Zur Meldung, dass sich die Landtagsfraktionen auf strengere Regeln für den Einsatz von V-Leuten geeinigt haben, sagte der innen- und justizpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Wir brauchen V-Leute, um Einblicke in politisch- oder religiös-extremistische Szenen zu erhalten. Dabei sind wir uns bewusst, dass V-Leute Teil der jeweiligen Szene sind. Angesichts der dynamischen Entwicklung in den extremistischen Milieus ist es aber eine Illusion zu glauben, sie könnten beispielsweise durch verdeckte Ermittler ersetzt werden. Es ist daher gut, dass sich die Landtagsfraktionen über die Grundlagen für den Einsatz von V-Leuten verständigt haben und diese nun im Verfassungsschutzgesetz geregelt werden. Eine Begrenzung des Einsatzes von V-Leuten auf den gewaltbereiten Extremismus wurde dabei aus gutem Grund verworfen. Nur so kann die zunehmende Radikalisierung extremistischer Zusammenschlüsse frühzeitig erkannt werden.“

Zur Meldung, dass infolge der steigenden Einbruchszahlen der Druck auf Innenminister Gall und Ministerpräsident Kretschmann immer größer wird, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Polizeireform ist dafür verantwortlich, dass sich die Polizei nur noch mit sich selbst beschäftigt und ihre eigentlichen Aufgaben nicht vollständig wahrnehmen kann.

Zur Meldung, die Expertenkommission zum Justizvollzug habe  in einem Zwischenbericht eine Verbesserung des Umgangs mit psychisch auffälligen Gefangenen empfohlen, sagt der Fraktionsvorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die empfohlenen Maßnahmen der Expertenkommission sind naheliegend und richtig. Natürlich müssen die psychiatrischen Kräfte im Justizvollzug verstärkt werden. Auch eine Kooperation mit praktizierenden Ärzten ist erforderlich, denn angesichts der Gehälter im öffentlichen Dienst wird man kaum ausreichend Fachärzte für den Eintritt in den Staatsdienst gewinnen können.

Mit seiner heutigen Bekanntmachung des Zwischenberichts der Kommission will der Justizminister offensichtlich Stärke demonstrieren. Immerhin muss er kommende Woche erneut im ständigen Ausschuss zum Fall des in der JVA Bruchsal verhungerten Häftlings berichten. Angesichts des Umstandes, dass ein psychisch kranker Mensch im Strafvollzug stirbt, weil er nicht seiner Krankheit entsprechend medizinisch behandelt wurde, kommt man an der Frage nach der politischen Verantwortung des Justizministers nicht vorbei.“

Zur heutigen Beweisaufnahme des Untersuchungsausschuss „Schlossgarten II“ sagte der Obmann der FDP-Fraktion im Untersuchungsausschuss, Dr. Timm Kern:

„Die heute vernommenen Zeugen schilderten die Ereignisse vor dem Einbringen des Baggers am Nordflügel am 18. August 2010 ganz unterschiedlich. Polizeipräsident a. D. Stumpf berichtete, das Verbringen des Baggers am 18. 8.2010 wurde im Staatsministerium beschlossen. Sodann sei er durch den damaligen Landespolizeipräsidenten, Prof. Dr. Hammann, davon unterrichtet und angewiesen worden, den Beschluss umzusetzen. Der Zeuge Prof. Dr. Hammann hingegen erklärte, die Polizei habe über den Zeitpunkt des Einbringens entschieden, er habe keine Weisung aus dem Staatsministerium erhalten.“

„Einig waren sich die Zeugen indes“, so Kern weiter, „dass die Ereignisse um den 18. 8. 2010 am Nordflügel für den Polizeieinsatz im Schlossgarten am 30.09.2010 keinerlei Bedeutung hatten. Beide Zeugen betonten, es wurde kein politischer Einfluss auf die Planung und Durchführung des Polizeieinsatzes am 30.09.2010 ausgeübt. Angesichts dieser klaren Aussagen“, resümiert Kern, „verliert die unterschiedliche Darstellung der Ereignisse um den Baggereinsatz am Nordflügel an Bedeutung, denn dem Untersuchungsausschuss geht es um die Frage, ob der Einsatz am 30.09.2010 politisch beeinflusst war. Dafür gibt es auch weiterhin keine Beweise.“

Zur Meldung, wonach Innenminister Gall die Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung durch die Bundesregierung begrüßt, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Einführung der Vorratsdatenspeicherung durch die schwarz-rote Koalition in Berlin verdeutlicht einmal mehr, dass auch bei den Bürgerrechten die FDP auf der Bundesebene fehlt. Sie war es, die sich in der letzten Koalition gegen die CDU/CSU durchsetzen und so über Jahre hinweg einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Rechte der Bürger verhindern konnte.“

Laut Medienberichten kommt ein psychiatrisches Gutachten zu dem Ergebnis, dass die vorherige Nahrungsverweigerung des am 9. August 2014 gestorbenen Bruchsaler Häftlings Folge einer krankhaften Störung war. Diese hätte man laut Gutachter behandeln können, so dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Tod des Häftlings hätte verhindert werden können. Dazu sagten der Fraktionsvorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der rechtspolitische Sprecher Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Dieses Gutachten verdeutlicht die Dramatik der Ereignisse um den Tod des Bruchsaler Häftlings: Ein psychisch kranker Mensch starb im Strafvollzug, weil er nicht seiner Krankheit entsprechend medizinisch behandelt wurde. Die Staatsanwaltschaft muss nun klären, ob dies der Anstaltsleitung der JVA Bruchsal strafrechtlich vorzuwerfen ist. Dabei wird das Ergebnis der strafrechtlichen Ermittlungen auch Hinweise auf organisatorische Versäumnisse im Strafvollzug liefern. Dann aber ist es an Justizminister Stickelberger, die politischen Konsequenzen zu ziehen. Klar ist jedoch schon jetzt, die Luft für Justizminister Stickelberger wird angesichts der nun festgestellten Vermeidbarkeit des Todesfalls dünner.“

Zur Meldung, dass erneut ein Häftling in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal tot aufgefunden wurde, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Häufung von zu Tode gekommenen Häftlingen in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal ist auffällig und gibt vollends Anlass zur Sorge um das Ansehen des Gefängnisses Bruchsal. Die FDP-Landtagsfraktion, die ihr Bedauern ausspricht, fordert Justizminister Stickelberger auf, diesen erneuten Todesfall restlos aufzuklären und die näheren Umstände öffentlich zu machen.“

Zur Meldung, dass der in seiner Zelle in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal gestorbene Häftling den Heroin-Ersatzstoff Methadon zu sich genommen hat, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Der erneute Todesfall im Gefängnis Bruchsal zeigt, dass Justizminister Stickelberger seiner Aufgabe offenbar nicht gewachsen ist. Wenn nach dem endgültigen Untersuchungsergebnis feststehen sollte, dass der zu Tode gekommene Häftling ohne Wissen der Gefängnisleitung Methadon eingenommen hat, trägt dafür Justizminister Stickelberger letztlich die politische Verantwortung. Der Minister schafft es offensichtlich nicht, die seit August 2014 zutage getretenen Missstände in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal in den Griff zu bekommen.“

 

Zur Meldung, wonach auch aus Sicht des Städtetags die Polizeireform die Bekämpfung von Wohnungseinbrüchen erschwert, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Ein sogenanntes Sicherheitspaket des Innenministeriums gegen Wohnungseinbrüche oder die heutige Sicherheitskonferenz unter Regie von Innenminister Gall können nicht darüber hinwegtäuschen, dass die überdimensionierte Polizeireform die eigentliche Schwachstelle im Kampf gegen die drastisch gestiegenen Wohnungseinbrüche ist. Allein für die erforderlichen Baumaßnahmen im Zuge der Polizeireform sind bereits 373 Millionen Euro vorgesehen. Diese Mittel hätte man besser für die Ausrüstung der Polizei und einen notwendigen Stellenzuwachs in den Polizeirevieren in der Fläche ausgeben sollen. In der Praxis des Polizeialltags hat die Polizeireform versagt, dies beklagen viele Beamte in den Polizeirevieren, die angesichts dieses Bürokratie-Monstrums Polizeirefom nur den Kopf schütteln und sich allein gelassen fühlen.“

Zur Meldung, wonach Staatsrätin Erler Fortschritte bei der Umsetzung des Gesamtkonzepts einer Politik des Gehörtwerdens sehe, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Wieder einmal versucht die selbsternannte Regierung des „Gehörtwerdens“ mit ihrer Staatsrätin Erler den Menschen im Land ein wohliges Gefühl zu vermitteln. Dabei entgeht dem aufmerksamen Beobachter nicht, dass es die Fraktionen des Landtages waren, die sich auf eine erleichterte Bürgerbeteiligung verständigt haben, auch wenn dies das Beteiligungsportal der Landesregierung verschweigt. Die FDP-Landtagsfraktion hatte dazu als Verhandlungsgrundlage schon im Jahr 2013 Gesetzentwürfe vorgelegt.

Wie Hohn klingen die Worte, nach denen die Bürger nicht verstanden hätten, dass „Menschen per Bürgerbeteiligung zwar gehört, aber nicht zwangsläufig auch erhört würden“. Dabei haben die Menschen schon verstanden, was grün-rote Bürgerbeteiligung ist: Bürgerbeteiligung ist vor allem in den Bereichen gut, wo sich die Landesregierung ihrer Anhängerschaft gewiss ist. Dort gibt man sich gerne volksnah. In anderen Fällen wie beim Filderdialog, der Abstimmung zum Nationalpark oder bei Fragen der Flüchtlingsunterbringung wird dann mit aller Macht durchregiert, werden Abstimmungen negiert oder Gesetze, wie auf dem Beteiligungsportal gar nicht erst zur Kommentierung freigegeben.“

Der Verband Bewährungs- und Straffälligenhilfe Württemberg fordert eine schnelle Entscheidung über die Zukunft der Bewährungshilfe. Zugleich warnt er davor, den Zeitaufwand und die Herausforderungen einer möglichen Umstrukturierung zu unterschätzen. Dazu sagte der der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„In den letzten Monaten hat Grün-Rot in einer beängstigenden Leichtfüßigkeit der Verstaatlichung der Bewährungshilfe das Wort geredet. Schon bei der Vorstellung der Evaluation der Bewährungs- und Gerichtshilfe im Jahr 2014 sah die Landeregierung keine Zukunft für die Bewährungshilfe in den Händen der gemeinnützigen Neustart gGmbH. Dabei hatte die Evaluation festgestellt, dass seit der Übernahme der Bewährungshilfe durch Neustart im Jahr 2007 die fachlich-strukturelle Qualität der Bewährungshilfe deutlich gestärkt worden ist. Immer wieder versuchte vor allem die SPD die Bewährungshilfe schlecht zu reden. So würden die Mitarbeiter bei Neustart schlecht bezahlt, obwohl sogar die Gewerkschaft verdi dies verneinte. Schlussendlich dient der Koalition die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.11. 2014 als Begründung für die Verstaatlichung der Bewährungshilfe. Und so, wie sie dabei die vom Gericht festgestellten behebbaren Mängel zur kaum lösbaren Aufgabe stilisiert, verharmlost die Landesregierung die Herausforderungen der Verstaatlichung. Die heutige Warnung des Verbandes der Bewährungs- und Straffälligenhilfe muss daher ernst genommen werden. In einer Zeit, in der das Justizministerium durch die Vorgänge im Strafvollzug und die Umsetzung der Grundbuch- und Notariatsreform genug belastet ist, schafft Grün-Rot ohne Not eine neue Großbaustelle.“

Zur Vorstellung des „Offensivkonzepts gegen Wohnungseinbruch“ der Landesregierung durch Ministerpräsident Kretschmann und Innenminister Gall sagten der Fraktionsvorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Das Offensivprogramm der Landesregierung lässt sich wie folgt zusammenfassen: Ab dem Jahr 2017 sollen 226 Polizeistellen weniger wegfallen. Ddurch entstehen Mehrausgaben für die Jahre 2017 bis 2019 in Höhe von 38 Millionen Euro. Im Jahr 2015 werden lediglich die Haushaltsmittel für den Ausgleich der Mehrarbeit Mobiler Einsatzkommandos um 1,6 Millionen Euro erhöht und es soll ein Computerprogramm zur Frühprävention getestet werden. Der Kern des heute vom Kabinett verabschiedeten Offensivprogramms gegen Wohnungseinbruch entfaltet also erst im Jahr 2017 Wirkung. Damit ist das von Ministerpräsident Kretschmann und seinem Innenminister vorgestellte Offensivprogramm weitgehend Augenwischerei. So soll wohl die Bevölkerung angesichts der negativen Berichterstattung zu den massiv gestiegenen Einbruchszahlen und der erschreckend geringen Aufklärungsquote beruhigt werden.

Während in den letzten Wochen durch Grün-Rot Ausgaben in Milliardenhöhe für eine Anstalt für Schienenfahrzeuge, für die Förderung des Radfahren oder ähnliche ideologisch motivierte Projekte beschlossen wurden, ist der Koalition die Intensivierung des Kampfes gegen Wohnungseinbrüche zur Zeit gerade einmal 1,6 Millionen Euro wert. Kretschmann und Gall bestätigen so die oft von uns kritisierte falsche Schwerpunktsetzung der Koalition. Zudem zeigt sich zusammen mit dem Umstand, dass Grün-Rot noch in den letzten Haushaltsberatungen auf das Streichen der Stellen beharrte, einmal mehr, dass die Koalition für den Bereich der inneren Sicherheit keine echten Konzepte hat.

Zu Medienberichten, wonach Innenminister Gall nächste Woche ein Sicherheitspaket gegen Wohnungseinbrüche im Kabinett einbringen wird, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der innenpolitische Sprecher  der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Noch ist nicht klar, was der Innenminister nächste Woche im Detail als Programm gegen Wohnungseinbrüche vorschlagen wird. Mehr Ermittler im Kampf gegen Einbruchstäter sind ein richtiger Anfang, damit ist es aber nicht getan. Insgesamt muss die Präsenz der Polizei deutlich gestärkt werden. Die bisherigen nicht effektiven Maßnahmen im Zuge der Polizeireform sind zu korrigieren. Die FDP-Fraktion wird nächste Woche genau hinschauen, ob vom Minister ein großer Wurf kommt oder wie beim Antiterrorpaket großen Ankündigungen nur kleine Taten folgen.“

Zur Einigung der interfraktionellen Arbeitsgemeinschaft über eine „Stärkung der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes“ sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Der Rechtsstaat und die ihn schützenden Institutionen leben von dem Vertrauen, das ihnen von den Bürgerinnen  und Bürgern entgegen gebracht wird. Vor allem die Mordserie der sogenannten „Zwickauer  Terrorzelle“ hat dieses Vertrauen in die Funktionsfähigkeit und -weise der Sicherheitsbehörden erheblich erschüttert. Die seit dem Auffliegen der  „Zwickauer  Terrorzelle“ November 2011 zutage tretenden  Erkenntnisse zeigten auch, dass die parlamentarische Kontrolle des Landesamtes für Verfassungsschutz intensiviert werden muss. Vorschläge dazu hatten wir als FDP bereits im September 2012 vorgestellt. Die nun im Wege der interfraktionellen Arbeitsgruppe „Stärkung parlamentarische Kontrolle der Verfassungsschutzes“ erreichte Einigung  enthält viele unserer Vorschläge. So wird die Landesregierung einem eigenständigen Parlamentarischen Kontrollgremium über die Aktivitäten des Landesamtes für Verfassungsschutz berichten. Das Kontrollgremium kann unter anderem:

  • von der Landesregierung Einsicht in die Akten des Landesamts für Verfassungsschutz sowie in die Akten der Landesregierung mit Bezug zum Landesamt für Verfassungsschutz und Zugang zu den Diensträumen des Landesamts für Verfassungsschutz verlangen,
  • Angehörige des Landesamts für Verfassungsschutz sowie die für die Tätigkeit des Landesamts für Verfassungsschutz zuständigen Mitglieder der Landesregierung und Behördenmitarbeiter befragen und schriftliche Auskünfte einholen, die zu befragenden Personen sind verpflichtet vollständig und wahrheitsgemäß auszusagen,
  • dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Gelegenheit zur Stellungnahme in Fragen des Datenschutzes geben,
  • die Beauftragung eines Sachverständigen bei Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Kontrollgremiums vornehmen,

Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums können zudem zur Unterstützung ihrer Arbeit besonders verpflichtete Mitarbeiter der Fraktion hinzuziehen, die Akten einsehen können und an den Sitzungen teilnehmen dürfen. Bedienstete des Landesamts für Verfassungsschutz dürfen sich ohne Einhaltung des Dienstwegs an das Parlamentarische Kontrollgremium bei zeitgleicher Unterrichtung der Behördenleitung wenden.

Soweit dies aus zwingenden Gründen des Schutzes des Nachrichtenzugangs oder der Arbeitsweise des LfV oder wegen schutzwürdiger Interessen Dritter notwendig ist oder wenn der Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung betroffen ist, kann die Landesregierung zwar die Unterrichtung als auch die Akteneinsichtnahme verweiger. Macht die Landesregierung von diesen Rechten Gebrauch, hat sie dies jedoch dem Parlamentarischen Kontrollgremium gegenüber zu begründen.

Insgesamt werden so noch in diesem Jahr die parlamentarischen Kontrollrechte gegenüber der Landesregierung gestärkt. Dabei richtete sich unsere Forderung  nach mehr Kontrollbefugnissen nicht gegen den Verfassungsschutz; Kontrolle ist vielmehr ein wesentlicher Teil der Legitimation der Arbeit von Nachrichtendiensten. Wir hoffen, dass Grün-Rot nun auch das Landesamt für Verfassungsschutz in seiner Arbeit zum Schutze unserer freiheitlichen Gesellschaft stärkt.“

Zur Berichterstattung, wonach Justizminister Stickelberger und die SPD-Fraktion die Bewährungshilfe in staatliche Hände überführen wollen, sagt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Was sich in der von der FDP-Landtagsfraktion beantragten aktuellen Landtagsdebatte zur Zukunft der Bewährungshilfe im Februar abzeichnete, wird nun wohl Realität: Die SPD und ihr Justizminister verstaatlichen die baden-württembergische Bewährungshilfe, die in den Händen der privaten gemeinnützigen NEUSTART GmbH ein Erfolgsmodell ist. Ursprünglich wollte die grün-rote Landesregierung schon mit der Evaluation der Bewährungs- und Gerichtshilfe Argumente für ihre ideologisch motivierten Verstaatlichungswünsche sammeln. Dieser Versuch scheiterte, denn im Rahmen der Evaluation wurde festgestellt, dass seit der Übernahme der Bewährungshilfe durch NEUSTART im Jahr 2007 die fachlich-strukturelle Qualität der Bewährungshilfe deutlich gestärkt worden ist. Dann versuchte die SPD die Bewährungshilfe mit der Behauptung zu diskreditieren, die Mitarbeiter bei NEUSTART würden schlecht bezahlt. Dem widersprach sogar die Gewerkschaft verdi. Nun hat sich die SPD offensichtlich mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.11. 2014 eine neue Begründung für eine Verstaatlichung der Bewährungshilfe gesucht. Dabei unternimmt sie aus ideologischen Gründen keine ernsthaften Bemühungen, die Anforderungen aus dem Gerichtsurteil umzusetzen. Mit den in diesem Zusammenhang zitierten „unauflösbaren Widersprüchen“ meint das Bundesverwaltungsgericht indes nur, dass die Fehler in der rechtlichen Konstruktion der Bewährungshilfe vom Gericht nicht im Wege der Auslegung beseitigt werden können. Das Gericht stellt nicht fest, dass der Gesetzgeber die Fehler nicht beheben kann. Vielmehr zeigt das Gericht die Fehler der bisherigen gesetzlichen Regelung so eindeutig auf, dass für deren Beseitigung genügend Ansätze vorhanden sind. Dies aber wird von der SPD gerade nicht gewollt. In einer Zeit, in der das Justizministerium durch die Vorgänge im Strafvollzug und die Umsetzung der Grundbuch- und Notariatsreform eigentlich genug belastet ist, schafft der Justizminister so ohne Not eine neue große Baustelle.“

Zur Berichterstattung, wonach die Landesregierung das Verkaufsverbot für Alkohol erweitern will, sagten der Fraktionsvorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Mit immer neuen Verboten schränkt die grün-rote Landesregierung die Freiheit der Bürger ein. Erst ging es um den Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen, dann um eine Verlängerung der Sperrzeiten für Gaststätten. Nun sind die Automatenwirtschaft und Lieferdienste in den Fokus der Koalition geraten. Die Grünen haben ein weiteres Mal kein Problem damit, wenn die Freiheit der ganz überwiegend unbescholtenen Bürger als Beifang im Netz des sozialdemokratischen Aktionismus endet. Dabei zeigt der Bundesvergleich, dass mit zielgerichteten Aufklärungskampagnen die Fälle übermäßigen Alkoholkonsums bei Jugendlichen signifikant gesenkt werden können, ohne die Freiheit aller einzuschränken. Statt den Verkauf von Alkohol allgemein weiter einzuschränken, sollte bei der Prävention angesetzt werden. Nahezu skurril ist, dass die Grünen parallel zur Diskussion um die Verschärfung des Alkoholverbotes die Legalisierung bisher illegaler Drogen anstreben.“

 

Anlässlich der heutigen Sitzung der interfraktionellen Arbeitsgemeinschaft „Bürgerbeteiligung“ sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Wir freuen uns, dass die im Dezember 2013 vereinbarten Erleichterungen der Bürgerbeteiligung nun umgesetzt werden. Zwischenzeitlich drohte das Vorhaben zu scheitern, denn SPD und Grüne wollen die interfraktionellen Vereinbarungen in einem Gesamtpaket zusammen mit weiteren einseitig beschlossenen Änderungen der Kommunalverfassung im Landtag verabschieden. Diese Art der Umsetzung widerspricht zwar der früheren Vereinbarung. Die CDU und auch wir nehmen dies indes nicht zum Anlass, von der Vereinbarung abzurücken. So wird in Baden-Württemberg voraussichtlich noch in diesem Jahr die Bürgerbeteiligung in einem Maße möglich sein, wie sie den Überzeugungen der FDP entspricht. Denn die  Verbesserungen entsprechen weitgehend den Vorstellungen, die wir mit unseren im Jahr 2013 eingereichten Gesetzentwürfen zur Diskussion stellten. Die ausgewogene Absenkung der einzelnen Quoren sorgt dafür, dass bei aller Bürgerbeteiligung die in ihrem Engagement so wichtigen Gemeinderäte nicht entmündigt werden.“

Zur heftigen Kritik des Ministers für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz an der geplanten Großdemonstration der Jäger vor dem Stuttgarter Landtag am kommenden Mittwoch sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Auch wenn es Minister Bonde und der selbsternannten grün-roten Bürgerregierung nicht passt, gilt in der Bundesrepublik Deutschland noch immer das freie Demonstrationsrecht nach Artikel 8 des Grundgesetzes. Wenn die Jäger verständlicherweise der Ansicht sind, dass die Sozialdemokraten und die Grünen in verschiedenen Ländern ihre Eigentums- und Nutzungsrechte immer weiter beschränken, dann ist es das gute Recht der Jäger, dagegen auch bundesweit auf die Straße zu gehen. Die Ausübung des Versammlungsrechts hat ein Minister weder zu kritisieren noch zu verunglimpfen. Insofern stellt sich hier nicht der Jagdverband ins gesellschaftliche Abseits, sondern Minister Bonde.“

Zur Vorstellung eines Gutachtens zum Rettungswesen in Baden-Württemberg, in dem auch von einer Verlängerung der Hilfsfristen die Rede ist, sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die von der grün-roten Landesregierung angedachte Verlängerung der Hilfsfristen ist der falsche Ansatz zur Reform des Rettungswesens. Hilfsfristen sind keine beliebige ‚Jongliermasse‘, ihre Verlängerung geht auf Kosten des Lebens hilfsbedürftiger Menschen. Schon die derzeit als Regelfall vorgesehene Zehn-Minuten-Frist wird von Medizinern als zu lang angesehen. Die Rettungs- und Notärzte weisen regelmäßig darauf hin, dass beispielsweise bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand eine Hilfsfrist von acht Minuten erforderlich sei, ebenso wie bei einem Herzinfarkt oder bei akuter Atemnot. Der richtige Ansatz wäre daher, den Rettungsdienst besser auszustatten, damit er die aktuellen Hilfsfristen öfter einhalten kann. Spielraum dafür muss angesichts der in anderen Bundesländern von den Trägern des Rettungswesens aufgebrachten Pro Kopf-Kosten vorhanden sein. So fallen in Baden-Württemberg in der Notfallrettung Kosten in Höhe von 30 Euro pro Kopf an, in Hessen sind es mit 60 Euro doppelt so viel.“

Zur Vorstellung der „Polizeilichen Kriminalstatistik 2014“ durch Innenminister Gall sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der innen- und rechtspolitische Sprecher Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet für das Jahr 2014 einen Anstieg der Zahl der Wohnungseinbrüche in Baden-Württemberg um 19,4 Prozent. Zwar konnte die Aufklärungsquote um drei Prozent verbessert werden, eine Aufklärungsquote von nun 14 Prozent ist aber immer noch erschreckend klein. Wohnungseinbrüche sind so weiterhin ein lohnendes Geschäft für kriminelle Banden, die zum Großteil mit mafiaähnlichen Strukturen aus dem Ausland kommen. Angesichts dieser Situation bedarf es eines umfassenden Konzeptes zur Stärkung der Prävention und der Ermittlungsarbeit der Polizei.

Auch der internationalen Dimension der Einbruchskriminalität muss mehr Bedeutung beigemessen werden. Ein solches Konzept lässt Grün-Rot jedoch vermissen. Vielmehr muss sich immer noch mit der überdimensionierten Polizeireform beschäftigt werden, für deren Baumaßnahmen bereits 373 Millionen Euro vorgesehen sind. Einen erheblichen Anteil dieses Geldes hätte man besser für die Ausrüstung der Polizei und einen Stellenzuwachs vor allem im Bereich der Polizeireviere ausgeben sollen. Denn die Polizei muss als ein Mittel der Kriminalprävention wieder stärker in der Fläche präsent sein.

Angesichts der Zunahme der Rauschgiftkriminalität um 12,4 Prozent ist es auch zu wenig, wenn der Innenminister erklärt, dies bereite ihm ‚Kopfzerbrechen‘ und er darauf verweist, dass wenn man die Polizeiarbeit in dem Bereich einstellen würde, die Statistik besser wäre.

Ein Innenminister, der in dieser Weise auf dynamische Entwicklungen im Bereich der organisierten Kriminalität reagiert, übt sein Amt nicht mit dem notwendigen Ernst aus.“

Zu Medienberichten, nach denen die grün-rote Koalition neben den interfraktionell vereinbarten Erleichterungen für die Bürgerbeteiligung ohne Abstimmung mit der Opposition weitere Änderungen der Gemeindeordnung umsetzen will, sagen der Fraktionsvorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

“Über ein Jahr mussten wir auf den ersten Gesetzentwurf der Landesregierung zur Umsetzung der interfraktionellen Vereinbarung über die Erleichterung von Bürgerbeteiligung warten. Dabei war ausdrücklich eine möglichst zügige Umsetzung der Vereinbarungen in einem Gesamtpaket vereinbart worden. Ein solches Gesamtpaket liegt uns bis heute nicht vor und ist wohl von Grün-Rot auch nicht mehr gewünscht. Offensichtlich will die Koalition nur die vereinbarte Änderung der Landesverfassung zusammen mit der Opposition beschließen. Immerhin benötigt sie für eine Verfassungsänderung auch die Stimmen der CDU. Die vereinbarten Verbesserungen auf kommunaler Ebene sollen dann aber in einem weiteren Gesetzentwurf zusammen mit einseitig von Grün-Rot beschlossenen Änderungen der Gemeindeordnung umgesetzt werden. Wir werden der Verfassungsänderung zwar zustimmen, da sie unser Vorschlag gewesen ist. Die Koalition gefährdet nichtsdestotrotz die Verabschiedung der Verbesserungen der Bürgerbeteiligung insgesamt. Denn mit dem Aufschnüren des Gesamtpakets wird Grün-Rot vor allem der CDU gegenüber wortbrüchig, was die vereinbarte Umsetzung der interfraktionellen Vereinbarung in einem Gesamtpaket angeht. Es wäre schade und schlechter Stil, wenn nach langen Verhandlungen und einem guten Kompromiss Grün-Rot wohl aus wahltaktischen Gründen bei dem sich jetzt andeutenden Weg bleibt.“

Zur Aktuellen Debatte „Innere Sicherheit stärken statt Verfassungsschutz schwächen“ sagt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Seit Monaten ist bekannt, dass vom islamistischen Extremismus in Baden-Württemberg eine erhebliche Gefahr ausgeht. Diese Gefahr der Bevölkerung nun als neue Erkenntnis darzustellen, ist der Versuch von Grün-Rot, die eigene Konzeptlosigkeit und die Differenzen innerhalb der Koalition zu verdecken.

Dabei zeigen die regierungsinternen Diskussionen der letzten Monate beispielsweise über die Abschaffung des Landesamtes für Verfassungsschutz und über die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, dass Grün-Rot keine gemeinsamen Vorstellungen zur Rolle der Sicherheitsbehörden und zur inneren Sicherheit insgesamt hat. Während die Grünen in Regierungsverantwortung ihre ideologisch motivierte Abneigung gegen die Sicherheitsbehörden kultivieren, versucht die SPD die schlimmsten grünen Auswüchse zu verhindern. Dies gelingt der SPD jedoch nicht in ausreichendem Maße, wie schon vor Monaten die Ablehnung unserer Anträge zur Entwicklung von Präventionsstrategien gegen religiösen Extremismus und zum Ausbau der für den Islamismus zuständigen Abteilung im Verfassungsschutz zeigte.

Deutlich wird dies nun erneut beim „Sonderprogramm zur Bekämpfung des islamistischen Terrors“. Mit diesem Programm werden weder das Landeskriminalamt noch der Verfassungsschutz in ausreichendem Maße gestärkt. Auch die Entscheidung, islamischen Religionsunterricht an den Schulen erst in der nächsten Legislatur flächendeckend anbieten zu wollen, zeugt von einer weiter andauernden falschen Schwerpunktsetzung der Landesregierung. So fehlt Grün-Rot weiter die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit.“

Zur von der FDP-Landtagsfraktion beantragten aktuellen Debatte „Was will die Landesregierung aus der professionell und effizient arbeitenden Bewährungshilfe mit ihren hunderten Ehrenamtlern machen?“ sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Vor fast einem Jahr stellte die Landesregierung in ihrem Bericht zur Evaluation der Bewährungs- und Gerichtshilfe fest, dass seit der Übernahme der Bewährungshilfe durch die private gemeinnützige Neustart GmbH im Jahr 2007 die fachlich-strukturelle Qualität der Bewährungshilfe deutlich gestärkt worden ist. Auch konnte die Zahl von Betreuten pro Mitarbeiter gesenkt werden. Zudem arbeitet die derzeitige private Organisationsform erheblich günstiger ist als dies ein rein staatliches System könnte. Dabei bestätigt selbst die Gewerkschaft verdi, dass die Mitarbeiter von Neustart gut bezahlt werden.

Es gibt also keinen Anlass, diese Erfolgsgeschichte zu beenden. Auch im Evaluationsbericht wird dazu festgestellt, dass aus fachlichen Gründen strukturelle Reformschritte nicht erforderlich sind. Trotzdem ist das Erfolgsmodell in Gefahr. Denn Grün-Rot spielt immer noch mit dem Gedanken, die Bewährungshilfe wieder zu verstaatlichen. Mit solchen Überlegungen muss nun Schluss sein. Grün-Rot sollte dem eigenen Evaluationsbericht folgen und die Bewährungshilfe nicht verstaatlichen. Die engagierte Arbeit der haupt- und ehrenamtlich tätigen Menschen bei Neustart verdient Lob und Zukunftssicherheit.“

Zur Vorstellung eines „Sonderprogramms zur Bekämpfung des islamistischen Terrors“ durch Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Innenminister Reinhold Gall sagen der Fraktionsvorsitzenden der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Es ist schlimm, dass es erst eines verabscheuungswürdigen Anschlages in Frankreich bedurfte, damit sich Grün-Rot mit der inneren Sicherheit in Baden-Württemberg beschäftigt. Noch im letzten Jahr lehnte Grün-Rot alle unsere Vorschläge zur Stärkung der inneren Sicherheit ab, verkleinerte die Koalition das Landesamt für Verfassungsschutz und hieß die Polizei, bei sachlichen Mitteln zu sparen.

Mit dem von der Landesregierung vorgestellten „Sonderprogramm zur Bekämpfung des islamistischen Terrors“ endet nun hoffentlich erst einmal der grün-rote Irrweg. Das Programm selbst ist aber deutlich zu klein. Angesichts der über 500 Salafisten, davon mindestens 120 aus einem gewaltbereiten jihadistischen Milieu, die in Baden-Württemberg leben und der internationalen Vernetzung des Terrors ist beispielsweise die Einstellung nur eines weiteren Islamwissenschaftlers im LKA und die Schaffung von 15 Stellen im Landesamt für Verfassungsschutz zu wenig, zumal das Landesamt für Verfassungsschutz in diesem Jahr mit dem Haushalt 2015/2016 gerade erst 12 Stellen verloren hat. So soll das Sonderprogramm engagiert wirken, ist aber wohl lediglich ein Kompromiss zwischen grüner Passivität und rotem „Wir müssen ein Zeichen setzen“.“

 

Zur heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses Schlossgarten II sagte der Obmann der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Auch die heutigen drei Zeugen im Untersuchungsausschuss haben eine unzulässige politische Einflussnahme auf den Polizeieinsatz am 30. September 2010 klar verneint. Damit ist Grün-Rot erneut mit dem Versuch gestrauchelt, die eigenen politisch motivierten Verschwörungstheorien nachzuweisen. Vor allem die SPD muss sich fragen lassen, wie lange sie noch die Unterstellungen und Behauptungen der Grünen unterstützen will. Immerhin war es heute ihr Vizepräsident des Landtags, Wolfgang Drexler, der eine unzulässige politische Einflussnahme verneinte. Auch die Regierungserklärung vom 6. Oktober 2010 sei nicht für die Terminierung und Durchführung der Räumung des Schlossgartens und der anschließenden Baumfällung ausschlaggebend gewesen. Denn für die am Bauprojekt Beteiligten stand der Termin der Baumfällung bereits im Sommer 2010 fest, so der Zeuge Wolfgang Drexler. So bleibt es dabei, bis zum heutigen Tage ist dem Ausschuss kein Beweis für eine unzulässige politische Einflussnahme auf den 30.09.2010 vorgelegt worden.“