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Ausbau der regenerativen Energien muss marktwirtschaftlichen Anreizen folgen.


Gabriele Reich-Gutjahr, wirtschafts- und wohnungsbaupolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg sowie Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft kommentiert die Einigung der grün-schwarzen Regierungskoalition zum Klimaschutzgesetz:

„Wind, Sonne, Wasser, Biomasse und Erdwärme – es gibt viele Wege, wie Bürger, Unternehmen und Kommunen zum Ausbau der erneuerbaren Energiegewinnung in Baden-Württemberg beitragen können. Dafür braucht es aber keine Solarpflicht für Nicht-Wohngebäude. Unternehmer können rechnen – und wenn sich eine Solaranlage lohnt, werden sie diese auf eigene Initiative installieren. Sie reagieren dann auf marktwirtschaftliche Anreize. Die Pflicht hingegen bläht die überbordende Anzahl an Bauvorschriften weiter auf und ist ein neuer Kostentreiber für die Wirtschaft. Eine Vielzahl an Ausnahmeregelungen ist schon jetzt absehbar. Außerdem ist sie ein trojanisches Pferd für den Einstieg in eine allgemeine Solarpflicht auch für Wohngebäude. Baden-Württemberg braucht mehr erneuerbare Energie zur Deckung seines Strombedarfs – eine Solarpflicht braucht es dazu aber nicht.“

Auf dem Weg zu einer klimaneutralen EU dürfen heute keine Wege ausgeschlossen werden.


Zur heutigen Debatte über den Europäischen Grünen Deal erklärt der energiepolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion und Mitglied des Europaausschusses, Daniel Karrais:

„Ich begrüße es, dass die Europäische Kommission alle Anstrengungen unternehmen will, die EU bis 2050 Klimaneutral zu machen. Das Bewusstsein für eine solche Notwendigkeit darf nicht nur in Deutschland besonders ausgeprägt sein, sondern in der EU ebenso.

Die drei vorgeschlagenen Säulen der Finanzhilfen für die Transformation müssen kritisch betrachtet werden. Das Ziel, eine Billion Euro als Investitionen in den Klimaschutz.

Allerdings sehen wir hier den Rahmen, die konkreten Maßnahmen kennen wir noch nicht. Im März soll das sogenannte Klimagesetz vorgelegt werden. Was wir aber schon kennen, lässt aufhorchen. Die Akzeptanz des Grünen Deals wird in den Keller gehen, wenn mit starren Erfüllungsquoten gearbeitet wird. Mit Enddaten für den Verbrennungsmotor beispielsweise haben wir keine Technologieoffenheit, und die Ablehnung der Anerkennung der klimafreundlichen synthetischen Kraftstoffe ist eine falsche Entscheidung.

Wenn wir wirklich klimaneutral werden wollen, dürfen wir heute keinen möglichen Weg dazu verdammen.“

Zu dem heute vorgestellten Forderungskatalog der Fridays for Future Baden-Württemberg sagte der klimapolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Daniel Karrais:

„Die Präsentation eines landespolitischen Forderungskatalogs ist im Grundsatz ein Schritt, den ich begrüße und den ich nach den vielen Freitagsdemonstrationen persönlich nun auch erwarte. Allerdings gehen weite Teile des 10-Punkte-Papiers an den verfassungsrechtlichen Kompetenzen des Landes vollends vorbei. Womöglich sollte sich die Bewegung in Zukunft fachlich und rechtlich beraten lassen, was landesrechtlich umsetzbar ist und was nicht.“

Einen separaten Kohleausstieg des Landes Baden-Württemberg etwa könne es nicht geben, da der Bund mit dem Energiewirtschaftsgesetz diesen Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung abschließend geregelt habe und die einschlägige Gesetzgebungskompetenz der Länder erloschen sei. Die Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien, deren Straffung Fridays for Future Baden-Württemberg fordert, hingen nun einmal maßgeblich am Bundesimmissionsschutzrecht, das Baden-Württemberg nicht einfach außer Kraft setzen könne, erläuterte Karrais. Die Forderung, allgemeine Finanzzuweisungen des Landes an die Kommunen an Erfolge beim Klimaschutz zu koppeln, stelle einen verfassungswidrigen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung dar, die den Gemeinden in Artikel 28 des Grundgesetzes verbrieft sei. Und die Forderung, die Industrie mit Subventionen zu rascherem Klimaschutz zu bewegen, scheitere am EU-Beihilferecht.

Der Idee eines starren CO2-Budgets für Baden-Württemberg erteilte Karrais ebenfalls eine Absage. „Es hat ja einen Grund, warum die EU auf einen Emissionshandel im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum setzt. Wir leben in einem offenen Binnenmarkt mit Regionen, die mehr von Dienstleistungen leben, und anderen Regionen, die wie Baden-Württemberg eine starke Industrie haben. Man kann diese Regionen bei Emissionen nicht alle über einen Kamm scheren“, sagte Karrais. Ganz so einfach, wie es sich einige Freitagsdemonstranten vorstellten, sei Politik in einem demokratischen Rechtsstaat eben nicht.

Anlässlich der Pressekonferenz des Umweltministeriums zur Bürgerbeteiligung bei der Novellierung des Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes (IEKK) hat der Sprecher der FDP/DVP-Fraktion für Klimaschutz und Energiewirtschaft, Andreas Glück, die angekündigten Eckpunkte von Minister Untersteller scharf kritisiert:

„Nicht nur dass Minister Untersteller ignoriert, dass es keinen Sinn macht, Klimaschutzziele landesrechtlich festzuschreiben, deren Erreichung im Wesentlichen von europa- und bundesrechtlichen Rahmenbedingungen abhängt – nun instrumentalisiert er den Klimaschutz auch noch für seinen eigenen grenzenlosen Machtanspruch.

Den Kreisen, Städten und Gemeinden grätscht er mit Ideen wie einer Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung oder einer Einmischung der Regierungspräsidien in Bauleitplanverfahren in die verfassungsrechtlich verankerte kommunale Selbstverwaltung, den anderen Ministerien der grün-schwarzen Landesregierung will er mit Sektorenzielen in deren Kernzuständigkeiten hineinregieren und den Bürgerinnen und Bürgern will er mit allerlei Pflichten immer detaillierter vorschreiben, wie sie ihre Eigenheime zu bauen, zu beheizen und mit Strom zu versorgen haben.

Auch wir Freie Demokraten fordern mehr Einsatz für den Klimaschutz, aber er muss die Prinzipien der Subsidiarität, der Sozialen Marktwirtschaft und der Technologieoffenheit respektieren und darf nicht zu einer zentralverwaltungswirtschaftlichen Klima-Planwirtschaft führen. Andernfalls ist auch eine öffentlich zelebrierte Bürgerbeteiligung nichts weiter als ein demokratisches Feigenblatt. Die CDU sollte als Koalitionspartner langsam aufwachen.“

Zur Einigung der grün-schwarzen Koalition in Baden-Württemberg auf Eckpunkte für ein Klimaschutzgesetz für Baden-Württemberg sagt der umweltpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Andreas Glück:

„Die CDU ist wieder einmal gegenüber den Grünen dramatisch eingeknickt. Es ist widersinnig, durch ein eigenes Klimaschutzgesetz für Baden-Württemberg unerreichbare Ziele festzuschreiben. Diese zu erreichen, ist für Baden-Württemberg auch deshalb unmöglich, weil es bei den entscheidenden Fragen gar keine Kompetenzen besitzt. Diese liegen vielmehr im Bund und in Europa. Es ist geradezu lächerlich, hochgesteckte Ziele zu formulieren, zu deren Erreichung nichts Wesentliches beigetragen werden kann.“ 

In einer Debatte über die Klimaschutzpolitik des Landes hat der energiepolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Andreas Glück, den Vorstoß der Grünen für eine Novellierung des Klimaschutzgesetzes kritisiert, das Grüne, SPD und CDU 2013 gemeinsam beschlossen hatten: „Die landesgesetzlichen Klimaziele für 2020 wird Baden-Württemberg wohl um 2 bis 6 Prozentpunkte verfehlen. Allein dies zeigt schon, dass es kaum sinnvoll ist, in symbolpolitischen Landesgesetzen Ziele zu formulieren, zu deren Erreichung der Landesgesetzgeber selbst gar nicht entscheidend beitragen kann. Denn die wesentlichen Kompetenzen für die Energiewende, sei es beim Emissionshandel, bei steuerlichen Anreizen oder bei den Rahmenbedingungen des Strommarkts liegen bei EU und Bund“, erklärte Glück.

Doch anstatt die Grenzen der eigenen Handlungsmöglichkeiten nunmehr anzuerkennen und sich auf die tatsächlichen Möglichkeiten des Landes zu konzentrieren, etwa bei PV-Anlagen auf Landesliegenschaften, wolle Umweltminister Untersteller für 2030 abermals eine Emissionsminderung um 42 Prozent landesgesetzlich festschreiben. Diesmal geht Untersteller nach Sicht der Freien Demokraten jedoch noch weiter. „Nicht nur, dass der Minister wieder verkennt, dass die entscheidenden Regelungskompetenzen bei EU und Bund liegen, nun greift Herr Untersteller auch noch die verfassungsrechtlich geschützte Selbstverwaltung der Kommunen an. Ob bei Bauleitverfahren, Verkehrsplanung oder Wärmeplanung – überall wollen die Grünen die Kommunen und Kreise ans Gängelband der Regierung nehmen.“ Zur einschlägigen Kritik des Gemeindetags sagte Glück: „Die Kommunen sind zu Recht sauer. Sie brauchen keinen Oberaufpasser in Klimafragen. Denn sie sind dabei schon viel weiter als die Landesregierung. Grün-Schwarz sollte die Kommunen beim Klimaschutz unterstützen anstatt sie mit neuer Bürokratie zu belasten und zu bevormunden.“ Es bleibe daher zu hoffen, dass die CDU-Fraktion sich mit ihrer Ablehnung zu den Forderungen Unterstellers und der Grünen endlich einmal durchsetze. „Vielleicht braucht es ja dieses schlechte Klima in der Regierungskoalition, um dem Weltklima etwas Gutes zu tun!“

Zu Forderungen aus der CDU-Landtagsfraktion in der heutigen Stuttgarter Zeitung, im Klimaschutzgesetz des Landes bis zum Jahr 2030 noch höhere Minderungsziele für Treibhausgas-Emissionen festzulegen, als es das grün-geführte Umweltministerium in seinem Entwurf vorsieht, erklärt der Sprecher der FDP/DVP-Fraktion für Energiewirtschaft und Klimapolitik, Andreas Glück:

„Jetzt hat sich die CDU energiepolitisch vollends verrannt. Erst hat die grün-schwarze Landesregierung im August fünf Jahre nach der Einführung des damals schon sinnfreien Landesgesetzes für Klimaschutz eingeräumt, dass Baden-Württemberg die Klimaschutzziele für 2020 voraussichtlich um 2 bis 6 Prozentpunkte verfehlen wird, weil das Land anders als der Bund und die Europäische Union die zentralen Stellschrauben des Klimaschutzes gar nicht in der Hand hat. Dann schlägt der grüne Umweltminister Untersteller trotzig neue landesgesetzliche Minderungsziele für 2030 vor und nun meint ausgerechnet die CDU, dies noch übertrumpfen zu müssen. Was Grün-Schwarz hier treibt, ist ein skurriles Schauspiel.“

Glück bleibt bei seiner Einschätzung, dass das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg überflüssig sei. Das Land könne weder den europäischen Emissionshandel gestalten noch die Emissionsvorgaben der EU für die Automobilhersteller regeln. Das Land könne nicht das Erneuerbare-Energien-Gesetz des Bundes ändern, oder die Ausschreibungen der Bundesnetzagentur gestalten. Und das Land könne leider auch nicht die dringend erforderliche steuerliche Absetzbarkeit energetischer Gebäudesanierungen beschließen, die in Bundestag und Bundesrat immer wieder an schwarzen oder grünen Spielchen scheitere. Insofern seien gesetzliche Selbstverpflichtungen des Landes pure Augenwischerei, findet Glück.

Ebenfalls falsch sei die Forderung der CDU, das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes fortzuschreiben und um zusätzliche Erfüllungsoptionen zu erweitern. „Richtig ist die Beobachtung, dass das EWärmeG in seiner jetzigen Fassung eine Klimaschutz-Bremse ist, weil seine Auflagen den Tausch des Heizkessels stark verteuern und somit dazu führen, dass Hauseigentümer nicht auf hoch effiziente Brennwertkessel umsteigen, sondern den alten Kessel noch zig Mal reparieren lassen“, erläutert Glück. Die plausible Schlussfolgerung daraus könne aber nicht sein, das EWärmeG noch weiter zu verkomplizieren. „Dieses Gesetz hat sich nicht bewährt und gehört deshalb einfach abgeschafft“, fordert der Energiepolitiker der Freien Demokraten.

Zur Ankündigung des baden-württembergischen Umweltministers, das Klimaschutzgesetz des Landes aus dem Jahr 2013 überarbeiten und darin neue Ziele für die CO2-Emissionsminderung bis zum Jahr 2030 festschreiben zu wollen, sagte der Sprecher der FDP/DVP-Fraktion für Klima und Energiewirtschaft, Andreas Glück:

„Minister Untersteller kommt mir inzwischen vor, als wolle er trotzig mit dem Kopf durch die Wand. Einerseits stellt er nun fünf Jahre nach Einführung des aus unserer Sicht damals schon unsinnigen Landesgesetzes für Klimaschutz fest, dass die darin selbstgesteckten Klimaschutzziele für 2020 wohl mit krachenden 2 bis 6 Prozentpunkten verfehlt werden, weil das Land anders als der Bund und die Europäische Union die zentralen Stellschrauben des Klimaschutzes gar nicht in der Hand hat. Andererseits kündigt Herr Untersteller praktisch im gleichen Atemzug einen neuen, noch ehrgeizigeren Anlauf des Landes in diese Richtung an.

Wenn das Land die entscheidenden gesetzgeberischen Stellschrauben wie Erneuerbare-Energien-Gesetzgebung, steuerliche Förderung von Gebäudesanierungen oder den europäischen Emissionshandel  nicht in der Hand hat, dann macht es doch schlicht keinen Sinn, durch unwirksame Landesgesetze immer wieder neue Zielmarken zu definieren. Das ist letztlich Augenwischerei, die nur dazu dient, dass Minister Untersteller sich auf selbstgerechten Pressekonferenzen öffentlichkeitswirksam über die angebliche Untätigkeit von Berlin und Brüssel aufregen kann. Ernstzunehmende Politik im Dienste des Klimaschutzes sieht anders aus.“

„Dieses Gesetz ist schwammig, unkonkret, ein Freibrief für die Regierung und nicht im Interesse der Umwelt und des Wirtschaftsstandorts Baden-Württemberg.“ Mit diesen Worten begründete der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Friedrich Bullinger das Nein der FDP bei der Verabschiedung des „Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg“ im Landtag. Wie Bullinger sagte, halte er das Gesetz für „klimapolitisch weitgehend unwirksam“. Ohne wesentlich zur CO2-Minderung beizutragen, stelle es eine Gefährdung für Arbeits- und Forschungsplätze in Baden-Württemberg dar. Bullinger: „Ohne  Zweifel sind wir alle für eine Reduzierung von Treibhausgasen, aber die Maßnahmen müssen effektiv sein und Sinn machen.“ Mit Hilfe des Gesetzes schaffe sich der Umweltminister auf dem Verordnungs- und Richtlinienweg am Parlament vorbei lediglich ein machtvolles Instrument zur Bevormundung von Wirtschaft und Bürgern. „Ich befürchte, dass Investoren künftig sehr genau überlegen werden, ob sie ihr Geld in Baden-Württemberg oder in Nachbarländer investieren“, so Bullinger.

Nach den Worten von Bullinger ist es viel wichtiger, sich mit „wirklichen Einsparpotentialen bei den Klimagasen“ zu befassen:

–       steuerliche Anreize zur Gebäudesanierung,

–       eine bessere Förderung von Blockheizkraftwerkanlagen,

–       die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur

–       sowie bessere steuerliche Anreize für spritsparende Motoren.

Bei den Beratungen im Landtagsausschuss habe es gegenüber dem ursprünglichen Entwurf kaum Verbesserungen gegeben. Ohne eine volkswirtschaftliche Betrachtung sei dies ein Gesetz der populistischsten Art mit der Gefahr, dass die Exekutive Unsinniges tun könne. „Ich stelle mir eine demokratisch-legitimierte, ökologische und soziale Marktwirtschaft anders vor“, so Bullinger abschließend.

In der ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Förderung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg erklärte der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück:

„Es ist richtig, dass Europa in der Welt und Deutschland wiederum in Europa die Speerspitze bei der Schonung natürlicher Lebensgrundlagen sind. Das jetzt vorgelegte Klimaschutzgesetz dient seinem Zweck im globalen Maßstab jedoch nicht. CO2-Emissionen werden aufgrund des europäischen Emissionshandels nicht verringert. In Baden-Württemberg möglicherweise überproportional erzielte Einsparungen können anderswo in der EU verbraucht werden.“

Glück warnte: „Das Gesetz ist also klimapolitisch unwirksam, aber es gefährdet dennoch den Standort Baden-Württemberg. Insbesondere da die wirklichen Folterinstrumente erst im Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept vorgestellt werden sollen. Zumal die allgemeine Verpflichtung zum Klimaschutz als ‚Verhaltensmaßstab‘ herangezogen werden soll. Es zeigt sich also deutlich: Ideologie geht vor Rationalität.“

Zur Verabschiedung des Kabinettsentwurfs eines Klimaschutzgesetzes für Baden-Württemberg erklärt der klimapolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion,  Andreas Glück:

„Der von Minister Untersteller vorgelegte Entwurf eines Klimaschutzgesetzes für Baden-Württemberg ist eine ideologische Farce.“

Wenn der Entwurf vorsehe, dass Maßnahmen durchgeführt werden müssen, auch wenn ihre Wirkung nicht bewiesen sei, dann zeige sich deutlich, dass das Thema rein ideologisch angegangen wurde.

„Anderenfalls müsste man die Wirkung der Maßnahmen hinterfragen können und gegebenenfalls diese nicht durchführen“, so Glück. Schlimmer wiege der Fakt, dass die konkreten Maßnahmen nur durch das sogenannte Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) beschrieben werden sollen, und so erst nach dem Gesetz durch die Hintertür die Folterinstrumente vorgestellt werden.

„Denn im Beteiligungsverfahren wurden wieder einmal nur die gehört, die die Landesregierung hören will“, so Glück abschließend.

Zum von Minister Untersteller präsentierten Bericht mit über 1000 Empfehlungen von Bürgern für das Klimaschutzkonzept der Landesregierung sagte der der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück:

“Die sogenannte Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung am integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept ist der Versuch der Landesregierung eine ‚Politik des Gehörtwerdens‘ vorzutäuschen, weil wie immer nur die gehört werden, die man hören will. Das was hierbei herauskommt ist keineswegs repräsentativ. Wenn Minister Untersteller kein Verständnis für die Kritik der FDP aufbringt, dass das Verfahren zu teuer und nicht zielführend sei, zeigt dies nur das schlechte Gewissen des Ministers. Eine Nebelkerze zum Preis von 270.000 Euro ist ja auch ein starkes Stück. Auch ist das Verfahren zweifelhaft, weil die Landesregierung den Landtag bei diesem Gesetzgebungsverfahren umgehen will, indem sie zunächst den Gesetzentwurf von der Öffentlichkeit diskutieren lässt, ohne dem Parlament die Chance zu geben, sich rechtzeitig mit der Materie zu befassen. Ob die Vorschläge aus der Bürgerbeteiligung wirklich im Gesetzentwurf Berücksichtigung finden, darf angezweifelt werden, wenn sie nicht in die Ideologie des Vorhabens passen. Hier zeigt sich wieder einmal deutlich das verquere Verständnis der Grünen zu Staat und Demokratie.“

Bis jetzt hat Landesregierung zur Energiepolitik kein schlüssiges Konzept vorgelegt – Zum von der grün-roten Landesregierung geplanten Klimaschutzgesetz sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der energiepolitische Sprecher Andreas Glück:

„Was der Ministerpräsident und sein Umweltminister als ambitioniertes Ziel bezeichnen, ist angesichts der Tatsache, dass in Baden-Württemberg bis 2022 vier Kernkraftwerke abgeschaltet werden und die Landesregierung mit der Reaktivierung alter Kohlekraftwerke jüngst erst die Renaissance fossiler Energieträger eingeläutet hat, reine Ankündigungspolitik. Bis jetzt hat die Landesregierung weder zur Energiepolitik noch zum Klimaschutz ein schlüssiges Konzept vorgelegt.Auch die jetzt beschlossenen Eckpunkte sind eher heiße Luft als konkrete Maßnahmen und werden den eigenen Zielen der Landesregierung in keiner Weise gerecht. Angekündigte Untersuchungen und das Bestellen von Gutachten können konkrete Maßnahmen nicht ersetzen. Völlig unzureichend ist die Ankündigung, ein Darlehensprogramm für die energetische Sanierung in privaten Gebäuden mit einem Volumen von 2,5 Millionen Euro auflegen zu wollen. So hat die Landesregierung erst im Dezember im Bundesrat eine entsprechende Gesetzesinitiative des Bundes mit einem Programmvolumen von 1,5 Milliarden Euro scheitern lassen.Im Kern geht es darum, dass die grün-rot geführte Landesregierung nicht bereit ist, den auf die Länder entfallenden Anteil mit zu tragen. Dies wäre ein CO2-Minderungsprogramm gewesen, das seinen Namen verdient. Die damit verbundenen Konjunkturimpulse, von denen gerade Baden-Württemberg als Wirtschaftsstandort profitieren würde, werden dabei von Grün-Rot bewusst ignoriert. Offensichtlich wiegt für die Landesregierung die grüne-rote Parteilinie schwerer, als die Interessen der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft und der Umwelt.“