Pressemitteilung

07.November 2018 - Finanzen

SPD und FDP/DVP werfen Landesregierung Verstoß gegen Landeshaushaltsordnung vor

Nach einem Blick in die Denkschrift 2018 des Rechnungshofs Baden-Württemberg kommen die beiden Fraktionsvorsitzenden von SPD und FDP/DVP, Andreas Stoch und Dr. Hans-Ulrich Rülke, zu dem Schluss, dass die grün-schwarze Landesregierung 2017 gegen die Landeshaushaltsordnung verstoßen hat. 2017 wies das Schuldenkontrollkonto zum ersten Mal einen negativen Saldo auf, bei dem die Landesregierung gemäß Landeshaushaltsordnung auf deren Ausgleich hätte hinwirken müssen.

Den Berechnungen das Rechnungshofes zu Folge (Denkschrift 2018  Rechnungshof Baden Württemberg  S.54 ff) hatte die Landesregierung 2017 aufgrund deutlich höherer Steuereinnahmen eine Tilgungsverpflichtung von knapp 1,24 Milliarden Euro. In der Realität wurden von ihr aber nur 410,5 Millionen Euro getilgt, die sie bereits in Form von impliziten Schulden etatisiert hatte. Damit ist die Landesregierung ihrer Tilgungsverpflichtung, die sich aus dem geänderten negativen Stand des Schuldenkontrollkonto ergeben hat und in der Landeshaushaltsordnung entsprechend festgeschrieben ist, nicht nachgekommen. Da das Kontrollkonto zum Jahresende 2016 noch einen positiven Saldo von 185 Millionen Euro aufwies, der mit der Tilgungsverpflichtung aus 2017 aufgerechnet wird, ergibt sich zum Ende des Jahres 2017 ein Minus von 642,6 Millionen Euro auf dem Kontrollkonto, das die Landesregierung hätte nutzen müssen (§18 LHO – Absatz 5, Satz 2 – Bei negativem Saldo ist auf einen Landesregierung zwingend zur weiteren Schuldentilgung in 2017 Ausgleich des Kontrollkontos hinzuwirken). „Dieses Ausgleichsgebot hat die Landesregierung schlichtweg ignoriert und nicht aufgegriffen“, stellt Andreas Stoch fest.

„Für 2018 hat Finanzministerin Edith Sitzmann dazu gelernt und legt jetzt bei jeder neuen Steuerschätzung auch weitere Mittel für die weitere Schuldentilgung zurück und lässt sich dafür feiern“, stellt Stoch fest und kritisiert weiter: „Diese Art von Schuldentilgung ist nun wirklich keine politische Leistung, sondern zwingende Folge aus der hervorragenden finanziellen Situation unseres Landes.“ Gemeinsam mit dem FDP-Fraktionsvorsitzenden Dr. Hans-Ulrich Rülke kommt er zu dem Schluss, dass die Landesregierung hier Vertrauen verspielt hat. Um dieses wieder zurück zu gewinnen, müsse sie zeigen, wie sie in 2018 noch zusätzlich der Tilgungsverpflichtung in Höhe von gut 643 Millionen Euro nachkommen möchte. „Einer notwendigen Landesverfassungsänderung, die von der Landesregierung ja forciert wird, können wir nur zustimmen, wenn die Tilgung für 2017 vollständig nachgeholt wird“, so Rülke. Stoch ergänzt: „Schon jetzt müssen die notwendigen Zeichen von Seiten der Landesregierung gesetzt werden, um den Vollzug der Haushaltsplanung entsprechend zu gestalten. Andernfalls sehen wir keine Möglichkeit, dem neuen System der Schuldenbremse, welche zur Tilgung in konjunkturell guten Zeiten vorverpflichtet, zuzustimmen. Versprechen für morgen werden von dieser Landesregierung bereits im Heute gebrochen.“

Stoch schlägt dazu im Namen der SPD-Landtagsfraktion vor: „Wir stellen uns vor, dass wir die Hälfte der Summe in eine weitere Kreditmarkttilgung stecken, während die andere Hälfte zur Finanzierung einer gemeinnützigen Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) genutzt werden sollte.“ Diese soll Grundstücke erwerben und zügig entwickeln, dabei auch einen eigenen Wohnungsbestand aufbauen und erhalten, um so schnell neuen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und dämpfend auf die angespannte allgemeine Wohnungsmarktsituation zu wirken. Zugleich soll die LEG als Kooperationspartnerin für Kreise, Gemeinden, kleiner städtischer Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften dienen.

Dr. Rülke schlägt für die FDP/DVP-Fraktion vor, die ganze Summe in die Tilgung von Kreditmarktschulden zu stecken. „Bei einer konsequenten Schuldentilgung hätte das Land bereits über 6 Milliarden Kreditmarktschulden tilgen können. Für die absehbare Erhöhung der Zinssätze wäre dies ein Segen für künftige Landeshaushalte.“

Kritisch wagen die beiden Fraktionsvorsitzenden auch ihren Blick nach vorn. „Auch wenn die Landesregierung derzeit für den Doppelhaushalt 2018 bis 2019 eine Tilgung von gut 5,5 Milliarden Euro plant, so befürchten wir nichts destotrotz auch hier eine ähnlich laxe Vollzugsmentalität“, konkretisiert Andreas Stoch. Zu befürchten sei, dass wie im Vorjahr nicht einmal die Hälfte der geplanten Tilgungsmaßnahmen erbracht wird.