Zur heute von Innenminister Strobl präsentierten Digitalisierungsstrategie „digital@bw“  sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Die Landesregierung verwechselt das Gas- mit dem Bremspedal. Bei der Vorstellung der Digitalisierungsstrategie „digital@bw“ handelt es sich allein um eine Absichtserklärung ohne konkrete Ziele. Die Einrichtung eines Kabinettsausschusses Digitalisierung und einer innerministerialen Arbeitsgruppe kommt reichlich spät.

Auch die finanzielle Ausgestaltung zur Umsetzung der Digitalisierungsstrategie reicht bei weitem nicht aus. Innenminister Strobl betont, dass es sein Anspruch sei, dass in zwei Jahren auch der letzte Schwarzwaldhof an das schnelle Internet angeschlossen sein wird. Ein kühnes Versprechen des Ministers, bedenkt man, wie lange darauf verzichtet wurde, Maßnahmen einzuleiten, um die inakzeptable Situation des Landes verbessern.“

Zur Meldung, wonach Ministerpräsident Kretschmann in der heutigen Landespressekonferenz gesagt habe, das sog. Strobl-Papier betreffe die Landesregierung nicht und die asylpolitischen Vorschläge von Innenminister Strobl hätten keine Bedeutung fürs Land, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die FDP-Landtagsfraktion wird die Strobl-Initiative aufgreifen. Dazu werden wir einen Entschließungsantrag in den Landtag einbringen, mit dem die Landesregierung aufgefordert wird, die Vorschläge von Innenminister Strobl als Bundesratsinitiative umzusetzen. Wenn unser Entschließungsantrag im Landtag zur Abstimmung steht, wird sich zeigen, ob und mit welchem Ergebnis Ministerpräsident Kretschmann mit Innenminister Strobl über die Initiative redet.“

Die heutige Meldung, dass ARD und ZDF nicht live von den Spielen 2018 bis 2024 berichten werden, ist für den FDP-Fraktionsvorsitzenden, Dr. Hans-Ulrich Rülke, weder verständlich noch tolerierbar:

„Es kann nicht sein, dass die öffentlich rechtlichen Sendeanstalten nicht fähig sind, ein konkurrenzfähiges Angebot für die Olympia-Berichterstattung zu machen.

Deutsche Zuschauerinnen und Zuschauer bei dem größten Sportereignis der Welt in die hinteren Ränge zu verweisen, wäre ein Armutszeugnis für ARD und ZDF. Umso mehr hoffe ich, dass hier noch interveniert und eine Lösung gefunden wird.“

Zum Verbot der Organisation „Die wahre Religion“ und zur gestrigen Beantwortung einer parlamentarischen Initiative der FDP-Fraktion zu diesem Thema sagten der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann und der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Zum Verbot der Organisation ‚Die wahre Religion‘ erklärte Innenminister Strobl heute, die „wahre Religion“ stelle ein Rekrutierungs- und Sammelbecken für jihadistische Islamisten dar. Genau zu diesen Umtrieben hatte die FDP-Fraktion vor Wochen eine parlamentarische Initiative eingebracht, die am gestrigen Tag beantwortet wurde. In seiner Antwort stellte der Innenminister fest, die Landesregierung habe keine Erkenntnisse, dass die Organisation Mittel für den Kampf des sogenannten IS und zu Gunsten anderer islamistischer bzw. salafistischer Organisationen sammelt.

Angesicht dieser Antwort auf unsere Anfrage und der heutigen Aussage zum Verbot muss Innenminister Strobl die Frage beantworten, ob das Innenministerium und die Sicherheitsbehörden über die Umtriebe der Organisation „Die wahre Religion“ erst heute vom Bundesinnenminister umfassend informiert wurden oder ob die Anfrage der FDP-Fraktion wahrheitswidrig beantwortet wurde. Im ersten Fall muss die Informationsbeschaffung und bundesweite Kooperation unserer Sicherheitsbehörden hinterfragt werden. Sollte der Innenminister hingegen das Parlament falsch unterrichtet haben, bedarf es einer entsprechenden Aufklärung. Zumal es genug Möglichkeiten gegeben hätte, die Antragsteller vertraulich oder zeitverzögert zu informieren.“

Anlässlich einer Landtagsdebatte zu einem FDP-Antrag forderte der Sprecher für Medien und Glücksspiel der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll, die grün-schwarze Landesregierung auf, ihre passive Haltung bei der Neuregelung des Glücksspiels in Deutschland aufzugeben und sich für eine generelle Vergabe von Konzessionen nach qualitativen Gesichtspunkten einzusetzen. Goll wörtlich:

„Das mit der Durchführung des Glücksspiel-Staatsvertrags betraute Hessen zog kürzlich die Notbremse und legte Vorschläge für eine Runderneuerung des Glücksspielwesens in Deutschland vor. An die Stelle der zahlenmäßigen Begrenzung der Betriebsgenehmigungen soll eine Konzessionsvergabe nach qualitativen Kriterien erfolgen. Demnach könnte ein Glücksspielbetreiber beispielsweise nur dann eine Konzession erhalten, wenn er aktiv gegen Spielsucht vorgeht. Die grün-schwarze Landesregierung Baden-Württembergs reagierte auf den Vorstoß der schwarz-grünen Landesregierung in Hessen merkwürdig passiv. Obwohl unsere Landesregierung in der Antwort auf einen FDP-Antrag Schwierigkeiten bei der Bekämpfung des illegalen Glücksspiels im Internet einräumt, ist eine Aufgabe der begrenzten Zahl der Konzessionen nach ihrer Ansicht ‚nicht der richtige Weg‘. Dabei ermöglicht eine Konzessionsvergabe nach qualitativen Kriterien nicht nur einen wirksameren Spielerschutz, sondern auch das Austrocknen eines Schwarzmarkts, der vor allem beim Online-Glücksspiel regelrecht boomt. Und nicht zuletzt ließen sich höhere Steuereinnahmen erwarten. Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich nun immerhin vorgenommen, die hessischen Vorschläge zu prüfen. Die FDP-Fraktion fordert die grün-schwarze Landesregierung deshalb auf, diese Prüfaufträge nicht im Sande verlaufen zu lassen, sondern mutig mit Leben zu füllen. Eine Konzessionsvergabe nach qualitativen Kriterien muss dabei das Ziel sein.“

Info: Der Antrag der FDP-Fraktion zum Glücksspielwesen und die Antwort der Landesregierung trägt die Drucksachennummer 16/40 und findet sich unter folgendem Link: http://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/0000/16_0040_D.pdf

Im Landtag wurde heute die Große Anfrage der FDP zum Rettungswesen debattiert. In der Beantwortung einer Großen Anfrage der FDP-Fraktion zur Zukunft des Rettungswesens in Baden-Württemberg (Drucksache 16/42) stellt die Landesregierung u. a. fest:

  • Allein die Einhaltung der Fristen, innerhalb derer Rettungskräfte Hilfebedürftige erreichen müssen, soll keine Aussage über die bedarfsgerechte Versorgung zulassen. Gleichzeitig sei die Hilfsfrist jedoch Qualitätsmaßstab und zentrale Planungsgröße im Rettungsdienst, an der die Strukturen im Rettungsdienst ausgerichtet werden.
  • Die Hilfsfristerhebungen würden den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, auch wenn die Landesregierung nicht bestreitet, dass im Jahr 2013 die 10-Minuten-Hilfsfrist von den Rettungswagen lediglich in rund 66,7 Prozent der Fälle, von den Notärzten nur in ca. 60 Prozent der Fälle eingehalten wurde
  • Eine Deckelung der Zahl der Auszubildenden zum Notfallsanitäter gebe es nicht, es werde aber eine Ausbildungsplatzzahl von 350 angestrebt.
  • Ziel der Landesregierung sei es, die Rettungskette zu optimieren und die Qualitätssicherung im Rettungswesen zum Abschluss zu bringen.

Zu diesen Feststellungen der Landesregierung und zur Debatte sagte der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Seit Jahren hören wir von der Landesregierung Absichtserklärungen ohne dass die Situation besser wird. So werden die großartiges Engagement zeigenden Angehörigen des Rettungswesens, die freiwilligen Helfer vor Ort und die Bürger im Land nicht ausreichend ernst genommen. Dabei sollte jeder erkannt haben, dass Veränderungen zwingend erforderlich sind, wenn beispielsweise Hilfsfristen nicht eingehalten, Rettungswagen nicht besetzt werden können, es den Rettungsdiensten an Nachwuchs mangelt. Wenn die Landesregierung diese Defizite nicht im bisherigen System nachhaltig angehen kann, bedarf es grundsätzlicher Reformen. Andere Bundesländer zeigen, dass das Rettungswesen besser funktionieren kann. In einem ersten Schritt könnte die Landesregierung beispielsweise die Klausel aus § 2 Rettungsdienstgesetz nutzen und privaten Anbietern die Versorgung dort ermöglichen, wo eine bedarfsgerechte Versorgung derzeit nicht gewährleistet ist.“

Zur Aussage von Innenminister Strobl, konsequent auch im Winter abschieben zu wollen, und der Entgegnung des Grünen Landesvorsitzenden sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Ankündigung des Innenministers ist folgerichtig und zu unterstützen. Allerdings ist es typisch Grün-Schwarz: Sagt der Eine mal etwas Vernünftiges, grätscht der Andere gleich dazwischen.“

Zur Vorstellung eines Fünf-Punkte-Plans der SPD-Fraktion zur Stärkung der inneren Sicherheit sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Jahrelang hat die SPD mit ihrem Innenminister unsere Vorschläge zur Stärkung der inneren Sicherheit als überflüssig abgelehnt. Immer wieder wurde betont, die Sicherheitsbehörden sind bestens aufgestellt. Nun, wenige Monate nach der Landtagswahl, übernimmt die SPD Forderungen der FDP beispielsweise nach zusätzlichen Stellen zur Stärkung der Beobachtungs- und Analysefähigkeit des Verfassungsschutzes.“

„Es ist nicht glaubhaft“, so Rülke, „dass die SPD die Defizite jetzt erkannt haben will.“ Vielmehr sei davon auszugehen, dass sie in den letzten Jahren die Bevölkerung bewusst getäuscht habe. „Auf diese Weise“, meint Rülke, „hat die SPD in der Koalition mit den Grünen ihre politische Glaubwürdigkeit verspielt.“ Eine Sackgasse sei zudem das Festhalten der SPD an der misslungenen Polizeireform.

„Man müsse nur Polizeibeamte auf die Reform ansprechen“, ergänzt Goll, „um zu erkennen, dass hauptsächlich das Improvisationstalent vor Ort die Arbeitsfähigkeit der Polizei erhalte.“ Auch die nun als fehlend bemängelten Ausbildungsstätten habe die SPD mit der Reform selbst geschlossen. „Wie gering die Qualität bei der SPD mittlerweile ist“, so Goll, „zeigt auch die abwegige Behauptung aus dem Fünf-Punkte-Plan, die Verstaatlichung der Bewährungshilfe habe positive Wirkung auf die Sicherheit Baden-Württembergs.“

„Zu bezweifeln ist“, so Rülke und Goll abschließend, „dass die ebenfalls von den Grünen abhängige CDU die drängenden Probleme richtig angehen wird. Dies zeigt schon die Evaluierung der Polizeireform, die gerade die fragwürdigsten Entscheidungen der Reform ausklammert.“

Zur Meldung, dass der Antrag der ehemals gespaltenen Fraktionen der AfD zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses nach einem Gutachten der Landtagsverwaltung abgelehnt werden darf, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Ich begrüße das Gutachten und sehe in seinem Ergebnis die Haltung meiner Fraktion bestätigt, dass schon die Anerkennung der zweiten Fraktion ein Fehler war.

Die AfD hat sich den zweiten Fraktionsstatus und damit verbunden das zusätzliche Steuergeld für die zweite Fraktion erschlichen. Dieses Steuergeld muss die AfD auf Heller und Pfennig zurückerstatten.“

Zum Beschluss des Landtags mit Stimmen von Grüne, CDU und FDP, die Einführung körpernah getragener Kameras (sog. Body-Cams) für die Polizei zu ermöglichen, sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Polizeibeamte stehen mit ihrer Gesundheit für unseren freiheitlichen Rechtsstaat ein. Es ist an uns, sie in ihrer Arbeit zu unterstützen. Körpernah getragene Kameras können Angreifer abschrecken, aber auch Angriffe auf die Polizei dokumentieren und so die Strafverfolgung erleichtern. Der kurze Zeitraum von maximal sechzig Sekunden, in dem auch ohne eine Gefahr für die Polizei aufgezeichnet werden darf, erscheint uns in der Gesamtabwägung vertretbar. Wir stimmten daher der Einführung der Kameras zu. Die Einführung darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Polizei weitere Unterstützung benötigt. Insbesondere braucht sie mehr Personal und eine bessere Ausrüstung. Hätte hier die Landesregierung früher reagiert, müssten wir auf beides nicht weiter warten. Mehr Stellen für die Polizei sind noch nicht beschlossen, die Ausrüstung soll erst Ende 2016 oder Anfang 2017 besser werden.“

Zur Meldung, dass bei Katastrophen die Einwohner Baden-Württembergs künftig über die Smartphone-Warn-App Nina alarmiert würden, sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Es ist gut, dass die Bürger mit einer sogenannten Warn-App auf Gefahren aufmerksam gemacht werden. Es ist allerdings nicht zu verstehen, warum dies in ganz Deutschland nicht mit einer einheitlichen Warn-App gelingen soll. Der Sonderweg der Landesregierung, eine App zu nutzen, die in anderen Bundesländern keine Verwendung findet, ist wenig bürgerfreundlich. Wer prüft bei innerdeutschen Reisen schon, ob er für seinen jeweiligen Aufenthaltsort auch die richtige Warn-App heruntergeladen hat.“

Zur Pressemitteilung von Innenminister Strobl, „Baden-Württemberg investiert weitere 12,3 Millionen Euro in 30 Breitbandprojekte im Land“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Die ständigen Meldungen von Minister Strobl über weitere Mittel für den Breitbandausbau täuschen ein Engagement der Landesregierung vor, das es in dieser Form tatsächlich nicht gibt. Anders als der Titel der Pressemitteilung suggeriert, werden die bereits beschlossenen Mittel für den Breitbandausbau nicht erhöht. Minister Strobl feiert sich vielmehr dafür, dass die Mittel dann auch ausgegeben werden.

Statt diese Selbstverständlichkeiten aufzubauschen, sollte er sich lieber darum kümmern, dass Baden-Württemberg in der Breitbandversorgung nicht von anderen Flächenländern überholt wird. Während Bayern in den letzten drei Jahren den Versorgungsgrad um über fünfzehn Prozent auf 68,7 Prozent erhöhen konnte, gelang in Baden-Württemberg lediglich eine Steigerung um vier Prozent auf 72,8 Prozent. Auf den großen Wurf der Landesregierung in Sachen Digitalisierung müssen wir jedoch weiter warten.“

In der Landespressekonferenz stellten Ministerpräsident Kretschmann und Innenminister Strobl die geplante Evaluierung der Polizeireform vor. Dabei wies Strobl darauf hin, dass Haushaltsmittel für die nach der Landtagswahl gestoppten acht Bauvorhaben freigegeben wurden. Dazu sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Über ein Jahr forderten nicht nur wir, sondern auch die CDU-Landtagsfraktion die Evaluierung der Polizeireform. Bei Innenminister Strobl droht von dieser Forderung nicht viel übrigzubleiben.“

„Gerade in umstrittenen Bereichen“, so Rülke, „nimmt Strobl das Ergebnis der Evaluierung schon vorweg. Nicht anders ist es zu verstehen, dass die noch nach den Landtagswahlen medienwirksam gestoppten acht Baumaßnahmen nun durch die Freigabe von Haushaltsmitteln vorangetrieben werden können.“

Goll erinnert in diesem Zusammenhang an das Führungs- und Lagezentrum Aalen: „Obwohl in Waiblingen ein modernes Zentrum besteht, werden nun Haushaltsmittel in Millionenhöhe für einen Neubau in Aalen verbrannt. Dieses Geld könnte man besser für die Ausrüstung der Polizei ausgeben.“

Abschließend Rülke und Goll: „Mit dieser zweigleisigen Strategie von Grün-Schwarz verkommt die groß angekündigte Evaluierung zum Alibi für ein ,weiter so‘ der Landesregierung.“

Nach den Beratungen zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Ständigen Ausschuss des Landtags spricht sich der medienpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll, dafür aus, dem Vorschlag der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) zu folgen und den monatlichen Rundfunkbeitrag um 30 Cent pro Monat zu senken. Wörtlich sagte Goll:

„Die KEF hat für die Jahre 2017 bis 2020 bei ARD, ZDF und Deutschlandradio einen Überschuss von 542,2 Millionen Euro festgestellt und nachvollziehbar dargelegt, dass eine Beitragssenkung möglich und angemessen wäre. Die Umstellung von geräteabhängigen Gebühren auf Rundfunkbeiträge ist inzwischen erfolgreich vollzogen worden. Die Notwendigkeit einer Rücklage ist aus Sicht der FDP-Fraktion somit nicht erkennbar. Deshalb treten wir dafür ein, den Überschuss an die Beitragszahler zurückzugeben und den Rundfunkbeitrag von derzeit 17,50 Euro auf 17,20 Euro zu senken. Für uns Freie Demokraten steht fest: Der Rundfunkbeitrag sollte den Beitragszahler nur in einer Höhe belasten, wie dies zur Erfüllung des Auftrags der Rundfunkanstalten notwendig ist.“

Zu der Meldung, AfD und ABW planten die Einsetzung einer Enquetekommission zum Islamismus, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wer jetzt noch glaubt, die AfD stehe für eine seriöse Sachpolitik, ist endgültig eines Besseren belehrt. Die AfD instrumentalisiert auf skrupellose Weise ihre Doppelkonstellation. Dieser beispiellose Missbrauch muss bald ein Ende finden. Den Machenschaften der AfD werden wir bald einen Riegel vorschieben, indem wir vor dem Landesverfassungsgericht darauf hinwirken, dass die AfD-Doppelkonstruktion untersagt wird und diese Partei das erschlichene Steuergeld zurückführen muss.“

Zu den Landtagsdebatten über die von der AfD beantragte Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Linksextremismus und zur von den anderen Fraktionen beantragten Änderung des Untersuchungsausschussgesetzes und der Geschäftsordnung sagten der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, und der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Der Antrag der AfD zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses wird von uns abgelehnt. Wir sehen die AfD im Landtag weiter als eine Fraktion an.“

Dazu führt Goll näher aus: „Mitglieder einer Partei bilden im deutschen Parlamentarismus eine Fraktion. Die AfD hat sich jedoch aus taktischen Gründen aufgespalten, um sich das Antragsrecht für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu erschleichen. Dieses Verhalten ist rechtswidrig und darf daher nicht vom Landtag mit der Einsetzung des Ausschusses belohnt werden.“

Kern betont, dass der AfD mit der Änderung von Untersuchungsausschussgesetz und Geschäftsordnung nichts genommen wird, was ihr zusteht. „Wir nehmen dazu in Gesetz und Geschäftsordnung lediglich das auf, was allen Abgeordneten in den Parlamenten immer klar war: Fraktionen sind politische Kontrahenten, ihre Mitglieder gehören verschiedenen Parteien an.“

Zur Meldung, wonach der Flüchtlingsrat gegen eine Wohnsitzauflage ist, die Städte hingegen dafür, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die von der FDP-Fraktion schon vor Monaten geforderte Einführung der Wohnsitzauflage für Flüchtlinge ist richtig. Wenn man dieses Instrument zielgerichtet und den rechtlichen Anforderungen entsprechend anwendet, dient es der Integration. Wichtig ist, in jedem Fall zu prüfen, dass die Auflage dem beruflichen Fortkommen nicht entgegensteht und Kernfamilien nicht auseinanderreißt. Die auf drei Jahre begrenzte Auflage muss von den Flüchtlingen in Eigeninitiative und unter Nutzung der staatlichen und gesellschaftlichen Angebote aktiv zur Integration in die heimische Gesellschaft genutzt werden.“

Zum heutigen Statement von Ministerpräsident Kretschmann, die Flüchtlingspolitik der Kanzlerin sei im Kern richtig, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

“Bundeskanzlerin Merkel machte in der Flüchtlingskrise zahlreiche Fehler. Schon die Öffnung der Grenzen war ein Fehler. Sie hätte mit geschlossenen Grenzen für eine europäische Lösung werben müssen. Doch statt alle Kraft in eine Bewältigung des Flüchtlingsstroms zu investieren, heizte sie diesen mit ihrer Selfiepolitik noch an. Monatelang war die Exekutive überfordert. Darunter leiden die Verwaltung und die Sicherheitsbehörden bis heute. Wenn Ministerpräsident Kretschmann die Politik der Bundeskanzlerin trotzdem für richtig erachtet, nimmt er die großen Probleme, die durch sie verursacht werden und der Bevölkerung klar vor Augen stehen, nicht ernst.”

Ungeachtet der Tatsache, dass die Zahl der Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber graduell steigt, sieht der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke keinen Anlass für Euphorie:

„Erfolg ist keine beliebige Größe, sondern sollte sich an den vereinbarten Zielsetzungen orientieren. Wenn von Januar bis Ende August dieses Jahres 4850 Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, nur 2401 tatsächlich abgeschoben werden, ist das eher beschämend.

Zu argumentieren, es hätten damit bereits nahezu genauso viele Rücküberführungen stattgefunden wie im gesamten vergangen Jahr, lässt die Misere nur noch größer erscheinen. Die Landesregierung wäre gut beraten gewesen, die Kommunen gezielt im Umgang mit abgelehnten Asylbewerbern zu unterstützen.“

Die FDP-Landtagsfraktion hat sich auf ihrer Klausurtagung in Den Haag geschlossen dafür ausgesprochen, dem Parlament einen Gesetzentwurf zum Burka-Verbot vorzulegen, der klar definiert, in welchen Situationen das Tragen einer Burka verboten ist.

„Was wir uns wünschen, ist ein Gesetz, das die innere Sicherheit garantiert, ohne persönliche Freiheitsrechte einzuschränken“, erklärt der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke. „Prinzipiell ist uns sehr daran gelegen, eine Lösung zu finden, die sicherstellt, dass das Tragen einer Burka vor Gericht, im Straßenverkehr oder in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens, die eine eindeutige Identifikation der Person bedingen, nicht erlaubt ist. Ein generelles Burka-Verbot lehnen wir jedoch ab.“

Zwei-Fraktionen-Modell der AfD gezielter Rechtsmissbrauch

Die FDP-Landtagsfraktion bezweifelt die Legitimität des künstlich geschaffenen AfD-Doppelkonstrukts und behält sich rechtliche Schritte vor. „Die FDP-Fraktion wird nicht tolerieren, dass eine Gruppe rechtspopulistischer Wirrköpfe sich gezielt Landesmittel erschleicht und nach Belieben Debatten im Landtag anregen und Untersuchungsausschüsse einberufen kann“, betont Rülke.

Sollten bis zum 30. November 2016 die AfD und ABW nicht wieder in einer Fraktion vereint sein, wird die FDP-Fraktion vor dem Landesverfassungsgericht Klage erheben. „Da die FDP das bestehende Zwei-Fraktionen-Modell von AfD und ABW als gezielten Rechtsmissbrauch verurteilt, wird sie dem Antrag auf einen Untersuchungsausschuss zum ,Linksextremismus in Baden-Württemberg‘ schon aus formalen Gründen nicht zustimmen“, erklärt Rülke.

Geheime Nebenabsprachen der Landesregierung sind Betrug am Parlament und den Bürgerinnen und Bürgern des Landes

Die neue Landesregierung verstößt mit ihren geheimen Nebenabsprachen gegen jede parlamentarische Regel. „Die viel beschworene Redlichkeit und Integrität des Ministerpräsidenten – aber auch die seines Stellvertreters – sind offenbar nur dann vorhanden, wenn es ihrem Vorteil dient. Beide haben nicht nur ihre eigenen Abgeordneten hintergangen, sondern das ganze Parlament und mit ihm alle Bürgerinnen und Bürger des Landes“, kritisiert Rülke.

Werden nicht in naher Zukunft im Landesparlament alle Hintergründe und Details zu den Nebenabsprachen offengelegt, behält sich die FDP-Landtagsfraktion vor, einen Untersuchungsausschuss zu beantragen, um die skandalösen Verschleierungspraktiken der Regierung aufzudecken.

Erbschaftssteuerreform – Ministerpräsident Kretschmann ignoriert die existentielle Bedrohung für den Mittelstand Baden-Württembergs

Die Ausgestaltung der Erbschaftssteuerreform hat insbesondere für mittelständische Unternehmer Baden-Württembergs existentielle Bedeutung. Wenn die geplante Reform zu Lasten vieler Familienbetriebe Baden-Württembergs vorgenommen würde, wären die Folgen fatal: „Umso mehr befremdet es, dass Ministerpräsident Kretschmann und seine Finanzministerin Sitzmann nicht einmal Mitglieder jener Bund-Länder-Arbeitsgruppe sind, die von Bundestag und Bundesrat eingesetzt wurde, um einen tragfähigen Kompromiss für alle Beteiligten zu ermitteln. Das grenzt an Fahrlässigkeit“, so Rülkes Fazit.

Zur Kritik der Polizeigewerkschaften an der Polizeireform und der grün-schwarzen Landesregierung, die sich sträube, vor der Evaluierung der Polizeireform Fakten zu schaffen, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Kritik der Polizeigewerkschaften an der grün-roten Polizeireform und dem Agieren der neuen Landesregierung ist richtig. Statt sachorientiert eine maßvolle Reform innerhalb einer Legislatur umzusetzen, haben Grüne und SPD ein politisch motiviertes Monster erschaffen, welches die Polizei phasenweise in die Handlungsunfähigkeit trieb. Noch heute leidet die Polizeiarbeit unter diesem Ungetüm. Die Reform muss nun rasch – unter Beteiligung der Polizei und der Gewerkschaften – evaluiert werden. Bereits bekannte Defizite sind aber sofort auszuräumen. Es ist deshalb nicht zu verstehen, dass Innenminister Strobl die der CDU-Landtagsfraktion nur allzu gut bekannten Defizite der Polizeireform nicht schon mit der Amtsübernahme angegangen ist. Im Gegenteil wartet er auf das ferne Ergebnis der Evaluation. So wird auf Kosten der Sicherheit Zeit verschwendet.

Der Verkehrsunfalldienst hat sich kaum bewährt und ist demnach abzuschaffen. Er bindet unnötig Personal. Die Unfallaufnahme kann durch die Polizei vor Ort erfolgen. Offensichtlich überflüssige Millionen kostende Neubauten, wie beispielsweise das Führungs- und Lagezentrum in Aalen, sind dauerhaft zu streichen.

Besondere Sorge bereitet die zukünftige Personalsituation. Nach dem schwarz-gelben Einstellungskorridor ‎hat Grün-Rot nichts Positives für die Zukunft getan. Mit der von Grün-Rot betriebenen Reduzierung der Ausbildungskapazitäten steuerte die Regierung die Polizei angesichts der veränderten Sicherheitslage sehenden Auges an die Wand. Hier muss das Ruder mit einer Aufstockung der Ausbildungsplätze und den 1 000 zusätzlichen Stellen schleunigst herumgerissen werden.“

Zur Meldung, wonach Innenminister Strobl darüber informiert, dass Baden-Württemberg die Wohnsitzauflage für Flüchtlinge einführen wird, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Umsetzung der Wohnsitzauflage für Flüchtlinge ist richtig und von der FDP-Fraktion daher schon vor Monaten gefordert worden. Es darf indes nicht vergessen werden, dass die Wohnsitzauflage jeweils auf drei Jahre begrenzt ist. Diese verhältnismäßig kurze Zeit muss aktiv zur Integration in die heimische Gesellschaft genutzt werden. Flüchtlinge haben dies als eine Art Bringschuld zu leisten, während Staat und Gesellschaft unterstützende Angebote unterbreiten. Andernfalls steigt mit Ablauf der Wohnsitzauflage die Gefahr von Ghettobildung.“

Zur anhaltenden Kontroverse über gemeinsame Übungen von Polizei und Bundeswehr sagt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Mir ist noch immer nicht klar, was da überhaupt geübt werden soll. Konkrete Angaben fehlen bislang. Offensichtlich handelt es sich um reinen Aktionismus der Landesregierung, der mittlerweile sogar von der grünen Regierungsfraktion kritisiert wird. Für die Terrorabwehr sind Polizei und Verfassungsschutz zuständig, und Katastropheneinsätze kann die Bundeswehr auch jetzt schon leisten, wie beispielsweise beim Oderhochwasser.

Offenbar wollen die Herren Kretschmann und Strobl davon ablenken, dass sie zu wenig für die Stärkung von Polizei und Verfassungsschutz tun.“

Der Sprecher für Bundeswehr der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Gerhard Aden, spricht sich gegen eine gemeinsame Übung von Polizei und Bundeswehr aus. Einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren solle man weder erwägen noch üben, so der frühere Oberstarzt d.R. „Ein Einsatz der Armee im Inneren war bisher mit gutem Grund nicht vorgesehen. Die Bundeswehr darf nicht als Notnagel der Polizei gehandelt werden.“ Weiterhin bezweifelt Aden die Sinnhaftigkeit eines Einsatzes der Bundeswehr: „Der Plan die Polizei zu unterstützen würde schon an der Struktur der Bundeswehr scheitern.“ So seien die Bundeswehrstandorte nicht dauerhaft voll besetzt. In einer plötzlich eingetretenen Gefahrenlage wäre der Großteil der Streitkräfte dann gar nicht einsatzbereit. „Solange ungeklärt ist wann und ob ein Beitrag geleistet werden kann, ist eine Übung Zeitverschwendung.“ ist sich Aden sicher.

Zur Pressekonferenz des Grünen-Fraktionschefs Andreas Schwarz zur 100-Tage Bilanz der grün-schwarzen Koalition erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Herr Schwarz lobt die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Koalitionspartner. Doch die Fakten sprechen eine andere Sprache: Nachdem ja bekannt wurde, dass offensichtlich schriftlich fixierte Nebenabreden notwendig waren, baut sich der stellvertretende Ministerpräsident Strobl erst sein eigenes Staatsministerium inklusive B10-Staatssekretär als Gegenpol zum Ministerpräsidenten, und nun stellt der Grünen Fraktionschef die Prioritäten der Grünen Fraktion vor: Polizei und Digitalisierung, also die Teile aus dem Innenresort von Thomas Strobl. Dazu noch die öffentliche Kritik an seiner Haltung zu gemeinsamen Übungen von Polizei und Bundeswehr. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.“