„Drug Checking“ kann ein Baustein in einer umfassenden Strategie sein.


In anderen Bundesländern ist es schon lange möglich, mittels „Drug Checking“ Substanzen legal auf ihre tatsächlichen Inhaltsstoffe hin überprüfen zu lassen. Der Bund hat den Weg hierfür 2023 freigemacht, die Umsetzung liegt an den Ländern. In Baden-Württemberg besteht diese Möglichkeit noch nicht, da laut Medienberichten Sozial- und Innenministerium bei der Abstimmung einer entsprechenden Rechtsverordnung nicht vorankommen. Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke meint:

 

„Auch in Fragen der Suchtpolitik wird sich Grün-Schwarz nicht einig und blockiert damit wichtige Fortschritte. Jahrelang gab es zum Beispiel ein Gezerre um das Thema Drogenkonsumräume. Nun kommt Grün-Schwarz beim Thema ‚Drug Checking‘ nicht voran, trotz wachsender Risiken durch verunreinigte bzw. falsch deklarierte Substanzen.

 

Dabei würden neben den Drogenkonsumenten auch die Behörden von der Maßnahme profitieren. Es würde klar, welche Drogen im Umlauf sind. Denn auch hier fehlt es immer noch an Monitoring und Warnsystemen. ‚Drug Checking‘ ist kein Allheilmittel, weil nicht jede Probe auf alle gefährlichen Inhaltsstoffe geprüft werden kann, aber es kann ein Baustein in einer umfassenden Strategie sein.

 

Wir brauchen eine faktenbasierte und präventive Drogenpolitik: weniger Kriminalisierung von Konsumierenden, mehr Aufklärung, Schadensminderung und Gesundheitskompetenz. Die Landesregierung hat es bis zum Ende der Legislaturperiode versäumt bei diesem Thema in die Gänge zu kommen.“

 

Höchste Zeit für faktenbasierte Verkehrspolitik


In der Beratung des Gesetzes zur Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) führt der Sprecher für dem ÖPNV der FDP-Landtagsfraktion, Hans Dieter Scheerer, das Folgende aus:

„Diesem Gesetzentwurf stimme ich zu, dadurch ist sichergestellt, dass das Deutschland-Ticket in allen Verkehrsverbünden Baden-Württembergs 63.- Euro kostet.

Ich nehme aber diese Gelegenheit auch wahr, um einige Dinge richtig zu stellen. Von Seiten des Landesverkehrsministers und seiner grünen Fraktion wird ja immer wieder behauptet, das Land sei außergewöhnlich großzügig bei der Finanzierung des Deutschlandtickets.

Richtig ist, dass der Bund gemäß dem Grundgesetz verpflichtet ist, den Schienenpersonennahverkehr über die Länder zu finanzieren, für den öffentlichen Personennahverkehr sind alleine die Länder zuständig. Dafür erhalten sie allerdings vom Bund nicht unerhebliche Regionalisierungsmittel, das sind für alle Länder immerhin 11,56 Milliarden Euro. Gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) kommen nochmal 2 Milliarden Euro dazu. Diese Mittel haben sich seit 2024 verdoppelt und werden jährlich mit 1,8% dynamisiert. Die Regionalisierungsmittel sogar mit 3 %.

Sie tun immer so, als nage das Land am Hungertuch, dabei kommen Sie mit dem vielen Geld gar nicht zurecht: Im Jahr 2022 sind hierfür Haushaltsausgabereste in Höhe von 447 Millionen Euro verzeichnet, im Jahr 2023 in Höhe von 378 Millionen Euro, im Jahr 2024 in Höhe von 296 Millionen Euro und im Jahr 2025 sind das im Übrigen noch 236 Millionen Euro.

Es wäre gut gewesen, diese Gelder auch wirklich in den Bestand des ÖPNV zu stecken, damit dieser endlich wieder funktioniert. Der neuen Landesregierung bleibt also viel Möglichkeit, die Versäumnisse der letzten Jahre wieder aufzuholen.“

 

Der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Dr. Christian Jung, ergänzt:

„Die letzte Rede des grünen Verkehrsministers Winfried Hermann muss auch einen Rückblick enthalten. Hier war leider viel zu viel Ideologie im Raum. Statt mit HVO 100 einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, wurde zu sehr auf Elektromobilität gesetzt. Der Radverkehr wurde mit Radmodeschauen und viel zu teuren Radschnellwege völlig überhöht. Die Spitze stellten sicherlich die über vier Millionen Euro teuren Kreiskoordinatoren für den Radverkehr dar. Auch gab es sehr bedenkliche ad-hoc-Förderungen des Ministeriums, von der grüne Parteifreunde profitiert haben. Es wird höchste Zeit, dass die Verkehrspolitik in der nächsten Wahlperiode faktenbasiert gestaltet wird.“

Unbürokratische und rechtssichere Bestandsregulierung von Biber und Saatkrähe ist nötig.


Die FDP/DVP-Fraktion fordert Biber und Saatkrähe dem Schutzmanagement des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) zu unterstellen und hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des JMWG eingebracht. Dieser wurde gestern von den Regierungsfraktionen abgelehnt. Dazu meint der naturschutz- und jagdpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Unser Gesetzentwurf hat nicht nur die heuchlerische Artenschutzpolitik der Grünen, sondern auch Özdemirs falsches Wahlkampfversprechen auffliegen lassen. Mit der Ablehnung unseres Gesetzentwurfs blockieren die Grünen in der Landesregierung zum wiederholten Male ein unbürokratisches und rechtssicheres Management von Biber und Saatkrähe. Erst im Dezember 2025 hatten sie ein entsprechendes Vorhaben des Landwirtschaftsministers abgelehnt. Das zeigt auch, dass Özdemir beim Jagd- und Wildtiermanagement unter falscher Flagge segelt. Vor zwei Monaten beim Landesbauerntag hat dieser vollmundig versprochen, mit ihm könne man Biber und Saatkrähe dem Jagdrecht unterstellen.

 

Der bisherige Flickenteppich an Verordnungen und willkürlichen Einzelfallentscheidungen der Naturschutzbehörden ist ein Desaster. Schon seit Jahren hätten diese von den möglichen Ausnahmeregelungen, die das Bundesnaturschutzgesetz bietet, viel flexibler Gebrauch machen können. Doch während in Bayern jährlich rund 3.000 Problembiber nach Genehmigung entnommen werden, waren es in Baden-Württemberg über die gesamte Legislaturperiode hinweg gerade einmal vier der schätzungsweise 13.500 Biber, die mittlerweile bei uns leben. Die von der Landesregierung angekündigten Verordnungen werden die Biber- und Saatkrähenproblematik also auch nicht lösen, solange die Grünen beim Naturschutz das Zepter in der Hand haben. Sie werden lediglich mit noch mehr Kosten, noch mehr Bürokratie und noch mehr Zuständigkeitswirrwarr einhergehen.

 

Wir müssen in Baden-Württemberg eine praktikable, unbürokratische und rechtssichere Bestandsregulierung von konfliktträchtigen Tierarten wie Biber und Saatkrähe ermöglichen. Wir wollen ein faktenbasiertes Jagd- und Wildtiermanagement ohne ideologische Verblendung. Die Herabsenkung des Schutzstatus von Biber und Saatkrähe auf EU- und Bundesebene ist notwendig. Der günstige Erhaltungszustand ist längst erreicht. Solange aber eine Herabsenkung noch nicht erfolgt ist, müssen Biber und Saatkrähe in das Schutzmanagement des JWMG aufgenommen werden. Dies ist rechtlich möglich und richtig.“

Gesetzesentwurf der Regierungsfraktionen sorgt für Bürokratie und fehlende Wirtschaftlichkeit


Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher für Mittelstand, Handwerk und Tourismus der FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert anlässlich der zweiten Leistung des „Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ladenöffnung Baden-Württemberg“ der Fraktionen Grüne und CDU:

„Der Gesetzesentwurf der Regierungsfraktionen ist halbherzig! Er nimmt nach wie vor Einschränkungen für einzelne Feiertage vor, schließt Beschickungen und Wartungen an Sonntagen aus sowie lässt kommunale Einschränkungen zu. Damit zerstört er Investitionssicherheit, erschwert einen reibungslosen Geschäftsverlauf und sorgt für Ungleichheit mit Tankstellenshops. Wirtschaftsfreundlichkeit und Kundennähe sehen anders aus.

Wir fordern daher eine echte Liberalisierung und echte Wirtschaftsfreundlichkeit! Doch dieser Gesetzesentwurf sorgt nur für Bürokratie, Unsicherheit und fehlende Wirtschaftlichkeit!“

 

 

 

 

 

Beschleunigung muss bei Rettung, kritischer Infrastruktur und Wohnungsbau ankommen.


Zur zweiten Beratung des Gesetzes zur Beschleunigung von Bauvorhaben der Bundeswehr erklärt der Sprecher für Landesentwicklung der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Erik Schweickert:

„Mehr Tempo für die Bundeswehr ist richtig – aber ein Sonderweg nur für Kasernen greift zu kurz. Wer Beschleunigung ernst meint, muss sie konsequent ausweiten: auf Rettungswachen und Leitstellen, auf Feuerwehr und Katastrophenschutz, auf Infrastruktur wie Brückenverstärkungen, Engpassbeseitigungen und sanierungsbedürftige Knotenpunkte – ebenso auf Vorhaben der wehrrelevanten Industrie, damit Liefer- und Instandsetzungsketten nicht ausgebremst werden.

Und Beschleunigung muss dort ankommen, wo sie Menschen jeden Tag spürbar entlastet: bei Schulen und Kitas sowie beim Wohnungsbau in angespannten Märkten. Ohne diese Erweiterungen bleibt das Gesetz ein VIP-Turbo für einen Bereich, während der Rest im Stau steht. Wer es ernst meint mit Wohnungsbau und Resilienz, muss den FDP/DVP-Änderungsanträgen für all die oben genannten Bereiche zustimmen, denn sonst wird der Gesetzentwurf der Landesregierung die dringend notwendigen Problemlösungen nicht erreichen.“

Gesetz kann vielleicht Fehler heilen – aber die Schmerzen davor waren beispiellos


Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher für Mittelstand, Handwerk und Tourismus der FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, sagt anlässlich der ersten Lesung des „Gesetzes über einen Ausgleich im Zusammenhang mit Coronasoforthilfen“ im Landtag von Baden-Württemberg:

„Es ist richtig, dass wir diesen Gesetzesentwurf nun diskutieren – viel zu lange haben wir leider darauf warten müssen. Ebenso ist es richtig, dass wir ein geordnetes Gesetzgebungsverfahren mit Anhörung, Ausschuss und angemessenen Beratungszeiträumen ermöglichen – nach viel Druck aus den Reihen der Opposition. Vielleicht kann er nun eklatante Fehler bei der Landesregierung heilen.

Das ist aber auch schon alles, was hier richtig läuft. Denn wo etwas zu heilen ist, gab es vorher Schmerzen – und diese waren hier beispiellos.

Denn dieser Gesetzesentwurf ist viel zu lange überfällig – schon im Herbst 2024 haben drei Verwaltungsgerichte Handlungsbedarf aufgezeigt. Schon im Oktober 2025 hat der VGH diese Urteile bestätigt. Und seit November liegen die Begründungen dazu vor. Doch weder Landesregierung noch Regierungsfraktionen haben ein Gesetz hinbekommen. Erst als wir zusammen mit der SPD wöchentliche Wirtschaftsausschusssitzungen angekündigt haben, ist man mit einem Gesetz um die Ecke gekommen.

Dabei ist das Gesetz nur die Spitze des Eisbergs von sechs Jahren Coronasoforthilfen-Missmanagement. Ein unklares Rückmeldeverfahren, die fehlerhafte Festlegung des Dreimonatszeitraums und fehlende Planungssicherheit für die Wirtschaft sind seit dem Frühjahr 2020 wesentlicher Bestandteil der Regierungsarbeit zu den Soforthilfen. 14 Berichtsanträge meiner Fraktion, sieben Regierungsbefragungen oder aktuelle Debatten und über 30 Pressemeldungen zeigen deutlich, welche Fehler die Landesregierung hier begangen hat.

Auffallend sind aber die im Gesetzesentwurf genannten Kosten: Die Landesregierung kalkuliert diese mit fast 800 Millionen Euro – bei rund 440 Millionen Euro Rückzahlungen und weitere Erstattungen. Haben wir also Verwaltungskosten im dreistelligen Millionenbereich? Welches Bürokratiemonster kommt da auf uns zu? Das wird noch zu klären sein und wir verlangen hier Antworten in der Ausschusssitzung!“

 

 

 

Integration ermöglichen, irreguläre Migration begrenzen und Deutschlands Fachkräftebedarf sichern


In der Aktuellen Plenardebatte „Klarer Kurs für mehr Sicherheit und weniger illegale Migration: Die neue Politik von Bundesinnenminister Dobrindt wirkt“ äußert sich Hans Dieter Scheerer, migrationspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Migrationspolitik muss klar, rechtsstaatlich und effizient gestaltet werden. Wer ein Bleiberecht hat, soll bleiben und sich integrieren können – durch verpflichtende Sprachkurse, schnellen Zugang zu Arbeit und das Aufheben unnötiger Arbeitsverbote. Integration gelingt dort, wo Teilhabe ermöglicht wird.

 

Wer kein Bleiberecht hat, muss unser Land wieder verlassen. Rückführungen und Abschiebungen sind kein Tabu, sondern Ausdruck eines funktionierenden Rechtsstaats. Das gilt insbesondere für Personen, die schwere Straftaten begehen: Wer unsere Grundregeln massiv verletzt, verwirkt sein Bleiberecht. Effiziente Grenzkontrollen wurden zudem bereits unter der Ampel eingeführt.

 

Für eine geordnete Migrationspolitik braucht es effiziente Strukturen: Asylverfahren müssen beschleunigt werden, idealerweise auch durch Verfahren in Drittstaaten. Entscheidungen sind schnellstmöglich zu treffen, Antragsteller sollen bis zur finalen Entscheidung in Landeserstaufnahmeeinrichtungen verbleiben. Instrumente wie die Bezahlkarte, der umgesetzte Rechtskreiswechsel, mehr Abschiebehaftplätze sowie eine Ausweitung der sicheren Herkunftsstaaten sind richtige und notwendige Schritte. Ebenso muss das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) konsequent umgesetzt werden.

 

Gleichzeitig darf Migration nicht auf Asyl reduziert werden. Deutschland wird perspektivisch rund 730.000 Arbeitskräfte benötigen. Gesteuerte Fachkräftezuwanderung ist daher elementar für unseren Wohlstand. Der Spurwechsel muss weiter vereinfacht werden: Wer qualifiziert ist, arbeitet und sich integriert, soll bleiben können – wer abgelehnt ist, muss gehen.

 

Eine humanitäre, rechtsstaatliche und effiziente Migrationspolitik löst Probleme, statt sie zu verschleppen. Damit entzieht man auch Extremisten den Nährboden. Migration ist gestaltbar – wenn man sie ernsthaft ordnet.“

Ich danke allen Einsatzkräften für die schnelle und gute Arbeit.


Den größeren Stromausfall in Stuttgart kommentiert der energiepolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Frank Bonath, wie folgt:

 

Der Stromausfall in Stuttgart zeigt, wie wichtig eine sichere Stromversorgung ist. Die Ursache muss schnell aufgeklärt werden. Ich danke allen Einsatzkräften für die schnelle und gute Arbeit.

 

Gleichzeitig zeigen die Vorfälle in Spanien oder auch Berlin: Wir müssen das europäische Stromverbundsystem zukunftsfester machen. Es ist auf Kante genäht. Fehlender Netzausbau und mangelnde Großspeicher sind zentrale Versäumnisse der Energiewende – und werden zunehmend zum Risiko für die Versorgungssicherheit.

 

FDP steht für Wahlfreiheit, Aufstiegschancen und gute Rahmenbedingungen


Nikolai Reith, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert anlässlich der Aktuellen Debatte „Starke Frauen, starke Wirtschaft – Selbstbestimmung statt sozialer Kälte“ im Landtag:

„Die Grünen reden von ‚Starken Frauen‘ – aber ihre tatsächliche Politik produziert Abhängigkeit vom Staat, überregulierte Arbeitsmärkte und neue Berichtspflichten. Starke Frauen hingegen brauchen Selbstbestimmung, Eigenverantwortung und Freiheit.

Daher lehnt die FDP jedwede Bevormundung zu Arbeitszeiten oder Betreuungsformen ab. Was wir brauchen, sind Wahlfreiheit, Aufstiegschancen, umfassende Kinderbetreuungsangebote und gute Rahmenbedingungen. Dann folgen starke Unternehmen und starke Frauen, die eigenverantwortlich ihre Entscheidungen treffen.“

 

 

Mehr Europa bei Wirtschaft und Sicherheit. Weniger Europa bei Bürokratie


In der gestrigen Debatte zur Europapolitik sprach die europapolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Alena Fink-Trauschel:

„Die Europäische Union steht wirtschaftlich und politisch unter enormem Druck. Gerade deshalb muss Baden-Württemberg deutlich engagierter auftreten. Viel zu lange wurde zugesehen, wie Unternehmen unter immer neuen Berichtspflichten und Regulierung ersticken, wie Europas Wettbewerbsfähigkeit schwindet und wie europafeindliche Populisten an Einfluss gewinnen.

Am Ende dieser Legislaturperiode müssen wir daher feststellen: Die Landesregierung hat auf der europäischen Bühne zu wenig unternommen, um diese Probleme anzugehen. Statt sich klar für Wachstum, Handel und strategische Handlungsfähigkeit Europas einzusetzen, wurden Chancen verspielt, etwa indem das Mercosur-Freihandelsabkommen durch einen Stuttgarter Europaabgeordneten der Grünen ausgebremst wurde. Auch beim Kampf gegen die ausufernde Brüssel-Bürokratie blieb die Landesregierung zu zögerlich und hat nicht auf die Aussetzung unverhältnismäßiger Berichts- und Dokumentationspflichten gedrängt. Auch das Update zur Schweiz-Strategie kam zu spät und wurde nicht konsequent eingesetzt, um spürbare Verbesserungen für Grenzregion, Grenzgänger und die Zusammenarbeit mit unseren Partnern zu erreichen. Ebenso zeigt die Diskussion um den künftigen EU-Haushalt: Es braucht Prioritäten und Wirksamkeit, nicht den nächsten Schritt in Richtung Schuldenunion.

Wir als FDP/DVP-Fraktion wollen Europa resilienter, wirtschaftlich stärker und außenpolitisch handlungsfähiger machen. Denn nur ein prosperierendes, sicheres und resilientes Europa entzieht Populisten den Nährboden und stärkt die Akzeptanz in der Bevölkerung. Dafür brauchen wir eine EU-Reform im Sinne eines ‚Lissabon 2.0′: weniger Bürokratie und Verbote, mehr Innovationskraft, Wettbewerbsfähigkeit und strategische Resilienz. Das gelingt nur, wenn wir die Verteidigung der Mitgliedstaaten stärken und Europas Position in der multipolaren Weltordnung sichern.“

 

Verantwortliche vor Ort müssen flexibel entscheiden können.


Anlässlich der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (AGTierNebG)“ meint der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Georg Heitlinger:

 

„Die Gesetzesänderung ist längst überfällig. Ich bin froh, dass Stadt- und Landkreise bzw. die von ihnen gebildeten Zweckverbände endlich die Möglichkeit bekommen für die Entfernung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte statt der bisherigen Gebührenerhebung auch ein privatrechtliches Entgelt zu verlangen. Sie müssen vor Ort flexibel entscheiden können. Sie wissen am besten, welche Form der Abrechnung im Einzelfall zweckmäßiger und kostengünstiger ist.“

 

 

Baden-Württemberg braucht ein Ministerium, das Gesetze nicht erst im Landtag fertig baut


Zur zweiten Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Bauberufsrechts erklärt der Sprecher für Landesentwicklung, Handwerk und Mittelstand der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Erik Schweickert:

„Dieses Gesetz ist im Kern sinnvoll und überfällig: mehr Flexibilität bei Gesellschaftsformen, weniger Schriftformerfordernisse, eine praxistauglichere Eintragung – das kann Bürokratie abbauen und Zusammenarbeit erleichtern. Aber die Landesregierung liefert erneut keinen fertigen Bauplan, sondern eine Baustelle, die der Landtag am Ende abdichten muss.

Das zeigt sich exemplarisch bei den Löschfristen der Kammern: Zehn Jahre bei Architekten, drei Jahre bei Ingenieuren – ohne überzeugende Begründung. Jetzt wird per Änderungsantrag auf fünf Jahre korrigiert. Das ist realistischer und konsistenter – nur wäre es Aufgabe des Ministeriums gewesen, solche Grundlagen von Anfang an sauber zu regeln.

Besonders bezeichnend ist, dass das Bauberufsrecht nebenbei zum Omnibus für die Landesbauordnung wird: Fristen werden nachgebessert, damit sie nicht laufen, bevor alle Stellungnahmen vorliegen, und bei Photovoltaik-Anlagen wird die Verfahrensfreiheit endlich so ergänzt, dass auch Einfriedungen und Nebenanlagen erfasst sind. Das ist richtig – aber es ist ein Armutszeugnis, wenn wenige Monate nach einer großen LBO-Novelle das Wesentliche nachträglich angeklebt werden muss.

Wir stimmen der Ausschussfassung zu, weil der Modernisierungskern stimmt und die Korrekturen notwendig sind. Doch gute Gesetzgebung ist kein Last-Minute-Projekt: Baden-Württemberg braucht ein Ministerium, das Gesetze nicht erst im Landtag fertig baut.“

 

 

 

Mittelstandsförderungsgesetz lässt Abbau-Pflicht, One-in-Two-Out und Sunset-Klauseln vermissen


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert zur zweiten Lesung des „Gesetzes zur Neufassung des Mittelstandsförderungsgesetzes und zur Änderung der Gemeindeordnung“:

„Die Novelle des Mittelstandsförderungsgesetz wäre für die Landesregierung eine großartige Chance gewesen, Unternehmen zu fördern und gleichzeitig den Staat zu entlasten. Der einfache Weg dazu heißt Bürokratieabbau. Doch was Grün-Schwarz vorgelegt hat, entspricht dem Muster, das man bei dieser Koalition über die gesamte Legislatur beobachten konnte: Es ist einfach zu wenig. Man spricht zwar davon, Bürokratie abzubauen oder sogenanntes Gold Plating einzudämmen, wirklichen Biss hat das Gesetz aber nicht.

Wir fordern daher einen verbindlichen Bürokratierückbau über verpflichtende Sunset-Klauseln für alle Gesetze sowie eine echte One-In-Two-Out-Vorschrift. Mit ihrer Ablehnung unserer Vorschläge bleibt die Regierungskoalition beim Thema Bürokratieabbau aber mal wieder nur halbherzig. Es zeigt sich, dass nur ein Regierungswechsel unter Beteiligung der FDP Schwung in dieses Thema bringen wird.“

 

 

 

Vorhaben in Mottenkiste der Geschichte vergraben


In der Regierungsbefragung am 4. Februar 2026 im Landtag von Baden-Württemberg hat die FDP/DVP-Fraktion das Thema Lkw-Landesmaut auf Kommunal- und Landesstraßen benannt. Im Zusammenhang dieser Befragung sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Dr. Christian Jung:

 

„Neben 840.000 Euro Sachkosten (brutto) kamen erhebliche Personalkosten für die Vorbereitung einer Landes-Lkw-Maut auf Kommunal- und Landesstraßen hinzu. Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Land mussten so für eine Idee aus der grünen Mottenkiste der Logistik-Politik bluten. Zum guten Glück wurde das Vorhaben gestoppt und es darf auch nie wieder kommen. Es wäre für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg eine zusätzliche, einseitige und nicht zu verkraftende Zusatzbelastung, die das Fass zum Überlaufen brächte. Bekanntlich fielen auf Wegen zwischen einzelnen Werken zusätzliche Kosten an, die die Produktion verteuern. Es ist höchste Zeit, dass wir in Baden-Württemberg Verkehrspolitik mit Fakten und ausgerichtet an wirtschaftlicher Vernunft gestalten.“

 

 

Demokratische Fraktionen verankern Verfassungstreue von Rechtsreferendaren verbindlich im Gesetz


In der Plenardebatte zur Reform des Juristenausbildungsgesetzes äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Mit dem interfraktionell abgestimmten Änderungsantrag haben alle demokratischen Fraktionen im Landtag Baden-Württemberg eine rechtssichere Lösung geschaffen: Die Anforderungen an die Verfassungstreue von Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren sind nun klar gesetzlich verankert. Damit ist eindeutig geregelt, dass Personen mit begründeten Zweifeln an ihrer Verfassungstreue nicht in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen werden können oder aus diesem zu entfernen sind. Das stärkt den Rechtsstaat und schützt die Integrität der Justiz.

 

Denn für mich ist klar: Nur wer mit beiden Beinen fest auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht, kann diese verteidigen!

 

Den Entschließungsantrag der SPD zur Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens lehnen wir ab. Zum einen sind wir der Auffassung, dass ein solcher Entschließungsantrag in Zusammenhang mit dem Juristenausbildungsgesetz zumindest unglücklich ist, da er suggeriert, dass Verfassungsfeinde nur von rechts kämen. Zum anderen sind wir der Überzeugung, dass wir zuvorderst die Probleme klein machen müssen, die die AfD groß machen, statt die Partei verbieten zu wollen.“

Die restriktiven, überbordenden Vorschriften der bisherigen Landesheimbauverordnung und der Landespersonalverordnung sollten flexibler und innovativer ausgestaltet werden


In der heutigen zweiten Lesung des Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetzes (TPQG) sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Jochen Haußmann:

„Es ist gut, dass die Landesregierung nach der ersten Lesung beim TPQG noch einmal nachgebessert hat. Auch in der Anhörung zu diesem Gesetzesentwurf wurde deutlich, dass erheblicher Beratungsbedarf besteht und die berechtigte Kritik aus der Praxis nicht ignoriert werden darf. So haben Grüne und CDU bei den Themen Anzeigepflicht für ambulant betreute Wohngemeinschaften und Schaffung einer Beschwerdestelle noch nachgebessert. Gleichwohl bleibt das Gesetz aber an entscheidenden Stellen hinter dem Notwendigen zurück. Wir haben deshalb Nachbesserungen eingefordert und konkrete Verbesserungen vorgeschlagen, etwa um Doppelprüfungen zu vermeiden und Regelprüfungen planbarer zu gestalten. Denn eine Kultur des Vertrauens darf nicht bei Überschriften enden, sondern muss sich auch im Vollzug widerspiegeln. Es bleibt das Geheimnis von Minister Lucha, warum er als Minister erst am Ende seiner zehnjährigen Amtszeit und nur auf erheblichen Druck erstmals in der Pflege Regelungen vereinfacht. Aber dann sollte es nicht nur im Gesetz, sondern auch in der Ausführungsverordnung erfolgen.

Wir haben die Landesregierung deshalb aufgefordert, die Ausführungsverordnung zum TPQG grundlegend neu auszurichten. Insbesondere die restriktiven, überbordenden Vorschriften der bisherigen Landesheimbauverordnung und der Landespersonalverordnung sollten flexibler und innovativer ausgestaltet werden. Der Pflegefachkräftemangel und der akute Platzmangel lassen sich nicht mit immer neuen Detailvorgaben lösen. Nach wie vor gibt es noch einige Tausend Pflegeheimplätze, die derzeit nur mit Ausnahmegenehmigungen erhalten werden können. Dazu findet sich in der Verordnung nichts und Minister Lucha hat darauf keine Antwort. Anstatt Innovationen zu fördern und neue Impulse im Bauen zuzulassen, fehlt der Mut zu Reformen.“

Stärkung des Eigenkapitals ist etwas anderes als Finanzierung von Verlusten


In der heutigen Aktuellen Debatte zur milliardenschweren Wertberichtigung bei der EnBW aufgrund des Ausstiegs eines Windpark-Projektes in der Irischen See erklärt Frank Bonath, finanz- und energiepolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg:

 

„Die Landesregierung hat das Parlament im Zusammenhang mit der EnBW-Kapitalerhöhung nicht vollständig informiert. Risiken dieses Offshore-Windparkprojekts waren seit Jahren bekannt und bereits eingetreten – dennoch wurden sie im Landtag verschwiegen.“

Die EnBW habe rund 1,2 Milliarden Euro abschreiben müssen. „Besonders schwer wiegt, dass ein erheblicher Teil der Kapitalerhöhung bereits im Jahr 2025 zur Verlustfinanzierung dieses Projekts genutzt wurde. Das Parlament ging jedoch davon aus, dass die Kapitalerhöhung ausschließlich der Ermöglichung künftiger Investitionen dient.“

 

Bonath betont: „Eine Kapitalerhöhung zur Stärkung des Eigenkapitals ist etwas grundlegend anderes als eine Kapitalerhöhung zur Finanzierung von Verlusten. Über diesen Zweckwechsel wurde der Landtag nicht informiert. Das ist ein schwerer Vertrauensbruch.“

Die EnBW sei überwiegend im Eigentum des Landes. „Das Parlament ist kein Abnick-Gremium. Wer Risiken verschweigt und den möglichen Projektausstieg nicht offenlegt, täuscht bewusst die Volksvertretung. Dieser Umgang mit dem Parlament ist skandalös.“

Landesregierung hat bei Soforthilfen versagt – Unternehmen im Land warten weiter auf ihr Geld


Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher für Mittelstand, Handwerk und Tourismus der FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die Einbringung des „Gesetzes über einen Ausgleich im Zusammenhang mit Coronasoforthilfen“:

„Die Landesregierung hat beim Thema Coronasoforthilfen komplett versagt. Fünf Jahre lang macht sie einen Fehler nach dem anderen und sogar den eigenen Regierungsfraktionen ist es nun zu bunt geworden. Es ist daher gut, dass das Parlament das Heft des Handelns in die Hand genommen hat und nun ein Gesetzesentwurf vorliegt. Dies fordern wir seit Monaten.

Trotzdem werden rund 62.000 Unternehmer im Land bis nach der Wahl auf die Rückzahlung ihrer Coronasoforthilfe warten müssen – Geld, was ihnen rechtmäßig zusteht, aber ihnen durch das Missmanagement der Landesregierung entzogen wurde. Die Landesregierung sollte sich schämen und endlich bei der Wirtschaft entschuldigen!“

 

 

Grüner Spitzenkandidat versteckt, dass seine Partei das Gegenteil von dem will, was er sagt


Zur aktuellen Debatte im Landtag Baden-Württemberg erklärt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Cem Özdemir inszeniert sich als bürgerlicher Problemlöser – doch er ist ein Wolf im Schafspelz. Er verbirgt, dass er ein Grüner ist. Seine Partei steht nicht einmal auf den Wahlplakaten und das Grün ist so dunkel, dass man zweimal hinschauen muss, um das Grüne überhaupt zu erkennen. Aber die Bevölkerung hat ein Anrecht darauf zu erfahren, was nach der Wahl wirklich Sache ist, wenn die Plakate abgehängt sind. Was gilt nach der Wahl?

Dafür gibt es viele Beispiele:

Nimmt man etwa die Landes-LKW-Maut: Die Grünen haben sie eingeführt. Im Wahlkampf wird dann so getan, als sei das mit dem Spitzenkandidaten plötzlich ‚nicht zu machen‘. Was gilt nach der Wahl? – Özdemirs Wahlkampf-Ansage oder die Linie der grünen Fraktion und vom Grünen Verkehrsminister Winfried Hermann?

Oder die Migrationspolitik: Es geht um die sichere Drittstaatenregelung – etwas Albanien (Anerkennungsquote bei 0,7 Prozent), Bosnien-Herzegowina (0,18 Prozent), Nordmazedonien (0,2 Prozent), also Länder mit Anerkennungsquoten im 0,-Prozentbereich. Özdemir fordert Abschiebungen, gleichzeitig klagen die Grünen – mit Blick auf den Bund – gegen genau solche Regelungen. Wie bei Mercosur geht aber nur darum, Sand ins Getriebe zu streuen. Harter oder weicher Kurs bei der Migrationspolitik – Was gilt nach der Wahl?

Beim Wildtiermanagement das gleiche Muster: Wolf, Biber und Saatkrähe ins Jagdrecht – beim Bauerntag wird von Özdemir forsch geredet, im Landtag wird aber fünf Jahre von Ministerin Walker und der grünen Fraktion blockiert. Und kurz vor der Wahl soll ein Wolf geopfert werden, die Opfergabe scheitert aber. Das ist kein Kurswechsel, das ist Kulisse. Was gilt nach der Wahl?

Auch beim Mercosur-Abkommen klaffen Anspruch und Wirklichkeit auseinander: Öffentlich wird Freihandel gelobt – gleichzeitig überwinden Grüne die Brandmauer und bremsen in Europa gemeinsam mit Rechtsradikalen ein Handelsabkommen aus. Ein Grüner aus Baden-Württemberg unterschreibt den Antrag auf Verzögerung und stimmt sogar gegen die vorzeitige Anwendung. Was gilt nach der Wahl? – pro Freihandel oder grüne Blockadepolitik?

Und bei Palantir (Gotham): Die Grünen im Landtag stimmen in namentlicher Abstimmung dafür, im Wahlprogramm wird von Özdemir dagegen Wahlkampf gemacht. Was gilt nach der Wahl?

Dasselbe bei den Berichts- und Dokumentationspflichten: Özdemir will alle abzuschaffen – gleichzeitig lehnt die grüne Fraktion im Landtag seit Jahren jeden Antrag zur Abschaffung ab. Was gilt nach der Wahl?

Dieser grüne Wahlkampf erinnert an den Rattenfänger von Hameln: Die Leute werden mit süßen Klängen angelockt und verschwinden dann in einem Berg. Der einzige Unterschied zur Sage wird sein, dass die Wähler nach der Wahl nicht hinter einem Berg, sondern hinter der Fichte verschwinden.“

 

Experten diskutieren große Chancen für die Wirtschaft durch ein Formel-1-Rennen in Baden-Württemberg


Am Freitag, 30. Januar 2026, hat die FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg in Böblingen eine Veranstaltung „Formel 1 für Baden-Württemberg?“ durchgeführt. Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP-Fraktion, hat zusammen mit Bernd Mayländer, Safety-Car-Fahrer der Formel 1, und Norbert Haug, Motorsport-Chef von Mercedes-Benz von 1990 bis 2013, die Chancen und Perspektiven für ein Formel 1 Rennen am Hockenheimring diskutiert.

Dr. Hans-Ulrich Rülke fasst die Haltung der FDP-Fraktion zusammen:

„Wir, die FDP, haben den politischen Willen, uns für die Formel 1 zu engagieren. Wir halten dies nicht für eine Subvention, sondern für eine Investition in die Zukunft der Wirtschaft, Infrastruktur und Region. Dazu sollte sich das Land eindeutig zur Formel 1 bekennen und alle Beteiligten – von der Automobilindustrie über Tourismusakteure bis zu regionalen Vertretern – an einen Tisch bringen. Es kann Netzwerke bilden und sich beim Thema Infrastruktur engagieren. Das Signal, dass Motorsport in Baden-Württemberg willkommen ist, kann dabei eine wichtige Initialzündung sein. Aber es ist nicht nur ein wirtschaftliches Thema – es begeistert auch die Menschen und schafft Emotionen. Es ist auch ein Herzensthema.“

Bernd Mayländer erklärt die wirtschaftlichen Chancen eines deutschen Rennens:

„Das Land Baden-Württemberg und seine Wirtschaft könnten enorm von einem Formel 1-Rennen profitieren. Wir könnten 250.000 Zuschauer am Hockenheimring haben mit vollen Hotels und Restaurants, ausgebuchten Campingplätzen und florierendem Einzelhandel. Es wäre ein Riesenevent für drei oder vier Tage. Und nicht zuletzt bedeutet das hohe Steuereinnahmen. Die Wirkung für die Wirtschaft wäre enorm und der Motorsport kann auch als Schaufenster für die deutsche Automobilindustrie fungieren.“

Norbert Haug betont die Wirkung als Aufbruchsignal einer Rückkehr der Formel 1:

„Ein Formel-1-Rennen in Baden-Württemberg würde auch zeigen: Wir konnten nicht nur früher Formel-1-Rennen erfolgreich veranstalten, wir können das heute erst recht. Ein positives Zeichen, das über die weltweite Verbreitung der Formel 1 registriert werden und so auch durchaus einen Aufbruch in Deutschland signalisieren würde.“

Ein Mitschnitt der gesamten Veranstaltung ist online zu finden: https://www.youtube.com/live/Qbc2JBMIjec

 

Landesregierung bleibt nach wie vor Antworten schuldig und vertröstet die Unternehmen


Hans Dieter Scheerer, arbeitsmarkt- und innovationspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert zur heutigen Sitzung des Wirtschaftsausschusses des Landtags und der dortigen Beratung zum Thema Coronasoforthilfen:

„Ich komme mir vor wie bei ‚Täglich grüßt das Murmeltier‘. Wieder diskutieren wir zum Thema Coronasoforthilfen, wieder kündigt die Landesregierung eine Lösung an, wieder steht sie mit leeren Händen da. Dieses Hinhalten und Verzögern müssen endlich ein Ende nehmen!

Im Herbst 2024 haben die Landesgerichte bereits die Fehler bei der Soforthilfe aufgezeigt. Am 9. Oktober 2025 hat der Verwaltungsgerichtshof ihnen Recht gegeben. Seit dem 28. November liegen die Urteilsbegründungen vor. Doch noch immer lavieren Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut und Finanzminister Bayaz herum und präsentieren keine Lösung. Jetzt wird sogar auf den Landtag als Haushaltsgesetzgeber verwiesen und darauf, dass dieser aktiv werden müsse! Doch sie selbst bleiben Antworten schuldig!

Die Unternehmen haben endlich Antworten und eine Lösung verdient! Die Unternehmen haben endlich eine bessere Wirtschaftspolitik verdient! Dies werden wir weiter einfordern – wenn notwendig, mit weiteren Sondersitzungen vor und auch nach der Wahl!“

 

 

 

 

 

Entscheidung des Stuttgarter Verwaltungsgerichts ist richtig.


Zur Meldung, dass das Stuttgarter Verwaltungsgericht entschieden hat, dass der von Umweltministerin Walker zum Abschuss freigegebene Wolf GW2672m, der sogenannte Hornisgrinde-Wolf, vorerst nicht getötet werden darf, meint der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Umweltministerin Walkers Plan, den Hornisgrinde-Wolf für Özdemirs Wahlkampf zu opfern, ist aufgeflogen. Es ist gut, dass das Stuttgarter Verwaltungsgerichts dafür gesorgt hat, dass der Wolf GW2672m zumindest vorerst nicht unter die Räder gerät. Wir halten ihn für ungefährlich.

 

Wir unterstützen die Aufnahme des Wolfs ins Jagdgesetz und fordern den schnellen und rechtssicheren Abschuss problematischer Wölfe. Dies ist der Fall, wenn ein Wolf zum Beispiel wiederholt Weidetiere reißt. Mit dem Hornisgrinde-Wolf trifft es das falsche Tier. Er hat in der Vergangenheit weder Weidetiere gerissen, noch versucht, sich aktiv auf Menschen zuzubewegen und in Kontakt zu treten. Umweltministerin Walker hat ihn aus einem einzigen Grund zum Abschuss freigegeben: um Özdemirs PR-Masche im Wahlkampf zu unterstützen.“

 

Wiederbelebung einer Südschiene kann dem Land nur helfen


CDU-Spitzenkandidaten Manuel Hagel eine Südschiene für die Vertretung der Interessen ihrer Länder beim Bund gegründet, und zu den Zahlen des Länderfinanzausgleichs erklärt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke.:

„Eine bessere Interessenvertretung des Landes gegenüber dem Bund und den anderen Ländern kann nur gut für das Land sein. Das aktuelle System des Länderfinanzausgleichs, welches der aktuelle Ministerpräsident noch ausgehandelt hat, ist erkennbar leistungsfeindlich und bietet für Nehmerländer zu wenig Anreize, aus dieser Rolle herausfinden zu wollen. Auch für die Gestaltung solcher Fragen können wir mehr Vertrauen in eine Deutschlandkoalition setzen, waren doch die Grünen in der Vergangenheit hier offensichtlich keine Hilfe.“

 

Die Finanzierung der Kindertagesbetreuung im Land muss überarbeitet werden, damit die Familien und Kommunen planen können und nicht überfordert werden


Nach der öffentlichen Anhörung im Petitionsausschuss zur Finanzierung der Kindertagesbetreuung im Land sagt der Sprecher für frühkindliche Bildung der FDP/DVP-Fraktion und Mitglied des Petitionsausschusses, Dennis Birnstock:

 

„Alle Eltern, die Kinder in die Kindertagesbetreuung geben wollen, erleben gegenwärtig, dass die Kosten zum Teil immens steigen. Die Petition, die wir heute diskutiert haben, hat den Fokus auf das Grundproblem gelegt: Die Finanzierungsstruktur der gesamten Kindertagesbetreuung. Es gibt bisher keine stringente Finanzierungsstruktur über die Altersgrenzen hinweg, von U-3 bis ins Grundschulalter. Im Gegenteil, die Finanzierungsstrukturen sind geprägt von fehlender Vergleichbarkeit und Intransparenz. Dazu variieren die Elternbeiträge zwischen den Kommunen im Land enorm.

 

Deshalb brauchen wir dringend eine Überarbeitung dieser Finanzierungsstruktur. Hierfür müssen alle beteiligten Akteure an einen Tisch gebracht werden. Ergänzend zum Vorschlag der Petenten schlagen wir vor, in der geforderten Arbeitsgruppe aus Land, kommunalen Landesverbänden, Eltern sowie kirchlichen und freien Trägern auch die Kindertagespflege und die pädagogischen Fachkräfte zu beteiligen.

 

Unserem Antrag, der Petition abzuhelfen und damit eine solche Arbeitsgruppe einzusetzen, folgte der Ausschuss leider nicht.. Damit bleibt offen, in wie fern es überhaupt zu einer generellen Überarbeitung der Finanzstruktur kommen wird.

 

Wir als FDP halten aber daran fest: Es braucht diese Überarbeitung der Finanzierungsstruktur unter Beteiligung aller genannten Akteure, für mehr Transparenz, Verlässlichkeit und für unsere Kinder. Und das besser gestern als Übermorgen.“

Bürokratisches Brombeergestrüpp wächst munter weiter


In der Debatte zum Gesetz, das Planung, Organisation und Gestaltung des Öffentlichen Nahverkehrs neu organisieren soll, sagte der Sprecher der FDP-Landtagsfraktion für den ÖPNV, Hans Dieter Scheerer:

„Letztendlich geht es heute darum, dass das Deutschlandticket, das der Bund und die Länder eingeführt haben, die Länder verpflichtet die Anwendung des Tarifs Deutschlandticket auch im Zuständigkeitsbereich der kommunalen Aufgabenträger sicherzustellen. Dem stimmen wir zu.

Dieses Gesetz zeigt wiederum wie bürokratisch wir doch insgesamt unterwegs sind und dass durch die unterschiedlichen Zuständigkeiten immer weitere Regelungen eingeführt werden müssen. Das Brombeergestrüpp, das der Ministerpräsident doch beseitigen wollte, wächst munter weiter.

Festzuhalten ist, dass die Sicherstellung öffentlicher Mobilitätsangebote im Nahverkehr zu den wichtigsten Aufgaben der Daseinsvorsorge gehört. Mobilität, individuelle Mobilität, ist auch Teilhabe an der Gesellschaft und ein Stück Freiheit.

Lassen Sie mich aber in diesem Zusammenhang doch noch eines herausstellen, nämlich grundsätzlich wie der ÖPNV hier in Baden-Württemberg läuft.

Das Land ist für den ÖPNV zuständig und Herr Verkehrsmister Hermann ist seit 2011 im Amt wollte diesen verbessern, jedoch was ist denn in den letzten 15 Jahren von ihm erreicht worden?

Zusammengefasst nämlich: nichts.

In der Region Stuttgart ist die S-Bahn ist unpünktlicher denn je. Das hat viele Ursachen, aber so bekommt man trotz günstigem Monatsticket keine Menschen überzeugt, den ÖPNV zu nutzen.

Für einzelne Projekte wird viel zu viel Geld ausgegeben das wiederum an anderer Stelle fehlt. Ich erinnere hier nur an die Hermann Hesse Bahn, ursprünglich geplant mit unter 50 Millionen € mittlerweile bei 240 Millionen €. Eine Strecke mit 21,6 km Länge bedeutet dies pro Kilometer 11.111.111,11 €. Das ist niemandem von den Bürgern da draußen vermittelbar

Statt in einem Landesmobilitätsgesetz großartige Ziele auszugeben wäre es besser gewesen, sich hier auf die Verbesserung von Sauberkeit, Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit des Bestandsnetzes zu konzentrieren.

Wir haben nach wie vor 19 Verkehrsverbünde, bei der jeder ein eigenes Süppchen kocht. Hier wäre dringend erforderlich, dies zu vereinfachen und sich auf einige wenige zu konzentrieren.

Dies alles fällt in die Amtszeit des amtierenden Verkehrsministers fallen in ihre Amtszeit. Sie wollten den ÖPNV voranbringen, sie wollten die Menschen vom Auto wegbringen und genau das Gegenteil haben sie erreicht!“