CO2-Speicherung aus Reservekraftwerken darf kein Tabu sein.


Zur SWR-Berichterstattung, wonach die grün-schwarze Landesregierung sich nach langem Ringen dafür entschieden hat, die unterirdische Speicherung von CO2 zu unterstützen, äußerte sich der klimapolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais, wie folgt:

„Viel zu spät hat Bundeswirtschaftsminister Habeck einen Entwurf für eine Carbon-Management-Strategie vorgelegt. Doch bis heute fehlt noch immer sein Entwurf für die Ratifizierung des Londoner Protokolls. Ohne diese Ratifizierung darf CO₂ nicht in europäische Nachbarstaaten transportiert werden und eingelagert werden. Auch Umweltministerin Walker hat den Klimaschutz unnötig lange ausgebremst. Das klare Bekenntnis zum Carbon-Management auf Landes- und Bundesebene ist daher längst überfällig. Zudem darf die CO₂-Speicherung aus Reservekraftwerken kein Tabu-Thema mehr sein. Die Grünen treten erneut auf die Bremse, wenn es um effektiven Klimaschutz geht, und beschränken sich auf Ankündigungen wie den Bau neuer Windräder. Noch immer fehlt eine landeseigene Carbon-Management-Strategie.“

Wir brauchen belastbare Analysen gerade für den ländlichen Raum.


Es wird aktuell gemeldet, dass die geplante Schließung weiterer Notfallpraxen nun auch innerhalb der Landesregierung massive Kritik auslöst: So meint Verbraucherschutzminister Hauk, dass nach der Krankenhausreform der Ländliche Raum nun einmal mehr massiv bei der medizinischen Versorgung benachteiligt würde. Dazu sagt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann:

 

„Sollten die Notfallpraxen wegfallen, besteht das Risiko, dass die Patientenzahlen in den Notaufnahmen weiter steigen und unter Umständen nicht mehr zu bewältigen sind. Das würde zu Situationen führen, die für alle Beteiligten nicht tragbar wären. Wir brauchen deshalb belastbare Analysen gerade für den ländlichen Raum, wie sich die Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienstes auf die Patientinnen und Patienten auswirkt. Im Übrigen fordere ich Bundesarbeitsminister Heil auf, den ärztlichen Bereitschaftsdienst analog zum notärztlichen Rettungsdienst von der Sozialversicherungspflicht zu befreien.“

 

Rudi Fischer, Sprecher für Ländlichen Raum der FDP/DVP-Fraktion, fügt hinzu:

 

„Der Ländliche Raum darf durch die Reform keinesfalls weiter abgehängt werden. Die Landesregierung vernachlässigt diesen aber seit Jahren. Das sehen wir in der schleppenden Digitalisierung, einem löchrigen Öffentlichen Nahverkehr und eben auch in der medizinischen Versorgung. Das Ziel der Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen im Ländlichen Raum gegenüber den Ballungszentren, das sich Grün-Schwarz auf die Fahnen schreibt, rückt immer weiter in die Ferne. Diese Regionen sind viel mehr als eine Ausgleichsfläche für Naturschutz. Sie sind Regionen mit enormer Bedeutung als Wohn- und Wirtschaftsstandort und das Rückgrat Baden-Württembergs. Damit das so bleibt, muss der Ländliche Raum endlich wieder ins Blickfeld der Landespolitik rücken.“

Es braucht jetzt konkrete Weichenstellungen, sodass wir wieder beste Bildungsqualität und flächendeckend einen hohen Versorgungsgrad an den Schulen gewährleisten können.


Zur heutigen Landespressekonferenz mit dem Verband Erziehung und Wissenschaft Baden-Württemberg, sagt der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

 

„Noch zu Schuljahresbeginn verkündete die grüne Kultusministerin Theresa Schopper, dass es zu Beginn dieses Schuljahres weniger offene Lehrkräftestellen gäbe. Dass die Situation nicht ganz so rosig ist, wie von der grünen Kultusministerin beschrieben wurde, war zu befürchten.

 

Zwar hat die Unterrichtsversorgung an Grundschulen und an Schulen der Sekundarstufe I leicht zugenommen. Allerdings ist an noch meilenweit entfernt von einem Zustand, in welchem nicht chronisch Unterricht im Grundschul- und Sekundar-I-Bereich ausfällt. Nahezu jede vierte Grundschule unterschreitet hinsichtlich des Versorgungsgrads die kritische 90-Prozent-Marke. An vier von zehn Grundschulen und sechs von zehn Sekundar-I-Schulen muss infolge dessen Unterricht ausfallen.

 

Wenn man die Schulleitungen an den Grund- und Sekundar-I-Schulen fragt, was man denn besser machen könne, sagen über 90 Prozent der Grund- und Sekundar-I-Schulleitungen, dass sich das grüne Kultusministerium auf ihr Kerngeschäft konzentrieren und rund 58 bzw. 63 Prozent, dass man auf bildungspolitische Großprojekte verzichten solle. Eine klare Ansage an die grün geführte Landesregierung, ihrem bildungspolitischen Grundauftrag nachzukommen und endlich umfassende Maßnahmen zur Verbesserung der Lehrkräfteversorgung zu beschließen. Denn die bisherigen Maßnahmen von Frau Schopper reichen hinten und vorne nicht. Die Forderungen der Freien Demokraten liegen seit Jahren auf dem Tisch.

 

Wirklich katastrophal ist die Situation an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ). Rund 57 Prozent der befragten Schulleitungen an den SBBZ geben an, einen Regelbetrieb nicht mehr sicherstellen zu können. Die Folge: Mehrarbeit für das Bestandspersonal und Unterrichtsausfall an rund sechs von zehn SBBZ. Die Leidtragenden sind dann die Kinder und deren Eltern, die ganz besonders auf eine zuverlässige Unterrichtsversorgung angewiesen sind.

 

Wir Freie Demokraten fordern erneut eine flächendeckende Einführung von A13 für alle Grundschul- und Sekundar-I-Lehrkräfte, eine deutliche Aufstockung der Personalreserve, ein nachhaltiges Personalentwicklungskonzept sowie eine deutliche Erhöhung der Lehramtsstudienplätze an den Pädagogischen Hochschulen, inklusive Abschaffung des dortigen Numerus Clausus.“

Landesregierung muss schneller und klarer über ihre Beratungen kommunizieren.


Prof. Dr. Erik Schweickert, tourismus- und mittelstandspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion und damit auch zuständig für das Themenfeld Gastronomie und Hotellerie, hat sich in der Fragestunde an die Landesregierung zu den Auswirkungen des Urteils des Bundesfinanzhofs zur Erbschaftsteuer vom 28. Februar 2024, II R27/21 (Parkhaus als erbschaftsteuerrechtlich nicht begünstigtes Verwaltungs­vermögen) erkundigt. Dieses Urteil bewertete ein Parkhaus und gegebenenfalls auch Hotels, Pensionen, Campingplätze und Gaststätten als nicht begünstigtes Verwaltungs­vermögen und stellte sie damit im Erbschaftssteuerrecht schlechter.

 

Prof. Dr. Erik Schweickert kommentiert die Antwort der Landesregierung:

„Ich bin sehr erleichtert, dass das Bundesfinanzhof-Urteil laut Aussage der Staatssekretärin keine Anwendung auf Hotels, Pensionen, Campingplätze oder Gaststätten und deren Vererbung findet. Somit werden die Gastronomie und Hotellerie vor unliebsamen Überraschungen bewahrt und ein klares Zeichen für Investitionen gegeben.

Noch besser wäre es, wenn die Landesregierung ihre Beratungen dazu abschließt und das auch schriftlich und breit kommuniziert – die heutige Aussage auf mein Drängen hin war ein erster Schritt, eine bessere Kommunikation ist aber nach wie vor notwendig. Schaffen Sie noch mehr Planungssicherheit für die Branche und erklären Sie, dass das Urteil dort keine Relevanz hat!“

Landesregierung belastet aus fadenscheinigen Gründen die Kommunen weiter.


In der ersten Lesung zur Änderung der Gemeindeordnung, in dem eine drohende Berichtspflicht der Kommunen abgeschwächt wird, erklärt die stv. Vorsitzende und kommunalpolitische Sprecherin, Julia Goll:

 

„Auf den ersten Blick ist es natürlich sinnvoll, dass die Landesregierung die in grauer Vorzeit für das Jahr 2025 beschlossene Pflicht für einen städtischen Gesamtabschluss abschwächt und nun ´nur´ noch einen erweiterten Beteiligungsbericht fordert. Diese „Entlastung“ geht aber nicht weit genug. Denn einerseits fehlen in den Kommunen heute schon die entsprechenden Fachkräfte für die jetzigen Aufgaben, andererseits – so sage ich und viele andere aus kommunaler Praxis – bietet ein solcher erweiterter Bericht kein Mehr an Steuerungsmöglichkeiten für die Gemeinderäte. Schließlich gibt es für alle Einzelteile einzelne Berichte – eine irgendwie geartete Zusammenfassung bringt also was? Zumal der kommunale Dienstleister schon erklärt hat, dass nicht so schnell IT-seitig unterstützen zu können.

Wir sehen hier also – einen Tag vor dem Treffen der Entlastungs-Allianz – die vorherrschende Entlastungs-Allergie der Landesregierung.“

Dank an den Beauftragten für seinen verständigen und pragmatischen Einsatz.


In der Plenardebatte zum 39. Datenschutz-Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragen für den Datenschutz und die Informationsfreiheit für das Jahr 2023 und dessen Tätigkeitsbericht äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender sowie datenschutz- und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Aus den beiden Berichten geht hervor, dass die Dienststelle gut aufgestellt ist, um die wichtigen Aufgaben des Datenschutzes und der Informationsfreiheit verlässlich wahrzunehmen. Dem Beauftragten danke ich für seinen umsichtigen und pragmatischen Einsatz, der Beratung und Information in den Fokus rückt, aber auch Verstöße, dort wo notwendig, konsequent ahndet.

 

Die konstant hohe Zahl der Beschwerden zeigt, dass die Sensibilität der Bürgerinnen und Bürger ihre persönlichen Daten betreffend weiterhin hoch ist. Dabei muss sich der Datenschutz dynamisch zeigen, um einer sich stetig und rasant verändernden digitalen Welt weiterhin gerecht zu werden. Beispielsweise durch Deep Fakes verschwimmen Realität und Illusion im digitalen Raum. Das führt die Rechtsdurchsetzung Betroffener an ihre Grenzen, da die Verantwortlichen dieser Inhalte nicht immer identifiziert werden können.

 

Datenschutz darf andererseits kein Hemmschuh für Innovation sein und nicht zum Selbstzweck verkommen. Er muss innovationsfreundlich ausgelegt, und dort, wo der Gesetzgeber sichtbar über das Ziel hinausgeschossen ist, partiell reformiert werden. Gleichzeitig muss die Auslegung geltender Regeln vereinheitlich werden. Wenn wir das Thema Bürokratieabbau und Entlastung der Wirtschaft von überflüssigen Vorschriften ernst nehmen, muss dringend das Übermaß an Vorschriften zur DSGVO adressiert werden.

 

Während wir beim Datenschutz wohl regulatorisch über das Ziel hinausgeschossen sind, bleibt die Landesregierung beim Thema Transparenz und Informationsfreiheit weit hinter den selbst gesteckten Erwartungen zurück und nennenswerte Anstrengungen schuldig.

 

Nach unserer Ansicht sollten Informationsbegehren der Bürgerinnen und Bürger für aktuelles oder künftiges, bereits digitalisiertes Verwaltungshandeln weitreichender sein, als für solche Vorgänge, die noch nicht digital und folglich mit großem Personalaufwand geführt werden. Es bedarf demnach einer wohldosierten Ausgestaltung, um die Verwaltung nicht unverhältnismäßig zu belasten oder gar zu überfordern.“

Unser Bildungssystem kann weitere falsche Weichenstellungen nicht verkraften – Wir Freie Demokraten werden mit aller Kraft dafür kämpfen, die Bildungsqualität wiederherzustellen.


Zum neunten Tagesordnungspunkt der heutigen Plenarsitzung im Landtag von Baden-Württemberg, sagt der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

 

„Wir haben in Baden-Württemberg ein erhebliches Qualitätsproblem im Bildungsbereich. Dies legen gleich mehrere Bildungsstudien nahe. Zur Erinnerung: 2011, als Ministerpräsident Winfried Kretschmann mit den Grünen die Regierungsgeschäfte übernahm, erbten diese noch ein Bildungssystem, das durchweg Spitzenränge im Bundesländervergleich einnahm. Seitdem folgte eine gravierende, bildungspolitische Fehlentscheidung nach der anderen.

 

Zur Verbesserung der Bildungsqualität hierzulande trug auch nicht die Errichtung einer neuen Landesbehörde, des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL), im Jahr 2019 bei. Ganz im Gegenteil: Mit dem Berufsschullehrerverband, dem Realschullehrerverband und dem Philologenverband attestierten gleich drei Lehrerverbände 2022 in einer gemeinsamen Krisen- Pressekonferenz dem ZSL gravierende Qualitätsprobleme. Damit leidet also gerade die Behörde an massiven Qualitätsproblemen, die für die Schulqualität hierzulande verantwortlich zeichnet.

 

Auch wir als FDP-Fraktion hatten zwei Anträge zum Zustand des ZSL gestellt, einen Anfang 2022 und einen zu Beginn dieses Jahres. Dabei waren viele Defizite, die wir im ersten Antrag thematisierten, auch zwei Jahre später noch da. Sowohl der Antrag aus 2022 als auch der aus 2024 stellten die Frage, inwieweit Verwaltungsvorschriften hinsichtlich geänderter Zuständigkeiten im Bildungsbereich angepasst wurden. Die ernüchternde Antwort des Kultusministeriums 2024: ‚Die Prüfung und Anpassung der betreffenden Verwaltungsvorschriften beziehungsweise eine formale Normierung der getroffenen Abstimmungen ist noch nicht abgeschlossen.‘

 

Wenn selbst einfache bürokratische Anpassungen nach mehr als zwei Jahren immer noch nicht abgeschlossen sind, dann haben wir ein ganz grundlegendes Führungsproblem in der baden-württembergischen Bildungspolitik! Deshalb geht mein Appell vor allem an den Koalitionspartner CDU: Sorgen Sie für bildungspolitische Ordnung in der Landesregierung. Und wenn es sein muss, eben auch im Konflikt mit ihrem grünen Koalitionspartner. Unser Bildungssystem kann weitere falsche Weichenstellungen nicht verkraften!

 

Wir Freie Demokraten jedenfalls werden weiter dafür mit aller Kraft kämpfen, die Qualität unseres Bildungssystems in Baden-Württemberg wiederherzustellen.“

Zukunftsweisende Ideen oder strategische Entwicklungskonzepte für die Hochschulen sucht man im aktuellen Hochschulrechtsänderungsgesetz der Landesregierung jedoch vergebens.


In der heutigen Beratung des Fünften Hochschulrechtsänderungsgesetzes im Landtagsplenum sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

 

„Unsere Hochschulen in Baden-Württemberg sind der Treiber von Fortschritt und Innovation.

Entsprechend fortschrittlich sollten daher auch die maßgeblichen gesetzlichen Regelungen des Hochschulrechts sein. Der vorliegende Gesetzentwurf der grün-schwarzen Landesregierung leistet dies aber leider nur zu einem geringen Teil. Zukunftsweisende Ideen oder strategische Entwicklungskonzepte für die Hochschulen sucht man jedoch vergebens.

Die Weiterentwicklung der Dualen Hochschule als Schnittstelle zwischen Wissenschaft zur lokalen Wirtschaft mit einem deutlichen Bekenntnis zur Regionalität und den kleinen Standorten im ländlichen Raum ist nachvollziehbar und richtig. Nicht nachzuvollziehen ist jedoch, dass die Landesregierung neue Zugangsmöglichkeiten zu unseren Hochschulen für Studieninteressierte mit ausländischer Vorbildung schaffen will, ohne die größte Hürde für die Studierenden von außerhalb der EU abzuschaffen – nämlich die Studiengebühren. Das ist längst interfraktioneller Konsens und sollte von der Wissenschaftsministerin endlich umgesetzt werden.

Bruchstückhaft bleibt der Gesetzentwurf leider auch beim Thema Digitalisierung. Es ist zwar zu begrüßen, dass – nicht zuletzt auf Drängen der FDP-Fraktion – Regelungen zu Online-Prüfungen und Fernlehrangeboten konkretisiert werden. Das schafft nun endlich, viereinhalb Jahre nach dem ersten Corona-Lockdown, die notwendige Rechtssicherheit. Über diese notwendige Anpassung hinaus geht der Gesetzentwurf im Punkt Digitalisierung aber leider nicht. Die Erweiterung der Möglichkeiten, einzelne Module Off-Campus, also virtuell, zu absolvieren, ist nicht vorgesehen, obwohl dies in der Anhörung von zahlreichen Akteuren gefordert wurde. Wir Liberalen wollen bei diesem zukunftsweisenden Format deutlich weiter gehen und fordern seit vielen Jahren den Anschluss des Landes an die Virtuelle Hochschule Bayern.“

Wappen Baden-Württemberg

Ein Jahr nach dem terroristischen Angriff der Hamas auf Israel bekräftigt das Land Baden-Württemberg seine Solidarität für den Staat Israel und seine Verantwortung für die Sicherheit jüdisches Lebens im Land. Insbesondere spricht sich der Landtag gegen eine Täter-Opfer-Umkehr und für das völkerrechtlich verbriefte Recht Israels auf Selbstverteidigung gegenüber terroristischen Angriffen aus. Der Beschluss geht auf eine Initiative der Fraktionen von GRÜNEN, CDU, SPD und FDP zurück.

Grünen-Fraktionsvorsitzender Andreas Schwarz: „Mit dieser Initiative unterstreichen wir unsere unerschütterliche Solidarität mit Israel und das Gedenken an die Opfer des abscheulichen islamistischen Angriffs. Die Bedrohung durch Antisemiten ist nicht abstrakt, sie reicht über den Nahen Osten hinaus bis nach Baden-Württemberg: Mit wachsender Besorgnis registrieren wir die Zunahme antisemitischer Vorfälle und Einschüchterungen gegenüber unseren jüdischen Mitbürgern. Dies erfordert entschlossenes Handeln. Deshalb ist unsere Position glasklar: Wir dulden weder antisemitisches Gedankengut noch Sympathiebekundungen für Terror bei uns. Wer den Hamas-Terror rechtfertigt, muss mit der vollen Härte des Gesetzes rechnen. Von dem Antrag geht das Zeichen aus: Baden-Württemberg steht geschlossen gegen Antisemitismus und für den Schutz jüdischen Lebens ein!”

Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion, Manuel Hagel: „Es ist doch ein ganz starkes Zeichen, dass unsere vier Fraktionen trotz aller politischen Unterschiede in einer Sache völlig einig sind: der absoluten Solidarität mit Israel und mit dem Jüdischen Leben inmitten unsere Gesellschaft.  Für diese Einigkeit und Geschlossenheit in dieser ganz grundlegenden Frage bin ich allen vier Fraktionen wirklich sehr, sehr dankbar.

Ganz persönlich ist es mir total wichtig, dass wir unsere Freundschaft mit Israel pflegen und vertiefen: mit Städtepartnerschaften, Hochschulkooperationen und ganz vielen persönlichen Begegnungen. Wer mit Betroffenen gesprochen und die Bedrohung Israels vor Ort mit eigenen Augen gesehen hat, der weiß: Israel verteidigt gerade seine nackte Existenz. Daher wende ich mich auch gegen alle Versuche, Israels Recht auf Selbstverteidigung zu relativieren.

Es hat mich ganz besonders erschüttert, dass die Gräueltaten der Hamas hierzulande auch noch gefeiert wurden. Wie krank ist es denn bitte, den Mord an Babys zu bejubeln? Wo bleibt hier die Achtung vor Leben, Würde, Menschlichkeit? Als Christdemokraten setzen wir diesem Hass unsere tätige Nächstenliebe entgegen. Denn ja es ist Staatsräson, dass unsere jüdischen Mitmenschen im Land ganz einfach in Frieden und Sicherheit leben können.“

SPD-Fraktionsvorsitzender Andreas Stoch: „Unsere Entschlossenheit ist ein wichtiges Signal an alle Jüdinnen und Juden in Baden-Württemberg. Das ist heute vielleicht nötiger als je zuvor. Mit der Politik der aktuellen israelischen Regierung muss man nicht einverstanden sein in unserem Land, auch nicht mit jeder Operation der israelischen Streitkräfte. Man darf all das in Frage stellen, man darf es kritisieren, man darf auch dagegen protestieren. Aber wegen des Kriegs im Nahen Osten jüdische Menschen in unserem Land anzugehen, das ist kein Engagement für Gaza. Das ist einfach nur dummer Antisemitismus. Wir sind entschlossen, das nicht zuzulassen!“
FDP-Fraktionsvorsitzender Dr. Hans-Ulrich Rülke: „Wir Freie Demokraten erteilen jeglicher Form von Antisemitismus und Hetze eine Absage! Es bleibt jedem statthaft, die Politik der Regierung Netanyahu zu hinterfragen und sich auch kritisch zu äußern. Wenn dann aber Menschen allgemein gegen alle Jüdinnen und Juden – auch in Baden-Württemberg – hetzen, muss der Rechtsstaat eine deutliche und spürbare Antwort geben. Antisemitismus hat keinen Platz in unserem Land, deshalb wollen wir dem entschlossen einen Riegel vorschieben!“

Wir brauchen massive Trendwende in der IT-Sicherheitspolitik der Landesregierung.


Zur Meldung, dass Cyberkriminelle mit einer Schadsoftware Daten von Unternehmen und Einrichtungen, darunter auch das Württembergische Staatstheater Stuttgart, verschlüsselt haben, um Lösegeld zu erpressen, sagt der digitalpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais:

 

„Der Ermittlungserfolg des Landeskriminalamts und der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe ist lobenswert. Der aktuelle Vorfall zeigt aber wieder einmal, die Gefahr von Cyberangriffen ist real.

 

Ich fordere deshalb seit Jahren eine Trendwende in der IT-Sicherheitspolitik der Landesregierung. Wir brauchen eine besser geordnete Cybersicherheitsarchitektur ohne Doppelstrukturen. Dazu muss endlich über eine stärkere Konzentration der Datenhaltung von Kommunen nachgedacht werden. Nur so lassen sich höchste Sicherheitsstandards einführen und beibehalten.

Cybersicherheit muss als Teil der Grundversorgung verstanden und von der Landesregierung auch so behandelt werden.“

Zuversicht angesichts des höchsten kommunalen Schuldenanstiegs seit Jahren zu fordern ist ein Hohn für die kommunale Familie.


Zur Aktuellen Debatte der CDU zur Zusammenarbeit des Landes mit den Kommunen erklärt die stellvertretende Vorsitzende und kommunalpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

 

„Angesichts der Hiobs-Botschaften aus den Kommunen, die ihre Finanzen in freiem Fall sehen wird Zuversicht nicht weit tragen. Und bei der mannigfaltigen Unterfinanzierungen der Kommunen z.B. bei der Ausstattung der Schulen muss das Land dringend handeln.

Dabei ist nicht nur das Geld knapp, sondern auch die Fachkräfte fehlen, was zunehmend die Aufgabenerledigung vor Ort gefährdet. Und hier tut die Landesregierung seit Jahren zu wenig. Mit funktionierender Digitalisierung, effektivem Bürokratieabbau, Vereinfachung von Förderprogrammen muss den Kommunen ihre Aufgabenerledigung endlich nachhaltig erleichtert werden.

Also:  Liefern Sie bei den vorgetragenen Problemen, halten Sie Zusagen – wie etwa die Zusicherung der finanziellen Entlastung bei der Umsetzung des BTHG – ein; dann kann man das auch mit schönen Worten begleiten.“

Die Gesundheitspolitik des Ministers Lucha besteht aus lauter Fragezeichen.


Im Rahmen der Aktuellen Debatte äußert sich der gesundheitspolitischen Sprecher der FDP/DVP- Fraktion Jochen Haußmann, wie folgt:

 

„Die Grünen-Fraktion, die diese Aktuelle Debatte beantragt hat, kann an die vielen Fragezeichen, die dieses Thema mit sich bringt, leider keine Ausrufezeichen setzen. Zu nennen ist hier zum Beispiel die Landeskrankenhausplanung, in der die Länder eine ganz wichtige Aufgabe in der stationären Gesundheitsversorgung übernommen haben. Allerdings fehlt in Baden-Württemberg bis heute die konkrete Umsetzung des Gesetzes zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes. Bis heute wurden keine Details zu den vorgesehenen Versorgungsregionen in Baden-Württemberg mitgeteilt. Wie die Ambulantisierung, Digitalisierung, telemedizinische und sektorenübergreifende Versorgung konkret gestaltet werden soll, steht in den Sternen.  Für uns Freie Demokraten ist es wichtig zu betonen, dass nicht nur die monetären Investitionsmittel relevant sind. Was wir brauchen, ist eine stärkere Ausrichtung der Investitionsförderung auf den Betrieb einer Klinik; die starre Trennung zwischen Bau und Betrieb ist unwirtschaftlich und steht auch dem zunehmenden Fachkräftemangel entgegen. Eine Tatsache, die wir uns in Baden-Württemberg nicht länger leisten können und die Gesundheitsminister Lucha, getreu dem Motto der Grünen Landtagsfraktion ‚Einfach Machen‘ dringend zeitnah angehen muss.

 

Auch im wichtigen Bereich der Pflege herrschen mehr Fragezeichen als Lösungen. Bei der Entbürokratisierung und Deregulierung treten wir auf der Stelle. Die Landesagentur für Fachkräfte lässt seit langem auf sich warten. Der Mangel in diesem Bereich ist eklatant. Ganz besonders eindrucksvoll ist die Langsamkeit notwendiger Änderungen bei der Überarbeitung des Entlastungsbetrags für die häusliche Pflege. Seit bald mehr als 1,5 Jahren arbeitet Minister Lucha an einer Vereinfachung der Inanspruchnahme des Entlastungsbetrags in Baden-Württemberg. Hier gibt es bereits gute Beispiele aus anderen Bundesländern, an die sich die Landesregierung orientieren könnte. Auch hier gilt das Motto ‚Einfach Machen‘.

 

Seit langem setzen wir uns nachdrücklich für die Abschaffung von Schulgeldern in Gesundheitsberufen ein. Unser Engagement gilt insbesondere der Notwendigkeit, Schulgeldfreiheit für Ausbildungen im Gesundheitssektor zu gewährleisten, und zwar flächendeckend an allen Bildungseinrichtungen. Hier geht es auch um die Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung. Baden-Württemberg ist hier inzwischen Schlusslicht, die meisten Bundesländer haben die Schulgeldfreiheit für Physiotherapie-, Ergotherapie-, Logopädie-, Podologie-, Diätassistenten- und Massageschulen umgesetzt. Die Landesregierung ändert gerade das Privatschulgesetz, das wäre jetzt eine gute Gelegenheit. Also: einfach machen!“

Zustimmung zur Übertragung des Tarifabschlusses, aber klare Kritik an der Art und Weise.


Zur heutigen ersten Lesung des Gesetzes zur Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamten und Pensionäre, erklärt der finanzpolitische Sprecher, Frank Bonath:

„Selbstverständlich stimmen wir der Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfänger zu. Allerdings lehnen wir den Kunstgriff ab, bei dem die Landesregierung ein fiktives Partnereinkommen einfach auf die Besoldung draufschlägt, und sich damit künstlich über die Abstandsschwelle zur Grundsicherung mogelt. Sozusagen ein Besoldungs-Flop.

Wie von uns angemahnt, war bereits bei der letzten Reform absehbar, dass die allgemeine Entwicklung alsbald wieder zu Schwierigkeiten beim Abstand zur Grundsicherung führen wird. Was die Landesregierung hier macht, ist einfach zu wenig für einen dauerhaft attraktiven Öffentlichen Dienst. Da fällt das vergangene Hin und Her bei der Frage Sockelbetrag ja oder nein schon fast nicht mehr ins Gewicht, zeigt aber auch, dass beim Thema Öffentlicher Dienst kein klarer Kompass existiert. Wo bleiben die Lebensarbeitszeitkonten, die schon zum zweiten Mal im Koalitionsvertrag versprochen sind?“

Wir Freie Demokraten werden deshalb im Bildungsbereich genau hinschauen, ob die Qualität der von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwürfe den gebotenen, höchsten Ansprüchen genügt.


Zur Ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Änderung des Privatschulgesetzes und der Vollzugsverordnung zum Privatschulgesetz (Drucksache 17/7464), sagt der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

 

„Der heutige Versuch von Bürokratieabbau im Privatschulgesetz und der entsprechenden Vollzugsverordnung ist richtig und wichtig, aber natürlich nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

 

Die meisten vorliegenden Anpassungen des Privatschulgesetzes erscheinen schlüssig. Manche wiederum lassen mich ein wenig stutzig werden. Warum beispielsweise der Begriff der ‚Privatschule‘ komplett gestrichen wird und nun durchweg von ‚Ersatzschulen‘ die Rede ist, erschließt sich nicht.

 

Ganz grundsätzlich muss kritisch gesehen werden, dass nach wie vor eine unterschiedliche Behandlung von Ersatz- und Ergänzungsschulen durch das Privatschulgesetz stattfindet.

Denn die Ergänzungsschulen werden, trotz ihrer hohen Relevanz für die Fachkräftegewinnung, nicht wie Ersatzschulen gefördert. Hier können wir Freie Demokraten uns gut eine Anpassung des § 17 Absatz 3 des Privatschulgesetzes vorstellen, um die Ergänzungsschulen den Ersatzschulen finanziell gleichzustellen und ihnen so mehr Verlässlichkeit zu sichern. Insbesondere, weil Schulträger in Teilen melden, dass das Betreiben von Ergänzungsschulen wirtschaftlich nicht mehr tragbar ist. Infolgedessen drohen ganze Ausbildungsgänge wegzufallen. Das ist in Zeiten fehlender Fachkräfte nicht hinnehmbar. Wir werden deshalb in der Ausschussberatung noch entsprechende Änderungen am Gesetzentwurf einbringen.

 

Dass die Aufnahme der Schulen für Physiotherapie und Logopädie in § 17 Absatz 1 Privatschulgesetz, welcher die zuschussberechtigten Schularten aufzählt, ‚versehentlich unterblieben‘ ist und dies ‚nun nachgeholt‘ wird, zeigt den Grad an Sorgfältigkeit und Ernsthaftigkeit, wie diese grün geführte Landesregierung Gesetze erstellt. Fehler können passieren, aber Korrekturen dürfen dann nicht so lange auf sich warten lassen.

 

Wir Freie Demokraten werden deshalb als offensichtlich notwendige Qualitätskontrolleure genau hinschauen, ob die Qualität der von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwürfe den gebotenen, höchsten Ansprüchen genügt – denn hierzu fühlen wir uns Freie Demokraten gegenüber der Bevölkerung von Baden-Württemberg verpflichtet.“

Gesetzliche Verankerung der Kindertagespflege und Institutionalisierung der Elternvertretung sind ein Schritt in die richtige Richtung, aber wir sind noch lange nicht am Ziel.


Zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Änderung des Kindetagesbetreuungsgesetzes, sagt der Sprecher für frühkindliche Bildung der FDP/DVP-Fraktion, Dennis Birnstock:

 

„Bereits seit langem fordern wir Freie Demokraten die gesetzliche Verankerung der Kindertagespflege und die Institutionalisierung der Elternvertretung. Nach über drei Jahren hat es die grün-geführte Landesregierung nun endlich geschafft, diese längst überfällige Regelung auf den Weg zu bringen. Denn die Einsicht über die Notwendigkeit der rechtlichen Verankerung der Kindertagespflege scheint aufseiten der Landesregierung schon länger vorhanden. Doch die Umsetzung der vollmundigen Ankündigungen verlief im Schneckentempo.

 

Dies passt leider ins Bild des Umgangs der Landesregierung mit der Kindertagespflege. Auf der einen Seite wird die Wichtigkeit der Kindertagespflege für den frühkindlichen Bereich gerne betont, auf der anderen Seite erfolgt jedoch keine ausreichende Unterstützung der Kindertagespflege oder sie wird – wie beim Thema Ganztag – schlicht vergessen und ausgeschlossen. Die geplante gesetzliche Verankerung ist daher zwar ein Schritt in die richtige Richtung, doch am Ziel angekommen sind wir noch lange nicht. Die Kindertagespflege muss auch finanziell endlich angemessen unterstützt werden. Hier darf es nicht bei bloßen Lippenbekenntnissen und wohlklingenden Paragraphen bleiben.“

Wie schnell es zu spät sein kann, zeigt sich derzeit in Thüringen.


Zum Antrag der FDP/DVP-Fraktion, die Verfassungsrichter in Baden-Württemberg künftig mit einer breiten Zwei-Drittel-Mehrheit zu wählen und eine Regelung für den Fall einer Blockade der Wahl zu treffen, sagt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Unser Antrag sieht vor, die Richterinnen und Richter des baden-württembergischen Verfassungsgerichtshofs künftig nicht mehr mit einer einfachen Mehrheit, sondern mit einer breiten Zwei-Drittel-Mehrheit zu wählen, wie es auch an vielen anderen Verfassungsgerichten, so dem Bundesverfassungsgericht, der Fall ist. Das garantiert eine parteiunabhängige Auswahl der Richter und damit auch eine höhere demokratische Legitimation des höchsten Gerichts im Land.

 

Zugleich ist aber vor dem Hintergrund der Erfahrungen in Ungarn, Polen und Israel sowie vor allem der jüngsten Entwicklungen in Sachsen und Thüringen unbedingt dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeitsfähigkeit des Verfassungsgerichts gesichert bleibt, auch wenn längere Zeit keine solche Zwei-Drittel-Mehrheit zustande kommt, weil mehr als ein Drittel der Abgeordneten die Wahl blockieren. Hierfür wollen wir eine Ersatzregelung für die Richterwahl schaffen, ähnlich zu der, die derzeit auf Bundesebene für das Bundesverfassungsgericht diskutiert wird. So können wir die Verfassungsgerichtsbarkeit bei uns im Land stärken und in stürmischen Zeiten wetterfest machen.

 

Wir haben uns erhofft und gewünscht, dass die anderen Fraktionen unsere Initiative mittragen. Wie schon im Ständigen Ausschuss vor einigen Wochen haben die anderen Fraktionen ihre Zustimmung, aber auch eine ernsthafte Debatte verweigert. Das Argument, man benötige mehr Zeit, der Vorschlag sei ‚übers Knie gebrochen‘, ist nicht nachvollziehbar, schließlich liegt das Thema seit Monaten auf dem Tisch. Vielmehr braucht es einen ernsthaften Willen, hier aktiv zu werden. Denn wie schnell es dafür zu spät sein kann, zeigt sich derzeit in Thüringen.“

Differenzierung in politische und nicht-politischen Bürokratieabbau ist neue Verzögerungstaktik.


Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher der Arbeitsgruppe Bürokratieabbau der FDP-Fraktion, erklärt zur heutigen Regierungsbefragung zum Thema „Zwei Jahre Entlastungsallianz – Außer Spesen nichts gewesen?!“:

 

„Beim Thema Bürokratieabbau differenziert die Landesregierung zwischen politischen und nicht-politischen Maßnahmen und begründet damit das Aufschieben von Handeln und das Liegenlassen von Vorschlägen. Aber seit wann ist das Agieren der Landesregierung überhaupt unpolitisch? Und wieso denkt die Landesregierung überhaupt, der Bürokratieabbau duldet einen Aufschub?

Einmal mehr zeigt sich: Diese Landesregierung will einfach keine Bürokratie abbauen! Anstatt mutig Entscheidungen zutreffen, Verantwortung zu übernehmen und die Zukunft zu gestalten wird eine neue Verzögerungstaktik gestartet. Anstatt Maßnahmen umzusetzen will man die Entlastungsallianz wohl einfach aussitzen und am Ende nichts tun.“

Mit der Absenkung des Mindestalters beim Jugendfischereischein wird endlich eine langjährige Forderung der FDP/DVP-Fraktion umgesetzt.


In der heutigen Beratung des Gesetzes zur Änderung land- und forstwirtschaftlicher Vorschriften im Landtagsplenum, sagte der Sprecher für Land- und Forstwirtschaft der FDP-Landtagsfraktion, Klaus Hoher:

 

„Im bunten Strauß der Änderungen land- und forstwirtschaftlicher Regelungen blüht nur eine einzige Blüte, nämlich die Absenkung des Mindestalters beim Jugendfischereischein. Endlich wird eine langjährige Forderung der FDP/DVP-Fraktion umgesetzt und damit zugestanden, dass ein früher Beginn unter fachkundiger Anleitung volljähriger Fischereischeinbesitzer sehr sinnvoll ist.

Ansonsten bleibt der Gesetzesentwurf aber eine Enttäuschung, welk und lückenhaft. Die grün-schwarze Landesregierung versäumt es leider, die großen Herausforderungen anzugehen und stuft lediglich die Graugans und das Wildkaninchen im Jagd- und Wildtiermanagement neu ein. Dabei wäre es überfällig, solide Lösungen beim Wolf, Biber und Kormoran zu präsentieren. Die Angriffe von Wölfen auf Herdentiere nehmen zu, die Biber richten durch ihre Bautätigkeit große Schäden an und die Kormorane sorgen für erhebliche Fangeinbußen der Fischer im Bodensee. Wir brauchen endlich tragfähige Regelungen für bestandsregulierende Maßnahmen, die die Landesregierung aber schuldig bleibt.

Auch die sonstigen Neuregelungen lassen viele Fragen offen, so etwa hinsichtlich der Konnektivität des neuen Waldportals oder der geplanten Teilnehmer des Kulturlandschaftsrates. Daher können wir dem Gesetz in der vorliegenden Form nicht zustimmen.“

Verankerung der Verwaltungsdigitalisierung als Daueraufgabe zeigt, dass die Politik der FDP wirkt.


Anlässlich einer Plenardebatte über das Gesetz zur Änderung des IT-Staatsvertrags sagt der digitalpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais:

 

„Der bisherige Ansatz der Verwaltungsdigitalisierung auf möglichst viel Föderalismus zu setzen, ist schon lange gescheitert. Wir brauchen daher eine grundlegende Neuausrichtung der Digitalpolitik. Das heißt: Mehr gemeinsame verbindliche Standards, mehr gemeinsame Projekte und keine Alleingänge mehr. Der Gesetzentwurf zur Änderung des IT-Staatsvertrags ist eine Folge eines bedeutenden Vorhabens der Bundesregierung in diese Richtung, welches nun auf Länderebene umgesetzt wird. Die stringente Digitalisierung der Verwaltung muss endlich konsequent umgesetzt werden, um auch in Zukunft einen funktionierenden Staat gewährleisten zu können. Die Stärkung des IT-Planungsrates und die Verankerung der Verwaltungsdigitalisierung als Daueraufgabe zeigt, dass die Politik der FDP wirkt.

 

Um bei der Verwaltungsdigitalisierung endlich mit großen Schritten vorankommen zu können, brauchen wir nicht nur länderübergreifend mehr gemeinsame Standards. Baden-Württemberg selbst hat viel zu viele Doppelstrukturen und Insellösungen. Aktuell ist die schleppende Digitalisierung der Verwaltung nicht nur ärgerlich für die Bürgerinnen und Bürger, sie ist ein Bremsklotz für die Wirtschaft. Für die Entwicklung gemeinsamer Standards muss statt kleinteiliger Strukturen der Top-down-Ansatz gestärkt werden. Doch Innenminister Strobl scheint zu einer stringenten und konsequenten Verwaltungsdigitalisierung nicht willens oder nicht fähig.

 

Wir brauchen eine klare Strategie, wohin sich die Gesamtheit der Landes-IT und der Einbindung der Kommunen entwickeln soll. Wir brauchen ein vergleichbares zentrales Gremium für Baden-Württemberg, das Standards für Land und Kommunen festlegt. Strobl muss endlich einen Plan vorlegen, wohin die BITBW sich in den nächsten Jahren entwickeln soll und diese stärken. Außerdem müssen die Bedürfnisse des Landes und seiner Kommunen zusammen gedacht werden. Der IT-Dienstleister der Kommunen Komm.One beschäftigt sich derzeit mit sehr ähnlichen Aufgaben und Herausforderungen wie die BITBW, nur eben für die Kommunen und nicht für das Land. Wir Freie Demokraten schlagen daher vor, die Komm.ONE und BITBW zusammenzulegen, um unnötige Doppelstrukturen vermeiden und Synergien nutzen zu können.

 

Wir fordern eine umfassende Digitalisierungs- und Verwaltungsreform. In unserem Positionspapier ‚Baden-Württemberg braucht ein digitales Update – wie wir Verwaltung und Staat fit für die 2030er Jahre machen‘ legen wir konkrete Vorschläge für einen zukunftsfähigen, digitalen Staat auf den Tisch.“

Lösungsvorschläge liegen auf dem Tisch, doch Landesregierung unternimmt nichts.


Hans Dieter Scheerer, arbeitsmarkt- und migrationspolitsicher Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die heutige Diskussion im Landtag zum Thema „Massenmigration und Wirtschaftsflop – Die eigene Bevölkerung wieder in den Fokus stellen!“:

„Die heutige Debatte zeigt mal wieder: Die AfD hat nicht die geringste Ahnung von Zuständigkeiten und Aufgabenverteilungen. Ihr einziges Anliegen ist die Hetze, das Lösen von Problemen liegt ihr aber fern. So etwas hat unser Land nicht verdient.

Dabei haben wir tatsächlich Probleme: Die Wirtschaft liegt danieder, wir brauchen dringend mehr Fach- und Arbeitskräfte – gerade auch aus dem Ausland – und auch die irreguläre Migration muss begrenzt werden. Zu allen Aspekten haben wir bereits und heute erneut umfangreiche Lösungsvorschläge gemacht. Doch die Landesregierung handelt nicht und verspielt somit die Zukunft unseres Landes. Nicht Warten, sondern Schaffen muss das die Devise sein!“

Kommt im Lande ein Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz oder nicht?


In der heute von der FDP-Landtagsfraktion beantragten Debatte mit dem Titel „Antidiskriminierungsgesetz – Was wollen die Grünen nun?“ verweist der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, gleich zu Beginn darauf, dass auf Bundesebene mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eine solche Regelung ja bereits geschaffen wurde, die auch hinreichend bürokratisch sei. „Da brauchen wir nicht noch eine in Baden-Württemberg“, so Rülke und bezeichnet dies als „Prestigeprojekt der linken Mehrheit bei den Grünen“.

 

Das Vorhaben hätte der damalige CDU-Vorsitzende Strobl in den grün-schwarzen Koalitionsverhandlungen im Jahr 2021 geschluckt, um seinen gepanzerten Dienstwagen als Minister zu behalten – obwohl Strobl selbst es als Kandidat nicht einmal als Abgeordneter in den Landtag geschafft hatte. Rülke erinnerte an die Worte des Landesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft, Ralf Kusterer, der angesichts dieser Koalitionsverhandlungen damals schrieb, dass er davon Eindrücke hätte wie von einem „abgestandenen Geruch im durchlebten Prostitutionswohnmobil, an dessen Durchsuchung man sich noch Jahrzehnte erinnert“. Rülke dazu: „Dieses Zitat mache ich mir nicht zu eigen, aber das Prinzip Strobl hat Kusterer ganz gut erfasst“. Der FDP-Fraktionsvorsitzende stellt fest, dass weder die Verbände, noch die Kommunen, die Wirtschaft oder die CDU-Fraktion ein solches Gesetz wollten. Es handele sich um ein verzichtbares Bürokratiemonster, das der Polizei, der Öffentlichen Verwaltung und der Wirtschaft des Landes schaden werde. So rate nicht zuletzt der Normenkontrollrat mit dessen Vorsitzenden und Grünen-Mitglied Dieter Salomon davon ab.

 

Also komme das Staatsministerium jetzt zur Vernunft, wenn es auf dieses Gesetz verzichten wolle, stellt Rülke fest.  Florian Stegmann, Leiter des Ministeriums, schrieb das an den Vorsitzenden der Grünen-Fraktion, Andreas Schwarz. Dieser „vergaß“ das Schreiben auf einer Parkbank in Washington, wo es der Südwestrundfunk „fand“ und darüber berichtete. Daraufhin rasteten die Linken in der Grünen-Fraktion und Partei der Grünen aus. Sie forderten, dass es keine Zusammenarbeit mehr mit Staatsminister Stegmann geben dürfe: Stegmann muss weg!

 

Dazu Rülke: „Herr Ministerpräsident; Sie sagen doch immer, Ihre Regierung sei so anders, als die Ampel in Berlin. Das stimmt! In Berlin fallen die Grünen über SPD und FDP her. In Stuttgart hingegen fallen die Grünen über sich selber her!“ Es hätte daraufhin eine Krisensitzung in Moldawien gegeben, wo der Ministerpräsident gerade zum Staatsbesuch weilte. Da räumte Kretschmann die inhaltliche Position seines eigenen Ministeriums komplett mit der Anweisung: „Das Gesetz bleibt auf der Tagesordnung.“ Rülke dazu: „Herr Ministerpräsident, so weit entfernt von der Heimat ist noch kein deutscher Ministerpräsident umgefallen!“

 

Aber auch hier sieht Rülke Zweifel angebracht: So gab Dieter Salomon gleich in zwei Funktionen in dieser Sache Entwarnung: Als Vorsitzender der Normenkontrollrates und zusätzlich als Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein gratulierte er am 7. Oktober im Offenburger Tagblatt dem Ministerpräsidenten zum Stopp dieses Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. „Weiß Salomon als Grüner mehr als das Parlament?“, fragt Rülke und stellt fest: „Jedenfalls hat er Recht, vor allem angesichts der Tatsache, dass schon jetzt zwei Drittel der heimischen Unternehmen überlegen, wegen bürokratischer Belastungen ins Ausland zu gehen.“

 

Es müsse jetzt also geklärt werden, was eigentlich gelte, fordert Rülke: „Steht der MP? Oder hat er nie gestanden? Oder ist er umgefallen? Oder ist er doch nicht umgefallen? Oder ist er umgefallen, aber hat sich wieder hochgerappelt? Oder bleibt er dauerhaft liegen? Was gilt nun?“

 

Er erinnerte abschließend an die Aussage von Winfried Kretschmann, die dieser so gerne wie eine Monstranz vor sich hertrage, wonach das Land vor der Partei kommen müsse. „Oder gibt es einen Kniefall vor der linken Mehrheit in Partei und Fraktion der Grünen? Kommt dieser Gesetzeszombie, oder bleibt er in der Mottenkiste, wo er hingehört?“

Vorteile liegen klar auf der Hand – Land muss endlich planen!


In der seit Jahren andauernden Diskussion um einen Nordost-Ring Stuttgart, der Kornwestheim mit der B14 / B29 in Fellbach verbinden soll, ist auf wesentliche Initiative von Dr. Rüdiger Stihl das innovative Konzept „Grüner Tunnel“ entstanden (vgl. externer Link: https://www.gruener-tunnel.de/). Hierzu sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Die Initiative von Dr. Rüdiger Stihl begrüßen ich und meine Fraktion sehr. Ihm kommt das große Verdienst zu, mit erheblichem Einsatz ein fundiertes Konzept für eine Tunnellösung erarbeitet zu haben. Ich freue mich, dass meine Fraktion am 8. Oktober 2024 einstimmig beschlossen hat, dass wir die Kampagne von Herrn Dr. Stihl im Verbund mit 50 weiteren Unternehmen tatkräftig unterstützen werden. Die für die Region dringend erforderliche Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur steht schon viel zu lange im Bundesverkehrswegeplan, ohne dass das für die Planung verantwortliche Land entsprechend konstruktiv tätig geworden wäre. Der wichtige Impuls von Dr. Stihl und den weiteren Befürwortern muss nun aufgegriffen werden.“

Bei harten Fakten Personal und Geld Fehlanzeige – Prozessoptimierung längst überfällig.


In der heutigen Landespressekonferenz teilte der Verkehrsminister Winfried Hermann mit, dass im Bereich der Brückensanierung mit einer Bündelung der Ausschreibung von 31 Maßnahmen an Bundesstraßen wesentliche Synergien gehoben werden sollen. Dabei solle auf Standardisierungen gesetzt werden. Dazu sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Christian Jung:

 

„Beim Faktencheck Brücken fällt die grün geführte Landesregierung durch. Es herrscht bekanntlich ein erheblicher Sanierungsstau. Wie verwundbar Brücken sind, wurde in Dresden auf schreckliche Weise sichtbar. Das Land müsste die Konsequenzen ziehen und Schritt für Schritt die Mittel für den Straßenerhalt erhöhen. Auch bräuchte es einen planvollen und deutlichen Aufwuchs an Bauingenieuren bei den Regierungspräsidien. Beides erfolgt nicht. Minister Winfried Hermann konnte sich mit seinen Forderungen nicht durchsetzen. Es gibt Stand heute keine zusätzlichen Gelder und kein weiteres Personal im nächsten Haushalt. Aufgrund des immensen Preisschubs der letzten Jahre, bedeutet das in Wahrheit, dass sogar weniger als in vergangenen Jahren saniert werden kann. Heute in einer Landespressekonferenz die Bündelung von Maßnahmen an 31 Brücken der Bundesstraßen als großen Durchbruch verkaufen zu wollen, erinnert an einen Schildbürgerstreich. Diese sinnvolle Maßnahme der Prozessoptimierung hätte man längst umsetzen können. Bemerkenswert auch, dass von Landesstraßen nicht die Rede ist. Auch dort finden Schwertransporte statt, die die Brücken erheblich belasten. Im Gegensatz zu Bundesstraßen braucht man hierfür aber Landesgeld.“

 

Klarheit beim weiteren Vorgehen Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz auf Landesebene.


Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, fordert vom Ministerpräsidenten eine Stellungnahme vor dem Parlament. Bei der morgigen Sitzung soll gleich zu Beginn auf Antrag der FDP-Landtagsfraktion eine Debatte zum weiteren Vorgehen beim Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz auf Landesebene stattfinden:

 

„Ich fordere den Ministerpräsidenten auf, sich morgen dem Parlament zu stellen und deutlich zu machen, ob in der Frage eines Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Landesebene jetzt das Wort des Staatsministeriums gilt, wonach dies nicht weiter verfolgt werden soll oder das Wort der Landtagsfraktion der Grünen, die das weiter will.“

Ständiger Aufbau von Kapazitäten kann sich als Kartenhaus erweisen.


Zur Meldung, wonach in Baden-Württemberg immer mehr Regiobusse fahren würden und das Angebot von derzeit 47 Linien ein Potenzial von 90 aufweise, sagte der Sprecher für den ÖPNV der FDP/DVP-Fraktion, Hans Dieter Scheerer:

 

„Jeder freut sich, wenn das ÖPNV-Angebot verbessert wird. Die bisher 47 im Land verkehrenden Regiobusse werden mit Kosten von 21 Mio. Euro veranschlagt. Das Land zahlt aktuell 11 Millionen Euro pro Jahr – Tendenz steigend. Es mutet eigenartig an, wenn bei jeder Gelegenheit Verkehrsminister Hermann die Klage erhebt, der Bund gebe zu wenig Regionalisierungsmittel, die für die Finanzierung des ÖPNV und regionalen Schienenverkehrs genutzt werden und andererseits wird das Angebot ständig aufgebaut. Minister Hermann muss aufpassen, dass dieser drastische Angebotsaufbau sich nicht eines Tages als Kartenhaus entpuppt. Denn es ist wahrlich nicht Aufgabe des Bundes, ÖPNV-Ausbauträume zu finanzieren. Bereits heute muss klar sein, dass im Fall von notwendigen Abbestellungen das Schwarze-Peter-Spiel mit einer Schuldzuweisung an den Bund nicht funktioniert.“