Jugendbegleiterprogramm weiterentwickeln – Grün-Rot soll Misstrauen aufgeben – Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sprach sich in einer von den Liberalen beantragten Aktuellen Debatte für eine Fortsetzung und Weiterentwicklung des Jugendbegleiterprogramms aus. „Das Jugendbegleiterprogramm hat bei der Kooperation von Schule und außerschulischen Partnern gute Erfolge vorzuweisen. 1.269 Schulen nahmen zum Schuljahr 2010/11 am Programm teil, mittlerweile sind es wohl rund 1500. Eine Weiterentwicklung des Programms sollte an drei Punkten ansetzen:

1.Das Programm muss einen unbürokratischen und praktisch zu handhabenden Rahmen für die Kooperation abgeben. Das Budgetprinzip, das die christlich-liberale Landesregierung hierbei eingeführt hat, weist in die richtige Richtung. Noch immer klagen einige Schulen aber über den hohen Verwaltungsaufwand als die größte Schwierigkeit im Zusammenhang mit dem Jugendbegleiterprogramm. 2. Es muss überprüft werden, inwieweit die Entlohnung der außerschulischen Partner ausreicht, wenn wir gleichzeitig eine hohe Qualität verlangen. Um das Mitglied einer Laienschauspielgruppe mit theaterpädagogischer Qualifizierung für ein Theaterangebot an der Schule nachmittags zu gewinnen, dürften die bisher hierfür in der Mehrzahl der Fälle bezahlten 8 Euro pro Stunde kaum angemessen sein. Umgekehrt gilt: Wenn wir jetzt beim weiteren Ausbau der Ganztagesbetreuung darauf achten, dass das Potenzial aus dem Ehrenamt für ein qualitativ hochwertiges Angebot eingebunden wird, spart uns das unter dem Strich eine ganze Menge.3.Wir brauchen eine breit angelegte Werbeoffensive zur Gewinnung von Ju-gendbegleitern. Wie die Evaluationen zum Jugendbegleiterprogramm zeigen, gibt es hier eine starke Nachfrage seitens der Schulen an Kooperationspartnern. 70% wünschen sich einen Kooperationspartner aus dem Bereich des Sports, 40% aus dem Bereich Soziales, 35 % aus der Kultur, 34% aus der Musik, 30% aus der Jugendarbeit, 21% aus der Wirtschaft, 16% aus dem Bereich Umwelt, aus der Kirche 11% und aus Hilfsorganisationen 10%.“Der grün-roten Landesregierung warf Timm Kern Misstrauen gegenüber den ehrenamtlich Engagierten an den Schulen vor und kritisierte, dass die Koalition diese nur übergangsweise beim Ausbau der Ganztagesbetreuung einsetzen wolle. „Die FDP ist der Auffassung, dass die Leistungen ehrenamtlich engagierter Bürgerinnen und Bürger nicht hoch genug eingeschätzt werden können. Das darin steckende Potenzial sollten wir für ein anspruchsvolles und das gesellschaftliche Leben integrierendes Ganztagesschulangebot nutzbar machen. Damit Ganztagesschule kein monolithischer Block wird, der Monokultur hervorbringt, ist ein Rahmen erforderlich, der die Kooperation mit engagierten Eltern, mit Vertretern aus Kirchen, Sport- und Musikvereinen, von lokalen Institutionen und Vereinen sowie aus der Kultur, der Wirtschaft und dem öffentlichen Leben, und nicht zuletzt auch aus der Jugendarbeit zuverlässig ermöglicht“, so Kern.Kern forderte die Landesregierung auf, mit den betroffenen Verbänden und Institutionen sowie den kommunalen Landesverbänden über eine Fortsetzung und Weiterentwicklung des Jugendbegleiterprogramms zu sprechen und verbindliche Vereinbarungen zu treffen: „Sollte es zu einer interfraktionellen Initiative kommen, würde die FDP dies begrüßen und aktiv mitwirken, insofern Konsens darüber besteht, dass Ehrenamt und Vereine wesentlich zum Gelingen eines Ganztagesangebots beitragen können und auch sollen.“

Kultusministerin Warminski-Leitheußer verweigert Aussage trotz wiederholter Nachfrage – Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte im Anschluss an die Beratung des Gesetzentwurfs zur Einführung der Gemeinschaftsschule: „Auf die wiederholte Frage, ob die Ministerin eine Garantie für die Existenz der baden-württembergischen Realschulen und Gymnasien abgeben würde, schwieg Gabriele Warminski-Leutheußer erneut. Damit verweigert die Kultusministerin den Haupt-, Werkreal-, Realschulen und Gymnasien den Bestandsschutz – sie müssen bei Grün-Rot mit dem Schlimmsten rechnen.“

Mittelkürzungen im Straßenbau, Maut und City-Maut – Im Rahmen der Landtagsdebatten über „Zukünftige Straßenbaufinanzierung“ und „Fördermittel nach Entflechtungsgesetz“ sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Es ist schon bemerkenswert, wie grüne Verkehrspolitik gestaltet wird. Auf der einen Seite Verkehrsminister Hermann: Er entzieht dem kommunalen Straßenbau ab 2014 jährlich 35 Millionen Euro, um damit Radverkehr und ÖPNV zu stärken. Dies, obwohl ein großer Bedarf im kommunalen Straßenbau besteht. Die kommunalen Landesverbände wurden im Übrigen vor der Umkehrung des Verteilschlüssels nicht angehört. Beim Erhalt der Landesstraßen kürzt er auch von 105 Millionen auf 100 Millionen Euro jährlich, wobei diese Summe gar nicht effektiv zur Verfügung steht. Damit wird vor allem der ländliche Raum geschwächt. Dessen Bürgerinnen und Bürger sind auf die Straße als zentraler Verkehrsträger angewiesen. Minister Hermann reichen aber diese Kürzungen nicht. Er will das Autofahren verteuern. Eine satellitengestützte Maut soll auf jeder Straße faktische Wegelagerei bedeuten und dazu noch eine City-Maut für Stuttgart von 6,10 Euro für jede Fahrt ins Zentrum. Dabei wurden Pläne für eine City-Maut noch bei der Debatte über den FDP-Antrag zu Planungen der Landesregierung zu Tempolimits (Drucksache 15/302) verneint. Welcher Normalverdiener soll sich denn diese grünen Utopien leisten können? Kritisch sehen wir auch die Überlegungen, die Maut für kleine LKW und möglicherweise auch für den Busverkehr einzuführen. Auf der anderen Seite Ministerpräsident Kretschmann: Er ließ kürzlich verlauten, dass die Grünen schon immer eine Autofahrerpartei gewesen seien. Er habe erkannt, dass jeder sechste Arbeitsplatz in Baden-Württemberg am Automobil hänge. Er wolle Anreize schaffen, dass die Menschen im Land Elektroautos kaufen. So sehen also die Rollen aus: Der grüne Verkehrsminister bedient das ökologische Gewissen der Grünen, der Ministerpräsident spielt den Wirtschaftsstandort-Freund. Dabei hat er mit einem Recht: Die Grünen waren schon immer eine Selbst-Autofahrerpartei. Wir brauchen eine gute Verkehrsinfrastruktur und einen guten ÖPNV. Es geht nicht um ein ‚entweder oder‘ sondern um ein ‚sowohl als auch‘. Deshalb ist vernünftige Verkehrspolitik statt ideologischer Verblendung gefragt. Die FDP-Landtagsfraktion tritt dafür ein, eine Vignettenlösung bei gleichzeitiger Reform der KfZ-Steuer einzuführen. Darüber hinaus brauchen wir eine Flexibilisierung der Länderquote nach volkswirtschaftlichem Nutzen und eine längerfristige Projektfinanzierung, die mehr Planungs- und Realisierungssicherheit gewährleistet. Darüber hinaus fordern wir mehr Innovationen im Bereich der Mobilität, beispielsweise Verkehrsmanagement, Mobilitätsdienste und Zukunftstechnologien.“

Kürzungen im Schienenpersonennahverkehr wären für Grüne Bankrotterklärung – Im Rahmen einer Aktuellen Debatte zum Thema „Abbestellungen im Schienenpersonennahverkehr – Missmanagement der Landesregierung“ sagte der verkehrspolitische Sprecher Jochen Haußmann am 18.04.2012 im Landtag in Stuttgart:

„Mit dem Szenario rund um den Schienenpersonennahverkehr hat der grüne Verkehrsminister Hermann sein Meisterstück im negativen Sinne abgelegt. Das neue Stationspreissystem wie auch das Trassenpreissystem der Deutschen Bahn AG gelten seit dem Jahr 2011. Auch die Energiepreissteigerungen waren im Hinblick auf die Energiewende absehbar. Hätte Hermann nicht seine ganze Kraft in den Kampf gegen Stuttgart 21 gesteckt und damit sein Ministerium blockiert, dann hätte bei sorgfältiger Arbeit die jetzige Entwicklung bereits letztes Jahr gesehen werden müssen. Bei der Diskussion ähnlicher Landtagsinitiativen im Ver-kehrsausschuss hat er bereits im September 2011 vorsichtige Andeutungen gemacht. Für die Aufstellung des Staatshaushaltsplans 2012 folgte hieraus jedoch gar nichts. Jetzt fällt Minister Hermann wieder einmal nichts Besseres ein, als auf die Vorgängerregierung zu schimpfen. Nach einem Jahr Regierungsverantwortung ist mehr gefordert, als billige Rhetorik und Ausreden. Ein chinesisches Sprichwort lautet: ‚Wer am Brunnenrand wartet, bis das Wasser aus der Tiefe steigt, wird verdursten‘. Die FDP-Landtagsfraktion fordert ein schlüssiges Handlungskonzept, wie Minister Hermann die grünen Versprechungen im Koalitionsvertrag zum Ausbau des ÖPNV umsetzen will. Angebote zu streichen, wäre eine Bankrotterklärung des Verkehrsministers. Zur Not muss Hermann einen gegenfinanzierten Nachtragshaushalt vorlegen, wenn Umschichtungen allein in seinem Haus nicht ausreichen sollten. Der gesamte Landeshaushalt darf jedoch nicht erhöht werden! Mir scheint es, dass auch in dieser Verkehrsfrage die SPD wie so oft den grünen Verkehrsminister wieder auf Kurs bringen muss. Die SPD-Politiker Minister Dr. Schmid und Kollege Haller haben sich bereits im Vorfeld der heutigen Debatte entsprechend geäußert.“

Krankenhausbauprogramm: Versprochen – gebrochen? – Zur Meldung, die Landesregierung stelle in diesem Jahr 230 Millionen Euro für Neubauten und Sanierungen von Krankenhäusern bereit, sagte der gesundheitspolitische Sprecher Jochen Haußmann:

„Das vorgestellte Krankenhausbauprogramm ist ein trauriger Beweis dafür, dass die Versprechungen von Grünen und SPD vor der Wahl nun nach der Wahl nicht mehr viel wert sind. Insgesamt wurde eine Verdoppelung der Haushaltsmittel des Landes beziehungsweise eine Erhöhung auf 600 Millionen Euro versprochen. Der gesamte Haushaltsansatz geht von 382,5 Millionen Euro im Jahr 2011 auf 370,0 Millionen Euro im Jahr 2012 zurück. Darüber hinaus stellt sich mir die Frage, wie aufgrund der in den letzten Tagen thematisierten milliardenschweren Deckungslücken im Haushalt ein schrittweiser Mittelaufwachs um mindestens rund 230 Millionen Euro finanziert werden soll, um die Wahlversprechen halten zu können. Der Versuch, auf die alte Landesregierung zu schimpfen, die einen angeblich so hohen Investitionsstau hinterlassen habe, und sich selbst als die Hüter der Krankenhausinteressen darzustellen, ist geradezu hilflos.“

Kretschmann will der Georgios Papandreou der Grünen werden – Zur Absicht von Ministerpräsident Kretschmann, die Schuldenbremse im Landesgesetz auszuschalten, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Das Eingeständnis des Ministerpräsidenten, die Regelungen der Landeshaushaltsordnung zum Haushaltsausgleich ohne Kreditaufnahme in den künftigen Jahren nicht einhalten zu wollen, stellt eine Bankrotterklärung grün-roter Landespolitik dar. Alles Gerede von Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit in der Haushaltswirtschaft erweist sich als Lug und Trug. Das ist gerade vor dem Hintergrund der Staatsschuldenkrise im Euro-Raum ein Skandal ersten Ranges. Den Haushalt 2012 in Zeiten sprudelnder Steuereinnahmen gewaltig aufzublähen und dann für die kommenden Jahre Alarm zu schlagen, spricht für sich. Ich bleibe dabei, Winfried Kretschmann will der Georgios Papandreou der Grünen werden.“

Nur dann lässt sich absehen, wann es Zeit ist, das Bundesverfassungsgericht anzurufen – Zur von den Ländern Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg angekündigten „Strategie für die angestrebte Reform des Länderfinanzausgleichs“ sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Es wird Zeit, konkret zu handeln und nicht nur immer neue Ankündigungen zu machen, mit denen sich Ministerpräsident Kretschmann laufend widerspricht. Die Landesregierung muss ihren Zickzackkurs beenden und endlich eine klare Position beziehen. Nur dann lässt sich absehen, wie lange Verhandlungen mit den anderen Ländern einen Sinn machen und wann es Zeit ist, das Bundesverfassungsgericht anzurufen.“

FDP-Landtagsfraktion stellt eigenen Gesetzentwurf zur Direktwahl der Landräte vor – „Mit diesem Gesetzentwurf will die FDP-Landtagsfraktion den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, ihren Landrat direkt zu wählen. Durch die Direktwahl könnte das Verhältnis der Bürger zu ihrem Landrat genauso von großem Interesse geprägt sein, wie es in vielen Kommunen zwischen Bürgern und Bürgermeister der Fall ist. Dies ist auch eine Chance, Politik auf Landkreisebene für die Bürger noch greifbarer zu machen.“ Dies sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der innen- und kommunalpolitische Sprecher Prof. Dr. Ulrich Goll auf einer Landespressekonferenz zur Direktwahl der Landräte.

Nach geltendem Recht der Landkreisordnung wird der Landrat durch die Mitglieder des Kreistags gewählt. Die FDP-Landtagsfraktion schlägt vor, dass der Landrat künftig von den „wahlberechtigten Kreiseinwohnern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt“ wird. Weiter werden im Gesetzentwurf folgende Punkte berücksichtigt: • Um die Direktwahl des Landrats ausreichend demokratisch zu legitimieren, wird ein Zustimmungsquorum für die Wahl des Landrats von 15 Prozent der Wahlberechtigten festgelegt. Das heißt, 15 Prozent der wahlberechtigten Bürger müssen für den neuen Landrat stimmen. Für den Fall, dass dieses Qorum auch nach einer Stichwahl nicht erreicht wird, entscheidet der Kreistag. Ein solches 15-Prozent-Quorum gibt es auch bei der Direktwahl der Landräte in Brandenburg. • Das passive Wahlrecht wird auf die Altersgrenzen angepasst, die auch für die Wahl des Bürgermeisters gelten. Die Altersgrenze von derzeit noch 30 Jahren als Mindestalter für die Wählbarkeit des Landrats ist aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion nicht mehr zeitgemäß. • Aufgrund seiner neuen Legitimation durch die Direktwahl der Bürger erhält der Landrat auch ein Stimmrecht in Kreistag und Ausschüssen.• Um eine möglichst hohe Wahlbeteiligung auch für die Wahl der Landräte zu erreichen, soll jeweils der Wahltermin mit anderen Wahlen zusammengelegt werden können. Voraussetzung ist, dass der Wahltermin mit der jeweils laufenden Wahlperiode des Landrats in Einklang zu bringen ist. Nach den Worten von Rülke und Goll wird durch die Einführung des moderaten Quorums sichergestellt, dass der Landrat infolge geringer demokratischer Legitimation nicht geschwächt ist, sondern im Falle einer niedrigen Wahlbeteiligung das Wahlrecht an den Kreistag zurückfällt. „Es entspricht der liberalen Grundidee, Mitbestimmung der Bürger zu ermöglichen, aber auch Modelle für den Fall zu entwickeln, dass dieses Angebot von den Bürgern nicht immer angenommen wird.“ Rülke und Goll: „Es ist merkwürdig, dass die Landesregierung im Koalitionsvertrag die Einführung der Direktwahl festschreibt, sich bei diesem Thema aber zurückhält – und dies trotz des ständigen grün-roten Redens, Elemente direkter Demokratie auf kommunaler Ebene zu stärken“. Dies könne daran liegen, dass die SPD ihre Lieblingsidee von 12 bis 18 Großkreisen trotz des derzeitigen Dementis durch Innenminister Gall doch noch umsetzen wolle und diesem Vorhaben starke, direktdemokratisch legitimierte Landräte einen Strich durch die Rechnung machen könnten.

In Deutschland bereits sehr breite Palette von Klagemöglichkeiten vorhanden – Zum Vorhaben der grün-roten Landesregierung, Bürgern Verfassungsbeschwerden gegen Gesetze und Verordnungen zu ermöglichen, sagten der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die Einführung der Individualverfassungsbeschwerde auf Landesebene sehen wir eher kritisch: wir haben in Deutschland bereits eine sehr breite Palette von Möglichkeiten für die Bürger, von Klagemöglichkeiten Gebrauch zu machen, insbesondere über die Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht. Diese Möglichkeiten wurden in den letzten Jahren auch um die auf europäischer Ebene maßgeblich erweitert, sowohl über Verfahren beim EuGH als auch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Nun eine weitere Möglichkeit auf Landesebene zu schaffen, kostet nicht nur viel Geld für das Land und rüttelt an der ehrenamtlichen Struktur des Staatsgerichtshofs, sondern schafft eine Parallelstruktur zu Karlsruhe, die wir nicht brauchen.“

Zumeldung zu dapd: Tagesmütter fordern vom Kindesalter unabhängige Bezahlung – Der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zur Forderung des Landesverbands der Tagesmütter-Vereine nach einer gleichen Bezahlung für die Betreuung von Kindern unter und über drei Jahren: „Dass für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren künftig 5,50 Euro statt wie bisher 3,90 Euro pro Stunde angesetzt werden sollen, ist ein richtiger und notwendiger Schritt zu einer leistungsgerechteren Bezahlung der Tagesmütter. Das Ziel sollte sein, dass Kindertagespflege und Kindertagesstätte als gleichwertige Alternativen für die Kinderbetreuung anerkannt werden. Deshalb unterstützen wir Liberalen die Forderung des Landesverbands der Tagesmütter-Vereine nach einer gleichen Bezahlung für die Betreuung von Kindern unter und über drei Jahren. Entsprechend wären auch die Elternbeiträge anzugleichen. Für eine echte Wahlfreiheit müssten nach Auffassung der FDP Betreuungsgutscheine eingeführt werden, die unabhängig von der Betreuungsform eingelöst werden können.”

Baden-Württembergischer Finanzminister erneut vom politischen Einmaleins überfordert – Als einmal mehr von den Grundlagen des politischen Handelns überfordert sieht der FDP/DVP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke den baden-württembergischen Finanz- und Wirtschaftsminister Dr. Nils Schmid. „Wenn Herr Schmid der Schweiz vorwirft, mit den Haftbefehlen für die deutschen Steuerfahnder die Verhandlungen über ein Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz zu erschweren, dann zeigt er, dass er keine Ahnung hat, was ein Rechtsstaat ist.” So Rülke wörtlich.

Die Verhandlungen über zwischenstaatliche Abkommen würden nämlich von den Regierungen beider Länder geführt und Entscheidungen für Haftbefehle von einer unabhängigen Justiz getroffen, die keine Weisungen durch die Exekutive zu erhalten habe. Wenn Herr Schmid nicht einmal über die Gewaltenteilung im demokratischen Staatswesen aufgeklärt sei, so erweise er sich erneut als mit seinen Aufgaben überfordert.

Zumeldung zu dpa: Millionenhilfen für ländlichen Raum sollen Klima schützen – Zur heutigen LPK Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum 2012 erklärt der Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion für den Ländlichen Raum, Dr. Friedrich Bullinger:

„Das Programm Ländlicher Raum war bisher eine Erfolgsgeschichte. Wenn Bonde als Fachminister aber bei der Vorstellung des neuen Programms von 825 Projekten in Baden-Württemberg trotz mehrfacher Nachfrage nicht ein einziges Vorhaben konkret benennen kann, zeigt dies sein mangelndes Interesse am gesamten Ländlichen Raum.Nach den bisherigen Entscheidungen zur Polizeireform, im Verkehrs- und Bildungsbereich und bei den Landwirten liefert die neue Landesregierung einen weiteren Beweis, wie sehr sie die Ländlichen Räume in Baden-Württemberg vernachlässigt.“

Typisch für Landesregierung – Grüne und Rote fallen an allen Fronten übereinander her – Zum Vorstoß von Verkehrsminister Hermann (Grüne) für eine City-Maut und den darauf folgenden Rüffel vom Koalitionspartner SPD sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke: „Es ist typisch für die Grünen, sie suchen wie jetzt mit der City-Maut nach immer neuen Belastungen für die Bürger. Und es ist typisch für die Landessregierung, Grüne und Rote fallen an allen Fronten übereinander her.“

Diskussionsforum der FDP-Fraktion im Landtag mit namhaften Experten – „Mobilität ist für das Wirtschaftsland Baden-Württemberg ein zentraler Standortfaktor. So tun wir als Liberale gut daran, diesem Thema mit der Unterstützung von namhaften Experten einen ganzen Abend zu widmen. Die schwarz-gelbe Vorgängerregierung hat mit der Gründung der Landesagentur für Elektromobiliät und Brennstoffzellentechnologie den richtigen Kurs vorgegeben.“ Dies sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, zum Auftakt der Diskussionsveranstaltung Foyer liberal mit dem Titel „Metropolmobilität der Zukunft“.

Jochen Haußmann, der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagfraktion, sagte, Hochschulen und Forschungseinrichtungen widmeten sich zusammen mit den Entwicklungsabteilungen der Automobil- und Energiewirtschaft der Metropolmobilität. Dazu kommen der Anlagen- und Maschinenbau, die Informations- und Kommunikationstechnologie genauso wie Verkehrs-, Raum- und Städteplanung. Haußmann: „Mehrere Dutzend Unternehmen in der Region Stuttgart, die bundesweit eine der acht Modellregionen für Elektromobilität ist, sind Leuchttürme in dieser Zukunftsforschung.“ Trotz der intensiven Entwicklung von immer leistungsfähigeren reinen Elektrofahrzeugen werde der Verbrennungsmotor infolge elektrischer Zusatzmotoren (Hybrid-Technik) „noch lange Jahre Potenzial haben“, sagte Dr. Lothar Ulsamer, zuständig für Politik und Außenbeziehungen und Projektleiter bei der Daimler AG. Entscheidend für die Akzeptanz der Elektrofahrzeuge sei, dass ihr Strom von regenerativen Energien komme. Prof. Dr.-Ing. Ullrich Martin, Direktor des Instituts für Eisenbahn- und Verkehrswesen an der Universität Stuttgart, sagte auch mit Blick auf das Mietwagenkonzept „car2go“, dass neue Mobilitätsformen „einen lange Atmen brauchen und die Bürgerinnen und Bürger deshalb dabei mit auf die Reise zu nehmen sind“. Was im mit vielen steilen Straßen gesegneten Stuttgart erfolgreich getestet sei, „läuft überall in der Welt“, sagte Dr.-Ing. Rolf Bulander, Vorsitzender des Bereichsvorstands Gasoline Systems, Robert Bosch. Der Bosch-Konzern investiere im Jahr rund 400 Millionen Euro in die Fahrzeugsystem-Entwicklung. Schließlich blickte Thomas Bopp, Vorsitzender des Verbands Region Stuttgart, noch in die Zukunft: „Neue Wohngebiete werden im Regionalplan entlang der S-Bahn-Strecken ausgewiesen.“

SPD-Politiker muss Konsequenzen aus seiner Überforderung ziehen – Der Vorsitzende und wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid aufgefordert, das Amt des Wirtschaftsministers niederzulegen. Die FDP-Fraktion habe schon zu Beginn der Legislaturperiode den Zuschnitt des Kabinetts als nicht sachgerecht angesehen. „Die Zusammenlegung von Finanz- und Wirtschaftsministerium war in keiner Weise sachorientiert, sondern lediglich dem krampfhaften Bemühen von Nils Schmid geschuldet, die von der SPD gewünschte ‚Augenhöhe‘ mit dem Ministerpräsidenten zu erreichen.” Schmid habe sich in der Folge permanent als überfordert gezeigt. In der Wirtschaftspolitik habe er keinerlei Akzente gesetzt und sei lediglich als Finanzminister öffentlich in Erscheinung getreten.

Mit der Schlecker-Insolvenz habe er dann die Chance gewittert, sich in Szene zu setzen und wirtschaftspolitisches Profil zu gewinnen. Dabei habe er sich aber derart tölpelhaft angestellt, dass seine erste Sonntagsfahrt in die Welt der Wirtschaft mit einem Totalschaden geendet sei. „Schmid verirrt sich einmal in die Wirtschaftspolitik und schon bleibt nichts als ein Scherbenhaufen”, so Rülke wörtlich. „Unser Land hat einen Wirtschaftsminister verdient und auch nötig, der die Zeit hat, sich um sie zu kümmern und auch ein Mindestmaß an Sachkunde mitbringt. Bei Herrn Schmid fehlt beides. Deshalb fordere ich Herrn Schmid auf, das Amt des Wirtschaftsministers aufzugeben und sich auf die Aufgabe des Finanzministers zu konzentrieren.”Rülke äußerte sich zuversichtlich, dass sich für diesen Fall an der Fraktionsspitze der SPD Interessierte fänden, die für diesen Fall bereit wären, in die Bresche zu springen.

Keine Bevorzugung von Großunternehmen – Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion im Stuttgarter Landtag, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat die Ablehnung von Staatsbürgschaften für Schlecker durch seine Fraktion gegen Angriffe von Wirtschaftsminister Nils Schmid verteidigt. Aus Rülkes Sicht gehe es nicht an, ein marodes Großunternehmen wie Schlecker mit Staatsgeldern zu unterstützen, während der Kleinunternehmer, Handwerker oder Mittelständler stets allein gelassen werde. Auch habe das Gutachten von PWC zu den Weiterführungschancen der Firma Schlecker erhebliche Risiken zu Tage gefördert.

Das Geld des Steuerzahlers wäre bei Schlecker aus Rülkes Sicht in höchstem Maße gefährdet gewesen. Die FDP habe einen zweiten Fall Holzmann vermeiden wollen. „Mit dem Geld des Steuerzahlers einem Großbetrieb zum Schaden des mittelständischen Wettbewerbers erst helfen und am Ende ist das Unternehmen doch pleite und das Steuergeld weg. So macht man keine Wirtschaftspolitik!“, sagte der Fraktionschef wörtlich.Es sei bedauerlich, dass über 11000 überwiegend weibliche Beschäftigte von Schlecker nun in die Arbeitslosigkeit gingen. Allerdings gebe es gerade im Südwesten viele offene Stellen im Einzelhandel und im Dienstleistungsgewerbe. Die Chancen auf dem Arbeitsmarkt seien gut. Die Vermittlungsleistung der gewünschten Transfergesellschaften sei nicht besser als die der Agentur für Arbeit. „Es wäre doch verrückt, wenn der Steuerzahler die Agentur mit Milliarden an Steuergeldern ausstattet und dann nochmals Millionen für Transfergesellschaften investiert“, so Rülke. Die Transfergesellschaften würden aus Sicht der FDP nicht den Schlecker-Frauen helfen, sondern nur dem Unternehmen Schlecker, damit Abfindungen und Kündigungsschutzklagen vermieden würden. Auch hier gelte, dass der Steuerzahler nicht einem Großunternehmen helfen könne, wenn man den Mittelständler im Regen stehen lasse.

Gesetzentwurf der FDP sorgt für raschen Ausbau mit Rechtssicherheit für Investoren – „Mit dem Vorschlag der FDP-Landtagsfraktion unterstreichen wir unser Interesse am zügigen und rechtssicheren Ausbau der Windenergie und dem Gelingen der Energiewende.“ Dies sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der verkehrspolitische Sprecher Jochen Haußmann bei der Vorstellung des FDP-Gesetzentwurfs zur Änderung des Landesplanungsgesetzes. „Die grün-rote Regierungskoalition muss sich den Vorwurf gefallen lassen, mit ihrem Entwurf Kompetenzwirrwarr zwischen Gemeinden und Regionalverbänden sowie Doppelstrukturen zu fördern“, sagten Rülke und Haußmann. Es sei geradezu frappierend, wie unter der Überschrift einer Politik des Gehörtwerdens von Grün-Rot die Möglichkeiten der verbesserten Bürgerbeteiligung völlig außer Acht gelassen wurden.

„In unserem Gesetzentwurf sehen wir in § 12 Landesplanungsgesetz (LPlG) ausdrücklich die möglichst frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vor“, sagten die beiden FDP-Politiker. Es müsse sichergestellt sein, dass beim Bau regional bedeutsamer Windkraftanlagen die Meinungen der Bürger konstruktiv einfließen könnten. Ein zentrales Anliegen sei, dass es eine kompetente Planung aus einer Hand gebe. „Die Regionalverbände sind die richtigen Adressaten für regional bedeutsame Planungsvorhaben wie große Windkraftanlagen. Sie haben bereits Planungsschritte für mehr Windenergie in Baden-Württemberg eingeleitet. Dieser Entwicklung wollen wir kraftvoll Rückenwind verleihen“, so Rülke und Haußmann.Im Gegensatz zum Regierungsentwurf sieht der liberale Gesetzentwurf eine Pflicht („Soll-Vorschrift“) der Regionalverbände zur Ausweisung von Vorranggebieten vor. Diese seien zudem als sogenannte Eignungsgebiete auszuweisen. Somit entstünden „modifizierte Vorranggebiete“, die eine Konzentrationswirkung entfalteten, weil außerhalb von ihnen grundsätzlich keine regional bedeutsamen Windkraftanlagen errichtet werden dürften. „Somit bleiben die Belange des Umwelt- und Naturschutzes sowie die Schutzinteressen der Anwohner wie auch des Tourismus gewahrt“, sagten Rülke und Haußmann. Die FDP-Landtagsfraktion legt besonderen Wert auf die aktive Beteiligung der Gemeinden. Sie benennen gegenüber den Regionalverbänden ihre Wunschstandorte, die von den Regionalverbänden möglichst zu berücksichtigen sind“, sagte Haußmann. Der Gesetzentwurf lege dies in § 11 Abs. 7 LPlG fest. In der Anhörung zum Regierungsentwurf am 21. März 2012 wiesen die Vertreter der kommunalen Landesverbände darauf hin, dass die Gemeinden für die neu zu übertragene Planungswahrnehmung in eigener Zuständigkeit für eine rechtssichere Durchführung eine Übergangsfrist von 18 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes benötigten.„Diesen Zeitaufwand sparen wir uns durch die Kompetenzbündelung bei den Regionalverbänden“, so Rülke und Haußmann. Denn unklare Zuständigkeitskompetenzen zwischen Re-gionalverbänden und Gemeinden könnten für Investoren abschreckend wirken. Diese benötigten größtmögliche Planungssicherheit. „Wer den raschen und sachgerechten Ausbau der Windkraftanlagen will, kommt an der Ausweisung von modifizierten Vorranggebieten durch die Regionalverbände nicht vorbei“, so Rülke und Haußmann. Es sei wieder einmal typisch grün-rot, zusätzliche Verwaltungsstellen zu schaffen und das Verwaltungshandeln zu erschweren, sagten Rülke und Haußmann. „Neue Kompetenzzentren bei den Regierungspräsidien und parallele Planungen bei Kommunen und Regionalverbänden sind Geldverschwendung“. Den Ausbau der Windenergie könne man effizienter und effektiver haben – eben mit dem Modell der FDP-Landtagsfraktion.Sollte die Landesregierung ihren bisherigen Gesetzentwurf unverändert lassen, sei die Anhörung im Landtag eine Farce gewesen. Jeder neutrale Beobachter musste den Eindruck ge-winnen, dass der Regierungsentwurf nicht zielführend sei. Vielmehr würden Natur- und Umweltschutz sowie die Bürgerrechte geopfert. „Wir wollen deutlichen Rückenwind für die Windenergienutzung in Baden-Württemberg – aber sachgerecht. Hoffnungsvolle Symbolpolitik nach grün-roter Machart führt uns nicht weiter“, so Rülke und Haußmann. Deshalb sei im Gesetzentwurf der Liberalen auch eine Genehmigungsfrist enthalten. „Grundsätzlich nach drei Monaten muss das Ministerium die Regionalpläne genehmigen. Eine weitere Verlängerung um bis zu drei Monate ist möglich, wenn ansonsten nicht qualifiziert entscheiden werden kann. Ergeht keine Mitteilung, gilt der Plan als genehmigt. So halten wir die Verwaltung an, rasch zu entscheiden“.

– Die vier Landtagsfraktionen von CDU, GRÜNE, SPD und FDP/DVP haben auf einen gemeinsamen Antrag zum Thema Konversion geeinigt. Das Thema Konversion ist für Baden-Württemberg von besonderer Bedeutung. Im ländlichen Raum sollen die Bundeswehrstandorte Hardheim, Sigmaringen, Hohentengen und Immendingen geschlossen werden. Bislang hält sich die Bundesregierung jedoch mit einem genauen Zeitplan zu den geplanten Standortschließungen äußerst zurück. Die Landtagsfraktionen drängen deshalb auf die Veröffentlichung eines genauen Zeitplans, um für die betroffenen Kommunen zeitnahe Lösungen zu finden. Auch mit Blick auf andere Investoren ist es notwendig, rasch zu konkreten Ergebnissen zu kommen. Zu prüfen ist auch, ob landeseigene Einrichtungen auf Konversionsflächen untergebracht werden können.

Der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben kommt beim Konversionsprozess eine zentrale Rolle zu. „Auf Bundesebene müssen wir uns jetzt dafür einsetzen, dass sich die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben an der Finanzierung der Gutachten zu den Entwicklungsperspektiven der ehemaligen Bundeswehrstandorte sowie der Standorte der US-Armee und der NATO-Truppen beteiligt“, so der konversionspolitische Sprecher der Fraktion GRÜNE Willi Halder. „Die betroffenen Kommunen vor allem im ländlichen Raum brauchen unsere Unterstützung“, so SPD-Fraktionschef Claus Schmiedel. „Dies gilt besonders für die Standortgemeinde Immendingen, wo die Daimler AG ein Prüfzentrum plant“, so Leopold Grimm von der FDP/DVP. In Nordbaden sind vor allem die Städte Mannheim, Heidelberg und Schwetzingen vom Abzug der US- und NATO-Truppen betroffen. „Das ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Land und Kommunen. Wir begrüßen es, dass der Bundesfachausschuss für Finanzen beschlossen hat, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ein Erstzugriffsrecht der Kommunen ermöglichen kann und damit viele Perspektiven eröffnet, dass Planung und Verwertung der Grundstücke in einer Hand sind – aber wir erwarten auch, dass das Land seinen finanziellen Beitrag zum Gelingen der Konversion erbringt“, erklärte der konversionspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Karl Klein MdL.

FDP setzt sich für weitgehende Kooperationsfreiheit der weiterbildenden Schulen und für die Bildung von Verbundschulen mit mehreren Bildungsgängen unter einem Dach ein – Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, bezweifelt, dass mit einer flächendeckenden Einführung der Gemeinschaftsschule die Schülerinnen und Schüler weiterhin so individuell betreut werden können und so viele einen möglichst hohen Schulabschluss erreichen, wie es derzeit mit dem gegliederten Schulsystem der Fall ist. In einer Landtagsdebatte über eine von der grün-roten Landesregierung angestrebten Änderung des Schulgesetzes sagte Kern, die Gemeinschaftsschule stelle ein „untaugliches Konzept für die Fläche da, auch deshalb, weil gerade die besonders förderbedürftigen Schüler unter die Räder kommen werden“. Starke Schüler werden nach den Worten von Kern mit der Gemeinschaftsschule zurechtkommen, „schwächere Schüler aber brauchen klare Strukturen, brauchen mitunter klare Anweisungen des Lehrers und auch eine enge Führung, um zum Erfolg zu kommen“.

Grundsätzlich habe er nichts gegen offene Lernformen, die er als Lehrer selbst angewandt habe, sagte Kern. Die FDP setze sich mit Leidenschaft dafür ein, dass alle Schüler durch eine praxistaugliche, leistungsbejahende und leistungsfördernde Pädagogik Chancen für einen echten Bildungsaufstieg haben. Nach den Worten von Kern scheine die grün-rote Regierungskoalition jedoch von der Überzeugungskraft der Gemeinschaftsschule auf Schüler und Eltern selbst nicht überzeugt zu sein. Denn sie lasse das freie Spiel der Kräfte und echten Wettbewerb zwischen den Schularten nicht zu, indem sie die Gemeinschaftsschule privilegiere. Kern: „Dies zeigt mir, dass Sie sich Ihrer Sache wohl doch nicht so sicher sind –Privilegierung und goldener Zügel sind Ihre Instrumente, von denen Sie sich den Erfolg für Ihre Bildungspolitik erhoffen.“Kern kritisierte weiter, dass die Schulträger ein vorab genau festgelegtes pädagogisches Konzept übernehmen müssten, egal, ob sie dahinter stehen oder nicht. „Die Gemeinschaftsschule bekommt man nur als Gesamtpaket, im wahrsten Sinne des Wortes, als Einheitspaket. Individuelle Gestaltungsmöglichkeiten wie zum Beispiel Kooperationen mit Werkrealschulen oder Realschulen, Verzicht auf gebundene Ganzta-gesbetreuung und vor allem eine nach Leistungsniveau differenzierende Pädagogik sind grundsätzlich ausgeschlossen, wie Politiker der Koalition ja immer wieder betonen.“Diese Gestaltungsfreiheiten wären aber nach den Worten des schulpolitischen Sprechers dringend geboten, um auf ortsspezifische Gegebenheiten einzugehen: „Ginge es Ihnen tatsächlich um die Rettung kleinerer Schulstandorte, müssten Sie Flexibilität und Kooperationsfreiheit zulassen, damit die Schulträger im Dilemma zwischen Standortbewahrung und Gewährleistung eines attraktiven Schulangebots passende Lösungen finden können. Doch mit der ‚Vogel-friss-oder-stirb-Logik‘ haben Grüne und SPD nicht den evolutionären, sondern den revolutionären Ansatz gewählt“, so Kern.Und: „Wir Liberale setzen uns für eine weitgehende Kooperationsfreiheit der weiterfüh-renden Schulen bzw. für die Bildung von Verbundschulen mit mehreren Bildungsgängen unter einem Dach und einer Schulleitung ein. Insbesondere eine Kooperation von Werkrealschulen und Realschulen könnte eine an vielen Orten interessante und stark nachgefragte Schulform sein. Gestaltungsfreiheit und Flexibilität – dies ist nach meiner Auffassung die einzige Herangehensweise, die es den Verantwortlichen vor Ort ermöglicht, tragfähige Schulangebote in Zeiten des demographischen Wandels zu entwickeln.“

Kritik an Grün-Rot wegen Ankündigung, Schulden in Milliardenhöhe anzuhäufen – In einer Landtagsdebatte über die Denkschrift 2011 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes hat der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, die Arbeit des Landesrechnungshofs ausdrücklich gewürdigt. Rülke hob die wichtige Rolle des Rechnungshofs bei der konkreten Begleitung der parlamentarischen Arbeit, den Haushaltberatungen, aber auch bei Gesetzesberatungen hervor. So habe der Rechnungshof beispielsweise den Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion zur Verbesserung der Vorsorge für künftige Pensionsverpflichtungen begleitet und begrüßt.

Rülke: „Wir sind gut beraten, bei der Aufgabe einer konsequenten Konsolidierung des Haushalts, bei der Umsetzung der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse, bei Konzepten der Aufgabenkritik und der Begrenzung der Personalausgaben stets auch den Rechnungshof mit einzubeziehen – und dies nicht erst zum letztmöglichen Termin.“ Zu einer Kultur des Gehörtwerdens gehöre auch, dass man den Sachverstand des Rechnungshofs nicht nur formal beteiligt, sondern sich ernsthaft mit seinen Anregungen auseinandersetzt. Dies gelte beispielsweise auch für die Landeshaushaltsordnung. So sei doch dem Rechnungshof durchaus gedient, wenn die grün-rote Landesregierung die Landeshaushaltsordnung umsetze beziehungsweise im Idealfall die betreffenden Bestimmungen in die Verfassung schreibt. Rülke: „So wie Sie es zu Oppositionszeiten gefordert haben. Es geht eben nicht, unmittelbar nach Regierungsantritt ein Gutachten mit der Fragestellung in Auftrag zu geben, wie man am besten die Landeshaushaltsordnung aushebelt. Wenn man dies nicht schafft, dann muss man sie abschaffen – das ist offensichtlich ihre Politik. Ich glaube kaum, dass diese Politik im Sinne des Rechnungshofs ist. Ich glaube auch nicht, dass der Rechnungshof von Ihren Ankündigungen begeistert ist, in den Jahren 2013 und 2014 wieder Milliarden an neuen Schulden anzuhäufen. Besonders skurril ist ja Ihre Interpretation, wonach die ausgeglichenen Haushalte des Jahres 2011 und 2012 auf Ihrer eigenen Konsolidierungsleistung beruhen, während die neuen Schulden von zwei Milliarden Euro in den Jahren 2013 und 2014 – also zwei Jahre nach ihrem Regierungsantritt – als Erblast anzusehen sind. Meine Damen und Herren, wenn das Ihre Politik ist, dann machen Sie sich vor den Bürgerinnen und Bürgern des Landes lächerlich.“

In den vergangenen Jahren wurden zunehmend Kämmerer durch Banken geködert – Auf Antrag der FDP-Landtagsfraktion hat sich der baden-württembergische Landtag in einer Aktuellen Debatte mit einer Änderung der Gemeindeordnung zum Ziele des Verbots derivativer Finanzgeschäfte für Kommunen beschäftigt. Der Fraktionsvorsitzende und finanzpolitische Sprecher der Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, kündigte an, dass seine Fraktion eine Ergänzung des Paragraf 77 Absatz 2 der Gemeindeordnung um den Satz „Spekulative Finanzgeschäfte sind verboten“ beantragen werde. Eine entsprechende Änderung der Gemeindeordnung des Freistaats Sachsen wurde in der vergangenen Woche auf den Weg gebracht.

Aus Rülkes Sicht ist diese Initiative nötig geworden, weil in den vergangenen Jahren zunehmend kommunale Kämmerer durch Banken geködert wurden, solche Geschäfte abzuschließen, um angeblich Zinsen zu sparen. Die Grenzen zur spekulativen Wette seien aber fließend. Mittlerweile werde bundesweit ein Schaden von über einer Milliarde Euro für die Kommunen geschätzt. Die Stadt Riesa in Sachsen hat beispielsweise rund 22 Millionen Euro verloren und Pforzheim in Baden-Württemberg gar 57 Millionen. „Finanzgeschäfte, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, müssen klipp und klar verboten werden!“, so Rülke wörtlich. Bislang seien den Kommunen nur ganz allgemein Spekulationsgeschäfte untersagt. Das Aufkommen von Finanzderivatgeschäften auf kommunaler Ebene mache eine klarstellende gesetzliche Regelung notwendig. Künftig solle nur noch die Absicherung von Zinsänderungsrisiken zulässig sein.Die Abgrenzung zu Spekulationsgeschäften könne im Einzelnen schwierig sein. Deshalb bedürfe es einer Verordnungsermächtigung zur Kontrolle, die nach dem Willen der Liberalen bei den Regierungspräsidien anzusiedeln sei. Ein solches klares Verbot hätte auch den großen Vorteil der Rechtsfolge der Nichtigkeit. Die Stadt Pforzheim sei aktuell vor dem Landgericht Frankfurt ganz offensichtlich mit dem Versuch gescheitert, auf eine Nichtigkeit ihrer Zinswetten zu plädieren, da die aktuelle Rechtslage hierfür nicht ausreiche. Eine Verschärfung würde höchstvermutlich auch die Banken von solchen Angeboten abschrecken, weil sie eben eine Nichtigkeit ihrer Angebote fürchten müssten. Die sogenannte Konnexität müsse durchgesetzt werden. Es müsse also ein klarer Zusammenhang zwischen dem Zinssicherungsgeschäft und dem Grundgeschäft, nämlich dem kommunalen Kredit, nachweisbar sein. Sogenannte Zinsoptimierungsgeschäfte verstießen gegen das Spekulationsverbot. „Wetten auf Marktentwicklungen gehen nicht!“, so Rülke abschließend.

2,8 Milliarden Euro für Straßen im Land – Weiteren Bedarf mit Autobahnvignette decken – Zum bekannt gewordenen Investitionsrahmenplan des Bundes erklärten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der verkehrspolitische Sprecher Jochen Haußmann:

„Die Verbesserungen im Investitionsrahmenplan des Bundes für Baden-Württemberg sind erfreulich. Zusammen mit dem Infrastrukturbeschleunigungs-Programm können sie Baden-Württemberg neuen Schwung verleihen. Dazu müsste aber die Landesregierung den Rahmenplan auch aktiv umsetzen und neue Straßen bauen. Rund 2,8 Milliarden Euro stehen im Planungszeitraum für Bundesstraßen und Autobahnen zur Verfügung.Die FDP-Fraktion sieht darüber hinaus jedoch weiteren Bedarf – beispielsweise beim Albaufstieg A 8. Hier schlagen wir mit der Autobahnvignette eine Nutzerfinanzierung unter Sicherstellung des Datenschutzes vor, wie es uns Österreich seit Jahren erfolgreich vormacht. Die Abschaffung beziehungsweise Reduzierung der Kfz-Steuer ist hierbei in Betracht zu ziehen.Auch an anderer Stelle ist die Landesregierung gefordert: Der Investitionsrahmenplan des Bundes weist die zweite Rheinbrücke Wörth-Karlsruhe als prioritäres Vorhaben aus. Die Grünen in der Landesregierung sollten deshalb ihr Lavieren schnellstens einstellen. Unsere exportorientierte Wirtschaft, sogar der Koalitionspartner SPD und das rot-grüne Rheinland-Pfalz wollen die zweite Rheinquerung.Nicht nur dieser Streit erinnert an den Koalitionskrach um Stuttgart 21. Wer den Investitionsrahmenplan im Bereich der Schienen liest, hat es Schwarz auf Weiß: Das grüne Gerede von einer finanziellen Kannibalisierung anderer Schienenprojekte durch Stuttgart 21 war nichts anderes als der unlautere Versuch die Bürger zu manipulieren. Denn bei Baden 21, bei der Südbahn und bei der Gäubahn geht es voran.“

Vorsitzender und Stellvertreter einstimmig wiedergewählt – Bei einer turnusgemäßen Wahl des FDP-Fraktionsvorstands haben die Abgeordneten einstimmig den Vorsitzenden und seine Stellvertreter bestätigt. Wiedergewählt wurden der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke, der stellvertretende Vorsitzende und Parlamentarische Geschäftsführer Dr. Friedrich Bullinger und der stellvertretende Vorsitzende Jochen Haußmann.

FDP-Landtagsfraktion lehnt Polizeireform ab – Ländliche Räume vernachlässigt – Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der innenpolitische Sprecher Prof. Dr. Ulrich Goll haben mit scharfer Kritik auf die Bekanntgabe der Standorte für die zwölf neuen Polizeipräsidien durch Innenminister Gall reagiert. „Es ist schon auffallend, dass Polizeipräsidien dort platziert wurden, wo die Großkopfeten der SPD sitzen“, sagte Rülke. Der Standort Ludwigsburg sei der Wahlkreis des Fraktionsvorsitzenden Schmiedel, der Standort Reutlingen liege im Wahlkreis des stellvertretenden Ministerpräsidenten Schmid.

Mit dieser Bevorzugung des eigenen Personals von Grün-Rot gehe die von der FDP-Fraktion befürchtete Vernachlässigung der ländlichen Räume einher. Die Kommunikationswege zwischen den Revieren und den vorgesetzten Dienststellen würden verlängert. So sei zu befürchten, dass es bei Einsätzen mit schwerwiegender Gefahrenlage wegen mangelnder Ortskenntnis der in großer Entfernung agierenden Führungskräfte eher zu Pannen kommen könne. Rülke und Goll: „Wir lehnen diese Art der Polizeireform aufgrund ihrer Radikalität ab. Die FDP-Fraktion bleibt bei ihrem Vorschlag, die 37 Polizeidirektionen nicht auf ein Drittel, sondern auf zwei Drittel zu reduzieren.“

FDP-Abgeordneter kritisiert Antwort auf parlamentarische Anfrage – Der FDP-Landtagsabgeordnete Andreas Glück kritisiert die Landesregierung, weil sie an der gesetzlichen Verpflichtung festhält, das Rotwild im Biosphärengebiet Schwäbische Alb abzu-schießen. Dies geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine parlamentarische Anfrage des Münsinger Abgeordneten hervor.

Andreas Glück hatte beantragt, das Abschussgebot für Hirsche in der Modellregion Biosphärengebiet auszusetzen und die Auswirkungen wissenschaftlich zu begleiten. Rechtsgrundlage für das Abschussgebot ist eine Verordnung aus dem Jahre 1958, in der kein Rotwild außerhalb von Rotwildgebieten geduldet wird. So hat das baden-württembergische Wappentier nur noch auf circa vier Prozent der Landesfläche einen Zufluchtsraum. Außerhalb dieses Zufluchtsraums sind Jäger gesetzlich verpflichtet, einen Abschuss durchzuführen. „Konzepte zur Wiederansiedlung des Rotwilds in Baden-Württemberg außerhalb der festgelegten Rotwildgebiete wurden bisher nicht erarbeitet“, heißt es in der Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Glück reagiert mit Unverständnis: „Es kann doch nicht sein, dass wir von afrikanischen Bauern verlangen, Elefanten zu schützen, die ihre Felder verwüsten, und wir als eine der reichsten Regionen der Welt aus wirtschaftlichen Gründen eine Wiederansiedlung von Hirschen im einzigen Biosphärengebiet des Landes im Keim ersticken.“Glück zitiert Frank Simon, Bildungspartner des Biosphärengebiets: „Der Hirsch gehört hier her zu uns. Vor seiner Ausrottung vor 150 Jahren war er geographisch als auch kulturell fest bei uns verankert. Das Biosphärengebiet bietet die Chance, dieses natürliche Beieinander von Mensch und Tier wieder herzustellen.“ Dass immer wieder Hirsche ins Biosphärengebiet wandern, ist nach den Worten von Andreas Glück unstrittig. In den letzten Jahren mussten mindestens sieben Abschüsse im Biosphärengebiet oder entlang der dorthin führenden natürlichen Wildwanderwege getätigt werden.