Rülke: Jeder sollte selbst entscheiden, ob er Verstöße gegen das Kontaktverbot meldet
Vergleich des Innenministers von Corona-Verstößen und Wohnungseinbrüchen hinkt gewaltig.
Zur Debatte über eine Meldung von Corona-Verstößen durch wachsame Bürger an die Polizei erklärt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion Dr.Hans-Ulrich Rülke:
„Ein Verstoß gegen das Kontaktverbot ist eine Gefährdung für andere. Insbesondere Treffen in großen Gruppen sind unverantwortlich. Allerdings gibt es keine Bürgerpflicht zur Anzeige eines solchen Verhaltens, das bleibt jedem selbst überlassen.
Der Innenminister sollte auch nicht versuchen, das gesellschaftliche Klima hin zu einer Kultur der Denunziation zu vergiften, bei der die Bürgerinnen und Bürger befürchten müssen, bei kleinsten Verstößen bereits angezeigt zu werden. Dies zerstört unnötig dringend notwendiges Vertrauen in der Nachbarschaft. Strobls Vergleich mit einer Meldung bei Wohnungseinbrüchen, bei denen es angeblich nur um Schutz von Sachen ginge, während es bei Corona-Verstößen um Menschenleben gehe, hinkt gewaltig. Damit stellt er Menschen, die wissentlich oder fahrlässig gegen das Kontaktverbot verstoßen, auf eine Stufe mit Schwerkriminellen. Der Vergleich ist völlig deplatziert und zeugt nicht von besonnenem Handeln des Innenministers.“