Anfrage aufgestellt, nachdem zuvor fast 1 ½ Jahre seit dem Ende des Geschäftsjahres vergangen waren. Der Grund für die bislang nicht erfolgte Aufstellung des Jahresabschlusses, und die dann erfolgte Aufstellung in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Anfrage bleibt gänzlich unbeantwortet.

•    Auf welche rechtliche Grundlage stützt sich die Landesregierung hinsichtlich der bisherigen (Stand: 17.12.2012) Nichtveröffentlichung?
Und – in einer ergänzenden Anfrage – warum wurde die gesetzliche Aufstellungsfrist für den Jahresabschluss und den Lagebericht der Neckarpri GmbH zum Ende des Geschäftsjahres 2010/2011 zum 30. Juni 2011 massiv überschritten?

Hierzu führte die Landesregierung aus, die im Handelsgesetzbuch vorgegebenen Fristen für die Erstellung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses hätten wegen der Komplexität der erstmaligen Erstellung des Konzernabschlusses nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) bei der Neckarpri GmbH nicht eingehalten werden können.
Bzgl. der ergänzenden Frage verwies die Landesregierung ausschließlich auf die vorstehend erteilte Antwort.

    § 264 Abs. 1 HGB sieht vor, dass der Jahresabschluss innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres aufzustellen ist. Ist der Jahresabschluss ein Jahr nach Abschluss des Geschäftsjahres noch nicht veröffentlicht, sehen §§ 325 Abs. 1 Satz 2, 335 HGB die Verhängung eines Ordnungsgeldes durch das Bundesamt für Justiz zwischen 2.500 € und 50.000 € vor, wodurch der Gesetzgeber zum Ausdruck bringt, dass es sich um einen massiven Gesetzesverstoß handelt.

    Hier räumt die Landesregierung – wenn auch verklausuliert – einen Gesetzesverstoß ein und versucht diesen mit einer angeblich komplexen Konzernstruktur zu rechtfertigen.

    Worin diese Komplexität zu sehen ist, wird in keiner Weise erkennbar. Es ist im Gegenteil kaum eine einfachere Gesellschaftsstruktur denkbar als vorliegend, wo es sich um eine 100%-Gesellschaft des Landes handelt, die ausschließlich einen 100%-Anteil einer Beteiligungsgesellschaft hält, die wiederum ausschließlich das Aktienpaket des Landes an der EnBW verwaltet. Aber selbst wenn es sich um eine komplexe Konzernstruktur handelte, wäre dies kein Grund für eine derart massive Fristüberschreitung, denn auch Großkon-zerne haben sich an die Fristen zu halten und tun dies auch. Selbst tatsächlich komplexe Konzernstrukturen rechtfertigen eine derart gravierende Fristüberschreitung nicht.

    Es wären auch zumindest Darlegungen dazu erforderlich gewesen, worin die besondere Komplexität besteht. Durch den lediglich floskelhaften Hinweis auf eine nicht erkennbare Komplexität kann das Parlament nicht entscheiden, ob es sich mit der Antwort zufrieden gibt oder weitere Schritte veranlassen muss.

    Mit der ergänzenden Frage nach dem Grund der massiven Fristüberschreitung musste der Landesregierung spätestens klar sein, dass eine Erläuterung der zeitlichen Abläufe bei der Beantwortung erforderlich war.

•    Seit wann ist der Landesregierung das Ergebnis eines von der Neckarpri GmbH in Auftrag gegebenen Werthaltigkeitstests bzgl. des EnBW-Anteils des Landes bekannt?

Antwort: Die Bestätigung der Richtigkeit dieses Tests erfolgte am 22.10.2012 durch einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der mit der Prüfung der Jahresabschlüsse beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

    Auf die gestellte Frage nach der Kenntniserlangung der Landesregierung wird in der Antwort überhaupt nicht eingegangen, so als ob die Antragsteller danach gefragt hätten, wann die Richtigkeit des Ergebnisses bestätigt worden sei. Mit der tatsächlich gestellten Frage hat die Antwort der Landesregierung schlicht nichts zu tun.

Die Motivation der Landesregierung, die gestellten Fragen nicht beziehungsweise nur ausweichend zu beantworten, sind der FDP-Fraktion nicht bekannt. Gerade die Nichtbeantwortung der letzten Frage legt aber nahe, dass die Landesregierung den dortigen Werthaltigkeitstest entweder verspätet in Auftrag gegeben hat, was die Komplexität der Konzernstruktur als Begründung für die gravierende Fristüberschreitung weiter in Frage stellte und eher an ein Versäumnis der Landesregierung denken ließe. Oder der Werthaltigkeitstest wurde zeitnah nach Abschluss des Geschäftsjahres in Auftrag gegeben. Dann liegt es nahe, dass die Landesregierung lange vor der Aufstellung des Jahresabschlusses, möglicherweise sogar vor Erhebung der ICC-Schiedsklage – Kenntnis von dessen Ergebnis hatte. Dann schlösse sich die Frage an, warum trotz dessen Kenntnis zunächst eine Klageforderung von über 2 Mrd. € erhoben wurde.

„Das Informationsinteresse des Parlaments am Verhalten der grün-roten Landesregierung hinsichtlich der obigen Vorgänge ist mit Händen greifbar“, so Rülke abschließend.

Die FDP-Landesvorsitzende Birgit Homburger und der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke zeigten sich vom Runden Tisch im Staatsministerium, der unter Vorsitz des Ministerpräsidenten Kretschmann Strategien gegen Alkoholexzesse auf öffentlichen Plätzen entwickeln wollte, enttäuscht. „Das Treffen im Staatsministerium ging aus wie das Hornberger Schießen“, sagten Homburger und Rülke. Und: „Der unter großem öffentlichen Echo einberufene Runde Tisch im Staatsministerium brachte keine greifbaren Ergebnisse.“ So habe es weiterhin keine Einigung darüber gegeben, ob öffentliche Alkoholexzesse gesetzlich verboten werden könnten. Der Vorschlag der Grünen, Platzverweise gegen Einzelpersonen auszusprechen, treffe auf die Skepsis des Innenministers. Reinhold Gall sei jedoch zu einer vertieften Prüfung bereit, so Homburger und Rülke. Nach den Worten der beiden FDP-Politiker wurde auch darüber gesprochen, welche Präventionsmaßnahmen  den Städten und Gemeinden zur Verfügung stehen. Die Vertreter der Kommunen trugen vor, dass sie bereits die Möglichkeiten nutzen. Nach den Worten von Rülke und Homburger habe sich erneut gezeigt, dass es keine Patentrezepte gibt. Die FDP werde aber auch weitere Vorschläge, die auf den Tisch kommen, „unvoreingenommen prüfen.“

Kostenberechnung ist unrealistisch – Projekt mit dieser Prognose bereits unwirtschaftlich – Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der innenpolitische Sprecher Prof. Dr. Ulrich Goll sagten zur heute von der Landesregierung vorgestellten Kostenberechnung zur Umsetzung der Polizeireform:

Die vorliegende Berechnung in Höhe von 123 Millionen Euro deckt die tatsächlichen Kosten keinesfalls ab, sie sind künstlich kleingerechnet. Mit den Kosten der Umsetzung werden die Polizeidirektionen und ihre Reviere alleine gelassen, da sie zahlreiche Kosten im Rahmen der dezentralen Budgetierung aus eigenen Mitteln bestreiten müssen. Zudem sind die Berechnungen für sich genommen schon ein Stein des Anstoßes: Es ist unverantwortlich, bei so einer minimalen Rendite die Polizei über Jahre hinweg einem solchen Umwälzungsprozess zu unterwerfen und dafür Geld in die Hand zu nehmen. Die Reform bringt von Anfang an mehr Polizei auf die Straße, allerdings nicht in der gewünschten Form: Während der Reform durch zahlreiche Fahrten zu Koordinierungsbesprechungen und Umzügen, nach Umsetzung der Reform durch An- und Abfahrt von Polizisten zum Arbeitsplatz. Dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung kommt man damit jedenfalls nicht entgegen.

Wichtige Punkte fehlen – Doppelkandidatur bei Kreistagswahl wird grundlos abgeschafft – Zum im Anhörungsverfahren befindlichen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung kommunalwahlrechtlicher und gemeindehaushaltsrechtlicher Vorschriften sagten der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der innenpolitische Sprecher Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Der vorliegende Gesetzentwurf von Grün-Rot kommt den Versprechen aus dem Koalitionsvertrag erneut nicht nach. Während man die FDP-Landtagsfraktion bei ihren Gesetzentwürfen zur Direktwahl der Landräte und zur Verbesserung der Jugendbeteiligung auf kommunaler Ebene mit Hinweis auf eine ‚große, vollständige Regelung‘ vertrösten wollte, werden diese wichtigen Punkte erneut nicht angegangen. Vom versprochenen ‚umfänglichen Gesamtpaket‘ ist nichts zu sehen, offenbar lässt man strittige Punkte eben doch einfach unter den Tisch fallen und will von vorherigen Versprechungen nichts mehr wissen.”Daneben sei bedauerlich, so Rülke und Goll, dass die seinerzeit von schwarz-gelb beschlossene Möglichkeit, bei Kreistagswahlen in zwei Wahlkreisen zu kandidieren, wieder abgeschafft wird. Gerade für kleinere Parteien war diese Möglichkeit ein sehr wichtiger Baustein, um auf Kreisebene ausreichend Vertretung zu erlangen. Diese Regelung wird jetzt zu Gunsten von mitgliedsstarken Parteien wieder zerstört. Auf Zustimmung der FDP-Fraktion stößt die Umstellung vom dHondt’schen Höchstzahlverfahren auf das Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers. ‘