Aus Sicht des FDP-Fraktionsvorsitzenden Dr. Hans-Ulrich Rülke muss der baden-württembergische Landtag die Fraktionsspaltung der AfD vor das Landesverfassungsgericht bringen. “Mein CDU-Kollege Wolfgang Reinhart hat völlig Recht, wenn er in diesem Zusammenhang von einer Klärung vor dem Staatsgerichtshof spricht”, so Rülke.

Aus Rülkes Sicht ist das Gutachten dreier Professoren, das die Fraktionsspaltung der AfD abgesegnet habe, alles andere als überzeugend. Er habe schon nach der Diskussion mit den drei Professoren bemängelt, dass in deren Abwägung der Missbrauch einer Fraktionsspaltung durch die AfD deutlich zu wenig berücksichtigt worden sei. Neben den finanziellen Vorteilen dieser Fraktionsspaltung habe er auf die Gefahr hingewiesen, dass die beiden AfD-Fraktionen durch die gemeinsame Beantragung von Untersuchungsausschüssen die parlamentarische Arbeit wahlweise lahmlegen oder ad absurdum führen könnten.

Die AfD treibe Schindluder mit dem Landesparlament. Diesem Schindluder müsse nun vor Gericht Einhalt geboten werden. Deshalb sei es notwendig, dass der Landtag nun mit dem Ziel vor das Landesverfassungsgericht ziehe, die Bildung der zweiten AfD-Fraktion wieder rückgängig zu machen. Dann sei Schluss mit der Erschleichung von Steuergeldern und der Einsetzung von Untersuchungsausschüssen zur Selbstbestätigung.

Aus Rülkes Sicht sei es am besten, wenn Landtagspräsidentin Muhterem Aras zu diesem Zweck im Namen des Parlaments vor das Landesverfassungsgericht ziehe. Anderenfalls müssten eben die Fraktionen handeln.

Zur Schlichtung des Streits zwischen den AfD-Parallelfraktionen durch einen bestellten Mediator sagt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans Ulrich Rülke:

„Bisher hat man von der AfD im Landtag von Baden-Württemberg nur Zank und Bodenloses gehört. Die Aufteilung in zwei Fraktionen ist ein historisch einmaliger Vorgang, der das Land durch die doppelte Finanzierung zweier Fraktionen teuer zu stehen kommt. Es ist bemerkenswert, dass die Steuerzahler auf diese Weise für die Paartherapie der Rechtspopulisten bezahlen dürfen.“

Zur Meldung, wonach in ländlichen Bereichen des Landes nur 34,5 Prozent aller Haushalte schnelles Internet erhalten können und der Handelskammertag die Breitband-Förderung für nicht ausreichend hält, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Die Kritik des Handelskammertages an der Landesregierung ist richtig. Fototermine und Sonntagsreden können nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Landesregierung ein Gesamtkonzept für die Digitalisierung und den Breitbandausbau fehlt.“

„Mit Grün-Schwarz“, so Rülke, „droht Baden-Württemberg weiter abgehängt zu werden. Um dies zu verhindern, forderte die FDP bereits im Jahr 2015 eine Förderung der Breitbandinfrastruktur in Höhe von einer Milliarde Euro, gegenfinanziert durch Umschichtungen von Stiftungskapital aus der Landesstiftung.“

„Dies wäre“, so Kern, „mit der Initiative der bayerische Landesregierung vergleichbar, die von 2016 bis 2018 eine Summe von 1,5 Milliarden Euro für den Breitbandausbau zur Verfügung stellt. Hingegen will sich Innenminister Strobl in Baden-Württemberg für ein Zehntel der Summe pro Jahr feiern lassen, wobei auch noch die Gegenfinanzierung fragwürdig ist.“

Anlässlich der Landespressekonferenz mit Ministerpräsident Kretschmann und Innenminister Strobl zur Sicherheitslage nach den Geschehnissen der letzten Tage und zur Kritik des Landesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft, Ralf Kusterer, an der Landesregierung sagte der Vorsitzenden der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Gegen den menschenverachtenden Islamismus bedarf es vielfältiger Maßnahmen zur Verbesserung der inneren Sicherheit und der Prävention. Seit mittlerweile über einem Jahr liegen unsere Vorschläge dazu vor. Mit der personellen Verstärkung des Landeskriminalamtes, des Ausbaus der Staatsschutzabteilungen und des Kompetenzzentrums zur Bekämpfung des Extremismus setzt die Landesregierung nun Teile unserer Forderungen um. Dies war längst überfällig. Auch die weiteren Vorschläge der FDP sollten nun endlich umgesetzt werden. Wir brauchen beispielsweise im Landesamt für Verfassungsschutz im Bereich Islamismus mehr Stellen für die Informationsbeschaffung und -auswertung, die umgehend unter anderem mit Islamwissenschaftlern besetzt werden. Zusätzlich ist an eine institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen Verfassungsschutz und Flüchtlingsunterkünften zu denken. Die Präsenz der Polizei muss deutlich erhöht werden. Ihre Ausrüstung ist zu verbessern. Aussteigerprogramme für Islamisten sind auszubauen, ebenso der islamische Religionsunterricht an Schulen, erteilt in deutscher Sprache und von hier ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern. Die Kooperation mit Moscheegemeinden muss intensiviert werden. Daneben muss die Identität der in Deutschland bereits lebenden und noch zu uns kommenden Menschen stärker hinterfragt werden. Man darf sich hier nicht länger auf Angaben der Flüchtlinge verlassen.

Angesichts der weiteren Handlungsmöglichkeiten bleibt die Landesregierung zu passiv. Ihr Hinweis auf die bisherigen Antiterrorpakete ist irreführend, denn die Pakete bestanden vor allem aus Augenwischerei. Wir teilen daher die Kritik der Deutschen Polizeigewerkschaft an der Landesregierung.

Was wir hingegen nicht brauchen, sind Abstriche bei der Polizei, die dann durch einen Einsatz der Bundeswehr aufgefangen werden sollen. Genauso wenig zielführend ist eine Verschärfung des Waffenrechts, die rechtstreue Jäger und Schützen drangsaliert, Kriminelle aber nicht vom Einsatz illegaler Waffen abhalten wird. Hingegen muss der Handel mit illegalen Waffen erschwert und stärker bekämpft werden.“

Anlässlich der ersten Lesung von Gesetzentwürfen, die die Einführung sog. Body-Cams ermöglichen, sagte der justizpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die Einführung sogenannter Body-Cams kann dem Schutz von Polizeibeamten dienen. Wir unterstützen ihn daher. Richtig ist es, dann die Auswirkungen des Einsatzes von Body-Cams zu evaluieren. Die Einführung von Body-Cams darf aber nicht daüber hinwegtäuschen, dass die Polizei weitere Unterstützung benötigt.

So braucht sie mehr Personal und eine bessere Ausrüstung. Hätte hier die Landesregierung früher reagiert, müssten wir auf beides nicht weiter warten. Mehr Stellen für die Polizei sind noch nicht beschlossen, die Ausrüstung soll erst Ende 2016 oder Anfang 2017 besser werden. “

Anlässlich des Beschlusses über den Zuschnitt der Ministerien der grün-schwarzen Landesregierung mit den Stimmen von Grünen und CDU sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Erwartungsgemäß hat die grün-schwarze Koalition den Umstrukturierungen der Ministerien zugestimmt. Trotz der Kritik vom Richterbund, der Tourismusbranche und auch der FDP wird das Justizministerium zukünftig auch für den Tourismus zuständig sein. Diese Maßnahme zeigt deutlich, dass es den Angehörigen der grün-schwarzen Koalition nicht um Inhalte, sondern um persönliche Befindlichkeiten geht.

Für den Tourismus wäre der Wirtschaftsminister die bessere Adresse. Wir werden darauf achten, dass unter dem warmen Scheinwerferlicht des Tourismus die Justiz nicht unter die Räder kommt. Wenig zielführend ist zudem die Zuordnung der Digitalisierung zum Innenministerium. Digitalisierung ist zwar ein Querschnittsthema, im Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg sollte es jedoch auch im Wirtschaftsministerium ressortieren. Dass die Digitalisierung im Innenbereich fachfremd ist, zeigt sich auch daran, dass hierfür jetzt neue Strukturen im Innenministerium aufgebaut werden.“

Zur Vorstellung der Neuorganisation der Bewährungshilfe durch Justizminister Guido Wolf sagte der Strafvollzugsbeauftragte der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Goll:

„Noch in der letzten Legislaturperiode verurteilte die CDU die grün-rote Verstaatlichung der Bewährungshilfe als ‚Riesenschaden‘. Dem ehrenamtlichen Engagement werde ein ‚Bärendienst‘ erwiesen, der zu Mehrkosten in Millionenhöhe führen würde. Stattdessen sollten lieber ‚zwei kleine Landesgesetze geändert‘ werden, um den Anforderungen des Bundesverwaltungsgerichts gerecht zu werden.

All diese richtigen Bewertungen sollen nun nicht mehr zählen. Wider besseres Wissen setzt die CDU um, was Grün-Rot aus ideologischen Motiven eingeleitet hat. Damit fällt sie den engagierten Angehörigen der Bewährungshilfe in den Rücken und bricht eigene Wahlversprechen. Wir bleiben indes bei unserer Überzeugung, die durch die Evaluierung der Bewährungshilfe bestätigt wurde: Das bisherige Konzept ist ein Erfolgsmodell, welches die Leistungsfähigkeit der Bewährungshilfe stark verbessert hat, ehrenamtliches Engagement fördert und Mitarbeiter gut bezahlt.“

In der Beantwortung einer Großen Anfrage der FDP-Fraktion zur Zukunft des Rettungswesens in Baden-Württemberg (Drucksache 16/42) stellt die Landesregierung u. a. fest:

  • Allein die Einhaltung der Fristen, innerhalb derer Rettungskräfte Hilfebedürftige erreichen müssen, soll keine Aussage über die bedarfsgerechte Versorgung zulassen. Gleichzeitig sei die Hilfsfrist jedoch Qualitätsmaßstab und zentrale Planungsgröße im Rettungsdienst, an der die Strukturen im Rettungsdienst ausgerichtet werden.
  • Die Hilfsfristerhebungen würden den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, auch wenn die Landesregierung nicht bestreitet, dass im Jahr 2013 die 10-Minuten-Hilfsfrist von den Rettungswagen lediglich in rund 66,7 Prozent der Fälle, von den Notärzten nur in ca. 60 Prozent der Fälle eingehalten wurde
  • Eine Deckelung der Zahl der Auszubildenden zum Notfallsanitäter gebe es nicht, es werde aber eine Ausbildungsplatzzahl von 350 angestrebt.
  • Ziel der Landesregierung sei es, die Rettungskette zu optimieren und die Qualitätssicherung im Rettungswesen zum Abschluss zu bringen.

Zu diesen Feststellungen der Landesregierung und zur Beantwortung der Großen Anfrage der FDP insgesamt sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion,

Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„In der Beantwortung unserer Großen Anfrage vermeidet Innenminister Strobl die klare Benennung der im Rettungswesen erkennbar vorhandenen Defizite. Wir hätten hier mehr von ihm erwartet, immerhin ist er für die zögerliche Haltung der letzten Landesregierung nicht verantwortlich. Die großartiges Engagement zeigenden Angehörigen des Rettungswesens und die Bürger im Land dürfen mit den Problemen im Rettungsdienst, für die sie nichts können, nicht allein gelassen werden.“

Rülke verweist auf die durch die Beschönigung der Situation entstehenden Widersprüche: „Nicht überzeugen kann die Feststellung der Landesregierung, allein das Ausmaß der Einhaltung der Hilfsfristen solle keine Aussage zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Einrichtungen des Rettungsdienstes zulassen. Denn immerhin gibt sie selbst zu, dass die Hilfsfrist der Qualitätsmaßstab und die zentrale Planungsgröße im Rettungsdienst ist. Wenn man dann bedenkt, dass im Jahr 2013 die 10-Minuten-Hilfsfrist von den Rettungswagen lediglich in rund 66,7 Prozent der Fälle, von den Notärzten nur in ca. 60 Prozent der Fälle eingehalten wurde, bleibt kein Raum für Beschönigung.“

Goll erinnert daran, dass es auch besser geht: „In Hessen beispielsweise wurde im Jahr 2013 in 90 Prozent der Fälle die 10-minütige Hilfsfrist erreicht. Dort gaben die Krankenkassen und Unfallversicherer allerdings auch mehr Geld für das Rettungswesen aus. Und während in Hessen acht Rettungswagen auf 100.000 Einwohner kommen, in Niedersachsen gar zehn Rettungswagen, begnügen sich Kostenträger und Landesregierung im Flächenland Baden-Württemberg mit fünf Rettungswagen auf 100.000 Einwohner. Hier sparen die Kostenträger an der falschen Stelle.“

„Ebenso ist zu befürchten“, so Goll weiter, „dass auch bei der Ausbildung der Notfallsanitäter nur auf das Geld geschaut wird. Eine Deckelung solle es nicht geben, allerdings habe man sich darauf verständigt, dass mit jährlich 350 Ausbildungsplätzen der Bedarf gedeckt sei. Dies kommt einer Deckelung gleich.“

„Zwar leugnet die Landesregierung den Handlungsbedarf im Rettungswesen nicht insgesamt“, so Rülke und Goll abschließend, „sie vermittelt allerdings nicht den Eindruck, dass sie Verbesserungen mit der erforderlichen Ernsthaftigkeit und entsprechendem Nachdruck, vor allem in Richtung der Kostenträger angeht. Wir als FDP werden das Thema daher ins Plenum des Landtags tragen, immerhin geht es um Leben und Gesundheit der Bürger Baden-Württembergs und um eine Verbesserung der Situation der Angehörigen der Rettungsdienste.“

 

Zur Meldung, wonach die Landesregierung mit Landeszuschüssen in Höhe von 6,1 Millionen Euro den Ausbau des Glasfasernetzes für schnelles Internet in Kommunen und Landkreisen unterstützt, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Dr. Timm Kern:

 „Die Unterstützung des Ausbaus des Glasfasernetzes ist ein richtiger Schritt. Die Aktivität der Minister Hauk und Strobl kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Breitband-Offensive schon heute chronisch unterfinanziert ist und der Landesregierung ein Gesamtkonzept für die Digitalisierung fehlt. Während der Wirtschaftsstandort Bayern seinen Kommunen bis 2018 eine Summe von 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellt, müssen sich unsere Kommunen und Landkreise mit 6,1 Millionen Euro begnügen. Mit Grün-Schwarz droht Baden-Württemberg weiter abgehängt zu werden. Um dies zu verhindern, forderte die FDP bereits im Jahr 2015 eine Förderung der Breitband- und Verkehrsinfrastruktur in den kommenden fünf Jahren in Höhe von einer Milliarden Euro, gegenfinanziert durch Umschichtungen von Stiftungskapital aus der Landesstiftung.“ 

 

 

 

Anlässlich der Aktuellen Debatte „Lehren aus dem Verfassungsschutzbericht: Baden-Württemberg sicher machen gegen Terroristen und Islamisten“ sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Gerade am heutigen Tag, nach dem schrecklichen Anschlag in der Türkei, muss uns der Islamismus besondere Sorgen bereiten. Der Salafismus hat im Vergleich zu 2014 mehr Anhänger im Land gefunden, und noch immer ziehen Menschen von Deutschland aus in den sog. „Heiligen Krieg“. Wir müssen uns dessen bewusst sein – glücklicherweise kam es in Deutschland noch zu keinem größeren Anschlag. Angesichts der zunehmenden Bedrohungen ist eine nachhaltige Stärkung des Landesamtes für Verfassungsschutz und der Polizei längst überfällig. Unter Grün-Rot war dies aus ideologischen Gründen jedoch nicht möglich. Aber auch die vagen Vereinbarungen von Grün-Schwarz können uns nicht zufriedenstellen. Leider wurde Innenminister Strobl heute in seinen Aussagen nicht wesentlich klarer. Dabei gibt es Vorschläge genug. Wir brauchen mehr Fachleute zur Auswertung gewonnener Informationen und mehr Dolmetscher im Landesamt für Verfassungsschutz ebenso wie weitere Ermittlungsgruppen beim Landeskriminalamt. Weil es aber schon fast zu spät ist, wenn Verfassungsschutz und Polizei gefragt sind, brauchen wir mehr Prävention, eine Stärkung von Initiativen wie der Initiative „Polizei und Moscheevereine“ und Aussteiger- und Deradikalisierungsprogramme. Islamunterricht muss möglichst flächendeckend an Schulen angeboten werden. Schließlich ist die konsequente Rechtsdurchsetzung bis hin zur Abschiebung straffälliger Bleibeberechtigter auch aus Gründen der Prävention zu nutzen.“

 

Zur Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes durch Innenminister Strobl und die Präsidentin des Landesamtes für Verfassungsschutz, Beate Bube, sagten der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll, und der Obmann der Fraktion im parlamentarischen Kontrollgremium, Nico Weinmann:

„Die Arbeit des Landesamtes für Verfassungsschutz ist für unsere Sicherheit unabdingbar. Angesichts der seit Jahren zunehmenden Bedrohung ist eine nachhaltige Stärkung des Landesamtes längst überfällig. Unter Grün-Rot war dies aus ideologischen Gründen jedoch nicht möglich. Wir hoffen, dass die neue Landesregierung hier umsteuert. Die Einrichtung eines “Kompetenzzentrums zur Koordinierung des Präventionsnetzwerks gegen Extremismus” forderte die FDP-Landtagsfraktion bereits im Frühjahr 2015. Dass diese Forderung nun umgesetzt wurde, ist ein erster richtiger Schritt, weitere müssen jedoch folgen. Der Verweis auf den Koalitionsvertrag reicht nicht.

Um die Regierung zu zwingen, den vagen Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zeitnah Substanz zu geben, hat die FDP-Fraktion diese Woche mit einer Großen Anfrage die zukünftige Ausrichtung des Landesamtes für Verfassungsschutz thematisiert. Wir hoffen, dass die Regierung dies zum Anlass nimmt, die vorhandenen Defizite schneller abzubauen. Denn seit Jahren ist klar, dass das Landesamt für Verfassungsschutz für seine Arbeit mehr Personal und sächliche Mittel braucht. So fehlen beispielsweise Fachleute zur Auswertung gewonnener Informationen und Dolmetscher. Mit unseren Vorschlägen aus dem Frühjahr 2015 bieten wir der Koalition Unterstützung an.”

Zur Diskussion über eine mögliche Überwachung der AfD durch den Verfassungsschutz sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Der Vorsitzende der AfD-Fraktion sollte sich an seine eigenen Worte erinnern. Immerhin war es Meuthen, der kürzlich erklärte, wenn der Abgeordnete Gedeon nicht aus der AfD-Fraktion ausgeschlossen werde, sei eine Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz unabwendbar. Bekanntermaßen scheiterte Meuthen mit dem Versuch, Gedeon aus der Fraktion ausschließen zu lassen. Ich fordere den Verfassungsschutz daher auf, den Vorschlag von Herrn Meuthen, seine eigene Partei zu beobachten, ernsthaft zu prüfen.“

Der Sprecher der FDP-Landtagsfraktion für die Beziehungen zur Bundeswehr, Oberstarzt d. R. a. D. Dr. Gerhard Aden‎, sagte zu den Vorgängen auf dem Tag der Bundeswehr in Stetten am Kalten Markt:

„Kriegswaffen gehören nicht in Kinderhände. Es ist Aufgabe der Bundeswehr, bei solchen Veranstaltungen dafür zu sorgen, dass weder von Bundeswehrangehörigen noch von Erziehungsberechtigten den begleitenden Kindern die Möglichkeit gegeben wird, mit den ausgestellten Waffen zu hantieren. Besonders kleine Kinder sind nicht in der Lage, die todbringende Wirkung dieser Waffen zu erkennen, dem spielerischen Umgang mit ihnen darf kein Vorschub geleistet werden. ‎Wenn Kinder und Eltern Interesse am Umgang mit Waffen haben, können sie diesen verantwortungsbewusst, altersgerecht und unter fachkundiger Aufsicht in Schützenvereinen erlernen.

Unabhängig davon konnte ich aus eigener Anschauung feststellen, dass sich die Veranstaltung wie ein großes Familienfest abgespielt hat, an den Eltern mit ihren Kindern viel Freude hatten. Das Großgerät, aber auch die Infostände, waren überall von Groß und Klein umlagert.“

Für den Parlamentarischen Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion sind die antisemitischen Äußerungen des AfD-Landtagsabgeordneten und Buchautors Wolfgang Gedeon nicht zu akzeptieren. Nach den Worten des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Dr. Timm Kern „hat jegliche antisemitische Einstellung im baden-württembergischen Landtag nichts zu suchen.“ Kern forderte den Vorsitzenden der AfD-Landtagsfraktion, Jörg Meuthen, auf, sich unmissverständlich  von den unsäglichen Äußerungen von Wolfgang Gedeon zu distanzieren. Kern: „Herr Meuthen hat erklärt, dass die AfD in Baden-Württemberg eine Null-Toleranzpolitik verfolge. Nun muss der AfD-Fraktionsvorsitzende  diesen Worten auch Taten folgen lassen. In einer Null-Toleranzpolitik wäre nur konsequent, wenn Wolfgang Gedeon aus der AfD-Fraktion ausgeschlossen würde.“

Nach Medienberichten hat Wolfgang Gedeon den Massenmord an den Juden als „gewisse Schandtaten“ bezeichnet. In seinem 2012 erschienenen Buch „Der grüne Kommunismus und die Diktatur der Minderheiten“ schreibt Gedeon: „Schließlich predigt man Toleranz und ist empört, wenn in China Dissidenten für Jahre ins Gefängnis wandern. Gleichzeitig sperrt man die eigenen Dissidenten (z. B. Irving, Zündel, Mahler u.a.) für Jahre hinter Gitter. Ja, bei uns sind die Dissidenten gar keine Dissidenten sagt man, sondern wegen begangener „Volksverhetzung“ verurteilte Kriminelle.“

Zur Meldung, wonach der Stuttgarter Polizeipräsident angesichts eines vereitelten IS-Terroranschlags in Düsseldorf vor einer Radikalisierung junger Menschen in Schulen oder Flüchtlingsheimen warnt, sagten der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll und der bildungspolitische Sprecher der Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Immer wieder warnt die Polizei vor den Gefahren des Islamismus. Bei Grün-Rot stieß sie damit aber viel zu oft auf taube Ohren. Vor allem die Grünen stellten sich lange quer. Nun wird sich zeigen, ob die Versäumnisse bei der inneren Sicherheit durch Grün-Schwarz abgebaut werden können.“

Goll erinnerte an die zahlreichen Vorschläge der FDP-Fraktion aus den letzten Jahren: „Längst hätte das Landeskriminalamt in den Bereichen Staatsschutz und organisierte Kriminalität durch weitere Ermittlungsgruppen, in denen Ermittler u. a. mit Spezialisten für die Auswertung des Internets, Islamwissenschaftlern und Dolmetschern zusammenarbeiten, gestärkt werden müssen. Im Landesamt für Verfassungsschutz müssten im Bereich Islamismus für die Informationsbeschaffung und -auswertung neue Stellen geschaffen und u. a. mit Islamwissenschaftlern bzw. Dolmetschern besetzt werden. Grün-Rot handelte erst gar nicht und dann viel zu zögerlich.“

Kern verwies auf Aussteigerprogramme und Islamunterricht: „Aussteigerprogramme zeigen seit Jahren ehemaligen Rechtsextremisten einen Weg zurück in die Gesellschaft. Derartige Programme für Islamisten sind ebenso hilfreich und müssen gestärkt werden. Der islamische Religionsunterricht an Schulen, erteilt in deutscher Sprache und von hier ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern muss weiter ausgebaut werden, auch um junge Menschen für die Gefahren des menschenverachtenden Islamismus zu sensibilisieren. Als Repräsentanten unserer freiheitlichen Gesellschaft sind zudem Lehrerinnen und Lehrer gefordert, gegen fanatische, rassistische und diskriminierende Verhaltensweisen an Schulen einzuschreiten. Hierauf müssen sie besser vorbereitet werden ggf. auch mit wiederkehrenden Schulungsangeboten.“

Zur Meldung, wonach die grün-schwarze Koalition das nächtliche Alkoholverkaufsverbot aufheben und im Gegenzug Alkoholkonsumverbote auf bestimmten Plätzen ermöglichen will, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die von der grün-schwarzen Koalition getroffene Einigung in Sachen Alkoholverkauf und -konsum ist ein fauler Kompromiss, der den Bürgern in der Gesamtbetrachtung nicht mehr Freiheit bringt. Unbescholtene Bürger sollen nun zwar wieder nachts Alkohol kaufen dürfen, der bisher legale Konsum im öffentlichen Raum kann ihnen dann aber pauschal verboten werden. So wird ihnen, was auf der einen Seite an Freiheitsrechten hinzukommt, auf der anderen Seite wieder genommen.“

„Richtig wäre es“, so Rülke, „das von der FDP schon in der Vergangenheit abgelehnte nächtliche Alkoholverkaufsverbot aufzuheben und auf allgemeine Alkoholkonsumverbote an bestimmten Plätzen zu verzichten. Denn schon heute kann beispielsweise durch Platzverweise die Allgemeinheit störender Alkoholkonsum Einzelner in der Öffentlichkeit verhindert werden, ohne friedliche Bürger in ihrer Freiheit einzuschränken.“

„In Fragen des Alkoholkonsums“, so Goll, „setzen wir zudem auf Aufklärung. Dabei zeigt der Bundesvergleich, dass so die Fälle übermäßigen Alkoholkonsums bei Jugendlichen signifikant gesenkt werden können.“ 

Abschließend stellten Rülke und Goll fest: „Man muss schon eine sehr selektive Wahrnehmung haben, wenn man wie der Grünen-Vorsitzende Hildenbrand den faulen grün-schwarzen Kompromiss schönredet. Insgesamt bleibt zu befürchten, dass es Kennzeichen der grün-schwarzen Innenpolitik werden wird, auf der einen Seite Verbesserungen vorzunehmen, diese aber auf der anderen Seite durch unnötige Eingriffe oder falsche Unterlassungen zum Schaden der Bürger zu konterkarieren.“

 

 

Zur heute von Innenminister Gall (SPD) vorgelegten Kriminalstatistik 2015, die ausweist, dass die Zahl der Straftaten seit knapp zehn Jahren wieder über der Marke von 600.000 liegt, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Der jetzt bekanntgewordene Anstieg der Straftaten auf rund 600.000 bestätigt meine Vermutung, dass Innenminister Gall die Kriminalstatistik nicht vor den Landtagswahlen öffentlich machen wollte. Der Verdacht, der Innenminister wolle diesen Anstieg der Straftaten möglichst ohne großes Aufsehen an die breite Öffentlichkeit bringen, wird dadurch verstärkt, dass Gall die Kriminalstatistik heute zu Beginn der Osterferien und kurz vor den Feiertagen vorgestellt hat.

Seit zehn Jahren liegt die Zahl der Straftaten erstmals wieder über der Marke von 600.000. Es rächt sich jetzt, dass die Landesregierung das von der FDP-Fraktion seit langem geforderte Gesamtkonzept inklusive von 1.000 zusätzlichen Stellen für die Polizei nicht umgesetzt hat. Denn der Fahndungsdruck muss verstärkt und die Prävention unter anderem durch eine höhere Präsenz der Polizei in der Fläche ausgebaut werden. Die FDP-Landtagsfraktion nimmt weiter mit Sorge zur Kenntnis, dass die Straftaten durch bandenmäßig organisierte Tätergruppierungen aus Georgien und dem nordafrikanischen Raum signifikant zugenommen haben. Es steht zu vermuten, dass die Zeit des Aufenthalts während des laufenden Asylverfahrens zur Begehung von Straftaten missbraucht wird. Das gibt Anlass dazu, die Verfahrensdauer endlich zu verkürzen. Zudem müssen die Maghrebstaaten Tunesien, Algerien und Marokko ebenso wie Georgien in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten aufgenommen werden, wie es die FDP schon seit langem fordert. Jede weitere Verzögerung wird sich unausweichlich in der Kriminalstatistik abbilden.“

Zur Meldung, wonach die Deutsche Polizeigewerkschaft verärgert ist, dass auf der Homepage des Innenministeriums der Twitteraccount von Innenminister Gall als „SPD-Landtagsabgeordneter“ verlinkt ist, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Schon letzte Woche wurde Innenminister Gall dabei überführt, wie er als Minister sein Ministerium zu Wahlkampfzwecken missbraucht. Obwohl er als Minister in seiner amtlichen Funktion keine Wahlwerbung machen darf, ließ Gall in der Landespressekonferenz und über die Homepage des Innenministeriums eine klar als Wahlwerbung erkennbare finanzpolitische Bilanz für die Polizei verteilen. Dass er nun weiterhin die Homepage des Innenministeriums nutzt, um für sich als Abgeordneten zu werben, zeigt, dass Gall im Wahlkampf jeden Anstand vermissen lässt. Die fadenscheinige Rechtfertigung seines Ministeriums, Minister seien heutzutage in sozialen Medien aktiv, taugt nicht als Entschuldigung. Denn es ist ja gerade nicht der Minister Gall, der twittert, sondern der SPD-Abgeordnete Gall.“

 

In der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage der FDP-Landtagsfraktion zum Rettungswesen (Drucksache 15/8039) stellt die Landesregierung fest, dass ihr die Statistik zur Einhaltung der Hilfsfristen in den Jahren 2014 und 2015 nicht vorliegt. Die Ausrüstung des Rettungsdienstes mit modernen Hubschraubern, die Patienten intensiv versorgen können, werde immer wichtiger, so die Landesregierung. Die Einführung hänge aber von der Kostenübernahme der Krankenkassen und Unfallversicherungsträger ab. Zu Meldungen, wonach immer wieder Rettungswagen aufgrund von Personalmangel nicht besetzt werden können, verweist die Landesregierung auf eine dazu fehlende Statistik. Ihr seien nur vereinzelte Aufzeichnungen bekannt. Die Gewinnung von Nachwuchs sieht sie als Problem an und verweist dazu unter anderem auf eine Stellungnahme des Badischen Roten Kreuzes. Dazu und zur Beantwortung von zwei weiteren parlamentarischen Anfragen durch die Landesregierung und zum Rettungsdienst (Drucksachen 15/5466, 15/6890) insgesamt sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Der Rettungsdienst in Baden-Württemberg befindet sich in einem unhaltbaren Zustand. Zu den Hilfsfristen liegen uns nur die Zahlen von 2013 vor. Demnach wurde die Hilfsfrist von zehn Minuten von den Rettungswagen lediglich in 66,7 Prozent der Fälle erreicht. Notärzte blieben gar nur in 60 Prozent der Fälle innerhalb dieser Frist. Aktuellere Daten hat die Landesregierung nicht und sie zeigt auch kein sonderliches Interesse an den Daten, wie die Beantwortung unserer Anfrage zeigt. Aus Fachkreisen hört man, dass die Daten für 2014 noch schlechter ausfallen sollen.“

„Dass es auch besser gehen kann“, so Rülke, „zeigt Hessen. Dort wurde im Jahr 2013 in 90 Prozent der Fälle die 10-minütige Hilfsfrist erreicht. In Hessen gaben die Krankenkassen und Unfallversicherer allerdings auch 47 Euro pro Einwohner für den Rettungsdienst aus. In Baden-Württemberg waren es nur 40 Euro pro Person. Und während in Hessen acht Rettungswagen auf 100.000 Einwohner kommen, in Niedersachsen gar zehn Rettungswagen, begnügt man sich im Flächenland Baden-Württemberg mit fünf Rettungswagen auf 100.000 Einwohner. Nur Hamburg verfügt über noch weniger Rettungswagen. Auch um die Gewinnung von Nachwuchs ist es schlecht bestellt. So können immer wieder Rettungswagen nicht besetzt werden, weil die Personaldecke infolge des mangelnden Nachwuchs zu gering ist. Statt aber mehr Notfallsanitäter auszubilden, haben die Krankenkassen als Kostenträger die Zahl der Auszubildenden gedeckelt. Dabei könnten durchaus mehr Notfallsanitäter ausgebildet werden, wie aus Fachkreisen zu hören ist. Die Anschaffung von modernen Hubschraubern wird auch von der Landesregierung als wichtig erachtet, scheitert aber am Willen der Krankenkassen und Unfallversicherungsträgern, die Kosten zu übernehmen.“

„Bei der Verabschiedung der Novellierung des Rettungsdienstgesetzes sind wir davon ausgegangen“, ergänzt Goll, „dass sich die Landesregierung nun endlich ernsthaft um Verbesserungen im Rettungsdienst kümmert und auch die noch offenen Baustellen angeht. Immerhin gab sie ihren ursprünglichen Plan, die Hilfsfristen einfach zu verlängern, auf. Diese Annahme war aber offensichtlich falsch, wie nun die Beantwortung unserer parlamentarischen Anfrage zeigt. Trotz der bekannten Defizite schiebt die Landesregierung alle Verantwortung auf die Leistungserbringer wie das DRK und die Kostenträger ab. Dabei ist die Landesregierung für die Gewährleistung eines bedarfsgerechten Rettungsdienstes zuständig. Die Beauftragung der Leistungsträger entbindet sie gerade nicht von ihren Pflichten wie zum Beispiel der Aufsicht. Die Regierung denkt aber anscheinend nicht daran, sich vor allem mit den Krankenkassen anzulegen. Es kann nicht sein, dass die Hilfsfristen kaum noch ernst genommen werden, Menschen in den Städten und auf dem Land sterben, weil der Rettungsdienst zu lange unterwegs ist. Es kann nicht sein, dass Schichten ausfallen, weil die Personaldecke zu dünn ist und Nachwuchs fehlt. Keiner will verantwortlich sein, aber die Kostenträger verweigern mehr Geld und mehr Ausbildungsplätze. Die Landesregierung gibt sich unbeteiligt und fordert noch nicht mal Statistiken getreu dem Motto: ‚Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß‘.“

Gemeinsam stellten Rülke und Goll abschließend fest: „Die nächste Landesregierung muss das Thema offensiv angehen. Wenn sich die Meldungen hinter vorgehaltener Hand bestätigen und die Hilfsfristen weiter nur so selten eingehalten werden, kommt man an einschneidenden Maßnahmen nicht vorbei. Wir scheuen uns nicht, den Krankenkassen auf die Füße zu treten oder beispielsweise die Mindestanzahl von Rettungswagen pro Einwohner vorzuschreiben. Andere Länder zeigen, dass eine Verbesserung der Situation möglich ist.“

Zur Meldung, wonach CDU-Spitzenkandidat Wolf ein Forderungspaket präsentiert und für den Fall einer Regierungsübernahme ankündigt, die 1,3 Millionen Überstunden bei der Polizei auszubezahlen und 1.500 zusätzliche Stellen zu schaffen, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Das Forderungspaket der CDU beinhaltet Maßnahmen, die die FDP-Fraktion seit Monaten für dringend erachtet. Es ist gut, dass die CDU beispielsweise die FDP-Forderung nach mehr Polizei und einer Ausbezahlung der Überstunden übernimmt. So sollte bei einem entsprechenden Wählervotum die Umsetzung der Maßnahmen in der nächsten Legislaturperiode zügig gelingen. Dies ist auch dringend erforderlich, denn Grüne und SPD haben in den letzten Jahren keine adäquate Antwort auf die zunehmende Gefährdung der inneren Sicherheit gegeben. Mit der überdimensionierten Polizeireform wurde die Polizei zusätzlich von der Erfüllung ihrer Kernaufgaben abgehalten und demotiviert. Jahrelang ruhte sich Grün-Rot zudem auf dem von der letzten schwarz-gelben Landesregierung geschaffenen Stellenkorridor zur Nachwuchssicherung bei der Polizei aus. Nun im Wahlkampf verkauft Grün-Rot diesen Stellenkorridor gar als eigene Errungenschaft. Auf diese Strategie wird der Wähler aber nicht hereinfallen, denn die vielen Schwachstellen bei der inneren Sicherheit sind den Bürgern im Land längst bekannt. Neben der Polizei muss der Verfassungsschutz gestärkt werden. Auch die Flüchtlingskrise muss mit deutlich mehr Nachdruck angegangen werden. Statt grün-roter Schönwetterpolitik, die jeden Asylkompromiss der schwarz-roten Bundesregierung mit ideologisch motivierten Forderungen weiter verwässert und die bereits geschaffenen Möglichkeiten nur unzureichend nutzt, bedarf es eines klaren Signals nach Berlin und in das Land. Die FDP ist als Alternative für Demokraten dazu bereit.“

Zur Meldung, wonach die CDU die einzelnen Rettungshundestaffeln im Land künftig mit einem Pauschalbetrag von 4.000 Euro im Jahr fördern will, sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Rettungshundestaffeln leisten wichtige Aufgaben im Bevölkerungsschutz. Sie sind bei der Suche nach einzelnen bekannten Personen ebenso gefragt wie bei Unglücken größeren Ausmaßes beispielsweise der Verschüttung zahlreicher Personen durch Lawinen oder bei eingestürzten Gebäuden. Es ist daher richtig, Rettungshundestaffeln künftig besser zu unterstützen. Allerdings sollte dies nicht nach dem Gießkannenprinzip, sondern anhand klarer Kriterien, die im Austausch mit Verbänden wie der Landesarbeitsgemeinschaft Rettungshunde Baden-Württemberg zu erstellen sind, erfolgen. Auf diese Weise können Faktoren wie die Zahl der Rettungshunde oder Mindestanforderungen an Ausstattung und Ausbildung der Rettungshundestaffeln Berücksichtigung finden.“

 

Zum heute mit Stimmen von Grünen und SPD verabschiedeten Gesetzentwurf zur Einführung eines Bürgerbeauftragten, der auch als Beschwerdestelle für Fehlverhalten der Polizei fungieren soll, sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Einführung des Bürgerbeauftragten ist politisch falsch und ein Tiefpunkt legislativer Arbeit. So bedarf es keines Bürgerbeauftragten, da bereits viele Kommunen und Ministerien des Landes über Bürgerbeauftragte verfügen. Darüber hinaus hat jeder Bürger die Möglichkeit, den Petitionsausschuss anzurufen. Dieser beschäftigt sich ausführlich und mit mehr Befugnissen als der zukünftige Bürgerbeauftragte mit den Anliegen der Bürger.

Schlimmer noch als die Schaffung von Parallelstrukturen durch einen weiteren Beauftragten ist die Art und Weise, wie Grün-Rot den Beauftragten durchsetzt. Obwohl in der Anhörung selbst die Befürworter eines Beauftragten massive Kritik an der Formulierung des Gesetzentwurfs äußerten, wurde er unverändert beschlossen. Offensichtlich ist es Grünen und SPD völlig egal, dass beispielsweise Regelungen zur Qualifikation des Beauftragten, zur Abgrenzung vom Datenschutzbeauftragten, zu Kollisionen mit dem Strafrecht, zu Doppelpetitionen fehlen beziehungsweise unzureichend sind.“

In einer Aktuellen Debatte des Landtags mit dem Titel „Aufbruch 2016 – Baden-Württemberg gestalten, nicht verwalten“ hat der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, die grün-rote Landesregierung für ihre Politik scharf kritisiert. „Das für die Menschen im Land zurzeit überragend wichtige Thema ist das Thema Sicherheit und das Thema Zukunftsvorsorge. „Die Frage ist, ob diese Landesregierung in der Lage und dazu bereit ist, die Sicherheit zu gewährleisten, die die Menschen im Moment haben möchten – Sicherheit ist notwendig, um das Vertrauen auch in die Politik, wie sie im Landtag von Baden-Württemberg im Moment repräsentiert wird, zu erhalten und nicht darauf zu setzen, dass irgendwelche Radikalen zusätzlich in den Landtag hineingewählt werden?“, so Hans-Ulrich Rülke. Wer frage, ob Grün-Rot dem gerecht werde, müsse auch fragen, ob in der Innen-und Sicherheitspolitik in diesem Land entsprechend agiert werde. Wenn allerdings ein Innenminister den Teil aus der Kriminalitäts-Statistik herausziehe, der ihm gerade passe, weil er der Meinung ist, dass diese günstigen Zahlen bei den Bürgern gut ankommen, und er gleichzeitig alle anderen Zahlen erst nach der Wahl vorstellen wolle, „ist dies ein Taschenspielertrick und das Gegenteil von dem, was in der derzeitigen Situation notwendig ist“, sagte Rülke weiter. Und: „Ich fordere Sie auf, Minister Gall, diese Zahlen noch vor der Wahl vorzulegen. Nur so kann man Vertrauen schaffen – Ihre Taschenspielertricks sind allerdings mittlerweile von der Öffentlichkeit durchschaut worden.“

Das gelte auch für die Polizeireform, so der FDP-Fraktionsvorsitzende. Sie sei das Gegenteil davon, was zurzeit notwendig sei. So habe der Vorsitzende der Polizeigewerkschaft gesagt: „Dieser Innenminister hat einen gesunden Patienten auf den Operationstisch gelegt, und ein kranker Mann ist aufgestanden.“ Rülke: „Besser kann man das, was Sie mit der Polizeireform angerichtet haben, gar nicht formulieren.“

Nicht besser sieht es nach den Worten von Hans-Ulrich Rülke bei der Wirtschafts- und Infrastrukturpolitik aus. Der Verkehrsminister verteufle in Interviews das Auto und erkläre, künftig müsse sich kein Mensch mehr ein Auto kaufen. „Ist es das, was wir am Automobilstandort Baden-Württemberg und am Standort der Automobilzulieferer-Industrie brauchen?“, so die Frage des FDP-Fraktionsvorsitzenden. Nicht besser sehe es beim Ausbau der Infrastruktur aus. Darauf sollte sich Grün-Rot konzentrieren, nämlich auf den Ausbau der Verkehrswege und des Breitbands. Deutlich weniger Haushaltsmittel – im Vergleich zu Bayern fast im Promillebereich – stelle Grün-Rot zum Ausbau der Breitbandinfrastruktur ein. Scharf kritisierte Hans-Ulrich Rülke auch das von der Landesregierung verabschiedete Bildungszeitgesetz. „Sie mischen sich dort ein, wo der Staat nichts verloren hat. Wirtschaft und Mittelstand in Baden-Württemberg sind dazu in der Lage, selbst für die Fortbildung zu sorgen.“

Auch das Tariftreue- und Mindestlohngesetz, dessen sich der Fraktionsvorsitzende Schmiedel rühme, sei ein bürokratisches Monstrum – dies sage der baden-württembergische Handwerkstag, der die Abschaffung fordere. Rülke: „Wir brauchen kein Tariftreue und Mindestlohngesetz für Baden-Württemberg, wenn wir ein Mindestlohngesetz von Frau Nahles haben.“ Die Begründung dafür, dass dieses Gesetz in Baden-Württemberg weiter existiere, sei allein der Wille eines Verbandes. „Sagen Sie noch einmal etwas über Klientelpolitik meine Damen und Herren von Grün-Rot“, so Rülke. Auch brauche sich die Landesregierung nicht für die gebauten Windräder zu rühmen, deren Zahl so niedrig sei, dass Sie von der Vorsitzenden der Grünen-Fraktion lieber nicht gesagt wurde. Hier sei die Landesregierung auf der ganzen Linie gescheitert. Wenn die Landesregierung das Hohelied auf die Gemeinschaftsschule singe und diese als Erfolgsprojekt feiere, so verschweige Grün-Rot, dass diese im Grund unmittelbar vor dem Scheitern stehe. So gingen nicht einmal zehn Prozent der Kinder mit Gymnasiumempfehlung auf die Gemeinschaftsschule. Nach der eigenen Ideologie von Grün-Rot könne aber dieses Modell so nicht funktionieren, wenn die leistungsstarken Schüler der Gymnasien eben nicht auf die Gemeinschaftsschule gingen. Grün-Rot habe auch versucht, die Realschulen kaputtzumachen, es aber nicht geschafft. So gebe es jetzt eben eine grün-rote Politik der Nadelstiche, so Rülke abschließend.

Zur Meldung, wonach der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Rüdiger Seidenspinner, die Polizei am Limit sieht, auf eine Zahl von Überstunden wie noch nie verweist und 2.500 zusätzliche Stellen für die Polizei fordert, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Feststellungen des Landesvorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei können nicht erstaunen. Bereits im Oktober 2015 äußerte er sich in ähnlicher Weise. Umso unverständlicher ist, dass sich die grün-rote Landesregierung von der drohenden Überlastung nicht zum Handeln genötigt sieht. Als die FDP bereits vor einem Jahr 1.000 zusätzliche Stellen für die Polizei forderte, wurden wir von Grün-Rot für unser Engagement nur belächelt. Statt zu handeln, blieb die Landesregierung weitgehend passiv. So ging wertvolle Zeit für die Schaffung, Ausbildung und Besetzung zusätzlicher Stellen verloren. Mit der Polizeireform, den endlosen Debatten zur Kennzeichnungspflicht und der fehlenden Bereitschaft, auf die geänderte Sicherheitslage zu reagieren, gelang es Grün-Rot, viele Polizeibeamte zu demotivieren. Damit wird bei einer Regierungsbeteiligung der FDP Schluss sein. Wir werden zusätzliche Stellen schaffen, Überstunden finanziell ausgleichen und die Gängelung der Polizei durch eine Kennzeichnungspflicht verhindern.“

Zur heutigen Landespressekonferenz von Ministerpräsident Kretschmann und Staatsrätin Erler zu Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Auch heute zeigte sich wieder, welche Strategie die Grünen mit Ministerpräsident Kretschmann in dieser Legislatur verfolgten: Mit blumigen Formulierungen wie der eigenen Bezeichnung als „Regierung des Gehörtwerdens“ sollte beim Bürger losge-löst von der tatsächlichen Politik ein wohliges Gefühl hervorgerufen werden. Dabei entgeht dem aufmerksamen Beobachter nicht, dass Grün-Rot nur Projekte für die eigene Klientel als „Politik des Gehörtwerdens“ verkaufte. Die berechtigten Anliegen weniger geschätzter Institutionen wurden hingegen geflissentlich überhört.“

„So regierte Grün-Rot bei Fragen der Flüchtlingsunterbringung und beim Filderdialog mit aller Macht durch“, erinnerte Rülke. „Das Abstimmungsergebnis zum Nationalpark ignorierte Grün-rot. Gern unterschlagen wird auch, dass es die Fraktionen des Landtags waren, die sich auf eine erleichterte Bürgerbeteiligung verständigt haben und dass kritische Gesetze auf dem Beteiligungsportal gar nicht erst zur Kommentierung freigegeben wurden.“

Goll ergänzt: „Dass sich selbst Richter und Staatsanwälte in einem offenen Brief an den Ministerpräsidenten wenden mussten, weil sie noch nicht einmal zu Gesprächen eingeladen wurden, ist ein weiterer Beweis grün-roter Scheinheiligkeit, ebenso das „Abwatschen“ der Beamtenschaft beim Sommerfest des Beamtenbundes 2015 und das Philosophieren des Ministerpräsidenten über die fehlende Augenhöhe der Bürgermeister.“

„Ein solcher Regierungsstil“, so Rülke und Goll abschließend, „entspricht nicht unserer Vorstellung eines Dialoges. Wir führen Gespräche auf Augenhöhe, hören uns die Anliegen der Menschen an und suchen gemeinsam mit ihnen nach Lösungen.“