Pressemitteilung

17.September 2020 - Fahrverbote / Straßenverkehr

Haußmann: Fahrverbot für Euro-5-Diesel in der kleinen Umweltzone Stuttgart weder erforderlich noch verhältnismäßig

Jochen Haußmann

Gutachten gibt klare Antworten.


Zum „Ergänzungsgutachten zur immissionsseitigen Wirkungsermittlung (einschl. verkehrliche Betrachtung) von Maßnahmen zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart“, woraus Regierungspräsident Reimer den Schluss zieht, dass bei Einführung einer kleinen Umweltzone in Stuttgart die Stickoxid-Grenzwerte eingehalten werden könnten, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Jochen Haußmann:

„Das vorgelegte Gutachten zeigt für mich ganz klar, dass ein generelles Fahrverbot in der so genannten kleinen Umweltzone in Stuttgart weder erforderlich noch verhältnismäßig ist. Die vorliegenden Messwerte im 8-Monats-Zeitraum dieses Jahres bewegen sich bis auf die Messstelle Pragstraße im Rahmen des Grenzwerts von 40 Mikrogramm. Ein einzelner überschrittener Messwert an der Pragstraße kann es keinesfalls rechtfertigen, über die bereits vorhandenen streckenbezogenen Euro-5-Diesel-Fahrverbote die Fläche der kleinen Umweltzone zu sperren. Dort ansässige Eigentümer vorhandener Autos bekämen ein ernsthaftes Problem, da schon das Parken eine Ordnungswidrigkeit wäre. Ein solch gravierender Eingriff in die Eigentumsrechte ist nicht zu rechtfertigen. Auch die Jahresprognose für 2021 geht ohne weitere Fahrverbote vom Einhalten der Grenzwerte am Neckartor und der Hohenheimer Straße aus. Die Landesregierung wäre jetzt gut beraten, mit intelligenten Maßnahmen für weitere Verbesserungen zu sorgen. Wird das Fahrverbot im Kerngebiet Stuttgart flächendeckend scharf geschalten, dann wird endgültig klar, dass es dem grünen Verkehrsminister von Anfang an um solche Verbote ging und die Beteuerungen des Gegenteils wohlfeil waren. Dann hat er nicht nur die Autofahrer geblendet, sondern auch seinen eigenen Ministerpräsidenten.“

 

Anmerkungen:

Das Gutachten ist wie folgt abrufbar: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Abt5/Ref541/Luftreinhalteplan/54_1_s_luft_Ergaenzungsgutachten_Stgt.pdf

 

Auf Seite 28 werden die laufenden Messwerte für den 8-Monats-Zeitraum dieses Jahres wie folgt angegeben: