Das baden-württembergische Justizministerium hat den Präsidenten des Landtages um die Erteilung einer Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen Unbekannt wegen Geheimnisverrates gemäß § 353b StGB gebeten. Betroffen sind so Journalisten, Abgeordnete und Mitarbeiter. Dazu sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Einer Erteilung der vom Justizministerium erbetenen Ermächtigung kann die FDP-Fraktion nicht zustimmen. Wir Freien Demokraten werden keine Untersuchungen unterstützen, die sich auch gegen Journalisten und ihre wichtige Arbeit richten. Parallelen zur sogenannten netzpolitik.org-Affäre drängen sich auf. Offenbar haben Minister Stickelberger und die Landesregierung nichts aus der Affäre um den Bundesjustizminister gelernt. Nur schwer vorstellen können wir uns, wie ohne konkreten Tatverdacht etwaige Ermittlungen gegen Abgeordnete ablaufen sollen. Soll von jedem Abgeordneten des Untersuchungsausschusses der E-Mail-Verkehr geprüft werden, einschließlich der vertraulichen Kommunikation mit Bürgern? Dass die Grünen keine Bedenken gegen solche Maßnahmen haben, wenn es um die Verhinderung kritischer Berichterstattung geht, wissen wir seit der Jagd auf den Whistleblower aus der Grünen-Landtagsfraktion im Vorfeld der Einsetzung des Untersuchungsausschusses. Wir jedenfalls werden uns an einem Versuch, die Pressefreiheit einzuschränken, nicht beteiligen.“

In der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage (Siehe Anlage – Stellungnahme IM 7305) des Vorsitzenden der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, zu Polizeieinsätzen in und um Erstaufnahmeeinrichtungen stellt das baden-württembergische Innenministerium fest, dass es im Zeitraum vom 1.8. 2014 bis 13.8.2015 insgesamt 1.870 Polizeieinsätze in Erstaufnahmeeinrichtungen gegeben hat. Darüber hinaus habe es weitere Einsatzlagen im Zusammenhang mit der Erstaufnahme von Flüchtlingen außerhalb dieser Einrichtungen gegeben. Das Einsatzspektrum der Polizei habe sich hierbei auf einfache Ordnungsstörungen (z.B. Ruhestörungen, Streitigkeiten) bis hin zu Straftaten (z.B. Diebstahlsdelikte, Beleidigungen, Körperverletzungsdelikte) erstreckt. Bei den Einsätzen stellten sich, so das Innenministerium, unter anderem sprachliche Barrieren, eine teilweise festzustellende hohe Emotionalisierung und Gewaltbereitschaft der Betroffenen sowie die Verlegung der Flüchtlinge in andere Unterkünfte vor Abschluss der Ermittlungen als besondere Herausforderungen für die Polizei dar.

Zur Antwort des Innenministeriums sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„1.870 Einsätze in zwölf Monaten bedeuten pro Tag im Durchschnitt mehr als fünf Polizeieinsätze in Erstaufnahmeeinrichtungen. Offensichtlich gibt es in den Flüchtlingseinrichtungen ein erhebliches Ausmaß an Schwierigkeiten bis hin zur handfesten Kriminalität. Die Polizei und die in den Einrichtungen arbeitenden Menschen sind stark gefordert. Wir müssen sie ebenso schützen wie Flüchtlinge und Anwohner, die bedroht, drangsaliert oder zum Beispiel bestohlen werden. Der Rechtsstaat muss hier zügig Konsequenzen aufzeigen. Es muss zudem sichergestellt werden, dass jeweils genügend Polizeikräfte vor Ort verfügbar sind. Angesichts der dünnen Personallage kann man hier Zweifel haben. Wichtiger denn je ist deshalb die Umsetzung unserer bereits im Frühling erhobenen Forderung nach einer Verstärkung der Polizei um 1.000 Stellen und natürlich die Umsetzung unseres Maßnahmenpakets für ein Gesamtkonzept der Flüchtlingsfrage. Folgende Forderungen sind dabei zentral:

  • Die Kapazitäten der Landeserstaufnahmestellen (LEA) sind massiv auszubauen bzw. weitere zu schaffen.
  • Die Asylverfahren müssen innerhalb von drei Monaten durchgeführt werden. Ziel muss es dabei sein, dass die Asylbewerber so lange in den Erstaufnahmestellen bleiben und nicht den Kommunen zugewiesen werden.
  • Das Personal an den Verwaltungsgerichten muss aufgestockt werden, um eine rasche und konsequentere Rückführung von Personen mit unbegründetem Antrag zu gewährleisten. Dazu sollen Außenstellen der Verwaltungsgerichte an den Landeserstaufnahmestellen errichtet werden.
  • Das Taschengeld für Asylbegehrende aus sicheren Herkunftsstaaten soll auf Sachleistungen umgestellt werden.
  • Die Kosten für die Stadt- und Landkreise sind im Wege der Spitzabrechnung vollständig vom Land zu übernehmen.
  • Zusätzliche von Land und Bund (BAMF) getragene Integrations- und Sprachkurse für Menschen mit guter Bleibeperspektive sind einzurichten.
  • Die Landesregierung muss sich beim Bund für ein modernes Zuwanderungsrecht nach dem Vorbild Kanadas oder Australiens einsetzen; dieses umfasst einen besseren und rascheren Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive.
  • Berufliche Qualifikationen sind dafür schon in den Erstaufnahmestellen zu erfassen und regionale Bündnisse für Arbeit zu initiieren.
  • Zudem muss sich die Landesregierung beim Bund für eine weitere Erhöhung der Mitarbeiterzahl beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und für die Erweiterung der Regelung der sicheren Herkunftsländer auf Albanien, Kosovo und gegebenenfalls weitere einsetzen.“

Die FDP-Fraktion werde mit weiteren Fragen an die Landesregierung die Situation der Flüchtlinge, der Polizei und der Mitarbeiter der Flüchtlingseinrichtungen in den Blick nehmen, so Hans-Ulrich Rülke abschließend.

Hierzu sagte Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg:

„Grün-Rot wäre gut beraten, von diesem Thema Abstand zu nehmen. Die Polizei des Landes Baden-Württemberg braucht für ihre schwere Aufgabe die Unterstützung der Landespolitik und nicht – nach der unsäglichen Polizeireform – eine weitere schwere Hypothek.“

Zur Forderung der baden-württembergischen Arbeitgeber nach einem modernen Zuwanderungsgesetz sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Ich unterstütze die Forderung der Arbeitgeber. Die FDP setzt sich schon seit langem für ein flexibles auf den Bedarf des Arbeitsmarktes abgestimmtes Zuwanderungsgesetz ein. Die Bereitschaft der baden-württembergischen Arbeitgeber, sowohl Migranten und Flüchtlinge in vakante Arbeits- und Ausbildungsplätze zu bringen, ist ein wertvoller Beitrag zur Integration. Bei den Flüchtlingen würde dies das verkürzte Arbeitsverbot mit Leben erfüllen. Ein Zuwanderungsgesetz könnte  hinreichend Qualifizierten, die die Voraussetzungen zur Einwanderung erfüllen, eine dauerhafte Bleibeperspektive eröffnen. Gleichzeitig sollten wir darauf achten, dass das Asylrecht nur von jenen in Anspruch genommen wird, die Kriegen und politischer Verfolgung ausgesetzt sind. Ein  Zuwanderungsgesetz schafft ergänzend dazu eine legale Möglichkeit, qualifizierte Arbeitskräfte für unseren Arbeitsmarkt zu gewinnen.“

Zur Freigabe eines Anhörungsentwurfes eines Informationsfreiheitsgesetzes und eines Gesetzentwurfes zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften durch Ministerpräsident Kretschmann, Innenminister Gall und Staatsrätin Erler sagten der FDP-Fraktionsvorsitzende, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der innen- und rechtspolitische Sprecher, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Bereits im Februar 2013 brachte die FDP-Landtagsfraktion einen Gesetzentwurf zur Informationsfreiheit in den Landtag ein. Hätte Grün-Rot diesen unterstützt, gäbe es in Baden-Württemberg bereits seit über zwei Jahren ein modernes Informationsfreiheitsgesetz. Die Koalition lehnte den Gesetzentwurf jedoch ab, wollte über ihn noch nicht einmal konstruktiv diskutieren. Nun feiert sich Grün-Rot für ihren Entwurf. Dabei hält die Koalition längst die rote Laterne in den Händen. Immerhin ist Baden-Württemberg eines der letzten Länder ohne Informationsfreiheitsgesetz. Dies zeigt, wie gering der Leistungsanspruch der Landesregierung mittlerweile ist. Im Gesetzgebungsverfahren werden wir sorgsam darauf achten, dass durch das Informationsfreiheitsgesetz die Privatsphäre der Bürger und nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Informationen von Unternehmen geschützt bleiben.

Den vorgestellten Änderungen kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften können wir nur insoweit zustimmen, wie sie die interfraktionellen Vereinbarungen zur Stärkung der Bürgerbeteiligung umsetzen oder bereits von uns eingebrachten Gesetzentwürfen z. B. zur Beteiligung Jugendlicher entsprechen. Die zahlreichen weiteren von der grün-roten Koalition geplanten Änderungen des an sich bewährten Kommunalverfassungsrechts können wir nicht mittragen. Ohne eine hinreichende Rechtfertigung und mit oft wenig praktikablen Vorschriften will die Koalition die kommunale Selbstverwaltung beschneiden.“

Zum Beschluss der grün-roten Landesregierung, die Bewährungshilfe in Baden-Württemberg wieder in staatlicher Hand zu führen, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der innen- und rechtspolitische Sprecher Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Schon in ihrem Koalitionsvertrag vereinbarte Grün-Rot die Verstaatlichung der Bewährungshilfe. Dann versuchten sie alles, die Bewährungshilfe in den Händen der gemeinnützigen Neustart gGmbH schlecht zu machen. Die eigens dafür in Auftrag gegebene Evaluation kam dann jedoch zu einem anderen Ergebnis. Die Qualität der Bewährungshilfe konnte durch die Übergabe an Neustart erhöht werden.

Daraufhin bemängelte man die Bezahlung der Mitarbeiter von Neustart, obwohl selbst der DGB ‎diese als  überdurchschnittlich lobte.

Nun wird die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts angeführt. Dabei lässt diese durchaus Spielraum für eine Bewährungshilfe in der jetzigen Form. Falsch ist auch die Behauptung von Grün-Rot, die Verstaatlichung der Bewährungshilfe werde kostenneutral erfolgen. Schon der Evaluationsbericht stellte fest, dass eine staatliche Bewährungshilfe zu  Mehrkosten in Millionenhöhe führt. Schlussendlich erweist die Landesregierung dem ehrenamtlichen Engagement einen Bärendienst. In keinem anderen Bundesland arbeiten so viele Menschen ehrenamtlich in der Bewährungshilfe. Deren Zukunft ist nun ungewiss.“

 

Zur Entscheidung der Landesregierung, in Rottweil ein neues Gefängnis mit 500 Haftplätzen zu bauen, sagte der innen- und justizpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Zu diesem Ergebnis hätte man allerdings schon vor vier Jahren kommen sollen. ‎Es ist gut, dass Rottweil als Standort für den Neubau einer Justizvollzugsanstalt  ausgewählt wurde. Eine frühere Entscheidung wäre für den Justizvollzug besser gewesen.“

Zur Meldung, wonach der Beamtenbund sich von Grün-Rot stiefmütterlich behandelt fühlt und zur Vorstellung seines Forderungskatalogs für die Landtagswahl 2016 sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der innen- und justizpolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Der Umgang der Landesregierung mit dem Beamtenbund ist ein weiteres Beispiel grün-roter Doppelmoral. Projekte für die eigene Klientel verkauft sie als ‚Politik des Gehörtwerdens‘, die berechtigten Anliegen der von ihr wenig geschätzten Beamtenschaft überhört sie geflissentlich. In jedem Jahr hat Grün-Rot von der Beamtenschaft ein Sonderopfer abverlangt, während sie für prestigeträchtige Projekte anderorts die erheblichen Mehreinnahmen großzügig verteilte und noch Schulden machte. Dieser Regierungsstil muss beendet werden. Wir werden auch in Regierungsverantwortung eine konstruktive Gesprächsatmosphäre mit den Vertretern der Angehörigen des Öffentlichen Dienstes pflegen, sie als Verhandlungspartner ernst nehmen. In einem ersten Schritt werden wir die grün-rote Absenkung der Eingangsbesoldung schon in den ersten 100 Tagen zurücknehmen. Der öffentliche Dienst muss gegenüber der freien Wirtschaft, den Bundesbehörden und den Verwaltungen der anderen Länder konkurrenzfähig bleiben. Eine gute Verwaltung wirkt sich auch positiv auf die Dynamik des Wirtschaftsstandortes Baden-Württemberg aus.“

Zum heute vom Landtag beschlossenen „Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes“ sagte der rechts- und innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Der heute beschlossene Gesetzentwurf zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes ist ein gutes Ergebnis der interfraktionellen Arbeitsgruppe „Stärkung der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes“. Es wurde höchste Zeit, dass die seit dem Auffliegen der „Zwickauer Terrorzelle“ November 2011 zutage tretenden Erkenntnisse nun auch in Baden-Württemberg zu Konsequenzen bei der parlamentarischen Kontrolltätigkeit führen. Vorschläge dazu  hatten wir als FDP bereits im September 2012 vorgestellt. Viele unserer damaligen Forderungen sind nun umgesetzt. Dabei richtet sich die Kontrolle nicht gegen den Verfassungsschutz. Kontrolle ist vielmehr ein wesentlicher Teil der Legitimation der Arbeit von Nachrichtendiensten und hilft so auch dem Verfassungsschutz. Dies trifft ebenso auf die gesetzliche Regelung der Grundsätze des V-Leute-Einsatzes zu. Nur so kann die zunehmende Radikalisierung extremistischer Zusammenschlüsse frühzeitig erkannt werden. Wir hoffen, dass sich Grün-Rot nun auch insgesamt zur Notwendigkeit des Verfassungsschutzes bekennt und dessen Fähigkeiten in personeller und sachlicher Hinsicht stärkt. Angesichts der dynamischen Entwicklung in den extremistischen Milieus und den Gefahren durch das Auspionieren der Bürger und Unternehmen ist dies zwingend geboten.“

Zur Meldung, wonach die grün-rote Landesregierung bis zur Sommerpause die Verhandlungen über eine Kennzeichnung von Polizeibeamten abschließen will, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Eine Kennzeichnungspflicht für die Polizei des Landes ist aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion nicht notwendig. Die Pflicht, dass jeder Polizist durch seinen Namen oder eine Nummer auf der Uniform zu identifizieren sein müsse, käme einer Misstrauensbekundung gegenüber der gesamten Polizei gleich. Und genau darum geht es den Grünen. So wollen sie ihrer Klientel im beginnenden Wahlkampf zeigen, dass sie sich auch in Regierungsverantwortung nicht mit dem Staat und seinen Organen identifizieren und insbesondere die Polizei ablehnen. Statt auf die Bedrohungen einzugehen, denen Polizeibeamte vor allem bei und nach Großeinsätzen ausgesetzt sind, kreieren sie die Mär einer ohne rechtsstaatliche Konsequenzen prügelnden Polizei. Erst das letzte Wochenende hat gezeigt, welchen Gefahren Polizeibeamte in ihrem Einsatz für die Gesellschaft ausgesetzt sind.”

In der Antwort auf eine parlamentarischen Initiative der FDP-Landtagsfraktion berichtet die Landesregierung, dass sich die Zahl der ehrenamtlich Tätigen in der Bewährungshilfe seit ihrer Übergabe an die gemeinnützige Neustart gGmbH von 112 im Jahr 2007 auf 645 im Jahr 2014 erhöht habe. Aus anderen Bundesländern, die die Bewährungshilfe im staatlichen System beließen, sei bekannt, dass in den Jahren 2008 bis 2013 zwischen 5 bis maximal 156 ehrenamtliche Mitarbeiter die Bewährungshilfe unterstützen. Des Weiteren ergibt sich aus dem Bericht der Landesregierung, dass eine staatliche Bewährungshilfe allein im Jahr 2014 2,6 Millionen Euro mehr gekostet hätte. Dazu sagte der rechtpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die Qualität der baden-württembergischen Bewährungshilfe in den Händen der gemeinnützigen Neustart gGmbH ist unbestritten. Auch die Landesregierung gibt dies seit ihrem Evaluationsbericht aus dem Jahr 2014 zu. Das von den Liberalen in der letzten Legislaturperiode eingeführte baden-württembergische Modell der Bewährungshilfe ist aber auch eine Erfolgsgeschichte ehrenamtlichen Engagements. In keinem anderen Bundesland übernehmen so viele ehrenamtliche Mitarbeiter wichtige Aufgaben der Bewährungshilfe. Die Bewährungshilfe ist auf diese Weise tief in unserer Bürgergesellschaft verankert. Diese Verwurzelung in der Gesellschaft und natürlich auch ihre Qualität und Effizienz müssen erhalten bleiben. Sie werden jedoch durch die grün-roten Pläne zur Verstaatlichung der Bewährungshilfe gefährdet. Es ist daher höchste Zeit, dass Grün-Rot das ehrenamtliche Engagement nicht nur in Sonntagsreden begrüßt, sondern auch in der praktischen Politik wertschätzt und von der Verstaatlichung ablässt.“

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, begrüßt die Bereitschaft der baden-württembergischen Landesregierung, die Altersgrenze für Bürgermeister und Landräte nun endlich abzuschaffen.

In seiner Rede als offizieller Vertreter der baden-württembergischen Landesregierung auf dem Landesseniorentag in Karlsruhe hat Staatskanzleichef Murawski die bestehende rechtliche Regelung heftig kritisiert.

Er halte die Diskussion für vollkommen unverständlich, so Murawski. In keinem anderen Bereich gebe es eine gesetzliche Regelung, die älteren Menschen ihre Arbeit verbiete, erklärte der Staatssekretär unter dem Beifall des Landesseniorentags. Deshalb dürfe es eine solche rechtliche Beschränkung für Wahlbeamte auch nicht geben.

Rülke äußerte sich erfreut über diese klare Aussage der Landesregierung, wenige Tage bevor der entsprechende Gesetzentwurf der FDP-Fraktion in erster Lesung im Landtag behandelt werde. „Ich rechne nun mit einer breiten Mehrheit für unsere Gesetzesinitiative“, so Rülke. Es sei schön, dass die Landesregierung nun mit der Politik des Gehörtwerdens ernst mache und auch einmal einen Gesetzentwurf der Opposition beschließe.

 

Zu den Vorschlägen des CDU-Fraktionsvorsitzenden Wolf, die rasant gestiegene Zahl der Einbrüche in Baden-Württemberg auch mit schnelleren Strafen einzudämmen, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die zur Verbesserung der inneren Sicherheit vom CDU-Fraktionsvorsitzenden Wolf vorgeschlagenen Maßnahmen gehen in die richtige Richtung. Sie finden sich zusammen mit weiteren Vorschlägen auch in dem schon Ende April 2015 von der FDP-Landtagsfraktion vorgestellten Impulspapier „Sicherheit in Freiheit“. Die CDU ist eingeladen, sich auch hinsichtlich der präventiven Maßnahmen dem Konzept der FDP anzuschließen und unsere Forderung nach 1.000 neuen Stellen für die Polizei aufzugreifen.“

Zur Meldung, dass immer mehr junge Frauen aus Baden-Württemberg dem Ruf der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) zum Dschihad (Heiliger Krieg) in Syrien oder im Irak folgen, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der innen- und rechtspolitische Sprecher Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Wieder einmal berichtet die Landesregierung über Umtriebe islamistischer Gruppierungen, die in Baden-Württemberg gezielt Menschen für den Krieg des Islamischen Staates anwerben. Wo aber bleiben die Konzepte, um diese Anwerbungen zu verhindern oder wenigstens zu erschweren? Polizei, Verfassungsschutz und Justiz werden in ihrem engagierten Vorgehen gegen diese Umtriebe von der Landesregierung im Wesentlichen allein gelassen. Längst bedürfte es eines umfassenden Konzeptes, welches neben einer spürbaren personellen Verstärkung von Polizei, Verfassungsschutz und Justiz Prävention und Integration als Querschnittsaufgabe versteht. So ist es unerlässlich,

  • als Intensivierung des Kontakts der Initiative „Polizei und Moscheevereine“ ein Rückkehrer-Programm aufzusetzen, das auch von Moscheegemeinden mitgetragen wird,
  • sozialraum-orientierte Aussteiger-Programme für rechte und linke Radikalität zu schaffen, um den neuen Aspekt des islamistischen Extremismus zu ergänzen,
  • Beratungsangebote bewusst nicht bei den Sicherheitsbehörden anzusiedeln, um die Hemmschwelle für Interessierte möglichst niedrig zu halten,
  • den Islamunterricht im Land gegen mangelhaftes Islamwissen weiter auszubauen und damit menschenverachtenden Predigern das Gehör zu entziehen,
  • Lehrer gezielt im Umgang mit Rassismus und Diskriminierung zu sensibilisieren, um Radikalisierung aufgrund von sozialer Ausgrenzung bereits möglichst früh zu begegnen.

Diese und weitere Vorschläge hat die FDP-Landtagsfraktion in ihrem Impulspapier „Sicherheit in Freiheit“ bereits vor Wochen vorgelegt. Die Landesregierung hingegen bleibt weitgehend passiv.“

 

Zur Meldung, wonach Opfer von Wohnungseinbrüchen einer neuen Studie zufolge mit gravierenden psychischen Folgen zu kämpfen haben, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der innen- und rechtspolitische Sprecher, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Wohnungseinbrüche erschüttern die Menschen in ihrem innersten Bedürfnis nach Sicherheit in den eigenen Wänden. Dies müssen sich die Verantwortlichen in Politik, Polizei und Justiz immer wieder vor Augen führen. In diesem Bewusstsein muss auch der Kampf gegen die zunehmende Zahl von Wohnungseinbrüchen geführt werden. Denn jeder verhinderte Einbruch führt zu weniger Leid. Ein wichtiger Ansatz ist hierbei die Stärkung der Prävention. Aus gutem Grund forderte deshalb die FDP-Landtagsfraktion 1.000 neue Stellen bei der Polizei zum Ausbau des Streifendienstes und eine Verstärkung der Außenstelle des Landeskriminalamtes „Zentrale Ermittlungen Grenzüberschreitende Kriminalität“, die sich dem Kampf gegen international agierende Bandenkriminalität widmet.“

Zur Meldung, wonach der Karlsruher Polizeipräsident Nachbesserungsbedarf bei der Polizeireform sieht, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Seit Monaten bemängelt die FDP-Fraktion, dass sich durch die Polizeireform die Anfahrtswege der Polizeibeamten zu Tatorten drastisch verlängert haben. Insbesondere die Beamten des Verkehrsunfallaufnahmedienstes brauchen oft viel zu lange, um zu den Unfallorten zu gelangen. Schon früh konnte man beispielsweise anhand des Zuschnittes des Polizeipräsidiums Karlsruhe und der Verteilung der dortigen Polizeistandorte erkennen, dass die Polizeireform so nicht funktionieren wird. Der Karlsruher Polizeipräsident bestätigt nun unsere Kritik. Es bleibt allerdings zu befürchten, dass Innenminister Gall auch die Forderungen aus Karlsruhe nicht zum Anlass nehmen wird, sein überdimensioniertes Prestigeprojekt sinnvoll nachzubessern. Wir haben unsere Vorstellungen dazu mit dem Impulspapier „Sicherheit in Freiheit“ eingebracht. Die Reform gehört evaluiert. Die Polizei muss aber schon jetzt wieder in der Fläche präsenter werden, unter anderem durch eine Aufstockung des Personals und den Ausbau des Streifendienstes. Die qualifizierte Verkehrsunfallaufnahme gehört auch organisatorisch in die Hände des Streifendienstes, der dazu befähigt und dichter an den Unfallorten ist. Mit diesen Maßnahmen lässt sich nicht nur die innere Sicherheit verbessern. Auch die eigentlich stark motivierten Angehörigen der Polizei werden mit ihren frustrierenden Erfahrungen mit der Polizeireform ernst genommen.“

 

Zur Warnung der Justizminister vor der Gefahr der Radikalisierung in Justizvollzugsanstalten sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die Warnung der Justizminister und der Verfassungsschutzbericht für 2014  zeigen, dass auch die grün-rote Landesregierung die Bedrohungen durch den Islamismus endlich erkannt hat. Die völlige grün-rote Passivität der letzten Jahre bei diesem Thema ist nun zwar vorbei. Trotz einer richtigen Gefahreneinschätzung verzichtet die Landesregierung aber weiterhin auf eine konsequente Intensivierung der Maßnahmen gegen den Islamismus. Eine bessere Betreuung der Islamisten im Strafvollzug ist notwendig, aber nur ein kleiner Teil der Möglichkeiten der Landesregierung. Es gilt auch, die Prävention in den Schulen und den Moscheevereinen auszubauen sowie Kooperationen mit der Polizei zu verbessern. Unsere Vorschläge dazu liegen mit dem Impulspapier „Sicherheit in Freiheit“ seit Wochen auf dem Tisch. Sie zeigen, was mit engagiertem Regierungshandeln von der signifikanten personellen Verstärkung von Verfassungsschutz und Polizei zur Extremismus- und Spionagebekämpfung über die Verbesserung der Analysefähigkeit bis hin zur Ergänzung der Aussteiger-Programme um den Aspekt des islamistischen Extremismus möglich wäre. Die Landesregierung zieht es jedoch vor, auf ihr sogenanntes Sonderprogramm aus dem Februar 2015 zu verweisen. Dieses ist angesichts der mindestens 3.400 Islamisten, davon etwa 120 aus einem gewaltbereiten jihadistischen Spektrum, viel zu klein. Werden doch im gerade erst um 12 Stellen geschwächten Landesamt für Verfassungsschutz nur 15 neue Stellen geschaffen. Das Landeskriminalamt erhält nur einen weiteren Islamwissenschaftler.“

Zur heutigen Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes durch Innenminister Gall und die Präsidentin des Landesamtes für Verfassungsschutz sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Der heute vorgestellte Verfassungsschutzbericht zeigt die Bedrohungen durch den Islamismus klar auf. Trotz einer richtigen Gefahreneinschätzung verzichtet die Landesregierung aber weiterhin auf eine konsequente Intensivierung der Maßnahmen gegen den Islamismus. Denn das sogenannte Sonderprogramm aus dem Februar 2015 ist deutlich zu klein. Angesichts der mindestens 3.400 Islamisten, davon etwa 120 aus einem gewaltbereiten jihadistischen Spektrum, ist beispielsweise die Einstellung nur eines weiteren Islamwissenschaftlers im LKA und die Schaffung von 15 Stellen im Landesamt für Verfassungsschutz zu wenig, zumal Grün-Rot dem Verfassungsschutz im Haushalt 2015/2016 gerade erst 12 Stellen gestrichen hat.

Auch gegen die Ausspähung der Bürger und Unternehmen tut die Landesregierung deutlich zu wenig. In Zeiten des Abgriffs sensibler Daten durch ausländische Nachrichtendienste und Unternehmen philosophiert Ministerpräsident Kretschmann über eine Beteiligung amerikanischer Datensammler wie Google an der Digitalisierung der baden-württembergischen Wirtschaft.

Dabei ist es Aufgabe der Politik, für die richtigen Rahmenbedingungen zu sorgen. Unsere Vorschläge liegen mit dem Impulspapier „Sicherheit in Freiheit“ seit Wochen auf dem Tisch. Sie reichen von der signifikanten personellen Verstärkung von Verfassungsschutz und Polizei zur Extremismus- und Spionagebekämpfung über die Verbesserung der Analysefähigkeit bis hin zur Ergänzung der Aussteiger-Programme um den Aspekt des islamistischen Extremismus.“

Zu den Plänen der CDU-Landtagsfraktion, im Kampf gegen die Wohnungseinbrüche auf mehr Personal und einen freiwilligen Polizeidienst zu setzen, sagten der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der innen- und rechtspolitische Sprecher Prof. Ulrich Goll:

„Die FDP-Landtagsfraktion betrachtet wie die CDU-Landtagsfraktion die stark angestiegene Anzahl der Wohnungseinbrüche mit Sorge. Aus Sicht der Freien Demokraten reicht das konzeptlose Agieren der grün-roten Landesregierung bei weitem nicht aus, den Bürgern die Angst vor einem Einbruch zu nehmen. Während die CDU unter anderem den von Grün-Rot betriebenen Stellenabbau bei der Polizei stoppen will, schlägt die FDP-Landtagsfraktion vor, ohne eine weitere Verschuldung 1000 neue Stellen vor allem in den 146 Polizeirevieren zu schaffen. Damit zeige die Polizei auch im Kampf gegen die Einbruchskriminalität eine stärkere Präsenz vor Ort, die zu einem besseren Sicherheitsgefühl der Bürger beitrage. Weiter will die FDP-Landtagsfraktion das Landeskriminalamt in den Bereichen Staatschutz und organisierte Kriminalität durch Ermittlungsgruppen gezielt stärken.“

 

Zur Meldung, wonach die Polizei Mannheim mit einem eigens entwickelten Programm radikalen Islamisten und religiösem Extremismus entgegentreten will, sagten der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der innen- und rechtspolitische Sprecher Prof. Ulrich Goll:

„Der Ansatz der Mannheimer Polizei, regelmäßigen Kontakt mit Schulen und Moscheegemeinden zu pflegen, ist richtig und gut. Es darf aber nicht allein der Polizei überlassen werden, Menschen zu sensibilisieren. Prävention im Sinne einer rechtzeitigen Aufklärung vor der Radikalisierung muss stärker noch als Querschnittsaufgabe verstanden werden. Dabei ist es Aufgabe der Politik, für die richtigen Rahmenbedingungen zu sorgen. Hier versäumt es nicht nur die Landesregierung, den Verfassungsschutz zu stärken, Grün-Rot tut auch im Bereich von Bildung und Integration deutlich zu wenig. Aber auch die Moscheegemeinden sind gefordert. Unsere Vorschläge liegen mit dem Impulspapier „Sicherheit in Freiheit“ auf dem Tisch. Sie reichen von der Ergänzung der Aussteiger-Programme um den Aspekt des islamistischen Extremismus bis hin zur besonderen Anerkennung ehrenamtlich Engagierter, die in Vereinen, Schulen, Jugendzentren und Moscheegemeinden radikalen Menschenfängern die Plattform entziehen.“

Zur Meldung, wonach die Polizei in Südbaden eine Sondereinheit gegen Wohnungseinbrüche gegründet hat, sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Es ist gut, dass die Polizei ihren Kampf gegen Wohnungseinbrüche intensiviert. Neben der Bildung von Sondereinheiten muss aber auch die allgemeine Präsenz der Polizei in der Fläche erhöht werden. Dazu bedarf es einer erheblichen Aufstockung des Personals, wie die FDP es in ihrem Impulspapier „Sicherheit in Freiheit“ vorgeschlagen hat. Auch gilt es, die internationale Dimension der Wohnungseinbruchskriminalität mehr zu beachten. Hierfür könnte Innenminister Gall – wie von uns ebenfalls bereits vorgeschlagen – die LKA-Außenstelle „Zentrale Ermittlungen Grenzüberschreitende Kriminalität“ personell erweitern. Statt sich aber auf unsere Vorschläge einzulassen, versucht der Innenminister jede konstruktive Auseinandersetzung über Vorschlägen zur Verbesserung der inneren Sicherheit zu vermeiden.“

 

Die FDP-Landtagsfraktion hat auf ihrer gestrigen Fraktionssitzung einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Altersgrenze für Bürgermeister, Beigeordnete, Landräte und Amtsverweser beschlossen. Er wurde heute in den Landtag eingebracht. Wie der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, sagte, liege die Altersgrenze für Bürgermeister, Beigeordnete, Landräte und Amtsverweser derzeit beim vollendeten 68. Lebensjahr. Diese obere Altersgrenze soll nach dem Willen der FDP-Landtagsfraktion abgeschafft werden. So könnten einerseits die Wähler beziehungsweise die wahlberechtigten Vertretungskörperschaften selbst entscheiden, ob Bewerberinnen oder Bewerber ihrer Meinung nach für das angestrebte Amt zu alt sind oder nicht. „Kompetenz muss sich nicht nach dem Alter bemessen“, so Hans-Ulrich Rülke.

Die Altersgrenzen für Wahlbeamte in der Gemeindeordnung und in der Landkreisordnung werden laut dem Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion aufgehoben, das Landesbeamtengesetz wird entsprechend angepasst. Auf die Kommunen werden keine höheren Kosten zukommen. Es könnten sogar Versorgungskosten eingespart werden, wenn ältere Wahlbeamte sich länger als bisher für das Amt zur Verfügung stellen und jeweils von den Wählerinnen und Wähler bestätigt werden, so Rülke abschließend.

 

Als Reaktion auf das Impulspapier der FDP-Landtagsfraktion zur inneren Sicherheit sprach Innenminister Gall der FDP angesichts früherer Stelleneinsparungen bei der Polizei die Glaubwürdigkeit ab. Hierzu sagten der Fraktionsvorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der innenpolitische Sprecher, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Es ist der inneren Sicherheit in unserem Land nicht förderlich, wenn der Innenminister umfangreiche Vorschläge zur Verbesserung ohne inhaltliche Auseinandersetzung abtut. Die vom Innenminister angesprochenen schwarz-gelben Stelleneinsparungen bei der Polizei resultierten aus einer allgemeinen Arbeitszeitverlängerung und dem Wegfall von Aufgaben nach der Verwaltungsreform. So wurde die Wochenarbeitszeit für Landesbeamte auf 41 Stunden verlängert. Die im Polizeivollzugsdienst geleistete Mehrarbeit entsprach rechnerisch 610 Stellen, die in der Personalplanung für die Jahre 2008 bis 2010 mittels Altersfluktuation schrittweise abgebaut werden konnten. Im Rahmen der Verwaltungsstrukturreform übertrug man die Lebensmittelüberwachung auf die Stadt- und Landkreise. Hierdurch fielen in dieser Zeit weitere 236 Stellen, insgesamt also 846, im Polizeivollzugsdienst weg.

Die Nachwuchssicherung im Blick eröffnete die Landesregierung aber bereits im Jahr 2008 einen sogenannten „Einstellungskorridor“, um jährlich 800 Polizeianwärter einstellen zu können. Auf diese Weise sollten nach dreijähriger Ausbildung ab 2011 der Polizei über die Altersfluktuation hinaus bis zu 1.270 Polizeibeamte mehr zur Verfügung stehen. Im Ergebnis wäre die Zahl der Polizeibeamten also nicht gesunken, sondern gestiegen. Angesichts der zwischenzeitlich veränderten Sicherheitslage mit der Gefahr durch terroristische Anschläge und der Zunahme von Wohnungseinbrüchen ist es mehr denn je wichtig, durch einen breiten Einstellungskorridor mehr Polizeikräfte zu gewinnen und für den Eintritt in den Polizeidienst zu werben. Die grün-rote Landesregierung hat hingegen die Zeichen der Zeit nicht erkannt. Mit ihrem Sonderprogramm verzichtet sie lediglich auf die Streichung von 226 von ihr zur Streichung vorgesehener Stellen, statt darüber hinaus neue Stellen zu schaffen.“

„Der Konzeptlosigkeit der Landesregierung im Bereich der inneren Sicherheit, des Verfassungsschutzes und der Justiz stellt die FDP-Landtagsfraktion ihr Impulspapier ‚1000 neue Stellen für die Sicherheit der Bürger‘ entgegen (siehe Anlage). Wir wollen vor allem die Polizei wieder näher an den Bürger bringen. Der Polizeibeamte muss wieder als ‚Ein Freund und Helfer‘ erfahrbar sein und stärkere Präsenz auch im Kampf gegen die Einbruchskriminalität zeigen. Dazu sollen insgesamt 1000 neue Stellen vor allem in den 146 Polizeirevieren geschaffen werden.“ Dies sagten der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der rechts- und innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Prof. Dr. Ulrich Goll auf einer Landespressekonferenz in Stuttgart. Nach den Worten von Rülke und Goll sei sich die FDP-Landtagsfraktion darüber bewusst, dass sich die innere Sicherheit nicht kostenneutral stärken lasse. Angesichts der erheblichen Mehreinnahmen der grün-roten Landesregierung seien die liberalen Forderungen aber ohne weitere Verschuldung zu stemmen. Auch gebe es auf der Ausgabenseite genügend verzichtbare grün-rote Projekte – so erhalte man den Spielraum für die seriöse Finanzierung des Vorschlags-Pakets der FDP-Landtagsfraktion (siehe Liste der Einsparvorschläge am Schluss der PM).

Unter Grün-Rot bleibt die innere Sicherheit auf der Strecke

Nach den Ausführungen der beiden FDP-Politiker leide seit mehr als einem Jahr das Kerngeschäft der Polizei, nämlich die Bekämpfung und Aufklärung von Straftaten, unter den durch die Polizeireform veranlassten Umzügen von Dienststellen und den Änderungen in den Verfahrensabläufen. Die Zukunft des Landesamtes für Verfassungsschutz stand in den letzten Monaten in Frage. Immer noch werde dort beim Personal gekürzt. Auch im Bereich der Justiz sollte zunächst Personal eingespart werden, jetzt wolle Grün-Rot die Bewährungshilfe verstaatlichen. Während so seit vielen Monaten die Garanten der inneren Sicherheit durch die Landesregierung weitgehend unnötig in Aufruhr gebracht wurden, zeigten die massiv steigende Zahl der Wohnungseinbrüche, die dynamische Entwicklung religiös-extremistischer Zirkel und die Enthüllungen über Wirtschaftsspionage, welche Probleme eigentlich zu lösen seien, so Hans-Ulrich Rülke und Ulrich Goll. Mit zahlreichen parlamentarischen Initiativen habe die FDP-Landtagsfraktion diese Entwicklungen problematisiert und die Landesregierung zum Handeln aufgefordert. Grün-Rot habe jedoch alle FDP-Vorschläge abgelehnt. Es sei bezeichnend, dass es erst eines verabscheuungswürdigen Anschlages in Frankreich bedurfte, damit sich Grün-Rot mit der inneren Sicherheit in Baden-Württemberg beschäftigt. Das von der Landesregierung vorgestellte „Sonderprogramm zur Bekämpfung des islamistischen Terrors“ werde den vielfältigen Problemlagen im Bereich der inneren Sicherheit aber nicht gerecht. So bleibe unter dieser Regierung die innere Sicherheit auf der Strecke.

Intensivierung des Kampfes gegen die Bandenkriminalität

Um die Polizeistellen schnellstmöglich zu besetzen, reiche es nicht, die Neueinstellung von Polizeianwärtern entsprechend zu erhöhen, so die beiden FDP-Politiker. Es müsse bundesweit für den Eintritt in den baden-württembergischen Polizeidienst geworben werden. Auf eine Intensivierung des Kampfes gegen international agierende Bandenkriminalität, beispielsweise im Bereich der Wohnungseinbrüche, ziele auch die personelle Erweiterung der LKA-Außenstelle „Zentrale Ermittlungen Grenzüberschreitende Kriminalität“. Die FDP-Fraktion wolle das Landeskriminalamt vor allem in den Bereichen Staatsschutz (unter anderem Terrorismus, Spionage) und organisierte Kriminalität durch Ermittlungsgruppen stärken. Diese Kräfte sollen unter anderen mit Spezialisten für die Auswertung des Internets, Islamwissenschaftlern und Dolmetschern zusammenarbeiten. „Das erforderliche Personal finden wir natürlich nur, wenn der öffentliche Dienst attraktiv wird. So muss beispielsweise die Absenkung der Eingangsbesoldung zurückgenommen werden“, so Rülke und Goll. 

Die Qualitäten des Verfassungsschutzes für unsere Sicherheit stärken

Das Vertrauen in den Verfassungsschutz sei durch die bis November 2011 erfolglosen Bemühungen, die Mordserie der sogenannten „Zwickauer Terrorzelle“ aufzuklären, nicht unerheblich erschüttert. Die Gefahr terroristischer Anschläge zeige aber auch, wie wichtig nachrichtdienstliche Erkenntnisse sind. Vergessen werden sollte auch nicht, dass die Spionageabwehr – auch der Bereich der Wirtschaftsspionage – in die Kompetenz des Verfassungsschutzes falle, so Rülke und Goll. Während nun politische Mitbewerber den Verfassungsschutz abschaffen wollten, sei es der Wille der FDP-Fraktion, dass er rechtsstaatlich einwandfrei und erfolgreich arbeite. Der Verfassungsschutz diene unserer Demokratie, dies sollte Motivation der Mitarbeiter und berechtigte Überzeugung der Bürger sein. Neben einer Verstärkung der parlamentarischen Kontrolle, die interfraktionell schon beschlossen sei, wollten die Liberalen deshalb die Beobachtungs- und Analysefähigkeit des Verfassungsschutzes durch einen Zuwachs an personellen und sachlichen Mitteln sowie Änderungen in der Organisation stärken.

Radikalen Strömungen den Nährboden entziehen

Die Bekämpfung von Extremismus dürfe nicht auf die Sicherheitspolitik verkürzt werden, sagten Rülke und Goll. Der Gefahr einer Radikalisierung gerade von jungen Menschen müsse auch mit präventiven Maßnahmen begegnet werden. Denn bereits seit Jahren entwickele sich eine radikale, gewaltbereite Jugendsubkultur, die vor allem labile und orientierungslose Jugendliche anzieht, die nach Aufmerksamkeit, Anerkennung und Zugehörigkeit suchen. Es sei zunächst Aufgabe der Politik, für die richtigen Rahmenbedingungen zu sorgen, die den radikalen Strömungen im Land den Nährboden entziehen. Die konsequente Rechtsdurchsetzung bis hin zur Abschiebung straffälliger Bleibeberechtigter wirke präventiv, indem sie das Vertrauen in den Rechtsstaat stärke. Daneben müsse die präventive Aufklärungsarbeit rechtzeitig vor einer Radikalisierung als Querschnittsaufgabe bei der Bildungspolitik, aber auch der Integration verstanden werden. Ein Integrationsbeauftragter schaffe Synergieeffekte, die ein eigenständiges Integrationsministerium überflüssig machten. Durch die eintretende Verringerung der reinen Verwaltungsaufgaben könnten die Anstrengungen für Integrations- und Präventionsangebote verstärkt werden, so die beiden FDP-Politiker.

Für Beständigkeit in der Justiz

Nach den Worten von Ulrich Goll habe die grün-rote Landesregierung in den vergangenen Monaten die Angehörigen der Justiz mit Überlegungen verunsichert, bei der Justiz zu sparen. In diesem personalintensiven Ressort bedeuteten Einsparungen zwangsläufig Stellenabbau. Allerdings habe sich die Koalition vor den Sparüberlegungen anscheinend nur wenig mit der tatsächlichen personellen Ausstattung der Justiz beschäftigt, wie die Entwicklung der letzten Zeit im Strafvollzug beispielhaft zeige. Den Strafvollzug als eine der großen Aufgaben in der Justiz hätte Grün-Rot bei Stelleneinsparungen kaum ausnehmen können. Seit dem Hungertod eines Häftlings in der JVA Bruchsal im letzten Sommer sei von Sparmaßnahmen in diesem Bereich jedoch erst einmal nicht mehr die Rede. Im Gegenteil, nun werden Mehrausgaben für erforderlich gehalten. Dieser sprunghafte Wechsel in der Einschätzung zeuge von einer erschreckenden Oberflächlichkeit der Landesregierung bei der Analyse des Ist-Zustandes der Justiz. Hier wiederhole sich die aus dem Innenbereich bekannte Konzeptlosigkeit. Konzeptlos agiere die Landesregierung auch bei der Bewährungshilfe. Vor fast einem Jahr habe sie in ihrem Bericht zur Evaluation der Bewährungs- und Gerichtshilfe selbst festgestellt, dass seit der Übernahme der Bewährungshilfe durch die private gemeinnützige Neustart gGmbH im Jahr 2007 die fachlich-strukturelle Qualität der Bewährungshilfe deutlich gestärkt worden ist. Auch konnte die Zahl von Betreuten pro Mitarbeiter gesenkt werden. Zudem bestätige selbst die Gewerkschaft verdi, dass die Mitarbeiter von Neustart gut bezahlt werden. Trotzdem sei die Bewährungshilfe dieser Regierung seit langem ein Dorn im Auge. Nun nutze sie die vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 28.11.2014 festgestellten Defizite für eine in blumigen Worten ausgedrückte Verstaatlichung, allein das Konzept fehle. „Wir wollen indes beim Bewährten bleiben und die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts behutsam umsetzen“, so Rülke und Goll.

 Vorschläge für Einsparungen bei grün-roten Projekten

  • In Folge der Polizeireform werden für Neubauten mindestens 373 Millionen Euro ausgeben. So wird z. B. in Aalen für geplante vier Millionen Euro ein neues Führungs- und Lagezentrum errichtet, obwohl ein adäquates Zentrum in Waiblingen zur Verfügung steht. 4,5 Millionen Euro sollen in den Jahren 2015/2016 für Trennungsgeldzulagen der im Rahmen der Reform umgesetzten Polizeiangehörigen ausgegeben werden. Mittels einer Korrektur der überdimensionierten und regional unausgewogenen Polizeireform lassen sich die Kosten reduzieren.
  • Der Verzicht auf die von Grün-Rot geplante Verstaatlichung der Bewährungshilfe wird zu jährlichen Einsparungen in einstelliger Millionenhöhe führen.
  • Die Umsetzung des von Grün-Rot verzögerten „1480er Stellenabbauprogramms“ in der Verwaltung und die gleichzeitige Entlastung der Verwaltung von neuen Aufgaben werden Einsparungen im zweistelligen Millionenbereich bewirken.
  • Der mit Augenmaß zu betreibende Abbau der in den neu errichteten Ministerien für Verkehr und Infrastruktur sowie für Integration geschaffenen 200 zusätzlichen Stellen wird beträchtliche Einsparungen ermöglichen. Insbesondere bedarf es keines Integrationsministeriums, dessen Eigenständigkeit allein Mehrkosten von circa drei Millionen Euro im Jahr verursacht, da Integration und Prävention als Querschnittsaufgabe zu verstehen sind, die besser ministeriumsübergreifend behandelt werden.
  • Über die Einsetzung einer Haushalts-Strukturkommission erwarten wir Einsparungen in den Ministerien für Verkehr und Infrastruktur sowie Soziales von wenigstens 22 Millionen Euro.
  • Durch den Verzicht auf 17 Beamtenstellen für den Nationalpark Schwarzwald lassen sich knapp 1,3 Millionen Euro einsparen.
    • Durch die Rücknahme der Abschaffung von Studiengebühren in Form einer Einführung nachlaufender Studiengebühren lassen sich 170 Millionen Euro einsparen, die aus dem Landeshaushalt als Ausgleichszahlungen an die Hochschulen gehen.

Info: Das Impulspapier „Sicherheit in Freiheit“ finden Sie hier.

Zum im Landtag diskutierten „Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes“ sagte der rechts- und innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

Der heute in erster Lesung debattierte Gesetzentwurf zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes ist ein gutes Ergebnis der interfraktionellen Arbeitsgruppe „Stärkung der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes“. Es wurde höchste Zeit, dass die seit dem Auffliegen der  „Zwickauer  Terrorzelle“ November 2011 zutage tretenden  Erkenntnisse nun auch in Baden-Württemberg zu Konsequenzen bei der parlamentarischen Kontrolltätigkeit führen. Vorschläge dazu hatten wir als FDP bereits im September 2012 vorgestellt. Viele unserer damaligen Forderungen finden sich nun im Gesetzentwurf wieder. Dabei richtet sich die Kontrolle nicht gegen den Verfassungsschutz. Kontrolle ist vielmehr ein wesentlicher Teil der Legitimation der Arbeit von Nachrichtendiensten und hilft so auch dem Verfassungsschutz. Dies trifft auch auf die gesetzliche Regelung der Grundsätze des V-Leute-Einsatzes zu. Eine Begrenzung des Einsatzes von V-Leuten auf den gewaltbereiten Extremismus wurde dabei von allen Fraktionen mit Ausnahme der Grünen aus gutem Grund verworfen. Nur so kann die zunehmende Radikalisierung extremistischer Zusammenschlüsse frühzeitig erkannt werden. Wir hoffen, dass sich Grün-Rot nun auch insgesamt zur Notwendigkeit des Verfassungsschutzes bekennt und dessen Fähigkeiten in personeller und sachlicher Hinsicht stärkt. Angesichts der dynamischen Entwicklung in den extremistischen Milieus ist dies zwingend notwendig.“