Pressemitteilung

08.Mai 2019 - Kommunen
,

Goll: Direkte Demokratie durch Bürgerbeteiligung auf Kreisebene weiter stärken

Anlässlich der Ersten Beratung des Gesetzentwurfs der FDP zur Bürgerbeteiligung auf Kreisebene erklärt der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die repräsentative Demokratie mit ihren Parlamenten auf Bundes-, Landes- und auf kommunaler Ebene ist der wichtigste Pfeiler unserer demokratischen Grundordnung. Zusätzliche Elemente direkter Demokratie stärken diese Grundordnung und zeugen von einer lebendigen Bürgergesellschaft. Die FDP in Baden-Württemberg hat sich daher seit Jahren für eine Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten eingesetzt. So konnten sich die FDP in der früheren interfraktionellen Arbeitsgruppe des Landtags zur Bürgerbeteiligung mit ihren Vorschlägen einen ausgewogenen Kompromiss zwischen der ablehnenden Haltung der CDU einerseits und den überspitzten Forderungen der Grünen andererseits durchsetzen“, stellt Prof. Dr. Goll fest. „Nachdem es auf kommunaler Ebene und landesweit Elemente direkter Demokratie gibt, fehlt diese Möglichkeit weiter auf Ebene der Landkreise. Diese Lücke wollen wir durch unseren Gesetzentwurf schließen. Damit wird auch eine Ungleichbehandlung der Bürger beendet. Die Einwohner der kreisfreien Städte Baden-Württembergs können nämlich bereits jetzt durch die in der Gemeindeordnung geregelten Instrumente des Einwohnerantrags, Bürgerbegehrens und Bürgerentscheids in einer Weise Einfluss auf politische Sachfragen nehmen, die den Bürgern in den Landkreisen fehlt. Ein Grund für diese Ungleichbehandlung besteht nicht“, so Prof. Dr. Goll weiter.

In ihren Gesetzentwurf gingen auch Vorschläge des Vereins Mehr Demokratie e.V. ein, der 2018 eine Unterschriftensammlung zur Ermöglichung eines Volksantrags zu diesem Thema durchführte. „Die von Mehr Demokratie gesammelten über 10.000 Unterschriften werten wir als Unterstützung, die auch unseren politischen Mitbewerbern zeigt, dass es einen Bedarf für die Bürgerbeteiligung auf Landkreisebene gibt“, führt Prof. Dr. Goll aus. Mit dem Gesetzentwurf erhalten die Bürger des Landes nur solche Rechte, die sie anderswo mit Ausnahme Hessens bereits haben. Die Arbeit der Landkreise werde dort dadurch nicht beeinträchtigt. „Im Gegenteil: die Mitsprache der Bürger bei Themen wie dem öffentlichen Nahverkehr, der Abfallwirtschaft, der Wirtschaftsförderung oder der Instandhaltung der Kreisstraßen kann die Identifizierung der Bürger mit ihrem Kreis verbessern und befriedend wirken.“

Konkret sieht der Gesetzentwurf eine Staffelung des Quorums nach der Einwohnerzahl vor, da es erwiesen sei, dass die Wahlbeteiligung bei Bürgerentscheiden tendenziell bei einem größeren Kreis der Wahlberechtigten niedriger ausfalle. Für Landkreise mit bis zu 150.000 Einwohnern ist daher eine Mehrheit und Zustimmung von mindestens 12% der Wahlberechtigten, für Landkreise mit über 150.000 Einwohnern Mehrheit und Zustimmung von mindestens 10% der Wahlberechtigten erforderlich. „Im Übrigen erfolgt die Ausgestaltung von Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Einwohneranträgen weitgehend analog zur geltenden Gemeindeordnung. Auch das müsste den anderen Fraktionen die Zustimmung erleichtern“, resümiert Prof. Dr. Goll. „Von der SPD erwarten wir nicht zuletzt wegen ihrer Erfahrungen beim KiTa-Volksantrag Zustimmung. Auch die Landesregierung hat nun die Möglichkeit, den Bürgern in den Landkreisen neue Mitbestimmungsmöglichkeiten zu geben. Diese Gelegenheit sollte sie nicht verstreichen lassen.“