Zum zweiten Todesfall innerhalb weniger Monate im Gefängnis Bruchsal sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Da auch im Strafvollzug Menschen altern und krank werden, kommt es immer wieder zu Todesfällen. So ist nicht jeder Todesfall ein Indiz für Defizite innerhalb der Justiz. Es ist aber gut, dass bei unklaren Todesfällen in baden-württembergischen Justizvollzugsanstalten Staatsanwaltschaften und Polizei automatisch tätig werden. Wir erwarten, dass dieser neuerliche Todesfall gründlich untersucht wird und Justizminister Stickelberger im Ständigen Ausschuss über das Ergebnis der Untersuchungen berichten wird.”

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Prof. Dr. Ulrich Goll, begrüßen den Vorschlag des SPD-Fraktionsvorsitzenden Schmiedel, zum Thema NSU-Morde einen Untersuchungsausschuss des Landtags einzusetzen und signalisieren die Zustimmung der FDP-Fraktion. Dass Schmiedel keine neuen Erkenntnisse zu den NSU-Morden erwartet, zeige jedoch, dass es der SPD nicht um ihre eigene Überzeugung in der Sache gehe, sondern um den reinen Machterhalt von Grün-Rot, so Rülke und Goll.

 

Zur gestrigen Regierungsbefragung durch die FDP-Landtagsfraktion erklärt der    Parlamentarische Geschäftsführer und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

Bereits am Dienstag haben wir der Landesregierung mitgeteilt, dass wir sie zum Umgang mit den Email-Postfächern des Ministerpräsidenten a.D. Mappus und weiterer Personen befragen werden. Grund dafür waren unter anderen Pressemeldungen, wonach die Landesregierung erst nach der Einholung eines externen Gutachtens entschied, die E-Mails des Ministerpräsidenten a. D. Mappus zu löschen und das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH Mannheim) umzusetzen.

Daraufhin stellten wir der Landesregierung in Person der Staatsministerin Krebs am Mittwoch folgende Fragen:

  1. Wie viele Seiten umfasst das Gutachten und was hat das Gutachten gekostet?
  2. Warum hat die Landesregierung nicht die qualifizierten Juristen im Justiz- oder Staatsministerium zur Begutachtung herangezogen?
  3. Wie wird die Landesregierung nun mit den E-mail-Postfächern des Referatsleiters im Staatsministerium a.D., Dr. Michael Pope, des Leiters der Abteilung I im Staatsministerium a.D., Michael Kleiner, des Medienberaters Dirk Metz, der Ministerin a.D. Tanja Gönner und des Ministerialdirektor a.D. Bernhard Bauer verfahren?

Keine der Fragen konnte Staatsministerin Krebs zu unserer Zufriedenheit beantworten. Nach ihren Angaben hatte sie das Gutachten nicht gelesen. Die Gründe für die Heranziehung eines externen Rechtsanwalts seien ihr nicht bekannt. Für den weiteren Umgang mit den Postfächern der anderen Personen sei nicht sie, sondern eine Abteilung im Staatsministerium – wohlgemerkt in ihrem Staatsministerium -, zuständig.

Die Antworten von Staatsministerin Silke Krebs zeugen von einer ungeheuerlichen Geringschätzung des Parlamentes durch die Landesregierung. Wenn sich die Staatsministerin schon nicht aus eigenem Antrieb für das Gutachten zu den E-mails des Herrn Mappus und den Sachverhalt insgesamt interessiert, hätte sie sich zumindest in Vorbereitung auf die Regierungsbefragung sachkundig machen müssen. Denn immerhin tritt die Staatsministerin in der Regierungsbefragung als Vertreterin der Landesregierung auf. Offensichtlich bereitet sich die Landesregierung jedoch nur dann auf die Regierungsbefragung vor, wenn das jeweilige Thema von den Koalitionsfraktionen vorgegeben wird und somit der eigenen  Beweihräucherung dient. Fragen der Opposition werden mit dem Hinweis auf die angeblich fehlende Zuständigkeit oder mit inhaltsarmen Phrasen beantwortet. Unfähigkeit oder Unwilligkeit bei der Beantwortung einfachster Fragen – beide Verhaltensweisen sind nicht akzeptabel.“

 

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der rechts- und innenpolitische Sprecher Prof. Dr. Ulrich Goll fordern den Rückzug des grünen Landtagsabgeordneten Daniel Lede Abal als Obmann der Grünen und als Mitglied der Enquete Rechtsextremismus. Lede Abal hat laut den Stuttgarter Nachrichten gestern schriftlich eingestanden, dass er von einem entsprechenden Gutachten der Landtagsverwaltung Kenntnis hatte, dies allerdings mehrfach abstritt. Der Grünen-Obmann hat laut dem Zeitungsbericht auf mehrfache ausdrückliche Nachfrage verneint, Kenntnis von der Expertise zu haben.

„Die Lügen von Herrn Lede Abal machen eine weitere Zusammenarbeit mit ihm in der Enquete Rechtsextremismus unzumutbar. Wer so dreist Abgeordnete und externe Experten eines demokratischen Gremiums des Landtags anlügt, hat das Vertrauen der restlichen Mitglieder unwiederbringlich zerstört. Die Pinocchio-Politik der Grünen gefährdet eine ernsthafte Debatte über die Lehren aus den Umtrieben des NSU-Trios“, sagte Rülke.

„Gerade die Grünen sabotieren permanent die Arbeit der Enquetekommission. Anstatt vernünftige Experten für die weitere Arbeit vorzuschlagen und in die Sacharbeit einzusteigen, wird nach dem größtmöglichen Showeffekt gesucht. Ein solches Vorgehen verhöhnt die Opfer und trägt keinen Millimeter zur Aufarbeitung bei“, ergänzt Goll abschließend.

Zum Rücktritt des Grünen-Politikers Willi Halder als Vorsitzender der NSU-Enquetekommission im Landtag sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die FDP-Landtagsfraktion begrüßt den Rücktritt von Willi Halder als Vorsitzenden der Enquetekommission NSU als richtigen Schritt. Bei der unrechtmäßigen Weitergabe von Unterlagen bleibt es sich gleich, ob diese auf einem Autobahnparkplatz erfolgt oder in grünen Fraktionsräumen.“

Der Streit darüber, ob es durch den ehemaligen Ministerpräsidenten Mappus bei der Räumung des Schlossgartens für das Bahnprojekt Stuttgart 21 im Jahr 2010 politischen Einfluss auf die Polizeitaktik gegeben habe oder nicht, beschäftigte erneut den Untersuchungsausschuss Schlossgarten II. Dazu sagte der Obmann der FDP-Landtagsfraktion im Untersuchungsausschuss, Dr. Timm Kern:

„Inwieweit dem ersten Untersuchungsausschuss Akten tatsächlich rechtswidrig fehlten, werden wir am Ende der Beweisaufnahme bewerten. Denn neben der Frage, ob Akten fehlten, ist die entscheidende Frage zu klären, ob diese Akten fehlen durften.

Im Übrigen bleibt der Verdacht: Grün-Rot geht es in erster Linie darum, die Erinnerung an die Regierungszeit des ehemaligen Ministerpräsidenten Mappus möglichst lange am Leben zu erhalten. Egal, was die Zeugen sagen – von den Vertretern der Grünen und der SPD wird weiterhin unterstellt, es habe einen unzulässigen politischen Einfluss auf den Polizeieinsatz am 30. 9. 2010 gegeben. Doch auch heute habe ich keinen Zeugen gehört, der diese grün-rote Einschätzung geteilt hätte.

Es bleibt also dabei: Bis zum heutigen Tag haben wir keine Beweise erhalten, die eindeutig belegen, dass es eine unzulässige Einflussnahme auf den Polizeieinsatz am 30. September 2010 gegeben hat.“

Auf Antrag der FDP-Landtagsfraktion wurde im Landtag im Rahmen einer Geschäftsordnungsdebatte über die Dringlichkeit des Antrags auf Erweiterung der Enquetekommission Rechtsextremismus um jede Form des politisch oder religiös motivierten Extremismus debattiert. Das Präsidium des Landtags hatte es zuvor mit den Stimmen von Grünen und SPD mehrheitlich abgelehnt, den Antrag auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung zu setzen und stattdessen eine Anhörung im Innenausschuss beschlossen. Ein Vorgehen, das der rechts- und innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion,    Prof. Dr. Ulrich Goll, für bemerkenswert hält. „Trotz der gewalttätigen Übergriffe gegen jüdische Mitbürger und salafistischer Ausschreitungen sieht Grün-Rot keinen Bedarf über die sich vor Ort stellenden Probleme ernsthaft zu sprechen. So scheut man eine Debatte im Parlament und will mit der Anhörung im Innenausschuss das Thema offenbar auf die lange Bank schieben. Dabei gilt es, jetzt zu handeln. Denn die von den Regierungsfraktionen vorgenommene Unterscheidung in bösen und weniger bösen Extremismus ist und bleibt falsch“, so Goll. Zudem wähle Grün-Rot mit einer durch das Präsidium angeordneten Anhörung ein Vorgehen, das gegen die Geschäftsordnung des Landtags verstoße. Grün-rote Politik ignoriere damit wieder einmal die Spielregeln des demokratischen Anstandes.

Die Erweiterung der Enquetekommission Rechtsextremismus ist nach Ansicht der FDP-Fraktion ein praktikabler Weg, um entsprechende Handlungsempfehlungen zu erarbeiten. „Die Enquete muss Antworten auf die momentan stattfindenden extremistischen Umtriebe finden. Die Wurzel jedes Extremismus ist der Hass auf Andersdenkende und bestimmte gesellschaftliche Gruppen. SPD-Innenminister Gall hat deshalb Recht, wenn er das Abgleiten von jungen Menschen in extremistische Kreise – gerade im Hinblick auf den Dschihad – anmahnt. Hier gilt es jetzt und nicht irgendwann Lösungen zu finden. Umso bedauerlicher ist es, dass Grün-Rot bei der Sacharbeit die Hände in den Schoß legt“, so Goll abschließend.

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, begrüßt, dass Ministerpräsident Kretschmann sich nun doch entschieden habe, die Rechtsordnung des Landes zu beachten und das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Sachen Mappus-Mails zu respektieren. Es sei ein beispielloser Vorgang, dass ein amtierender Regierungschef in Betracht gezogen habe, ein missliebiges Gerichtsurteil zu ignorieren. Es bleibe zu hoffen, dass Kretschmann künftig Gerichtsurteile unmittelbar respektiere. „Die Gewaltenteilung in einer parlamentarischen Demokratie sollte stets höherrangig sein als grüne Parteiinteressen“, so Rülke wörtlich.

Der Obmann der FDP-Landtagsfraktion im Untersuchungsausschuss Schlossgarten II, Dr. Timm Kern, kritisiert die Behauptungen von SPD und Grünen, dass ein Verdacht der politischen Einflussnahme auf den Polizeieinsatz zur Räumung des Schlossgartens am 30. September 2010 bestehe. Nach den Worten von Kern wurde nach den bisherigen Zeugenaussagen innerhalb der Polizei über Taktik und Uhrzeit des Polizeieinsatzes am 30. 9. Diskutiert. Vor allem sei wohl ein Polizist gegen den Einsatz gewesen. Kern: „Dieser Polizist war aber für die Entscheidung nicht zuständig. Ebenso haben die Zeugen ausgesagt, die Politik habe sich nicht eingemischt. Trotz der Aussagen der Zeugen und trotz des Fehlens von Anhaltspunkten, die das Gegenteil nahelegen, behauptet jedoch Grün-Rot, es habe politische Einflussnahme gegeben. Dadurch wird deutlich, dass es Grün-Rot nicht um eine objektive Aufklärung des Sachverhaltes geht, sondern um parteipolitische Stimmungsmache.“

Beachtenswert fand Kern die Feststellung des Zeugen Schopf, politische Einflussnahme würde sich die Polizei auch verbitten, dazu sei sie selbstbewusst genug. Sehr persönlich habe der Zeuge Schopf die Ereignisse vom 30. 9. bedauert und festgestellt, es wäre für die Polizei viel einfacher zu behaupten, die Politik würde die Schuld für den Verlauf der Ereignisse am 30. September tragen. Aber so sei es nicht gewesen und deshalb wolle er es als Zeuge auch nicht so darstellen. „Dies überzeugt mich“, so Dr. Timm Kern.

Auch die Regierungserklärung am 6.10. 2010 hatte entgegen der Darstellung von Grün-Rot nach Angaben der früheren Zeugen – auch des Zeugen Walz – keinen Einfluss auf den von der Polizei gewählten Termin des 30. September 2010. Denn dieser folgte polizeitaktischen Erwägungen.

Zur Frage der von der CDU angeführten Verfassungswidrigkeit des Untersuchungsausschusses sagte Timm Kern:

„In Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und der Gutachterin Prof. Cancik gehen wir davon aus, dass auch bei abgeschlossenem Regierungshandeln dafür gesorgt werden muss, dass die freie, offene und vertrauliche Willensbildung künftiger Regierungen aufrecht erhalten bleibt, weil ansonsten die Funktionsfähigkeit von Regierung gefährdet wird. Richtig stellt die Gutachterin fest, es müsse eine ‚gewisse Unbefangenheit von Regierungsmitgliedern‘ geben, ‚die offene Kommunikation unter ihnen soll nicht durch die Furcht vor späterer Offenlegung verhindert werden‘. Dies betonte jüngst auch der VGH Baden-Württemberg. In Folge dieser Verfassungslage ist die grün-rote Nachfolgeregierung verpflichtet, die Kommunikation der Regierung Mappus dahingehend zu prüfen, ob durch die Veröffentlichung zukünftig regierungsinterne Kommunikation in verfassungswidriger Weise erschwert wird. Wir befürchten, dass die Regierung diese Prüfung in diesem Untersuchungsausschusses nicht ernst nimmt. Denn einerseits verweigert sie außerhalb des Untersuchungsausschusses Informationen über ihre eigene abgeschlossene Kommunikation zu Stuttgart 21, die Kommunikation der Vorgängerregierung will sie aber andererseits anscheinend bedenkenlos freigeben. Leider konnte die Gutachterin nicht aufklären, wie sich der Untersuchungsausschuss in diesem Falle zu verhalten hat.

Bezüglich der übrigen von der CDU aufgeworfenen Fragen zur Rechtmäßigkeit des Untersuchungsausschusses waren wir von vorneherein der Ansicht, dass der Ausschuss per se nicht verfassungswidrig ist. Dies sehen wir durch die Gutachterin bestätigt“, so Timm Kern.

 

Zur Meldung, wonach das baden-württembergische Justizministerium davon ausgeht, dass durch die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz mittel- bis langfristig 1600 Stellen wegfallen, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die Justiz kommt unter Grün-Rot einfach nicht zur Ruhe. Kaum heißt es seitens der SPD-Fraktion, die von der Landesregierung angedachten Einsparmaßnahmen sollen gestundet werden, stellt man fest, durch die Einführung der elektronischen Akte könnten mittel- bis langfristig 1600 Stellen wegfallen. Dabei ist die elektronische Akte noch nicht einmal eingeführt. Ich kann nur davor warnen, über Einsparungen zu diskutieren. Die Justiz braucht das Personal, über das sie derzeit verfügt. Das ständige Inaussichtstellen von Stellenkürzungen aber fördert Ängste und demotiviert die bisher stark engagierte Justiz.“

Scharf kritisieren der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der rechts- und innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll, das Verhalten der Vertreter von Grünen und SPD in der Sitzung des Landtagspräsidiums am 23. September. Die FDP-Fraktion hat angesichts der Gewaltakte gegen jüdische Mitbürger und den Einschüchterungsversuchen salafistischer Gruppen erneut einen Antrag gestellt, den Einsetzungsauftrag der Enquetekommission Rechtsextremismus um jeden politisch oder religiös motivierten Extremismus zu erweitern. Die Grünen und die SPD lehnten es im Landtagspräsidium mit ihrer Mehrheit – gegen die Stimmen von FDP und CDU – ab, den Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Plenardebatte zu setzen. Stattdessen soll nach Meinung der Regierungsfraktionen der Antrag in einer nichtöffentlichen Sitzung des Innenausschusses beraten werden. „Das Verhalten von Grün-Rot ist entlarvend. Man scheut offensichtlich das Licht der Öffentlichkeit und möchte den Vorschlag deshalb nicht im Landtag diskutieren“, kritisiert Hans-Ulrich Rülke. „Anstatt sich einer konstruktiven Debatte um den Kurs der Arbeit in der Enquetekommission Rechtsextremismus zu stellen, geben sich die Regierungsfraktionen politischen Spielchen hin. Die gewalttätigen Ausschreitungen gegen jüdische Mitbürger in Deutschland und Einschüchterungsmaßnahmen salafistischer Gruppen zeigen, dass dringend ein engagiertes Handeln der Landesregierung erforderlich ist. Offensichtlich geht es Grün-Rot aber gerade nicht um Sacharbeit. Sie lässt die Enquetekommission Rechtsextremismus durch ihren Streit um einen Untersuchungsausschuss immer mehr zu einer reinen Showveranstaltung verkommen“, so Rülke.

Eine Analyse, die auch das Mitglied in der Enquetekommission Rechtsextremismus Ulrich Goll teilt. „Die Regierungsfraktionen müssen sich entscheiden. Entweder sie sehen weitere Aufklärungsmöglichkeiten der Taten des NSU-Trios in Baden-Württemberg, dann wäre ein Untersuchungsausschuss das richtige Instrument. Oder man möchte Maßnahmen erarbeiten, wie künftig terroristische Taten von Extremisten unterbunden werden können. Dann muss man aber endlich beginnen, in der Enquetekommission produktiv zu arbeiten“, so Goll. Sollte die Enquetekommission weiter arbeiten, sei es nur konsequent den Auftrag auf jede Form von Extremismus zu erweitern. „Jeder Extremismus hat im Prinzip dieselbe Wurzel: Hass gegen Andersdenkende“, so Goll abschließend.

Zur Meldung, wonach Innenminister Gall (SPD) zu mehr Wachsamkeit in Schulen, Vereinen, Moscheen und Familien aufgerufen hat, um das Abgleiten junger Menschen in den Dschihadismus zu verhindern, sagten der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der rechts- und innenpolitische Sprecher, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Innenminister Gall hat recht, wenn er feststellt, dass dem Abgleiten von Kindern und Jugendlichen in extremistische Kreise mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden und über Präventionsangebote in Schulen nachgedacht werden müsse. Angesichts der Forderung des Innenministers ist es umso unverständlicher, dass Grün-Rot es ablehnt, im Landtag über den FDP-Antrag zur Erweiterung der Enquetekommission Rechtsextremismus zu diskutieren: Die Liberalen schlagen vor, dass die Kommission sich mit jedem politisch oder religiös motiviertem Extremismus befasst. Denn im Rahmen einer Enquete kann sich das Parlament am besten fundiert über mögliche Präventionsmaßnahmen informieren und Empfehlungen im Austausch mit Experten erarbeiten. Es bleibt zu hoffen, dass angesichts der Gewaltakte in der letzten Zeit und dem Aufruf des Innenministers nun auch die grün-roten Fraktionen zu dieser Überzeugung gelangen.“

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat nach der Klausurtagung der Liberalen die grün-rote Landesregierung aufgefordert, sich im Streit über eine Reform des Asylrechts für eine Einigung einzusetzen und im Bundesrat dem Lösungsvorschlag der Bundesregierung zuzustimmen. Ministerpräsident Kretschmann sollte endlich zur Einsicht kommen, dass Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden können. Auch soll nach den Worten von Rülke die Verbotsfrist für Asylbewerber zur Aufnahme einer Arbeit von neun auf drei Monate verkürzt werden. „Kretschmann hat nun erneut die Chance zu zeigen, ob er sich gegenüber Jürgen Trittin durchsetzen kann“, so Rülke.

Auf ihrer Klausurtagung hat die FDP-Landtagsfraktion eine Große Anfrage mit dem Titel „Verbraucherschutz und Verbraucherinformation als Bürgerrecht“ verabschiedet, mit der die Verbraucherschutzpolitik der Landesregierung auf den Prüfstand gestellt werden soll. „Mit einer Zwischenbilanz fragen wir ab, ob das von Minister Bonde geführte Landwirtschaftsministerium seiner Querschnittsaufgabe gerecht geworden ist“, sagte Rülke. Auch mit Blick auf die Frage, ob das um das Verbraucherressort erweiterte Ministerium für Ländlichen Raum dem Anspruch gerecht wurde, die ressortübergreifende Koordination und Federführung zu übernehmen. Grün-Rot regiere nun im vierten Jahr und habe mit seinen Ankündigungen im Koalitionsvertrag zum Schutz und zur Information der Verbraucherinnen und Verbraucher hohe Erwartungen geweckt. „Nun wird die FDP-Landtagsfraktion die Landesregierung an ihre Zielsetzungen erinnern“, so Hans-Ulrich Rülke.

Mit einem Fraktionsantrag will die FDP-Landtagsfraktion ein Zeichen gegen religiös und politisch motivierte Gewalt setzen. „Hintergrund sind die in den letzten Monaten vermehrt in aller Öffentlichkeit stattfindenden gewalttätigen Angriffe auf jüdische Bürger unseres Landes, aber auch die Einschüchterungsmaßnahmen salafistischer Gruppen“, so Rülke. „Sie zeigen eindringlich, dass unsere auf die Werte der Freiheit, Toleranz und dem friedlichen Miteinander bauende Gesellschaft immer wieder Bedrohungen ausgesetzt ist.“ Aus diesem Grunde müssten sowohl die Zivilgesellschaft als auch die staatlichen Organe in der Auseinandersetzung mit religiös und politisch motivierten Extremisten gestärkt werden. „Hierzu wollen wir die bereits existierende Enquetekommission ‚Konsequenzen aus der Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) / Entwicklung des Rechtsextremismus in Baden-Württemberg‘, die sich bisher lediglich mit dem Rechtsextremismus beschäftigt, Handlungsstrategien und Empfehlungen erarbeiten lassen“, so Rülke.

 

Zur Meldung der SPD-Landtagsfraktion, wonach im Justizbereich im Doppelhaushalt 2014/15 kein Stellenabbau vorgesehen sei, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die Eigendarstellung der SPD, wonach sie die berechtigten Anliegen der Justiz unterstützt, ist eine bewusste Irreführung. Immerhin ist die SPD an der grün-roten Landesregierung beteiligt, die die Sparmaßnahmen ins Auge gefasst hat.

Diese von SPD und Grünen angedachten Sparmaßnahmen waren von vorneherein falsch und sollten deshalb nun nicht nur mit Blick auf mögliche Einsparungen im Rahmen der Notariatsreform gestundet – also aufgeschoben – werden. Sie sind endgültig ad acta zu legen.“

Zu den Meldungen, wonach angesichts gestiegener Einbruchszahlen Gewerkschaft und CDU eine deutliche Aufstockung der Polizeireviere im Südwesten fordern, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

Schon im März dieses Jahres war absehbar, dass die Zahl der Wohnungseinbrüche steigt. Parallel zu dieser Entwicklung litt das Kerngeschäft der Polizei in Baden-Württemberg unter der Umsetzung der Polizeireform. Auch war schon damals klar, dass die Bekämpfung und Aufklärung von Wohnungseinbrüchen für die Polizei nicht einfacher wird, denn durch den Rückzug aus der Fläche in Folge der Polizeireform werden die Anfahrtswege zu den Tatorten weiter. An dieser Situation hat sich bis heute nichts geändert. Weitgehend tatenlos verfolgt die Landesregierung die Entwicklung. Die nun von Polizeigewerkschaften und der CDU geforderte personelle Aufstockung der Polizei kann nur ein erster Schritt sein. Die Polizei muss darüber hinaus wieder näher an den Bürger. Und sie braucht einen Dienstherrn, der ihre Arbeit nicht nur in Sonntagsreden zu würdigen weiß, in der Woche aber mit vorurteilsgetragenen Kennzeichungsdebatten und Abstrichen in der Besoldung die Moral der Beamten untergräbt. So gefällt die Landesregierung vielleicht denen, die lieber der Polizei gegenüberstehen als an ihrer Seite. Sicherheit und Ordnung zum Wohle aller Bürger lässt sich auf Dauer auf diese Weise aber nicht garantieren.

Aus Sicht des FDP-Fraktionsvorsitzenden Dr. Hans-Ulrich Rülke ist die NPD mit bundesweit weniger als 1 Prozent bei Umfragen und Wahlergebnissen und nach dem Ausscheiden aus dem Parlament in ihrem „Stammland” Sachsen ganz sicher keine Gefahr mehr für die Demokratie. Den größten Gefallen, den man den Rechten in einer solchen Situation tun könne, wäre die Fortführung des Verbotsverfahrens: „Das Verbotsverfahren ist die einzige Chance, die NPD am Leben zu erhalten. Ganz besonders dann, wenn es wieder scheitert“, so Rülke.

Anlässlich der Festlegung von Staatsrätin Erler, dass die baden-württembergischen Bürger nicht über die Unterbringung von Flüchtlingen mitbestimmen dürften, hat der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, festgestellt, dass die angebliche “Staatsrätin für Bürgerbeteiligung” besser “Staatsrätin für Bürgernichtbeteiligung” heißen müsste. Frau Erler sage immer nur, wo die Bürger nicht mitbestimmen dürfen. So beim Filderdialog, beim Nationalpark und jetzt bei der Flüchtlingsunterbringung. Zudem bringe sie – obwohl sich alle vier Fraktionen schon vor fast einem Jahr geeinigt hätten – bei den Projekten für mehr direkte Demokratie auf Landes- und kommunaler Ebene keinen einzigen Gesetzentwurf zu Stande. „Die gesamte Staatsrätin für Bürgerbeteiligung ist ein Flop!” So Rülke wörtlich. Dies passe zum Volksverdummungsprojekt der angeblichen “Politik des Gehörtwerdens”. Da werde die Bevölkerung mit einem wohlklingenden Projekt geködert, das aber aus der Nähe betrachtet im konkreten Fall stets innerlich hohl sei.

Zu den Äußerungen des CDU-Landesvorsitzenden Strobl, wonach die Kennzeichnungspflicht für Polizisten mit Ausnahmen realitätsfern ist, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Es ist zudem völlig unklar, was denn jene Gruppen sein sollen, bei denen eine Kennzeichnungspflicht entfällt und wer darüber zu befinden hat.

Im Übrigen ist es vollkommen abwegig, grundsätzlich zwischen “bösen” und “guten” Demonstranten unterscheiden zu wollen.

Ein Regierungschef, der derart inkompetente und absonderliche Vorschläge macht, muss sich fragen lassen, ob er seinem Amt überhaupt gewachsen ist.”

Zur Diskussion um die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Polizisten sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Grünen müssen die Bedenken der Gewerkschaften ernst nehmen. Selbst Innenminister Gall zweifelt inzwischen daran, ob diese Maßnahme sinnvoll ist, Koalitionsvertrag hin oder her. Er muss sich jetzt gegen die Grünen durchsetzen und die unnötige und fahrlässige Einführung der Kennzeichnungspflicht verhindern.

Grün-Rot sollte sich besser darum kümmern, dass die Polizeireform endlich funktioniert, statt solche Nebenkriegsschauplätze zu bespielen.“

„Die Vorratsdatenspeicherung nimmt mehr, als sie bringt. Sie stellt die Bürger unter Generalverdacht. Das massenhafte Ausspähen und die Ausschnüffelei von Millionen von unbescholtenen Bürgern in der Europäischen Union muss beendet werden“, so Rülke.

Das EuGH-Urteil vom April ist nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2010 schon die zweite Ohrfeige für die große Koalition, die die Vorratsdatenspeicherung ursprünglich eingeführt hat und auch heute noch daran festhält.

„Es gibt keinen europäischen Zwang mehr, gesetzgeberisch tätig zu werden. Und die deutschen Sicherheitsbehörden konnten in den letzten Jahren auch ohne Vorratsdatenspeicherung erfolgreich arbeiten.“

„Es ist das bleibende Verdienst der FDP, innerhalb der schwarz-gelben Koalition die Vorratsdatenspeicherung verhindert zu haben. In Zeiten der NSA ist es wichtig, auch noch ein paar Bürgerrechte zu verteidigen“, so Rülke abschließend.

Zur Meldung, wonach Innenminister Gall die Kennzeichnungspflicht von Polizisten zur Diskussion stellen will, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Eine Kennzeichnungspflicht für die Polizei des Landes ist aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion nicht notwendig. Dies muss mittlerweile auch Innenminister Gall zugeben. Die Pflicht,  dass jeder Polizist durch seinen Namen oder eine Nummer auf der Uniform zu identifizieren sein müsse, käme einer Misstrauensbekundung gegenüber der gesamten Polizei gleich. Und genau darum geht es den Grünen. So wollen sie ihrer Klientel zeigen, dass sie sich auch in Regierungsverantwortung  nicht mit dem Staat und seinen Organen identifizieren und insbesondere die Polizei ablehnen. Statt auf die Bedrohungen einzugehen, denen Polizeibeamte vor allem bei und nach Großeinsätzen ausgesetzt sind, kreieren sie die Mär einer ohne rechtsstaatliche Konsequenzen prügelnden Polizei.”

Zur Jahresbilanz des Landgerichts Stuttgarts erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Der Jahresbericht des Landgerichts Stuttgart zeigt einmal mehr, dass im Bereich der Justiz nicht gespart werden darf. Sparen bei der Justiz hat angesichts des großen Anteils an Personalkosten im Justizhaushalt eine direkte Auswirkung auf die Personalausstattung der Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten. Schon jetzt leisten die Menschen dort mehr, als der Dienstherr eigentlich von ihnen verlangen kann. Dieser Wirklichkeit muss sich die grün-rote Landesregierung endlich stellen. Es ist höchste Zeit, dass sich Grün-Rot mit einem klaren Bekenntnis zur Judikative dieser so wichtigen staatlichen Pflichtaufgabe annimmt, auf Sparmaßnahmen in diesem Bereich verzichtet, statt ständig neue ideologisch motivierte Projekte großzügig zu finanzieren. Diese Projekte, die sozialdemokratischen Initiativen zur Einführung eines Anti-Stress-Gesetzes und das dazu im Widerspruch stehende Schweigen zu den regelmäßigen Berichten über die Arbeitsbelastung innerhalb der Justiz lassen einen neuen Fall grün-roter Doppelmoral erkennen.“

Zur Meldung, wonach die Finanzierung der Ausbildung von Notfallsanitätern steht, sagte der justiz- und innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Endlich geht es bei der Umsetzung des Notfallsanitäter-Gesetzes voran. Viel zu lange hatte vor allem das Sozialministerium die Einführung des Notfallsanitäters auf die leichte Schulter genommen und zu wenig gegen die Verweigerungshaltung einzelner Krankenkassen, die die Ausbildungskosten tragen müssen, unternommen. Dabei sollten schon im Frühling 2014 alle Fragen zur Finanzierung und Ausbildung der Notfallsanitäter geklärt sein. Immerhin soll deren Ausbildung bereits im Oktober dieses Jahres beginnen. Das die Rettungsorganisationen ohne eine gesicherte Finanzierung der Ausbildungskosten im Wettstreit um die besten Auszubildenden bisher nicht einmal eine Ausbildungsvergütung zusagen konnten, ist so nicht zuletzt dem mangelnden Engagement des Sozialministeriums zuzuschreiben. Hier wurde seitens einzelner Krankenkassen und des Ministeriums fahrlässig mit der Zukunft des Rettungswesens und damit der Gesundheit der Bürger gespielt. Neben der öffentlichen Berichterstattung waren es wohl auch die aktuellen Debatten, Regierungsbefragungen und schriftlichen Anfragen der FDP-Landtagsfraktion, die den Druck auf Regierung und Krankenkassen erhöhten. Nicht befriedigen kann der Umstand, dass die Einigung nur für ein Jahr gilt. So bleibt die langfristige Zukunft der Notfallsanitäterausbildung ungewiss.

Zudem sollte die Landesregierung nun zügig die Kapazitäten für die Ergänzungsprüfungen der Rettungsassistenten ausbauen. Innerhalb der nächsten sieben Jahre müssen ca. 4.000 Rettungsassistenten eine staatliche Ergänzungsprüfung bestehen. Der erste Prüftermin wurde jedoch abgesagt, für den nächsten Termin stehen gerade einmal 20 Plätze zur Verfügung. So kann die Umschulung der Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern nicht gelingen.“

 

 

Zum verschärften Streit über die Kennzeichnungspflicht der Polizei bei Großeinsätzen zwischen Grünen und der Gewerkschaft der Polizei sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Eine Kennzeichnungspflicht für die Polizei des Landes ist aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion nicht notwendig. Die Pflicht, dass jeder Polizist durch seinen Namen oder eine Nummer auf der Uniform zu identifizieren sein müsse, käme einer Misstrauensbekundung gegenüber der gesamten Polizei gleich.“

Zur Zeugenvernehmung des Untersuchungsausschusses „Polizeieinsatz II“ am 18.07.2014 erklärt der Obmann der FDP-Fraktion im Untersuchungsausschuss, Dr. Timm Kern:

Die zentrale Frage des Untersuchungsauftrages wurde auch heute wieder nicht im Sinne der grün-roten Koalition beantwortet. Kein Zeuge konnte eine unrechtmäßige politische Einflussnahme auf den Polizeieinsatz am 30.09.2010 bestätigen. Selbst der Zeuge Stumpf, der sich für das Verbringen der Bagger zum Nordflügel am 18.08.2010 – einer Weisung des Ministerpräsidenten Mappus – telefonisch vom Landespolizeipräsidenten übermittelt – ausgesetzt sah, betonte dies immer wieder. Trotz der fehlenden Relevanz für die Ereignisse vom 30.09.2010 bleibt abzuklären, ob der ehemalige Landespolizeipräsident Dr. Hammann die Aussage des Zeugen Stumpf bestätigt.“