Der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann, bezeichnete die auf dem ersten Wohnungsbaugipfel des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft vorgeschlagenen Überlegungen als Schritt in die richtige Richtung. „Die angekündigten Handlungsfelder wie Steuerliche Anreize, Wohnraumförderung, Ausnahmen von Bauvorschriften und Ausweisung von Bauflächen deuten auf mehr Flexibilität hin als dies in der Landtagsdebatte vom Mittwoch in den Worten der zuständigen grünen Staatssekretärin Splett zum Ausdruck kam. In der der jetzigen angespannten Situation auf dem baden-württembergischen Wohnungsmarkt darf es keine Denkverbote geben“, sagte Haußmann.
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Zur Erklärung von Minister Schmid, sozialen Wohnungsbau mit Steuererleichterungen zu fördern, sagten der Fraktionsvorsitzende und finanz- und wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der stellvertretende Vorsitzende Jochen Haußmann:
„Es ist ein Zeichen der Hilflosigkeit, dass Finanzminister Schmid angesichts der immensen Herausforderungen des Wohnungsmarktes jetzt einen schmalen Korridor für Steuererleichterungen beim Bau von Sozialwohnungen öffnen will. Die Anreize für Investoren will Schmid so eng reglementieren, dass kleinere Investoren sicherlich wenig Interesse haben, sich diesem Anforderungsmarathon auszusetzen. Über zwei Drittel der Wohnungen werden aber von Kleininvestoren geschaffen.
Grün-Rot graust es offenbar davor, wie sich ihre eigene Wohnungsbaupolitik in der Realität auswirkt. Dies zeigte auch schon der Vorstoß des SPD-Fraktionsvorsitzenden Schmiedel in der letzten Woche, die ideologisch geprägte Landesbauordnung zu überarbeiten. Die konkrete Frage bleibt, wie die Schaffung von Wohnraum für alle Investoren attraktiver wird.
Einzig ein größeres Angebot an Wohnungen würde auch die Menschen mit kleinerem Geldbeutel, die auf Wohnungssuche sind, entlasten. Mietpreisbindung, Zweckentfremdung, neue Landesbauordnung bleiben das Trio Infernal des Wohnungsmarktes, nur wer hier anpackt, tut etwas für den sozialen Frieden.“
Zur Antwort der Landesregierung auf einen parlamentarischen Antrag der FDP-Landtagsfraktion zur „Anpassung von Bauvorschriften zur Bewältigung der Herausforderungen des stark steigenden Wohnraumbedarfs“ sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der stellvertretende Vorsitzende Jochen Haußmann:
„Die Antwort der Landesregierung auf den parlamentarischen Antrag der FDP-Fraktion ist enttäuschend. Statt für den Abbau von bürokratischen Hürden im gesamten Wohnungsbau offen zu sein, verweist die Landesregierung lediglich auf bestehende Ausnahmeregelungen der Landesbauordnung. Wenn dies die Verhandlungsposition der Landesregierung für den bevorstehenden Wohnungsbaugipfel ist, sehen wir den Erfolg des Treffens ernsthaft gefährdet.
Die Chronologie ist schon erstaunlich. Am Tag der Regierungserklärung tauchte die Ankündigung des abwesenden Finanzministers auf, noch im Oktober einen Wohnungsbaugipfel abhalten zu wollen. Es drängt sich der Schluss auf, dass damit die kritischen Geister besänftigt werden sollten, die auf den immer krasseren Mangel an bezahlbarem Wohnraum, gerade in Ballungsgebieten, hinweisen. Zu diesen kritischen Geistern gehört auch die FDP-Landtagsfraktion. Wir haben zuletzt in unserem Positionspapier zur effektiven Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen darauf hingewiesen, dass der Wohnungsmarkt bei den vielfältigen Herausforderungen der Flüchtlingsaufnahme nicht aus dem Blick geraten darf. Die Lage ist bereits jetzt angespannt, da die Stadt‐ und Landkreise für die vorläufige Unterbringung der Flüchtlinge auf den privaten Wohnungsmarkt angewiesen sind. Immer mehr Flüchtlinge werden für die Anschlussunterbringung in den Kommunen eine bezahlbare Bleibe brauchen und konkurrieren dabei mit Bürgern um die letzten verfügbaren Wohnungen. Das Land muss endlich reagieren und auch privaten Investoren Anreize zum sozialen Wohnungsbau bieten. Die Ausflüchte in der Antwort des Ministeriums, eine realistische Bedarfsanalyse sei nicht möglich, lassen wir nicht gelten. Im September kam etwa die Hälfte aller Flüchtlinge aus Syrien – allein aufgrund dieser Zahl von über 8000 Menschen, die mit höchster Wahrscheinlichkeit länger bei uns im Land bleiben werden, muss man die notwendigen Konsequenzen ziehen. Auf unsere Frage, ob landesrechtliche Regelungen überdacht werden müssen, weist das Ministerium auf die vorhandenen rechtlichen Ausnahmen hin. Aber der Paragraf 56 der Landesbauordnung sieht zwar Ausnahmen für den Bau von Flüchtlingsunterkünften vor, aber nicht für den sozialen Wohnungsbau. Hier zeigt sich ein gewisser Widersinn – denn einen Wohnungsbaugipfel müsste man nicht abhalten, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen den realen Erfordernissen bereits gerecht würden.
Aus unserer Sicht müssen neben der Abschaffung der Mietpreisbremse, die gerade in Ballungsräumen Investitionen in den Wohnungsbau verhindert, auch die landesrechtlichen Regelungen des Zweckentfremdungsverbots und der staatlichen Leerstandskontrolle von Wohnraum entfallen. Unsinnige ideologische Einfärbungen der jüngst reformierten Landesbauordnung müssen umgehend zurückgenommen werden, wenn private Investitionen ernsthaft angeregt werden sollen. Wir nehmen den SPD-Fraktionsvorsitzenden Schmiedel beim Wort, der uns dabei unterstützen will, die Grünen zu den erforderlichen Korrekturen und zum Abrücken von ideologischen Symbolen im Landesrecht zu zwingen.“
Zur Meldung des Verkehrsministeriums, wonach Minister Hermann den Bau von jährlich bis zu 50.000 Wohnungen für erforderlich halte und bürokratische Vorschriften vorübergehend außer Kraft setzen wolle, sagte der der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:
„Wer Minister Hermanns Forderung hört und sich zugleich seine Regierungsbilanz anschaut, kann sich nur verwundert die Augen reiben. Minister Hermann selbst hat Vieles auf den Weg gebracht, das Bauen im Land verteuert und verkompliziert hat. Ob es die äußerst restriktive Flächenpolitik ist, die Zwangsbegrünung von Dächern und Fassaden oder die Pflicht zu überdachten Fahrradabstellplätzen. Sein jetziger blinder Aktionismus ist in keinster Weise glaubwürdig. Wir brauchen eine konzertierte Aktion Wohnungsbau. Die Grünen müssen über ihren Schatten springen und überbordende Regelungen endlich vereinfachen. Wir brauchen Weichenstellungen, die Investitionen in Mietwohnungen wieder attraktiv machen. Wohnungsknappheit und steigenden Mieten kann man nur mit mehr Angebot begegnen. Land und Bund wären gut beraten, die Mietpreisbremse abzuschaffen und der Finanzminister könnte mit der Absenkung der Grunderwerbssteuerung zusätzliche Impulse im Wohnungsbau schaffen.“
Ab Sonntag, 1. März tritt die novellierte Landesbauordnung in Kraft. Die Landesregierung spricht von einer stärkeren Gewichtung des sozialen und ökologischen Bauens. Dazu sagte der sozial- und verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:
„Staatssekretärin Splett verkündet, dass am Sonntag, 1. März mit dem Inkrafttreten der novellierten Landesbauordnung soziale und ökologische Aspekte ein stärkeres Gewicht erhielten. Da ist die FDP-Landtagsfraktion völlig anderer Ansicht – der 1. März ist ein weiterer Tag grün-roten Regierens im Zeichen der Regulierungswut. Die neue Landesbauordnung macht das Bauen teurer und führt zu mehr Bürokratie und Bevormundung. Beispielsweise durch die Pflicht zu Fahrradstellplätzen und verpflichtenden Regeln zur ‚Begrünung baulicher Anlagen‘. In der öffentlichen Anhörung übten die Vertreter der Wohnungswirtschaft, des Baden-Württembergischen Handelskammertags und des Deutschen Mieterbunds nicht ohne Grund Kritik am Verfahren. Die Landesbauordnung ist zudem unsozial, weil die künftigen Mehrkosten den Bauherren aufgebürdet werden. Wer in Sonntagsreden davon spricht, dass das Bauen bezahlbarer werden soll, der sollte sich bei neuen Gesetzen auch an diesem Maßstab messen lassen. Die neue Regelungen zielen in Richtung Planwirtschaft, die Respekt vor dem Eigentum vermissen lässt.“
In einer Landtagsdebatte über die Änderung der Landesbauordnung sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:
„Nach der Anhörung von Experten hat sich die Landesregierung keinen Millimeter bewegt. Die Quintessenz der Expertenmeinungen ist: Finger weg von diesen Regelungen. Sie atmen den Geist der Bevormundung und Umerziehung. Die Pflicht zur Fassadenbegrünung ist Unfug. Auch die verklausulierte Regelung zum Bau überdachter Fahrradabstellplätze und die Ermächtigung zum Verbot von Autostellplätzen ist im Verbund mit der Gestattung eines Wildwuchses kleiner Windkraftanlagen in Wohnbaugebieten ein Lehrstück der Politik des erhobenen grünen Zeigefingers. Umerziehung und einseitige interessengeleitete Politik statt sachorientierte Arbeit sind die Kernpunkte dieser Novellierung. Bauen wird noch teurer, auch durch die massive Einschränkung des Kenntnisgabeverfahrens. Darüber hinaus ist die Landesbauordnung infolge der vielen schwammigen Begriffe ein Konjunkturprogramm für Rechtsanwälte. Ich möchte an die Anhörung erinnern, in der auch die Vertreter der Wohnungswirtschaft, der baden-württembergische Handelskammertag und der Deutsche Mieterbund Kritik übten. Unser Fazit ist: Mit dieser veränderten Landesbauordnung wird fleißig bestellt, aber die die Zeche zahlen andere, so zum Beispiel die Wohnungskäufer und Mieter. Sozial und ökologisch sieht anders aus.“
In einer Landtagsdebatte über eine Gesetzesänderung der Landesbauordnung sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:
„Seit der Vorstellung der Eckpunkte zum Gesetzentwurf zur Änderung der Landesbauordnung sind mehr als eineinhalb Jahre vergangen. Eine solch lange Verfahrensdauer weckt Misstrauen, dazu gab es viele kritische Stellungnahmen. Die FDP-Landtagsfraktion fordert deshalb eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf. Wie so oft, wenn etwas aus dem Hause von Verkehrsminister Hermann kommt, hat einmal mehr das Fahrrad oberste Priorität und dem Auto wird der Kampf angesagt. Ich nenne nur das Stichwort Fahrradstellplätze. Auch andere grüne Lieblingsprojekte werden gefördert, beispielsweise die Einschränkung des Denkmalschutzes und des Schutzes des Stadtbilds zugunsten des Ausbaus von Solarstrom. Dazu kann ich nur sagen, die EEG-Umlage ist den Regierungsfraktionen offenbar noch nicht genug grün-rot eingefärbt. Die FDP-Landtagsfraktion fordert weiter eine sachkundige Erörterung zur Frage der Aufnahme von sogenannten Fachlisten in die Landesbauordnung, wie sie Architekten- und Ingenieurkammer unisono vorschlagen. Es kann nicht sein, dass wir einerseits eine Dienstleistungsinitiative haben und uns bemühen, wissensintensive Dienstleistungen zu exportieren und dann andererseits womöglich bestehende Hürden nicht beseitigt werden.“