In einer Pressekonferenz berichtete Innenminister Gall über die geplante Verbesserung der Ausstattung der Polizei. So will der Innenminister die Polizei mit 3.000 leistungsfähigen Maschinenpistolen und Schutzausstattungen ausrüsten. Wie die Ausstattung konkret aussehen wird, soll erst nach Abschluss des offiziellen Vergabeverfahrens Ende 2016 feststehen. Insgesamt stellte Innenminister Gall fest, die Landesregierung habe umgehend auf die Anschläge in Paris reagiert. Dazu sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Entgegen der Ankündigung präsentierte Innenminister Gall in seiner heutigen Pressekonferenz nicht die längst überfällige verbesserte Ausstattung der Polizei. Der Innenminister verkündete vielmehr, dass nun mit dem Vergabeverfahren zur Beschaffung der Ausrüstung begonnen werden soll. Es wird so noch bis Ende 2016 dauern, bis die Polizei eine adäquate Ausrüstung für die Auseinandersetzung mit gut gerüsteten Terroristen erhält.“

„Um angesichts dieses zeitlichen Horizonts von einer umgehenden Reaktion der Landesregierung auf die Terroranschläge sprechen zu können,“, so Rülke, „braucht man schon ein gehöriges Maß an grün-roter Realitätsverweigerung oder Dickfälligkeit. Immerhin liegen die Anschläge auf Charlie Hebdo bereits über ein Jahr zurück. Wir haben schon damals gefordert, dass die Polizei umgehend so ausgestattet werden muss, dass sie in der Auseinandersetzung mit mit Kriegswaffen ausgerüsteten Terroristen bestehen kann. Grün-Rot aber handelte monatelang nicht und dann völlig unzureichend. Bezeichnenderweise präsentierte sich Innenminister Gall in seiner heutigen Pressekonferenz auch wie bei der in Aussicht gestellten Einführung von BodyCams lediglich als Ankündigungs-Minister.“

Auch Goll ist der Ansicht, dass die Landesregierung deutlich schneller hätte reagieren müssen. „Selbst nach den weiteren Anschlägen in Frankreich hat Grün-Rot mit dem zweiten Sicherheitspaket nur zaghaft reagiert. Die Anschaffung von 3.000 Maschinenpistolen und Schutzausrüstungen kann dabei kaum als flächendeckend gelten, wo in Baden-Württemberg ca. 24.000 Polizeibeamte ihren Dienst versehen.“

„Auch mit der heutigen Pressekonferenz“, so Rülke und Goll abschließend, „will Innenminister Gall vergessen machen, dass Grün-Rot bei der inneren Sicherheit versagt hat. Auf diese Wahlkampfstrategie wird der Wähler aber nicht hereinfallen. Mit der geplanten Einführung der Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte trotz zunehmender Angriffe auf die Polizei hat Grün-Rot ja schon angezeigt, wo der Weg nach den Wahlen hinführen wird, wenn man die innere Sicherheit in grün-roten Händen lässt.“

In der heutigen Landespressekonferenz stellte Innenminister Gall einen Gesetzentwurf vor, mit dem in der nächsten Legislatur BodyCams eingeführt werden sollen. Der Gesetzentwurf wurde zur Anhörung freigegeben. Zudem stellte Innenminister Gall fest, dass die SPD mit einem Regierungsprogramm in den Wahlkampf geht, das die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamten beinhaltet. Dazu sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Es ist bezeichnend, wie Grün-Rot in Zeiten des Wahlkampfs in Aktionismus verfällt. Mittlerweile nutzt die Landesregierung jedes auch nur halbwegs passende Thema, um Information und Wahlkampf in Pressekonferenzen oder anderen Veröffentlichungen zu vermischen. Mit der Pressekonferenz heute soll unter anderem vergessen gemacht werden, dass die Koalition in den letzten Jahren bei der Stärkung der inneren Sicherheit versagt hat.“

Rülke erinnerte an die steigende Zahl der Angriffe auf Polizeibeamte und resümiert mit Blick auf die Kennzeichnung von Polizeibeamten: „Wenn der SPD-Innenminister in einer Zeit steigender Angriffe auf Polizeibeamte wie heute geschehen für ein SPD-Programm wirbt, welches die Kennzeichnungspflicht enthält, erweist er den ihm anbefohlenen Polizeibeamten einen wahren Bärendienst und disqualifiziert sich endgültig für die Zukunft. Es wird höchste Zeit für einen Politikwechsel, der die innere Sicherheit stärkt und die ständigen Maßnahmen zur Demotivierung der Polizei beendet.“

„Mit der Freigabe zur Anhörung des Gesetzentwurfs zur Einführung von BodyCams will Innenminister Gall zudem eine Handlungsfähigkeit simulieren“, so Goll, „die er tatsächlich nicht hat, denn der Gesetzentwurf wird in dieser Legislatur nicht mehr verabschiedet. Zu lange konnten sich SPD und Grüne nicht auf ein Konzept zur inneren Sicherheit verständigen. So wird mit dem heutigen Aktionismus wieder einmal die Bevölkerung in die Irre geführt. Die FDP wird den Gesetzentwurf prüfen. Klar ist aber, dass er kein Allheilmittel ist, denn wo Polizeibeamte fehlen, wird auch eine BodyCam keine Aufklärung erleichtern.“

 

Zur Meldung, wonach Ministerpräsident Kretschmann froh ist, das er nach langer Abwägung nun die Gelegenheit habe, sich mit der AfD bei der Elefantenrunde auseinanderzusetzen und zur Meldung, wonach der Vorsitzende der AfD in Baden-Württemberg in Petrys Äußerungen ein Missverständnis sieht, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wir haben heute wieder einen typischen Kretschmann erlebt. So ließ er sich vor wenigen Tagen mit der Aussage zitieren: „Wir haben entschieden, dass wir der AfD da keine Bühne geben wollen, nur weil sie gerade mal in den Umfragen oben anliegt.“ Nun will er froh sein, sich endlich mit der AfD auseinandersetzen zu dürfen. Diese Auseinandersetzung hätte er schon früher haben können. Und es würde auch nicht schaden, wenn er durch vernünftiges Regierungshandeln der AfD den Wind aus den Segeln nehmen würde. Dazu müsste er sich jedoch gegen seine Bundes-Grünen stellen, die immer wieder beweisen, dass eine realistischen Asylpolitik mit ihnen nicht zu machen ist. So bleibt Grün-Rot bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise ein Teil des Problems.“

„Die AfD hingegen“, so Rülke weiter, „zeigt mit den Äußerungen von Frauke Petry und Beatrix von Storch, dass ihr der Rechtsstaat fremd ist. Der Kommentar des baden-württembergischen AfD-Vorsitzenden, niemand habe die Absicht, auf Flüchtlinge zu schießen, erinnert zudem in fataler Weise an Walter Ulbricht, der trotz gegenteiliger Aussage eine Mauer mit Schießbefehl installieren ließ. So zeigt sich einerseits, welch totalitären Zug die Alternative für Deutschland hat. Andererseits beweisen Petry und von Storch aber auch, dass sie von der tatsächlichen rechtlichen und praktischen Situation keinerlei Ahnung haben. Sie sind somit keine echte Alternative. Denn schon heute werden täglich 100 bis 200 Flüchtlinge an der Grenze zurückgewiesen. Dies zeigt, dass man auch ohne Schießbefehl die Grenzen schützen kann. Im Zusammenwirken mit Österreich ließe sich diese Zahl auch kurzfristig deutlich erhöhen. Wir Freie Demokraten machen seit Monaten realistische Vorschläge, wie die Flüchtlingskrise gemeistert werden kann.“

 

Zur Meldung, wonach sich die SPD-Innenminister inklusive Innenminister Gall dafür aussprechen, dass die AfD zumindest in Teilen vom Verfassungsschutz beobachtet werden soll, und zur Meldung, wonach der Vorsitzende der AfD in Baden-Württemberg, Jörg Meuthen, in Petrys Äußerungen ein Missverständnis sieht, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Äußerungen von Frauke Petry und Beatrix von Storch sind für Anhänger des Rechtsstaats, wie es die Freien Demokraten sind, absurd. Der Kommentar vom AfD-Vorsitzenden in Baden-Württemberg Jörg Meuthen, niemand habe die Absicht, auf Flüchtlinge zu schießen, erinnert in fataler Weise an Walter Ulbricht, der trotz gegenteiliger Aussage eine Mauer mit Schießbefehl installieren ließ. So zeigt sich einerseits, welch totalitären Zug die Alternative für Deutschland hat. Andererseits beweisen Petry, von Storch und Meuthen aber auch, dass sie von der tatsächlichen rechtlichen und praktischen Situation keinerlei Ahnung haben. Sie sind somit keine echte Alternative. Denn schon heute werden täglich 100 bis 200 Flüchtlinge an der Grenze zurückgewiesen. Im Zusammenwirken mit Österreich ließe sich diese Zahl auch kurzfristig deutlich erhöhen. Wir Freie Demokraten hingegen machen seit Monaten realistische Vorschläge, wie die Flüchtlingskrise gemeistert werden kann. Allein CDU und SPD fehlt es an der Kraft dazu. Dass vor allem die SPD kein Konzept hat, zeigt sich auch in ihrem Umgang mit der AfD. Erst will sie nicht mit ihr reden, nun soll sie durch den Verfassungsschutz beobachtet werden. Solche Maßnahmen werden der SPD aber nicht die Diskussion mit der AfD ersparen. Die SPD sollte sich lieber auf die Bewältigung der Flüchtlingskrise konzentrieren, dann kann sie vielleicht auch verlorene potentielle Wähler von der AfD zurückgewinnen.“

 

Laut der von Innenminister Gall vorgelegten Jahresbilanz 2015 sind die Wohnungseinbrüche in Baden-Württemberg im vergangenen Jahr um knapp zehn Prozent zurückgegangen. Zudem habe sich die Aufklärungsquote auf 17,3 Prozent verbessert. Dies sei auch auf die drei Schwerpunktaktionen zurückzuführen. Dazu sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der innenpolitische Sprecher, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Bei aller Freude über den Rückgang der Wohnungseinbrüche und die um drei Prozent verbesserte Aufklärungsquote auf nun 17,3 Prozent bleibt der Wohnungseinbruch ein für kriminelle Banden lohnendes Geschäft.“

Rülke weiter: „Unsere Forderung aus dem letzten Frühjahr, die Außenstelle des Landeskriminalamts „Zentrale Ermittlungen Grenzüberschreitende Kriminalität“ personell zu erweitern, um den Kampf gegen international agierende Bandenkriminalität im Bereich der Wohnungseinbrüche zu intensivieren, ist damit nicht obsolet. Mit einem größeren Personaleinsatz ließe sich auch die Zahl der Schwerpunktaktionen zur Bekämpfung der Einbruchskriminalität erhöhen. Da bekanntermaßen auffällig viele Menschen aus Georgien die Zeit des regelmäßig erfolglosen Asylverfahrens missbrauchen, um Diebstähle zu begehen, ist es höchste Zeit, diese Asylverfahren durch die Einstufung Georgiens als sicheres Herkunftsland zu verkürzen.“

„Insgesamt“, so Goll, „müsse der Fahndungsdruck verstärkt und die Prävention unter anderem durch eine höhere Präsenz der Polizei in der Fläche ausgebaut werden. Mit dem von der FDP seit langem geforderten Gesamtkonzept inklusive der 1.000 zusätzlichen Stellen für die Polizei hätte man hier schon weiter sein können. So aber hat Grün- Rot wertvolle Zeit verstreichen lassen.“

Abschließend stellten Rülke und Goll fest: „Wir werden sehen, ob Grün-Rot bei Vorlage der Kriminalstatistik für 2015 dann auch konzeptionell endlich etwas zur zukünftigen Polizeiarbeit zu bieten hat. Die bisherigen vagen Äußerungen zur Personalstärke und die Selbstbeweihräucherung im Rahmen der Vorstellung der Systemanalyse zeigten, dass es SPD und Grünen nur darum geht, der Bevölkerung im Wahlkampf vergessen zu machen, dass sich die Koalition jahrelang nicht hinreichend um die innere Sicherheit gekümmert hat. So ist es Grünen und SPD vor allem gelungen, die Polizei zu demotivieren.“

 

Zur Meldung, wonach ein Lagebericht des Innenministeriums feststellt, dass die Zahl der Flüchtlings-Straftaten unterproportional gestiegen sei und Innenminister Gall meint, bei härteren Vergehen müsse der Staat konsequent handeln und Asylbewerber mit schwereren Straftaten könnten hier kein Bleiberecht erhalten, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der innenpolitische Sprecher, Prof. Dr. Ulrich Goll: „Der Lagebericht bestätigt die seit langem von der Bevölkerung wahrgenommene Situation drastisch steigender Kriminalität im Zusammenhang mit dem Anstieg der Flüchtlingszahlen. Die Betonung eines unterproportionalen Anstiegs durch den Innenminister kann da nicht beruhigen.“ „Denn die Zahl eigentlich strafbaren Handelns dürfte“, so Rülke, „noch um einiges höher liegen. So ist bekannt, dass Einzelhändler angesichts des Ausmaßes an Diebstählen und der geringen Aufklärungsrate nicht mehr jeden Ladendiebstahl zur Anzeige bringen. Der schlichte Vergleich der Personalkosten für die Stellung von Strafanzeigen mit dem, was am Ende für den Einzelhändler rauskommt, macht dies nachvollziehbar. In ähnlicher Weise reagierte nach Medienberichten ja auch die Deutsche Bahn, die eigentlich schwarzfahrenden Flüchtlingen kostenlos Fahrscheine ausstellt. Das Signal, welches der Rechtsstaat damit aussendet, ist jedoch verheerend.“ Goll kritisierte die Aussage des Innenministers, wonach der Staat bei härteren Vergehen konsequent handeln müsse und Asylbewerber mit schwereren Straftaten kein Bleiberecht erhalten könnten: „Der Staat muss Straftaten immer konsequent ahnen, egal wie schwer die Straftaten sind. Mit seinen markigen Worten zum Bleiberecht sollte sich Innenminister Gall an seine SPD in der Bundesregierung wenden. Hier verschleppt die SPD auch noch die eh schon nicht ausreichenden Maßnahmen der CDU.“

Zur Vorstellung einer Strukturanalyse der Polizeireform durch Innenminister Gall und Prof. Dr. Hesse sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

Wie Professor Hesse richtig betont, handelt es sich bei der Strukturanalyse nicht um eine Analyse der Situation der Polizei nach der Polizeireform. In weiten Teilen beschäftigt sich seine Analyse lediglich mit der grün-roten Konzeption der Polizeireform, dem Verfahren zur organisatorischen Umsetzung und den Stellungnahmen von Opposition und Polizeigewerkschaften. Dieser theoretische Ansatz führt dazu, dass die Ergebnisse kaum die praktische Wirklichkeit vor Ort widergeben. Deutlich wird dies unter anderem in der Aussage zur angeblichen Personalverstärkung in den Polizeirevieren, die längst nicht Realität ist. Die Strukturanalyse ist so nicht geeignet, Kritik aus Polizei, Bevölkerung und Politik auszuräumen.“

„Eindrücklich zeigt sich dies auch“, so Rülke weiter, „wenn Prof. Hesse in seiner Analyse positiv darstellt, Bewertungskriterien und Gestaltungsparameter wie die relative Ausgewogenheit und die Beachtung regionaler Strukturdaten der künftigen Polizeipräsidien seien ausreichend und kontrovers diskutiert worden. Denn längst ist den Bürgern am Bodensee klar, dass die Formung des Polizeipräsidiums Konstanz alles andere als ausgewogen ist. Für den Bereich Pforzheim trifft dies ebenso zu. Zusammen mit den wertenden Einlassungen von Prof. Hesse zur politischen Diskussion um die Polizeireform offenbart sich die Strukturanalyse als Gefälligkeitsgutachten. Während Praktiker wie der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Ralf Kusterer in der Polizei einen von grün-roten Maßnahmen erkrankten Patienten sehen, lässt sich der Innenminister feiern.

Mit Blick auf den vom Innenminister im Rahmen der Vorstellung der Strukturanalyse gezogenen Vergleich der Investitionen bei der Polizei in der 14. und 15 Legislaturperiode stellte Goll fest: „Stolz ist der Innenminister auf seine Ausgaben in Höhe von 850 Millionen Euro. Seine Aussage, noch nie habe sich eine Landesregierung die Innere Sicherheit so viel kosten lassen, bedarf jedoch einer Präzision. Richtig müsste es heißen, noch nie hat eine Landesregierung so viel Geld für die Polizei ausgegeben, ohne die Innere Sicherheit und die Motivation der Polizei zu stärken. Zahlreiche der millionenteuren Neubauten wie beispielsweise das Führungs- und Lagezentrum in Aalen sind überflüssig. Bürger warten, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt oder bei Wohnungseinbrüchen lange auf das Eintreffen der Polizei, weil die Polizeipräsenz in der Fläche fehlt und nur noch spezielle Polizeibeamte Verkehrsunfälle aufnehmen sollen. Die Deutsche Polizeigewerkschaft klagt über psychisch angeschlagenes Personal, Reibungsverluste und Nachwuchsprobleme. Vor allem die letztgenannten Probleme sind seit langem bekannt, werden aber vom Innenminister stetig bestritten.“

„Wenig mit der Realität haben Galls Ausführungen zur Personalsituation zu tun“, so Rülke, „Grün-Rot hat keinen Aderlass gestoppt, wie der Innenminister ausführt. Es war die schwarz-gelbe Koalition, die den Stellenkorridor geschaffen hat, um jährlich 800 neue Polizeianwärter einstellen zu können.“

„Der eigentliche Zweck der Strukturanalyse ist es wohl“, so Rülke und Goll abschließend, „dem Innenminister Material für den Wahlkampf an die Hand zu geben. Sonst wäre die Strukturanalyse wohl kaum erst jetzt veröffentlicht worden, da sie schon seit dem 20. November 2015 vorliegt. Die drängenden aktuellen Fragen lassen sich mit ihr aber nicht beantworten. So macht der Innenminister Wahlkampf, statt Frustration, Reibungsverluste und Nachwuchssorgen bei der Polizei anzugehen.“

In der heutigen Landespressekonferenz stellten Ministerpräsident Kretschmann und Innenminister Gall einen Fünf-Punkte-Plan vor, mit dem auf die Vorkommnisse in der Silvesternacht reagiert werden soll. Ministerpräsident Kretschmann sprach zudem die wenig erfolgreichen Asylverfahren der Menschen aus den Maghreb-Staaten an. Dazu sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Mit den Worten des Ministerpräsidenten zur Verwirkung des Bleiberechts und dem Fünf-Punkte-Plan zeigt die grün-rote Landesregierung einmal mehr, dass sie nur auf öffentlichen Druck hin Maßnahmen zur Verbesserung der inneren Sicherheit veranlasst. Angesichts der bisherigen Haltung von Grün-Rot, die Zustimmung zu effektiven Maßnahmen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise mit kontraproduktiven Bedingungen zu verknüpfen, bleibt abzuwarten, ob Grün-Rot wirklich den Weg hin zu einer angemessenen Flüchtlingspolitik findet.“

„Mit Spannung erwarten wir deshalb“, so Rülke, „den Einsatz von Grün-Rot für die Wiedereinführung der Residenzpflicht und die Anerkennung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer, wie ich dies schon vor Monaten im Landtag gefordert habe.“

Mit Blick auf den Fünf-Punkte-Plan stellten Rülke und Goll fest:

„Wie schon die sogenannten Anti-Terror-Pakete genügt aber auch der sogenannte Fünf-Punkte-Plan nicht den Erfordernissen der Zeit. Er offenbart zudem die ganz erheblichen Defizite, die Grün-Rot bei der Anwendung des bereits geltenden Rechts zu verantworten hat.“

„Hier wirkt sich“, so Rülke, „auch die nahezu alleinige Fokussierung auf die Polizeireform aus. Statt diese völlig überdimensioniert zu planen und umzusetzen, hätte sich Minister Gall lieber um eine angemessene Reform der Polizei und die Erfüllung der Kernaufgaben der Polizei kümmern sollen. Die meisten der jetzt als Fünf-Punkte-Plan dargestellten Maßnahmen sollten längst auch in der Praxis polizeilicher Standard sein. Auch um eine nachhaltige Aufgabenkritik zur Entlastung der Polizei hätte man sich längst intensiver kümmern müssen.“

Goll erinnerte an die Forderungen der FDP nach einem massiven Ausbau der Polizei um 1.000 Stellen vor allem zur Stärkung der Polizeipräsenz. „Dies dient“, so Goll, „nicht nur der Prävention. Es stehen dann auch mehr Polizeibeamte zur Aufnahme und Aufklärung von Straftaten vor Ort zur Verfügung. An einem Ausbau der Polizei kommt man angesichts der in den letzten Jahren geänderten Sicherheitslage mit den Gefahren des Terrorismus, dem Anstieg der Wohnungseinbruchskriminalität und der Belastung durch die Flüchtlingskrise nicht vorbei.“

„Schon unsere früheren Anfragen zu Polizeieinsätzen in und um Flüchtlingseinrichtungen zeigten“, so Rülke und Goll abschließend, „dass die Polizei im Ausnahmemodus operieren muss. Das Land muss schleunigst mehr Polizeistellen schaffen. Grün-Rot agiert hier viel zu zögerlich und vergeudet wertvolle Zeit.“

Zur Meldung, wonach die Gewerkschaft der Polizei den Fünf-Punkte-Plan von Innenminister Gall unterstützt, aber auch die bisherigen Versäumnisse der Landesregierung kritisiert, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Mit seinem Fünf-Punkte-Plan bestätigt Innenminister Gall die Vorwürfe der FDP-Landtagsfraktion, dass die Landesregierung in der Vergangenheit viel zu wenig auf eine konsequente Anwendung der vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten geachtet hat. Hier sieht sich die FDP-Landtagsfraktion auch durch die Kritik der Gewerkschaft der Polizei angesichts der bisherigen Versäumnisse der Landesregierung unterstützt. Denn nicht nur die jetzt geplante mobile Aufzeichnung von Veranstaltungen, sondern auch das Aussprechen und vor allem Durchsetzen von Platzverweisen ist seit langem ein probates polizeiliches Mittel. Dass die Möglichkeiten der Gewahrsamsnahme genutzt werden, sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Seit langem fragen sich nicht nur die Bürger, warum bei Ausschreitungen dutzender Menschen immer wieder nur sehr wenige Personalien ermittelt und wenige Straftäter vorübergehend dingfest gemacht werden. Völlig unzureichend ist der Ausbau des Streifendienstes im Umfeld von Bahnhöfen zusammen mit der Bundespolizei. Flächendeckend muss auch der Streifendienst ausgebaut werden, wie wir dies seit Monaten fordern. An einer massiven Aufstockung der Polizeistellen kommt man nicht vorbei. Dies muss auch Grün-Rot endlich verstehen.“

„Zur Meldung, wonach Innenminister Gall hinter Übergriffen gegen Frauen auch organisierte Strukturen sieht, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Es ist zwar richtig, wenn Politiker von Union, SPD und Grünen nach den Vorfällen in Köln und anderen Städten sagen, der Rechtsstaat müsse Stärke zeigen, überall in Deutschland habe das Grundgesetz zu gelten, beteiligte Asylbewerber sollen nach Möglichkeit abgeschoben werden. Diese kraftvollen Worte auch von Ministerpräsident Kretschmann und Innenminister Gall allein helfen aber weder den Opfern noch den Polizeibeamten, die aufgrund ihrer geringen Anzahl oder mangelhafter Ausrüstung nicht Herr der Lage werden können. Die jetzt in Worten so starken Politiker müssten im politischen Alltag den Rechtssaat in die Lage versetzen, wehrhaft zu sein. Und da haben gerade Ministerpräsident Kretschmann und Innenminister Gall versagt. Nicht nur in Köln fehlt der Polizei das Personal. Wie aber soll es zu Verurteilungen kommen, wenn die Feststellung von Straftaten und Personalien vor Ort oft schon nicht gelingt! Wir fordern seit vielen Monaten mehr Polizeibeamte vor allem für die Präsenz vor Ort. Wir fordern ebenfalls seit Monaten einen Ausbau der Integrationsmaßnahmen und Sanktionen bis hin zur Abschiebung für Integrationsverweigerer und nichtdeutsche Straftäter. Mit Grün-Rot ist dies im Land nicht zu machen. Während insbesondere bei den Grünen die Abneigung gegen die Sicherheitsbehörden und einen Vollzug des geltenden Rechts verwurzelt ist, verheddert sich die SPD in einer Polizeireform, die mehr Probleme schafft als löst.“

Zur heutigen Verabschiedung eines Gesetzes zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes mit den Stimmen aller im Landtag vertretenen Fraktionen sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Noch Anfang des Jahres hätten wir nicht gedacht, dass wir einem grün-roten Gesetzentwurf zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes zustimmen werden. Immerhin wollten Grüne und SPD die Fristen, bis wann der Rettungsdienst hilfebedürftige Menschen erreichen muss, verlängern. Hilfsfristen sind jedoch keine beliebige ‚Jongliermasse‘, ihre Verlängerung geht auf Kosten des Lebens hilfsbedürftiger Menschen. So ist es gut, dass Grün-Rot auf allgemeinen Druck hin auf die Verlängerung der Hilfsfristen verzichtet hat.

Wir hoffen, dass die heute beschlossenen Regelungen die Situation des Rettungswesens verbessern und dazu führen, dass die bestehenden Hilfsfristen öfter eingehalten werden. Das Rettungswesen wird aber auch in Zukunft im Fokus unserer Aufmerksamkeit liegen. Zu klären ist, ob nicht noch weitergehende Forderungen der im Rettungswesen Engagierten aufzugreifen sind.  Wenn dies der Fall sein sollte und wenn sich die Situation im Rettungswesen und vor allem bei der Einhaltung der Hilfsfristen nicht signifikant verbessert, werden Regierung und Landtag erneut tätig werden müssen.“

Zur heutigen Verabschiedung eines Gesetzes zur Änderung des Feuerwehrgesetzes, des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg und des Landeskatastrophenschutzgesetzes sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtags-fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Mit dem Gesetzentwurf verbindet Grün-Rot unterschiedliche Sachverhalte, die eine differenzierte Bewertung erforderten. So konnten wir den Änderungen des Feuerwehrgesetzes und des Katastrophenschutzgesetzes zustimmen. Wir werden aber im Auge behalten müssen, ob sich die neuen Regelungen auch in der Praxis bewähren.

Die Änderung des Gesetzes über die Ladenöffnung ist hingegen abzulehnen. Sie atmet mit der Ausweitung des bereits für Tankstellen und Supermärkte geltenden nächtlichen Alkoholverkaufsverbots auf Bringdienste und Getränkeautomaten den Geist der Bevormundung, dem Grüne, SPD und leider auch die CDU nur allzu gern folgen. Die Grünen beweisen zudem ihre enorme Flexibilität in den eigenen Überzeugungen, wenn sie im Landtagswahlprogramm die Aufhebung der Sperrzeiten für Gaststätten fordern, in Regierungsverantwortung aber Alkoholverkaufsverbote einführen.

Mutwillig wird dabei die Zerstörung von Arbeitsplätzen in Kauf genommen. Sinnvoller wäre es, in Fragen des Alkoholkonsums auf Aufklärung zu setzen. So zeigt der Bundesvergleich, dass sich auf diese Weise die Fälle übermäßigen Alkoholkonsums bei Jugendlichen signifikant senken lassen.“

Zur heutigen Verabschiedung eines Informationsfreiheitsgesetzes mit den Stimmen aller im Landtag vertretenen Fraktionen sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Es ist gut, dass endlich auch in Baden-Württemberg Bürger mittels eines Informationsfreiheitsgesetzes Zugang zu amtlichen Informationen erhalten. Das Gesetz berücksichtigt in angemessener Weise auf der einen Seite das Informationsinteresse von Bürgern, auf der anderen Seite aber auch den Datenschutz für Bürger und Unternehmen, die nicht wollen, dass schutzwürdige private Informationen oder Geschäftsgeheimnisse öffentlich werden.

Wir als FDP haben dem Gesetzentwurf auch deshalb zustimmen können, weil wir bereits im Februar 2013 einen eigenen Gesetzentwurf zur Informationsfreiheit in den Landtag einbrachten, der dem nun beschlossenen Gesetz nahezu entspricht. So bleibt bei aller Freude der Makel, dass Baden-Württemberg schon seit zwei Jahren ein Informationsfreiheitsgesetz haben könnte, wenn Grün-Rot unseren damaligen Vorschlag nicht abgelehnt hätte.“

Anlässlich der ersten Beratung des grün-roten Gesetzes über den Bürgerbeauftragten sagte der für Petitionen zuständige Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Niko Reith:

„Der Gesetzentwurf zur Einführung eines Bürgerbeauftragten zeigt einmal mehr, dass Grün-Rot keinerlei Achtung vor staatlichen Institutionen hat und alles parteipolitischen Erwägungen unterordnet. So müssen wir uns heute mit einem Gesetzentwurf über den Bürgerbeauftragten befassen, weil die Grünen die Kennzeichnungspflicht für Polizisten nicht umsetzen konnten und ein Trostpflaster brauchten. Wir dürfen den Beauftragten für die Landespolizei aber nicht als solchen benennen, weil die Grünen diese Bezeichnung nicht gegen den Innenminister durchsetzen konnten. Diese Art der Einführung eines Beauftragten zeugt von wenig Achtung vor solchen staatlichen Institutionen und beschädigt den Beauftragten schon vor seiner Bestellung.

Der Gesetzentwurf selbst zeigt das Desinteresse seiner Verfasser an der Materie eindrücklich auf. So wurden ohne das Thema richtig zu durchdringen einfach Regelungen aus Rheinland-Pfalz bzw. Mecklenburg-Vorpommern übernommen. Völlig ungeklärt bleibt, ob und wie der Petitionsausschuss des Landtages und der Bürgerbeauftragte zusammen arbeiten sollen. Zahlreiche weitere Fragen stellen sich: Warum dürfen sich nicht Personengemeinschaften an den Beauftragten richten? Nach einem erledigten Petitionsverfahren ist eine Eingabe beim Beauftragten nicht mehr zulässig. Aber wie ist es während des Verfahrens? Woher weiß der Beauftragte von der Befassung des Petitionsausschusses? Was ist nach Abschluss eines Verfahrens beim Beauftragten? Regelmäßig hat der Petitionsausschuss mit Doppelbefassungen zu kämpfen; nun kommt noch der Beauftragte hinzu. Der Petitionsausschuss muss bei Auskunftsersuchen die oberste Landesbehörde informieren; der Beauftragte nicht. Der Ausschuss kann Akten anfordern, der Beauftragte nicht. Der Ausschuss hat ein Zutrittsrecht zu Einrichtungen, der Beauftragte nicht. Kann der Beauftragte Sachverständige hinzuziehen? Werden die Kosten erstattet? Was passiert in den Fällen, in denen der Beauftragte die Bürgermeinung teilt, allerdings bei der Behörde nicht erfolgreich ist? Muss der Bürger dann zum Petitionsausschuss? Warum sollte man sich bei dieser Sachlage eigentlich an den Bürgerbeauftragten wenden? Da geht man doch besser gleich zum Petitionsausschuss. Das Benachteiligungsverbot wegen Eingaben gilt nur für die Polizei, nicht für die übrigen Beamten des Landes? Will Grün-Rot ernsthaft Beamte zweierlei Klassen?

All diese Fragen bleiben ungeklärt! Und warum wählt der Landtag den Beauftragten auf Vorschlag der  Regierung? Warum soll er sich von der Regierung abhängig machen? Angesichts dieser Situation kann nicht ernsthaft die Zustimmung zum Gesetzentwurf von Grün-Rot erwartet werden.“

Anlässlich der ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Nachdem die SPD im Landtagswahlprogramm erklärt hat, sie wolle die Absenkung der Eingangsbesoldung zurücknehmen, bieten wir ihr die Chance, dieser Ankündigung Taten folgen zu lassen.“

„Die FDP wird“, so Rülke, „mit einen Änderungsantrag zum grün-roten Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes erneut die Aufhebung der Absenkung der Eingangsbesoldung beantragen. Mit einer Zustimmung zu unserem Antrag könnte die SPD zumindest eines der zahlreichen Sonderopfer, die Grün-Rot den Beamten abforderte, zurücknehmen.“

Goll erinnerte an die weiteren Belastungen der Beamtenschaft beispielsweise bei der Beihilfe. „Niemanden“, so Goll weiter, „hätte man vernünftig erklären können, warum für ideologisch motivierte grün-rote Projekte Milliardenbeträge zur Verfügung stehen, Beamte aber drastische Einschnitte erleiden müssen. Auf diese Weise hat Grün-Rot auch der Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Dienstes einen Bärendienst erwiesen, wie beispielsweise die gescheiterte Besetzung einzelner Stellen bei der Justiz zeigt.“

„Wir werden bei einer Regierungsbeteiligung“, erklärten Rülke und Goll abschließend, „diese falsche Politik ändern und die Absenkung der Eingangsbesoldung, sollte sie jetzt wieder an Grün-Rot scheitern, in den ersten hundert Tagen zurücknehmen. Baden-Württemberg braucht nicht zuletzt auch als dynamischer Wirtschaftsstandort eine motivierte und qualifizierte öffentliche Verwaltung, die die Anliegen der Bürgern und Unternehmen zügig und rechtssicher bearbeitet.“

Zur Meldung, wonach sich die SPD für die Fortsetzung von Grün-Rot ausspricht und die Beamten mit der Rücknahme der Absenkung der Eingangsbesoldung umwirbt, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„In den letzten vier Jahren hat Grün-Rot keine Gelegenheit ausgelassen, die Beamten des Landes schlecht zu behandeln. So wurde unter anderem die Beihilfe gekürzt und die Eingangsbesoldung um bis zu acht Prozent abgesenkt. Eine der Kontinuitäten der grün-roten Politik war es, den Beamten Sonderopfer abzuverlangen. Stimmte man dagegen, wurde man als „Beamtenversteher“ beschimpft.“

„Völlig unglaubwürdig ist die SPD“, so Rülke, „wenn sie jetzt erklärt, sie wolle in dieser Koalition weiterregieren, aber die Absenkung der Eingangsbesoldung zurücknehmen. Wenn es der SPD ernst wäre, hätte sie in den letzten Wochen den wiederholten Anträgen der FDP zur Rücknahme der Absenkung der Eingangsbesoldung zugestimmt. Sie unterließ es und so können die Beamten von einer Neuauflage der grün-roten Landesregierung  nichts Gutes erwarten.“

„Das nicht nur die Grünen, sondern auch die SPD keinen Bezug mehr zur Beamtenschaft hat“, so Goll, „wurde auch über das Abstimmungsverhalten im Landtag hinaus deutlich. So trug die SPD beispielsweise die Strategie des Ministerpräsidenten mit, Fragen der Besoldung mit den Richtern und Staatsanwälten noch nicht einmal zu besprechen.“

„Die FDP hingegen“, so Rülke und Goll abschließend, „wird bei einer Regierungsbeteiligung nach der Landtagswahl dass umsetzen, was sie schon in der Vergangenheit mehrfach in den Landtag eingebracht hat, die Rücknahme der Absenkung der Eingangsbesoldung.“

Anlässlich der Verabschiedung des Gesetzentwurfes zur Änderung der Gemeindeordnung und des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit mit den Stimmen von Grüne, SPD und CDU sagte der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Der heute von Grünen, SPD und CDU beschlossene Gesetzentwurf atmet den Geist der Staatswirtschaft. Das bewährte Subsidiaritätsprinzip bleibt zwar formell bestehen, die Gemeinden erhalten aber in der Konkurrenz zum Beispiel zum Handwerker von nebenan über die schon bestehende Befreiung von der Mehrwertsteuer hinaus einen weiteren Vorteil: Mit der Kommunalanstalt und den neuen Regelungen zu Zweckverbänden können sie unter anderem auf bisher übliche Ausschreibungen verzichten und an der Wirtschaft vorbei Zweckverbände mit der Erfüllung von Aufgaben betrauen. Wie sich dies auswirken kann, zeigte der Handwerkstag in seiner Kritik am Gesetzentwurf eindringlich. So werben Gemeinden bereits für einen Straßenbau-Zweckverband, dessen Leistungen keiner Mehrwertsteuerpflicht unterliegen, „so dass die Arbeiten im Regelfall etwa 20 Prozent günstiger erledigt werden können als durch eine Baufirma.“ Eine „direkte Umsatzsteuer wird nicht in Rechnung gestellt“.

Wenn auf diese Weise zukünftig Kommunen wirtschaftlich agieren, wozu brauchen wir dann noch die Privatwirtschaft, könnte man fragen. Grün-Rot, für die der Staat im Zweifel alles besser kann als die Privatwirtschaft, hat mit der Antwort wohl keine Schwierigkeiten. Schlimm ist, dass die CDU den wirtschafts- und finanzpolitischen Sachverstand vermissen lässt und mitmacht. Spätestens, wenn die Steuern – die bei der Privatwirtschaft erhoben werden und nicht bei den Gemeinden – sinken, Handwerksbetriebe schließen müssen und die Sozialausgaben weiter steigen, sollte jeder erkennen, welch Irrweg hier beschritten wurde.“

 

 

Zur Meldung, wonach Grün-Rot jetzt auf die Kennzeichnungspflicht für Polizisten verzichtet, das Thema nach den Wahlen aber wieder Grün-Rot beschäftigen soll, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Es ist klar erkennbar, dass der grün-rote Verzicht auf eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten allein dem Wahlkampf geschuldet ist. Grün-Rot will so die unter der Polizeireform und Überstunden leidende Polizei besänftigen, dann aber nach den Wahlen zum großen Schlag ausholen. Diese durchsichtige Strategie kennen wir schon aus anderen Bereichen, wie beispielsweise der Bildungspolitik, wo mit der eigenen Klientel wohlwollend die Abschaffung des Gymnasiums diskutiert wird, der Bevölkerung aber die Illusion eines dauerhaften Zweisäulenmodells aus Gymnasium und Gemeinschaftsschule vorgegaukelt wird. Die Angehörigen der Polizei werden aber auf diese Strategie ebenso wenig reinfallen wie Eltern, Lehrer und Schüler mit Blick auf die Bildungspolitik. Die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte gehört als Misstrauensbekundung gegenüber der Polizei endgültig vom Tisch.“

In der Landespressekonferenz stellten Ministerpräsident Kretschmann und Innenminister Gall ein sog. zweites Anti-Terror-Paket vor. Dazu sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Im Vergleich zum ersten sogenannten Anti-Terror-Paket sind die nun von Grün-Rot beschlossenen Maßnahmen ein erster kleiner Fortschritt. Die Maßnahmen aus dem Frühjahr verringerten den Personalabbau dort lediglich. Offensichtlich reagiert Ministerpräsident auf den anhaltenden Druck. Es dürfte schlichtweg politisches Kalkül und die Angst vor dem  berechtigten Vorwurf sein, nichts gegen die Terrorgefahr unternommen zu haben, die Grün-Rot zu diesem Paket veranlassen. Denn mit Ausnahme der grünen Kernklientel kann man niemanden erklären, warum in dieser Zeit beim Landesamt für Verfassungsschutz Personal eingespart werden muss.“

„Bei aller Freude über den kleinen Schritt in die richtige Richtung, glaubhaft“, so Rülke, „ist dieses Engagement schon deshalb nicht, weil Grün-Rot immer noch leugnet, dass es schon vor mehr als einem Jahr entsprechende Maßnahmen bedurft hätte und das sogenannte Sonderprogramm aus dem Frühjahr völlig unzureichend war. Aber wir unterstützen wir das Anti-Terror-Paket, denn wir haben schon in den Haushaltsberatungen Ende 2014 und dann mit unserem Impulspapier „Sicherheit in Freiheit“ weitergehende Maßnahmen beantragt bzw. vorgeschlagen. Die Maßnahmen können aber nur ein erster Schritt sein. So muss beispielsweise die Polizei über die Sondereinsatzkräfte hinaus mit Material ausgestattet werden, die sie im Falle der Auseinandersetzung mit schwerbewaffneten Terroristen, bestehen lässt. In Absprache mit dem Bund und den Ländern muss die Landesregierung für einheitliche Standards und einheitliche Nomenklaturen sorgen, beispielsweise bei der Transkription von Namen. Auch die Prävention muss verbessert werden. Hier setzen wir einerseits auf eine deutliche Steigerung der Präsenz der Polizei durch 1000 zusätzliche Stellen.“

„Andererseits“, so Goll, „muss Prävention mehr noch als Querschnittsaufgabe verstanden werden. Nicht nur die Sicherheitsbehörden sind gefragt. So haben sich beispielsweise auch Moscheevereine klar zu positionieren und den Erklärungen Taten folgen zu lassen. Intensive Kooperationen zwischen Verfassungsschutz, Polizei und Moscheevereine sind zur Prävention hilfreich. Schon lange fordern wir ein effektives Rückkehrer-Programm. Auch hier hat Grün-Rot viel zu lange gezögert. Genauso sieht es beim bedarfsgerechten Islamunterricht aus, hier will die Landesregierung erst in der nächsten Legislatur tätig werden. Dies muss und kann schneller gehen, ebenso die Einführung eines Ethikunterrichts ab der ersten Klasse.“

„Es bleibt also noch viel zu tun.“, so Rülke und Goll abschließend. „Grün-Rot hinkt weiter hinterher. Wir werden sehen, ob das grün-rote Paket entsprechend umgesetzt wird und inwieweit die Koalition bereit ist, die weiteren notwendigen Maßnahmen anzupacken.“

Medienberichten ist zu entnehmen, dass die Landesregierung die „Sicherheitsorgane bedarfsorientiert ertüchtigen“ will. Die Ausrüstung der Polizei soll verbessert werden, der Verfassungsschutz einen weiteren Observationszug erhalten. Dazu sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die im Raum stehenden Verbesserungen gehen in die richtige Richtung. Eine endgültige Bewertung können wir jedoch erst dann vornehmen, wenn die Vorschläge auf dem Tisch liegen. In der Vergangenheit war das Engagement der Landesregierung völlig ungenügend. Während die FDP schon vor den ersten Terroranschlägen in Paris Verbesserungen bei Polizei und Verfassungsschutz einforderte und entsprechende Vorschläge machte, kürzte die Landesregierung noch in diesem Jahr Personal beim Verfassungsschutz und Mittel für Einsatzfahrten der Polizei.“

Mit Blick auf die Ausrüstung der Polizei sagte Rülke: „Wir müssen damit rechnen, dass durch beschusshemmende Westen geschützte Terroristen Bürger und die Polizei mit Kriegswaffen attackieren. Die Polizei muss über die Sondereinsatzkräfte hinaus gegen derartige Angriffe gerüstet sein. Hier ist eine Verbesserung der Ausstattung der Polizei zwingend erforderlich.“

„Darüber hinaus“, so Goll, „muss der Verfassungsschutz ebenfalls personell und materiell besser ausgestattet werden. Dort wird unter anderem mehr Personal für die Informationsbeschaffung- und auswertung benötigt. Mit einem weiteren „Observationszug“ allein ist es nicht getan. Auch gilt es, Präventionsprogramme auszuweiten.“

Gemeinsam erinnerten Rülke und Goll an das Impulspapier der FDP-Landtagsfraktion aus dem Frühjahr 2015. Dieses enthielt bereits zahlreiche Verbesserungsvorschläge auch zur Prävention. Die Kontakte zu Moscheen sollten intensiviert werden, Rückkehrer- und Aussteiger-Programme Islamisten Perspektiven zurück in die Gesellschaft eröffnen. Zugleich machte sich die FDP-Fraktion für einen bedarfsgerechten Islamunterricht und Ethikunterricht ab der ersten Klasse stark.

In dieser Woche beschloss der Landtag von Baden-Württemberg die Aufnahme weiterer Staatsziele in der Landesverfassung: Kinder- und Jugendrechte, die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse, Infrastrukturen und Arbeitsbedingungen sowie die Förderung des ehrenamtlichen Einsatzes für das Gemeinwohl. Dazu sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Mit der Aufnahme der Förderung der Infrastruktur als Staatsziel in die Landesverfassung konnten wir ein wichtiges liberales Anliegen umsetzen. Baden-Württemberg ist heute ein wirtschaftlich starkes Bundesland. Es müssen aber schon in der Gegenwart Entscheidungen getroffen werden, damit das Land auch in der Zukunft stark sein kann. So ist es, wie die FDP immer wieder betont, auch Aufgabe der Politik, ein gutes Umfeld für Investitionen und Innovationen zu schaffen, gleichwertige Lebensbedingungen zu fördern. Grün-Rot setzt jedoch die völlig falschen Akzente. Erinnert sei nur an die Änderungen der Bauordnung, das Bildungsurlaubsgesetz und das Mindestlohn- und Tariftreuegesetz. Auch der für eine dynamische Wirtschaft so wichtige Ausbau der Infrastruktur wird von der Landesregierung viel zu zaghaft betrieben. Wir wollen in den nächsten Jahren eine Milliarde Euro für Infrastrukturmaßnahmen, wie den Ausbau der Breitbandtechnologie im ländlichen Raum und die Digitalisierung, aufwenden. Die von uns vorgeschlagene und nun im Landtag beschlossene Aufnahme der Förderung der Infrastrukturen in die Reihe der Staatsziele hilft, den Breitbandausbau im ländlichen Raum zu verbessern. Denn als in der Verfassung fixierter Handlungsauftrag wird der Politik und der Verwaltung dieses zentrale Anliegen stärker als bisher vor Augen geführt. Wir setzen so ein wichtiges Zeichen für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg und seine Zukunftsfähigkeit.“

 

Anlässlich der Ersten Beratung des Gesetzes zur Änderung des Feuerwehrgesetzes, des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg und des Landeskatastrophenschutzgesetzes sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtags-fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Grün-Rot legt wieder einmal einen Gesetzentwurf vor, in dem ganz unterschiedliche Sachverhalte geregelt werden. Diesmal verbindet sie Änderungen im Bereich der Feuerwehr mit einer Ausweitung des Alkoholverkaufsverbots. Es sollte der Koalition aber nicht gelingen, sang und klanglos die Rechte der Bürger einzuschränken.

Die Ausweitung des bereits für Tankstellen und Supermärkte geltenden nächtlichen Alkoholverkaufsverbots auf Bringdienste und Getränkeautomaten zeigt einmal mehr, was die Koalition unter freier Entfaltung des Einzelnen versteht: Der Mensch darf sich lediglich innerhalb eines grün-roten Korridors frei bewegen. Wer als Bürger oder Unternehmer seine Freiheit außerhalb dieses Weges verwirklichen will, wird drangsaliert. Mutwillig zerstört Grün-Rot dabei Arbeitsplätze. In Fragen des Alkoholkonsums setzen wir hingegen vor allem auf Aufklärung. Dabei zeigt der Bundesvergleich, dass so die Fälle übermäßigen Alkoholkonsums bei Jugendlichen signifikant gesenkt werden können, ohne die Freiheit aller einzuschränken.“

Anlässlich der Aktuellen Debatte zur Sicherheitslage in Baden-Württemberg sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Wir brauchen gut aufgestellte Sicherheitsbehörden. Die grün-rote Landesregierung hat der öffentlichen Sicherheit in der Vergangenheit aber einen Bärendienst erwiesen. Die Polizei ist seit der überdimensionierten Polizeireform in der Fläche kaum noch präsent und arbeitet ständig an der Belastungsgrenze und darüber hinaus. Nach unserer Überzeugung fehlen vor allem 1000 zusätzliche Polizisten und zusätzliche Fachleute im Landeskriminalamt. Auch der Verfassungsschutz ist weder personell noch materiell ausreichend gut ausgestattet. Er kann seine rechtsstaatlichen Möglichkeiten zur Beobachtung und Analyse islamistischer Umtriebe nicht voll ausschöpfen. Trotz des sogenannten grün-roten Anti-Terror-Paketes wird weiterhin Jahr für Jahr Personal beim Verfassungsschutz abgebaut. Wir bräuchten hingegen mehr Verfassungsschützer zur Informationsbeschaffung und -auswertung, Dolmetscher und Islamwissenschaftler.

Auch in der Integration und in der Bewältigung der Flüchtlingskrise müssen wir besser werden. Kriegsflüchtlinge müssen bei uns Schutz finden können, aber vorübergehenden Schutz und zunächst ohne Familiennachzug. In den Erstaufnahmestellen ist rasch über die Bleibeperspektive zu entscheiden. Wer sich dem Verfahren entzieht oder es erschwert, der muss wissen, dass er damit sein Bleiberecht verwirken kann. Abgelehnte Bewerber sind rasch zurückzuführen. Ein tragfähiges Integrationskonzept für jene mit guter Bleibeperspektive ist zu erarbeiten und vor allem auch umzusetzen. Es hat beispielsweise Sprachkurse und zwingende Integrationskurse zu umfassen.

Das Engagement der Landesregierung ist somit völlig ungenügend. Weitere Maßnahmen sind erforderlich. Vor allem die Grünen haben aber aus ideologischen Gründen kein Interesse, die Sicherheitsbehörden nachhaltig zu stärken. Mit ihrer Verweigerung, notwendige Maßnahmen umzusetzen, schwächt Grün-Rot die Sicherheit unseres Landes. “

Zur zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Mit dem heute von Grünen, SPD und CDU beschlossenen Gesetzentwurf wurde erneut die Möglichkeit verpasst, das gewerbliche Glücksspiel angemessen zu behandeln. Obwohl sich die Glücksspiellandschaft zum 30.06.2017 massiv ändern wird, soll jedes Glücksspielunternehmen, das über mehr als eine Spielstätte an einem Ort verfüg, Spielersperren für alle ihre Einrichtungen vor Ort aussprechen und durchsetzen müssen. Dazu müssen zahlreiche Dateien gesperrter Spieler eingerichtet werden, deren Nutzung datenschutzrechtlich nicht unproblematisch ist.

Der Gesetzentwurf ist auch mit Blick auf die Dauer freiwilliger Sperren falsch. Obwohl die Wissenschaft für kürzere Sperrzeiten plädiert, halten Grün-Rot und CDU an einer Mindestsperrzeit von einem Jahr fest. Die Möglichkeit, sich kürzer sperren zu lassen, würde jedoch zudem die Hemmschwelle zur Nutzung der freiwilligen Sperre senken.

So fügt sich der Gesetzentwurf in die bisherigen Versuche von Grünen, SPD und auch der CDU ein, das gewerbliche Spiel durch rechtliche Erdrosselungsmaßnahmen zum Erliegen zu bringen. Hier werden allein aus politischer Motivation heraus Arbeitsplätze vernichtet. Denn eine Suchtprävention kann so nicht erreicht werden: Die betroffenen Spieler werden in den illegalen Bereich, beispielsweise ins Internet, abwandern. Zu glauben, man könne Spielsüchtige vor dem PC zu Hause besser betreuen als in der Spielhalle, ist aus unserer Sicht weltfremd. Wir brauchen ein legales und kontrolliertes gewerbliches Spiel und nicht eine Exekutive, die auf eigene Rechnung Casinos und Lotterien betreibt, privatwirtschaftliches Glücksspiel aber drangsaliert und Spieler in die Illegalität treibt.“

 

Anlässlich der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und anderer Vorschriften sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Der Gesetzentwurf beweist einmal mehr, dass die Landesregierung die Zukunftsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung gern mit großen Worten beschwört, praktisch aber genau an den falschen Stellschrauben dreht. So lehnte Grün-Rot heute erneut unsere Gesetzesänderung zur Aufhebung der Absenkung der Eingangsbesoldung ab. Durch die Absenkung wird den jungen Beamten in den ersten drei Jahren je nach Besoldungsgruppe bis zu acht Prozent des Gehalts weggenommen. In Konkurrenz um die besten Köpfe haben die baden-württembergische Verwaltung und die Justiz immer wieder das Nachsehen, weil die Bundesbehörden im Land und erst recht die freie Wirtschaft junge Mitarbeiter besser bezahlen. Im Falle einer Regierungsbeteiligung wird es eine unserer ersten gesetzgeberischen Aufgaben sein, die Absenkung abzuschaffen.

Auch die grün-roten Regelungen zur freiwilligen Weiterarbeit gehen nur teilweise in die richtige Richtung. Zwar wird die Weiterarbeit bis 70 ermöglicht, sie muss aber für die Jahrgänge ab 1953 allein den Interessen des Dienstherrn entsprechen. Eine die Interessen beider Seiten – Dienstherrn und Beamte – entsprechende Lösung sieht anders aus. Leider ließ sich Grün-Rot nicht von unserem Ansatz, freiwillige Weiterarbeit zu ermöglichen, wenn nicht zwingende dienstliche Interessen entgegenstehen, überzeugen. Unser von Grün-Rot abgelehnter Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Koalition enthielt auch eine solche Regelung.“