Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der FDP-Bundesvorsitzende Christian Lindner haben auf der FDP-Diskussionsreihe „Foyer Liberal“ vor über 250 Besuchern im Sportzentrum bei der Stuttgarter Mercedes-Benz-Arena einen neuen Gründergeist in Baden-Württemberg beschworen. Unter dem Titel „Neue Gründer braucht das Land! – Herausforderungen, Risiken, Chancen“ diskutierten die beiden FDP-Politiker, moderiert vom Wirtschaftsjournalisten Ulrich Schreyer, mit Firmengründern über die Situation von jungen Start-Up-Unternehmen. Lindner hatte Anfang des Jahres mit seiner sogenannten „Wutrede“ den medialen Fokus auf die Gründerszene gelenkt.

Nach den Worten von Rülke habe das bis zum Frühjahr 2011 von der FDP geführte Wirtschaftsministerium ein breites Spektrum von Beratungs- und Förderangeboten aufgebaut, so zum Beispiel die „Initiative für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolge“ (ifex). Dazu gehöre die Erfolgsgeschichte der „Innovationsgutscheine“ und auch der „Seedfonds Baden-Württemberg“, der Risikokapital für innovative Unternehmensgründungen zur Verfügung stelle.

Rülke führte aus, dass Baden-Württemberg zwar noch immer bei den Firmen-Neugründungen auf dem ersten Platz liege, sich aber die Gründer-Dynamik deutlich verlangsamt, im Grunde halbiert habe. Als Ursache benannte der FDP-Fraktionsvorsitzende unter anderem eine gewisse deutsche Angst des Scheiterns, die es so in den USA nicht gebe, wie er bei einem Besuch in Silicon Valley festgestellt habe. Dort sei „Scheitern kein Schandfleck – wenn’s schief geht, startet man eben einen neuen Versuch“, so Rülke. Der FDP-Fraktionsvorsitzende kritisierte in diesem Zusammenhang Grün-Rot in Baden-Württemberg und Schwarz-Rot in Berlin, die beispielsweise durch ein Bildungszeitgesetz oder das Mindestlohngesetz das Bürokratie-Gestrüpp nur noch undurchdringlicher machten. Der Höhepunkt sei erreicht, so Rülke, wenn wie geschehen „bewaffnete Zöllner bei unbescholtenen Unternehmern auf den Hof fahren, um die Einhaltung der Mindestlohnbestimmungen zu kontrollieren“. Rülke abschließend: „Wir Freie Demokraten werden im Falle eines Regierungswechsels diese Politik beenden. Neben dem massiven und haushaltsneutralen Ausbau der Breitbandinfrastruktur im ländlichen Raum in Höhe von einer Milliarde Euro wird die FDP an den Schulen für eine konsequente Berufsorientierung sorgen. Wir wollen zudem die vorhandenen Strukturen des Technologietransfers ausbauen und auch zur Förderung von Start-Ups und der Gründung neuer Unternehmen nutzen.“

Christian Lindner führte aus, Deutschland brauche in der Politik und in der Wirtschaft offensiven Gründergeist. Lindner weiter: „Im Status quo können wir uns nicht einrichten. Die Politik sollte den Rahmen für eine lebendige Gründerkultur schaffen, die Menschen ermutigt, mit eigenen Ideen den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen. Dazu gehört der Abbau von Bürokratie, etwa durch ein bürokratiefreies Jahr für Unternehmensgründer”. Lindner erinnerte an die „legendären Gründerväter Bosch und Benz“, die tausende von Arbeitsplätzen geschaffen haben. Im internationalen Vergleich stehe Baden-Württemberg jedoch hinter den USA, Niederlanden oder Israel. Er appellierte auch an die Schulen, den Unterricht zukunftsgewandter zu gestalten, statt die Schüler Zeitungsartikel ausschneiden zu lassen, wie ihm von einem Fall berichtet worden sei.

Zur Meldung, wonach die grün-rote Landesregierung seit dem Jahr 2011 über 500 Millionen Euro in die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft gesteckt habe, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Das, was der Ministerpräsident und sein Wirtschafts- und Finanzminister als großen Aufbruch in die Digitalisierung der Wirtschaft vorführten, dient vor allem dazu, die Öffentlichkeit zu täuschen. Es sind großenteils Luftbuchungen, die Kretschmann und Schmid präsentierten. So zum Beispiel die ‚Initiative Kindermedienland‘, ein Programm des früheren Ministerpräsidenten Oettinger, das Grün-Rot einfach fortführt. Auch die ‚Digitale Fortbildungsoffensive für Lehrkräfte‘ reicht nicht aus, um die Digitalisierung vor allem der kleinen und mittleren Unternehmen in die Wege zu leiten. Diese brauchen vor allem in den ländlichen Räumen einen massiven Ausbau der Breitbandtechnologie. Die FDP hat hierzu eine Investitionsoffensive im Volumen von einer Milliarde Euro für den Ausbau von Breitband und Verkehrsinfrastruktur vorgestellt, die haushaltsneutral aus dem Stiftungskapital der Landesregierung und durch Veräußerung von Landesbeteiligungen an Unternehmen gespeist wird.“

Zu den Forderungen des neuen Handwerkspräsidenten Rainer Reichhold an die grün-rote Landesregierung, Veränderungen in der Bildungs- und Wirtschaftspolitik vorzunehmen, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Auch die FDP-Landtagsfraktion ist der Meinung, dass Grün-Rot mit der Konzentration auf die Gemeinschaftsschule und der Vernachlässigung des beruflichen Schulwesens zu wenig für die Ausbildung von Fachkräften tut. Damit setzt die Landesregierung die Zukunft der bisher sehr erfolgreichen kleineren und mittleren Unternehmen im Land aufs Spiel. Sollte die FDP nach der Landtagswahl zu einer Regierungsbeteiligung kommen, werde sie sich dafür einsetzen, dass das Wirtschaftsministerium zu einem Infrastruktur-Ministerium ausgebaut wird. Der amtierende Finanz- und Wirtschaftsminister Schmid ist mit seinem Doppelministerium überfordert und vernachlässigt die Interessen des Mittelstands.“

Zur Vorstellung des Jahreswirtschaftsberichts durch Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid erklärte der Fraktionsvorsitzende und wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Das Lob von Nils Schmid macht es keinem Unternehmen leichter. Unsere starke Wirtschaft braucht mehr Freiheit zur Entwicklung. Von Zukunft und den Chancen der Digitalisierung zu reden nutzt nichts, wenn das alltägliche Regierungshandeln von Überregulierung und Bürokratisierung geprägt ist. Grün-Rot hat mehrfach unter Beweis gestellt, dass sie die guten Konjunkturdaten stets als Einladung auffassen, Betriebe weiter zu belasten und zu gängeln. Ein unnötiges Bildungsfreistellungsgesetz, eine absurde Landesbauordnung, eine doppelte Belastung durch landeseigene Mindestlohnregelungen: Je mehr der Minister die Wirtschaft lobt, umso größer wird die Gefahr, dass diese Liste weiter wächst. Und es hinterlässt einen schalen Beigeschmack, wenn die Erfolge gerade der Exportwirtschaft Baden-Württembergs gefeiert werden, während Grün-Rot es bei wesentlichen Weichenstellungen von TTIP bis zur Erbschaftsteuer an der notwendigen Klarheit und Eindeutigkeit fehlen lässt.“

Zum Streit um das Freihandelsabkommen TTIP zwischen der grünen Bundestagsfraktion, Ministerpräsident Winfried Kretschmann und dem Unions-Sozialflügel CDA   sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Jetzt wird ganz offensichtlich, wie uneinig sich die Grünen und die CDU bei der wichtigen Zukunftsfrage des transatlantischen Freihandelsabkommens sind. Bezeichnend für die zunehmende Wirtschaftsfeindlichkeit der Union ist, dass auch aus deren Lager Stimmen gegen TTIP laut werden. Für Baden-Württemberg handelt es sich um eine zentrale Entscheidung angesichts des gewaltigen Exportvolumens unserer Unternehmen in die USA. Die einzigen, die sich ohne Wenn und Aber zu TTIP bekennen, sind wir von den Freien Demokraten.“

 

Zum Vorschlag von Wirtschaftsminister Nils Schmid, dass die Bundesregierung kleine Unternehmen bei der Umsetzung des Mindestlohns beziehungsweise der Erfassung der Arbeitszeit finanziell unterstützen sollte, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Bei diesem Vorschlag von Nils Schmid zeigt sich die ganze Perversion sozialdemokratischer Wirtschaftspolitik. Erst wird durch einen unüberlegten staatlichen Eingriff in den Markt Unheil angerichtet und dann soll durch einen zweiten staatlichen Eingriff in den Markt dieses Unheil wieder gelindert werden. Die SPD sollte damit anfangen, erst nachzudenken und dann Gesetze zu machen und auch die eine oder andere sozialistische Heilsmaßnahme einfach einmal zu unterlassen.“

 

Im Vorfeld einer Debatte im Finanzausschuss des Landtags setzt sich der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke dafür ein, dass die Landtagsfraktionen die Interessen des Landes bei der Reform der Erbschaftssteuer gegenüber Bundesfinanzminister Schäuble möglichst geschlossen vertreten. Trotz Unterschieden in Einzelfragen müsste dies im Interesse des Landes und seiner mittelständischen und familiengeführten Unternehmen möglich sein, so Rülke.

Der wesentliche Konfliktpunkt zwischen den Fraktionen des Landtags bestehe in unterschiedlichen Lösungsvorschlägen, wie die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Bedürfnisprüfung umzusetzen seien. So soll es bei der Reform der Erbschaftssteuer die Verschonung von Betriebsvermögen ohne Bedürfnisprüfung künftig nur noch bis zu einer durch den Gesetzgeber zu bestimmenden Unternehmensgröße geben. Finanzminister Schmid hält eine unternehmensbezogene Größenordnung von 100 Millionen Euro für geeignet. Dagegen sprechen sich FDP und CDU für eine Grenze von 100 bis 120 Millionen aus, erwerberbezogen statt unternehmensbezogen und als Freibetrag ausgestaltet. Rülke: „Dies wird den mittelständischen und in hohem Maße von Familienunternehmen geprägten Unternehmensstrukturen in Baden-Württemberg besser gerecht.“

Gemeinsam aber setzen sich die Fraktionen des Landtags für eine einfache und rechtssichere Lohnsummenregelung ein, die arbeitnehmerbezogen bleiben sollte. Und sie setzen sich gemeinsam für eine praktikable Lösung beim Verwaltungsvermögen ein. Hier sollte jedem Unternehmen bis zu einem prozentual zu bestimmenden Sockel ein „notwendiges Verwaltungsvermögen“ zugestanden werden, das an der Verschonungsregelung teilhat.

Gemeinsam kritisieren alle Landtagsfraktionen die Vorschläge des Bundesfinanzministers, die der mittelständisch geprägten Wirtschaftsstruktur in Deutschland gerade nicht Rechnung tragen würden, sagte Rülke. Ein erfolgreicher, hoch innovativer Mittelstand, vielfach auch durch personale Verantwortung der Eigentümerfamilie geprägt, sei für die dynamische Entwicklung der Wirtschaft und den Erhalt und die Schaffung neuer Arbeitsplätze ungleich viel wichtiger, als es ein durch enger gefasste Vorschriften vielleicht einmalig erzeugtes höheres Erbschaftsteueraufkommen je sein könnte, so Rülke abschließend.

Info: Der gemeinsame Entschließungsantrag von CDU und FDP (siehe Anlage) soll auch bei der Verabschiedung des Nachtragshaushalts zum Staatshaushaltsplan von Baden-Württemberg für die Haushaltsjahre 2015/16 zur Abstimmung kommen.

 

In einer von der FDP beantragten Aktuellen Debatte übte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, scharfe Kritik an der unklaren Haltung des Ministerpräsidenten in der Diskussion über die verfassungskonforme Ausgestaltung der Erbschaftssteuer.

Bundesfinanzminister Schäuble hatte in dem von ihm vorgelegten Eckpunktepapier vorgeschlagen, die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen – ohne dass eine individuelle Bedürfnisprüfung notwendig wird – auf 20 Millionen Euro zu begrenzen. Damit drohe ein Bürokratiemonster für den Mittelstand und insbesondere für viele familiengeführte Unternehmen, so Rülke. Außerdem werde der Generationswechsel im Mittelstand in Frage gestellt. LVI-Präsident Koch befürchtet gar einen Ausverkauf an ausländische Investoren.

Deutlich wirtschaftsfreundlicher ist aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion der Vorschlag von Finanzminister Nils Schmid, der eine Bedürfnisprüfung erst ab einem Unternehmenswert von 100 Millionen Euro vorsieht. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts würde dies zulassen. Für diesen Vorschlag gibt es aber innerhalb der SPD selbst keinerlei Rückendeckung. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Poß, etwa erklärte dem Spiegel, die SPD müsse mit Hilfe der Erbschaftssteuer Ungleichheiten in der Gesellschaft bekämpfen. Und der Landesvorsitzende der SPD in Berlin, Jan Stöß, wolle die Reform nutzen, um aus der „Erbschaftssteuer wieder einen deutlich höheren Ertrag“ zu erzielen.

Viel bedenklicher aber sei, so Rülke, dass auch der Ministerpräsident aus Angst vor den Fundamentalisten in den eigenen Reihen seinen Finanzminister im Regen stehen lasse. Am 13. März 2015 habe der Regierungssprecher in der taz erklärt, dass es eben keine Verständigung in der Landesregierung über die 100 Millionen-Grenze gebe. Der Ministerpräsident lasse seinen Finanzminister im Regen stehen. In einer nachfolgenden Landesspressekonferenz in Stuttgart erklärte Kretschmann laut Südkurier, er sei „im Groben und Ganzen“ mit Nils Schmid „vollkommen überein“. Allerdings könne er eine fachliche Bewertung der verschiedenen Vorschläge von Schmid und Bundesfinanzminister Schäuble nicht vornehmen. Kretschmann sagte dann wörtlich: „Ich kann kein Bild wie Picasso malen, und wenn Sie mich prügeln würden!“

Nach den Worten von Rülke schade dieses Herum-Geeiere des Ministerpräsidenten den kleinen und familiengeführten Unternehmen in Baden-Württemberg: „Eine mittelstandsfreundliche Lösung ist kein Jahrhundert-Kunstwerk von Picasso, sondern gehört eigentlich zum soliden Handwerk eines kompetenten Ministerpräsidenten.“ Die Wirtschaft in Baden-Württemberg erwarte von der grün-roten Landesregierung zu Recht eine klare Linie, um dem mittelstandsfeindlichen Entwurf von Finanzminister Schäuble die Zähne zu ziehen, so Rülke. Es zeige sich einmal mehr, dass der angebliche Wirtschaftsversteher Kretschmann den Praxistest nicht bestehe und im Kern eine grün-rote Politik gegen den Mittelstand und die Wirtschaft betreibe, so der FDP-Fraktionsvorsitzende.

Die Freien Demokraten fordern den Einsatz aller Landtagsfraktionen für eine mittelstandsfreundliche Reform der Erbschaftssteuer. „Wir erwarten, dass sich die CDU Baden-Württemberg gegen die Pläne von Wolfgang Schäuble wendet. Ferner liegt es an Finanzminister Schmid, dass er sich mit seiner Position innerhalb der SPD durchsetzt. Entscheidend ist aber, dass Ministerpräsident Kretschmann bereit ist, die Interessen des Landes über die Befindlichkeiten der grünen Partei zu stellen“, so Rülke.

Zur Kritik des Hotel- und Gaststättenverbandes Baden-Württemberg am Mindestlohn- und Arbeitszeitgesetz sagten der FDP-Fraktionsvorsitzende und wirtschaftspolitische Sprecher Dr. Hans-Ulrich Rülke und der tourismuspolitische Sprecher Dr. Friedrich Bullinger:

„Die Kritik des Hotel- und Gaststättenverbandes ist aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion vollkommen berechtigt. Die Kombination von wirklichkeitsfernem Arbeitszeitgesetz und den Regelungen des Mindestlohns erweist sich als fatale Mischung. Das von CDU, SPD und Grünen auf Bundesebene fast einstimmig beschlossene Mindestlohngesetz besteht den Alltagstest nicht: Bürokratische Zumutungen und praxisferne Regelungen stellen tausende Betriebe in der Hotel- und Gaststättenbranche unter Generalverdacht und gefährden Arbeitsplätze. Die FDP-Landtagsfraktion ist gespannt, ob die Landes-SPD von Minister Nils Schmid auch diese berechtigte Kritik wie in der vergangenen Woche geschehen als ‚andauernde Nörgelei‘‘ abtut. Das Hotel- und Gaststättengewerbe hat mit 230.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 9,7 Milliarden Euro in Baden-Württemberg eine herausragende Stellung. Wir fordern die Landesregierung erneut auf, sich auf Bundesebene für konkrete Verbesserungen einzusetzen. Das gilt beispielsweise für Erleichterungen bei den Dokumentationspflichten und eine realitätsnahe Flexibilisierung der Arbeitszeit. Jetzt können CDU, SPD und Grüne unter Beweis stellen, ob sie sich wirklich für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg einsetzen wollen.“

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der sozialpolitische Sprecher Jochen Haußmann kritisierten auf einer Landespressekonferenz die Regelungen des Mindestlohngesetzes als „bürokratisch, praxisfern und schädlich“. Jetzt zeige sich, dass die Durchführung und Umsetzung dieses Gesetzes für Betriebe, Ehrenamt, Praktika, Minijobs und viele Berufe in Baden-Württemberg erhebliche Schattenseiten mit negativen Folgen mit sich bringe, so Rülke und Haußmann. Die Regelungen und Kontrollzwänge des Mindestlohngesetzes stellten für die Unternehmen eine zusätzliche bürokratische Belastung dar. Aufgrund der Dokumentationspflichten zeige es sich jetzt in vielen Branchen, dass die Arbeitszeitgesetzgebung an der Realität vorbeiginge. In der Gastronomie sei beispielsweise die maximal zulässige Arbeitszeit von zehn Stunden am Tag bei besonderen Anlässen nicht einzuhalten. Rülke und Haußmann forderten bei beiden Gesetzen Nachbesserungen, die die tatsächlichen Arbeitsanforderungen berücksichtigten. Zu Änderungen und Klarstellungen beim Mindestlohngesetz stellten sie einen parlamentarischen Antrag vor (Drucksache 15/6659).

Die FDP-Landtagsfraktion fordert die Landesregierung unter anderem auf, sich auf Bundesebene für eine Senkung des Schwellenwertes bei den Dokumentationspflichten einzusetzen. Dieser liegt zurzeit bei einem Einkommen von 2.958 Euro im Monat und soll nach den Vorstellungen der Liberalen auf 1.900 Euro oder weniger gesenkt werden. Bei Arbeitsverhältnissen mit geringfügig Beschäftigten fordert die FDP, auf die Dokumentationspflicht ganz zu verzichten, sofern ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt, aus dem sich der vereinbarte Stundenlohn und die Arbeitszeit eindeutig ergeben. Des Weiteren sollte das Gesetz im Bereich der Jahresarbeitszeitkonten flexibilisiert werden, Urlaubs- beziehungsweise Weihnachtsgeld sollten in die Berechnungen mit einbezogen werden. Außerdem fordert die FDP-Landtagsfraktion dringend notwendige Klarstellungen im Bereich der Haftung für Werks- und Dienstverträge im In- und Ausland.

Bei einem erneuten studienbegleitenden Praktikum im selben Unternehmen wollen die Liberalen eine Aufhebung der Sperre erreichen. Die beiden FDP-Politiker verwiesen auf Aussagen des baden-württembergischen Industrie- und Handelskammertags, wonach Unternehmen angesichts der restriktiven Regelungen ihr Angebot für Praktika einschränken wollten. Somit zeige sich, dass ausgerechnet das Mindestlohngesetz schädlich für die allseits geforderte praxisnahe Ausbildung sei.

„Die Folgen des Mindestlohngesetzes sind für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg besonders nachteilig. Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie sich für die Anliegen der Betriebe und Vereine auf Bundesebene einsetzt“, so der FDP-Fraktionsvorsitzende.

Nach den Worten von Rülke und Haußmann seien die Rückmeldungen von Verbänden und einzelnen Sparten alarmierend. So würden Obstbauern einen deutlichen Preisanstieg beziehungsweise Rückgang ihrer Anbauflächen befürchten. Die Gastronomie fühle sich unter Generalverdacht gestellt. Rülke und Haußmann bezeichneten es als geringen Trost, dass die Kontrollmaßnahmen des Zolls erst im Aufbau begriffen seien.

Die Ungewissheit bei Vereinen und Verbänden ist nach den Worten von Jochen Haußmann besonders gravierend. Durch die unklaren Regelungen bei Entschädigungen und Erstattungen im ehrenamtlichen Bereich würden gerade Vereine benachteiligt, deren Mitglieder sich verständlicherweise nicht dem Verdacht aussetzen wollten, gesetzliche Regelungen zu verletzen. Ehrenamtliches Engagement werde dadurch massiv behindert. Eine Große Anfrage der FDP-Fraktion an das Sozialministerium (Ds. 15/ 6408) sei nach den Worten Haußmanns enttäuschend ausgefallen und zeige durch die unkonkreten Antworten, dass man sich vor der Realität drücken wolle.

Rülke und Haußmann werfen den Verantwortlichen auf Bundesebene vor, das Gesetz mit heißer Nadel ganz im Sinne der Gewerkschaften gestrickt zu haben. Für das Mindestlohngesetz seien neben der SPD auch CDU und Grüne verantwortlich. Bei der Abstimmung im Bundestag am 3. Juli 2014 stimmten 286 CDU-Abgeordnete dafür und nur fünf dagegen, zwei enthielten sich. Die Grünen stimmten geschlossen dafür. „Wir gehen davon aus, dass die CDU-Abgeordneten wussten, was sie taten, als sie mit dem Gesetz auch den bürokratischen Auswüchsen bei der Umsetzung durch die zuständige Ministerin Nahles zustimmten. CDU, SPD und Grüne sind aufgerufen, ihr Handeln inklusive aller Schattenseiten den Unternehmen, Vereinen und Verbänden in Baden-Württemberg zu erklären“, so Rülke und Haußmann.

 

 

Zur Meldung, dass Ministerpräsident Kretschmann in der Debatte über die Erbschaftssteuer die Linie von Finanzminister Schmid zwar unterstütze, allerdings dessen Vorschlag einer Freigrenze von 100 Millionen Euro pro Unternehmen nicht beurteilen könne, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Kretschmann ist wieder mal nicht in der Lage, eine klare Linie zu zeigen und seinen Finanzminister bei der für Familienunternehmen besseren Variante einer Freigrenze von 100 Millionen Euro  zu unterstützen. Der Ministerpräsident eiert stattdessen herum, wohl aus Unwissenheit und aufgrund des Drucks seiner grünen Partei, die klar einen wirtschaftsfeindlichen  Kurs fährt.“

Zur Meldung, wonach Ministerpräsident Kretschmann vor der Bundespressekonferenz erkennen ließ, dass er bei der Erbschaftssteuer-Reform den baden-württembergischen Familien-Unternehmen nicht entgegenkommen wolle und sich von dem Vorschlag seines Wirtschaftsministers distanzierte, sagte der Vorsitzende der baden-württembergischen FDP-Landtagsfraktion, Hans-Ulrich Rülke:

„Schnell ließ Ministerpräsident Kretschmann die Tarnmaske des Wirtschaft-Verstehers fallen, mit der er in den letzten Wochen bei den zahlreichen von Familien geführten mittelständischen Unternehmen Baden-Württembergs punkten wollte. Jetzt ließ sich die Maskerade nicht länger durchhalten, der Druck der grünen Partei ist offensichtlich zu stark. Damit stellt sich Kretschmann an die Seite von Bundesfinanzminister Schäuble, der bei der Erbschaftssteuer eine mittelstandsfeindliche Absenkung der steuerlichen Freigrenze für Unternehmen auf 20 Millionen Euro ins Gespräch gebracht hat. Dies wäre das Ende von vielen baden-württembergischen Familienunternehmen. Und erneut stellte Kretschmann seinen Finanzminister Schmid bloß, der die mögliche 100-Millionen-Grenze, die das Verfassungsgericht zugelassen habe, vorziehe. Der Riss in der grün-roten Regierungskoalition ist nicht mehr zu übersehen.“

Zu Medienberichten, wonach der Regierungssprecher im Auftrag des Ministerpräsidenten die mittelstandsfreundliche Haltung des Wirtschaftsministers in der Erbschaftssteuerfrage wieder eingesammelt habe sagt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

“In Sonntagsreden feiert Winfried Kretschmann sich stets als Wirtschaftsversteher, in der Woche präsentiert er sich dann aber als wirtschaftsfeindlicher grüner Ideologe!”

Zunächst habe Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble eine mittelstandsfeindliche Absenkung der steuerlichen Freigrenze für Unternehmen bei der Erbschaftssteuer auf zwanzig Millionen ins Gespräch gebracht. Das wäre der Tod vieler baden-württembergischer Familienunternehmen. Die mögliche 100-Millionen-Grenze, die das Verfassungsgericht zugelassen habe, sei im ureigenen Landesinteresse. Dieses habe der Wirtschaftsminister vertreten, als er sich gegen die Schäuble-Pläne wandte.

Es sei unglaublich, dass Kretschmann sich nun gegen seinen Minister und hinter Schäuble stelle. Einmal mehr ziehe der Regierungschef in der Steuerpolitik grüne ideologische Parteiinteressen dem Landeswohl vor.

Zur Meldung, wonach Finanzminister Schäuble (CDU) die Kritiker seiner geplanten Erbschaftsteuer-Reform zu mehr Sachlichkeit ermahne, sagte der Vorsitzende der baden-württembergischen FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Herr Schäuble kann mit seiner Äußerung nicht darüber hinwegtäuschen, dass seine Pläne wirtschaftsfeindlich sind und eine besondere Zumutung für die mittelständische Wirtschaft in Baden-Württemberg darstellen. Die FDP-Landtagsfraktion sieht die Erbschaftssteuer generell kritisch, da das Geld schon einmal versteuert ist. Bei den Freibeträgen muss die 100 Millionen-Euro-Grenze voll ausgeschöpft werden, die das BVerfG zugelassen hat. Im Übrigen empfehle ich moderate, das heißt möglichst einstellige Steuersätze, um in jedem Fall eine für Arbeitsplätze unschädliche Lösung zu erreichen.“

In einer von der FDP beantragten Aktuellen Debatte im Landtag von Baden-Württemberg wollte die FDP die Haltung der Landesregierung zum Freihandelsabkommen TTIP erfahren. Nachdem der sozialdemokratische Parteichef und Bundeswirtschaftsminister Gabriel davon gesprochen hatte, dass ohne TTIP der wirtschaftliche Abstieg drohe, wollte der FDP-Fraktionsvorsitzende Hans-Ulrich Rülke von Ministerpräsident Winfried Kretschmann wissen, wie er zum Freihandel steht.

Immerhin sei die USA ein zentral wichtiger Wirtschaftspartner. Das Volumen der Direktinvestitionen europäischer Unternehmen in den USA sei bis zum Jahre 2011 auf 1,4 Billionen Euro angewachsen. Umgekehrt hätten US-Unternehmen bis zum selben Jahr in der EU 1,3 Billionen Euro investiert. Laut IFO-Institut seien in Folge des Abkommens in Deutschland 110.000 zusätzliche Arbeitsplätze zu erwarten. Die so wichtige Automobilindustrie wende bis zu einem Viertel ihrer Gesamtkosten für die Erfüllung unterschiedlicher Standards auf. Die sogenannte „Buy-American-Klausel“ halte insbesondere deutsche Zulieferer vom amerikanischen Markt fern.

Der für Baden-Württemberg so wichtige Mittelstand sei bei einem Jahresumsatz von mehr als zwei Millionen Euro zu über 50 Prozent der Unternehmen im Exportgeschäft tätig. Gerade der Mittelstand sei darauf angewiesen, von nicht tarifären Handelshemmnissen entlastet zu werden. Große Unternehmen könnten sich eigene Abteilungen oder Stabsstellen zu deren Bewältigung leisten, Mittelständler nicht. Solche Hemmnisse wie Zölle oder allgemeine Bürokratie schlügen mit Kostenaufschlägen von bis zu 26 Prozent zu Buche.

Baden-Württemberg müsse ein vitales Interesse an dem Thema haben. In Deutschland insgesamt mache der Export 47 Prozent des Sozialprodukts aus; in Baden-Württemberg 55 und in der Region Stuttgart sogar 80.

Es gebe nach den Worten von Rülke auch keinen Anlass, das Abkommen am Verbraucherschutz scheitern zu lassen. Bei einem Besuch in einem deutschen Hallenbad nehme man vermutlich schon beim Umziehen mehr Chlor auf, als beim Verzehr des legendären Chlorhühnchens. Die Kommission habe auch für die Verhandlungen die Verteidigung der Gütezeichen zugesagt. Anders als von Verbraucherschutzminister Bonde behauptet gebe es keine Gefahr für den Schwarzwälder Schinken. Im Übrigen hätten die USA durchaus auch in manchen Bereichen schärfere Verbraucherschutznormen als die EU. So dürfe Spielzeug in der EU 160mg Blei pro Kilogramm enthalten, in den USA lediglich 90. Und der Benzolgehalt des Benzins sei in den USA auf 0,62 Prozent limitiert, in der EU sei 1 Prozent erlaubt.

Auch seien die vielgeschmähten Schiedsgerichtsverfahren  kein K.O.-Kriterium für TTIP. Es komme auf die Regelungen und die Besetzung der Schiedsgerichte an. Auch heute brauche man in Streitfällen eine Entscheidungsinstanz. Ob der schwäbische Mittelständler beim Streit mit einem US-Kunden mit dem Friedensrichter von Dodge City besser bedient sei als mit einem international besetzten Schiedsgericht, bezweifle er, so Rülke. Immerhin sei die Regierung Kretschmann beim Streit um den EnBW-Kaufpreis ja auch vor ein solches Schiedsgericht gezogen.

Der Vorwurf mangelnder Transparenz trage auch nur begrenzt. Zwischenergebnisse würden zeitnah im Internet veröffentlicht. Am Ende entschieden die Parlamente auf europäischer und nationaler Ebene. Es gebe also auch kein Demokratiedefizit.

Nun wolle er wissen, wie die Landesregierung insgesamt und der Regierungschef ganz persönlich zu TTIP und zum Freihandel stehen. Kretschmann könne nämlich nicht einerseits in Sonntagsreden den „Wirtschaftsversteher“ spielen und werktags mit den Fortschrittsverweigerern aus seiner grünen Partei plumpe protektionistische Sprüche klopfen, so Hans-Ulrich Rülke.

In der zweiten Debatte über das „Bildungszeitgesetz für Baden-Württemberg“ übte der FDP-Fraktionsvorsitzende Hans-Ulrich Rülke scharfe Kritik am Gesetzentwurf der grün-roten Landesregierung. Nach den Worten von Rülke handle es sich bei beim Bildungszeitgesetz um eine glasklare Forderung der Gewerkschaft verdi. Mit der Umsetzung durch Grün-Rot vollziehe Wirtschaftsminister Schmid eine tiefe Verbeugung vor der Gewerkschaftsklientel der SPD.

Rülke konfrontierte den Wirtschaftsminister mit dessen Äußerung in der ersten Lesung, wonach die Landesregierung eine völkerrechtliche Vereinbarung aus dem Jahr 1976 umsetze. Der FDP-Fraktionsvorsitzende fragte Schmid: „Wenn Sie hier sogar das Völkerrecht auf Ihrer Seite sehen, wie kann es dann sein, dass es laut Ihrem Gesetzentwurf für Mitarbeiter kleinerer Betriebe Ausnahmen geben soll? Gilt das Völkerrecht für diese Betriebe nicht, oder erklären Sie mit ihren Debattenbeiträgen die UNO als nicht mehr zuständig für die ganze Wirtschaft? Weiß man das in Genf und New York schon?“

Rülke unterstrich, dass er die geplante Bildungsurlaubsregelung für unnötig halte. Denn die Wirtschaftsbetriebe des Landes hätten selbst ein ureigenes Interesse daran, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fortzubilden und auf dem neuesten Wissensstand zu halten. Bereits jetzt investiere die Wirtschaft Millionen in Weiterbildung. Im Maschinenbau Baden-Württemberg beispielsweise bilden sich die Mitarbeiter durchschnittlich drei Tage im Jahr fachlich und technisch weiter.

Das Bildungszeitgesetz sei auch schädlich, weil es die Unternehmen mit Personalmehrkosten bis zu 2,5 Prozent belaste, so Hans-Ulrich Rülke. Laut Gesetzentwurf müsste die Bildungszeit in keinem Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit stehen. Daher stelle sich die Frage, warum Betriebe dafür bezahlten Urlaub einräumen müssten.

Außerdem machten die Erfahrungen aus anderen Bundesländern deutlich, dass die Bildungszeit auch zur Freizeitgestaltung genutzt werden soll. Rülke verwies darauf, dass sich zwischenzeitlich ein regelrechter Bildungsurlaubs-Markt entwickelt habe. Im Internet gebe es Tipps, wie man einen Bildungsurlaub besonders clever gestalten könne. Der Fraktionsvorsitzende zitierte wörtlich von einer Homepage: „Du kannst sogar Bildungsurlaub von zwei Jahren zusammenlegen. Wenn du dann noch normalen Urlaub dranhängst, kannst du dir eine kleine Auszeit für Deinen Backpacking Trip schaffen. Es muss auch nicht unbedingt ein Sprachkurs sein, es gibt auch Angebote wie Yoga, oder ich habe sogar mal ein Angebot mit Pferden gesehen, das anerkannt wurde.“ (Siehe: https://www.travelicia.de/bildungsurlaub-beantragen/)

Rülke abschließend: „Die grün-rote Landesregierung traut der Wirtschaft im eigenen Land nicht über den Weg. Fortbildung ist bei den Unternehmen bestens aufgehoben. Wirtschaftsminister Schmid bekommt für sein Bildungszeitgesetz sicher ein rotes Sternchen in sein Gewerkschafts-Fleißheftchen, verlängert damit aber die Liste der unnötigen Zumutungen für die baden-württembergische Wirtschaft“.

In einer aktuellen Landtagsdebatte mit dem von der SPD gewählten Titel „Arbeit, Export, Finanzen – Baden-Württemberg ist Meister aller Klassen“ kritisierte der Fraktionsvorsitzende und wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, dieses „inszenierte Selbstlob“ der Sozialdemokraten. „Wenn einem nichts mehr einfällt, dann brüstet man sich mit fremden Erfolgen“, so Rülke. Zweifelsohne stünde Baden-Württemberg mit seiner Wirtschaftskraft sehr gut da, so Rülke, stellte aber fest: „Dies ist das Verdienst der tüchtigen Menschen und Unternehmen im Land, nicht wegen, sondern trotz einer Regierungspolitik, die alles andere als wirtschaftsfreundlich ist.“

Rülke betonte, dass der große Exporterfolg Baden-Württembergs mit den hervorragenden Spitzenleistungen im Technologiebereich und den vielen international erfolgreichen Mittelständlern von positiven Außenwirtschaftsfaktoren wie relativ niedrigen Rohstoffkosten und niedrigen Zinsen begünstigt sei. „Die gleichen Sozialdemokraten, die sich hier mit Exportleistungen loben, haben laut Handelsblatt vom 5. März 2014 den Exportüberschuss auf Bundesebene wörtlich als ‚schädlich für die Stabilität der Eurozone‘ bezeichnet. Grün und Rot trauen dem Erfolg der Wirtschaft nicht, auch wenn sie hier damit angeben“, so Rülke.

Dass sich die Landesregierung hier ausgerechnet als Meister in Finanzfragen feiern lassen wolle, sei ein dreistes Stück. „Die einzige Meisterschaft, die diese Regierung hinbekommt, ist Schuldenmeister aller Klassen“, sagte Rülke. Und: „Nur Nordrhein-Westfalen betreibt eine schlimmere Finanzpolitik. Der zweitschlechteste zu sein ist von der Meisterschaft weit entfernt. Andere Länder zahlen längst Schulden zurück, Grün-Rot will mit Rekordsteuereinnahmen unter Hängen und Würgen im Wahljahr 2016 eine einmalige Netto-Null erreichen.“

Die grün-rote Wirtschaftspolitik sei nur für konjunkturell gute Zeiten geeignet und spiele bei dieser Landesregierung sowieso nur die zweite Geige, so Hans-Ulrich Rülke. Die misstrauische Haltung gegenüber Unternehmen und Betrieben werde auch durch immer neue Zumutungen auf Bundes- und Landesebene deutlich, beispielsweise durch überzogene Bürokratie beim Mindestlohn, dem grün-roten Tariftreuegesetz und dem Bildungsurlaubsgesetz. „Davon lenkt auch dreistes Eigenlob nicht ab“, so Rülke abschließend.

 

In einer Landtagsdebatte über einen Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion zur Aufhebung des baden-württembergischen Tariftreue- und Mindestlohngesetzes übte der mittelstandspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Niko Reith, scharfe Kritik an der grün-roten Landesregierung.

Die Ablehnung des Gesetzes durch SPD und Grüne mache erneut die wirtschaftsfeindliche Politik der Regierung deutlich. „Es zeigt sich einmal mehr, dass der Ministerpräsident nicht die Ikone einer vom ihm selber propagierten ‚Wirtschaftspartei‘ ist, sondern dass kompetente Wirtschaftspolitiker in den Reihen der Regierungsfraktionen eher auf der roten Liste der bedrohten Arten zu finden sind“, so Reith.

Knapp zwei Jahre nach Einführung des baden-württembergischen Tariftreue- und Mindestlohngesetzes konnte keines der verfolgten Ziele in der Praxis auch nur annähernd erreicht werden. „Dieses grün-rote Gesetz hat den Faktencheck nicht bestanden“, so Reith. Die FDP-Landtagsfraktion kritisiert unter anderem die überbordende Bürokratie. „Kommunen, das Handwerk, die Bauwirtschaft – alle Anwender des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes beklagen eine nicht mehr hinnehmbare Bürokratie. Umfangreiche Dokumentations- und Nachweispflichten rauben gerade kleinen und mittelständischen Unternehmen die Zeit für ihr eigentliches Kerngeschäft. Mit dem seit dem 1. Januar 2015 geltenden Mindestlohngesetz der Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD fallen die Nachweis- und Dokumentationspflichten sogar noch doppelt an. Die sogenannte ‚Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung‘ von SPD-Arbeitsministerin Nahles setzt diesem ganzen Bürokratiewahnsinn noch die Krone auf und führt zu zusätzlicher Rechtsunsicherheit. Wir Freie Demokraten fordern Grün-Rot deshalb auf, von ihren Möglichkeiten Gebrauch zu machen und diese Bürokratielawine zu stoppen“, so Reith.

Zudem helfe das Tariftreuegesetz auch nicht den Betroffenen. Ein flächendeckendes Lohndumping finde in Baden-Württemberg nicht statt. „Gerade aus dem Mittelstand bekommen wir tagtäglich zu hören: ‚Wir haben kein Problem mit den 8,50 Euro. Wir zahlen unseren Mitarbeitern deutlich mehr!‘ Zudem entsteht durch das Gesetz kein fairer Wettbewerb. Das Ungleichgewicht im Wettbewerb wird sogar noch verschärft. Die Bauwirtschaft bestätigte uns in der Anhörung, dass sich durch den Regelungsgehalt des Gesetzes die Anwendung de facto auf die baden-württembergischen Unternehmen beschränkt, was zu einer Ungleichbehandlung mit Unternehmen anderer Länder führt.“, sagte Reith.

Abschließend verwies Reith in der Debatte darauf, dass sich das Tariftreue- und Mindestlohngesetz in den zwei Jahren seiner Anwendung als wirkungslos erwiesen habe. „Der Baden-Württembergische Omnibusunternehmerverband beklagte in der Anhörung, dass einige Unternehmen, die bei Ausschreibungen den Zuschlag erhalten, sich ganz offensichtlich nicht an das Gesetz hielten, obwohl sie die entsprechende Tariftreueerklärung unterschrieben hätten. Auch die Vergabestellen sind gar nicht in der Lage die Lohnstrukturen der Unternehmen zu durchleuchten und so entsprechende Kontrollen über die Einhaltung des Tariftreuegesetzes durchzuführen“, so Reith. Selbst die grün-rote Landesregierung habe keine Erkenntnisse über die Wirksamkeit des eigenen Gesetzes – weder über die Fallzahlen noch über verhängte Vertragsstrafen oder andere Maßnahmen. Nach den Ergebnissen der Anhörung ist sei es da schon sehr verwunderlich, dass die Landesregierung behaupte, dass ihr „grundsätzliche oder nennenswerte Probleme“ mit dem Gesetz nicht bekannt seien.

„Ein Gesetz, das den Faktencheck in der Praxis nicht besteht, gehört in den Papierkorb. Eine grün-rote Landesregierung, die nichts von den Anliegen der mittelständischen Wirtschaft versteht, gehört abgewählt“, so Reith abschließend.

Zum Vorhaben der Landesregierung, die Mieten in Baden-Württemberg per Rechtsverordnung zu bremsen, erklärte der Fraktionsvorsitzende und wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Dies ist ein neues planwirtschaftliches grün-rotes Folterinstrument zur Bürokratisierung und zum Abwürgen der Wirtschaft. Mietpreisbremse, Zweckentfremdungsverbot, Zwangsbegrünungsvorschiften und jetzt auch noch die Deckelung der Mieten per Verordnung der Landesregierung: Grün-Rot würgt erfolgreich jeden Anreiz zur Investition in neuen Wohnraum ab. Für die Mieter tut man am meisten, wenn man Anreize schafft, damit Mietraum entsteht. Mit dieser Politik schafft niemand mehr Mietraum, was dann auch den Mietern schadet.

Durch eine Deckelung der Preise das Angebot zu vergrößern, funktioniert nie und zeugt von Böswilligkeit oder Unkenntnis gegenüber denjenigen, die Wohnraum dringend benötigen oder schaffen wollen.“

Zur Meldung, wonach Ministerpräsident Kretschmann Pläne zum schrittweisen Abbau des Solidaritätszuschlags strikt ablehnt, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Mit seinem Kampf für den Erhalt des Soli macht Ministerpräsident Kretschmann einmal mehr deutlich, dass er von Entlastungen der Bürger und der Wirtschaft nichts hält und nach wie vor einem Politikverständnis verhaftet ist, das nur vom Staat her

Zur Meldung, dass Finanzminister Schäuble die Reform der Erbschaftssteuer noch schärfer gestalten wolle, als von der Wirtschaft erwartet, indem die Freigrenze bei ererbtem betrieblichem Vermögen auf 20 Millionen Euro festgesetzt werden soll,   sagte der Vorsitzende sowie finanz- und wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Schäubles Pläne sind wirtschaftsfeindlich bis auf die Knochen. Insbesondere Mittelstands- und Familienunternehmen, die in Baden-Württemberg besonders wichtig sind, werden existenziell bedroht. Die CDU verabschiedet sich damit  vom letzten Rest ihrer Wirtschaftskompetenz.“

„Besser spät als nie“, mit diesem Satz kommentiert der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke die Kritik seines SPD-Kollegen Claus Schmiedel am Mindestlohn. Schmiedel hatte Ausnahmen für das Hotel- und Gaststättengewerbe gefordert. Nun zeige sich, welchen Unsinn die Große Koalition in Berlin beschlossen habe. Die FDP habe immer vor einem allgemeinen, flächendeckenden Mindestlohn für alle Branchen und alle Regionen Deutschlands gewarnt. Bereits sechs Wochen nach dessen Einführung merkten nun sogar die Sozialdemokraten, welches Chaos sie selbst angerichtet hätten und seien verzweifelt auf der Suche nach immer mehr Ausnahmen. „Noch besser als hinterher Schadensbegrenzung zu betreiben wäre es allerdings, einen derartigen Unfug gar nicht erst zu beschließen!“, so Rülke wörtlich.

In der Debatte um das „Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg“ führte der Fraktionsvorsitzende und wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, die Gründe für die Ablehnung des Gesetzes durch die FDP/DVP-Landtagsfraktion aus.

Der umstrittene Gesetzentwurf der grün-roten Landesregierung sieht vor, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Zukunft bis zu fünf bezahlte Urlaubstage im Jahr für Bildungsmaßnahmen einzuräumen, die nicht im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit stehen müssen. Dabei handelt es sich um eine Forderung der Gewerkschaften, die unter dem Slogan „Gib mir 5“ in Baden-Württemberg dafür werben. „Ehrlicherweise müsste die Landesregierung zugeben, dass das Gesetz in Wahrheit reine Klientelpolitik für Verdi ist. Deren Vorsitzende Leni Breymaier braucht einen Tätigkeitsnachweis, damit die Gewerkschaftsmitglieder weiterhin Beiträge zahlen und die hauptamtlichen Funktionäre weiter davon leben können“, sagte Rülke dazu.

Er verwies auf die Weiterbildungsleistungen, die von der baden-württembergischen Wirtschaft bereits jetzt erbracht würden. Wirtschaftsverbände hatten darauf hingewiesen, dass Weiterbildung für den Technologie-Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg ohnehin unerlässlich sei. Aus diesem Grund würden baden-württembergische Unternehmen pro Jahr bis zu vier Milliarden Euro für Weiterbildungsmaßnahmen ihrer Beschäftigten ausgeben. Nach Aussagen Rülkes verkenne die Landesregierung diese Leistung.

Rülke äußerte sich skeptisch, ob der Bildungsurlaub auch wirklich zur Bildung genutzt werde. Es sei festzustellen, so Rülke, dass sich in der Zwischenzeit ein regelrechter Reisemarkt für diese Bildungsangebote entwickelt hätte. Die geplanten Vorgaben der Landesregierung seien reichlich unkonkret, widersprüchlich und geradezu eine Einladung, die Grenzen zwischen Erholungsurlaub und Bildungsurlaub auszutesten. Er riet dem Wirtschaftsminister Nils Schmid, im Neuen Schloss in Stuttgart am besten gleich ein Reisebüro für Bildungsurlaubsangebote zu eröffnen. „Dies würde bestens zum Verhältnis von Staat und Wirtschaft passen, wie die Grün-Rote Landesregierung es versteht“, so der Fraktionsvorsitzende.

Bezüglich der vorgesehenen Ausnahmeregelungen kritisierte Rülke in erster Linie die damit verbundene Bürokratie für kleine Betriebe. Er stellte in seiner Rede fest: „Die Regierung Kretschmann ist angeblich eine Regierung von Wirtschaftsverstehern. Dieses Gesetz zeigt aber deutlich, dass sie in Wahrheit nur etwas von Bürokratie versteht. Wir lehnen dieses Gesetz ab und werden es im Falle einer Regierungsbeteiligung innerhalb der ersten hundert Tage wieder ersatzlos streichen.“

 

Der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke hat in einer Landtagsdebatte über den Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion zur Abschaffung des baden-württembergischen Tariftreue – und Mindestlohngesetzes (Drucksache 15/6098) das Festhalten von Grün-Rot an dem Mitte 2013 verabschiedeten Gesetz scharf kritisiert. „Mittelständische Unternehmen und Kommunen ächzen eineinhalb Jahre nach Einführung des Gesetzes unter einer nicht mehr hinnehmbaren Bürokratie.“ Das nun von CDU/CSU und SPD im Bund mit Zustimmung der grün-roten Landesregierung verabschiedete Mindestlohngesetz komme noch verschärfend hinzu. Zeitraubende Nachweis- und Dokumentationspflichten für die Unternehmen fielen seit dem 1. Januar 2015 doppelt an, so der FDP-Fraktionsvorsitzende. Die sogenannte ‚Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung‘ der Bundesregierung setze dem Bürokratiewahnsinn die Krone auf und führe zu zusätzlicher Rechtsunsicherheit bei der praktischen Anwendung. „Grün-Rot ist in der Pflicht, diese Bürokratielawine zu stoppen. Einmal mehr zeigt sich, dass der Ministerpräsident nicht die Ikone einer von ihm selbst propagierten ‚grünen Wirtschaftspartei‘ ist, sondern dem Mittelstand, wo es nur geht, Knüppel zwischen die Beine wirft“, so Rülke.

Das baden-württembergische Tariftreue- und Mindestlohngesetz reihe sich in eine grün-rote Liste von wirtschaftspolitischen Sündenfällen ein: angefangen von der Abschaffung des eigenständigen Wirtschaftsministeriums über die geplante und im letzten Moment aufgrund des Widerstands der Wirtschaft und der FDP aufgegebene Änderung des Gemeindewirtschaftsrechts bis hin zur bevorstehenden Verabschiedung des Bildungsfreistellungsgesetzes.

Aufgrund einer dem FDP-Gesetzentwurf vorausgehenden parlamentarischen Anfrage der Liberalen musste die Landesregierung zugeben, dass eine flächendeckende und wirksame Kontrolle der Einhaltung des im Tariftreuegesetz verankerten Mindestlohns nicht stattfindet. Darüber hinaus bekräftigte Rülke die grundsätzliche Ablehnung eines gesetzlichen und flächendeckenden allgemeinen Mindestlohns durch die Freien Demokraten. „Der Mindestlohn verbaut Geringqualifizierten den Einstieg in den Arbeitsmarkt und zerstört laut Ifo-Institut im Niedriglohnbereich bundesweit über 900.000 Arbeitsplätze. Der Scheinselbstständigkeit wird gleichzeitig Tür und Tor geöffnet. Anstatt wie von Bundesarbeitsministerin Nahles behauptet, die angebliche ‚Generation Praktikum‘ zu beenden, raubt der Mindestlohn jungen Studienabgängern die Chance, sich andere Arbeitsfelder anzuschauen oder Berufserfahrung zu sammeln“, so Rülke.

Der Mindestlohn führe zudem eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ad absurdum. Arbeitszeitmodelle wie die sogenannte Vertrauensarbeitszeit oder die Telearbeitszeit würden erschwert oder gar unmöglich gemacht. „Das Heimchen am Herd scheint wohl das neue Leitbild des Ministerpräsidenten zu sein“, so Rülke. Die FDP-Landtagsfraktion trete dagegen weiterhin für entsprechende Rahmenbedingungen ein, um sich nicht zwischen Beruf und Familie entscheiden zu müssen.

Nach den Worten des FDP-Fraktionsvorsitzenden würden Mindestlöhne den Arbeitnehmern auch nicht zu mehr Geld verhelfen. Das zusätzliche Einkommen werde weitestgehend mit den Leistungen des Arbeitslosengelds II verrechnet, wodurch sich das Netto-Einkommen kaum erhöhe. Zudem fielen klassische Nebenjobs wie das Zustellen von Zeitungen in ihrer Mehrzahl künftig weg. „Selbst wenn Grün-Rot trotz aller entgegenstehenden Fakten weiter an das Märchen der Wirksamkeit des Mindestlohns glaubt, können die Abgeordneten der Regierungsfraktionen ruhigen Gewissens dem Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion zustimmen. Das baden-württembergische Tariftreue- und Mindestlohngesetz hat sich spätestens mit der Einführung des bundesweiten Mindestlohns erledigt“, so Rülke.

Zur Absichtserklärung des Wirtschafts- und Finanzministers Nils Schmid (SPD), gemeinsam mit Bund, Land, Kommunen und der Wohnungswirtschaft mehr Wohnraum schaffen zu wollen, erklärte der Fraktionsvorsitzende und wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion,  Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wer den Wohnungsmarkt zugunsten aller Eigentümer und Mieter entlasten will, muss Investitionen dafür attraktiver machen. Wohnraum wird bei uns immer noch in erster Linie durch die private Hand geschaffen. Die Landesregierung hat gleich zu Beginn ihrer Amtszeit die Grunderwerbssteuer erhöht, durch unsinnige Anforderungen und Zwangsbegrünungsmaßnahmen zwischenzeitlich die Landesbauordnung ins Absurde geführt und applaudiert der Bundesregierung bei unsinnigen Projekten wie einer Mietpreisbremse, die Wohnungsbau gerade in Ballungsgebieten noch unattraktiver und bürokratischer macht. Die Erkenntnis, dass so nicht mehr Wohnraum entsteht, mag für Minister Schmid vielleicht überraschend sein. Jetzt will er mit öffentlichen Mitteln den Wohnungsmarkt reparieren, den er selbst beschädigt hat.“