Jung: Beim Umtausch von Führerscheinen vorerst auf Verwarngeld verzichten
Angesichts Corona braucht es mehr Flexibilität.
Bis zum 19. Januar 2022 müssen die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 ihren Papierführerschein umtauschen. Falls dies nicht erfolgt, drohen Verwarngelder. Momentan zeichnet sich aber die Situation ab, dass die Behörden die Anträge aufgrund Terminknappheit in den zuständigen Stellen nicht rechtzeitig bearbeiten können. Dazu der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Christian Jung:
„Ich rufe beim Umtausch der Führerscheine zu mehr Flexibilität auf. Ich habe großes Verständnis dafür, dass diese Jahrgänge in der derzeitigen Corona-Krise wahrlich andere Sorgen haben, als ihren alten liebgewonnenen Führerschein gegen die neue Plastikkarte zu tauschen. Viele wissen im Zweifel nichts von dieser Pflicht. Es ist ja auch bezeichnend, wenn unser Verkehrsministerium überhaupt nicht weiß, um wie viele Führerscheine es sich handelt, die umgetauscht werden müssen. In den ersten Monaten sollte es deshalb bei Kontrollen nur freundliche Hinweise, aber keine Verwarngelder geben.“